Niederschrift

über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 05.02.2013
Mensa der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:30 - 16:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rüdiger Schmidt, Bezirksbürgermeister


Klaus Ahrenhöfer
Jörg Glogner
Margret Göbel
Heike Gottwald – nicht anwesend
Monika Hahn – nicht anwesend Karin Heiermann
Michael Lüning
Heinz Pasterny
Marita Szymkowiak
Michaela Wolff

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath


Rita Fritz
Werner Gollnick
Thomas Offermann

B90/Die Grünen-Fraktion

Markus Scheffler, stellv. Bezirksbürgermeister
Raphael Frebel

FDP

Thomas Car l– nicht anwesend

Die Linke

Matthias Storkebaum

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter

Bruno Schreurs, SPD

Seniorenbeirat

Dietrich Labenz



c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Herr Budde Regiebetrieb Stadtgrün
Herr Hümmecke Regiebetrieb Stadtgrün

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 05.02.2013, Beginn 15:30 Uhr,
Mensa der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 04.12.2012

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

3.1 Grünpflege im Stadtbezirk

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

5.1 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)

5.2 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08399-12)

5.2.1 hierzu -> Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 08399-12-E1)

5.3 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

5.4 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der Greveler Straße (K9) von „Hostedder Straße“ bis „In der Liethe“ in Dortmund - Scharnhorst nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 08670-12)

5.5 Rahmenplanung Husen-Kurl
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08805-13)

5.6 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB über den Bau einer ringförmigen Erschließungsstraße südöstlich der Straße „Auf der Wenge“ in Dortmund-Derne (innere Erschließung der Fläche des ehemaligen Sportplatzes der Schachtanlage Gneisenau)
Bebauungsplan Scha 144 - Vorsteherstraße -
Antragstellerin: RAG Montan Immobilien GmbH, Im Welterbe 1 - 8, 45141 Essen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08698-12)

5.7 Erschließung 'Am Erlensundern'
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08983-13)

5.8 LKW-Parkverbot Woldenmey
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08980-13)

5.9 Gräfte Haus Wenge
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08981-13)

5.10 Containerstandorte Scharnhorst-Ost
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08984-13)

5.11 Verkehrsberuhigungskonzept für die Werimboldstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08947-13)

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7. Kinder, Jugend, Schule

7.1 Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)

7.2 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)

8. Soziales, Familie, Gesundheit

8.1 Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08363-12)

9. Kultur, Sport, Freizeit

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Kosten für die Bürgerinformationsveranstaltung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08982-13)

11. Anfragen

11.1 Lanstroper Ei
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08908-13)

11.2 Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte für den Ortsteil Dortmund-Husen
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08909-13)

12. Mitteilungen

12.1 Konzept für Kreisverkehre
Mitteilung (61)
(Drucksache Nr.: 11517-08-E3)

12.2 Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen in der Straße Westholz
Mitteilung (33)
(Drucksache Nr.: 06349-12-E1)

12.3 Tempo 30 - Kurler Straße zwischen Plaßstraße und Krankenhaus
Mitteilung (66)
(Drucksache Nr.: 08525-12-E1)

12.4 Konsumtive BV-Mittel für das Haushaltsjahr 2013
(Drucksache Nr.: 08963-13)


12.5 I. Quartalsbericht 2011 über den Umsetzungsstand der BV-Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 04035-11-E6)

12.6 Querungshilfe Wickeder Straße / im Bereich der Brücke Körnebach
Mitteilung (66)
(Drucksache Nr.: 02372-10-E4)


Der Bezirksbürgermeister Herr Schmidt eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Göbel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Schmidt weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zu dem bestehenden TOP 5.7 ist noch eine Vorlage zur Kenntnis eingegangen. Weiterhin ist nach Antragsfrist eine dringliche Vorlage zur Entscheidung eingegangen, die unter TOP 5.12 beraten wird.

Die Tagesordnung wurde mit den aufgeführten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 04.12.2012

Die Niederschrift über die 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 04.12.2012 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1


1. Es erscheint Herr M. und fragt bezüglich der Verlängerung der L 556 an, warum die Bezirksvertretung nicht informiert wird. Herr Schmidt nimmt diese Frage auf, bemerkt jedoch, dass es damit zu tun haben könnte, dass es sich nicht um den Stadtbezirk Scharnhorst handelt.

