Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 11.06.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 14:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm De Marco
Rm Keßler i. V. für Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Schreyer
Rm Lögering i. V. für Rm Schultze
Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Uhlig i. V. für Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Spiekermann

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat


c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Meyer, Personalrat

Herr Baumbach, FB 10/T1
Herr Keßling, FB 53/ stv. FBL
Herr Kieper, FB 1/II
Herr Kuhlmeier, FB 10/T2
Herr Mazur, FB 11/3
Herr Meyer-Jäkel, FB 1/V
Herr Scholz, FB 10/ ZD
Frau Seuß, FB 1/V
Herr Spoo, FB 3/1
Herr van Rissenbeck, FB 10/T2

Herr Berg, stv. Schriftführer, 3/DEZ
Frau Wosny, Schriftführerin, 8/DEZ



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 11.06.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 06.05.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 20.05.2021
(Drucksache Nr.: 21027-21)



3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (StA 10)
-unbesetzt-

3.2 Personal und Organisation (StA 11)

3.2.1 Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20941-21)

3.2.2 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20936-21)

3.2.3 Kampagne der Arbeitgeberin Stadt Dortmund 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21041-21)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (StA 13)
-unbesetzt-

3.4 Dortmund Agentur (StA 3)
-unbesetzt-

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

3.5.2 FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18057-20)

3.5.3 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Ratsinformationssystem
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20193-21-E2)

4.1.2 Smart City
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20841-21-E1)
Die Stellungnahme erfolgt mündlich in der Sitzung am 11.06.2021

4.1.3 Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20839-21-E2)

4.1.4 Personalstatistik
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20865-21-E1)

4.1.5 Personelle Veränderungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20846-21-E1)

4.1.6 Städtische Apps und Websites
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20844-21-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Kontaktnachverfolgung Corona-Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21344-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20468-21-E1)

Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 06.05.2021 vor und wurde einstimmig bei Abwesenheit der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei empfohlen.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 13:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Heymann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

3.5.4 Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)


Hierzu liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 08.06.2021 als Tischvorlage vor:
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom
08.06.2021
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

Außerdem bittet die Verwaltung darum, die Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion:
4.2.1 Kontaktnachverfolgung Corona-Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21344-21)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21344-21-E1)

vorzuziehen und in der Tagesordnung unter TOP 2.1, zusammen mit dem „Sachstand Corona“ zu behandeln. Die Unterlage liegt den Mitgliedern des APOD als Tischvorlage vor.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 06.05.2021

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 06.05.2021 wird einstimmig bei vier Enthaltungen (Rm Bohnhof, sB Klünner, sB Spiekermann, Rm Waßmann) genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Überweisung
aus der Ratssitzung vom 20.05.2021 vor:
zu TOP 5.3.a
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21027-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache
Nr.: 21027-21-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung des Landes, der Stadt Dortmund ein
Sonderkontingent an Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten
Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, das vom Land eingeforderte
und bis zum 17. Mai 2021 einzureichende Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen
dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur nächsten Sitzung am 15. Juni 2021
zur Kenntnis zu geben.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem
betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich
ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten
Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe darauf hinwirkt, Voraussetzungen und Strukturen
zu schaffen, um für den Zeitpunkt der Aufhebung der Impf-Priorisierung zum 7. Juni
2021 eine möglichst zeitnahe Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe zu gewährleisten.

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen
Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf
die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller
Sachstandsbericht vorzulegen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag des Rates nachgekommen ist, und seit dem 13. Mai 2021 auch in Dortmund mit dem Einsatz der „Impfbrücke“
eine Möglichkeit besteht, verfügbare Imfpdosen schnellstmöglich zu verteilen, damit
keine Impfdose verfällt. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des nach der Coronavirus-
Impfverordnung rechtlich Möglichen, die Registrierung bei der „Impfbrücke“ für alle
Impfwilligen zu öffnen.


6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit
und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder
Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung
des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und
personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.

Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.“

Hierzu hat der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund nachfolgende Zuschrift mit Stellungnahme vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) abgegeben:


„… der Personalrat hat beiliegende Zuschrift an die Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zum im Betreff genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag gefertigt und dürfen Sie bitten, diese den Damen und Herren des Rates zur nächsten Sitzung des Rates am 20.05.2021 zukommen zu lassen.

Wir bitten hinsichtlich unseres Anliegens um Verständnis, eine frühere Reaktion war uns leider nicht möglich.“

„… die CDU Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit Datum vom 19.05.2021 den Zusatz-/Ergänzungsantrag für die heutige Sitzung des Rates zum Tagesordnungspunkt „Corona“ zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.


Ungeachtet dessen, das der Antrag in Gänze die ungeteilte Zustimmung des Personalrates findet, möchten wir mit dieser Zuschrift insbesondere das Augenmerk auf Punkt 2 legen.

Dem Personalrat ist natürlich bewusst, dass die Verwaltung an die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich gebunden ist. Wahrgenommen wurde, dass die Verantwortlichen dieser Verwaltung mehrfach ihr Unverständnis über auf Bundes- oder Landesebene getroffene Entscheidungen zum Ausdruck brachten. Diese umzusetzenden Beschlüsse oder Verordnungen waren schwerlich den Beschäftigten unserer Verwaltung zu vermitteln.

Von daher begrüßt der Personalrat ausdrücklich, dass die politischen Entscheidungsträger dieser Stadt bei der Formulierung ihres Antrages Neiddebatten und Verteilungskämpfe ausschließt. Auch nach Aufhebung der Priorisierungen mit Wirkung vom 07.06.2021 ist allen Beteiligten bewusst, dass eine zügige Impfung wegen fehlender Impfdosen zumindest noch eine gewisse Zeit erschwert bleibt. Von daher ist es dringend angeraten, wie im o. g. Antrag ausgeführt, nicht nur ein Impfkonzept zu erarbeiten und vorzulegen, sondern alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um den städtischen Beschäftigten in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot zu unterbreiten, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist.

Der Personalrat regt dringend an, dem vorliegenden Antrag zu folgen und die Verwaltung entsprechend zu beauftragen, da die Beschäftigten perspektivisch schon ein gesteigertes Interesse daran haben, welche Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ihre Arbeitgeberin ergreifen wird.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir sowohl den eingereichten Antrag als auch unsere heutige Zuschrift allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis geben.“

Der Rat der Stadt überweist nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) Punkt 2 und 4 des vorgelegten CDU-Antrages an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung:
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem
betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich
ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten
Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen
Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf
die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller
Sachstandsbericht vorzulegen.

Des Weiteren hat sich der Ausschuss unter TOP 1.3 bei Feststellung der Tagesordnung darauf verständigt die Stellungnahme zur Bitte um Stellungnahme der CDU Fraktion „Kontaktnachverfolgung Corona-Pandemie“ (Drucksache Nr.: 21344-21-E1) unter diesem Tagesordnungspunkt zu behandeln:
„… der WDR berichtet am 8. Juni 2021, dass ein wichtiges Instrument zur Pandemie-Bekämpfung von vielen Gesundheitsämtern kaum genutzt werde: die in Kontaktlisten erhobenen Daten zur Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten. Laut WDR habe das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund seit über einem Jahr keine einzige Kontaktliste angefordert. Möglicherweise fehlt hier für alle Beteiligten eine digitale Lösung, die die in der Corona-Schutzverordnung vorgesehene Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit vereinfacht.

