Niederschrift (öffentlich)
über die 35. Sitzung des Schulausschusses
am 26.06.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 12:00 - 14:20 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Alisa Löffler (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Wolfram Frebel (B‘90/Die Grünen) i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB Matthias Helferich (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Anke Starr (Stadteltern)
Rainer Schiffers (Stadteltern) (ab14.00 Uhr)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Kai Averbeck (4/Dez-Büro)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Manfred Hagedorn (FB 40)
Gernot Willeke (FB40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Julia Gericks (4/Dez-Büro)
Josef Spitzer (FB 65)
Sandra Fitzen (FB 40)
Corinna Hoffmann (FB 50)
Jutta Paul (FB 40)
4. Schulaufsicht
Holger Nolte
5. Gäste
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Li Mevissen (SCHLAU DORTMUND)
Moritz Heller (SLADO)
KHK Matthias Spiekenheuer (Kriminalkommissariat Gewaltprävention/Opferschutz)
6. Abwesend:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tilda Isimbi (Bezirksschülervertretung)
Lena Kah (Bezirksschülervertretung)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner
Peter Rieger
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 35. Sitzung des Schulausschusses,
am 26.06.2019, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)
2.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)
2.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-19)
3.2 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)
3.3 3. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2019)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14518-19)
3.4 Schulsozialarbeit und Gewaltprävention an Dortmunder Schulen
Mdl. Bericht, Präsentation
3.5 Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14332-19-E1)
3.6 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund
Mdl. Bericht
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
4.1 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14052-19)
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14465-19)
5.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
5.3 Musik fördert Bildungschancen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14350-19)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Schulhofgestaltung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14528-19)
6.2 "So läuft das" - Schulmobilitätskonzept
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14529-19)
6.3 Pädagogisches Grundkonzept zur Demokratieförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14615-19)
6.4 Fehlende Einführungsphase an Gymnasien im Schuljahr 2024/25
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14607-19)
6.5 Unterhaltung bestehender Medientechnik in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14614-19)
6.6 Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14695-19)
7. Bericht
7.1 "Schlau macht Vielfalt" - Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
Mdl. Bericht
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Frau Altundal-Köse begrüßte die anwesenden Gäste und Berichterstatter.
Außerdem verabschiedete sie Frau Möckel als Sprecherin der Grundschulen und Herrn Dr. von Elsenau als Sprecher der Gymnasien in den Ruhestand und bedankte sich für die Mitarbeit im Schulausschuss in den vergangenen Jahren.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Konak benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die TOPs
5.1 70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14465-19) und
6.3 Pädagogisches Grundkonzept zur Demokratieförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14615-19)
im Zusammenhang zu behandeln,
7.1 „Schlau macht Vielfalt“ – Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
Mdl. Bericht und
3.4 Schulsozialarbeit und Gewaltprävention an Dortmunder Schulen
Mdl. Bericht, Präsentation
nach den Regularien zu behandeln.
Mit den o. g. Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019
Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Schulausschusses am 22.05.2019 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 7.1
"Schlau macht Vielfalt" - Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
Der Schulausschuss nahm die Präsentation (wird der Niederschrift beigefügt) dankend zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Schulsozialarbeit und Gewaltprävention an Dortmunder Schulen
Der Schulausschuss nahm die Präsentation des Fachbereichs Schule (wird der Niederschrift beigefügt) und die Ausführungen von Herrn Kriminalhauptkommissar Spiekenheuer vom Kriminalkommissariat Gewaltprävention/ Opferschutz dankend zur Kenntnis.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14353-19)
Es lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.
Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:
..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.
I. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 14353-19-E1).
II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen alle drei Jahre einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
III. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit lehnt den Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2) mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion FDP-Bürgerliste und der CDU-Fraktion) ab.
IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Nein (AfD) und 2 Enthaltungen (Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
4. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
5. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
6. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.
zu TOP 2.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund –
6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)
Der Schulausschuss nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)
Herr Willeke erklärte zur Nachfrage von Herrn Frebel (Maßnahmerisiko Umbau im Bestand und Neubau OGS an der Kerschensteiner Grundschule), dass sich das Maßnahmerisiko auf eine dort geplante Änderung der Zügigkeit beziehe. Z. Zt. werde eine potentielle Erhöhung der Zügigkeit aufgrund der Schülerzahlenentwicklung nicht erwartet, so dass der Ausbau wie geplant stattfinden könne.
Herr Klösel sprach der Verwaltung für die bisherigen Arbeiten ein großes Lob aus.
Der Schulausschuss nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 3.1
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14517-19)
Frau Dr. Goll lobte die Vorlage. Ihre Frage nach der Einbeziehung der Kosten für bereits laufende Baumaßnahmen in die Vorlage bejahte die Verwaltung.
Frau Landgraf sprach fehlende Gesamtschul- sowie Gymnasialplätze an und stellte die Frage nach der Umwandlung der Sekundarschule in eine Gesamtschule. Da die bestehende Sekundarschule keine Oberstufe habe, würden diese an dieser Gesamtschule ebenfalls fehlen. Außerdem fehlten dann immer noch Gesamtschulplätze. Das Gymnasium solle eigentlich alle Abschlüsse anbieten, dadurch würden auch die Hauptschulen entlastet. Auch an Gesamtschulen gebe es für Hauptschüler die Möglichkeit, verschiedene Abschlüsse erreichen zu können.
Frau Schneckenburger antwortete darauf, dass sich das Elternwahlverhalten immer in den Anmeldezahlen der verschiedenen Schulformen abbilde. Die Vorlage zeige, wie sich das Anmeldeverhalten an den Schulformen derzeit und künftig darstelle, außerdem werden schulformbezogen Konsequenzen bedacht. Daraus ergäbe sich auch die Prüfung, inwiefern es zu Aufgaben der Bauverwaltung komme. Man berücksichtige die Frage, ob eine Erhöhung der Zügigkeit einer Schule in Betracht komme, was allerdings auch pädagogisch vertretbar sein müsse; oder ob es wirtschaftlicher sei, eine Schule neu zu bauen. Dabei müssen auch zeitliche Abläufe zur Realisierung eines solchen Objektes berücksichtigt werden.
Bezüglich der Sekundarschule sei man in Gesprächen mit der Bezirksregierung und der Schule. Die Sekundarschule werde im ländlichen Raum stärker nachgefragt, nicht jedoch im großstädtischen Raum. Das werde bei der Weiterentwicklung der Schullandschaft in Dortmund berücksichtigt, was aber auch immer bedeute, dass einzelne Schulgebäude optimal ausgelastet werden.
Frau Löffler erklärte, dass gute Schulen auch gut ausgebildetes Lehrpersonal benötigen. Das sei als Appell an die Landesregierung gerichtet.
Frau Staar sprach an, dass ebenfalls Raumkapazitäten für Multiprofessionelle Teams und Beratungen der Eltern zur Verfügung stehen sollten.
Herr Strack erklärte, dass besonders in den südlichen Stadtbezirken Gesamtschulplätze fehlen. Deshalb seien aus seiner Sicht zwei weitere Gesamtschulen nötig. Er fragte nach dem Sachstand der Planung.
Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass die Vorlage der Verwaltung den Auftrag zur Untersuchung der Bedarfe gebe. Es stehe eben noch nicht fest, in welcher Form Maßnahmen ergriffen werden. Dieses werde geprüft und dem Schulausschuss noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Herr Dingerdissen erklärte seine Zustimmung zur Vorlage, weitere Diskussionen seien nach der angekündigten weiteren Vorlage sinnvoller. Er stimmte dem Vorschlag von Frau Staar (weitere Raumnutzung) zu.
Frau Staar führte aus, dass eine Abfrage der Eltern nach den Wunsch-Schulformen hilfreich für die Schulentwicklungsplanung sein könnte.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die primären Anmeldezahlen an einer Schulform aussagekräftiger seien. Der Elternwille zeige ja beim vorgezogenen Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen, dass man sich die Option Abitur lange offen halten könne. Der Elternwille spiegele sich in allen Anmeldezahlen wider. Aus diesen könne man solide Rückschlüsse ziehen.