2. Es erscheint Herr R. und bemängelt die Entscheidung, dass die Kurler Straße in einem Teilbereich nicht als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden soll. Anders als in der Antwort der Fachverwaltung (TOP 12.3) hat er von der Polizei erfahren, dass teilweise Fahrzeugführer mit bis zu 106 km/h dort geblitzt wurden, weiterhin sei es in jüngster Vergangenheit zu zwei Unfällen gekommen.
Herr Schmidt verweist auf die Beratung unter TOP 12.3.

3. Berichterstattungen

zu TOP 3.1
Grünpflege im Stadtbezirk

Als Ansprechpartner der Fachverwaltung sind Herr Budde und Herr Hümmecke vom
Regiebetrieb ‚Grün’ anwesend.

Herr Budde führt aus, dass in dem 2009 vorgelegten Grünpflegeplan gerade eine positive Entwicklung gegenüber 2008 zu verzeichnen war. Mittlerweile muss er jedoch eingestehen, dass der Zustand aktuell noch schlechter als damals ist.

Das hängt zum einen mit dem Grünflächenzuwachs von circa 600 000 qm² stadtweit zusammen (Stadtteilpark Gneisenau, Phönix-See, Mehrgenerationenparkanlagen etc.),
zum anderen mit der Beschäftigtenzahl, die sich nicht erhöht hat. Ganz im Gegenteil, von den damals rund 200 sogenannten ‚1-Euro-Jobbern’ sind nur noch rund 80 übrig.

Daher können z. Z. nur die zwingenden und notwendigen Pflichtarbeiten durchgeführt werden. Finanzielle Mittel im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht sind vorhanden. Der Fokus liegt allerdings auf den Ortsteilzentren, die Außenbereiche haben daher das Nachsehen. Dennoch ist der Gesamtzustand als akzeptabel zu werten. Herr Hümmecke als auch Herr Gloth ist als Ansprechpartner auch immer bemüht, gemeldete grobe Missstände zeitnah zu beheben.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht zu Kenntnis.


4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 5.1
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - erstellten modifizierten Gestaltungsregeln zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7.1 bis 7.4 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 47. Änderung des Flächen­nutz­ungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.4, 7.2, und 7.4.1 dieser Vorlage zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.1 bis 7.1.3, 7.3 und 7.4.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutz­ungsplanes offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 dem Bebau­ungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungs­bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 5.2
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08399-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept – inklusive des Ergänzungsschreibens – siehe hierzu TOP 5.2.1 – zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und
beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.


zu TOP 5.2.1
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013-2018 der Stadt Dortmund
Ergänzung zur Vorlage
(Drucksache Nr.: 08399-12-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept – inklusive der unten aufgeführten Änderung – zur Kenntnis.


Als Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 08399-12-E1) lag den Ausschussmitgliedern ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 29.11.2012 vor:
„.... aus Gründen der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bitte ich, bei der Beschlussfassung über das Abwasserbeseitigungskonzept 2013-2018 folgende Änderung der Formulierungim Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage zu berücksichtigen:
Veränderter Beschlusstext:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 - 2024 188,1 Mio. €.

Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2014 einen Eigenbetrieb Stadtentwässerung zu gründen. Auf den Ratsbeschlusses vom 15.12.2011, DS 05719-11 wird verwiesen. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes sind die Investitionen gemäß ABK zu berücksichtigen. Sollte die Gründung eines Eigenbetrieb Stadtentwässerung nicht erfolgen, gelten grundsätzlich die veranschlagten investiven Ein-/Auszahlungen des Haushaltsplanentwurfes 2013 ff. In diesem Fall ist zu prüfen, wie die erforderlichen Investitionen gemäß ABK sichergestellt werden können.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“

Bisherige Beschlusstext der Vorlage DS 08399-12:
„Finanzielle Auswirkungen“
Bei dem Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um eine gesetzlich geforderte Darstellung über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen. Das Finanzierungsvolumen für die Jahre 2013 -2018 beträgt 150,8 Mio. €, das für die Jahre 2019 – 2024 188,1 Mio. €.

