Niederschrift

über die 6. Sitzung des Rates der Stadt


am 25.03.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:45 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grebe (CDU)
Rm Middendorf (CDU)
Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)
Rm Thieme (NPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Sierau

StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler




Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009

1.4.b Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 14.01.2010

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Ernennung und Vereidigung von Herrn Stadtrat Jörg Stüdemann sowie Bestellung zum Stadtkämmerer

2.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Sachstandsbericht zum DFB-Fußballmuseum in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-09)

3.2 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Beschluss der Aufhebung als Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00312-10)

3.3 Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -PHOENIX West- und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- Teil 1
hier: Verkleinerung des Änderungsbereiches zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches (BPlan), Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00018-10)

3.4 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16485-09-E4)

3.5 LKW-Maut
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00682-10)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

6.1 Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00355-10)

7. Kultur, Sport und Freizeit

7.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008/09
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00068-10)

7.2 "Pakt für den Sport in Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00384-10)

8. Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Derne zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00065-10)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00356-10)

9.2 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00453-10)

9.3.a Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2010
(Drucksache Nr.: 00326-10)

9.3.b Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2010
(Drucksache Nr.: 00326-10-E1)

9.3.c Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2010
(Drucksache Nr.: 00326-10-E2)


9.3.d Neubau von fünf Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2010
(Drucksache Nr.: 00431-10)

9.3.e Schulsozialarbeit
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2010
(Drucksache Nr.: 00433-10)

9.3.f Keine Kürzungen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Jugendfreizeitstätten und dem Jugendhilfedienst
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2010
(Drucksache Nr.: 00434-10)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 TZ-Invest Dortmund GmbH - Stammkapitalerhöhungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00275-10)

10.2 Übernahme von Aktien der RW Holding AG durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00552-10)

10.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00539-10)

10.4 Bürgerhaushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00680-10)

10.5 Pachtzahlungen des Dortmunder Flughafens
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00681-10)

10.6 Finanzierung Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00683-10)

10.7 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00678-10)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2010 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00398-10)

11.2.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00534-10)
11.2.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00685-10)

11.3 Landtagswahl 2010; Bildung des Kreiswahlausschusses: Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00613-10)

12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Thieme (NPD)

12.1.1 Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV-Regelsätze
Anfrage zur TO (Rm Thieme (NPD))
(Drucksache Nr.: 00628-10)

12.1.2 Bund/Länderprogramm zur Förderung strukturschwacher Regionen
Anfrage zur TO (Rm Thieme (NPD))
(Drucksache Nr.: 00629-10)

12.2 Anfragen von Rm Münch (FBI)

12.2.1 Ökologisch schädliche Rodung von Hecken und unnötige Beseitigung historischer Grabmäler bei der "naturnahen" Gestaltung des Olleroh-Parks
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00644-10)

12.2.2 Konsequenzen aus den Ergebnissen der Rechtsextremismus-Studie zur Überfremdung im Ortsteil Eving
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00645-10)

12.2.3 Zusammenarbeit mit dem Verein für unabhängige Kultur (VuK) im FZW
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00646-10)

12.2.4 Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Uni-Südtangente
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00665-10)

12.3 Anfragen von Rm Branghofer (DVU)

12.3.1 Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 00671-10)

12.3.2 Unbegleitete, ausländische Minderjährige in Dortmund II
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 00675-10)

12.3.3 Jugendkampagne Respekt
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 00676-10)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Becker (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.2.b Übertragene Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00638-10)

2.2.c - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2009 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2009 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage
- Verminderung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate durch den Jahresüberschuss 2009
- Zuführung des Jahresüberschusses 2009 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00621-10)

3.6 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung eines Ratsmitgliedes für die Berufung als Vertreter/in für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00633-10)

3.7 Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems (metrorad Ruhr)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15929-09)







10.8 Situation am Fritz-Henßler-Berufskolleg
Prüfauftrag Standortalternative Dortmunder U
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2010
(Drucksache Nr.: 00707-10-E2)
- Überweisung aus dem Ausschuss für finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften -

10.9 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Dortmund;
hier: Weiterentwicklung der "Gelben Tonne" zu einer "Kommunalen Wertstofftonne" ab 01.01.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00776-10)

erweitert.

Außerdem wies Bm´in Jörder daraufhin, dass die Fraktion Die Linke den von ihr vorgeschlagenen Punkt

10.5 Pachtzahlungen des Dortmunder Flughafens
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00681-10)

zurückgezogen habe, so dass dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Abschließend machte Bm´in Jörder darauf aufmerksam, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, die von der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Dringlichkeitsanträge zu der Thematik „Übernahme von Auszubildenden“ als Tagesordnungspunkt 2.3 zu behandeln.

Des Weiteren verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ältestenrates darauf, folgende Angelegenheiten

Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
- Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2010 -

Kommunalwahlen 2009 – Wahlprüfung –
- Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.03.2010 -

als Tagesordnungspunkt 11.4 zu behandeln.

Weiterhin machte Bm´in Jörder darauf aufmerksam, dass dem Rat der Stadt folgende Bitten vorliegen, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

OB-Gehalt für den Planungsdezernenten
- Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 17.03.2010 –

Nach dem tödlichen Radfahrunfall: Radfahren muss an Straßenkreuzungen sicherer werden
- Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 19.03.2010 –

Nachdem Rm Münch (FBI) seine o. a. Dringlichkeitsanträge kurz erläutert und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter und Rm Dr. Brunsing die ablehnende Haltung ihrer Fraktion diesbezüglich verdeutlicht hatten, lehnte der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Aufnahme der o. a. Punkte in die Tagesordnung ab.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen der Tagesordnung wurde diese vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009

Seitens der SPD-Fraktion beantragte Rm Radtke, die o. a. Niederschrift auf Seite 17 vor dem vierten Absatz wie folgt zu ergänzen:

„Hinsichtlich der Frage von Rm Radtke (SPD), ob vor einer Entscheidung des Rates der Stadt eine Anhörung der Betroffenen, insbesondere der Bezirksvertretungen, erfolgen müsse, antwortete StR Steitz, dass seiner Auffassung nach eine Anhörung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei.“

Nachdem sich Rm Münch (FBI) gegen die von Rm Radtke (SPD) vorgeschlagene Änderung der Niederschrift ausgesprochen hatte, genehmigte der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen einige Stimmen die Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 unter Einbeziehung der von Rm Radtke (SPD) vorgeschlagenen Veränderung.

Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 14.01.2010

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste bat Rm Dr. Littmann darum, die o. a. Niederschrift auf Seite 5 im vierten Absatz dahingehend zu ergänzen, dass auch ihre Fraktion dafür war, die unter dem Tagesordnungspunkt 2.3 bis 2.7 vorgelegten Anträgen lediglich als eingebracht zu betrachten ....


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wurde die Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 14.01.2010 vom Rat der Stadt einstimmig gebilligt.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem Bm´in Jörder darauf hingewiesen hatte, dass

Herr Peter Spineux, Hermelskamp 12, 44379 Dortmund

als Nachfolger des zurückgetretenen Ratsmitgliedes Frank Hengstenberg für die
CDU-Fraktion in den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Rm Spineux von Bm´in Jörder in sein Amt als Ratsmitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Ernennung und Vereidigung von Herrn Stadtrat Jörg Stüdemann sowie Bestellung zum Stadtkämmerer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00700-10)

Nachdem Bm´in Jörder darauf hingewiesen hatte, dass die Bezirksregierung keine Bedenken gegen die Wahl von Herrn Jörg Stüdemann zum Beigeordneten der Stadt Dortmund erhoben habe, vereidigte Bm´in Jörder anschließend Herrn Stüdemann gem. § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW als Beigeordneten der Stadt Dortmund und überreichte ihm seine diesbezügliche Ernennungsurkunde.

Anschließend fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat bestellt Herrn Stadtrat Jörg Stüdemann zum Stadtkämmerer.




zu TOP 2.2.a
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Einbringung/Beschluss
(Drucksache Nr.: 00677-10)

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2010 wurde durch StK Stüdemann in den Rat der Stadt eingebracht. Die Ausführungen von StK Stüdemann lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt in gedruckter Form vor und sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Nachdem Bm´in Jörder dem Rat der Stadt einige Verfahrenshinweise zur weiteren Behandlung des Haushaltsplanentwurfes 2010 gegeben hatte, wies sie außerdem daraufhin, dass dem Rat der Stadt folgende Anträge vorliegen:

a) Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2010 (Drucksache Nr.: 00677-10-E1):

Kommunen vor der Pleite retten !

Die NRW-Kommunen befinden sich in einer katastrophalen Finanzsituation. Fast 90% der Kommunen in NRW können in den nächsten 5 Jahren keinen Haushaltsausgleich mehr erreichen. Die Investitionstätigkeit der Kommunen ist aus diesem Grund stark rückläufig und wird nach Auslaufen des Konjunkturpakets besonders zu Lasten des heimischen Handwerks weiter einbrechen. Bei einem Anstieg des bisher sehr niedrigen Kreditzinses wären zusätzlich katastrophale Auswirkungen auf die Haushalte zu erwarten. Viele Kommunen stehen vor der Pleite und können sich aus dem Finanzdebakel nicht selbst mehr befreien. Diese negative Entwicklung der Kommunalfinanzen macht auch vor Dortmund nicht halt. Das Land spart weiter zu Lasten der Kommunen in NRW. Allein in den Jahren 2005 – 2009 hat die Landesregierung den Kommunen rund 3 Mrd. Euro weggenommen.

Das macht für Dortmund jährlich allein schon 100 Mio. Euro an Mehrbelastungen aus.
Mehrfach haben die Kommunen das Land erfolgreich verklagt. Aus der Rückerstattung von Mitteln aus dem Solidarfonds Ost wartet die Stadt Dortmund heute noch vergeblich auf restliche 52 Mio. Euro. Krisenverschärfend kommt hinzu, dass die Kommunalaufsicht die armen Städte mit einem starrem Vorgehen und mit dem Haushaltsrecht knebeln. Die CDU/FDP-Bundesregierung macht weiter Steuergeschenke zu Lasten der Kommunen und verschärft mit ihrer Klientelpolitik die soziale Situation in den Städten. Aus dieser dramatischen Finanzsituation können sich die Kommunen und darunter auch die Stadt Dortmund nicht allein befreien. Bund und Land müssen endlich für eine angemessene und krisenfeste Finanzausstattung der Kommunen sorgen.

Deshalb beschließt der Rat der Stadt Dortmund folgende Forderungen an Bund und
Land :

1. Die Landesregierung wird aufgefordert im Bundesrat weitere Steuergeschenke der Bundesregierung abzulehnen.
Das unsinnige Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist im Bundesrat zurück zu
nehmen.

2. Die Gewerbesteuer muss in ihrem Charakter als kommunale Wirtschaftssteuer erhalten und gestärkt werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat und in der Kommission zu den Kommunalfinanzen diese Position zu vertreten.

3. Bund und Land müssen ihrer Verantwortung für einen sozialen Föderalismus wieder gerecht werden und einen deutlichen Anteil an den Soziallasten übernehmen.
In einem ersten Schritt ist der Bundesanteil an den Kosten der
Unterkunft im SGBII deutlich zu erhöhen.

4. Die Förderpolitik des Bundes muss sich zukünftig nach der Bedürftigkeit und nicht nach der Himmelsrichtung definieren.
Der Solidarpakt Ost muss in einen Solidarpakt für finanzschwache Kommunen überführt werden.

5. Das Land muss die Regeln der Konnexität strikt einhalten und darf nicht weiter Aufgaben und Lasten ohne angemessenen finanziellen Ausgleich auf die Kommunen abschieben. Allein aus der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung entstehen der Stadt Dortmund rund 1 Mio. Euro Mehraufwand.

6. Das Land muss die Betriebskostenzuschüsse des Bundes zum Ausbau der Betreuung für U3-jährige ungekürzt an die Stadt Dortmund weiter geben.

7. Die überzahlten Solidarfondsmittel sind den Kommunen zu erstatten. Das Land wird aufgefordert, die Grundsätze des Urteils der Verfassungsgerichts vom 11.12.07 dauerhaft anzuwenden und das Abrechnungsgesetz zu überarbeiten. Der Stadt Dortmund fehlen bis heute immer noch 52 Mio. Euro aus der Rückerstattung.

8. Das Land muss den Kommunen trotz Haushaltsmisere bei Förderprogrammen entgegen kommen und in begründeten Fällen auf die Erbringung von Eigenanteilen ganz oder teilweise verzichten.

9. Die wirtschaftliche Betätigung der städtischen Unternehmen muss wieder erleichtert und der § 107 GO NW entschärft werden. Die städtischen Unternehmen müssen sich wieder gleichbehandelt am Markt bewegen dürfen. Nur so können die Städte auch Beiträge der städtischen Töchter für den Kernhaushalt erwarten.

b) Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.10.2010 (Drucksache Nr.: 00677-10-E2):

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr und macht sich die Resolution vom 22. März 2010 zu eigen:

Die Metropole Ruhr braucht finanziell gesunde Kommunen!

Die finanzielle Lage der Städte und Kreise in der Metropole Ruhr verschärft sich immer weiter. Keine von ihnen verfügt noch über einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, immer mehr geraten in die finanzielle Überschuldung. Im bundesweiten Vergleich sind von dieser Situation besonders die Kommunen in der Metropole Ruhr und im bergischen Städtedreieck betroffen. Die als so genannte Memorandum-Städte zusammengeschlossenen Kommunen vereinen mit ihren 4,5 Millionen Einwohnern 10,4 Milliarden Euro an Kassenkreditschulden. Dies entspricht bei 5,9 % der Einwohner aller deutschen Städte und Gemeinden (ohne Stadtstaaten) 32,9 % der bundesweiten kommunalen Kassenkredite.

