Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 14.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
sB Fabian Erstfeld (SPD) i. V. für sB Lars Wedekin (SPD)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

---

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Matthias Kozka – BL 2/Dez.
Stefan Bromund – 2/Dez. Con.
Stefan Heitkemper – 2/Dez.
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Edwin Jacobs – 41/U
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Martin Lizan – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GL
André Knoche - 52/1
Annette Kulozik - 52/3
Dr. Patrick Knopf – 52/3
Ute Spreen – 52/4
Rolf-Dieter Riedel – 41/BGL
Stefan Thabe – 61/FBL

6. Gäste:

André Maaßen, Fa. Art des Hauses





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 14.05.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 19.03.2019


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

2.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-19)

2.2 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14155-19)

2.3 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
2.4 Sporthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13720-19-E2)

3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

3.1 Neuauftritt der Dortmunder Städt. Museen (Drucksachen & Logos)
Mündlicher Bericht

3.2 Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13907-19)

3.3 Einladungspraxis des Dortmunder U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12145-18-E1)

3.4 Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund ab dem Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13983-19)

3.5 Ergebnisse des 5. Berichts über die freien Kulturzentren in Dortmund - Optionsförderung 2015 - 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14164-19)

3.6 Kombi-Ticket Kultur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13738-19-E2)

3.7 Fliegende Bilder am Dortmunder U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13674-19-E2)

3.8 Umbau der 4. und 5. Etage für die Sammlung des Museums Ostwall im Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13780-19)

4. Angelegenheiten des Theaters
Nicht besetzt.

5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

5.2 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13930-19)

5.3 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Die Unterlagen haben Sie bereits im Sonderversand erhalten.
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Pohlmann benannt.


zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, den Tagesordnungspunkt 3.1 vorgezogen zu behandeln.

Neuauftritt der Dortmunder Städt. Museen (Drucksachen & Logos)
Mündlicher Bericht

Die Verwaltung hat gebeten, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Ergebnis der Pink-Floyd-Ausstellung im Dortmunder U
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 14424-19)


Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.9 zu behandeln.

Die Verwaltung hat gebeten, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Pink-Floyd-Ausstellung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14420-19)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.10 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.




zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 19.03.2019

Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 19.03.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 2.1
6. Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für
7. das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion gemäß § 7 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 177.546.838,28 € und einem Jahresverlust von 8.073.316,50 € sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 8.073.316,50 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.640.373,19 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 2.432.943,31 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 2.2
8. "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14155-19)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie die in der Vorlage enthaltenen Richtlinien, in deren Erarbeitung die sportpolitischen Sprecher eingebunden gewesen wären, für gut halte. Aus ihrer Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die alten Richtlinien und die Neufassung der Sportförderrichtlinien in einer Synopse darzustellen. Festzustellen sei, dass das Kunstrasenprogramm wohl auslaufe und eigentlich für die nächsten Jahre mehr finanzielle Mittel im „Topf“ enthalten sein müssten. Ihre Fraktion würde sich auch eine Erweiterung der Förderung von nicht vereinsgebundener sportlicher Betätigung mit einem niederschwelligen Angebot aus den noch nicht verausgabten Beträgen wünschen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) dankt der Verwaltung für die zügige Bearbeitung. Sie würde sich eine gute Information der Vereine über die Möglichkeiten nach den neuen Sportförderrichtlinien wünschen. Dies könne durch den Stadtsportbund geschehen.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) spricht der Verwaltung ebenfalls seinen Dank für die zeitnahe Bearbeitung aus und teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Sportförderrichtlinien.

zu TOP 2.3
9. Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)

10. Auszug aus der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für
11. Kultur, Sport und Freizeit am 18.06.2019

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass auf Seite 6 beschrieben sei, dass er zum Baumwipfelprad eine geteilte Meinung habe. Dies sei nicht so, er habe lediglich darauf hingewiesen, dass es innerhalb seiner Fraktion unterschiedliche Meinungen gebe. Seine Meinung sei klar. Er bittet, dies in der Niederschrift zu ändern.

Herr Dr. Knopf (Direktor Botanischer Garten Rombergpark) stellt den Ausschussmitgliedern das Zukunftskonzept des Botanischen Gartens Rombergpark anhand einer Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Hombruch und der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nicht im Beratungszug enthalten seien.

Herr Kruse (52/GF) führt aus, dass es sich beim Botanischen Garten Rombergpark um einen überregionalen Park handele und daher eine Beteiligung der Bezirksvertretung und des Beirates nicht erforderlich sei.

Frau Brunsing bittet darum, die Vorlage der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu geben.

Frau Zoerner (Stadträtin) teilt mit, dass der Bezirksbürgermeister in Hombruch nur noch die Vorlagen erhalten möchte, an denen die Bezirksvertretung mitwirke.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) regt an, auf der Internetseite der Stadt Dortmund einen Hinweis darauf vorzusehen, dass der Botanische Garten Rombergpark der zweitgrößte in Europa sei, um den Park noch attraktiver darzustellen. Weiterhin halte er den vorgeschlagenen Baumwipfelpfad für eine sehr gute Maßnahme.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er das Zukunftskonzept des Botanischen Gartens Rombergpark für ein überzeugendes Konzept halte. Da in der Vergangenheit die eine oder andere beschlossene Maßnahme nur teurer als geplant realisiert werden konnte, hoffe er, dass dies bei der Umsetzung des Zukunftskonzeptes nicht zutreffen werde. Weiterhin gebe es den Hinweis auf die kommende IGA, so dass der Umsetzung des Konzeptes mehr Nachdruck verliehen werden müsse, um diese bis zu diesem Zeitpunkt umsetzen zu können.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) dankt Herrn Dr. Knopf für die Vorstellung des sehr guten Konzeptes. Es finde die uneingeschränkte Zustimmung der CDU-Fraktion. Er würde sich wünschen, dass auch die anderen Parks Konzepte in dieser Qualität vorlegen könnten.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er dem Konzept seine Zustimmung geben werde. Hinsichtlich des Stichwortes Forschung denke er, dass dies besser den Universitäten vorbehalten sein sollte. Hinsichtlich des Baumwipfelpfades habe er eine geteilte Meinung. Er weist darauf hin, dass eine Holzkonstruktion aus Verschleißteilen bestehe und daher wartungsintensiv sei.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fühjrt aus, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmenn werde. Aus seiner Sicht gebe es keine Konkurrenzsituation und die Begründung des Konzeptes sei nicht nachvollziehbar. Weiterhin handele es sich um eine achtjährige Bautätigkeit und eine breite Förderung sei nicht gegeben.

Herr Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht für seine Fraktion ein großes Lob aus. Er frage sich jedoch, wie es mit möglichen Synergien und der Überwinterung von Pflanzen aussehe.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) regt an, dass für Sehbehinderte bzw. Blinde Möglichkeiten wie Wegweiser und Informationstafeln mit eingeplant werden und die Belange der Barrierefreiheit im Blick sein sollten. Das Behindertenpolitische Netzwerk würde sich zu gegebener Zeit die Umsetzung der Maßnahmen gerne vor Ort ansehen.

Herr Dr. Knopf teilt mit, dass es im Vorfeld Gespräche mit Frau Vollmer hinsichtlich der Barrierefreiheit gegeben habe. Es gebe eine Einladung in eine ihrer nächsten Sitzungen. Dies sei wichtig, da er das Input des Behindertenpolitischen Netzwerkes benötige. Weiterhin sei geplant, im Rombergpark einen Sehbehindertengarten einzurichten. Die Haltbarkeit der Unterkonstruktion des Baumwipfelpfades (Hartdouglasie) wird mit 35 – 40 Jahren angenommen. Bei der Beplankung (Sibirische Lärche) könne von einer Haltbarkeit von ca. 15 Jahren ausgegangen werden. Es könnten natürlich auch andere Materialien eingesetzt werden. Das Internet werde verbessert, hierzu gebe es bereits Gespräche mit der DO-Agentur. Der Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen sei „sportlich“, aber es werden durchaus einige Projekte zeitgleich umgesetzt. Zur Frage der Pflanzentransporte muss gesagt werden, dass es sich hierbei jeweils um logistische Meisterleistungen handele, da die Pflanzen oftmals sehr groß seien und der Transport von einem Ort zu einem anderen nur unter Beteiligung der Dortmunder Polizei ablaufen könne.

Frau Brunsing weist darauf hin, dass die Parkplätze auch heute schon nicht ausreichen, da am Standort beispielsweise auch fremdgeparkt werde.

Herr Dr. Knopf teilt mit,l dass die Verweildauer des Parkens oftmals sehr lang sei, dieses Problem könne nur durch eine Bewirtschaftung angegangen werden. Die müsse sich allerdings für einen Betreiber auch wirtschaftlich darstellen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzepts
Botanischer Garten Rombergpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung
der Maßnahme. Notwendige Baubeschlüsse werden zum gegebenen Zeitpunkt
eingeholt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der notwendigen
Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem Zukunftskonzept BGR ergeben.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der neuen Projekte im
Rahmen des Zukunftskonzeptes BGR.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der konsumtiven
Maßnahmen in Höhe von 1.536 T€ inklusive der sich aus dem Zukunftskonzept ergebenen Folgekosten.
12.
zu TOP 2.4
13. Sporthallen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13720-19-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.03.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den Interimslösungen bei Schließungen von Sporthallen aufgrund von Sanierungsarbeiten ab Mai 2019.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Schulen sind insbesondere von Verlagerungen betroffen?

2. Welche Vereine sind von Verlagerungen betroffen?

3. Wurden jeweils Konzepte zur interimsweisen Verlagerung des Schul- und Vereinssports entwickelt? Wenn ja, wie sehen diese für die jeweiligen Bereiche aus?

4. Wie wurden, bzw. werden die Nutzer*innen der Sporthallen eingebunden?

5. Welche alternativen Austragungsorte, z.B. Einsatz von Traglufthallen, wurden und werden in dem Zusammenhang geprüft?


Begründung:
Nach Medienberichten werden ab Mai 2019 drei Sporthallen (Aplerbeck 2, Brügmann 1 und 2) aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen. Drei weitere Hallen (Aplerbeck 1, Wellinghofen, Hörde) können schon länger nicht genutzt werden. Durch den Ausfall von insgesamt sechs Hallen stehen sowohl die Vereine beim Leistungs- und Amateursport als auch der Schulsport vor großen Problemen. Im Herbst 2018 wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass gemeinsam mit den Nutzer*innen Konzepte zur Interimslösung entwickelt werden sollen.
In der Vorlage „Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen“ (DS-Nr.: 11065-18) heißt es:
„An den Standorten, bei denen die Neubauten an anderer Stelle auf den Schulgrundstücken errichtet werden, gibt es keine Beeinträchtigung des Schul- und Vereinssports. Wo dies aus planungsrechtlichen, erschließungstechnischen Gründen oder Platzgründen nicht möglich ist, werden gemeinsam von den beteiligten Fachbereichen/Nutzern Konzepte zur interimsweisen Verlagerung des Schul- und Vereinssports in nahgelegene Sportstätten entwickelt. Dies trifft auch auf die Sanierung zu, wobei sich hier die Ausfallzeiten gegenüber den Neubauten deutlich reduzieren. Angestrebt wird dabei stets die geringstmögliche Beeinträchtigung der Sportaktivitäten.“

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Zum oben genannten Thema können wir folgenden Sachstand geben:

Frage 1 (beantwortet durch das Dezernat 4)

Betroffen sind die Emscherschule Aplerbeck, die Albrecht-Dürer-Realschule und das
Gymnasium Schweizer Allee (Sporthallen Aplerbeck 1 und 2), die Berufskollegs aus dem
Innenstadtbereich (Brügmannhallen 1 und 2), die Johann-Gutenberg-Realschule (Sporthalle
Wellinghofen) sowie die Konrad-von-der-Mark-Schule und das Goethe-Gymnasium
(Sporthalle Hörde I).

Frage 2 (beantwortet durch das Dezernat 5)

Aktuell nutzen die Vereine „ASC 09 Dortmund“, „Ewaldi Aplerbeck“, „VfL
Aplerbeckermark“, „DJK Westfalia Hörde und der „BVB 09 Dortmund“ alternative Spielund
Trainingsstätten.

Frage 3 (beantwortet durch Dezernat 4 und 5)

Für die Verlagerung des Vereinssports wurden folgende Alternativen geprüft:

- Aufbau von Traglufthallen: Eine kurzfristige Umsetzung ist wegen komplexer
baurechtlicher Fragestellungen nicht möglich. Die Nutzung für diverse Ballsportarten wäre
aufgrund des Hallenaufbaus (Gerüst zur Stabilisierung der Hülle) nur eingeschränkt möglich.
Für eine Nutzung müsste zudem ein Schleusendienst sowie die aufwändige Sicherung der
Halle gegen Vandalismus sichergestellt werden.
- Nutzung von Sporthallen im Umland: Eine Abfrage in allen Umlandgemeinden ergab keine
planbaren freien Kapazitäten.
- Reaktivierung von alten Sporthallen: Die bereits zum Abbruch vorgesehene Sporthalle
„Asseln alt“ wurde bereits im Jahre 2017 für den reinen Trainingsbetrieb wieder in Stand
gesetzt. Die alte Sporthalle „Kirchlinde“ geht Anfang 2020 ebenfalls für den Trainingsbetrieb
wieder ans Netz.
- Von Seiten der Immobilienwirtschaft wurden die Bauabläufe für den Abriss und den
Neubau der Sporthallen Kreuzstraße und der Sporthallen Brackel 1 + 2 zeitlich deutlich
optimiert. Damit stehen die neuen Hallen bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant zur
Verfügung.
- Die Sport- und Freizeitbetriebe unterstützen Sportvereine finanziell bei der Anmietung von
nicht-städtischen Sportanlagen sowie bei nachgewiesenen erhöhten Fahrtkosten zu
Ausweichhallen oder auch anderen durch die Verlagerung bedingten Aufwänden.
- Die betroffenen Schulen verlagern den Sportunterricht in Absprache mit dem FB 40.
Genutzt werden freie Kapazitäten in Turn- und Sporthallen benachbarter Schulen im
Stadtbezirk (in Ausnahmefällen auch in anderen Stadtbezirken). Es wird vermehrt Schwimm-,
Eislauf- und Freiluftunterricht angestrebt. Zudem werden Sportangebote privater Anbieter
wahrgenommen (Soccerhallen, Tennis- und Badmintonplätze, Kletterhallen, Fitnessstudios
etc.). Die entsprechenden (Miet-) Verträge werden zwischen den Anbietern und dem FB 40
geschlossen.

Frage 4 (beantwortet durch Dezernat 5)

Die betroffenen Vereine sind in Kooperation mit den Sport- und Freizeitbetrieben seit
Oktober 2016 eng in die Zeitplanung der Hallensanierungen und Neubaumaßnahmen
eingebunden. In regelmäßigen Gesprächen zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben und den Vertretern des Hallenausschusses werden Änderungen in den Abläufen abgestimmt.

Frage 5 (beantwortet durch Dezernat 5)

Die Frage wurde bereits mit der Antwort zu Frage 3 beantwortet.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 3.1
14. Neuauftritt der Dortmunder Städt. Museen (Drucksachen & Logos)

Frau Dr. Dr. Möllmann führt in die Thematik des Neuauftritts der Dortmunder Städt. Museen ein. Sie sei im Jahr 2018 auf die DO-Agentur zugegangen, weil sie sich einen Neuauftritt der Dortmunder Museen gewünscht habe, mit dem sie einheitlicheres Aussehen hätten und visuell prägnanter sowie zeitgemäßer auftreten könnten. Weiterhin erwarte sie, möglicherweise neue Besuchergruppen erschließen zu können. Die DO-Agentur habe einen Wettbewerb ausgelobt und das Design-Büro Art des Hauses gefunden, das Vorschläge erarbeitet habe. In den Prozess seien alle Mitarbeiter der Museen eingebunden gewesen. Herr André Maaßen (Fa. Art des Hauses, Agentur für Kommunikation und Design, Franke-Maaßen GbR) erläutert die Planungen zum Neuauftritt der Dortmunder Städt. Museen anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) dankt Herrn Maaßen für seine Präsentation. Sie frage sich allerdings, ob die Bevölkerung die Logos ohne Erklärung lesen könnten.

Herr Maaßen teilt mit, dass man – wenn ein Unternehmen oder eine Institution, die die Gestaltung eines Logos in Auftrag gebe - ein solches entwickele, das abstrakt sei oder auf Inhalte des Unternehmensnamens abziele. Das Logo solle einen Wiedererkennungswert und eine gewisse Einzigartigkeit haben, mit dem sich das Unternehmen bzw. die Bevölkerung identifizieren könne. Die inhaltliche Komponente sei eher sekundär. Das Logo stehe bei den Museen nicht alleine, der Name der Museen käme jeweils hinzu. Die Wiedererkennung des Logos müsse sicherlich erlernt werden. Dies könne beispielsweise durch Kommunikation in unterschiedlichster Weise geschehen. Für die ersten Ausstellungen seien bereits Werbemittel gestaltet worden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihn die Buchstabensprache nicht anspreche.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass sie von dem vorgestellten Konzept und der guten Werbestrategie überzeugt sei. Es sei sehr strukturiert und buchstabenorientiert.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) frage sich, weshalb eine sehr dunkle Farbgebung gewählt worden sei.

Frau Möllmann weist darauf hin, dass die Präsentation in der Farbgestaltung leider dunkler erscheine als die Originale. Die Farbgestaltung müsse man sich heller und kräftiger vorstellen.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihr das vorgestellte Konzept ebenfalls sehr gut gefalle und sie davon ausgehe, dass die Bevölkerung es auch verstehen werde.

zu TOP 3.2
15. Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13907-19)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung am 19.03.2019 vor:
Bezüglich der Förderung der Kultur bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Im kommenden Jahr vergibt das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft zusätzliche Förderungen im Bereich Kommunale Theater und Orchester für sogenannte Exzellenz-Projekte. Haben sich die Dortmunder Häuser um diese Förderungen beworben und wenn ja mit welchen Projekten?

2. Dortmund fördert die „Freie Szene“ in einem nicht unerheblichen Umfang. Auch das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft plant im kommenden Jahr eine neue Förderung der „Freien Szene“, jedoch nicht über die kommunalen Haushalte, sondern an die Akteure direkt. Welche der in Dortmund geförderten Akteure wurden über diese Möglichkeit informiert?
3. Haben sich Künstler aus diesem Kreis bislang zusätzlich beim Landesministerium
um eine Förderung beworben?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.3
16. Einladungspraxis des Dortmunder U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12145-18-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der FBI vor:
Zu der Anfrage DS-Nr. 12145-18 zur Einladungspraxis des Dortmunder U nehme ich wie
folgt Stellung:

Das Dortmunder U lädt in eigener Regie für die Bereiche Museum Ostwall und UZWEI ein.
Im Museum Ostwall wird ausschließlich zu großen Ausstellungseröffnungen per Verteiler
eingeladen. In diesem Rahmen wird auch der Verteiler des Ausschusses für Kultur, Sport und
Freizeit genutzt. So auch bei der Eröffnung der Ausstellung "Kunst und Kohle". Darüber
hinaus werden lediglich zielgruppenorientierte kleine Veranstaltungen durchführt, die bspw.
Pädagogen, Schulen oder Kindertagesstätten betreffen.
Die Einladungen für die UZWEI erfolgen in der Regel nicht über separate Einladungen,
sondern werden über die Presse beworben. Zudem erfolgt sechs Mal jährlich der Versand des
Monatsprogramms, aus dem sich die Eröffnungstermine entnehmen lassen. Diese gehen
auch den Ausschussmitgliedern zu.
Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sind somit im Jahr 2018 nicht
separat zu weiteren Veranstaltungen im Dortmunder U eingeladen worden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
17. Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund
18. ab dem Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13983-19)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Das Stipendium werde für 6 Monate vergeben, so dass die bereitzustellende Wohnung auch nur für 6 Monate genutzt werde. Ihr stelle sich die Frage, ob man die Wohnung 12 Monate nutzen und einen zweiten Stadtbeschreiber dort unterbringen könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Nutzung der Wohnung gemeinsam mit dem Theater erfolge, die für ihre Zwecke ein Kontingent an Wohnungen vorhielten.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass seine Fraktion die Vorlage skeptisch sehe. Es sei nicht klar, welche Struktur dahinterstehe, wie viele Stipendiaten es gebe und wie lange der Vertrag mit einem Stadtbeschreiber laufe. Weiterhin sei ein Betrag von 400,-- € monatlich für eine Wohnung im Kreuzviertel sehr knapp bemessen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Vorlage ablehne. Er schließe sich im Hinblick auf den Mietpreis der Auffassung von Herrn Dingerdissen an. Er bleibe bei der Anregung, einen Wettbewerb durchzuführen, der sich beispielsweise mit dem Thema „Urbanes Wohnen“ beschäftige.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er das Projekt für verzichtbar halte.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Die finanziellen Mittel sollten aus seiner Sicht besser für Dortmunder Künstler verwendet werden.

Herr Stüdemann erläutert, dass es in ganz Deutschland über 20 Stellen für Stadtbeschreiber gebe. Es handele sich um Literaturstipendien und somit um eine Fördermaßnahme für einen Bereich, der selten gut aufgestellt sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushaltsplan 2019 ff. (DS-Nr. 12124-18-E6) ab dem Jahr 2020 ein jährliches Literaturstipendium unter dem Titel „Stadtbeschreiberin/ Stadtbeschreiber Dortmund“ für jeweils sechs Monate (Mai - Oktober) einzurichten. Zum Stipendium gehört eine möblierte Wohnung und ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 1.800 Euro. Die entsprechenden Statuten für die KandidatInnenauswahl und den Vorschlag zur Zusammensetzung der Auswahljury sind der Anlage 1 zu entnehmen.

2. Das Literaturhaus.Dortmund übernimmt gemeinsam mit dem Kulturbüro die Betreuung des Stipendiums. Die Volkshochschule und die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund werden verpflichtet, das Stipendium in den eigenen Programmen zu berücksichtigen.

zu TOP 3.5
19. Ergebnisse des 5. Berichts über die freien Kulturzentren in Dortmund - Optionsförderung
20. 2015 - 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14164-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ergebnisse des 5. Berichts über die freien Kulturzentren in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
21. Kombi-Ticket Kultur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13738-19-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Anfrage aus der Sitzung vom 19.03.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Entsprechend der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund sind z.B. die Dauerausstellungen der städtischen Museen kostenlos und ein entsprechendes Kombi-Ticket erübrigt sich insofern. Bei Wechselausstellungen und größeren Veranstaltungen, wie z.B. Extraschicht, Museumsnacht, Pink Floyd-Ausstellung und dergleichen, wird im Einzelfall geprüft, inwieweit eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV ermöglicht und entsprechend realisiert werden kann.

Eine Umfrage im Webshop des Theater Dortmund ergab, dass rund 2/3 aller
Besucher*innen im eigenen PKW, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu den Vorstellungen kommen. Damit würde eine Preiserhöhung für einen Großteil unseres Publikums generiert werden, welches ein Ticket gar nicht nutzt. Zudem liegt Dortmund ungünstig am Rand des VRR-Gebietes, so dass wiederum ein Teil des Publikums des Theater Dortmund, das aus Norden oder Nord-Osten anreist, keinen Vorteil durch ein inkludiertes VRR-Ticket hätte. Erfahrungen an anderen Theater zeigen, dass die Verträge mit dem VRR sehr restriktiv sind und oft Probleme verursachen: z.B. müssen die pro Ticket-Pauschalen dann auch bei Freikarten etc. abgeführt werden, was zusätzliche Kosten beim Theater verursacht.

Somit sieht das Theater zur Zeit keine Möglichkeit seinen Besucher*innen wirtschaftlich vertretbar ein Kombi-Ticket anzubieten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
22. Fliegende Bilder am Dortmunder U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13674-19-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:



Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nach Vorliegen der Ergebnisse des beauftragten Ingenieurbüros weitere Informationen gegeben werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
23. Umbau der 4. und 5. Etage für die Sammlung des Museums Ostwall im Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13780-19)

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde, da die ursprüngliche Sanierung noch nicht abgeschlossen sei. Seiner Meinung solle man warten, bis der neue Leiter des Dortmunder U mit seiner Arbeit begonnen habe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Umbau der 4. und 5. Etage und ermächtigt die Kulturbetriebe, die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen einzugehen.

zu TOP 3.9
24. Ergebnis der Pink-Floyd-Ausstellung im Dortmunder U
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 14424-19)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) verliest folgende Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt, die den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit parallel auch vorgelegt wurde. Diese wurde zusammengestellt, da unterschiedliche Sachstände in der Vergangenheit in Umlauf waren:
Zur aktuellen Berichterstattung zur Nachbetrachtung der Ausstellung „The Pink Floyd Exhibition: Their Mortal Remains“ im Dortmunder U nehme ich wie folgt Stellung:

1. Faktencheck

Am 10.02.2019 schloss die Erlebnisausstellung „The Pink Floyd Exhibition: Their Mortal Remains“ nach fünfmonatiger Laufzeit. In etwa 63.000 Menschen besuchten das Ereignis. 60.784 lösten ein Ticket. Werbung und Medienarbeit trugen die Botschaft von der Ausstellung quer durch Deutschland und in weite Teile Europas. Die Medienreichweite war gewaltig, übersetzt in einen finanziellen Gegenwert von 13 Mio. €. Die Zufriedenheit der BesucherInnen lag bei 97%, die Medienberichterstattung war durchgehend positiv bis sehr positiv. 1/3 des Besuchs kam aus Dortmund und der Region. 2/3 der BesucherInnen stammten aus NRW, aus den anderen Bundesländern und aus den europäischen Nachbarländern. Die Pink Floyd Ausstellung war in der Publikums- und Medienresonanz die erfolgreichste Ausstellung in unserer Stadt seit 1990. Sie hat das Dortmunder U international bekannt gemacht und demonstriert, dass die Einrichtung eine höchst komplexe Multimediashow realisieren kann. In der Folge konnten Kontakte zu bekannten Museen geschlossen werden mit dem Ziel, künftig große Ausstellungsprojekte gemeinsam zu realisieren. Problematisch war bedauerlicherweise das kaufmännische Ergebnis des Projekts: Da während der ersten Monate bis zum Jahreswechsel der Besuch der Ausstellung deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb, wurde der erhoffte Besuch von 150.000 Menschen bei weitem nicht erreicht, so dass die Einnahmen hinter den Prognosen lagen. Korrespondierend fielen die Einnahmen bei Shop und Merchandising proportional geringer aus. Außerdem entstanden im Bereich von Werbung, Durchführungskosten, rechtlicher Begleitung und Transporten signifikant höhere Kosten. Im Ergebnis erzeugte die Ausstellung nach heutigem Kenntnisstand einen Fehlbetrag in Höhe von 2.508.084 €. Hiervon sind die Kosten für die Kompensation von 9 Personalstellen (1/5 des Personals) für einen neunmonatigen Zeitraum in Höhe von 450.000 € abzuhalten, da diese Vakanzen im Bereich von Technik, Bewachung und Verwaltung durch extern eingekaufte Dienstleistungen kompensiert werden mussten, was die Ausstellung verteuerte. (s. Anlage) Die Vakanzen waren aufgrund von beruflichem Wechsel, Krankheit oder Ruhestand im Team des Dortmunder U entstanden. Eine abschließende Abrechnung mit der amerikanischen Agentur Concert Productions International BV (cpi) als Lizenzgeber und Kurator kann aufgrund der dort verursachten Verzögerungen noch nicht vorgelegt werden. In der Folge muss bei der Position „Provision Merchandising und Shop“ mit einer Schätzung operiert werden. Auch hat cpi die von der Agentur selbst verursachten Mehrkosten im Zuge des Ausstellungsaufbaus in Höhe von 506.000,-€ bisher nicht vertragsgemäß rückerstattet. Inzwischen sind rechtliche Schritte von der Stadt gegen cpi am Gerichtsort London eingelegt worden.