Frau Landgraf fragte nach, wie der Mehrbedarf an Schulen des Gemeinsamen Lernens berücksichtigt werde.
Frau Schneckenburger führte aus, dass vonseiten der Bezirksregierung ein Klassenwert von 27 Schülern pro Klasse vorgegeben worden sei. Das müsse die Stadt Dortmund bei der Planung ab dem kommenden Schuljahr berücksichtigen.
Frau Dr. Goll stimmte der Aussage von Frau Löffler zu, dass gutes und ausreichendes Personal für die Schulen notwendig sei.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den 3. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Weiterführenden Schulen zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1. einen Entscheidungsvorschlag zur Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Gymnasien zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Optionen untersucht werden:
a) Erhöhung der Zügigkeit an bestehenden Gymnasien oder
b) Errichtung mindestens eines neuen Gymnasiums
c) eine Kombination dieser Maßnahmen
und2. einen Entscheidungsvorschlag zur Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Gesamtschulen zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Optionen untersucht werden:
a) Erhöhung der Zügigkeit an bestehenden Gesamtschulen oder
b) Errichtung einer neuen Gesamtschule
c) Umwandlung der Reinoldi-Sekundarschule in eine Gesamtschule
d) eine Kombination dieser Maßnahmen
zu TOP 3.2
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Nein (Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.3
3. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.04.2019)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14518-19)
Der Schulausschuss nimmt den 3. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.04.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Schulsozialarbeit und Gewaltprävention an Dortmunder Schulen
Der Top wurde nach den Regularien behandelt.
zu TOP 3.5
Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14332-19-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… Sachstandsbericht der Verwaltung über die Leistungen zur Sicherstellung von Schulbegleitungen nach Verabschiedung des Handlungsrahmens „Schulbegleitung in Dortmund“ im Schulausschuss am 07.03.2018;
Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks am 30.04.2019 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (Drucksache Nr. 13864-19) sowie am 22.05.2019 im Schulausschuss (Drucksache Nr. 14332-19) und am 22.05.2019 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Drucksache Nr. 14233-19)
die Anfrage aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird mit dem folgenden, tabellarisch gestalteten, gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung für alle drei damit befassten Gremien beantwortet.
Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2018 und das Jahr 2019 bis heute bzw. bis zum Ende des laufenden Schuljahres.
| „Schubido“ - Leistungen im Rahmen des freiwilliges Leistungsangebots
durch den Fachbereich Schule | Leistungen des Jugendamtes
für Kinder mit ausschließlich seelischer Behinderung, für die ein Verwaltungsverfahren eröffnet wurde | Leistungen des Sozialamtes für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, für die ein Verwaltungsverfahren eröffnet wurde |
| Antwort FB 40 | Antwort FB 51 | Antwort FB 50 |
Anzahl der Schüler*innen mit Schulbegleitung | 1064 Schüler*innen | 6 Schüler*innen; Zwei Fälle befinden sich aktuell in der Überprüfung | 12 Schüler*innen |
Durchschnittl. Begleitungsumfang | 5,8 Stunden täglich | Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen | 7,2 Stunden täglich |
Schulformen, an denen Schulbegleitung eingesetzt wird | Alle Schulformen | Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen | Auf die Antwort des FB 40 wird verwiesen |
Anzahl der Schulbegleitungen, die nicht bedient werden konnten | 1 (Hier handelt es sich um einen Einzelfall. Der Bedarf bestand in einem Umfang von 2 Std. wöchentl., für dieses geringe Zeitkontingent konnte kein Schulbegleiter eingestellt werden.) In allen anderen Fällen wurde eine klassenübergr. Lösung gefunden. |
|
|
Qualität der Begleitung | Nichtfachkräfte
FSJL*innen
Fachkräfte | Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen | Krankenpfleger*innen/
Pflegefachkräfte |
Anzahl der gewünschten, aber nicht eingeführten Schulbegleitungen | 125 | Auf die Antwort des FB 40 wird
verwiesen | Die Anträge von 17 Schüler*innen wurden zur verantwortlichen Entscheidung an zuständige Rehabilitationsträger weitergeleitet.
