N i e d e r s c h r i f t

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 27.04.2004
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:10 Uhr


Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Brigitte Steins (SPD)i.V. für Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Wilfriede Müller-Jobst (SPD)i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)i.V. für Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (AK "Der behinderte Mensch“)

4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Ralf Appel
Peter Bartow
Dr. Susanne Dillenhöfer
Dr. Annette Düsterhaus
Holger Keßling
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
5. Gäste:
Peter Freund



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 38. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 27.04.2004, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 17.02.2004

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Auswirkungen des Landeshaushaltes 2004/2005
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.1.1 Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen; SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05124-03-GM)
(wurde in der ASFG-Sitzung am 17.02.2004 vertagt)


2.1.2 Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05124-03-ATC)
(wurde in der ASFG-Sitzung am 17.02.2004 vertagt)

2.2 Auswirkungen von Hartz IV
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.3 Beschäftigungspolitische Maßnahmen der Sozialverwaltung 2004
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06004-04)
2.4 Fahrdienst für Behinderte (BfD)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06059-04)

2.5 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05552-04)

2.6 FamilienCard
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06012-04)

2.7 Freiwilliges soziales Trainingsjahr
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06011-04)

2.8 Ravensberger Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06018-04)

3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Zwischenbericht zum EQUAL Projekt "Netzwerk Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06111-04)

3.2 Sprachförderung in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05902-04)

3.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05854-04)

3.4 Vertretung der Stadt Dortmund im künftigen Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05988-04)

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Satzung und Gebührentarif für Leistungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund gemäß § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW - ÖGDG NRW
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05896-04)

4.2 Neuauflage der Broschüre "rund um gesund"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06071-04)


4.3 Rückblick auf die Gesundheitswoche 2003 und Ausblick auf die Gesundheitswochen 2004
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06070-04)

4.4 Infektionsbericht 2003
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06060-04)

4.5 Sachstandsbericht Methadonambulanz
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06000-04)


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

5.1 Umsetzung des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen -PfG NW- und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05569-04)

5.2 Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06056-04)

5.3 Teilnahme der Stadt Dortmund am Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
Schwerpunkt: "Soziale Dienste für ältere Angehörige ethnischer Minderheiten" (SEEM)
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06062-04)

5.4 Solid
- mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

5.5 Übernachtungsstelle Unionstraße
- mündlicher Bericht der Verwaltung



Anlage
Dokumentation der Zwischenbilanzveranstaltung zum EJMB 2003


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion zu TOP 2.7 wird zurückgezogen. Die Tagesordnung wird in der geänderten Fassung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 17.02.2004

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 17.02.2004 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Auswirkungen des Landeshaushaltes 2004/2005 - mündlicher Bericht der Verwaltung
zu TOP 2.1.1
Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
(Drucksache Nr.: 05124-03-GM)
zu TOP 2.1.2
Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
(Drucksache Nr.: 05124-03-ATC)

TOP 2.1 wird im Zusammenhang behandelt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass es auch nach der letzten Abfrage des Sachstandes dabei bleibt, dass das Landesaufnahmegesetz der größte Reduktionsposten sein wird, weil durch veränderte Erstattungen für die Aufnahme von Kontingentflüchtlingen Mindereinnahme von jährlich 1,5 Mio. € entstehen. Da aber auch weitere Posten zurückgefahren wurden, schlägt er vor, den aktuellen Sachstand zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 1).

Frau Unger (B’90/Die Grünen) ruft den gemeinsamen Antrag von B’90/Die Grünen und SPD in Erinnerung, der bis auf Punkt 4 schon in der Sitzung im November 2003 beschlossen worden ist. Punkt 4 besagt, dass der Sozialausschuss Kooperationsmöglichkeiten von Beratungsstellen prüfen lassen will. Dazu bittet sie um Zustimmung. Der aus der damaligen Sitzung ebenfalls vorliegende CDU-Antrag ist ihrer Einschätzung nach im Grunde eine Bitte um Stellungnahme, die mit der Antwort der Verwaltung und der zu Protokoll zu gebenden Liste beantwortet sein dürfte. Von daher bittet sie die CDU, diesen Antrag zurückzuziehen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) wertet den Rückzug des Landes bei verschiedenen Positionen als positives Ergebnis der vehement vorgetragenen kommunalen Forderungen. Diese müssen aber weiterhin aufrechterhalten werden, damit eine vernünftige Versorgung gewährleistet ist. Da es sich auch jetzt wieder lediglich um einen Zwischenbericht handelt, darf der Druck nicht nachlassen. Weil der Antrag der CDU eigentlich in dem aufgeht, was Grüne und SPD gemeinsam heute beschließen wollen, bittet auch er um Zurücknahme, andernfalls seine Fraktion den Antrag ablehnen würde.

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) zieht daraufhin den folgenden Antrag zurück, behält sich allerdings vor, bei Bedarf ggf. noch einmal darauf zurückzukommen:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit der Vornahme einer Bewertung über die Auswirkungen auf die Leistungserbringung hinsichtlich gekürzter Landesfördermittel sowohl für das Sozial- und Gesundheitsamt, als auch für die jeweiligen Träger.

Dabei sind Aussagen zu treffen, ob Teile der betroffenen Maßnahmen

- bereits heute bestehende Pflichtaufgaben der Kommune sind,

oder

- künftige Aufgaben der Kommune werden könnten, bzw. von hervorragender Bedeutung sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, in Gespräche mit den Trägern und Wohlfahrtsverbänden mit dem Ziel einzutreten, Mehrfachangebote oder ähnlich strukturierte Aufgabenfelder zu definieren.

