Niederschrift

über die 11. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 10.11.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung


Sitzungsdauer: 15:00 - 19:15 Uhr




Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 87 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahm nicht teil:
Rm Middendorf CDU

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 22.09.2005

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03431-05)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Vorfluter Aplerbeck-West IV. Bauabschnitt
Ostkirchstraße Nr. 125 bis zur Wasserbank
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02795-05)

3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02672-05)

3.3 Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Planbereichsveränderung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02990-05)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Bei-trägen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02852-05)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Bei-trägen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Um-fahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodt-straße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02831-05)

3.6 Masterplan Luft/Luftreinhaltung - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02211-05)

3.7 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Ver-änderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03045-05)

3.8 1. Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
2. Umbenennung des nördl. Teilstücks der „Asselburgstraße“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03251-05)

3.9 Nachwahl von Mitgliedern des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03097-05)

3.10 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung Projekt Bilderflut
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03341-05)

3.11 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Verlängerung der Projekte „Elterncafes“ und „Schülerclubs“
Erweiterung um den Standort Lessing Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03309-05)

3.12 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03357-05)


3.13 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; II. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03358-05)

3.14 Beabsichtigte Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 – Klinikzen-trum Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-05)

3.15 Stadtmöblierung: Fortentwicklung der Informations- und Werbeanlagen sowie Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen im Umfeld des Westfalenstadions
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03490-05)

3.16 Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg:
Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03331-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund: hier: Erweiterung der MST.factory Dortmund um technologische Ausstattung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03342-05)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03343-05)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03393-05)


8. Schule

8.1 Errichtung eines Bildungsganges am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Allgemeine Hochschulreife“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03283-05)

8.2 Weiterentwicklung der Berufskollegs; hier: Veränderung der Zuordnung von Bildungsgängen und Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03621-05)

9. Kinder und Jugend

9.1 Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Dortmund nach dem Tagesbetreuungsausbau-gesetz (TAG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03434-05)

9.2 Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03433-05)

9.3 Neubau (Ersatzbau) der städtischen Tageseinrichtung für Kinder (TEK) Alsenstr.; Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02878-05)

9.4 Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrausgabe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03534-05)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02614-05)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03237-05)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadt-kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2004 (Nachtrag) sowie das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03238-05)


10.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgelt-ordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02729-05)

10.5 Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03344-05)

10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03469-05)

10.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Gewinnverwendung 2004 für das Deponie-sondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03531-05)

10.8 Sicherheit von Dortmunder Straßenbahnen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2005
(Drucksache Nr.: 02983-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2004 - 30.06.2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03359-05)

11.2 Wiederbestellung von 3 Mitgliedern für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03273-05)

11.3 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenringen und Ehrennadeln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03660-05)

11.4 Umbesetzung in Gremien
hier: Schreiben der DVU vom 25.10.2005


12. Anfragen

12.1 Anfragen Linkes Bündnis

- (Drucksache Nr.: 03275-05)

- (Drucksache Nr.: 03276-05)

- (Drucksache Nr.: 03277-05)

- (Drucksache Nr.: 03278-05)

- (Drucksache Nr.: 03696-05)

- (Drucksache Nr.: 03698-05)

- (Drucksache Nr.: 03700-05)

12.2 Anfragen Rm Münch

- (Drucksache Nr.: 03336-05)

- (Drucksache Nr.: 03337-05)

- (Drucksache Nr.: 03692-05)

- (Drucksache Nr.: 03693-05)

- (Drucksache Nr.: 03694-05)

- (Drucksache Nr.: 03724-05)

12.3 Anfragen DVU

- (Drucksache Nr.: 03726-05)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass Rm Münch mit Schreiben vom 09.11.2005 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentliche Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Gefährdung der Naherholung durch rechtswidriges Reiten im Wald

zu erweitern. In diesem Zusammenhang machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung keine Dringlichkeit dieser Angelegenheit gesehen habe.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zustände in den Dortmunder Wäldern sind durch Reiter mittlerweile unhaltbar geworden. Das war sogar schon in der Presse nachzulesen.

Wir sollten deshalb nicht unbedingt einen Masterplan entwickeln, aber zumindest Maßnahmen ergreifen, um diese unerträgliche Beeinträchtigung für die Spaziergänger zu mindern.

Deshalb sollten wir das heute hier besprechen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass, aus welchen Gründen auch immer, entweder roter Filz oder grüne Ideologie, hier keine Maßnahmen gegen das Reiten ergriffen werden.

Ich möchte aber noch einen weiteren Antrag stellen. Es sind Anfragen von mir wieder auf die Tagesordnung genommen worden ohne eine Sachbezeichnung. Herr Oberbürgermeister, im Gegensatz zu den 12 Bezirksvorstehern und den Ausschussvorsitzenden sind Sie der einzige in ganz Nordrhein-Westfalen, der so undemokratisch und politisch willkürlich mit Anfragen verfährt. Das mag Ihnen vielleicht persönlich Spaß machen. Ich finde es politisch charakterlos und stelle deshalb den Antrag, dass die Anfragen von mir mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung genommen werden.

Der dritte Antrag. Ich habe Anfragen gestellt unter dem Stichwort „Affäre Pehlke“, die lediglich in der nichtöffentlichen Sitzung aufgeführt worden sind. Da es dort aber nicht nur um Personalentscheidungen geht, sondern um grundsätzliche politisch-moralische Überlegungen, beantrage ich, dass diese Anfragen hier in der öffentlichen Sitzung beantwortet werden.

Ich hoffe, Sie haben das alles mitbekommen, Herr Oberbürgermeister. Es geht um drei Dinge. Einmal der Dringlichkeitsantrag, dann die Bezeichnung – Punkt 2 – die Bezeichnung der Anfragen und Punkt 3 die Übernahme meiner Anfragen, die Sie wieder willkürlich in den nichtöffentlichen Teil gesetzt haben, in den öffentlichen Teil. Danke schön!“

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin bei Stimmenthaltung des Linken Bündnis mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des oben angeführten Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung ab.

