Niederschrift

über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 16.06.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:19 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Thorsten Hoffmann (CDU) i. V. f. RM Rosemarie Liedschulte
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Barbara Menzebach (CDU) i. V. f. RM Claudia Middendorf
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer
RM Nursen Konak (Die Linke)
sB Thomas Carl (FDP/Bürgerliste)

2. Beratende Mitglieder

Ulrich Piechota (Beschäftigtenvertreter)


Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

3. Verwaltung

Waltraud Bonekamp


Cornelia Ferber 57/FABIDO (Betriebsleitung päd. Bereich)
Arno Lohmann 57/FABIDO (Betriebsleitung kaufm. Bereich)
Christine Bathe 57/FABIDO (Koordination Finanzmanagement)
Carmen Höft 57/FABIDO (Leiterin päd. Bereich)

Sabine Steckelbach Amt für Liegenschaften – Immobilienentwicklung
(Geschäftsbereich 2-2,Teamleiterin)

Gabriele Lieberknecht
4. Gäste

Tanja Grimme Ernst & Young
Uwe Krebs Ernst & Young





Nicht anwesend waren:

Fatma Karaca-Tekdemir Integrationsrat







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 16.06.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.02.2011


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 1. Quartalsbericht 2011 zum 31.03.2011 Eigenbetrieb FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04350-11)

2.2 Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E1)

2.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03685-11)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2011
(Drucksache Nr.: 03685-11)


2.4 Brandschutz an städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03216-11-E2)


3. Anträge / Anfragen


4. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ute Pieper benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.5 Eigenbetrieb FABIDO – Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss/Empfehlung
Drucksache Nr.: 04461-11


Die Mitglieder des Betriebsausschusses folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 2.5 vor TOP 2.1 abzuhandeln.


Der Vorsitzende wies darauf hin, dass folgende Punkte als Nachreichungen in die Tagesordnung aufgenommen werden:

TOP 3.1 Kinder-Citytreff
Vorschlag zur TO (Fraktion B’ 90/Die Grünen)
Drucksache Nr.: 04469-11


TOP 3.2 Elternbefragung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Drucksache Nr.: 04484-11


TOP 3.3 Erzieher in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

Drucksache Nr.: 04464-11

TOP 3.4 Krankenquote und Arbeitsschutz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

Drucksache Nr.: 04465-11

TOP 3.5 Anmeldeverfahren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

Drucksache Nr.: 04466-11

TOP 3.6 Konzept im Streikfall
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)

Drucksache Nr.: 04467-11

Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.02.2011

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 10.02.2011 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.5
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04461-11)

Der TOP 2.5 wurde vor TOP 2.1 behandelt.

Herr Lohmann führte kurz in die Vorlage ein und dankte den Mitgliedern für die Aufnahme des Jahresberichtes in die Tagesordnung. Er freue sich insbesondere, einen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen zu können.

Anschließend präsentierten Herr Krebs und Frau Grimme den Jahresabschluss (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Herr Carl teilte mit, wenn man seine Aufgabe in diesem Gremium ernst nehme, könne man zum jetzigen Zeitpunkt keine Empfehlung aussprechen, da der Jahresabschluss sehr kurzfristig vorgelegt wurde und somit noch keine inhaltliche Befassung möglich war.

Frau Pieper dankte für die Darstellung. Sie richtete die dringende Bitte an die Verwaltung, den Jahresabschluss im nächsten Jahr so rechtzeitig vorzulegen, dass den Mitgliedern ausreichend Zeit für eine Prüfung bleibe. Trotzdem werde ihre Fraktion zustimmen.

Herr Barrenbrügge pflichtete seinen Vorrednern bei. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Frau Blotenberg dankte der Geschäftsführung, dass es mit großer Kraftanstrengung gelungen sei, den Jahresabschluss – wenn auch sehr spät - vorzulegen.

Frau Bonekamp ging kurz auf die Gründe für die späte Vorlage des Jahresabschlusses ein.
Zu den Fragen von Frau Blotenberg teilte sie mit, die Verzögerung der Bautätigkeit hänge auch damit zusammen, dass durch die Haushaltssperren oft erst gegen Ende des Jahres eine Freigabe der Mittel erfolge.
Es bestehe die Absicht, die Kinderstuben weiter auszubauen. Nach ihrer Auffassung handele es sich um ein gutes und sehr individuelles Konzept, das auf Familien ausgerichtet sei, die einen besonderen Unterstützungsbedarf hätten, und sehr gut angenommen werde.