Die Anträge von 3 Schüler*innen mussten abgelehnt werden. |
| Antwort FB 40 | Antwort FB 51 | Antwort FB 50 |
Häufigste Begründungen der Ablehnungen | Die Teilhabe am Unterricht war auch ohne Einsatz einer Schulbegleitung möglich. | Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen | Keine Zugehörigkeit zum für Leistungen der Eingliederungshilfe berechtigten Personenkreis und/oder
Zuständigkeit anderer Kostenträger. |
Anzahl der Kontaktaufnahme/Weiterleitung an das Sozialamt | 7 | Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen |
|
Anzahl Ablehnungen in Abstimmung mit dem Sozialamt | 0 | Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen |
|
Anzahl der Vertragspartner*innen zur Bereitstellung von Schulbegleitungen | Regional 9
Überregional 21 | Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen | Über die Leistungen im Einzelfall hinausgehend wurden keine Verträge oder Leistungs- /Vergütungsvereinbarungen geschlossen. |
Zeitpunkt
Qualitätszirkel | Verfahren zur Beauftragung einer Prozessbegleitung über FB 11 wurde eingeleitet. Terminplanung Qualitätszirkel: zeitnah nach Sommerferien 2019 | Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen |
|
Berichterstattung/Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen | Auswertung im 1. Quartal 2020 | Auf die Antwort des
FB 40 wird
verwiesen |
|
„
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Stellungnahme wurde bereits an die Geschäftsführung des BPN zur Information weiter geleitet.
zu TOP 3.6
Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund
Frau Schneckenburger erklärte kurz das Zustandekommen der Kooperation der Stadt Dortmund mit dem LWL in Bezug auf die Beteiligung von Ressourcen im Beratungsnetzwerk zum Gemeinsamen Lernen bzw. Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten. Ziel sei, die Beratungsqualität für Eltern zu verbessern durch die Bündelung von Beratungsangeboten. Die Stellenressource für die Leitung und Beratung wird von der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. Die Stadt Dortmund beteilige sich je nach Bedarf, der noch nicht in Gänze absehbar sei, und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen mit der schulpsychologischen Beratungsstelle.
Herr Drolshagen fragte nach der Beteiligung Betroffener in dem Gremium.
Frau Schneckenburger erklärte, dass es keinen Beirat für das Beratungshaus Inklusion gebe. Es sei aber möglich, die spätere Arbeit dem Ausschuss vorzustellen.
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14052-19)
Der Schulausschuss nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 5.1
70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14465-19)
Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelte Idee, die „Mütter des Grundgesetzes“ in ihren jeweiligen Heimatorten durch die Errichtung eines Denkmals zu ehren, umzusetzen.2. ein pädagogisches Konzept zur Demokratieförderung in den Dortmunder Schulen zu entwickeln.
zu TOP 6.3
Pädagogisches Grundkonzept zur Demokratieförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14615-19)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme a) und Beschlussfassung b) der CDU-Fraktion vor:
„… zusammen mit dem Beschluss ein Denkmal zu Ehren der Mütter des Grundgesetzes zu errichten, hat der Rat der Stadt Dortmund am 23.05.2019 per Dringlichkeitsantrag beschlossen, dass der Fachbereich Schule ein „pädagogisches Konzept zur Demokratieförderung in den Dortmunder Schulen“ entwickeln soll.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss:
a) um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Angesichts der Tatsache, dass es bereits diverse Programme und Projekte zur Demokratieförderung gibt (z.B. Auszeichnungen wie „Schule ohne Rassismus“, Wettbewerbe zur politischen Bildung), ist zu fragen, warum ein zusätzliches neues Konzept der Demokratieförderung entwickelt werden muss?
2. Inwieweit ist es Aufgabe der kommunalen Schulverwaltung ein thematisches Konzept für Schulen zu entwickeln?
3. Besteht ein direkter Zusammenhang zu dem Beschluss ein Denkmal für die Mütter des Grundgesetzes zu errichten? Wird also das Grundgesetz und seine Geschichte im Konzept eine besondere Bedeutung erhalten?