Angesichts der gerade beginnenden Phase zahlreicher Corona-Lockerungen bittet die CDU-Fraktion um einen aktuellen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen:
1. Nutzt das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund inzwischen aktiv das Programm „SORMAS“ für das Kontaktpersonenen-Management?
2. Der Medienberichterstattung war zu entnehmen (Ruhrnachrichten am 28.05.2021), dass die Stadt beabsichtigt, demnächst die Luca-App zur Kontakterfassung und –weitergabe an das Gesundheitsamt zu nutzen. Wie ist der diesbezügliche Sachstand? Wann wird in Dortmund eine Rückverfolgbarkeit mittels QR-Code möglich sein?“

Herr StR Uhr berichtet einleitend zur Personalsituation in Gesundheitsamt und Impfzentrum, außerdem erläutert er die Gedanken der Verwaltung zur Öffnung im Zusammenhang mit den sinkenden Inzidenzen. Bei sehr niedrigen und sinkenden Inzidenzzahlen sei die Personalsituation stabil. Sukzessive würden vorrübergehend eingesetzte Kräfte - insbesondere aus dem Service - je nach Öffnungen in ihre angestammten Bereiche zurückgeführt. Man sei dabei, bestimmte Szenarien zu entwickeln und blicke dabei insbesondere auf die publikumsintensiven Bereiche der Stadtverwaltung. Dabei stellt Herr Uhr heraus, dass es sein Eindruck sei, dass viele Fachbereiche aus der Corona-Krise wertvolle Erfahrungen gesammelt hätten und diese nach genauer Analyse bei einigen Fachbereichen zu einer dauerhaften Umsetzung führten. Wiederum andere Fachbereiche würden zu ihren angestammten Arbeitsstrukturen zurückkehren. Zum Thema „Öffnen“ müsse festgestellt werden, dass die Verwaltung immer geöffnet war, Kundinnen und Kunden, Bürgerinnen und Bürger hatten Kontakt zur Stadtverwaltung, wenn auch nicht immer „face to face“, aber auch „face to face“ und auf anderen Wegen.

Herr Rosen (FB 13) berichtet, dass die Priogruppe 3 kurzfristig zunächst nur für Landesangestellte geöffnet wurde. Erst zwei Wochen später sei die Gruppe auch für städtische Beschäftigte geöffnet worden. Darauf habe man sofort reagiert, indem man für den dort genannten Personenkreis Arbeitgeberbescheinigungen ausgestellt habe, mit denen Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden konnten. Mit dem 07.06.21 wurde die gesamte Priorisierung aufgehoben und damit gleichzeitig die dritte Schiene eröffnet, die nunmehr auch Impfungen durch die Betriebsärzte und Arbeitsmediziner ermöglicht. Mit dem externen Rahmenpartner der Verwaltung habe man rechtzeitig reagiert und einen Rahmenvertrag abgeschlossen und so direkt mit der Impfung starten können, als am 08.06.21 die ersten Impfdosen geliefert wurden. Herr Rosen ordnet die Mengen der Impfdosen und deren Verteilung in Bezug auf die Stadt Dortmund ein, die ca. 150 Impfdosen wöchentlich für die Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt bekommt.

Herr Zilian (FB 10) erklärt, schon im vergangenen Ausschuss am 06.05.21 berichtet zu haben, dass man mit dem Gesundheitsamt in enger Verbindung stehe und die Einführung von SORMAS mit den Inzidenzen zusammenhinge. Die Inzidenzen hätten sich inzwischen so positiv entwickelt, dass nun der Verabredung gefolgt werden könne, dass sich fünf von den 17 zur Verfügung stehenden Studenten mit der Einführung von SORMAS beschäftigten. Dazu könne Herr Keßling heute aktuell berichten.

Herr Keßling (FB 53) informiert, dass die pandemische Lage aufgrund der niedrigen Inzidenzen nun zulasse, dass sich das Gesundheitsamt mit der Einführung von SORMAS beschäftige. Man habe begonnen die Testphase einzuleiten. Hierzu erklärt er, dass man zu Beginn der Pandemie in enger Kooperation mit dem Dortmunder Systemhaus eigene erstklassige, auf die Anforderungen ausgerichtete, maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet habe, weil den Gesundheitsämtern zu diesem Zeitpunkt keinerlei Lösungen zur Verfügung standen. Die Software SORMAS sei universell und solle allen Gesundheitsämtern dienen. Insofern müsse man nun in der Testphase die eigenen Arbeitsplätze an die Software anpassen. Hinsichtlich einer schnellen Einführung - möglicherweise schon zum Ende der Sommerferien - sei man sehr optimistisch und beginne parallel auch schon mit den Schulungen. Zum Thema „Luca-App“ berichtet Herr Keßling, dass die App seit dem Vortag eingesetzt werde. Er gibt bezüglich der WDR-Berichterstattung zu bedenken, dass in den letzten 7,5 Monaten die Gastronomie geschlossen gewesen sei und man davor im Sommer in einer Phase mit sehr niedrigen Inzidenzen gewesen sei. Daher waren in diesem Zusammenhang auch keine Ausbrüche zu verzeichnen. Zur Verdeutlichung erläutert er hierzu die Maßnahmen, die seitens des Gesundheitsamtes im Rahmen der Personenkontaktnachverfolgung ergriffen werden. Die Gastronomie habe ein großes Interesse die Nachverfolgungs-Apps einzuführen und man sei nun an der Stelle, dass die Luca-App und andere - als ein Teil der Öffnungsszenarien - von der Stadt Dortmund ausgelesen werden könne, um diese Instrumente anzuwenden.

Rm Vogeler (CDU) stellt einige Fragen zu den Sachstandberichten. Er kritisiert, dass seine Fraktion das Gefühl habe, dass man immer hinter der Lage bleibe.

Herr StR Uhr erklärt auf die Nachfrage von Herrn Vogeler, dass es momentan keine Erkenntnisse darüber gebe, dass aktuell Bundeswehrsoldat*innen abgezogen würden. Man stelle zu jederzeit sicher, dass das Gesundheitsamt arbeitsfähig bliebe.

Herr Keßling berichtet, dass die „Luca-App“ eine App sei, die auch andere Anbieter am Markt anböten. Man habe in allen Bereichen immer versucht vor der Lage zu sein und auch den Lock-Down genutzt um sich auf den Einsatz dieser Instrumente einzustellen. Bezüglich der personellen Situation kann Herr Keßling berichten, zusammen mit der Geschäftsführung des Krisenstabes heute Morgen einen neuen Hilfeleistungsantrag bei der Bundeswehr gestellt zu haben, der für einen weiteren Einschichtbetrieb mit 20 Soldat*innen ausgelegt ist. Stand heute ginge er davon aus, dass die Soldat*innen der Stadt Dortmund noch bis Ende der Sommerferien erhalten blieben.

Rm Nienhoff (CDU) kritisiert, dass der Prozess, um die Schnittstelle der Apps vernünftig anzubinden, für das Gesundheitsamt einfacher gewesen wäre, wenn SORMAS bereits eingeführt worden sei.

Rm Gebel (Die Linke +) fragt nach, ob die Arbeitgeberbescheinigungen für die Impfung automatisiert oder auf Anfrage erstellt wurden.

Frau Hülsmann (FB 11) erklärt, dass die Bescheinigungen - wie bei den meisten Arbeitgebern - als PDF-Funktion als Einzelfall digital, dezentral erstellt wurden.

Rm Vogeler stellt fest, dass die „Luca-App“ aus Sicht der CDU-Fraktion, die damals auf dem Markt bewährteste App gewesen sei. Er berichtet weiter, dass vermehrt aus dem Bereich Kindertagespflege und KITAS berichtet werde, dass es zu Aussagen seitens der Stadtverwaltung gekommen sei, dass keine Tests für die Kinder mehr ausgegeben würden, da die Inzidenz so niedrig sei, dass dies nicht mehr nötig wäre.

Herr Rosen berichtet, dass die Stadtverwaltung über genügend Tests verfüge, die von Herrn Vogeler in dem Zusammenhang erwähnte AFBL-Vorlage beziehe sich nur auf Selbsttests für Mitarbeitende und nicht auf Tests für Schüler*innen und Kinder in Tageseinrichtungen.

Herr StR Uhr berichtet dass FABIDO und der Bereich der Tagesmütter dahingehend ein ganz eigener Bereich sei und zum Teil sogar vom Land direkt beliefert würde. Er wolle dies aber mitnehmen und eine Rückmeldung geben.

Herr Keßling macht deutlich, dass die Verwaltung keine Probleme technischer Natur gehabt habe SORMAS einzuführen. Es sei eine fachliche Entscheidung des Gesundheitsamtes gewesen, keinen Wechsel der Systeme - aufgrund des vorhanden funktionierenden Systems, mit dem das vorhandene Personal umgehen konnte - durchzuführen und daher habe man dosys gebeten nicht umzustellen. Er klärt auf, dass nur wenige Ämter auf den Echtbetrieb mit SORMAS umgestellt hätten und das seien die Gesundheitsämter gewesen, die kein anderes System zur Verfügung hatten. Man könne ja nun auch sehen, dass die „Luca-App“ auch ohne die Schnittstelle zu SORMAS funktioniere.

