Niederschrift

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt


am 14.01.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:35 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Frank (CDU)
Rm Frommeyer (CDU)
Rm Hengestenberg (CDU)
Rm Mais (CDU)
Rm Monegel (CDU)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler





















Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sondersitzung des Rates der Stadt
am 14.01.2010
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16488-09)

2.1 Wahlwiederholung - Stand der Dinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

2.2 Haushalt 2009 und Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

2.3 Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

2.4 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

2.5 Situation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

2.6 Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

2.7 Fortschreibung Solar-Dächerpool
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

3. Vorschläge der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Sondersitzung des Rates der Stadt am 14.01.2010

3.1 städtischer Haushalt 2009
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16490-09)

3.2 Aufsichtsratsbesetzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16489-09)

3.3 Rathaus-Büros
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16491-09)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.12.2009 gem. § 47 Abs. 1 GO NRW ordnungsgemäß zur Sondersitzung eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bartsch (CDU) benannt.

Da Rm Bartsch (CDU) ab 18:00 Uhr verhindert war, wurde ab diesem Zeitpunkt Rm Bayezit-Winner (SPD) zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

4.1 Klinikum Dortmund gGmbH – Änderung des Ratsbeschlusses vom 26.03.2009
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache-Nr.: 16412-09)

4.2 Wiederholung der Kommunalwahl 2009
Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Wahlprüfungsentscheidung
des Rates vom 10.12.2009
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 00013-10)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 – Bornstraße Ost -
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 16477-09)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/
Eisenstraße – und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 – Bornstraße,
nördlicher Teil – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses und Änderungsbeschlusse
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 13965-09)

4.5 Reduzierung des Erfrischungsgeldes für Wahlvorstandsmitglieder
Beschluss
(Drucksache-Nr.: 16006-09)

4.7 Vorläufige Haushaltsführung 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 00017-10)

erweitert.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass entgegen der ursprünglichen Absicht, die Vorlage zu dem Punkt

4.6 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16485-09)

nicht auf die Tagesordnung gesetzt werde, da es diesbezüglich noch internen Beratungsbedarf gebe.

Auf Vorschlag von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) verständigte sich der Rat der Stadt darauf, diese Angelegenheit unter Einbeziehung des diesbezüglich von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrages zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von OB Sierau darauf, die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte dahingehend zu verändern, dass die Punkte, die inhaltlich zueinander passen, zusammen behandelt werden.

Dies bedeutete im Einzelnen, dass die Tagesordnungspunkte 2.1 und 4.2 zum Thema „Wahlwiederholung“ sowie 2.2 und 3.1. zum Thema „Städtischer Haushalt“ im weiteren Verlauf der Sitzung zusammen behandelt wurden.

Anschließend erklärte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse, dass seine Fraktion bei den sehr kurzfristig zu den Tagesordnungspunkten 2.3 bis 2.7 vorgelegten Anträgen noch Beratungsbedarf habe.

Er schlug von daher vor, diese Angelegenheiten zunächst in die jeweiligen Fachausschüsse zu überweisen, bevor diese dann endgültig in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2010 behandelt werden.

Weiterhin beantragte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) aufgrund des großen öffentlichen Interesses den Punkt

2.3 Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00022-10)

vorzuziehen, und als erstes Sachthema zu behandeln.

Hinsichtlich des von Rm Prüsse (SPD) unterbreiteten Verfahrensvorschlages wies Rm Krüger
(Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass hinsichtlich dieser Angelegenheit aus Sicht seiner Fraktion ein akuter Handlungsbedarf bestehe, so dass seine Fraktion dieser Verfahrensweise nicht zustimmen werde.

Bezüglich des Vorschlages ihrer Fraktion zu dem Tagesordnungspunkt

3.2 Aufsichtsratsbesetzungen

erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass ihre Fraktion diesen Vorschlag zurückziehe, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Bezugnehmend auf die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Anträge schloss sich
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) der Auffassung von Rm Prüsse (SPD) an. Auch ihre Fraktion habe keine Möglichkeit gehabt, die kurzfristig vorgelegten Anträge zu behandeln. Diese sollten von daher zunächst in den Fachausschüssen behandelt werden.

Weiterhin machte auch Rm Reppin (CDU) deutlich, dass es auch seiner Fraktion nicht möglich gewesen sei, sich sachgerecht mit den unter den Tagesordnungspunkten 2.3 bis 2.7 vorgelegten Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu beschäftigen. Die CDU-Fraktion plädiere von daher auch dafür, diese Anträge zunächst in den Fachausschüssen zu behandeln.

Nachdem anschließend Rm Stammnitz für die Fraktion Die Linke die Dringlichkeit der Thematik „Sozialticket“ verdeutlicht hatte, forderte auch Rm Münch (FBI) dazu auf, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Themen zu behandeln, da diese wichtig seien.

Änderung:
Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion sowie der
CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste die unter den Tagesordnungspunkten 2.3 bis 2.7 vorgelegten Anträge lediglich als eingebracht zu betrachten und diese anschließend an die zu beteiligenden Fachausschüsse zu überweisen.

Weiterhin wurde der Tagesordnungspunkt

3.2 Aufsichtsratsbesetzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16489-09)

von der Tagesordnung abgesetzt.

Abschließend wurde der von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gestellte Antrag, den Tagesordnungspunkt 2.3 vorzuziehen, mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.






















zu TOP 2.1
Wahlwiederholung - Stand der Dinge
(Drucksache Nr.: 00020-10)
zu TOP 4.2
Wiederholung der Kommunalwahlen 2009
Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Wahlprüfungsentscheidungen des Rates vom 10.12.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00013-10)

Hinsichtlich der Behandlung der beiden o. a. Tagesordnungspunkte lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

1. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00020-10-E3) zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 13.01.2010 (Drucksache Nr.: 00020-10-E2) gestellten Fragen:
1: Welche Klagen gegen die Wahlwiederholung sind Ihnen bekannt und auf welche Wahlwiederholungen beziehen sich diese Klagen?
Derzeit sind die folgenden Klagen gegen die Wiederholung der Kommunalwahl 2009 bekannt:
Laufende Nr.
Aktenzeichen Verwaltungsgericht
Kläger
Verfahrensgegenstand
1)
15 K 5569/09
1 Mitglied BV Eving
Wahlwiederholung Rat, Oberbürgermeister, alle BV´en;
Klage laut Auskunft VG inzwischen zurückgenommen
2)
15 K 86/10
1 Bürger
Wahlwiederholung Rat, Oberbürgermeister, Bezirksvertretung Hörde
3)
15 K 95/10
11 Mitglieder des Rates
Wahlwiederholung Rat
4)
15 K 103/10
1 Mitglied BV Aplerbeck
Wahlwiederholung BV Aplerbeck
5)
15 K 102/10
1 Mitglied BV Brackel
Wahlwiederholung BV Brackel
6)
15 K 100/10
3 Mitglieder BV Eving
Wahlwiederholung BV Eving
7)
15 K 104/10
1 Mitglied BV Hörde
Wahlwiederholung BV Hörde
8)
15 K 105/10
2 Mitglieder BV Hombruch
Wahlwiederholung BV Hombruch
9)
15 K 106/10
1 Mitglied BV Huckarde
Wahlwiederholung BV Huckarde
10)
15 K 97/10
1 Mitglied BV Innenstadt Nord
Wahlwiederholung BV Innenstadt Nord
11)
15 K 98/10
2 Mitglieder BV Innenstadt Ost
Wahlwiederholung BV Innenstadt Ost
12)
15 K 99/10
7 Mitglieder BV Innenstadt West
Wahlwiederholung BV Innenstadt West
13)
15 K 96/10
3 Mitglieder BV Lütgendortmund
Wahlwiederholung BV Lütgendortmund
14)
15 K 101/10
1 Mitglied BV Scharnhorst
Wahlwiederholung BV Scharnhorst
15)
15 K 124/10
2 Mitglieder BV Huckarde
Umfang der Klage laut Auskunft VG noch unklar; Kläger wurden zur Konkretisierung der Klage aufgefordert
16)
15 K 150/10
Linkes Bündnis (Klage noch nicht zugestellt)
Klageantrag richtet sich gegen Feststellung des Wahlergebnisses zur Kommunalwahl und gegen die Wahlprüfungsentscheidung des Rates vom 10.12.2009
17)
15 K 151/10
1 Ratsmitglied (Klage noch nicht zugestellt)
Wahlwiederholung Rat
2: Welche Rechtsauffassung vertritt die Verwaltung hinsichtlich der Klageberechtigung von Personen, die keine politischen MandatsträgerInnen sind?
Nach Auffassung der Verwaltung steht Personen, die keine gewählten politischen Mandatsträgerinnen oder -träger der Stadt Dortmund sind, keine Klagebefugnis hinsichtlich der Wiederholung der Kommunalwahlen 2009 zu. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde (§ 40 Abs. 1 Satz 2 KWahlG).
3: Welche Konsequenzen hat diese Rechtsauffassung für den Zeitpunkt der Niederlegung des Amtes durch den momentanen OB?
Die Rechtsauffassung der Stadt hat für den Zeitpunkt der Niederlegung des Amtes keine unmittelbaren Konsequenzen. Hier bleibt zunächst die Entscheidung des Innenministeriums bzw. der Bezirksregierung Arnsberg abzuwarten.
Es gibt aber die deutliche Erwartungshaltung, dass für den Fall, dass von der Bezirksregierung die aufschiebende Wirkung einer Klage für die Festlegung eines Wahltermins für die Wahlwiederholung der OB-Wahl anerkannt wird, diese aufschiebende Wirkung auch für den Zeitpunkt der Amtsniederlegung des Oberbürgermeisters gilt.
4: Welche Konsequenzen zieht der OB hinsichtlich der Niederlegung des Amtes unabhängig von der Klärung der Berechtigung anhängiger Klagen, insbesondere vor dem Hintergrund seiner Aussage vom 4. Dezember 2009, dass „die Bürgerinnen und Bürger wie ich das juristische Hickhack um die Rechtsgültigkeit der Wahl leid sind.“?
Das Verwaltungsgericht hat mitgeteilt, dass erst nach Vorlage einer städtischen Stellungnahme eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klagen getroffen wird. Bis zu dieser Entscheidung haben alle Klagen aufschiebende Wirkung.
Auf Grundlage dieser Aussage des Verwaltungsgerichts habe ich sowohl das Innenministerium NRW als auch die Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 13.01.10 um eine klärende Stellungnahme gebeten. (siehe Anlage)
Im Sinne meiner Aussage vom 4. Dezember 2009 sehe ich persönlich im Augenblick keinen Grund, die nicht von mir initiierten juristischen Auseinandersetzungen weiter zu verlängern. Ich bin weiterhin an einer möglichst schnellen Klärung der Terminfrage für eine Wiederholung der OB-Wahl interessiert.


