Niederschrift

über die 25. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses


am 12.09.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Brigitte Thiel (SPD) i. V. für RM Friedhelm Sohn
RM Carla Neumann (SPD) i. V. für RM Rita Brandt
RM Joachim Fischer (SPD)
RM Ulrike Nolte (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Karla Michenbach (CDU)i. V. für RM Claudia Middendorf
RM Adolf Heinrich Weintz (CDU)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Ulrich Bösebeck
Peter Prause (Richter)
Angela Büsse (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Boris Sloutski (Jüdische Kultusgemeinde)
Dieter Grützner (Humanistischer Verband NRW)
Marianne Schobert (DPWV)
Tezcan Özgül (Islamische Gemeinden)
Neset Özümer (Ausländerbeirat)

3. Verwaltung
Klaus Burkholz
Günter Dobbert
Norbert Enters
Klaus Flesch
Hans-Ulrich Gawlitza
Manfred Hagedorn
Hans-Jürgen Harder
Elisabeth Hoppe
Thomas Wawrzynek

4. Gäste
Frau Weber Elterninitiative „Der kleine Prinz e. V.“
Frau Buschmann Elterninitiative „Der kleine Prinz e. V.“
Frau Kreickmann JobCenter Arge
Frau Lensing-Wolff International Montessori Einrichtungen Dortmund e. V.
Frau Petersen International Montessori Einrichtungen Dortmund e. V.
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 12.09.2007, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Kinder- und Jugendförderplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09580-07)

2.2 Annerkennung des Vereins " Der kleine Prinz e.V." als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09520-07)

2.3 Erhöhte Förderung gemäß §§ 13 Abs.4 und 18 Abs.4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Verein " Der kleine Prinz", Hamburger Straße 41, 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09521-07)

2.4 Anerkennung des Trägervereins Internationale Montessori Einrichtungen Dortmund e.V. als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09439-07)

2.5 Erhöhte Förderung gemäß §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Trägerverein Internationale Montessori Einrichtungen Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09440-07)

2.6 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09775-07)

2.7 Weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09400-07)

2.8 Projekt "Zeitgewinn - Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt"
- Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09475-07)
Anschreiben
(Drucksache Nr.: 09475-07-E1)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Mobiles Sicherheits- und Informationscar
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09258-07-E1)
(Der Antrag wurde bereits zur Sitzung am 07.08.2007 zur Verfügung gestellt)

3.2 Familienselbsthilfe in Familienzentren
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09318-07-E1)
(Der gemeinsame Antrag wurde bereits zur Sitzung am 07.08.2007 zur Verfügung gestellt)

3.3 Dortmund-Forum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09627-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09627-07-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09627-07-E3)

3.4 Förderung Kinderschutz-Zentrum und Kinderschutzbund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09717-07)

3.5 Jugendschutz in Internetcafés
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09718-07)

4. Informationen aus den Bezirksvertretungen


5. Mitteilungen des Vorsitzenden



1. Regularien

Herr Frebel eröffnete die Sitzung.
Er begrüßte alle Anwesenden, insbesondere die Gäste.
Anschließend stellte er fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Anne Rabenschlag benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Frebel wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
Kinder- und Jugendförderplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09580-07)

Frau Bonekamp führte in die Vorlage ein.

Frau Hoppe teilte mit, dass der Kinder- und Jugendförderplan für eine Wahlperiode gelten soll. Mit den Trägern der freien Jugendhilfe habe man sich bereits über die Fortschreibung ver-ständigt. Auf der Grundlage der jetzigen Schwerpunkte sollen im nächsten Jahr die Schwer-punkte für die nächste Wahlperiode gemeinsam festgelegt werden.

Auf die Anregung von Frau Liedschulte, zukünftig auch die Öffnungszeiten der kirchlichen Ein-richtungen aufzunehmen, damit man einen besseren Überblick über die Angebote in den Stadt-bezirken hat, erwiderte Frau Hoppe mit, dass man sich nach langer Diskussion dafür ent-schieden habe, diese nicht aufzunehmen, da gerade die Öffnungszeiten im kirchlichen Bereich sich zum Teil sehr schnell verändern würden.
Sie könne sich aber vorstellen, unabhängig vom Kinder- und Jugendförderplan regelmäßig einen Überblick zu geben.

Herr Fischer dankte den vorgelegten Plan.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan.









zu TOP 2.2
Annerkennung des Vereins " Der kleine Prinz e.V." als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09520-07)

Frau Bonekamp leitete kurz ein.

Danach stellte Frau Weber den Verein vor (s. Anlage).

Herr Frebel dankte für die Vorstellung.

Frau Liedschulte zeigte sich erfreut darüber, dass es wieder eine Elterninitiative gebe, die ver-stärkt auch Elternarbeit betreibe, und wünschte viel Erfolg.

Auf die Nachfragen von Frau Nolte und Herrn Prause führte Frau Weber aus:

- Die Elternarbeit gestalte sich wesentlich einfacher, wenn man die Eltern von Anfang an für ein Projekt begeistern könne. Die Arbeitskreise seien so strukturiert, dass sie den ganzen Umfang des Unternehmens aufgreifen. Die Eltern hätten außerdem die Möglichkeit, den Arbeitskreis nach ihren zeitlichen Möglichkeiten auszuwählen.

- Aufnahmekriterien seien das Alter und das Geschlecht des Kindes und vor allem, ob sich die Eltern damit identifizieren können und sich einbringen.


Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins „ Der kleine Prinz e.V.“ als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG.



zu TOP 2.3
Erhöhte Förderung gemäß §§ 13 Abs.4 und 18 Abs.4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Verein " Der kleine Prinz", Hamburger Straße 41, 44135 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09521-07)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins „ Der kleine Prinz e.V.“ als finanzschwacher Träger im Sinne der §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).






zu TOP 2.4
Anerkennung des Trägervereins Internationale Montessori Einrichtungen Dortmund e.V. als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09439-07)

Frau Lensing-Wolff stellte den Verein vor (s. Anlage).

Herr Frebel dankte für die Vorstellung.

Anschließend beantwortete Frau Lensing-Wolff die Fragen von Frau Nolte und Herrn Fischer:

- Der Essensbeitrag betrage pauschal 50 € im Monat. Das sei eigentlich zu wenig, da man ein hochwertiges Bio-Catering anbiete. Aber durch die Ferien oder durch die vereinzelte Nicht-teilnahme rechne es sich im Durchschnitt.

- Das Gebäude wurde von der Kirche verkauft. Ein Investor habe es umgebaut und an den Verein vermietet.

- Die Amtssprachen der Einrichtung seien Deutsch und Englisch, wobei jede Teamsitzung in Englisch stattfinde. Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist, würden durch die Er-zieherin Deutsch lernen, während Kinder mit deutscher Muttersprache Englisch lernen. Wunsch der Einrichtung sei es, viele Kinder mit unterschiedlichsten Sprachen in die Ein-richtung aufzunehmen.

- Es werde Wert darauf gelegt, dass die internationalen Erzieher das internationale Montessori-Diplom besitzen oder im Laufe ihrer Tätigkeit nachholen, das sehr viel intensiver und differen-zierter in der Ausbildung ist als das deutsche Montessori-Diplom. Bei dem internationalen Montessori-Diplom gebe es Ausbildungen gezielt für bestimmte Altersgruppen, während sie bei dem deutschen Montessori-Diplom für alle Altersgruppen erfolgt.

Herr Weintz begrüßte den Ansatz vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Forderung seiner Fraktion auf Einrichtung einer Internationalen Schule am Leibniz-Gymnasium.

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Trägervereins Internationale Montessori Einrichtungen Dortmund e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG.











zu TOP 2.5
Erhöhte Förderung gemäß §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Trägerverein Internationale Montessori Einrichtungen Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09440-07)

Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des Trägervereins Internationale Montessori Einrichtungen Dortmund e.V. als finanzschwacher Träger im Sinne der §§ 13 Abs. 4 und 18 Abs. 4 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).



zu TOP 2.6
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09775-07)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09775-07-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09775-07-E2)

Frau Bonekamp leitete in die Vorlage ein.

Herr Fischer begründete den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dem Antrag der CDU-Fraktion könne man nicht folgen. Alle kritischen Punkten seien unberück-sichtigt geblieben. Es solle der Eindruck vermittelt werden, dass das Gesetz positive Auswir-kungen habe. Das sei nicht der Fall.
Vielmehr handele es sich um ein reines Finanzierungsgesetz. Auf die Träger kämen neue Auf-gaben zu, ohne dass eine ausreichende finanzielle Ausstattung erfolgt. Dadurch würden sie in absehbarer Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auch die Revisionsklausel sei ohne Bei-spiel. Eine verlässliche Personalplanung könne nicht mehr erfolgen. Das Gesetz sei bereits bei Inkrafttreten unterfinanziert.
Anhand der im gemeinsamen Antrag aufgeführten und mündlich vorgetragenen Beispiele werde offensichtlich, dass das Gesetz in dieser Form nicht beschlossen werden darf.

Frau Liedschulte erklärte, dass man dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen werde, da man einen eigenen Antrag eingereicht habe. Sie verwies auf die im Oktober stattfindende Anhörung in der CDU-Fraktion in Düsseldorf. Bei dieser Gelegenheit werde sie – auch in Rücksprache mit den Wohlfahrtsverbänden – ent-sprechend argumentieren.

Herr Schade-Homann schilderte die Enttäuschung der Ev. Kirche. Zum ersten Mal werde ein Gesetz nicht im Konsens verabschiedet. Die ablehnende Haltung basiere nicht auf willkürlichen oder parteipolitischen Gründen. Vielmehr werde das Gesetz an dem gemessen, was es ver-sprochen habe. Es sollte ein modernes, kindgerechtes, familienfreundliches Bildungsgesetz sein, kein Sparmodell. Der Abbau der Bürokratie wurde versprochen. Nach dem ersten Entwurf der Verfahrensordnung könne davon nicht die Rede sein. Für die kirchlichen Träger werde mit einem deutlichen Zuwachs an Verwaltungsaufgaben gerechnet.
Momentan würden eine Vielzahl von Modellrechnungen für die Einrichtungen erstellt, wie die finanziellen Auswirkungen des KiBiz unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten aussehen könnten. Er sei gern bereit darzulegen, an welcher Stelle es bei den kirchlichen Trägern auch unter Berücksichtigung des verringerten Trägeranteils bzw. im Vergleich zu den Modellrech-nungen des Ministeriums hakt.
Der größte Kritikpunkt sei aber die Befürchtung, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien nicht mehr in dem Umfang die Förderung erhalten, die sie brauchen, da die Eltern es nicht finanzieren können.
Die Ev. Kirche nehme erfreut zur Kenntnis, dass der Trägeranteil angepasst werden soll. Aber momentan könnten noch keine Berechnungen angestellt werden, ob und inwieweit es sich tat-sächlich für die Einrichtungen rechnet, da es noch keine Verfahrensvorschriften gebe.
Nach dem jetzigen Stand der Angelegenheit müsse klar und deutlich gesagt werden, dass die Landesregierung trotz einheitlicher Kritik ein Gesetz beschließen will. Stimmen, die sich wirklich sehr differenziert dazu äußern, werden überhaupt nicht mehr gehört. Es seien die schlechtesten Voraussetzungen für die Kinder, wenn ein so strittiges Gesetz trotzdem verab-schiedet werde.

Herr Frebel dankte Herrn Schade-Homann ausdrücklich für seinen Beitrag.
Er könne nicht nachvollziehen, dass in dem Antrag der CDU-Fraktion von einem Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden die Rede sei. Genau entgegengesetzte Äußerungen habe es im April bzw. Juni diesen Jahres von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzen-verbände und der freien Wohlfahrtspflege NRW gegeben. Das werde durch die Ausführungen von Herrn Schade-Hohmann zusätzlich bestätigt. Von daher entspreche der Antrag nicht der Realität.

Frau Schobert knüpfte an den Beitrag von Herrn Schade-Homann an.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband stelle zur Zeit ebenfalls Vergleichsberechnungen bei den Betriebskosten nach dem GTK und dem geplanten KiBiz an. Selbst bei Berücksichtigung der besten Bedingungen nach dem KiBiz fallen die ersten Berechnungen für Elterninitiativen für den Bereich der Kindertagesstätten und altersgemischten Gruppen noch schlechter aus als von der Verwaltung. Es werde von Kürzungen von durchschnittlich 5 % und mehr ausgegangen.
Die Versteuerung der Einnahmen aus der Kindertagespflege werde sicherlich zu einer Er-höhung der Kosten und damit zu einer niedrigeren Landesförderung als die in der Vorlage aufgeführten 9,7 % führen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlsfahrtsverbände habe zum KiBiz und speziell zu den Familienzentren ein Rechtsgutachten eingeholt, das eindeutig zu dem Ergebnis komme, dass die in der vorgeschlagenen Form beabsichtigte Einrichtung von Familienzentren verfassungs-widrig ist.
Insgesamt gesehen gebe es eine Vielzahl von grundsätzlichen Problemen mit dem geplanten Gesetz. Sie unterstrich noch einmal ihre Bereitschaft, Argumentationshilfen für die geplante Anhörung in der CDU-Landtagsfraktion zu geben.
Abschließend begrüßte sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der verdeutliche, dass niemand ein solches Gesetz akzeptieren könne, der Kinder und Kinderbildung ernst nehme. Es müsse wieder stärker auf den Konsens zurückgegriffen wer-den, der den Trägern bereits große Zugeständnisse abverlangt hat.

Frau Rabenschlag ergänzte die kritischen Anmerkungen zum KiBiz um den Aspekt der bevor-stehenden massiven sozialpolitischen Auswirkungen. Bei der angedachten Festsetzung der Elternbeiträge durch die Kommunen befürchte sie, dass die Kindergartenbeiträge gerade in den Kommunen wesentlich höher ausfallen, die wirtschaftlich gesehen nur noch über knappe Kassen verfügen. Das seien überwiegend Kommunen, in denen ein großer Anteil von Menschen mit sozialen Problemen leben. Das führe im Prinzip zum Thema soziale Gleichheit oder Entwicklung gleicher Standards überhaupt zu einem deutlichen Rückschritt.
Ein weiteres Problem sehe sie in den Buchungszeiten, die mit Sicherheit zu veränderten Bei-trägen führen würden. Dann würden die Eltern nach dem Geldbeutel entscheiden, in welchem Umfang sie sich für ihre Kinder Betreuungszeiten leisten können. Das widerspreche jeglichem Bildungsgedanken.

Für die kath. Träger führte Frau Beschorner aus, es werde sehr schwierig sein, mit diesem Gesetz in der jetzigen Form umzugehen. Die Qualität könne sicherlich mit diesen Rahmen-bedingungen nicht weiter gefördert und ausgebaut werden. Der jetzige Entwurf werde den jungen Menschen und Familien in keiner Weise gerecht, ein neuer – mit allen Beteiligten erarbeiteter – sei dringend erforderlich.

Auf die Anmerkung von Herr Prause, dass aus Sicht der Eltern variable Buchungszeiten sicherlich wünschenswert seien, erwiderte Herr Schade-Homann, gegen eine Wahlmöglichkeit an sich sei nichts einzuwenden. Das Problem werde sein, dass es keine echte Wahlmöglichkeit gerade für einkommensschwache Familien gibt. Da werde nach dem Geldbeutel entschieden. Die Grundfrage sei, bekommen die Kinder, die in besonderer Weise Förderung benötigen, diese auch. Da sehe man im Moment eine große Schwäche im Gesetz.


Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl auf gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich (10 ja, 3 nein) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss zum Entwurf der Landesregierung NRW für ein
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Mit der Umsetzung des vorgelegten Entwurfs für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird die derzeitig in den Kindertageseinrichtungen unserer Stadt aufgebaute Struktur einer guten Erziehungs- und Bildungspraxis bedroht. In wesentlichen Punkten wird KiBiz den Anforde-rungen an ein modernes, kindgerechtes und familienfreundliches Kindergartengesetz nicht gerecht:
1. Verschlechterung des Betreuungsstandards
Der bewährte und gute Betreuungsstandard der Kleinen Altersgemischten Gruppe wird abgeschafft.
2. Vergrößerung der Gruppen
Die bisherigen Höchstgrenzen für Gruppengrößen werden abgeschafft, Gruppen können ohne zusätzliches Personal weiter vergrößert werden.
3. Schlechtere Arbeitsbedingungen, Verringerung der Qualität
Die Arbeitssituation der Erzieherinnen und Erzieher verschlechtert sich dramatisch. Sie müssen nicht nur mehr Kinder betreuen, sondern erhalten zusätzlich mehr organisato-rische, inhaltliche und bürokratische Aufgaben. Die Qualität der Erziehungs-, Bildungs- und Förderarbeit der bisherigen Kindergartenpraxis verschlechtert sich.
4. Die Freistellung der LeiterInnen wird eingeschränkt.
5. Reduzierung der Mitbestimmungsrechte
Die Mitbestimmungsrechte der Eltern werden auf eine bloße Beiratstätigkeit reduziert.
6. Höhere Elternbeiträge
Durch die Festsetzung des völlig unrealistischen Elternbeitrags von 19 Prozent bei gleichzeitigem Rückzug des Landes aus dem Elternbeitragsdefizitverfahren werden viele Kommunen gezwungen sein, die Elternbeiträge zu erhöhen. Landeseinheitliche Standards wird es bei den Elternbeiträgen und der Betreuungsqualität nicht mehr geben.
7. Einschränkung der Planungssicherheit
Durch unterschiedlich buchbare Betreuungszeiten wird die Planungssicherheit der Trä-ger dramatisch eingeschränkt. Unklar bleibt außerdem, in welcher zeitlichen Größen-ordnung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sichergestellt werden soll.
8. Schlechtere Ausstattung bei Ganztag und U3
Die finanzielle Beteiligung des Landes an dringend notwendigen weiteren Ganztags-angeboten wird gedeckelt. Ganztagsangebote und Angebote für Kinder unter drei Jahren werden nach dem KIBIZ wesentlich schlechter ausgestattet sein.
9. Unzureichende Sprachförderung
Die vorgesehenen Mittel für die Sprachförderung reichen bei weitem nicht aus. Eine qualitativ hochwertige Förderung ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.
10. Betriebskindergärten sollen keine öffentlichen Zuschüsse mehr erhalten.

Konkret bedeutet der Entwurf des KiBiz für die Stadt Dortmund laut Verwaltung unter anderem:
Ø Der städtische Eigenbetrieb FABIDO verliert ca. sechs Millionen Euro an anrechenbaren Betriebskosten gegenüber dem GTK.
Ø Ganztagsangebote und Angebote für Kinder unter drei Jahren werden nach dem KiBiz wesentlich schlechter ausgestattet sein. Die den Kindpauschalen hinterlegten Gruppen-typen sehen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ausschließlich den Einsatz von Fachkräften vor. Dieser Standard wird bei der Zuordnung der Pauschalen nach der Verfahrensverordnung nicht umsetzbar sein.
Ø Die von Landesseite vorgesehenen Ausbaustufen für Plätze für Kinder unter drei Jahren und die damit verbundene Kontingentierung zur Aufnahme von in den Kommunen ge-schaffenen Plätzen oder Gruppen in die Landesförderung lassen erwarten, dass weiter-hin nicht alle in Dortmund im Rahmen des Ausbauprogramms geschaffenen Gruppen zeitnah auch mit Landeszuschüssen gefördert werden.
Ø Aufgrund der aktuellen Kontingentierungen von Gruppenumwandlungen bzw. bei der Be-triebskostenförderung neu eingerichteter Gruppen können Landeszuweisungen für Ange-bote im Rahmen des Ausbauprogramms in Höhe von ca. 2,4 Millionen € nicht real-isiert werden können. Ende 2008 können es voraussichtlicht bis zu ca. 3,6 Millionen € sein.
Ø Durch das Festhalten am vollkommen unrealistischen Elternbeitragsaufkommen von 19 Prozent bei der Betriebskostenförderung entsteht für die Stadt eine Differenz zwischen Sollpauschalen und tatsächlichen Elternbeiträgen in Höhe von ca. 6 Millionen Euro jähr-lich. Diese Differenz muss entweder dauerhaft ohne Beteiligung des Landes aufgebracht werden oder wie in anderen Kommunen durch eine in Dortmund bisher vermiedene er-hebliche Anhebung der Elternbeiträge ausgeglichen werden müssen. Die neuen Be-treuungszeiten von 25, 35 oder 45 Stunden machen in jedem Fall eine neue Beitrags-satzung für Dortmund erforderlich.
Ø Durch die im KIBIZ vorgesehenen Regelungen zur Betriebskostenförderung werden im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung Angebote in den Kindertageseinrichtungen geschaffen und entsprechende Landesmittel beantragt, deren tatsächliche Bezu-schussung jedoch nicht sichergestellt zu sein scheint. Hier liegen sowohl für die Träger als auch für die örtlichen Jugendämter derzeit unkalkulierbare Risiken bei der Finan-zierung der Kindertageseinrichtungen.
Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Rat der Stadt Dortmund lehnen deshalb den
vorgelegten Gesetzentwurf ab und fordern den Landtag NRW auf, den derzeitig vorliegenden
Entwurf für ein Kinderbildungsgesetz nicht weiter zu beraten.
Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen und ihren Spitzenverbänden sowie den freien Trägern der Jugendhilfe, den Elternverbänden, Gewerkschaften und Berufsverbänden einen neuen Gesetzentwurf zu entwickeln, der den Ansprüchen an eine moderne Elementarerziehung genügt. Dabei sollte perspektivisch auch die Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.


Der Kinder- und Jugendausschuss lehnte mehrheitlich (3 ja, 10 nein) folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

Der Kinder- und Jugendausschuss stellt fest:

- Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vorgelegt, der sich den geän-derten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Familien in Nordrhein-Westfalen stellt, wie sie sich in den vergangenen Jahren zum Beispiel durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch die Betreuung von Kindern unter drei Jahren oder durch Migration ergeben haben.

- Zurzeit regelt das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) von 1991 die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Dort hat die damalige SPD-Landesregierung auch die Höhe der Elternbeiträge gesetzlich festgelegt. Der Entwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes macht dagegen zur Höhe der Elternbeiträge keine Vorgaben, sondern ermöglicht die Festsetzung durch die Kommunen.




- Das derzeit gültige GTK ist eine Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes aus dem Jahre 1971. Trotz der immer wieder durchgeführten Änderungen in den Folgejahren wird das GTK den Anforderungen an moderne Erkenntnisse der Kinderbetreuung, insbesondere der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, und der frühkindlichen Bildung längst nicht mehr gerecht.

- Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung von Kindern ein zeitgemäßes Gesetz vorgelegt, das den anspruchs-vollen Anforderungen an eine bestmögliche frühkindliche Betreuung und Förderung für jedes Kind gerecht wird und das zukunftsweisende Ansätze für die Weiterentwicklung der Tagesbetreuung für Kinder enthält. Dabei steht das Kinderbildungsgesetz im Einzelnen für
- einen deutlichen und nachhaltigen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jah-ren und damit für mehr Möglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben einem Ausbau der Plätze in der institutionellen Betreuung wird dabei auch die Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern und Tagesvätern erstmalig landesgesetzlich geregelt und finanziell gefördert;
- mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit durch eine Präzisierung und Stärkung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie der gesetzlichen Verankerung einer zusätzlichen und frühzeitig ansetzenden Sprachförderung für jedes Kind mit entsprechendem Förderbedarf;
- eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen;
- mehr Entscheidungsspielräume vor Ort für Träger und Kommunen;
- mehr Unterstützung und Beratung von Familien durch die Weiterentwicklung von Familienzentren, die mit Landesmitteln gefördert werden;
- mehr Flexibilität und Orientierung am tatsächlichen Bedarf von Familien.


Der Kinder- und Jugendausschuss begrüßt:

- Eine verlässliche und transparente Finanz- und Personalstruktur, die im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden erreicht und im KiBiz verankert wurde.

- Die Mehrausgaben des Landes für die Einrichtungen in Höhe von 150 Millionen Euro in 2008. In 2009 wird das Land erstmals mehr als eine Milliarde Euro in die frühe Bildung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich investieren.

- Die im KiBiz erstmals verankerten Landeszuschüsse für die Kindertagespflege in Höhe von 725 Euro pro Kind.

- Die flächendeckende Einrichtung von Familienzentren und die dazugehörige zusätzliche finanzielle Unterstützung.

- Die Erhöhung der Sprachförderung von sieben Millionen Euro im Jahr 2005 auf 28 Millionen Euro in 2008.



Gleichzeitig geht der Kinder- und Jugendausschuss davon aus, dass der Landtag die in der Anhörung am 28./29. August 2007 im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration ausgeführten Anregungen der Sachverständigen sorgfältig auswerten, abwägen und in die Beratungen einfließen lassen wird.


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Weiterer Ausbau der offenen Ganztagsschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09400-07)

Nach einer kurzen Einleitung von Frau Bonekamp führte Herr Burkholz in die Vorlage ein.

Auf Nachfragen von Herrn Frebel teilte Herr Burkholz mit:

- In diesem Jahr sei man erstmalig an einigen Schulstandorten an Kapazitätsgrenzen gestoßen. Über das gesamte Stadtgebiet betrachtet gebe es aber die Möglichkeit, die Kinder wohnortnah unterzubringen.

- Das Programm zur Mittagsverpflegung wurde vom Land kurzfristig vor den Sommerferien auf-gelegt (befristet für 2 Jahre). Gemeinsam mit den Trägern werde die Umsetzung des Erlasses und der Rahmenbedingungen überlegt. Das Problem sei, dass der Zuschuss zum Mittag-essen individuell für die einzelne Familie gilt (pauschale Beantragung nicht möglich) und eine Prüfung der Einkommensverhältnisse bei den jeweiligen Familien erfolgen muss. Mit den Trägern und Schulen wurde für dieses Jahr vereinbart, dass ein Abgleich mit den Listen für die Lernmittelfreiheit durchgeführt wird. Diese Zahlen sollen bis Ende der Woche erhoben sein. Danach erfolge die Antragstellung bei der Bezirksregierung. Im nächsten Jahr könne die Abfrage an den Schulen wegen der Lernmittelfreiheit gleich mit der Mittagsverpflegung gekoppelt werden.

Frau Schobert berichtete, es gebe landesweit verschiedene Aufträge für die Evaluation. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband wurde als Träger befragt. Dabei wurde mitgeteilt, dass in Dortmund nicht zu viele Schulen und Träger befragt werden können, da sich ansonsten das Bild im positiven Sinne verzerren würde.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den stufenweisen Ausbau der offenen Ganztagsschule von 6.600 Plätze auf 7.500 Plätze bis zum Schuljahr 2008/2009 und nimmt den beigefügten Bericht zur offenen Ganztagsschule zur Kenntnis.



zu TOP 2.8
Projekt "Zeitgewinn - Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt"
- Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09475-07)
Anschreiben
(Drucksache Nr.: 09475-07-E1)

Herr Hagedorn führte in die Vorlage ein (s. Anlage).

Herr Frebel dankte für die Einführung.

Auf die Frage von Herrn Roshol teilte Herr Hagedorn mit, das Projekt Berufsorientierung sei spezifisch auf Dortmunder Verhältnisse zugeschnitten und diene als Orientierungsrahmen ins-gesamt für alle Schulen. Dabei handele es sich nicht um ein Zertifikat, sondern um eine Arbeits-grundlage für die Schulen, die aufgrund ihrer Ausbildung mit ihren schulischen Steuergruppen an den jeweiligen Konzepten arbeiten.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Zwischenbericht zum Sachstand und den Perspektiven im Projekt „Zeitgewinn – Optimierung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt“ zur Kenntnis.




3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Mobiles Sicherheits- und Informationscar
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09258-07-E1)

Frau Pieper führte aus, generell seien die im Antrag der CDU-Fraktion aufgeführten Angebote sinnvoll. Aber es gebe bereits eine Vielzahl von Angeboten im Bereich der Familienpolitik, die auch wahrgenommen würden. Die bestehenden Angebote zu stärken und bei Bedarf auszu-bauen, erscheine wichtiger. Daher könne man dem Antrag nicht zustimmen.

Der Kinder- und Jugendausschuss lehnte mehrheitlich (3 ja, 10 nein) folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Einrichtung eines „Mobilen Sicherheits- und Informationsbusses“. Dieser soll in allen 12 Dortmunder Stadtbezirken – hauptsächlich in den Ortskernen bzw. an Orten, wo bekanntermaßen informelle Treffpunkte zu beobachten sind – eingesetzt werden.

Der Bus ist mit einem Vertreter der Ordnungspartnerschaften und einem Vertreter des Jugendamtes (z.B. Streetworker) oder dem jeweiligen Jugendbezirkspfleger zu besetzen.




zu TOP 3.2
Familienselbsthilfe in Familienzentren
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09318-07-E1)

Frau Liedschulte machte deutlich, dass die CDU-Fraktion nicht grundsätzlich gegen eine bessere finanzielle Ausstattung der Familienzentren sei, der Antrag aber im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen behandelt werden sollte.

Herr Frebel wies darauf hin, dass bereits bei der Beratung des Haushaltes für 2007 auf gemein-samen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die 100.000 € in den Haus-halt eingestellt wurden. Mit dem jetzigen Antrag gehe es um die Umsetzung.


Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig (9 ja, 4 Enthaltungen) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. In den bisherigen Auswahlkriterien für die Familienzentren kommt der Aspekt der Familienselbsthilfe zu kurz. Im Rahmen eines Antragsverfahrens sollen die Familienzentren die Möglichkeit erhalten, ihr Angebot und Profil um das Aufgabengebiet der Familienselbsthilfe zu ergänzen.
2. Über die zu geringe Landesförderung hinaus können sich deshalb die Dortmunder Familienzentren um eine zusätzliche Finanzierung aus den bereitgestellten Mitteln von 100.000 Euro zur inhaltlichen Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Familienselbsthilfe bewerben. Die Höhe der Förderung ist abhängig von den individuellen Konzeptanträgen der sich bewerbenden Einrichtungen.

3. Das Jugendamt wird alle Familienzentren über die zusätzliche Fördermöglichkeit informieren und um entsprechende konzeptionelle Vorschläge aus den Einrichtungen bitten.
4. Der Kinder- und Jugendausschuss ist vor einer Förderzusage über die eingereichten Anträge zu informieren.



zu TOP 3.3
Dortmund-Forum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09627-07)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09627-07-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09627-07-E3)

Frau Liedschulte begründete den Antrag. Sie verwies auf einen Artikel in einer Dortmunder Zeitung, dessen Aussagen sie nicht nachvollziehen könne.

Herr Fischer wies darauf hin, nach langer und ausführlicher Diskussion sei man fraktions-übergreifend zu der einhelligen Auffassung gelangt, das DO-Forum wegen der mangelnden Beteiligung zunächst nicht mehr fortzuführen und im Bedarfsfall - in welcher Form auch immer - wieder aufleben zu lassen. Der Vorschlag der CDU-Fraktion sei aus seiner Sicht aber zu unstrukturiert und nicht geeignet, um danach zu arbeiten.

Herr Oppermann bezog sich ebenfalls auf die seinerzeit geführte Diskussion, in der festgestellt wurde, dass es kaum noch Anfragen gab oder sehr spezifische z. B. mit Schwerpunkt Schule. Ein Bereich also, der den Ausschuss zum einen nur begrenzt berührt und für den zum anderen das DO-Forum kein Ersatz für evtl. fehlende Mitbestimmungsstrukturen sein kann. Von daher sei es sinnvoll und richtig gewesen, das Forum in der bisherigen Form nicht weiterzuführen und zu überlegen, in welcher Weise Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Themen be-teiligt werden können.
Er bezog sich auf den beschlossenen Kinder- und Jugendförderplan, Abschnitt Demokratie-förderung. Es würden Modelle entwickelt und Überlegungen angestellt, Kinder und Jugendliche intensiv zu beteiligen. Das sei aus seiner Sicht der richtige Weg, um auch nachhaltig zu sein.

Herr Spangenberg stellte eingangs klar, dass nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Jugendrings Dortmund in dem mit der Zeitung geführten Gespräch der Begriff DO-Forum nicht gefallen sei.
Er halte es bei der Umsetzung des Partizipationsgedankens von jungen Menschen für wichtig, verschiedene Formen auszuprobieren und dabei auch die bewährten Strukturen, die bereits ge-schaffen wurden, mit in den Blick zu nehmen.

Frau Liedschulte kam noch einmal auf den Zeitungsartikel zurück, dessen Inhalt ihr nach dem jetzigen Stand der Diskussion noch unverständlicher werde.
Außerdem gebe es ein Online-Forum, in dem der Wunsch von Jugendlichen nach Beteiligungs-möglichkeiten geäußert wurde. Diesem Wunsch solle hohe Priorität eingeräumt werden, wie man ebenfalls der Presse entnehmen konnte. Von daher handele es sich bei dem Antrag nur um einen Denkanstoss, damit wieder einmal etwas in Richtung Beteiligung von Kindern und Jugendlichen passiert, in welcher Form auch immer.

Herr Bösebeck zeigte sich erfreut darüber, dass es einen breiten Konsens über die Wichtigkeit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gebe und alle Anstrengungen unternommen werden sollten, die Beteiligung in allen Bereichen der Jugendhilfe sicherzustellen.
Zu den Fragen der CDU-Fraktion führte er aus, das DO-Forum wurde seit Mai 2000 mit unter-schiedlichem Erfolg durchgeführt, das letzte fand im März 2006 statt. Die Anfragen hätten sich immer mehr ausschließlich auf Problemfelder schulischer Art bezogen. Deswegen wurde ent-schieden, keine zentralen DO-Foren mehr durchzuführen. Allerdings wurden weiterhin dezentral in den Stadtbezirken Beteiligungsaktionen umgesetzt in Verbindung mit den Fachreferenten für Kinder- und Jugendförderung, z. B. im Rahmen der lokalen Aktionspläne für Toleranz und Demokratie. Für diese Veranstaltungen wurde – wie in der Vergangenheit für das DO-Forum - in unterschiedlichster Form geworben (Flyer, Internet, Postkarten u.a.).
Ergänzend zu den dezentralen Aktivitäten sei beabsichtigt, zentral eine Neuauflage zu initiieren, zweimal im Jahr ab 2008. An der Konzeption werde zur Zeit gearbeitet.

Frau Bonekamp unterstrich, es sei in der Tat wichtig, vielfältige Formen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Stadt zu erproben.
Bei dem von Frau Liedschulte angesprochenen Online-Forum handele es sich um eine Kampagne zur Ausgestaltung der Familienfreundlichkeit in Dortmund. Daran hätten sich über-wiegend junge Erwachsene und Familien beteiligt. Die Auswertung der vielfältigen Beiträge finde zur Zeit statt. Unter anderem wurde angeregt, ein Internet-Forum für Jugendliche zu installieren. Dies soll mit einem befristeten Forum (ca. 10 – 14 Tage) geschehen.

Herr Weintz fand es gerade vor dem Hintergrund der geführten Diskussion völlig unverständlich und unsinnig, dass ein konkreter Vorschlag in der Bezirksvertretung Brackel abgelehnt wurde.
Er könne Einigkeit darüber feststellen, dass alle die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen befürworten. Wenn überwiegend schulische Fragen an das DO-Forum herangetragen wurden, liege das sicherlich auch an der Art der Fragestellung. Es müsse mehr auf die jungen Men-schen zugegangen und ihre Wünsche und Probleme erforscht werden. Politische Partizipation sei nur etwas für junge Menschen, die politisch organisiert seien. Das wäre nur ein kleiner Teil. Daher vertrete er nach wie vor der Auffassung, dass eine institutionalisierte Partizipation in den Stadtbezirken in einer Art Jugendparlament erforderlich sei, das über gewisse Beteiligungs-rechte und auch eine kleinere Summe verfügen sollte, um Politik praktisch vollziehen zu können.

Herr Frebel erinnerte ebenfalls an die gemeinsame Absprache, das DO-Forum in der bisherigen Form aus den in der Diskussion mehrfach angeführten Gründen nicht weiterzuführen.
Kinder- und Jugendliche müssten ihre eigenen Formen der Diskussion und Beteiligung er-fahren, die der Erwachsenen könnten nicht einfach auf sie übertragen werden. Daher halte er die Einführung von Jugendparlamenten nicht für den geeigneten Weg.

Herr Oppermann brachte zum Ausdruck, zunächst habe er die Intention des Antrages durchaus nachvollziehen und begrüßen können, zumal eine entsprechende Diskussion angestoßen wurde. Die sich jetzt abzeichnende Forderung in Richtung Jugendparlament könne er aber nicht mittragen. Als Erfahrung aus dem DO-Forum müsse man zur Kenntnis nahmen, dass Jugend-liche und Kinder andere Formen und Mechanismen als Erwachsene benötigen, um sich zu be-teiligen. Es werde ein Konzept benötigt, das natürlich die Schulen mit einschließt, aber nicht ausschließlich auf Schule basiert. Es seien ohne Frage Strukturen vor Ort erforderlich, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre Ideen, Interessen zu äußern, mit Politik ins Ge-spräch zu kommen. In Form eines DO-Forums oder Jugendparlaments müsse das nicht unbe-dingt erfolgen und sei aus seiner Sicht auch so nicht erwünscht.

Herr Fischer bestätigte, alle Anregungen, Wünsche usw., die von den Jugendlichen selbst in Bezug auf Jugendarbeit gemacht würden, seien mehr als willkommen. Eine Wiederbelebung des DO-Forums, wie im Antrag der CDU-Fraktion formuliert, wolle man allerdings nicht.

Frau Rabenschlag fand die Diskussion über die Frage, wie erreicht man die Partizipation der Kinder und Jugendlichen, sehr vernünftig und sinnvoll. Sie sei davon überzeugt, dass der Kinder- und Jugendförderplan wesentlich zur Lösung des Problems beitragen werde. Sie schlug vor, den vorliegenden Antrag dahingehend zu verändern, dass die Arbeitsgruppe beauftragt wird, ein entsprechendes Ergebnis vorzustellen, das durchaus auch den Vorschlag von Herrn Weintz bezüglich einer finanziellen Ausstattung mit berücksichtigen sollte. Wenn man Jugend-liche beteiligt, dann sollten sie auch in irgendeiner Form eine finanzielle Gestaltungsmöglichkeit haben.

Frau Liedschulte zeigte sich mit dem Vorschlag von Frau Rabenschlag einverstanden. Der Antrag sollte an die Arbeitsgruppe weitergeleitet werden.

Herr Frebel sah bei dem Antrag das Problem bei der Bezeichnung. Der Kinder- und Jugend-förderplan sei beschlossen, die Verwaltung werde nicht nur die gestellten Fragen der CDU-Fraktion beantworten, sondern auch auf die allgemeine Problematik eingehen und einen Vor-schlag für das weitere Vorgehen unterbreiten. Daher sollte man nun bezüglich des DO-Forums einen Schnitt machen.

Herr Oppermann vertrat die Auffassung, die Arbeitsgruppe mit der Trägerkonferenz zu verorten. So könnten bei der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes neue Umsetzungs-modelle hinsichtlich der Frage von Partizipation insgesamt in den Blick genommen werden.

Herr Weintz war der Meinung, den Antrag entsprechend umzuformulieren und vor allen Dingen auch eine zeitliche Perspektive festzuhalten. Der Kinder- und Jugendausschuss sollte den Arbeitskreis beauftragen, über einen praktikablen Vorschlag nachzudenken und dem Aus-schuss einen Vorschlag über verbesserte Möglichkeiten der Partizipation Jugendlicher am politischen Leben zu präsentieren, mit Angabe eines bestimmten Datums.

Herr Bösebeck wies noch einmal darauf hin, dass in der ersten Jahreshälfte 2008 eine erste Veranstaltung zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden solle. Das bedeute, im Herbst liefen die Vorbereitungen an und alle, die auch in der Trägerkonferenz sind, würden an den Beratungen beteiligt, um letztendlich einen konzeptionellen Vorschlag zu unter-breiten, der den Anforderungen des Kinder- und Jugendförderplanes gerecht wird. Dieser Vor-schlag werde dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt, damit eine weitere Konkretisierung erfolgen könne. Der Antrag werde als Arbeitsmaterial einbezogen.


Aufgrund der Ausführungen von Herrn Bösebeck wurde folgender Antrag der CDU-Fraktion zurückgezogen (Dr. Nr. 09627-07-E1):

Der Kinder- und Jugendausschuss fordert das Jugendamt auf, das „do-forum“ wieder in seiner Funktion aufzunehmen.

Um die Erreichbarkeit bzw. den Kontakt zu dem do-forum gerade bei den Jugendlichen publik zu machen, können die ehemaligen Flyer und Postkarten, die bereits im Jahr 2000 für diesen Zweck gedruckt wurden, überarbeitet und in gleicher Form aufgelegt und an entsprechenden Stellen verteilt werden.

Da die Foren in der Vergangenheit nur sehr selten stattfanden beschließt der Kinder- und Jugendausschuss des weiteren, dass vor jeder Ausschusssitzung des Kinder- und Jugend-ausschusses – sofern mindestens eine Eingabe vorliegt - ein solches Forum für Jugendliche initiiert wird – und zwar im Vorfeld zur eigentlichen Sitzung für ca. eine halbe Stunde.

Bei der Bewerbung des Projektes sollten u.a. Schulen als auch die Jugendverbände ange-sprochen werden und in den entsprechenden Kreisen dafür werben.





zu TOP 3.4
Förderung Kinderschutz-Zentrum und Kinderschutzbund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09717-07)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09717-07-E1)

Herr Bösebeck kündigte für die nächste Sitzung eine entsprechende Vorlage an.



zu TOP 3.5
Jugendschutz in Internetcafés
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09718-07)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09718-07-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09718-07-E2)

Herr Frebel verwies auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung.

Auf seine Nachfrage teilte Frau Hoppe mit, in den Jugendfreizeitstätten würden die PCs in öffentliche zugänglichen Räumen stehen, in der Regel in den Jugendcafés. Durch das ständige Kommen und Gehen von Mitarbeiter/innen und Jugendlichen sei ein wesentlicher Schutz gegeben vor missbräuchlicher Nutzung des Internets.

Für Herrn Oppermann zeigte die Antwort der Verwaltung sehr deutlich, wie wenig manchmal gesetzliche Vorschriften greifen können und wie sehr man davon abhängig ist, dass Menschen, die verantwortlich sind, auch verantwortungsbewusst handeln.

Herr Weintz fand es ausgesprochen bedauerlich, dass es offensichtlich nicht möglich sei, einen vernünftigen Jugendschutz in solchen öffentlichen Gewerbetrieben zu garantieren. Das sehe er als schlimme Kapitulationserklärung an. Seiner Auffassung nach müsste der Jugendschutz ver-bessert werden, um die Betreiber solcher Internetcafés in die Pflicht zu nehmen.

Der Schutz der Jugendlichen könnte nach Aussage von Herrn Prause z. B. dadurch gewähr-leistet werden, wenn der Bundesgesetzgeber den Zutritt zu Internetcafés erst ab einem be-stimmten Alter zulassen würde. Allerdings wären dann auch diejenigen von der Internetnutzung ausgeschlossen, die vielleicht zu Hause keinen Zugang hätten und sich ansonsten an die Spiel-regeln halten würden. Das große Problem bei allen Jugendschutzvorschriften sei, dass die Jugendlichen ganz gern auf den Schutz verzichten.

Herr Gawlitza führte aus, bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2002/03 habe man eine Trennung vorgenommen: Trägermedien (z. B. Videokassetten, DVDs) wurden dem Jugendschutzgesetz – Bundesgesetz –, sämtliche anderen Medien wie Telemedien, zu denen das Internet gehört, wurden dem sog. Jugendmedienschutzstaatsvertrag – Landesgesetz – zugeordnet. Selbst die Fachleuten seien zunächst sehr zufrieden gewesen. Denn auch im Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurden alle möglichen Dinge geregelt (wie kann man gegen einen Betreiber vorgehen usw.). Im nachhinein musste man aber feststellen, dass in der Rechtssprechung mit dem Betreiber nicht der Internetcafé-Betreiber, sondern der Betreiber des Servers gemeint ist. Die Server-Betreiber hätten ihren Sitz mit Vorliebe im Ausland. Das be-deute, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag lasse keine oder nur geringe Möglichkeiten, ein Internetcafé zu kontrollieren und dort einen Verantwortlichen auch wirklich zur Verantwortung ziehen zu können.
Wie seine Kollegen bundesweit halte er es für erforderlich, bei der anstehenden Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2009/10 Internetcafés aufzunehmen und entsprechende Rege-lungen zu treffen (beispielsweise Alters- oder Zeitbeschränkungen).
Wenn ein Internetcafé nicht in Kombination mit einer Spielhalle oder einer Gaststätte betrieben werde, gebe es keinerlei Alters- oder Zeitbeschränkungen.

Herr Frebel dankte Herrn Gawlitza für die ausführlichen Informationen.











zu TOP 4.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Es lagen keine Informationen vor.


zu TOP 5.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Frebel teilte mit, dass die nächste Sitzung des Ausschusses wahrscheinlich im Saal der Partnerstädte stattfinden wird.

Herr Bösebeck verwies auf das Spielfest zum Weltkindertag am 23.09.2007 im Westfalenpark (Programm wurde vor der Sitzung verteilt).





Herr Frebel beendete die Sitzung um 18.35 Uhr.




Frebel Rabenschlag Lieberknecht
stellv. Vorsitzender Schriftführerin


Anlagen:


Anlage zu TOP 2.2 (See attached file: Anlage zu TOP 2.2 KJA 12.09.2007.pdf)

Anlage zu TOP 2.4 (See attached file: Anlage zu TOP 2.4 KJA 12.09.2007.pdf)


Anlage zu TOP 2.8 (See attached file: Bericht 22.08.07Kurzneu.pdf)