Rm Spiekermann (FDP/Bürgerliste) berichtet in diesem Zusammenhang, dass Anfang der Woche einige Eltern die Information bekommen hätten, dass Montag und Dienstag vielleicht keine Betreuung stattfinden könne, weil Mitarbeiter*innen am Wochenende geimpft würden und dies die komplette Einrichtung beträfe. Sie kritisiert, dass sie das in der aktuellen Situation als sehr unglücklich für Eltern und Kinder empfinde, die ja schon in den gesamten letzten Monaten keine Zuverlässigkeit erfahren hätten. Eine Zweitimpfung könne ihrer Ansicht nach daher besser innerhalb einer Einrichtung entzerrt werden, um eine Betreuung zu gewährleisten.

Herr Rosen zeigt sich irritiert, da die FABIDO-Mitarbeitenden sich bereits in der Priogruppe 2 haben impfen lassen können und dies bereits einige Monate zurückliege. Man habe damals in einer großen „Hau-Ruck-Aktion“ – gemeinsam mit den Lehrer*innen – alle impfwilligen FABIDO-Mitarbeitenden durchgeimpft. Er könne dies daher nicht einordnen, kenne aber auch den Aushang nicht.

Frau Spiekermann liest den Aushang daraufhin vor.

Herr StR Uhr sichert zu, auch dies mitzunehmen und zu klären.

Rm Waßmann (CDU) bittet darum, dies und auch die Problematik mit den Tests zeitnah zu klären und auch die Ratsmitglieder zeitnah zu informieren.


Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat fasst zusammen, dass die Verwaltung die offenen Fragen so schnell wie möglich klärt und sowohl die Mitglieder des Ausschusses, als auch die des FABIDO-Betriebsausschusses informiert würden.


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (StA 10)
-unbesetzt-

3.2 Personal und Organisation (StA 11)

zu TOP 3.2.1
Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20941-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.2
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20936-21)

1. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von Klaus-Peter Bartow als vorsitzende Person und Ulrich Dettmann als dessen Stellvertretung der Einigungsstelle für die Wahlperiode 2020 bis 2024.

2. Seitens der Dienststelle werden als Beisitzer*innen die Beigeordneten, die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung, die Fachbereichsleitungen 10 und 11, die geschäftsführende Direktion „Theater Dortmund“ sowie die Geschäftsführung „Kulturbetriebe Dortmund“ benannt.


Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für Herrn Thomas Westphal als Beisitzer der Einigungsstelle die folgende Nachfolgerin:

Ø Für Herrn Thomas Westphal: Frau Heike Marzen


3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzer*innen für evtl. Sitzungen der Einigungsstelle zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, bei Anrufung der Einigungsstelle dem Vorsitzenden jeweils drei Beisitzer*innen und ihre Vertreter*innen aus dem Kreis der vom Rat o. a. Bestellten direkt zu benennen

4. Die Geschäftsführung der Einigungsstelle wird nach der Neuorganisation des Fachbereiches 1 der Leitung des Geschäftsbereiches 1/V „Zentrale Dienste“ zugeordnet.



zu TOP 3.2.3
Kampagne der Arbeitgeberin Stadt Dortmund 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21041-21)

Herr Müller (FB 11) stellt die Kampagne anhand einer Präsentation vor, die auch einen Film beinhaltet. (Hinweis: Die Präsentation ist als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt, der Film ist als Anlage im GIS enthalten.) Zur Kampagne wurden außerdem Flyer auf den Tischen ausgelegt.

Rm Bohnhof (AfD) gefällt das Gesamtkonzept und bedankt sich für die Präsentation.

Rm Gebel (Die Linke +) berichtet, mit der Kampagne sehr einverstanden zu sein und fragt nach, ob über die Fachkräfte für den Bereich Rohr- Kanal- und Industrieservice hinaus auch Ingenieur*innen für den Bereich ausgebildet werden? Im Bereich Stadtentwässerung greife man nach jedem Strohhalm um Arbeit auszulagern, dies sei sehr schade – eventuell könne man hier nachlegen und ein duales Studium aufsetzen, um der Stadtentwässerung entgegenzukommen.

Herr Müller (FB 11) erklärt, dass das Personalamt sehr daran interessiert sei auf die Bedürfnisse der einzelnen Fachbereiche einzugehen. Ihm sei nicht bekannt, dass das StA 70 mit dieser Bitte auf das Personalamt zugekommen sei. Er werde die Frage aber aufgreifen und über die Ausbildungsabteilung auf das Amt zugehen.

Herr Schefers (Personalrat) bestätigt, dass im Bereich Fachkraft für Rohr- Kanal- und Industrieservice durchaus Auszubildende gewonnen werden konnten, jedoch nicht im ausreichenden Maße. Im Bereich der Ingenieure gebe es grundsätzlich Schwierigkeiten, jedoch in diesem Bereich ganz besonders, weil der Studiengang wohl nur sehr wenig besucht würde, sodass man da überlegen könne Perspektiven zu bieten.

Herr StR Uhr ergänzt, dass es sich im Bereich der Ingenieure um eine bundesweite Konkurrenzsituation handele. Er erläutert hierzu ausführlich die Maßnahmen und die verschiedensten Instrumente, die die Stadtverwaltung Dortmund bereits nutze, um Personal zu finden.

Herr Kuri (Integrationsrat) bittet darum, dass auch der Integrationsrat die Vorstellung der Präsentation zu sehen bekommt und würde eine Vorstellung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen in diesem Zusammenhang begrüßen.

Rm Nienhoff (CDU) begrüßt die Kampagne und die damit zusammenhängenden Maßnahmen. Zum Thema Ingenieure denke er an die Wirtschaftsförderung zurück, die berichtete, dass es eine Messe für die Mitarbeiter*innen von Caterpillar geben solle. Er gehe davon aus, dass sich die Stadt Dortmund dort auch aufstelle und schaue, ob man dort potentielle Mitarbeiter*innen gewinnen könne.

Herr Müller bestätigt, dass der Bereich Personalwirtschaft dort einen Stand haben werde und sehr daran interessiert sei.

sB Spiekermann fragt nach dem Kontakt zu den Schulen.

Herr Müller bestätigt auch hier, dass man Kontakt habe. Das Material werde allen Schulen zugeschickt, man sei aber auch präsent, insbesondere gehe man hier an die Real- und Hauptschulen - wie vom Ausschuss beauftragt - dies sei an den Gymnasien in der Form nicht notwendig.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage „Kampagne der Arbeitgeberin Stadt Dortmund 2022“ zur Kenntnis.

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (StA 13)
-unbesetzt-

3.4 Dortmund Agentur (StA 3)
-unbesetzt-

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.2
FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18057-20)

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erkundigt sich, ob die Anzahl der anzuschaffenden Geräte, die in der Vorlage mit einem Gerät pro Gruppe und einem für die Fachkräfte beziffert seien, perspektivisch so beibehalten werden solle.

Im nichtöffentlichen Teil beantwortet Herr von Rissenbeck (FB 10) die Frage im Zusammenhang mit TOP 3.1.4 wie folgt:
„Der Hintergrund sei, dass FABIDO die Geräte analog mit den Grundschulen betrieben haben möchte, um einen Austausch zu ermöglichen. Es ginge also um die Zusammenarbeit der KITAS mit den Grundschulen an verschiedenen Lernorten. Die Geräte seien so ausgerichtet, dass alle Applikationen überall wo Internet sei, funktionierten.“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat unterstützt die Medienerziehung in der frühkindlichen Bildung bei FABIDO und beschließt zu diesem Zweck, alle FABIDO Einrichtungen strukturiert zu verkabeln sowie mit WLAN und 800 mobilen Systemen bis Ende 2025 auszustatten.

zu TOP 3.5.3
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.4
Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit vor:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

1.
Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung für die Neuausrichtung des Tiefbauamtes unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte durchzuführen:
- Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Tiefbauverwaltung, insbesondere für die
wachsenden Infrastrukturaufgaben zum Ausbau des Stadtbahnnetzes, zum Aufbau eines
Radwegenetzes, den digitalen Netzausbau, der Straßensanierung, der Barrierefreiheit und
des Baustellenmanagements.
- Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie des zukünftige Personalbedarfs
bei der Umsetzung flexibler und agiler Projektmanagementmethoden im
Tiefbaubauprogramm.
- Notwendiger Ausbau der IT-Systeme auf der Grundlage des
Infrastrukturmanagementsystems (IMS).
- Entwicklung einer modernen Baustellenkoordination auf der Basis des Softwaresystems

ROADS

2.
Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, des Infrastrukturdezernenten, des Planungsdezernenten sowie der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung vom 08.06.2021 als Tischvorlage vor:
zu TOP 5.15
Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,


a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.


4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


Begründung

Erfolgt mündlich.



AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.

Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.

Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.

Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.

Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.


Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.

Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.


Hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung vom 01.06.2021, Drucksache Nr.: 21142-21:

Siehe Anlage zur Niederschrift

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,


a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.


4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


Rm Vogeler (CDU) bittet darum, den im AMIG beschlossenen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU „Neuaufstellung des Tiefbauamtes“ (Drucksache Nr.: 20784-21-E2) an den Rat der Stadt zu überweisen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage sowie die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und leitet diese an den Rat der Stadt weiter.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Ratsinformationssystem
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20193-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2021 - auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 11.03.2021 - vor:
„…ich nehme Bezug auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die damit verbundenen Fragestellungen in betreffender Angelegenheit:

1. Schon im Oktober letzten Jahres wurde die Erstellung eines für die Ausschreibung notwendigen Lastenheftes (die Definition qualitativer Kriterien) beschlossen. Dieses sollte
mit Unterstützung eines externen Dienstleisters erstellt und mit der schon bestehenden politischen Vorbereitungsgruppe abgestimmt werden. Für wann ist diese Abstimmung geplant?

Derzeit wird der Leistungskatalog für die Ausschreibung des Ratsinformationssystems
(RIS) erarbeitet. In Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung wurde festgestellt,
dass dieser Aufwand deutlich höher ist als erwartet, so dass sich der Prozess zeitlich verlängert hat. Nachdem nun der Anforderungskatalog im Entwurf erstellt wurde, wurde unverzüglich die weitere Beteiligung der Verwaltung und Politik in die Wege geleitet. Da
die ursprünglichen Mitglieder der politischen Vorbereitungsgruppe nicht mehr alle zur
Verfügung stehen, wurde parallel der Kontakt in die Fraktionen aufgenommen, um das
Gremium mit Vertreter*innen aller Fraktionen wieder vollständig zu besetzen. Die an der
politischen Vorbereitungsgruppe beteiligten Fraktionen haben ihre Vertreter*innen benannt.
Erste Rückmeldungen der Vertreter*innen liegen vor.

2. Wie stellt sich aktuell der Zeitplan für das Vergabeverfahren dar? Welcher Zeitplan resultiert
daraus für die Einführung des RIS?

Nach Abschluss des Anforderungskatalogs und der anschließenden Abstimmung mit dem
Vergabe- und Beschaffungsamt sowie dem Rechnungsprüfungsamt soll die Vergabe
durchgeführt werden. Es wird mit einer Vergabe im September 2021 geplant.

Nach dem Zuschlag ist nach Auskunft der bei der Soll-Entwicklung kontaktierten Hersteller
damit zu rechnen, dass der Beginn des Realisierungsprojektes aufgrund der Auftragslage der Hersteller etwa 3 Monate nach der Auftragserteilung liegt. Die Planung des Realisierungsprojekts ist abhängig von dem künftigen System, dessen Hersteller und dem
künftigen Betreiber. Eine konkrete (Projekt)Planung wird mit Hersteller und Betreiber
unverzüglich erarbeitet, sobald diese feststehen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss zukünftig regelmäßig in seinen Sitzungen
über den Fortschritt des Projektes zu informieren.

Gemäß dem vorgelegten Projektauftrag berichtet die Projektleitung halbjährlich dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung. Diese Stellungnahme ersetzt den
zur Sitzung vom 06.05.2021 fälligen Statusbericht.“


Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) bittet darum, jetzt wo es auf die heiße Phase zuginge, eine vierteljährliche Berichterstattung zu erhalten.

Herr Meyer-Jäkel (FB 1) stimmt einer vierteljährlichen Berichterstattung zu.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Smart City
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20841-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lag in der Sitzung am 06.05.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vor:
„…die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Themenkomplex Smart City. Insbesondere sollen folgende Sachverhalte dargestellt werden:
· Sachstand bereits geplanter oder begonnener Projekte
· Beteiligungsformate seit dem letzten Sachstandsbericht und in Zukunft
· Weiterentwicklung des Leitbildes aufgrund gesammelter Erfahrungen und veränderter Bedingungen

Begründung:
In den kommunalpolitischen Gremien taucht Smart City auf, wenn neue Projekte in Gang gesetzt werden sollen oder wenn in einem größeren Rahmen darauf Bezug genommen wird. Eine regelmäßige anlassunabhängige Berichterstattung erfolgte bislang nur einmal innerhalb von vier Jahren. Auch Beteiligungsformate, die sich an die Allgemeinheit oder an nicht bereits als Projektpartner akkreditierte gesellschaftliche Gruppen richten, sind seit langem nicht wahrnehmbar.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt mündlich durch Herrn Kieper (FB 1) in der Sitzung.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass die Politik - wie ursprünglich - in die Weiterentwicklung des Leitbildes mit einbezogen werden wolle. Bezüglich der Beteiligungsformate habe es vor zwei Jahren die letzte Information gegeben. Erfreulich wäre es seiner Ansicht nach, wenn dem neu gewonnenen Mitarbeitenden im Rahmen des Projektes die Möglichkeit gegeben würde zu präsentieren, wie sich die weitere Beteiligung gestalten solle.

Im Nachgang zur Sitzung stellt Herr Kieper die mündlich erfolgte Stellungnahme auf Bitten der Vorsitzenden Frau Dr. Tautorat schriftlich wie folgt zur Verfügung:
1. Sachstand bereits geplanter oder begonnener Projekte
Der Geschäftsbereich II - Richtlinien der Stadtpolitik / CIIO verantwortet federführend fünf Förderprojekte und ist an weiteren Projekten als Partner bzw. Schnittstelle zur Verwaltung beteiligt. Alle Projekte laufen trotz der Einschränkung der Pandemie verzögerungsfrei und befinden sich in der Umsetzung.
Förderprojekt - NOx-Block:
In dem Projekt NOx-Block wurde aus Akzeptanzgründen ein Hardwarewechsel durchgeführt. Der neue Hersteller Ebee ermöglicht eine Ladeleistung von bis zu 11 kW und DirectAccess an den Straßenlaternen. Der bestehende Prototyp in der Lippestraße wurde im Juni 2020 entsprechend mit der neuen Hardware umgerüstet. Anfang des Jahres konnten alle für den Aufbau benötigten Vergaben (Ladeinfrastruktur, Beschilderung, Bauleistung) erfolgreich abgeschlossen werden, sodass Ende Juni 2021 mit dem Rollout der Ladeinfrastruktur gestartet werden kann. Kurzfristig werden dann 40 Ladepunkte an bereits aufgebauten Sondermasten installiert. Bis zum Ende des Jahres 2021 sollen die Hälfte aller Standorte aufgebaut werden.
Förderprojekt - PuLS – Parken und Laden in der Stadt:
Für das Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt - sind zunächst die Anforderungen ermittelt und ein Pilotgebiet festgelegt worden. Das Pilotgebiet umfasst das Kreuzviertel und einen anschließenden Bereich westlich davon gelegen. Der erste projektinterne Meilenstein (früher Demonstratoraufbau an der TU Dortmund) ist planmäßig erreicht worden. Aktuell befindet sich der Feldtest im Pilotraum Kreuzviertel in Vorbereitung. Dazu wird ein Angebot für Teilnehmer*innen erstellt. Das digitale Partizipationstool mit Ladesäulenkarte wird genutzt, um potenziellen Teilnehmer*innen die Möglichkeiten zu bieten Vorschläge für Ladeinfrastrukturstandorte zu machen oder am Projekt PuLS teilzunehmen.
Förderprojekt - 5GAIN – 5G Infrastrukturen für zellulare Energiesysteme unter Nutzung künstlicher Intelligenz:
Am Campus der TU Dortmund befindet sich zurzeit die Experimentalplattform im Aufbau, mit welcher die Vernetzung energietechnischer Anlagen mittels 5G-Mobilfunk erprobt werden soll. Aus Sicht der Stadt Dortmund wurden Anforderungen ermittelt, welche an einen 5G-Rollout und das 5GAIN-Gesamtkonzept gestellt werden, sowie städtische Daten für Projektpartner bereitgestellt. Derzeit liegt der Arbeitsschwerpunkt bei dem Aufbau eines standardisierten Prozesses zur Standortfindung für Mobilfunkanlagen. Damit soll der 5G-Rollout im 5GAIN-Reallabor und darüber hinaus vorangetrieben werden.
Förderprojekt - Vizit – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände – ÖPNV
Für das Projekt VIZIT sind erfolgreich Fördermittel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beantragt worden. Das Projekt befindet sich aktuell in einer sehr frühen Phase und die Ausschreibung für eine Personalstelle befindet sich in Vorbereitung. Parallel werden erste Schritte unternommen, um externe Beratungsleistungen auszuschreiben.

Förderprojekt - Modellprojekt Smart Cities des BMI
Im Jahr 2020 wurde die Stadt Dortmund im dritten Quartal als Modellkommune ausgewählt und gegen Ende des vierten Quartals ist der offizielle Zuwendungsbescheid eingetroffen. Die Personaleinstellung der drei Projektmitarbeiter*innen erfolgt vorrausichtlich im dritten Quartal 2021, sodass anschließend mit der Erarbeitung einer integrierten Smart City Strategie in Bezug auf alle Themenfelder der nachhaltigen Stadtentwicklung und Digitalisierung begonnen werden kann.

Neben den o.g. Förderprojekten plant der Geschäftsbereich II - Richtlinien der Stadtpolitik / CIIO folgende weitere Projekte, die insbesondere auf das Modellprojekt Smart Cities des BMI einzahlen werden:
- Open Smart City App (Stadt-App mit Leistungen der Verwaltung, Stadtgesellschaft und Wirtschaft)
- City-Sportbox (Trainingsmaterialien per App ausleihen)
- Smart City Toolbox (Smart City Baukasten für Kommunen)
- Freies WLAN (Die Ausweitung des freien WLAN mit der DOKOM21)

2. Beteiligungsformate seit dem letzten Sachstandsbericht und in Zukunft
Die Coronapandemie hat zu einer abrupten Unterbrechung der Bürger- und Akteursbeteiligung geführt. Präsenzformate waren kaum bis gar nicht möglich, sodass geplante interne sowie externe Veranstaltungen abgesagt werden mussten.
Die aktive Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung ist jedoch fester Bestandteil in unseren Projekten. Insbesondere im Modellprojekt Smart Cities sind umfangreiche Beteiligungsprozesse geplant, um die Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Wirtschaft durch nachhaltige Konzepte zu fördern. Daher ist eine der drei Projektstellen ausschließlich mit der Akteursbeteiligung betraut.

Des Weiteren wird über das Thema Smart City im Rahmen des Memorandumsprozesses neben den Themen Digitale Verwaltung und Digitale Infrastruktur standardmäßig berichtet. Zudem wird eine digitale Projektübersicht erarbeitet, auf der zukünftig alle Maßnahmen der Kernbereiche Smart City, Digitale Verwaltung und Digitale Infrastruktur zusammengefasst werden.

3. Weiterentwicklung des Leitbildes aufgrund gesammelter Erfahrungen und veränderter
Bedingungen
Das Leitbild wird im Rahmen des geförderten Modellprojekts Smart City des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (DS-Nr.: 17042-20 und 20468-21) in die zu erarbeitende Smart City Strategie für Dortmund einfließen und weiterentwickelt.

zu TOP 4.1.3
Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20839-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2021 - auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 06.05.2021 - vor:
„..die Anfrage der SPD-Fraktion mit der Bitte um Stellungnahme zu den Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte in der Stadt Dortmund beantworte ich wie folgt:

1. Wie steht die Personalverwaltung zu dieser Forderung gerade mit Blick auf die Personalauswahl bei neu zu besetzenden Stellen?
Die Aufstiegsmöglichkeiten für Beamt*innen und Tarifbeschäftigte sind im Grundsatz in den
tarif- bzw. beamtenrechtlichen Vorschriften (insb. im TVöD und der Laufbahnverordnung
NRW) geregelt.

Voraussetzungen für eine tarifrechtliche Eingruppierung sind einerseits die Tätigkeitsmerkmale der ausgeübten Stelle (objektiv – sog. „entsprechende Tätigkeit“) und andererseits die in der Person liegenden Anforderungen (subjektiv), i.d.R. Aus- oder Vorbildung.

Neben diesem speziell vorgeschriebenen Qualifikationserfordernis haben die Tarifvertragsparteien in einigen Entgeltgruppen einen Alternativtatbestand implementiert, der trotz fehlender Aus- und Vorbildung eine Eingruppierung ermöglicht:
„sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben“.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine entsprechende Darstellung.

Analog
Laufbahn-/
Entgeltgruppe
(Einstieg)
Beamt*innen
(Verwaltung)
Beschäftigte
Höherer
Dienst
A 13 LG 2, 2. EA LBesO
NRW
bzw.
E 13 TVöD – V
- wissenschaftliche Hochschulbildung
Bestimmter Fachrichtungen (Master)
- modulare Qualifizierung
- Aufstieg in bestimmte
Aufgabenbereiche des höh. Dienstes (z. Zt. bedarfsbegrenzt
bei der Feuerwehr)
- wissenschaftliche
Hochschulbildung
(Master)
- sonst. Beschäftigter
Gehobener
Dienst
A 9 LG 2, 1. EA LBesO
NRW
bzw.
E 9b / E 9c TVöD -V
- Ausbildungsaufstieg
(3 J. an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW); gilt für Verwaltungspersonal)
- Hochschulbildung
(Bachelor)

- Verwaltungslehrgang II für
Verwaltungspersonal
oder
- mind. 20jährigen Berufserfahrung
bei einem vom Geltungsbereich
des TVöD (oder
eines vergleichbaren Tarifvertrages)
erfassten Arbeitgeber
oder bei einem anderen öffentlich-
rechtlichen Arbeitgeber

- sonst. Beschäftigter
Mittlerer
Dienst



Die Anfrage der SPD-Fraktion bezieht sich zwar lediglich auf den Aufstieg in die Entgeltgruppen 13 bis 15 TVöD-V des allg. Verwaltungsdienstes, die Problematik der sonst. Beschäftigten findet sich jedoch auch beim Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst
wieder.

Soweit der im offenen Brief des Personalrates angesprochene Personenkreis die geforderten
Personenmerkmale aufweist, wurde und wird dieser auch bei Personalauswahlverfahren berücksichtigt.

Aus Sicht des Personalrates sollte die derzeitige Vorgehensweise hingehend verändert werden, dass beim Fehlen einer Aus- oder Vorbildung (z.B. Studium) zum Erwerb von vergleichbarem Wissen und Können, pauschal eine Dauer von mindestens der zweifachen Aus- oder Vorbildungszeit zu Grunde gelegt wird (i.d.R. 6 Jahre).

Das Personal- und Organisationsamt prüft derzeit die Möglichkeit, einer vereinfachten Integration der sonst. Beschäftigten in Personalauswahlprozessen und wird darüber im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung berichten.

2. Gibt es an dieser Stelle einen besonderen Zusammenhang zum demografischen Wandel und Fachkräftemangel?
Nein, einen besonderen Zusammenhang gibt es nicht. Bedingt durch den Fachkräftemangel
und den demografischen Wandel rückt der „Sonstige Beschäftigte“ stärker in den Blickpunkt.

3. Welche Herausforderungen stellen sich bei der Anerkennung als "Sonstige/r Beschäftigte/r" derzeit dar?
Zum Begriff „sonst. Beschäftigter“ verweise ich auf die Antwort Nr. 1.

Bei der Anerkennung des sonst. Beschäftigten handelt es sich um eine individuelle Einzelfallprüfung. Insbesondere die Prüfung der subjektiven Voraussetzung der gleichwertigen Fähigkeiten stellt dabei eine besonders große Hürde dar. Von der Frage, was genau als gleichwertig zur Ausführung der entsprechenden Tätigkeit gilt, bis hin zur Feststellung des individuellen Fähigkeitswertes der Person herrscht derzeitig kein tarifrechtskonformer Grundsatz.

4. Wie viele Fälle gibt es aktuell und im Rückblick auf die letzten drei Jahre differenziert
nach Fachpersonal (technisches Personal, pädagogisches Personal etc.) und Personal
der allgemeinen Verwaltung?

Zu Ihrer Information füge ich Ihnen eine Übersicht über die Gesamtanzahl aller Aufstiege der
jeweiligen Laufbahngruppen bei (im Jahr 2020):

Aufstieg von
Beamt*innen
Beschäftigte
e. D. -> m. D.
0
17
m. D. -> geh. D.
8
109
g. D. -> h. D
13
13

Eine Unterscheidung zwischen den regulären Aufstiegen und den sonstigen Beschäftigten ist
leider im Nachhinein nicht mehr möglich.

5. Wie gehen andere öffentliche Dienststellen mit der Anerkennung systematisch um?
Das Bundesverwaltungsamt hat die Prüfung zur Anerkennung von sonst. Beschäftigten, entgegen der bisherigen Anwendung der „doppelten Regelstudienzeit“, mit Stand Juli 2019 neu definiert. Hierzu hat das Bundesverwaltungsamt eine Formel entwickelt:

„2 Jahre als Basisanforderung + x-Jahre Ausübung als Erfahrungswert verbunden mit
Qualifizierungen als Fähigkeitswert“.

Die Faktoren „2 Jahre als Basisanforderung und x-Jahre Ausübung“ dienen der subjektiven
Voraussetzung zum Erlangen von Erfahrungen innerhalb der entsprechenden (höherwertigen)
Tätigkeit. Um die andere subjektive Voraussetzung der gleichwertigen Fähigkeiten zu erhalten, sind Qualifizierungen (z.B. Seminare o.Ä.) durchzuführen.

Die bisherigen Überlegungen des Personal- und Organisationsamtes orientieren sich an dieser Formel. Hier wird nur, aufgrund der Rechtsprechung des BAG zum Thema Erfahrungen, ein Mindestzeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Offen ist noch der geeignete Nachweis der gleichwertigen Fähigkeiten. Hier wird versucht, ein Konsens mit dem Personalrat zu erreichen, der in alle weiteren Überlegungen mit einbezogen wird.

6. Welche Zusammenhänge und Abhängigkeiten entstehen durch notwendige Stellenbewertungen?

Keine.

7. Ist die Entsendung der Tarifbeschäftigten zur Anerkennung als "Sonstige/r Beschäftigte/r" in die modulare Qualifizierung - vergleichbar zur Beamtenschaft - angedacht?

Dies gilt es zukünftig noch in Kooperation mit dem Personalrat zu erörtern. Entgegen der
beamtenrechtlichen gesetzlichen Normierung der modularen Qualifizierung bietet das Tarifrecht hierfür jedoch keine Grundlage. Welche Optionen demnach rechtskonform zur Verfügung stehen, ist gemeinsam zu überprüfen. Diese Thematik wird auch auf Ebene des Städtetags diskutiert.

8. Kann ein transparentes Konzept des*r sonstigen Beschäftigten im Sinne des Tarifrechtes transparent in ein gesamtstädtisches Personalentwicklungskonzept eingebettet werden?

Siehe Antwort 7.
Grundsätzlich ist dies vorstellbar. Es geht darum, ein Regelwerk zu erstellen, das eine Gleichbehandlung sicherstellt.“

Rm Waßmann (CDU) erklärt, dass die Verwaltung mitteile, sich in einem Prozess zu befinden. Und zwar ginge es auf Seite 2 im unteren Teil der Antwort um die Aufstiegschancen innerhalb der Verwaltung für Arbeitskräfte die keine Aus- oder Vorbildung wie beispielsweise ein Studium hätten. Er möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass man sich im Ausschuss grundsätzlich einig war, das Thema der Qualität hochhalten zu wollen und nach Auffassung der CDU-Fraktion daher auch keine Abstriche beim Qualitätsanspruch erfolgen sollten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.4
Personalstatistik
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20865-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.05.2021 - auf die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 06.05.2021 - vor:
„…die mit Schreiben vom 21.04.2021 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion
„FDP/Bürgerliste Freie Wähler“ zum Thema „Personalstatistik“ beantworte ich wie folgt:



Zu Punkt 1)
Im Jahr 2010 waren vollzeitverrechnet 7.728,60 Mitarbeitende bei der Stadt Dortmund beschäftigt. In 2020 umfasste der Personalkörper vollzeitverrechnet 9.517,20 Beschäftigte. Auf die wesentlichen Gründe für diese Entwicklung wird unter Punkt 3 eingegangen.

Die ausschlaggebende Einflussgröße für die Entwicklung der Gesamtpersonalstärke war in
den vergangenen Jahren der Personalbedarf für neue Aufgaben, die von der Stadt wahrzunehmen
waren. Vermutlich wird sich daran nichts ändern. Es zeichnet sich ab, dass unter anderem
mit den Themenfeldern „Digitalisierung“ oder „Umsetzung der Klimaziele“ auch zukünftig
neue Aufgaben zu übernehmen sein werden.
Insbesondere Beispiele wie im Jahr 2015 das Thema „Flüchtlinge“ oder aktuell die Bewältigung der Corona-Krise zeigen, dass eine Vorausschau schwierig ist. Vor diesem Hintergrund und hinsichtlich der Erfahrungen vergangener Jahre ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Jahren jährlich rund 250 zusätzliche Personalbedarfe entstehen werden. Dortmund ist eine wachsende Stadt und daher wächst auch die Verwaltung.

Stellenmehrbedarfe werden nur restriktiv nach sorgfältiger organisatorischer Prüfung anerkannt und unter Beteiligung der politischen Gremien im Stellenplan umgesetzt. Ziel dabei ist es, weitere Ausweitungen nur im absolut notwendigen Maß zuzulassen. Für jede neu einzurichtende Planstelle ist gemäß des am 31.03.2020 vom Verwaltungsvorstand beschlossenen „Handlungsleitfaden zum Umgang mit neuen Personal- und Stellenbedarfen“ (Drucksache-Nr. 17195-20V) - aktualisiert mit Beschluss vom 23.03.2021 (Drucksache-Nr. 19968-21V) -im Vorfeld ein entsprechender politischer Beschluss zu fassen. Auf diesem Wege wird sichergestellt, dass den Gremien wie dem Verwaltungsvorstand, dem Fachausschuss sowie dem Rat der Stadt Dortmund notwendige Stellenmehrbedarfe frühzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zu Punkt 2)
Die Aufteilung der unter Punkt 1 beschriebenen Entwicklung auf die einzelnen Fachbereiche
ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Frage nach einer fachbereichsscharfen Vorausschau auf die nächsten Jahre kann seriös
nicht beantwortet werden. Gleichwohl steht das Personal- und Organisationsamt in einem
permanenten Austausch mit den Fachbereichen. Über das Instrument der Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte werden jährlich u. a. auch die von den Fachbereichen bereits absehbaren, geplanten organisatorischen Veränderungen dargestellt und mit dem Personal und Organisationsamt abgestimmt, um frühzeitig personalplanerisch agieren zu können. Auf diesem Wege werden vor allem Ausbildungsbedarfsplanungen unterstützt und Nachbesetzungen von Planstellen kritisch hinterfragt.

Ein Ergebnis ist unter anderem die Vorlage „Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen
der Fachbereiche“ (Drucksache-Nr. 20804-21), die dem Ausschuss jährlich – zuletzt in
der Sitzung am 06.05.2021 – vorgelegt wird.

Zu Punkt 3)
Am stärksten von größeren Veränderungen betroffen waren in den letzten zehn Jahren folgende Fachbereiche:

57/Fabido (Eigenbetrieb)
37/Feuerwehr
32/Ordnungsamt
51/Jugendamt inkl. städt. Institut für erzieherische Hilfen
50/Sozialamt
11/Personal- und Organisationsamt
41/Kulturbetriebe Dortmund (Eigenbetrieb)
52/Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (Eigenbetrieb)
10/Dortmunder Systemhaus
59/Jobcenter (städt. Personal)

Die Veränderungen beruhen überwiegend auf neuen, zusätzlichen Aufgaben, Aufgabenmehrungen oder thematischen Schwerpunktsetzungen innerhalb der Bereiche. Darüber hinaus können Veränderungen auch durch Aufgabenverlagerungen der Fachbereiche untereinander entstehen.