5: Wie stellt sich aus Sicht der Verwaltung der Zeitplan für die Wiederholung der Wahlen, insbesondere für die Wahl des OB, dar?
Die Wiederholungswahl hat gem. § 42(4) KWahlG innerhalb von 4 Monaten, nachdem der Beschluss des Rates unanfechtbar geworden oder im verwaltungsgerichtlichen Verfah­ren rechtskräftig bestätigt wurde, stattzufinden. Den Tag der Wiederholungswahl und die für die Vorbereitung maßgeblichen Fristen bestimmt die Aufsichtsbehörde.

Unter Berücksichtigung
a) der Fristen nach § 10 KWahlG für die Erstellung des Wählerverzeichnis und damit der Feststellung der Wahlberechtigung und die Dauer der Briefwahl,
b) des Abschlusses des Verfahrens zur Änderung von Wahlvorschlägen gem. § 67(4) KWahlO
c) und der von hier angenommen Frist für Parteien, die Änderungen vorzunehmen haben, von 2 Wochen

benötigt die Verwaltung einen Vorlauf von 2 Monaten für die Durchführung der Wahl.

Die genannten Fristen können von der Aufsichtsbehörde gem. § 42(4) KWahlG für die Wiederholungswahl abweichend von diesen Annahmen festgelegt werden.
6: Welche Absprachen hinsichtlich zeitlicher Abläufe gibt es mit der Bezirksregierung?

Es bestehen keine Absprachen.
Gleichwohl ist es insbesondere aus Kostengründen im Interesse der Stadt Dortmund, dass eine Wiederholung der OB-Wahl zeitgleich mit der Wahl zum Landtag NRW am 09.05.2010 stattfindet. Dieser Termin hat auch unter dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden höheren Wahlbeteiligung und der damit verbundenen möglichst breiten Legitimation für den künftigen Dortmunder Oberbürgermeister eine besondere Bedeutung.
2. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 13.01.2010 (Drucksache Nr.: 00020-10-E1)

Der Rat der Stadt möge deshalb beschließen:

1. Der Rat der Stadt hält die Klagen einzelner Rats- und Bezirksvertreter für unzulässig, da er die Wahl nicht in einzelnen Wahlbezirken oder Bezirksvertretungen für ungültig erklärt hat, sondern für das komplette Stadtgebiet.


2. Der Rat der Stadt beauftragt Herrn StR Steitz als Prozessbevollmächtigten und Herrn Prof. Beckmann als Rechtsbeistand.

In der Diskussion zu den o. a. Tagesordnungspunkten brachte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass die Klagen der elf Ratsmitglieder der SPD-Fraktion gegen den Beschluss des Rates der Stadt vom 10.12.2009 hinsichtlich der Wahlwiederholung zwar rechtlich zulässig, aber moralisch und politisch unklug seien. Letztendlich sollte man seiner Meinung nach das Gemeinwohlinteresse vor dem persönlichen Interesse des Einzelnen stellen.

Hinzu komme für ihn, dass es besonders die SPD-Fraktion gewesen sei, die es in den zehn Jahren Amtszeit des ausgeschiedenen Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer versäumt habe, ausreichend ihrer Kontrollfunktion nachzukommen.

Abschließend forderte Rm Stammnitz (Die Linke) die elf Kläger der SPD-Fraktion auf, ihre Klagen zurück zuziehen, um die Wähler über die politische Zukunft der Stadt Dortmund neu entscheiden zu lassen. Nur so können diese seiner Auffassung nach ihren Ruf und den ihrer Partei retten.



Anschließend setzte sich auch Rm Krüger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisch mit dem Verhalten der klagenden Ratsmitglieder der SPD-Fraktion auseinander. Seiner Auffassung nach wäre es richtiger gewesen, wenn diese dem Rat ihrer eigenen Partei, nicht gegen die vom Rat der Stadt am 10.12.2009 beschlossene Wahlwiederholung zu klagen, gefolgt wären.

Es sei nun zu befürchten, dass man möglicherweise eine Hängepartie, die sich über mehrere Jahre erstrecken könne, haben werde, so dass sich verständlicherweise die Menschen in Dortmund fragen werden, mit welcher Legitimation der noch im Amt befindliche Rat und die Bezirksvertretungen ausgestattet seien. Dies sei auch im Hinblick darauf, dass große Herausforderungen bevorstehen, sicherlich für die Stadt Dortmund nicht förderlich.

Von daher forderte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) die SPD-Fraktion auf, sich politisch offensiv dieser Thematik zu stellen, und damit nicht gerichtlich gegen die Wahlwiederholung vorzugehen.

Ergänzend zu den zuvor gemachten Beiträgen brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seiner Ansicht nach der derzeitige Rat und auch der Oberbürgermeister aus dem schwebenden Ruf des Wahlbetruges erst heraus kämen, wenn diese eine neue Legitimation durch die Wiederholung der Wahlen vom 30.08.2009, egal mit welchem Ergebnis, erhalten.

In seinen weiteren Ausführungen machte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass es das Recht eines jeden einzelnen Ratsmitgliedes oder Bezirksvertreters sein müsse, gegen die vom Rat der Stadt am 10.12.2009 beschlossene Wahlwiederholung zu klagen. Dies setze für ihn jedoch eine persönliche Betroffenheit der Klagenden voraus. Die nun vorliegenden Klagen seien für ihn jedoch mehr eine offensichtlich gemeinsame Aktion von SPD-Mandatsträgern, die für ihn einen weiteren Schaden für die Stadt Dortmund verursachen werden. Von daher sollten sich die Klagenden diesen Schritt genau überlegen, denn erst dann würde Dortmund wieder handlungsfähig und anerkannt dar stehen.

Außerdem setzte sich Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) kritisch mit dem Verhalten der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dieser Angelegenheit auseinander. Letztendlich sei es diese Fraktion gewesen, die in den letzten Jahren die politische Verantwortung für Dortmund mitgeprägt habe, und damit für ihn eine gewisse Mitschuld für die gesamte Situation trage.

Des Weiteren erklärte Rm Münch (FBI), dass für ihn nach wie vor eine Wahlwiederholung rechtlich erforderlich sei, da nicht nur nach seiner, sondern auch nach Auffassung des maßgeblichen Rechtsgutachtens, wahlrelevante Informationen vorenthalten worden seien. Insofern seien für ihn auch nicht die Klagen, besonders der SPD-Vertreter, nachvollziehbar.

Nachdem Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag vom 13.01.2010 erläutert hatte, stellte er zusätzlich folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt der Bezirksregierung, den Wahltermin für die Oberbürgermeisterwahl zusammen mit der Landtagswahl auf den 09. Mai 2010 zu legen.“

Weiterhin erklärte Rm Branghofer (DVU), dass für ihn die materialisierte Scheinheiligkeit der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu überbieten sei. Schließlich sei es diese Fraktion gewesen, die alle städtischen Haushalte seit 2004 mitgetragen habe.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Branghofer (DVU) mit der seiner Ansicht nach desolaten Haushaltssituation der Stadt Dortmund auseinander, die er schon bei der Beratung des Doppelhaushaltes 2008/2009 prognostiziert habe, auseinander. Von daher habe es eigentlich jedes Ratsmitglied wissen müssen, wie schlecht es um die Finanzen der Stadt Dortmund bestellt sei. Es sei deshalb für ihn auch nicht verwerflich, sondern ein gutes Recht, gegen den Beschluss des Rates der Stadt hinsichtlich der Wahlwiederholung zu klagen.



Nachfolgend erklärte Rm Radtke (SPD) als einer derjenigen, die Klage gegen den Beschluss des Rates der Stadt vom 10.12.2009 hinsichtlich der Wahlwiederholung eingelegt haben, dass er diesbezüglich über mehrere Instanzen gehen werde, damit klar gestellt werde, ob an dem politischen Vorwurf eines Wahlbetruges etwas gegeben sei.

In seinen nachfolgenden Ausführungen verdeutlichte Rm Radtke (SPD) die Gründe für die Einreichung seiner Klage anhand einiger Beispiele. So sei es seiner Meinung nach beispielsweise versäumt worden, die von der Wahlwiederholung Betroffenen, also Oberbürgermeister, Ratsmitglieder und Bezirksvertreter vor der eigentlichen Entscheidung anzuhören, was nach entsprechender Rechtssprechung vor einer Wahlprüfungsentscheidung erforderlich sei.

Weiterhin sei seiner Einschätzung nach weder der Wahlprüfungsausschuss, noch der Rat der Stadt ordnungsgemäß über alle Umstände und Tatsachen, die für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich gewesen wären, unterrichtet worden.

Seitens der CDU-Fraktion brachte Rm Reppin zum Ausdruck, dass er schon ein wenig verwundert über die bisherige Diskussion sei, die ihn sehr an die Diskussion am 10.12.2009 erinnere. Er hätte vielmehr Informationen der Verwaltung zum aktuellen Stand der Dinge, also der Wahlwiederholung, unter diesem Tagesordnungspunkt erwartet.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Reppin (CDU) deutlich, dass er es politisch für eine Torheit halte, gegen den Beschluss des Rates der Stadt vom 10.12.2009 hinsichtlich der Wahlwiederholung zu klagen, da dies letztendlich Wahlkampf für alle diejenigen sei, die nicht klagen.
Rm Reppin (CDU) forderte letztendlich dazu auf, zur sachlichen Arbeit zurück zukehren.