Bei 10 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen stimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Punkt 4 des bereits in der Sitzung am 11.11.03 eingebrachten gemeinsamen Antrags der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und fasst folgenden

Beschluss:

Der Sozialausschuss spricht sich dafür aus, Kooperationsmöglichkeiten der Beratungsstellen zu prüfen, um einen effektiven Personaleinsatz unter Aufrechterhaltung vorhandener Strukturen zu gewährleisten.



zu TOP 2.2
Auswirkungen von Hartz IV - mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr Pogadl (Sozialdezernent) vermutet, dass das Thema in den nächsten Monaten vermutlich in jeder Sitzung einer Beratung zuzuführen ist, weil noch viele Veränderungen anstehen, z.B. durch das Optionsgesetz, das am 15.05 im Bundesrat verhandelt, nach seiner Meinung aber überhaupt nicht mehrheitsfähig sein wird. In Dortmund können bei der Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung die Erfahrung mit dem Jobcenter 24 genutzt werden, von daher befindet man sich im Gegensatz zu manch anderen Stellen in einer recht günstigen Situation. Nach der derzeitigen Gesetzeslage gibt es zwei Leistungskomponenten, einmal die Leistung des Arbeitslosengeldes II von der Agentur für Arbeit und die Wohnhilfen, für die die Kommunen zuständig sind. Es wird nun eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft nach SGB II gebildet, um damit Hilfe aus einer Hand zu gewährleisten. Zum zweiten ist man sich einig, dass die Entscheidungen der Arbeitsgemeinschaft über die jeweiligen Hilfebedarfe und die Frage der Erwerbsfähigkeit im Konsens getroffen werden sollen, auch da gibt es nach SGB II eine andere mögliche Lesart. Das ist ganz wesentlich, weil es damit unmöglich wird, jeweils dem anderen die Personensorge über den materiellen Bereich zuzuschieben. Aktuell werden weitere zentrale Ebenen diskutiert, einmal die Frage der Zentralität oder Dezentralität. Die Sozialverwaltung hat 13 Sozialhilfedienste über die Stadt verteilt, die Arbeitsverwaltung ist an zentraler Stelle angesiedelt. Daher muss geklärt werden, wo die Jobcenter in Dortmund platziert werden. Die große Menge macht es unmöglich, alles an einer Stelle abzuwickeln, gleichzeitig ist aber auch völlig klar, dass sich die Arbeitsverwaltung mit dem Spektrum ihrer Leistungen nicht auf 13 verschiedene Orte im Stadtgebiet verteilen kann. Darüber hinaus wird über die EDV-Systeme zu reden sein, weil es da Entwicklungen gibt, die es notwendig machen, EDV-Systeme bundeseinheitlich zu fahren. Da gibt es allergrößte Schwierigkeiten, und erste Probeläufe sind nicht unbedingt befriedigend über die Bühne gegangen. Gleichwohl handelt es sich um eine unabdingbare Prämisse, an der auch konkret weitergearbeitet wird. Hinzu kommen noch offene Finanzfragen über den Personal- und Sachkosteneinsatz, die auf Bundesebene gefällt werden, sich aber letztlich auch kommunal auswirken.

Für Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) ist die Kommunalpolitik sehr gut beraten, wenn sie die Situation auf Bundesebene immer wieder transparent macht und auch den politischen Druck aufrechterhält. Das Zeitfenster ist relativ eng, und nach ihrer Meinung braucht man bis zur Sommerpause an verschiedenen Stellen Klarheit darüber, wie kommunal verfahren werden kann, weil bestimmte Prozesse initiiert werden müssen und nicht zuletzt auch ein Haushalt zu beschließen ist.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) befürchtet, dass die erhoffte Umstellung zum Jahresbeginn aus verschiedenen, aber eben auch aus technischen Grünen nicht stattfinden kann. Grüne Abordnungen aus ganz NRW haben in der vergangenen Woche die Chance ergriffen, sich an ihre Abgeordneten in Berlin zu wenden, um vor Ort noch einmal den Korrekturbedarf deutlich zu machen und darauf zu drängen, Veränderungen der sehr negativen Haushaltsauswirkungen auf die Kommunen zu erreichen. Sie appelliert an alle, weiterhin sehr wachsam zu sein und alle Möglichkeit zu nutzen, um an den entsprechenden Stellen Druck auszuüben, damit sich diese Reform für die Betroffenen und die Kommunen auch tatsächlich als Reform erweist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hält es für dringend notwendig, dass etwas geschieht. Er kann zwar Verständnis dafür aufbringen, dass in der Umsetzung auf der politischen Ebene verschieden gesteuert wird, nicht mehr nachvollziehen kann er aber, wenn am Ende den Betroffenen möglicherweise nicht geholfen wird. Es ist daher höchste Zeit, zu einer Einigung zu gelangen, damit der Termin 1.1.2005 eingehalten werden kann. Auch er unterstreicht, wie wichtig es ist, in Richtung der Verantwortlichen Flagge zu zeigen, damit die Kommunen am Ende nicht auf der Strecke bleiben. Politik muss endlich zu verlässlichen gemeinsamen Absprachen kommen und natürlich den Kommunen, die diese Arbeitsgemeinschaften bilden sollen, dazu auch die nötigen Mittel in die Hand geben.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass es wünschenswert wäre, den 1.1.2005 zu halten, weil die Stadt dazu alle Vorbereitungen getroffen hat. Sollte es aber zu Verzögerungen kommen, ist allerdings in Dortmund sichergestellt, dass es nicht zu einem Abriss kommt, d.h. dass niemand, nur weil möglicherweise organisatorische Hemmnisse existieren, auf einmal mittellos dasteht.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) bekräftigt, dass Dortmund hinsichtlich der Umstrukturierungsprozesse gut aufgestellt ist. Gerade aus der Erfahrung der letzten Wochen im Gespräch mit anderen Kommunen kann sie bestätigen, dass das bei weitem nicht überall der Fall ist. Der Punkt Hilfe aus einer Hand, die Frage der Dezentralisierung bzw. die Aufnahme der Strukturen der Sozialhilfedienste wird aber ein künftiges Thema sein und auch wenn durch die Debatte um das Optionsmodell Zeit verloren wurde, ist sie zuversichtlich, dass ausreichend Gelegenheit besteht, um die Dinge auch richtig auf den Weg zu bringen.

Der derzeitige Sachstand wird damit zur Kenntnis genommen. Man ist sich einig, dass das Thema in den nächsten Monaten regelmäßig im Ausschuss behandelt wird.



zu TOP 2.3
Beschäftigungspolitische Maßnahmen der Sozialverwaltung 2004
(Drucksache Nr.: 06004-04)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass es sich um bundesinitiierte Programme handelt, die nur für 6 Monate laufen, also gewissermaßen Trainingscharakter haben. Gleichwohl sollen sie optimal genutzt werden, um die Betroffenen zumindest vorübergehend zu beschäftigen. Nach Berlin ist Dortmund die zweitgrößte Stadt im Bundsgebiet, die das JumpPlus-Programm in dieser Quantität nutzt.

Auf die Fragen von Frau Michenbach (CDU-Fraktion), wer über die Dauer dieses Programm entscheidet bzw. wie der Rest bei der Haushaltsstelle 4390 zu erklären ist, antwortet Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes), dass auch die Programmdauer vom Bund vorgegeben wird. Die bei der Haushaltsstelle 4390 eingestellten 1,8 Mio. € sind die Mittel, die vom Rat für die Durchführung verschiedener Programme zur Verfügung gestellt wurden. Damit entsteht eine runde Finanzierung, und durch die Zusage aus Berlin ist das Programm dann abgeschlossen. Inwieweit noch weitere Plätze bei JumpPlus eingerichtet werden können, wenn der Bund zahlt, ist nicht bekannt, weil über die Höhe der Zuwendung noch keine Aussage getroffen wurde. Die mündliche Zusage, dass dieses Geld kommt ist aber schon erteilt, von daher ist Verwaltung einen wesentlichen Schritt weiter als zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) stellt diese Information zufrieden, weil sie ansonsten Durchlauf der Vorlage beantragt hätte. Dass alle Plätze finanziert sind, findet sie sehr positiv, weil die betroffenen Menschen weiter in Trainingsmaßnahmen verbleiben können. Der eine oder andere hat dadurch vielleicht auch eine Chance, über den Rahmen dieser 6 Monate hinaus auf seinem Arbeitsplatz zu bleiben. Sie würde noch interessieren, wie sich die vergebenen Stellen bzw. die Anträge auf welche Träger verteilen, daher bittet sie um entsprechende Informationen. Dann würde sie gern wissen, was sich hinsichtlich der aus dem kommunalen ASS-Topf finanzierten sozialpädagogischen Betreuung der Menschen bei den Trägern ergibt. Wenn diese Stellen nicht weiter gefördert würden, wäre es ein Drama für die Träger, die eine relativ große Anzahl von Menschen jeweils halbjahresweise, aber im Grunde ohne ausreichendes Personal betreuen sollen.

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass die Finanzierung der Betreuung wie im vergangenen Jahr im Rahmen der AfL-Maßnahmen erfolgen wird. In diesem Bereich hat man sich auf 2.000 € verständigt, das ist logischerweise bei halber Laufzeit auch nur die Hälfte der ursprünglichen Betreuungsfinanzierung. Im Bereich JumpPlus ist es so, dass der Bund insgesamt 450 € finanziert, 200 € erhält der Teilnehmer und 250 € der Träger für Betreuung und die Durchführung der Maßnahme

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist sehr froh über diese Vorlage, denn sie bedeutet nicht nur, dass 1.045 Menschen eine Perspektive haben, die sie ansonsten nicht mehr finden würden, sondern es sichert auch die Beschäftigungsstrukturen in Dortmund, die ansonsten in dieser Übergangszeit eklatant mitgefährdet wären und jetzt eine zeitlang noch Sicherheit haben.

Herr Schneider (CDU-Fraktion) findet die Auflistung kompliziert und bittet um weitere Erläuterungen, welche Stellen nun gefördert werden und welche nicht, worauf Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) darlegt, dass der Rat beschlossen hat, 742 Beschäftigungsmöglichkeiten im letzten Jahr einzurichten, dagegen standen bisher nach Aussage der Bundesagentur 170 Plätze bei AfL und 129 Plätze bei JumpPlus. Das ist nun auf die insgesamt beschriebenen, mindestens 445 Plätze aufgestockt worden. Ob 742 Beschäftigungsmöglichkeiten erreicht werden können, hängt davon ab, wie hoch die Erstattungen im Rahmen von AfL und JumpPlus sind.

Herr Rupa (Caritas-Verband), dessen Verband an diesem wie auch an früheren Programmen beteiligt war und ist, betont, dass die Kürze des Programms Auswirkungen auf die Vermittlungserfolge hat, d.h. es gibt einen offensichtlichen Zusammenhang zwischen Vermittlungserfolg und Dauer der Maßnahme. Er begrüßt natürlich solche Anschlussmaßnahmen für AfL und JumpPlus und ist sich im Klaren, dass die Maßnahmedauer keine kommunale Entscheidung ist, sondern eine Vorgabe der Richtlinien. Nach seiner Kenntnis lassen diese Richtlinien es zu, dass die Maßnahme im Einzelfall, wenn es für den Jugendlichen als sinnvoll angesehen wird, 9 Monate dauern darf. Das wird offensichtlich hier in Dortmund nicht praktiziert, von daher bittet er, die heutige Diskussion zum Anlass zu nehmen, hier doch noch einmal für eine etwas größere Flexibilität einzutreten.

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) hat im Vorfeld mit der Bundesagentur über die Frage einer möglichen Verlängerung gesprochen, allerdings ohne Erfolg, weil man die Auffassung vertrat, dass es sich nur um im Vorfeld zu bezeichnende Ausnahmefälle handeln könne, da ansonsten die Ausnahme sehr schnell zur Regel werde.

Eine von Frau Unger erbetene Aufstellung, wie sich die Maßnahmen auf die einzelnen Träger verteilen, wird von der Verwaltung nachgereicht. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 445 Maßnahmeplätzen im kommunalen Beschäftigungsprogramm mit sechsmonatiger Besetzungsdauer. Bei der Finanzierung dieser Plätze sollen Fördermittel des Bundes aus dem Programm "Arbeit für Langzeitarbeitslose" -AfL- weitestgehend in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt - abhängig von der Förderzusage der Agentur für Arbeit - die Einrichtung von bis zu 600 Beschäftigungsmöglichkeiten im Programm "Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und Qualifizierung" – JumpPlus -.

Finanzierung:
Die Schaffung von 445 Plätzen im Kommunalen Beschäftigungsprogramm 2004 verursacht Kosten in Höhe von 5.228.700 €. Ungebundene Ausgabemittel stehen bei der Finanzposition 4390.7180.0000 -Kommunalprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe" - in einer Größenordnung von 1.891.900 € zur Verfügung. Der Rat stimmt gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Finanzposition 4390.7180.0000 in Höhe der fehlenden 3.336.800 € zu. Deckung ist gewährleistet über die Finanzposition 4105.1740.0000 -Zuweisungen des Arbeitsamtes für Sonderprogramme des Bundes-.
Die Ausgaben für die Beschäftigungsmöglichkeiten im Programm JumpPlus werden aus der Finanzposition 4105.7318.0000 -Berufsvorbereitende Maßnahmen- geleistet, durch die Agentur für Arbeit aber zu 100 % auf der Finanzposition 4105.1740.0000 -Zuweisungen des Arbeitsamtes für Sonderprogramme des Bundes- erstattet.


zu TOP 2.4
Fahrdienst für Behinderte (BfD)
(Drucksache Nr.: 06059-04)

Für Herrn Steiner (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) ist die angekündigte Auswertung akzeptabel. Schon jetzt ist er darauf gespannt, wenn sie vorgestellt wird und mögliche Modifikationen und Veränderungen stattfinden. Weil zu befürchten ist, dass Verschlechterungen eintreten könnten, wird dann entsprechend hart diskutiert werden müssen.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) merkt an, dass Verwaltung im Grunde bereits zweimal die Aufgabe hatte zu prüfen, ob Vergaberichtlinien überregionaler Art beachtet werden müssten. Sie ist sehr zufrieden, dass dies mit diesem Beschluss nun nicht mehr weiter verfolgt und das Angebot auch künftig in der Hand des beauftragten städtischen Unternehmens belassen wird.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) die Ergebnisse des Modellversuchs zur Einführung einer finanziellen Eigenbeteiligung für Nutzerinnen und Nutzer des BfD im Jahr 2004 in Bezug auf das Kundenverhalten nach Ablauf des Jahres auszuwerten,
b) die direkten finanziellen Auswirkungen darzustellen,
c) die Wirkungen des Modellversuchs insgesamt und eine Weiterentwicklung für die Jahre 2005 ff. in qualitativer, quantitativer sowie in angebotsstruktureller Hinsicht zu analysieren und zu bewerten sowie
d) die vergaberechtliche Frage im Lichte dieser Ergebnisse zu beurteilen und zur politischen Beschlussfassung vorzubereiten.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den aktuell bis einschließlich 30.06.2004 geltenden Vertrag mit der DEW über den Betrieb des BfD bis einschließlich 30.06.2005 zu verlängern, um das Angebot für behinderte Dortmunder Bürgerinnen und Bürger auch für die Zeit der beschriebenen Prüfung zu sichern.


zu TOP 2.5
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
(Drucksache Nr.: 05552-04)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht über die noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
FamilienCard
(Drucksache Nr.: 06012-04)
(Drucksache Nr.: 06012-04-ATC)

Frau Michenbach (CDU-Fraktion) begründet den Antrag ihrer Fraktion, der bereits im KJA behandelt und dort mit Hinweis auf das bestehende Haushaltssicherungskonzept abgelehnt wurde. Es ist bekannt, dass Familien immer weniger Geld zur Verfügung haben, und wenn man davon ausgeht, dass sie 70% Ermäßigung bekämen, würden die aufgeführten Angebote wesentlich öfter genutzt, und das führte nach ihrer Einschätzung im Umkehrschluss zu höheren Einnahmen der Stadt. Vergünstigungen für sozial schwache Familien sind natürlich sinnvoll und notwendig, aber vom Fairnessprinzip im sozialen Bereich ausgehend sind auch Familien mit etwas höherem Einkommen förderungswürdig, denn wenn Familien z.B. nur 50 € mehr Einkommen im Monat haben als die Pflichtsozialhilfe beträgt, bekommen sie keinerlei Vergünstigungen. Da es sich nicht um Einzelfälle handelt, sollte diese soziale Variante in dieser Stadt angeboten und über das ASS oder das dortmund-project mitfinanziert werden. Da es ein Pilotprojekt sein sollte, bittet sie die anderen Fraktionen zu überdenken, ob diese FamilienCard für Dortmund nicht machbar ist.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) rät in diesem Fall dazu, in den Protokollen der vorletzten Ratsperiode nachzulesen, wer mit welcher Mehrheit dafür verantwortlich war, dass der Dortmund-Pass in seiner alten Form aufgegeben worden ist. Für relativ rigorose Kürzungen bezogen auf die Personenkreise und die Höhe der Vergünstigungen waren seinerzeit SPD und CDU gleichermaßen verantwortlich, die Grünen haben sich daran nicht beteiligt. Schon von daher findet sie diesen Antrag ziemlich merkwürdig. Noch absonderlicher ist für sie aber, dass die CDU hier einen Antrag vorlegt, der in einem anderen Gremium bereits abgelehnt worden ist. In diesem Ausschuss sitzen zwar teilweise andere Personen, aber sie vertreten doch immer noch die gleiche politische Meinung. Außerdem ist der Antrag im KJA nicht mit dem Verweis auf Haushaltssicherung und GO abgelehnt worden, sondern aus rein inhaltlichen Gründen. Die Hinweise auf die haushaltspolitischen Hintergründe und die GO kamen von der Verwaltung. Was hier jetzt verlangt wird, ist für alle Menschen mit Kindern in dieser Stadt, egal ob sie relativ begütert sind, in den benannten Einrichtungen für günstige Eintrittspreise die Türen zu öffnen. Das kann nicht sein, man sollte sich vielmehr um die Menschen kümmern, die tatsächlich benachteiligt sind, und das sind relativ viele. Zudem werden Bereiche beschrieben, für die der Ausschuss nicht zuständig ist, und letztlich ist ihr der Bezug zum demografischen Faktor nicht klar. Wenn einerseits der OB-Kandidat der CDU öffentlich verlangt, die Anzahl der Spielplätze und Bäder zu reduzieren, fehlt für sie der logische Zusammenhang zum jetzt vorgetragenen Begehren. Von daher wird ihre Fraktion diesen Antrag an dieser Stelle ein zweites Mal ablehnen.

Für Herrn Giese (SPD-Fraktion) ist es zunächst einmal richtig, vernünftig und gut, dass man sich darum kümmert, wie die Bedingungen für Familien in der Stadt so gestaltet werden können, dass sie gern hier wohnen oder wohnen wollen und dann auch die nötige Anzahl von Kindern haben. Darüber wird schon an vielen Stellen diskutiert, und es wird bescheinigt, dass Dortmund bei den Erhebungen nicht so einen großen Bevölkerungsschwund hat wie andere Kommunen. Auch wenn die Einkommensunabhängigkeit gerade relativiert wurde, hält er das für den falschen Weg, und vor dem Hintergrund der alten Beschlussfassung zum Dortmund-Pass kann er nicht nachvollziehen, warum jetzt etwas eingeführt werden soll, was weit darüber hinaus geht. Schließlich argwöhnt er, dass die vorgetragene Rechnung falsch ist, seine Fraktion kann den Antrag daher nicht akzeptieren.

Herr Weber (CDU-Fraktion) findet es seit geraumer Zeit unerträglich, wie die Fraktionssprecherin der Grünen über alles herfällt, was von seiner Fraktion vorgelegt wird, wohingegen all das, was in Berlin falsch gemacht wird, wie eben auch am Beispiel Hartz deutlich wurde, beschönigt wird. Man kann durchaus hie und da anderer Meinung sein, selbst in der eigenen Fraktion, aber dies hält er für eine Frechheit. Für ihn ist es ein Akt der Höflichkeit und des Anstandes, dass man nicht in einer solchen Form, wie das heute wieder geschehen ist, über andere Parteien herzieht. Beim Vergleich, wie viel Zeit die beiden großen Parteien im Gegensatz zu den Grünen mit ihren acht Leuten in Anspruch nehmen, findet er das hier manchmal sehr überzogen. Auch andere Leute können denken und Vorstellungen haben, aber bei einem nicht unwichtigen Problem wie diesem sollte man auch dem politischen Gegner nicht mit einer solchen Häme begegnen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) bittet eindringlich, sich wieder auf die Sachauseinandersetzung zu konzentrieren. Darüber hinaus macht sie darauf aufmerksam, dass die Geschäftsordnung des Rates keine Redezeitbeschränkung nach d’Hondt vorsieht. Die Sitzverteilung im Rat erfolgt so, jedoch nicht die Redezeit. Der CDU-Fraktion ist freigestellt, sich jederzeit mit Anträgen zur Geschäftsordnung zu verhalten.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) findet es unverfroren, dass die CDU-Fraktion Anträge, die anderswo bereits abgelehnt wurden, hier einbringt bzw. dem Rat vorlegt, oder, wie es jetzt Mode zu werden scheint, an zwölf Bezirksvertretungen verschickt und wortgleich dort behandeln lässt, obwohl die Bezirksvertretungen gar nicht zuständig sind. Und wenn man dem politischen Kontrahenten Dinge in Erinnerung ruft, die in der letzten oder vorletzten Legislaturperiode passiert sind, dann ist das legitim. Einer der CDU-Ausschussvorsitzenden tut selbst gut recherchierte Anträge, die bezahlbar und umsetzbar sind, als „Bockmist“ ab und nennt sie Schaufensteranträge, wenn sie von ihrer Fraktion eingebracht werden. Von daher sollte die CDU-Fraktion eine solche Debatte an dieser Stelle auch ertragen können.

Herr Besserer (CDU-Fraktion) streitet nicht ab, dass Dinge beschlossen worden sind, die damals möglicherweise ihre Berechtigung hatten, oder auch nicht. Gleichwohl sollte der Sachverhalt auch aus jetziger Sicht betrachtet werden. Da sich abzeichnet, dass der Antrag abgelehnt wird, appelliert er daran, das Thema trotzdem in dem Sinne weiterzubehandeln, wie man Familien unterstützen kann, um diesen Menschen zu helfen, aber auch um den Standort Dortmund zu sichern.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) will dieses Anliegen gern in das Familienpolitische Netzwerk mitnehmen, das in diesem Bereich schon einige Zeit arbeitet und sich vor der Kommunalwahl auch noch zu einer Sitzung treffen wird.

Bei 9 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit spricht sich für die Einführung einer
„FamilienCard“ aus, die allen Dortmunder Familien zu Gute kommen soll.

Ziel ist es, die Anziehungskraft Dortmunds auf Familien durch eine attraktivere Angebotsstruktur zu stärken. Durch finanzielle Entlastungen von Eltern mit Kindern soll die Nachfrage nach einer kulturellen, sportlichen sowie musisch und geistig orientierten Freizeitgestaltung mit positiven Auswirkungen auf den demographischen Faktor gefördert werden.
2. Die Verwaltung wird aus diesem Grund beauftragt, die Einführung der „FamilienCard“ als
Pilotprojekt für die Dauer von einem Jahr, mit folgenden Maßgaben zeitnah zu verfolgen:

a) Die „FamilienCard“ wird einkommensunabhängig bis zum vollendeten 17. Lebensjahr des Kindes / der Kinder gewährt. Da das Einkommen unberücksichtigt bleibt, werden somit u.a. auch Familien mit einer verstärkten gastronomischen Nachfrage angesprochen.
b) Sie ist regional für jeweils ein Jahr gültig
c) Berechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
d) Die Ermäßigung erfolgt je nach Anzahl der Kinder prozentual gestaffelt, wobei
- für ein Kind 30%
- für zwei Kinder 50%
- für drei und mehr Kinder 70%
auf den gesamten, nicht bereits ermäßigten Regelbetrag, gewährt werden.

e) Eine Akzeptanz der „FamilienCard“ soll insbesondere bestehen bei Eintritten in

- den Dortmunder Zoo


- in das Theater Dortmund
- in Frei- und Hallenbäder
- in den Westfalenpark
- in Dortmunder Museen
3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit regt an, die Vergabe der „FamilienCard“ sowie die Prüfung der Berechtigungsvoraussetzungen durch das Jugendamt oder das Amt für Bürgerdienste vornehmen zu lassen.
4. Durch vermehrte Besuche öffentlicher Einrichtungen wird es zwangsläufig zu einer Erhöhung der insgesamt über das Jahr gezahlten Eintrittsgelder kommen. Dadurch werden anfallende Kosten, die mit der Einführung der FamilienCard verbunden sind, kompensiert.


zu TOP 2.7
Freiwilliges soziales Trainingsjahr
(Drucksache Nr.: 06011-04)

Der Vorschlag zur TO wird zurückgezogen.


zu TOP 2.8
Ravensberger Straße
(Drucksache Nr.: 06018-04)
(Drucksache Nr.: 06018-04-ASC)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) beantwortet die Bitte um Stellungnahme wie folgt:

1. Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um die bestehende Situation für die Anlieger der Ravensberger- und Juliusstraße zu entspannen?
Die Beratungsstelle Kober erhält kommunale Zuwendungen, um die Situation auf der Ravensberger Straße zu entspannen. Dazu gehört u.a., dass die Frauen motiviert werden sollen, keinen Müll fallen zu lassen, sondern ihn geordnet zu entsorgen.
2. Welche Reinigungsmaßnahmen werden wann seitens der EDG in diesem Bereich vorgenommen?
Die EDG führt jeweils montags, mittwochs und freitags eine Reinigung der Straße sowie der Gehwege durch. Außerdem werden die acht Straßenpapierkörbe geleert. Mitarbeiter der Dortmunder Dienste reinigen zusätzlich ein- bis zweimal wöchentlich die Randbereiche.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Zwischenbericht zum EQUAL Projekt "Netzwerk Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung"
(Drucksache Nr.: 06111-04)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Zwischenbericht der Dortmunder Dienste gGmbH zum Teilprojekt für langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger mit Alkoholproblemen zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sprachförderung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05902-04)

Die Frage von Frau Krämer-Knorr (SPD-Fraktion), ob es möglich ist, die Kosten für Honorare und Lehrmittel bei Angeboten der Stadt Dortmund weiter aufzuschlüsseln, wird Herr Pogadl (Sozialdezernent) prüfen lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, nimmt den Bericht der Verwaltung zur Sprachförderung in Dortmund zur Kenntnis. Dabei ist er sich einig, dass die Vorlage auch dem Ausländerbeirat zur Kenntnis gegeben wird.


zu TOP 3.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Jahresbericht 2003 und Neuausrichtung des URBAN II-Programms
(Drucksache Nr.: 05854-04)
- Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses aus der Sitzung am 21.04.2004 (wurde nachversandt)

Ohne Beschlussfassung leitet der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Vorlage weiter.


zu TOP 3.4
Vertretung der Stadt Dortmund im künftigen Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Dortmund
(Drucksache Nr.: 05988-04)

Ohne Beschlussfassung leitet der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Vorlage weiter.








4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 4.1
Satzung und Gebührentarif für Leistungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund gemäß § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW - ÖGDG NRW
(Drucksache Nr.: 05896-04)

Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) kann der Vorlage problemlos zustimmen, hat aber festgestellt, dass die Gebühren im Vergleich zu dem, was andere Institutionen für ähnliche Formulare verlangen, um 50 bis 100% höher sind. Er fragt sich, ob es da nicht schon bald zu Beschwerden kommen könnte.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) erläutert, dass das Land bisher Gebührenhoheit hatte, deren Systematik eindeutig zugunsten des Landes ausgelegt war. Jetzt hat die Kommune das Recht, eigene Gebühren zu erheben, wobei man sich an der Gebührenordnung für Ärzte orientiert hat. Damit ist Verwaltung durchaus marktgerecht, und da die angelegten Maßstäbe juristisch klar und einwandfrei sind, auch auf der sicheren Seite.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund gemäß § 19 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW - ÖGDG NRW


zu TOP 4.2
Neuauflage der Broschüre "rund um gesund"
(Drucksache Nr.: 06071-04)

Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion), der die Broschüre informativ und empfehlenswert findet, fragt zum einen nach den Kosten der Broschüre, zum anderen interessiert ihn, wer entscheidet, welche Werbung aufgenommen wird, bzw. ob sich die Stadt z.B. bei den Veranstaltungen oder Angeboten der VHS finanziell beteiligt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) legt dar, dass die Broschüre vorrangig Arbeitskraft kostet, da es aber nicht die erste Broschüre dieser Art ist, geht das naturgemäß etwas flinker. Die Gesundheitsverwaltung beauftragt eine externe Agentur mit dem Layout und der Rekrutierung der Anzeigen. Dabei werden einige Vorgaben gemacht, dass z.B. nicht für Alkohol, Psychopharmaka usw. geworben werden darf, ansonsten hat die Agentur aber die Verantwortung für die Werbung. Dadurch ist der Druck kostenlos. Ansonsten gibt es keine eigenen Angebote des Gesundheitsamtes, weil das sehr aufwändig wäre, und bereits ein sehr breites Spektrum vorhanden ist. Allerdings sind Angebote der VHS aufgenommen, die aber wie jeder andere Kurs der VHS auch kostenpflichtig sind.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Rückblick auf die Gesundheitswoche 2003 und Ausblick auf die Gesundheitswochen 2004
(Drucksache Nr.: 06070-04)

Herr Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) hält die Gesundheitswoche insgesamt für eine ganz interessante Sache, die Beteiligung an einzelnen Veranstaltungen aber für zu gering und stellt daher die Frage, ob man etwas verbessern könnte, um höhere Besucherzahlen erreichen zu können. Darüber hinaus glaubt er, dass die Resonanz für die beiden geplanten Veranstaltungen gering wird, weil die Termine zum einen zu nah aneinander liegen, und das Interesse dementsprechend nachlässt bzw. die Brustkrebswochen zum Teil sogar in die Ferien fallen.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) kann die Kritik an der Beteiligung nicht so ganz nachvollziehen. Es gab 41 Vorträge mit insgesamt 1.500 Besuchern und eine Besichtigung mit 71 TeilnehmerInnen. Diese Zahlen sprechen nach ihrer Überzeugung dafür, dass es an gesundheitlichen Belangen ein Interesse gibt, auch daran, eine Einrichtung des Gesundheitswesens von innen zu sehen und sich etwas demonstrieren zu lassen. Zu den Terminen im Sommer führt sie aus, dass die Kindergesundheitswoche wegen des hoffentlich guten Wetters bewusst in den Sommer gelegt wurde, weil dann auch mehr Aktionen draußen stattfinden können und zum anderen die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes um die Sommerpause herum nicht so viel Publikumsverkehr haben. Zudem geht sie davon aus, dass bei den beiden Terminen ganz verschiedene Personenkreise angesprochen werden, und man, selbst wenn es Überschneidungen gäbe, bei einer Differenz von 6 Wochen beide Veranstaltungen besuchen könnte.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Infektionsbericht 2003
(Drucksache Nr.: 06060-04)

Herrn Dr. Daskalakis (CDU-Fraktion) interessiert, ob es in diesem Zusammenhang Vergleiche mit nordrhein-westfälischen Großstädten gibt, worauf Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) ausführt, dass diese Daten vom Robert-Koch-Institut bundesweit erfasst werden. Jedes Gesundheitsamt muss zum Ende jeder Woche alle Befunde melden und bekommt auch die Ergebnisse zurück. Danach liegt Dortmund bei allen hier genannten Erkrankungen voll im Trend, weder besser noch schlechter.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Infektionsbericht 2003 des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Sachstandsbericht Methadonambulanz
(Drucksache Nr.: 06000-04)

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) erinnert an die seit langem bestehende sozialpolitische Forderung, dass Substitution von den Krankenkassen finanziert werden solle. Es gab dann zeitweise eine etwas unbefriedigende Zwischenlösung, dass nämlich eine einzige Ärztin eine persönliche Ermächtigung hatte, über die allerdings nicht alle Leistungen abgerechnet werden konnten. Es ist eine große Anerkennung der Arbeit der verantwortlichen Ärztin wie auch der anderen Mitarbeiter, dass nun von der Kassenärztlichen Vereinigung die Anerkennung als Institutsambulanz erfolgte. Das hat Vorteile, weil dadurch etliche Leistungen abgerechnet werden können, die nicht persönlich von der verantwortlichen Ärztin erbracht werden. Gleichzeitig hat es aber den Nachteil, dass jetzt 10 € Praxisgebühr fällig werden und man Überweisungen braucht. Da die Methadonambulanz nicht an einen niedergelassenen Arzt zurück überweisen darf, werden für den Hilfesuchenden zweimal 10 € fällig. Das Gesundheitsamt ist damit in die Mühlen des gesamten Abrechnungsverfahrens geraten, was, wie man sich vorstellen kann, bei Drogenabhängigen nicht so ganz einfach ist.

Die Frage von Frau Unger (B’90/Die Grünen), ob man bei einer solchen Klientel, wenn man die Bedürftigkeit feststellt, nicht schon im Vorfeld auf die Praxisgebühr verzichten kann, verneint Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes). Das sei der Preis, den man zahlen muss, wenn man in die Kassenärztlichen Versorgung eingebunden ist.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 5.1
Umsetzung des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen -PfG NW- und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen
(Drucksache Nr.: 05569-04)

Herr Steiner (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) stellt auch in diesem Jahr die Position des Aktionskreises dar. Nach dessen Dafürhalten ist dieser Bericht noch immer zu sehr auf alte Menschen zugeschnitten, zu wenig qualitativ in die Zukunft weisend, und, vor allen Dingen, weil hier auch eine Öffnungsklausel gegeben war, zu wenig in die Richtung persönlicher Assistenz für jüngere und ältere beeinträchtigte Menschen gerichtet.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
(Drucksache Nr.: 06056-04)

Herr Steiner (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) äußert seine Enttäuschung darüber, dass in dieser endlosen Geschichte wieder nur ein Zwischenbericht gegeben wird, der lediglich hoffen lässt, dass die Krankenkasse bestimmte Verpflichtungen prozentual übernimmt. Schon vor einem Jahr haben Krankenkassen auf Bundesebene gesagt, dass sie in diesem interdisziplinären Geschehen 20% der Kosten übernehmen, damals waren die Kommunen damit nicht einverstanden. Verwaltung hat dem Aktionskreis gegenüber zwar ein paar Mal zu verstehen gegeben, das Ganze wäre am Verhalten der Krankenkassen gescheitert, aber eigentlich haben sich die kreisfreien Städte und Kreise da verweigert. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob es Anzeichen gibt, dass eine höhere Beteiligung an der interdisziplinären Frühförderung erfolgt, oder ob das wieder ausgeht wie das Hornberger Schießen.

Für Herrn Süshardt (Fachbereichsleiter Hilfen für kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen) ist die Entwicklung inhaltlich etwas fortgeschritten. Inzwischen sieht es so aus, dass man fachlich und inhaltlich zwischen Krankenkassen, Kostenträgern und Leistungserbringerverbänden sehr nah zusammengerückt ist, d.h. es sind die ersten Konturen erkennbar, wie interdisziplinäre Frühförderstellen aussehen. Jetzt geht es in die entscheidende Phase, und es hängt aktuell an der Frage, ob es eine landeseinheitliche Kostenaufteilung gibt, was die Krankenkassen befürworten, oder ob es Raum für kommunale Verhandlungen zur Höhe der Regelung unter Bezug auf das örtliche Angebot gibt, was ja in den Städten und Kreisen sehr unterschiedlich ist. Das sind die beiden Positionen, die aufeinander treffen, und nach dem 7. Mai 2004 weiß man etwas mehr.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.









zu TOP 5.3
Teilnahme der Stadt Dortmund am Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
Schwerpunkt: "Soziale Dienste für ältere Angehörige ethnischer Minderheiten" (SEEM)
(Drucksache Nr.: 06062-04)


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Fachverwaltung zur Kenntnis


zu TOP 5.4
Solid - mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass Solid zu Ende geführt wird, weil es nicht mehr gebraucht wird. Es wird abgelöst durch eine Entwicklung, die PROSOZ Herten für die Bundesebene betreibt. Da es ein Unding wäre, wenn es mehrere unterschiedliche Verfahren an Stellen gibt, die im gleichen Bereich tätig sind, setzt Dortmund auf dieses neue Verfahren. Der Vorteil liegt darin, dass die ID Bremen, die sich mit der Solid-Entwicklung befasst hat, ihre fertigen Module in die PROSOZ- Entwicklung einspeist, insofern sind die Beträge, die bisher ins Verfahren gegeben wurden, nicht verloren, sondern finden sich in PROSOZ wieder. Die Stadt wird das lizenzfrei zur Verfügung gestellt bekommen. Gleichwohl wird das bisherige Verfahren aus Sicherheitsgründen vorläufig beibehalten, sodass es in Dortmund keinen Abriss in der materiellen Leistungsgewährung geben wird, wenn die Dinge auf Bundesebene noch nicht zeitnah zustande kommen. Das Ganze wird in einer Beschlussvorlage für den Rat noch vor der Sommerpause vorgestellt.


zu TOP 5.5
Übernachtungsstelle Unionstraße - mündlicher Bericht der Verwaltung

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) weist darauf hin, dass man sich immer noch in der verwaltungsinternen Diskussion, im Augenblick mit der Personalvertretung, befindet. Die Sozialverwaltung wird diese nun schon länger währende Geschichte aber voraussichtlich noch vor der Sommerpause mit einer Vorlage für den Rat beenden können.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 16.10 Uhr.


Schneckenburger
Weyer
Heinke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführer

Anlagen:

(See attached file: ASFG - Anlage 1 zur Niederschrift vom 27.4.04.pdf)