Die detaillierten Gründe der genannten zehn Fachbereiche mit den größten Veränderungen
können der beigefügten Anlage 2 entnommen werden.

Zu Punkt 4)
Die Entwicklung des Personalaufwandes pro Einwohner*in stellt sich wie folgt dar:
Jahr
Personalaufwand
pro Einwohner*in
2010
556 €
2011
589 €
2012
608 €
2013
629 €
2014
619 €
2015
653 €
2016
704 €
2017
734 €
2018
736 €
2019
811 €
2020
799 €

Ausgewertet sind die Ist-Personalaufwände analog Zeile 11 der Gesamtergebnisrechnung des
Haushaltsplanes der Stadt Dortmund. Aktuelle Planwerte ab 2022 ergeben sich im Rahmen
der aktuellen Haushaltsplanaufstellung.

Der Wert "Pro Einwohner*in" erhöht sich von 2010 bis 2020 um insgesamt 243 €. Davon
entfallen rund 150 € auf Tarif- und Besoldungserhöhungen. Der Rest ergibt sich überwiegend
aus der Steigerung der Personalstärke, inkl. Erhöhungen bei den Ausbildungszahlen.

Eine verlässliche Prognose zur weiteren Entwicklung in den Jahren 2021-2026 lässt mangels
geeigneter Datengrundlage – sowohl im Hinblick auf die Entwicklung der Einwohnerzahl, als
auch im Hinblick auf weitere Tarifsteigerungen etc. – nicht abgeben.

Anlagen
1. Übersicht zur Entwicklung der Gesamtpersonalstärke in den Jahren 2010 bis 2020
2. Übersicht der zehn Fachbereiche mit den größten Veränderungen seit 2010“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Anlagen zur Stellungnahme sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

zu TOP 4.1.5
Personelle Veränderungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20846-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 - auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 06.05.2021 - vor:
„…die mit Schreiben vom 21.04.2021 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion
zum Thema „Personelle Veränderungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters
und des Rates“ beantworte ich wie folgt:

Zu Punkt 1 und 2)
Mit Amtsantritt des Oberbürgermeisters am 1. November 2020 wurden in der Verwaltung
neue bzw. weitere Ziele und Schwerpunkte gesetzt sowie Arbeits- und Kommunikationszusammenhänge geschaffen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Leistungen und Strukturen des Büros des Oberbürgermeisters und das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Fachbereich 1). Die neue Aufbauorganisation kann dem beigefügten Organigramm (Anlage) entnommen werden.

Die Umsetzung der mit der Neuorganisation verbundenen organisatorischen und personellen
Maßnahmen erfolgte grundsätzlich ohne Ausweitung des bestehenden Stellenplans. Durch
Verlagerung sowie Zusammenlegungen von Aufgaben, aber auch Nutzung bestehender Vakanzen aufgrund des Wechsels von Beschäftigten wurden amtsintern Kapazitäten geschaffen. Weiterhin wurden/werden Aufgaben mit Planstellen aus anderen Organisationseinheiten in den Fachbereich 1 oder das Dezernatsbüro 1 verlagert, so beispielsweise im Rahmen der Einrichtung des Leitungsstabes des Oberbürgermeisters oder aktuell der Stabsstelle Kommunalwirtschaft im Dezernatsbüro 1. Mit Verwaltungsvorstandsbeschlüssen aus 03/2021 sollen lediglich insgesamt fünf weitere erforderliche Planstellen mit Stellenplan 2022 eingerichtet werden. Hierzu gehört die Funktion der Fachbereichsleitung des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, diese Position war in der bisherigen Organisationsform so nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind für die Umsetzung der neuen Aufgabenschwerpunkte „Kinderkommission“ und „Verkehrswende“ sowie fachliche Verstärkungen in den Themenfeldern „Soziales“ und „Rechtsfragen“ für die Stabsstelle Kommunalwirtschaft Planstellen notwendig.

Veränderungen im Rahmen von Stellenbewertungen ergaben sich in diesem Zusammenhang
ausschließlich aufgrund der Übertragung höherwertiger Aufgaben oder Führungsfunktionen.

Die Besetzung vakanter Planstellen erfolgt grundsätzlich im internen Verfahren. Sofern dieses
erfolglos ist bzw. besondere Voraussetzungen zu erfüllen sind (z. B. im Rahmen der Durchführung geförderter Projekte) ist eine externe Stellenbesetzung notwendig. Auf dieser Basis wurden im Fachbereich 1/Dezernatsbüro 1 bis März 2021 insgesamt fünf Vakanzen extern besetzt.

Zu Punkt 3)
Personalbestände sowie die Anzahl von Planstellen je Fachbereich können jederzeit von den
Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung über das Gremieninformationssystem in der Datenbank „Stellenplan APO“ (sog. Elektronischer Stellenplan) eingesehen werden. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert. Hier sind aus den „personalwirtschaftlichen Zusatzinformationen“ unter anderem die nachgefragten Personalbestände ersichtlich.

Die Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters fand am 27.09.2020 statt. Der in der Anfrage
genannte Zeitpunkt „seit der Oberbürgermeisterwahl“ wird deshalb auf den 30.09.2020 datiert.

Im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates waren im September
2020 inklusive Oberbürgermeister absolut 123 Mitarbeitende (vollzeitverrechnet 115,72) beschäftigt. Im März 2021 umfasste der Personalkörper 111 Mitarbeitende (vollzeitverrechnet
104,99). Das ab 2021 organisatorisch separat abgebildete Dezernatsbüro 1 (Büro des Oberbürgermeisters und Stabsstellen) war im März 2021 mit einem Personalkörper von 17 Beschäftigten (vollzeitverrechnet 15,87) ausgestattet.
Bei dem Monat März 2021 handelt es sich um den in Ihrem Schreiben erfragten Zeitpunkt
und damit um eine Momentaufnahme im Rahmen der stellenplanseitigen Umsetzung des
Neuorganisationsprozesses. Informationshalber weise ich deshalb darauf hin, dass mit aktuellem Organisationsverfahren die Stabsstelle „Kommunalwirtschaft“ rückwirkend zum
01.03.2021 eingerichtet wird und dieser Prozess mit einer Verlagerung von acht Beschäftigen
in das Dezernatsbüro 1 verbunden ist.

Zu Punkt 4)
Im Fachbereich 1 und Dezernatsbüro 1 inkl. Büro des Oberbürgermeisters ergab sich seit der
Kommunalwahl eine Personalfluktuation aufgrund von verwaltungsinternen Wechseln bzw.
Austritten aus dem Dienst der Stadt Dortmund von insgesamt vollzeitverrechnet
6,49 Beschäftigten.

Anlagen
Organigramm des Büros des Oberbürgermeisters sowie des Amtes für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Das Organigramm ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

zu TOP 4.1.6
Städtische Apps und Websites
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20844-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2021 - auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + aus der Sitzung vom 06.05.2021 - vor:
„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Alle Online-Angebote der Stadt Dortmund sind über das zentrale Stadtportal dortmund.
de erreichbar. Das Stadtportal dortmund.de informiert umfassend und aktuell über das Geschehen in Stadt, Verwaltung und Stadtbezirken, veröffentlicht die neuesten Meldungen und macht Veranstaltungen bekannt. Dazu kommen rund 120 verschiedene Internetauftritte unter dem Dach dortmund.de einzelner Fachbereiche, Projekte und Events. Insgesamt umfasst dortmund.de rund 45.000 Einzelseiten (inkl. Temporärer Seiten wie z.B. Veranstaltungen und Nachrichten).

Darüber hinaus haben Fachbereiche in der Vergangenheit immer wieder eigene Auftritte
entwickelt. Zu nennen sind hier:
Theater Dortmund (teilweise mit weiteren Webseiten für Sparten wie die Akademie für Digitalität), Dortmunder U, temporäre Kampagnen- und Eventseiten (bspw. Sommer am U, Studio 54), Wirtschaftsförderung inkl. Kampagnen-Seiten, Volkshochschule, Freiwilligen Agentur, Jobcenter Dortmund, Dortmunder Systemhaus: Serviceportal / e-Goverment, Open Data Portal. Im Serviceportal gibt es wiederum Fachanwendungen mit eigenen Online-Auftritten wie das Parkleitsystem, Baustellen online, Gremieninformationssystem, Pflege-Wegweiser, Kita-Portal, Projekt Nordwärts, CIIO: Nox-Block, Ladeinfrastruktur, Parken und Laden, Stadtplanungs- und Bauordnungsamt: Umgestaltung Hauptbahnhof Nord, Umsteigern, Fachbereich Schule: Dortmund@Work, Stadt- und Landesbibliothek: Katalog-Suche, Digi-Bib, Bibliotheken-Blog.
Alle Seiten sind über dortmund.de im Stadtportal erreichbar. Eine zentrale Dortmund-App ist beim CIIO derzeit in Planung. Eigene Apps sind nicht entwickelt worden.
Darüber hinaus ist die Stadt Dortmund in unterschiedlichen Kooperation an Apps beteiligt, z.B. Integrate (Integrationsangebot).

2. Die Dortmund-Agentur stellt die Infrastruktur für alle Angebote unter dortmund.de.
Das Dortmunder Systemhaus stellt die Infrastruktur für das Serviceportal zur Verfügung. Die Inhalte, die zu den einzelnen Seiten vorhanden sind, werden von den zuständigen Fachbereichen verantwortet.
Für die o.g. eigenen Auftritte darüber hinaus, sind jeweils die Fachbereiche verantwortlich.

3. Via RSS-Feeds stellt die Stadt Dortmund eine Übersicht der städtischen Nachrichten,
Veranstaltungen und Gremienterminen zur Verfügung. Eine Einbindung städtischer Feeds in kommerzielle Dienste - einschließlich solcher Seiten, auf denen kommerzielle Werbung gezeigt wird - ist dabei nicht zulässig.
Zudem werden seit 2018 offene Daten über das Open Data-Portal zur Verfügung gestellt. Aktuell befinden sich hier 553 Datensätze aus verschiedenen Themengebieten online.
Der städtische Veranstaltungskalender wird zudem DORTMUNDtourismus zur Verfügung gestellt.

4. Die Dortmund-Agentur verantwortet die zentralen Social Media Angebote bei Facebook, Twitter, Instagram und YouTube.
Darüber hinaus sind rund 100 weitere Social Media Angebote in der Verwaltung gemeldet. Eine Übersicht finden Sie unter: dortmund.de/socialmedia

5. Die Umsetzung von Online-Angeboten der Stadt Dortmund obliegt der Dortmund-Agentur, Online-Kommunikation (FB 3/1). Umsetzungen durch externe Dienstleister (z.B. wegen technischer Anforderungen) erfolgen in Absprache mit der Dortmund-Agentur. Alle Seiten sind zudem über das Stadtportal eingebunden.
Social Media-Angebote zur Öffentlichkeitsarbeit sind lt. Dienstvereinbarung vor der Einrichtung in einer Lotus-Notes-Datenbank einzupflegen. Auch hier nimmt die Dortmund-Agentur das Online-Angebot unter dortmund.de auf.“

Rm Gebel (Die Linke +) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung und gibt an, dass sich offensichtlich niemand so recht zuständig fühle für das Thema und sich daher im Bereich des Datenschutzes und der Barrierefreiheit große Differenzen ergäben.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Kontaktnachverfolgung Corona-Pandemie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21344-21)

Der Tagesordnungspunkt wurde unter TOP 2.1 der Tagesordnung behandelt.

4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20468-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 12.05.2021 vor:
zu TOP 3.2.1
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20468-21-E1)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1):

….die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und Die LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden gemeinsamen Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund führt zur Umsetzung der Smart City Charta des Bundesministeriums des Inneren Bürger*innen-Räte durch, in denen die wichtigsten Handlungsfelder konkretisiert und mit Zielen versehen werden, an denen sich die Digitalstrategie orientiert.
Die Evaluierung soll unter Einbeziehung der ursprünglichen Gruppen und weiterer Bürger*innen-Räte erfolgen, die daraus Folgemaßnahmen oder Nachbesserungen ableiten und konkretisieren.
Zu folgenden Handlungsfeldern soll je ein Bürger*innen-Rat durchgeführt werden:
* Verbesserung der Bürger*innen-Beteiligung
* Digitalisierung der Verwaltung
* Maßnahmen zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz
* Digitale Räume für Dortmund
Zur Unterstützung der Maßnahme soll der Einsatz der Mitbestimmungs-Software CONSUL geprüft werden, die kostenfrei verfügbar ist und bereits in vielen Städten im In- und Ausland erfolgreich kommunale Projekte unterstützt.
Begründung
Die Smart City Charta des Innenministeriums ist hervorragend gelungen und enthält viele gute Anstöße und viel wichtige Vorarbeit. Bitte besuchen Sie die Website bmi.bund.de/smart-cities

Smart City hat, “lebenswerte Städte zum Ziel”. “Sie will die Technik in den Dienst der Menschen stellen, Freiräume erhalten und eine digitale Spaltung verhindern”.
Die Akteure Bund, Gesellschaft, Wissenschaft, Länder, Kommunen, Praxis sollen gemeinsame Wege für eine digitale Stadtentwicklung erarbeiten. Dazu sollen gemeinsame Ziele und Werte entwickelt werden und Chancen und Risiken bewertet werden.
Die Charta enthält umfangreiche Leitlinien, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, nachhaltige und moderne Konzepte für Dortmund zu entwickeln.

Die Smart City Charta legt viel Wert auf Partizipation. (Punkt 2. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG) Menschen sollen nicht nur einbezogen werden, sondern direkt mit Gestalten, Entwickeln und Umsetzen.
Bürger*innen-Räte sind dazu ein hervorragend geeignetes Mittel. Die Ergebnisse aus unserer Partnerstadt Leeds, aus vielen Städten in Deutschland, aus der Verfassungsreform in Irland und aus Frankreich zu diversen Themen sprechen für sich.

Die Charta fordert auch (III.b) “Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen”. In Dortmund gibt es praktisch keine digitalen Beteiligungsprozesse, daher müssen diese neu entwickelt werden. Aber von New York bis Madrid, von Paris bis Buenos Aires gestalten Städte, ihr Miteinander mithilfe von modernen Technologien offener, transparenter und partizipativer. Sie alle benutzen die Demokratie-Software Consul. Consul belebt den urbanen, digitalen Diskurs und ermächtigt die Bürger*innen, die Geschicke des kommunalen Miteinanders selbst zu gestalten.
Link: mehr-demokratie.de/themen/beteiligungs-software-consul

Die aktuelle Beschlussvorlage bleibt in vielen Bereichen sehr weit dahinter zurück.
Daher bitten wir darum, diesen Änderungsantrag anzunehmen, der die ursprüngliche Beschlussvorlage ersetzt.
AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Perlick teilt mit, dass man die Vorlage ablehnen werde. Dies aufgrund des Aspektes der sog. Voting Society, der im zugrunde liegenden Papier des Bundesministeriums wie folgt geschildert werde: „ Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es immer weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftsfähige Feedback-System ersetzen.“

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o .a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1) zuständigkeitshalber an des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD).

Rm Vogeler (CDU) gibt für seine Fraktion bekannt, dem Antrag nicht zustimmen zu können, sich jedoch einem Prüfauftrag an die Verwaltung anschließen zu können.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erklärt für ihre Fraktion, Formate zur Beteiligung von Bürger*innen grundsätzlich zu befürworten und dem Antrag positiv gegenüber zu stehen. Sie regt in dem Zusammenhang an, dass bei den Beteiligungsformaten zu den im Antrag genannten zusätzlichen Themenfeldern präzisiert wird, inwieweit die Themenfelder passen bzw. vollständig sind und würde den Teil des Antrags auch gerne der Verwaltung als Prüfauftrag mitgeben.

Bm Schilff (SPD) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion des Antrags als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Die Antragssteller Rm Gebel (Die Linke +) und sB Klünner (Die Fraktion-Die Partei) sind einverstanden den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden
-unbesetzt-





Frau Dr. Tautorat Herr Heymann Frau Wosny
(Vorsitzende) (Ratsmitglied) (Schriftführerin)




(See attached file: Anlage 1 zur ND 11.06.21.pdf) (See attached file: Anlage 2 zur ND 11.06.21.pdf) (See attached file: Anlage 3_APOD_Kampagne_11.06.2021.pdf)(See attached file: EBF21_Variante1_V1_lq.mp4)