2. Beschlüsse des Dortmunder Rates und Berichte an den Rat

Am 14.12.2017 beschloss der Rat der Stadt Dortmund die Realisierung der Pink Floyd Ausstellung und ermächtigte die Verwaltung, „vertragliche Verpflichtungen bis in Höhe von 5 Mio. € einzugehen“. Zudem wurde festgelegt: „Das Wirtschaftsplanvolumen in Höhe von rd. 5 Mio. € wird über die Wirtschaftspläne 2018 und 2019 abgewickelt.“ Der städtische Eigenanteil in Höhe von ca. 1 Mio. € sollte im Wirtschaftsplan 2018 dargestellt werden. (s. Drucksache Nr. 08959-17). Mit dem III. und IV. Quartalsbericht 2018 der Kulturbetriebe an den AKSF in der Sitzung am 04.12.2018 (s. Drucksache Nr. 12757-18) und am 05.02.2019 (s. Drucksache Nr. 13212-19) sowie mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Liquiditätssicherung der Kulturbetriebe vom 18.12.2018 (s. Drucksache Nr. 13083-18) informieren die Kulturbetriebe den Rat ordnungsgemäß, dass die Pink Floyd Ausstellung jenseits des städtischen Eigenanteils aller Voraussicht nach Mindererlöse in Höhe von 1,7 Mio. € aufgrund eines geringeren Besucheraufkommens hervorruft. Ebenso wird angekündigt, dass durch erhöhte Medienpräsenz und Werbung gegengesteuert werden soll. Aus dieser Abfolge lässt sich ablesen, dass dem Rat der Stadt zu keinem Zeitpunkt Informationen zur Lage vorenthalten worden sind, sondern dass im Gegenteil jeweils zeitnah über Veränderungen und Risiken Bericht erstattet worden ist. Im Jahresabschluss der Kulturbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2018, der vom Wirtschaftsprüfer inzwischen ohne Beanstandungen gebilligt wurde, finden sich die eingangs getroffenen Darstellungen zum wirtschaftlichen Ausgang der Pink Floyd Ausstellung in identischer Form (s. Drucksache Nr. 13923-19, vorgesehen für die Sitzung des AKSF 18.06.2019 und des Rats am 04.07.2019). Dass bis dato kein finanzieller Abschlussbericht zur Ausstellung vorgelegt werden kann, erklärt sich allein aus dem hinhaltenden Verhalten des Vertragspartners cpi.

3. Abschlusspressekonferenz zur Ausstellung vom 14.02.2019

Als die Stadt Dortmund für den 14.02.2019 zur Abschlusspressekonferenz der Pink Floyd Ausstellung einlud, war kurze Zeit zuvor ein Schreiben von cpi eingegangen, in dem unter Bezug auf den gültigen Vertrag zwischen der Stadt Dortmund und cpi ultimativ gefordert wurde, dass Auskünfte zum Ausstellungsbesuch und zu Eintrittserlösen nur einvernehmlich mit cpi herausgegeben werden dürften. Bei Zuwiderhandlung durch die Stadt oder bei Verweis auf die Vertragsabmachungen selbst sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zwar hatte der von der Stadt Dortmund konsultierte und im gesamten Verfahren beratende Rechtsanwalt eine gegenteilige Rechtsauffassung schriftlich vertreten, doch angesichts der nur von cpi abrufbaren Rücklagemittel und in Anbetracht eines möglicherweise anschließenden Prozessrisikos war die Leitung des Dortmunder U dezidiert der Meinung, keine Detailauskünfte am 14.02.2019 geben zu wollen. Nicht einmal der Hinweis auf die in politischen Beratungen bekannten Prognosen sollte zugelassen sein. Wir haben 10 Minuten vor der Pressekonferenz deswegen durchaus Streit untereinander über den Sinn einer Pressekonferenz unter derartigen Bedingungen gehabt. Erwartungsgemäß fragten dann die MedienvertreterInnen im Pressegespräch insistierend und verständlicherweise nach den Abschlusszahlen der Ausstellung. In dieser Situation sah ich mich dann genötigt, indirekte Hinweise zu geben: So erläuterte ich, dass die Pink Floyd Ausstellung nicht einmal die Hälfte der avisierten Besuchszahlen erreichen konnte und dass die Kulturbetriebe in ihren Quartalsberichten für den AKSF als Betriebsausschuss auf Risiken in Höhe von 1,7 Mio. € hingewiesen hätten. Da eine Endabrechnung von cpi weder zum Ticketing noch zu den Shopeinnahmen, geschweige denn zu den Abbaukosten vorläge, müsste die finanzielle Betrachtung zur Ausstellung nachgereicht werden. Allgemein habe ich dann ausgeführt, dass der Verlust jenseits des vom Rat der Stadt Dortmund bewilligten Eigenanteils hoffentlich nicht zu dramatisch von 1 Mio. € entfernt liegen würde. In der medialen Berichterstattung wurde folglich die Auskunft sehr unterschiedlich interpretiert – mal bezog man sich auf meinen Hinweis zum Quartalsbericht, mal auf den Betrag jenseits von 1 Mio. €, mal wurde nur allgemein von einem sehr hohen Defizit gesprochen. Es mag partiell für den Moment ein zu optimistischer Lageeindruck entstanden sein durch mein Lavieren, das der hektischen Bewertung der juristischen Dimension des cpi-Schreibens unmittelbar vor der Pressekonferenz zugeschrieben werden muss. Doch in fast sämtlichen Berichterstattungen findet sich der Verweis auf die noch ausstehende und später noch nachzuliefernde finanzielle Abrechnung der Ausstellung. Ich hoffe, dass mein Verhalten am 14.02.2019 nachvollzogen werden kann, und ich bedauere die dadurch entstandenen Missverständnisse.

4. Zum weiteren Vorgehen

Wie schon dargelegt hat die Stadt Dortmund juristische Schritte gegen cpi eingeleitet, um die Abrechnung der Pink Floyd Ausstellung (Merchandising und Shop) und die Rückerstattung der verauslagten Mittel für den Ausstellungsaufbau zu erhalten. Der Gerichtsort für eine juristische Auseinandersetzung ist London. Die seinerzeit eingerichtete Vertragserfüllungsbürgschaft ist seit dem 31.03.2019 von cpi nicht mehr in Anspruch zu nehmen, die Bindung ist aufgehoben, und der Betrag steht der Stadt Dortmund unangetastet wieder zu Verfügung. Diese Tatsache und der Umstand, dass die von cpi beauftragte Rechtsanwaltssozietät nachträglich die Rechtsauffassung der Stadt Dortmund zur Informationsverpflichtung schriftlich indirekt bestätigt hat, veranlasst die Kulturbetriebe wegen einer nunmehr geminderten Risiko-einschätzung die Informationen wie gewünscht zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der verkauften Tickets in Höhe von 60.784 werden seither von der Stadt öffentlich kommuniziert, das wahrscheinliche Defizit der Ausstellungsdurchführung wurde nachlesbar im Jahres-abschluss der Kulturbetriebe für 2018 festgehalten. Der Jahresabschluss mit Lagebericht ist zeitlich deutlich vor der aktuellen Mediendiskussion über die Pink Floyd Ausstellung verfasst und vom Wirtschaftsprüfer gebilligt worden. In der Bewertung des Ausstellungsprojekts bleibt festzuhalten, dass das Ereignis in der Resonanz in fast jeder Hinsicht positiv war. Allerdings war die Erwartung in das Besuchsaufkommen zu hoch. Auch hat sich der Vertragspartner als ein komplizierter juristischer und geschäftlicher Akteur erwiesen. Lizenzverträge mit derart drangsalierenden Bedingungen dürfen nicht mehr geschlossen werden. Das Dortmunder U plant absehbar keine in finanzieller Hinsicht vergleichbare Ausstellungsaktion für die kommenden Jahre.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die verlesene schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erst zur heutigen Sitzung vorgelegt worden sei. Aus ihrer Sicht sei der vorletzte Satz hieraus entscheidend für zukünftige Verträge.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass den Mitgliedern des Ausschusses sicher klar gewesen sei, dass der Eigenanteil für die Ausstellung höher ausfallen könnte, als zunächst berechnet. Dies sei das Risiko bei der Durchführung von solchen Veranstaltungen. Er bittet die Verwaltung mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt welche Werbe- oder Marketingmaßnahmen durchgeführt worden seien, dies sei auch Teil der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil. Dies könne zu einer Verifizierung des Sachverhaltes beitragen. Herr Stüdemann habe ausgeführt, dass ein Betrag in Höhe von 450.000,-- € „abgehalten“ werden müsse. Es handele sich um Kosten, die nicht einkalkuliert waren und die jetzt nicht „heruntergerechnet“ werden könnten. Es stelle sich für ihn die Frage, ob die Mehrkosten für den Aufbau in Höhe von 506.000,-- € bereits eingepreist seien. Weiterhin weist er darauf hin, dass cpi eine amerikanische Firma sein soll, ihren Sitz in den Niederlanden habe und der Klageort London sei. Aus seiner Sicht werde in Deutschland das Geld verdient, hier müsse dann auch ein evtl. notwendiger Prozess geführt werden. Er bemängele weiterhin, dass der Betriebsausschuss aus seiner Sicht im Verlaufe der Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung weitgehend außen vor gelassen worden sei und bittet darum, dies zukünftig anders zu handhaben.

Herr Stüdemann erläutert, dass cpi eine internationale New Yorker Agentur mit Filialen sei und beim Blick auf das Kundenpotenzial von cpi keine Veranlassung bestanden habe, skeptisch zu sein. Weiterhin seien die Verträge nicht dem Betriebsausschuss vorgelegt worden, da dies das übliche Verfahren sei. Die Verwaltung sei für den Abschluss authorisiert worden. Das durchgeführte Verfahren sei natürlich anders abgelaufen, als es zunächst über Lizenzvertrag zwischen Museen geplant gewesen sei. Weiterhin sei das Rechtsamt der Stadt Dortmund eingebunden gewesen, er sehe keine fehlende Transparenz.

Herr Pohlmann führt aus, dass es ihm nicht darum gehe, Details des Vertrages erfahren zu müssen. In dem Vertrag stehe jedoch offenbar eine Verschwiegenheitsverpflichtung, die jedem gegenüber einzuhalten sei, also auch dem Betriebsausschuss gegenüber.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass die Pink Floyd Ausstellung aus ihrer Sicht eine sehr gute und wichtige Veranstaltung für das Dortmunder U gewesen sei. Über die Risiken für eine solche Veranstaltung könne man an der einen oder anderen Stelle sicher streiten, sie halte jedoch Offenheit für wichtig. Dies sei jedoch zu verschiedenen Punkten in der Vergangenheit nicht so gewesen. Ihr seien einige Dinge bis heute nicht so klar gewesen. Aus ihrer Sicht hätte man einige Punkte durchaus in nichtöffentlicher Sitzung an den Ausschuss herantragen können und auch sollen. Die Verwaltung sei an dieser Stelle nicht offen mit dem Betriebsausschuss umgegangen. Es solle auf jeden Fall dargelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welche Mehrkosten beauftragt worden seien.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) bittet darum, zukünftig nicht mehr einen solchen Vertrag zu schließen wie den zur Pink Floyd Ausstellung. Auch aus seiner Sicht sei die Herausnahme der Personalvakanzen nicht richtig, die Zurechnung müsse ebenso wie die Einnahmen über den Kostenträger laufen. Weiterhin wolle er wissen, ob für das Sponsoring von 500.000,-- € eine Zusage vorlag oder ob es Wunschdenken gewesen sei.

Herr Stüdemann teilt mit, dass Aussagen hierüber nur im nichtöffentlichen Teil erfolgen könnten.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass die Ausstellung im Januar 2018 in Rom stattgefunden habe und 1 ½ Monate vor dem Ende abgebrochen worden sei. Ihm stelle sich die Frage welchen Vertragspartner die Stadt Rom gehabt habe. Die Ausstellung im Dortmunder U habe zum Schluss eine größere Nachfrage erfahren als vorher. Er frage sich, ob eine Verlängerung der Ausstellung eine Option gewesen wäre.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GBL) teilt mit, dass die Stadt Rom wohl das im Vertrag stehen habe, was die Londoner Sozietät in den Vertrag hineinschreiben wollte, nämlich die absolute Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedem. Aus diesem Grunde werde man keine Informationen aus Rom erhalten. Durch den Rechtsanwalt, der die Verwaltung in Dortmund betreut hat, sei dies aufgefallen. Daher habe es an dieser Stelle eine Änderung des Vertrages gegeben, so dass die Verwaltung heute in dieser Form auskunftsfähig sei. Hinsichtlich einer möglichen Verlängerung teilt Herr Dr. Mühlhofer mit, dass man mit cpi erneut verhandeln müssen mit Lizenzgebühren, die sich nicht gerechnet hätten.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sicher nicht nur der beauftragte Rechtsanwalt die Unterlagen geprüft haben werde, normalerweise werde bei Verträgen auch das Rechtsamt eingeschaltet. Er frage sich, weshalb das Rechtsamt sich nicht geäußert habe, auch vor dem Hintergrund, dass keine Auskünfte aus Rom und London zu erhalten gewesen seien. Wenn das dazu geführt habe, dass der Betriebsausschuss nicht informiert werden konnte, hätte man den Vertrag eigentlich nicht schließen dürfen.

