Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 04.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Schmidt i.V. für Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat (abwesend)

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/AL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Frau Schween, 11/2
Frau Hülsmann, 11/2
Frau Bachmann, 11/3
Frau Bonan, 1/GBIII
Herr Böhm, 1/GBIII
Herr Fommeyer, 3/Dez-Büro
Frau Siekmann, 32/FBL
Herr Güssgen, 1/GBII
Herr Jödicke, 11/2


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 04.05.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.03.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des Sonderversandes für den Rat

2.2 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

2.3 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07288-17)

3.1.2 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07242-17)

3.1.3 Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen der Fachbereiche sowie Rückbau der Zusatzbedarfe Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07442-17)

3.1.4 Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06999-17-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 09.03.2017 versandt.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06999-17-E2)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17-E1)
Antrag aus der Sitzung von 02.02.2017.
hierzu -> Präsentation
(Drucksache Nr.: 06665-17-E2)

3.2.2 Zentrale Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07616-17)

3.2.3 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2016
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07648-17)





4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Konzept und Arbeit des Gleichstellungsbüros
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06260-16)
Anfrage aus der Sitzung vom 17.11.2016.
hierzu -> Präsentation


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Bartsch benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Suck (CDU-Fraktion) merkt an, dass sich wieder eine Vorlage mit personellen Auswirkungen im Beratungsgang befände, die für diesen Ausschuss nicht vorgesehen sei. Die Problematik sei bereits in diesem Ausschuss und im Rat mehrmals besprochen worden. In diesem Fall handele es sich um die Vorlage „Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund (DS-Nr.: 07210-17)“.
Er empfinde es als mehr als unglücklich, dass diese Vorlage nicht hier zur Beratung vorgesehen sei und bittet die Vorlage in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass dieses unglückliche Thema im Verwaltungsvorstand ebenfalls besprochen wurde. Das Augenmerk werde verschärft darauf gelenkt, solche „Irrläufer“ einzudämmen.


Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.03.2017

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.03.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07175-17-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um folgende Beschlussfassung:

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird beibehalten.



Begründung:
Derzeit haben nicht alle Ausschussmitglieder, z.B. sachkundige Bürger*innen, Zugriff auf die unterjährigen operativen Personalreportings. Eine Verkürzung der Präsentationsintervalle zur Personalentwicklung in den Ausschüssen sollte deshalb erst dann umgesetzt werden, wenn der direkte Zugriff für alle Ausschussmitglieder gegeben ist.


Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass er den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze, allerdings habe seine Fraktion noch weiteren Beratungsbedarf und bittet die Vorlage in die Ratssitzung durchlaufen zu lassen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sich nur um eine Auflistung handle, was in dem Zeitraum passiert sei, ohne perspektivischen Charakter. Deshalb reiche es seiner Fraktion diese Auflistung jährlich zu erhalten. Allerdings würde es sinnvoll sein den Personalbericht, welcher auch perspektivische Daten enthalte genauer zu diskutieren.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf habe und die Vorlage in den Rat schieben wolle.

Herr Ossau (FDP-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Änderungen zustimme und auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.2
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, welches Personal das Monitoring- und Evaluationskonzept leistet?

Herr Böhm (FB01) erläutert, dass das Konzept mit dem vorhandenen Personal durchgeführt werde. Es bestehe kein zusätzlicher Personalbedarf.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) bittet um Erläuterung des letzten Absatzes auf Seite 4 der Vorlage.

Herr Böhm erklärt, dass sich der Absatz grundsätzlich auf das Handlungsprogramm Nordwärts beziehe. Es sei schwierig einzuschätzen, wie sich Kennzahlen entwickeln würden, wenn es das Projekt „Nordwärts“ nicht gäbe. Die weiteren Entwicklungen im Stadtgebiet würden die Kennzahlen ebenfalls beeinflussen, ohne dass sie direkt mit dem Projekt Nordwärts im Zusammenhang ständen.
Nicht nur das Projekt alleine sei für die Veränderungen der Kennzahlen verantwortlich. Die Verteilung der Anteile lasse sich nicht genau zuordnen.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt, warum eine Evaluation erstellt werde, wenn man die Zahlen oder Entwicklungen nicht validieren könne?

