N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 09.09.2020
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:57 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Brigitte Bornmann-Lemm (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Andrea Hirsch (BUND NRW)
3. Verwaltung

Frau Terme (60/ 2)

Frau Perschbacher (60/2)

Herr Stach (60/2)

Frau Scheffel-Seeler (60/2)
4.
Gäste

Herr Münch (Ratsmitglied)

Herr Heimel (NABU)












Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 09.09.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17114-20)

2.2 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17447-20)

2.3 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)

2.4 Besucherlenkung und Wegeführung im Naturschutzgebiet Ölbachtal
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18409-20)

2.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18078-20)

2.6 Bauleitplanung, Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Ortsmitte Kirchlinde -
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahren II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18189-20)

2.7 L663n - Weiterbau der OWIIIa
(Drucksache Nr.: 17537-20)

3. Berichte

3.1 Zwischenbericht über eingetretene Beteiligungsfälle - Unterrichtung des Beirates
Bericht

3.2 Schäden durch Betreten und Ernten von Streuobstwiesen
Bericht

3.3 Wegesanierung Bolmke
Bericht

3.4 Auswirkungen des Lichtermarktes auf den Fredenbaumpark
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Quittek benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 3.3 Wegesanierung Bolmke wurde auf Grund des weiteren Klärungsbedarfes von der Tagesordnung abgesetzt. Des Weiteren wurde der Tagesordnungspunkt 3.4 Auswirkungen des Lichtermarktes auf den Fredenbaumpark abgesetzt, da sowohl der Berichterstatter zur Sitzung verhindert war als auch derartige Veranstaltungen auf Grund der Corona-Problematik derzeit nicht stattfinden.

Im übrigem wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Die Tagesordnung wurde mit den o.g. Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 29. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche mit einer Enthaltung genehmigt.

Herr Dr. Otterbein merkte an, dass es einen Rückstand von drei Niederschriften geben würde, die von der Verwaltung dem Beirat noch vorgelegt werden müssen. Davon ist eine Niederschrift vom 10.04.2019. Da im kommenden Jahr der Beirat in der jetzigen Zusammensetzung nicht mehr existiere sollten die Niederschriften zu der November-Sitzung vorliegen, damit auch die Mitglieder die Niederschriften noch genehmigen könnten, welche an den betreffenden Sitzungen teilgenommen haben.

Herr Quittek bat ebenfalls eindringlich darum, dass zumindest dem Vorsitzenden innerhalb einer 4-Wochen-Frist nach der jeweiligen Sitzung die Niederschrift vorgelegt werden sollte, sofern sie nicht bis zur nächsten Sitzung vorliegen würde. Vor allem, da dort wichtige Beschlüsse zu finden wären, auf die sich der Beirat im Weiteren berufe. Einer der Zwecke der Niederschriften die Politik entsprechend über die Niederschriften zu den Sitzungen zu informieren würde damit ausbleiben. Gerade auch bei der Niederschrift vom 10.04.2019 war der Beigeordnete Herr Wilde anwesend und seit 1,5 Jahren würde diese Niederschrift dem Beirat nicht vorgelegt.

Frau Terme erklärte hierzu, dass es auf Grund krankheitsbedingter Ausfälle und der knappen Personalressourcen zu Engpässen kam, jedoch die Geschäftsführung dankenswerter Weise hier mit der Aufarbeitung beschäftigt sei. Man bemühe sich die Niederschriften in dieser Legislaturperiode noch vorzulegen. Herr Quittek erklärte sein Verständnis, forderte jedoch hier eine Zusage der Vorlage der noch fehlenden Niederschriften zur nächsten Sitzung.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule -


hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17114-20)

Herr Dr. Otterbein leitete in die Abstimmung ein. Hier ginge es um den Bau einer neuen Zweifach-Sporthalle, bei der eine Wiesenfläche in Anspruch genommen werde. Im Weiteren verwies Herr Dr. Otterbein auf das Vorliegen des Beschlussvorschlages, welcher als Tischvorlage verteilt wurde. Frau Terme nahm hierauf Bezug und erklärte, dass hinsichtlich des Wunsches der Verlagerung der Parkplätze auf die östliche Fläche dieses nicht möglich sei, da hier Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 235 sei. Dort existiere bereits eine andere inhaltlich Besetzung des Bereiches. Sofern diese entsprechend der Festsetzung durchgesetzt würde, wäre eine Verlagerung und damit Verbindung der beiden Bebauungspläne nicht möglich. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass man hinsichtlich der Reduzierung des Flächenverbrauches vorübergehend eine Turnhalle einer anderen Schule hätte nutzen oder in den Sommermonaten Sport im Freien abhalten könne. Dadurch wäre es möglich hier auch die zweite alte Turnhalle abzureißen.

Einstimmiger Beschluss

Grundsätzlich begrüßt der Beirat den Bau der neuen Zweifach-Sporthalle verbunden mit der vorgesehenen Dach- und Fassadenbegrünung.

Kritisch sieht der Beirat den Verlust der Wiesenbrache, zu der es in der Begründung zum Bebauungsplan heißt:

Durch den dauerhaften Verlust von Wiesenbrache durch die voraussichtliche Versiegelung (Stellplatzanlage bzw. Neubebauung) werden die Auswirkungen des Vorhabens grundsätzlich als erheblich eingestuft.“

Der Beirat empfiehlt, die Wiesenbrache zum großen Teil zu erhalten und die geplanten Stellplätze auf die Fläche der ehemaligen (östliche) Turnhalle zu verlegen, die noch abgerissen werden soll.

Die Wiesenbrache könnte mit Hilfe des Grünflächenamtes durch geeignete Einsaaten aufgewertet werden und den Schülern als Fläche für Naturerfahrung dienen.

Ferner regt der Beirat den Einbau von Nisthilfen für Gebäudebrüter und andere Tierorganismen wie Insekten in die Gebäude an. Sofern dies nicht über eine Festsetzung im B-Plan erfolgen kann, bitten wir dies in einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauträger aufzunehmen.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17447-20)

Herr Dr. Otterbein leitete in die Abstimmung ein und verwies hierzu auf den als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag. Herr Quittek erklärte, dass hinsichtlich des Klimaschutz-konzeptes/Klimaschutzanpassungsstrategie der Stadt Dortmund der Stadtbezirk Hörde als ein Pilotprojekt ausgewählt wurde. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, bei Bebauungsplänen im Stadtteil Hörde entsprechend der Klimaschutzanpassungsstrategie für eine Anpassung an den Klimafolgen zu sorgen. Daher müsste nachdrücklich unterstützt werden, dass mehr Begrünung eingeplant werde. Die Minimierung der Versiegelung sei ein Thema und das Einplanen einer Begrünung das andere.

Einstimmiger Beschluss

Grundsätzlich begrüßt der Beirat die Wiedernutzung der genannten Fläche (Flächenrecycling). Auch der Nutzungsmix aus Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Büro und Wohnen ist sinnvoll, da er dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ entspricht. Ebenfalls begrüßt der Beirat die Festsetzung der extensiven Dachbegrünung.

Kritisch sieht der Beirat den hohen Versiegelungsgrad bei viel zu wenigen neuen Bäumen. Zudem birgt die Anpflanzung der Purpur-Erle als Zukunftsbaumart gesundheitliche Probleme.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,84 ha (8.395 m²). Umso erstaunlicher ist es, dass auf der gesamten Fläche nur drei zu pflanzende Bäume vorgesehen sind. Auf dem Rudolf-Platte-Weg befindet sich im angrenzenden Bereich kein einziger Baum. Die Bäume an der angrenzenden Hörder-Bach-Allee kümmern aufgrund zu kleiner Baumscheiben und der Trockenheit durch die Hitze der letzten Jahre vor sich hin bzw. sind schon abgestorben. Zudem mussten ältere Bäume bei der Erneuerung der Faßstraße gefällt werden.

Der Beirat schlägt deshalb einen geringeren Versiegelungsgrad durch eine Reduzierung der Stellplätze sowie pro zwei Stellplätze einen Baum vor. Die Parkbuchten an der Faßstraße sollten einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Die Anpflanzung der Purpur-Erle (Alnus spaethii), einer Zukunftsbaumart ist zudem allergologisch problematisch. Der Baum blüht durch seine sibirischen Gene bis zu zwei Monaten vor seinen heimischen Verwandten und bereitet Allergikern bereits jetzt im Dezember Probleme. Die ökologische Funktion dieser Baumart für die heimische Fauna ist zudem fragwürdig. Hier empfiehlt der Beirat die Anpflanzung einer weniger problematischen Baumart.

Der Beirat begrüßt die Nutzung von Photovoltaik für den Gebäudeteil B (Wohnnutzungen). Allerdings sollte auch der Gebäudekomplex A (ehemaliger Standort des Stiftsforums, Faßstraße / Rudolf-Platte-Weg), der der Unterbringung eines Geschäfts- und Bürozentrums dient, mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden.

Die Nutzung der Dächer und Fassaden zur regenerativen Energieerzeugung sollten in einem begleitenden Städtebaulichen Vertrag verbindlich festgeschrieben werden. Aus Klimaschutzgründen sollte auf fossile Brennstoffheizungen verzichtet und stattdessen der Einsatz von Brennstoffzellenheizungen (mit grünen Wasserstoff) eingeplant werden. Diese Form der Heizung ist wirtschaftlich erprobt, unter anderem in Japan. In diesem Zusammenhang begrüßt der Beirat die vorgesehene Wärmepumpentechnologie. Allerdings sollten die Energieträger regenerativ und nicht fossil sein.

Ferner regt der Beirat Holzbauweise für die Gebäude vor. Holz ist im Vergleich konventionellen Baumaterialien in der Herstellung siebenmal weniger energieintensiv, bietet einen besseren Wärmeschutz und ist voll recycelbar. Zudem hinterlässt Holz als nachwachsenden Rohstoff im Gegensatz zu konventioneller Bauart so gut wie keinen ökologischen Fußabdruck. Abschließend regt der Beirat an, künftig vor dem Abriss eines intakten Gebäudes und dem Bau eines neuen Gebäudes eine Klimabilanz zu erstellen.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
Herr Dr. Otterbein leitete in die Abstimmung zu o.g. Vorlage ein.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Besucherlenkung und Wegeführung im Naturschutzgebiet Ölbachtal
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18409-20)

Frau Perschbacher (60/2-2) stellte die o.g. Vorlage vor. Im ökologisch wertvollen Ölbachtal herrschen derzeit Missstände hinsichtlich der Wegeführung sowie ein Rückstand hinsichtlich der Pflegemaßnahmen. Jedoch fehlen hier auch Zuwegungen, um die entsprechenden Flächen erreichen zu können. Aber auch für die Besucher fehlt ein intaktes Wegenetz, an das sie sich orientieren können. Hier soll nun Abhilfe geschaffen werden. Die Biologische Station hat dazu ein Wegekonzept erarbeitet. Mit Beratung durch einen ehrenamtlich tätigen Ornithologen und stellvertretendes Beiratsmitglied wurde die Konzeption (siehe Vorlage) abgestimmt und nun vorgestellt. Ein sensibler Quellbereich und ein nach § 30 geschütztes Biotop, welche derzeit stark von Besuchern frequentiert werden, werden bei der Wegekonzeption ausgespart. Hier sollen die entsprechenden Zugänge an den Waldrändern im ersten Versuch zu gepflanzt werden. In der Planung stünden nun zwei Planvarianten zur Verfügung, wobei die Variante 1 sich durch eine steile und enge Wegeführung auszeichne, die u.U. für ältere Besucher schwierig zu begehen sei. Eine Aufweitung des Weges wäre nicht ohne Eingriff in den Baumbestand realisierbar. Die Variante 2 führe über einen bestehenden Trampelpfad über ein Feld, welches einem Landwirt gehöre. Diese Variante wird von der UNB bevorzugt, da hier der steile Pfad durch den Wald umgangen wird. Für die Wegeführung über diese sowie weitere Flächen müsste in Verhandlung mit den Flächeneigentümern getreten werden. Die anderen bestehenden Trampelpfade sollen aus der Nutzung genommen werden. Hier sollen nicht Zäune für Absperrungen sorgen, vielmehr möchte man mit natürlichen Materialien, z.B. mit anfallendem Holz, die Trampelpfade verschließen. Auf Nachfrage erklärte Frau Perschbacher, dass für Zuwegungen, um z.B. notwendige Pflegemaßnahmen durchführen zu können, im Bereich nördlich der Kleingartenanlage „Auf der Kuhle“ auch eine Fläche von einem Landwirt benötigt werde. Hier wäre man bereits in eine erste Verhandlung getreten. Der Landwirt hätte hier bereits signalisiert, einen Streifen von 4-6 m für die Wegeführung abzugeben. Die benötigte Länge würde bei ca. 150 Metern liegen. Weitere Verhandlungen würden jedoch erst geführt, sobald feststünde, welche Variante auch vom Beirat favorisiert werde. Bei einer für landwirtschaftliches Gerät benötigte Breite von 4-6 Metern und für einen Spazierweg von max. 2 Metern würde genügend Feldfläche für den Landwirt zur Bewirtschaftung verbleiben. Einer möglichen neuen Wegeführung und Zuwegung für Pflegemaßnahmen stünden die Schließungen der das Gebiet durchziehenden Trampelpfade gegenüber, hier sollen z.B. auch Infotafeln aufgestellt werden, sowie auch weitere Öffentlichkeitsarbeit unterstützend wirken, um das neue Wegekonzept darzustellen. Die Hinweisschilder für das Naturschutzgebiet (Dreieckschilder) sollen durch kleine Tafeln mit Piktogrammen ergänzt werden, welche die wichtigsten Ge- und Verbote darstellen. Im Waldbereich gelte im neuen Landschaftsplan keine Leinenpflicht, jedoch sind die Hunde dort auf den Wegen zu führen. Herr Quittek erklärte, dass von Seiten der Stadt Bochum gefordert würde, dass auch auf Dortmunder Stadtgebiet ein strenger Leinenzwang existieren solle. Hier würde dann die „Absurdität“ gelten, dass im Wald der Hund auf den Wegen frei laufen dürfte und im Offenland angeleint werden müsste. Daher hätten der Beirat und die Naturschutzverbände auch gefordert, dass zukünftig in allen Naturschutzgebieten ein Leinenzwang existieren müsse. Daher empfahl Herr Quittek dem vorliegenden Beschlussvorschlag noch die Ergänzung hinsichtlich der Forderung des Leinenzwanges auf allen Wegen, wie auch auf Bochumer Seite existiere, beizufügen. Des Weiteren bat Herr Quittek um einen jährlichen Bericht über die Realisierung und den Erfolg der Maßnahmen.

Auf Nachfrage erklärte Frau Perschbacher, dass das Projekt ein mittelfristig umsetzbares Projekt wäre. Zu klären wäre zunächst welche Variante wie realisierbar sei. Hiernach müsste ggfls. noch ein Umsetzungskonzept entwickelt werden. Auch entsprechende Verhandlungen mit Flächeneigentümern müssten dann noch stattfinden. Es würde mindestens 2-3 Jahre in Anspruch nehmen, bis die Umsetzung anstünde.

Ergänzend teilte Frau Perschbacher mit, dass die Gabelung nach Nordwesten bzw. der Abzweig vom Hundeplatz nicht als offizieller Weg dienen solle, sondern ein Trampelpfad wäre, der verschlossen werden soll. Lediglich der Reitweg führe dort entlang.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt die Initiative der Städte Dortmund und Bochum, seltene Arten und sensible Biotope im Naturschutzgebiet Ölbachtal durch Besucherlenkung und Wegeführung zu schützen. Durch die Wegkonzeption soll auch die nötige dauerhafte Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes besser möglich sein.

Der Beirat bevorzugt die Variante 1. Gleichzeitig müssen jedoch konsequent Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Nutzung der Variante 2 zu verhindern.

Im nördlichen Teil muss der Weg auf jeden Fall komplett außerhalb des geschützten Bereiches liegen, die Gabelung nach Nordwesten bzw. der Abzweig vom Hundeplatz ist als offizieller Weg nicht zielführend. Hier muss ggf. eine Abgrenzung (z.B. durch einen Zaun) geschaffen werden.

Das Betreten empfindlicher Bereiche – vor allem durch freilaufende Hunde sollte zusätzlich durch eine (Wieder-)Vernässung des gesamten Talbereiches verhindert werden.

Neben einer klaren Beschilderung der Wege sind ebenfalls Kontrollen zur Einhaltung des Wegegebotes dringend nötig.

Der Beirat hält es für erforderlich, wie in seiner Stellungnahme zum Landschaftsplan gefordert, auf allen Wegen eine Leinenpflicht einzuführen, wie sie auch auf Bochumer Seite existiert.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18078-20)

Herr Dr. Otterbein leitete in die Abstimmung über den als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag zu o.g. Tagesordnungspunkt ein.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Vorlage (DS-18078-20) zu folgen.

Grundsätzlich begrüßt der Beirat, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Tageseinrichtung für Kinder an der Kronprinzenstraße geschaffen werden. Hier wird das Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ verfolgt.

Trotzdem erlaubt sich der Beirat, folgende kritische Anmerkungen und Empfehlungen abzugeben:

Derzeit wird der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche genutzt, die von einem großkronigen Baumbestand geprägt ist. Im Falle der Bebauung findet eine zusätzliche Versiegelung einer bislang offenen Fläche statt.

Die Eingrünung des Grundstücks mit einer Laubholzhecke und die extensive Begrünung der Flachdächer, die der Beirat begrüßt, können den Verlust von sieben unter die Baumschutzsatzung fallendenden alten Bäume allerdings nur bedingt kompensieren. Dies gilt auch für die geplanten Ersatzpflanzungen. Hier sollte nachgebessert werden.

Die geplante Außenspielfläche hat eine Größe von 1.000 Quadratmetern. Zur Gestaltung von Außenanlagen empfiehlt der Beirat die Berücksichtigung der Hinweise aus der NUA-Beratungsmappe "Natur rund um den Kinder-Garten", die von der NRW-Stiftung und der Dr. Gustav-Bauckloh-Stiftung gefördert wurde: www.nua.nrw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/beratungsmappe_web-ansicht.pdf

Der Beirat regt darüber hinaus einen Workshop zum Thema „Kita-Neubau“ zur Berücksichtigung umweltpädagogischer und artenschutzbezogener Aspekte an. Daran sollten neben der Planungsverwaltung und Hochbauverwaltung auch die für die pädagogische Betreuung der Kitas zuständigen Stellen sowie die Naturschutzverbände mitwirken. Referenzobjekte - auch außerhalb - Dortmunds könnten betrachtet und ein Leitfaden für Bauherren, Ämter und Kitas erstellt werden.

Ferner regt der Beirat den Einbau von Nisthilfen für Gebäudebrüter und andere Tierorganismen wie Insekten in die Gebäude an. Sofern dies nicht über eine Festsetzung im B-Plan erfolgen kann, bittet er dies in einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauträger aufzunehmen.

Für den Artenschutz an neuen Gebäuden empfiehlt der Beirat die Broschüre des NABU Leipzig: „Konstruktive Lösungsansätze für den Schutz gebäudebewohnender Vogel- und Fledermausarten im Gebäudeneubau“: https://www.nabu-leipzig.de/publikationen/faltbl%C3%A4tter/geb%C3%A4udeneubau/


zu TOP 2.6
Bauleitplanung, Aufhebung des Bebauungsplanes Ma 117 - Ortsmitte Kirchlinde -
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahren II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18189-20)

Herr Dr. Otterbein leitete in die Abstimmung zur o.g. Vorlage ein.

Hier ergänzte Herr Budde, dass es im Ortskern Kirchlinde bereits aktuell auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens bereits zu erheblichen Rückstaus kommen würde. Dieser Hinweis wurde in den u.g. Beschluss aufgenommen.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat empfiehlt dem Beschlussvorschlag der Vorlage zu folgen.

Ferner weist der Beirat jedoch für zukünftige Planungen daraufhin, dass hinsichtlich der Kreuzung am Bärenbruch, im Ortskern Kirchlinde, es bereits aktuell auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens in den Stoßzeiten zu erheblichen Rückstaus kommt. Durch weitere Bebauungen würde dies noch verstärkt. Der Beirat empfiehlt diese Kreuzung vor weiterer Bauplanungen zu entlasten. Dies könnte z.B. durch eine Untertunnelung der Kreuzung mit zwei durchgehenden Tunneln möglich sein.


zu TOP 2.7
L663n - Weiterbau der OWIIIa
(Drucksache Nr.: 17537-20)

Herr Quittek stellte dem Beirat den als Tischvorlage verteilten Beschlussvorschlag vor. Hier herrschte in der Vergangenheit hinsichtlich der Ablehnung dieses Projektes Einigkeit zwischen den Nutzerverbänden und den Naturschutzverbänden. In der Vergangenheit unter der vorherigen Regierung wurde dieses Projekt nicht weitergeführt, heute jedoch wird es von der Stadt Dortmund, Unna und Kamen erneut forciert. Die ökologische Problemstellung bei Realisierung des Projektes wäre bekannt und wird im Beschluss nochmals dargestellt. Dieses Projekt wäre das gravierendste, welches bei der Stadt Dortmund aktuell verfolgt würde. Hinzu käme heute noch die Belastungen durch die Logistikzentren und deren Verkehre, z.B. wäre der Umschlag an Containern in der neu gebauten Containerverteilanlage im Hafen derzeit bei 350.000 Containern, während dieser vor 10 Jahren noch bei einem 1/10 lag. Dortmund würde zu einer Logistikdrehscheibe Nordrhein-Westfalens. Insbesondere sollen die Logistikzentren Kamener Karree in Unna, die Westfalenhütte und der Hafen sollen durch die OWIIIa verbunden werden. Dieser Absicht steht auch der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Ost mit seiner eingerichteten Umweltzone die den gesamten Stadtbereich bis westlich zur Stadtgrenze Bochum und im Osten bis ungefähr Brackel/Körne betrifft, entgegen. Die sogenannte Nordspange würde ebenfalls in den Bereich fallen. Diese soll den Borsigplatz umfahren und Anschluss finden im Osten an die OWIIIa. Daher wird die Nordspange mit der OWIIIa zu einer magistralen Verbindung der Logistikstandorte. Diese wäre jedoch nicht im Sinne des geltenden Luftreinhalteplanes. Diese sollten über andere Verbindungen erschlossen werden. Auch das Ansinnen der Politik, dass der Hellweg entlastet würde, wäre immer wieder entkräftet worden. Hier würden neue Untersuchungen gefordert. Herr Quittek erklärte, dass der BUND ein Klageverfahren vorbereitet und entsprechende Gelder hierfür vorgesehen hätte. Dieses Projekt dürfte nicht realisiert werden. Ein Gast merkte an, dass es derzeit nur ein 5 Jahre altes Umweltgutachten hier geben würde. Dieses müsste entsprechend aktualisiert werden. Herr Münch (Ratsmitglied) erklärte, dass ihn das Projekt 40 Jahren begleiten würde. Er freue sich, dass der Beirat mit seinen guten Argumenten hier aktuell mitwirken würde. Herr Schreurs gab zu Bedenken, dass sofern die Nordspange gebaut würde, fast der gesamte Verkehr des Bereiches Hafen über die OWIIIa auf der Bornstraße münden würde. Dieses wäre kaum machbar. Herr Quittek erklärte hierzu, dass man sich durch diese Planung den Verkehr aus dem Norden in die Stadt hereinholen würde. Nach weiterer Erörterung und Diskussion mit Herrn Horn hinsichtlich der überregionalen und örtlichen kommunalen Verkehrsplanungen sowie Verkehrspolitik erging unten genannten Beschluss.

Beschluss

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme wie folgt:

Der Beirat hat sich seit 1986 wiederholt kritisch mit dem Bau der Landesstraße L663n (OWIIIa) im Dortmunder Osten bis nach Unna auseinandergesetzt, zuletzt am 28.9.2011.

Der Beirat bekräftigt seine Ablehnung und kritisiert die beabsichtigte Übernahme der Planungskosten für die L663n durch das Land und die Stadt Dortmund.

Die L663n (OWIIIa) zerschneidet den größten zusammenhängenden Freiraum im Dortmunder Osten mit dem geringsten Verkehrslärm. Der gerade erst vom Rat verabschiedete Landschaftsplan sieht hier die Naturschutzgebiete „Wickeder Holz“ und „Wickeder Ostholz / Pleckenbrinksee“ vor. Es handelt sich um einen der wenigen ruhigen und unzerschnittenen Räume in Dortmund.

Südlich des Naturschutzgebietes Wickeder Ostholz, das mit dem neuen Landschaftsplan um den Pleckenbrinksee erweitert wurde, würde die Trasse ein Feuchtgebiet zerstören.

Den erheblichen ökologischen Folgen stehen nur geringe Entlastungseffekte für den Hellweg gegenüber (jetzt 15.000 Fahrzeuge, dann 12.000 Fahrzeuge pro Tag).

Auf der neuen überwiegend vierspurigen Trasse würden mindestens 26.000 Fahrzeuge insbesondere Schwerlastverkehr zu den Logistikstandorten Hafen und Westfalenhütte fahren. Dies widerspricht den Zielsetzungen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet Ost, in dessen Rahmen gerade erst eine Umweltspur auf der Brackeler Straße eingerichtet wurde.

Die Stadt Dortmund hat sich den Zielen des Klimaschutzes und der Biodiversität verpflichtet. Das Projekt L663n widerspricht dieser Zielsetzung. Der Beirat fordert die verantwortlichen Politiker auf, diesen Zielen Rechnung zu tragen und die freiwerdenden Mittel zur Förderung der Biodiversität und den Klimaschutz zu verwenden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Zwischenbericht über eingetretene Beteiligungsfälle - Unterrichtung des Beirates

Herr Dr. Otterbein verwies auf die per Email verschickte und in der Sitzung verteilte Tischvorlage zur Dokumentation und Unterrichtung des Beirates über die eingetretenen Beteiligungsfälle. Es gab keine weiteren Wortmeldungen.


zu TOP 3.2
Schäden durch Betreten und Ernten von Streuobstwiesen

Herr Quittek nahm zunächst Bezug auf eine Presseerklärung des Umweltamtes im Hinblick auf das ꜠wilde und beschädigende Betreten und Ernten von Streuobstwiesen“. Im Rahmen des Landschaftsplanes wären 52 Streuobstwiesen als besonders geschützt festgesetzt worden. Des Weiteren gebe es weitere Streuobstwiesen, die im Rahmen von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen angelegt wurden. Es wurde sowohl von der Behörde als auch von den Naturschutzverbänden festgestellt, dass vor allem gut zugängliche Streuobstwiesen, wie z.B. am Lanstroper See – Friedrichshagen stark zerstört werden. Teilweise würden Personen mit Anhängern auf die Wiese fahren, Kinder bzw. Jugendliche die Bäume besteigen und hier meist unreifes Obst von den Bäumen schütteln. Äste werden abgebrochen und die Hälfte des Obstes wird auf der Wiese hinterlassen. Dieses Verhalten wäre eventuell auch der Corona-Situation im Frühjahr geschuldet. Der BUND, der 4 Streuobstwiesen von der Stadt gepachtet hat und betreut, mache die Beobachtung, dass trotz der angebrachten Hinweisschilder und in Absprache mit dem Umweltamt aufgebaute mobile Zäune umfangreich Äpfel gestohlen würden. Gegen Mitnahme von einzelner Äpfel bzw. das Auflesen von Falläpfeln würde man keine Bedenken haben. Herr Quittek verwies hierzu auf eine Stellungnahme der höheren Landschaftsbehörde, welche als Tischvorlage zu dem Tagesordnungspunkt verteilt wurde. Hiernach dürften die Streuobstwiesen in der Aufwuchszeit nach § 57 Landesnaturschutzgesetz NRW nicht betreten werden. Formal gelten diese Flächen als landwirtschaftliche Flächen. Herr Quittek teilte mit, dass es in der nächsten Woche hinsichtlich der Streuobstwiesen mit der Umweltverwaltung noch einen Gesprächstermin geben würde. Als Signalwirkung für dieses Gespräch stellte er den als Tischvorlage ebenfalls verteilten Beschluss dem Beirat zur Abstimmung vor. Dieser bezieht sich auf die in städtischer Hand befindlichen öffentlichen Flächen, nicht auf private landwirtschaftlich genutzte Flächen. Herr Frankenstein merkte hinsichtlich des Beschlussvorschlages an, dass die Beschilderungen auch für nicht Deutsch sprachige Personen verständlich sein müssen. Möglich wäre dies u.U. durch die Verwendung von Bildern.

Frau Terme (60/2) erklärte, dass die Konzeption der Beschilderung in Planung wäre. Hier sollen nicht nur Schriftsprache, sondern auch Piktogramme eingesetzt werden. Auch sollen nicht nur Verbote bei der Beschilderung im Mittelpunkt stehen, sondern sich hier auch der Nutzen wiederspiegeln. Des Weiteren wurde jahreszeitbedingt bereits der o.g. Presseartikel veröffentlicht und es wurden als erste Schnellmaßnahme A3-folierte Schilder ohne Piktogramme an den Streuobstwiesen angebracht. Hier wird darauf hingewiesen, dass nur in haushaltsüblichen Mengen Obst geerntet sowie nicht geklettert werden darf und die Bäume schonend behandelt werden müssen.

Herr Quittek stellte fest, dass das Verhalten auf den Streuobstwiesen eher Vandalismus darstelle und nicht auf Armut der Erntenden zurückzuführen sei. Im Allgemeinen würde das Eigentum des anderen nicht mehr geschätzt. Sofern jemand aus Armut heraus anfragt, ob er Obst ernten dürfe, würde man dieses nicht verwehren. Herr Quittek plädierte dafür für mehr Verständnis und Aufklärung für den Naturschutz zu werben, um dem Vandalismus entgegen zu wirken.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat regt bezüglich städtischer Streuobstwiesen die verständliche Beschilderung und die Veröffentlichung eines Faltblattes an.
Folgende Hinweise sollten enthalten sein:
· Betreten nur außerhalb der Aufwuchszeit erlaubt (s. § 57 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW)
· Betreten mit Hunden nicht erlaubt (keine Hundewiese!)
· Erlaubnis zur Nutzung des Fallobstes und einer Handvoll reifen Obstes Darüber hinaus gehende Mengen nur nach Rücksprache mit dem Umweltamt (Angabe eines Kontaktes)
· Kein Klettern in den Bäumen
· Baumschonendes Ernten.


Extra-Schilder bei existierenden Patenschaften (z.B. BUND)
· Erlaubnis der Ernte nur nach Rücksprache mit den Paten


zu TOP 3.3
Wegesanierung Bolmke

Der o.g. Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Auswirkungen des Lichtermarktes auf den Fredenbaumpark

Der o.g. Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Anfrage zum Umspannwerk an der Gotthelfstraße
Herr Dr. Otterbein berichtete, dass an der Gotthelfstraße eine Ladestation für ca. 30 Elektrobusse entstehen soll. Das neue Umspannwerk soll eine Fläche von ca. 1000 m² in Anspruch nehmen. Weitere 500 m² wären für die Anfahrt geplant. Mit der geplanten Umzäunung inklusive der entsprechenden Begrünung werden in der Summe 6000 m² benötigt. Hierdurch würde sich das Landschaftsschutzgebiet östlich der Gotthelfstraße entsprechend um 1/3 verkleinern. Auf Nachfrage berichtete Frau Terme (60/2-Abteilungsleiterin), dass der Umweltverwaltung eine entsprechende Planung zu verschiedenen Standorten vorliegen würde. Seitens der Umweltverwaltung gebe es jedoch noch Klärungsbedarf sowohl hinsichtlich des Flächenverbrauches sowie der Standortwahl. Hier wurde mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen. Es solle geprüft werden, ob Flächenverbrauche durch Zusammenlegungen am Standort reduziert werden könnten. Außerdem wurde eine Begründung zur Standortwahl angefordert. Dieses wäre erforderlich für die Prüfung auf Befreiung im Landschaftsschutzgebiet. Das Vorhaben ist ein zulässiges privilegiertes Vorhaben. Trotzdem wurde eine Begründung gefordert, warum dieser Standort gewählt wurde und wie man inhaltlich die Erschließung anders regeln könne. Hier soll es einen Gesprächstermin mit dem Antragsteller geben. Sobald eine weiterentwickelte Planung nach dem Termin vorlege, werde der Beirat hierüber informiert. Herr Dr. Otterbein erklärte im Namen des Beirates, dass der Beirat mit einer Erweiterung an der Gotthelfstraße zu Lasten des Landschaftsschutzgebietes nicht einverstanden wäre. Herr Quittek bekräftigte dieses. Hier reiche eine ökologisch wertvolle Fläche des Landschaftsschutzgebietes entlang der Schneiderstraße in den beplanten Bereich hinein. Wenn nur eine Ladestation für Busse geplant wäre, würde man die E-Mobilität fördern, z.B. am Betriebshof in Brünninghausen. Hier würde jedoch viel Fläche mit Halteplätzen für die Busse, Wendeschleifen für Busse, Erschließung der Fläche versiegelt und zudem gebe es ein neues Verkehrsaufkommen der anfahrenden Busse. Herr Quittek bietet um Mitteilung an den Antragsteller, dass hier keine Zustimmung des Beirates erfolgen wird. Sofern hier die Planung realisiert würde, würde man in den Widerspruch gehen müssen.

Stellplätze am Emschertalhof am Hochwasserrückhaltebecken
Herr Quittek erklärte, dass das Rückhaltebecken in Mengede/Ickern einen hohen Wert für den Naturhaushalt habe und auch ein geschützter Landschaftsbestandteil geworden sei. Der Beirat wäre froh, dass eine Erschließung von der Strünkeder Straße in der Vergangenheit nicht erfolgt sei und der Ort eher der stillen Erholung dienen würde. Herr Quittek bat die Verwaltung abzuklären, welchen Umfang diese Planung hätte, mit dem Ziel, dass wenn möglich keine zusätzlichen Flächen versiegelt sollten und auch kein Verkehr zu dem Emschertalhof gefördert würde. Herr Dr. Otterbein berichtet, dass die Emschergenossenschaft zum Landschaftsplan eine Anfrage gestellt habe, dass die geschotterte Baustraße und Baufläche vom Kanalbau Heimannsgraben für Stellplätze nutzbar gemacht werden solle. Hierzu solle ein interkommunales Handlungskonzept erarbeitet werden. Laut Herrn Dr. Otterbein möchte der Beirat bereits frühzeitig signalisieren, dass man mit weiteren Parkplätzen in dem Bereich nicht einverstanden wäre.

Baumfällungen an der Siegfried-Drupp-Straße
Ein Gast (NABU) erläuterte, dass in der Brutzeit Baumfällungen u.a. von einer Gruppe Urwaldmammutbäumen als auch von weiteren Bäumen stattgefunden habe. Die Rücksprache mit dem Umweltamt ergab jedoch, dass die Fällung rechtmäßig mit Genehmigung erfolgte. Die Urwaldmammutbäume fallen nicht unter die Baumschutzsatzung. Hier ist keine Genehmigung erforderlich. Es wurde kritisiert, dass die Fällung nicht im Winterhalbjahr erfolgte. Herr Quittek erklärte, dass er mit dem für Baumschutz zuständigen Mitarbeiter im Umweltamt gesprochen habe. Hier wurde festgestellt, dass eine Genehmigung für die Fällung der Bäume vorgelegen habe. Herr Quittek erklärte, dass hier keine Notwenigkeit gegeben gewesen wäre, hier in der Vegetationszeit zu fällen. Aus diesem Grunde müsste künftig bei Auflagen zu Fällgenehmigungen deutlich werden, dass der Antragsteller/ Baumdienst/Auftragnehmer zeitnah innerhalb der unkritischen Zeit bis Ende Februar Fällungen vorgenommen werden müssten. Man könne auch solche Auflagen ohne rechtliche Grundlagen in die Genehmigung aufnehmen. Auch müsste laut Herrn Quittek die Störung von Lebensstätten nach § 39 BNatSchG grundsätzlich mitgeprüft werden, auch wenn laut Verwaltung gemäß 39 Abs. 5 BNatSchG für Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen die Fällung von Bäumen in der Schonzeit, sofern dort kein bebrütetes Nest vorgefunden wird, gestattet ist. Herr Quittek regte an, dass zur nächsten Sitzung ein Kollege des Baumschutzes eingeladen werden sollte, der die Unterschiede von Fällgenehmigungen zwischen Bäumen im Forst, zwischen gärtnerisch genutzten Bäumen, zwischen der unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume und die nicht unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume erläutert. Eine Fällung von Bäumen innerhalb der Schonzeit sollte nach freiwilliger Verpflichtung der Stadt Dortmund nicht mehr erfolgen, wenn nicht Gefahrengründe vorliegen. Dieses sollte auch in den Baugenehmigungen so verortet werden. Herr Schreurs ergänzte noch, dass auch er angesprochen worden wäre, dass man Hecken während der Vegetationszeit nicht schneiden, aber Bäume fällen darf. Dies sollte man von Seiten der Umweltverwaltung sensibler handhaben und auch hier sollte außerhalb der Vegetationszeit gefällt werden.

Volksinitiative Artenvielfalt NRW
Herr Dr. Otterbein erklärte, dass die Volksinitiative Artenvielfalt NRW verschiedene Forderungen wie z.B. Flächenfraß verbindlich stoppen, Schutzgebiete wirksam schützen, naturnahe und wilde Wälder zulassen, naturverträgliche Landwirtschaft aktiv voranbringen, Biotopverbund stärken und ausweiten, lebendige Gewässer und Auen sichern, Artenschutz in der Stadt fördern und zusätzlich den Nationalpark in der Senne ausweisen habe. Die Volksinitiative ist initiiert worden von den drei anerkannten Naturschutzverbänden BUND, LNU und NABU. Hier werden Unterschriften von 0,5 % (66000) der Stimmberechtigten in NRW benötigt. Die Unterlagen inkl. Unterschriftenlisten können auf www.artenvielfalt-nrw.de heruntergeladen werden. Es gebe auch in Dortmund an verschiedenen Stellen, u.a. in der Gartenanlage Nord, im Naturschutzhaus oder auch in verschiedenen Bioläden die Möglichkeit seine Unterschrift zu leisten. Die Information über diese Stellen könne man auf der Internetseite des NABU Dortmund nachlesen. Die Forderungen würden hier denen des Beirates entsprechen. Auch Herr Quittek wies nochmals darauf hin, dass insbesondere auch die Verdoppelung der nicht bewirtschafteten Waldflächen auf 20 % gefordert würde. Dies würde dem Wunsch des Beirates auf ökologische Waldbewirtschaftung entsprechen. Auch könne man dieses Argumente und Forderungen gegenüber der Politik anführen. Auch dankte Herr Quittek nochmals dem NABU Dortmund, der hier federführend bei der Initiative ist. Herr Quittek wies nochmals darauf hin, dass die Unterlagen beidseitig ausgedruckt sowie gut lesbar ausgefüllt werden müssen.

Bauvorhaben Schultenhof
Herr Dr. Otterbein erklärte, dass der Schultenhof ein Mehrzweckgebäude mit Rinderstall, Lager- und Arbeitsräumen, einen Schweinestall, eine Gerätehalle und eine Mistplatte bauen möchte. Hierzu gab es am 03.09.2020 eine Begehung an der Herr Dr. Otterbein, Herr Quittek, die Betriebsleiterin und ein AWO-Mitarbeiter teilgenommen hätten. Insgesamt wurde der Maßnahme weitgehend zugestimmt. Die Planung wäre bereits 2010 für die 4 Gebäude genehmigt worden. Der Großteil dieser Planung wurde vom Schultenhof lediglich noch nicht umgesetzt. Durch den Abbruch des Nehlenhofes könne jedoch nun mit dem Bau der Mehrzweckhalle begonnen werden. Insgesamt solle der Schultenhof jedoch noch relativ kompakt bleiben. Frau Terme (60/2) merkte an, dass bei dem o.g. Termin auch Herr Veen von der unteren Naturschutzbehörde anwesend war. Es gebe hier auch einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Dieses bedeute, dass der Eingriff der durch die Errichtung der Gebäude entsteht, bilanziert wurde und entsprechend ausgeglichen werde. Auch das Landschaftsbild erführe hier eine Belebung. Durch die Errichtung u.a. der Mehrzweckhalle würde eine Arrondierung einhergehen, so dass die für das Landschaftsbild unschönen einzelnen Lagerplätze verschwinden würden. Auch Herr Dr. Otterbein erklärte, dass die landwirtschaftlichen Maschinen zurzeit noch ungeschützt im Freien stehen würden und es hier einen Unterstand bedürfe. Er merkte zusätzlich an, dass gerade die biologisch geführten Höfe Ihren Teil zur Förderung der Biodiversität leisten. Herr Quittek erklärte, dass ebenfalls angeregt worden sei, dass eine Dachbegrünung noch realisiert und wo möglich Photovoltaik geplant werden sollte. Auch wurde vorgeschlagen, dass als Abpflanzung eine 2-3 reihige Hecke bevorzugten würde, anstelle die Pflanzung von einzelnen Bäumen. Dieses würde mittlerweile generell bevorzugt. Auch die Anlage von Blühstreifen sowie der Gebäudebrüterschutz mit der Anlage eines Nestes für den Turmfalken wurden angeregt.

Entwicklung des Sportparks im Volksgarten Mengede
Herr Quittek erklärte, dass er hierzu eine Anfrage aus der Politik bekommen hätte. Es würde hier ein neues Konzept für den Volksgarten mit erheblichen Veränderungen auch baulicher Art geben. Herr Quittek bat die Verwaltung dem Beirat die Planung in der nächsten Sitzung vorzutragen. Ziel des Beirates wäre u.a. die Parks, welche sich im Außenbereich befänden, naturnah entwickeln.

November-Sitzung
Herr Dr. Otterbein wies auf die nächste öffentliche Sitzung des Beirates am 25.11.2020 hin. Der Sitzungsort stünde noch nicht fest, jedoch wird er nicht im Rathaus stattfinden, da das Rathaus saniert werde.

IGA 2027
Frau Terme (60/2) erläuterte, dass die untere Naturschutzbehörde im intensiven Dialog mit den zuständigen Personen im Planungsamt wäre. U.a. wäre man bereits in der Vorprüfung eingebunden gewesen und hätte Umweltbelange dort eingebracht. Anfang Juni habe der Wettbewerb über die Jurysitzung sein Ende gefunden. Hier wurde ein Entwurf als Empfehlung zur Umsetzung ausgesprochen. Das Planungsamt ist nun mit dem Gewinner in Verhandlung getreten. Frau Terme teilte mit, dass das Planungsamt und die untere Naturschutzbehörde einen gemeinsamen Ortstermin im Gelände mit dem Beirat anstreben würden. Hierbei sollen offenen Fragestellungen direkt in dem Naturraum geklärt werden.





Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Quittek
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender