N i e d e r s c h r i f t

über die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 01.09.2010
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Meike Hötzel (BUND)

Dietrich Büscher (NABU)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Peter Halbsguth (LNU)

Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Peter Frankenstein (LandesSportBund e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Dr. Erich Kretzschmar (NABU)

Walter Aukthun (LNU)

Bernd Stangl (LNU)

Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Grote

Herr Dr. Marks (60/ 2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)
4.
Gäste

Herr Himmel (Emschergenossenschaft)

Herr Moritz (Lippeverband)

Herr Engelberg (Schnittstelle Ökologie)

Herr Rubbert (Björnsen Beratende Ing.)

Herr Hornig (Bezirksregierung Arnsberg)

Herr Gregor

Herr Hallmann

Herr Ostermann

Herr Lindenblatt

Herr Münch (Ratsmitglied)

Herr Wulf (Emschergenossenschaft/Lippeverband)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 01.09.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße-, hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00664-10)

2.2 Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
(Drucksache Nr.: 01168-10)

2.3 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00956-10)

3. Berichte

3.1 Bau der Abwässerkanäle einschließlich Regenwasserbehandlung am Nettebachsystem;
hier: Anzeige gemäß § 58.1 LWG und Antrag auf Genehmigung nach § 58.2 LWG
Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes

3.2 Umbau des Entwässerungsssystems am Knoten Scharnhorst; Bau der Abwässerkanäle;
Anzeige nach § 58.1 LWG und Genehmigung gemäß § 58.2 LWG
Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes

3.3 HRB Dortmund-Mengede, Herstellen einer Baustraßenquerung über die Emscher;
Antrag auf Genehmigung nach § 99 LWG
Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzes

3.4 Ökologischer Umbau des Bövinghauser Baches und Harpener Baches, Antrag auf Planfeststellung/-Genehmigung nach § 31 WHG
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gimmler benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Prof. Dr. Finke wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Hötzel gab an, sich an der Diskussion sowie an der Abstimmung zu TOP 3.4 zu enthalten, da sie Verfahrensbeteiligte ist.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurden die Tagesordnungspunkte 3.1, 3.2 sowie 3.3 zuerst behandelt, im Übrigen wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.





2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße-, hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00664-10)

Kritisiert wurde zu dieser Vorlage der Umweltbericht.

Es sollten, wie auch im Umweltbericht festgehalten, nur standortgerechte und heimische Laubbaumarten gepflanzt werden (S. 29). Es wird jedoch vom Beirat darauf hingewiesen, dass es sich bei dem ebenfalls zur Auswahl stehendem Bergahorn (S. 28) nicht um einen standortgerechten Laubbaum handelt.

Weiterhin wurde bemängelt, dass im Umweltbericht u.a. auf S. 10 (Kap. 3.2) vom Gutachter wirtschaftliche Belange mit Umweltbelangen abgewogen werden. Der Umweltbericht hätte sich nur auf die Umweltprüfung zu konzentrieren.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Masterplan Wirtschaftsflächen 2010
(Drucksache Nr.: 01168-10)

Herr Prof. Dr. Finke übte Kritik, dass der Beirat an dieser Vorlage nicht beteiligt wurde und der Masterplan Wirtschaftsflächen 2010 nun bereits vom Rat beschlossen worden sei.

Herr Dr. Gelmroth wies auf sein Schreiben vom 30.08.2010 zum „Thema Schutz und Gefährdung von Dortmunds Freiräumen“ hin (s. Anlage).

Beschluss

Auf Antrag von Herrn Büscher beschließt der Beirat einstimmig, den hier formulierten Beschluss an Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau, die beteiligen Gremien, die Wirtschaftsförderung sowie an die Presse weiterzuleiten.

Der Beirat lehnt die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist auf seine Beschlüsse zum Zwischenbericht des Masterplans Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008 sowie zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.

