Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 19.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

1.1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Karl Krämer (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)

4. Beschäftigtenvertreter:

Mareike Poggenpohl, 42

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


Kurt Eichler - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Volker Gerland- 41/MS
Heinz Bünger –41/VHS
Bettina Pesch – 42/TL
Bernd Kruse – 52/GL
Susanne Linnebach – 64/AL Stv.

6. Gäste:

Torsten Mosgraber, 2/Stabsstelle Musikfestival Klangvokal


Robert Schreiber, Lebenshilfe
Teresa Schulte, Lebenshilfe


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 19.04.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.03.2016

2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Vorstellung des Programms zum KLANGVOKAL-Musikfestival Dortmund 2016
Mündlicher Bericht

2.2 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04054-16)

2.3 Sachstandsbericht zur "Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung" (Ausführungsbeschluss: Drucksache Nr. 09431-13)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04197-16)

2.4 Prozedur bei Zahlungs-Versäumnissen für das Projekt JEKI an der Musikschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03992-16-E2)

3. Angelegenheiten des Theaters

Nicht besetzt.

4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck, an den ASC 09 Dortmund e. V.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03736-16-E2)

4.2 Stadion Rothe Erde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04245-16)

5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
- reduzierter Versand - die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes für den Rat erhalten -

5.2 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

5.3 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

- reduzierter Versand - die Unterlagen haben Sie bereits im Rahmen des Sonderversandes für den Rat erhalten -

5.4 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)



Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Neumann benannt.


zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung um den TOP
„Zeig ma wat Du machst – Menschen mit und ohne Behinderung erleben zusammen Freizeit!“
hier: Vorstellung des Projekts durch die Lebenshilfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 04424-16)
zu ergänzen. Es handelt sich um die Vorstellung des Projekts durch die Lebenshilfe Dortmund.
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter dem TOP 5.5 zu behandeln. Ich schlage weiterhin vor, dass die Vorstellung des Projekts durch Herrn Schreiber von der Lebenshilfe vorgezogen und nach dem TOP 1.4 erfolgt.

Die Verwaltung zieht folgende, unter TOP 2.3 eingeordnete Vorlage zurück:

Sachstandsbericht zur "Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung" (Ausführungsbeschluss: Drucksache Nr. 09431-13)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04197-16)


Die Tagesordnung wird einschließlich dieser Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.03.2016

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) bittet darum, die Niederschrift auf Seite 11 unter TOP 3.6 wie folgt zu ergänzen:

Sie bittet weiterhin darum, den Bauplan der AG Sport des Behindertenpolitischen Netzwerks diesem Ausschuss vorzustellen.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15.03.2016 wird mit dieser Ergänzung genehmigt.




2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
6. Vorstellung des Programms zum KLANGVOKAL-Musikfestival Dortmund 2016

Herr Torsten Mosgraber (Direktor der Stabsstelle Musikfestival Klangvokal Dortmund) erläutert das Programm zum KLANGVOKAL-Musikfestival Dortmund 2016 anhand einer Powerpoint-Präsentation, die der Niederschrift zur heutigen Sitzung als Anlage 1 beigefügt wird.

zu TOP 2.2
7. Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016
8. - Wahl der Fachpreisrichter/innen
9. - Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04054-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 in der Sparte Literatur

als Fachpreisrichter
Herrn Jörg Albrecht, Berlin
Herrn Prof. Dr. Walter Grünzweig, Dortmund
Frau Bettina Gundermann, Dortmund
Herrn Ralf Thenior, Dortmund

in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel
Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing
Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod


zu TOP 2.3
10. Sachstandsbericht zur "Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung" (Ausführungsbeschluss: Drucksache Nr. 09431-13)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04197-16)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

zu TOP 2.4
11. Prozedur bei Zahlungs-Versäumnissen für das Projekt JEKI an der Musikschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03992-16-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.03.2016 zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) aus der Sitzung vom 15.03.2016 vor:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nehme ich wie folgt Stellung:

1) Werden säumige Zahler von der Musikschule abgemahnt?
Ja, säumige Zahler erhalten zunächst eine Zahlungserinnerung, wenn dann nicht
gezahlt wird, eine Mahnung mit der Ankündigung des Ausschlusses vom
Unterricht. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, wird der Schüler
ausgeschlossen. Darüber werden die Eltern und Lehrkraft informiert.
Die Eltern erhalten dann zusätzlich ein Informationsblatt, in dem Möglichkeiten,
von den Entgelten befreit zu werden und damit eine Fortsetzung des Unterrichts
zu erreichen, noch einmal beschrieben sind.
Diese Informationen hatten die Eltern auch bereits vor der Entscheidung für den
Unterricht und bei der Anmeldung (Teilnahmebedingungen) erhalten.