Ausgerechnet in einer Region, die nach wie vor die schwierigen Folgen eines langfristig wirksamen Strukturwandels zu bewältigen hat, die in besonderer Weise vom demographischen Wandel betroffen ist und die unter überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit mit all ihren sozialen Folgen leidet, können wichtige kommunale Aufgaben daher kaum noch erfüllt werden.

Gerade in der Metropole Ruhr sind die erforderlichen Investitionen in Bildung, Integration, Stadtumbau und soziale Infrastruktur aber von besonderer Bedeutung. Auch die Möglichkeiten, den kulturpolitischen Impuls durch die RUHR.2010 nachhaltig zu verankern, werden immer schwieriger.

Alle Städte und Kreise in der Region schöpfen seit Jahren durch zum Teil schmerzhafte Einschnitte in bewährte Strukturen ihre eigenen Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation weitestgehend aus. Sie befinden sich dabei jedoch in der „Vergeblichkeitsfalle“. Die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise, sinkende Einnahmen und immer neue Aufgabenzuweisungen durch Land und Bund ohne adäquate Gegenfinanzierung konterkarieren alle Einsparerfolge.

· Wir fordern parteiübergreifend Bund und Land auf, neben einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen die immer bedrohlicher werdende kommunale Krise zu ergreifen.

· Wir fordern, dass Bund und Land wieder stärker ihrer Verantwortung für die Finanzierung sozialer Lasten gerecht werden! Als ersten Schritt muss der Bund die Kürzung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft zurücknehmen und einen angemessenen Anteil an den Kosten der Unterkunft und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung übernehmen.

· Wir fordern verbindliche Regelungen zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips!
Wir fordern die finanzielle und rechtliche Stärkung der Kommunen! An Entscheidungen von Bund und Land, die ihre Belange betreffen, sind Kommunen stärker zu beteiligen. Wenn Bund und Land sinnvolle Aufgaben, etwa im Bereich der Schulen und Kindergärten, gesetzlich regeln, müssen sie auch für eine hundertprozentige Gegenfinanzierung sorgen. Wer bestellt, muss auch bezahlen!

· Wir fordern Maßnahmen zum Abbau der Altschulden! Wir unterstützen daher die Aktivitäten des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulden“.

· Wir fordern, dass auch überschuldeten Kommunen die Beteiligung an Förderprogrammen von Land, Bund und Europäischer Union offen steht! Es ist absurd, wenn gerade den Kommunen, die Hilfen am nötigsten haben, in Ermangelung der Eigenanteile die Teilnahme an solchen Programmen verschlossen bleibt. Davon sind aktuell insbesondere Projekte des Städtebauförderungsprogramms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ betroffen, deren Förderung von den Bezirksregierungen abgelehnt wurde.

· Wir fordern, die einseitigen Solidaritätszahlungen in West-Ost-Richtung zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit zu reformieren und nach Bedürftigkeit anstatt nach Himmelsrichtung auszurichten! Wir möchten nicht länger hinnehmen, dass Kommunen in der Metropole Ruhr Solidarleistungen über Kassenkredite finanzieren, mit denen zum Teil Städte in den neuen Ländern gefördert werden, die finanziell besser dastehen als sie selbst.

· Wir fordern die Kommunalaufsicht des Landes auf, sicherzustellen, dass die Städte und Kreise weiterhin bedarfsgerecht ausbilden und Auszubildende nach erfolgreich abgelegter Prüfung übernehmen können.

· Wir fordern, im kommunalen Finanzausgleich auf Landesebene (GFG) die Soziallasten stärker zu gewichten!

· Zusätzliche Steuergesetze dürfen die kommunale Familie nicht weiter belasten.

Der Stadtdirektor wird gebeten, diesen Beschluss an den Deutschen Bundestag, den Landtag NRW, die Bundesregierung und die Landesregierung NRW zu übermitteln.



In der anschließenden Diskussion erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass man es sich ihrer Ansicht nach zu einfach machen würde, wenn man die Haushaltsprobleme der Stadt Dortmund, die durch den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2010 deutlich werden, allein auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. auf Bund und Land schieben würde. Schließlich gebe es diese Probleme, unabhängig davon, welche Regierungskonstellation es beim Bund bzw. beim Land gebe.

Ihrer Auffassung nach wären die derzeitigen Haushaltsprobleme nicht so groß, wenn die Stadt Dortmund in den vergangenen Jahren vor 2009 solider gewirtschaftet hätte. Bedauerlicherweise seien in der vergangenen Wahlperiode alle Vorschläge der Fraktion FDP/Bürgerliste, den städtischen Haushalt solider zu gestalten, verworfen worden. Anstatt dessen wurden die Rücklagen immer mehr aufgebraucht.

Weiterhin brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass ihre Fraktion den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ablehnen werde, da dieser ihrer Ansicht nach typisch für die SPD-Fraktion sei, in dem man hauptsächlich die Schuld bei den anderen suche. Zustimmen könne man dagegen dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, der auf einen Vorschlag des Regionalverbandes Ruhr basiere.

Abschließend erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste), dass sich ihre Fraktion konstruktiv an den Haushaltsberatungen beteiligen und entsprechende Vorschläge unterbreiten werde, damit letztendlich die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund erhalten bleibe.

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Stammitz, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 für ihn ein Ausdruck der verfehlten Haushaltspolitik der Stadt Dortmund sei.

Verstärkt werde dies nun durch die gesamtwirtschaftliche Situation sowie durch die verstärkte Aufgabenübertragung des Landes zu Lasten der Kommunen. Insofern habe er auch wenig Hoffnung, dass man mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit eigener Kraft aus der Schuldenfalle herauskomme. Von daher müsse man sich seiner Meinung nach einmal grundsätzlich Gedanken machen, wie man den städtischen Haushalt auf eine solide Basis stelle könne.

Abschließend brachte Rm Stammnitz (Die Linke) zum Ausdruck, dass seine Fraktion derzeit noch nicht über den Punkt 4 der Verwaltungsvorlage, der beschlossen werden solle, entscheiden könne, da man hierzu zunächst die Haushaltsberatungen abwarten müsse.

Auf Seiten der SPD-Fraktion brachte Rm Starke zum Ausdruck, dass auch ihren Fraktion bewusst sei, was nicht nur auf die Stadt Dortmund, sondern auf alle Kommunen zukommen werde. Dies dürfte jedoch ihrer Meinung nach nicht diejenigen, die kommunalpolitisch bewusst handeln, entmutigen, sondern müsse vielmehr als Herausforderung betrachtet werden, damit letztendlich die Stadt Dortmund handlungsfähig bleibe.

Ihr sei aber auch bewusst – so Rm Starke (SPD) weiter –, dass trotz intensivster Sparbemühungen die Stadt Dortmund es nicht allein schaffen kann, diesen Weg erfolgreich zu beschreiten. Die SPD-Fraktion fordere von daher mit dem vorgelegten Antrag Bund und Land auf, ihre Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht zu werden, indem endlich für eine angemessen und krisenfeste Finanzausstattung der Kommunen gesorgt werde.

Außerdem machte Rm Starke (SPD) deutlich, dass ihre Fraktion auch dem vorgelegten Antrag der
CDU-Fraktion zustimmen werde, der auf einer Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr basiere. Ihrer Auffassung nach sollte man jede Möglichkeit nutzen, um Bund und Land in die Pflicht zu nehmen.


Anschließend erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, dass er jetzt schon gespannt sei, wie ernst Bund und Land nach den aktuellen Steuerschätzungen und nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Mitte Mai 2010 mit dieser Thematik umgehen werden.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen setzte sich Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2010 auseinander und brachte bei einer ersten Bewertung zum Ausdruck, dass die von der Verwaltung unterbreiteten Maßnahmen und Vorschläge nicht ausreichen werden, um letztendlich den städtischen Haushalt zu konsolidieren. Von daher müsse man seiner Meinung nach die finanzstarken städtischen Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen.

Abschließend erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass seine Fraktion bereit dazu sei, den beschwerlichen Weg der Haushaltskonsolidierung mitzugehen. Von daher werde seine Fraktion selbstverständlich auch den beiden von der SPD-Fraktion bzw. der
CDU-Fraktion vorgelegten Anträgen zustimmen.


Seitens der CDU-Fraktion bedankte sich zunächst Rm Reppin bei StK Stüdemann für die offene und klare Herangehensweise an die Thematik Haushalt. Seiner Auffassung nach müsse eigentlich jedem im Rat der Stadt klar sein, wie ernsthaft die diesbezügliche Situation sei.

Die CDU-Fraktion werde jedenfalls nach Aussage von Rm Reppin (CDU) alles daran setzen, um letztendlich die Haushaltssicherung zu vermeiden, um hierdurch ein Stück kommunale Handlungsfähigkeit zu bewahren. Von daher sei es auch nach Meinung von Rm Reppin (CDU) erforderlich, dass man fraktionsübergreifend dieses Ziel verfolge, auch wenn dies an der einen oder anderen Stelle für das eigene Klientel schmerzhaft sei.

Nachdem Rm Reppin (CDU) im weiteren Verlauf seiner Darlegungen dazu aufgefordert hatte, die städtische Infrastruktur aufgrund des demographischen Wandels entsprechend anzupassen, setzte er sich noch mit den beiden vorliegenden Anträgen auseinander und machte dabei deutlich, dass der von seiner Fraktion vorgelegte Antrag, der auch vom Regionalverband Ruhr mit breiter Mehrheit beschlossen wurde, zielführender sei.

Im weiteren Verlauf der Diskussion forderte Rm Münch (FBI) in diesem Zusammenhang zum wiederholtem Male dazu auf, die Größe der politischen Gremien und die Anzahl der Stadtbezirke zu verringern, da man hierdurch viel Geld einsparen könne, was sicherlich an anderer Stelle dringender benötigt werde. Außerdem seien für ihn die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung z. B. der Hundesteuer durchaus vertretbar und auch sinnvoll.

Nach weiterer Diskussion wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 16:45 Uhr bis 17:00 Uhr aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Beratungspause unterbrochen.

Anschließend forderte hinsichtlich des Punkt 4 des Beschlussvorschlages für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Dr. Brunsing, diesen Punkt, der nicht unerhebliche Auswirkungen für die Eigenbetriebe haben werde, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beschliessen. Man halte es zunächst für erforderlich, dass die Auswirkungen dieses Beschlusses zunächst in den entsprechenden Fachausschüssen erläutert und beraten werden.

StK Stüdemann schlug daraufhin dem Rat der Stadt vor, den Punkt 4 des Beschlussvorschlages erst bei der endgültigen Beratung über den Haushaltsplan 2010 am 08.07.2010 zu beschliessen. Man werde jedoch bei der Umsetzung der jeweiligen Wirtschaftspläne erst mal von den in der Vorlage dargelegten reduzierten Beträge der Investitionsansätze ausgehen, so dass bei den anstehenden Beratungen diesbezüglich noch Veränderungen möglich sein werden.

Nach dem Bm´in Jörder nochmals darauf hingewiesen hatte, dass die Beschlussfassung über den
Punkt 4 der Verwaltungsvorlage am 08.07.2010 erfolge und bis dahin den Fachbereichen nur die reduzierten Ansätze entsprechend Punkt 4 der Verwaltungsvorlage zur Verfügung stehen, nahm der Rat der Stadt folgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:


Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Maßnahmen aus dem Zusatzpaket „Haushaltsbegleitbeschluss“ (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung bis Ende Mai 2010. Der Haushaltsbegleitbeschluss, dessen finanzielle Auswirkungen zu einer Reduktion der Jahresfehlbedarfe beitragen werden, vermeidet die Aufstellung eines umfangreichen Haushaltssicherungskonzeptes nach Maßgabe der §§ 75 und 76 Gemeindeordnung NRW.

3. Falls der Rat der Stadt Dortmund den Haushaltsbegleitbeschluss nicht fasst, beauftragt er die Verwaltung mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushaltsplan 2010 bis zum 17.06.2010, so dass das Haushaltssicherungskonzept in die abschließenden Haushaltsberatungen bis zum 08.07.2010 integriert werden kann.

4. Die Beschlussfassung dieses Punktes erfolgt erst am 08.07.2010. Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch den Rat stehen den unten aufgeführten Fachbereichen die reduzierten Ansätze zur Verfügung.
Kulturbetriebe Dortmund 964.747 €
Theater Dortmund 531.220 €
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 2.862.146 €

Wirtschaftsförderung Dortmund 169.500 €

5. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die von den Fachbereichen angemeldeten Investitions-
maßnamen, die über die Veranschlagung des Haushaltsplanentwurfes 2010 hinausgehen
-Mehrbedarfe- (Anlagen 2 und 3) zur Kenntnis.


Weiterhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der
SPD-Fraktion vom 25.03.2010.

b) Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der
CDU-Fraktion vom 25.03.2010.


Anschließend vereinbarte sich der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke darauf, für den weiteren Verlauf der Sitzung die Redezeit auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde daraufhin von 17:10 Uhr bis 17:40 Uhr für eine Pause unterbrochen.

zu TOP 2.2.b
Übertragene Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00638-10)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung von Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009 nach § 22 GemHVO NRW für investive Sachverhalte gemäß der beigefügten Anlage 2.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung einer Ermächtigung für einen konsumtiven Sachverhalt für den Sonderhaushalt „Unselbständige Stiftungen“ nach § 22 GemHVO NRW.

Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009 nach § 22 GemHVO NRW für konsumtive Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Sonderfälle gemäß der beigefügten Anlagen 1 und 3 zur Kenntnis.









zu TOP 2.2.c
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2009 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2009 der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage
- Verminderung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate durch den Jahresüberschuss 2009
- Zuführung des Jahresüberschusses 2009 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00621-10)

Folgender Beschlussvorschlag wurde im Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Behandlung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet:

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2009 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2009 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Gleichzeitig nimmt der Rat von den Berichtigungen der Eröffnungsbilanz der Stadt Dortmund zum 01.01.2006 Kenntnis, die Bestandteil des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Dortmund sind (§ 92 Abs. 7 GO NRW).

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2009 vorgelegt hat (§ 96 GO NRW). Diesbezüglich wird dann durch Ratsbeschluss der Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage gedeckt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate wird durch den Jahresüberschuss vermindert und der Jahresüberschuss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Die in den Vorjahren beigefügten Anlagen und Erläuterungen zu den Ermächtigungsübertragungen werden mit einer gesonderten Vorlage am 18.03.2010 in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht (Drucksache Nr.: 00638-10). Der Rat der Stadt Dortmund wird dann letztendlich in der Sitzung am 25.03.2010 darüber entscheiden. Hierzu wird auf den Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06. März 2009 des Innenministeriums NRW zu dem Punkt „Ermächtigungsübertragungen“ verwiesen.

zu TOP 2.3.a
Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung im Sommer 2010

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.03.2010 (Drucksache Nr.: 00710-10):

Der Rat beschließt grundsätzlich die unbefristete Übernahme aller 87 Nachwuchskräfte nach erfolgreicher Abschlussprüfung bzw. Laufbahnprüfung.
Die Verwaltung weicht nur aus Leistungsgründen oder auf eigenen Wunsch der Prüfungsabsolventen davon ab.
Bei Ausbildungsberufen, in denen in den letzten Jahren aus fachlichen Gründen nur eine befristete Übernahme erfolgte, kann die Verwaltung auch in diesem Jahr nur eine befristete Übernahme aussprechen.
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2010 (Drucksache Nr.: 00708-10-E1):

1) Die Verwaltung stellt dar, wie sich kurz- und mittelfristig der Personalbedarf in denjenigen
Bereichen entwickelt, für die aktuell eine Ausbildung bei der Stadt angeboten wird.

2) Die Verwaltung stellt dar, ob und wie sich aufgrund des kurz- und mittelfristigen Personalbedarfs die Zusammensetzung der angebotenen Ausbildungsgänge ändern muss, um im Regelfall eine Übernahme nach der Ausbildung sicherstellen zu können.
3) Die Verwaltung stellt dar, in welchen Verwaltungsbereichen ein Ausbildungsangebot über Bedarf hinsichtlich der anschließenden Chancen und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt sinnvoll ist.
c) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.03.2010 (Drucksache Nr.: 00762-10):

Bei den zu übernehmenden Verwaltungsfachangestellten sind diejenigen zu ermitteln, die freiwillig ihren Dienst bei den Ordnungspartnerschaften (StA 32) versehen wollen, und vorrangig mit einem Vertrag auszustatten. Dabei ist die Mindestverweildauer von drei Jahren bei den Ordnungspartnerschaften zu beachten (siehe Beschluss des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 16.3.2010, DS Nr. 00485-10). Der Personalbedarf bei der ARGE ist durch die Personalagentur bzw. durch die verbliebenen Berufsanfänger zu decken. Die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht aufgrund haushaltsloser Zeit ist durch den Kämmerer einzuholen.

d) Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00725-10):



1. Der Rat der Stadt begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, auch weiterhin im Rahmen von jährlich 100-120 Plätzen über Bedarf auszubilden, um einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten.
2. Zum Ausgleich der altersbedingten Fluktuation sollen die städtischen Ausbildungsangebote in erster Linie im Bereich der sogenannten Kernverwaltung bzw. der klassischen Verwaltungsberufe vorgehalten sowie die Übernahme in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen werden. Erst nachgeordnet sollen diese in den gewerblich-technischen Berufszweigen angeboten werden.
3. Auszubildende, denen keine unbefristete Übernahme angeboten werden kann, werden befristet für ein Jahr übernommen, um ihnen eine berufliche Perspektive bieten zu können und keine Brüche in den Lebensläufen entstehen zu lassen.
4. Die befristete Weiterbeschäftigung der Auszubildenden nach Beendigung ihrer Ausbildung erfolgt unter Einbindung der neu gegründeten Personalagentur sowie der Transfergesellschaft PEAG.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den vorgenannten Regelungen auch und gerade in haushaltsloser Zeit bzw. in Zeiten der Haushaltssicherung Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde herzustellen.

Bei der Begründung des Antrages seiner Fraktion brachte für die SPD-Fraktion Rm Berndsen zum Ausdruck, dass junge Menschen eine berufliche Perspektive brauchen. Von daher fordere die
SPD-Fraktion in dem vorgelegten Antrag die Übernahme aller Auszubildenden nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung.


Außerdem wies Rm Berndsen (SPD) hinsichtlich der weiteren Anträge daraufhin, dass man dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne. Dagegen sehe seine Fraktion bei dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion in einigen Punkten noch Änderungsbedarf. Ablehnen werde man den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, da man es nicht für richtig erachte, diesen Personenkreis bei den Ordnungspartnerschaften aufgrund der fehlenden beruflichen Erfahrung einzusetzen.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Reuter zum Ausdruck, auch ihre Fraktion wolle das in diesem Jahr alle städtischen Auszubildenden übernommen werden. Von daher werde man auch dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.

Angesichts der Haushaltslage der Stadt Dortmund sei es jedoch nach Auffassung ihrer Fraktion erforderlich, dass mehr entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der Stadtverwaltung ausgebildet werde. Von daher sei ihrer Auffassung nach auch die Beschlussfassung des von ihrer Fraktion vorgelegten Antrages wichtig.

Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion wies sie daraufhin, dass man diesen weitgehend zustimmen könne, den Punkt 2 des Antrages jedoch ablehnen werde, da ihrer Auffassung nach der Antrag ihrer Fraktion diesbezüglich konkreter sei.

Ablehnen dagegen werde man den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, da man die hierin enthaltene Verfahrensweise nicht als sinnvoll erachte.

Anschließend erklärte seitens der Verwaltung StD Pogadl, dass die Stadt Dortmund in den vergangenen Jahren bewusst über Bedarf ausgebildet habe, um so den jungen Menschen eine Chance für den Start ins Berufsleben zu eröffnen.

StD Pogadl machte weiterhin deutlich, dass es trotz der bekannten finanziellen Engpässe wohl gelingen werde, all diejenigen, die in diesem Jahr erfolgreich ihre Ausbildung beendet haben werden, eine Anschlussbeschäftigung anzubieten.

Abschließend brachte StD Pogadl zum Ausdruck, dass der Rat der Stadt letztendlich die Entscheidung treffen müsse, ob die Stadt Dortmund weiterhin über Bedarf ausbilde oder nicht.

Auf Seiten der CDU-Fraktion wies Rm Weintz daraufhin, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne. Weiterhin ergänzte bzw. veränderte Rm Weintz (CDU) den vorliegenden Antrag seiner Fraktion wie folgt:

3. Auszubildende, denen aus fachlichen Gründen keine unbefristete Übernahme angeboten werden kann, ...

4. ... erfolgt unter Einbindung der neu gegründeten Personalagentur sowie der Transfergesellschaft PEAG.

Außerdem brachte Rm Weintz (CDU) zum Ausdruck, dass man dem vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht zustimmen werde, da es auch seine Fraktion für nicht richtig erachte, wenn die Stellen bei den Ordnungspartnerschaften mit Berufsanfängern besetzt würden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker, dass ihm die vorangegangene Diskussion deutlich gemacht habe, dass der von seiner Fraktion vorgelegte Antrag wohl zum Teil missverstanden worden sei.

Von daher machte Rm Becker (FDP/Bürgerliste) nochmals deutlich, dass von seiner Fraktion durch die Besetzung der freien Stellen bei den Ordnungspartnerschaften mit Verwaltungsfachangestellten, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, als Chance gesehen werde, diese wichtigen Stellen endlich zu besetzen.

Weiterhin machte Rm Becker (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass seine Fraktion den vorliegenden Anträgen der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen könne. Ablehnen dagegen werde seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion, da dieser nach Ansicht seiner Fraktion in sich gesehen unlogisch sei.

Nachdem Rm Münch (FBI) kurz verdeutlicht hatte, dass auch er allen Anträgen vom Grundsatz her zustimmen könne, schlug StD Pogadl mit Zustimmung der CDU-Fraktion vor, den Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion wie folgt zu ändern:

1. ..., auch weiterhin im Rahmen von jährlich 100-120 Plätzen auch über Bedarf auszubilden, ...

Abschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschliesst einstimmig den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 16.03.2010.

2. Der Rat der Stadt beschliesst einstimmig den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2010.

3. Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen in den Punkten 1, 3 und 4 und unter Beachtung des Hinweises von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), dass ihre Fraktion den Punkt 2 des Antrages ablehne, beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den o. a. modifizierten Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2010.

4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.03.2010 ab.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht zum DFB-Fußballmuseum in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-09)

Für die Fraktion Die Linke beantragte Rm Kowalewski, die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zu vertagen, da diese Angelegenheit noch nicht von den beiden betroffenen Bezirksvertretungen aufgrund fehlender Aussagen hinsichtlich der Verlagerung des Busbahnhofes behandelt worden sei.

Nachdem StR Sierau darauf hingewiesen hatte, dass sich die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Verlagerung des zentralen Busbahnhofes derzeit noch in der internen Abstimmung der Verwaltung befinde, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Vertagungsantrag der Fraktion Die Linke ab.

Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Realisierung der Errichtung des
DFB-Fußballmuseums zur Kenntnis.










zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Beschluss der Aufhebung als Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00312-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich die offengelegene Begründung vom 05.11.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 9 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292- Am Bahnhof Tierpark Süd- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1, § 12 Abs. 2 und 6 in Verbindung mit § 3 Abs.2 und § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -PHOENIX West- und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- Teil 1
hier: Verkleinerung des Änderungsbereiches zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches (BPlan), Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00018-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsbereich zur 10. Änderung des Flächen-nutzungsplanes um den nachfolgenden Bereich zu verkleinern:

Bei dem wegfallenden Bereich handelt es sich um die bisherige Teilfläche 2. Diese Teilfläche umfasste vorhandene Büro- und Verwaltungsgebäude nördlich der Nort-kirchenstraße und östlich der B 54. Im Norden wird der Bereich durch einen vor-handenen und bewaldeten Schutzwall begrenzt. Die östliche Grenze beinhaltet die Westseite des Grundstücks Nortkirchenstraße 63 (Flurstücke 866 und 932; beide Flur 4, Gemarkung Hacheney). Der reduzierte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungs- planes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die aktualisierte Begründung vom 18.12.2009 erneut öffentlich auszulegen (Öffentlich-keitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf Hö 253 -PHOENIX West- geprüft und beschließt,

- den Stellungnahmen unter dem Punkt 20.1 dieser Vorlage insoweit zu folgen, als dass der Bereich zunächst aus dem Planbereich ausgeklammert wird.

- die Stellungnahme unter dem Punkt 20.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen, weil sie bezugnehmend auf die Stellungnahme des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens gegenstandslos geworden ist. Ein regelmäßiges Monitoring wird die Maßnahmen überprüfen und weitere Handlungserfordernisse festlegen.

- der Stellungnahme unter dem Punkt 20.3 dieser Vorlage nicht zu folgen, weil der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde die Umwelt- und Artenschutzbelange im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens als gewährleistet ansieht. Ein regelmäßiges Monitoring nach Realisierung der Maßnahmen wird diese überprüfen und weitere Handlungserfordernisse festlegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, das im Bebauungsplan gelegene Baugebiet nördlich der Gebäude Hochofenstraße 1 bis 31 bis zur südlichen Straßenbegrenzungslinie der sogenannten Südspange zunächst aus dem Planbereich herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen. Der reduzierte Planbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 253 „PHOENIX West“ - Teil 1 - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage be-schriebenen räumlichen Geltungsbereich und der aktualisierten Begründung vom
02.02.2010 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbetei- ligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.4
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16485-09-E4)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

a) Stellungnahme der Verwaltung vom 02.03.2010
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 11.09.2008 (Drucksachen- Nr.: 11268-08) den Neubau des Feuerwehr- Ausbildungszentrums an der Seilerstr. in Eving mit einem Investitionsvolumen von 10,8 Mio € beschlossen. Mit der Ausführung wurde im Januar 2009 begonnen. Im Zuge der Rohbauarbeiten wurde die vorhandene Rasensportfläche der benachbarten Feuerwache 2 durch eine Planungsänderung vom FB 65/2-6 (Technische Gebäudeausstattung) für die Hausanschlüsse Nachrichten- und Elektrotechnik tangiert, so dass eine Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand notwendig geworden ist. Diese kostenoptimierende Planungsänderung führt die Hausanschlussleitungen, im Gegensatz zur ursprünglichen Planung, über eine ebene Geländefläche parallel zur o.g. Rasensportfläche, so dass eine komplizierte und kostenintensive Leitungsführung, die aufgrund der Geländetopografie notwendig geworden wäre, nicht zur Ausführung kam.

Nach einer Beurteilung der vorhandenen Situation im April 2009 durch die Fachbereiche 65, 52 und 37 wurde eine angemessene Instandsetzung von StA 52 an der tangierten Rasensportfläche angestrebt. Da in den letzten Jahren zunehmend Sportanlagen als Kunstrasenflächen ausgebaut werden (Sportplatzprogramm, DFB-Minispielfelder,...), hat StA 52 angeregt, diese Fläche ebenfalls als Kunstrasenspielfeld mit Ballfangzaun herzustellen (erste Kostenschätzung: rd. 40.000 €). Dadurch könnte der FW2 und dem Ausbildungszentrum eine ganzjährige und weitestgehend unabhängige Nutzung von Frost- oder Regenereignisse ermöglicht werden.

Kostenbilanz
Kosten der geplanten (ursprünglichen) Leitungsführung 40.000,- €
Kosten der ausgeführten Leitungsführung (parallel zum Sportfeld) - 8.000,- €
Instandsetzung des tangierten Sportfeldes -13.000,- €

Die Einsparungen aufgrund der kostenoptimierende
geänderten Leitungsführung betragen: 19.000,-
Die Mehrkosten für die Errichtung eines Kleinspielfeldes mit Kunststoffrasen und Ballfangzaun würden rund 21.000,- €, gemäß den Angaben StA 52 vom April/Mai 2009, betragen.

Abweichungen vom Baubeschluss
Die Wiederherstellung der Sportfläche in seinem ursprünglichen Zustand (Rasenfläche) kann grundsätzlich aus dem Baubudget KGR 539 finanziert werden (13.000,- €). Die Realisierung als Kunstrasenfläche mit Ballfangzaun kann nach Prüfung durch die Projektleitung (Kostencontrolling) durch das Baubudget gedeckt werden. Nach fernmündlicher Rücksprache mit dem FB 65/2-1 und dem StA 23/GB2 ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Dortmund nach gängiger Praxis erst ab einem Bauvolumen von 250.000,- Euro notwendig. Auf Basis dieser Situation wurde von StA 65 und StA 37 beschlossen, die Kunstrasenfläche mit Ballfangzaun, in der Ausschreibung von StA 52 zu berücksichtigen.(Stand April/Mai 09).

Vergabeverfahren
Nach dem Submissionsergebnis und der Stellungnahme von StA 14 am 03.09.2009, in der StA14 auf submitierte Kosten > 80.000,- Euro für die Kunstrasenfläche hinwies, wurde von der Projektleitung in Absprache mit StA 37 die Auszahlungen, wie von StA 14 gefordert, durch eine Mittelverlagerung im investiven Bereich von Finanzstelle 37E00217004140 mit Finanzposition 780800 zur neuen Finanzstelle 37E00217004141 mit Finanzposition 780800 von StA 37 verlagert. Dies wurde gemäß § 83 Abs. 1 S. 3 GO NRW, vom StA 20 und dem Dezernenten der Feuerwehr genehmigt. Die Finanzierung aus den vorgeplanten Mitteln war somit gesichert. StA 14 stellte neben technischen Aspekten weiterhin fest, dass für das Strasenspielfeld ein Baubeschluss fehlt, da die Kostenberechnung zum Baubeschluss diese nicht gesondert ausweist.
Um die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen endgültig zu klären, wurde ein Termin (Dez. 2009) mit allen am Verfahrenbeteiligten (StÄ/FB 14,19,37 und 65) organisiert. Hier wurde neben bautechnischen und vergabetechnischen Aspekten festgelegt:
- Der FB 65 wird keine Beauftragung gegen die Empfehlung von StA 14 aussprechen.
- StA14 machte den Vorschlag, durch eine abgestimmte Vorlage für den Verwaltungsvorstand
den Beschluss zum Neubau des Kleinsportplatzes nachzuholen.
- Die Amtsleitung von StA 37 wird über den Dezernatsbereich klären, ob Herr
Stüdemann dieses Thema ansprechen wird und mitteilen, inwieweit diese Instandsetzung im gängigen Standard erfolgen soll.


- Die Vorlage wird dann von dem StA 37, dem FB 65 in Absprache mit StA 14 erstellt
und in den VV eingebracht.

Ergebnis:
Um schnellstmöglich eine für die Politik transparente Lösung herbeizuführen, die auch den Anforderungen von StA 14 entsprechen sollte, erstellte StA 37 eine Vorlage für den Rat der Stadt Dortmund (Drucksachen- Nr.: 16485-09). Da eine Aufhebung der Ausschreibung Verzögerungen bewirkt hätte, hat StA 37 zunächst versucht, eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. Diese wurde aber deshalb zurückgezogen,
weil der Rat in einer Sondersitzung in anderer Angelegenheit am 14.01.2010 außerplanmäßig tagte. Vor Einbringung der Vorlage in die Sondersitzung hatte StA 37 es versäumt, die notwendigen Abstimmungen, insbesondere mit StA 14 (Rechnungsprüfungsamt) und StA 65 (Immobilienwirtschaft) herbeizuführen. Aus der o.g. Situation ist es im Sinne des Projektes, diesen Vergabevorgang aufzuheben und
eine Bauzeitenverlängerung für die nördlichen Außenanlagen in Kauf zu nehmen. Alle
Kompensationsmöglichkeiten werden mit dem Ziel, den Betrieb des Ausbildungszentrum für Juni/Juli 2010 zu gewährleisten, ausgeschöpft. Die Aufhebung der Ausschreibung wurde veranlasst. In der von StA 52 neu zu erstellenden und mit StA14 abzustimmenden Ausschreibung wird die Sportfläche nicht als Kunstrasenspielfeld sondern als einfache Rasenfläche wiederhergestellt.
Die vorbereitenden Maßnahmen zur Erstellung der neuen Beschlussvorlage von
StA 37 "Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses" als Kunstrasenspielfeld laufen parallel zur Beantwortung dieser Anfrage.
b) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.01.2010 (Drucksache Nr.:
16485-09-E1)

Der Rat fordert die Verwaltung auf, disziplinarrechtliche Sanktionsmöglichkeiten
gegenüber verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung zu prüfen, deren Verhalten zu einer nicht von einem Ratsbeschluss gedeckten Ausschreibung geführt hat.
(Absatz 1 dieses Antrages wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurück genommen.)

c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2010 (Drucksache Nr.: 16485-09-E7)
1. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Vorlage 16485-09-E4 mit dem Beschlussvorschlag zur Erweiterung des Baubeschlusses für die "Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund" ab.

2. Für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb des Ausbildungszentrums der Feuerwehr werden die notwendigen Aktivitäten in den Belegungsplänen der Sportanlagen im Fredenbaumpark und im Eckeystadion in Eving unter Berücksichtigung der Belange der dort aktiven Sportvereine eingeplant.
3. Die für den Bau des Ausbildungszentrums durch Einsparungen im Baubudget
freigewordenen Mittel in Höhe von 134.000 Euro (115.000 Euro für den Bau des Kunstrasenplatzes einschließlich 19.000 Euro Einsparung durch kostengünstige Hausanschlüsse) werden zweckgebunden dem Jugendamt für Investitionen in die Sanierung von Kinderspielplätzen zur Verfügung gestellt.

4. Die auf Veranlassung von Stadtamt 37 von Stadtamt 20 bereits durchgeführte Mittelverlagerung wird zurückgenommen und entsprechend Ziffer 3. dieses Beschlusses umgesetzt.





d) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.:
16485-09-E8)


Die Verwaltungsvorlage (DS-Nr. 16485-09-E4) wird im dritten Absatz des Beschlusstextes wie folgt geändert:
Die tangierte Rasensportfläche soll den Bedürfnissen der Feuerwehr angepasst, als einfache Rasenfläche wieder hergestellt werden. Eine Finnenbahn, die im Bereich der nördlichen Übungsfläche des Ausbildungszentrums erstellt werden soll, wird realisiert, soweit das beim Baubeschluss festgelegte Budget dadurch nicht überschritten wird.
In der anschließenden Diskussion brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion Rm Tönnes zum Ausdruck, dass nach Auffassung seiner Fraktion die von der Verwaltung vorgeschlagene Errichtung eines Kunstrasenplatzes nicht erforderlich sei, da in fußläufiger Entfernung ausreichend Sportanlagen zur Verfügung stehen, die für die Ausbildungszwecke der Feuerwehr genutzt werden können.

Weiterhin brachte Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass man dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.03.2010 mit Ausnahme der Finnenbahn zustimmen könne.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragte Rm Becker mündlich, dass man die o. a. Stellungnahme der Verwaltung, die seiner Meinung nach sehr aufschlussreich sei, auch dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis geben sollte.

Außerdem begründete Rm Becker (FDP/Bürgerliste) den o. a. Antrag seiner Fraktion vom 23.03.2010, die Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr auf das notwendigste Maß im Rahmen des beim Baubeschluss festgelegten Budgets herzurichten. Dies bedeute letztendlich auch, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste einen Kunstrasenplatz ablehne.

Abschließend wies Rm Becker (FDP/Bürgerliste) daraufhin, dass seine Fraktion den ersten Absatz des Antrages vom 13.01.2010 zurückziehe.

Seitens der CDU-Fraktion machte Rm Krause deutlich, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage sich nicht eigne, der Feuerwehr wie in einigen vergangenen Fällen ihre finanzielle Grenze aufzuzeigen.

Vielmehr gehe es darum, die Sportanlagen des Ausbildungszentrums in einen vernünftigen Zustand zu versetzen, da diese für einen wichtigen Teil der Ausbildung benötigt werden.

Hinzu komme, dass in dem Ausbildungszentrum auch externe Feuerwehrleute ausgebildet werden, wodurch letztendlich die Stadt Dortmund wiederum Einnahmen erzielen könne.

Weiterhin brachte für die SPD-Fraktion Rm Goosmann zum Ausdruck, dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

In seinen Ausführungen machte Rm Goosmann (SPD) auch noch einmal deutlich, dass ein Kunstrasenplatz auf Dauer gesehen die wirtschaftlichste Lösung sei.

Nachdem StK Stüdemann nochmals die Vorteile eines Kunstrasenplatzes dargelegt hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, der in der Sitzung mündlich modifiziert wurde, ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.03.2010 ab.

3. Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.03.2010 ab.

4. Weiterhin zeigte sich der Rat der Stadt damit einverstanden, die Stellungnahme der Verwaltung sowie von Rm Becker (FDP/Bürgerliste) vorgeschlagen, zur Information an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

5. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt in Ergänzung des Grundsatz- und Baubeschlusses zur Errichtung des Ausbildungszentrums an der Seilerstraße in Eving (Drucksache Nr. 06752-04 vom 15.07.2004 und Nr. 11268-08 vom 11.09.2008) die Einbeziehung der Sportflächen in die Errichtung des Ausbildungszentrums der Feuerwehr.

Im Zuge der Rohbauarbeiten des Ausbildungszentrums, Baubeginn im Januar 2009, musste die vorhandene Rasensportfläche der benachbarten Feuerwache 2 durch eine kostensparende Planungsänderung für die Hausanschlüsse der Nachrichten- und Elektrotechnik in Anspruch genommen werden. Diese für das Gesamtprojekt kostenoptimierende Planungsänderung führt die Hausanschlussleitungen für das Ausbildungszentrum entgegen der ursprünglichen Planung über eine ebene Geländefläche parallel zur o.g. Rasensportfläche, so dass eine kompliziertere und kostenintensivere Leitungsführung, die aufgrund der Geländetopografie notwendig geworden wäre, nicht erforderlich war.
Die tangierte Rasensportfläche soll, den Bedürfnissen der Feuerwehr angepasst, als Kunstrasenplatz erstellt werden. Dies lässt eine ganzjährige Nutzung der Sportfläche zu, die Voraussetzung für einen geregelten Schul- und Dienstsportbetrieb ist.
Eine Finnenbahn, die im Bereich der nördlichen Übungsfläche des Ausbildungszentrums erstellt werden soll, ermöglicht einen verletzungsärmeren Dienstsportbetrieb der Feuerwache 2 und des Ausbildungszentrums.

zu TOP 3.5
LKW-Maut
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00682-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.03.2010 (Drucksache Nr.: 00682-10-E1) vor:

Die Verwaltung möge prüfen, ob zur verkehrlichen Entlastung und Lenkungswirkung eine städtische Gebühr für Schwere LKW (SKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen flächendeckend für die Nutzung der Dortmunder Strassen auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO eingeführt werden kann.

Die Verwaltung wird ggf. gebeten Vorschläge für eine Umsetzung zu erarbeiten. Die Verwaltung möge Kosten und Nutzen gegenüber stellen und dabei sowohl technische Möglichkeiten zur Kundenerfassung, als auch eine kostengünstige Einführung einer Stadtvignette prüfen.

Für die Fraktion Die Linke begründete Rm Kowalewski den o. a. Antrag seiner Fraktion und machte dabei deutlich, dass seit Einführung der LKW-Maut auf den Autobahnen es zu immer mehr Verkehrsverlagerungen auf Dortmunder Straßen gekommen sei. Von daher halte seine Fraktion es auch für richtig, zu prüfen, inwieweit die Einführung einer städtischen Gebühr für schwere LKW ab 12 Tonnen möglich sei.

Die entsprechenden Einnahmen könnten dann genutzt werden, um die Kosten der hierdurch verursachten Straßenschäden zu reduzieren.

Seitens der CDU-Fraktion machte anschließend Rm Pisula bezugnehmend auf den Antrag der Fraktion Die Linke deutlich, dass dieser Antrag weder umsetzbar, noch gewünscht bzw. als sinnvoll von seiner Fraktion erachtet werde. Weiterhin könne man sich kaum vorstellen, dass eine derartige Maut überhaupt rechtlich möglich sei.

Außerdem sei es Wille des Rates der Stadt, das Dortmund als Logistik-Standort weiterentwickelt werde. Eine derartige Straßengebühr wäre dabei sicherlich kontraproduktiv.

Bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Pisula (CDU) machten Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Harnisch (SPD) sowie Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass auch ihre Fraktionen aus den genannten Gründen den Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werden.

Nachdem StR Sierau verdeutlicht hatte, dass es für das Anliegen der Fraktion Die Linke derzeit keine Rechtsgrundlage gebe, machte er darauf aufmerksam, dass der Städtetag gefordert habe, die Kommunen für die Nutzung der nachgeordneten Straßen angemessen an der LKW-Maut zu beteiligen.

