Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 17.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Giebel i.V. Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Neumann i.V. Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.

Herr Meyer-Jäkel, 10/stv. AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Bachmann, 11/3
Frau Kraushaar, 11/3
Frau Schilling, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Frau Schween, 11/2
Herr Peters,11/2
Herr Pähler, 11/4
Frau Siekmann, 32/FBL
Frau Uelendahl, 66/FBL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Herr Heitkemper, 2/Dez-Stab


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 17.11.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.10.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

2.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)

2.3 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05598-16)
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06258-16)


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05849-16-E2)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 06.10.2016 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05849-16-E4)

3.1.2 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06059-16)

3.1.3 Darstellung der wesentlichen Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW), welches am 01.Juli 2016 in Kraft trat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06027-16)

3.1.4 Umsetzung der neuen Entgeltordnung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zum 01.01.2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06025-16)

3.1.5 Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05894-16)

3.1.6 Fortschreibung des Ideenmanagements bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05083-16)
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06262-16)

3.1.7 Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06233-16)

3.1.8 100 planmäßige Servicearbeitsplätze mit dem Stellenplan 2017
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06259-16)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

3.2.2 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
(Drucksache Nr.: 05353-16)
Die Unterlagen lagen bereits zu Sitzung am 06.10.2016 vor.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
nicht besetzt


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Konzept und Arbeit des Gleichstellungsbüros
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06260-16)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Waßmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05764-16)

Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 3.1.9 zu behandeln.

Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive - Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06207-16)

Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 3.2.3 zu behandeln.

Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-16)

Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 4.1.1 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.10.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.10.2016 wird genehmigt.

Herr Schilff (Vorsitzender) teilt dem Ausschuss mit, dass das langjährige Ausschussmitglied Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste) verstorben sei.
Herr Schilff verpflichtet den sachkundigen Bürger Herrn Marc Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben und wünscht ihm hierzu viel Glück und Erfolg.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 2.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05388-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 17.11.2016 mit Bezug auf den Punkt 2.14 der DS 05388-16 schriftlich mitzuteilen, nach welchen Regelungen, zu welchen Konditionen welche Beschäftigten der Stadt Dortmund derzeit städtische Stellplätze nutzen und nutzen können.
Ferner ist mitzuteilen, nach welchen Regelungen, zu welchen Konditionen welche Beschäftigten der Stadt Dortmund bei Umsetzung des Punktes 2.14 der DS 05388-16 städtische Stellplätze nutzen können und wie sich der erstrebte Konsolidierungsbeitrag von 400.000 € p.a. ermittelt.
Zuletzt ist anzugeben, ob bei der Ausarbeitung des Punktes 2.14 der DS 05388-16 das Szenario betrachtet worden ist, dass bei Umsetzung des Punktes 2.14 der DS 05388-16 städtische Beschäftigte ihre privaten PKW nicht mehr für Dienstfahrten einsetzen werden. Falls ja wird gebeten, dieses Szenario und die damit verbundenen Auswirkungen zu beschreiben.


Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung zu der oben stehenden Anfrage seiner Fraktion bis zur Haushaltsitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen.

Nach ausführlicher Diskussion erklärt Herr Stüdemann (Stadtdirektor), dass die genannte Maßnahme ebenso wie die in der Vorlage eingeklammerten Maßnahmen noch weitergehend durch die Verwaltung geprüft werde. Die offenen Fragen könne er in dem von der Politik gewünschten Zeitraum bis zum 24.11. bzw. zum 08.12. nicht akkurat beantworten.
Das Thema könne im Frühjahr 2017 politisch bewertet werden. Bis dahin werde der gesamte Sachverhalt fundiert erarbeitet und beantwortet, um eine ausführliche Beratung in den Gremien zu ermöglichen.


Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nimmt Bezug auf die Seite 5 der Vorlage und den Punkt „Preisgestaltung für interne und externe Aufträge“.
Das Dortmunder Systemhaus führe Dienstleistungen für andere Kommunen durch, wie zum Beispiel okEwo bei der Stadt Bochum. Im Rechnungsprüfungsausschuss wäre festgestellt worden, dass zu den Dienstleistungsverträgen keine belastbaren Kalkulationen zur Verfügung ständen. Diese würden rückwirkend erfolgen, wenn die neue Kosten- und Leistungsrechnung ein Jahr in Betrieb sei. Die KLR gäbe dann Aufschluss darüber, ob die Verträge wirtschaftlich seien, oder ob die Stadt dazuzahle.
Er fragt nach, ob sich die Summe von 454.000€, aus einem Plus ergibt, welches sich aus den Verträgen ergäbe, oder wolle man durch Änderung der Verträge ein Defizit an dieser Stelle ausgleichen?
Er bittet darüber hinaus um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Posten verbergen sich dahinter?
Wird über die hier genannten vier Jahre dieser Betrag erzielt, da zwischen den Kommunen keine Gewinnaufschläge verrechnet werden?