2) Wie hoch ist die Quote der Nichtzahler?
Die Quote kann von Monat zu Monat schwanken, darüber wird keine Statistik
geführt. Nach der ersten Zahlungserinnerung zahlen dann direkt ca. 50 %.

3) Wie ist die Handlungsanweisung an die Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf
die Unterrichtung von Kindern und deren Erziehungsberechtigten, wenn
Beiträge schuldig sind?
Aus verschiedenen Gründen, auch wegen des Datenschutzes, sind die Lehrkräfte
nicht in das Mahnverfahren einbezogen. Die Lehrkräfte werden erst informiert,
wenn ein Ausschluss erfolgt ist, weil das dann Auswirkungen auf die Erteilung des
Unterrichts hat.

4) Falls Kinder auf Grund von Beitragsschulden vom Unterricht
ausgeschlossen werden, wie werden die Kinder in dieser Zeit betreut?
Die Kinder unterliegen dann nicht der Betreuung durch die Musikschule. Die
Betreuung wird dann durch die Eltern geregelt.

5) Wie oft kommt es vor, dass die Information über eine Befreiung von der
Beitragspflicht nicht rechtzeitig von der Verwaltung an die Schule bzw. die
Lehrerinnen und Lehrer weitergegeben wird?
Die Lehrkräfte erhalten unverzüglich eine Information, wenn das Kind wieder am
Unterricht teilnehmen kann. Die Lehrkräfte erhalten diese Information entweder
per Mail oder über ihre Postfächer.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung keine Geldsumme enthält. Desweiteren wird offengehalten, was mit denjenigen geschieht, die nicht sofort zahlen. Es darf im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Musikschüler nicht der Eindruck entstehen, dass derjenige, der nicht zahlt, keine Reaktion der Musikschule zu erwarten hat.

Herr Gerland (41/Geschäftsleiter Musikschule) führt aus, dass es zunächst das Anliegen der Musikschule ist, alle Musikschüler zu halten. Ein endgültiger Ausschluss vom Musikschulbesuch aufgrund von Beitragsrückständen bleibt die Ausnahme. Oft sei es auch so, dass eine Bescheinigung (DOPass etc.) ausreichen würde, um diesen Ausschluss zu vermeiden. Diese Hilfestellung wird von den Eltern häufig angenommen. Dann ist auch eine Wiederaufnahme in die Musikschule möglich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport- und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Theaters

Nicht besetzt.

4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
12. Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck, an den ASC 09 Dortmund e. V.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03736-16-E2)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gab in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Zusätze 1 und 2 der Bezirksvertretung Brackel als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit jetzt folgende Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich des Prüfauftrages zu den Zusätzen 1 und 2 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, die Zusätze 1 und 2 in der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Prüfauftrag an dieVerwaltung zu geben. Die Fragen beantworte ich wie folgt:

Die Sportplatzanlage Ramhofstraße ist an die DJK Ewaldi Aplerbeck 1930 e. V. verpachtet.
Im Rahmen dieses Pachtverhältnisses ist die DJK Ewaldi Aplerbeck 1930 e. V. für die
Nutzung und die Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Die Sport- und Freizeitbetriebe
Dortmund werden mit der DJK Ewaldi Aplerbeck 1930 e. V. Kontakt aufnehmen und
Möglichkeiten ausloten, die Laufbahn zu ertüchtigen und die Markierungen anzubringen.

Im Rahmen des Pachtvertrages mit dem ASC 09 Dortmund e. V. wird geregelt, dass der
Pächter verpflichtet ist, die kostenfreie Nutzung des Pachtobjektes für Schulen, die unter das
Schulgesetz NRW fallen, zu gewähren. Die einzelnen Nutzungszeiten und -möglichkeiten
sind zwischen den Schulen und dem ASC 09 Dortmund e. V. bilateral zu vereinbaren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
13. Stadion Rothe Erde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04245-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04245-16-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Leichtathletikstadions in Hacheney bittet die
Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN um einen Sachstand zur Zukunft des Stadions Rote
Erde.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Auswirkungen hat der Neubau des Leichtathletik-Stadions in Hacheney auf
die Nutzung des Stadions Rote Erde?

2. Ist von einer verstärkten Nutzung durch den Fußballsport auszugehen? Welche
Sanierungsanforderungen könnte das möglicherweise nach sich ziehen?

3. Wurde mit dem BVB über eine mögliche finanzielle Beteiligung für die Nutzung des
Stadions verhandelt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Nach Auskunft der Sport- und Freizeitbetriebe (Protokollnotiz der Sitzung des Ausschusses
für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.10.2014) wurde das Stadion bewertet.
Mit welcher Zielsetzung und mit welchem Ergebnis fand diese Bewertung statt?

Begründung:
Nach dem Umzug des BVB vom Stadion Rote Erde ins Westfalenstadion/Signal-Iduna-
Park wurde das Stadion Rote Erde umfangreich saniert, mit leichtathletischen Anlagen
ausgestattet und hauptsächlich für die Leichtathletik genutzt. Im Laufe der Zeit hat sich
jedoch die Nutzung des Stadions Rote Erde vornehmlich durch Borussia Dortmund (Heimspiele der U 23 Nachwuchsmannschaft des BVB, Sanitäts- und Rettungsfläche bei Heimspielen des BVB) stetig ausgeweitet.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Schreibweise „Rote Erde“ lautet und nicht wie im Betreff „Rothe Erde“. Dies wird zur Kenntnis genommen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass in der Fachfraktion darüber diskutiert wurde, dass der BVB die Fläche des Stadions bei BVB-Heimspielen als Notfall- und Rettungsfläche dient. Es stellt sich für ihn die Frage, ob der BVB für die Nutzung der Fläche zahlt.

Herr Kruse (Leiter Sport- und Freizeitbetriebe) antwortet, dass ihm eine Zahlung des BVB für den Aufbau des Rettungs- und Sanitätsdienstes im Stadion Rote Erde nicht bekannt ist. Der BVB zahlt jedoch wie alle anderen Sportvereine (10 % der dort erzielten Einnahmen) für die Nutzung des Stadions durch die U23.

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung soll zur nächsten Sitzung erfolgen.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
14. Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) führt aus, dass die Maßnahmen, die den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit betreffen, auf den Seiten 100 – 102 dargestellt sind und den Unterlagen eine Lesehilfe beigefügt ist. Er weist darauf hin, dass den Medien am heutigen Tage das Ergebnis einer Bürgerumfrage zur Verfügung gestellt wurde. Der Rücklauf bei dieser Umfrage lag bei ca. 40 %. Der gesamte Kultur- und Bildungsbereich erzielt mit 80 % (gut bis sehr gut) einen hohen Zufriedenheitsgrad.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion AfD sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.


zu TOP 5.2
15. Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
16. 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
17. 2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)
hierzu -> Ergänzungsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03982-16-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt ein Ergänzungsschreiben der Verwaltung vor.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die Sportanlage an der Lindenhorster Straße mit einem Projektvolumen von mehr als 600.000,-- € leider nicht berücksichtigt werden konnte.

Frau Linnebach (stellv. Leiterin Amt für Wohnen und Stadterneuerung) weist darauf hin, dass im Rahmen des Sonderprogramms extrem viele Projektanträge mit einem Kostenvolumen von mehr als 1 Mrd. Euro eingereicht wurden. Betrachtet man die Zahl der Projekte, die von der Stadt Dortmund eingereicht wurden, kann man zufrieden sein. Die Entscheidung ist von einer Jury getroffen worden. Die Übergabe des Förderbescheids wird am 21.04.2016 erfolgen.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedauert ebenfalls, dass Projekte aus dem Kultur-, Sport- und Freizeitbereich nicht gefördert werden können, so auch der Hoeschpark. Für sie stellt sich die Frage, ob es weitere Fördertöpfe gibt, in die diese Projekte einfließen können.