Abschließend stellte Rm Münch (FBI) folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an die Bundesregierung, die B1 für LKW als mautpflichtig auszuweisen.“

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 18.03.2010 ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag ab.

zu TOP 3.6
Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund
hier: Benennung eines Ratsmitgliedes für die Berufung als Vertreter/in für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - in die Kommission nach § 32 LuftVG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00633-10)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2010 (Drucksache Nr.: 00633-10-E1)
Für die Besetzung in die Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den Flughafen Dortmund wird Ingrid Reuter als Vertreterin für die Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster – Luftfahrtbehörde – berufen.




b) Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00633-10-E2)
Der Rat der Stadt benennt das Ratsmitglied Thomas Pisula als Stellvertreter des Vertreters der Stadt Dortmund in die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er das Ratsmitglied, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

c) Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00633-10-E3)
Der Rat der Stadt Dortmund benennt das Ratsmitglied Frau Monika Lührs als Vertreterin der Stadt Dortmund in die Kommission nach 32b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt der Rat das Ratsmitglied, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Tönnes, dass es seit vielen Jahren quasi Tradition gewesen sei, dass der oder die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bzw. jetzt Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in die Lärmschutzkommission für den Flughafen Dortmund berufen wurde. Von daher habe auch seine Fraktion Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) als neue Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien für diese Aufgabe vorgeschlagen.


Anschließend erklärten Rm Monegel (CDU) sowie Rm Prüsse (SPD), dass ihre Fraktionen für eine politische Pluralität in der Lärmschutzkommission für den Flughafen Dortmund seien. Da StR Steitz für die Verwaltung bereits in der Lärmschutzkommission vertreten und dieser durchaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu zuordnen sei, halte man es durchaus für gerechtfertigt, wenn ihre Fraktionen Rm Lührs (SPD) zum Mitglied und Rm Pisula (CDU) als deren Stellvertreter vorgeschlagen werden.

Nachdem Rm Reinbold (FDP/Bürgerliste) darauf hingewiesen hatte, dass seine Fraktion die Abstimmung zu diesen Tagesordnungspunkt freigegeben habe, brachte anschließend StR Steitz zum Ausdruck, dass er in der Lärmschutzkommission für den Flughafen Dortmund nicht die Interessen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sondern letztendlich die Interessen der Verwaltung als Umweltdezernent wahrnehme.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und weiterer Stimmenthaltungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2010 ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und weiterer Stimmenthaltungen beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie weiterer Gegenstimmen den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 23.03.2010.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und weiterer Stimmenthaltungen beschliesst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie weiterer Gegenstimmen den o. a. Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2010.

4. Unter Einbeziehung der o. a. Beschlüsse fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie weiterer Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie weiterer Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt Rm Lührs als Vertreterin der Stadt Dortmund und Rm Pisula als deren Stellvertreter in die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er das Ratsmitglied, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.


zu TOP 3.7
Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems (metrorad Ruhr)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15929-09)

Nach kurzer Diskussion, in der StR Sierau hinsichtlich der finanziellen Bedenken der CDU-Fraktion darauf hingewiesen hatte, dass der relativ geringe Eigenanteil der Stadt Dortmund aus den bestehenden Budgets der Fachbereiche finanziert werde, fasste der Rat der Stadt letztendlich einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt dem Aufbau eines ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems „metrorad Ruhr“ zu. Die Standorte für die Leihstationen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 6.1
Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00355-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes ( Schwerbehindertenrecht SGB IX und Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz ) dauerhaft fortzuführen.

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2008/09
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00068-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2009, abschließend mit einer Bilanzsumme von 44.819 T€ und einem tarifbedingten Jahresverlust in Höhe von 1.458.483,92 Euro, und der Lagebericht 2008/09 werden festgestellt.

Die aufgelaufenen Verluste in Höhe von 1.952.095,36 Euro werden ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt aus den bereits im Jahr 2009 ausgezahlten Mittel, die zur Deckung der Mehraufwendungen bereitgestellt wurden.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 7.2
"Pakt für den Sport in Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00384-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes folgende Unterlagen vor:

a) Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 09.03.2010:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Die Sportförderung in Dortmund soll auch in Zeiten knapper Kassen den Sportvereinen eine verlässliche finanzielle Basis und die nötige Planungssicherheit bieten.

Aus diesem Grund wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Stadtsportbund in Verhandlungen zu treten, die bisherige jährliche Vergabepraxis der Fördermittel zukünftig in 5-Jahresverträgen zu regeln. Dort soll auch der bereits vom Rat beschlossene Verzicht von Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen verankert werden.“


Begründung:

Bei den Beratungen zur Nachtragssatzung im Dezember letzten Jahres ist der 20%igen Kürzung der Sportfördermittel auf Antrag der SPD-Fraktion nur zugestimmt worden, wenn die Vereine auch in Zukunft keine zusätzlichen Nutzungsgebühren für Sportstätten bezahlen müssen.

Diese Absicht soll sich in einem langfristigen Vertrag genauso wiederfinden, wie die Absicht, die Fördermittel in der nun reduzierten Form zumindest für einen Planungszeitraum von 5 Jahren zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen 1 Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, einen „Pakt für den Sport in Dortmund“ abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abschluss dieses Paktes mit dem StadtSportBund Dortmund e.V. vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Stadtsportbund in Verhandlungen zu treten, die bisherige jährliche Vergabepraxis der Fördermittel zukünftig in 5-Jahresverträgen zu regeln. Dort soll auch der bereits vom Rat beschlossene Verzicht von Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen verankert werden.

b) Stellungnahme des Vorsitzendes des Behindertenpolitischen Netzwerkes:
Stellungnahme
Die Stadt Dortmund hat mit dem Beitritt zur Erklärung von Barcelona „Die Stadt
und die Behinderten“ und der Verabschiedung der Satzung über die Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund deutlich gemacht,
dass Ziel städtischen Handelns ein barriere- und diskriminierungsfreies Zusammenleben
von Menschen mit und ohne Behinderungen in Dortmund ist. Diese Zielvorstellung gilt über alle Bereiche städtischen Handelns, auch im Bereich Sport. Eine Ergänzung des „Paktes für den Sport“ ist auf diesem Hintergrund geboten.

Zum Vereinbarungstext im Einzelnen:
1. Präambel, 2. Satz: (...)gesundheitsbewusstes Altern und die Integration insbesondere von Menschen mit und ohne Behinderung werden (...)

2. Präambel, 5. Satz: (...) auch gute Möglichkeiten zur Integration unterschiedlicher
gesellschaftlicher Gruppen wie zum Beispiel von Menschen mit und ohne Behinderung.

3. Seite 1 letzter Satz: Dabei werden im Sinne des Diversity Mainstreaming die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen u.a. von Frauen und Männern, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und Menschen mit und ohne Behinderung berücksichtigt.

4. Seite 2, Abschnitt „Sportpolitik, Sportverwaltung und Sportselbstverwaltung“
neuen Satz am Ende des Abschnitts einfügen: Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung
entwickeln u.a der StadtSportBund, das Behindertenpolitische Netzwerk und die Stadt Dortmund die Sportinfrastruktur mit dem Ziel der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit weiter.

5. Seite 3 Absatz „Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen“ neuen Satz am Ende des Abschnitts einfügen: Ein Ziel der Mittelverwendung ist die barrierefreie Ertüchtigung der Dortmunder Sportinfrastruktur.

6. Seite 3 Absatz „Sportstättenentwicklung“, neuer Spiegelstrich unter „Handlungsbedarf
besteht beispielsweise aber noch bei der barrierefreien Ertüchtigung des Sportstättenbestandes und einer umfassenden Verwirklichung von Barrierefreiheit bei Neubauten und größeren Umbauten

7. Seite 4 Abschnitt „Sportstättenbau und Sportstättenerhalt“ letzter Satz neu: „Bei der Sportstättenentwicklung sind insbesondere die Erwartungen an die zukünftige Nutzung und den sich ändernden Lebensgewohnheiten durch den demographischen Wandel (Vergrößerung des Anteils älterer und behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung) zu berücksichtigen.

8. Seite 5 Abschnitt „Sport für alle“ neuen Satz am Ende des Abschnitts einfügen:
Integrierter Sport im Sportverein und Sport im Behindertensportverein sind zwei unverzichtbare und auszuweitende Möglichkeit für Dortmunder/innen mit Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre gesundheitliche Situation zu verbessern.

9. Seite 5 Abschnitt „Schulsport/Sport im Ganztag“ neuer Satz hinter Satz 2:
Insbesondere sollen die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass Schüler/innen mit Behinderung am Sportunterricht und Bewegungsangeboten teilnehmen können.

10. Seite 6 Abschnitt „Stellung des Leistungssports“ neuer Satz nach Satz
2: Die Sportinfrastruktur wird so weiter entwickelt, dass nationale und internationale
Wettbewerbe im Behindertenleistungsport in Dortmund stattfinden können.

11. Seite 7 „Stellung des Leistungssportes“, Abschnitt „Gründung einer Sportstiftung“, Ergänzung des Abschnitts: Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden sowohl in der Formulierung des Stiftungszwecks wie in der Zusammensetzung der Stiftungsgremien berücksichtigt.

c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00384-10-E3):
1. Es ist sicherzustellen, dass die politisch zuständigen Gremien in dem „Pakt für den Sport“ vollständig eingebunden sind und an den daraus resultierenden Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
2. Die Anregungen des „Behindertenpolitischen Netzwerkes“ zum „Pakt für den Sport in Dortmund“, die allen Fraktionen vorliegen, werden vollständig aufgenommen und in den vorliegenden Text eingearbeitet.

3. In die Präambel wird folgende Ergänzung aufgenommen:
Stadt und Stadtsportbund verpflichten sich, über das Bestehende hinaus zukunftsfähige, multifunktionale und an der demografischen Entwicklung orientierte Konzepte für den Sport in Dortmund zu entwickeln.

4. In den Passus „Sportstättenentwicklungsplanung“ (S. 3) wird folgender Absatz eingefügt: „Die Sportstättenentwicklungsplanung orientiert sich an einem Leitbild der Sportentwicklung, das in besonderer Weise multifunktionale, wohnortnahe und Mehrgenerationenkonzepte für die Nutzung von Sportstätten vorsieht.“

5. Der 3. Satz auf Seite 4 im Passus „Sportstättennutzung“ wird folgendermaßen ergänzt und geändert: „Im Gegenzug bereitet der StadtSportBund Informationen über sachgerechte Mitverantwortungsmodelle zu Pflege, Erhalt und Betrieb der Sportstätten auf, die dazu geeignet sind, den kommunalen Haushalt zu entlasten. Diese stellt er seinen Mitgliedern als Musteranleitung zur Verfügung.“

6. Die Verwaltung wird gebeten, die Passage „Sport für alle“ (S. 4f) dahingehend zu ergänzen, dass sich Stadt und Stadtsportbund verpflichten, über die bisherigen Ansätze hinaus Angebote verstärkt für Migrantenkinder und Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu schaffen und entsprechende Konzepte zu entwickeln.

7. Der Rat spricht sich dafür aus, die Aufgaben einer Sportstiftung dahingehend zu definieren, dass neben leistungssportlichen Anforderungen auch Projekte berücksichtigt und unterstützt werden, die der Förderung des Kinder-, Jugend- und SeniorInnensports sowie der Sportmedizin dienen.

8. Im zweiten Absatz zur Gründung einer Sportstiftung in der Passage „Stellung des Leistungssports“ (S. 7) wird folgende Änderung vorgenommen: „Der StadtSportBund übernimmt die Initiative zur Gründung einer Sportstiftung. Dabei wird sie von der Stadt Dortmund unterstützt. Der Betrieb und die Verwaltung obliegen dem StadtSportBund.“

9. Der Absatz „Sportlerehrungen“ (S. 7) wird im 4. Satz folgendermaßen geändert: „Die Sportlerehrung wird durch die Stadt Dortmund unterstützt.“

10. In der Passage „Finanzierung, Gewinnung von Partnern aus Industrie und Wirtschaft als Ko-Partner des Paktes für den Sport“ (S. 8) soll es in Zeile 11 heißen: „Die Stadt Dortmund und der StadtSportBund planen, einen Förderkreis ins Leben zu rufen, …“


Seitens der Verwaltung wies zunächst StK Stüdemann hinsichtlich der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes daraufhin, dass die hierin enthaltenen Anregungen zunächst mit der anderen Seite, also dem StadtSportBund besprochen werden müssen, bevor diese in den Pakt für den Sport in Dortmund einfließen können.

Von daher schlug StK Stüdemann vor, die Vorlage zunächst in der vorgelegten Form zu beschliessen. Man könne dann im nachhinein diesen Pakt mit den konsensfähigen Änderungsvorschlägen modifizieren.

Anschließend begründeten für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Dr. Brunsing und Rm Märkel den von ihrer Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag, der letztendlich dazu diene solle, den Pakt für den Sport in Dortmund zu qualifizieren.

Gleichzeitig brachte man dabei zum Ausdruck, dass ihre Fraktion zum Sport in Dortmund stehe, man aber eine nachhaltige stärkere zukunftsgewandte Ausrichtung des Sports und der Sportentwicklung in Dortmund erwarte.

Außerdem wies man in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ihre Fraktion die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, die auf einem SPD-Antrag basiere, ablehne, da es aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich sei, hier eine Festlegung für fünf Jahre zu beschliessen.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her zum Pakt für den Sport in Dortmund, so wie dieser in der Verwaltungsvorlage dokumentiert sei, stehe. Nicht mittragen könne man dagegen die in der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen Veränderungen.

Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Balzer deutlich, dass sich seine Fraktion für eine Beschlussfassung des Paktes für den Sport in Dortmund, so wie dies vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit unter Einbeziehung des dort vorgelegten Antrages der SPD-Fraktion empfohlen wurde, sei.

Hinsichtlich der Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes sollte man so verfahren, wie dies von StK Stüdemann vorgeschlagen worden sei.

Ablehnen dagegen werde die SPD-Fraktion den kurzfristig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die CDU-Fraktion Rm Mais zum Ausdruck, dass ihre Fraktion den Pakt für den Sport in Dortmund unterstütze.

Weiterhin machte Rm Mais (CDU) deutlich, dass ihre Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Ausnahme der Punkte 2 und 10 zustimmen könne.

Hinsichtlich der Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes sollte man so verfahren, wie dies von StK Stüdemann vorgeschlagen wurde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschliesst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste die Punkte 1 und 3 bis 9 aus dem o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2010.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Punkte 2 bis 10 aus dem o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2010 ab.

Vor der weiteren Abstimmung wies Bm´in Jörder daraufhin, dass die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und der soeben beschlossene Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich wiedersprechen, so dass sie letztendlich nachfolgend über die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der beschlossenen Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen lassen werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Punkte des Antrages der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2010 folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, einen „Pakt für den Sport in Dortmund“ abzuschließen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Abschluss dieses Paktes mit dem StadtSportBund Dortmund e.V. vorzunehmen.

Hinsichtlich der o. a. Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes bestand Einvernehmen, dass man diesbezüglich, wie von StK Stüdemann vorgeschlagen wurde, verfahren solle.

8. Schule

zu TOP 8.1
Auflösung der Hauptschule Derne zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00065-10)

Für die Fraktion Die Linke brachte Rm Kosan-Yüzer zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die Auflösung der Hauptschule Derne zum Ende des Schuljahres 2010/2011 aufgrund der hervorragenden Arbeit dieser Schule ablehnen werde.

Dagegen brachten Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Spieß (SPD), Rm Schreurs (SPD) sowie
Rm Neumann (CDU) bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Schulausschuss zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen der Auflösung der Hauptschule Derne zum Ende des Schuljahres 2010/2011 entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses vom 10.03.2010 zustimmen werden, da man aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohnehin keine andere Wahl habe.


Entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses vom 10.03.2010 fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Bei Schließung der Hauptschule Derne ist unabdingbar darauf zu achten, dass bei dem Übergang auf andere Schulen die Klassenverbände möglichst nicht auseinander gerissen werden. Ausnahmen auf Wunsch von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt beschliesst

die Auflösung der Hauptschule Derne, Altenderner Straße 54, 44329 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011) nach § 81 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00356-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 24.03.2010 vor:

1. Der Rat lehnt Einsparungen im Küchenbereich der Fabido Kindertagesstätten ab.
2. Der Rat lehnt die Schließung von Wirtschaftsküchen und die Umstellung auf sogenannte Caterer ab.

Für die SPD-Fraktion brachte Rm Sohn zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes FABIDO zustimmen werde.


Weiterhin machte Rm Sohn (SPD) deutlich, dass man bei der Beschlussfassung hinsichtlich des Nachtragshaushaltes 2009 am 26.11.2009 beschlossen habe, dass man einer Schließung der Küchen nicht zustimme. Anstatt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich ein ausgewogenes Konzept zu erstellen. Von daher halte man eine Beschlussfassung des Antrages der Fraktion Die Linke für nicht erforderlich.

Anschließend begründete seitens der Fraktion Die Linke Rm Konak den diesbezüglich von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag und machte dabei gleichzeitig die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des Wirtschaftsplanes des für den Eigenbetrieb FABIDO deutlich.

Als Hauptgrund hierfür nannte Rm Konak (Die Linke) die offensichtlich geplanten Einsparungen im Küchenbereich. Obwohl der Rat der Stadt – so wie dies auch von Rm Sohn (SPD) dargestellt wurde – am 26.11.2009 anders beschlossen habe, versuche man nun über den Wirtschaftsplan diesen Beschluss zu umgehen und das Catering einzuführen. Von daher wolle ihre Fraktion durch den vorgelegten Antrag diesen Beschluss noch einmal bekräftigen.

In der weiteren Diskussion machten Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Liedschulte (CDU) deutlich, dass ihre Fraktionen dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb FABIDO zustimmen und aus den von Rm Sohn (SPD) genannten Gründen den Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 24.03.2010 ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2010 mit Anlagen.

zu TOP 9.2
Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00453-10)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.03.2010 vor:

Als weitere beratende Mitglieder werden in die Satzung aufgenommen:
- Leiter/in des Familien-Projektes (mit den Aufgaben und Inhalten)
- Vertreter/in der ARGE

Unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.3.a
Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt

Nachdem bezugnehmend auf die Beratungen im Ausschuss für Kultur, Jugend und Freizeit und im Schulausschuss Rm Liedschulte (CDU), Rm Sohn (SPD), Rm Becker (FDP/Bürgerliste),
Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Dr. Tautorat (Die Linke) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen bzw. Rm Münch (FBI) sein Abstimmungsverhalten zu den Tagesordnungspunkten 9.3.a bis 9.3.f kurz erläutert hatten, wies StK Stüdemann hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 9.3.a daraufhin, dass der Rat der Stadt bereits unter dem Tagesordnungspunkt 2.2.b der Übertragung der Ermächtigungen des Jahresabschlusses 2009 und damit auch über die Mittel für den Kindertagesstättenbau in der Dortmunder Nordstadt positiv entschieden habe.


Außerdem riet StK Stüdemann in diesem Zusammenhang davon ab, diesbezüglich einen Beschluss hinsichtlich des Kaufes des Gebäudes in der Humboldstraße zu fassen. Von daher schlug er vor, die entsprechende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Tagesordnungspunkt 9.3.a entsprechend zu modifizieren.

Außerdem wies auf Nachfrage StK Stüdemann hinsichtlich der Thematik „Finanzierung der Schulsozialarbeit (TOP 9.3.e)“ daraufhin, dass sich mittlerweile die Bezirksregierung in dieser Angelegenheit kooperativ zeige und es von daher möglich sein werde, die diesbezüglichen Verträge fortzusetzen.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkungen fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen von StK Stüdemann hierzu fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die im Haushalt noch zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen vorrangig in die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken. Der Rat der Stadt erwartet, dass dabei insbesondere die geplanten und im Grundsatz vom Rat bereits beschlossenen fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt finanziert und unverzüglich realisiert werden.

Der Rat der Stadt stellt fest, dass

1. Verzögerungen beim geplanten Neubau der 5 Tageseinrichtungen in der Nordstadt nicht hinnehmbar sind, weil Kinder dieser Einzugsbereiche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besitzen;

2. die erforderlichen fehlenden Baubeschlüsse mit einen verlässlichen Zeit- und Umsetzungsplan schnellstens zu erwirken.

zu TOP 9.3.b
Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab.

1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zur baldigen Umsetzung des KITA-Anspruchs in der Nordstadt alle Möglichkeiten einer alternativen Finanzierung für den Bau der Tageseinrichtungen zu prüfen, damit schnellstmöglich der Rechtsanspruch für Kinder auf einen Kindergartenplatz gewährleistet werden kann und die Kosten in den Haushaltsberatungen 2010 ff berücksichtigt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob diese in Modulbauweise errichtet werden können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für eine alternative Nutzung bzw. eine Mehrfachnutzung der Tageseinrichtungen zu erarbeiten.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Betreibermodelle zu prüfen. Hier sind insbesondere Gespräche mit Freien Trägern aufzunehmen, um zu eruieren, ob diese noch freie Kapazitäten in bereits vorhandenen Einrichtungen haben bzw. inwieweit diese Interesse an einer Übernahme einer Trägerschaft haben.

zu TOP 9.3.c
Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.03.2010 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (jedoch Zustimmung zu Punkt 1) und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1) Der Rat hält die bisherigen unterstützenden und fördernden Maßnahmen im Bildungsbereich für weiterhin dringend notwendig. Das betrifft insbesondere die Maßnahmen und Stellen der Schulsozialarbeit.

2) Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Haushalt noch zur Verfügung stehende Mittel vorrangig in die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken, um den Erhalt der genannten Maßnahmen sicherzustellen.

3) Der Rat fordert den Regierungspräsidenten auf, bei einer Bewertung der Haushaltssituation der Stadt zu berücksichtigen, dass unterstützende und fördernde Maßnahmen im Bildungsbereich perspektivisch dazu beitragen, Jugendhilfekosten oder andere städtische Sozialleistungen zu reduzieren.

zu TOP 9.3.d
Neubau von fünf Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zu:

Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, zu beschließen, dass die im Haushalt noch bereit stehenden Mitteln für Investitionen vorrangig für die geplanten (und im Grundsatz vom Rat bereits beschlossenen) fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt verwendet werden. Mit der Realisierung der geplanten Baumaßnahmen soll unverzüglich begonnen werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord weist ausdrücklich auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz hin.



zu TOP 9.3.e
Schulsozialarbeit

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Antrag von Rm Münch (FBI) (Drucksache Nr.: 00433-10-E1) ab:

Da die Schulpsychologische Beratungsstelle den Dortmunder Schülerinnen und Schülern weitgehend unbekannt ist, ihre Tätigkeit angesichts aktueller Problemen wie Mobbing und Amokläufen jedoch von erheblicher Bedeutung ist, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, durch geeignete Mittel die Beratungsstelle der Schülerschaft an allen Dortmunder Schulen und Berufskollegs bekannt zu machen.

Entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses vom 10.03.2010 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2010 die Maßnahmen zur Unterstützung von Bildung, Erziehung und Integration an Dortmunder Schulen angemessen zu berücksichtigen und für die Schulsozialarbeiter(innen) eine kontinuierliche Weiterbeschäftigung sicherzustellen.

zu TOP 9.3.f
Keine Kürzungen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Jugendfreizeitstätten und dem Jugendhilfedienst

Der Rat der Stadt lehnt entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 17.03.2010 mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Antrag von Rm Münch (FBI) ab:

Angesichts der diskutierten Kürzung von 33 von der Stadt bezahlten + 33 vom Land bezahlten Sozialarbeiterstellen in Schulen möge der Rat der Stadt Dortmund unmissverständlich beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund ist sich seiner großen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen als die Zukunft dieser Stadt bewusst und lehnt angesichts der aktuellen schwierigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein Kürzung bei deren Betreuung in Schulen, Jugendfreizeitstätten und dem Jugendhilfedienst ab.
Vernachlässigte Kinder und Jugendliche sind die Probleme von morgen und sollten durch eine fachkundige Betreuung präventiv für eine selbstgestaltete Zukunft vorbereitet werden.

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
TZ-Invest Dortmund GmbH - Stammkapitalerhöhungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00275-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Stammkapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln der TZ-Invest Dortmund GmbH auf 600.000 € zu.

zu TOP 10.2
Übernahme von Aktien der RW Holding AG durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00552-10)

Für die Fraktion Die Linke brachte Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Vorlage zum
o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da für seine Fraktion eine Übernahme von RWE-Aktien quasi auf Pump zu riskant sei, und zum anderen seine Fraktion aus den bekannten Gründen die Geschäftspolitik der RWE ablehne.


Weiterhin brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass auch ihre Fraktion der zu beschliessenden Aktien-Übernahme nicht zustimmen werde, da für ihre Fraktion der Kauf von Aktien wie im vorliegenden Fall keine kommunale Aufgabe sei. Im übrigen schätze ihre Fraktion das diesbezüglich Risiko für zu hoch ein.

Auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) brachte zum Ausdruck, dass seine Fraktion der hier zu beschliessenden Aktien-Übernahme nicht zustimmen werde, da letztendlich seine Fraktion und auch seine Partei die Energiepolitik der RWE nicht mittrage. Hinzu komme, dass diese Angelegenheit schnell zu einem Zuschussgeschäft werden könne.

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die Übernahme von 254.457 Stück RW Holding-Aktien durch die Dortmunder Stadtwerke AG.

zu TOP 10.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00539-10)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von
9.469.885,01 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 3.064.031,63 €.



zu TOP 10.4
Bürgerhaushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00680-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00680-10-E1) vor:

1. Zum Haushaltsjahr 2011 wird die Dezernentenstelle des scheidenden Kulturdezernenten nicht wiederbesetzt.

2. Der investive Teil des Haushalts für Kultur, Sport und Freizeit wird in einem Investitionsbudget zusammengefasst. Die Kämmerei bestimmt die Höhe des verfügbaren Investitionsbudgets für Kultur, Sport und Freizeit.

3. Das Investitionsbudget soll den Bürgern der Stadt Dortmund zur Aufstellung eines Bürgerhaushaltes im Bereich Kultur, Sport und Freizeit zur Verfügung gestellt werden. Die Aufstellung des Bürgerhaushaltes für 2011 beginnt mit der Verabschiedung des Haushaltes 2010 in der Form eines dreistufigen Verfahren nach dem Vorbild des Bürgerhaushaltes von Porto Allegre. Der Bürgerhaushalt soll kontinuierlich fortgeführt werden.

Stufe 1: In Bürgerversammlungen auf Stadtbezirksebene (je Stadtbezirk mindestens drei Versammlungen) stellt der bisherige Kulturdezernent die Arbeit des Jahres 2010 in der Form eines Rechenschaftsberichtes vor und informiert über die Höhe des Investitionsbudgets.
Stufe 2: Die Bürgerversammlungen wählen Delegierte. Die Delegierten sammeln die Haushaltsvorschläge der Bevölkerung und harmonisieren diese mit dem Haushaltsplan der Verwaltung. Die Delegiertenversammlung entscheidet autonom in Abwesenheit der Verwaltung über die Prioritätensetzung der Haushaltsvorschläge und erarbeitet einen Verteilungsschlüssel für das Budget bezogen auf das Stadtgebiet.
Stufe 3: Die Delegiertenversammlung wählt einen Delegiertenrat. Er koordiniert die Arbeit der Delegierten in den jeweiligen Stadtbezirken. Der Delegiertenrat übergibt dem Oberbürgermeister zum Abschluss der Beratungen den fertigen Haushaltsentwurf. Das Büro des Oberbürgermeisters klärt mit dem Delegiertenrat strittige Fragen. Der Haushaltsentwurf wird danach in den Rat eingebracht. Über die Entscheidungen des Rates bezogen auf den Bürgerhaushalt, die Umsetzung der Beschlüsse durch die Verwaltung und die Arbeit der Delegierten ist auf den Bürgerversammlungen des jeweiligen Folgejahres Rechenschaft abzulegen. Der Delegiertenrat begleitet die Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Beschluss des Haushaltes.