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass das Binnenverhältnis in der Verwaltung insbesondere in Echtzahlströmungen zwischen der DoSys Preisgestaltung und den Eigenbetrieben bestimmte Steigerungsraten vorgesehen seien. Sobald die KLR eingearbeitet sei werde in den

Vertragsfortführungen bestimmte Verbesserungseffekte eintreten werden.
Die Einzelbetrachtung der Komponenten, aus denen sich die Zahl von 454.000€ ergäbe, reiche er zum Protokoll nach (Anlage 1).


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.3
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05598-16)
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06258-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung um Vorlage des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur Sitzung am 17.11.2016 der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 vor.


Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die hier aufgestellte Liste nicht mehr aktuell sei. Die personellen Mehrbedarfe bei der ZAB beständen nicht mehr. Weiterhin seien die Stellen, die im Tiefbauamt aufgebaut werden sollen noch nicht aufgelistet.
Sie fragt, ob es noch mehr Abweichungen gäbe und ob eine Aktualisierung erfolge, bevor der Rat den Stellenplan beschließe?
Sie bittet die Vorlage in die Haushaltsberatungen des Rates zu verschieben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert, dass die potenziell noch eintretenden Veränderungen für 2017 erst im Stellenplan 2018 aufgezeigt werden. Diese Veränderungen würden nicht vorgreifend schon aufgenommen. Die Mitarbeiter, die diese Stellen einnehmen werden vorerst als überplanmäßig geführt und im Stellenplan 2018 eingerichtet.

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt, ob es möglich sei für die zukünftigen Haushaltsberatungen, den Stellenplan mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes vorzulegen?

Herr Stüdemann erklärt, dass es sinnvoller sei mit der Aufstellung des Stellenplans möglichst nah ans Jahresende heranzurücken. Dies sei insofern wichtig, da sich ansonsten viele Veränderungen erst in dem Stellenplan für 2018 abbilden würden. Es sei erstrebenswert die überplanmäßig geführten Stellen schnellstmöglich planmäßig einzurichten, da dies ansonsten eine Laufbahnrelevante Zeitverzögerung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit sich brächte.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet den Stellenplan ebenfalls in die Haushaltsberatungen des Rates zu schieben.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05849-16-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05849-16-E4)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 06.10.2016 vor:
wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und Darstellungen des Personalrates (DS 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre hätten. Insbesondere bitten wir auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger Krankheitsbedingte Ausfälle.
Es ist wünschenswert, die Informationen hierzu auch den am weiteren Beratungsgang beteiligten AFBL und dem Rat zu Verfügung zu stellen.


Hierzu liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fraktion Die Linke & Piraten bittet die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und Darstellungen des Personalrates (DS-Nr. 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre hätten. Insbesondere bittet sie auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger krankheitsbedingte Ausfälle.

Es wird wie folgt Stellung genommen:

Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW schreibt in § 36 Abs. 4 vor, dass für
ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen im Jahresabschluss zu bilden sind:
„Für Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht
genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.“
Die zukünftige Bewilligung von Altersteilzeitanträgen fällt unter diese Regelung. Der Zeitpunkt
eines entsprechenden Ratsbeschlusses ist maßgeblich für eine Bilanzierung in der
Rückstellung.

Wie in den Vorlagen der letzten Jahre zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte ((DS-Nr.
04095-16, 13208-14 und 10388-13) dargestellt, sind diese Rückstellungen für alle potentiellen
Fälle abzubilden. Das Rückstellungserfordernis kann nur durch Ratsbeschluss vermieden
bzw. reduziert werden, wenn von der Möglichkeit der Altersteilzeit ganz abgesehen oder sie
beschränkt wird.

Sollte allen Beschäftigen und Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund Altersteilzeit in
2017 ermöglicht werden, ergäbe sich im Jahresabschluss 2016 die Verpflichtung einer Rückstellungsbildung in Höhe von insgesamt rd. 24,6 Mio. Euro für die Kernverwaltung (ohne
Eigenbetriebe).

Davon beträgt die Höhe der Rückstellung für potentielle Fälle bei den Tarifbeschäftigten rd.
600.000 Euro unter der Annahme einer voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe von 5 %
der betroffenen Geburtsjahrgänge 1952 bis 1957 und unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Befristung bis zum 31.12.2018.

Durch die Entfristung der Altersteilzeitregelung im Beamtenrecht zählen alle Beamtinnen und
Beamten der Stadt Dortmund unabhängig von den Geburtsjahrgängen zu den potentiellen
Fällen. Daher beträgt die Höhe der zu bildenden Rückstellung für diesen Personenkreis rd.
24 Mio. Euro. Für die Kalkulation wurde aufgrund der Interessenabfrage im Jahr 2013 und
der besseren finanziellen Bedingungen für die Beamtinnen und Beamten eine voraussichtliche
Inanspruchnahme von 50 % angenommen (maximale Laufzeit von 5 Jahren analog der Tarifbeschäftigten).
In diesem Betrag sind auch die Feuerwehrbeamten berücksichtigt.
Die Höhe der Rückstellungen für potentielle Fälle bei den Eigenbetrieben kann von der Personalverwaltung nicht beurteilt werden, da die Eigenbetriebe die Altersteilzeitrückstellungen durch eine externe Firma berechnen lassen und diese in Absprache mit ihren Wirtschaftsprüfern eigenverantwortlich bilanzieren. Es ist aber davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen die Rückstellungen für potentielle Fälle aufgestockt werden müssen, falls die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit allen Interessierten bewilligt wird.

Unabhängig von der kostenmäßigen Belastung des Arbeitgebers durch Altersteilzeit ist vor
allem auch die Personalsituation der Stadt Dortmund zu berücksichtigen. Durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird die natürliche Altersfluktuation beschleunigt und vorgezogen. Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vorzeitig mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ausgeprägten Kenntnissen für die Aufgabenerledigung nicht mehr zur Verfügung. Geeignete Nachwuchskräfte, die diese Aufgaben sofort und umfassend übernehmen können, stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Nachwuchsprobleme und Fachkräftemangel existieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Eine zeitnahe adäquate Nachbesetzung dieser früher freiwerdenden Stellen wäre daher nicht möglich. Die Arbeitsverdichtung für das verbleibende Personal würde zunehmen.

Altersteilzeit könnte als flankierende personalwirtschaftliche Maßnahme den Ratsbeschluss
zum Memorandum mit dem Ziel, strukturelle Verbesserungseffekte durch Personalabbau zu
erwirtschaften, unterstützen. Einsparungen beim Personalaufwandsbudget durch Altersteilzeit
werden aber nur erreicht, wenn konsequent die entsprechenden Planstellen oder andere adäquate und budgetierte Planstellen dauerhaft eingespart werden. Dies hätte zur Folge, dass
Aufgaben gar nicht mehr oder nur sehr minderwertig erledigt werden könnten.

Dass bei einer Nachbesetzung mit jüngeren Beschäftigten aufgrund niedrigerer Gehaltsstufen
Personalkosten eingespart werden, ist nicht nachvollziehbar. Im Rahmen von Umsetzungsketten bzw. Neueinstellungen entstehen mit Beginn der Freistellungsphase des Altersteilzeitmitarbeiters annähernd gleich hohe Personalkosten, da die nachrückenden Beschäftigten Anspruch auf Eingruppierung bzw. Besoldung haben. Auch wenn jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise zum Zeitpunkt der Nachbesetzung eine niedrigere Erfahrungsstufe haben, sind Einsparungen dadurch nicht zu erreichen. Denn für die zu leistende Arbeitszeit erhalten die Altersteilzeitbeschäftigten dagegen zusätzlich zum entsprechenden Teilzeitentgelt einen Aufstockungsbetrag sowie eine Rentenbeitragsaufstockung. Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit 2010 nicht mehr.

Dass Arbeitgeber durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit kostenmäßig belastet werden
und eine Einsparung nur erzielt werden kann, wenn eine entsprechende Stelle nicht wieder
besetzt wird, ist in Fachkreisen unstrittig.
Ob und inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Möglichkeit einer Altersteilzeit und erhöhter krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeiter/-innen besteht, ist nicht nachvollziehbar
und erkennbar. Altersteilzeit ist kein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für
Beschäftigte, die chronisch krank sind und das Risiko hoher Ausfallzeiten haben, ist Altersteilzeit kein geeignetes Mittel. Zeiten ohne Entgeltfortzahlung im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsrechtlich nachteilig für die Beschäftigten.
Die Quotenberechnung der Altersteilzeit ist in § 4 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), dessen Protokollerklärungen und Kommentierung sehr klar geregelt.
Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 4 Abs. 2 TV FlexAZ gilt für rechtlich unselbständige
Regie- und Eigenbetriebe eine eigene Quote von 2,5 %.
Eigen- und Regiebetriebe sind kommunalrechtliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde auf der Grundlage
der Gemeindeordnung und stellen ein ausgegliedertes Sondervermögen dar. Sie sind organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Kommunalverwaltung ausgegliedert.
Die Bildung einer eigenen Quote für Regie- und Eigenbetriebe soll ausschließen, dass die mit
einer Altersteilzeit einhergehende kostenmäßige Belastung des Arbeitgebers überproportional
die Betriebsergebnisse dieser Betriebe beeinflusst.
Für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

Die Tarifvertragsparteien haben mit der Aufnahme der Quotenregelung in den TV FlexAZ
somit ebenfalls die finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt.
Die Anwendung dieser Quotenberechnung auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten
würde freiwillig aufgrund der Ermächtigungsgrundlage im § 66 Abs. 3 LBG NRW erfolgen,
wonach die Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf bestimmte Verwaltungsbereiche oder
Beamtengruppen beschränkt werden kann.


Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass in der Stellungnahme der Verwaltung einmal ein Gesamtbetrag von 24,6 Mio Euro für alle Beschäftigen und Beamten genannt werde und einen Rückstellungsbetrag für potentielle Fälle bei den Tarifbeschäftigten von rd.600.000 Euro unter der Annahme einer voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe von 5 % der betroffenen Geburtsjahrgänge 1952 bis 1957.
Der haushaltsrelevante Betrag wäre nicht eindeutig dargestellt.

Herr Pähler (FB11) erläutert die Kalkulation. Der angegebene Betrag von 24,6 Mio Euro setzte sich aus der Bewertung dreier Personenkreise zusammen. Dies seien die Beamten (ohne Feuerwehr), die Beamten der Feuerwehr und die Tarifbeschäftigen. Es müssten alle Beamten in die Kalkulation einbezogen werden, da diese entfristet seien. Im Gegensatz dazu sei die Altersteilzeit für die Beschäftigen nur für bestimmte Geburtsjahrgänge zulässig. Daraus ergäben sich folgende Fallzahlen:
Beschäftigte – 656 potentielle Fälle für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1957, Beamte (ohne Feuerwehr) – 1351 Fälle und für die Beamten der Feuerwehr – 828 Fälle.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Seine Fraktion werde anlässlich der Haushaltsberatungen einen Antrag hierzu stellen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass man den Gerechtigkeitsaspekt nicht außer Acht lassen dürfe. Der Tarifvertrag regele eine Inanspruchnahme in Höhe von 2,5%. Alles was darüber hinausgehe, müsse sehr gut durchdacht werden, um eine gerechte Lösung für alle zu erreichen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt, in wie weit sich ein Beschluss auf die Rückstellungen für das Haushaltsjahr 2016 auswirken würde.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass sich der Haushalt in der Prognoserechnung 2,3 Mio Euro von der 5% Hürde entfernt befinde. Ein Beschluss sei in dieser Hinsicht unproblematisch.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 3.1.2
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06059-16)

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet mit der Niederschrift den Begriff der steuerbaren Personalaufwendungen zu definieren.

Definition des Begriffes der steuerbaren Personalaufwendungen:
"Steuerbare Personalaufwendungen sind alle Aufwendungen für die Entgelte, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungskassenbeiträge der Beschäftigten und die Besoldung der Beamten für das aktive Personal der Kernverwaltung. Hierzu zählen nicht die nur indirekt beeinflussbaren Aufwendungen für die Beihilfe der Beamten und die Zuführung zur Pensionsrückstellung."


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 1.030.000 Euro.


zu TOP 3.1.3
Darstellung der wesentlichen Änderungen des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW), welches am 01.Juli 2016 in Kraft trat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06027-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Umsetzung der neuen Entgeltordnung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zum 01.01.2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06025-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 3.1.5
Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05894-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstand zum Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.6
Fortschreibung des Ideenmanagements bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05083-16)
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06262-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung um Vorstellung der Evaluation des Ideenmanagements in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 17.11.2016.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Vorlage zum Ideenmanagement zur Sitzung des 17.11.2016 vor.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Fortschreibung des Ideenmanagements zum 01.01.2017 zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.7
Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06233-16)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06233-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
die AfD-Fraktion bitte die Verwaltung um Stellungnahme zu folgendem Themenkomplex:
Mit der Drucksache Nr.: 04602-16 hat die Verwaltung den Ausschuss über die Evaluation des Konzeptes zur Honorierung der Ausbildungstätigkeit bei der Stadt Dortmund informiert.
Auf Seite 9 des Anhangs zu der Verwaltungsvorlage unter Punkt 4.2 wurde über Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht berichtet.
So gibt es ein Modul im 2. Ausbildungsjahr mit dem Titel: „DO gegen Rechts“. Auf den ersten Blick erscheint dies tendenziös und einseitig. Insbesondere erweckt der Titel des Ausbildungsmoduls den Anschein, als ginge es nicht um Rechtsradikalismus oder Rechtsextremismus, sondern darum, tendenziell alles, was nicht „Links“ ist, zu verurteilen. Schon hier zeigt sich, dass die Begrifflichkeiten unscharf sind. Was ist links, was ist rechts, was ist ggf. Mitte?
Um sich seriös mit dem Thema auseinandersetzen zu können, bedarf es daher der näheren Konkretisierung durch die Verwaltung, welche Inhalte in dem Ausbildungsmodul vermittelt werden. Falls es sich z.B. um Rechtsextremismus handeln sollte, muss nach unserer Auffassung zwingend auch die Aufklärung über Linksextremismus und Salafismus in die Ausbildung aufgenommen werden.
Falls es nicht um Radikalismus und Extremismus geht, ist die Sinnhaftigkeit des Ausbildungsinhalts zu hinterfragen. Die Stadt Dortmund als hat eine gewisse Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu wahren. Tendenzunterricht hat im Ausbildungsunterricht nichts zu suchen.
Im Übrigen wird bereits schon in den Kitas, Schulen und Berufsschulen über die Erscheinungsformen von Rechtsextremismus informiert. Es ist nicht ersichtlich, warum überhaupt bei der städtischen Ausbildung diesem Thema ein so herausragendes Gewicht beigemessen werden soll. Nach einem Bericht des Polizeipräsidiums werden der „rechten Szene“ ca. 60 Personen zugeordnet.
Vor dem Hintergrund der aufgeworfenen Fragen wird die Verwaltung um nähere schriftliche Konkretisierung der Ausbildungsinhalte gebeten.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.1.8
100 planmäßige Servicearbeitsplätze mit dem Stellenplan 2017
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06259-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06259-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
unter Bezugnahme auf die Drucksache Nr. 05554-16 bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation um einen aktuellen Sachstand über die Ausarbeitung des Konzepts der Servicearbeitsplätze.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

am 08.09.2016 wurde die Vorlage der Verwaltung zur Einrichtung von 100 planmäßigen
Servicearbeitsplätzen mit dem Stellenplan 2017 (DS Nr. 05554-16) dem Ausschuss für
Personal- und Organisation zur Kenntnisnahme vorgelegt. In der obigen Anfrage bittet die
CDU Fraktion um einen aktuellen Sachstand zur Ausarbeitung des in der Vorlage
beschriebenen Grobkonzeptes.

Einrichtung der Planstellen:
Die Planstellen werden mit der Stellenplanvorlage 2017 zunächst als Stellenhülse
organisatorisch beim Amt 16 eingerichtet. Die Kennzeichnung erfolgt über die 3. und 4.
Ziffer der Organisationsnummer (77).
Sobald die Stellen im Laufe des weiteren Verfahrens besetzt werden, erfolgt eine
organisatorische Zuordnung zu dem jeweiligen Fachbereich bzw. Eigenbetrieb.

Entwicklung der Aufgabeninhalte für diese Stellenhülsen
Aus personalwirtschaftlichen Gründen wird ein erkennbarer Personenkreis bereits zum
jetzigen Zeitpunkt überplanmäßig geführt, weil z.B. aus gesundheitlichen Gründen
Leistungsbeeinträchtigungen bestehen. Die vorliegenden arbeitsmedizinischen Gutachten
werden herangezogen, um anhand der positiven Leistungsbeurteilungen Kriterien zu
entwickeln, die dazu führen, Standards für Aufgabenprofile zu beschreiben die im Rahmen
eines Servicearbeitsplatzes wahrgenommen werden können.
Diese Tätigkeitsbeschreibungen werden in Zusammenarbeit mit dem VdS, Personalrat und
der Gleichstellungsstelle erarbeitet.

Externe Besetzung der 5 Planstellen mit Maßnahmeteilnehmerinnen und Teilnehmern
In Zusammenarbeit mit dem Bereich 50/7 wurde festgelegt, dass Zielgruppe für das Angebot
einer Dauerbeschäftigung lediglich Maßnahmeteilnehmerinnen und Maßnahmeteilnehmer des
Förderinstrumentes – Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV sein können. Sie sind im
Verständnis bezüglich der realen Arbeitswelt näher angekommen als Teilnehmer bzw.
Teilnehmerinnen des Förderinstrumentes AGH. Ihnen soll im Sinne einer Förderkette eine
Anschlussperspektive geboten werden, wenn sie sehr gute Leistungen gezeigt haben.
Damit dem Grundsatz der Bestenauslese Rechnung getragen wird, können sich
Maßnahmeteilnehmer/-innen bewerben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Mindestens 6 Monate Teilnahme an der FAV Maßnahme
- Erweitertes Führungszeugnis enthält keine Eintragung
- Keine unentschuldigten Fehltage vorhanden
Beurteilung liegt weit über den Anforderungen
Qualifizierungen bzw. bereits berufliche Erfahrungen anhand der
Aufgabenbeschreibungen werden bereits mitgebracht.
Die einzelnen Beurteilungskriterien werden ebenfalls in der Projektgruppensitzung mit dem
Personalrat, VdS und Gleichstellungsstelle zu entwickeln sein.

Besetzung der 95 Servicearbeitsplätze mit internem Personal
Zielgruppe sind Beschäftigte, deren Leistungsvermögen eingeschränkt und bereits eine
überplanmäßige Führung erfolgt ist. Sie werden auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz unter
Besitzstandswahrung ihrer Eingruppierung bzw. Besoldung umgesetzt.
Die weitere Vorgehensweise je nach persönlicher Entwicklung ist im weiteren Projektverlauf
noch zu erarbeiten.
Eine Besetzung der Stellen kann erst dann erfolgen, wenn der Haushalt 2017 und damit auch
der Stellenplan genehmigt ist.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach um welche Arbeitsplätze es sich genau handele.

Frau Bachmann (11/3) erklärt, dass derzeit die positiven bzw. negativen Leistungsprognosen aus den arbeitsmedizinischen Gutachten analysiert würden. Daraus werden dann Tätigkeiten hergeleitet und entwickelt, die auf den jeweiligen Mitarbeiter zugeschnitten sind. Eine Bezeichnung dieser Arbeitsplätze gebe es somit derzeit noch nicht.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.9
Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05764-16)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass sie die Ausweitung des Programm für zu gering halte.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage in die Haushaltsberatungen des Rates zu verschieben.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass ein Traineeprogramm ein wichtiger Weg sei Personen von außerhalb in die Verwaltung zu holen. Weiterhin bittet er um eine Einschätzung, ob es effektiver sei, dass Personen mithilfe des Traineeprogramms eine Stelle in der Stadtverwaltung besetzen, oder ohne die Absolvierung eines solchen Programms.

Frau Schween (11/2) erläutert, dass sich aus der Absolvierung des Traineeprogrammes der Vorteil entstehe, dass Personen ein Jahr lang die Zeit haben, im Rahmen eines vorab angemeldeten Projektes ihre Befähigung und fachliche Leistungen für den höheren Dienst darzulegen.
Jährlich werden fünf Traineeplätze für den Einsatz im höheren Dienst angeboten. Darüber hinaus werde im Bereich des gehobenen Dienstes ebenfalls auf den Fachkräftemangel eingegangen.
Hierzu gäbe es eine Ausbildung für Stadtbauoberinspektoren, welche im bautechnischen Bereich tätig seien. Es gäbe somit verschiedene Möglichkeiten den Fachkräftemangel zu beheben, für die Stellen im höheren Dienst bietet sich das Traineeprogramm an. Bisher habe sich dieses Vorgehen sehr bewährt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) gibt an, dass die Ausweitung des Traineeprogrammes von 3 auf 5 Stellen ein gutes Signal sei.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

Herr Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Variante B empfehlen werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich Herrn Sucks Wortmeldung an.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne, da der hier dargestellte Aufwand nicht so gering sein werde, wie er sich hier darstelle.
Der Aspekt der Verkehrssicherung stehe hierbei nicht erkennbar im Vordergrund.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Ossau an.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,
eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:
a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage

alternativ

b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).
Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.
Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 3.2.2
3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
(Drucksache Nr.: 05353-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016 vor:

zu TOP 5.7
3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05353-16)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05353-16-E2):
„Derzeit investiert die Stadt Dortmund weniger Geld in den Straßenbau als sie selbst bilanztechnisch abschreibt. Dies geschieht schon seit Jahren. Der Zustand der Straßen ist nicht in Ordnung. Viele Straßenabschnitte sind erkennbar in die Jahre gekommen, ganze Teilabschnitte werden von den Bürgerinnen und Bürgern als kaputt gefahren empfunden.
Dabei gelingt es dem Tiefbau mit seinen engagierten Mitarbeiten, klassische Reparaturen im
konsumtiven Bereich in einem akzeptablen Rahmen durchzuführen.
Für den Bereich des geplanten Neubaus von vorhandenen Straßen gelingt dies seit mehreren Jahren nicht mehr. Die bereitgestellten Summen werden nur noch zeitverzögert (2014 – 2016) und nicht in ausreichendem Umfang abgerufen. Damit ist das Ziel, die Infrastruktur in unserer wachsenden Stadt zu erhalten, kaum erreichbar. Daher bittet die CDU-Fraktion folgende Punkte abzustimmen:

1. Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles für Ingenieure des
Tiefbauamtes im Bereich des Straßenneubaus. In den Folgejahren bis 2021 ist zu prüfen,
inwieweit diese Stellenausweitung durch Pensionierungen/Abschöpfung der Fluktuation
zurückgeführt werden kann. Ein erster Bericht ist dem Finanzausschuss am 23.09.2016
vorzulegen.

2. Ziel der Schaffung neuer Planstellen muss es sein, mit Hilfe von Ingenieurbüros (Bündelung
von baulich standardisierten Aufträgen aus den Bezirksvertretungen, Vergabe von
Planerstellung und Bauaufsicht etc.) das selbstgesteckte Ziel der möglichst vollständigen
Verausgabung von Straßeninvestitionsmitteln zu erreichen.

3. Die für eine effiziente Projektsteuerung beantragte und auf dem Markt befindliche
Logistische Projektsteuerungssoftware ist möglichst zeitnah im städtischen System einzuführen. Das vorgesehene verpflichtende Präqualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung ist mit aller notwendigen Sorgfalt, aber dennoch so schnell als möglich durchzuführen. Die vollständige Nutzbarkeit der kaufmännischen und logistischen Projektsteuerungssoftware soll somit möglichst nicht erst ab 2018 gegeben sein, sondern deutlich früher.

4. Die Tiefbauverwaltung berichtet bis zum 01.07.2017 quartalsweise über den Grad der
Umsetzung der Neubauinvestitionen „Strasse“.“

ABVG 13.09.2016:
Herr Rm Mader erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Berndsen appelliert an den Ausschuss, Punkt 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDUFraktion zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überwiesen. Zu den Punkten 2 bis 4 signalisiert er die Zustimmung seiner Fraktion.
Herr Rm Dudde teilt mit, dass dieser Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig sei. Der Antrag sei zu kurzfristig eingebracht worden und zudem sei hierfür der Ausschuss für Personal und Organisation zuständig. Daher bittet er darum, den gesamten Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.
So dann schlägt Herr Rm Mader vor, Punkt 1 des Antrages nicht nur an den Ausschuss für Personal und Organisation sondern auch an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da auch die finanziellen Aspekt hierzu zu betrachten seien. Die Punkte 2 bis 4 des Antrages bittet er heute zur Abstimmung zu stellen.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion heute Punkt 1 des Antrages zugestimmt hätte, da eine hinreichende Personalaufstockung absolut notwendig sei, um die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen. Des Weiteren führt er an, dass seine Fraktion den Punkten 2 bis 4 heute zustimmen werde.

Herr Rm Berndsen bittet darum, Punkt 1 des Antrages als erstes an den Ausschuss für Personal und Organisation und erst danach an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, da zunächst das Personalkonzept und erst im Anschluss daran die hieraus resultierenden finanziellen Auswirkungen diskutiert werden sollten.

Herr Rm Mader stimmt diesem Vorschlag von Herrn Rm Berndsen zu.
Hiernach erfolgt die Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05353- 16-E2) wie folgt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einigt sich darauf, Punkt 1 des Antrages in
folgender Gremienfolge zu überweisen:

1. an den Ausschuss für Personal und Organisation
2. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Den Punkten 2 bis 4 des Antrages stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), zu.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) nimmt den 3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm zur Kenntnis.

Herr Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich der Antrag seiner Fraktion aufgrund der unter TOP 3.2.3 vorliegenden Vorlage erledigt habe.
zu TOP 3.2.3
Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive - Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06207-16)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme und hoffe, dass es gelingen möge diese 17,5 Stellen an Ingenieuren auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion es ebenfalls für sinnvoll halte die Stellen aufzustocken um die anstehenden Förderprogramme nutzen können und die liegen geblieben Projekte aus der Vergangenheit abzuarbeiten.
Allerdings bittet sie diese Vorlage ebenfalls in die Haushaltsberatungen des Rates zu schieben.

Herr Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls die Vorlage in die Haushaltsberatungen verschieben möchte, da hierzu ein begleitender Antrag eingereicht werde.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-16)

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion diese Infrastrukturoffensive ausdrücklich begrüße, insbesondere vor dem Hintergrund der Förderfähigkeit.
Er fragt nach, ob diese Zusatzleistungen beim Tiefbauamt in die Berechnung der zusätzlichen Personalbedarfe berücksichtig wurde?
Besonders positiv sehe er, dass die Stadt bei einer Förderfähigkeit selbst wenig finanzielle Mittel bereitstellen müsse und die Schulen, sowie die Infrastruktur sehr davon profitieren werde. Die Entwicklung eines breitbandigen Zugangs halte er für sehr erstrebenswert.

Frau Ueledahl (FBL 66) erklärt, dass das Tiefbauamt lediglich durch die Straßenbaulastträgerschaft für die Aufgrabungen zuständig sei. Hierdurch ergebe sich ein Mehraufwand.

Herr Meyer-Jäkel (stellv. FB 10) gibt an, dass das Dortmunder Systemhaus die Federführung dieser Projektgruppe innehaben werde. Er hoffe, dass sich aus dem Bundeförderprogramm und aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ reichlich Fördermittel akquirieren lassen um dann die Umsetzung zügig voran zu bringen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Jahr 2017 ein Konzept zur leistungs­­fähigen Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zu erarbeiten.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Konzept und Arbeit des Gleichstellungsbüros
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06260-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund - auch vor dem Hintergrund des neuen Landesgleichstellungsgesetzes - um einen Bericht über das Konzept und die Arbeit des Gleichstellungsbüros sowie die Planungen für 2017.
Der Bericht soll in der ersten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2017 erfolgen.
Begründung:
Im März vergangenen Jahres beschloss der Ausschuss für Personal und Organisation, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Dortmund dem Ausschuss ihr Konzept für die Arbeit des Gleichstellungsbüros vorstellen soll. Hintergrund hierfür war, dass das Gleichstellungsbüro personell aufgestockt wurde. Anfang dieses Jahres trat eine neue Gleichstellungsbeauftragte ihr Amt an. Zudem steht die Überarbeitung des Landesgleichstellungsgesetztes kurz vor der Verabschiedung. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Gleichstellungsbeauftragte, in der ersten Sitzung des neuen Jahres das Konzept und die Arbeit des Gleichstellungsbüros sowie die Planung für das Jahr 2017 vorzustellen.

Frau Feldmann (Gleichstellungbüro) schlägt vor die Präsentation für die Märzsitzung vorzusehen.
Das neue Gleichstellungsgesetz werde erst Anfang 2017 verabschiedet sein. Es sei sinnvoll das Gesetz zu besprechen, wenn es auch in Kraft trete. Weiterhin werde das Gleichstellungsbüro einen Jahresrückblick erstellen, welchen sie gerne in diesem Zusammenhang ebenfalls dem Ausschuss präsentieren möchte.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt




Schilff Waßmann Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 APO 17.11.2016 .pdf)