Mit dem vorliegenden ABK wird ab dem Haushaltsjahr 2014 eine gegenüber dem vorliegenden Haushaltsplan abweichende Investitionslinie verfolgt, die bei der Haushaltsfortschreibung zu berücksichtigen ist. Auf den Abschnitt 11 des ABK wird verwiesen.
Folgekosten werden durch Anpassung der Entwässerungsgebühren jährlich gedeckt.“
In Folge der vorgeschlagenen Änderung des Beschlusstextes ist im ABK selbst, Abschnitt 11,
der Satz „Er wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2014 ff. entsprechend angepasst.“ ersatzlos zu streichen.“
Zudem gab es eine Stellungnahme der Verwaltung vom 19.12.2012 (Drucksache Nr.: 08399-12-E3):

„ .... für die o. g. Anfrage danke ich. Mit der Angelegenheit hat sich der Fachbereich Stadtentwässerung des Tiefbauamtes befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:

Aufgrund der Pressemitteilung des OVG vom 03.12.2012 zu dem Urteil vom 03.12.2012(Az.: 9 A 2646/11) kann zurzeit noch nicht davon ausgegangen werden, dass eine satzungsrechtlich geregelte Bagatellgrenze generell unzulässig ist.

Derzeit sieht § 2 Abs. 4 der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund vom 14.12.2007 vor, dass auf Antrag eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren erfolgen kann, wenn nachgewiesen wird, dass mehr als 20 m³ nicht in die Abwasseranlage eingeleitet wurden. Die
Reduzierung erfolgt um die gesamte Wassermenge. Bei der Abwassergebührensatzung der beklagten Stadt Bielefeld wird demgegenüber eine Befreiung von den Schmutzwassergebühren nur für die die Bagatellgrenze überschreitende Wassermenge gewährt.

Verwaltungsseitig wird die Rechtskraft des vorgenannten Urteils abgewartet und sodann eine Prüfung der Abwassergebührensatzung vorgenommen.

Die zuständigen Stellen werden bis zur Rechtskraft des Urteils und seiner Bewertung bei der Beantragung von Reduzierungen der Abwassergebühren auch Fälle von weniger als 20 m³ bei der Gebührenveranlagung berücksichtigen.

Auf das zur Beschlussfassung vorgelegte ABK hat der hier behandelte Sachverhalt keinen Einfluss.“
Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage unter Einbeziehung der Ergänzung zur Vorlage und der Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 5.3
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08173-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Zwischenbericht 2012 zum Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
Hier: Endgültiger Ausbau der Greveler Straße (K9) von „Hostedder Straße“ bis „In der Liethe“ in Dortmund - Scharnhorst nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08670-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der durchgeführten Bürgerinformation geprüft und beschließt den endgültigen Ausbau der Greveler Straße in Dortmund-Scharnhorst auf der Grundlage des Ausbauvorschlages vom 22.01.1991 mit der letzten Änderung vom 02.03.2012.

Rechtsgrundlage

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.

zu TOP 5.5
Rahmenplanung Husen-Kurl
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08805-13)

Herr Glogner merkt an, dass die auf Seite 6, vorletzter Absatz, angekündigte Tempobeschränkung im Bereich zwischen Plaßstraße und Krankenhaus hinsichtlich der Mitteilung zu TOP 12.3 so nicht richtig ist.

Herr Gollnick regt an, den Containerstandort Husener Straße (Seite 17) besser in den Kurler Bereich zu integrieren.

Herr Frebel führt aus, dass die Standortargumentation hinsichtlich des Sportplatzes in weiten Teilen nicht zufriedenstellen sei, seine Partei aber dennoch im Grundsatz dem Rahmenplan zustimmt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Husen-Kurl als Leitbild für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 5.6
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB über den Bau einer ringförmigen Erschließungsstraße südöstlich der Straße „Auf der Wenge“ in Dortmund-Derne (innere Erschließung der Fläche des ehemaligen Sportplatzes der Schachtanlage Gneisenau)
Bebauungsplan Scha 144 - Vorsteherstraße -
Antragstellerin: RAG Montan Immobilien GmbH, Im Welterbe 1 - 8, 45141 Essen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08698-12)

Beschluss
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, die innere Erschließung der Fläche des ehemaligen Sportplatzes der Schachtanlage Gneisenau in Dortmund-Derne südöstlich der Straße „Auf der Wenge“ nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 787.545,00 Euro durch Erschließungsvertrag der RAG Montan Immobilien GmbH, Im Welterbe 1 - 8, 45141 Essen, zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Kanalbau,
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün und öffentliches Grün,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.

Die Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro, der Kanalbau eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 0,00 Euro, weil der Aufwand bei der Kalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.

Die RAG Montan Immobilien GmbH beabsichtigt, auf dem Areal des ehemaligen Sportplatzes der Schachtanlage Gneisenau (Grundstück Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 481) Wohnbauflächen für die Bebauung mit Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern zu schaffen und dafür die innere Erschließung durchzuführen.

Das Gelände liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Scha 144 - Vorsteherstraße -.

Die innere Erschließung des Plangebietes soll über eine in südöstlicher Richtung von der Straße „Auf der Wenge“ abzweigende Mischverkehrsfläche in Form einer Ringstraße erfolgen. Hierzu werden die in dem Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen notwendig.



zu TOP 5.7
Erschließung 'Am Erlensundern'
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08983-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung im Falle eines Beschlusses der Stadt Lünen zum Bau einer Klinik für den Maßregelvollzug auf dem Gebiet ‚Am Erlensundern’ die erforderliche Erschließung des Geländes auf Dortmunder Stadtgebiet nicht vorzunehmen.

Durch den Bau einer Klinik ‚Am Erlensundern’ ist es erforderlich, dass durch das Landschaftsschutzgebiet Erlensundern erhebliche infrastrukturelle Baumaßnahmen durchgeführt werden, die den Lebensraum für die dort ansässige Flora und Fauna nachhaltig zerstören.

In der Klinik müssten täglich 400 Menschen versorgt werden, dies erfordert eine Straßenerschließung für LKWs über 7,5 Tonnen.

Es müssten weiterhin Energieleitungen, Frischwasser- und Abwasserleitungen über viele Kilometer durch das Landschaftsschutzgebiet verlegt werden, Anbindung an den ÖPNV etc. Dies würde das Bild dieser naturbelassenen Landschaft für immer verändern und den Lebensraum für schützenswerte Tiere und Pflanzen für immer zerstören.



zu TOP 5.7.1
Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09034-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt zur Kenntnis, dass die Fläche „Im Erlensundern“ als Forensikstandort nicht geeignet ist.




zu TOP 5.8
LKW-Parkverbot Woldenmey
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08980-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung Parkverbotsschilder für LKW in der Straße Woldenmey (nördliche Seite/Kleingartenanlage) aufzustellen.

Besonders in den Nachmittagsstunden und am Wochenende werden viele LKW auf dem Bürgersteig entlang der Straße abgestellt. Da sie dort mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig und mit zweien auf der Fahrbahn stehen, behindern sie z. T. die Fußgänger und verengen die Straße für den durchfließenden Verkehr. Ein weiteres Ärgernis, besonders für die Anwohner der Großsiedlung, ist, dass durch die parkenden LKW der Parkraum für die Bewohner nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht. Weiterhin kommt hinzu, dass, wenn die Gartensaison beginnt, die Besitzer der Kleingärten kaum Parkmöglichkeiten haben werden.


zu TOP 5.9
Gräfte Haus Wenge
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08981-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung einstimmig zu prüfen, ob die Gräfte um das Haus Wege gereinigt werden kann und wie hoch sich die zu veranschlagenden Kosten hierfür belaufen.

Weiterhin wird gebeten zu prüfen, ob sich giftige Schadstoffe in diesem Wasser befinden und wie diese ggf. zu entsorgen sind.


zu TOP 5.10
Containerstandorte Scharnhorst-Ost
erweiterter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08984-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die EDG Standorte für Glas- und Papiercontainer in Scharnhorst Ost dahingehend zu überprüfen, ob diese in den kleinen Sackgassen aufgegeben und an gut zu erreichenden Standorten gebündelt werden. Das Füllvolumen sollte entsprechend angepasst werden.

In den kleinen Sackgassen kommt es immer wieder aufgrund des ruhenden Verkehrs zu erheblichen Behinderungen für die Fahrzeuge der EDG. Teilweise können die Container aufgrund dessen nicht oder nicht zeitnah geleert werden, da es aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist.

Die EDG möge ihre diesbezüglichen Planungen der Bezirksvertretung Scharnhorst mitteilen.

zu TOP 5.11
Verkehrsberuhigungskonzept für die Werimboldstraße
geänderter Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08947-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, dass die Verwaltung ein Verkehrsberuhigungskonzept für die Werimboldstraße in Dortmund – Kurl in Absprache mit den Anliegern prüft. Dabei könnte es sich um eine verkehrsberuhigte 30er Zone handeln.

Begründung:
In der Werimboldstraße befindet sich der katholische Kindergarten und die Kirche der St. Johannes Baptista Gemeinde in Kurl.
Am hinteren Ende der Straße befindet sich ein bäuerlicher Betrieb, der auch schwere Maschinen für Baumfällarbeiten führt. Dabei handelt es sich um mehrere schwere Maschinen, die nur über die Werimboldstraße den Weg auf die Kurler Str. finden können. Aufgrund der Zunahme der Zahl der Maschinen und deren Größe ist die potentielle Unfallgefährdung gestiegen; dies gilt insbesondere für den Kindergarten.
Aufgrund der Straßenführung und der veränderten Nutzung erscheint es daher sinnvoll, ein Verkehrsberuhigungskonzept für die Werimboldstraße zu entwickeln.



zu TOP 5.12
Kanalerneuerung Müserstraße, 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08762-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig die Kanalerneuerung Müserstraße, 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von 140.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01104014208 – Kanalerneuerung Müserstraße, 1. Bauabschnitt – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 140.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.750,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7. Kinder, Jugend, Schule



zu TOP 7.1
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08129-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Ausschuss für Personal und Organisation sowie die Bezirksvertretungen empfehlen dem Rat, die Vorlage zu beschließen. Der Rat beschließt im Grundsatz das neue Konzept der städtischen Kinder- und Jugendförderung und beauftragt die Verwaltung, die organisatorische Umsetzung der Konzeption einzuleiten.

zu TOP 7.1.1
Konzeption für den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2013

(Drucksache Nr.: 08129-12)
- siehe oben -


zu TOP 7.2
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08502-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


8. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 8.1
Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08363-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zentrenrelevanz von Fahrrädern zur Kenntnis und beschließt das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“

a) als
zentrenrelevant einzustufen oder
b) als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.


9. Kultur, Sport, Freizeit

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Kosten für die Bürgerinformationsveranstaltung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08982-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst übernimmt einstimmig die Kosten für die Moderation und den Einsatz von Sicherheitskräften, Rettungsdienst etc. die für die Veranstaltung mit Frau Ministerin Steffens erforderlich wurden und sich auf rund 3500,00 Euro belaufen.


11. Anfragen

zu TOP 11.1
Lanstroper Ei
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08908-13)

In der WR vom Freitag dem 23.11.2012 konnten wir lesen, dass der Wasserturm einem nützlichen Zweck zu Gute kommen soll. An diesem Stück Industriekultur sollen Jugendliche in Fünf Berufen ausgebildet werden. Da uns dieses kreative Projekt zur Bildung und Ausbildung von Jugendlichen interessiert, möchten wir den aktuellen Kenntnisstand der Verwaltung abfragen. Hierbei weisen wir darauf hin, das wir am 18.12.2012 der Presse entnommen haben, dass die Hoffnung besteht, um Ostern herum mit der Sanierung zu beginnen. Diese Hoffnung äußerte der Vorsitzende des Fördervereins, Herr Bodo Champignon, bei der Übergabe des Förderbescheides der NRW-Stiftung durch Herrn Kniola.
1. Gibt es bereits einen Vertrag zwischen dem Förderverein Lanstroper Ei e.V. und der Fa. TAZ GmbH bezüglich der zugesagten Leistungen der Firma zur Sanierung des Wasserturms?
2. Gibt es eventuell einen Vertrag zwischen der Stadt Dortmund und der TAZ GmbH, der Regelungen zur Sanierung des Wasserturms betrifft?
3. In welcher Höhe hat die Stadt Fördergelder zur Sanierung des Wasserturms beantragt?
4. In welcher Form unterstützt die Stadt Dortmund die Firma TAZ GmbH bei der Akquise von öffentlichen Mitteln?
5. In welcher Form unterstützt die Stadt Dortmund die Sanierung des Wasserturms in personeller Hinsicht (Planung, Genehmigungsverfahren, Bauaufsicht, etc.)?
6. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens, bzw. welche Genehmigungen sind notwendig, um eine Lehrwerkstatt einzurichten und die Sanierung durchzuführen.
7. Welche Haftungsfragen stellen sich für die Stadt Dortmund hinsichtlich Sanierungsarbeiten durch fremde Dritte?

Falls Fragen nicht im öffentlichen Teil der Bezirksvertretungssitzung beantwortet werden können, bitten wir für diese Fragen um Antworten im nichtöffentlichen Teil.

zu TOP 11.2
Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte für den Ortsteil Dortmund-Husen
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08909-13)

Die CDU Fraktion in der BV Scharnhorst bittet die Verwaltung um eine Übersicht, welche Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte für den Ortsteil Dortmund – Husen geplant sind.
Es wäre dabei hilfreich, wenn die Verwaltung in einer Art Synopse darstellen könnte, um welche Maßnahmen es sich handeln kann und wie der jeweilige Planungsstand ist.
Des Weiteren bittet die CDU Fraktion um Auskunft, ob es derzeit Bauanfragen für Husen gibt oder eventuell Interessenten für Bauvorhaben in Husen bekannt sind.



12. Mitteilungen

zu TOP 12.1
Konzept für Kreisverkehre
Mitteilung (61)
(Drucksache Nr.: 11517-08-E3)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst weist die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 14.01.2013 zurück.

Laut Medienberichten ist diese Kreuzung in Dortmund mit am ‚unfallträchtigsten’. Seinerzeit war für die Realisierung eines Kreisverkehres an dieser Stelle das Jahr 2014 angedacht.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet, als ersten Schritt die vorgeschlagene Optimierung der Signalsteuerung vorzunehmen und um Mitteilung wann mit der Planung für diesen Kreisverkehr begonnen wird.

Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst um eine aktualisierte Prioritätenliste. Hier soll deutlich werden, welche Kriterien für die Priorisierung der einzelnen angedachten Kreisverkehre zugrunde gelegt wurden. Darüber hinaus wird ein aktueller ‚Abarbeitungsstand’ der Prioritätenliste erwartet.


zu TOP 12.2

Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen in der Straße Westholz
Mitteilung (33)
(Drucksache Nr.: 06349-12-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 20.12.2012

zu TOP 12.3

Tempo 30 - Kurler Straße zwischen Plaßstraße und Krankenhaus
Mitteilung (66)
(Drucksache Nr.: 08525-12-E1)

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Scharnhorst weist die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 16.01.2013 zurück.

Die angegebenen Aussagen der Polizei werden zurückgewiesen. Zum einen haben sich jüngst zwei Unfälle ereignet, zum anderen wird an dieser Stelle häufig geblitzt. Die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sollten teilweise sehr hoch ausfallen.


zu TOP 12.4

Konsumtive BV-Mittel für das Haushaltsjahr 2013
(3)(Drucksache Nr.: 08963-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Steitz vom 16.01.2013 zur Kenntnis.

zu TOP 12.5

I. Quartalsbericht 2011 über den Umsetzungsstand der BV-Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 04035-11-E6)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Sachstand Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen TEK Oberbeckerstraße 26 der Frau Stadträtin Bonekamp vom 15.01.2013 zur Kenntnis.





zu TOP 12.6

Querungshilfe Wickeder Straße / im Bereich der Brücke Körnebach
Mitteilung (33
66)
(Drucksache Nr.: 02372-10-E4)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 30.10.2012 zur Kenntnis.








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Bezirksbürgermeister Mitglied der BV







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Schriftführerin