Bei Antragsbegründung wies für die Fraktion Die Linke Rm Kowlewski daraufhin, dass es eine Reihe von Städten in Deutschland gebe, die bereits einen Bürgerhaushalt haben. Von daher sollte man auch in Dortmund, so wie dies seine Fraktion beantragt habe, den Versuch unternehmen, durch die Einführung eines Bürgerhaushaltes ein Stück mehr Demokratie zu wagen.

Seitens der SPD-Fraktion begründete Rm Starke die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linke. Zum einen halte man die von der Fraktion Die Linke vorgeschlagene Verfahrensweise für rechtlich nicht tragbar, zum anderen haben die Versuche in anderen Städten gezeigt, dass gerade in Zeiten knapper Kassen ein Bürgerhaushalt nicht verwirklichbar sei.

Abschließend wies Rm Starke (SPD) daraufhin, dass der Rat der Stadt bereits vor drei Jahren beschlossen habe, dass der Haushalt der Stadt verständlicher und nachvollziehbarer für die Menschen in Dortmund dargestellt werde.




Bezugnehmend auf die Ausführungen von Rm Starke (SPD) machte StK Stüdemann darauf aufmerksam, dass man nach Ostern den Haushalt der Stadt Dortmund zusammengefasst in Themenkomplexen in der Öffentlichkeit verständlich darstellen werde, um so mit der Bürgerschaft und den Interessensverbänden hierüber ins Gespräch zu kommen, was er für sehr wichtig halte.

Weiterhin erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass auch seine Fraktion sich vor drei Jahren zusammen mit der SPD-Fraktion für ein Bürgerhaushalt ausgesprochen habe, aber man mittlerweile feststellen musste, dass gerade in Zeiten knapper Kassen dies sehr schwierig sei. Im übrigen halte man den im Antrag der Fraktion Die Linke enthaltenen Ansatz für falsch.

Anschließend machte auch Rm Reppin (CDU) deutlich, dass seine Fraktion aus den bereits dargestellten Gründen den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde. Dagegen begrüße die
CDU-Fraktion die diesbezüglichen Anmerkungen von StK Stüdemann, da es seiner Meinung nach wichtig sei, Verständnis in der Bürgerschaft für diesen Themenkomplex zu erzeugen.


Abschließend erklärte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), dass der im vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke enthaltene Ansatz sicherlich teilweise interessant und überlegenswert sei. So etwas könne man allerdings nur machen, wenn einer Kommune ausreichend frei verfügbare Finanzmittel zur Verfügung stehen, was leider derzeit in Dortmund nicht der Fall sei. Von daher werde auch seine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.03.2010 ab.

zu TOP 10.5
Pachtzahlungen des Dortmunder Flughafens
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00681-10)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 10.6
Finanzierung Dortmunder U
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00683-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00683-10-E1) vor:

Die Differenz (3,21 Mio. €) zwischen den zuletzt beantragten Kosten (45,79 Mio. €) für den Aus- und Umbau des U-Turms und den momentan errechneten Kosten (49 Mio. €) werden nicht aus öffentlichen Geldern des Haushalts, sondern durch die Gründung einer privaten Stiftung aufgebracht. Zusätzlich soll diese Stiftung auch die anfallenden Kosten für den Betrieb des U-Turms übernehmen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, alle Möglichkeiten einer solchen privaten Stiftung zu entwickeln.


Bei der Antragsbegründung machte Rm Kosan-Yüzer (Die Linke) deutlich, dass aufgrund der desolaten Haushaltslage und den Kürzungen in vielen Bereichen, insbesondere im Sozialen, bei Kinder- und Jungend sowie der Bildung nach Auffassung ihrer Fraktion eine andere Form der Finanzierung für Projekte, wie das Dortmunder U, gefunden werden müsse, die den städtischen Haushalt nachhaltig entlaste.




Nachdem Bm´in Jörder darauf hingewiesen hatte, dass sich der Rat der Stadt in den letzten drei Monaten sich mehrfach mit dieser Thematik befasst habe, lehnte der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von
Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 23.03.2010 ab.


zu TOP 10.7
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00678-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00678-10-E1):
1. EU-Prüfverfahren:
Der Rat fordert die EU-Kommission auf, das seit September 2007 laufende Hauptverfahren (Aktenzeichen C 26 / 07) nunmehr zügig zu einem Abschluss zu bringen.
2. Start- und Landebahn:
Der Rat beschließt, den derzeitigen Zustand der Start- und Landebahn von insgesamt 2.000 m Länge und 45 m Breite als Endausbaustufe zu betrachten.
3. Planfeststellungsverfahren:
Der Rat beschließt, von einem für den Ausbau der Start-/Landebahn notwendigen Planänderungsverfahren gemäß § 8 Luftverkehrsgesetz i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz NRW Abstand zu nehmen.

b) Antrag der FDP vom 23.03.2010 (Drucksache Nr.: 00678-10-E2):
Der Rat der Stadt empfiehlt der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH im Rahmen seines Empfehlungsrechts (§ 11 II Nr. 6 Gesellschaftsvertrag), die Betriebszeiten von derzeit 6 – 22 Uhr den Anforderungen des Marktes für eine Versuchszeit von zwei Jahren etwas anzupassen. Dabei soll der Rahmen nicht über eine Betriebszeit von maximal 6 bis 23 Uhr hinausgehen. Die Flughafen-Geschäftsführung wird gebeten, zwei bis drei Modelle, die diesen Prämissen gerecht werden, zu erarbeiten.
Seitens der CDU-Fraktion beantragte Rm Pisula, dass der Rat der Stadt sich nicht mit den beiden o. a. Anträgen befassen solle, da man sich genau mit dieser Thematik in der letzten Sitzung des Rates der Stadt ausführlich befasst habe.

Dagegen sprach sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) für eine Befassung der o. a. Anträge aus, da man in der letzten Ratssitzung nicht über den Inhalt der nun vorliegenden Anträge diskutiert bzw. abgestimmt habe.

Da es bei dem Betreiber des Dortmunder Flughafens offensichtlich Bemühungen gebe, Mehrheiten für ein Planfeststellungsverfahren hinsichtlich des Ausbaus der Start-/Landebahn des Dortmunder Flughafens zu organisieren, sehe sie in dem soeben erfolgten Geschäftsordnungsantrag von Rm Pisula (CDU) einen Verfahrenstrick der CDU-Fraktion, um dieses Thema zum jetzigen Zeitpunkt vom Tisch zu bekommen.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) sich nicht mit dem beiden o. a. Anträgen zu befassen.

Anschließend erklärte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) in einer persönlichen Bemerkung, dass sie schwer enttäuscht von dem Verhalten der CDU-Fraktion in dieser Angelegenheit sei.


zu TOP 10.8
Situation am Fritz-Henßler-Berufskolleg
Prüfauftrag Standortalternative Dortmunder U
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2010
(Drucksache Nr.: 00707-10-E2)

Hinsichtlich des von der SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellten Antrages (Drucksache Nr.: 00707-10-E2) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Eine Unterbringung des Fritz-Henßler-Berufskollegs auf der Nordfläche des Geländes der
ehemaligen Unionbrauerei kann nur erfolgen, wenn auf eine Verlagerung des Robert-Schuman-BK verzichtet wird. Das Robert-Schuman-BK ist an der Sckellstraße in einem ehemaligen Gymnasium untergebracht. Das Gebäude ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Um den Unterricht abdecken zu können, mussten zwischenzeitlich zusätzliche Klassencontainer (Anmietung) aufgestellt werden.

Die voraussichtlichen Kosten einer Sanierung wurden bereits 2006 ermittelt und stellen sich
wie folgt dar:

Kostenschätzungen aus 2006:
Assmann: rd. 12,5 Mio €
StA65: rd. 14,75 Mio €

Zusätzlich hierzu sind Aufwendungen für folgende Arbeiten zu erwarten, die in den og. Beträgen nicht enthalten sind:

· Neuere Regelungen über energetische Standards;
· Zwischenzeitlich durch Weiterentwicklung zu ermittelnde Nutzungsanpassungen;
· Umzugskonzept und daraus resultierende Folgekosten während der Bauphase;
· StA 65 hat das Vorentwurfskonzept Stand 2006 mit Denkmalpflege abgestimmt, evt.

entstehen weitere Aufwendungen;

· Grundsanierung Bereich Kinder- und Jugendtheater (es wurden nur betriebserhaltende
Maßnahmen durchgeführt, da es diesbezüglich noch keine abschließende
Standortdiskussion gegeben hat). Diese ist auch bei einem Verbleib des Robert-
Schumann-Kollegs an der Sckellstraße zu führen, da das Kinder- und Jugendtheater
die ehemalige Aula der Schule nutzt und diese Flächen somit der Schule fehlen.

Da es sich um ein ehemaliges Gymnasium handelt, ist das Gebäude nur bedingt für ein modernes Berufskolleg geeignet. Der Zuschnitt des Gebäudes (A/V-Verhältnis = Verhältnis Außenhülle zu Volumen; keine kompakte Bauweise) ist ungünstig, der Nebenflächenanteil ist hoch. Dies kann auch bei einer Energiesanierung nach heutigen Standards nicht aufgefangen werden.

Der Zustand des Gebäudes erfordert eine zeitnahe Sanierung, soweit auf eine Verlagerung verzichtet würde. Die hieraus resultierenden Kosten belaufen sich somit auf eine ähnliche Größenordnung wie die Kosten einer Sanierung des Fritz-Henßler-BK (unabhängig von der jetzt aufgetretenen Problematik ‚Torflinse’).



Neben der rein wirtschaftlichen Seite sind weitere Faktoren in die Beurteilung einzubeziehen.
Der Standort Sckellstraße ist aufgrund seiner Einbettung in ein reines Wohnquartier für ein
Berufskolleg in der Größenordnung des Robert-Schuman-BKs wenig geeignet. Die Verlagerung des Robert-Schuman-Berufskollegs von der Sckellstraße zum Dortmunder U führt zu einer deutlichen Entlastung des Parkdrucks im Umfeld der Sckellstraße.

Während eine Vermarktungsmöglichkeit für den Standort Sckellstraße durchaus gegeben ist,
stellt sich diese für den Standort Brügmann-Zentrum aufgrund der hohen Schulkonzentration
eher negativ dar.

Auf die von der Verwaltung gemachten Aussagen zur Standfestigkeit des Gebäudes des Fritz-
Henßler-BK wird ergänzend verwiesen. Für den Fall, dass kurzfristig eine Übergangslösung
gefunden werden muss, eruiert die Verwaltung derzeit vorsorglich mögliche Ersatzstandorte,
sowohl stadteigene als auch Immobilien des privaten Sektors, wie z.B. aufgegebene Schul- und
Weiterbildungsstandorte.

Auswirkungen auf die Ausschreibung:
Aufgrund des Ratsbeschlusses am 26.11.09, DS-Nr. 16206-09, wurde die Anpassungsarbeiten
für die europaweite Ausschreibung aufgenommen. Die Bieter im Verfahren haben diesbezüglich einen entsprechend notwendigen Rügeverzicht, der auf der Basis des og. Beschlusses basiert, erteilt.

Bei einer erneuten Anpassung der Ausschreibung ist mit folgenden Konsequenzen und Risiken
zu rechnen:

Zeitliche Auswirkungen:
Nachstehend sind die Eckdaten der bisherigen Terminplanung zur Umsetzung der Maßnahme
dargestellt. Leichte Verschiebungen können sich durch die Verhandlungsrunden und die jetzt
noch nicht bekannten Gremientermine ergeben:

· Versand der Auslobungsunterlagen 31.03.10
· Angebotserstellung durch die Bieter: bis Ende Juli 2010
· Auswertung, Verhandlungsphase, Gremiengang und Unterzeichnung Projektvertrag:
bis Mitte Februar 2011
· Planungs- und Realisierungsphase bis Mitte 2013

Bei einer erneuten Anpassung ist mit folgenden Auswirkungen auf den Terminplan zu rechnen:

· Eine Anpassung des Ratsbeschlusses DS 16206-09 ist erforderlich (die nächste
Sitzung des Rates ist erst am 27.05.10). Auf dieser Basis muss dann ein erneuter
Rügeverzicht mit den Bietern verhandelt werden (vgl. unten).
· Die gesamte funktionale Ausschreibung muss für das Kolleg neu gefertigt werden
(bis zur Anzahl der Steckdosen in den Räumen). Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass bei einem Neubau gleichzeitig eine Betrachtung der Dependancen
erforderlich wird. Ein Gesamtkonzept (z.B. Integration des Standortes
Bornstraße 1) besteht zur Zeit noch nicht.
· Eine Neubetrachtung des multifunktionalen Bereichs bzw. möglicher Synergieeffekte
ist erforderlich; dies bedingt auch erneute Anpassungen des Raumprogramms
für das Robert-Bosch-BK.
· Eine konstruktive Mitarbeit der Schule ist unabdingbar. Hier können zeitliche
Verzögerungen aufgrund von Ferien- und Prüfungszeiten entstehen, da die Lehrer
dann nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
· Es ist insgesamt mit Verzögerungen von bis zu sechs Monaten zu rechnen.



Wirtschaftliche Auswirkungen:
Unter der Annahme, dass die Ausschreibung durchgeführt werden kann (vgl. unten) wird aufgrund der erhöhten technischen Anforderungen eine komplette Neubetrachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen erforderlich.

Rechtliche Auswirkungen:
Im Bereich der rechtlichen Auswirkungen liegt das höchste Risikopotential.
Der durch die Bieter abgegebene Rügeverzicht nimmt auf den og. Ratsbeschluss Bezug. Formal gesehen müssen die Bieter den Rügeverzicht daher ausdehnen. Hierzu ist u.a. ein neuer Ratsbeschluss erforderlich. Inwieweit die Bieter hierzu bereit sind, kann nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden, da eine formale Zustimmung erst auf Basis des korrespondierenden Beschlusses verbindlich eingeholt werden kann. Die bisherigen Kontakte zeigen, dass eine weitere Verzögerung nicht unbedingt positiv aufgenommen wird.

Wird der Rügeverzicht nicht erteilt, muss erneut ausgeschrieben werden (weitere Zeitverzögerung). Dies hat auch Auswirkungen auf das ebenfalls in der Ausschreibung integrierte Kreativzentrum und die Tiefgarage (Querverbindung zum mit dem Land abgestimmten Gesamtkonzept des Standortes). Daneben sind Schadensersatzforderungen der Bieter in Millionenhöhe zu erwarten.

Die Ausschreibung ist als reines Mietmodell konzipiert. D.h. ein späteres Verwertungsrisiko
liegt bei den Investoren. Dies erfordert, dass die Gebäude so konzipiert werden, dass eine spätere Verwertung möglich ist. Durch die Kombination eines technischen mit einem kaufmännischem Kolleg konnte hier ein Ausgleich geschaffen werden. Die Unterbringung eines zweiten technischen Berufskollegs führt dagegen zu einem noch höheren Spezialisierungsgrad. Insbesondere seien hier technische Anforderungen an das Gebäude durch die für den Unterricht notwendigen drucktechnischen Einrichtungen oder die Lackiererei genannt. Soweit das Gros der Flächen als Spezialimmobilien zu werten sind, ist aus vergaberechtlicher Sicht evt. Ein PPP-Verfahren durchzuführen. Das bisher angedachte Mietmodell könnte dann nicht weiter aufrecht erhalten werden.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2010 (Drucksache Nr.: 00707-10-E4) vor:

Das Fritz-Henßler-Berufskolleg befindet sich baulich in einer katastrophalen Situation, die kurzfristig gelöst werden muss. Die Verwaltung beantwortet den beabsichtigen Prüfauftrag der SPD-Fraktion, einen Umzug in das zweite Schulgebäude am Dortmunder U zu erwägen, nachvollziehbar als derzeit nicht sinnvoll, weil dies nur mit hohem Kostenaufwand und mit zeitlichen Verzögerungen durchführbar wäre. Weiterhin könne mit Regressforderungen bisheriger Anbieter gerechnet werden.


Aus diesem Grund beantragt die SPD-Fraktion, auch folgende Lösung für das Fritz-Henßler-Berufskolleg bei den weiteren Planungen mit zu prüfen:

1. Anstelle der Sanierung des Altgebäudes an der Brügmannstraße, für die nun mindestens 17 – 20 Mio. € benötigt werden, soll der Abriss und ein Neubau an gleicher Stelle erfolgen.

2. Die Variante Neubau soll im Rahmen eines Investorenwettbewerbs extern ausgeschrieben werden.

3. Für laufende Sanierungsmaßnahmen im Brügmannzentrum stehen jährlich 7 – 8 Mio. € Investitionsmittel bereit.

Aus diesen Mitteln könnten der Abriss des Altbaus finanziert sowie künftige Mietzahlungen für das neue Fritz-Henßler-Berufskolleg geleistet werden.

Bei der Begründung des o. a. Antrages seiner Fraktion brachte Rm Spieß (SPD) zum Ausdruck, dass unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahme hierdurch die Verwaltung beauftragt werden solle, zu prüfen, ob anstelle der Sanierung des Altgebäudes an der Brügmannstraße der Abriss des alten Gebäudes und ein Neubau an gleicher Stelle erfolgen sollte.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte anschließend Rm Blotenberg deutlich, dass es sicherlich unstrittig sei, dass hinsichtlich des Fritz-Henßler-Berufskolleges eine zeitnahe Lösung gefunden werden müsse. Trotz alledem sollte man aufgrund der Komplexität dieser Angelegenheit zunächst in den betroffenen Fachausschüssen darüber nachdenken, welche Lösung diesbezüglich am geeignetesten sei. Nach Auffassung ihrer Fraktion sollte man von daher zum jetzigen Zeitpunkt im Rat der Stadt keinen Prüfauftrag erteilen.

Weiterhin vertrat für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold die Auffassung, dass aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung derzeit eine Verlegung des Fritz-Henßler-Berufskollegs zum Dortmunder U keinen Sinn mache. Von daher halte es seine Fraktion auch für sachgerecht, einen Neubau dieser Schule am bisherigen Standort zu prüfen. Die Fraktion FDP/Bürgerliste werde von daher dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.

Nachdem auch Rm Neumann (CDU) verdeutlicht hatte, dass auch seine Fraktion es für sinnvoll erachte, wenn man sich hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zunächst in den Fachausschüssen verständigen sollte, erklärte StR Sierau, dass die Verwaltung ohnehin aufgrund der am Fritz-Henßler-Berufskolleg eingetretenen Situation dabei sei, über die Frage der notwendigen Schritte intensiv nachzudenken. Von daher sei man auch für jede diesbezügliche Anregung aus dem politischen Raum dankbar.

Anschließend brachte StR Sierau zum Ausdruck, dass selbstverständlich auch die Verwaltung interessiert sei, diesbezüglich möglichst schnell eine Lösung zu finden, die letztendlich auch in die Gesamtkonzeption passen müsse.

Vor der Abstimmung erklärte Rm Monegel (CDU), dass seine Fraktion dem vorliegendem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen werde, da man letztendlich die Auffassung vertrete, dass die Verwaltung auch ohne einen Auftrag in Form eines Ratsbeschlusses diese Angelegenheit prüfen könne.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2010 ab.

zu TOP 10.9
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der Stadt Dortmund;
hier: Weiterentwicklung der "Gelben Tonne" zu einer "Kommunalen Wertstofftonne" ab 01.01.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00776-10)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Kaeder, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum
o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da seiner Auffassung nach dieser Beschluss letztendlich zur Folge habe, dass die EDG aus dem Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft aussteige.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne zum 01.01.2011 den Betreibern der Systeme nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung (VerpackV) eine Mitnutzung dieser Wertstofftonne bzw. eine alternative Erfassung der von ihnen zu sammelnden Materialien ab 01.01.2011mittels neu zu vereinbarender Abstimmungserklärung / Systembeschreibung anzubieten.





11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2010 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00398-10)

Für die SPD-Fraktion regte Rm Starke an, dass neben dem stimmberechtigten Abgeordneten auch Gäste auf eigene Kosten an der Mitgliederversammlung 2010 des Städtetages Nordrhein-Westfalen teilnehmen können.

Unter Einbeziehung der o. a. Anregung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 10. Juni 2010 in Neuss:

SPD-Fraktion Rm Pieper
Rm Weyer
BV Unterkötter


CDU-Fraktion Rm Liedschulte
Rm Penning

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Frebel

Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Faenger

Fraktion Die Linke. Rm Stammnitz

zu TOP 11.2.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00534-10)

Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2010 (Drucksache Nr.: 00534-10-E1) beschliesst der Rat der Stadt folgende Umbesetzungen:

Fachausschüsse des Rates:

Hauptausschuss/Ältestenrat:

RM Udo Reppin wird Mitglied im HA/ÄR anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

RM Reinhard Frank wird stellvertretendes Mitglied im HA/ÄR anstelle von Herrn RM Udo Reppin.

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Liegenschaften:

RM Benedikt Penning wird Mitglied im Ausschuss anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

Ausschuss für Personal und Organisation:

RM Jürgen Böhm wird Mitglied im Ausschuss anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

RM Peter Spineux wird stellvertretendes Mitglied im Ausschuss anstelle von RM Jürgen Böhm.

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

RM Peter Spineux wird Mitglied im Ausschuss anstelle von RM Benedikt Penning.

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien:

RM Uwe Waßmann wird Mitglied im Ausschuss anstelle von Herrn RM Dr. Jürgen Eigenbrod.

RM Dr. Jürgen Eigenbrod wird stellvertretendes Mitglied im Ausschuss anstelle von Herrn Uwe Waßmann.

RM Peter Spineux, bisher sachkundiger Bürger, bleibt Mitglied im Ausschuss.

Ausschuss für Kultur, Sport, Freizeit:

RM Dr. Jürgen Eigenbrod wird Mitglied im Ausschuss anstelle von RM Ulrich Monegel.

Schulausschuss:

s.B. Otto Rüding wird Mitglied im Ausschuss anstelle von RM Uwe Waßmann.

Aufsichtsräte, Beiräte u.ä.:

KEB Holding AG:

RM Ulrich Monegel wird Mitglied anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH

RM Ulrich Monegel wird Mitglied anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR):

RM Heinz Neumann wird Mitglied anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

RM Thorsten Hoffmann wird stellvertretendes Mitglied anstelle von RM Heinz Neumann.

Dortmunder Stadtwerke AG:

RM Ulrich Monegel wird Mitglied anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

Westfalenhallen GmbH:

RM Michael Strucker wird Mitglied anstelle von Herrn Frank Hengstenberg.

Sparkasse Dortmund – Mitglied im Verwaltungsrat:

RM Benedikt Penning wird Mitglied anstelle von RM Michael Strucker.

Polizeibeirat Dortmund:

RM Erwin Bartsch wird Mitglied anstelle von RM Benedikt Penning.



Projektgesellschaft Gneisenau mbH:

RM Ute Mais wird Mitglied anstelle von RM Erwin Bartsch.

zu TOP 11.2.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00685-10)

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.2010 (Drucksache Nr.: 00685-10) beschliesst der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen:

Friedrich Roesner scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.

Als neues stellvertretendes Mitglied rückt Ratsmitglied Svenja Noltemeyer, Chemnitzer Straße 10, 44139 Dortmund, in den genannten Ausschuss nach.

zu TOP 11.3
Landtagswahl 2010; Bildung des Kreiswahlausschusses: Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00613-10)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die vom allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters und einem Mitglied des Rates getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur erneuten Wahl der in der Begründung genannten Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen in den Kreiswahlausschuss.

zu TOP 11.4
Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00756-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitten um Stellungnahmen vor:

a) Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2010 (Drucksache Nr.: 00756-10):

1) Wie hoch sind die bisher von der Stadt übernommenen Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand im Rechtsstreit zwischen Ex-OB Dr. Langemeyer und dem Regierungspräsidenten?
2) Auf welcher rechtlichen Grundlage sind diese Zahlungen erfolgt?
3) Gibt es in der allgemeinen Dienstanweisung Regeln für die Beauftragung externer Anwälte? Wenn ja: Wie lauten diese Regeln?
4) Sind diese Regeln bei der damaligen Beauftragung eingehalten worden?
5) Aus welchem Budget sind die Anwalts- und Gutachterkosten bezahlt worden?
6) Gab es zur Übernahme der Kosten Beschlüsse des Verwaltungsvorstands oder anderer Gremien?
7) Hält die Verwaltung die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten für angemessen?
8) Offensichtlich gab es im September 2009 eine weitere Beauftragung derselben Anwaltskanzlei. Was war der genaue Gegenstand dieser Beauftragung?

9) Wer hat diesen Auftrag erteilt?

10) Sind dabei die Regeln der allgemeinen Dienstanweisung eingehalten worden?

11) Welche Zusagen zur Übernahme der Kosten für Rechtsbeistand und Gutachten sind von der Verwaltung gegenüber dem Ex-OB bzw. der beauftragten Anwaltskanzlei gemacht worden? Wer hat eventuelle Zusagen gemacht?

12) Welche noch offenen Zahlungsforderungen seitens der Anwaltskanzlei gibt es gegenüber der Stadt?

13) Wie gedenkt die Verwaltung mit diesen Zahlungsaufforderungen umzugehen?

b) Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.03.2010 (Drucksache Nr.: 16329-09-E10):
a) Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzung, dass die Kosten als `dienstliche Angelegenheit` aus städtischen Mitteln beglichen werden müssen/dürfen? Welche Übernahmemöglichkeiten – z.B. durch den Gemeindeversicherungsverband (ähnlich einer Directors and Officers Versicherung) bestehen, diese Kosten anderweitig zu decken?

b) Aus welchem Grund sah die Verwaltung eine Beteiligung des Rates oder des Verwaltungsvorstands als nicht erforderlich an?

c) Wie setzt sich die Höhe der Gebührenforderungen zusammen? Um Darlegung (Streitgegenstand, Streitwert, Gebührensätze, etc.) der zugrunde liegenden Positionen wird gebeten.


Der Rat der Stadt verständigte sich darauf, dass die beiden o. a. Stellungnahmen in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.04.2010 schriftlich von der Verwaltung gegeben werden sollen.

12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Thieme (NPD)

zu TOP 12.1.1
Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV-Regelsätze
Anfrage zur TO (Rm Thieme (NPD))
(Drucksache Nr.: 00628-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00628-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Bund/Länderprogramm zur Förderung strukturschwacher Regionen
Anfrage zur TO (Rm Thieme (NPD))
(Drucksache Nr.: 00629-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00629-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



12.2 Anfragen von Rm Münch (FBI)

zu TOP 12.2.1
Ökologisch schädliche Rodung von Hecken und unnötige Beseitigung historischer Grabmäler bei der "naturnahen" Gestaltung des Olleroh-Parks
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00644-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00644-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Konsequenzen aus den Ergebnissen der Rechtsextremismus-Studie zur Überfremdung im Ortsteil Eving
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00645-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00645-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.3
Zusammenarbeit mit dem Verein für unabhängige Kultur (VuK) im FZW
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00646-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00646-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Uni-Südtangente
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00665-10)

Die Beantwortung der o. g. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.

12.3 Anfragen von Rm Branghofer (DVU)

zu TOP 12.3.1
Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 00671-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00671-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.2
Unbegleitete, ausländische Minderjährige in Dortmund II
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 00675-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00675-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 12.3.3
Jugendkampagne Respekt
Anfrage zur Tagesordnung (DVU)
(Drucksache Nr.: 00676-10)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 00676-10-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.






Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:45 Uhr von Bm´in Jörder beendet.




Der Oberbürgermeister
In Vertretung


Birgit Jörder Kay-Christopher Becker
Bürgermeisterin Ratsmitglied



Uwe Feuler
Schriftführer


Anlage:
(See attached file: HHRede 2010_25.03.2010 Druck.pdf)