Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 08.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:05 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhof (SPD)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Friedrich-Wilhelm Weber (CDU) i. V. für Rm Thomas Bahr
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Peter Bohnhof (AfD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
Rm Barbara Brunsing (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier
Rm Carsten Giebel (SPD) i. V. für sB Andreas Koller
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)
sB André Wilimzig-Scholz (FDP/Bürgerliste)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regine Adams (Diakonisches Werk)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Johannes Roeren, 5/Dez
Manfred Stankewitz, 5/Dez

Özay Vural, 5/Dez
Beate Siekmann, StA 32
Melanie Schmickler, StA 32
Jörg Süshardt, StA 50
Sylvia Schadt, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Jörg Dannenberg, JobCenter
Volkmar Kassner, JobCenter


5. Gäste:

-


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.09.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Bericht

2.2.1 Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-E1)


2.2.2 Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-E2)


2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)
Die Ratsmitglieder haben den Haushaltsplan bereits gesondert erhalten.

2.4 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Pflegebericht 2016 der Stadt Dortmund und Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05205-16)

4.2 Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

4.3 5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05992-16)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Neuauflage des Dortmunder Psychosozialen Adressbuches
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05997-16)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen bereits gesondert erhalten.


7. Anträge / Anfragen

7.1 Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05937-16)

7.2 Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06002-16)

7.3 Wahlinformationen für Wohnungslose
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06122-16)

7.4 Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06123-16)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Thiel (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht den
TOP 7.4
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO
(Drucksache-Nr.: 06123-16)
zurück.
Der TOP 7.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen
(Drucksache-Nr.: 05937-16)

wird vorgezogen und zusammen mit TOP 2.2.1 und TOP 2.2.2 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.09.2016

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.09.2016 wird genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand. Sie teilt zunächst die aktuellen Zahlen mit. Seit der Schließung der Einrichtung in Hacheney am 01.10.2016 habe man mit der Abschmelzung und der Anrechnung von 455 Menschen begonnen, so dass Dortmund nun Schritt für Schritt mehr Flüchtlinge aufnehme. Von den Flüchtlingen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hier in Dortmund leben, seien in diesem Jahr 2339 in Wohnungen umgezogen. Hierzu käme noch die Anzahl der Menschen, die bereits in das SGB II gewechselt seien. Im Moment sei man dabei, die Reihenfolge der Einrichtungen festzulegen, die nach und nach vom Netz gingen, unter der Voraussetzung, dass die Lage so bliebe, wie sie momentan sei. Die nächste Einrichtung, die Ende dieses Jahres geschlossen werde, seien die Traglufthallen an der Stadtkrone Ost.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) fragt nach, wie der Anteil der Staatsangehörigkeiten bei den Asylbewerbern sei.

Frau Zoerner teilt mit, dass es sich zu einem Viertel um Syrer handele. Die genauen Zahlen werden zum Protokoll als Anlage (Anlage 1) nachgereicht.


zu TOP 2.1
Flüchtlingsunterkünfte
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2016
(Drucksache Nr.: 05985-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
zu TOP 6.1
Flüchtlingsunterkünfte
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05985-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt zu o g. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :
Der AFBL stellt fest, dass trotz stark zurückgehender Flüchtlingszahlen immer noch 19 Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet vorhanden und weitere in Planung sind.

Das Land stellt ab nächstem Jahr die Erstattung der Flüchtlingskosten aber auf eine Spitzabrechnung pro Kopf um.

Der AFBL fordert die Verwaltung deshalb auf, die Unterbringungsplätze bzw. die noch bestehenden Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen auf ein erforderliches Minimum zu begrenzen.

Die Verwaltung wird in ihrem Vorgehen bestärkt, die z.Zt. nicht genutzten Container und Traglufthallen möglichst abzubauen und zwischenzulagern oder einer anderen Nutzung zuzuführen.

Städtebauliche Entwicklungsperspektiven in den Stadtbezirken sind durch Reserveeinheiten für Unterbringungsplätze nicht zu verzögern.
Der AFBL fordert die Verwaltung auf, dem Fachausschuss ein mittelfristiges Szenario für die vorhandenen und geplanten Übergangseinrichtungen vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Auf Wunsch von Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), ist der Ausschuss sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.


zu TOP 2.2.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-E1)
zu TOP 2.2.2
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2016
(Drucksache Nr.: 05782-16-E2)
zu TOP 7.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05937-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05937-16-E1)

Die TOP´s 2.2.1, 2.2.2 und 7.1 werden zusammen behandelt.

Zu TOP 2.2.1 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
zu TOP 3.11.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05782-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen in der Ausschuss-Sitzung:
1. Wie setzt die kommunale Ausländerbehörde die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge in Dortmund um?

2. Wie dem schriftlichen Bericht des MIK zur Sitzung des Innenausschusses am 08.09.2016 zum „Integrierten Rückkehrmanagement NRW“ zu entnehmen ist, hat das Land NRW zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro für 40 zusätzliche Planstellen und technische Ausstattungen in den Zentralen Ausländerbehörden bereitgestellt. Welche Anstrengungen wurden von der Verwaltung unternommen, damit ein Teil dieser Mittel nach Dortmund fließt und hierdurch die Arbeit der kommunalen Ausländerbehörde verbessert werden kann?


3. Während die ZAB in Bielefeld zum 01.06.2016 als zusätzliche Aufgabe die Zentrale Rückkehrkoordination NRW übernommen hat und sich gemeinsam mit der ZAB in Köln an der Organisationseinheit Passersatzbeschaffung bei der Bundespolizei beteiligt, werden in Dortmund derzeit keine zusätzlichen Aufgaben wahrgenommen. Hat die Verwaltung beim Land die Bereitschaft erklärt, auch in Dortmund zusätzliche Leistungen bei der ZAB zur Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörde zu übernehmen? ……

Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Dezernat 5 für das Thema zuständig sei. Die Mitglieder des ABöAB entschieden, die Fragen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Frau Zoerner (Stadträtin) teilt mit, dass dieser Ausschuss eigentlich nicht für die Beantwortung zuständig sei. Man habe sich aber darauf verständigt, die Fragen hier zu beantworten und den Punkt dann wieder an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zurück zu überweisen.

Frau Siekmann (Leiterin Ordnungsamt) geht auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und beantwortet die Fragen. Eine schriftliche Beantwortung werde nachgereicht.

Bzgl. der Standortfrage der ZAB sei es in einem Gespräch mit dem Innenministerium am 04.11.2016 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Standort der ZAB Dortmund mit dem 31.12.2017 ende. Eine Fortführung an einem anderen Standort sei noch offen. Es gebe aber definitiv keine Möglichkeit, den ZAB-Standort Dortmund über den 31.12.2017 hinaus weiter aufrecht zu erhalten. Das Land argumentiere im Schwerpunkt mit liegenschaftlichen und fiskalischen Möglichkeiten. Die Liegenschaft in Unna gehöre dem Land NRW. Dort gebe es auch Ausbaumöglichkeiten für die Erstaufnahme mit bis zu 1400 Plätzen, wenn es der Standort Unna werden sollte. Das Land sei hier in Verhandlungen. Der Oberbürgermeister habe heute das Ergebnis des Gespräches an die Fraktionen übersandt.
Zum Thema „Integriertes Rückkehrmanagement NRW“ gibt sie an, dass das Land sehr motiviert sei, dort tätig zu sein. Auch die ZAB Dortmund habe 15 Planstellen beantragt, um sich zum Thema Passersatzpapiere und Rückkehrmanagement zu verstärken, da niemand ohne eigenen Pass oder entsprechende Passersatzpapiere abgeschoben werden könne. Es habe eine Finanzierungszusage des Landes NRW dazu gegeben. Am Freitag sei aber dann vom Innenministerium mitgeteilt worden, dass man noch ein wenig Geduld haben müsse. Dabei müsse jedem klar sein, dass eine zentrale Ausländerbehörde, die mit einer hohen Qualität und einem hohen Engagement arbeite, jetzt natürlich nach und nach abschmelzen werde. Und ob das Land diese 15 Stellen noch einrichten würde, sei genauso fraglich, wie die Tatsache, ob überhaupt befristet für ein Jahr engagiertes und qualifiziertes Personal zu finden sei.
Das Land habe per Erlass am 24.10.2016 geregelt, dass die Hauptherkunftsländer, die die ZAB betreue, auf Bielefeld und Köln verteilt würden. Sie zweifle deshalb daran, die Stellen noch zu bekommen. Des Weiteren sei fraglich, ob diese dann überhaupt besetzt werden könnten. Die weiteren Entwicklungen seien abzuwarten.




Zu TOP 2.2.2 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
zu TOP 3.11.2
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05782-16-E2)

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum Integrationsgesetz des Bundes, das am 6. August in Kraft getreten ist. Dabei sollten vor allem die Regelungen zur Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge und Inhaber*innen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel erläutert werden.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie setzt die Verwaltung die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnsitzzuweisung um?
2. Wie verfährt die Verwaltung grundsätzlich mit betroffenen Personen, die ihren Wohnsitz in Dortmund zwischen dem 1. Januar und dem 6. August aufgenommen haben?
3. Ist betroffenen Personen, die zwischen dem 1. Januar und dem 6. August nach Dortmund gezogen sind, rückwirkend die Erlaubnis zur Wohnsitzaufnahme entzogen worden? Wenn ja, wie vielen?
4. Wie vielen Personen ist bisher aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine neue Wohnsitzaufnahme in Dortmund nach dem 6. August verwehrt worden?

Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Dezernat 5 für das Thema zuständig sei. Die Mitglieder des ABöAB entschieden, die Fragen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.


Frau Schmickler (Ausländeramt) geht auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen ein und beantwortet die Fragen. Eine schriftliche Beantwortung werde nachgereicht.

Sie teilt mit, dass das Integrationsgesetz am 06.08.2016 in Kraft getreten sei und es mit der Einführung des § 12 a zur Wohnsitzverpflichtung eine Änderung im Aufenthaltsgesetz gegeben habe. Diese Änderung habe zu viel Aufregung und Unruhe geführt, sowohl bei den Mitarbeitern als auch bei den rund 2000 betroffenen Personen, die zwischen dem 01.01. und dem 06.08.2016 nach Dortmund zugezogen seien. Das Verfahren, wie man damit umginge, sei lange unklar gewesen. Die Verpflichtung zur Wohnsitznahme gelte Kraft Gesetz. Den betroffenen Personen sei zur Schaffung der Rechtsklarheit ein Informationsschreiben ausgehändigt worden und sie seien darauf hingewiesen worden, dass sie der Wohnsitzverpflichtung unterlägen. Ebenfalls habe man darauf hingewiesen, zunächst Ruhe zu bewahren, da es noch keine Regelung für NRW gäbe und man wieder auf sie zukommen würde. Inzwischen habe es einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und dem Innenministerium gegeben, wie nun mit diesen Personen umzugehen sei. Dieser Erlass schaffe Klarheit darüber, nach welchen Kriterien vorzugehen sei. Man habe ein Verfahren in Abstimmung mit dem Jobcenter dazu erarbeitet. Positiv sei festzuhalten, dass diese Kriterien auf eine große Zahl der Fälle zutreffen. Für Einzelfälle werde nach großzügigen Lösungen gesucht und Ermessensspielräume zugunsten der Kunden ausgelegt.


Der Erlass sei Ende September in Kraft getreten. Mit dem Jobcenter habe man ein abgestimmtes Verfahren nach Aktenlage so unkompliziert wie möglich, so dass bis jetzt kaum Fälle aufgetreten seien, wo die Wohnsitzaufnahme verweigert worden wäre. Eingehende Zuzugsanträge würden geprüft und beschieden. Es sei aber noch kein Fall eingetreten, der nach dem 06.08. eingegangen sei und abgelehnt wurde. Personen, die nach dem 06.08. neu zuziehen wollten, seien aber darauf hingewiesen worden, dass sie der Verpflichtung einer Wohnsitzaufnahme an einem anderen Ort unterliegen.
Bei dem Erlass, der jetzt zum 28.09.2016 veröffentlicht worden sei, handele es sich um eine Übergangslösung. Zum 01.12.2016 werde die endgültige Lösung erwartet. Dann werde sich das Verfahren möglicherweise noch mal verändern. Sie erklärt auf Nachfrage von Herrn Taranczewski (Vorsitzender) zum Beschlussvorschlag des folgenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Ermessensspielräume selbstverständlich zu Gunsten der Kundinnen und Kunden genutzt würden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen und bittet darum, diese Antworten auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung zu stellen.


Zu TOP 7.1. liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses über die bereits vorliegenden Anträge hinaus um eine Darstellung der aktuellen NRW-Runderlasse zur Wohnsitzauflage. Dabei sollen insbesondere und detailliert die Härtefallregelungen zur Aufhebung der Wohnsitzauflage aufgezeigt werden.

Zusätzlich bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, die in den geltenden Erlassen aufgeführten Härtefallregelungen zur Aufhebung der Wohnsitzauflage möglichst weitgehend im Sinne der Betroffenen auszulegen.

Begründung:
Im Rahmen der vom Bund beschlossenen Wohnsitzauflage sollten die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um Härtefälle zu vermeiden. Dabei geht es unter anderem um die Situation von Familien mit schulpflichtigen Kindern, um Personen die bereits einen Integrationskurs begonnen haben sowie um Betroffene, denen aus sonstigen Gründen unzumutbare Einschränkungen entstehen. Eine Aufhebung der Wohnsitzauflage dient insbesondere in diesen Fällen einer schnelleren und besseren Integration

Frau Weyer gibt an, dass der nachfolgende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihrer
Meinung nach erledigt sei, da die Verwaltung ja so verfahren würde.

Herr Taranczewski weist darauf hin, dass für die Abstimmung des Antrages eigentlich ebenfalls der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zuständig sei. Der Ausschuss einigt sich aber darauf, diesen auch hier zu behandeln und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu übersenden.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt ebenfalls für die Ausführungen. Sie gibt an, dass auch, wenn die Verwaltung bereits so verfahren würde, dies durchaus politisch noch mal unterstützt werden sollte und der Antrag ein politisches Signal aus der Kommune an das Land sei. Sie fragt nach, was aus den 2000 betroffenen Menschen geworden sei und welches Verfahren mit dem Jobcenter erarbeitet worden sei.

Frau Schmickler antwortet, dass es sich bei den 2000 Menschen grundsätzlich um Personen handele, die zwischen dem 01.01. – 05.08. nach Dortmund zugezogen seien. Sie gehe nach geltender Rechts- und Erlasslage davon aus, dass nahezu alle diese Personen weiterhin in Dortmund wohnen bleiben werden.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) erklärt, dass man in Dortmund ein sehr ambitioniertes Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge aufgelegt habe und versuche, entsprechende Förderketten hintereinander zu bringen, um in erster Linie die Integrations- und Sprachkurse zu bedienen. Mit Nichten würde jemand aus diesen Kursen herausgezogen werden. Dies sei sogar ein Grund, die Wohnsitzauflage so zu interpretieren, dass diese Menschen auch weiterhin hier wohnen und dementsprechend auch an diesen Maßnahmen weiter teilnehmen dürfen.

Herr Taranczewski regt an, im nächsten Jahr mündlich darüber berichten zu lassen, wie die Integration in den Arbeitsmarkt und die Maßnahmen laufen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst mehrheitlich gegen die Fraktion AfD folgenden

Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die in den geltenden Erlassen aufgeführten Härtefallregelungen zur Aufhebung der Wohnsitzauflage möglichst weitgehend im Sinne der Betroffenen auszulegen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die beiden Überweisungen aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis zurück an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Nach einer Einleitung von Frau Zoerner (Stadträtin) präsentieren Frau Schadt (Sozialamt) und Herr Keßling (Gesundheitsamt) die haushaltsrelevanten Daten anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2 und Anlage 3).

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht noch mal auf den genannten Betrag von 860.000 € für die Wohlfahrtsverbände ein. Dieser Betrag werde außerhalb der Rahmenverträge noch zusätzlich an die Verbände für die Instandhaltung der Gebäude gezahlt. Sie merkt an, dass diese Zahlen bisher so nicht kommuniziert worden seien und sie zum ersten Mal gehört habe, dass die Verbände diese Zahlungen zusätzlich erhielten. Sie würde sich wünschen, hierzu einmal aufgezeigt zu bekommen, für was diese Mittel bereits im Jahr 2016 eingesetzt worden seien bzw. für was sie in 2017 vorgesehen seien.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass diese Mittel Bestandteil einer längeren Liste gewesen seien und diese auch beschlossen worden sei. Sie sagt zu, die Liste als Anlage (Anlage 4) dem Protokoll beizufügen.

Nach Beantwortung einzelner Fragen lässt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.







zu TOP 2.4
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Pflegebericht 2016 der Stadt Dortmund und Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05205-16)

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) weist darauf hin, dass eine Präsentation zum Pflegebericht als Anlage (Anlage 5) zu Protokoll nachgereicht werde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt den Pflegebericht 2016 zur Kenntnis und beschließt:
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt eine Bedarfsdeckung bis einschließlich 2018. Es besteht kein Bedarf für zusätzliche stationäre Pflegeplätze in Dortmund.



zu TOP 4.2
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2016
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 vor:
zu TOP 4.1
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Mit dem Zusatz die im Rahmen des Masterplans Mobilität erfassten Mobilitätsbedürfnisse, deren Umfang und notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst, bei der Prüfung der beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.


Frau Weyer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion zu der Vorlage keine Empfehlung aussprechen werde. In der Vorlage sei ein Einsparpotential von 600.000 € impliziert. Der Anspruch sei, dass der Behindertenfahrdienst von Einsparungen ausgenommen werde. Sie möchte die Verwaltung auffordern, die bereits ausgesprochene Kündigung zum 31.12.2016 zur DEW aufzuheben. Ihre Fraktion würde den Beschlussvorschlag so formulieren, dass der Rat beauftragt werde, die Verwaltung zu beauftragen, trotz der schwierigen Situation, eine Vorlage zu erarbeiten, die die Erhaltung des Behindertenfahrdienstes beinhalte.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass auch seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde. Die Kündigung sei zurückzunehmen, damit der Behindertenfahrdienst so wie bisher, weiterlaufen könne. Weiterhin sehe seine Fraktion den Behindertenfahrdienst als Teil des Masterplanes Mobilität und regt an, die Fortführung des Behindertenfahrdienstes, ohne Qualitätseinbußen, in den Prozess des Masterplanes Mobilität zu integrieren.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) unterstützt die Aussage von Herrn Langhorst und verweist auf das Schreiben des Behindertenpolitischen Netzwerkes, welches vorab den Fraktionsgeschäftsstellen zugegangen sei. Es müsse zunächst geprüft werden, was an Erfordernissen und an Qualität da sei. Danach könne man erst beschließen, wie die Gelder in Zukunft fließen sollen. Er bittet, das bei der Abstimmung zu berücksichtigen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch ihre Fraktion gegen Qualitätseinbußen sei und den Behindertenfahrdienst aufrechterhalten wolle. Allerdings habe ihre Fraktion dazu noch Beratungsbedarf.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) ergänzt, dass auch ihre Fraktion der Vorlage so nicht folgen könne. Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe sei auch für Menschen mit Behinderung notwendig. Ihre Fraktion sehe keine Möglichkeiten, den Behindertenfahrdienst einzuschränken.

Frau Zoerner (Stadträtin) stellt klar, dass es kein Vorschlag der Verwaltung gewesen sei, hier irgendwelche Einschnitte zu machen. Es sei zur Kenntnis gegeben worden, dass der Beschluss aus dem Jahr 2015 so nicht umsetzbar sei. Wenn in diesem Bereich allerdings Kostenreduzierungen stattfinden sollen, dann entstünden dadurch auch Qualitätseinbußen.

Frau Weyer gibt an, dass ihre Fraktion mit den beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen und Einschnitten so nicht einverstanden sei. Sie werde die Vorlage daher ablehnen und bittet darum, über die Vorlage heute zu entscheiden, damit der Behindertenfahrdienst in den Haushaltsberatungen mit behandelt werden könne. Mit der Einbringung des Fahrdienstes in den Masterplan habe sie insofern Probleme, dass nicht klar sei, wann der Masterplan überhaupt kommen werde.

Herr Langhorst macht noch mal deutlich, dass es seiner Fraktion um die Erhaltung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätseinbußen ginge. Für ihn stelle sich vielmehr die Frage, inwieweit eine mögliche Ausweitung des Fahrdienstes im Raum stünde und nicht eine Angebotsreduzierung.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) gibt an, dass er sich zu diesem Punkt enthalten werde.

Frau Grollmann erklärt wiederholt, dass auch ihre Fraktion für den Behindertenfahrdienst sei. Aufgrund etwaiger Unstimmigkeiten habe sie allerdings noch Beratungsbedarf. Einen Zeitdruck, über diese Vorlage heute zu entscheiden, sehe sie nicht.

Herr Taranczewski (Vorsitzender) bittet Frau Grollmann um Verständnis, dass er heute über die Vorlage abstimmen lassen werde, da der Ausschuss ein deutliches Signal zum Behindertenfahrdienst setzen müsse.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Zeitdruck nicht nachvollziehen könne, da der Ausschuss Ende November noch eine Sitzung habe und die Entscheidung im Rat erst im Dezember fallen werde.

Herr Langhorst weist darauf hin, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht mehr erreicht werden könne, wenn der Ausschuss die Vorlage in seine nächste Sitzung schieben würde. Insofern sehe er hier schon eine Dringlichkeit, heute die Entscheidung zu treffen.

Herr Wilimzig-Scholz (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion sich heute enthalten werde.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) weist darauf hin, dass die Verwaltung im Vorfeld ermächtigt werden müsse, die Kündigung zum 01.01.2017 wieder rückgängig zu machen. Dies müsse zeitnah geschehen und nicht erst nach der Ratssitzung am 08.12.2016.



Nach eingehender Diskussion ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, der Vorlage nicht zuzustimmen. Der Ausschuss nimmt die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, um einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.

Die Sitzung wird von 17:10 Uhr bis 17:15 Uhr unterbrochen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD folgenden, gemeinsamen Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.


zu TOP 4.3
5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05992-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Broschüre „5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund“ zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Neuauflage des Dortmunder Psychosozialen Adressbuches
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05997-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Neuauflage des Dortmunder Psychosozialen Adressbuches zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05937-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05937-16-E1)

- vorgezogen -


zu TOP 7.2
Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06002-16)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06002-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor der SPD-Fraktion vor:
die Landesregierung von NRW hat nach der Sommerpause einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Alten- und Pflegegesetzes NRW (Drucksache 16/12784) eingebracht. In diesem wird unter anderem dargestellt, dass die Aufgaben, die sich aus der AnFöVO (Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW) ergeben, künftig hauptsächlich von den Kreisen und Städten in NRW wahrgenommen werden sollen.
Des Weiteren ist das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) am 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Der größte Teil der neuen bundesgesetzlichen Regelungen -das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung- wird allerdings erst zum 01. Januar 2017 wirksam.


Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, die wesentlichen Neuregelungen darzustellen und hinsichtlich ihrer Auswirkungen für Dortmund zu erläutern. Mit Blick auf das Inkrafttreten der Neuregelungen aus dem Bundesreformprozess wird gebeten, die entsprechenden Informationen bereits für die nächste Sitzung zusammen zu stellen.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich in der nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
Wahlinformationen für Wohnungslose
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06122-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06122-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Flyer zu erstellen, welcher Menschen ohne festen Wohnsitz ausreichend darüber informiert, wie, wo und wann sie von ihrem Grundrecht zu wählen Gebrauch machen können. Dieser Flyer ist dann zukünftig regelmäßig vor jeder Wahl im angemessenen Abstand zum Wahltermin in ausreichend hoher Auflage in städtischen Ämtern, allen karitativen Einrichtungen und sonstigen Anlaufstellen, in denen sich regelmäßig Wohnungslose aufhalten, auszulegen.

Begründung:

Obdachlose sind Menschen mit allen Grundrechten und Teil unserer Gesellschaft, entsprechend sind sie nicht vom Wahlrecht ausgenommen. Leider hat es sich bei vorangegangenen Wahlen bereits gezeigt, dass es vielen Menschen ohne festen Wohnsitz nicht bewusst ist, dass ihnen dieselben Grundrechte wie allen anderen Bürger*innen zustehen.


Von daher sollen Wohnungslose mit diesem Flyer darüber informiert werden, wie ohne festen Wohnsitz gewählt werden kann, wo und wie ein Personalausweis beantragt werden kann, wo und wie sie ihre Wahlunterlagen erhalten können und wo sich die konkreten Anlaufstellen befinden.


Dabei sollten Text und Schriftbild barrierefrei sein.


Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass es für diese Fälle bereits einen Flyer von der BAG Wohnungslosenhilfe gibt, der im Grunde genommen genau das erklärt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, dass die Zuständigkeit hier beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt. Der Antrag wird daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen.





zu TOP 7.4
Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06123-16)

- zurückgezogen -






Taranczewski
Thiel
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 2.1

(See attached file: Asyl-Personen nach Nationalitäten (Stand 10-16).pdf)

Anlage 2 zu TOP 2.3

(See attached file: Haushalt 2017 Entwurf ASAG.pdf)
(See attached file: Zuwendungen an Verbände - Sozial- und Gesundheitsamt - 2017.pdf)
(See attached file: Übersicht Zuwendungen an sonstige - Sozialamt - Planwerte 2017.pdf)

Anlage 3 zu TOP 2.3

(See attached file: Eckdaten Gesundheitsamt HPL 2017.pdf)

Anlage 4 zu TOP 2.3

(See attached file: Investitionsförderung freie Träger HH_Entwurf2017.pdf)

Anlage 5 zu TOP 4.1

(See attached file: Altenhilfe- u Pflegeforum (Pflegebericht 2016).pdf)