Frau Linnebach berichtet hinsichtlich des Hoeschparks, dass es eine alternative Fördermöglichkeit über das Handlungskonzept für die Nordstadt gibt, das zur Zeit in die Gremien gegeben wird. Dort soll es auch eine Fördermöglichkeit für das interkulturelle Zentrum in Eving geben. Über den Sportplatz Lindenhorster Straße müsse noch einmal gesprochen werden. Für das Pappelstadion ergeben sich leider keine Fördermöglichkeiten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt das Ergänzungsschreiben der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 17.03.2016 nachträglich zur Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Beantragung der unten dargestellten Projekte im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter der Vorraussetzung einer Förderung über das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, die weitere Qualifizierung und Umsetzung der nachfolgenden Projekte mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €:


Integrierte Projekte in der Siedlung Lanstrop
geschätzte Kosten: 2.956.763 €

Interkulturelles Stadtteilzentrum Eving (IK Nord)
kalkulierte Kosten: 5.503.000 €

Funktionsgebäude Hoeschpark
geschätzte Kosten: 3.090.000 €

Sportanlage Lindenhorster Straße
geschätzte Kosten: 669.500 €

Sportanlage Pappelstadion Wickede
geschätzte Kosten:
927.000 €
Gesamtkosten 13.146.263 €
Vorbehaltlich der Landesförderung in Höhe von 10.389.891 € und der Kostenübernahme durch die imdo gGmbH in Höhe von 550.300 € beschließt der Rat die notwendigen städtischen Eigenanteile in Höhe von 2.206.072 € (davon Kernhaushalt 1.159.572 € und Wirtschaftsplan Sport- und Freizeitbetriebe 1.046.500 €) zur Verfügung zu stellen.
Der städtische Eigenanteil, der das Haushaltsjahr 2016 betrifft, in Höhe von konsumtiv 79.532 € kann durch den Haushaltsansatz für Zinsaufwendungen (Auftrag 291601010006, Sachkonto 551700) gedeckt werden.

Der städtische Eigenanteil, der das Haushaltsjahr 2016 betrifft, in Höhe von investiv
204.700 € kann durch den Haushaltsansatz für den Ankauf von Flüchtlingsunterbringungen (Finanzstelle 24_0150708915) gedeckt werden. Entsprechende Anträge auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW wird StA 64 rechtzeitig stellen.


Der Eigenanteil für die Haushaltsjahre 2017 ff. wird von StA 64 im Rahmen der Budgetgespräche berücksichtigt.

Der Eigenanteil der Sport- und Freizeitbetriebe ist für das Haushaltsjahr 2016 im Wirtschaftsplan enthalten und wird für die Haushaltsjahre 2017 ff. im Rahmen der Budgetgespräche berücksichtigt.

Die Durchführung aller Maßnahmen steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.
zu TOP 5.3
4. Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 01.03.2016 vor:
...

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm
und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und
dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt
sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche
konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern. Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen. Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache- Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:

Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.
Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten
Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft
und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“

Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden
Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen
mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung
vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der
Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

Ä Kultur und Freizeit,
Ä Barrierefreiheit und Mobilität,
Ä Gesundheit,
Ä Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
Ä Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen
Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat
werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder
Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG
der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des
Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des
Dortmunder Jugendrings.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus seiner Sitzung am 03.03.2016 mit gleichem Wortlaut vor.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich das Behindertenpolitische Netzwerk sehr umfangreich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Dies sei eine sehr wichtige Arbeit.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

Ä Kultur und Freizeit,
Ä Barrierefreiheit und Mobilität,
Ä Gesundheit,
Ä Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
Ä Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen
Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umset-
zung der UNBehindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.

zu TOP 5.4
5. Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
6. „Zeig ma wat Du machst – Menschen mit und ohne Behinderung erleben zusammen Freizeit!“
7. hier: Vorstellung des Projekts durch die Lebenshilfe Dortmund
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04424-16)

Herr Robert Schreiber und Frau Teresa Schulte (Lebenshilfe Dortmund) arbeiten im Kooperationsprojekt „Freizeit für alle“. Sie sind dort für die Aktion „Zeig ma wat Du machst!“ verantwortlich. Sie möchten auf das Projekt aufmerksam machen und stellen es anhand einer Powerpoint-Aktion vor, die der Niederschrift als Anlage 2 angehängt wird.

Herr Schreiber führt aus, dass die Verbesserung der sozialräumlichen Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen das klare Ziel der Aktion ist. Die behinderten Menschen sollen im Wege der Selbstbestimmung wohnortnah aus mehreren Angeboten auswählen können. Bestehende Angebote werden geöffnet, Zusatzangebote sind nicht im Focus. Es gibt inzwischen die ersten Anmeldungen für die Aktion. Die Vorstellung von Hobbys der Menschen mit Behinderungen ist angelaufen. Ein weiteres Ziel ist die Zertifizierung von Anbietern.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor/Stadtkämmerer) bittet die Lebenshilfe und die anwesenden Fachbereichsleitungen darum, gegenseitig Kontakt aufzunehmen, um die Aktion und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu stärken.




Jörder Neumann Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin