Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 15.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:04 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) bis 16:45 Uhr
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Herr Rm Weber i. V. f. Frau RM Dr. Schauenberg
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) bis 16:45 Uhr
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Aydogan - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Frau Heck - 70
Herr Knoche - 52
Herr Draxler - 61
Herr Rieck – 32
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 15.11.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

3.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

3.3 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

3.4 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05295-16)

3.5 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

3.6 Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)

3.7 Haus Wenge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06213-16)

3.8 Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 vor -

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

4.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

4.3 Solaranlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06226-16)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05229-16)

5.2 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05972-16)

5.3 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0209 Evinger Straße/Münsterstraße/Lindenhorster Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05600-16)

5.4 Erneuerung von 6 Lichtsignalanlagen im Bereich Märkische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05405-16)

5.5 Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen an der Kaiserstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05995-16)

5.6 Erneuerung der LSA 0077 Burgholzstraße/Eberstraße-Eisenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05926-16)

5.7 Tiefbaubaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2016 - 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05228-16)

5.8 4. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand Oktober 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06051-16)

5.9 Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016
(Drucksache Nr.: 05718-16)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05718-16-E1)

5.10 Erhebung eines Grünflächenkatasters für die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06234-16)

5.11 Handyparken
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06244-16)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05935-16)

6.2 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06126-16)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Dritter Quartalsbericht 2016 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06038-16)

7.2 Dachbegrünung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06243-16)





8. Anfragen

8.1 Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen"
Antrag des Behindertenpolitschen Netzwerk
(Drucksache Nr.: 05844-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 vor -

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Schmidt benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Ergänzungen:

Es liegen folgende Vorlagen vor, die im Wege der Dringlichkeit, auf die Tagesordnung gesetzt werden müssten:
è Dynamisches Rückmeldesystem für Verkehrsteilnehmer („Dialogdisplays“)
Beschlusserhöhung“ (Beschluss, DS-Nr.: 06230-16)“

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird somit erweitert und dieser Punkt wird
unter TOP 5.12 behandelt.

è „Mehrbedarf des Tiefbauamtes für das Haushaltsjahr 2016: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen Verkehrsflächen und –anlagen sowie Natur- und Landschaftsflächen“ (Empfehlung, DS-Nr.: 06228-16)

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird somit erweitert und dieser Punkt wird
unter TOP 5.13 behandelt.
Straßenbau in Dortmund/Infrastrukturoffensive – Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe in Dortmund (Empfehlung, DS-Nr.: 06207-16)“


Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird somit erweitert und dieser Punkt wird
unter TOP 5.14 behandelt.


Weitere Ergänzung:

Es liegt eine Zwischennachricht der Verwaltung zum Thema: „Sanierung des
Festplatzes Ebertstraße“ vor.

Die Tagesordnung wird auch um diesen Punkt erweitert und unter TOP 9.1 behandelt.


Änderung:

Man einigt sich darauf, dass TOP 8.1 „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen" zusammen mit
TOP 3.6 „Campus 2030“ behandelt wird.



Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen, festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 25.10.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 25.10.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.







zu TOP 3.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.3
Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

Herr Rm Mader teilt mit, dass sich seine Fraktion für die Variante „b“ entschieden habe.

Herr sB Jütte ist der Meinung, dass beide Varianten in der Vorlage nicht hinreichend begründet wurden. Daher werde seine Fraktion beide Varianten ablehnen.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass man zu dieser Angelegenheit in der Fachfraktion Nachfragen gestellt habe, diese aber nicht beantwortet werden konnten, da dies ein Fachthema des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) sei. Aus diesem Grund schlägt er vor, auch wenn seine Fraktion zur Variante „b“ tendiere, die Vorlage zur weiteren Beratung an den ABöAB weiterzuleiten.

Herr sB Auffahrt bittet darum, dass eine Gefahrenstellungskartierung vorgelegt werde, damit man diese mit den vorgeschlagenen Standorten vergleichen könne.

Herr Rm Dudde teilt für seine Fraktion mit, dass man der Variante „b“ zustimmen werde.

Herr Rm Urbanek ist ebenfalls der Meinung, dass man diese Vorlage ohne Empfehlung an den ABöAB weiterleiten solle.

Herr Rm Mader führt an, dass es sich ihm nicht erschließe, warum man diese Vorlage ohne Empfehlung an den ABöAB weiterleiten soll. Schließlich könne man heute als Verkehrsausschuss empfehlen, dass man aus Sicht der Verkehrssicherheit diese Vorlage als sinnvoll erachte.

Herr Rm Berndsen schlägt vor, heute keine Empfehlung auszusprechen, sondern sich nur darauf zu einigen, die Vorlage unter Priorisierung der Varianteante „b“ weiterzuleiten, da vor einer Beschlussfassung zunächst noch eine Klärung zu den noch offenen Fragen im ABöAB erfolgen müsse.

Aufgrund dieses Vorschlags wird wie folgt verfahren:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne ausdrückliche Empfehlung weiter.

Diese Weiterleitung erfolgt unter der Priorisierung der Variante „b“ des Beschlussvorschlages, wobei sich die Fraktionen Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD hierzu enthalten haben.






zu TOP 3.4
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kletterzentrum Gasometer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05295-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (05295-16-E1):

„Die Idee innerhalb des Gasometers auf der Fläche Phönix-West ein Kletterzentrum zu errichten
und so dieses imposante Dortmunder Industrie-Denkmal einer neuen und innovativen
Nutzung zuzuführen ist grundsätzlich zu begrüßen.

Die hierfür notwendigen weiteren Untersuchen sind daher richtig. Angesichts der städtischen
Finanzsituation jedoch und dem Beschluss des Deutschen Alpenvereins (DAV),
„sich mit erheblichen Mitteln von rund 1 Mio. € an der Realisierung des Projekts zu beteiligen“,
sollte darüber nachgedacht werden, ob sich der DAV auch an den Kosten der weiteren
Untersuchungen (bis zu 50.000 €) beteiligen könnte.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat
der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.“


ABVG 15.11.2016:

Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet, die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zu überweisen.

Herr sB Jütte teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Antrag zustimmen werde und an der Akquirierung der Fördermittel in Höhe von bis zu 80% im Sinne dieses integrierten Handlungskonzeptes festhalten wolle.

Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktionen dem SPD-Antrag ebenfalls zustimmen werde.

Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da dieses zwar sympathische Projekt, aus seiner Sicht, aufgrund der hohen Kosten, die hierdurch entstehen würden, nicht realisierbar sei.

Herr Rm Dudde erläutert, dass sich seine Fraktion noch weitere Informationen über den Inhalt des Gutachtens gewünscht hätte. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Auf Nachfragen zu dieser Angelegenheit, teilt Herr Dreiskämper zunächst mit, dass die Verwaltung auf jeden Fall zwei Gutachten benötige, um eine belastbare Aussage zu der Machbarkeit und zu den Kosten machen zu können, da es keine bundesweiten Vergleichsobjekte hierzu gebe. Weiter werde man sich auch mit dem Artenschutz beschäftigen, da sich viele geschützte Arten auf dem Gelände befänden. Es sei z.B. zu klären, zu welchen Zeiten gebaut werden dürfe, ob durchgehend gebaut werden dürfe und/oder welche Einschränkungen für den Betrieb erforderlich werden. Dies müsse man vorher belastbar klären, da diese Fragen Kostenauswirkungen verursachen könnten. Des Weiteren teilt er mit, dass die Zulässigkeit einer Subventionierung einer solchen Anlage inzwischen durch das Rechtsamt bestätigt worden sei. Nicht zulässig sei es, bestimmte Betreiber zu subventionieren. Dies bedeute, dass man als Stadt grundsätzlich in der Lage sei, mit öffentlichen Geldern eine solche Einrichtung zu bauen, es aber wichtig sei, dass der Betreiber dann auch marktübliche Konditionen (keinen subventionierten Mietpreis) für die Inanspruchnahme diese städtischen Räumlichkeiten entrichte.
Zum Thema „Zeitperspektive“ teilt er mit, dass man mit dieser Vorlage noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss herbeiführen wolle, um danach umgehend die Beauftragung der Gutachten veranlassen zu können. Somit sei perspektivisch im zweiten Quartal 2017 mit entsprechenden Ergebnissen zu rechnen, welche in Form einer Grundsatzvorlage zu diesem Projekt in den Beratungsgang der entsprechenden Gremien eingebracht werde.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Pisula, wird wie folgt abgestimmt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05295-16-E1):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu.


2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen
Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV
an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten
und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.

Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.

Man einigt sich außerdem darauf, die Vorlage an den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.


zu TOP 3.5
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 3.6
Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016:

„Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 31.10.2016:

„Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse, erklärt, ihre Fraktion
werde dem Rat der Stadt Dortmund zwar empfehlen, die Vorlage zu beschließen, allerdings gelte dies
nicht für folgende zwei Punkte im „Städtbaulichen Entwicklungskonzept …“ unter dem Kapitel „Das
Konzept“ bzgl. der Verkehrsanbindung. Sie händigt der Geschäftsführung der BV-Hombruch dazu
folgende Erklärung aus, die zur Niederschrift genommen werden soll:
Erklärung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage der
Verwaltung zu beschließen unter Ausschluss der im Konzept unter dem Punkt „Verkehrsanbindung“
aufgeführten Aussagen zur Sperrung der Ostenbergstraße und den nicht geplanten Rückbau des
nördlichen Teils der Universitätstangente östlich der Straße Meitnerweg.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom
27.09.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“

AUSW, 02.11.2016:
Herr Wilde verdeutlicht einleitend zu dieser Angelegenheit, dass die geplanten Maßnahmen mit einem
großen Konsens aller Beteiligten vereinbart wurden. Zu der aktuell noch bestehenden Diskussion
bezüglich des Knotens „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, wo es darum ginge, ob dort der
Kreisverkehr die richtige Antwort sei oder man es nicht bei einer Signalanlage belassen wolle, würde
er allerdings heute gerne noch mal ein entsprechendes Votum aus diesem Ausschuss mitnehmen.
Hiernach stellt Herr Draxler das Entwicklungskonzept mittels Powerpoint-Vortrag vor (siehe Anlage).
Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich zunächst für diesen Bericht und äußert sich positiv zu den
geplanten Maßnahmen. Wo ihre Fraktion allerdings noch Lücken sehe, sei das Radwegenetz und die
Überplanung der S1. Ihr persönlich habe die Idee gut gefallen, die Ausgleichsflächen im „Weißen
Feld“ als Ackerflächen für ökologischen Landbau anzubieten. Weiter möchte sie wissen, ob es bereits
Gespräche bezüglich der angedachten Betriebskindergärten gebe oder, ob man hier, wie im restlichen
Stadtgebiet eine Kindertagesstätte mit einem Investor errichten werde.
Frau Rm Albrecht-Winterhoff verweist zum Thema „Uni-Süd-Tangente“ auf den hierzu gefassten
Ratsbeschluss vom 10.12.2015, wonach ein „mittelfristiger“ Teilrückbau der Uni-Straße auf zwei
Fahrspuren beschlossen worden sei und kein „langfristiger“. In der vorliegenden Vorlage (Seite 45) sei
aber erneut von einem langfristigen Rückbau die Rede. Sie bittet hierzu zu Protokoll zu nehmen, dass
ihre Fraktion zu diesem Punkt eine entsprechende Klarstellung erwarte.
Zu dem von Herrn Wilde bereits angesprochenen Thema des Kreisverkehrs „Vogelpothsweg/ Emil-
Figge-Straße“ verweist sie zunächst auf die hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Grün anstehende Entscheidung zum Antrag des Behindertenpolitischen
Netzwerkes. Wenn dort eine Signalanlage priorisiert würde, was aus ihrer Sicht zu begrüßen wäre,
bitte sie auch hierzu um entsprechende Änderung der Planungen. Weiter gehe es ihr in diesem
Bereich um die Verlegung des Haltepunktes der S5 an die Stockumer Straße, zum Parkhaus
„Bahnhof Barop“. Sie hoffe hierzu, dass diese Angelegenheit nun auch mit Finanzen unterlegt werde,
damit diese zentrale Verknüpfung in Hombruch, auch im Zusammenhang mit der Bebauung
„Luisenglück“ realisiert werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass man zukünftig den „Campus 2030“ stärker an die Stadteile anbinden wolle,
regt sie an, mögliche, zukünftige Betriebzeitmodelle der „H-Bahn (auch an Samstagen) “ einmal
ausführlicher darzustellen.
Frau Rm Hawighost.-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion dem umfänglichen Konzept grundsätzlich
zustimme. Weiter gibt sie zu Protokoll, dass man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte
ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-
Allee
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Bezüglich des bereits angesprochnen Kreisverkehrs werde man dem Vorschlag des
Behindertenpolitischen Netzwerkes folgen und an dieser Stelle eine Signalanlage vor dem Ausbau
eines Kreisverkehrs bevorzugen.
Herr Wilde geht auf die heutigen Anmerkungen wie folgt ein:
Bezüglich des „Weißen Feldes „ und dem erwähnten „flexiblen Umgang mit diesem Bebauungsplan“
erläutert er, derjenige, der diesen Bebauungsplan kenne, wisse, dass man dort bereits sehr großzügig
von den Festsetzungen befreie. Man strebe nicht an, den Bebauungsplan noch einmal zu verändern
sondern vielmehr beabsichtige, über den Gestaltungsbeirat entsprechend steuernd zu beurteilen, ob
man hier in Bezug auf die jeweiligen Nutzungen und Qualität auf dem richtigen Weg sei, um dann
besser und wenn möglich zu „befreien“ als ein neues Planverfahren anzustrengen .
Das neue „Regenwasserkonzept“ der „Dortmunder Stadtentwässerung“ sehe vor, dass das
Regenwasser durch die neuen Anlagen nicht mehr in den Kanal abgeführt, sondern vielmehr
oberflächlich, über die Bachläufe in den Rüpingsbach und von dort entsprechend in die Emscher
transportiert werde.
Zum Thema „Radwegenetz“ führt er an, dass es hierzu ein entsprechendes Konzept gebe, welches
die verkehrlichen Auswirkungen zeige. Hiermit werde auch noch mal auf Radwege eingegangen. In
diesem Zusammenhang erinnert er an die Realisierung des „RS1“, welcher dann am Nordrand des
Universitäts- und Fachhochschulgeländes entlanglaufe. Damit erhalte man natürlich noch mal eine
ganz andere Anbindungsqualität sowohl Richtung Dortmunder Innenstadt und auch Richtung Bochum.
Diese Aspekte seien alle im Masterplan „Campus 2030“ enthalten.
Bezüglich der Betriebskindergärten existiere zurzeit kein entsprechender Antrag eines Betriebes. Man
würde eine solche Maßnahme natürlich jederzeit begrüßen und nutze auch jede sich bietende
Gelegenheit dazu, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und mit Nachdruck entsprechende Anträge zu
erbitten.
Zu dem durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwähnten Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/
Rückbau“ kündigt er an, diese Angelegenheit zu prüfen und zur nächsten Ratssitzung richtigzustellen.
Bezüglich der Verlagerung des „Bahnhof Barop“ teilt er mit, dass sich diese Angelegenheit aktuell in
der Bearbeitung befände. Man beabsichtige, bis zum Ende des Jahres hierzu den entsprechenden
Planungsauftrag zu vergeben.
Zum Thema „H-Bahn“ regt er an, zunächst den Testbetrieb sowie die Entscheidung zum Wochenendverkehr
abzuwarten. Entsprechende neue Erkenntnis hieraus könne man dann auf jeden Fall noch im
Campusbericht aufnehmen.
Aus den heutigen Wortmeldungen zum Verkehrsknoten „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, nehme
er mit, dass sich eine deutliche Mehrheit dafür abzeichne, diesen behindertengerecht umzubauen.
Wenn dies die Signalanlage und kein Kreisverkehr sein solle, werde dies so umgesetzt. Im Hinblick
auf etwaige Optimierungen könne man dort mit Sicherheit dann noch nachbessern. Er kündigt an,
diese Angelegenheit in diesem Sinne gerne so weiterbefördern.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erläutert Herr Wilde, dass die Verwaltung aufgrund der
heutigen Anmerkung von Frau Rm Albrecht-Winterhoff, bezüglich des „Rückbaus der Uni-
Südtangente“, noch einmal überprüfen und bis zur Ratssitzung schriftlich darstellen werde, was genau
der Rat bisher hierzu beschlossen habe. An das Ergebnis dieser Prüfung werde man sich
selbstverständlich dann gebunden fühlen.
Herr Rm Waßmann erläutert, dass ihm eine entsprechende Klarstellung hierzu durch die Verwaltung
schon wichtig sei, da man nicht wisse, mit welchem Kenntnisstand zu dem Thema „Rückbau und
Anbindung“ die Bezirksvertretung Hombruch der Vorlage zugestimmt habe. Daher plädiert er dafür,
die Entscheidung zur Vorlage heute nicht zu treffen sondern bis zur abschließenden Klärung in der
Ratssitzung zu vertagen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt danach zusammenfassend vor, dass die heutige Vorlage
um den Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/ Rückbau“ vom 10.12.2015 bis zur Ratsitzung
ergänzt werden solle. Dessen ungeachtet könne man ihrer Meinung nach heute aber eine Empfehlung
zur Vorlage aussprechen, wobei es von der Fraktion B’90/ Die Grünen eben in zwei Punkten einen
Dissens zur Vorlage gebe, welcher zuvor entsprechend zu Protokoll gegeben worden sei.
Diesem Vorschlag folgend, erfolgt die heutige Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-,
Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien
des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und
umzusetzen.“