Hinsichtlich des Antrages von Rm Münch, die Anfragen mit Sachbezeichnungen aufzuführen, machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass nach der Gemeindeordnung NRW es seine Aufgabe sei, die Tagesordnung des Rates der Stadt festzusetzen. Recht von Rm Münch sei es, Anfragen an die Verwaltung zu richten, die er ordnungsgemäß in der Rubrik „Anfragen“ in der Tagesordnung aufführe.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnis, der Stimme von Rm Münch sowie den Stimmen von „Die Linke“ den Antrag von Rm Münch ab, Anfragen mit Sachbezeichnungen aufzuführen.

Außerdem lehnt der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den Antrag von Rm Münch, seine Anfragen aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt öffentlich zu behandeln, ab.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde daraufhin vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 22.09.2005

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2005.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Als Nachfolger des ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Waldemar Stanko wurde für die DVU

Herr Gerald Branghofer, Zollvereinstraße 37, 44149 Dortmund

von OB Dr. Langemeyer in sein Amt eingeführt und feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

Während der Einführung von Rm G. Branghofer verließen die Ratsmitglieder der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie einige fraktionslose Ratsmitglieder den Ratssitzungssaal.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03431-05)

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2006 wurde von OB Dr. Langemeyer sowie StK Pehlke im Rat der Stadt eingebracht.

Die Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.


In der anschließenden Diskussion machten insbesondere Rm Hengstenberg (CDU) sowie
Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass man sich in der nun beginnenden Haushaltsdebatte kritisch mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2006 auseinandersetzen werde.

Begrüßt dagegen wurde die schnelle Einführung der Doppik bei der Stadt Dortmund, da diese zu mehr Transparenz führen werde.

Weiterhin erklärte Rm Stammnitz (Die Linke), dass man den Punkt 5 des Beschlussentwurfes, der eine Selbstbindung des Rates der Stadt beinhalte, ablehnen werde, da dies für ihn bedeute, dass der Rat der Stadt ein Stück seiner Finanzhoheit an die Verwaltung abgebe. Hinzu komme, dass der Haushaltsplan 2006 den Mandatsträgern im Detail noch gar nicht bekannt sei.

Dagegen sprachen sich Rm Prüsse (SPD) und Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) für eine Selbstbindung, sowie diese beschlossen werden solle, aus, da es aufgrund der derzeit gegebenen Finanzsituation vernünftig sei, diesbezüglich einen Rahmen zu setzen.

Der anschließend von Rm Branghofer (DVU) gestellte Antrag auf Schluss der Debatte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU abgelehnt.


Nachdem im Verlauf der weiteren Diskussion OB Dr. Langemeyer zu einigen von Rm Böhm (CDU) gestellten Fragen zur Bewertung des städtischen Vermögens Stellung genommen hatte, forderte Rm Münch die CDU-Fraktion bzw. die Fraktion FDP/Bürgerliste dazu auf, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, anstatt pauschale Kritik zu üben.

Weiterhin bat für die CDU-Fraktion Rm Reppin darum, den Beschlussvorschlag einzeln abzustimmen, da seine Fraktion die Punkte 4 und 5 des Beschlussentwurfes ablehnen werde. Zum einen sei man der Auffassung, dass man es bei dem alten Betrag hinsichtlich der Geringfügigkeit belassen sollte, und zum anderen sei man gegen die unter der Nummer 5 des Beschlussentwurfes enthaltenen Selbstbindung.

Abschließend wies OB Dr. Langemeyer hinsichtlich des unter Punkt 5 des Beschlussentwurfes enthaltenen Selbstbindungsbeschlusses darauf hin, dass letztendlich jeder Beschluss des Rates der Stadt durch einen neuen Beschluss verändert werden könne.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 sowie den Entwurf der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2007-2009 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt davon Kenntnis, dass ab Jahresbeginn 2006 die Buchungen der Geschäftsvorfälle im Rahmen des Immobilienmanagements auf teilweise neu einzurichtenden Konten erfolgen. Die Höhe des Budgets wird dadurch nicht beeinflusst.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Wertgrenzen für die Einzelveranschlagung von Investitionsmaßnahmen.

Weiterhin fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU, des Linken Bündnis, der Stimme von Rm Münch sowie den Stimmen von „Die Linke“ folgende Beschlüsse:

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als geringfügig im Sinne des § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) einen Betrag von 10.000.000 Euro (siehe § 7 Entwurf der Haushaltssatzung).

5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Selbstbindung, dass sich die Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Ausschüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen nur innerhalb der finanziellen Grenzen des Haushaltsplanentwurfes einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2007-2009 bewegen dürfen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 16.55 Uhr bis 17.20 Uhr für eine Pause unterbrochen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Vorfluter Aplerbeck-West IV. Bauabschnitt
Ostkirchstraße Nr. 125 bis zur Wasserbank
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02795-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der bisher beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 6.299.937,-- Euro die Durchführung des IV. Bauabschnittes des Vorfluters Aplerbeck-West mit Gesamtkosten in Höhe von 500.000,-- Euro.

zu TOP 3.2
EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II
Plätze und öffentliche Räume, Teilprojekt: Tiefe Straße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02672-05)

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Horitzky, dass man die oben angeführte Maßnahme ablehnen werde, da diese letztendlich zu Lasten anderer Straßen in diesem Bereich gehe. Ihrer Auffassung nach sollte man keine Einzelmaßnahmen mehr in diesem Bereich beginnen, bevor man nicht letztendlich ein Gesamtkonzept für die Nordstadt geschaffen habe.

Dagegen sprachen sich Rm Hetmeier (SPD) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) für eine Beschlussfassung der oben angeführten Angelegenheit aus, da es sich hierbei um eine vernünftige Maßnahme handele.

