N i e d e r s c h r i f t

über die 3. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

am Mittwoch, dem 26. Januar 2000, 16.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

RatsvertreterInnen bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen

Herr Sohn

Frau Liedschulte

Herr Erdmann

Frau Starke - für Frau Brauer -

Frau Nolte

Frau Middendorf

Herr Carl

Frau Altunoglu

Herr Neumann

VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger

Herr Spangenberg

Herr Renneke

Herr Gernhard

Frau Rabenschlag

Herr von Kölln

Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Pogadl

Herr Kohts

Herr Kokoska

Herr Heckmann

Herr Kannenberg

Herr Sommerfeld

Frau Beschorner

Herr Portmann

Frau Schobert

Herr Bilgen

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Bösebeck

Herr Dobbert

Herr Hennekemper

Frau Dreistein

Herr Weirauch

Herr Burkholz

Herr Hagen

Frau Sparka

Frau Dr. Metze

Herr Frese

Weitere Mitglieder der Verwaltung

Frau Lieberknecht als Schriftführerin

T a g e s o r d n u n g

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

2. Bericht zur Ausbildungsplatzsituation

3. Angebote von Trägern der Jugendberufshilfe

Sachstandsbericht über


a) Werkhof Scharnhorst e. V., Schülerwerkstatt


b) DOBEQ Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH Kooperative Förderung schulmüder und schulverweigernder Jugendlicher in der



Schule und in Maßnahmen der Jugendhilfe


c) GrünBau GmbH, JAWOLL 3

4. Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund;


“Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der regionalen Arbeitsmarktpolitik”


5. Beratungsangebote in Dortmund für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern


– Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999 –


6. Kooperation “Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Jugendhilfe”

7. Weiterentwicklung des Betreuungswesens nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) zum 01.01.1999

8. Verfahren bei der Klärung von Vaterschaften durch das Jugendamt


– Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.1999 –


9. Städtischer Zuschuss zu den Erschließungsbeiträgen für das Kindergartengrundstück Marienborn 14/16 der Kath. Kirchengemeinde St. Magdalena in DO-Lütgendortmund

10. Zusammensetzung der Ausschüsse;


beratende Mitgliedschaft des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen e. V. im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund


– Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999 –


- Sachstand -


11. Mitteilungen des Vorsitzenden


Zu 1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und wünschte den Mitgliedern alles Gute für das Jahr 2000. Anschließend bedankte er sich bei der Verwaltung des Jugendamtes für die gut vorbereitete und durchgeführte Informationsveranstaltung zur Qualifizierung der neuen Mitglieder und Interessierten. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO wurden nachstehend aufgeführte beratende Mitglieder/Stellvertreter des Kinder- und Jugendausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


Herr Reinhard Kokoska

Herr Hans-Peter Heckmann


Herr Hans-Albert Kannenberg


Herr Wolfgang Sommerfeld


Frau Elisabeth Beschorner


Herr Wilhelm Portmann


Frau Marianne Schobert


Herr Bayram Bilgen



Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Wulf Erdmann (SPD-Fraktion) benannt.


Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


Der Ausschussvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und gab bekannt, dass nach Feststellungen der Verwaltung kein Mitwirkungsverbot vorliege.


Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder der Kinder- und Jugendausschusses stimmten überein,

-den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2000 mit der Bezeichnung “Jugendgästehaus” in der nächsten Sitzung zu beraten,

- TOP 5 “Beratungsangebote in Dortmund für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern” in der März-Sitzung zu behandeln (in Anwesenheit der Vertreter der Ärztlichen Beratungsstelle).


Unter Einbeziehung der o. a. Änderungen wurde die Tagesordnung so beschlossen.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

Auf Wunsch von Herrn Renneke und Frau Beschorner wurde das Protokoll zu TOP 3. und 7. ergänzt:

Zu TOP 3. Erstwählerkampagne “ab 16” zur Kommunalwahl 1999 in Dortmund

Herr Renneke führte aus, dass die gute Kooperation zwischen Jugendamt, Jugendring und den beteiligten Schulen zum positiven Erfolg der Aktion beigetragen habe.

Zu TOP 7. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.11.99 mit der Bezeichnung “Jugendliche Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln”

Herr Schott merkte an, dass bereits seit langer Zeit im Rahmen der Diversionsarbeit Kurse zum Thema Beförderungserschleichung beim Jugendamt durchgeführt werden. Diese Kurse hätten sich in der Vergangenheit auch bewährt. Daher sei seiner Meinung nach ein anderes Modell nicht erforderlich.

Erst wenn das Diversionsverfahren nicht ausreicht, werde die Anklage an den Jugendrichter gegeben, der dann seinerseits im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes die zur Verfügung stehenden Mittel aussschöpfe.

Die Genehmigung der Niederschrift soll in der nächsten Sitzung erfolgen.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass kein Wortprotokoll, sondern nach der Geschäftsordnung nur ein Beschlussprotokoll vorgesehen sei.

Zu 2. Bericht zur Ausbildungsplatzsituation

- Mündlicher Bericht des Arbeitsamtes –


Herr Heckmann berichtete über das Jahresergebnis 1999 und gab einen kurzen Ausblick auf den Ausbildungsmarkt 2000, jeweils unter Einbeziehung des Sofortprogramms der Bundesregierung (s. Anlage zum Protokoll).

Ergänzend bzw. auf Nachfragen führte er weiter aus, dass die erfreuliche Situation im Elektrobereich mit der positiven Entwicklung in der Informations- und Telekommunikations-Branche (IT) zusammenhänge. Jedes Jahr sei eine Steigung der Ausbildungsstellen zwischen 50 und 100 % zu verzeichnen. Bei den Bemühungen der Arbeitsverwaltung, die Betriebe – auch die kleinen – für die Ausbildung zu gewinnen, würden gute Erfolge erzielt, da die Betriebe erkannt hätten, dass der Akademikermarkt nicht mehr ausreichend für diese Bereiche Nachwuchs stellen kann.

Was die schulische Qualifikation angehe, so seien die reinen Hauptschüler inzwischen zu einer Randgruppe geworden, die allermeisten seien vom Schulabschluss eher dem Realschul- oder Gymnasium-Abschluss zuzuordnen.

Bei Betrachtung der Bewerbungschancen der unterschiedlichen Gruppen (Jungen, Mädchen, Ausländer, Behinderte) müsse man sagen, dass es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gebe, dennoch hätten es Mädchen schwerer auf dem Ausbildungsmarkt als Jungen – trotz deutlich besserer Voraussetzungen (z. B. Schulabschlüsse) -. Bei der Quote der Nichtvermittelten müssten Mädchen bessere Ergebnisse erzielen als Jungen, sie erzielen aber nur die gleichen, weil das Berufsspektrum nicht so groß sei wie bei den Jungen. Oft würden auch mädchentypische – überlaufene - Bereiche gewählt, während kaum Interesse bestehe, z. B. im Elektrobereich eine Ausbildung zu machen, obwohl Mädchen gerade dort gute Chancen hätten.

Für ausländische Jugendliche sei die Suche nach einer Ausbildungsstelle häufig schwerer, weil sie im Schnitt weniger hochwertige Schulabschlüsse als die deutschen Jugendlichen hätten. Das ließe sich von der Startposition her erklären, die in Familie und Schule begründet werde. Ein ausländischer Jugendlicher mit Realschul- oder Gymnasium-Abschluss, der die deutsche Sprache perfekt beherrsche, habe keine nationalspezifischen Probleme auf dem Ausbildungsmarkt.

Was die Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausbildung angehe, so seien heute Schule und Betriebe aus seiner Sicht nicht mehr eine Einheit, sondern

existieren nebeneinander (mit Verzahnungen). Es wäre vielleicht besser, wenn die Jugendlichen stärker auf die Anforderungen nach der Schule “getrimmt” würden.

Zum Thema Übernahme in den ersten Ausbildungsmarkt erklärte Herr Heckmann, dass die Erfolgsquoten der Bemühungen, schon aus der außerbetrieblichen Ausbildung heraus in den ersten Ausbildungsmarkt zu vermitteln, erschreckend gering seien, da nur wenige Betriebe diese Jugendlichen zusätzlich als Auszubildende übernehmen wollten. Besser Erfolge erziele man beim Übergang in eine Arbeitsstelle. Zumindest in den arbeitsgängigen Bereichen könnten zwischen 70 und 80 % der Jugendlichen innerhalb des ersten halben Jahres auf dem ersten Arbeitsmarkt untergebracht werden. Auch seien die Kontakte zu den Betrieben in den letzten Jahren etwas enger geworden (Paten-/Praktiums- betriebe).

Die Tendenz sei wie in den letzten Jahren unverändert, wer eine betriebliche Ausbildung gemacht habe, habe die allerbesten Chancen, sich entweder im erlernten oder auch in verwandten Berufen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Eine abgeschlossene Ausbildung schütze am besten vor Arbeitslosigkeit.

Eine Berufswahl, d. h. Auswahl unter verschiedenen Alternativen, sei auf dem Markt nach wie vor nicht zu realisieren. Aber trotzdem sei kein für eine Ausbildung geeigneter Jugendlicher ohne Ausbildungsplatzangebot geblieben.

Das Sofortprogramm habe zu einer große Entlastung geführt. Die Jugendlichen hätten in einem überraschenden Umfang davon Gebrauch gemacht. Das habe auf der anderen Seite wiederum dazu geführt, dass Gelder in ganz erheblichem Umfang gebunden wurden. Im Sofortprogramm 2000 seien nunmehr deutliche Fördereinschränkungen vorhanden und auch deutlich weniger Mittel. Für Dortmund habe das nicht so gravierende Auswirkungen, da die Nachfrage nach außerbetrieblicher Ausbildung in diesem Jahr deutlich geringer sei (Anzahl der Abschlüsse der Ausbildungsverhältnisse nur ca. 50 – 60 in diesem Jahr).

Abschließend versuchte er - mit allen Vorbehalten – eine Tendenz für 2000 aufzuzeigen (erst mit den Ende März vorliegenden Zahlen können verlässliche Prognosen für das Jahr gestellt werden). Der Trend stelle sich z. Z. so dar: weiter Steigung bei den gemeldeten Ausbildungsplätzen, rückläufige Bewerberzahlen. Die rückläufigen Bewerberzahlen werden mit viel Skepsis gesehen, weil die Zahl der Schulabgänger eher auf eine erhöhte Bewerberzahl hindeute. Man hoffe, dass durch eine stärkere Angleichung von Angebot und Nachfrage eine etwas entspanntere Situation auf dem Arbeitsmarkt entstehe. Insgesamt scheint die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe relativ hoch zu sein. Es werde ein immer breiter und größer werdendes Angebot gerade aus dem Bereich der IT, Medienberufe offeriert. Allerdings würden die Schwächeren unter den Bewerbern von dieser Entwicklung nicht profitieren, weil die Anforderungen der Betrieb relativ hoch seien. Auch werde der Konkurrenzkampf auf dem Markt insgesamt trotz erfreulicher Entwicklung der Zahlen nicht geringer und in den nächsten Jahren müsse für die Integration der schwächer qualifizierten Jugendlichen gesorgt werden. Auch gebe es immer weniger Arbeitsplätze für ungelernte Jugendliche. Zur Vermeidung der Ausgrenzung dieser Jugendlicher sei es erforderlich, wieder einfache Dienstleistungen zu kreieren. Hier müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, neue Arbeitsfelder zu definieren.

Der Ausbildungsmarkt werde nicht ins Gleichgewicht kommen, wenn nicht der Arbeitsmarkt in Ordnung komme. Um den Arbeitsmarkt ins Gleichgewicht zu bekommen, sei es erforderlich, Arbeitsstellen zu schaffen, die im Dienstleistungsbereich sind (das beinhaltet natürlich oder gerade auch einfache Tätigkeiten).


Zu 3. Angebote von Trägern der Jugendberufshilfe
Sachstandsbericht über

a) Werkhof Scharnhorst e. V. Schülerwerkstatt

b) DOBEQ Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH
Kooperative Förderung schulmüder und schulverweigernder Jugendlicher in der Schule und in Maßnahmen der Jugendhilfe

c) GrünBau GmbH, JAWOLL 3

Herr Pogadl führte in die Vorlage ein.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Sachstandberichte

1. Werkhof Scharnhorst e. V., Schülerwerkstatt

2. DOBEQ Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH,

Kooperative Förderung schulmüder und schulverweigernder Jugendlicher in

der Schule und in Maßnahmen der Jugendberufshilfe

3. GrünBau GmbH, JAWOLL 3

zur Kenntnis.