ABVG 15.11.2016:

Wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, werden heute die Tagesordnungspunkte 3.6 „Campus 2030“ und 8.1 „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen“ zusammen behandelt.

Neben der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurden demnach hierzu folgende Anträge in die Beratung der Vorlage einbezogen:

Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (DS-Nr.: 05844-16-E1):

„Auf Einladung des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks Herrn Herkelmann trafen sich am 21. Juni 2016 Vertreter/innen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Tiefbauamtes mit Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Menschen, die von den o.g. Planungen in ihrem Alltag betroffen sind. Dabei geht es dem Behindertenpolitischen Netzwerk nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Kreisverkehren, sondern um die Berücksichtigung behinderter Studierender und Mitarbeiter/innen im Umfeld dieser Kreuzung.

Ziel des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es, den Beschluss zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der o.g. Kreuzung im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen mit Behinderungen zurückzuholen.
Hier ist u.a. DoBuS, der Bereich "Behinderung und Studium" innerhalb des Zentrums für HochschulBildung an der TU Dortmund angesiedelt. Laut Internetauftritt vom 17.10.2016, 7:56 h ist DoBus „eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität Dortmund. DoBuS wird fachlich von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (Frau Prof. Dr. Renate Walthes) begleitet. Ziel von DoBuS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Dabei folgt DoBuS einer eigenen Vorgehensweise, dem "Dortmunder Arbeitsansatz". DoBuS ist eine in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Institution und sehr daran interessiert, andere Hochschulen dabei zu beraten und zu unterstützen, ebenfalls den Weg zu einer barrierefreien Hochschule und barrierefreier Didaktik einzuschlagen.“

Viele der Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen dieses Angebots gehören zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. „DoBuS arbeitet eng mit der "Interessengemeinschaft behinderter, nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender" (IbS), dem "Autonomen Behindertenreferat" (ABeR) der TU Dortmund und der Beauftragten für die Belange behinderter Studierender zusammen.“ U.a. wird ein Arbeitsraum und Hilfsmittel für behinderte Studierende und ein Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender angeboten.


Kreisverkehre sind insbesondere für blinde Fußgänger/innen mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße ist in bestimmten Zeitfenstern besonders hoch. In diesen Zeitfenstern zählen auch behinderte Menschen zu den Nutzer/innen. Eine Orientierung nach Gehör ist bei hohem Verkehrsaufkommen mit einem hohen Verunfallungsrisiko verbunden.


Am 21.06.2016 sagten die anwesenden Ausschuss-Vertreter/innen zu, auf Basis des Austauschs mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk die aktuelle Beschlusslage in ihren Fraktionen erneut zu besprechen.


Zum Tagesordnungspunkt stelle ich den folgenden Antrag:


1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Entscheidung für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße (Drucksache-Nr.: 13217-14 einschließlich der Beschlüsse der BV Hombruch und des ABVG) zurück und beauftragt die Verwaltung, die vorhandene Ampelkreuzung zu ertüchtigen.
2. Das vorhandene Kreisverkehr-Konzept soll im Rahmen des Masterplans Mobilität und begleitet vom Beirat Nahmobilität aktualisiert werden, Dabei werden insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und von lebensälteren Menschen einbezogen.“


Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):

„Die Thematik eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße wurde in einem interfraktionellen Gesprächstermin bereits mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk diskutiert. Ein Ergebnis war, dass die Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle, aufgrund besonderer Umstände, mit einem signifikant erhöhten Unfallrisiko verbunden wäre. Die Hintergründe und Besonderheiten an dieser Stelle sind im Schreiben des Behindertenpolitischen Netzwerkes (Drucksache Nr. 05844-16-E1) hinreichend erläutert worden.
In der Vorlage „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße“ (Drucksache Nr. 13217-14) heißt es zur dort vorhandenen Lichtsignalanlage:

„Im Zuge der Baumaßnahme soll nunmehr auch die Lichtsignalanlage 0353 erneuert werden (Kostenvolumen 123.000,00 Euro). Die Lichtsignalanlage 0353 wurde mit einem Steuergerät M32 der Firma Siemens im Jahre 1986 realisiert. Dieser Steuergerätetyp M32 wurde im Jahre 1994 abgekündigt. Für den Gerätetyp stehen nur noch wenige Ersatzteile zur Verfügung. EinTotalausfall der mehr als 25 Jahre alten Anlage ist in der nächsten Zeit ist nicht auszuschließen. Die Kreuzung befindet sich unmittelbar am Gelände der Universität Dortmund. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden. Die bestehende Signalanlage ist steuerungstechnisch veraltet. Eine verkehrsabhängige Steuerung vor Ort soll im Rahmen der Erneuerung mit sehbehindertengerechter Ausstattung (Blindensignale/Blindentaster) realisiert werden.“

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.


3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.


4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“



Beratungen zur gesamten Angelegenheit:

Herr Rm Berndsen erläutert die Hintergründe des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion weiterhin für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sei. Dieser habe nicht nur Vorteile hinsichtlich des Verkehrsflusses sondern auch insgesamt erhebliche Vorteile hinsichtlich einer Entschleunigung an dieser Stelle.

Herr sB Jütte schließt sich weitestgehend den Worten von Herrn Rm Urbanek an. Ergänzend verdeutlicht er, dass es derzeit an dieser Stelle zu den Stoßzeiten zu großen Rückstaus komme.

Herr Herkelmann betont, dass es dem Behindertenpoltischen Netzwerk mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich um die besondere Situation an dieser Kreuzung gehe, da es sich hierbei um eine Kreuzung handele, welche mit einer innerstädtischen, stark befahrenen Kreuzung und dem hiermit verbundenen erhöhten Risiko für Menschen mit Behinderungen vergleichbar sei. Er betont, dass man sich hiermit nicht generell gegen Kreisverkehre ausspreche sondern es sich hier um einen besonderen Fall handeln würde. Des Weiteren teilt er mit, dass er sich den Ausführungen des SPD-Antrages selbstverständlich anschließe.

Herr Rm Bartsch geht auf die Lichtsignalanlage an der Emil-Figge-Straße im Bereich der KITA (Bericht Campus 2030 unter dem Punkt 3.2.2 b) Evaluierung Nr. 14) ein und teilt mit, dass es aufgrund dieser Lichtsignalanlage nicht erforderlich sei, eine weitere an der heute zur Diskussion stehenden Stelle zu errichten. Weiter führt er beispielhaft den Innenstadt-Kreisverkehr an der Silberstraße an, welcher ebenso von vielen Menschen mit Behinderungen überquert würde und es dort, nach seinem Kenntnisstand, noch nie zu einem Unfall gekommen sei, an dem Menschen mit Behinderungen beteiligt gewesen seien. Seine Fraktion befürworte daher insgesamt weiterhin den Kreisverkehr an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße.