Nachdem OB Sierau anschließend auf die zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegten Stellungnahme, in der die wichtigsten Fragen, die hinsichtlich der Wahlwiederholung gestellt wurden, beantwortet seien, hingewiesen hatte, informierte er den Rat der Stadt darüber, dass er mit Schreiben vom 13.01.2010 die Bezirksregierung Arnsberg und auch das Innenministerium NRW gebeten habe, die noch offenen Rechtsfragen hinsichtlich seiner Rechtsposition kurzfristig zu klären, um letztendlich auch Rechtssicherheit für die Stadt Dortmund zu haben.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte Rm Thieme (NPD) in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass eigentlich jeder, sowohl die Politik, als auch die Verwaltung, die seiner Auffassung nach marode Haushaltslage der Stadt Dortmund hätte bekannt sein müssen.

Von daher sei auch er von Anfang an gegen eine Wahlwiederholung gewesen, da letztendlich die kleinen Parteien aufgrund der geringen Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, nur verlieren können.

Weiterhin machte ergänzend zu der o. a. Stellungnahme der Verwaltung vom 14.01.2010
StR Steitz darauf aufmerksam, dass mittlerweile weitere Klagen hinsichtlich des Beschlusses des Rates der Stadt vom 10.12.2009 beim Verwaltungsgericht Gelesenkirchen eingegangen seien.

Außerdem brachte für die SPD-Fraktion bezugnehmend auf die vorangegangene Diskussion Rm Prüsse zum Ausdruck, dass es Sache eines jeden einzelnen Mandatsträgers der SPD-Fraktion sei, ob man eine Klage gegen die Entscheidung des Rates der Stadt vom 10.12.2009 erhebe oder nicht. Von daher habe er sich auch aus dieser Angelegenheit herausgehalten.

Er habe jedoch großes Verständnis dafür, dass es Mandatsträger gebe, die aufgrund der Einmaligkeit diese Angelegenheit und auch der unterschiedlichen Schlussfolgerungen in den Rechtsgutachten eine gerichtliche Überprüfung dieser Angelegenheit anstreben.

Seiner Auffassung nach könne auch kein Beschluss einer Partei oder des Rates der Stadt dieses grundgesetzlich verankerte Recht in irgendeiner Form einschränken.

Die weitere Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Pisula (CDU) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der bei einigen Stimmenthaltungen und Gegenstimmen mit Mehrheit beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt lehnte anschließend den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) vom 13.01.2010 sowie den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes 4.2 fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse.

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden mündlich von der SPD-Fraktion gestellten Antrag ab:

Die finanziellen Aspekte sollen aus der Verwaltungsvorlage herausgenommen werden.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten mündlichen Antrag ab.

Anstelle von Herrn StD Pogadl soll Herr StR Steitz als Prozessbevollmächtigter benannt werden.

3. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden mündlich von der CDU-Fraktion gestellten Antrag:

Die eventuelle Bestellung eines Rechtsanwaltes soll im Einvernehmen mit den Fraktionen des Rates der Stadt erfolgen.

4. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden mündlich von der CDU-Fraktion gestellten Antrag:

Die Fraktionen des Rates der Stadt sollen jeweils aktuell über die Entwicklung der laufenden Klagen unterrichtet werden.

5. Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der
Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

a) In dem bereits anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Wahlprüfungs- entscheidungen des Rates der Stadt Dortmund vom 10.12.2009 wird Herr Stadtdirektor Siegfried Pogadl bevollmächtigt, den Rat der Stadt Dortmund in allen Instanzen zu vertreten. Die Bevollmächtigung umfasst auch die Befugnis, Unterbevollmächtigte zu bestellen.

b) Für künftige weitere Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Wahlprüfungsentscheidungen des Rates der Stadt Dortmund vom 10.12.2009 wird Herr Stadtdirektor Siegfried Pogadl bereits jetzt entsprechend Buchstabe a) des Beschlussvorschlages zur Vertretung des Rates bevollmächtigt.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend wurde Rm Bayezit-Winner (SPD) zur weiteren Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.




zu TOP 2.2
Haushalt 2009 und Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen
(Drucksache Nr.: 00021-10)
zu TOP 3.1
städtischer Haushalt 2009
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16490-09)

OB Sierau wies den Rat der Stadt zunächst daraufhin, dass hinsichtlich der Behandlung der beiden o. a. Tagesordnungspunkte den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahmen der Verwaltung vorliegen:

a) Stellungnahme der Verwaltung vom 14.01.2010 (Drucksache Nr.: 00021-10-E3) zu dem mit Schreiben der CDU-Fraktion vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00021-10-E2) gestellten Fragen:
Frage 1
Laut Aussagen des Regierungspräsidiums wurden bei der Verabschiedung der Nachtragssatzung falsche Annahmen hinsichtlich der Höhe der Schlüsselzuweisungen gemacht. Der in Rede stehende Betrag in Höhe von 14 Mio. € Mindereinnahmen (383 statt 397 Mio. € Schlüsselzuweisungen des Landes NRW für das Jahr 2010) würde nach Angaben des RP dazu führen, dass die Stadt Dortmund ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müsste. Wie beurteilt die Verwaltung die Einschätzung des Regierungspräsidenten?

Antwort:
Hinsichtlich der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen ist nachfolgend die Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg und Vorgehensweise der Stadt Dortmund im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes beschrieben:
Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg Nachtragssatzung 2009 / Finanzplanjahr 2010
Schlüsselzuweisungen / Erstattungen Solidarbeitrag: 396.958.679 €
davon Erstattung Solidarbeitrag: 10.000.000 €
davon Differenz 1. Modellrechnung zu 3. Modellrechnung: 4.059.912 € rechnerischer Wert nach der 3. Modellrechnung am 02.12.2009: 382.898.767 €

Darstellung der Vorgehensweise der Stadt Dortmund:
Im Rahmen eines Gespräches bei der Bezirksregierung in Arnsberg wurde mit der Stadt Dortmund vereinbart, dass die bis dahin bekannten Geschäftsvorfälle sowie die Werte der
1. Modellrechnung bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2009 zugrunde gelegt werden sollen.

Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 wurden somit auf Basis der 1. Modellrechnung mit 386.958.679 € im Entwurf der Nachtragssatzung 2009 veranschlagt. Aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 10. November 2009 konnte die Stadt Dortmund darüber hinaus mit einer weiteren Erstattung zu viel gezahlter Solidarbeiträge in Höhe von 10 Mio. € rechnen. Dese 10 Mio. € wurden im Rahmen der Veränderungslisten zum Nachtragshaushaltsplan am 26.11.2009 vom Rat beschlossen und entsprechend einer Zuordnungsvorschrift der Bezirksregierung Arnsberg den Schlüsselzuweisungen zugeschlagen. Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 sind mit 396.958.679 € im Nachtragshaushaltsplan 2009 veranschlagt.
Das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.12.2009 wurde den Fraktionen
im Rat der Stadt Dortmund mit Schreiben vom 12.01.2010 zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig wurden die Fraktionen darüber informiert, dass durch das Rechtsamt der
Stadt Dortmund eine rechtliche Würdigung des Schreibens vom 23.12.2009 erfolgt.
Zur Zeit wird der Haushalt 2010 und die Finanzplanung 2011 – 2013 aufgestellt. In diesem Prozess werden die aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei ist die Stadt Dortmund bestrebt, die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.
Frage 2
Darüber hinaus wurden in der Sitzung des Rates am 26.11.2009 unterschiedlichste Beschlüsse zur Nachtragssatzung 2009, zum Verwaltungsumbau 2010 und zur Finanzplanung 2011/2012 gefasst. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass die Verwaltung verschiedene bereits beschlossene Maßnahmen nicht mehr weiterverfolgen will. Beispielhaft sei hier der verwaltungsseitige Verzicht auf die vollständige Fusion der Sozialbüros, Seniorenbüros, Familienbüros und Aktionsbüros zu sogenannten Nachbarschaftsagenturen genannt. Die Verwaltung wird daher gebeten, in der Sitzung des Rates darzustellen, welche Maßnahmen
- bereits umgesetzt sind
- eine inhaltliche Veränderung erfahren haben
- entgegen dem Ratsbeschluss verwaltungsseitig nicht umgesetzt werden.

Antwort:
Es wurden bereits zu verschiedenen Maßnahmen Projektgruppen gebildet bzw. befinden sich im Aufbau. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, Ihnen einen Sachstand über alle Maßnahmen zukommen zu lassen. Die Verwaltung wird für die Ratssitzung am 18.02.2010 eine entsprechende Stellungnahme fertigen.
Hinsichtlich der beispielhaft genannten Bildung von so genannten „Nachbarschaftsagenturen“ prüft die Verwaltung bereits seit Dezember 2009 intensiv, ob und welche wirtschaftlichen Vorteile für die Stadt Dortmund im Zusammenhang mit Rolle, Funktion und Organisation der Sozial-, Senioren-, Familien- und Aktionsbüros, etwa durch Fusion unter dem Dach von "Nachbarschaftsagenturen", sich realistisch und zeitnah generieren lassen.
Bereits sehr schnell wurde im Rahmen der umfänglichen Untersuchungen deutlich, dass sich sehr wohl Aufwandsreduktionen erzielen lassen würden, das gelistete Projekt also an sich weiter verfolgt werden kann. Allerdings war und ist zu konstatieren, dass die komplexe Gemengelage sowie parallel beschlossene Prüfaufträge erhebliche Einflüsse auf die Frage nach der Herangehensweise und Chronologie des Projekts haben würden. Die Prüfprozesse sind demzufolge identifiziert und neu sortiert, sowie aufeinander abgestimmt und ausgestaltet
worden. Der reine Wortlaut des ursprünglichen Prüfprojekts, nämlich die komplette Zusammenlegung der besagten Organisationseinheiten zu einer neuen Einheit kann indes für sich betrachtet keine erkennbaren wirtschaftlichen Vorteile für die Stadt bringen. Folgende Einflüsse bzw. Fakten liegen dem beispielsweise zu Grunde:
- Die abschließend vereinbarte Kürzung der kommunalen Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände um 10 % ab 2010 führt im Rahmen der Zuwendungsbudgetlogik dazu, dass die Verbände einen Teil der Kürzungen über eine Reduzierung ihrer Personalressourcen in den Seniorenbüros beschlossen haben. Die Zusammenarbeit in diesen Büros muss also neu verhandelt und organisiert, sowie über Vereinbarungen gesichert werden.
- Die Verhandlungen zwischen Stadt und den Landesverbänden der nordrhein-westfälischen Kranken- und Pflegekassen über die Errichtung von vier Pflegestützpunkten haben eine überraschend positive Wendung erfahren. Stützpunktverträge liegen im Entwurf zur Vorprüfung beim MAGS NRW. Der von uns verfolgte reale Mehrwert durch Stützpunkte ist, auch den bisherigen politischen Beschlüssen folgend, durch die funktionale Einbezugnahme der Seniorenbüros erreicht. Dies hat wiederum unmittelbaren Einfluss auf das vorgenannte Handlungsfeld bzw. den jeweiligen Veränderungsprozess.
Die Aufgaben der Stützpunkte wiederum haben ebenso direkten Einfluss auf das
nachfolgende Bürosegment wie Veränderungen im Recht der Pflegeversicherung.
- Eine aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der Sozialbüros ist nahezu abgeschlossen. Abbau von Redundanzen hier und im Schnittstellenbereich bei Seniorenbüros und Pflegestützpunkten wird zu messbaren Ergebnissen führen.
- Aktionsbüros sind hinsichtlich ihrer Rolle und Funktion nicht mit den genannten Büros deckungsgleich bzw. haben keine gemeinsamen Schnittmengen. Zudem wird der Gesamtprozess zum Aktionsplan Soziale Stadt einschl. der Aktionsbüros ggf. neu justiert bzw. werden die Erfahrungen zunächst ausgewertet werden.

- Die Neuorganisation der JobCenterARGE ab 2011 kann erheblichen Einfluss auf die
Organisation des Sozialamtes und dessen dezentrale Organisationseinheiten haben. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Jugendamt, Familienbüros und Familienprojekt prüfen (weiterhin) solitär, ob und welche Aufwandsreduktion sinnvoll und möglich ist.

b) Hinsichtlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 12.01.2010 gestellten Fragen (Drucksache Nr.: 00021-10-E4)lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00021-10-E5) vor:
Frage 1
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten die Verwaltung um einen Finanzstatusbericht zum Stand 31.12.2009. Hierbei ist insbesondere auf die Einnahmen aus Gewerbesteuern, Schlüsselzuweisungen und Einkommenssteuern sowie ausgabenseitig auf die Entwicklung der Personalausgaben, der Kosten der Unterkunft sowie der Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe einzugehen.

Antwort:
Derzeit wird der Jahresabschluss 2009 erstellt. Auf Grund der laufenden Buchungen und der noch durchzuführenden Aufgaben ist noch keine abschließende Aussage über das Jahresergebnis 2009 möglich. Der Jahresabschluss wird am 25.03.2009 in den Rat eingebracht. Zum Stichtag 31.12.2009 ergeben sich für die Gewerbesteuer folgende Werte: Kassenmäßiges Istaufkommen 2009, Vorläufige Erträge 2009 215,7 Mio. € 232,2 Mio. € Die Höhe der endgültigen Erträge für das Haushaltsjahr 2009 ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu ermitteln.
Mit Bescheid vom 24.03.2009 wurden die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2009 auf
417.839.769 € festgesetzt.

Frage 2
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten die Verwaltung um eine Einschätzung, welche Auswirkungen die von der Bundesregierung bereits beschlossenen und angekündigten Steuererleichterungen auf die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzanzausgleich für Dortmund haben werden.

Antwort:
Die konkreten Steuerausfälle durch Beschlüsse des Bundes (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) können für Dortmund nicht quantifiziert werden.
Sofern sich die Steuererträge des Landes durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verringern, führt dies im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer zu verminderten Gemeindeanteilen der Kommunen und hat über den Steuerverbund auch Auswirkungen auf den Finanzausgleich. Derzeit liegen jedoch keine belastbaren, nach Einnahmearten differenzierten Zahlen für die Kommunen in NRW vor.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände schätzt die Einnahmeverluste der Kommunen in NRW in der vollen Jahreswirkung ab 2011 auf rund 350 Mio. €. Im Jahr 2010 sollen die Einnahmeverluste zunächst rund 200 Mio. € betragen. In Anlehnung an die prozentuale Beteiligung der Stadt Dortmund an den Einkommen- und Umsatzsteuern müsste Dortmund mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rund 6 Mio. € in 2010 bzw. rund 10 Mio. € bei voller Jahreswirkung ab 2011 rechnen. Diese Betrachtungsweise ist jedoch nicht belastbar, da die unterschiedlichen Einflüsse auf die einzelnen Steuerarten und deren Wechselwirkungen vernachlässigt werden.

Frage 3
Gegenstand der Nachtragshaushaltssatzung 2009 war unter anderem ein Katalog diverser Konsolidierungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 48 bis 50 Mio. €. Die Verwaltung wird um einen Statusbericht zur bisherigen Umsetzung der angedachten Maßnahmen insbesondere zu den personalwirtschaftlichen Bereichen (Qualifizierung, Personalagentur) gebeten.
Antwort:
Zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen wurden bereits Projektgruppen gebildet bzw. befinden sich im Aufbau. Zu den personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird eine Personalagentur gegründet. Diese hat Ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen einen Statusbericht zukommen zu lassen. Die Verwaltung wird für die Ratssitzung am 18.02.2010 eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Frage 4
Welche Position bezieht die Kämmerei zu der Stellungnahme des Regierungspräsidenten hinsichtlich der Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009?

Antwort:
Hinsichtlich der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen ist nachfolgend die Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg und Vorgehensweise der Stadt Dortmund im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes beschrieben:
Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg

Nachtragssatzung 2009 / Finanzplanjahr 2010
Schlüsselzuweisungen / Erstattungen Solidarbeitrag: 396.958.679 €
davon Erstattung Solidarbeitrag: 10.000.000 €
davon Differenz 1. Modellrechnung zu 3. Modellrechnung: 4.059.912 €
rechnerischer Wert nach der 3. Modellrechnung am 02.12.2009: 382.898.767 €

Darstellung der Vorgehensweise der Stadt Dortmund:
Im Rahmen eines Gespräches bei der Bezirksregierung in Arnsberg wurde mit der Stadt Dortmund vereinbart, dass die bis dahin bekannten Geschäftsvorfälle sowie die Werte der 1. Modellrechnung bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2009 zugrunde gelegt werden sollen.
Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 wurden somit auf Basis der 1. Modellrechnung mit 386.958.679 € im Entwurf der Nachtragssatzung 2009 veranschlagt. Aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 10. November 2009 konnte die Stadt Dortmund darüber hinaus mit einer weiteren Erstattung zu viel gezahlter Solidarbeiträge in Höhe von 10 Mio. € rechnen.
Diese 10 Mio. € wurden im Rahmen der Veränderungslisten zum Nachtragshaushaltsplan am 26.11.2009 vom Rat beschlossen und entsprechend einer Zuordnungsvorschrift der Bezirksregierung Arnsberg den Schlüsselzuweisungen zugeschlagen. Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 sind mit 396.958.679 € im Nachtragshaushaltsplan 2009 veranschlagt.

Das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 23.12.2009 wurde den Fraktionen
im Rat der Stadt Dortmund mit Schreiben vom 12.01.2010 zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig wurden die Fraktionen darüber informiert, dass durch das Rechtsamt der
Stadt Dortmund eine rechtliche Würdigung des Schreibens vom 23.12.2009 erfolgt.

Frage 5
Welche Chancen sieht die Kämmerei, die Inanspruchnahme von mehr als 5% der allgemeinen Rücklage in den kommenden zwei Jahren zu verhindern?

Antwort:
Zur Zeit wird der Haushalt 2010 und die Finanzplanung 2011 – 2013 aufgestellt. In diesem Prozess werden die aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei ist die Stadt Dortmund bestrebt, die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.

Frage 6
Mit welchen zusätzlichen Belastungen ist zu rechnen, wenn ab 2013 der Rechtsanspruch für unter Dreijährige gilt?
Antwort:
Für den notwendigen Ausbau und Betrieb der Angebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Erfüllung der Rechtsansprüche für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz ist ein Platzangebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren in Dortmund geplant. Nach bisherigen ersten vorläufigen Berechnungen auf der Grundlage einer Grobplanung sind unter Annahme von
- prognostizierten demographischen Entwicklungen
- der Beteiligung der Freien Träger am notwendigen Platzausbau in TEK
(ca. 1/3 der Plätze)
- freiwilligen Zuschüssen an die freien Träger zur Umsetzung notwendiger Investitionen
- Anmietungen über Investoren eines Teils der neu zu schaffenden Gruppen / Kindertageseinrichtungen

folgende Aufwendungen (Mehraufwendungen der Stadt Dortmund abzüglich Landeszuweisungen und Mehrerträge durch Elternbeiträge) durch die Stadt Dortmund netto zu erbringen:

Betriebskosten Kindertageseinrichtungen plus ca. 24 Mio. € jährlich
Kosten Kindertagespflege plus ca. 10 Mio. € jährlich
Mehrbedarf insgesamt plus 34 Mio. € jährlich
Die notwendigen städtischen Investitionskosten für den Ausbau von städtischen Kindertageseinrichtungen belaufen sich insgesamt auf voraussichtlich ca. 50 Mio. €.
Bei den Berechnungen kann es bei einer konkretisierten Detailplanung zu erheblichen Veränderungen kommen.

Frage 7
Wie beurteilt die Verwaltung die im Koalitionsvertrag von FDP und Union vereinbarte
Gleichstellung von privaten und kommunalen Anbietern in der Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung?

Frage 8
Welche finanziellen Auswirkungen hätte aus Sicht der Kämmerei eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung kommunaler Anbieter in der Abfallwirtschaft und für Abwasser für den Haushalt und für Dortmunder BürgerInnen?

Antwort zu den Fragen 7 und 8
Der Wortlaut des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP lautet insoweit wie folgt: “Mit Blick auf die Abfallwirtschaft befürworten wir die grundsätzliche steuerliche Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen.“
Hinsichtlich der Abfallentsorgung würden sich durch eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung kommunaler Anbieter keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt und die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ergeben, da die städtische Tochtergesellschaft Entsorgung Dortmund GmbH aufgrund ihrer Rechtsform heute schon umsatzsteuerpflichtig ist und diese Umsatzsteuer zulässigerweise Bestandteil der städtischen Abfallgebühren ist.
In welchem Umfang die Entscheidungen von Bund und Land negative Auswirkungen auf die Finanzen der Stadtentwässerung haben wird, kann von der Verwaltung nicht ohne Weiteres quantifiziert werden. Das Landeswassergesetz regelt weiterhin, dass die Gemeinden abwasserbeseitigungspflichtig sind.


Durch eine Belastung der Dienstleistung Abwasserbeseitigung mit Umsatzsteuer entsteht gleichzeitig ein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Da im Bereich der städtischen Abwasserbeseitigung ein erheblicher Investitionsbedarf in den kommenden Jahren vorhanden sein wird, würde sich die Belastung durch Umsatzsteuer teilweise neutralisieren.

c) Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu den von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 07.01.2010 gestellten Fragen (Drucksache Nr.: 16490-09-E1) folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2010 (Drucksache Nr.: 16490-09-E2): vor:

Frage 1
Wie ist die Diskrepanz zwischen der in der Verwaltungsvorlage und der gegenüber der Kommunalaufsicht mitgeteilten Höhe der für 2010 zu erwartenden Schlüsselzuweisungen zu erklären?

Antwort:

Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg

Nachtragssatzung 2009 / Finanzplanjahr 2010
Schlüsselzuweisungen / Erstattungen Solidarbeitrag: 396.958.679 Euro

davon Erstattung Solidarbeitrag: 10.000.000 Euro

davon Differenz 1. Modellrechnung zu 3. Modellrechnung 4.059.912 Euro

rechnerischer Wert nach der 3. Modellrechnung am 02.12.2009: 382.898.767 Euro

Darstellung der Vorgehensweise der Stadt Dortmund:

Im Rahmen eines Gespräches bei der Bezirksregierung in Arnsberg wurde mit der Stadt Dortmund vereinbart, dass die bis dahin bekannten Geschäftsvorfälle sowie die Werte der 1. Modellrechnung bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2009 zugrunde gelegt werden sollen.

Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 wurden somit auf Basis der 1. Modellrechnung mit 386.958.679 Euro im Entwurf der Nachtragssatzung 2009 veranschlagt.

Aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 10. November 2009 konnte die Stadt Dortmund darüber hinaus mit einer weiteren Erstattung zu viel gezahlter Solidarbeiträge in Höhe von
10 Mio. Euro rechnen.

Diese 10 Mio. Euro wurden im Rahmen der Veränderungslisten zum Nachtragshaushaltsplan am 26.11.2009 vom Rat beschlossen und entsprechend einer Zuordnungsvorschrift der Bezirksregierung Arnsberg den Schlüsselzuweisungen zugeschlagen.

Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2010 sind mit 396.958.679 Euro im Nachtragshaushaltsplan 2009 veranschlagt

Frage 2
Welche Auswirkungen ergeben sich damit auf die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes?

Antwort:

Zur Zeit wird der Haushalt 2010 und die Finanzplanung 2011 – 2013 aufgestellt. In diesem Prozess werden die aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei ist die Stadt Dortmund bestrebt, die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden.

Frage 3
Wie hoch sind die Ist-Einnahmen für Gewerbe- und Grundsteuer für das Jahr 2009 ausgefallen? Dabei ist zu unterscheiden zwischen vereinnahmten und geforderten Steuererträgen.

Antwort:

Zum Stichtag 31.12.2009 ergeben sich folgende Werte:


Kassenmäßiges
Istaufkommen 2009
Vorläufige
Erträge 2009
Grundsteuer B
84,8 Mio. Euro
85,6 Mio. Euro
Gewerbesteuer
215,7 Mio. Euro
232,2 Mio. Euro

Die Höhe der endgültigen Erträge für das Haushaltshaltsjahr 2009 ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu ermitteln.

Frage 4
Welche Korrekturen sind heute aus Punkt 3. oder aufgrund anderer Gründe bei dem geplanten Jahresergebnis vorzunehmen?

Antwort:

Aus der Fragestellung ergibt sich nicht, ob nur der Jahresabschluss 2009 oder auch der folgende Planungsprozess für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 und die Finanzplanung 2011 – 2013 gemeint ist.

Der Jahresabschluss 2009 enthält die entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.

Im Planungsprozess zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 und der Finanzplanung 2011 – 2013 werden die aktuellen Rahmenbedingungen berücksichtigt. zur oben genannten Anfrage berücksichtigt.

In der Diskussion zu den o. a. Tagesordnungspunkten nahm seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger Stellung. In seinen Ausführungen bemängelte er, dass die Verwaltung keinen Finanzstatusbericht vorgelegt habe. Nur so wäre es seiner Meinung nach möglich, auf die vielen Unabwägbarkeiten und Unsicherheiten, die es z. B. im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen oder Schlüsselzuweisungen des Landes gebe, entsprechend zu reagieren.

Außerdem brachte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass es für ihn bedauerlich sei, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen u. a. zu Einsparungen innerhalb der Verwaltung nicht mit den erforderlichen Nachdruck umgesetzt werden.

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte OB Sierau, dass es aufgrund der Kurzfristigkeit der gestellten Fragen sicherlich nicht einfach gewesen sei, hierauf so umfangreich zu reagieren. OB Sierau versicherte in diesem Zusammenhang, dass die Verwaltung alles daran setzen werde, um die vom Rat der Stadt bei der Beratung der Nachtragssatzung 2009 am 26.11.2009 beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Er bat in diesem Zusammenhang jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Komplexität einiger Dinge dies nicht immer von jetzt auf gleich möglich sei.



Im Verlauf der weiteren Diskussion setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kritisch mit den von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen auseinander. In diesem Zusammenhang brachte sie zum Ausdruck, dass es für sie schon ein wenig verwunderlich sei, zu welchen unterschiedlichen Auffassungen die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Dortmund hinsichtlich der für das Jahr 2010 zu erwartenden Schlüsselzuweisungen gekommen sei.

Weiterhin richtete Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) u. a. die Frage an den Kämmerer, wie hoch die Kassenkredite am 31.12.2009 gewesen seien.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte OB Sierau, dass das Verhalten der Bezirksregierung Arnsberg in dieser Angelegenheit für ihn unerfreulich sei.

Es könne seiner Meinung nach nicht sein, dass man mit der Bezirksregierung Arnsberg Verabredungen für die Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2009 treffe und diese dann im Nachhinein bestritten werden. Die Verwaltung jedenfalls werde hieraus ihre Konsequenzen ziehen, in dem sie künftig Besprechungen mit der Bezirksregierung Arnsberg protokollieren und Gegenzeichnen lassen werde, um weiteren Missverständnissen vorzubeugen.

Weiterhin machte OB Sierau nochmals auf die Folgen der nicht absehbaren Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kommunen und die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen aufmerksam. Insofern sei eine Reform der Finanzierung der Kommunen dringend erforderlich.

Anschließend ging StK Stüdemann in seinen Ausführungen auf die in der vorangegangenen Diskussion gemachten kritischen Anmerkungen bzw. gestellten Fragen ein.

Hinsichtlich der Forderung von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) machte StK Stüdemann deutlich, dass dies ein wenig vermessen sei. Man befinde sich momentan mitten in den Jahresabschlussarbeiten, bei denen man nicht eben mal einen Statusbericht quasi in wenigen Stunden erstellen könne.

Hinsichtlich der Einnahmen aus der Gewerbesteuer brachte StK Stüdemann zum Ausdruck, dass anstatt der erhofften 305.000.000 € für 2009, man nur aktuell auf einen Wert von 232.200.000 € komme. Dies sei schlechter als erwartet, aber zum Glück besser als zuletzt befürchtet. Er gehe jedoch davon aus, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für das Jahr 2010 bedauerlicherweise weiter zurückgehen werden.

Weiterhin machte StK Stüdemann deutlich, dass die Planungen für den Haushalt 2010 äußerst schwierig seien, da diese von so vielen Unabwägbarkeiten, auf die die Stadt Dortmund leider keinen Einfluss habe, geprägt seien. Hinzu komme, dass sich die Rahmenbedingungen fast täglich ändern.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen verdeutlichte StK Stüdemman, dass es künftig äußerst schwierig sein werde, um die Haushaltssicherung, in der sich mittlerweile ein Großteil der Städte im Ruhrgebiet befinden, herum zu kommen, da man gegenüber 2009 weitere 60 bis 80 Millionen Euro verlieren werde.

Abschließend wies StK Stüdemann hinsichtlich der Frage der Kassenkredite daraufhin, dass diese zum 31.12.2009 bei einer Summe von ca. 1.005 Millionen Euro liegen.

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Reppin, dass die strukturellen Haushaltsprobleme fast aller Kommunen sicherlich unstrittig seien, wobei es verständlicherweise auch eine Reihe von hausgemachten Problemen gebe, denen man sich mit Nachdruck widmen müsse.

Weiterhin machte Rm Reppin (CDU) in seinen Ausführungen deutlich, dass die CDU-Fraktion ein großes Interesse daran habe, dass die Stadt Dortmund handlungsfähig bleibe, und damit der Rat der Stadt seine Selbstständigkeit erhalte. Seiner Meinung nach könne und dürfe es nicht sein, dass andere der Stadt Dortmund sagen, wo man Einrichtungen zu schließen habe oder wo man städtischen Eigentum verkaufen müsse. Man werde von daher alle Bemühungen unterstützen, durch die die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund gewährleistet bleibe.
Nachdem im Verlauf der weiteren Diskussion sich Rm Münch (FBI) kritisch mit dem Verhalten der Bezirksregierung Arnsberg auseinander gesetzt und dabei diese zu mehr Neutralität aufgefordert hatte, erklärte für die SPD-Fraktion Rm Starke, dass auch ihre Fraktion alles daran setzen werde, ein Haushaltssicherungskonzept so lang wie möglich zu verhindern.

Man müsse aber ihrer Meinung nach darauf aufpassen, dass man nicht im vorauseilenden Gehorsam alles „platt mache“, was letztendlich urbanes Leben ausmache.

Außerdem verdeutlichte Rm Starke (SPD), dass es den Kommunen trotz intensivster Sparbemühungen nicht mehr möglich sein werde, aus eigener Kraft aus dieser Finanzmisere zu kommen. Es sei von daher auch ihrer Auffassung nach zwingend erforderlich, dass alle Kommunen gemeinsam Hilfe von außen einfordern.

Der Rat der Stadt nahm die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
(Drucksache Nr.: 00022-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

1. Bitte um Stellungnahme und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E1)
1) Wie ist der aktuelle Stand der Kündigungen des Sozialtickets sowie der
der Umschreibungen auf ein anderes Ticket?

2) Welche Begründungen bisheriger NutzerInnen zur Kündigung oder Umschreibung des Sozialtickets sind der Verwaltung bekannt oder liegen ihr vor?
3) Mit welchen Auswirkungen und Reaktionen rechnet die Verwaltung bei denjenigen Nutzerinnen, die trotz Benachrichtigung von der Erhöhung des Preises und der Verschlechterung der Konditionen überrascht werden?
Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags, der in einer Aktionskonferenz zum Sozialticket von verschiedenen Organisationen erarbeitet worden ist und unterstützt wird:
Beschlussvorschlag zum Sozialticket:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass
1. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max. 20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unter­kunft) liegt
3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II / SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht überschreitet.

2. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 00022-10-E2)

Unter Bezug auf die Diskussion in der Ratssitzung vom 26.11.2009 übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 12.01.2010 an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr A.ö.R. in Sachen „Veränderung eines Ticket-Merkmals innerhalb der bestehenden Tarifstruktur“ für das Sozialticket zur Kenntnis und ggf. weiteren Beratung.

Die mit dem Begriff „Sozialticket“ verknüpfte Thematik wurde in den letzten Jahren öffentlich und fachpolitisch landesweit verstärkt diskutiert, zuletzt im Rahmen einer gemeinsamen Anhörung der Ausschüsse für Bauen und Verkehr sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW am 21. April 2009. Nach meiner Wahrnehmung sind sich Befürworter und Gegner zumindest darin einig, dass es einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen im Lande erhebliche wirtschaftliche Probleme bereitet, am öffentlichen Leben mit Hilfe des ÖPNV teilzuhaben. Zumeist handelt es sich dabei um Empfänger staatlicher Transferleistungen, etwa nach dem SGB II oder SGB XII. Die Grenze zum so genannten Niedriglohnsektor verwischt zunehmend, zumal immer mehr Personen nicht über auskömmliche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit verfügen und z. B. SGB II – Leistungen aufstockend erhalten. Für die in Rede stehenden Haushalte sind die gängigen Tarife, beispielsweise beim Ticket 1000 im VRR auch in der Abo-Variante nur schwer aufzubringen.

Die Kommunen sind bundesweit mit verschiedenen Modellversuchen zu einem „Sozialticket“ angetreten, um im Rahmen ihrer (finanziellen) Möglichkeiten zu helfen. In den Verbandsversammlungen der Verkehrsverbünde waren dagegen bislang keine Mehrheiten vorhanden, um eine weitere Ticketvariante für die Zielgruppe einzurichten.

Auch Dortmund hat sich im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs stark engagiert und gemeinsam mit DSW21 für rund 24 000 Personen preiswert Mobilität hergestellt (Eigenanteil der Nutzer monatlich 15,00 Euro). Fakt ist dabei, dass die Stadt Dortmund hierfür einen Betrag von rund 12,8 Millionen Euro aufzuwenden hatte (zuzügl. Verwaltungs- und Sachkosten).

Der Modellversuch läuft mit dem Monat Januar 2010 aus. Der Rat der Stadt Dortmund
hat, auch unter Berücksichtigung der durch wegbrechende Einnahmen immer dramatischer werdenden Haushaltssituation, beschlossen, das Sozialticket in veränderter Form fortzuführen. Ab Februar werden Empfänger staatlicher Transferleistungen sowie (neu) Wohngeldempfänger ein Ticket in der Variante „Ticket 1000, Preisstufe A, 9.00 Uhr“ im Abo zu einem Eigenanteil von 30,00 Euro monatlich erwerben können.

Mit Blick auf die nachvollziehbaren Bedürfnisse der Menschen, die wochentags früher als
9.00 Uhr zur Arbeit oder zu einer Fördermaßnahme fahren müssen, erscheint die besagte (und finanziell bereits günstigste) Ticket-Variante des VRR nicht geeignet. Der Rat der Stadt Dortmund hat mich beauftragt, diese erkennbare Unwucht in der Ticketstruktur über den VRR zu kommunizieren und Lösungsoptionen auszuloten. Ich habe diesen Auftrag gern übernommen, weil ich die eingangs skizzierte Problemlage vieler Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen kann. Gleichzeitig bin in der Auffassung, dass das Gefüge der bereits bestehenden Sondertarife für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Schüler, Auszubildende und Senioren um einen weiteren, an wirtschaftlicher Bedürftigkeit orientierten, ergänzt werden sollte und könnte. Ich möchte Sie herzlich bitten, diese Option in den Blick zu nehmen und gehe davon aus, dass es aus dem Kreise der kommunalpolitischen Vertreter in Verbandsversammlung (VRR) und Verwaltungsrat (AöR) auch entsprechende Impulse geben wird. Gestatten Sie mir an dieser Stelle nochmals einige grundsätzliche Ausführungen: Das soziale Problem, Mobilität als Grundvoraussetzung für eine adäquate gesellschaftliche Teilhabe auch Menschen mit geringen Einkünften zu ermöglichen, hat inzwischen eine solche Dimension angenommen, dass ich es im Grunde nicht mehr für vertretbar halte, Lösungen ausschließlich auf kommunaler Ebene, also durch die bekanntermaßen finanziell extrem belasteten Städte und Gemeinden zu entwickeln und dauerhaft zu finanzieren. Die politisch in der Pflicht stehenden Länder und der Bund haben allerdings erkennbar keine Neigung zur Lösung beizutragen.

So halte ich es derzeit für die einzig realistische Option, das Thema innerhalb des im
Jahre 2008 neu geschaffenen, großen Verkehrsraums Rhein-Ruhr zu verfolgen. Zweifellos
verfügen die verantwortlichen Akteure unserer Region über die nötige Gestaltungskraft und das traditionelle feine Gespür für soziale Problemlagen. Wir sind in der Lage, bundesweit eine Signalwirkung zu erzielen und uns auf dem Weg zu einheitlichen Lebensverhältnissen ein Stück fort zu bewegen.

Davon unabhängig möchte ich mit Blick auf die ab Februar in Dortmund geltenden Regelungen abschließend bitten, zu prüfen, ob innerhalb der bestehenden Tarifstruktur Raum für eine Detailänderung beim „Ticket 1000, Preisstufe A, 9.00 Uhr“ dahin gehend besteht, dass die zeitliche Einschränkung für den definierten (und städtischerseits geprüften und testierten) Nutzerkreis von „9.00 Uhr“ auf „6.00 Uhr“ verändert wird. Dieser kreative Kunstgriff würde dem VRR bzw. DSW21 sicher zahlreiche Neukunden zuführen, der (zulässig rabattierte) Endpreis entspräche dem gegebenen Preisniveau im VRR und für viele Menschen wäre das eine adäquate sowie insgesamt erträglich bürokratisch-pragmatische Lösung. Eine „große“ Lösung wäre dadurch nicht ausgeschlossen und könnte wie skizziert zwanglos weiter verfolgt werden. Für Ihre Mühe bedanke ich mich jedenfalls ganz herzlich.

3. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010
(Drucksache-Nr.: 00022-10-E3)

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass

1. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max. 20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unter­kunft) liegt
3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II / SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht überschreitet.

Bei der Begründung des von ihrer Fraktion gestellten Antrages hinsichtlich der weiteren Entwicklung des sogenannten „Sozialtickets“ brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Hilbert zum Ausdruck, dass es letztendlich bei dem Sozialticket um die Verwirklichung des Rechtes auf Mobilität gehe.

Durch die vom Rat der Stadt am 26.11.2009 neu beschlossenen Regelung sei dieses nach Auffassung ihrer Fraktion nicht mehr gegeben. Nachdem Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen) nochmals die Folgen der vom Rat der Stadt beschlossenen Veränderungen verdeutlicht hatte, forderte sie den Rat der Stadt dazu auf, im Sinne des Antrages ihrer Fraktion zu beschließen.

Anschließend erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Stammnitz bei der Begründung des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages, dass es für ihn bedauerlich sei, dass eine sozialpolitische Errungenschaft, bei der man erstmals auf sozialpolitischem Gebiet Bundesweit die Nase vorn gehabt habe, aus kleinkrämerischen Hauhaltsinteresse geopfert werde.

Anschließend beantwortete StD Pogadl die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 12.01.2010 gestellten Fragen und stellte dabei dar, dass von den bisherigen 24.000 Nutzern des Sozialtickets bisher 9.000 dieses Ticket gekündigt haben. Davon haben 2.512 Nutzer derzeit ein anderes Ticket-Abo abgeschlossen. Außerdem gebe es momentan 70 Neuabschlüsse.

Weiterhin erklärte StD Pogadl, dass als Hauptgrund für die Kündigung angegeben worden sei, dass die am 26.11.2009 geschlossene Regelung erst ab 9:00 Uhr nutzbar sei. Von daher habe sich auch
OB Sierau mit Schreiben vom 12.01.2010 an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr mit dem Ziel dieses Merkmal auf 6:00 Uhr zu verändern, gewandt.

Der Rat der Stadt beschließt die o. a. Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie an den Ausschuss für Finanzen , Beteiligungen und Liegenschaften zur weiteren Behandlung zu überweisen.





zu TOP 2.4
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
(Drucksache Nr.: 00023-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2010 (Drucksache Nr.: 00023-10-E2):

1. Der Rat hält es trotz der Verzögerungen bei der Sanierung für unumgänglich, dass der U-Turm in der Hauptphase des Kulturhauptstadtjahrs, insbesondere in der Zeit vom 9. - 15. Mai (local- hero-Woche) auf möglichst allen Ebenen als „Kulturbaustelle“ begehbar und erlebbar ist. Falls keine Ausstellungen möglich sind, sollten die Ebenen in ihrem Baustellencharakter dargestellt und durch künstlerische Installationen erfahrbar gemacht werden.
2. Der Rat bittet die Verwaltung, dem Baufortschritt angemessene Konzepte zu entwickeln und dem Rat sowie dem AUSWI, dem Finanzausschuss und dem Kulturausschuss zeitnah vorzustellen.
2. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2010 (Drucksache Nr.: 00023-10-E3)
1. BÜNDNIS 90 bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur geplanten Präsentation des U- Turms während des Kulturhauptstadtjahrs. Dabei erwarten wir eine detaillierte Darstellung des jetzigen Bauzustands der einzelnen Geschosse sowie eine realistische Planung, wann in den kommenden Monaten ein Bauzustand erreicht wird, der einer Nutzung der Geschosse gemäß Planung entspricht. Dies gilt insbesondere für die im Mai 2010 geplanten Veranstaltungen anlässlich der Kulturhauptstadt 2010 sowie für den neu genannten Fertigstellungstermin August 2010.

2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten darüber hinaus um eine Einschätzung der zusätzlichen finanziellen Risiken, die durch die Verzögerungen bzw. Bauzeitenverlängerung entstanden sind, sowie um eine Fortschreibung der Investitions- und künftigen Betriebskosten.

3. Die Verwaltung wird gebeten, eine Bewertung der großen Diskrepanz zwischen der Gutachterbeurteilung des baulichen Zustandes des Turms und der inzwischen zutage getretenen Mängel vorzunehmen.

4. Die Verwaltung wird um eine Kostenbewertung der zusätzlichen Maßnahmen gebeten, die nunmehr notwendig werden, um die im Mai 2010 geplanten Veranstaltungen sicherzustellen und darzulegen, inwieweit sich aus der Vertragssituation Schadenersatzansprüche gegenüber den Baubeteiligten ableiten lassen.


Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 14.01.2010 folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 00023-10-E4) abgegeben:

Ein umfassender Sachstandsbericht an die politischen Gremien mit Informationen zur Termin und Kostensituation des Projekts „Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U-Turm in ein Zentrum für Kunst und Kreativität“ ist seitens der Verwaltung für den 18.02.2010 vorgesehen. In diesem Sachstandsbericht werden auch die in der Drucksachen Nr. 00023-10-E3 skizzierten Themenfelder behandelt.

Bei der Begründung der o. a. Unterlagen ihrer Fraktion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass aufgrund der immensen baulichen Verzögerungen es derzeit für ihre Fraktion nicht abschätzbar sei, wie die in der Hauptphase des Kulturhauptstadtjahres 2010 geplanten Aktivitäten überhaupt durchführbar seien.

Außerdem sei es für ihre Fraktion wichtig, dass die zusätzlichen finanziellen Risiken, die durch die Verzögerungen bzw. Bauzeitenverlängerung entstanden seien, dargestellt werden. Letztendlich gehe es für ihre Fraktion – so Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) weiter – darum, alle Kräfte zu bündeln, um Dortmund anlässlich des Kulturhauptstadtjahres 2010 gut zu präsentieren.

Nachdem StK Stüdemann einen Teil der von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) geäußerten Bedenken ausgeräumt hatte, wies er anschließend daraufhin, dass es beabsichtigt sei, bei der ohnehin geplanten Behandlung dieser Angelegenheit im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bzw. im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie der Bezirksvertretung Innenstadt-West unter Hinzuziehung der entsprechenden Fachleute alle aufgeworfenen Fragen im Detail zu behandeln.

Der Rat der Stadt überweist daraufhin die o. a. Angelegenheit an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie an die Bezirksvertretung Innenstadt-West.

Der anschließend von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) gestellte Geschäftsordnungsantrag, die unter den Tagesordnungspunkten 2.5 bis 2.7 zu behandelnden Anträge ohne Beratung an die entsprechenden Fachausschüsse zu überweisen, wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

zu TOP 2.5
Situation in der Nordstadt
(Drucksache Nr.: 00024-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

1. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00024-10-E1)
Die mannigfaltigen Probleme der Dortmunder Nordstadt sind nach wie vor nicht dauerhaft gelöst. Positive Ansätze, wie zum Beispiel das Zurückdrängen der Straßenprostitution entlang der Bornstraße durch ein absolutes Halteverbot sowie das Sperren der Parkbuchten, müssen konsequent weiterverfolgt werden. Dazu ist es auch notwendig, den Ratsbeschluss vom 26.11.2009 zur Aufstockung der Ordnungspartnerschaften schnellstmöglich umzusetzen. Nur ein ausgewogenes Verhältnis von repressiven Maßnahmen einerseits und flankierenden zielführenden Hilfsangeboten andererseits ist dazu geeignet, die Situation in der Nordstadt kurzfristig, aber auch dauerhaft zu verbessern.

In Ergänzung der gefassten Beschlüsse beschließt der Rat daher wie folgt:

Dortmund hat kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Die handelnden Akteure der Verwaltung bleiben aufgefordert, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Dortmund“ konsequent anzuwenden und umzusetzen. Dies gilt in erster Linie für alle Teilbereiche, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Nordstadt in besonderem Maße leidet oder gefährdet ist.
Zu nennen sind hier der exzessive Konsum von Alkohol, der öffentliche Handel mit Drogen, die Ausfransung der Straßenprostitution in Wohngebiete sowie die massive Ansammlung von EU-Bürgern aus dem vornehmlich osteuropäischen Raum im öffentlichen Straßenraum, speziell an der Mallinckrodtstraße (sog. „Arbeiterstrich“).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt weiterhin, modellhaft für zunächst zwei Jahre eine kommunal finanzierte niederschwellige Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für die bisher öffentliche Alkoholiker-Szene nach Kieler Vorbild (sog. „Saufraum“) einzurichten. Das Angebot der Einrichtung soll nicht nur den Personenkreis „von der Straße“ holen, der bisher teilweise exzessiv Alkohol auch vor Schulen, Spielplätzen und Kindergärten konsumiert hat, sondern auch Unterstützung bei der Schuldner- und Obdachlosenberatung sowie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche geben. Nach Abschluss des Modellvorhabens berichtet die Verwaltung dem Rat über die gemachten Erfahrungen sowie über die mögliche Fortführung des Projektes.

2. Bitte um Stellungnahme sowie Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00024-10-E2)
1) Der Rat fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich, einen/ eine VertreterIn der Träger des Kieler Trinkraums im Cafe „Zum Sofa“ nach Dortmund einzuladen, um das dortige Konzept in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, des Sozialausschusses sowie der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorstellen zu lassen.

Die Verwaltung legt den zuständigen Ausschüssen ein Dortmunder Konzept zu Einrichtung eines Trinkraumes in der Nordstadt zur Beratung vor.
2) Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Rates die Antragssituation zur weiteren Förderung der Urban-Nachfolgeprojekte darzustellen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

a) Welche konkreten Anträge zur Situation der Nordstadt sind von der Verwaltung an die entsprechenden Fördermaßnahmen der Europäischen Union sowie die Förderprogramme des Bundes und der Länder gestellt worden?
b) Wie erklärt sich die Verwaltung, dass diese Anträge durch die Bezirksregierung in die schlechtmöglichste Förderstufe eingruppiert worden sind?
c) Seit wann hatte die Verwaltung Kenntnis von dieser Eingruppierung?
d) Was bedeutet diese Eingruppierung für die Fortführung der konkreten Projekte?
e) Was unternimmt die Verwaltung, um noch eine Korrektur der Eingruppierung zu erreichen?

3.) Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend und mit Nachdruck die entsprechenden Initiativen zu ergreifen, um eine weitere Förderung der genannten Maßnahmen zu erreichen.

3. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.01.2010 (Drucksache Nr.: 00024-10-E5)
Der Rat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Haushaltsfreigabe) einen Treffpunkt am Nordmarkt als Anlauf- und Aufenthaltsstelle für Alkoholkranke nach Kieler Vorbild einzurichten. Der Verzehr von mitgebrachtem Alkohol ist erlaubt und wird ergänzt durch den Verkauf nichtalkoholischer Getränke auf einem sozialverträglichen Niveau. Durch Schaffung einer Hausordnung ist den Vorschriften des Gaststätten und Jugendschutzgesetztes Genüge zu tun.

Als Standort sind Räumlichkeiten im Bereich der Mallinckrodtstraße zu bevorzugen; mindestens sollte er in Gehweite zum Nordmarkt liegen. Im Rahmen der Standortauswahl ist eine Nachbarschaftsbeteiligung zu einem frühen Zeitpunkt herbeizuführen, in der Anregungen der Betroffenen weitestmöglich berücksichtigt werden. Das Mietverhältnis ist auf zwei Jahre zu begrenzen, mit der Option der Verlängerung.

Die Öffnungszeiten sind den üblichen Treffpunktzeiten der Alkoholkranken anzupassen.

Durch die Ordnungspartnerschaften und den Service- und Präsenzdienst ist das Umfeld der Einrichtung verstärkt zu bestreifen. Hierbei ist insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der „ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" vor und nach den Öffnungszeiten zu richten.

Die Verwaltung berichtet vor Ablauf des zweijährigen Mietvertrages dem Rat über die gemachten Erfahrungen. Im Rahmen dieses Erfahrungsberichtes sind - soweit möglich - Vergleichswerte vor und nach Einführung des Treffpunktes heranzuziehen.

Der Rat behält sich ausdrücklich vor, einen privaten Sicherheitsdienst oder ähnliche Einsatzkräfte je nach Lageentwicklung auch innerhalb der Einrichtung einzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Mietvertrag sind in den Haushaltsplan 2010 einzustellen. Es ist zu prüfen, inwieweit Ziel-II-Gelder zur Kofinanzierung herangezogen werden können. Hierbei käme ausdrücklich auch die Umwidmung bestehender Projekte in Betracht. Weitere Mittel sind dem laufenden Etat der Sozialverwaltung und des Ordnungsamtes zu entnehmen.

Bei der anschließenden Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages brachte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Märkel zum Ausdruck, dass nach Ansicht ihrer Fraktion die weitere Förderung der Urban-Nachfolgeprojekte nicht nur für die Entwicklung in der Nordstadt, sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt zwingend erforderlich sei.

Weiterhin machte sie deutlich, dass sich auch ihre Fraktion dafür einsetze, dass man über die Einrichtung eines Trinkerraumes entsprechend dem Modell der Stadt Kiel sich inhaltlich auseinandersetze, da reine Verbotsmaßnahmen aufgrund der bisherigen Erfahrungen nichts erbracht haben. Von daher halte sie auch eine entsprechende Diskussion in den Fachausschüssen für sinnvoll.

Weiterhin erklärten Rm Krause (CDU) und Rm Becker (FDP/Bürgerliste), dass sie die Intentionen ihrer Fraktionen hinsichtlich der o. a. Thematik in den Fachausschüssen darlegen werden.

Der Rat der Stadt überweist daraufhin die o. a. Angelegenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden, den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie an die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

zu TOP 2.6
Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
(Drucksache Nr.: 00025-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

1. Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00025-10-E1)
1. Der Rat fordert die Geschäftsführung der Dortmund Airport 21 GmbH über eine entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung auf, alternative Geschäftsmodelle zur Akquirierung von Low-cost-airlines zu entwickeln. Dabei sollen die jetzigen Rahmenbedingungen (Betriebszeiten, Länge der Start- und Landebahn) beibehalten werden.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, welche Risiken bei einem negativen Ausgang der anhängigen EU-Verfahren bestehen und inwieweit im Rahmen einer Risikovorsorge entsprechende Rückstellungen gebildet worden sind.

3. Der Rat fordert die Verwaltung und die Dortmund Airport GmbH auf darzulegen, in welchem Umfang Sondergenehmigungen zur Nutzung der 60 m langen Auslaufstrecke (Overrun- Strecke) als Startbahn für Nonstop-Flüge zu den kanarischen Inseln in der Vergangenheit erteilt worden sind.







Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 14.01.2010 folgende Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 00025-10-E4) abgegeben:

Zu 2.
Hinsichtlich der europa- und beihilferechtlichen Fragestellungen verweise ich auf das noch nicht abgeschlossene Hauptprüfverfahren der EU-Kommission. Das Ergebnis der Prüfungen durch die Kommission ist abzuwarten. Ein Erfordernis zur Rückstellungsbildung lag bislang nicht vor.

Zu 3.
Im Jahr 2008 wurde die befestigte Strecke vor der Start-/Landebahn insgesamt 32 Mal für einen Start genutzt. Im Zeitraum 01.01. bis 30.09.2009 erfolgte dies in insgesamt sieben Fällen. Die Zahlen für das
4. Quartal 2009 liegen bisher nicht vor.

2. Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00025-10-E2)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer dieser Wahlperiode jegliche Ausweitung der Betriebszeiten in den Nachtflugbetrieb des Dortmunder Flughafens auszuschließen.

3. Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00025-10-E3)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer dieser Wahlperiode jeglichen Ausbau der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens auszuschließen.


Bei der Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages brachte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg zum Ausdruck, dass sich ihre Fraktion nach wie vor dafür ausspreche, die jetzigen Rahmenbedingungen (Betriebszeiten, Länge der Start- und Landebahn) am Dortmunder Flughafen beizubehalten, da diesbezügliche Veränderungen nicht zu einer Verbesserung der desolaten Situation beitragen würden. Vielmehr würden hierdurch weitere Verluste für den Mehrheitsgesellschafter, die DSW21, ausgelöst werden, die zu Lasten anderer Bereiche gehen würde.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass sich der Rat der Stadt sich nicht nur unter finanziellen Aspekten, sondern auch unter gesundheitlichen Aspekten klar gegen jegliche Überlegungen hinsichtlich einer Ausweitung der Betriebszeiten sowie des Ausbaus der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens aussprechen sollte. Dies sei der Rat der Stadt letztendlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger schuldig.

Der Rat der Stadt überweist daraufhin die beiden o. a. Anträge an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 2.7
Fortschreibung Solar-Dächerpool
(Drucksache Nr.: 00026-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10-E1)
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können. Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

Nachdem Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) für seine Fraktion kurz begründet hatte, aus welchen Gründen eine Fortschreibung des Solar-Dächerpool erforderlich sei, wurde diese Angelegenheit an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen.

3. Vorschläge der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Sondersitzung des Rates der Stadt
am 14.01.2010

zu TOP 3.1
städtischer Haushalt 2009
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16490-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits mit dem Tagesordnungspunkt 2.1 mitbehandelt.

zu TOP 3.2
Aufsichtsratsbesetzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16489-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.3
Rathaus-Büros
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16491-09)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hatte mit Schreiben vom 07.01.2010 (Drucksache Nr.: 16491-09-E1) hinsichtlich der o. a. Angelegenheit die Verwaltung darum gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Nach welchen Kriterien werden einem Oberbürgermeister a. D. ein Raum im Rathaus zur Verfügung gestellt?

2. Bestehen Überlegungen, dies zusätzlich für Dr. Langemeyer oder

3. anstelle von Herrn Samtlebe zu realisieren?

Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16491-09-E2) vor:

zu 1:
Kriterien sind nirgends formal niedergelegt.



zu 2:
Es bestehen keine Überlegungen, zumal Herr Dr. Langemeyer in einem Interview mitgeteilt
hat, dass er keinen Raum benötigt bzw. anstrebt.

zu 3:
Ergibt sich aus Antwort zu 2.

Nachdem Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zu dem o. a. Tagesordnungspunkt kritisiert hatte, brachte sie zum Ausdruck, dass es aus Sicht ihrer Fraktion nicht nachvollziehbar und nicht richtig sei, dass Alt-Oberbürgermeister Samtlebe seit seinem Ausscheiden im Jahre 1999 ein Büro im Rathaus zur Verfügung gestellt werde.

Rm Taranczewski (SPD) erwiderte hierauf, dass es für ihn gut nachvollziehbar sei, dass
Alt-Oberbürgermeister Samtlebe, der sich über 25 Jahre als Oberbürgermeister Verdienste um die Stadt Dortmund erworben habe, und der sich immer noch ehrenamtlich engagiere, ein Büro im Rathaus zur Verfügung gestellt wurde und immer noch werde.

In der weiteren Diskussion schlug für die CDU-Fraktion Rm Pisula vor, im Rahmen der ohnehin geplanten Überarbeitung der Richtlinien für Ehrungen darüber nachzudenken, Kriterien aufzustellen, in wie weit beispielsweise wie im vorliegenden Fall einem ehemaligen Oberbürgermeister oder
Alt-Oberbürgermeister Räumlichkeiten bzw. Personal zur Verfügung gestellt werden könne.

Anschließend setzte sich Rm Münch (FBI) kritisch mit dem Verhalten von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) auseinander. Wenn ihr es nicht passe, dass dem Alt-Oberbürgermeister Samtlebe einen Raum im Rathaus zur Verfügung gestellt werde bzw. dass der ehemalige
Oberbürgermeister Dr. Langemeyer noch im Aufsichtsrat von RWE vertreten sei, sollte die Fraktion FDP/Bürgerliste entsprechende Anträge stellen.

Weiterhin zeigten in der weiteren Diskussion Rm Prüsse (SPD) und auch Rm Reuter
(Bündnis 90/Die Grünen) wenig Verständnis für das Verhalten von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) in dieser Angelegenheit.

Die Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Stammnitz (Die Linke) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der einstimmig beschlossen wurde, beendet.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Klinikum Dortmund gGmbH - Änderung des Ratsbeschlusses vom 26.03.2009
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16412-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass seine Fraktion die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man nach wie vor der Auffassung sei, dass dem Klinikum Dortmund ein schlüssiges Gesamtkonzept und die Gelder für die notwendigen Großinvestitionen fehlen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW von OB Sierau und Rm Hengstenberg (CDU) getroffene

Dringlichkeitsentscheidung

folgenden Inhalts:

Gegenüber dem Ratsbeschluss vom 26.03.2009 (Drucksachen-Nr.: 14402-09) wird eine geänderte Deckung in Höhe von 2,3 Mio. Euro beschlossen. Der restliche Betrag in Höhe von 2,34 Mio. Euro bleibt unverändert. Die Gesamtdeckung für den Investitionszuschuss an die Klinikum Dortmund gGmbH (Klinikum) in Höhe von 4,64 Mio. Euro erfolgt gemäß der Anlage 1.

zu TOP 4.2
Wiederholung der Kommunalwahlen 2009
Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Wahlprüfungsentscheidungen des Rates vom 10.12.2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00013-10)

Die o. a. Angelegenheit wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 behandelt.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost -
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16477-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 231 – Bornstraße Ost – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße, nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses und Änderungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13965-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße - vom 28.06.2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, den Bebauungsplan 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 6),
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, den Bebauungsplan In N 203 - Bornstraße - für den unter Pkt. 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 3),
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beauftragt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind, nicht aber im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, gemäß § 15 BauGB zurück zu stellen.

Rechtsgrundlage:
§§ 15 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 4.5
Reduzierung des Erfrischungsgeldes für Wahlvorstandsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16006-09)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Krause, dass ihre Fraktion nach wie vor gegen eine Kürzung der sogenannten Erfrischungsgelder für die ehrenamtlichen Wahlvorstände, so wie man dies bereits bei der Beratung des Nachtragshaushaltes 2009 zum Ausdruck gebracht habe, sei.

Nachdem StR Steitz nochmals verdeutlicht hatte, dass es aufgrund der Haushaltssituation erforderlich sei, in allen Verwaltungsbereichen zu sparen und der hier vorliegende Beschluss vertretbar sei, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss ab:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Reduzierung des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstandsmitglieder zu.

zu TOP 4.6
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16485-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 4.7
Vorläufige Haushaltsführung 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00017-10)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) den zweiten Satz der Begründung
„.... die Bewirtschaftung erfolgt auf der Grundlage der fortgeschriebenen Finanzplanung des Nachtragshaushaltsplanes 2009 ...“ näher zu erläutern, erklärte StK Stüdemann, dass hiermit gemeint sei, dass das, was man bei der Beschlussfassung der Nachtragssatzung 2009 mit den Maßnahmenpaketen vorgenommen habe, zum Teil weitergehender als die Regelung des § 82 GO NRW sei.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Regelungen für die vorläufige Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.







Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:35 Uhr von OB Sierau beendet.






Der Oberbürgermeister







Ullrich Sierau Erwin Bartsch
Ratsmitglied










Uwe Feuler Meral Bayezit-Winner
Schriftführer Ratmitglied