Außerdem wies Rm Münch darauf hin, dass seiner Meinung nach die Bedenken der
CDU-Fraktion im vorliegenden Fall nicht berechtigt seien. Seiner Auffassung nach sollte die CDU-Fraktion sich vielmehr für diejenigen Fälle einsetzen, wo die Anwohner tatsächlich über Maß belastet werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Abbindung der Tiefe Straße im Einmündungsbereich zur Brackeler Straße, die Herstellung von 6 Baumscheiben und von Pollern im Einmündungsbereich „Zweigstraße“/„Tiefe Straße“ und das Markieren von Stellplätzen in der Tiefe Straße zwischen Oesterholzstraße und Zweigstraße mit einem Aufwand in Höhe von insgesamt 20.000,00 Euro und investiven Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 Euro.


zu TOP 3.3
Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost -
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Planbereichsveränderung; III. Satzungsbe-schluss; IV. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02990-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. a) hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - vorgetragenen Anregungen ge-prüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6.3 a) bis f) zu folgen, den Anregungen zu Pkt. 6.1 und 6.2 sowie 6.3 g) aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
b) beschließt, den im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen aus den unter Pkt. 7 genannten Gründen zu folgen,
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) und § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In O 219 - Rheinland-
damm/Westfalendamm - vom 28.11.2001 und den Beschluss zur Planbereichsänderung und -aufteilung vom 09.03.2005 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen, wie unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
III. beschließt den Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm, Teilbereich Ost - (zugleich teilweise Ergänzung und Änderung der Bebauungspläne 173, 183 und 198) für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.03.2005 offen gelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In O 219 die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 16.08.2005 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02852-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Nagelschmiedegasse von der Straße Wallrabenhof bis zur Kumpstraße.


zu TOP 3.5
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02831-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Teilanlagen Gehwege und Parkbuchten der westlichen, östlichen und nördlichen Umfahrung der Platzanlage Nordmarkt, westlich und östlich im Abschnitt zwischen Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße/Stollenstraße, nördlich unter der Bezeichnung Stollenstraße zwischen Lortzingstraße und Clausthaler Straße (Gesamtmaßnahme).

zu TOP 3.6
Masterplan Luft/Luftreinhaltung - Schwerpunktsetzung für die nächsten 5 Jahre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02211-05)

Trotz einiger kritischer Anmerkungen machte die Diskussion über den Masterplan Luft/Luftreinhaltung die grundsätzlich zustimmende Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich dieser Angelegenheit deutlich.

Weiterhin stellte in der Diskussion Rm Münch folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Dortmunder Rathaus als rauchfreie Zone auszuweisen. Der Gastronomiebetrieb ist davon ausgenommen.“

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei einigen Stimmenthaltungen sowie Gegenstimmen mit Mehrheit den oben angeführten Antrag von Rm Münch ab.


2. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2005 fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass:
- der Masterplan Luft/Luftreinhaltung im Jahr 2005 begonnen wird.
Folgende Schwerpunkte der Erarbeitung dieses Masterplanes sind beabsichtigt:
2005/2006: verkehrsbedingte Schadstoffe mit den Schwerpunkten
Aktionspläne und stadtweiter Luftreinhalteplan. Zum stadtweiten Luftreinhalteplan und dessen personellen und finanziellen Auswirkungen wird in einer eigenständigen Vorlage berichtet.
2006/2007: Stadtklima und Luftreinhaltung,
2007/2008: Einflüsse gewerblicher und industrieller Emissionen auf die Luftsituation,
2008/2009: Luftreinhaltung und Bauleitplanung
- mindestens einmal jährlich eine öffentliche Veranstaltung zum Schwerpunktthema
stattfindet und
- Aufwendungen in Höhe von 30.000€/Jahr für die Durchführung der
Masterplanveranstaltungen entstehen.

Die von der Stadtverwaltung organisierten Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Masterplänen finden frühestens ab 15.00 Uhr statt.

zu TOP 3.7
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03045-05)

Auf der Grundlage des redaktionell geänderten Beschlusstextes vom 08.11.2005 fasst der Rat
der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 – Godekinsiedlung -. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Pisula (CDU) nicht teil.

zu TOP 3.8
1. Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
2. Umbenennung des nördl. Teilstücks der „Asselburgstraße“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03251-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die L 556 n in dem Abschnitt zwischen der „Kurler Straße“ und der Straße „Asselner Hellweg“ sowie das nördliche Teilstück der „Asselburgstraße“ erhält den Namen „Asselner Straße“.

zu TOP 3.9
Nachwahl von Mitgliedern des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03097-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende redaktionelle Veränderung der Vorlage vor:

Im Anhang 1 der Vorlage ist die Liste 2 durch Herrn Peter Krause, Jungferntalstr. 35, 44369 Dortmund, zu ergänzen. Im Gegenzug ist Herr Krause aus der Liste 3 zu streichen. Neu in Liste 3 aufzunehmen ist dafür Herr Matthias Scharmach, Stapelfahrt 8, 44225 Dortmund.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
- wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Vereine die den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde ergänzenden Mitglieder sowie deren stellvertretenden Mitglieder;
- wählt auf Vorschlag des vorschlagsberechtigten Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen
e.V. das neue Mitglied und dessen Vertreter;
- beschließt die Entschädigung der den Beirat ergänzenden Mitglieder sowie deren stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.10
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung Projekt Bilderflut
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03341-05)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Carl zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Fortführung des Projektes „Bilderflut“ ablehnen werde. Nach Auffassung seiner Fraktion sollte man vielmehr die hierfür aufzuwendenden Finanzmittel für die Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen der Menschen in der Nordstadt einsetzen.

Anschließend begründete für die DVU Rm Branghofer die ablehnende Haltung hinsichtlich der Fortführung des Projektes „Bilderflut“. Nach Auffassung der DVU sei die Fortführung dieses Projektes eine unnötige Geldverschwendung.

Dagegen machten in der anschließenden Diskussion Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Hetmeier (SPD) sowie Rm Horitzky (CDU) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Fortführung des Projektes „Bilderflut“ deutlich. Ihrer Auffassung nach sei dieses Projekt durchaus geeignet, letztendlich das Image des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord zu verbessern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II die Fortführung des Projektes Bilderflut mit verändertem Konzept für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Juli 2007 ( 20 Monate) . Bei sparsamer Verausgabung der Projektmittel ist eine kostenneutrale Verlängerung des Projektes bis maximal November 2007 ( 24 Monate) möglich.

Projektträger wird der Planerladen e.V.

Der Schwerpunkt der Beteiligung wird verstärkt durch die Einbindung des Fachbereichs Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes. Kinder- und Jugendgerechte Beteiligungsverfahren werden bei der Gestaltung und Umsetzung des Projektes durchgeführt.

Das Projekt erfordert einen Aufwand in Höhe von 173 600 Euro. Der Betrag verteilt sich auf die Haushaltsjahre wie folgt:

HJ 2005 6.300,00 Euro
HJ 2006 135.600,00 Euro
HJ 2007 31.700,00 Euro

zu TOP 3.11
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Verlängerung der Projekte „Elterncafes“ und „Schülerclubs“
Erweiterung um den Standort Lessing Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03309-05)

Zunächst befürwortete Rm Konak („Die Linke“) die Verlängerung der Projekte „Elterncafes“ und „Schülerclubs“, da diese einen guten Beitrag dazu leisten, Menschen mit Migrationshinter-grund besser zu integrieren und damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität in diesem Bereich zu leisten.

Dagegen sprach sich Rm M. Branghofer (DVU) gegen diese Maßnahme aus und machte dabei in diesem Zusammenhang auf die grundsätzlichen Probleme des Stadtbezirkes Innenstadt-Nord aufmerksam.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Elterncafes“ im Programmschwerpunkt 3 „Bewohnergetragene Einrichtungen“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Vo­lumen von 243.000,00 Euro vom 01.01.2006 bis 30.09.2007 weiterzuführen und um den weite­ren Standort, Lessing GS, vom 01.12.2005 bis 30.09.2007 zu erweitern.
Betrag verteilt sich auf:
HJ 2006 132.000,00 € HJ 2007 111.000,00 €
Die Einbindung des Standortes Lessing Grundschule erfolgt aufwandsneutral im Rahmen des Gesamtbudgets des URBAN II Projekts Elterncafes.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Schülerclubs“ im Programmschwerpunkt 3 „Bewohnergetragene Einrichtungen“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2006 bis 30.09.2007 mit einem Volumen von 127.000,00 Euro weiterzuführen.
Betrag verteilt sich auf:
HJ 2006 67.000,00 € HJ 2007 60.000,00 €
Die Finanzierung erfolgt im Budget der Gemeinschaftsinitiative URBAN II unter Transferauf­wand (15). Folgeaufwand entsteht nicht.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan Ev 145 - Bayrische Straße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 - Bayrische Straße -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03357-05)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass die von der Fraktion FDP/Bürgerliste gewünschte Stellungnahme den Mitgliedern des Rates schriftlich vorliegt.

Anschließend wies seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann darauf hin, dass ihre Fraktion sich bei den Tagesordnungspunkten 3.12 und 3.13 enthalten werde.

Grund der Enthaltung ist das Unbehagen über die Informationspolitik der Planungsverwaltung. In diesem Zusammenhang erinnerte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) an den Bauantrag zur Evinger Mitte. Auch in diesem Fall seien wieder Auskünfte verweigert worden, obwohl ihre Fraktion eine Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung vorgeschlagen habe.

Zudem müsse man über die Arbeitsweise der Planungsverwaltung grübeln, da diese offensichtlich Probleme bei der Umsetzung habe. Schließlich stamme die Baugesetzbuchnovelle vom September 2004, während die Vorlagen von November 2004 bzw. Juli 2005 stammen.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 19.11.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 145 – Bayrische Straße - um ein Jahr bis zum 27.11.2006 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.13
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungs-sperre; II. Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03358-05)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – vom 05.07.2005 als Satzung, gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf.

Rechtsgrundlage:
§§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 4 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

II. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 und 3 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.14
Beabsichtigte Einziehung der Vorplatzfläche im Bereich der Beurhausstraße 40 – Klinik-zentrum Mitte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:


Gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird die Einziehung der Vorplatzfläche „Beurhausstraße 40“ (Gemarkung Dortmund, Flur 9, Flurstück 385) beabsichtigt.

zu TOP 3.15
Stadtmöblierung: Fortentwicklung der Informations- und Werbeanlagen sowie Errichtung und Betrieb von Toilettenanlagen im Umfeld des Westfalenstadions
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03490-05)

Zunächst stellte im Auftrag des Sozialforums Rm Stammnitz („Die Linke“) folgenden
Ergänzungsantrag:

„Der Rat empfiehlt der Verwaltung, den Vertrag mit der Firma Wall um eine Anzahl gebührenfreier City-Toiletten für Frauen zu erweitern, die deren Anteil an den Gesamtbesucherzahlen entspricht.“

Aufgrund des steigenden Frauenanteils bei Fußballspielen müsse es seiner Einschätzung nach Interesse aller Beteiligten sein, wenn man der Intention seines Antrages folgen würde.

Weiterhin gab für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

1. Wir stimmen den WC-Häuschen im Umfeld des Stadions zu, weil wir sie für sinnvoll erachten. Auf die Flächenproblematik möchte ich jetzt nicht eingehen.

2. Wir sind dafür, dass die Stadt mehr Einnahmen erzielt, wenn sie ihre Flächen für Werbung zur Verfügung stellt.

Allerdings haben wir rechtliche Bedenken bei der Vertragsanbahnung. Wir haben nach wie vor den Eindruck, dass diese Verträge hätten ausgeschrieben werden müssen. Und nach der Sitzung des Hauptausschusses konnte ich mich auch nicht des Eindruckes erwähren, dass der ein oder andere in diesem Saal um diese Problematik weiß und sich denkt, Augen zu und durch. Die Verwaltung wird es schon richten.

Wenn solche Verträge ausschreibungspflichtig sein sollten, was im Nachhinein festgestellt würde, müssten sie unter Umständen auch rück abgewickelt werden.