Herr Rm Dudde geht zunächst auf die Vorlage „Campus 2030“ ein und gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion (wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwähnt), dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme, man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-
Allee,
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Herr Rm Gebel erläutert, dass diese Signalanlage, von welcher Herr Rm Bartsch soeben berichtet habe, u. a. auch der Grund dafür sei, warum seine Fraktion auf eine Lichtsignalanlage an der großen Kreuzung verzichten könne und man sich aus diesem Grund dort ebenfalls einen Kreisverkehr wünsche.

Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass die Verwaltung erneut einen entsprechend geänderten Vorgang in den Gremienlauf einzubringen habe, falls anstelle eines Kreisverkehrs eine Lichtsignalanlage beschlossen werden sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass die Vorlage, neben der Finanzierung und dem Baubeschluss, nicht nur den Kreisverkehr und die Lichtsignalanlage betroffen habe, sondern auch den Bereich Emil-Figge-Straße.

Da mit dem heute vorliegenden SPD-Antrag dem im Antrag des Behindertenpoltischen Netzwerkes geäußerten Anliegen Rechnung getragen werde, ist man sich darüber einig, dass heute lediglich eine Beschlussfassung zum o. a. SPD-Antrag sowie zur Vorlage zu fassen ist.


Hiernach erfolgt die heutige Beschlussfassung wie folgt:

1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):



Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt nachfolgenden Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU, Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD, zu:

1.Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.


2.Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.


3.Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.


4.Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“


2.Zur Vorlage (DS-Nr.: 05595-16):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.



zu TOP 3.7
Haus Wenge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06213-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06213-16)

„Nach Hinweisen bezgl. fehlender Standfestigkeit einiger Gebäudeteile des „Haus Wenge“ bei gleichzeitiger inoffizieller Eröffnung der neuen Nutzung bitten wir um einen ausführlichen Sachstandbericht zum derzeitigen baulichen Zustand des Gebäudes und um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1) Ist es richtig, dass Gebäudeteile akut sanierungsbedürftig sind? Welche Vereinbarungen wurden mit dem Inhaber bzgl. der Kosten für die Sanierung getroffen? Wie hoch wären die Sanierungskosten zu veranschlagen?
2) Welche räumliche Nutzung ist von Seiten der Stadt vorgesehen?
3) Ist die Sicherheit für die Nutzer und die Mitarbeiter gewährleistet? Falls ja, warum wurde das Betreten der Räumlichkeiten bei der inoffiziellen Eröffnung nur auf „eigene Gefahr“ zugelassen?
4) Seit wann sind bauliche Mängel am Gebäude bekannt? Wann wurde der Mietvertrag verlängert? Ist die Nutzung mit den baulichen Mängeln vereinbar?
5) Besteht für das Gebäude oder Teile des Gebäudes Denkmalschutz?
6) Welcher Status für das Erbbaurecht für das Grundstück besteht?
7) Ist beabsichtigt das Gebäude zu erwerben? Wenn ja, zu welchem Preis?
8) Auf welcher Beschlussgrundlage ist die Verwaltung in Bezug auf das Haus Wenge tätig geworden?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.8
Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 vor)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.



4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 6. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 785.206 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 231.000 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
· Bürogebäude Luisenstraße, Brandschutzsanierung der 5. Etage, Brandschutzrückstellung 600.000 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.




zu TOP 4.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung:

„Im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.

Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage, unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung, zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Solaranlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06226-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 06226-16-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Solar-Dächerpool auf städtischen Gebäuden:

1. Laut Energiebericht werden derzeit 170 Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern betrieben. Damit bleiben rund 87 % der im Energiemanagement bewirtschafteten Objekte ungenutzt. Wie können weitere Potenziale für PV-Anlagen - auch unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten – ermittelt und genutzt werden?
2. Werden vor dem Hintergrund der gesunkenen Einspeisevergütung für Solarstrom neben dem bisherigen Investorenmodell auch andere Finanzierungskonzepte geprüft? Wenn ja, welche?
3. Wie und unter welchen Voraussetzungen könnte die DEW21 als Investorin für die Solaranlagen des Dächerpools eingebunden werden?
4. NRW legt derzeit ein neues Förderprogramm für die Nutzung von Solaranlagen auf Mietshäusern für den Strom-Eigenverbrauch auf. Gibt es dazu Gespräche mit Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften bzw. der DEW21?
5. Welche vertragliche Regelungen gibt es zum Weiterbetrieb bzw. zum Ausfall der Solaranlagen des Dächerpools bei Dachsanierungen - zum einen für den Investor,
zum anderen für die beteiligten Bürger*innen?
Begründung:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 13.09.2007 „Kommunale Strategien für den Klimaschutz“ wurde die Verwaltung aufgefordert, die im Energiebericht 2005 beschriebenen Bemühungen um Energieeinsparungen in allen städtischen Gebäuden fortzusetzen, um den Strom- und Wärmeverbrauch drastisch zu reduzieren. Durch die auf den städtischen Dächern installierten Photovoltaikanlagen wurden in 2015 ca. 2 129 Tonnen CO2 eingespart. Eine Erhöhung der durch Photovoltaik erzeugten Strommenge würde die CO2-Bilanz der Stadt Dortmund weiter verbessern, und dazu beitragen, die im Handlungsprogramm Klimaschutz definierten Ziele zu erreichen.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 -ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05229-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen und Die Linke & Piraten, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Geländes westlich der zu verlegenden Rüschebrinkstraße in Dortmund-Kirchderne (ehem. Sinteranlage) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 in der Fassung vom 23.02.2016 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen, aktualisierten Gesamtinvestitionsvolumen von 8.390.078,29 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund den Neubau der zu verlegenden Rüschebrinkstraße (äußere Erschließung) mit einem durch Planungsänderung aktualisierten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.647.828,82 (Straßen- und Kanalbau).

Die Finanzierung des Straßenbaus für die äußere Erschließung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014093 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021ff.: 4.041.259,26 Euro


Die Finanzierung der äußeren abwassertechnischen Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2026: 2.606.569,56 Euro

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die äußere Erschließung (die zu verlegende Rüschebrinkstraße) einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Das Gleiche gilt für die Kanalbaukosten der inneren Erschließung.

Gegenstand dieses Vorfinanzierungsvertrages werden ebenfalls die Regelungen zur Übernahme des sogenannten „Erlenbachsammlers“ sein. In dem Vertrag wird die dingliche Sicherung und die Zugänglichkeit für die Unterhaltung des Sammlers geregelt.

Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete innere und äußere Erschließung regeln. Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.

Die innere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau,
- Regenrückhalte- und Regenklärbecken,
- Straßenbau einschl. Verkehrsgrün, Beschilderung u. ggf. erforderliche Markierung,
- Beleuchtung

Die innere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt für Betrieb und Unterhaltung eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 210.999,51 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

Die äußere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. von 121.489,83 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 41.173,63 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren in gleicher Höhe gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.


zu TOP 5.2
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05972-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 5.3
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0209 Evinger Straße/Münsterstraße/Lindenhorster Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05600-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0209 Evinger Straße/Münsterstraße/Lindenhorster Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 96.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der LSA 0209 erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 96.000,00 Euro
Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.918,00 Euro.


zu TOP 5.4
Erneuerung von 6 Lichtsignalanlagen im Bereich Märkische Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05405-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, die Erneuerung von 6 Lichtsignalanlagen im Bereich Märkische Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 204.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der Erneuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 204.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 7.732,00 Euro.


zu TOP 5.5
Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen an der Kaiserstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05995-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, die Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Kaiserstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 157.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der Erneuerung der Lichtsignalanlagen erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 157.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 7.972,67 Euro.


zu TOP 5.6
Erneuerung der LSA 0077 Burgholzstraße/Eberstraße-Eisenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05926-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0077 Burgholzstraße/Eberstraße-Eisenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 71.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der LSA 0077 erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 71.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.051,33 Euro.


zu TOP 5.7
Tiefbaubaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2016 - 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05228-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Baumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 5.8
4. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand Oktober 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06051-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 4. Quartalsbericht 2016 zur Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016

(Drucksache Nr.: 05718-16)

Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016 vor:

„Hierzu liegt vor: Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion B’90/Die
Grünen) (DrucksacheNr.: 05718-16):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur
Umsetzung Haushaltsbeschlusses vom 26.11.2015 zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 hat der Rat festgestellt, dass eine Aufstockung der Mittel für
die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Es wurde
beschlossen, die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in jedem Fall zu
verstärken, u.a. auch um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent
Radverkehrsanteil zu erreichen.
Die Verwaltung wurde in dem Zusammenhang beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete
Maßnahmen vorzuschlagen.