Bezüglich der Umwidmung der Fläche Groppenbruch hatten auch die Höhere Landschaftsbehörde und die Landesanstalt für Ökologie seinerzeit erhebliche Bedenken geäußert. Der Beirat hatte im parallelen Änderungsverfahren für die Landschaftspläne zudem die Erweiterung des Naturschutzgebietes Groppenbruch nach Süden bis zum Herrentheyer Bach unter Einbeziehung der Halde Groppenbruch angeregt. Angrenzende Flächen sollten, wie im Entwurf des Flächennutzungsplans vorgesehen, mit dem Symbol „Naturnahe Entwicklung“ dargestellt werden. Im Gebiet Groppenbruch sind in diesem Jahr bereits über 70 Vogelarten gesichtet worden, davon stehen 15 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, wie Feldlerche und Kiebitz.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Vorlage (S. 50/51) und Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet
(Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die bis Ende 2011 verfügbaren Wirtschaftsflächen von 173 ha reichen für die nächsten 20 Jahre aus.

Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind also gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.


zu TOP 2.3
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00956-10)

Herr Dr. Marks stellte die o.g. Vorlage vor. Es soll zunächst eine Sicherstellung als geschützter Landschaftsbestandteil für zwei Jahre erfolgen; eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes müsste dann im neu aufzustellenden Landschaftsplan die endgültige Flächenfestsetzung erfolgen, entweder als geschützter Landschaftsbestandteil oder als Teil eines vergrößerten Naturschutzgebietes Wickeder Ostholz.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde empfiehlt einstimmig, dem anliegenden Entwurf der Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten geschützten Landschaftsbestandteiles "Pleckenbrink See" im Stadtbezirk Dortmund-Brackel zu folgen.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Bau der Abwässerkanäle einschließlich Regenwasserbehandlung am Nettebachsystem;
hier: Anzeige gemäß § 58.1 LWG und Antrag auf Genehmigung nach § 58.2 LWG

Zu dem o.g. Tagesordnungspunkt stellte Herr Wulf von der Emschergenossenschaft/Lippeverband die Planung vor.
Es ginge zunächst nur um den Bau der Abwässerkanäle und noch nicht um die ökologische Umgestaltung.

Das Baukonzept sieht vor, dass - wo immer machbar - die Kanäle unterirdisch vorgetrieben werden (Vorpressverfahren), nur wo dies nicht geht, erfolgt eine offene Bauweise.


Die Eingriffe sind bereits bilanziert und werden mit der späteren Gewässerrenaturierung verrechnet. Hieran werden die einzelnen zuständigen unteren Landschaftsbehörden noch beteiligt.

Der Bau der Abwässerkanäle soll laut Herrn Himmel (Emschergenossenschaft) Ende 2011 beginnen und 2014 abgeschlossen sein, im Anschluss daran erfolge dann die ökologisch Umgestaltung.

Beschluss

Der Beirat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Umbau des Entwässerungsssystems am Knoten Scharnhorst; Bau der Abwässerkanäle;
Anzeige nach § 58.1 LWG und Genehmigung gemäß § 58.2 LWG

Herr Rubbert (Björnsen Beratende Ing.) und Herr Engelberg (Schnittstelle Ökologie) stellten den Streckenverlauf der Abwässerkanäle und die vorgesehenen Maßnahmen vor.

Herr Diedrich ergänzte hierzu, dass der wasserrechtliche Antrag vorliege und gleichzeitig der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn und damit vorzeitige Rodung, die sich aber in den Wintermonaten von ca. November bis Februar vollziehen würden.

Weiterhin erklärte Herr Wulf auf Nachfrage, dass dort, wo Waldflächen gerodet würden, auch wieder Wald aufgeforstet würde, dies sei eine Forderung der Forstbehörde.
Laut Herrn Engelberg wird es aber auch viele Sukzessionsflächen geben, die sich ungestört entwickeln sollten.

Beschluss

Der Beirat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
HRB Dortmund-Mengede, Herstellen einer Baustraßenquerung über die Emscher;
Antrag auf Genehmigung nach § 99 LWG

Herr Wulf stellte die Planung vor. Hier würde lediglich eine provisorische Brücke für die Bauzeit eingerichtet, um die Baustellen optimal zu verbinden. Der entstehende Eingriff sei bereits bilanziert; die Brücke würde nach der Bauzeit wieder zurückgebaut.

Beschluss

Der Beirat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Ökologischer Umbau des Bövinghauser Baches und Harpener Baches, Antrag auf Planfeststellung/-Genehmigung nach § 31 WHG

Herr Dr. Marks stellte die Maßnahme anhand der umfangreichen Planunterlagen vor.

Herr Halbsguth berichtete von einer Begehung mit Herrn Dr. Otterbein und Vertretern der Naturschutzverbände und des Beirates aus Bochum.
Die Naturschutzverbände der Stadt Dortmund, der Stadt Bochum und der Stadt Castrop-Rauxel haben im Rahmen der Trägerbeteiligung eine Stellungnahme über das Landesbüro abgeben und an die planfeststellende Behörde, die untere Wasserbehörde der Stadt Dortmund, weitergeleitet.

Beschluss

Der Beirat begrüßt grundsätzlich die Planung zum ökologischen Umbau des Harpener bzw. Bövinghauser Baches (in Dortmund auch „Ölbach“ genannt). Allerdings handelt es sich bei dem Plangebiet und Auswirkungsbereich um einen sensiblen Auenbereich, der zum Naturschutzgebiet „Ölbachtal“ gehört. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen daher einstimmig (ohne Frau Hötzel) in einigen Teilbereichen und Planungsdetails Bedenken, sodass der Planung nur unter Berücksichtigung folgender Punkte zugestimmt werden kann.

Insbesondere ist festzustellen, dass die Talaue des Gewässersystems ursprünglich ständig feucht war; seit ca. 12 Jahren aber deutliche dauerhafte Austrocknungserscheinungen aufweist. Auch die vorhandenen Teiche sind weitgehend trocken gefallen.

Hieraus ergeben sich entsprechende grundsätzliche Erfordernisse für die Planung:
A. Sicherstellung der ursprünglichen Sohlenhöhe des Bachsystems, welche die bisherigen Feuchteverhältnisse vor Trockenfallen der Aue wieder herstellt.
B. Jegliche Beeinträchtigungen des vorhandenen Schilfröhrichtvorkommens (auf Dortmunder Stadtgebiet das bedeutendste Schilfvorkommen im Stadtgebiet) sind auszuschließen.
C. Das Gebiet ist durch ungeordnete Wegeführungen erheblich belastet und gestört. Für das Gesamtgebiet ist daher ein entsprechendes neues Wegenetz zu entwickeln.
Der Beirat bittet um Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Die geplante Rückhaltung auf Höhe des Stenbocksiepens befindet sich im ökologisch bedeutsamen Schilfröhricht. Durch die mehrmaligen Mischwasserabschläge pro Jahr besteht die Gefahr, dass der Schilfbestand in diesem Teilraum beeinträchtigt wird. Um einen dauerhaften Schaden an diesen Beständen zu vermeiden, ist ein Monitoring der Bestände durchzuführen. Bei festgestellter negativer Entwicklung sind entsprechende bestandserhaltende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.
2. Bei der Gesamtplanung ist zu beachten, dass die aktuelle Planung am Gerther Mühlenbach Altlastenflächen tangiert, die Schadstoffe in das Fließgewässer freisetzen können. Ein Bodengutachten, das die Schadstoffe und ihre Toxizität auf Bachorganismen erfasst, liegt nicht vor und ist unabdingbar, um geeignete Vermeidungsmaßnahmen auch im Bereich der Röhrichte zu ergreifen. Dem entsprechend ist ein Bodengutachten zu erarbeiten.

3. Zur Verbesserung der Wasserqualität im Gebiet sind an den Gebietsgrenzen Pufferstreifen vorzusehen, die den Nährstoffeintrag aus den landwirtschaftlichen Flächen verhindern können; zumindest aber reduzieren.
4. Das in den Planunterlagen erwähnte geplante Entlastungsbauwerk wird kritisch gesehen, da es mit baubedingten Störungen und anlagebedingten Beeinträchtigungen verbunden ist und den Bereich zusätzlich nachhaltig belastet. Hier bittet der Beirat um ergänzende Aussagen in den Planunterlagen.
5. Für das Gesamtgebiet fehlt bislang ein die Natur (Flora und Fauna) schonendes städteübergreifendes Wegekonzept. Hierbei sind allerdings Unterhaltungswege entlang des Bachlaufes auszuschließen. Vor diesem Hintergrund ist ein neues Wegekonzept zu entwickeln.
6. Durch die Anlage der Baustraßen werden einerseits Gehölze und temporär sensible Vegetationsbestände beansprucht, andererseits besteht die Gefahr der Erschließung bislang unzugänglicher Bereiche, verbunden mit zusätzlichen Störungen. Der Bau sollte daher generell mit den geringst möglichen Eingriffen und Störungen verbunden sein. Ein Ablagern von Materialien oder der Einsatz von schweren Geräten ist auszuschließen. Der geplante Einsatz mit Schreitbaggern wird begrüßt.
7. Die Bauarbeiten sind durch eine ökologisch fachkundige Aufsichtsperson zu kontrollieren. Gegebenenfalls sind entsprechende Anweisungen zum Schutz von Flora und Fauna zu treffen.
8. Die neu geplante Brücke südlich des Stenbocksiepens soll nur für Fußgänger passierbar sein. Die bestehende Brücke über den bestehenden Bachlauf sollte mit seiner Umlaufschranke erhalten bleiben, um das widerrechtliche Reiten und Radfahren durch das Tal zu verhindern.
9. Am sog. „Katzenteich“ sind in den ufernahen Wiesen Baustelleneinrichtungen vorgesehen. Der Teich ist Brut- und Rastplatz für planungsrelevante Zwergtaucher. Durch baubedingte Störungen sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Es sind daher alternative Flächen für die Baustelleneinrichtung zu suchen.
10. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gewässers ist mit dem Verlust des Kammmolchgewässers zu rechnen. Für den Verlust ist als vorgezogene Kompensationsmaßnahme die Anlage eines Ersatzgewässers vorgesehen.

Hierzu ergeben sich im Detail folgende Anforderungen:
10.1 Das nur ca. 20 m² große geplante Ersatzgewässer kann nicht die artspezifischen Bedürfnisse erfüllen: Kammmolchlaichgewässer müssen eine Mindestgröße von 150 m² aufweisen.

10.2 Zudem soll eine Bepflanzung mit Flutendem Schwaden erfolgen, um Laichmöglichkeiten zu bieten. Viele unserer Reliktkammmolchvorkommen sind vollkommen überaltert; dieses liegt auch an den mangelnden Laichmöglichkeiten innerhalb der Gewässer.

10.3 Durch entsprechende Festsetzungen im Zulassungsbescheid ist sicher zu stellen, dass das Ersatzgewässer fischfrei bleibt. Eingeschleppte Fische müssen zeitnah entfernt werden.
10.4 Damit das Gewässer zu Beginn der Eingriffe seine Funktion erfüllen kann, ist die geplante Vorlaufzeit von einem Jahr nicht ausreichend. Dazu ist eine 2 - jährige Vorlaufzeit inklusive Initialpflanzungen mit großblättrigen Wasserpflanzen nötig.
10.5 Aus grundsätzlichen Erwägungen (Stärkung des strengen Artenschutzes/Individuenschutz) wird eine Verfüllung des bisherigen Kammmolch-Laichgewässers abgelehnt.
11. Die artenschutzrechtliche Bauzeitenbeschränkung soll den gesamten Schilfbereich umfassen. Bauarbeiten sollen dort auf den Zeitraum Oktober bis Februar beschränkt werden, um die frühe Brutplatzbesetzung der Wasserrallen im März zu berücksichtigen. Die Wasserralle hat in den letzten Jahren erfolgreich mit mehreren Paaren im Gebiet gebrütet und hält sich das gesamte Jahr über im Gebiet auf. Es ist bekannt, dass die lokale Wasserrallenpopulation im Ruhrgebiet gefährdet ist. Daher sind unbedingt entsprechende schützende und stützende Maßnahmen vorzusehen.

12. Die Qualität des Naturschutzgebietes ist an einen hohen Wasserstand und eine gute Wasserhaltung gebunden. Um die Einhaltung der Ziele der Maßnahmen zu gewährleisten, ist ein regelmäßiges Monitoring vorzusehen.
13. Die vorhandenen Sohlschalen im derzeitigen Bachbett sollten nicht entfernt werden, um den Eingriff in empfindliche Bereiche (u.a. Schilfbestände) zu vermeiden.
(siehe damaliges Verfahren am Katzbach im Rahmen des Renaturierungsprojekts Dellwiger Bach).


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

a) Landschaftsschutzgebiet LSG 8 „Lanstrop, Kurl“

Herr Dr. Gelmroth verwies auf ein von ihm gefertigtes Schreiben (s. Anlage) zum Schutz des LSG 8 „Lanstrop, Kurl“.

Dort hat eine Begehung der Herren Dr. Gelmroth, Prof. Dr. Finke und Lindenblatt bezüglich des Kiebitzvorkommens stattgefunden.

Der Beirat bittet die untere Landschaftsbehörde zu überprüfen, ob hier eine ordnungsgemäße Landwirtschaft von dem ansässigen Landwirt betrieben wird oder ob bereits durch den Einsatz eines mobilen Windvogels als offenkundige Vergrämungsmaßnahme gegen artenschutzrechtliche Belange zum Nachteil des Brutvorkommens von Kiebitzen verstoßen wurde und bis heute wird.

b) Feuerwerk und geschützte Tierarten

Der Beirat bittet um Klärung der Frage, ob Feuerwerke lediglich anzeigepflichtig sind oder ob es ein Antragsverfahren mit anschließendem Genehmigungsbescheid für Feuerwerksveranstaltungen gibt.

Weiterhin regte Herr Dr. Kretzschmar eine Untersuchung zum Thema an, da es noch keine Erkenntnisse zum Verhalten wildlebender Tiere im Zusammenhang mit Feuerwerksveranstaltungen gäbe.

Herr Dr. Grote findet eine derartige Untersuchung interessant, da man sie zur Abwägung oder zu Informationszwecken in Einzelfällen nutzen könnte.

Eine schriftlich Stellungnahme, wie das Umweltamt zu Feuerwerksveranstaltungen steht, wird für die nächste Sitzung vorbereitet.

c) Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna e.V. als Trägerverein der Biologischen Station

Hierzu befindet sich eine Vorlage (DS: 01525-10) zu Beschlussfassung in den Gremien.

d) Effektivität bestimmter Naturschutzmaßnahmen

Herr Büscher hat hierzu ein Konzeptpapier erarbeitet, welches er in der nächsten Sitzung erläutern möchte. Es wird zur nächsten Sitzung mit versandt.

e) Tätigkeit des Vorsitzenden

Herr Prof. Dr. Finke erklärte, dass er aus gesundheitlichen Gründen zumindest an der nächsten Sitzung am 27.10.2010 nicht teilnehmen werde.





Gimmler Scheffel-Heidrich Prof. Dr. Finke
Beiratsmitglied Geschäftsführung Vorsitzender