Herr Stüdemann teilt mit, dass es sich um einen englischen Vertrag gehandelt habe und das Rechtsamt ihn an eine englischsprachige Sozietät delegiert habe. Gegenüber dem Betriebsausschuss und dem Rat sei von der Verwaltung auf die finanziellen Risiken hingewiesen worden.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, zukünfrig eine möglichst bessere Informationspolitik gegenüber dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu üben.

zu TOP 3.10
25. Pink-Floyd-Ausstellung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14420-19)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zur tatsächlichen Höhe der Verluste der Pink-Floyd-Ausstellung bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wurde angesichts des Gesamtvolumens der Ausstellung im Vorfeld nicht ein Verlustszenario mit entsprechenden Kommunikationsregelungen abgestimmt, um im Verlustfall den Ausschuss transparent und zeitnah informieren zu können?

2. Kann man angesichts der bisherigen Informationspolitik davon ausgehen, dass die jetzt in der Presse genannten 2.058.000 Euro Verlust den endgültigen Sachstand darstellen? Die Endabrechnung soll dem Ausschuss vorgelegt werden.

3. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den Ergebnissen der Pink-Floyd-Ausstellung sowie für zukünftige Ausstellungen hinsichtlich
- der Vertragsgestaltung,
- der Kommunikation mit der Politik und der Öffentlichkeit,
- der Werbeaktivitäten

Die Bitte um Stellungnahme ist durch die Berichterstattung zu TOP 3.9 als erledigt zu betrachten.


4. Angelegenheiten des Theaters

Nicht besetzt.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
26. Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht zur Bekämpfung des gewalt­bereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
27. Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13930-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019
28.
29. Dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.052019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 13930-19-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlagerung des Eissportzentrums Westfalens zu prüfen. Es
soll das Ziel verfolgt werden, der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH weitere Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und zugleich den Eissport in Dortmund im Leistungs- wie im Breitensport- und Freizeitbereich an einem alternativen Standort mit optimalen und modernsten Bedingungen zu fördern. Auch eine interkommunale Zusammenarbeit sollte in Erwägung gezogen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorzustellen.

Begründung
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH steht in einem harten Wettbewerb mit anderen
Messe- und Kongressstandorten. Die Fläche des heutigen Eissportzentrums Westfalens eröffnet
für die Ertrag bringenden Bereiche „Messe“ und „Kongress“ möglicherweise attraktive Entwicklungschancen, die zu einer Stärkung des Messe- und Kongressstandortes Dortmund beitragen
könnten.
Das im Jahr 1952 erbaute Eisstadion wurde zuletzt vor bald 30 Jahren komplett saniert. Möglicherweise lassen sich die Bedingungen für den Eissport in Dortmund, insbesondere für die Sportler im Bundesstützpunkt bzw. Landesleistungszentrum für Eiskunstlaufen und Eistanzen und den Eishockeyverein EHC Dortmund durch Verlagerung an einen anderen Standort optimieren. Auch Synergieeffekte im Zusammenspiel mit bestehenden Anlagen sind denkbar. Der Rat der Stadt Unna
hat den Abriss der sanierungsbedürftigen Eishalle Unna beschlossen. Es kommt nun zu einem
Bürgerentscheid in der Frage. Gegebenenfalls bietet sich auch der Ansatz für eine interkommunale
Zusammenarbeit.“
ABVG 07.05.2019:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag lediglich eine Ergänzung im Rahmen der gesamten Diskussion darstelle.

Herr Rm Dudde befürwortet für seine Fraktion ebenfalls die Vorlage. Unter dem Stichwort „Rad- und Fußverkehr“ sei ihm aber wichtig, dass der Westfallenhallen-Durchgang zwischen den Messegebäuden (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee) offen bleibe.
Unter Bezug auf die derzeit verkehrliche Radverkehrsführung bei Großveranstaltungen regt er an, diese im Rahmen eines „Radverkehrskonzeptes“ zu verbessern.

Herr Herkelmann teilt mit, dass ihm Hinweise zur barrierefreien Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Eishalle, fehlen würden. Insgesamt bittet er darum, dass Behindertenpolitische Netzwerk in den weiteren Planungsverlauf entsprechend mit einzubinden.

Nachdem sich im Laufe der weiteren Diskussion abgezeichnet hat, dass der Ausschuss die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiterleiten wird, kündigt Frau Uehlendahl an und dass die Verwaltung im weiteren Gremienverlauf eine entsprechende Stellungnahme zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag und den sonstigen o. a. Anregungen vorlegen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung durchlaufen.

30. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.
31.
32. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

33. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee“ als Grundlage für die weitere Entwicklung.

34. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlichen inhaltlichen Konkretisierungen vorzunehmen sowie die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Vor Durchführung von Maßnahmen sind diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

35. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die gesamte Planung der „Sport- und Eventmeile Strobelallee“ mit einem Volumen von 5,0 Mio. € auszuschreiben und im Anschluss entsprechend dem Projektverlauf zu vergeben. Kurzfristig soll der erste Abschnitt in den
Jahren 2020 und 2021 mit einem Planungsvolumen in Höhe von 1.800.000 € nach der Ausschreibung vergeben werden.



-21-


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 ff.: 600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 5.3
36. "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.




Jörder Pohlmann Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 19.05.2019 zu TOP 2.3.pdf) (See attached file: Anlage 2 19.05.2019 zu TOP 3.1.pdf)