Herr Krebs teilte auf Nachfrage von Herrn Carl mit, in der Vergangenheit seien bei den Rückstellungen für Altersteilzeit Gehaltssteigerungen gar nicht berücksichtigt worden. Aufgrund der Vorgaben der Stadt Dortmund, aber auch im Vergleich zu anderen Mandanten, halte er die 1 % durchaus für vertretbar und seriös.

Der Betriebsausschuss FABIDO fasste einstimmig (7 Ja, 4 Enthaltungen) folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung von FABIDO wird entlastet.


Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (7 Ja, 4 Enthaltungen; ohne 3., da der Betriebsausschuss nicht seine Entlastung vorschlagen möchte) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2010 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.816,71 Euro festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.816,71 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 2.1
1. Quartalsbericht 2011 zum 31.03.2011 Eigenbetrieb FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04350-11)

Herr Lohmann stellte kurz den Quartalsbericht vor.

Zu der Anmerkung von Herrn Carl, dass der Quartalsbericht relativ spät zugeleitet wurde, teilte Herr Lohmann mit, es sei richtig, dass der Quartalsabschluss einen Monat nach Quartalsende zu erstellen ist. Da der letzte Betriebsausschuss im Februar getagt hat, konnte der Quartalsbericht nicht früher vorgelegt werden.
Zu der Frage hinsichtlich der Altersteilzeit-Rückstellungen führte er aus, im Wirtschaftplan würden in nicht unbeträchtlichem Maße Beträge für eine Veränderung der Altersteilzeit-Rückstellung abgebildet, die auch quartalsmäßig abgegrenzt würden.

Der Betriebsausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht 2011 des Eigenbetriebs FABIDO per 31.03.2011 zur Kenntnis


zu TOP 2.2
Sachstand der Tageseinrichtungen (TEK) in der Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03227-11-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„In Ihrer Sitzung am 26.11.2010 beantragten Sie, dass die Verwaltung in jeder Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO einen Sachstandsbericht zu den fünf Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in der Nordstadt abgibt.

TEK Uhlandstr. (achtgruppige Einrichtung)
Am 17.03.2011 wurde das Bauschild aufgestellt. Es mussten sechs Bäume für die Baumaßnahme gefällt werden. Eine Ersatzpflanzung erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück der TEK.

Der Abbruch der bestehenden TEK erfolgt voraussichtlich ab dem 01.08.2011. Die Ausschreibung für das Rohbaugewerk erfolgt kurzfristig.

TEK Sunderweg, TEK Hoeschpark und TEK Burgholzstr. West (jeweils fünfgruppige Einrichtungen)
Die Einrichtungen wurden in der Vorlage, DS-Nr.: 03685-11, unter Beschlussvorschlag Punkt 5, behandelt. Die vorgenannte Vorlage wird in dieser Sitzung ebenfalls behandelt.“

Frau Steckelbach sagte auf die Nachfrage von Frau Pieper zu, einen aktualisierten Bauzeitenplan kurzfristig nachzuliefern (s. Anlage).
Zu der Frage von Frau Blotenberg hinsichtlich der Veränderungen bezüglich der drei letztgenannten Tageseinrichtungen werde sie unter TOP 2.3 ergänzende Ausführungen machen.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03685-11)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2011
(Drucksache Nr.: 03685-11)

Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.05.2011 vor:

„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 04.05.2011

Frau Schütte-Haermeyer bat um Ergänzung des Beschlussvorschlages unter 2., dass die Träger, die die Übernahme des von ihnen zu leistenden Eigenanteils in Anspruch nehmen, verpflichtet werden, weltoffen zu agieren.

Aufgrund des Hinweises von Herrn Harder, dass im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit den Trägern dieser Punkt mit einbezogen wird, wurde von den Mitgliedern von einer Änderung des Beschlussvorschlages abgesehen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren.
2. Der Rat beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger vermieten. Alternativ können den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern Vereinbarungen für die Dauer von fünf Jahren zur Förderung der Angebote in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf dem gegenwärtigen finanziellen Niveau zu schließen.
5. Der Rat hebt die Beschlüsse vom 19.06.2008 (DS-Nr.: 11726-08) und vom 26.11.2009 (DS-Nr.: 15452-09) dahingehend auf, dass
- die Planungen bis Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) durch die Städtische Immobilienwirtschaft für die fünfgruppigen
TEK am Sunderweg, am Borsigplatz/ Westfalenhütte (Hoeschpark) und an der
Burgholzstr. West (ehemals Burgweg und Burgholzstr. Ost) eingestellt und nicht
mehr durch die Verwaltung realisiert werden.
- die Trägerschaft der o. g. Einrichtungen nicht mehr durch den Eigenbetrieb FABIDO übernommen wird.


B Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03685-11-E2)
vom 19.05.2011


Wie der Verwaltungsvorlage (DS-Nr.: 03685-11; S. 5 unten) zu entnehmen ist, führt das von der neuen rot/grünen Landesregierung NRW am 31.3.2011 beschlossene und zum 1.8.2011 in Kraft tretende 5. Schulrechtsänderungsgesetz (wirksam zum SJ 2012/2013) dazu, dass in Dortmund rd. 1.000 Kinderbetreuungsplätze über den von der Verwaltung bislang als bedarfsdeckend angenommenen Umfang hinaus erforderlich werden.

Dies entspricht ca. 55 zusätzlichen Gruppen mit einem Kostenvolumen von rd. 8 Mio. €, wobei je nach Landesbeteiligung und Elternbeiträgen nach Schätzungen rund 4 Mio. € auf die Stadt Dortmund entfallen könnten.

Hintergrund ist, dass die Landesregierung den Einschulungsstichtag nunmehr auf den 30. September festgeschrieben hat. Die von der alten Landesregierung in Schritten vorgesehene Vorverlegung des Einschulungsstichtages wird mit dem Gesetz daher aufgehoben. Die Folge ist, dass den NRW-Kommunen jetzt in nicht unerheblichem Maß Kita-Plätze fehlen, weil die Kinder, die nach der bisherigen Gesetzeslage – auf die sich die Kommunen zwischenzeitlich eingerichtet haben – eingeschult worden wären, nun noch länger in den Kitas verbleiben.

Mit der Gesetzesänderung notwendigerweise verbundene Finanzierungs- und Kostenfragen bleiben jedoch ebenso unbeantwortet, wie die Frage nach der Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Zwar sieht der Beschluss hierzu vor, eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und die Konnexitätsrelevanz zu prüfen; eine Berichterstattung an den Landtag, über die unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich möglicher Auswirkungen dieses Gesetzes eruierten Ergebnisse, muss jedoch erst bis zum 31.12.2014 erfolgen.

Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die NRW-Kommunen notwendige kostenverursachende Realisierungsprozesse einleiten, bevor über potentielle Auswirkungen und Kostentragungspflichten überhaupt abschließend beraten worden ist. Bis dahin geht die Landesregierung offensichtlich davon aus, dass die Aufgaben und Kostenbelastungen der kommunalen Schulträger grundsätzlich unverändert bleiben (vgl. LT DS-Nr.: 15/1061).

Angesichts der von der Dortmunder Verwaltung anvisierten 1.000 zusätzlichen Betreuungsplätze erscheint diese Annahme jedoch mehr als fraglich und wird auch von den kommunalen Spitzenverbänden in Frage gestellt.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandberichts daher gebeten, insbesondere zu möglichen Auswirkungen (z.B. organisatorisch, planerisch, konzeptionell, finanziell, etc.) dieser Gesetzesänderung auf die Stadt Dortmund schriftlich Stellung zu nehmen sowie über die geplanten Maßnahmen zur Einforderung der Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu informieren.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 (Drucksache Nr.: 03685-11-E6)

Freie Träger ohne Tarifbindung werden zur Anwendung des TVöD verpflichtet.



Begründung
Nach Aussagen des Kämmerers im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wäre der Bau von Einrichtungen in städtischer Eigenregie günstiger als durch private Träger und lediglich der Betrieb der Einrichtungen teuerer, ohne dass dieses genauer quantifiziert werden konnte.
Da Einsparungen nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten geschehen können und um die Tariftreue zu erhöhen ist eine solche Verpflichtung sinnvoll.

Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den unter C aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.05.2011 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren.
2. Der Rat beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger vermieten. Alternativ können den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern Vereinbarungen für die Dauer von fünf Jahren zur Förderung der Angebote in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf dem gegenwärtigen finanziellen Niveau zu schließen.
5. Der Rat hebt die Beschlüsse vom 19.06.2008 (DS-Nr.: 11726-08) und vom 26.11.2009 (DS-Nr.: 15452-09) dahingehend auf, dass
- die Planungen bis Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durch die Städtische Immobilienwirtschaft für die fünfgruppigen TEK am Sunderweg, am Borsigplatz/ Westfalenhütte (Hoeschpark) und an der Burgholzstr. West (ehemals Burgweg und Burgholzstr. Ost) eingestellt und nicht mehr durch die Verwaltung realisiert werden.
- die Trägerschaft der o. g. Einrichtungen nicht mehr durch den Eigenbetrieb FABIDO
übernommen wird.“
Herr Piechota merkte an, vom Grundsatz her sei die Vorlage in Ordnung.
In der Vergangenheit habe der Rat Forderungen der Beschäftigtenvertreter zur Unterstützung des Eigenbetriebes bei Problemen – insbesondere finanzieller Art - mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung aller Träger zurückgewiesen. Nun müsse er feststellen, dass der Rat mit diesem Beschluss (s. 2. Beschlussvorschlag) von dieser Gleichbehandlung abweicht.

Frau Blotenberg äußerte die Bitte, sich gemeinsam dafür einzusetzen, evtl. freie Kapazitäten für den Ausbau der U-3-Betreuung und die Bildung von Kindern und Jugendlichen zu verwenden.

Herr Sohn vertrat die Auffassung, die durch KiBiz festgelegte Versorgungsquote von 35% sei zu niedrig. Die Tagesbetreuung in Familien/Kinderstuben könne nur ein Behelf sein, wenn kein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung stünde, aber kein Ersatz. Auch er sprach sich dafür aus, dem Ausbau der Betreuungsplätze Priorität einzuräumen, wann immer es möglich ist.

Frau Bonekamp wies darauf hin, durch verschiedene Erhebungen sei es belegt, dass insbesondere große Städte einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen hätten.
Mit der in der Vorlage aufgeführten neuen Form der Schaffung von Betreuungsplätzen solle unter zeitlichen Gesichtpunkten eine schnellere Realisierung erfolgen.
Eine weitere Beschleunigung bei der Erreichung einer höheren Quote erhoffe man sich aufgrund der Konnexitätsklage. In welcher Höhe eine Refinanzierung durch das Land erfolge, stehe aber noch nicht fest.

Für Herrn Piechota stellte sich die Frage, warum FABIDO als Träger für neue Angebote ausgenommen werden solle, wenn tatsächlich freie Kapazitäten zur Schaffung von Betreuungsplätzen gefunden werden sollten.

Herr Sohn wies darauf hin, dass der Rat aufgrund der Empfehlung des Verwaltungsvorstandes mehrheitlich so beschlossen habe. Er gehe davon aus, dass die Empfehlung mit dem Ziel gegeben wurde, eine schnellere und finanziell günstigere Lösung zu finden. Ob das gelinge, werde sich zeigen. Sollte das nicht der Fall sein, könne man immer noch einmal darüber nachdenken, FABIDO wieder ins Boot zu holen.

Frau Steckelbach führte aus, die Ausschreibung für die Grundstücke Sunderweg, Burgholzstraße West, Erdbeerfeld, Apolloweg, Brechtener Heide, Hohenbuschei und Fuchteystraße werde z. Z. vorbereitet. Parallel dazu würden natürlich weiter Grundstücke auf ihre Geeignetheit überprüft. Das sei ein aufwendiges Verfahren, weil die aus liegenschaftlicher Sicht identifizierten Grundstücke nicht unbedingt aus jugendfachlicher Sicht geeignet seien. Sie hoffe, in der nächsten Sitzung weitere Informationen geben zu können.
Die Einbeziehung freier Träger/Investoren beruhe auch auf der Tatsache, dass im städt. Haushalt keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um selbst die Kindertageseinrichtungen zu bauen.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm den Beschluss des Rates zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Brandschutz an städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03216-11-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„In Ihrer Sitzung am 10.02.2011 wurde die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO folgende Fragen zu beantworten:

1. Inwieweit sind die baulichen Voraussetzungen in den städtischen FABIDO-Einrichtungen für einen optimalen Brandschutz gegeben? Wer kontrolliert wie oft die Einhaltung der baulichen Brandschutzvorkehrungen? Inwieweit gibt es bei der Umsetzung von baulichen Brandschutzmaßnahmen einen Investitionsstau?
2. Ist es richtig, dass im Gegensatz zum schulischen Bereich keine gesetzliche Regelung existiert, die vorschreibt, dass in den Tageseinrichtungen für Kinder regelmäßig Brandschutz- bzw. Räumungsübungen durchzuführen sind?
3. Wie oft werden in den FABIDO-Einrichtungen Brandschutz- bzw. Räumungsübungen durchgeführt?

4. In welchem Turnus werden die FABIDO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema "Brandschutz" geschult?

Zu der Frage 1:
Die Frage bezieht sich auf den baulichen Brandschutz. Nach dem „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung“ sowie der „Brandschausatzung der Stadt Dortmund“ werden die Tageseinrichtungen alle 5 Jahre durch die Feuerwehr begangen. Diese Brandschauen wurden bisher wie folgt durchgeführt:
· Die 1. Begehung erfolgte in den Jahren 1999 – 2001.
· 2. Begehung erfolgt im Jahre 2006.
· Die 3. Begehung steht in diesem Jahr an.
Bei den Begehungen ist der technische Objektverantwortliche der Städtischen Immobilienwirtschaft ebenfalls vor Ort.
Die Hinweise auf evtl. bauliche Mängel werden von der Städtischen Immobilienwirtschaft abgearbeitet. Hinweise auf betriebliche Mängel werden durch FABIDO bzw. durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung aufgenommen. Bei der Umsetzung von baulichen Brandschutzmaßnahmen ist kein Investitionsstau zu verzeichnen.

Zu den Fragen 2 – 4:
Die Fragen 2 – 4 betreffen den organisatorischen Brandschutz. Bei der Stadt Dortmund wurde frühzeitig ein Brandschutzbeauftragter für die Tageseinrichtungen für Kinder benannt. Es handelt sich um einen Mitarbeiter des Arbeitssicherheitsdienstes (angesiedelt beim Personalamt) mit einer entsprechenden Zusatzausbildung.

Jede Einrichtung verfügt über eine Brandschutzordnung. Der Teil A ist in der Einrichtung ausgehängt, der Teil B wurde an jede/n Mitarbeiter/in ausgehändigt.

In Kooperation mit der Feuerwehr wurde für jede Einrichtung ein Konzept zur Durchführung von Räumungsübungen erstellt, das in den Einrichtungen ausliegt. Es werden regelmäßig (1- 2-mal pro Jahr) Brandschutzübungen, zusammen mit den Kindern, durchgeführt.
Je nach Größe der Tageseinrichtung für Kinder wurden 1 bis 2 Brandschutzhelfer ausgebildet. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr werden 1-mal pro Jahr Fortbildungen angeboten. Das Fortbildungsangebot wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut angenommen. Die Ausbildung umfasst auch praktische Übungen, z.B. der Umgang mit Feuerlöschern.

Zusätzlich gibt es noch Unterweisungen durch die Unfallkasse NRW. Schließlich führt der Arbeitssicherheitsdienst regelmäßig Sicherheitsbegehungen durch, die auch den Brandschutz betreffen.

Im Zusammenhang mit der Betreuung von U3-Kindern sind die Richtlinien durch die Feuerwehr angepasst worden. Neben den räumlichen Voraussetzungen seien hier beispielhaft ein zweiter baulicher Rettungsweg sowie die Ausstattung der Räume mit Rauchmeldern genannt.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04461-11)

Der TOP 2.5 wurde vor TOP 2.1 behandelt.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Kinder-Citytreff
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04469-11)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des Punktes ‚Kinder-Citytreff’ auf die Tagesordnung der Sitzung am 16. Juni sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1) Der Betrieb des Kinder-Citytreffs wird mit Auslaufen des jetzigen Mietvertrags im November diesen Jahres eingestellt.
2) Die bisher für den Kinder-Citytreff aufgewandten finanziellen Mittel bleiben dem Eigenbetrieb FABIDO für die Ausweitung der Kinderbetreuung erhalten.
3) Die bisherigen MitarbeiterInnen des Kinder-Citytreffs werden im Rahmen der
städtischen Kinderbetreuung anderweitig eingesetzt.

Begründung:

Der 2004 eröffnete Kinder-Citytreff (KCT) wurde im Frühjahr 2006 organisatorisch an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung FABIDO angegliedert. Der KCT bietet Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder während ihres Einkaufs in der Innenstadt bis zu drei Stunden gegen eine geringfügige Gebühr betreuen zu lassen. Obwohl die Einrichtung damit unmittelbar dem Einzelhandel in der Innenstadt zu Gute kommt, hat sich der Handel nie an den entstehenden Kosten beteiligt. Der KCT ist deshalb seit Bestehen in erheblichem Maße aus dem städtischen Haushalt bezuschusst worden. So betrugen alleine in 2010 die Aufwendungen für Honorare, Gehälter, Miete und Nebenkosten ca. 220.000 Euro bei gleichzeitigen Erträgen von nur ca. 15.000 Euro (s. Vorlage Kinder-Citytreff, RPA am 14. April). Die Stadt hat damit Wirtschaftsförderung für den Handel in hohem Ausmaß betrieben.
Das Auslaufen des Mietvertrags im November im jetzigen Gebäude an der Hansastraße bietet die Möglichkeit, diese Bezuschussung zu beenden und damit die finanziellen Kapazitäten sowie die MitarbeiterInnen anderweitig im Rahmen der städtischen Kinderbetreuung einzusetzen.“

Frau Pieper signalisierte Zustimmung zu dem Antrag, allerdings mit einer Ergänzung zu 1..

Herr Barrenbrügge bat vor Abstimmung um einen aktuellen Sachstand.

Herr Sohn wies darauf hin, dass ein evtl. Beschluss des Betriebsausschusses als Empfehlung an den Rat weitergeleitet werden müsse, da dieser die Einrichtung des Kinder-Citytreffs beschlossen habe.
Außerdem berichtete er von einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des City-Rings, in dem dieser Interesse am Weiterbestand zeigte. Der Oberbürgermeister habe Herrn Sohn mitgeteilt, dass der Kinder-Citytreff in der nächsten Gesprächsrunde mit dem City-Ring auf die Tagesordnung kommen solle.

Frau Blotenberg begründete noch einmal den Antrag und sprach sich gegen die von Frau Pieper vorgeschlagene Ergänzung aus.

Herr Carl pflichtete Frau Blotenberg bei, dass zunächst der Handel gefordert sei. Wenn allerdings noch Gespräche mit dem Einzelhandel anstünden, würde er dafür plädieren, zunächst die Ergebnisse abzuwarten und danach endgültig zu entscheiden. Insofern könne er den Ergänzungsvorschlag der SPD-Fraktion mittragen.

Im Laufe der weiteren Diskussion erklärte sich Herr Frebel mit dem Ergänzungsvorschlag von Frau Pieper einverstanden.

Herr Lohmann berichtete:
Der Kinder-Citytreff werde an seinem jetzigen Standort geschlossen. Die Mitarbeiter würden
- zum Teil bereits jetzt schon - in anderen Einrichtungen beschäftigt.
Bei seiner Teilnahme an der letzten City-Runde habe man sich von Seiten des Einzelhandels dahingehend geäußert, eine derartige Einrichtung unterstützen zu wollen, ohne konkrete Aussagen zu machen.

Aus seiner Sicht gebe es zwei Herausforderungen, die man nicht unterschätzen sollte. Zum einen geeignete Räumlichkeiten in der City zu finden. Und zum anderen die nicht unerheblichen Aufwendungen für einen solchen Kinder-Citytreff. Ob und inwieweit in der nächsten City-Runde seitens des Einzelhandels Zusagen unterbreitet werden, bleibe abzuwarten.

Herr Barrenbrügge dankte für die Ausführungen. Seine Fraktion könne dem Antrag nicht zustimmen. Das Auslaufen des Mietvertrages sei Fakt (1.), die Mitarbeiter wären versorgt (3.) und bei der momentanen Haushaltssituation müsse auch der Eigenbetrieb FABIDO seinen Beitrag leisten (2.). Zwar werde ein Kinder-Citytreff als notwendig angesehen, aber das sei letztlich Sache des Handels.

Auf Vorschlag von Frau Pieper wurde mehrheitlich (7 Ja, 3 Nein) folgender ergänzter Antrag beschlossen (Änderung fett):
1.) Der Betrieb des Kinder-Citytreffs wird mit Auslaufen des jetzigen Mietvertrags im November diesen Jahres eingestellt, es sei denn, der Einzelhandel beteiligt sich zukünftig finanziell in angemessener Form.
2.) Die bisher für den Kinder-Citytreff aufgewandten finanziellen Mittel bleiben dem Eigenbetrieb FABIDO für die Ausweitung der Kinderbetreuung erhalten.
3.) Die bisherigen MitarbeiterInnen des Kinder-Citytreffs werden im Rahmen der städtischen Kinderbetreuung anderweitig eingesetzt

Die Mitglieder des Betriebsausschusses kamen überein, vor einer Weiterleitung des Antrages an den Rat der Stadt Dortmund das Ergebnis der Gespräche mit dem City-Ring abzuwarten (keine erneute Behandlung im Betriebsausschuss).


zu TOP 3.2
Elternbefragung bei FABIDO
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04484-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04484-11-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„Die Zufriedenheit der Eltern, deren Kinder eine FABIDO-Einrichtung besuchen, ist ein wichtiger Indikator für die Qualität der Arbeit des Eigenbetriebes. Dies setzt jedoch voraus, dass die Zufriedenheit der Eltern regelmäßig repräsentativ abgefragt wird und Anregungen und Beschwerden systematisch erfasst und ausgewertet werden.

Wir bitten die Leitung des Eigenbetriebs in diesem Zusammenhang um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1.) In welchen zeitlichen Abständen wird die Zufriedenheit der Eltern mit den FABIDO-Einrichtungen vom Eigenbetrieb repräsentativ abgefragt? Wann ist die nächste repräsentative Befragung geplant?

2.) Wie werden Anregungen und Beschwerden, die Eltern an FABIDO herantragen, systematisch erfasst und ausgewertet?

3.) Inwieweit wird FABIDO in trägerübergreifende Vergleiche einbezogen?

4.) Welche Gründe gibt es aus Sicht der Eigenbetriebsleitung, warum Eltern ihr Kind nicht in einer FABIDO-Einrichtung anmelden?“

Frau Ferber sagte eine schriftliche Stellungnahme zu.


zu TOP 3.3
Erzieher in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04464-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04464-11-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wurde wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):

„Die Anfrage der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:
1) Wie viele männliche Erzieher oder andere Kräfte werden bei Fabido aktuell beschäftigt? Wie viele sind das in Prozent der Beschäftigten?

In den FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder werden derzeit 48 männliche Personen beschäftigt, davon drei im hauswirtschaftlichen Bereich und 45 im pädagogischen Bereich. Dies entspricht 4 % der Gesamtbeschäftigten in den Kindertageseinrichtungen.


2) Wie viele arbeiten davon auch mit den Kindern direkt bzw. wie viele haben dazu noch eine Leitungsfunktion?

Von den 45 pädagogischen Kräften arbeiten 5 als freigestellte Leiter, somit 40 in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern.


3) Teilt die Verwaltung die grundsätzliche These, dass mehr männliche Erzieher benötigt werden bzw. pädagogisch sinnvoll sind?

Grundsätzlich ist es erstrebenswert, dass Kinder Vorbilder beider Geschlechter haben. Insofern ist es sinnvoll, den Anteil der männlichen pädagogischen Fachkräfte zu erhöhen, da die Heterogenität der Kinder sich in der Heterogenität des pädagogischen Personals widerspiegeln sollte.

FABIDO kann sich den ersten Ergebnissen der aktuellen Studie „Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten“ (2010) anschließen, wonach männliche Fachkräfte im Hinblick auf die pädagogische Arbeit als bereichernd wahrgenommen und geschätzt werden.

4) Welche Bestrebungen wurden bisher unternommen bzw. werden zukünftig entfaltet, damit die Männerquote steigt?
In den vergangenen Jahren ist ein Anstieg der Bewerbungen von Erziehern zu verzeichnen. FABIDO hat in der Zeit von 2009 bis heute 21 männliche pädagogische Fachkräfte eingestellt. Insofern hat sich die Quote der Männer beim pädagogischen Personal deutlich erhöht. Konkrete konzeptionelle Maßnahmen wurden bisher nicht ergriffen.
Zukünftig ist vorgesehen,

· in weiterführenden Schulen das Berufsbild „Erzieherin / Erzieher“ vorzustellen und dabei die Attraktivität des Berufes auch männlichen Interessenten näher zu bringen

· in Fachschulen für Sozialpädagogik den Träger und Arbeitgeber „FABIDO“ vorzustellen und interessierte angehende männliche Erzieher als Beschäftigte zu gewinnen.“



Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Krankenquote und Arbeitsschutz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04465-11)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„Die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABIDO bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wie viele Krankentage hatten die Fabido-Beschäftigten bzw. wie hoch war die Fabido-Krankenquote in den Jahren 2009 und 2010?

2.) Erachtet die Verwaltung diese Quote als durchschnittlich?

3.) Durch die Veränderung der Kita-Arbeit, einem älter werdenden Beschäftigtenstab, längeren Lebensarbeitszeiten und mit einer Zunahme der Betreuung der unter Dreijährigen setzte auch eine Veränderung der körperlichen Belastungen für die Beschäftigten ein. Besonders der Halteapparat wird durch das vermehrte Tragen, Wickeln etc. zunehmend mehr belastet. Wird seitens Fabido den MitarbeiterInnen aufgezeigt, wie sich diese gesundheitsfördernd bewegen können und sollen? Gibt es dazu verpflichtende Arbeitsschutz-Maßnahmen/Fortbildungen?


4.) Wenn nein, warum wird so etwas nicht gemacht oder beabsichtigt?“

Die schriftliche Stellungnahme wurde von der Verwaltung zugesagt.


zu TOP 3.5
Anmeldeverfahren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04466-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04466-11-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wurde wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):

„Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Nach welchem Verfahren funktioniert die Anmeldung für neue Kindergartenkinder in Dortmund bzw. welches Konzept liegt dafür zu Grunde?
Die Familien melden ihre Kinder in der bzw. den einzelnen Einrichtungen ihrer Wahl direkt zur Aufnahme an. Die verschiedenen Einrichtungen vor Ort stimmen in der Regel ihre Aufnahmen untereinander ab, um die spezifischen Anforderungen der einzelnen Anmeldungen (z.B. Geschwisterkinder, Ganztagsbedarfe) zu berücksichtigen und die Gewährleistung der Rechtsansprüche der Kinder zu sichern.
2. Gibt es für die Anmeldung von Kindern eine zentrale Koordinierungsstelle beim Jugendamt bzw. bei FABIDO oder ist dies dezentral in der einzelnen Einrichtung geregelt?
Führt die direkte Anmeldung in den Einrichtungen vor Ort nicht zu einer Aufnahme der Kinder, können sich die Familien an den Bereich Tagesbetreuung für Kinder im Jugendamt wenden. Von hier aus wird versucht, die Familien bei der Platzsuche zu beraten und zu unterstützen und durch Gespräche mit den infrage kommenden Einrichtungen bzw. Trägern eine Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder bei unter dreijährigen Kindern auch alternativ in der Kindertagespflege zu erreichen.
Bei FABIDO wird zur Koordination der Aufnahmen eine Datenbank der Anmeldungen von den einzelnen Einrichtungen geführt.
Auch die Familienbüros beraten und unterstützen die Familien bei der Suche nach Plätzen in geeigneten Kindertageseinrichtungen.
3. Falls keine zentrale Einrichtung existiert, welche Gründe (finanzielle, technische, pädagogische, organisatorische, ...) sprechen gegen so ein Verfahren?
Eine zentrale Erfassung der konkreten Betreuungswünsche der Familien und die damit verbundene koordinierte Platzvergabe für alle derzeit 283 Dortmunder Kindertageseinrichtungen mit ihren ca. 17.000 Plätzen, von denen rund ein Drittel jährlich neu zu belegen ist, widerspricht einerseits dem Wunsch- und Wahlrecht der Familien und andererseits der gesetzlichen Autonomie der Träger. Vom bürokratischen Aufwand her ist ein solches Verfahren nicht zu leisten. Entsprechende Versuche mit der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab 3 Jahren haben sich auf Dauer nicht bewährt.
Die Trägervielfalt und die verschiedenen pädagogischen Konzepte der Kindertageseinrichtungen bieten den Familien ein breites Angebotsspektrum. Die Familien machen ihre konkrete Anmeldung in einer Einrichtung in der Regel von ihrem persönlichen Eindruck bei einem Besuch in der Kindertageseinrichtung abhängig. Dies kann durch ein zentralisiertes Anmeldeverfahren nicht geleistet werden.
Für die meisten Familien ist das praktizierte Verfahren gut geeignet, ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot zu finden.
Der derzeitige Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren zeigt natürlich eine höhere aktuelle Nachfrage nach Plätzen für diese Altersgruppe als es Plätze gibt. Diese Problematik kann jedoch nur durch einen bedarfsgerechten Ausbau der Plätze gelöst werden.
4. Falls dem keine Gründe entgegenstehen, wie lange würde es dauern, bis so ein Verfahren konzeptionell entwickelt werden würde?
In den letzten Jahren hat es immer wieder Überlegungen gegeben über neue technische Verfahren möglicherweise die Nachfrage in den Einrichtungen besser erheben zu können und z.B. die Kommunikation zwischen Familien, Einrichtungen und den Elternbeiträgen zu vereinfachen.
Bislang wurde jedoch aus technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen kein solches Verfahren eingeführt.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Konzept im Streikfall
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04467-11)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„Die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABIDO bittet die Verwaltung darzustellen, ob im Falle eines Streiks von Erziehern und Erzieherinnen ein Konzept vorliegt, welches dafür sorgt, dass der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen im Streikfall gewährleistet ist.“

Die Verwaltung sagte eine schriftliche Stellungnahme zu.



zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

- unbesetzt -








Herr Sohn beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 17.19 Uhr.








Sohn Pieper Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin





Anlage zu TOP 2.2

(See attached file: Sachstand_30.06.2011; Uhlandstr.pdf) (See attached file: doc20110704075912.pdf)



Anlage zu TOP 2.5

(See attached file: ! JA 2010 WP Folien Ausschuss (16.6.11).pdf)