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass bei einem solchen Projekt immer viele Faktoren mitwirken, deren Wirkungsgrad oder deren Auswirkungen man nicht so genau bestimmen kann. Die Frage, wie hätte sich etwas entwickelt, wenn es das Projekt „Nordwärts“ nicht gegeben hätte, sei nicht so einfach zu beantworten.
Es sei wichtig, nach bestimmten Kriterien zu evaluieren, soweit dies eben möglich sei, obwohl man nie zu 100% sagen könne, dass bestimmte Veränderungen auf Nordwärts zurückzuführen seien.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den „Nordwärts“-Projektgremien abgestimmte und endgültige Monitoring- und Evaluationskonzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung des Konzeptes.


zu TOP 2.3
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf habe und bittet darum die Vorlage ohne Empfehlung in die Ratssitzung zu verschieben.

Herr Ossau (FDP-Fraktion) stellt folgende Fragen:
Inwiefern sei der Informationsaustausch vorgesehen und wann werde mitgeteilt, welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden? (Einleitung Absatz „d“)
Wie leistet eine Plattform die „Smart Service Power“ (Absatz 2.2.4 „Leitmarktprojekt“)?
Gibt es konkrete Planungen, wie sich die Gremien zusammensetzen werden (3.4 „Lenkungsinstanz“)?

Frau Bonan (FB01) erläutert, dass die Kriterien aus einem Beteiligungs- und Dialogverfahren hervorgegangen seien. Weiterhin wurde aus Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Beteiligten der Verwaltung und des Rates eine Allianz gegründet. Der Informationsfluss werde über die Dokumentation auf der Internetseite, sowie den gegründeten Expertenteams durchgeführt. Zudem werden die entwickelten Projekte, welche in der Obhut der Verwaltung liegen gemeinsam mit den Smart City Projekten der Unternehmen durch die Smart City Allianz gebündelt.
Zum Thema Smart Service Power teilt sie mit, dass diese ein kommunales Projekt sei. Es handele sich hierbei um eine Plattform, auf der verschiedene Systeme, wie zum Beispiel Fitnessarmbänder, im Kühlschrank verbaute Sensorik, Nachtlichter, der Notrufknopf und weitere Parameter miteinander vernetzt werden. Diese bereits verwendeten Systeme sollen über die Plattform zusammengeführt werden und im Notfall gemeinsam ausgelesen werden um erkennen zu können, ob eine Person in ihrer Wohnung verunfallt oder verletzt ist. Zudem kann der zugriffsberechtigte Personenkreis individuell festgelegt werden. Die Daten können somit dem Arzt, Familienangehörigen, Nachbarn, Pflegedienst usw. zur Überwachung zur Verfügung gestellt werden. Die benannte Plattform sei lediglich die Bündelung der einzelnen Parameter.
Derzeit werde der Lenkungskreis besetzt, dieser setze sich aus den Sprechern der Expertenteam, dem Verwaltungsvorstand, sowie weitere Beteiligte zusammen, die Projekte für die Stadt entwickeln. Die entwickelten Projekte werden vor der Umsetzung dem Rat durch Einzelvorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Erst im Anschluss werde mit der Realisierung begonnen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



zu TOP 2.4
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen
Projektantrag der Stadt Dortmund: Service Center lokale Arbeit
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2017

(Drucksache Nr.: 07209-17)
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rats nachträglich zur Kenntnis.

Der Rat beschließt die Umsetzung des Modellprojekts vorbehaltlich einer Bewilligung durch
das Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und
stimmt der (befristeten) Einstellung externen Personals zu.









3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07288-17)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt befürwortet eine Anpassung der Verwaltungskostenfeststellungs-verordnung (VKFV) dahingehend, die Erstattung der Ausbildungsvergütung für beim Jobcenter verbrachte Zeit während der Ausbildung als Option wieder aufzunehmen.
Eine entsprechende Eingabe erfolgt beim Städtetag.


zu TOP 3.1.2
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07242-17)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) lobt, dass die Ausbildungszahlen nicht zurückgingen, sondern auf dem Niveau des Vorjahres bleiben. Sie fragt nach, ob die Anzahl der Nachwuchskräfte die altersbedingten und sonstigen Abgänge abdecke?

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass die Verwaltung bedarfsgerecht ausbilde, hierzu würden die Bedarfe der einzelnen Fachbereiche ermittelt und berücksichtigt.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt, ob derzeit noch ein Sonderbedarf für Flüchtlinge bestehe? Zuvor wären regulär 200 Azubis eigestellt worden und zusätzliche 35 als Sonderbedarf für die Aufgaben im Bereich der Flüchtlinge. Er bitte um Erläuterung, ob in den hier angegeben 235 Nachwuchskräften immer noch Sonderbedarfe enthalten seien.

Herr Stüdemann erklärt, dass aus einem Flüchtling im Laufe der Zeit ein Einwohner werde, der gegebenenfalls seine Familie nachhole. Somit werden die Aufgaben nicht weniger, sondern würden sich lediglich auf andere Bereiche verlagern.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, ob sich die Meinung über eine bedarfsgerechte Ausbildung von Herrn Stüdemann mit der, des Personalrates decke?

Herr Stüdemann erläutert, dass die bedarfsgerechte Besetzung von Positionen immer nur im Rahmen der vorhandenen Ressourcen möglich sei, die nötig sind um Menschen zu beschäftigen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sehr positiv sei, die Ausbildung auf dem Niveau, auf dem sie derzeit sei, weiterführen zu können. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Herr Bohnhof erklärt, dass die reine Übertragung der Zahlen aus dem Vorjahr ihn nicht überzeugt habe. Die Erläuterungen des Herrn Stüdemann könne er nicht teilen, sondern halte sie eher für Spekulationen. Seine Fraktion lehne die Vorlage ab.

Frau Fromme (Personalrat) weist darauf hin, dass aus Sicht des Personalrates die Ausbildungszahlen deutlich zu erhöhen seien. Dortmund sei eine wachsende Stadt, aus dem Mehr an Einwohnern ergebe sich selbstverständlich ein Mehr an Arbeitsaufwand für die Verwaltung. Den demografischen Wandel betrachte sie mit großer Sorge. Allerdings sei die Ausbildungsquantität der Ausbildungsabteilung begrenzt, auch hier müsste personell nachgebessert werden. Weiterhin gestalte sich der Ausbau der Praxiseinsätze schwierig. Es müssten mehr Praxisanleiter gewonnen werden und nicht jedes Aufgabengebiet oder jeder Büroraum eigne sich für die Ausbildung von Nachwuchskräften.

Herr Ossau (FDP-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimme. Er gebe allerdings zu bedenken, ob es sinnvoll sei in einzelnen Berufen nur einzelne Azubis auszubilden. Dadurch laufe man Gefahr, sollte der Azubi die Ausbildung abbrechen oder nicht bestehen, in dem Jahr keine Nachwuchskraft für ein bestimmtes Aufgabengebiet übernehmen zu können. Weiterhin dürfe man das Weiterbildungsangebot nach Beendigung der Ausbildung nicht vernachlässigen, da die Perspektive auf ein solches Angebot für die Belegschaft sehr wichtig sei.


Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, die Einstellung von 235 Nachwuchskräften für die Stadt Dortmund.

Davon sind

169 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

20 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden,

16 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,

30 Anwärterinnen bzw. Anwärter für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst,

vorgesehen.



zu TOP 3.1.3
Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen der Fachbereiche sowie Rückbau der Zusatzbedarfe Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07442-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, dass die Thematik „Rückbau - Zusatzbedarfe Flüchtlinge“ in die nächste Vorlage ebefalls aufgenommen wird.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Ausbildungsmodule im praxisbegleitenden Unterricht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06999-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06999-17-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 09.03.2017 vor:

bereits zur Sitzung am 17.11.2016 hatte die AfD-Fraktion Fragen zum Ausbildungsmodul
„DO gegen Rechts“ gestellt und auf die die offenbar bewussten und gewollten Unschärfen
bei den Formulierungen hingewiesen. So heißt der Unterrichtstitel „gegen Rechts“ und
umfasst ein deutlich weiteres Feld, als z.B. die Befassung mit dem Thema Rechtsextremismus
oder Rechtsradikalismus. Gleichwohl firmiert der Unterrichtstitel unter dem tendenziösen
Begriff „gegen Rechts“.

Die Beantwortung der Fragen zur Sitzung 02.02.2017 durch Stadtdirektor Stüdemann war
vollkommen unzureichend. Das wurde auch bereits in der Sitzung durch den Unterzeichner
bemängelt. Bereits in der letzten Anfrage wurde um schriftliche Konkretisierung der
Ausbildungsinhalte gebeten. Die Antworten waren allerhöchstens allgemeiner Natur, wenn
nicht nichtssagend. So verwies der Stadtdirektor auf den sog. „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“.
Aus diesem sollte der Unterzeichner Ausbildungsinhalte ableiten. Außerdem
würden im Baustein „Dortmund gegen Rechts“ aktuell Informationen zum Thema
Salafismus vermittelt.

Leider wurde aus den Ausführungen des Dezernenten nicht deutlich und klar, was konkret
vermittelt wird. Danach war allerdings gefragt. Der Verweis auf den Aktionsplan geht
selbstredend ins Leere, da er zum einen ein gesamtstädtisches Konzept betrifft und zum
anderen Ergänzungen zugänglich sein könnte, die weit über das Maß dessen hinausgehen,
was derzeit dort enthalten ist.

Daher noch einmal konkret um die Beantwortung folgende Fragen gebeten:

1. Welche konkreten Unterrichtsinhalte werden den Auszubildenden im Unterrrichtsmodul
„DO gegen Rechts“ vermittelt?
2. Befassen sich die Inhalte ausschließlich mit Rechtsextremismus oder wird auch der
sog. Rechtspopulismus, was auch immer das sein soll, einbezogen?
3. Anhand welcher Materialien und in welcher Form werden die Unterrichtsinhalte den
Auszubildenden vermittelt?
4. Besteht die Möglichkeit der kritischen Auseinandersetzung mit den Ausbildungsinhalten?
Werden kritische Meinungen und Stimmen geduldet?
5. Ist beabsichtigt, das Thema Linksextremismus einzubeziehen und ggf. das Modul in
„DO gegen jede Form des Extremismus“ umzubenennen?
6. Welche konkreten Unterrichtsinhalte werden bezüglich des Themas religiöser Extremismus,
hier Salafismus vermittelt? Auf welche Grundlagen wird hier zurückgegriffen?

Soweit nicht beabsichtigt ist, das Ausbildungsmodul zu erweitern und entsprechend umzubenennen, wird hiermit folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert die Verwaltung auf, das Ausbildungsmodul „DO gegen rechts“ in „DO gegen politischen und religiösen Extremismus“ umzubenennen, die Ausbildungsinhalte entsprechend zu erweitern. Dabei sollen gleichwertig Rechtsextremis, Linksextremismus und religiöser Extremismus als Unterrichtsinhalte behandelt werden. Die Unterrichtsinhalte sollen sich dabei ausschließlich auf den Extremismus beschränken und nicht auf andere Formen politischer Meinungsäußerungen erweitert werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Zum Fragenkatalog von Herrn Peter Bohnhof nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1: Welche konkreten Unterrichtsinhalte werden den Auszubildenden im Unterrichtsmodul
„DO gegen Rechts“ vermittelt?
zu 1.: Das Unterrichtsmodul „Dortmund gegen Rechts“ ist ein neuer Ausbildungsinhalt
im Rahmen des internen Unterrichts für unsere Auszubildenden. Darin werden aktuelle
gesellschaftspolitische Entwicklungen und Geschehnisse in Dortmund und
der Bundesrepublik Deutschland thematisch flexibel behandelt.

Frage 2: Befassen sich die Inhalte ausschließlich mit Rechtsextremismus oder wird auch der
sog. Rechtspopulismus, was auch immer das sein soll, einbezogen?
zu 2.: Eine Beschränkung auf einzelne politische Haltungen und Ansichten, Strömungen
oder Gesinnungen besteht nicht. Grundsätzlich sind jedwede politische oder gesellschaftliche
Themen des öffentlichen Lebens potentielle Lehrinhalte. Aufgrund der
städtehistorischen Entwicklung Dortmunds wurde hierbei „Dortmund gegen
Rechts“ als gesetzter Begriff ausgewählt.

Frage 3: Anhand welcher Materialien und in welcher Form werden die Unterrichtsinhalte
den Auszubildenden vermittelt?
zu 3.: Die Erstdurchführung des Lehrinhalts fand als Forum statt, in dem die Referenten
Vorträge hielten, um anschließend in eine offene Diskussionsrunde überzugehen.
Frage 4: Besteht die Möglichkeit der kritischen Auseinandersetzung mit den Ausbildungsinhalten?
Werden kritische Meinungen und Stimmen geduldet?
zu 4.: Hierbei sind kritische Rückfragen sowie eine differenzierte Auseinandersetzung
mit der jeweiligen Thematik nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht.

Frage 5: Ist beabsichtigt, das Thema Linksextremismus einzubeziehen und ggf. das Modul in
„DO gegen jede Form des Extremismus“ umzubenennen?
zu 5.: siehe zu 2.
Frage 6: Welche konkreten Unterrichtsinhalte werden bezüglich des Themas religiöser Extremismus, hier Salafismus vermittelt? Auf welche Grundlage wird hier zurückgegriffen?
zu 6.: Die Referenten konnten für ihre Präsentationen auf ihre umfassenden Erfahrungswerte
aus der täglichen Arbeit zurückgreifen und somit u.a. über die Dortmunder
Salafistenszene sowie die schleichenden Missionierungsversuche junger Menschen
insbesondere über soziale Medien oder die Aktion „Lies!“ referieren.


Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) fragt nach, welche Personen, die in der Stellungnahme angesprochenen Referenten seien und welche Erfahrungen diese konkret einbringen? Weiterhin interessiere ihn, wie die Kontrolle erfolge.

Frau Hülsmann (FB11) erklärt, dass die Referenten durch ihr hauptamtliches Arbeitsfeld in diesem Thema tätig sind und daher über die entsprechende Expertise verfügen.

Herr Bohnhof stellt den oben aufgeführten Antrag seiner Fraktion mit folgender Ergänzung zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert die Verwaltung auf, das Ausbildungsmodul „DO gegen rechts“ in „DO gegen politischen und religiösen Extremismus“ umzubenennen, die Ausbildungsinhalte entsprechend zu erweitern. Dabei sollen gleichwertig Rechtsextremis, Linksextremismus und religiöser Extremismus als Unterrichtsinhalte behandelt werden. Die Unterrichtsinhalte sollen sich dabei ausschließlich auf den Extremismus beschränken und nicht auf andere Formen politischer Meinungsäußerungen erweitert werden.
Hierbei soll ein einheitlicher Lehrplan aufgestellt werden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den Antrag der AfD-Fraktion gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP ab.
3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17-E1)

Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.


zu TOP 3.2.2
Zentrale Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07616-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07616-17-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter*innen der Zentralen Ausländerbehörde. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Mitarbeiter*innen sind derzeit noch bei der ZAB beschäftigt?

2. Welche Übernahmeangebote wurden, bzw. werden den Mitarbeiter*innen seitens der Verwaltung gemacht? Wie ist die Resonanz darauf?

3. Gibt es ein Umschulungs-, bzw. Weiterbildungskonzept für die ehemaligen ZAB-Mitarbeiter*innen?

4. Können über diesen Weg Personalengpässe in der Verwaltung ausgeglichen werden? Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang?

Begründung:
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney wurde am 30. September 2016 geschlossen, das Provisorium an der Buschmühle soll zum 30. Juni 2017 schließen. Durch die Entscheidung gegen einen Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund ist auch eine Fortführung der Aufgaben einer Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund nicht mehr erforderlich. Der Kreis Unna wird die ZAB zum 1. Januar 2018 von der Stadt Dortmund übernehmen und damit im Auftrag und auf Kosten des Landes die Fachbehörde betreiben. Die 43 speziell ausgebildeten städtischen Angestellten verlieren damit ihren Aufgabenbereich.


Frau Jägers (Stadträtin) bittet darum, die Stellungnahme hier mündlich durch die Fachbereichsleiterin Frau Siekmann erfolgen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Frau Siekmann (FB32) antwortet wie folgt:

„Zu Frage 1:
Stand heute sind noch 32 MitarbeiterInnen in der ZAB beschäftigt. Weiterhin werden die 13 MitarbeiterInnen des Stammpersonals der Stadt Dortmund, die derzeit noch in der EAE beschäftigt sind bis zum 31.12.2017 in der ZAB weiterbeschäftigt.
Es haben 3 MitarbeiterInnen die Bitte geäußert nicht in die ZAB übergeleitet, sondern in der Kernverwaltung eingesetzt zu werden. Die restlichen MitarbeiterInnen seien damit einverstanden, bis zum 31.12.2017 in der ZAB zu verbleiben.

Zu Frage 2:
Im 3. Quartal 2017 werde die aktive Vermittlung durchgeführt. Die Kollegen und Kolleginnen in der ZAB seien selbst sehr aktiv und hätten sich bereits neue Stellen gesucht oder würden sich derzeit auf freie Stellen bewerben. Somit werden Teile der MitarbeiterInnen die ZAB schneller verlassen, als es in der Planung vorhergesehen wurde.

Zu Frage 3:
Ein generelles Umschulungskonzept gäbe es nur bedingt, da die Kolleginnen und Kollegen Verwaltungsgeneralisten seien und nur in individuellen Schulungen auf ihre neuen Einsatzbereiche vorbereitet werden müssten.

Zu Frage 4:
Die MitarbeiterInnen der ZAB, die am 01.01.2018 einen neuen Einsatz benötigen werden in derzeit hoch frequentierte Bereiche, wie die Ausländerbehörde und die Bürgerdienste versetzt.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden zeitnah einen neuen Einsatz finden.
Allerdings würden die befristeten Verträge, der in der EAE beschäftigten Mitarbeiter zum 31.05.2017 auslaufen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen seien informiert und orientieren sich am externen Stellenmarkt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.3
Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2016
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07648-17)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
unter Bezugnahme auf die Seite 17 der Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation (TOP 3.1.6) vom 08.09.2016 sowie die Seite 26 der Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation (TOP 4.2.1) vom 08.09.2016 wird um Mitteilung des aktuellen Sachstandes zur Stellenbesetzung des dritten Organisators / der dritten Organisatorin sowie um Mitteilung des aktuellen Sachstandes über die Neuaufstellung der Investitionssteuerung und des Immobilienmonitorings gebeten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass am kommenden Montag, die derzeit mit dem Liegenschaftsmanagement, Facilitymanagement, dem Preisvergleich „Markt vs. Stadt Dortmund – Stadt Dortmund vs. andere öffentliche Facilitymanager“ und Clusterung von Handlungsnotwendigkeiten im Schul- und Kitabereich, beauftrage Fachfrau ihre Ergebnisse und den Abschlussbericht präsentieren werde.
Sollte es für diesem Bereich keiner Nachbesserung bedürfen, werde die 3. Organisatorenstelle besetzt.
Die Sachstände für den Bereich Immobilien- und Liegenschaftsmanagement werden dem Rat, sowie den beteiligten Ausschüssen für Personal und Organisation, sowie Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zeitnah vorgestellt.




4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Auszug aus der noch nicht genehmigten 22. Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation vom 22.06.2017
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet bei seinem Wortbeitrag zu TOP 4.1.1 auf Seite 14 der Niederschrift das Wort „bestimmen“ durch „koordinieren“ zu ersetzen.

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017 wird mit dieser Änderung genehmigt.

Frau Jägers (Stadträtin) erläutert, dass im vergangenen Jahr der Masterplan Digitales Dortmund beschlossen wurde. Im Anschluss sei mit Hochdruck begonnen worden den Masterplan in den drei Bereichen Wirtschaft, Bildung und Verwaltung zu strukturieren. Es wurden erste Ziele definiert und Arbeitsaufträge vergeben.
Über den Jahreswechsel habe man eine Zwischenbilanz gezogen und festgestellt, dass die einzelnen Bereiche sehr unterschiedliche Zeitschienen eingeschlagen hätten. Alles, was mit digitaler Wirtschaft zu tun habe werde maßgeblich von außen getrieben. Die Wirtschaftsförderung arbeite mit einem sehr hohen Tempo dran, die Vernetzung voranzutreiben und in den Bereich Smart City zu integrieren.
Das Projekt Bildung habe durch enorme Mittelzuwendung für „Gute Schule 2020“ der Bundes- und Landesregierung das Tempo erheblich angezogen. Die Projekte haben eine zeitliche Befristung mit festgelegten Abrechnungsdatum.
Im Gegensatz dazu könnte der Bereich Verwaltung das Tempo und die Richtung nur sehr langsam verändern, da hier viele Einzelpositionen erst gut durchdacht werden müssten, bevor man sie verändern und umstrukturieren könne.
Die Problematik sei im Verwaltungsvorstand besprochen worden und man wäre sich einig, dass der Masterplan in den einzelnen Bereichen auseinander gezogen werden müsse.
Es sei geplant, dass die Bereiche in einem Lenkungskreis zusammengefasst bleiben, ansonsten ständen die Masterpläne für sich. Die Bündelungsfunktion habe der Verwaltungsvorstand inne und eine Berichterstattung im Rat sei für den März 2018 vorgesehen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) dankt Frau Jägers für den detaillierten Bericht und teilt mit, dass seine Fraktion zu der Vorlage noch Beratungsbedarf habe. Zu den Projekt- und Leitungsstrukturen werde sich seine Fraktion noch Gedanken machen und er bitte die Vorlage heute ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass er das auseinander dividieren der Masterpläne nachvollziehen können. Es sei sinnvoll den Masterplan in praktikable und themenbezogene Einzelprojekte umzustrukturieren, da diese mit unterschiedlichen Größenordnungen, Geschwindigkeiten und Besonderheiten arbeiten.
Eine zentrale Stelle für Digitales halte er dennoch für sinnvoll, da das Thema Digitales ein umfassendes sei und es einen Verantwortlichen geben sollte, möglicherweise aus der Mitte eines Lenkungskreises der das Thema bestimmen koordinieren könnte. Weiterhin regt er an, das Thema „Smart City“ und den Breitbandausbau zu berücksichtigen und zu integrieren.
Eine regelmäßige Berichterstattung zu den fünf Themengebieten halte er für wünschenswert um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen. Er befürwortet, dass ein Ausschuss sich mit der Federführung befasse – hier sehe er den Ausschuss für Personal und Organisation als geeigneten Fachausschuss.
Dem Vorschlag der SPD, die Vorlage in der Ratssitzung zu behandeln werde seine Fraktion folgen.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) schließt sich dem Wunsch, die Vorlage durchlaufen zu lassen an.

Herr Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Frage nach der Struktur und dem ganzheitlichen Ansatz noch beraten werde, sodass der Rat im weiteren Beratungsgang eine entsprechende Haltung zu dem ganzheitlichen Ansatz finde.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) kündigt an, da es sich hier um umfangreiche Veränderungen der Arbeitsbedingungen und –abläufen handle, nach der Umsetzung der Arbeitsschutzbedingungen und der Bildschirmarbeitsverordnung zu fragen.

Herr Ossau (FDP-Fraktion) fragt nach, ob denn ebenfalls weiterhin am Medienentwicklungsplan gearbeitet werde und wie hoch die Schnittmenge sei? Es wäre wünschenswert, dass nicht an zwei Orten dasselbe Thema bearbeitet werde.

Frau Jägers erläutert, dass derzeit parallel am Medienentwicklungsplan „MAP3“ gearbeitet werde. Die Inhalte spielen im Masterplan Digitale Bildung eine Rolle, aber unabhängig davon stehen. Die möglichen Schnittmengen und Doppelungen werden genau beobachtet.
Vom Aufbau, werde nach der Definition der Ziele und strategischen Ziele in dem Masterplan Digitale Bildung die Medienentwickungsplanung als ein operatives Ziel dargestellt werden.
Bei der Beratung des Strukturaufbaus gebe sie zu bedenken, die Abarbeitung der Masterpläne obliege der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters. Die Entscheidung über eine bündelnde Stelle bitte sie von der Beschlussfassung dieser Vorlage loszulösen, damit die Verwaltung ans arbeiten komme um die vorgegebenen Zeitschienen einhalten können.
Sie strebe an, der Politik vor der Sommerpause noch drei weitere Beschlussvorlagen vorzulegen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Konzept und Arbeit des Gleichstellungsbüros
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06260-16)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 17.11.2016 vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund - auch vor dem Hintergrund des neuen Landesgleichstellungsgesetzes - um einen Bericht über das Konzept und die Arbeit des Gleichstellungsbüros sowie die Planungen für 2017.
Der Bericht soll in der ersten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2017 erfolgen.
Begründung:
Im März vergangenen Jahres beschloss der Ausschuss für Personal und Organisation, dass die Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Dortmund dem Ausschuss ihr Konzept für die Arbeit des Gleichstellungsbüros vorstellen soll. Hintergrund hierfür war, dass das Gleichstellungsbüro personell aufgestockt wurde. Anfang dieses Jahres trat eine neue Gleichstellungsbeauftragte ihr Amt an. Zudem steht die Überarbeitung des Landesgleichstellungsgesetztes kurz vor der Verabschiedung. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Gleichstellungsbeauftragte, in der ersten Sitzung des neuen Jahres das Konzept und die Arbeit des Gleichstellungsbüros sowie die Planung für das Jahr 2017 vorzustellen.


Frau Feldmann präsentiert die Arbeit des Gleichstellungsbüros anhand einer PowerPoint Präsentation (Anlage 1).

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt Frau Feldmann für die ausführliche Präsentation und hebt hervor, dass das Landesgleichstellungsgesetz vorsehe, dass die Gleichstellungsbeauftrage bei allen personalrelevanten Maßnahmen beteiligt werde. Sollte diese einmal nicht rechtzeitigt beteiligt worden sein, so sind die Maßnahmen auszusetzen. Sie sei, wie auch der Personalrat in alles einzubeziehen, nur habe sie für diese Aufgabe keine vergleichbare Anzahl an freigestellten Mitarbeitern. Insofern wäre viel Arbeit zu tun und diese Aufgabe sei nicht zu unterschätzen.
Weiterhin lobt sie das Engagement der Gleichstellungsstelle und die entwickelten Veranstaltungen wie zum Beispiel die „Lunch Box“ oder die „Väterkonferenz“.



5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt






Schilff Bartsch Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: 20170504 APO Praesentation Gleichstellungsbuero.pdf)