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05718-16-
E3):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, Vorschläge für Maßnahmen
vorzulegen, wie die bisher vereinnahmten, aber noch nicht eingesetzten Stellplatzablösemittel
zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und des ÖPNV eingesetzt
werden können.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht über die in 2016 eingenommenen
und noch zu erwartenden Mittel aus der Stellplatzablöse aufzustellen und dem Ausschuss
darzulegen, wie diese verwendet werden sollen.
Begründung:
Im aktuellen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses heißt es: „Im geprüften Zeitraum
2011 bis 2015 sind keine Stellplatzablösemittel verwendet worden.
Die Prüfung zeigte, dass FB 66 keine ausreichenden Schritte zur Verwendung der Mittel
unternommen hat. Insgesamt summieren sich die vereinnahmten, aber noch nicht eingesetzten
Stellplatzablösemittel bis zum 31.12.2015 auf 1,8 Mio. €.“
Nach § 51 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die von der Stadt
vereinnahmten Stellplatzablösebeträge für die Herstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten,
zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
sowie des Fahrradverkehrs eingesetzt werden.“

AUSW: 21.09.2016:
Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum o. a. Bitte um Stellungnahme und zum Antrag seiner
Fraktion.
Da insgesamt hierzu eher die Zuständigkeit des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
gesehen werde, schlägt Her Wilde vor, die hierzu zu erstellenden Stellungnahmen beiden
Ausschüssen (AUSW und ABVG) vorzulegen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter verdeutlicht, dass es zum einen um die Planung und zum anderen
um die Umsetzung der Maßnahmen und damit Verausgabung der veranschlagten Mittel gehe und
damit hier auf jeden Fall die Zuständigkeit beider Ausschüsse gesehen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwartet eine entsprechende
Stellungnahme der Verwaltung (zur o. a. Bitte um Stellungnahme sowie zum Zusatz-
/Ergänzungsantrag) zur nächsten Sitzung des AUSW und bittet darum, diese Stellungnahme
auch dem ABVG zuzuleiten.“


Weiter liegt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün folgendes vor

Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05718-16-E1) (siehe Anlage)

Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016:

AUSW, 02.11.2016:

Herr Rm Dudde bedankt sich zunächst für die Stellungnahme der Verwaltung, macht aber weiter deutlich, dass man allerdings verständnislos aufnehme, dass das Paket des entsprechenden Haushaltsantrages nicht in der Form gesichtet wurde und der hierin enthaltene Auftrag an die Verwaltung insofern untergegangen sei. Auch die inzwischen wiederholten Hinweise auf die personelle Situation könne man in der Form nicht akzeptieren. Die hiermit verbunden Entschuldigung nehme man natürlich an, verbinde dies aber gleichzeitig mit der
Frage, wie die Verwaltung die personelle Situation real lösen werde, damit ein solches „Übersehen“ in der Form zukünftig nicht mehr vorkomme.
Außerdem wolle man wissen, wann mit einer genauen Auflistung entsprechender Maßnahmen zu rechnen sei und welche Maßnahmen die Verwaltung konkret mit den zur Verfügung stehenden Mitteln initiieren wolle.
Zu der in der heutigen Stellungnahme enthaltenen Auflistung (Seite 3) gehe man davon aus, dass es sich hierbei um die Maßnahmen handele, die über die Stellplatzablösemittel finanziert werden könnten. Zu den drei in dieser Tabelle aufgeführten Punkten mit dem Hinweis „wird geprüft“ bittet er um entsprechende Konkretisierung, woraus hervorgehe, was dort genau geprüft werde und was hier beabsichtigt sei.
Zum Bushaltestellenprogramm bittet er zudem um genaue Darstellung der Abgrenzung zur DSW 21.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es durchaus anzuerkennen sei, dass die Verwaltung sich hier entschuldigt habe. Der vorliegenden Fehler habe natürlich auch beachtliche Auswirkungen. Was seiner Fraktion ebenso nicht gefallen habe, sei die immer wieder angeführte Personalsituation. Die Politik habe gerade für die beiden betroffenen Fachbereiche „grünes Licht“ für eine personelle Aufstockung gegeben. Wichtig sei aber auch Ihm, nun von der Verwaltung zu erfahren, wie diese verhindern wolle, dass noch mal Ähnliches passiere. In der heute vorliegenden Stellungnahme sei die Rede davon, dass man die Gründe nicht mehr nachvollziehen könne. Das möge so sein, trotzdem müsse, seiner Meinung nach, nun ein Verfahren eingeführt werden, welches für die Zukunft in gleichgelagerten Fällen sicherstelle, dass die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zeitnah gewährleistet sei.

Herr Wilde teilt hierauf mit, dass die Verwaltung keineswegs stolz auf diese Angelegenheit, allerdings inzwischen ausreichend dafür sensibilisiert worden sei, so dass die Weitergabe und entsprechende Umsetzung kommender Haushaltbegleitbeschlüsse reibungslos erfolgen werde.
Die erwähnte personelle Situation liege nicht an fehlenden politischen Beschlüssen. Die Lücken, die derzeit noch bestehen würden, seien vielmehr auf verwaltungsinternes Handeln und auf Ausschreibungsergebnisse (fehlende Bewerbungen externer Bewerber/-innen) zurückzuführen.
Vor dem Hintergrund der heutigen Diskussion und da das Thema auch noch im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zu thematisieren sei, werde er dezernatsübergeifend mit dem Kollegen Martin Lürwer daran arbeiten, dass man die entsprechenden Maßnahmen gemeinsam, mit Umsetzungs-Schwerpunkt im Tiefbaubereich, möglichst im nächsten Jahr realisiere.
Weiter signalisiert Herr Wilde, dass die Beantwortung der o. a. noch offenen Fragen des Herrn Rm Dudde bezüglich einzelner Maßnahmen, welche in der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung noch nicht hinreichend konkret dargestellt worden seien, im Nachgang zur heutigen Sitzung erfolgen werde.
Auf Nachfrage von Herrn sB Auffahrt bestätigt Her Wilde, das seine letzten Ausführungen so zu verstehen seien, als dass damit die Bearbeitung des auf Seite 3 der in der Stellungnahme an drei Stellen angebrachte Vermerk „wird geprüft“ gemeint sei.

Ergänzend hierzu erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter die Verwaltung daran, auch die im ersten Teil der Stellungnahme erwähnten, durch Ratsbeschluss zur Verfügung gestellten Mittel für den Radverkehr (600.000 Euro) noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und heute mündlich ergänzte Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die noch offenen Punkte schriftlich dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) und dem Ausschuss, für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) vorzulegen.


ABVG, 15.11.2016:

Der ABVG nimmt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung sowie die Empfehlung des AUSW vom 02.11. zur Kenntnis und erwartet zu einer der nächsten Sitzungen die hiernach noch ausstehende Stellungnahme der Verwaltung.

zu TOP 5.10
Erhebung eines Grünflächenkatasters für die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06234-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 06234-16-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Erhebung eines Grünflächenkatasters:

1. Welche Instrumente nutzt die Stadt Dortmund für das Management der kommunalen Grünflächen?

2. Inwiefern plant die Stadt Dortmund die Einführung eines Grünflächeninformationssystems im Sinne eines digitalen Grünflächenkatasters für eine effizientere und transparentere Grünflächenplanung und –pflege?

3. Wie teuer wäre die Erhebung eines solchen Katasters und inwieweit würden sich durch die digitale Zusammenfassung von Geodaten langfristig personelle und finanzielle Ressourcen effizienter verwalten lassen?