Zu 4. Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und

Beschäftigungsförderung Dortmund;

“Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der regionalen Arbeitsmarktpolitik”

Frau Dr. Metze führte zunächst aus, dass 107 Jugendliche von den benannten 1.000 Jugendlichen (davon ca. 600 in Erstberatung und ca. 470 im Entwicklungsplan) über das Landesprogramm zum Jahresende 1999 in Arbeit vermittelt worden seien. Knapp 400 Jugendliche konnten nicht in das Programm aufgenommen (ca. 160 Jugendliche) bzw. nicht erreicht werden (ca. 240 Jugendliche). Im Vorfeld der Durchführung der Landesinitiative “Jugend in Arbeit” gab es zunächst nur 3 Beratungsstellen (Dortmunder Dienste, DOBEQ, WBF). Da sich aber im Laufe der Umsetzungsarbeit landesweit herausgestellt habe, dass die Betriebskontakte der Träger neben der Zuarbeit und Zusammenarbeit der Kammern für die Akquirierung von Arbeitsstellen von wesentlicher Bedeutung seien, habe man weitere 8 Beratungsstellen in die Landesinitiative einbezogen, die ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Bei der Auswahl wurden auch gezielt Träger angesprochen, die intensiv mit ausländischen Migranten arbeiten und sich auf die Beratung von Mädchen und jungen Frauen spezialisiert haben.

Für die CDU-Fraktion machte Herr Carl deutlich, dass aus seiner Sicht die vermittelten 107 langzeitlosen Jugendlichen in Relation zu den arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren insgesamt in Dortmund nur eine sehr geringe Erfolgsquote darstellen. Auch solle bei der Werbekampagne, die im Prinzip einen guten Ansatz darstelle, klar herausgestellt werden, dass es bei der Landesinitiative nur um die langzeitarbeitslosen Jugendlichen gehe und das große Problem der Jugendarbeitslosigkeit mit dem Büro nicht gelöst werden könne.

Herr Neumann stellte zunächst fest, dass man die vor 2 Jahren getroffene Entscheidung, ein solches Büro einzurichten, auch heute begrüßen müsse. Eine Kernfrage für die Zukunft sei aber die künftige Finanzierung. Und wenn man den Aufwand und den Einsatz der Mittel in Relation zueinander stelle, die in der Vorlage aufgeführte Vermittlungsquote von 20 % betrachte, verbunden mit der Aussage, Dortmund belege damit einen Platz im unteren Drittel, und sehe, dass andere Regionen bei gleichem Kostenansatz höhere Vermittlungsquoten hätten, dann müsse aus seiner Sicht im politischen Bereich in Verbindung mit dem Arbeitsamt erörtert werden, ob das Büro richtig angesiedelt sei (ggf. sei auch die Ansiedlung bei einem freien Träger denkbar). Abschließend bat er um Auskunft, ob Vermittlungszahlen der freien Träger bekannt seien.

Herr Erdmann (SPD-Fraktion) erklärte für seine Fraktion, dass ihm die Aussage wichtig sei, dass für diese Personengruppe weiterhin besondere Aktivitäten und auch Personal vorzuhalten seien. Es handele sich bei dem Programm um einen zielgruppenorientierten Baustein. Bei allen Fragen, wie man die Arbeit verbessern und effektivieren könne, und einer sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt erforderlichen fachlichen Evaluation sei die Vorlage ein guter und übersichtlicher Bericht über die in dem Jahr stattgefundene Tätigkeit des Büros. Abschließend bat er um Auskunft, inwieweit die Möglichkeit bestünde, die durchschnittliche Dauer von Erstberatung bis zur Vereinbarung des Entwicklungsplans von 23 Tagen zu verkürzen, und wie die Perspektive für die nicht erreichten Jugendlichen aussehe. Seiner Meinung nach seien hier die Fraktionen bereits bei ihren Haushaltsberatungen aufgefordert, sich entsprechende Gedanken zu machen und diese auch in die Ratsdebatte einzubringen.

Frau Dr. Metze legte dar, dass sich die Anzahl der langzeitlosen Jugendlichen seit Beginn der Initiative (August 1998 – 517) bis November 1999 (247) erheblich reduziert habe.

Die geplante und auch schon in der Durchführung befindliche Werbekampagne konzentriere sich im Kern auf Jugendliche, die den Kontakt zu den Ämtern abgebrochen haben.

Was die Quote der Gesamtzahl der Vermittlungen in Dortmund angeht, wies sie darauf hin, dass das Ranking-Verfahren sehr stark differierende Größen miteinander in Bezug bringt. Das führe zwangsläufig zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, z. B. Abbruchquote der Beschäftigungsverhältnisse beim Ranking-Führer von 24 %, in Dortmund lediglich 3 % oder in der Beratung laut Ranking-Führer 64 Jugendliche, in Dortmund knapp 500. Natürlich sei eine Quote von

20 % zu wenig, aber es seien bereits verschiedene Dinge zur Verbesserung der Situation in Angriff genommen worden.

Vermittlungszahlen der Beratungsstellen der freien Träger konnten nicht erhoben werden, da diese keine namentliche und ausschlusshafte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt betreiben. Die Erfolgszahlen der Beratungsstellen der freien Träger, die jetzt ihre Arbeit aufnehmen, würden ein wesentlicher Aspekt des nächsten Berichtes sein.

Bei der Dauer-Erstberatung – Entwicklungsplan – müsse man zum einen sehen, dass nach der Erstberatung die Jugendlichen bestimmte Unterlagen beizubringen hätten (z. B. Aufenthaltsgenehmigung, Bewerbungsunterlagen), was bei einigen Jugendlichen eine geraume Zeit in Anspruch nehme. Zum anderen würden einige Jugendliche nach der Erstberatung aus vielschichtigen Gründen den Kontakt zur Beratungsstelle zunächst abbrechen, erschienen häufig jedoch von selbst oder aufgrund von Nachforschungen der Beratungskräfte teilweise nach Monaten wieder in den Beratungsstellen. Diese Jugendlichen verschlechterten nachhaltig den Durchschnittswert zur Dauer der Erstberatung – Entwicklungsplan.

