Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 13.06.2017
Saal der Partnerstädte




Sitzungsdauer: 17:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 13.06.2017, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.02.2017


2. Einwohner/innen-Fragestunde

3. Berichte aus den Ausschüssen, Beiräten, Beteiligungsverfahren....

4. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Empfehlung

5. Initiativantrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit „Schritte zur inklusiven Weiterentwicklung der Dortmunder Sportlandschaft"
Beschluss

6. Räte-Treffen 2017
Kenntnisnahme

7. Inklusionsbeirat

8. Mehr Partizipation wagen!
Kenntnisnahme

9. Vorlagen der Verwaltung

9.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07175-17)

9.2 "Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

9.3 Behindertenfahrdienst - Ergebnisse des Städtevergleichs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07189-17)

9.4 Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

9.5 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07130-17)

9.6 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07132-17)

9.7 Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt "Arkaden Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07575-17)

9.8 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

9.9 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

10. Verschiedenes




Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Schmidt - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


zu TOP 10.
Verschiedenes


Herr Niermann weist auf den Dortmunder Selbsthilfetag am 24.06.2017 ab 11.00 Uhr auf dem Ostenhellweg hin.

Herr Niermann berichtet aus der AG der Wohlfahrtsverbände, dass sich dort eine Arbeitsgruppe zum BTHG gebildet habe. Eines der anstehenden Themen ist die Unabhängige Teilhabeberatung und ein dazu eventuell zu stellender Förderantrag.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Böckler benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Mit dem ersten Nachversand gab es die Vorlage zum TOP 4 „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016“ und einen Entwurf für die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks dazu sowie die Vorlage „Funktions-fähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen“. Diese soll unter TOP 9.10 behandelt werden.

Mit der zweiten Nachreichung gab es die Schreiben der Verwaltung zu den Anfragen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Diese sollen unter den TOPen 9.11 und 9.12 zur Kenntnis genommen werden.

Frau Opitz kann heute nicht anwesend sein und bittet darum, TOP 5 Initiativantrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit "Schritte zur inklusiven Weiterentwicklung der Dortmunder Sportlandschaft" in die nächste Sitzung zu verschieben.

Die Teilnehmer/innen der Sitzung sind mit diesen Änderungsvorschlägen einverstanden und stellen die Tagesordnung so geändert fest.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.02.2017

Die Niederschrift über die 11 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 11.04.2017 wurde genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohner/innen-Fragestunde


Es gab keine Wortmeldungen.


zu TOP 3.
Berichte aus den Ausschüssen, Beiräten, Beteiligungsverfahren....


Es gab keine Berichte.

zu TOP 4.
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07494-17)

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UNBehindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen. Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.

Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.

zu TOP 4.
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UN-Behindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.

Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.


zu TOP 5.
Initiativantrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit "Schritte zur inklusiven Weiterentwicklung der Dortmunder Sportlandschaft"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07991-17)

abgesetzt

zu TOP 6.
Räte-Treffen 2017


Das Räte-Treffen findet statt am Freitag, 30. Juni 2017 um 16.00 Uhr im Rathaus, Saal Westfalia und dauert ca. 2 Stunden. Das Behindertenpolitische Netzwerk ist Gastgeber. Frau Meyer appelliert, dass viele Mitglieder und Aktive aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk teilnehmen und bei Kaffee und Kuchen Gespräche mit den Menschen aus den Räten suchen. Angekündigt haben sich Kolleg/innen von DSW 21 mit der Frage, welche Informationen über den ÖPNV Menschen mit Behinderungen brauchen und Dieter Baier, der zu einem Westfalenpark-Rundgang einlädt.

Frau Sterling-Meyer wird teilnehmen. Gebärdensprachdolmetscher/innen werden verpflichtet.


zu TOP 7.
Inklusionsbeirat
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07994-17)

Für den Inklusionsbeirat soll ein Mitglied und dessen Stellvertretung aus dem Behinder-tenpolitischen Netzwerk entsendet werden. Dazu liegt der Vorschlag des Vorstands schriftlich vor, dass Friedrich-Wilhelm Herkelmann Mitglied des Inklusionsbeirats wird und Sigrid Meyer seine Stellvertretung übernimmt.

Die Teilnehmer/innen stimmen diesem Besetzungsvorschlag einstimmig zu.

Beschluss:
· Friedrich-Wilhelm Herkelmann wird für das Behindertenpolitische Netzwerk Mitglied des Inklusionsbeirates.
· Sigrid Meyer übernimmt seine Stellvertretung.


zu TOP 8.
Mehr Partizipation wagen!


Die zwei Workshops zur Verbesserung der kommunalpolitischen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in Dortmund haben im Januar und im Märzstattgefunden. Vertreter/innen der Behindertenselbsthilfe, der Ratsfraktionen, der Verwaltung und des Behindertenpolitischen Netzwerks haben – unterstützt von der LAG Selbsthilfe und dem Zentrum für Planung und Evaluation der Sozialen Arbeit der Uni Siegen mit Mitteln des Landes NRW - eine Bestandsaufnahme gemacht und mögliche Weiterentwicklungen verabredet.

Es soll einen Folgetermin geben, um den Sachstand der verabredeten Maßnahmen zu sichten und eventuell weitere Aktivitäten zu besprechen. Aus dem Kreis der Teilnehmer/innen äußern Frau Stephan und Herr Volkert Interesse an einer weiteren Sitzung.

9. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 9.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Zu diesem Thema soll es in dem Sommerferien einen ersten Termin geben, um den Sachstand zu sichten und Weiterentwicklungen der kommunalen Grundlagen auf Basis des Inklusionsstärkungsgesetz und anderer Veränderungen zu besprechen. Damit gibt es die Möglichkeit, Einblicke in die Regularien kommunalpolitischer Arbeit zu bekommen. Das Treffen findet statt am Dienstag, 25. Juli 2017 um 16.00 Uhr im Rathaus, Saal Tremonia.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Ratsbeschluss zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen




zu TOP 9.2
"Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss
hier:
- Antrag und Alternativvorschlag der "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V."
- Dialogverfahren (gem. Anregung "Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V." und "B 1 Dortmundplus")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07470-17)

Auf Vorschlag von Herrn Gungl und angesichts der von Herrn Ossau vorgetragenen Bedenken nimmt sich das Behindertenpolitische Netzwerk vor, diese Planungen eng zu begleiten und erneut in einer Sitzung zum Thema zu machen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt den nachstehenden Beschluss bei drei Enthaltungen:

Beschluss
1. Der Rat nimmt den Antrag der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vom 23.01.2017 und den von der Initiative eingereichten Alternativvorschlag zur Kenntnis.

2. Der Rat beschließt, den am 29.09.2016 gefassten Konzept- und Planungsbeschluss (Drucksache Nr. 04055-16) über das „B 1-Haltestellenkonzept“ um die von der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ vorgelegte Variante zu erweitern.

Er beauftragt die Verwaltung, die zu ergänzende Variante neben den Vorzugsvarianten des „B 1-Haltestellenkonzeptes“ mit einem zusätzlichen externen Planungsaufwand zunächst bis zum Entwurf richtlinienkonform ausarbeiten zu lassen sowie die weiteren Planungsschritte vorzubereiten. Hierbei werden entsprechend dem bereits gefassten Ratsbeschluss vom 29.09.2016 -und damit abweichend vom Antrag der Bürgerinitiative- weiterhin ausschließlich niveaufreie Zuwegungen zu den Haltestellen Kohlgartenstraße und Max-Eyth-Straße über Brücken betrachtet.

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Ausarbeitung ist dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zum weiteren Fortgang der Planungen zu unterbreiten.

3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens, wie im Ausgangsbeschluss dargestellt, bei insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro verbleibt, einschließlich Planungsaufwand von ca. 4.200.000,00 Euro.

4. Der Rat nimmt die gemeinsame Anregung der „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B 1-Initiative Dortmund e. V.“ und der Initiative „B 1 Dortmundplus“ vom 22.02.2017 zur Durchführung eines Dialogverfahrens zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich der Durchführung eines extern moderierten Dialogverfahrens zur frühzeitigen informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zu.


zu TOP 9.3
Behindertenfahrdienst - Ergebnisse des Städtevergleichs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07189-17)

Der Rat hat bereits am 06.04.2017 beschlossen, dass die Verwaltung weiterhin prüfen soll, wie gespart werden kann und der Behindertenfahrdienst trotzdem ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dazu gab es am 06.06.2017ein Gespräch des Vorsitzenden Friedrich-Wilhelm Herkelmann und der Geschäftsführerin Christiane Vollmer mit dem Leiter des Sozialamtes Herrn Süßhardt. Die Verwaltung ist aktuell dabei, den Behindertenfahrdienst unter verschiedenen Aspekten erneut zu analysieren und Punkte zu identifizieren, an denen die Umsetzung des Ratsbeschlusses möglich erscheint.

Frau Landgraf berichtet über den Unmut ihrer Fraktion zu dem hier vorgelegten Städtevergleich.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Ratsbeschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des auf Basis des Ratsbeschlusses vom 08.12.2016 (Drucksache Nr.: 05199-16) durchgeführten Städtevergleichs zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann, unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortzuführen und die Ergebnisse dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.




zu TOP 9.4
Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Geschäftsbericht 2016 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.




zu TOP 9.5
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07130-17)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung in der östlichen Hermannstraße, im Bereich von der Hörder-Bach-Allee in östliche Richtung bis 60 m westlich des Kreisverkehrs zur
- energetischen Verbesserung der Beleuchtung,
- Herstellung des gestalterischen Lückenschlusses im nördlichen und südlichen Gehwegbereich,
- Herstellung barrierefreier Querungshilfen
mit investiven Auszahlungen in Höhe von 450.000,00 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 53.057,52 €, welche nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt eine jährliche Aufwandsreduzierung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 867,88 €, welche vor allem aus der energetischen Sanierung resultiert.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit:

- Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG). Die Fahrbahn wird durch Einbau eines lärmmindernden Asphalts im Vollausbau komplett erneuert. Hierzu hat der Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 u. a. auch für die Hermannstraße von Berghofer Straße bis Am Stift Mittel in Höhe von 1.200.000,00 € bereitgestellt (DS-Nr.: 02040-15).
- Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.04.2016 das Bushaltestellenprogramm 2016 – 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 € beschlossen (DS-Nr.: 01871-15).

Personelle Auswirkungen

Durch diese Vorlage entstehen keine personellen Auswirkungen.



zu TOP 9.6
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07132-17)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. beim Umbau der Faßstraße die aus dem Verkehrsversuch gewonnenen Erkenntnisse, die Empfehlungen des den Verkehrsversuch begleitenden Gutachters und die Anregungen aus der Bürgerschaft wie folgt zu berücksichtigen:

- die Richtungsfahrbahnen werden von 4,75 m auf 5,00 m verbreitert,
- die Radfahrstreifen erhalten eine Breite von 1,85 m anstatt der im Verkehrsversuch

umgesetzten 1,75 m Breite,
- in den empfindlichen Bereichen wird der Radfahrstreifen durch eine rote Markierung

hervorgehoben und
- der Stiftsplatz wird zur Faßstraße durch Zu- und Abfahrten und durch eine Wendemöglichkeit in der Faßstraße in Nord- und Südrichtung erschlossen.

2. den „Umbau der Faßstraße“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.274.500 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 516.061,90 €, die nicht zahlungswirksam sind.
Der „Umbau der Faßstraße“ wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von 3.291.573,60 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt noch nicht vor. Es werden Beiträge nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von ca. 78.750 € erhoben.


Die Investition in den „Umbau der Faßstraße“ (inklusive dem bereits geleisteten Anteil aus dem Verkehrsversuch Faßstraße) bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020), eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 35.319,10 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderungsunschädlichen Beginns der Maßnahme oder vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Zuwendungsbescheides. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Zustimmung zum förderunschädlichen Beginn der Maßnahme seitens des Fördergebers das Vergabeverfahren zu starten.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushalte-stellen. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.04.2016 das Bushaltestellenprogramm 2016 bis 2017 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000 € beschlossen (DS-Nr.: 01871-15).

Personelle Auswirkungen

Durch den „Umbau der Faßstraße“ ergeben sich beim Tiefbauamt (StA 66) und dem Amt für Wohnen und Stadterneuerung (StA 64) keine personellen Mehrbedarfe.
Die Maßnahme kann mit dem jeweils vorhandenen Personal und Personalaufwandsbudgets umgesetzt werden.




zu TOP 9.7
Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt "Arkaden Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07575-17)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat am 17.09.2014 das Projekt „Stadtumbau Rheinische Straße - Unionviertel.attraktiv -“ beschlossen, von dem für das Teilprojekt „Arkaden“ ein Investitionsvolumen in Höhe von 300.000 € vorgesehen war (DS-Nr.
13308-14).


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Durchführung des Teilprojektes „Arkaden“ mit abgeändertem Konzept (insbesondere die Ausdehnung auf eine städtebauliche Gestaltung sämtlicher Arkadenflächen bis Oberkante Erdgeschoss ohne finanzielle Beteiligung der Eigentümer/innen) sowie die Erhöhung des dazu erforderlichen Investitionsvolumens für das Teilprojekt „Arkaden“ um 135.000 € auf insgesamt 435.000 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 1.000 €, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Umsetzung des Teilprojektes „Arkaden“ erfolgt im Zeitraum 2017 bis 2019.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Konzeptänderung sowie der damit verbundenen Kostenerhöhung und notwendigen Kostendeckung aus der Teilmaßnahme „Aufbau eines Dienstleistungsnetzwerkes“ zugestimmt (Änderungsbescheid vom 28.02.2017).

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.550 €.




zu TOP 9.8
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.




zu TOP 9.9
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Es wird positiv angemerkt, dass in den Zwischenberichten zur Lokalen Agenda 21 einzelne Beiträge des Behindertenpolitischen Netzwerks – dieses Mal in den Kapiteln 6.3 und 6.4. – enthalten sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis




zu TOP 9.10
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06769-17)

Hier soll die Empfehlung aus-gesprochen werden, bei zukünftigen ohnehin Ampelumbauten den Standard der Muster-Signalanlage Zillestraße / Am Hombruchsfeld anzuwenden. Dieser Standard wurde mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein und dem BPN abgestimmt.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig den nachstehenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese Zusatzeinrichtungen zukünftig entsprechend der „Muster-Signalanlage“ Zillestraße/Am Hombruchsfeld zu gestalten.





zu TOP 9.11
Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07018-17-E2)

Herr Volkert berichtet aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und ist sich sicher, dass die nachgefragten Veränderungen aufgrund veränderter gesetzlicher Grundlagen noch öfter Thema im Ausschuss sein werden.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.12
Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 07018-17-E3)

Frau Beckmann lässt über die Geschäftsführung mitteilen, dass es unabdingbar sein, die Begutachtungspraxis bei der Leistungsgewährung nach § 35 a SGB VIII kritisch zu begleiten. In mehreren Beiträgen wird deutlich, wie diskriminierend und belastend das regelmäßige Beibringen ärztlicher Bescheinigungen über eine vorhandene Behinderung für die Kinder, Jugendlichen und ihre Familien ist. Herr Gungl weist darauf hin, dass auch Schwerbehindertenausweise entfristet werden können. Eine Grundklage, Entfristungen grundsätzlich zu verneinen, sieht er daher bei der Jugendhilfe nicht.

Übereinstimmend sind die Teilnehmer/innen der Meinung, das Thema Begutachtungspraxis bei der Leistungsgewährung nach § 35 a SGB VIII in den nächsten Sitzungen erneut zum Thema gemacht wird.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.
Verschiedenes


Herr Niermann weist auf den Dortmunder Selbsthilfetag am 24.06.2017 ab 11.00 Uhr auf dem Ostenhellweg hin.

Herr Niermann berichtet aus der AG der Wohlfahrtsverbände, dass sich dort eine Arbeitsgruppe zum BTHG gebildet habe. Eines der anstehenden Themen ist die Unabhängige Teilhabeberatung und ein dazu eventuell zu stellender Förderantrag.