Daher appelliere ich nochmals an die Verwaltung, sich vorher zu vergewissern – auch außerhalb der Stadt -, ob hier nicht ein ausschreibungspflichtiger Tatbestand vorliegt.“

Abschließend begrüßte Rm Münch den von Rm Stammnitz („Die Linke“) gestellten Ergänzungsantrag, da es ein grundsätzliches Problem sei, dass bei Großveranstaltungen zu wenig Toilettenanlagen für Frauen zur Verfügung stehen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen den oben angeführten Antrag von Rm Stammnitz („Die Linke“) ab.

2. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2005 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Gesprächsergebnisse der Verwaltung mit den Firmen Fr. Wilh. Ruhfus Außenwerbung GmbH & Co.KG (Ruhfus) und Wall AG (Wall) zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich seiner Zustimmung zu den im nichtöffentlichen Sitzungsteil vorgelegten Vertragsentwürfen, das nachstehende Leistungsvolumen den Unternehmen Ruhfus und Wall arbeitsteilig zu übertragen:
a) Umrüstung und Ersetzung im Stadtgebiet aufgestellter hinterleuchteter Stadtinformationsanlagen und Plakatsäulen, durch Wall;
b) Aufbau von 6 Urinalanlagen mit Waschbecken sowie einer City-Toilette im Umfeld des Westfalenstadions, durch Wall;
c) Aufstellung von 35 Stadtinformationsanlagen, davon 10 Anlagen mit Stadtplänen und Stadtteilplänen (einseitig), zur Gegenfinanzierung der Toilettenanlagen, durch Wall;
d) Aufstellung von weiteren bis zu 15 Stadtinformationsanlagen im Stadtgebiet verbunden mit Pachtzahlungen an die Stadt Dortmund, durch Wall;
e) Errichtung von bis zu 30 Mega-Light-Werbeanlagen auf städtischen Grundstücken einschließlich der Flächen im Gemeingebrauch, verbunden mit Pachtzahlungen an die Stadt Dortmund, durch Ruhfus.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt, dass die Standorte für die Mega-Light-Werbeanlagen mit den Bezirksvertretungen abgestimmt werden sollen.


zu TOP 3.16
Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg:
Visualisierung des geplanten Ergänzungsbaus zum Vehoff-Gebäude
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03331-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die modellhafte Darstellung eines Ergänzungsbaus nicht als Gerüstbauwerk im Maßstab 1 : 1 durchzuführen, sondern auf die virtuelle Art der Darstellung zurückzugreifen.

Der mögliche Erweiterungsbau des Vehoff-Gebäudes - Ergebnis aus der Gesamtplanung Kampstraße/Brüderweg/Kirchenumfelder – wird im „Virtuellen Stadtmodell“ dargestellt, um die städtebauliche Wirkung qualifiziert beurteilen zu können. Der Rat beschließt diese Maßnahme mit einem Aufwand von 3 000,-- € im Haushaltsjahr 2005. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des StA 61 unter dem Produkt 61 130 012 08 „Planerische Dienstleistungen“.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund: hier: Erweiterung der MST.factory Dortmund um technolgische Ausstattung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03342-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Erweiterung der technologischen Ausstattung der MST.factory und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition im Rahmen dieser Erweiterung beträgt 13,0 Mio. EUR.
2. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils für die gesamte Investitionsmaßnahme in Höhe von rd. 4,1 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitionszuschusses bis zu einer Höhe von rd. 8,9 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
4. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb der MST.factory notwendigen Verträge abzuschließen bzw. bereits bestehende Verträge zu ergänzen.


zu TOP 4.2
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03343-05)

Zunächst gab Rm Stammnitz („Die Linke“) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, für sich betrachtet könnten wir dem Konzept eines Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik einiges abgewinnen. Jedenfalls unter­scheidet es sich vorteilhaft vom dortmund-project durch mehr lokale und regionale Breitenwirkung zum unmittelbaren Nutzen des verarbeitenden Gewerbes am Ort. Es wirkt technologisch sinnvoll, und bekanntlich sind Sozialisten Fans eines sinnvollen technologi­schen Fortschritts. Auch wenn man die veranschlagte Investition gegen die zu erwartenden Arbeitsplätze stellt – darüber macht die Vorlage zwar keine Angaben, aber wir haben ja Erfahrung mit Technolo­giezentren, also rechnen wir mal mit ein paar 100 neuen Jobs auf weitere Sicht – so erscheint die Investition nicht überdimensioniert.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass das Projekt, entgegen der in Dortmund vorherrschenden Ideologie, mal nicht in Konkurrenz mit anderen Kommunen entstehen soll, sondern, auf Druck der vorigen Landesregierung, in abgestimmter Arbeitsteilung mit Aachen, Bielefeld und anderen Kom­petenzzentren der Region.

Allerdings, wie die ganze derzeitige Wirtschaftsförderung in Dortmund bedient auch dies Vorhaben vorrangig die Angebotsseite. Unter heutigen Wettbewerbsbedingungen zielt ja die Modernisierung von Produktionstechniken nicht unmittelbar auf den Kundennutzen, geschweige denn auf Beschäftigungszuwächse, sondern auf den shareholder-value der Unternehmen. Das wäre vorerst hinnehmbar, wenn diese Einseitigkeit mit einer umfassen­den staat­lichen Nachfrageförderung ausgeglichen würde. Denn, das pfeifen ja die Spatzen mittlerweile von den Dächern, unser größtes Problem liegt nicht darin, dass die Kon­sumenten hierzulande auf vollen Sparstrümpfen sitzen oder ihr überflüssiges Geld im Ausland verjuxen, weil deut­sche Produkte etwa so unattraktiv und technologisch rückständig wären oder zu teuer wegen veralteter Produktionstechnologie. Wenn dem so wäre, könnten wir nicht seit Jahren Export­weltmeister sein. Nein, während unser Export ungebrochen boomt, soll die Modernisierung der deutschen Wirtschaft noch mehr Wettbewerbs­vorteile auf den Weltmärkten sichern. Auch dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn nicht, unter dem Diktat des shareholder-value, jede Modernisierung der Produktion noch mehr le­bendige Arbeit einspa­ren würde. Das ist doch unser Hauptproblem der Gegenwart und der näheren Zukunft: die strukturelle, nämlich modernisierungsbedingte Arbeitslosigkeit, die seit mehr als 10 Jahren auf die Binnennach­frage drückt und jeden Aufschwung abwürgt.


Unter diesen Rahmenbedingungen bekommt das geplante Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnik eine zweischneidige Wirkung. Während es im kleinen vor Ort ein paar hundert neue Arbeitsplätze fördert, löst es im großen Maßstab weitere Rationalisierungs­schübe mit weit größeren Jobverlusten aus. Das wäre nur zu verantworten, wenn der Staat und die Kommunen eine entsprechend kompensatorische Beschäftigungs­politik betrei­ben würden. Aber danach sieht es derzeit nicht aus, Hartz IV erweist sich als das krasse Gegen­teil.

Das Problem wird noch deutlicher, wenn wir vergleichen, was für Arbeitsplätze da geschaffen werden und was für Arbeitsplätze Dortmund heute und morgen vor allem braucht. Die große Koalition in Berlin hat sich soeben auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre geeinigt. Wenn das nicht zur nächsten Rutschbahn in Altersarmut vor allem für Minderqualifi­zierte werden soll, dann geht das nicht ohne die Schaffung von Millionen Stellen für über-50-Jährige mit relativ geringer Qualifikation. Sie, meine Damen und Herren, werden wohl nicht im Ernst annehmen, dafür hätten die Kommu­nen keine Verantwortung.

Dann frage ich Sie aber: Was trägt das geplante Zentrum für Produktions- und Fertigungs­technik zur Schaffung solcher Arbeitsplätze bei? Nichts – oder doch sehr wenig und sehr indirekt.

Das müsste es auch nicht, wenn die Stadt an anderer Stelle dieser beschäftigungspoliti­schen Verantwortung nachkommt. Ich frage Sie: Tut sie das?

Solange sie das nicht tut, verstärkt die Hochtechnologieförderung falsche Prioritäten, das lehnen wir ab, und sei das einzelne Projekt für die Wirtschaft noch so verlockend.“

Anschließend machte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Ollech die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Errichtung eines Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik deutlich.

Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss gab Rm Dr. Eiteneyer (CDU) bezug nehmend auf die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 zu Protokoll, dass seine Fraktion den Vorlagen unter der Voraussetzung zustimmen werde, dass die Vorleistungen der Stadt förderunschädlich seien.

Nachdem sich auch Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) positiv für das oben angeführte Projekt ausgesprochen hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung beträgt 14,2 Mio. EUR, zzgl. des anteiligen Grundstückswertes in Höhe von rd. 0,7 Mio. EUR.
2. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von rd. 4,6 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitionszuschusses bis zu einer zu einer Höhe von 10,4 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.
4.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Zentrums für Produktions- und Fertigungstechnik notwendigen Verträge abzuschließen.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Ehrung von Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Sportlerehrennadeln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03393-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, folgende Sportlerin und Sportler entsprechend den Regelungen der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund wegen ihrer besonderen sportlichen Verdienste mit der Sportlerehrennadel auszuzeichnen: Wilma Dressel, Andreas Penkner,
Jan Tebrügge und Jochen Urban.

8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung eines Bildungsganges am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Allgemeine Hochschul-reife“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03283-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Allgemeine Hochschulreife mit der Akzentuierung Betriebsorganisation“ am Konrad-Klepping-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07.


zu TOP 8.2
Weiterentwicklung der Berufskollegs; hier: Veränderung der Zuordnung von Bildungs-gängen und Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03621-05)

Seitens der SPD-Fraktion bezeichnete Rm Diekneite die vorliegende Beschlussfassung hinsichtlich der Weiterentwicklung der Berufskollegs als einen wichtigen Meilenstein zur Neustrukturierung der Berufskolleg-Landschaft.

In seinen Ausführungen machte Rm Diekneite (SPD) deutlich, dass die geplante Weiterentwicklung der Berufskollegs eine gewaltige Bildungs- und Zukunftsinvestition, die insgesamt 90 Mio. Euro umfasse, sei. Insofern sei man seiner Meinung nach auf einem ausgesprochen guten Weg.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Knieling, dass man dem Punkt a) des Beschlussentwurfes zustimmen werde, da man die hierin enthaltene Maßnahmen für sinnvoll erachte.

Ablehnen dagegen werde man den Punkt b) des Beschlussentwurfes, da man aus den bekannten Gründen gegen eine Verlagerung zum Standort „Sckellstraße“ sei.

Abschließend forderte Rm Knieling (CDU) die Verwaltung auf, diesbezüglich einen aktualisierten Finanzierungsplan vorzulegen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte OB Dr. Langemeyer bezug nehmend auf die kritischen Äußerungen von Rm Knieling (CDU) hinsichtlich der Sanierung des „Brügmannblocks“, dass man nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2006 in der Lage sein werde, mit der entsprechenden Sanierung zu beginnen.

Auch seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begrüßte Rm Dr. Kuhlmann die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Weiterentwicklung der Berufskollegs sowie die beiden vom Fachausschuss diesbezüglich beschlossenen Anträge.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2005 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Bei den weiteren Planungen zur Konzeption des „neuen“ Robert-Bosch-Berufskollegs bittet der Schulausschuss folgende, bereits im Gründungsbeschluss als zusätzliche Entwicklungsideen genannte Punkte mit aufzugreifen, auf ihre Machbarkeit hin zu überprüfen und zu bewerten:


® Integration des Städtischen Medienzentrums in den dauerhaften Standort
® Aufbau eines regionalen Stützpunktes für Lehrkräftequalifizierung und -fortbildung im Bereich der Neuen Medien
® Aufbau von Support-Angeboten für die Wartung und Pflege der informationstechnischen Infrastruktur in Städtischen Schulen.
b) Für den zum Schuljahr 2009/2010 an der Sckellstraße neu zu errichtenden Schulbau wird die Verwaltung beauftragt, den für einen ordentlichen Unterrichtsbetrieb erforderlichen Raumbedarf den geänderten Schülerzahlen anzupassen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die an der Sckellstraße in Systembauweise schon vorher zu errichtenden Räume ab dem SJ 2009/2010 ausschließlich dem Robert-Schumann-Berufskolleg zur Nutzung zur Verfügung stehen sollen und somit für eine Nutzung für das Robert-Bosch Berufskolleg nicht zur Verfügung stehen.

Das Ergebnis ist in den anstehenden Architektenwettbewerb sowie in die weiteren Planungen einzubeziehen.

Die zuständigen Ausschüsse sind zeitnah über das Ergebnis zu unterrichten.

2. Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
a) die Veränderung der Zuordnung von Fachklassen der Berufsschule zwischen dem Karl-Schiller-Berufskolleg, dem Leopold-Hoesch-Berufskolleg und dem Robert-Bosch-Berufskolleg in zwei organisatorischen und zeitlichen Schritten (entsprechend dem in Anlage 1 / I dargestellten Konzept).

3. Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
b) die Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs vom Standort „Brügmannblock“ zum Standort „Sckellstraße“ in zwei organisatorischen und zeitlichen Schritten (entsprechend dem in Anlage 1 / II dargestellten Konzept).


9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Dortmund nach dem Tagesbetreuungsaus-baugesetz (TAG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03434-05)

Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2 brachte Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum Ausdruck, dass die beiden zu fassenden Beschlüsse einen großen Beitrag dazu leisten, die qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Kinderbetreuung für die unter 3-Jährigen auszubauen, um damit die Familien zu stärken und die frühkindliche Förderung zu verbessern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das „Konzept zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege“ und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.

zu TOP 9.2
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schul-eintritt in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03433-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das Konzept zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 20 % der Kinder unter 3 Jahren als Planungsziel festgelegt.
Die Ganztagsangebote sind entsprechend der örtlichen Nachfrage auszubauen.

Die zurzeit bestehenden Angebots- und Gruppenformen des „Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW“ (GTK-NW) werden durch die in den Modulen 1 – 3 genannten Angebotsstrukturen für die Betreuung von Kindern in Einrichtungen ergänzt (siehe Anlage 1).
Die Elternbeiträge für derartige Angebote werden analog der Regelungen des GTK erhoben.

zu TOP 9.3
Neubau (Ersatzbau) der städtischen Tageseinrichtung für Kinder (TEK) Alsenstr.; Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02878-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt im Grundsatz den Neubau (Ersatzbau) der städtischen Tageseinrichtung für Kinder, Alsenstraße, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.008.000 Euro.

zu TOP 9.4
Genehmigung einer überplanmäßigen Mehrausgabe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03534-05)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von 4.600.000 € bei der Finanzposition 4557.7701.0000 – Heimpflege – mit Deckung durch Minderausgaben bei der Finanzposition 4820.6910.000 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung - § 22 SGB II – in Höhe von 4.600.000 €.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02614-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.11.2005 vor:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob

Ø das Bezahlen von Parkgebühren per Mobilfunktelefon in Dortmund eingeführt werden kann


Ø Parkscheinautomaten generell für bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten eingerichtet werden können
Über das Ergebnis dieser Prüfung ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu berichten.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Schreiben der Verwaltung vom 02.11.2005 vor, in dem daraufhin gewiesen wurde, dass als Datum des Inkrafttretens im § 2 des Entwurfes der Gebührenordnung der 01.11.2005 genannt worden sei. Korrekt müsse es allerdings heißen: 01.12.2005.

In der Diskussion zu der oben angeführten Angelegenheit brachte Rm Carl (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion die beabsichtigte Beschlussfassung nicht weit genug gehe.

Bedauerlicherweise habe man im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Einführung der sog. „Brötchen-Taste“, die ein kostenfreies Parken bis zu einer Dauer von 30 Minuten ermögliche, abgelehnt.


Auch Rm Stammnitz (Die Linke) sprach sich für die Einführung der sog. „Brötchen-Taste“ aus.

Dagegen begrüßten Rm Böhm (CDU) sowie Rm Starke (SPD) die vorliegende Gebührenordnung auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses als einen vernünftigen Kompromiss.

Auf der Grundlage der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von „Die Linke“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.2
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das
2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03237-05)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NRW nachträglich Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 in Höhe von 3.224.424,52 Euro.

zu TOP 10.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2004 (Nachtrag) sowie das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 (Nachtrag) genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03238-05)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 5 GO NRW nachträglich Kenntnis von den für das
· 4. Quartal des Haushaltsjahres 2004 bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts in Höhe von 142.600,00 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen in Höhe von 142.600,00 Euro.
· 2. Quartal des Haushaltsjahres 2005 bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts in Höhe von 36.759,00 Euro sowie den bewilligten Mehrauszahlungen in Höhe von 36.759,00 Euro.

zu TOP 10.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02729-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.5
Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03344-05)

Seitens der CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Änderung der Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte begrüße, da diese dem im April 2005 von der CDU-Fraktion geäußerten Grundgedanken der Vereinsförderung entspreche.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die beschriebenen Änderungen der Entgeltordnung mit Wirkung ab dem
01.01.2006.

zu TOP 10.6
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03469-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2006 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2006 bis 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2006 bis 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.


zu TOP 10.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Gewinnverwendung 2004 für das Deponie-sondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03531-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2004 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2004 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
412.500,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2004 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2005 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

zu TOP 10.8
Sicherheit von Dortmunder Straßenbahnen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02983-05-E1)

Zum oben angeführten Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

1. Vorschlag mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.08.2005 (Drucksache-Nr. 02983-05):
Wir bitten um Berichterstattung eines technischen Experten der Dortmunder Stadtwerke über den Sicherheitsstandard der Dortmunder Straßenbahnen. Dabei soll auch zum Zustand und der Störungsanfälligkeit der von der Stadt Bonn übernommenen Wagen Stellung genommen werden.

2. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2005 (Drucksache-Nr. 02983-05-E1):
Die Verwaltung wird beauftragt, für eine verbesserte Sicherheit der Kleinbahn im Westfalenpark zu sorgen. Hierzu soll auf die Betreibergesellschaft der Kleinbahn dahingehend eingewirkt werden, dass diese die Sicherheitsvorkehrungen an den
Ein-/Ausstiegen der Wagons verbessert.