Frau Altonuglu (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte für ihre Fraktion, dass man es zunächst einmal begüße und sehr positiv finde, dass es diese Initiative gebe. Auch werde man über Erfolgszahlen, das weitere Vorgehen, die Förderung reden müssen, aber noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Zum Abschluss der Diskussion teilte Herr Sohn mit, dass der Endbericht nach der Sommerpause erwartet werde.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit zur Kenntnis und beauftragt die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund, gemeinsam mit dem Arbeitsamt Dortmund Möglichkeiten der Fortführung und Weiterentwicklung des Büros Jugend und Arbeit sowie seine Finanzierung zu prüfen.

Zu 6. Kooperation “Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Jugendhilfe”

- Mündlicher Bericht –

Frau Dreistein berichtete, dass es seit ca. 1990 die bundesweite Umorientierung gegeben habe, Einrichtungen für Bürger lebensraumnah vorzuhalten. Die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung für Dortmund habe die Elisabeth-Klinik seit Dezember 1998 in freier Trägerschaft übernommen. Bisher sei die Pflichtversorgung für Dortmund Kinder und Jugendliche durch das St. Johannes-Stift in Niedermarsberg erfolgt.

Durch den Einzug der Institutsambulanz der Elisabeth-Klinik und der Tagesklinik auf dem Gelände der Kinderklinik sei nunmehr eine gute Erreichbarkeit für den Bürger und eine optimale Kooperationsmöglichkeit auf verschiedenen fachlichen Ebenen gegeben. Mit dem Einzug einher ging das Erfordernis eines ständig mitarbeitenden und präsenten Vertreters der Jugendhilfe zur Milderung der erfahrungsgemäß auftretenden Spannungen im Überschneidungsbereich Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe und zur Optimierung der Hilfen.

Das Projekt wird durch das Ministerium des Landes NRW für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Es ist auf die Dauer von zwei Jahren (01.10.1998 - 30.09.2000) angelegt.

Zielsetzung sei die Verbesserung der Kooperation zwischen den Institutionen, Entwicklung von griffigen Kooperationsvereinbarungen mit einem hohen Maß an Verbindlichkeit, Entwicklung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für den gemeinsamen Kunden sowie die Verbesserung der Kommunikationsebenen.

Anschließend gab Frau Dreistein einen kurzen Überblick über die Aufgaben. Zunächst sei eine Bestandsaufnahme im Bereich der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Pädiatrie notwendig gewesen. Zu den Aufgaben gehöre die einzelfallbezogene Kooperation für Konfliktberatung in allen drei Bereichen, die Aufnahme von fehlenden Hilfeangeboten, die Dokumentation der Arbeit sowie das Betreiben von Konzeptionsentwicklung.

Es gebe eine hohe Akzeptanz des Projektes bei den Kooperationspartnern und alle Beteiligten hofften, dass diese Kooperation auch nach Beendigung des Förderprojekts unbefristet weitergeführt werden könne.

Abschließend machte sie auf die Fachtagung am 29.03.2000 aufmerksam.

Herr Sohn dankte Frau Dreistein für ihren Bericht.

Zu 7. Weiterentwicklung des Betreuungswesens nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) zum 01.01.1999

Herr Pogadl führte kurz in die Vorlage ein.

Der Kinder- und Jugendausschuss nahm einstimmig den Bericht “Weiterentwicklung des Betreuungswesens nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.1999” zur Kenntnis.

Zu 8. Verfahren bei der Klärung von Vaterschaften durch das Jugendamt

– Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.1999 -

Der Kinder- und Jugendausschuss nahm einstimmig die Antwort der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis.

Zu 9. Städtischer Zuschuss zu den Erschließungsbeiträgen für das Kindergartengrundstück Marienborn 14/16 der Kath. Kirchengemeinde St. Magdalena in DO-Lütgendortmund

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses fassten einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Magdalena in Do-Lütgendortmund zu den Erschließungsbeiträgen für das Kindergartengrundstück Marienborn 14 – 16 einen weiteren städtischen Zuschuss in Höhe von 41.056,-- DM zu gewähren.

Zu 10. Zusammensetzung der Ausschüsse;

beratende Mitgliedschaft des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen e. V. im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund

– Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.99 -

Herr Pogadl zitierte eingangs den Ratsbeschluss vom 21.10.1999.

Die Überprüfung des Rechtsamtes sei zwischenzeitlich abgeschlossen. Danach liege ein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften oder ein Ermessensfehler nicht vor, somit sei bei der nächsten Satzungsänderung die Aufnahme eines Vertreters des Stadtelternrates zu berücksichtigen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Erweiterung weitere Vereinigungen, Interessenvertretungen o. ä. an die Stadt mit dem Ziel der Aufnahme in den Kinder- und Jugendausschuss herantreten werden. Ein Aufnahmeanspruch bestehe nicht, wohl aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.

Abschließend teilte Herr Pogadl mit, dass die Satzung entsprechend dem Willen des Rates geändert und dem Kinder- und Jugendausschuss in der März-Sitzung vorgelegt werde.

Zu 11. Mitteilungen des Vorsitzenden



- Herr Sohn wies noch einmal auf die Fachtagung “Gemeinsam wirr –

oder wir gemeinsam?” des Jugendamtes (Projekt KuK) am 29.03.2000 und die Einladung der ‚Kratzbürste‘ (Termin: 11.02.2000) sowie das Ferienprogramm der Falken hin.



- Herr Sohn machte auf das Wiederholungsseminar “Kompetent entscheiden” für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen und die Fachtagung “Der Jugendhilfeausschuss – Aufgaben, Mitwirkungsrechte und Entscheidungsspielräume” des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe aufmerksam.


- Herr Sohn stellte interessierten die Mitteilungen des Landesjugendamtes und die Zeitschrift “Die Nordstadt” zur Verfügung.

Die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurde um 18.00 Uhr von Herrn Sohn beendet.