4. Sollte es bereits Planungen geben, bitten wir um einen Sachstandsbericht.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.11
Handyparken
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06244-16)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-06244-16-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die das Tiefbau- und das Ordnungsamt, dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 15. November einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema „Handyparken“ mündlich vorzutragen. Im Besonderen sollte in dem Bericht auf die Arbeit der Verwaltungsprojektgruppe und ein erstes mögliches Pilotprojekt im Stadtgebiet eingegangen werden.“


ABVG 15.11.2016:

Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Uehlendahl nimmt wie folgt Stellung:
Sie erläutert, dass das Projekt Handyparken nach dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes ein gemeinsames Projekt des Ordnungsamtes und des Tiefbauamtes geworden sei, aber auch das Dortmunder Systemhaus beteiligt sich daran. Man habe sich sodann gemeinsam zu einem Projektteam zusammengefunden und sich nunmehr mit den technischen Varianten auseinandergesetzt. Inzwischen sei man soweit, dass man innerhalb des Wallrings ein Pilotversuch starten möchte. Man habe noch keine konkrete Fläche festgelegt, aber es soll nicht nur ein einzelner Parkplatz sein, sondern ein konkreter Bereich. Dieser Pilotversuch soll ab dem Frühjahr 2017 erfolgen. Hiernach werde man mehr Kenntnis darüber erlangt haben, was zum Detail bedeutet, wie werden tatsächlich die Daten erfasst und auch kontrolliert bzw. verwarnt. Über letzteres könne das Ordnungsamt berichten.
Ebenso teilt sie mit, dass man sich nicht auf ein spezielles Bezahlverfahren festlegen werde, sondern das man eine Portallösung anstrebe, wo sich die verschiedenen Handyparkanbieter registrieren lassen können und diese dann jeweils mit dem Nutzer eigene Verträge abschließen können.

Frau Dorka nimmt wie folgt Stellung:
Sie teilt mit, dass man momentan dabei sei die MDE-Geräten, mit denen man künftig auch das Handyparken kontrollieren wolle, auszutauschen. Dieser Prozess werde aber etwas länger dauern, da hier Vergaben zu erfolgen sind und zudem müssen die technischen Anforderungen definiert sein. Weiter fügt sie hinzu, dass es unterschiedlichste Möglichkeiten und Varianten gebe, dieses Thema umzusetzen. Hier arbeite man auch mit dem Dortmunder Systemhaus zusammen, um die Kosten dafür zu ermitteln.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.12
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays") - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06230-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Abweichend von der im § 4 der „Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen“ vorgesehenen Beratungsfolge, beschließt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt Dortmund das für die Anschaffung der dynamischen Dialogdisplays im Beschluss mit der DS-Nr. 01319-15 am 20.10.2015 vom Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 100.000,00 Euro um 40.000,00 Euro auf 140.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Anschaffung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014624 – Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer – mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2016: 1.606,50 Euro
Haushaltsjahr 2017: 138.393,50 Euro

Die Anschaffung bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 43.600,00 Euro.


zu TOP 5.13
Mehrbedarf des Tiefbauamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen
- Verkehrsflächen und -anlagen
- Natur- und Landschaftsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06228-16)

Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, diese Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

Herr sB Auffahrt schließt sich den Worten seines Vorredners für seine Fraktion an und bittet, dass bis zu dieser Sitzung eine Liste der Projekte vorgelegt werde, die diese Beschlusserhöhung umfasst.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 5.14
Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive - Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06207-16)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

a) Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des Konzeptes zur Personalverstärkung des
Tiefbauamtes und somit die Einrichtung von 11,0 vzv. Planstellen mit Stellenplan 2018

sowie deren sofortige Besetzung. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung
von 6,5 vzv. überplanmäßigen befristeten Projektstellen in 2017.


b) Der Rat der Stadt beschließt, die Personalbedarfe -soweit erforderlich- durch externe
Einstellungen zu decken.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05935-16)


Herr Rm Gebel bittet die Verwaltung darum, eine Aufstellung zu der internen Leistungsverrechnung vorzulegen.

Frau Müller teilt mit, dass sie diese Aufstellung als Anlage zum Protokoll nachreichen werde.
Ebenso weist sie daraufhin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften am 03.11.2016 auf Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05811-16-E1) die Gebührensatzung in einigen Positionen, insbesondere im Kremationsbereich, erhöht worden sei. Aufgrund der schnellen Taktung der diesjährigen Gremienreihenfolge sei der Wirtschaftsplan 2017 schon im Geschäftsgang gewesen und konnte in der jetzt vorliegenden Form nicht mehr verändert werden. Sie weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mehrerlöse nach dieser Gebührenerhöhung 71.000,00 € betragen werden, vorausgesetzt, dass die Fallzahlen so übereinstimmen. Demzufolge würde sich der Jahresverlust der Friedhöfe, welcher zurzeit mit 79.000,00€ ausgewiesen sei dann um die erwähnten 71.000,00€ minimieren.

Aufgrund der Ausführungen von Frau Müller, einigt man sich darauf, die Vorlage in der durch die o. a Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.11.2016 geänderten Fassung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der durch Beschlussfassung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Beteiligungen vom 03.11.2016 geänderten Fassung, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06126-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Dritter Quartalsbericht 2016 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06038-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Dachbegrünung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06243-16)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 06243-16-E1):

„Die Themen Klima, Grün und Wasser haben für die Siedlungs- und Freiraumentwicklung in der Stadt Dortmund eine besondere Bedeutung und herausragende Stellung. Durch eine Vielzahl von Initiativen und Projekten wird hieran gearbeitet. Die Teilnahme an der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ (Drucksache Nr. 05560-16) ist ein gutes Beispiel wie nachhaltig und wegweisend in Dortmund gearbeitet wird.
Auch eine Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern kann hier einen relevanten und signifikanten Beitrag leisten. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund empfiehlt regelmäßig und nachdrücklich die Dachbegrünung bei Bauprojekten. Eine verbindliche Regelung zur Dachbegrünung existiert allerdings noch nicht, so dass geprüft werden sollte, ob eine solche Regelung möglich und zielführend wäre.
Dies betrifft nicht nur die Begrünung von Dächern in Neubaugebieten (Wohnen, Gewerbe, Handel und Infrastruktur) sondern auch den genehmigungspflichtigen Umbau von Dächern bei Bestandsobjekten.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt,

5. die von einer Dachbegrünung ausgehenden Wirkungen auf die Bereiche Umwelt, Klima, Stadtklima, Regenrückhaltung, Wasserablauf im Grundsatz darzulegen.

6. die Mehraufwendungen für eine Dachbegrünung hinsichtlich Errichtung, Pflege und zusätzlicher Statik aufzuzeigen.


7. darzulegen mit welchen Instrumenten die Errichtung auch von privaten und gewerblichen Gründächern verbindlicher als bislang geregelt werden kann.


8. einen Vorschlag zu erarbeiten, in welchen Siedlungsbereichen diese Instrumente künftig zum Einsatz kommen sollten.


9. dem ABVG und gleichzeitig auch dem AUSW eine entsprechende Informations- und Entscheidungsvorlage in der ersten Jahreshälfte 2017 vorzulegen.“



Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem o. a. Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu.


8. Anfragen

zu TOP 8.1
Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen"
Antrag des Behindertenpolitschen Netzwerk
(Drucksache Nr.: 05844-16-E1)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016:

„Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 31.10.2016:

„Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse, erklärt, ihre Fraktion
werde dem Rat der Stadt Dortmund zwar empfehlen, die Vorlage zu beschließen, allerdings gelte dies
nicht für folgende zwei Punkte im „Städtbaulichen Entwicklungskonzept …“ unter dem Kapitel „Das
Konzept“ bzgl. der Verkehrsanbindung. Sie händigt der Geschäftsführung der BV-Hombruch dazu
folgende Erklärung aus, die zur Niederschrift genommen werden soll:
Erklärung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage der
Verwaltung zu beschließen unter Ausschluss der im Konzept unter dem Punkt „Verkehrsanbindung“
aufgeführten Aussagen zur Sperrung der Ostenbergstraße und den nicht geplanten Rückbau des
nördlichen Teils der Universitätstangente östlich der Straße Meitnerweg.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom
27.09.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“

AUSW, 02.11.2016:
Herr Wilde verdeutlicht einleitend zu dieser Angelegenheit, dass die geplanten Maßnahmen mit einem
großen Konsens aller Beteiligten vereinbart wurden. Zu der aktuell noch bestehenden Diskussion
bezüglich des Knotens „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, wo es darum ginge, ob dort der
Kreisverkehr die richtige Antwort sei oder man es nicht bei einer Signalanlage belassen wolle, würde
er allerdings heute gerne noch mal ein entsprechendes Votum aus diesem Ausschuss mitnehmen.
Hiernach stellt Herr Draxler das Entwicklungskonzept mittels Powerpoint-Vortrag vor (siehe Anlage).
Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich zunächst für diesen Bericht und äußert sich positiv zu den
geplanten Maßnahmen. Wo ihre Fraktion allerdings noch Lücken sehe, sei das Radwegenetz und die
Überplanung der S1. Ihr persönlich habe die Idee gut gefallen, die Ausgleichsflächen im „Weißen
Feld“ als Ackerflächen für ökologischen Landbau anzubieten. Weiter möchte sie wissen, ob es bereits
Gespräche bezüglich der angedachten Betriebskindergärten gebe oder, ob man hier, wie im restlichen
Stadtgebiet eine Kindertagesstätte mit einem Investor errichten werde.
Frau Rm Albrecht-Winterhoff verweist zum Thema „Uni-Süd-Tangente“ auf den hierzu gefassten
Ratsbeschluss vom 10.12.2015, wonach ein „mittelfristiger“ Teilrückbau der Uni-Straße auf zwei
Fahrspuren beschlossen worden sei und kein „langfristiger“. In der vorliegenden Vorlage (Seite 45) sei
aber erneut von einem langfristigen Rückbau die Rede. Sie bittet hierzu zu Protokoll zu nehmen, dass
ihre Fraktion zu diesem Punkt eine entsprechende Klarstellung erwarte.
Zu dem von Herrn Wilde bereits angesprochenen Thema des Kreisverkehrs „Vogelpothsweg/ Emil-
Figge-Straße“ verweist sie zunächst auf die hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Grün anstehende Entscheidung zum Antrag des Behindertenpolitischen
Netzwerkes. Wenn dort eine Signalanlage priorisiert würde, was aus ihrer Sicht zu begrüßen wäre,
bitte sie auch hierzu um entsprechende Änderung der Planungen. Weiter gehe es ihr in diesem
Bereich um die Verlegung des Haltepunktes der S5 an die Stockumer Straße, zum Parkhaus
„Bahnhof Barop“. Sie hoffe hierzu, dass diese Angelegenheit nun auch mit Finanzen unterlegt werde,
damit diese zentrale Verknüpfung in Hombruch, auch im Zusammenhang mit der Bebauung
„Luisenglück“ realisiert werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass man zukünftig den „Campus 2030“ stärker an die Stadteile anbinden wolle,
regt sie an, mögliche, zukünftige Betriebzeitmodelle der „H-Bahn (auch an Samstagen) “ einmal
ausführlicher darzustellen.
Frau Rm Hawighost.-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion dem umfänglichen Konzept grundsätzlich
zustimme. Weiter gibt sie zu Protokoll, dass man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte
ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-
Allee
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Bezüglich des bereits angesprochnen Kreisverkehrs werde man dem Vorschlag des
Behindertenpolitischen Netzwerkes folgen und an dieser Stelle eine Signalanlage vor dem Ausbau
eines Kreisverkehrs bevorzugen.
Herr Wilde geht auf die heutigen Anmerkungen wie folgt ein:
Bezüglich des „Weißen Feldes „ und dem erwähnten „flexiblen Umgang mit diesem Bebauungsplan“
erläutert er, derjenige, der diesen Bebauungsplan kenne, wisse, dass man dort bereits sehr großzügig
von den Festsetzungen befreie. Man strebe nicht an, den Bebauungsplan noch einmal zu verändern
sondern vielmehr beabsichtige, über den Gestaltungsbeirat entsprechend steuernd zu beurteilen, ob
man hier in Bezug auf die jeweiligen Nutzungen und Qualität auf dem richtigen Weg sei, um dann
besser und wenn möglich zu „befreien“ als ein neues Planverfahren anzustrengen .
Das neue „Regenwasserkonzept“ der „Dortmunder Stadtentwässerung“ sehe vor, dass das
Regenwasser durch die neuen Anlagen nicht mehr in den Kanal abgeführt, sondern vielmehr
oberflächlich, über die Bachläufe in den Rüpingsbach und von dort entsprechend in die Emscher
transportiert werde.
Zum Thema „Radwegenetz“ führt er an, dass es hierzu ein entsprechendes Konzept gebe, welches
die verkehrlichen Auswirkungen zeige. Hiermit werde auch noch mal auf Radwege eingegangen. In
diesem Zusammenhang erinnert er an die Realisierung des „RS1“, welcher dann am Nordrand des
Universitäts- und Fachhochschulgeländes entlanglaufe. Damit erhalte man natürlich noch mal eine
ganz andere Anbindungsqualität sowohl Richtung Dortmunder Innenstadt und auch Richtung Bochum.
Diese Aspekte seien alle im Masterplan „Campus 2030“ enthalten.
Bezüglich der Betriebskindergärten existiere zurzeit kein entsprechender Antrag eines Betriebes. Man
würde eine solche Maßnahme natürlich jederzeit begrüßen und nutze auch jede sich bietende
Gelegenheit dazu, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und mit Nachdruck entsprechende Anträge zu
erbitten.
Zu dem durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwähnten Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/
Rückbau“ kündigt er an, diese Angelegenheit zu prüfen und zur nächsten Ratssitzung richtigzustellen.
Bezüglich der Verlagerung des „Bahnhof Barop“ teilt er mit, dass sich diese Angelegenheit aktuell in
der Bearbeitung befände. Man beabsichtige, bis zum Ende des Jahres hierzu den entsprechenden
Planungsauftrag zu vergeben.
Zum Thema „H-Bahn“ regt er an, zunächst den Testbetrieb sowie die Entscheidung zum Wochenendverkehr
abzuwarten. Entsprechende neue Erkenntnis hieraus könne man dann auf jeden Fall noch im
Campusbericht aufnehmen.
Aus den heutigen Wortmeldungen zum Verkehrsknoten „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, nehme
er mit, dass sich eine deutliche Mehrheit dafür abzeichne, diesen behindertengerecht umzubauen.
Wenn dies die Signalanlage und kein Kreisverkehr sein solle, werde dies so umgesetzt. Im Hinblick
auf etwaige Optimierungen könne man dort mit Sicherheit dann noch nachbessern. Er kündigt an,
diese Angelegenheit in diesem Sinne gerne so weiterbefördern.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erläutert Herr Wilde, dass die Verwaltung aufgrund der
heutigen Anmerkung von Frau Rm Albrecht-Winterhoff, bezüglich des „Rückbaus der Uni-
Südtangente“, noch einmal überprüfen und bis zur Ratssitzung schriftlich darstellen werde, was genau
der Rat bisher hierzu beschlossen habe. An das Ergebnis dieser Prüfung werde man sich
selbstverständlich dann gebunden fühlen.
Herr Rm Waßmann erläutert, dass ihm eine entsprechende Klarstellung hierzu durch die Verwaltung
schon wichtig sei, da man nicht wisse, mit welchem Kenntnisstand zu dem Thema „Rückbau und
Anbindung“ die Bezirksvertretung Hombruch der Vorlage zugestimmt habe. Daher plädiert er dafür,
die Entscheidung zur Vorlage heute nicht zu treffen sondern bis zur abschließenden Klärung in der
Ratssitzung zu vertagen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt danach zusammenfassend vor, dass die heutige Vorlage
um den Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/ Rückbau“ vom 10.12.2015 bis zur Ratsitzung
ergänzt werden solle. Dessen ungeachtet könne man ihrer Meinung nach heute aber eine Empfehlung
zur Vorlage aussprechen, wobei es von der Fraktion B’90/ Die Grünen eben in zwei Punkten einen
Dissens zur Vorlage gebe, welcher zuvor entsprechend zu Protokoll gegeben worden sei.
Diesem Vorschlag folgend, erfolgt die heutige Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-,
Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien
des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und
umzusetzen.“


ABVG 15.11.2016:

Wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, werden heute die Tagesordnungspunkte 3.6 „Campus 2030“ und 8.1 „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen“ zusammen behandelt.

Neben der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurden demnach hierzu folgende Anträge in die Beratung der Vorlage einbezogen:

Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (DS-Nr.: 05844-16-E1):

„Auf Einladung des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks Herrn Herkelmann trafen sich am 21. Juni 2016 Vertreter/innen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Tiefbauamtes mit Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Menschen, die von den o.g. Planungen in ihrem Alltag betroffen sind. Dabei geht es dem Behindertenpolitischen Netzwerk nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Kreisverkehren, sondern um die Berücksichtigung behinderter Studierender und Mitarbeiter/innen im Umfeld dieser Kreuzung.

Ziel des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es, den Beschluss zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der o.g. Kreuzung im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen mit Behinderungen zurückzuholen.
Hier ist u.a. DoBuS, der Bereich "Behinderung und Studium" innerhalb des Zentrums für HochschulBildung an der TU Dortmund angesiedelt. Laut Internetauftritt vom 17.10.2016, 7:56 h ist DoBus „eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität Dortmund. DoBuS wird fachlich von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (Frau Prof. Dr. Renate Walthes) begleitet. Ziel von DoBuS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Dabei folgt DoBuS einer eigenen Vorgehensweise, dem "Dortmunder Arbeitsansatz". DoBuS ist eine in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Institution und sehr daran interessiert, andere Hochschulen dabei zu beraten und zu unterstützen, ebenfalls den Weg zu einer barrierefreien Hochschule und barrierefreier Didaktik einzuschlagen.“

Viele der Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen dieses Angebots gehören zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. „DoBuS arbeitet eng mit der "Interessengemeinschaft behinderter, nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender" (IbS), dem "Autonomen Behindertenreferat" (ABeR) der TU Dortmund und der Beauftragten für die Belange behinderter Studierender zusammen.“ U.a. wird ein Arbeitsraum und Hilfsmittel für behinderte Studierende und ein Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender angeboten.


Kreisverkehre sind insbesondere für blinde Fußgänger/innen mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße ist in bestimmten Zeitfenstern besonders hoch. In diesen Zeitfenstern zählen auch behinderte Menschen zu den Nutzer/innen. Eine Orientierung nach Gehör ist bei hohem Verkehrsaufkommen mit einem hohen Verunfallungsrisiko verbunden.


Am 21.06.2016 sagten die anwesenden Ausschuss-Vertreter/innen zu, auf Basis des Austauschs mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk die aktuelle Beschlusslage in ihren Fraktionen erneut zu besprechen.


Zum Tagesordnungspunkt stelle ich den folgenden Antrag:


3. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Entscheidung für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße (Drucksache-Nr.: 13217-14 einschließlich der Beschlüsse der BV Hombruch und des ABVG) zurück und beauftragt die Verwaltung, die vorhandene Ampelkreuzung zu ertüchtigen.
4. Das vorhandene Kreisverkehr-Konzept soll im Rahmen des Masterplans Mobilität und begleitet vom Beirat Nahmobilität aktualisiert werden, Dabei werden insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und von lebensälteren Menschen einbezogen.“


Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):

„Die Thematik eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße wurde in einem interfraktionellen Gesprächstermin bereits mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk diskutiert. Ein Ergebnis war, dass die Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle, aufgrund besonderer Umstände, mit einem signifikant erhöhten Unfallrisiko verbunden wäre. Die Hintergründe und Besonderheiten an dieser Stelle sind im Schreiben des Behindertenpolitischen Netzwerkes (Drucksache Nr. 05844-16-E1) hinreichend erläutert worden.
In der Vorlage „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße“ (Drucksache Nr. 13217-14) heißt es zur dort vorhandenen Lichtsignalanlage:

„Im Zuge der Baumaßnahme soll nunmehr auch die Lichtsignalanlage 0353 erneuert werden (Kostenvolumen 123.000,00 Euro). Die Lichtsignalanlage 0353 wurde mit einem Steuergerät M32 der Firma Siemens im Jahre 1986 realisiert. Dieser Steuergerätetyp M32 wurde im Jahre 1994 abgekündigt. Für den Gerätetyp stehen nur noch wenige Ersatzteile zur Verfügung. EinTotalausfall der mehr als 25 Jahre alten Anlage ist in der nächsten Zeit ist nicht auszuschließen. Die Kreuzung befindet sich unmittelbar am Gelände der Universität Dortmund. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden. Die bestehende Signalanlage ist steuerungstechnisch veraltet. Eine verkehrsabhängige Steuerung vor Ort soll im Rahmen der Erneuerung mit sehbehindertengerechter Ausstattung (Blindensignale/Blindentaster) realisiert werden.“

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

10. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.

11. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.


12. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.


13. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“



Beratungen zur gesamten Angelegenheit:

Herr Rm Berndsen erläutert die Hintergründe des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion weiterhin für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sei. Dieser habe nicht nur Vorteile hinsichtlich des Verkehrsflusses sondern auch insgesamt erhebliche Vorteile hinsichtlich einer Entschleunigung an dieser Stelle.

Herr sB Jütte schließt sich weitestgehend den Worten von Herrn Rm Urbanek an. Ergänzend verdeutlicht er, dass es derzeit an dieser Stelle zu den Stoßzeiten zu großen Rückstaus komme.

Herr Herkelmann betont, dass es dem Behindertenpoltischen Netzwerk mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich um die besondere Situation an dieser Kreuzung gehe, da es sich hierbei um eine Kreuzung handele, welche mit einer innerstädtischen, stark befahrenen Kreuzung und dem hiermit verbundenen erhöhten Risiko für Menschen mit Behinderungen vergleichbar sei. Er betont, dass man sich hiermit nicht generell gegen Kreisverkehre ausspreche sondern es sich hier um einen besonderen Fall handeln würde. Des Weiteren teilt er mit, dass er sich den Ausführungen des SPD-Antrages selbstverständlich anschließe.

Herr Rm Bartsch geht auf die Lichtsignalanlage an der Emil-Figge-Straße im Bereich der KITA (Bericht Campus 2030 unter dem Punkt 3.2.2 b) Evaluierung Nr. 14) ein und teilt mit, dass es aufgrund dieser Lichtsignalanlage nicht erforderlich sei, eine weitere an der heute zur Diskussion stehenden Stelle zu errichten. Weiter führt er beispielhaft den Innenstadt-Kreisverkehr an der Silberstraße an, welcher ebenso von vielen Menschen mit Behinderungen überquert würde und es dort, nach seinem Kenntnisstand, noch nie zu einem Unfall gekommen sei, an dem Menschen mit Behinderungen beteiligt gewesen seien. Seine Fraktion befürworte daher insgesamt weiterhin den Kreisverkehr an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße.

Herr Rm Dudde geht zunächst auf die Vorlage „Campus 2030“ ein und gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion (wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwähnt), dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme, man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-
Allee,
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.

Herr Rm Gebel erläutert, dass diese Signalanlage, von welcher Herr Rm Bartsch soeben berichtet habe, u. a. auch der Grund dafür sei, warum seine Fraktion auf eine Lichtsignalanlage an der großen Kreuzung verzichten könne und man sich aus diesem Grund dort ebenfalls einen Kreisverkehr wünsche.

Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass die Verwaltung erneut einen entsprechend geänderten Vorgang in den Gremienlauf einzubringen habe, falls anstelle eines Kreisverkehrs eine Lichtsignalanlage beschlossen werden sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass die Vorlage, neben der Finanzierung und dem Baubeschluss, nicht nur den Kreisverkehr und die Lichtsignalanlage betroffen habe, sondern auch den Bereich Emil-Figge-Straße.

Da mit dem heute vorliegenden SPD-Antrag dem im Antrag des Behindertenpoltischen Netzwerkes geäußerten Anliegen Rechnung getragen werde, ist man sich darüber einig, dass heute lediglich eine Beschlussfassung zum o. a. SPD-Antrag sowie zur Vorlage zu fassen ist.


Hiernach erfolgt die heutige Beschlussfassung wie folgt:



1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt nachfolgenden Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU, Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD, zu:

1.Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.


2.Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.


3.Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.


4.Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“



2.Zur Vorlage (DS-Nr.: 05595-16):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.





9. Informationen der Verwaltung

zu TOP 9.1
Zwischennachricht zum Thema: Sanierung des Festplatzes Eberstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06312-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Zwischennachricht der Verwaltung zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 17:04 Uhr.




Schmidt Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


(See attached file: 6.1_ÖFF_Wirtschaftsplan Friedhöfe_Nachfrage aus der Sitzung.pdf)