4. Sollen alle Schulen (alle Schulstufen und Schulformen, also auch Grundschulen und Förderschulen) in das Konzept eingebunden werden?
5. Soll dieses Konzept rein verwaltungsintern entwickelt werden oder soll dies unter wissenschaftlicher Begleitung geschehen?
b) Um einer erneut dringlichen Befassung mit der Thematik im kommenden Jahr vorzubeugen, beantragt die CDU-Fraktion im Schulausschuss den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Schulverwaltung wird aufgefordert, anlässlich der Feier des 70. Geburtstages der nordrhein-westfälischen Landesverfassung im Jahr 2020 Vorbereitungen für eine stadtweite Aktion zu treffen.“
Frau Dr. Goll ging kurz auf die Vorlage „70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes“ ein und erklärte, dass ihre Fraktion nähere Informationen zu dem Thema wünsche.
Zum Thema „70. Geburtstag der nordrheinwestfälischen Landesverfassung“ im kommenden Jahr würde sie begrüßen, wenn die Verwaltung frühzeitig in Planungen einsteige.
Frau Schneckenburger erklärte, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage meine, die Erinnerung an die Mütter des Grundgesetzes in das Konzept der Demokratieförderung aufzunehmen und zu verankern. So werde das auch von der Schulverwaltung gesehen.
Frau Staar äußerte den Wunsch, Schülerinnen und Schüler stärker in die Ideen-Entwicklung einzubeziehen.
Frau Schneckenburger führte aus, dass im Schul- und Jugendbereich gelebte Beteiligung äußerst wichtig sei, da es sich ansonsten um eine von oben verordnete Demokratie handeln würde.
Herr Frebel erklärte, dass durch die Ausführungen von Frau Schneckenburger der Antrag der CDU-Fraktion eigentlich nicht mehr notwendig sei.
Frau Dr. Goll fand es trotzdem sinnvoll, einen Beschluss zu fassen.
Frau Schneckenburger fragte nach, ob die schriftliche Beantwortung der o. g. Fragestellungen noch notwendig sei.
Frau Dr. Goll bat um kurze mündliche Beantwortung der Fragen, wobei Frage 1 bereits beantwortet sei.
Frau Schneckenburger führte aus, dass eine mündliche Beantwortung vom üblichen Verfahren abweiche, eine Stellungnahme in der nächsten Sitzung schriftlich abzugeben. Das dürfe nicht dazu führen, künftig Stellungnahmen direkt in der aktuellen Sitzung ohne ggfs. notwendige Recherchen abzugeben. Über den Antrag unter b) solle dann abgestimmt werden.
Frau Raddatz-Nowack antwortete dann mündlich wie folgt:
Frage 1 - beantwortet
Frage 2 – seit 2008 gebe es einen Kooperationsvertrag mit der Landesregierung, die sogen. Verantwortungsgemeinschaft, in der geregelt sei, dass die Schulverwaltung als kommunaler Schulträger die Schulen bei inhaltlichen Konzepten unterstützt.
Frage 3 – mit Ja beantwortet.
Frage 4 – ebenfalls bejaht.
Frage 5 – es gebe eine wissenschaftliche Begleitung durch die Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik e. V.
Antrag b) – in Vorbereitung mit Vertretungen aller Schulen werde bereits in diesem Jahr ein Demokratietag durchgeführt, der als Vorbereitung diene für die große Demokratiefeier NRW im kommenden Jahr. Daran werde bereits seit einigen Monaten gearbeitet.
Herr Dingerdissen äußerte Zweifel an der Zuständigkeit des Schulausschusses zum Antrag der CDU-Fraktion. Zuständig sei seiner Meinung nach der Rat der Stadt Dortmund.
Dem stimmte Herr Frebel zu.
Frau Dr. Goll erklärte, dass die Erklärungen von Frau Raddatz-Nowack ausreichend seien und sich der Antrag b) erledigt habe.
zu TOP 5.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 13860-19)
Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019 vor:
„Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:
Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.
Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.
Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.“
Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nahm den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Musik fördert Bildungschancen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14350-19)
Der Schulausschuss nahm den Bericht der Musikschule Dortmund über das Projekt
TRANSI MUS zur Kenntnis.
6. Anträge / Anfragen
zu TOP 6.1
Schulhofgestaltung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14528-19)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion beantragt, den Punkt „Schulhofgestaltung“ für die nächste Sitzung des Ausschusses vorzusehen und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob es ein ganzheitliches Konzept für die Erneuerung bzw. Umgestaltung der Schulhöfe gibt und wenn ja, in welcher Form und mit welcher Priorität geplante Maßnahmen realisiert werden sollen oder an welchen Standorten bereits erfolgreich umgesetzt worden sind.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.2
"So läuft das" - Schulmobilitätskonzept
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14529-19)
Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet, den o.g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung vorzusehen und das Modell zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität an Grundschulen vorzustellen sowie über den Umsetzungsstand an Dortmunder Schulen zu berichten.
Begründung:
In der Stadt Dortmund ist im Zeitraum Dezember 2013 bis Februar 2015 ein Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität erstellt worden. Dies erfolgte praxisnah bei
direkter Anwendung in den Stadtteilen Oespel und Kley unter Beteiligung
ansässiger Schulen, weiterer Akteure aus zivilgesellschaftlichen Gruppen, der Polizei und der Eltern. Zwischenzeitlich sind weitere Schulen (erst kürzlich: Ostenberg-Grundschule) diesem Beispiel gefolgt, so dass im Schulausschuss ein Sachstand gegeben werden kann.“
Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.
zu TOP 6.3
Pädagogisches Grundkonzept zur Demokratieförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14615-19)
Der TOP wurde im Zusammenhang mit TOP 5.1 behandelt.
zu TOP 6.4
Fehlende Einführungsphase an Gymnasien im Schuljahr 2024/25
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14607-19)
Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
„… die Dortmunder Stadtverwaltung wird gebeten Gespräche zwischen Schulaufsicht und den 13 städtischen Gymnasien einzuleiten, die zum Ziel haben, dass im Schuljahr 2024/25 mindestens zwei Gymnasien in der Stadt je eine eigenständig neu zu bildende 11. Jahrgangsstufe / Einführungsphase in der Sek II einrichten.
Begründung
Mit der Rückkehr zu G9 an den Gymnasien zum Schuljahr 2019/20 wird es zum Schuljahresbeginn 2024/25 keine Einführungsphase (früher Klasse 11) an den Gymnasien geben. Dieser Umstand ist für Nichtgymnasiasten bedauerlich, da er einen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe unmöglich macht. Das allerdings kann mit zeitlichem Vorlauf verhindert werden. Dass im Schuljahr 2018/19 eingeschulte Fünftklässler in der Sekundarstufe I nach erfolgreicher Beendigung ihrer 6-jährigen Sekundarstufenzeit und dem Erwerb des Mittleren Schulabschluss samt Qualifikation nicht auf Gymnasien wechseln können, ist im Sinne der Wahlfreiheit nicht zu rechtfertigen. Aus dem Übergangsmonitoring ist zu entnehmen, dass bisher pro Jahr über 100 SchülerInnen von Haupt-, Sekundar- und Realschulen nach der Sek I auf die Sek II an Gymnasien wechseln. Für diese ist es wichtig, rechtzeitig eine Lösung zu finden und zu installieren.“
Frau Dr. Goll begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion, erklärte jedoch dazu, dass sie im Vorfeld die Information erhalten habe, dass der geäußerte Wunsch nicht durch die Schulverwaltung zu erfüllen sei. Das Thema sei eine Angelegenheit der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung möge die Fragestellung an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Der Schulausschuss stimmte der Vorgehensweise einstimmig zu.
zu TOP 6.5
Unterhaltung bestehender Medientechnik in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14614-19)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… angesichts der Übergangssituation, in der die Medientechnik aus dem Medienentwicklungsplan noch nicht in allen Schulen angekommen ist, die aber in der Vergangenheit bereits als bunter Strauß in den Schulen installierten Geräte weiter betrieben werden, bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. An wie vielen Schulen sind technische Geräte (Computer, Laptop, Tablet, Beamer, Dokumentenkamera, Whiteboard, etc.) aus Mitteln der Fördervereine oder anderweitig aus Spendenmitteln finanziert worden?Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der aktuell an den Schulen vorhandenen technischen Geräte, des Anschaffungszeitpunktes sowie eine genaue Zuordnung der jeweiligen Finanzgeber (z.B. Stadt, Bezirksvertretung, Förderverein,…).
2. Welche Regelung / Absprache / Verfahrensweise gab es bisher für Serviceleistungen wie die Wartung und ggf. nötige Instandsetzung der Geräte?
3. Sind die aus städtischen Mitteln (z.B. aus BV-Mitteln) finanzierten Geräte bezüglich Serviceleistungen z.B. durch Einheitlichkeit der Geräte „einfacher“ zu handhaben?
4. Wie groß ist der Zeitraum der Übergangsphase anzusetzen, in der diese jetzt bereits installierten Geräte und einheitlich im Rahmen des Medienentwicklungsplans angeschaffte Geräte parallel betrieben und daher auch technisch betreut werden müssen?“ Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 6.6
Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14695-19)
Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, eine „Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost“ zu prüfen und die sich daraus ableitenden Maßnahmen dem Schulausschuss vorzustellen.
Begründung:
Der neue Sozialbericht 2019 gibt für den Sozialraum Scharnhorst-Ost verheerende Bildungsdaten an.
So sind Kinder aus Scharnhorst-Ost bei der Zahl der Empfehlungen für das Gymnasium weit abgeschlagen noch deutlich hinter den Kindern der Nordstadt zu finden.
Auch bei den tatsächlich erzielten Bildungsabschlüssen bildet dieser Sozialraum mit Abstand die schlechtesten Ergebnisse im Stadtgebiet ab.
Daher bedarf es eingehender Betrachtungen zu den Ursachen dieser schulischen Sondersituation sowie Maßnahmen zu deren Verbesserung.“
Frau Konak begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Gottwald bat um Konkretisierung des Begriffes „Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost“.
Herr Spieß erklärte, der Text sage aus, dass die Prüfung einer Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost zu einer positiven Bewertung führen müsse, wenn daraus dann Maßnahmen abgeleitet und dem Schulausschuss vorgestellt würden. Ein negativer Ausgang der Prüfung würde dies nicht tun.
Frau Schneckenburger schlug vor, dem Ausschuss den Auszug aus dem Sozialbericht zu Scharnhorst-Ost vorzustellen. Daraus ergäbe sich, wie Bildungsbenachteiligung entgegen gewirkt werde.
Herr Frebel machte den Vorschlag, den Text des Antrages wie folgt zu ändern:
„Die Verwaltung wird gebeten, eine „Bildungsinitiative Scharnhorst-Ost“ zu prüfen und ggfs. die sich daraus ableitenden Maßnahmen dem Schulausschuss vorzustellen.
Der Schulausschuss stimmte den Vorschlägen von Frau Schneckenburger und Herrn Frebel einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) zu.
7. Bericht
zu TOP 7.1
"Schlau macht Vielfalt" - Bildungs- und Antidiskriminierungsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
Der TOP wurde nach den Regularien behandelt.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 14.20 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e K o n a k F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
(See attached file: Tischvorlage_Anmeldungen u Aufnahmen 7.6.19.pdf)
(See attached file: Tischvorlage_Zeitplanung Brechtener Grundschule Schulausschuss 26.06.2019 .pdf)
(See attached file: TOP_7.1_Präsentation.pdf)
(See attached file: TOP_3.4_Präsentation_Schulsozialarbeit in Dortmund 1.pdf)
(See attached file: Information des Schulträgers über Aufnahmen in Klasse 5 2019-20 GL.pdf)