Über das Ergebnis ist im Rat zeitnah zu berichten.

In der Diskussion über die oben angeführte Angelegenheiten verständigte man sich letztendlich darauf, wie folgt zu verfahren:

1. Über die Angelegenheit „Sicherheit von Dortmunder Straßenbahnen“ soll im Zusammenhang mit der Beratung des Betriebskonzeptes im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diskutiert werden. Bei dieser Beratung sollen Vertreter der Dortmunder Stadtwerke gebeten werden, zu dieser Problematik Stellung zu nehmen.

2. Über die Sicherheit der Kleinbahn im Westfalenpark soll nach Vorliegen der Untersuchungs- und Ermittlungsergebnisse im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit diskutiert werden.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öfentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2004 - 30.06.2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03359-05)

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für den Zeitraum vom 01.07.2004 bis 30.06.2005 zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Wiederbestellung von 3 Mitgliedern für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03273-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden die jetzigen Amtsinhaber

Herr Dipl.-Ing. Reiner Morawietz
Herr Prof. Dr. Hartmut Dieterich
und Herr Dipl.-Betriebswirt Dietmar Spiess

in ihrer jetzigen Funktion für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund wiederbestellt.

Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre.



zu TOP 11.3
Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung von Ehrenringen und Ehrennadeln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03660-05)

Unter Einbeziehung der vorgelegten redaktionellen Änderung der Vorlage fasst bei Stimmenthaltung der DVU der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Frau Erika Scheffer mit dem Ehrenring der Stadt Dortmund sowie Frau Lore Junge, Frau Gisa Marschefski, Herrn Wolfgang Asshoff und Herrn Richard Osterle mit einer städtischen Ehrennadel auszuzeichnen.

zu TOP 11.4
Umbesetzung in Gremien
hier: Schreiben der DVU vom 25.10.2005

Der Rat der Stadt bestellt mehrheitlich Rm G. Branghofer als beratendes Mitglied im Schulausschuss.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.1.1
(Drucksache Nr.: 03275-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
(Drucksache Nr.: 03276-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
(Drucksache Nr.: 03277-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.4
(Drucksache Nr.: 03278-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.5
(Drucksache Nr.: 03696-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
(Drucksache Nr.: 03698-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.7
(Drucksache Nr.: 03700-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.2.1
(Drucksache Nr.: 03336-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, halten Sie angesichts des zunehmenden Älterwerdens unserer Gesellschaft nicht für angemessen, auch die Rechte des Seniorenbeirates dementsprechend zu stärken?“

zu TOP 12.2.2
(Drucksache Nr.: 03337-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.2.3
(Drucksache Nr.: 03692-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
(Drucksache Nr.: 03693-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfragen zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, finden Sie das nicht langsam albern, wie Sie hier die Tagesordnung bezüglich der Anfragen festsetzen? Ist das einem Oberbürgermeister würdig? Oder zeigt das nur Ihre politische Charakterlosigkeit?

Herr Oberbürgermeister, auch für Sie gilt die Gemeindeordnung NRW. Alle Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen halten sich daran und nehmen Anfragen mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung. Alle Ausschussvorsitzenden und Bezirksvorsteher in Dortmund halten sich an die Geschäftsordnung des Rates usw. und nehmen Anfragen mit einer Sachbezeichnung auf die Tagesordnung.

Da die Anfrage laut GO eine Anfrage zur Tagesordnung ist, was erdreisten Sie sich, diese jetzt wieder einmal nur durch eine Zahlenziffer zu codieren?“

Zu den von Rm Münch gestellten Nachfragen antwortete OB Dr. Langemeyer wie folgt:

„Ich gebe zunächst erst einmal einen Sammelhinweis zum Verfahren, sehr geehrter Herr Münch.

Ich habe Ihnen zum wiederholten Male gesagt, solange mir Anfragen vorgelegt werden, in denen im Betreff wertende Formulierungen enthalten sind, und es betrifft nicht nur Anfrage von Ihnen, sondern auch von anderen, manchmal sind es sogar Betreffs mit beleidigendem Charakter, solange das so praktiziert wird, verhalte ich mich so, wie zahllose Sitzungsvorsitzende an anderer Stelle dies auch tun, die nämlich Mitteilungen und Anfragen zu einem Sammeltagesordnungspunkt zusammenfassen.

Es gibt keine Vorschrift in der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, in der Geschäftsordnung der Stadt Dortmund, es gibt auch keine Regelungen in der Gemeindeordnung, die mir vorschreibt, wie ich eine Tagesordnung aufzustellen habe. Es steht nur in der Gemeindeordnung, dass es meine Aufgabe ist, die Tagesordnung aufzustellen.

Dadurch dass jede Ihrer Anfragen schriftlich in Kopie allen Ratsmitgliedern vorliegt, ist auch dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass der Gegenstand hinreichend präzise ist. Ich lese ja auch nicht jeden Beschlussvorschlag und jeden Antragstext hier vor.

Und da in jedem Falle auch eine schriftliche Antwort vorliegt, ist auch die Reaktion der Verwaltung für Jedermann zugänglich.

Wenn Sie noch ernstzunehmende Nachfragen haben, dann werden die im Protokoll festgehalten und anschließend ebenfalls schriftlich beantwortet.“

zu TOP 12.2.5
(Drucksache Nr.: 03694-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.6
(Drucksache Nr.: 03724-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.7
(Drucksache Nr.: 03734-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.8
(Drucksache Nr.: 03735-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen DVU

zu TOP 12.3.1
(Drucksache Nr.: 03726-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
in Vertretung



Dr. Langemeyer Jörder
Bürgermeisterin


Diekneite Feuler
Ratsmitglied Schriftführer

Anlagen:

(See attached file: Rede OB zu TOP 2.1 Ratssitzung 10.11.05.pdf) (See attached file: Rede_Einbringung des HH 2006 im Nov.2005.pdf) (See attached file: HHRede 08.11.2005.pdf)