Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung


am 02.12.2020
Westfalenhalle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Heymann
Rm Ixkes-Henkemeier
Rm Keßler
Rm Rüther
Rm Schlienkamp
Rm Worth

CDU-Fraktion
Rm Becker
sB Dr. Küpper
Rm Nienhoff
Rm Reppin
Rm Waßmann

Fraktion B90/Die Grünen
Rm Lögering i. V. für sB Neuhaus
Rm Neumann
Rm Noltemeyer
Rm Schultze
Rm Stackelbeck

Fraktion DIE LINKE +
Rm Karacakurtoglu
sB Siebert

Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Klug

Die Fraktion Die Partei
sB Stock

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Wille Seniorenbeirat




c) Beratende Mitglieder:
Frau Bettermann Agentur für Arbeit
Herr Brenscheidt IHK
Herr Kaczmarek Handwerkskammer
Frau Reiter DGB

d) Beschäftigtenvertretung:
Herr Prothmann Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Winkler Wirtschaftsförderung Dortmund

e) Verwaltung:
Herr Ledune Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Tiews Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Corzilius Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Korbmacher Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Sprenger Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Strohbusch Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Hobucher Büro 5/Dez.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 02.12.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhalle 1U, Rheinlandamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung
(Drucksache Nr.: 19226-20) Notes Link

1.5 Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 09.09.2020


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa

2.5 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18741-20) Notes Link

2.6 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20) Notes Link

2.7 "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18112-20)
Notes Link

2.8 Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das III. Quartal 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19020-20) Notes Link

2.9 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18851-20) Notes Link

2.10 Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18865-20) Notes Link

2.11 Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.09.2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19037-20) Notes Link

2.12 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)
Notes Link

2.13 Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20) Notes Link

3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

3.1 Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Notes Link

3.2 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19028-20) Notes Link


4. Anfragen, Anträge

4.1 Neue Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19183-20) Notes Link

4.2 Unterstützung des lokalen Einzelhandels
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19203-20) Notes Link




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Rm Rüther - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Annette Becker (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt eine Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 zum Thema

NachtbürgermeisterIn für Dortmund
Überweisung Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
(Drucksache Nr.: 19159-20)

vor.

Es herrscht Einigkeit, dieses Thema gemeinsam mit den Punkten

2.6 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)

und

2.7 „Neue Stärke“ - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Überweisung Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18112-20)

zu behandeln.

Darüber hinaus soll der Punkt
4.1 Neue Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19203-20)

gemeinsam mit Punkt

2.13 Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)

behandelt werden.


Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung
(Drucksache Nr.: 19226-20)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bestellt Frau Liliana Korbmacher zur Schriftführerin und Herrn Thomas Sprenger zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses.

zu TOP 1.5
Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

Rm Rüther führt die sachkundigen Bürger Herrn Dr. Arne Küpper (CDU-Fraktion), Herrn Jan Siebert (Fraktion Die Linke +), Herrn Dr. Oliver Klug (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie Frau Kathrin Stock (Die Fraktion Die Partei) in ihr Amt als Ausschussmitglieder ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 09.09.2020

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 09.09.2020 wurde einstimmig bei einigen Enthaltungen genehmigt.


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund


zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

Frau Tiews stellt anhand eine Folienpräsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die Struktur und den Aufbau der Wirtschaftsförderung vor.

Rm Stackelbeck regt an, den Gastronomen, die Investitionen tätigen, in Bezug auf den Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie eine längerfristige Perspektive zu geben.

Herr Ledune führt aus, dass man den Wettbewerb Heimspiel schnell angehen werde, um noch in diesem Jahr die Auszahlung an die Gewinner zu erreichen.

Herr Corzilius ergänzt, dass hierzu derzeit die internen Vorbereitungen laufen. Wichtig sei es, dass sich die angestrebten Maßnahmen innerhalb der nächsten sechs Monate umsetzen lassen und auch die Nachhaltigkeit der Maßnahmen nachvollziehbar dargelegt wird.

Rm Reppin merkt an, dass keine Ausführungen zu den notwendigen Unterstützungen im Handel gemacht wurden. Es würde der Funktion als Oberzentrum zuwider laufen, wenn in der City viele Geschäfte schließen müssten. Deswegen habe man auch den Antrag zum Thema Einzelhandel (siehe TOP 4.2) auf den Weg gebracht.

Herr Ledune bestätigt, dass der Wettbewerb nicht auf einzelne Branchen begrenzt sei. Vielmehr seien all diejenigen, die von dem zweiten Lockdown betroffen sind, berechtigt, Ideen einzureichen.

Rm Heymann kritisiert, dass den Großhändlern derzeit gestattet werde, ihre Märkte auch für „normale“ Konsumenten zu öffnen. Dies würde zu weiteren Umsatzverlusten bei den Einzelhändlern führen.

sB Klug entgegnet, dass dies auch eine Maßnahme sei zu verhindern, dass die im Vorfeld georderten Waren dadurch, dass die eigentlichen Kunden aus der Gastronomie etc. durch den Lockdown weggebrochen sind, verderben.

Auf Anmerkung von Rm Waßmann führt Frau Tiews aus, dass die aufsuchende Beratung selbstverständlich ebenfalls weitergeführt werde, aufgrund der Corona-Bestimmungen jedoch nicht unbedingt vor Ort, sondern telefonisch oder in Videokonferenzen erfolge.
Der Anmerkung von Rm Waßmann folgend werde man in der nächsten Sitzung das Thema und die dort stattfindenden Aktivitäten gerne intensiver vorstellen.

zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

Herr Ledune führt aus, dass in der nächsten Sitzung das Themenfeld Beschäftigungsförderung/Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2030 vorgestellt werden soll.

zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.5
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18741-20)

Auf Nachfrage von Rm Waßmann merkt Herr Leute an, dass der Betrag von 200.000 €, der im Bereich der Investitionen seit Jahren nicht in Anspruch genommen wurde, aufgrund der Planungen des Doppelhaushalts noch aufgeführt sei. Auch habe man geprüft, ob eine Verwendung im Rahmen der Neuordnung bei den Wirtschaftsflächen möglich wäre. Da dies nun über das Sondervermögen Technologiezentrum umgesetzt werde, werde man die Mittel nach Rücksprache mit der Kämmerei im nächsten Wirtschaftsplan nicht mehr in der Planung berücksichtigen.

Herr Strohbusch erläutert, dass das ein Liquiditätskredit bis zu 12 Mio. € in Anspruch genommen werden könne, falls sich im Bereich des Breitbandausbaus die Notwendigkeit ergebe, in Vorleistung zu treten, bevor die Fördermittel des Bundes abgerufen wurden.

sB Siebert signalisiert die Enthaltung der Fraktion Die Linke +, da es sich in erster Linie eine Unternehmer*innen und Investitionsförderung handele.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke + folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2021 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2021 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 18.336.842,66 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2021 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 220.000 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 12.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2021 in Anspruch nehmen darf,
· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage 1.4),
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2020-2024 (Anlage 2.1 und 2.2).

zu TOP 2.6
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Zu TOP 2.7
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18112-20)

NachtbürgermeisterIn für Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19159-20)
Die Punkte werden gemeinsam behandelt.

Zusätzlich zur Vorlage mit der Drucksache Nr.: 18752-20 liegen folgende Auszüge vor:

- Auszug aus der Sitzung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020 zum Thema „Neue Stärke – Dortmunder Wirtschaftsprogramm“

„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.10.2020 vor:
Zu 1.: Die in der Vorlage genannten Projekte sind auf einem unterschiedlichen Stand.
Teilweise gibt es erst eine Konzeptidee, teilweise steht die Realisierung an. Die für das Jahr
2020 eingeplanten Mehraufwendungen dienen vor allem der Initialisierung von Projekten. Sie
können, grob unterteilt, in den folgenden Fällen genutzt werden:

a. Vorplanung: Beauftragung von Machbarkeitsstudien
(unter Anderem: Intralogistik Kompetenzzentrum, Exzellenz-Center Westfalen,
Flächengesellschaft UN1DO, Zentrum für Kreislaufwirtschaft, Gastronomie-
Akademie)

b. Planung: Planungskosten (Beschleunigung)
(unter Anderem: Lernfabrik Westhausen, Kompetenzzentrum Sportwirtschaft,
Gastronomiekonzept Dortmund, Einzelhandelskonzept „Einkaufsstadt der Zukunft“)

c. Ausführung: Projektförderung
(unter Anderem: Club/Eventfonds, Konzeptwettbewerbe Gastronomie und Kultur,
Pop-up-Orte, Kommunale Arbeitsmarktstrategie, Neueinstellungszuschüsse,
Standortmarketing im Verbund)

Die Auflistungen sind weder abschließend, noch stellen sie eine Priorisierung dar. Weiter
möchte ich darauf hinweisen, dass die genannten Vergabeverfahren erst unmittelbar nach
Ratsbeschluss gestartet werden und über deren Status auch regelmäßig im AWBEWF
berichtet wird.

Zu 2.: Die drei einzurichtenden Planstellen sollen Betreuung und den Abruf der Finanzmittel
aus dem Sonderprogramm ‚Neue Stärke‘ gewährleisten. Sie dienen der „Hebelung“ der
Eigenmittel der Stadt Dortmund (3 Mio. € jährlich) durch europäische, nationale und NRWFördergelder.
Die EU legte zu diese Zwecke das Programm „Recover EU“ auf, das alleine
für die Bundesrepublik Deutschland ein Fördermittelvolumen von 21 Mrd. Euro enthält. Ziel
ist es, Dortmunder Projekte sozusagen auf die Förderprogramme der EU, des Bundes und
des Landes „maßzuschneidern“, um besonders davon zu profitieren, sowie besser auf
Fördermittel hin zu beraten. Gesucht werden hier drei Spezialist*innen, die über
entsprechende Kontakte nach Düsseldorf, Berlin und Brüssel verfügen. Sie sollen nicht nur
reagieren, sondern auch Dortmunder Ideen gezielt platzieren und bewerben können. Dies
gilt insbesondere für die Beteiligungsprozesse bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien
und Zielen von Programmen.

Dabei sollen zwei Stellen die Förderung von Kooperationsprojekten und bei der
Konsortialbildung unterstützen. Die Neuausrichtung der Bundesförderung GRW/RWP, neue
Wettbewerbe wie Zukunft Region und die großen Änderungen bei EFRE ab 2021 sowie die
jetzt eingeleiteten Konjunkturprogramme der EU bieten für die Unternehmen am Standort
eine große Chance. Hier wird der bereits heute hohe Beratungsbedarf – die Stellen von
Bund und Land sind hier wenig hilfreich – bei Inhalten und Ausgestaltung nochmals steigen.
Gleichzeitig fehlt es KMU oft an der Erfahrung bei der Konsortialbildung. Kombiniert man
diese beiden Bedarfe mit dem Instrumentarium SVTZ und TZ Net, ergeben sich neue
Möglichkeiten. Weiterhin versucht die Wirtschaftsförderung, mit internen und externen
Partnern Förderketten mit arbeitsmarktpolitischem Fokus aufzubauen, um Unternehmen zu
unterstützen. Für dieses „Inhousedesign“ von Förderprojekten werden zwei Personen
benötigt werden.

Eine weitere Stelle ist für die Ergänzung und Unterstützung der bestehenden
Fördermittelberatung vorgesehen. Bereits heute nehmen vier Personen bei der
Wirtschaftsförderung die individuelle Fördermittelberatung wahr – zwei für Start-ups und für
Bestandsunternehmen mit dem Schwerpunkt der Fördermaßnahmen über die NRW.Bank
und zwei Personen für die ESF-Programme von Bund und Land zum Arbeitsmarkt. Die
Ausweitung der Förderprogramme durch Konjunkturmaßnahmen wird diesen
Beratungsbedarf nochmals drastisch erhöhen, so dass eine weitere Person unabdingbar
wird, die sich auf die Förderprogramme außerhalb der Landesbank spezialisiert. Darüber
hinaus werden über die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet KMU Zugänge zu Mitteln
aus Landes- und Bundesprogrammen wie unternehmensWert:Mensch, Potentialberatung
und Bildungsscheck öffnen. Diese Programme können Unternehmen nutzen, um neue
Strategien zur Bewältigung der Corona-Krise zu erarbeiten und ihre Beschäftigten zu
qualifizieren. Die Aktivitäten zur Ansprache von Unternehmen werden zukünftig um den
Aspekt "Auswege aus der Krise „erweitert“.

Die TZ Net GmbH kann bei der Bearbeitung von „Neue Stärke“, innerhalb ihres
Aufgabenbereichs Digitalisierung/Technologie, als Instrument der Wirtschaftsförderung
genutzt werden. Die Gesellschaft kann in Ihren Geschäftsfeldern (z.B. konkret: Wasserstoff
und Kreislaufwirtschaft) die entsprechenden Konsortien und Kooperationsprojekte begleiten,
und insbesondere auch die Fördermittel verwalten. Grundlage dafür sind zu schließende
Geschäftsbesorgungsverträge (s. auch Ds.-Nr.: 17213-20). Nicht alle Projekte, sondern nur
die Projekte in Sachen Digitalisierung/ Technologieförderung können über die TZ Net
abgewickelt werden. Dies liegt in der Ausrichtung der Gesellschaft begründet. So hat die TZ
Net einerseits Technologieunternehmen mit digitalem Schwerpunkt („Digitalwirtschaft“) und
weiteren neuen Technologien, sowie Unternehmen aus anwendungsnahen Branchen, also
auch Industrie und Handwerk, als Zielgruppe. Letztere sollen bei ihren Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben unterstützt, gefördert und vernetzt werden. Über die Digitalisierung von
Unternehmen soll die TZ Net die Unternehmen beim Zugang zu Fördermitteln unterstützen,
indem sie selber förderbar und zu einer städtischen Inhouse-Vergabe fähig ist. Des Weiteren
soll es der TZ Net möglich sein, in unternehmensnahen Verbundprojekten bis hin zu
wirtschaftsnahen Innovationszentren zu agieren. Diese Verbundprojekte zwischen
innovativen Kleinstunternehmen und erfolgreichen lokalen/regionalen Unternehmen stellen
einen weiteren Schwerpunkt der TZ Net GmbH dar.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.10.2020 vor:
…die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen bitten um Aufnahme des o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08. Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:


1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.

2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.

3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind.

4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.

5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.


Begründung

Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen begrüßen den Impetus des kommunalen Wirtschaftsprogramms „Neue Stärke“ grundsätzlich und erkennen darin viele gute Ansätze zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft und ihrer Unternehmen. Generell ist ein Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Hilfsmaßnahmen für die infolge der Corona-Pandemie in Bedrängnis geratenen Wirtschaftsunternehmen und -zweige wichtig. Mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung der Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft wird ein krisenrobuster „Tausendfüßler“ anstelle einer monostrukturierten Wirtschaft als Ziel avisiert. Der konzeptionelle Schwerpunkt im vorliegenden Programm „Neue Stärke“ liegt eindeutig auf Kernbranchen der „new economy“, wie Software- und Mikrotechnik, Digitalisierung und Logistik.



Ein kommunales Wirtschaftsprogramm sollte jedoch nicht ausschließlich auf Zukunftsmärkte fokussieren, sondern zugleich die alteingesessenen, traditionellen Produktionsbetriebe berücksichtigen und ihren Stellenwert in der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes definieren. Leider finden jedoch einige Branchen – vor allem jene der „old economy“, die nach wie vor entscheidend zur Leistungsfähigkeit der Dortmunder Wirtschaft beitragen und deren Rückgrat bilden – in dem vorliegenden Konzeptpapier kaum Erwähnung oder werden sogar vollkommen ausgeklammert. In dem Programm „Neue Stärke“ wird nicht hinreichend dargestellt, welche Rolle die Industrie/ das produzierende Gewerbe sowie die damit verbundenen, regionalen Wertschöpfungsketten in Zukunft in Dortmund spielen werden. Die einseitige Hinwendung zur „new economy“ steht im inhaltlichen Widerspruch zur Zieldefinition, die Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft zu einem krisenresistenten „Tausendfüßler“ zu entwickeln. Die Vorlage sollte daher u.a. um ein strategisches Konzept ergänzt werden, welches die (Weiter-) Entwicklung alteingesessener Produktionsbetriebe am Standort Dortmund unterstützt und stärkt.

Rm Penning (CDU) erklärt, dass die Vorlage von seiner Fraktion begrüßt werde. Aus Sicht der Antragssteller sei sie jedoch nicht vollständig. Er erläutert den gemeinsamen Antrag, es fehle die Old Economy und der Antrag ziele darauf ab das Wirtschaftsprogramm um diese solide Kraft zu erweitern.

Rm Rüther (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für diese Vorlage. Die Verwaltung habe schnell reagiert und wolle damit die Folgen der Pandemie, mit Blick auf die Zukunft und Entwicklungs- und Innovationsstrategien, bekämpfen. Zum vorliegenden Antrag ergänzt Rm Penning, dass der Antrag nicht schade, aber auch nichts bringe, da alles bereits so wie verlangt gehandhabt werde.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die 3 Mio. €, die in den nächsten fünf Jahren fließen sollen und ergänzt, dass man heute nur über 2020 und 2021 entscheide. Das Programm habe sich selbst den Duktus einer Corona-Hilfe gegeben und sie möchte daher betonen, dass es hier nicht um eine generelle Erhöhung des Budgets der Wirtschaftsförderung gehen könne. Man werde Punkt 4 der Vorlage nicht mittragen, da man keine neuen Stellen bei der Wirtschaftsförderung wolle. Wichtig sei zudem, in der ersten Sitzung des Wirtschaftsförderung-Ausschusses mitgeteilt zu bekommen, wie dieses Geld innerhalb der nur noch kurzen verbleibenden Zeit in 2020 verwendet wurde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne zustimme. Bezüglich des gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion bestehe hingegen Beratungsbedarf, da durch den späten Erhalt keine Gelegenheit bestand diesen in der Fraktion zu beraten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigt die Zustimmung zur Vorlage an. Mit dem gemeinsamen Antrag tue man sich allerdings an manchen Stellen schwer, da vieles was verlangt werde schon erledigtes Tagesgeschäft sei und anderes wiederum nicht umsetzbar. Der Antrag sei insgesamt nicht nachvollziehbar und werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) stimmt seinem Vorredner zu. Daher werde auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen und den gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion ablehnen.

Rm Schilff (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion mit einem Schieben des gemeinsamen Antrags einverstanden sei, ansonsten würde man ihn ablehnen.

Rm Penning (CDU) bittet um Abstimmung des Antrags.

OB Sierau teilt mit, dass es Usus und gute Tradition im Rat sei, dem Beratungsbedarf einer Fraktion stattzugeben.

Rm Marder (CDU) kündigt nach kurzer Beratung seiner Fraktion an, dass seine Fraktion um getrennte Abstimmung der Vorlage und des gemeinsamen Antrags bitte.

OB Sierau lässt über den Antrag der CDU-Fraktion, entgegen der üblichen Verfahrensweise den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion abzustimmen und damit dem Beratungsbedarf nicht stattzugeben, abstimmen.


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion in den Fachausschuss zu überweisen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig, mit Ausnahme von Punkt 4, den die Fraktion B’90 Die Grünen ablehnen, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt dem Konzept der Wirtschaftsförderung für das Dortmunder Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ zu und beauftragt diese mit der Umsetzung.
2. beschließt die Einrichtung eines „Sonderprogramms Neue Stärke“ bei der Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 und genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro. Der Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung wird entsprechend erhöht.
3. beschließt, das o. g. „Sonderprogramm Neue Stärke“ in Höhe von 3 Mio. Euro unter Vorbehalt der notwendigen Deckungsmittel auch im Haushaltsjahr 2021 fortzuführen. Die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel wird hierzu im Jahr 2021 nachgeholt. Für die folgenden Jahre 2022 bis 2025 wird in der jährlichen Haushaltsplanung über die jeweilige Fortsetzung entschieden.
4. beschließt die Einrichtung von 3 Planstellen (EG 13) bei der Wirtschaftsförderung zur direkten Beratung für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in die Krise geraten sind oder neue Märkte durch Kooperationen erschließen wollen. Dies geschieht im Kontext der Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen von EU, Bund und Land.
a. Die Besetzung der Planstellen erfolgt im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2021 der Wirtschaftsförderung.
b. Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung wird ab 2021 vorbehaltlich notwendiger Deckungsmittel um 369.000 Euro p. a. erhöht. Für das Jahr 2021 wird die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel nach § 83 GO NRW im Jahr 2021 nachgeholt. Im Zuge der künftigen Haushaltsplanung sind die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.
5. beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Anpassung der Satzung zur Vergnügungssteuer vorzunehmen, so dass diese für mindestens drei Jahre für Tanzveranstaltungen ausgesetzt wird.“

- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 zum Thema „Nachtbürgermeister*in für Dortmund“

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 25.11.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat beschließt die Einführung eines/einer Nachtbürgermeister*in. Ziel der Einrichtung einer solchen Stelle ist die Entschärfung nächtlicher Konflikt- und Spannungsfelder, die Förderung der lokalen Nachtökonomie und eine bessere Positionierung der Dortmunder Nachtkultur-Szene.


2. Der Rat bittet die Verwaltung, gemeinsam mit den Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur, ein konkretes Konzept bezüglich der Aufgaben und der Kompetenzen eines/einer Nachtbürgermeister*in zu erarbeiten. Darin soll auch die Auswahl einer geeigneten Person und deren Einbindung in Verwaltung und Szene geregelt werden.

3. Die Verwaltung stellt einen regelmäßigen Austausch zwischen Verwaltung, Politik und den Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur sicher.

4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bzw. inwiefern die einzurichtende Stelle aus dem städtischen Haushalt (mit)finanziert (Sachausgaben bzw. Personal) werden kann.

Begründung:


Ein/Eine Nacht-Bürgermeister*in ist eine konkrete Unterstützung der Dortmunder Club- und Nachtkulturszene. Er/sie ist Ansprechpartner*in für Politik, Verwaltung und Nachtkultur und unter anderem Vermittler*in bei Konflikten zwischen Nachtschwärmer*innen, Clubbetreiber*innen und Anwohner*innen. Dafür ist es entscheidend, dass die Person, die von den Clubs- und Konzertveranstalter*innen mitausgewählt wird, auch in konzeptionelle Planungen eingebunden wird.
Inzwischen haben zahlreiche Metropolen, wie London, Paris, Amsterdam oder New York “Nachtoffizielle”. In Deutschland profitieren schon Köln, Mannheim, Osnabrück und München von Nachtbürgermeister*innen. Dort gemachte Erfahrungen sollten bei der Erstellung des Konzepts einbezogen werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.11.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis zum 30.4.2021 mit Vertreter*innen der Club- und Konzertkultur ein Konzept für eine/n Nachtbürgermeister*in vorzulegen und dann dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziele sind die Entschärfung nächtlicher Konflikt- und Spannungsfelder, die Förderung der lokalen Nachtökonomie und eine bessere Positionierung der Dortmunder Nachtkultur-Szene.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) führt aus, dass das Thema „Nachtbürgermeister/-beauftragter“ bereits im Rahmen der Vorlage der Wirtschaftsförderung „Neue Stärke – Dortmunder Wirtschaftsprogram“ in der Ratssitzung am 08.10.2020 beraten worden sei (Seite 20 der Anlage). Sie halte es auch für richtig, dass die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters/-beauftragten über die Wirtschaftsförderung laufe. Diese sei bereits recht weit hinsichtlich der Konzeption. Es sei sinnvoll, dass die Wirtschaftsförderung zu diesem Thema im Ausschuss berichte und einen Sachstand gebe. Weiterhin müsse man sich viel mehr Gedanken dazu machen, wie die Szene nach Corona noch da sei und wie sie sich gestalte.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich als Mitglied des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit dem Konzept intensiv befasst habe. Hierbei handele es sich um ein Rahmenprogramm und aus ihrer Sicht seien die beiden vorliegenden Anträge nicht überflüssig. Es sei ja noch nicht klar, ob tatsächlich ein Nachtbürgermeister eingerichtet werde.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion der weitreichendere Antrag sei, über den dann auch abzustimmen sei.

Frau Ixkes-Henkemeier führt aus, dass eine Abstimmung über die Anträge aus ihrer Sicht nicht möglich sei, da diese zu spät eingebracht worden seien und desweiteren ein Antrag bereits im Ausschuss für Wirtschaftsförderung gestellt worden sei. Die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters sei ein Schritt, um einen direkten Ansprechpartner zu etablieren. Wenn man jetzt im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit abstimme, müsse man sich die Frage stellen, ob die Wirtschaftsförderung ad absurdum gearbeitet hätte. Falls trotzdem eine Abstimmung erfolgen solle, müssten die Fraktionen Gelegenheit haben, bis zur nächsten Sitzung noch einmal darüber beraten zu können.

Frau Mais (CDU-Fraktion) sieht den Schwerpunkt für die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und spricht sich für die Anbindung an die Clubszene aus. Die Wirtschaftsförderung könne hierbei durchaus Unterstützung leisten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion solle auf den Weg gebracht werden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Wirtschaftsförderung und die Clubszene bereits gemeinsame Gespräche führten und an diesem Thema arbeiten würden, um einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Herr Ledune von der Wirtschaftsförderung habe mitgeteilt, dass gestern mit dem Oberbürgermeister die Verwaltungsvorlage hierzu besprochen worden sei. Das Thema sei auch hinsichtlich der Finanzierung Angelegenheit der Wirtschaftsförderung. Da der Rat am Ende hierüber zu beschließen habe, wäre es sinnvoll, den Antrag über den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in den Rat laufen zu lassen, um das Thema dort in Gänze beraten zu lassen.

Herr Heymann (SPD-Fraktion) spricht sich für den Vorschlag von Herrn Stüdemann aus.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass auch aus seiner Sicht der Vorschlag von Herrn Stüdemann umgesetzt werden solle.

Frau Brunsing führt aus, dass auch sie mit dem Vorschlag einverstanden sei. Es solle dann aber auch dargestellt werden, wie sich die Gespräche mit der Clubszene darstellen und welche Ergebnisse bereits erzielt worden seien.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zur Beratung und Abstimmung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.“


- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 02.12.2020

Rm Noltemeyer merkt kritisch an, dass die Erwartungen, die aus dem Titel der Vorlage entstanden sind, sich in der Vorlage leider nicht wiederspiegeln.

Sie bittet um einen Bericht zu den Aktivitäten, die seitens der Wirtschaftsförderung im Bereich der sog. Sorgenkinder bereits angeschoben wurden.

Herr Ledune berichtet, dass die Wirtschaftsförderung zur Vorlage Corona-Exit Programm den Inhalt des Prozesses Neue Stärke geliefert habe, der vom Rat bereits am 08.10.2020 beschlossen wurde. Hierzu liegt der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung des Rates vor.
In dem Programm Neue Stärke sei die Idee zur Installation eines/r Nachtbeauftragten bereits aufgegriffen und die Wirtschaftsförderung habe bereits auch die ersten Ideen entwickelt. Noch im Dezember sei ein Treffen mit Vertreter*innen der Clubszene geplant. Wichtig sei es, die Bedürfnisse der Szene mit denen der Verwaltung zu verknüpfen. Derzeit plane man, das Thema auch weiterhin bei der Wirtschaftsförderung zu verorten. Es sei auch vorstellbar, dass zwei Personen sich diese Stelle teilen, jeweils mit einem anderen Schwerpunkt.

Frau Tiews ergänzt, dass die Finanzierung einer solchen Stelle aus den Mitteln „Neue Stärke“ derzeit geprüft werde.

Auch die Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Frau Tiews aus, dass bisher rund 400.000 € für die Einrichtung verschiedener Plattformen und Initiativen ausgegeben wurden. Dies sei allerdings nicht ausschließlich 1:1 den Sorgenkindern zuzuordnen.

Rm Waßmann stellt dar, dass die Ausführungen zum Nachtbeauftragten nicht hinreichend konkret sind. Man habe versucht zu verdeutlichen, dass das Feld der Konflikt- und Spannungsfelder Gegenstand der Aufgabe sein muss. Es reiche nicht aus, die Sicht der Unternehmen aufzugreifen, vielmehr müssten auch die Anwohnerinteressen und städtebauliche Aspekte einbezogen werden, um die Szene in den Quartieren etablieren zu können.
Bei der Auswahl in Frage kommender Personen sei es wichtig, dass diese auch Akzeptanz in der Szene finde. Über die Anbindung innerhalb der Verwaltung werde man im Rahmen der Diskussion zu den Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse noch einmal diskutieren.

Auf Rückfrage von Rm Neumann, wie man verhindern wolle, dass Unternehmen, die eigentlich bereits insolvent sind, Förderungen im Rahmen der Neue Stärke erhalten, stellt Frau Tiews dar, das die Wirtschaftsförderung selbst die Unternehmen in erster Linie berate, evtl. Fördermittel aber über Land und Bund gezahlt werden und in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung der Unternehmen erfolgt. Das Programm Neue Stärke sei auf die nächsten fünf Jahre ausgelegt, aber immer unter der Bedingung, dass die finanziellen Mittel vom Rat zur Verfügung gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt habe man daher natürlich noch nicht alle der beschriebenen Punkte aufgreifen können.

Rm Karacarkurtoglu signalisiert beim Thema Nachbürgermeister*in Beratungsbedarf und bittet darum, das Ganze in den Rat zu schieben.
Auch sie bemängelt, dass die Vorlage kein Exit-Programm darstellt. Darüber hinaus äußert sie die Befürchtung, dass der Fredenbaumpark zukünftig nicht mehr für alle zugänglich sein soll. Daher werde sich ihre Fraktion bei der Abstimmung zu diesem Punkt (Punkt 3 der Vorlage Corona-Exit Programm) enthalten.

Rm Ixkes-Henkemeier drückt ihren ausdrücklichen Dank an die Wirtschaftsförderung aus, dass sie bereits kurz nach der Beschlussfassung des Rates im Oktober so viele Dinge angeschoben hat. Die Überlegungen zum Nachtbürgermeister*in sollten in die Gespräche eingezogen werden.

Rm Stackelbeck führt aus, dass die Forderung zum Thema Nachtbürgermeister*in nicht mit den Aktivitäten der Wirtschaftsförderung konkurriere, sondern diese präzisiere und einige Kriterien aufstelle, die Berücksichtigung finden sollen. Von besonderer Bedeutung sei den Antrag Stellenden, dass die Szene in die Personalauswahl eingebunden werde.
Das Programm Neue Stärke diene nicht nur der Bewältigung der Corona-Krise, sondern stelle das strategische Handeln der Wirtschaftsförderung in den nächsten Jahren dar.

Herr Ledune weist darauf hin, dass die Neue Stärke ein zusätzliches Programm für die Wirtschaftsförderung ist, die ihre Aufgaben, die sich aus der Neuorganisation im Jahr 2018 ergeben, auch weiterhin wahrnehme. Ein wichtiges Thema sei natürlich die Unterstützung der alteingesessenen Unternehmen. Im Rahmen einer Umfrage habe man die Stimmungslage bei den Unternehmen abgefragt und die Themen identifiziert, wo derzeit akute Unterstützungsleistungen angefragt werden.
Der im Antrag aufgeführte Passus zum Thema Wissenschaft seien genau die Dinge, die im Masterplan Wissenschaft Berücksichtigung gefunden haben und darüber umgesetzt werden.

Rm Reppin zeigt auf, dass derzeit noch nicht absehbar sei, welche Auswirkungen der zweite Lockdown auf die Dortmunder Wirtschaft haben wird und welche Unternehmen es in den nächsten Jahren noch geben wird. Wichtige Themen sind auch weiterhin die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten, Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Unternehmen oder verkehrliche Infrastruktur. Es bestehe die Gefahr, dass einige der Unternehmen, die bisher das Stadtbild geprägt haben, die Corona-Pandemie nicht überstehen werden.

Auch sB Klug signalisiert die Zustimmung zur Einrichtung eines Nachtbürgermeisters, jedoch sollte zunächst ein Konzept vorgelegt werden.

Rm Ixkes-Henkemeier bittet darum, den Antrag zur Neue Stärke im Punkt 3 dahingehend zu ändern, dass durch den Breitbandausbau allen Unternehmen die Möglichkeit gegeben wird, ein schnelles Internet zu erhalten, da man niemanden dazu zwingen könne.

Rm Waßmann schlägt vor, das Thema Nachtbürgermeister*in durchlaufen zu lassen und dem Rat in seiner Sitzung am 17.12.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Corona-Exit Programm

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. g. Abstimmungsverhaltens der Fraktion Die Linke + zu Punkt 3 folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


„Neue Stärke“ – Dortmunder Wirtschaftsprogramm

In Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 08.10.2020 empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion /Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:

1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.

2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.

3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 die Möglichkeit zu schaffen, damit alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind werden können, sofern sie dieses wünschen.

4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.


5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.

NachtbürgermeisterIn für Dortmund

Der gemeinsame Antrag von CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerleiste werden ohne Empfehlung an den Rat zur Beschlussfassung überwiesen.

zu TOP 2.8
Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das III. Quartal 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19020-20)

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt den als Anlage beigefügten Quartalsbericht der Wirtschaftsförderung
Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18851-20)

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".

zu TOP 2.10
Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18865-20)

Rm Neumann bittet um Auskunft, wie es möglich ist, dass bei geplanten Erträgen von 5 Mio. € die Höchstsumme der Kassenkredite auf eine Summe von 30 Mio. € festgesetzt werden soll.

Rm Noltemeyer bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen (I. Quartal 2021) das Thema EnergieCampus einmal genauer vorgestellt zu bekommen, insbesondere die Zeitplanung. Auch sei es wichtig, dass die politischen Gremien in die Festlegung der Kriterien für den städtebaulichen Wettbewerb eingebunden werden.

Herr Ledune merkt an, dass der B-Plan für diesen Bereich in Erarbeitung ist und es das Ziel sei, bereits bis zur IGA 2027 die ersten Unternehmen am Ort aktiv zu haben.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- Den Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
- Den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 30 Mio. EUR festzusetzen.
- Die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 2.11
Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.09.2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19037-20)

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 30.09.2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020

(Drucksache Nr.: 18957-20)

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung geschoben.


zu TOP 2.13
Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)

Es liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Geschäftsführung
der Wirtschaftsförderung ohne die vorherige Einbeziehung des Fachausschusses veröffentlicht wurde.

2. Die Findungskommission erstellt in ihrer ersten Sitzung einen Katalog an Muss- und
Kann-Kriterien, den die gesuchte Person erfüllen soll, und der maßgeblich für die Entscheidung der Auswahl der Bewerber*innen ist.

3. Der Kriterienkatalog wird vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen festgelegt.

4. Falls nicht mindestens 1/3 der Bewerbungen, die die erforderlichen Qualifikationen
im Grundsatz erfüllen, von Frauen kommt, wird ein Headhunter beauftragt, proaktiv nach weiteren geeigneten Kandidatinnen zu suchen.

Begründung:

Durch die Wahl von Thomas Westphal zum OB der Stadt Dortmund ist die Leitung der
Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund vakant. Entgegen der üblichen Vorgehensweise wurde die Stelle ohne Absprache des Textes mit dem zuständigen Betriebsausschuss ausgeschrieben. Die Anforderungen der Politik an die Bewerber*innen sollen jetzt zumindest durch einen von der Findungskommission zu definierenden Kriterienkatalog berücksichtigt werden.
Da der Anteil an Geschäftsführerinnen in den Eigenbetrieben und den Unternehmen des
Konzerns Stadt bisher keine Geschlechterparität erreicht, soll proaktiv nach geeigneten
Frauen für die Führungsposition gesucht werden. Das beantragte Verfahren trägt dazu
bei, sowohl die Ziele der Bestenauswahl als auch die ausgewogene Besetzung von Spitzenpositionen der Stadt Dortmund mit Männern und Frauen zu erreichen.“


Rm Stackelbeck äußert die Kritik, dass der Betriebsausschuss nicht im Vorfeld in die Ausschreibung der Position des Geschäftsführers eingebunden wurde und auch nur durch Zufall erfahren habe, dass diese bereits erfolgt sei.
Aufgefallen sei in der Ausschreibung, dass diese sich sehr stark an dem Programm Neue Stärke orientiere, eine arbeitsmarktpolitische Expertise hingegen nicht explizit erwähnt sei.
Auch die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes sei vorgegeben, hierzu hätte man sich eine vorherige Abstimmung gewünscht.
Damit das weitere Verfahren einvernehmlich geführt werde, habe man den Antrag eingereicht.

Herr Ledune stellt kurz das geplante Verfahren vor. Ein erstes Treffen der Findungskommission werde voraussichtlich zeitnah nach der Ratssitzung stattfinden.

sB Dr. Klug bat um rechtliche Abschätzung, ob die in dem Antrag genannten Punkte zur Änderung im laufenden Bewerbungsverfahren zulässig sind.

Rm Garbe teilt die Skepsis von sB Dr. Klug und kündigt an, den Antrag abzulehnen.

Rm Stackelbeck zeigt auf, das nicht in das Verfahren eingegriffen werden soll, vor der Sichtung des Bewerberspiegels sollten nur die Auswahlkriterien konkretisiert werden.

Auch Rm Reppin ist verärgert, dass eine Beteiligung des Ausschusses unterblieben ist, da ja auch bei den Dezernentenstellen der Rat im Vorfeld eingebunden wird und hier eine dezerntentenähnliche Stelle ausgeschrieben sei.

sB Siebert befürwortet insbesondere Punkt 4 des Antrags, da man bereits im Ausschreibungstext auf die Gleichstellung hätte eingehen sollen.

Herr Ledune signalisiert, dass man die rechtliche Einschätzung an das Personalamt weiterleiten werde, damit in der Ratssitzung dazu Stellung genommen werden kann.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste – vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung - folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Ausschuss kritisiert, dass die Ausschreibung zur Besetzung der Geschäftsführung
der Wirtschaftsförderung ohne die vorherige Einbeziehung des Fachausschusses
veröffentlicht wurde.


2. Die Findungskommission erstellt in ihrer ersten Sitzung einen Katalog an Muss- und
Kann-Kriterien, den die gesuchte Person erfüllen soll, und der maßgeblich für die
Entscheidung der Auswahl der Bewerber*innen ist.

3. Der Kriterienkatalog wird vor der Sichtung der Bewerbungsunterlagen festgelegt.

4. Falls nicht mindestens 1/3 der Bewerbungen, die die erforderlichen Qualifikationen
im Grundsatz erfüllen, von Frauen kommt, wird ein Headhunter beauftragt, proaktiv
nach weiteren geeigneten Kandidatinnen zu suchen.


Unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Als Mitglieder der Findungskommission benennt der Rat der Stadt die wirtschaftspolitischen Sprecher*innen der im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, zugleich Betriebsausschuss für die Wirtschaftsförderung Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie den Vorsitzenden des Ausschusses.

Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommission der Beigeordnete für Finanzen, der Personalrat, die Beschäftigtenvertretung der Wirtschaftsförderung Dortmund und der Oberbürgermeister, der die Findungskommission leitet.

Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.




3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


zu TOP 3.1
Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)

Es liegt folgender Auszug aus der Sitzung des Rates vom 08.10.2020 vor:
„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 04.09.20 vor:
… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet über Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags.

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses „Gute Arbeit für Dortmund“. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.

Begründung
Der DGB Dortmund-Hellweg hat die „Gute Arbeit" in seinem Positionspapier zur Kommunalwahl folgendermaßen definiert: „Gute Arbeit ist existenzsichernd, entgeltgleich, tarifgebunden, mitbestimmt, sozialversichert, unbefristet und diskriminierungsfrei. Sie ist nachhaltig, wenn sie menschliche Entwicklung fördert und zugleich negative Auswirkungen auf uns und kommende Generationen verhindert. Gute Arbeit schafft Karrierechancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und stärkt die berufliche Entwicklung jedes Individuums. Sie macht nicht krank, verbindet Privates und Berufliches, ist alterns- und altersgerecht. Gute Arbeit wälzt unternehmerische Risiken nicht auf Beschäftigte ab, sondern schützt vor wirtschaftlichen Gefahren und vermeidet Erwerbs- und Altersarmut sowie Lohn- und Sozialdumping.“

Für viele Arbeitnehmer*innen sieht die Lebenswirklichkeit aber anders aus. Viele Menschen sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aber auch fast 20 Prozent der in Dortmund sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Niedriglohnbereich tätig. Fast jeder Fünfte ist prekär beschäftigt, d.h. arbeitet ungewollt unter 20 Stunden die Woche, im Minijob, befristet oder in Leiharbeit. Mehr als 55.000 Menschen arbeiten in Minijobs, davon 17.800 im Nebenjob. Auch die Zahl der Soloselbstständigen und der Werksvertragsarbeitsverhältnissen wächst. Mehr als 15.000 Vollzeitbeschäftigte arbeiten unterhalb der Niedriglohnschwelle. Fast 13.000 Menschen sind gezwungen ihren Lebensunterhalt durch Transferleistungen aufstocken, davon sind mehr als 8.000 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Die Forderung nach mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen reicht alleine also nicht aus, um den Anforderungen an eine soziale Stadt im Bereich der Arbeitswelt zu genügen. Den langfristigen Fehlentwicklungen seit der Deregulierung des Arbeitsmarktes zu Beginn des neuen Jahrtausends ist nur durch eine langfristige Strategie beizukommen. Da Dortmund mit der Entwicklung und Umsetzung von Masterplänen gute Erfahrung gemacht hat, ist ein Masterplan „Gute Arbeit für Dortmund“ ein wichtiges Instrument eine Trendwende am Arbeitsmarkt in Dortmund zu erreichen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Man wolle hiermit erreichen, dies zu einem der Themen für die nächsten Jahre zu machen, um einiges von dem was sich in den letzten Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt getan habe wieder aufzuarbeiten. Diesen Prozess wolle man gerne mit diesem Antrag einleiten.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion das Anliegen grundsätzlich teile, aber darum bitte, zunächst Beratung und Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss stattfinden zu lassen.

Rm Weyer (SPD) schließt sich dem an. Der Antrag solle in die beiden zuständigen Fachausschüsse – also Wirtschaftsförderungs- und Sozialausschuss - überwiesen werden, damit sich der neue Rat damit beschäftigen könne.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schließt sich seinen Vorredner*innen an.

Rm Garbe (AfD) stimmt der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Es sei jedoch fragwürdig, inwiefern die Stadt über gute Arbeit befinden und einen Masterplan aufstellen könnte oder sollte.

OB Sierau fasst zusammen, dass beantragt wurde, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die zwei Fachausschüsse zu überweisen.

Rm Kowalewski stimmt dem zu, da es guter Brauch in diesem Rat sei.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die beiden Fachausschüsse: Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.“


sB Klug signalisiert die ablehnende Haltung seiner Fraktion dahingehend, dass nicht hinreichend belegt werden könne, dass jemand gegen seinen Willen in einer Teilzeitbeschäftigung tätig oder geringfügig beschäftigt ist bzw. bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet.

Rm Rüther entgegnet, dass er aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung dieser Aussage eindeutig widersprechen müsse.

Frau Reiter weist darauf hin, dass es nicht um den Prozess des Masterplans an sich gehe, sondern die Bedeutung des Themas hervorgehoben werden müsse. Gegenwärtig und auch zukünftig müsse gute Arbeit in Dortmund gehalten werden. Dazu sei es wichtig, die bestehenden Ansätze in einem strategischen Prozess zusammenzufassen, aus dem sich eine Kontinuität ableiten lasse.

Rm Ixkes-Henkemeier unterstützt das Vorhaben, schlägt allerdings vor, das Thema in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2030 strukturell zu integrieren.

Für Rm Garbe ist jegliche Art von Arbeit wichtig, die Aufstellung eines Masterplans zu diesem Thema daher nicht erforderlich.

Rm Nienhoff schlägt vor, die Verwaltung möge prüfen, wie das Thema in die KAS 2030 integriert werden könne, damit auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber den politischen Gremien erfolge.

Auch Rm Stackelbeck befürwortet den Vorschlag, das Thema Gute Arbeit konzeptionell in der KAS 2030 zu verankern. Aber auch bei den Ausschreibungen und Vergaben müsse der Punkt berücksichtigt werden, ebenso sollte bei der Ansiedlung von Unternehmen überlegt werden, wie die Unterstützung für Unternehmen aussehen soll, die dem Thema Guter Arbeit nicht entsprechen.

Rm Karacakurtoglu bestätigt, dass die ein Thema ist, welches sich durch alle Bereiche hindurch zieht. Wichtig sei, die Einbindung in die KAS 2030 nicht nur zu prüfen, sondern auch tatsächlich zu verankern.

Rm Waßmann führt aus, dass alle am Arbeitsmarkt tätigen Institutionen einbezogen werden, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses das Thema „Gute Arbeit für Dortmund“ als strategischen Baustein in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie KAS 2030 aufzunehmen. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.

zu TOP 3.2
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19028-20)

Rm Noltemeyer merkt an, dass in der Vorlage nur wenig Aussagen zum eigentlichen Beteiligungsprozess enthalten sind. Gerne in der Sitzung des AKUSW, spätestens im Rat solle die Verwaltung darlegen, mit welcher Methodik die Beteiligung stattfinden soll, welchen Spielraum die Mitmachenden haben werden und wie dies dokumentiert und in den Prozess eingebracht werden soll.

Rm Reppin zeigt sich besorgt, dass hier Verkehrsplanungen vorangetrieben werden könnten, die der Funktion der City als städtisches Oberzentrum entgegenstehen, bevor alternative Verkehrsstrukturen geschaffen wurden. Um die Erreichbarkeit der City sicherzustellen, müssen sowohl ÖPNV als auch Radwege in entsprechender Weise angepasst werden.

Herr Ledune bestätigt, dass dies auch Anspruch der Wirtschaftsförderung sei; die verkehrliche Anbindung der City müsse sichergestellt bleiben und im Prozess entsprechend gewürdigt werden.

Rm Nienhoff und Rm Rüther weisen darauf hin, dass es bereits in der gestrigen Sitzung des AMIG eine Präsentation der Verwaltung zu diesem Thema gegeben habe und diese wohl auch für den AKUSW angedacht sei.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.




4. Anfragen, Anträge


zu TOP 4.1
Neue Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19183-20)

Wurde gemeinsam mit TOP 2.13 beraten

zu TOP 4.2
Unterstützung des lokalen Einzelhandels
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19203-20)
Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge zur Sitzung vor:

- gem. Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 19203-20-E2)

„… die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob dem Dortmunder Einzelhandel durch den Aufbau einer lokalen Online-Vermarktungsplattform über bestehende Strukturen hinaus geholfen werden kann, zusätzliche Umsätze zu generieren. Außerdem soll geprüft werden, ob ein dazugehöriger Lieferservice, der bestellte Waren klimaneutral ausliefert, zur weiteren Attraktivierung beitragen könnte.

Begründung
Der lokale Einzelhandel leidet seit geraumer Zeit in vielen Bereichen unter dem Internethandel. Die Corona-Pandemie hat die Situation drastisch verschärft. Die Schließung zahlreicher Geschäfte in den Einkaufsstraßen in der City und den Nebenzentren aufgrund mangelnder Nachfrage ist für die Attraktivität unserer Stadt nicht von Vorteil und schadet dem Oberzentrum. Daher ist es notwendig, eine Strategie für das Überleben des stationären Einzelhandels zu entwickeln. Große Einzelhandelsketten betreiben längst einen professionellen Onlinehandel neben den stationären Ladengeschäften. Aber viele kleinere Fachgeschäfte, die den bunten Mix in den Einkaufszonen ausmachen, bangen angesichts der derzeitigen Situation um ihre Existenz und benötigen dringend Unterstützung. Vor diesem Hintergrund stellen wir den o.g. Prüfauftrag, damit auch nach der Pandemie noch vitale Einkaufsbereiche existieren.“




- Antrag Fraktion Die Linke + (Drucksache 19203-20-E3)

„…die Fraktion DIE LINKE + bittet zudem die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit die
Online-Vermarktungsplattform den Handel durch die Verwendung von
Mehrwegtransportboxen (Transport-)verpackungsfrei gestalten kann.“

Rm Reppin begründet, das der lokale Einzelhandel in Teilen schon vor der Pandemie schlecht dagestanden habe, was sich nun durch die Einschränkungen in Pandemie-Zeiten verstärke.
Dies gelte aber nicht nur für die Händler in der City, sondern selbstverständlich auch in den Nebenzentren. Eine Reihe von Gebietskörperschaften sei dazu übergegangen, sich gemeinsam mit den Einzelhändlern Gedanken zu machen und Plattformen mit Lieferservice anzubieten.
Hierbei sei es wichtig, wenn der Lieferservice emmissionsfrei angeboten werden kann.

Rm Ixkes-Henkemeier zeigt auf, dass es solche Angebote in Dortmund bereits gibt, allerdings von den Händlern eigeninitiiert. Ggfs. sei es sinnvoll, wenn die Wirtschaftsförderung insbesondere in Bezug auf einen emmissionsfreien Lieferservice Unterstützung anbietet.
Der große Vorteil gegenüber anderer Versandhändler liege daran, dass man online bestellen und vor Ort umtauschen könne.

Rm Stackelbeck bestätigt, dass es diese Plattformen auch in Dortmund bereits gibt, gleichwohl gebe es aber auch noch viele Einzelhändler, die sich schwer tun, ihr Angebot im Internet zu präsentieren und einen Online-Handel anzubieten. Die bisher aktive Plattform des Cityrings sei nur eine Sammlung von Websites, ohne dass dort ein Bestellvorgang ausgelöst werden kann. Da viele Unternehmen noch keine Website besitzen, sei dies ein Prozess, bei dem man Unterstützung anbieten wolle.

Rm Garbe kritisiert, dass durch eine solche Plattform der Stadt Kosten entstehen für ein Projekt, welches von den Händlern bisher nicht angenommen wurde.

sB Siebert mahnt zur Vorsicht, da die Daten, die auf den Plattformen gesammelt werden, weiterverwendet werden können.

Frau Tiews weist darauf hin, dass die Wirtschaftsförderung natürlich an das Neutralitätsprinzip gebunden sei, was bedeute, dass einerseits keine Einzelunternehmen gefördert werden können, andererseits aber auch nicht in den Markt eingegriffen werden dürfe, wenn es bereits Angebote am Markt gebe.
In der Vergangenheit sei es so gewesen, dass zeitgleich die Wirtschaftsförderung und die Ruhr Nachrichten ein Angebot am Markt platzieren wollten, was jedoch mangels Interesse der Händler seinerzeit nicht angenommen wurde.

Die Wirtschaftsförderung biete derzeit gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband eine Sprechstunde an, um den Einzelhändlern das Thema Digitalisierung näher zu bringen. Auch könne man feststellen, dass viele neue Geschäftsmodelle in diesem Feld entstehen.

Rm Reppin bestätigt, dass dies genau diese Punkte sind, die geklärt werden sollen. Man wolle die Vielfalt an kleinen, ortsansässigen Einzelhändler, die das Stadtbild prägen, nicht verlieren. Auch wolle man vermeiden, dass nur noch Filialisten in der City und den Nebenzentren sichtbar sind.
Er widersprach Rm Garbe, da nicht die Stadt eine solche Plattform bezahlen soll.

Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgende Beschlüsse:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob dem Dortmunder Einzelhandel durch den Aufbau einer lokalen Online-Vermarktungsplattform über bestehende Strukturen hinaus geholfen werden kann, zusätzliche Umsätze zu generieren. Außerdem soll geprüft werden, ob ein dazugehöriger Lieferservice, der bestellte Waren klimaneutral ausliefert, zur weiteren Attraktivierung beitragen könnte.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die Online-Vermarktungsplattform den Handel durch die Verwendung von Mehrwegtransportboxen (Transport-)verpackungsfrei gestalten kann.


Die öffentliche Sitzung wurde um 19:05 Uhr vom Vorsitzenden Rm Rüther beendet.







Rüther Becker Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin

(See attached file: 2020-Dezember Präsentation AWBEWF_syt.pdf)