S o h n E r d m a n n Lieberknecht

Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


N i e d e r s c h r i f t

über die 3. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

am Mittwoch, dem 26. Januar 2000, 16.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

RatsvertreterInnen bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen

Herr Sohn

Frau Liedschulte

Herr Erdmann

Frau Starke - für Frau Brauer -

Frau Nolte

Frau Middendorf

Herr Carl

Frau Altunoglu

Herr Neumann

VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger

Herr Spangenberg

Herr Renneke

Herr Gernhard

Frau Rabenschlag

Herr von Kölln

Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Pogadl

Herr Kohts

Herr Kokoska

Herr Heckmann

Herr Kannenberg

Herr Sommerfeld

Frau Beschorner

Herr Portmann

Frau Schobert

Herr Bilgen

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt

Herr Bösebeck

Herr Dobbert

Herr Hennekemper

Frau Dreistein

Herr Weirauch

Herr Burkholz

Herr Hagen

Frau Sparka

Frau Dr. Metze

Herr Frese

Weitere Mitglieder der Verwaltung

Frau Lieberknecht als Schriftführerin

T a g e s o r d n u n g

1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

2. Bericht zur Ausbildungsplatzsituation

3. Angebote von Trägern der Jugendberufshilfe

Sachstandsbericht über


a) Werkhof Scharnhorst e. V., Schülerwerkstatt


b) DOBEQ Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH Kooperative Förderung schulmüder und schulverweigernder Jugendlicher in der



Schule und in Maßnahmen der Jugendhilfe


c) GrünBau GmbH, JAWOLL 3

4. Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund;


“Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der regionalen Arbeitsmarktpolitik”


5. Beratungsangebote in Dortmund für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern


– Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999 –


6. Kooperation “Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Jugendhilfe”

7. Weiterentwicklung des Betreuungswesens nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) zum 01.01.1999

8. Verfahren bei der Klärung von Vaterschaften durch das Jugendamt


– Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.1999 –


9. Städtischer Zuschuss zu den Erschließungsbeiträgen für das Kindergartengrundstück Marienborn 14/16 der Kath. Kirchengemeinde St. Magdalena in DO-Lütgendortmund

10. Zusammensetzung der Ausschüsse;


beratende Mitgliedschaft des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen e. V. im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund


– Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999 –


- Sachstand -


11. Mitteilungen des Vorsitzenden


Zu 1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und wünschte den Mitgliedern alles Gute für das Jahr 2000. Anschließend bedankte er sich bei der Verwaltung des Jugendamtes für die gut vorbereitete und durchgeführte Informationsveranstaltung zur Qualifizierung der neuen Mitglieder und Interessierten. Er stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO wurden nachstehend aufgeführte beratende Mitglieder/Stellvertreter des Kinder- und Jugendausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:


Herr Reinhard Kokoska

Herr Hans-Peter Heckmann


Herr Hans-Albert Kannenberg


Herr Wolfgang Sommerfeld


Frau Elisabeth Beschorner


Herr Wilhelm Portmann


Frau Marianne Schobert


Herr Bayram Bilgen



Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Wulf Erdmann (SPD-Fraktion) benannt.


Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


Der Ausschussvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und gab bekannt, dass nach Feststellungen der Verwaltung kein Mitwirkungsverbot vorliege.


Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder der Kinder- und Jugendausschusses stimmten überein,

-den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.01.2000 mit der Bezeichnung “Jugendgästehaus” in der nächsten Sitzung zu beraten,

- TOP 5 “Beratungsangebote in Dortmund für vernachlässigte und misshandelte Kinder, Jugendliche und deren Eltern” in der März-Sitzung zu behandeln (in Anwesenheit der Vertreter der Ärztlichen Beratungsstelle).


Unter Einbeziehung der o. a. Änderungen wurde die Tagesordnung so beschlossen.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.12.1999

Auf Wunsch von Herrn Renneke und Frau Beschorner wurde das Protokoll zu TOP 3. und 7. ergänzt:

Zu TOP 3. Erstwählerkampagne “ab 16” zur Kommunalwahl 1999 in Dortmund

Herr Renneke führte aus, dass die gute Kooperation zwischen Jugendamt, Jugendring und den beteiligten Schulen zum positiven Erfolg der Aktion beigetragen habe.

Zu TOP 7. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.11.99 mit der Bezeichnung “Jugendliche Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln”

Herr Schott merkte an, dass bereits seit langer Zeit im Rahmen der Diversionsarbeit Kurse zum Thema Beförderungserschleichung beim Jugendamt durchgeführt werden. Diese Kurse hätten sich in der Vergangenheit auch bewährt. Daher sei seiner Meinung nach ein anderes Modell nicht erforderlich.

Erst wenn das Diversionsverfahren nicht ausreicht, werde die Anklage an den Jugendrichter gegeben, der dann seinerseits im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes die zur Verfügung stehenden Mittel aussschöpfe.

Die Genehmigung der Niederschrift soll in der nächsten Sitzung erfolgen.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass kein Wortprotokoll, sondern nach der Geschäftsordnung nur ein Beschlussprotokoll vorgesehen sei.

Zu 2. Bericht zur Ausbildungsplatzsituation

- Mündlicher Bericht des Arbeitsamtes –


Herr Heckmann berichtete über das Jahresergebnis 1999 und gab einen kurzen Ausblick auf den Ausbildungsmarkt 2000, jeweils unter Einbeziehung des Sofortprogramms der Bundesregierung (s. Anlage zum Protokoll).

Ergänzend bzw. auf Nachfragen führte er weiter aus, dass die erfreuliche Situation im Elektrobereich mit der positiven Entwicklung in der Informations- und Telekommunikations-Branche (IT) zusammenhänge. Jedes Jahr sei eine Steigung der Ausbildungsstellen zwischen 50 und 100 % zu verzeichnen. Bei den Bemühungen der Arbeitsverwaltung, die Betriebe – auch die kleinen – für die Ausbildung zu gewinnen, würden gute Erfolge erzielt, da die Betriebe erkannt hätten, dass der Akademikermarkt nicht mehr ausreichend für diese Bereiche Nachwuchs stellen kann.

Was die schulische Qualifikation angehe, so seien die reinen Hauptschüler inzwischen zu einer Randgruppe geworden, die allermeisten seien vom Schulabschluss eher dem Realschul- oder Gymnasium-Abschluss zuzuordnen.

Bei Betrachtung der Bewerbungschancen der unterschiedlichen Gruppen (Jungen, Mädchen, Ausländer, Behinderte) müsse man sagen, dass es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gebe, dennoch hätten es Mädchen schwerer auf dem Ausbildungsmarkt als Jungen – trotz deutlich besserer Voraussetzungen (z. B. Schulabschlüsse) -. Bei der Quote der Nichtvermittelten müssten Mädchen bessere Ergebnisse erzielen als Jungen, sie erzielen aber nur die gleichen, weil das Berufsspektrum nicht so groß sei wie bei den Jungen. Oft würden auch mädchentypische – überlaufene - Bereiche gewählt, während kaum Interesse bestehe, z. B. im Elektrobereich eine Ausbildung zu machen, obwohl Mädchen gerade dort gute Chancen hätten.

Für ausländische Jugendliche sei die Suche nach einer Ausbildungsstelle häufig schwerer, weil sie im Schnitt weniger hochwertige Schulabschlüsse als die deutschen Jugendlichen hätten. Das ließe sich von der Startposition her erklären, die in Familie und Schule begründet werde. Ein ausländischer Jugendlicher mit Realschul- oder Gymnasium-Abschluss, der die deutsche Sprache perfekt beherrsche, habe keine nationalspezifischen Probleme auf dem Ausbildungsmarkt.

Was die Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausbildung angehe, so seien heute Schule und Betriebe aus seiner Sicht nicht mehr eine Einheit, sondern

existieren nebeneinander (mit Verzahnungen). Es wäre vielleicht besser, wenn die Jugendlichen stärker auf die Anforderungen nach der Schule “getrimmt” würden.

Zum Thema Übernahme in den ersten Ausbildungsmarkt erklärte Herr Heckmann, dass die Erfolgsquoten der Bemühungen, schon aus der außerbetrieblichen Ausbildung heraus in den ersten Ausbildungsmarkt zu vermitteln, erschreckend gering seien, da nur wenige Betriebe diese Jugendlichen zusätzlich als Auszubildende übernehmen wollten. Besser Erfolge erziele man beim Übergang in eine Arbeitsstelle. Zumindest in den arbeitsgängigen Bereichen könnten zwischen 70 und 80 % der Jugendlichen innerhalb des ersten halben Jahres auf dem ersten Arbeitsmarkt untergebracht werden. Auch seien die Kontakte zu den Betrieben in den letzten Jahren etwas enger geworden (Paten-/Praktiums- betriebe).

Die Tendenz sei wie in den letzten Jahren unverändert, wer eine betriebliche Ausbildung gemacht habe, habe die allerbesten Chancen, sich entweder im erlernten oder auch in verwandten Berufen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Eine abgeschlossene Ausbildung schütze am besten vor Arbeitslosigkeit.

Eine Berufswahl, d. h. Auswahl unter verschiedenen Alternativen, sei auf dem Markt nach wie vor nicht zu realisieren. Aber trotzdem sei kein für eine Ausbildung geeigneter Jugendlicher ohne Ausbildungsplatzangebot geblieben.

Das Sofortprogramm habe zu einer große Entlastung geführt. Die Jugendlichen hätten in einem überraschenden Umfang davon Gebrauch gemacht. Das habe auf der anderen Seite wiederum dazu geführt, dass Gelder in ganz erheblichem Umfang gebunden wurden. Im Sofortprogramm 2000 seien nunmehr deutliche Fördereinschränkungen vorhanden und auch deutlich weniger Mittel. Für Dortmund habe das nicht so gravierende Auswirkungen, da die Nachfrage nach außerbetrieblicher Ausbildung in diesem Jahr deutlich geringer sei (Anzahl der Abschlüsse der Ausbildungsverhältnisse nur ca. 50 – 60 in diesem Jahr).

Abschließend versuchte er - mit allen Vorbehalten – eine Tendenz für 2000 aufzuzeigen (erst mit den Ende März vorliegenden Zahlen können verlässliche Prognosen für das Jahr gestellt werden). Der Trend stelle sich z. Z. so dar: weiter Steigung bei den gemeldeten Ausbildungsplätzen, rückläufige Bewerberzahlen. Die rückläufigen Bewerberzahlen werden mit viel Skepsis gesehen, weil die Zahl der Schulabgänger eher auf eine erhöhte Bewerberzahl hindeute. Man hoffe, dass durch eine stärkere Angleichung von Angebot und Nachfrage eine etwas entspanntere Situation auf dem Arbeitsmarkt entstehe. Insgesamt scheint die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe relativ hoch zu sein. Es werde ein immer breiter und größer werdendes Angebot gerade aus dem Bereich der IT, Medienberufe offeriert. Allerdings würden die Schwächeren unter den Bewerbern von dieser Entwicklung nicht profitieren, weil die Anforderungen der Betrieb relativ hoch seien. Auch werde der Konkurrenzkampf auf dem Markt insgesamt trotz erfreulicher Entwicklung der Zahlen nicht geringer und in den nächsten Jahren müsse für die Integration der schwächer qualifizierten Jugendlichen gesorgt werden. Auch gebe es immer weniger Arbeitsplätze für ungelernte Jugendliche. Zur Vermeidung der Ausgrenzung dieser Jugendlicher sei es erforderlich, wieder einfache Dienstleistungen zu kreieren. Hier müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, neue Arbeitsfelder zu definieren.

Der Ausbildungsmarkt werde nicht ins Gleichgewicht kommen, wenn nicht der Arbeitsmarkt in Ordnung komme. Um den Arbeitsmarkt ins Gleichgewicht zu bekommen, sei es erforderlich, Arbeitsstellen zu schaffen, die im Dienstleistungsbereich sind (das beinhaltet natürlich oder gerade auch einfache Tätigkeiten).


Zu 3. Angebote von Trägern der Jugendberufshilfe
Sachstandsbericht über

a) Werkhof Scharnhorst e. V. Schülerwerkstatt

b) DOBEQ Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH
Kooperative Förderung schulmüder und schulverweigernder Jugendlicher in der Schule und in Maßnahmen der Jugendhilfe

c) GrünBau GmbH, JAWOLL 3

Herr Pogadl führte in die Vorlage ein.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Sachstandberichte

1. Werkhof Scharnhorst e. V., Schülerwerkstatt

2. DOBEQ Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH,

Kooperative Förderung schulmüder und schulverweigernder Jugendlicher in

der Schule und in Maßnahmen der Jugendberufshilfe

3. GrünBau GmbH, JAWOLL 3

zur Kenntnis.

Zu 4. Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit bei der Wirtschafts- und

Beschäftigungsförderung Dortmund;

“Das Büro Jugend und Arbeit als integraler Bestandteil der regionalen Arbeitsmarktpolitik”

Frau Dr. Metze führte zunächst aus, dass 107 Jugendliche von den benannten 1.000 Jugendlichen (davon ca. 600 in Erstberatung und ca. 470 im Entwicklungsplan) über das Landesprogramm zum Jahresende 1999 in Arbeit vermittelt worden seien. Knapp 400 Jugendliche konnten nicht in das Programm aufgenommen (ca. 160 Jugendliche) bzw. nicht erreicht werden (ca. 240 Jugendliche). Im Vorfeld der Durchführung der Landesinitiative “Jugend in Arbeit” gab es zunächst nur 3 Beratungsstellen (Dortmunder Dienste, DOBEQ, WBF). Da sich aber im Laufe der Umsetzungsarbeit landesweit herausgestellt habe, dass die Betriebskontakte der Träger neben der Zuarbeit und Zusammenarbeit der Kammern für die Akquirierung von Arbeitsstellen von wesentlicher Bedeutung seien, habe man weitere 8 Beratungsstellen in die Landesinitiative einbezogen, die ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben. Bei der Auswahl wurden auch gezielt Träger angesprochen, die intensiv mit ausländischen Migranten arbeiten und sich auf die Beratung von Mädchen und jungen Frauen spezialisiert haben.

Für die CDU-Fraktion machte Herr Carl deutlich, dass aus seiner Sicht die vermittelten 107 langzeitlosen Jugendlichen in Relation zu den arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren insgesamt in Dortmund nur eine sehr geringe Erfolgsquote darstellen. Auch solle bei der Werbekampagne, die im Prinzip einen guten Ansatz darstelle, klar herausgestellt werden, dass es bei der Landesinitiative nur um die langzeitarbeitslosen Jugendlichen gehe und das große Problem der Jugendarbeitslosigkeit mit dem Büro nicht gelöst werden könne.

Herr Neumann stellte zunächst fest, dass man die vor 2 Jahren getroffene Entscheidung, ein solches Büro einzurichten, auch heute begrüßen müsse. Eine Kernfrage für die Zukunft sei aber die künftige Finanzierung. Und wenn man den Aufwand und den Einsatz der Mittel in Relation zueinander stelle, die in der Vorlage aufgeführte Vermittlungsquote von 20 % betrachte, verbunden mit der Aussage, Dortmund belege damit einen Platz im unteren Drittel, und sehe, dass andere Regionen bei gleichem Kostenansatz höhere Vermittlungsquoten hätten, dann müsse aus seiner Sicht im politischen Bereich in Verbindung mit dem Arbeitsamt erörtert werden, ob das Büro richtig angesiedelt sei (ggf. sei auch die Ansiedlung bei einem freien Träger denkbar). Abschließend bat er um Auskunft, ob Vermittlungszahlen der freien Träger bekannt seien.

Herr Erdmann (SPD-Fraktion) erklärte für seine Fraktion, dass ihm die Aussage wichtig sei, dass für diese Personengruppe weiterhin besondere Aktivitäten und auch Personal vorzuhalten seien. Es handele sich bei dem Programm um einen zielgruppenorientierten Baustein. Bei allen Fragen, wie man die Arbeit verbessern und effektivieren könne, und einer sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt erforderlichen fachlichen Evaluation sei die Vorlage ein guter und übersichtlicher Bericht über die in dem Jahr stattgefundene Tätigkeit des Büros. Abschließend bat er um Auskunft, inwieweit die Möglichkeit bestünde, die durchschnittliche Dauer von Erstberatung bis zur Vereinbarung des Entwicklungsplans von 23 Tagen zu verkürzen, und wie die Perspektive für die nicht erreichten Jugendlichen aussehe. Seiner Meinung nach seien hier die Fraktionen bereits bei ihren Haushaltsberatungen aufgefordert, sich entsprechende Gedanken zu machen und diese auch in die Ratsdebatte einzubringen.

Frau Dr. Metze legte dar, dass sich die Anzahl der langzeitlosen Jugendlichen seit Beginn der Initiative (August 1998 – 517) bis November 1999 (247) erheblich reduziert habe.

Die geplante und auch schon in der Durchführung befindliche Werbekampagne konzentriere sich im Kern auf Jugendliche, die den Kontakt zu den Ämtern abgebrochen haben.

Was die Quote der Gesamtzahl der Vermittlungen in Dortmund angeht, wies sie darauf hin, dass das Ranking-Verfahren sehr stark differierende Größen miteinander in Bezug bringt. Das führe zwangsläufig zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, z. B. Abbruchquote der Beschäftigungsverhältnisse beim Ranking-Führer von 24 %, in Dortmund lediglich 3 % oder in der Beratung laut Ranking-Führer 64 Jugendliche, in Dortmund knapp 500. Natürlich sei eine Quote von

20 % zu wenig, aber es seien bereits verschiedene Dinge zur Verbesserung der Situation in Angriff genommen worden.

Vermittlungszahlen der Beratungsstellen der freien Träger konnten nicht erhoben werden, da diese keine namentliche und ausschlusshafte Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt betreiben. Die Erfolgszahlen der Beratungsstellen der freien Träger, die jetzt ihre Arbeit aufnehmen, würden ein wesentlicher Aspekt des nächsten Berichtes sein.

Bei der Dauer-Erstberatung – Entwicklungsplan – müsse man zum einen sehen, dass nach der Erstberatung die Jugendlichen bestimmte Unterlagen beizubringen hätten (z. B. Aufenthaltsgenehmigung, Bewerbungsunterlagen), was bei einigen Jugendlichen eine geraume Zeit in Anspruch nehme. Zum anderen würden einige Jugendliche nach der Erstberatung aus vielschichtigen Gründen den Kontakt zur Beratungsstelle zunächst abbrechen, erschienen häufig jedoch von selbst oder aufgrund von Nachforschungen der Beratungskräfte teilweise nach Monaten wieder in den Beratungsstellen. Diese Jugendlichen verschlechterten nachhaltig den Durchschnittswert zur Dauer der Erstberatung – Entwicklungsplan.

Frau Altonuglu (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte für ihre Fraktion, dass man es zunächst einmal begüße und sehr positiv finde, dass es diese Initiative gebe. Auch werde man über Erfolgszahlen, das weitere Vorgehen, die Förderung reden müssen, aber noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Zum Abschluss der Diskussion teilte Herr Sohn mit, dass der Endbericht nach der Sommerpause erwartet werde.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenbericht des Büros Jugend und Arbeit zur Kenntnis und beauftragt die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund, gemeinsam mit dem Arbeitsamt Dortmund Möglichkeiten der Fortführung und Weiterentwicklung des Büros Jugend und Arbeit sowie seine Finanzierung zu prüfen.

Zu 6. Kooperation “Kinder- und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie und Jugendhilfe”

- Mündlicher Bericht –

Frau Dreistein berichtete, dass es seit ca. 1990 die bundesweite Umorientierung gegeben habe, Einrichtungen für Bürger lebensraumnah vorzuhalten. Die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung für Dortmund habe die Elisabeth-Klinik seit Dezember 1998 in freier Trägerschaft übernommen. Bisher sei die Pflichtversorgung für Dortmund Kinder und Jugendliche durch das St. Johannes-Stift in Niedermarsberg erfolgt.

Durch den Einzug der Institutsambulanz der Elisabeth-Klinik und der Tagesklinik auf dem Gelände der Kinderklinik sei nunmehr eine gute Erreichbarkeit für den Bürger und eine optimale Kooperationsmöglichkeit auf verschiedenen fachlichen Ebenen gegeben. Mit dem Einzug einher ging das Erfordernis eines ständig mitarbeitenden und präsenten Vertreters der Jugendhilfe zur Milderung der erfahrungsgemäß auftretenden Spannungen im Überschneidungsbereich Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe und zur Optimierung der Hilfen.

Das Projekt wird durch das Ministerium des Landes NRW für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Es ist auf die Dauer von zwei Jahren (01.10.1998 - 30.09.2000) angelegt.

Zielsetzung sei die Verbesserung der Kooperation zwischen den Institutionen, Entwicklung von griffigen Kooperationsvereinbarungen mit einem hohen Maß an Verbindlichkeit, Entwicklung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für den gemeinsamen Kunden sowie die Verbesserung der Kommunikationsebenen.

Anschließend gab Frau Dreistein einen kurzen Überblick über die Aufgaben. Zunächst sei eine Bestandsaufnahme im Bereich der Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Pädiatrie notwendig gewesen. Zu den Aufgaben gehöre die einzelfallbezogene Kooperation für Konfliktberatung in allen drei Bereichen, die Aufnahme von fehlenden Hilfeangeboten, die Dokumentation der Arbeit sowie das Betreiben von Konzeptionsentwicklung.

Es gebe eine hohe Akzeptanz des Projektes bei den Kooperationspartnern und alle Beteiligten hofften, dass diese Kooperation auch nach Beendigung des Förderprojekts unbefristet weitergeführt werden könne.

Abschließend machte sie auf die Fachtagung am 29.03.2000 aufmerksam.

Herr Sohn dankte Frau Dreistein für ihren Bericht.

Zu 7. Weiterentwicklung des Betreuungswesens nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) zum 01.01.1999

Herr Pogadl führte kurz in die Vorlage ein.

Der Kinder- und Jugendausschuss nahm einstimmig den Bericht “Weiterentwicklung des Betreuungswesens nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.1999” zur Kenntnis.

Zu 8. Verfahren bei der Klärung von Vaterschaften durch das Jugendamt

– Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.1999 -

Der Kinder- und Jugendausschuss nahm einstimmig die Antwort der Verwaltung des Jugendamtes zur Kenntnis.

Zu 9. Städtischer Zuschuss zu den Erschließungsbeiträgen für das Kindergartengrundstück Marienborn 14/16 der Kath. Kirchengemeinde St. Magdalena in DO-Lütgendortmund

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses fassten einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Magdalena in Do-Lütgendortmund zu den Erschließungsbeiträgen für das Kindergartengrundstück Marienborn 14 – 16 einen weiteren städtischen Zuschuss in Höhe von 41.056,-- DM zu gewähren.

Zu 10. Zusammensetzung der Ausschüsse;

beratende Mitgliedschaft des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen e. V. im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund

– Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.11.99 -

Herr Pogadl zitierte eingangs den Ratsbeschluss vom 21.10.1999.

Die Überprüfung des Rechtsamtes sei zwischenzeitlich abgeschlossen. Danach liege ein Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften oder ein Ermessensfehler nicht vor, somit sei bei der nächsten Satzungsänderung die Aufnahme eines Vertreters des Stadtelternrates zu berücksichtigen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass aufgrund dieser Erweiterung weitere Vereinigungen, Interessenvertretungen o. ä. an die Stadt mit dem Ziel der Aufnahme in den Kinder- und Jugendausschuss herantreten werden. Ein Aufnahmeanspruch bestehe nicht, wohl aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.

Abschließend teilte Herr Pogadl mit, dass die Satzung entsprechend dem Willen des Rates geändert und dem Kinder- und Jugendausschuss in der März-Sitzung vorgelegt werde.

Zu 11. Mitteilungen des Vorsitzenden



- Herr Sohn wies noch einmal auf die Fachtagung “Gemeinsam wirr –

oder wir gemeinsam?” des Jugendamtes (Projekt KuK) am 29.03.2000 und die Einladung der ‚Kratzbürste‘ (Termin: 11.02.2000) sowie das Ferienprogramm der Falken hin.



- Herr Sohn machte auf das Wiederholungsseminar “Kompetent entscheiden” für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen und die Fachtagung “Der Jugendhilfeausschuss – Aufgaben, Mitwirkungsrechte und Entscheidungsspielräume” des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe aufmerksam.


- Herr Sohn stellte interessierten die Mitteilungen des Landesjugendamtes und die Zeitschrift “Die Nordstadt” zur Verfügung.

Die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses wurde um 18.00 Uhr von Herrn Sohn beendet.

S o h n E r d m a n n Lieberknecht

Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin