Niederschrift (öffentlich)
über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 04.02.2015
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Sitzungsdauer: 16:00-18:45 Uhr und 19:35-20:05 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Laurissa Janine Ahrenhöfer
Ute Franz
Doris Giebel
Gabriele Hammacher
Andrea Hüsken
Dagmar Wally Elfriede Prange
Peter Räther
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Uwe Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Reinhold Paul Czarnetzki
Petra Frommeyer stellv. Bezirksbürgermeisterin
Alexander Leidag
Gotthard Ploch
Michaela Uhlig
B90/Die Grünen
Christian Krause
Mia Krause
Die Linke
Sylvia Wrubel
FBI
Detlef Münch
Ratsvertreter
SPD
Carsten Giebel bis 18:50 Uhr
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Göken Bürgerdienste
Frau Köhler Liegenschaftsamt
Herr Rohr Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Unterbrechung: 18:00-18:20 u. 18:25-18:30 Uhr (TOP 3.1)
19:00-19:10 Uhr (TOP 10.2)



Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 04.02.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2014
2. Einwohnerfragestunde Dauer maximal 30 Minuten
3. Berichterstattung
3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung (Drucksache Nr.: 13815-14)
3.2 Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138 (Brechtener Heide)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00224-15)
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Bürgerhaushalt 2015 - Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14268-14)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen – Empfehlung (Drucksache Nr.: 14810-14)
7.2 Grundsätzliche Verbesserungsmaßnahmen zur Situation des Sanitärbereiches im Obergeschoss der Graf-Konrad-Grundschule und Ermittlung des Kostenrahmens einer Sanierung dieses Bereiches Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00227-15)
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Stadtweite Telefonnummer für Informationen zur Flüchtlingsbetreuung
Gemeins. Antrag zur TO(CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Die Linke) (Drucksache Nr.: 00229-15)
10.2 Einrichtung eines zentralen Bürgertelefons für Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Übergangseinrichtung für Kriegsflüchtlinge in Eving
Gemeins. Antrag zur TO(CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00231-15)
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13974-14)
11.2 Lärmaktionsplan Dortmund – Empfehlung (Drucksache Nr.: 14090-14)
11.3 Bauantrag zum Umbau von Stallungen und Scheune zur Errichtung eines Hofladens und eines Hofcafés, Wittichstraße 23, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstücke 54 und 55
61/2-5-041521 -Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)- Beschluss (Drucksache Nr.: 14759-14)

11.4 Erweiterung eines Wohnhauses, Süggelweg 67, Gemarkung Kemminghausen, Flur 3, Flurstück 59 61/5-2-041606 Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 00053-15)
11.5 Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Eving
Beschluss (Drucksache Nr.: 00081-15)
11.6 Ausbau des Radweges Holthauser Straße und Alfred-Lange-Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00197-15)
12. Mitteilungen
12.1 Präsenzdienste im Stadtbezirk Eving - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14079-14-E1)
12.2 Grünpflege Nordfriedhof im Bereich Feld B046 und Reinigung Zuwegung Eingang Katzenbuckel - Mitteilung (68) (Drucksache Nr.: 13393-14-E1)
12.3 Sachstand zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Bereich der Straßen Süggelberg / Dieckmannweg - Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 03452-11-E13)
12.4 Spielplatzausstattung im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14616-14-E1)
12.5 Aufstellung zweier Messstationen zur Messung von Feinstäuben an der Kemminghauser Straße (L 657) und an der Evinger Straße (B54)
Mitteilung (60) (Drucksache Nr.: 14642-14-E1)
13. Anfragen
13.1 Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12493-14-E2)
13.2 Zukünftige Angebote der Volkshochschule (VHS) im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00225-15)
13.3 Umfangreiche Rodungsarbeiten Gewerbeparkstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00169-15)
13.4 Konzeptionelle Spielplatzgestaltung Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00170-15)
13.5 Bau des geplanten Kindergartens im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Termin Fertigstellung Kindertagesstätte Brechtener Heide

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03441-11-E14)
13.6 Vermarktungsstand 3. Bauabschnitt Brechtener Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00180-15)
13.7 Edeka in Dortmund Brechten
hier: Vermarktung ehemaliges Edeka-Gebäude/Gelände Schiffhorst 225

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06644-12-E8)
13.8 Denkmal für Bergarbeiter auf dem Grünen Platz in der Evinger Mitte
hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung des Denkmals

Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11598-14-E3)
13.9 Einrichtung einer Flüchtlings-Notunterkunft im Stadtbezirk Eving ohne politischen Beschluss der Bezirksvertretung Eving
Anfrage zur TO (FBI)(Drucksache Nr.: 00228-15)
14. Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
hierzu -> Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 00198-15)
Der Bezirksbürgermeister Herr Stens eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hammacher benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2014
Die Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.12.2014 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Sturmschäden und Hallenbauten Fürst-Hardenberg-Allee

Ein Anwohner der Lindner Straße fragt nach wann die letzten Schäden des Sturmes „Ela“ an der Lindner Straße und Fürst-Hardenberg-Allee beseitigt werden. Die Bäume wurden bereits beschnitten, Baumstümpfe und kronenlose Bäume stehen aber immer noch am Straßenrand.

Des Weiteren fragt er nach Hallenbauten an der Fürst-Hardenberg-Allee.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erläutert, dass die Stadt Dortmund zurzeit die Sturmschäden beseitigt, die Arbeiten aber noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
Bezüglich der Hallenbauten erklärt Herr Stens, dass er derzeit Einzelgespräche führe, aber noch keine konkreten Antworten habe. Sobald sich etwas Neues ergibt, wird er den Eingeber unterrichten.

zu TOP 2.2
Gewerbeansiedlung Fürst-Hardenberg-Allee und Zustand Probstheidastraße

Ein Lindenhorster Bürger beanstandet die vorhandene Gewerbeansiedlung an der Fürst-Hardenberg-Allee, die dem Aussehen als „Schrott-Allee“ bezeichnet werden kann. Gerade diese wichtige Nord-Süd-Verbindung sollte sich anders darstellen. Eine Gestaltungssatzung sollte hier die Ansiedlung und äußere Darstellung von Gewerbebetrieben regeln. Der Bürger fragt nach, ob seitens der Bezirksvertretung Eving Planungen bestehen der „wilden Ansiedlung“ von Betrieben Einhalt zu gebieten.
Ferner fragt der Bürger nach, wann Straßenschäden auf der Probstheidastraße, in Höhe des Haupteinganges des Sportplatzes des TuS Eving endlich beseitigt werden. Der Weg ist nicht befestigt und weist tiefe Schlaglöcher auf, die besonders im Winter bei Eis und Schnee ein hohes Unfallrisiko darstellen.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – erläutert, dass die Fürst-Hardenberg-Allee im Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes liegt. Abgestellte Schrottautos stellen ein Problem dar, die zuständigen städtischen Fachämter werden immer wieder informiert und um Prüfung gebeten. Bei der Neuansiedlung von Gewerbetreiben werden vertragliche Vereinbarungen getroffen, die die Betriebe verpflichten innerhalb einer bestimmten Zeit eine adäquate Halle zu errichten und die Fahrzeuge nicht einfach nur auf dem Gelände abzustellen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die „Altbetriebe“.
Zu den Schäden im Bereich des Zugangs am Sportplatz erklärt Herr Stens, dass im die Situation bekannt ist, seines Wissens dort eine Bebauung geplant ist und nach Fertigstellung dieser Bebauung die Erschließung erfolgen soll. Herr Stens wird sich nach eventuellen neuen Entwicklungen erkundigen und den Eingeber entsprechend informieren.

zu TOP 2.3
Geplante Bebauung EV 151 Im Löken / Lohkampweg

Mehrere Anwohner des geplanten Wohnquartiers für ältere Menschen mit unterschiedlichen Wohn- Service- und Pflegeangeboten im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken / Lohkampweg sind anwesend um Fragen nach dem Bauvorhaben, dem Verfahren bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu stellen und gleichzeitig auch Befürchtungen über eventuelle negative Auswirkungen der Senioren Wohnanlage für den Siedlungsbereich anzusprechen.

Folgende Schwerpunkte werden thematisiert:
§ Aufstellung der Bebauungsplanes in einem beschleunigten Verfahren
§ Erschließung, Größe, Gestaltung und Geschosshöhe des geplanten Baukörpers
§ Verkehrliche Auswirkungen für den Siedlungsbereich und Zuwegung zur geplanten Wohnanlage, Tiefgaragenzufahrt
Straßenschäden durch Lkws bei den Bauarbeiten und Zunahme des Personenverkehrs nach Fertigstellung des Bauvorhabens.

Beantwortung der Fragen und Stellungnahmen zu den vorgebrachten Kritikpunkten siehe Berichterstattung der Verwaltung unter TOP 3.1 der heutigen Sitzung.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss – Empfehlung (Drucksache Nr.: 13815-14)

Als Berichterstatter ist Herr Rohr, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, anwesend, der zunächst das Projekt erläutert und anschließend auf die Bürgerfragen der Einwohnerfragestunde eingeht.
§ Das Baugesetzbuch sieht im § 13a bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens vor, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, bei einem Vorhaben im Innenbereich, erfüllt sind. Im beschleunigten Verfahren werden Öffentlichkeitsbeteiligung und Offenlegung der Planung in nur einem Verfahrensschritt durchgeführt. Jeder Beteiligte hat, bis zum Ende der Offenlegungsfrist jederzeit die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Beratung und Empfehlungen zur Vorlage mit den vorgebrachten Einwendungen erfolgen entsprechend der Gremienfolge, letztlich entscheidet der Rat der Stadt über den Abschluss des Verfahrens.
§ Die Erschließungsbreite von der Straße Im Löken in das Baugelände entspricht dem Standard von 5,5 m bei Bau- und auch Neubaumaßnahmen.
Für die die einzelnen Baufelder werden folgende verkehrliche Belastungszahlen berechnet:
Baufeld A, Seniorenpflegeheim, 160 Fahrten täglich durch Hol- und Bringdienste, 31 An- und Abfahrten für die Beschäftigten und zwanzig Fahrten im Bereich der Kurzzeitpflege, Besucher 6 Fahrten.
Baufeld B, Pflegewohnungen, bei 28 Personen 14 Fahrten täglich, zwanzig Besuchsfahrten und 10 Fahrten der Beschäftigten.
Baufeld C, Seniorenwohnungen, 10 Wohneinheiten 10 Fahrten täglich, sieben Besuchsfahrten und eine Fahrt der Beschäftigten, 10 Fahrten der Pflegedienste.
Baufeld D, allgemeine Seniorenwohnungen, 19 Fahrten pro Tag, 5 Besuchsfahrten, 10 Pflegefahrten.
Für den allgemeinen Wirtschaftsverkehr sind vier Lkw-Fahrten täglich angesetzt. Insgesamt ist mit 385 Fahrten täglich zu rechnen. Die derzeitige Verkehrsbelastung der Straße „Im Löken“, in nördliche Richtung, wird sich von jetzt durchschnittlich 1.050 auf 1.250 Fahrten erhöhen. Bei der Straße „Im Dorfe“, wird sich in östlicher Richtung nichts ändern, es bleibt bei täglich 750 Fahrten, nach Süden von der Straße „Im Löken“ wird sich die Anzahl der Vekehre von heute 500 auf 900 erhöhen, Im Dorfe aus westlicher Richtung wird mit 950 statt bisher 800 Fahrten gerechnet.

§ Bei der, in der Einwohnerfragestunde beanstandeten, Zufahrt zur Tiefgarage gelten, wie bei jeder anderen Tiefgarage auch, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
§ Der Bebauungsplan setzt im Bereich zum Brehton- und Wiedehopfweg eine zweigeschossige, zwei Vollgeschosse und Dach, Bauweise fest. Wobei das Dach als Flach- oder Pultdach auszuführen ist.
§ Die Planungen sehen vor, die neue Erschließungsstraße von der Straße „Im Löken“ in das Gebiet hineinzuführen und in einer Wendeanlage enden zu lassen, die von öffentlichen Stellplätzen umgeben ist. Die restliche Zuwegung zum Lohkampweg ist als private Erschließung anzusehen, für die die Öffentlichkeit ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht hat. Durchfahrten, Leitungen, Kanäle u.ä. sind möglich, öffentlicher Verkehr ist hingegen nicht vorgesehen. In Notfällen und bei der Entsorgung können die, dort anzubringenden, Sperrpfosten entfernt werden. Durchgangsverkehre von der Straße „Im Löken“ über den Lohkampweg zur Straße „Im Dorfe“ oder zum Heuweg werden so unterbunden.
§ Dieses Konzept beruht darauf, dass im inneren des Geländes ausreichend Stellplätze für die vorgesehenen Wohneinheiten angeboten werden.
Derzeit steht noch nicht fest, ob der Investor des Pflegeheimes eine Tiefgarage, deren Anlegung möglich ist, auch tatsächlich bauen wird. Die Tiefgarage würde die verkehrliche Situation auf der Oberfläche entlasten.
Die Anzahl der genehmigungsfähigen Wohneinheiten hängt, wegen des Stellplatzschlüssels, von der Errichtung der Tiefgarage ab.

§ Der Bebauungsplan schafft die, die durch Gesetzesvorgaben reglementierten Rahmenbedingungen für die Bebauung.
Eine bebaubare Fläche ist nicht komplett zu 100 % überbaubar, sondern nur im Rahmen bestimmter Bedingungen, die das Baugesetzbuch vorschreibt. Im vorliegenden wird davon ausgegangen, dass jedes Grundstück mit einer Grundfläche von 0,4 überbaut werden kann, 40 % der Fläche kann bebaut werden, die restlichen 60 % bleiben demnach unbebaut.
Ähnliches gilt auch bei der Geschossflächenzahl. Bei zwei Geschossflächen wird davon ausgegangen, dass bei 0,8 zweimal die zulässige Grundfläche in den Geschossen bebaut werden kann, bei dreigeschossiger Bauweise sprechend dreimal. Hierbei handelt es sich um das Grundprinzip der Einschränkung des Bauvolumens, gekoppelt mit den festgesetzten Geschossen und der Dachform (Flach- oder Pultdach). Da bisher noch keine konkreten Pläne eingereicht wurden, steht die endgültige Bauausführung auch noch nicht fest.

§ Die Anzahl der Wohneinheiten kann derzeit noch nicht konkret angegeben werden, daher die „circa“ Angaben in der Vorlage. Die exakte Anzahl der Wohneinheiten hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. wie viel Grundstücksfläche einem bestimmten Haus letztendlich zugestanden wird, wie viel tatsächlich darauf gebaut wird, Abstandsflächen zur Nachbarbebauung und wie viele Stellplätze nachzuweisen sind.
§ Die gesetzlichen Vorschriften über Abstandsflächen gegenüber der bereits vorhandenen Wohnbebauung werden in den Planungen berücksichtigt und eingehalten.
§ Nachweisliche Straßenschäden, die durch Baufirmen während der Bauphase verursacht werden, müssen von diesen Firmen beseitigt werden. Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund wird den Zustand der Straßen vor Baubeginn dokumentieren und entstandene Schäden durch den Verursacher bereinigt werden.
§ Im Gegensatz zu den umgebenden Straßen, die nach dem Separationsprinzip eingerichtet wurden, wird dieses Trennprinzip für interne Wohnstraßen heute nicht mehr angewendet, die jetzige Planung sieht Mischverkehrsflächen vor. Teilweise auch eine Mischverkehrsfläche mit einer eingreifenden Reglementierung, wie z.B. der Ausschilderung als „Spielstraße“.
§ Es ist nicht beabsichtigt, den Lohkampweg, als „Spielstraße“ mit mehr Verkehr zu beaufschlagen. Eine mögliche Überfahrt über den Lohkampweg ist nur für Notfälle bei Rettungsfahrten vorgesehen, wenn die eigentliche Zufahrt über die Stichstraße nicht mehr funktioniert. Aber auch Not- und Rettungsverkehre müssen hier die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten.
§ In jedem Planverfahren sind die Grundsätze des Baugesetzbuches und damit auch die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umweltverträglichkeitsgesetzes einzuhalten.
Es bestehen aber Unterschiede in der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, z.B. sieht das Gesetz bei Baugebieten mit weniger als 2 ha überbaubarer Fläche keine zwingende Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, hier hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass keine spezielle Pflicht zur Aufstellung eines Umweltberichtes nötig ist. Das bedeutet aber nicht, dass Grundsätze der Umweltbelange verletzt werden dürfen. Selbstverständlich müssen alle Umweltbelange, die zum Abwägungsmaterial eines Bebauungsplanes gehören, ermittelt und in das Verfahren einbezogen werden. Es entfällt aber die Ausgleichspflicht, da laut Gesetz vorgesehen ist, dass Innenbereiche zur Schonung der Inanspruchnahme von Außenflächen bevorzugt werden.

§ Alle Träger öffentlicher Belange, wie u.a. auch die Polizei werden am Verfahren beteiligt.

Nach Beantwortung der Fragen aus der Einwohnerfragestunde geht Herr Rohr auf Nachfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving nochmals detaillierter auf einige Punkte seiner vorangegangenen Berichterstattung ein und erläutert anschließend die in der Vorlage ausführlich dargestellte Thematik der Lärmimmission.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen,

I. den Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nicht aufzustellen.
II. und den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 151 und der Begründung vom 06.11.2014 nicht zuzustimmen und die öffentliche Auslegung nicht zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, die Verwaltung aufzufordern, Alternativkonzepte für eine Bebauung in diesem Bereich vorzulegen und eine Bürgerversammlung durchzuführen.

zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 138 (Brechtener Heide)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00224-15)

Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Brechtener Heide ist seit 2004 rechtskräftig. Das gesamte Baugebiet unterteilt sich in die Bauabschnitte West, Mitte und Ost. Der erste und zweite Bauabschnitt (Ost und Mitte) sind bereits erschlossen und befinden sich derzeit in der Vermarktung.
Die Bezirksvertretung Eving hat die Aktualisierung der Projekte aus dem Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Eving 2009 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 5.Nov. 2014 zur Kenntnis genommen. In der Kurzbeschreibung der Maßnahmen wird ausgeführt, dass die Vermarktung des 1. und 2. Bauabschnitts bis auf wenige Grundstücke abgeschlossen ist. Weiter wird zum Sachstand angemerkt, dass der weitere Ausbau der Erschließung in Planung ist.
Wir bitten daher um einen aktuellen mündlichen Sachstandsbericht, um die immer wieder akut auftauchenden Fragen zum endgültigen Ausbau der Wittichstraße nebst dem separat geführten Fußweg, der Durchgangs- und Anliegerstraßen im Bereich der Bauabschnitte Ost und West.
Ferner sollten Aussagen zu Fertigstellungsdaten zu den derzeit im Bau befindlichen Einrichtungen wie Pflegeheim bzw. Kindergarten gemacht werden.
Darüber hinaus sind Angaben zum 3. Bauabschnitt ( West ) bzgl. Erschließung und Realisierung (Zeitfenster Baubeginn) von Interesse.
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Als Berichterstatter sind Frau Köhler, Liegenschaftsamt, und Herr Rohr, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt anwesend, die Fragen der Bezirksvertretung Eving zu Baumaßnahmen im Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide beantworten.
§ Der dritte Bauabschnitt (Abschnitt West) soll in diesem Jahr erschlossen werden. Die ersten Baumaßnahmen werden dann voraussichtlich im Frühjahr 2016 beginnen und die Vermarktungskampagne wird zu diesem Zeitpunkt gestartet.
§ Die Herstellung der Wittichstraße wird erst nach Beendigung der Baumaßnahmen im dritten Bauabschnitt, in voraussichtlich vier bis fünf Jahren, erfolgen. Da während der Baumaßnahme mit erheblichem Baustellenverkehr zu rechnen ist, wäre es nicht sinnvoll zu diesem Zeitpunkt mit Instandsetzungs- bzw. Ausbauarbeiten zu beginnen.
Die Straßenbereiche, in denen die Bebauung abgeschlossen oder absehbar abzuschließen ist, sollen laut Tiefbauverwaltung schon jetzt in den Endausbau gebracht werden.

§ Der Kindergarten soll, wie vorgesehen, im August 2015 eröffnet werden.
§ Das Seniorenheim soll, wie vorgesehen, im August 2015 eröffnet werden.
Nachdem die Berichterstatter noch einige Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beantwortet haben und keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – den Berichterstattern und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen

5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 14268-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Bürgervorschläge zur Kenntnis.

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen

7. Schulen
zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14810-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):
1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde
2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Hörde
3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Eving
4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord
5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund
6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel
7. Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Innenstadt-West
zu TOP 7.2
Grundsätzliche Verbesserungsmaßnahmen zur Situation des Sanitärbereiches im Obergeschoss der Graf-Konrad-Grundschule und Ermittlung des Kostenrahmens einer Sanierung dieses Bereiches
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00227-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, grundsätzliche Verbesserungsmaßnahmen zur Situation des Sanitärbereiches im Obergeschoss der Graf-Konrad-Grundschule unter Einbeziehung der Ermittlung des Kostenrahmens einer Sanierung dieses Bereiches vorzustellen
Begründung:
Die Sanitäranlagen der Graf-Konrad-Grundschule bestehen seit 1958.
Seitdem hat es u.a. aufgrund der Geruchsentwicklung verschiedene Maßnahmen gegeben u.a. die vor 2 Jahren installierte Abluftanlage die eine Besserung erzielen sollte. Die SPD-Fraktion hat sich in einem Ortstermin im Dezember 2014 einen Eindruck über die Situation des Sanitärbereiches verschafft.
Es ist dringend notwendig in dem Bereich eine Grundsanierung vorzunehmen. Daher muss eine Bestandsaufnahme seitens der Stadt Dortmund schnellstmöglich vorgenommen werden unter Mitteilung des Kostenaufwands.

8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen

10. Soziales, Familie und Gesundheit
zu TOP 10.1
Stadtweite Telefonnummer für Informationen zur Flüchtlingsbetreuung
Gemeins. Antrag zur TO(CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00229-15)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving fordert die Verwaltung auf, zur Unterstützung der Betreuung von Flüchtlingen durch Freiwillige und die Träger der Flüchtlingsunterkünfte in einem ersten Schritt eine zentrale Telefonnummer einzurichten, unter der grundlegende Informationen über alle Einrichtungen in der Stadt und ggf. aktuelle Termine kommuniziert werden.
Begründung:
Durch das große Interesse in der Dortmunder Bürgerschaft an der Betreuung von Flüchtlingen und an der Hilfestellung zur Unterstützung der schnellen Eingliederung haben alle Ehrenamtlichen mit sehr vielen Telefon- und Emailkontakten zu kämpfen. Diese Aufgabe ist im Hinblick auf die steigende Zahl von Wohn-Einrichtungen nur noch durch eine zentrale Ansprechstelle zu leisten. Die Organisation der unbedingt notwendigen ehrenamtlichen Hilfe kann nicht auch noch durch diesen Personenkreis selbst geleistet werden.
Das gehört zu den originären Aufgaben der Stadt, da die Betreuung der Flüchtlinge ohne diese bürgerschaftlichen Hilfen gar nicht möglich ist. So müssen Kontaktmöglichkeiten der Einrichtungen, der „Runden Tische“ vor Ort, besondere aktuelle Bedarfe an Material und Know-How, ggf. Termine von Sammlungen usw. hier zusammengeführt und nach außen weitergegeben werden.
Die begrüßenswerte dezentrale Hilfslandschaft rund um die Einrichtungen führt im Augenblick zu vielen unnötigen und zeitaufwändigen Mehrfach-Kontakten, die die Aktiven belasten und die Hilfswilligen verärgern und demotivieren.

zu TOP 10.2
Einrichtung eines zentralen Bürgertelefons für Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Übergangseinrichtung für Kriegsflüchtlinge in Eving
Gemeins. Antrag zur TO(CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00231-15)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, ein zentrales Bürgertelefons, in Vernetzung mit der Hotline der Johanniter, für Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Übergangseinrichtung für Kriegsflüchtlinge in Eving einzurichten.
Begründung:
Die durchgeführte Bürgerversammlung zur Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft im
Stadtbezirk Eving hat gezeigt, dass es einen großen Bedarf an der Beantwortung offener
Fragen gibt sowie Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung.
Mit der Schaffung eines dauerhaften „Sorgentelefons“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, Bürgern/Innen bei möglicherweise auftretenden Unklarheiten und Konflikten in Verbindung mit dem Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen ein Kontaktangebot zu unterbreiten, um diese schnell und unbürokratisch zu lösen.

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13974-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die dargestellte Vorgehensweise verfolgen und die aufgeführten Maßnahmen umsetzen bzw. erforderliche Beschlussfassungen der zuständigen politischen Gremien vorbereiten.

zu TOP 11.2
Lärmaktionsplan Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 14090-14)
Beschluss:
Da die Bezirksvertretung Eving noch weiteren Beratungsbedarf sieht, wird die abschließende Beratung der Vorlage in die Sitzung am 11.03.2015 vertagt.


zu TOP 11.3
Bauantrag zum Umbau von Stallungen und Scheune zur Errichtung eines Hofladens und eines Hofcafés, Wittichstraße 23, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstücke 54 und 55
61/2-5-041521 -Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)- Beschluss (Drucksache Nr.: 14759-14)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.4
Erweiterung eines Wohnhauses, Süggelweg 67, Gemarkung Kemminghausen, Flur 3, Flurstück 59, 61/5-2-041606 Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 00053-15)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.5
Optimierung des Depotcontainernetzes im Stadtbezirk Eving
Beschluss (Drucksache Nr.: 00081-15)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei vier Stimmenthaltungen – die Auflösung des Containerstandortes Nr. 140-03 Bergstraße / Evinger Bergstraße / Schleifenstraße. Die Neueinrichtung eines Ersatzstandortes Nr. 140-06 Bergstraße gegenüber Haus Nr. 103 / Wartenburgstraße wird abgelehnt, hier muss ein anderer Standort gefunden werden.
Die Bestückung des am 12.07.2014 beschlossenen Standortes Nr. 123-26 Alter Heideweg 45 / Nixenweg und die Wiedereinrichtung des Standortes Nr. 123-16 Hessische Straße / Osterfeldstraße nimmt die Bezirksvertretung zur Kenntnis.

zu TOP 11.6
Ausbau des Radweges Holthauser Straße und Alfred-Lange-Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00197-15)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Radweg, der am südlichen Ende der Holthauser
Straße beginnt und bisher an der Einmündung des Neuholthauser Wegs endet, über den weiteren Verlauf der Holthauser Straße und der Alfred-Lange-Straße bis zur Stadtgrenze zu Lünen fortzuführen.
Begründung:
Die Holthauser Straße und die Alfred-Lange-Straße stellen bei Radfahrern eine beliebte Wegeverbindung nach Lünen-Brambauer und, sofern man nicht entlang des Dortmund-Ems-Kanals fährt, nach Mengede dar. Bisher müssen die Radfahrer auf der Straße fahren, was mit einem deutlichen Unsicherheitsgefühl verbunden ist. Insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Holthausen und Brambauer halten sich Autofahrer aufgrund der geraden Streckenführung häufig nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein durchgehender Radweg würde die Attraktivität dieser Verbindung erheblich erhöhen und somit zum Ziel, den Anteil des Radverkehrs in Dortmund auszubauen, beitragen.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Präsenzdienste im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14079-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Jägers vom 02.12.2014 zur Kenntnis:
zu Frage 1:
Der Service- und Präsenzdienst (SuPD) ist täglich in der Früh- und in der Spätschicht mit jeweils einer Doppelstreife im Stadtbezirk Eving präsent.
zu Frage 2:
Zu den standardmäßigen Einsatzgebieten des SuPD gehören im Stadtbezirk Eving u. a. die Bezirksfriedhöfe Nord und Kemminghausen, der Kommunalfriedhof Eving, die Grünanlagen „An den Teichen“ bzw. am Hallenbad Holtbeuteweg, aber auch das Waldgebiet „Grävingholz“.
Darüber hinaus sind eingehende Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung bspw. über Verunreinigungen durch achtloses Wegwerfen von Abfällen oder das unangeleinte Führen von Hunden Anlass für temporäre Kontrollen des SuPD an weiteren Örtlichkeiten. Dies waren in der Vergangenheit u. a. die Bereiche rund um das Heisenberg Gymnasium, die Minister Stein Förderschule oder das Areal „Alter Postweg“.

zu Frage 3:
Während der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) arbeitet der SuPD im Zwei-Schicht-Betrieb montags bis freitags von 08.00 – 21.30 Uhr, außerhalb der MESZ von 08.00 – 18.00 Uhr. An den Samstagen ist der SuPD während der MESZ von 08.30 – 20.30 Uhr, außerhalb der MESZ von 11.00 – 17.00 Uhr präsent.
Zu Frage 4:
Im Gegensatz zu den Einsatzkräften der Ordnungspartnerschaft verfügt der SuPD über keinerlei hoheitliche Befugnisse, sondern ausschließlich über die sog. „Jedermannsrechte“. Er wird regelmäßig im Vorfeld konkreter behördlicher Maßnahmen tätig und trägt durch seine erkennbare Präsenz und der Philosophie des „Hinsehens und Ansprechens“ zur Verbesserung des gesamtstädtischen Erscheinungsbildes und des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.
Wie in allen anderen stadtweiten Einsatzgebieten auch, sind die im Stadtbezirk Eving eingesetzten Beschäftigten des SuPD Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bürgerschaft. Sie klären über unerwünschte, sozialschädliche Verhaltensweisen auf und wirken auf die Betroffenen positiv ein. Die Beschäftigten achten darüber hinaus bei ihren Streifengängen u. a. auf fehlerhafte oder fehlende Beschilderungen, defektes oder beschädigtes städtisches Eigentum, nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge bzw. Autowracks oder auf Kraftfahrzeuge ohne gültige TÜV- oder Feinstaubplakette. Entsprechende Feststellungen werden zwecks Abhilfe an die zuständigen Stellen weitergeleitet.



zu TOP 12.2
Grünpflege Nordfriedhof im Bereich Feld B046 und Reinigung Zuwegung Eingang Katzenbuckel
Mitteilung (68) (Drucksache Nr.: 13393-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Friedhöfe Dortmund vom 15.12.2014 zur Kenntnis:
Auf dem Nordfriedhof ist die Grünunterhaltung – einschließlich der Laubentsorgung – an ein Unternehmen vergeben. Der Pflegeauftrag beinhaltet auch den Umkreis des Feldes B 46.
Die beauftragte Firma hat bereits einen Großteil des abgefallenen Laubs abgefahren und wird auch den Rest – nach Abschluss des Laubfalls - entsorgen.
Die Reinigungsarbeiten auf dem Friedhof führen städtische Mitarbeiter durch. Der Eingangsbereich an der Nordseite wird ab jetzt verstärkt kontrolliert.
In Grabfeldern, in denen keine Belegung mehr stattfindet, werden die Wege bewusst „eingegrünt“, um den Unterhaltungsaufwand zu senken. Diese Wege werden dann in die Unternehmerpflege integriert.
Grundsätzlich wird immer darauf geachtet, dass eine verkehrssichere Zugangsmöglichkeit zu Grabstätten besteht.

zu TOP 12.3
Sachstand zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Bereich der Straßen Süggelberg / Dieckmannweg
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 03452-11-E13)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Bonekamp vom 16.12.2014 zur Kenntnis:
Das Beteiligungsverfahren zum Neubau des Kinderspielplatz Süggelberg/Dieckmannweg wird in 2015 stattfinden, wenn die vorbereitenden Arbeiten für die Herstellung der Fläche abgeschlossen sind.
Da die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens ausschlaggebend für die Gestaltung sein werden, sind bisher noch keine Planungen zum Neubau des Spielplatzes erfolgt.
Zurzeit finden die Bauvorbereitungsmaßnahmen wie Rodung des Wildwuchses, aufmessen des Geländes und Beprobung des Bodens statt.
Vorbehaltlich der Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2015 wird der Spielplatz im kommenden Jahr realisiert.

zu TOP 12.4
Spielplatzausstattung im Stadtbezirk Eving
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 14616-14-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung einer Anfrage der Frau Stadträtin Bonekamp, vom 16.12.2014, die in Abstimmung mit dem Tiefbauamt, Stadtgrün und dem Jugendamt erfolgte, zur Kenntnis:
1. Einige Spielplätze wurden in der Maßnahmenliste über zwei Jahre als „in Planung“ geführt. Warum dauert die Umsetzung der Beschlüsse so lange?


Stellungnahme:
Der folgende Ablaufplan zeigt den zeitlichen Bearbeitungsverlauf und das Verfahren für die Planung und den Bau von Kinder- und Jugendspielplätzen auf.

Aufgabe
Zuständigkeit

Bedarfsermittlung
Jugendamt

Finanzierungsplanung

Kenntnisnahme der BV

Beschluss Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

6 Wochen

1
Kinder- und Jugendbeteiligung
Jugendamt

6 Wochen

2
Planungsphase
Tiefbauamt

14 Wochen

3
Ausschreibungsphase und Vergabe
Vergabe- und Beschaffungszentrum

19 Wochen

4
Auftragserteilung
Tiefbauamt

2 Wochen

5
Herstellung des Spielgerätes
Auftragnehmer und Tiefbauamt

12 Wochen

6
Baubeginn
Tiefbauamt

3 Wochen

7
Fertigstellung
Tiefbauamt

2 Wochen

8
Übergabe des Kinderspielplatzes an Jugendamt und Tiefbauamt
Tiefbauamt

Gesamtzeit: mindestens 64 Wochen

Erläuterungen:
zu 1: Kinderbeteiligung
Die Kinder- und Jugendbeteiligung wird vom Jugendamt durchgeführt, um Anregungen und Bedarfe seitens der Kinder und Jugendlichen herauszufinden. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in die weitere Planung ein. Da die Beteiligungen vor Ort und in der Regel im Freien stattfinden, kann es witterungsbedingt zu zeitlichen Verschiebungen kommen.
zu 2: Planungsphase
Die Planung beginnt je nach Personalkapazität und Auftragssituation. Zur Planungsphase gehören die Vermessung des Geländes, das Einholen von Auskünften zur Kampfmittelfreiheit, Leitungsauskünften bei Energie- und Versorgungsträgern, die Abfrage beim Landesoberbergamt sowie die Entnahme und Beurteilung von Bodenproben. Es erfolgen Planungsabstimmungen mit dem Jugendamt und die Entwurfs- und Ausbauplanung mit anschließender Erstellung des Leistungsverzeichnisses. Die Planungsphase kann sich durch Bergbauschäden, Kampfmittelbeseitigung und die damit verbundenen Maßnahmen verlängern.
zu 3: Ausschreibungsphase
Einflussmöglichkeiten auf die Ausschreibungs- und Vergabefristen bestehen kaum. Die Bearbeitungszeiten im Vergabe- und Beschaffungszentrum sind zum Teil abhängig von der Personalkapazität und der Auftragssituation.
zu 4: Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt durch das Tiefbauamt innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Vergabeakte.
zu 5: Herstellung des Spielgerätes
Da es sich bei den Spielgeräten um Einzelanfertigungen handelt, beträgt die Herstellung der Spielgeräte im Werk in der Regel 12 Wochen.
zu 6: Baubeginn
Maßgeblich für den Bau sind die Lieferzeiten der Spielgerätehersteller.
zu 7: Fertigstellung
Eine generelle Fristnennung ist nicht möglich. Die Zeit zwischen Baubeginn und Fertigstellung kann je nach Größe des Kinderspielplatzes und Aufwand variieren.
zu 8: Übergabe des Kinderspielplatzes an das Jugendamt und das Tiefbauamt
Nach dem Abschluss der Bautätigkeit erfolgt eine TÜV-Abnahme. Im Anschluss wird der Kinderspielplatz an den Bedarfsträger Jugendamt sowie den Unterhaltungsbezirk Tiefbauamt und anschließend der Öffentlichkeit übergeben.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Verzögerungen in der Realisierung von Kinder- und Jugendspielplätzen sowie der Beschaffung von Einzelgeräten durch verschiedene Faktoren verursacht werden können. Beispielhaft seien hier benannt:
- Haushaltslose Zeit (Eine Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt nicht zu Jahresbeginn)
- Witterung (Aufgrund von Frost ist in der Zeit von Dezember bis März ein Einbau der
Spielgeräte z. T. nicht möglich).
2. Wie ist es erklärbar, dass eine Kletterkombination eine zweijährige Planungsphase benötigt, während eine Rutsche innerhalb kurzer Zeit aufgestellt werden kann?
Stellungnahme:
Die Beschaffung der Rutsche erfolgte aus Mitteln des Jugendamtes und mit geringem Planungsaufwand. Je nach Größe und Eigenart des Kinderspielplatzes und des Spielgerätes ist der Planungsaufwand unterschiedlich. Hinzu kommt die unterschiedliche Art der Beschaffung. Bei Spielgeräten bis 5.000,-- € erfolgt die Vergabe durch Einholung von drei Angeboten durch Stadtgrün. Über 5.000,-- € erfolgt die Vergabe über das städtische Vergabe- und Beschaffungszentrum in Form einer beschränkten oder öffentlichen Ausschreibung.
3. Nach welchen Kriterien werden die Prioritäten für die Aufstellung von Spielgeräten festgelegt?
Stellungnahme:
Das wichtigste Kriterium ist der ermittelte Bedarf. Als zweites Kriterium kommt die Mittelverfügbarkeit hinzu.
4. Wann ist mit der tatsächlichen Ausführung zu rechnen, auch bei den drei Spielplätzen, die aktuell noch als „in Planung“ geführt werden?

Stellungnahme zum Sachstand:
Für den Stadtbezirk Eving befinden sich derzeit folgende Maßnahmen in Bearbeitung:
- KSP Am Birkenbaum, Spielhaus und Sonnenschutz
Einleitung des Vergabeverfahrens im Dezember 2014, Einbau Frühjahr 2015
- KSP Evinger Str., behindertengerechte Sandbaustelle
Einleitung des Vergabeverfahrens im Dezember 2014, Einbau Frühjahr 2015.
- KSP Friesenstraße, behindertengerechte Sandbaustelle und Blancieranlage zum Steg
Auftragserteilung ist im Dezember 2014 erfolgt, der Einbau erfolgt im Frühjahr 2015.
- KSP Alter Heideweg, Kletterkombination
Angebote liegen vor, sind in der Prüfung bei StA 19, Auftragsvergabe 12.2014, Einbau Frühjahr 2015.
- KSP An den Teichen, Spielgeräte
Angebote liegen vor, sind in der Prüfung bei StA 19, Auftragsvergabe 12.2014, Einbau Frühjahr 2015.
- KSP Herrekestr., Kletterkombination
Angebote liegen vor, befinden sich in der Prüfung bei StA 19, Auftragsvergabe 12.2014, Einbau Frühjahr 2015.
- KSP Muspelheimstr., Kletterturm mit Rutsche
Angebote liegen vor, sind in der Prüfung bei StA 19, Auftragsvergabe 12.2014, Einbau Frühjahr 2015.
- KSP Bayrische Str., Spielturm
Angebote liegen vor und sind in der Prüfung bei StA 19, Auftragsvergabe 12.2014, Einbau Frühjahr 2015.

zu TOP 12.5
Aufstellung zweier Messstationen zur Messung von Feinstäuben an der Kemminghauser Straße (L 657) und an der Evinger Straße (B54)
Mitteilung (60) (Drucksache Nr.: 14642-14-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Umweltamtes vom 09.01.2014 zur Kenntnis:
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurde in der Sitzung am 24.09.2014 ein Bericht zur Luftbelastung „Luftbelastung in Dortmund – Werte aus 2013" (Drucksache Nr.: 12947-14) vorgelegt. Diese Vorlage des Umweltamtes lege ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Sie zeigt, dass die Feinstaubbelastung sich in Dortmund derart reduziert hat, dass an keiner Messstelle der Grenzwert überschritten wird. Dies gilt auch für die Messstelle an der Brackeler Straße, an der es in der Vergangenheit zu massiven Grenzwertüberschreitungen gekommen ist.
Diese positive Entwicklung ist auf mehrere Maßnahmen zurückzuführen, die in den bislang aufgestellten Luftreinhalteplänen festgeschrieben wurden. Ich nenne hier beispielsweise die Umweltzone. Aber auch die technische Entwicklung und die Erneuerung der Fahrzeugflotte haben dazu geführt, dass sich das Feinstaubproblem in Dortmund derzeit nicht mehr stellt.
Die Einrichtung von neuen Feinstaub-Messstellen hat daher keinen Nutzen mehr.
Die Belastung der Luft mit Stickoxiden, insbesondere dem Stickstoffdioxid (NO2) stellt jedoch nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Die für diesen Stoff geltenden Grenzwerte werden bundesweit an einer großen Zahl von Messstellen überschritten. Eine Prognose des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geht davon aus, dass dieses Problem in NRW erst nach 2020 gelöst werden kann.
Um die Belastung mit diesem Stoff in Dortmund zu erfassen, betreibt das Umweltamt seit 2011 ein Messprogramm. Im Rahmen dieses Programms wurde auch an der Evinger Straße (Höhe Hausnummer 191) eine Messstelle eingerichtet.
Von 2011 bis 2013 ist an dieser Messstelle die Belastung mit NO2 von 39 auf 36 µg/m³ zurückgegangen. Auch für 2014 deutet sich ein Wert auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr an. Der Grenzwert von 40 µg/m³ wird damit sicher eingehalten.
Die Kemminghauser Straße ist im Vergleich zur Evinger Straße wesentlich besser durchlüftet, da diese Straße nahezu über die komplette Strecke nur einseitig bebaut ist. Daher ist entlang dieser Straße mit einer geringeren Belastung als an der Evinger Straße zu rechnen. Dazu kommt, dass die Verkehrsbelastung auf der Kemminghauser Straße im Vergleich zur Evinger Straße merklich geringer ist. Eine Grenzwertüberschreitung ist dort ebenfalls sicher auszuschließen.
Ich bitte um Verständnis, dass vor diesem Hintergrund dem Wunsch der Bezirksvertretung Eving nach Einrichtung von zwei Messstationen nicht nachgekommen werden kann.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Neubesetzung der Stelle: Leitung der Seniorenbegegnungsstätte Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 12493-14-E2)

Einer Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem an die Bezirksvertretung Eving vom 17.09.2014 ist zu entnehmen, dass die Stelle nach Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaberin stadtintern für eine Nachbesetzung vorbehaltlich der Zustimmung durch die Personalverwaltung rechtzeitig ausgeschrieben wird.
Nach unserem Informationsstand ist die bisherige Leiterin vor einiger Zeit ausgeschieden.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft:
§ Ist das Ausschreibungsverfahren bereits erfolgt und ggf. abgeschlossen?
§ Wann ist mit der Neubesetzung der Leitungsstelle in der Seniorenbegegnungsstätte Eving zu rechnen?
Es ist uns sehr daran gelegen, dass die Leitungsstelle schnellstmöglich besetzt wird, damit die Seniorenarbeit im Stadtbezirk Eving kontinuierlich fortgeführt wird.

zu TOP 13.2
Zukünftige Angebote der Volkshochschule (VHS) im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00225-15)

Das VHS-Weiterbildungsangebot im Stadtbezirk Eving wurde seit 2009 erheblich reduziert.
In 2012 wurden insgesamt15 Veranstaltungen realisiert.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen:
§ Welche Aktivitäten der VHS sind zukünftig für den Stadtbezirk Eving in Planung?
§ Inwieweit bestehen für den Stadtbezirk Eving seitens der VHS Überlegungen, das nicht mehr durch die Bürger/Innen angenommene Angebot zu überdenken bzw. innovativ zu verändern?
Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Sachstands zum Thema.


zu TOP 13.3
Umfangreiche Rodungsarbeiten Gewerbeparkstraße
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00169-15)

Entlang der Gewerbeparkstraße zwischen dem PueD und dem Nordfriedhof wurden umfang-
reiche Rodungsarbeiten durchgeführt.
1. Welche Ursachen liegen den Arbeiten zu Grunde?
2. Gibt es einen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Bereich „Katzenbuckel“?

zu TOP 13.4
Konzeptionelle Spielplatzgestaltung Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)(Drucksache Nr.: 00170-15)

Gerade unter den Lebensbedingungen städtischer Strukturen erweist es sich als notwendig, den kindlichen Entwicklungs- und Entfaltungsbedürfnissen, Spiel- und Erfahrungsräume zu bieten. Der Gestaltung von Spielplätzen kommt dabei abseits institutioneller Bewegungsangebote eine besondere Bedeutung zu. Im Stadtbezirk Eving weist die Ausstattung der Spielplätze zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Partiell erfolgt eine Ausstattung mit Spielgeräten auch ohne Kenntnis oder entgegen der Entscheidung der Bezirksvertretung. Der Spielplatz TEK Steiermarkstraße wurde beispielsweise statt mit der aus BV-Mitteln beschlossenen Schaukel mit einem Balancierpfad bestückt.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter welchen Rahmenrichtlinien und pädagogischen Perspektiven wird entschieden, mit welchen Spieleinrichtungen und in welchem Umfang ein Spielplatz ausgestattet wird?
2. Welche Schwerpunkte liegen diesbezüglich den im Stadtbezirk Eving befindlichen Spielplätzen zu Grunde?
3. Sind Anpassungen der Spieleinrichtungen infolge sich ändernder Spielwünsche oder Altersstrukturen möglich?
4. Wird geschlechtsspezifisches Spielverhalten berücksichtigt?
5. Wer trifft die Entscheidung, welche Spielgeräte angeschafft werden?
6. Liegt eine Konzeption als Planungshilfe und Leitfaden für Um- und Neugestaltung städtischer Spielplätze vor?

zu TOP 13.5
Bau des geplanten Kindergartens im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Termin Fertigstellung Kindertagesstätte Brechtener Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03441-11-E14)

Trotz gemäßigter Witterungsverhältnisse sind seit geraumer Zeit (mehrere Wochen) keine Aktivitäten an der Baustelle zur Errichtung der Kita Brechtener Heide mehr festzustellen.
Wir bitten um Aufklärung zu folgenden Punkten:
1. Wird es weitere Verzögerungen zum angestrebten Eröffnungstermin im Sommer 2015 geben? Wenn Ja: Worin begründet sich die erneute Verschiebung?
2. Inwieweit ist der Betrieb der Einrichtung Evinger Str. 600 in angemessener Form (ohne gravierende Unzulänglichkeiten aufgrund des baulichen Zustandes) gewährleistet?
---------------------------------------
Erledigt. Siehe Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.2 der heutigen Sitzung

zu TOP 13.6
Vermarktungsstand 3. Bauabschnitt Brechtener Heide
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00180-15)

Im Hinblick auf den 3. Bauabschnitt des Baugebietes Brechtener Heide bitten wir um folgende Auskünfte
1. Inwieweit sind die Grundstücke bereits verkauft und wie hoch ist die Nachfrage für diesen Bauabschnitt insgesamt?
2. Gibt es strukturelle Veränderungen zu den ursprünglichen Planungen?
---------------------------------------
Erledigt. Siehe Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 3.2 der heutigen Sitzung

zu TOP 13.7
Edeka in Dortmund Brechten
hier: Vermarktung ehemaliges Edeka-Gebäude/Gelände Schiffhorst 225
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06644-12-E8)

Nach Beendigung der Vermietung an den Teppichanbieter „Tratex“ wurde das ehemalige Edeka-Gebäude in Brechten (Schiffhorst 225) inzwischen geräumt und steht nun leer. Ebenso ist der bestehende Pachtvertrag zum 31.12.14 ausgelaufen.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es bereits Interessenten für eine weitere Verpachtung und/oder Vermietung?
2. Bleibt das Gebäude bestehen oder ist eine Nutzungsänderung für den Standort bzw. ein Neubau beantragt?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Verwahrlosung des Gebäudes und des Geländes zu verhindern?
4. Welche Vermarktungsansätze sind vorgesehen oder bereits angelaufen?

zu TOP 13.8
Denkmal für Bergarbeiter auf dem Grünen Platz in der Evinger Mitte
hier: Anfrage zum Sachstand der Umsetzung des Denkmals
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11598-14-E3)

Am 02.04.2014 beschloss die Bezirksvertretung Eving auf Antrag der SPD-Fraktion, die Verwaltung zu bitten, Gespräche mit der Ruhrkohle AG oder ihrer Nachfolgerin aufzunehmen und die Umsetzung des Denkmals für verunglückte Bergleute vom Grünen Platz in die Evinger Mitte, Nähe Hammerkopfturm, zu veranlassen.
Die Bezirksvertretung hat bis heute keine Rückmeldung zu diesen Gesprächen bekommen. Die Fraktion Bündnis ´90 / Die Grünen bittet die Verwaltung daher, der Bezirksvertretung den aktuellen Sachstand mitzuteilen.
---------------------------------------
Die Anfrage wird in der Sitzung durch den Bezirksbürgermeister – Herrn Stens – beantwortet, der erklärt, dass er in Kontakt mit dem Eigentümer des Denkmals (RAG) steht und versucht eine Übereinkunft zu erzielen.

zu TOP 13.9
Einrichtung einer Flüchtlings-Notunterkunft im Stadtbezirk Eving ohne politischen Beschluss der Bezirksvertretung Eving
Anfrage zur TO (FBI) (Drucksache Nr.: 00228-15)
Die Verwaltung möge mitteilen:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage richtet die Verwaltung Flüchtlings-Notunterkünfte in Dortmund ein?
2. Warum werden in Dortmund Asyleinrichtungen ohne jeglichen politischen Beschluss des Rates oder der zuständigen Bezirksvertretung eingerichtet?
3. Warum ist die Bezirksvertretung Eving vor der Standortentscheidung nicht beteiligt worden bzw. ihr rechtlich in der GO NRW festgelegtes Anhörungsrecht berücksichtigt worden?
4. Warum schlägt die Verwaltung der Politik nicht mehrere Alternativstandorte vor, aus denen dann ggf. der am besten geeignete ausgewählt werden könnte?
5. Warum hat die Verwaltung angesichts des seit mehr als einem Jahr ansteigenden Flüchtlingsstroms kein Gesamtkonzept für Standorte in der Stadt, sondern agiert nach dem Gießkannenprinzip?
6. Welchen Standortvorteil hat die Asyleinrichtung in Eving im Vergleich zu anderen möglichen Standorten?

14. Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
zu TOP 14.1
Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem
(Drucksache Nr.: 00198-15)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung aus dem Gremieninformationssystem zur Kenntnis:
Instandsetzung der Kabelverbindungen an und in der Unterführung Lindenhorster Straße, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 17.09.2014 (Drucksache Nr.: 13463-14)
Sachverhaltsfortschreibung Tiefbauamt 07.10.2014
Bei dem Trogbauwerk handelt es sich um ein Bauwerk, das in der Unterhaltungspflicht des Tiefbauamtes, Fachsparte Ingenieurbauwerke liegt. Ihrem Hinweis folgend fand eine Ortsbesichtigung statt. Dort wurden die fehlenden Kabelverbindungen (Erdungslaschen) ermittelt. Da es sich bei diesen Erdungslaschen um von der Deutschen Bahn AG zugelassene Werkstoffe handelt, müssen diese bei zugelassenen Firmen bestellt werden. Die Bestellung ist zurzeit in der Bearbeitung. Inwieweit diese Erdungslaschen vandalismussicher gesichert werden können muss mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden.
Wiederherstellung der Gehwege der Straßen „Im Löken/ Im Dorfe“, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 02.07.2014 (Drucksache Nr.: 12916-14)
Abschlussbericht Tiefbauamt 17.12.2014
Die vorhandenen Bäume verursachen kleinere Schäden die zeitnah von 66/6-1-2 beseitigt werden, Verkehrsgefährdende Stolperfallen wurden auf dem Ortstermin der Bezirksmeister Grün und Schwarz nicht festgestellt. Aus fachlicher Sicht Grün wird das Problem auch durch den Austausch der Bäume nicht gelöst. Kosten und Nutzen stehen, unter Berücksichtigung der Haushaltslage, in keinem Verhältnis.
Anbringung von Absperrbügeln am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg hier: Anbringung eines „Mäanderganges“ am Fuß- und Radweg Evinger Parkweg, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 10.12.2014 (Drucksache Nr.: 13406-14-E2)
Abschlussbericht Tiefbauamt 17.12.2014
Der beantragte Mäandergang wird errichtet.
Instandsetzung des Radweges an der Derner Straße Antrag, Fraktion B'90/Die Grünen, Sitzung 02.07.2014 (Drucksache Nr.: 12985-14)
Abschlussbericht Tiefbauamt 17.12.2014
Eigentümer ist Straßen.NRW. Mündlich wurde mitgeteilt das derartige Maßnahmen zentral in Bochum gesammelt werden, um im Jahr 2015 einen Rahmenauftrag zu vergeben.
Überprüfung der widerrechtlich abgestellten Lkw auf dem Park & Ride Platz Schulte-Rödding in den Abend bzw. Nachtstunden, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 17.09.2014 (Drucksache Nr.: 10405-13-E2)
Abschlussbericht Amt für öffentliche Ordnung 22.12.2014
Der Parkplatz ist bereits als P & R Parkplatz mit dem Zusatzzeichen „nur PKW“ ausgewiesen, d. h. das Parken von Fahrzeugen über 2,8 t ist bereits heute verboten. Eine Kontrolle in den späten Abendstunden durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung ist nicht möglich, da diese Zeiten außerhalb der Dienstzeiten liegen.
Reinigung oder Erneuerung Straßenschild „Holthauser Straße“, Antrag CDU-Fraktion, Sitzung 10.12.2014 (Drucksache Nr.: 14601-14)
Abschlussbericht Tiefbauamt 22.12.2014
Das Straßenschild Holthauser Str. wurde am 22.12.14 im Kreuzungsbereich Fürst Hardenberg Allee gereinigt
Einrichtung einer Überquerungshilfe an der Kreuzung Oberevinger Straße/ Osterfeldstraße, Antrag SPD-Fraktion, Sitzung 13.02.2013 (Drucksache Nr.: 08690-12)
Abschlussbericht Tiefbauamt 15.01.2015
Die Maßnahme wurde inzwischen durchgeführt.
Kanalbau Württemberger Straße, Beschluss (Drucksache Nr.: 07354-12-E1) Sitzung 25.07.2012 Beauftragter des Landes NRW für die BV Eving
Die Maßnahme wurde im vollen Umfang durchgeführt und zum 19.12.2014 beendet.










Stens Hammacher Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin