Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Rates der Stadt


am 12.12.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 18:43 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 81 von z. Z. 85 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Jäkel (SPD)
Rm Starke (SPD)
Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Thieme (NPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StAR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 21.11.2013




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10803-13)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)

dazu:
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10941-13)

Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Wirkungsorientierter Haushalt 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10851-13)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 06.11.2013

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10965-13)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße / Gut-Heil-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 27.09.2013

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09439-13)

3.3 Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n - Bergparte -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10838-13)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 230 - Lebensmittelmarkt
Nelkenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11247-13)
3.5 Bauleitplanung;
54. Änderung des Flächennutzungsplanes –nördlich Bodelschwingher Straße- und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (54. Änderung), II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11326-13)

3.6.a Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.11.2013 versandt. -

3.6.b Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.11.2013 versandt. -

3.7 Bewohnerparkzonen - Sachstand und Einführung einer Bewohnerparkzone "Gerichtsviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10190-13)

3.8 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10071-13)

3.9 Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11298-13)

3.10 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10869-13)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.11.2013 versandt. -

3.11 Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11044-13)

3.12 Programm „Soziale Stadt NRW – Dortmunder Nordstadt - Eingang in die Nordstadt – Kreative Brücke im Quartier“ und
Programm „Stadtumbau Rheinische Straße - Attraktive Quartierseingänge“
hier: Ausführungsbeschluss Gestaltung der Unterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11042-13)

3.13 Neubau des Deutschen Fußballmuseums
hier: Sachstandsbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11046-13)


3.14 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)

3.15 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

3.16 Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11004-13)

3.17 Umbau der Berghofer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11022-13)

3.18 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10844-13)

3.19 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10852-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10892-13)

4.2 Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10759-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

5.2 Aktionsplan Soziale Stadt; hier: Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)

5.3 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015 / Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit / Änderung der vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Projekte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11420-13)






6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2014
- Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10968-13)

6.2 Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10822-13)

6.3 Sanierung und Neugestaltung der Gastronomie und des Eingangsbereiches im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11184-13)

6.4 Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10929-13)

6.5 Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11354-13)

6.6 - unbesetzt -

6.7 Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11355-13)

6.8 - unbesetzt -

6.9 Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11365-13)

7. Schule

7.1 Errichtung eines neuen Bildungsganges "Zweijährige Höhere Berufsfachschule mit den Fachrichtungen Technik und Gestaltung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11025-13)

7.2 Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10757-13)




8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt;
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorausschau für das Jahr 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-13)

8.2 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10969-13)

8.3 Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10971-13)

8.4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11036-13)

8.5 Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11261-13)

8.6 Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gem.§83 Abs.2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11283-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11009-13)

9.2 Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)

9.3 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11281-13)

9.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11312-13)

9.5 Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)
hierzu -> Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 13.11.2013
(Drucksache Nr.: 10762-13)


9.6 Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)

9.7 Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11098-13)

9.8 Grundsanierung Ostwall 64
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11388-13)

9.9 Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11010-13)

9.10 Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

9.11 Behandlung von Forderungen aus dem Bereich Stadtentwässerung zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11465-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Verfahren zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11021-13)

10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10988-13)

10.3 Aufgabenkritik beim Dortmunder Systemhaus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10103-13)

10.4 Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11037-13)

10.5 Wiederaufnahme der Traineeprogramme ab dem Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11105-13)

10.6 Wiederbestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11198-13)
10.7 Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10984-13)

10.8 Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11252-13)

10.9 Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10562-13)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 21.11.2013 versandt. -

10.10 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2014 des
Städtetages Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11457-13)

10.11 Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat des künftigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen CVUA-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11426-13)

10.12 Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11436-13)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit der EAE durch Überbelegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11275-13)

11.1.2 Neue Asylstandorte in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11429-13)

11.1.3 Talentförderung von Kindern in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11431-13)

11.1.4 Kosten für den Ausbau des Dortmunder Flughafens seit 2000
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11432-13)

11.1.5 Einnahmen durch eine kommunale Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11468-13)


11.1.6 Optimierung des städtischen Ordnungspräsenzdienstes zur Prävention von Wohnungseinbrüchen in der dunklen Jahreszeit
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11273-13)
- Anfrage aus der Sitzung des Rates der Stadt am 21.11.2013 -



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 13:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

Vor der Behandlung der Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute dem am
6. Dezember 2013 verstorbenen Ratsmitglied Heinrich Mause.

In diesem Zusammenhang brachte OB Sierau zum Ausdruck, dass Heinrich Mause sich in der Zeit seines politischen Wirkens mit großem Engagement und qualifiziertem Fachwissen in den verschiedensten Aufgabenfeldern eingesetzt und dort die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dortmund vertreten hat.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

6.10 Sanierung Obermaschinerie des Schauspielhauses in der spielfreien Zeit 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11516-13)


8.7 Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers
FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11492-13)


erweitert.

Weiterhin bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, die Punkte

3.6.a Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13)

3.6.b Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)
von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheiten noch nicht abschließend in den zu beteiligenden Gremien behandelt wurden.

Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

mit Ausnahme der Haushaltsplanberatungen, für die eine gesonderte Regelung vereinbart wurde, für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Nach dem Rm Münch (FBI) sich gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit, gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Zudem bestand Einvernehmen, den Tagesordnungspunkt

8.4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11036-13)

wegen möglicher Auswirkungen auf die Haushaltssatzung, vor der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014, zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 21.11.2013

Der Rat der Stadt genehmigte einstimmig die Niederschrift (öffentlich) über die 11. Sitzung des Rates der Stadt am 21.11.2013.

Vor der Behandlung der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse wurde dem Präsidenten der Handwerkskammer, Otto Kentzler, für seine herausragenden Verdienste um das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerschaft die Stadtplakette überreicht.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse



zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) vom 05.12.2013 vor:

„Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2013
Ausbau der Seniorenbüros
(Drucksache Nr.: 10560-13)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2013
(Drucksache Nr.: 10803-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E9)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
Drucksache Nr.: 10803-13-E11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 28.11.13 in seine Sondersitzung am 05.12.13.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.13 vor:

Der Seniorenbeirat hat sich in seiner Sitzung am 29.08.2013 mit nachstehendem Antrag des
Vorstandes vom 12.08.2013 (Drucksache Nr. 10560-13) befasst und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Seniorenbeirat fordert den Ausbau der Seniorenbüros
Seit acht Jahren leisten die in allen 12 Stadtbezirken von der Stadt und den Verbänden hauptamtlich geführten Seniorenbüros eine wirkungsvolle Altenhilfe zum Wohle der älteren Menschen und ihrer Angehörigen. Das Dortmunder Modell genießt in der Bevölkerung und in Fachkreisen landesweit ein hohes Ansehen. Mit dem Robert Jungk Preis wurden die Dortmunder Seniorenbüros als zukunftsweisende Einrichtungen ausgezeichnet.
Dennoch waren auch die Seniorenbüros 2010 von den Haushaltskürzungen betroffen. Die
Personalstellen wurden von vormals 1,7 auf 1,5 pro Seniorenbüro gekürzt. Die Auswertung der
Leistungsnachweise ergibt dagegen eine weitere Steigerung der Fallzahlen in der Beratung und der zugehenden Hilfe. So sind zum Beispiel im Seniorenbüro Huckarde 2012 insgesamt 550 neue komplexe Bearbeitungsvorgänge behandelt worden, um betroffene ältere Menschen zu Hause zu unterstützen.
Darüber hinaus organisieren die Seniorenbüros regelmäßig Informationsveranstaltungen, dreimal im Jahr Runde Tische für Altenhilfe im Stadtbezirk, und initiieren neue Projekte für bürgerschaftliches Engagement.
Infolge des demografischen Wandels gibt es immer mehr ältere, hilfesuchende BürgerInnen in unserer Stadt. Die Anzahl von Beratungsfällen mit komplexem Hilfebedarf steigt stetig an. Auch die Zahl der hochaltrigen BürgerInnen und MigrantInnen die das Seniorenbüro aufsuchen oder besuchen werden, steigt ständig.
Aufgrund dieses steigenden Bedarfs an Hilfen ist die vorhandene Personalsituation nicht mehr
ausreichend.

Konsequenz dessen:
- Die Hausbesuche der MitarbeiterInnen der Seniorenbüros haben so weit zugenommen, dass
Wartezeiten von 14 Tagen und länger hingenommen werden müssen. Hausbesuche bei
Pflegefällen können bei Urlaub, Krankheit oder Freizeitausgleich für Überstunden nicht mehr
durchgeführt werden.
- Die Seniorenbüros sind nicht mehr jeden Tag erreichbar, was für Notfälle besonders gravierend
ist. Fehlentscheidungen der Betroffenen oder deren Angehörige sind vorprogrammiert. Durch die
Stundenkürzungen sind viele nötige Beratungen nicht mehr zu leisten. Durch Urlaubs- und
Krankheitstage wird die Situation noch verschärft.

- Neue Projekte können nicht angefasst bzw. nicht weiter bearbeitet werden. Dazu gehören u.a. der Aufbau und die Begleitung ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe in einigen Stadtteilen, Gütesiegel „Seniorenfreundliche Unternehmen im Stadtbezirk“ (Kooperationsvereinbarung mit der Vergabe des Gütesiegels).
- In Fällen, in denen keine schnelle Beratung und Hilfeleistung vorgenommen werden konnten,
wurde SeniorInnen die Möglichkeit genommen, weiter ein eigenständiges Leben in der eigenen
Wohnung zu führen. Sie kamen aus „Fürsorge“ z. B. durch Angehörige ins Seniorenheim. Die
Wohnungen wurden aufgelöst, und damit war eine Rückkehr fast unmöglich.
Die Rentenhöhe (im Durchschnitt ~ 900 - 1.100 €/Monat) reicht für eine Heimunterbringung nicht aus.
Die Differenz muss oft die Stadt übernehmen. Die Kosten der Stadt belaufen sich dabei auf ca. 12.000 €/Jahr für einen Heimplatz. Zur Verdeutlichung: 10 Personen, die mit Hilfe der Seniorenbüros nicht untergebracht werden müssten sondern in der eigenen Wohnung verbleiben könnten, würden eine Kostenersparnis für die Stadt in Höhe von 120.000€/Jahr bedeuten.
Dem Seniorenbeirat ist die derzeitige prekäre Haushaltslage der Stadt durchaus bewusst, dennoch ist der Seniorenbeirat der festen Überzeugung, dass Nachhaltigkeit die richtige Antwort hierauf ist und durch Präventivmaßnahmen die Stadt langfristig gesehen enorme Kostenersparnisse verzeichnen würde.

Aus Sicht des Seniorenbeirates ist es daher dringend erforderlich, die derzeitige Stundenzahl auf 2,00 Stellen aufzustocken.

Empfehlung
Der Seniorenbeirat fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Stundenzahl für die
MitarbeiterInnen der Wohlfahrtsverbände nicht nur auf den alten Stand anzuheben, sondern auf 2,00 Stellen in jedem Seniorenbüro aufzustocken.

Der Seniorenbeirat bittet den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, dieser Forderung beizutreten und dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung zu empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung des Seniorenbeirates mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE ab, mit dem Hinweis den Vorschlag im nächsten Jahr aufzurufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die
Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung
vom 04.12.2013 vor:

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die Ausschussreise des KJF vom 17.-19. Oktober 2013 nach Kiel eröffnete neue Wege
und Möglichkeiten der inhaltlichen Arbeit, die sich eventuell auf in die Arbeit hier im
Dortmunder Jugendamt integrieren bzw. umsetzen lassen.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Frage:
Welche finanziellen Unterschiede würden sich aufzeigen, wenn das Dortmunder Jugendamt
bei der Steuerung, Bearbeitung und Abrechnung der Hilfen zur Erziehung auf das auf
Fallzahlen gestützte „Fallpauschelen-Verfahren“ der Stadt Kiel umstellen würde?
Wir bitten um eine gemeinsame Beantwortung seitens der Fachverwaltung und der
Kämmerei.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich. Herr Sohn bat darum, ihn zu
informieren, falls die Stellungnahme nicht zur nächsten Sitzung des Ausschusses am
12.02.2014 erfolgen kann.

Von den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
wurde folgender Antrag gestellt:

Der Haushaltsansatz für den Arbeitsbereich Hilfen zur Erziehung wird mindestens auf den
Betrag erhöht, mit dem im Jahr 2013 unter Einbeziehung aller noch bestehenden Außenstände
das Jahr abgeschlossen wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (8 Ja, 2 Nein, 5
Enthaltungen) den o. a. Antrag der Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege.
Herr Rettstadt erklärte, dass er dem Haushaltsplanentwurf insgesamt zustimme, aber nicht mit
dem beschlossenen Antrag.

Unter Einbeziehung des Antrages der Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbände und
der Erklärung von Herrn Rettstadt empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf
des Haushaltsplanes 2014 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die
Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E9)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E12)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
Drucksache Nr.: 10803-13-E11)


Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E12)

2. Der Rat stellt fest, dass der zum jetzigen Zeitpunkt für 2014 prognostizierte finanzielle Fehlbedarf mit 8,1 Mio. Euro unterhalb der Fünf-Prozent-Grenze der allgemeinen Rücklage eine Genehmigung des Haushalts zwar ermöglicht, aber keine tragfähige Grundlage für das gesamte Haushaltsjahr 2014 bietet.
Insbesondere die aktuellen Mehrausgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der ambulanten und stationären Hilfen für Kinder und Jugendliche machen deutlich, dass hier die jeweiligen Haushaltsansätze jährlich deutlich zu niedrig angesetzt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Ausgaben in 2014 zurückgehen. Ein zusätzlicher Fehlbedarf ist damit absehbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.

3a Der Rat fordert deshalb die Verwaltung auf, in einem Ausstiegskonzept darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen eine Stilllegung des Flughafens mittel- und langfristig hat. Die Reduzierung bzw. langfristig der Wegfall des Verlustausgleichs für den Flughafen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro jährlich ermöglicht einen angemessenen Beitrag von DSW21 zur Subventionierung des ÖPNV in Dortmund und zur Sanierung des Haushalts der Stadt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.
3c Der Rat stellt fest, dass die Neuorganisation der Verwaltung bislang nicht zu den erwarteten Effizienzsteigerungen geführt hat. Dortmund braucht einen Kulturwechsel in der Verwaltung: Projekte müssen interdisziplinär gedacht werden, die Organisationsentwicklung muss verstärkt vorangetrieben werden. Eine aufgabenkritische Betrachtung der Ämter muss Klarheit darüber herstellen, welche Aufgaben pflichtig und welche freiwillig sind. Zudem muss der Ablauf von Verwaltungsprozessen unter ganzheitlichen Gesichtspunkten im Kontext mit den anderen Verwaltungsprozessen kritisch analysiert werden. Prozesse müssen einheitlich nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten optimiert werden, um ein transparentes, durchgängiges Organisations- und Prozesskonzept für den gesamten Bereich der Verwaltung zu entwickeln.
Daraus abzuleiten ist ein Personalkonzept, in dem die Zuordnung und Dimensionierung der erforderlichen Mitarbeitenden erfolgt, also die Zuordnung von Planstellen und Personal. Den Beschäftigten sind entsprechend ihren Aufgaben Angebote zur persönlichen Qualifizierung zu machen.
Diese Optimierung ist als Daueraufgabe zu begreifen, Nachsteuerungsbedarf ist laufend zu erkennen. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, diese Maßnahmen beschleunigt zu entwickeln und umzusetzen. Der Prozess darf nicht auf Kosten der Beschäftigten der Stadt Dortmund gehen, für die wir betriebsbedingte Kündigungen ebenso ausschließen wie eine unzumutbare Verdichtung von Aufgaben.

Die Verwaltung wird aufgefordert, die aufgabenkritischen Untersuchungen in den Stadtämtern 1 (Angelegenheiten des OB und des Rates), 3 (Dortmund Agentur), 20 (Kämmerei), 21 (Stadtkasse und Steueramt), 33 (Bürgerdienste), und 40 (Schulverwaltungsamt) unverzüglich und in der oben beschriebenen Weise zu beginnen und die aufgabenkritischen Untersuchungen in den Stadtämtern 23 (Amt für Liegenschaften-/Immobilienentwicklung), 30 (Rechtsamt), 37 (Feuerwehr) und 53 (Gesundheitsamt) sofort wieder aufzunehmen und noch in 2014 umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab (Stimmengleichheit).

4c Der Rat erwartet die verlässliche Kofinanzierung des HMKV in Höhe von je 200.000 Euro aus den Mitteln der Betriebskosten des U-Turms für zunächst drei Jahre sowie die Erarbeitung eines Konzeptes für den U-Turm zur deutlichen Reduzierung der städtischen Zuschüsse.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.

5b Der Verhütungsmittelfonds für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen wird um 25.000 Euro aufgestockt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.

5c Der kommunale Zuschuss für die Angebote des Trägerverbundes do-beq/GrünBau im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit wird um 50.000 Euro erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

5d Für die Umsetzung erster Maßnahmen des Dortmunder Inklusionsplans und den Prozess des Beteiligungsverfahrens werden 500.000 Euro bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

5e Zur Unterstützung von Kindertagesstätten für Kinder mit besonderem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf stellt das Land ergänzende Fördermittel zur Verfügung. Um weitere Dortmunder Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern, die Leistungen nach SGB-II beziehen, mit einer erhöhten Förderung zu unterstützen, werden in den Haushalt 100.000 Euro eingestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.

5f Die im Jahr 2013 reduzierten Mittel für die Bezirksvertretungen in Höhe von 3.120.000 Euro werden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 jährlich mit jeweils 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die unerledigten Beschlüsse der Bezirksvertretungen aus den Jahren 2012 und davor werden konsequent und zeitnah umgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE ab.

5h Das Präventions- und Selbsthilfeprojekt der AIDS-Hilfe „Mobile Gesundheitsmediatoren in der Drogenhilfe“ wird mit 10.000 Euro unterstützt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.
6a Der jährliche Zuschuss für das Betriebsrestaurant wird auf 200.000 Euro gekürzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

6b Der jährliche Zuschuss für den Weihnachtsbaum auf dem Hansamarkt in Höhe von 80.000 Euro wird gestrichen. Bei einem prognostizierten Umsatz des Weihnachtsmarktes von 25 bis 30 Millionen Euro kann die Finanzierung des Weihnachtsbaumes privatwirtschaftlich getragen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.

6c Die jährlichen Zuschüsse an das privatwirtschaftliche Festival RuhrHochDeutsch in Höhe von 120.000 Euro jährlich werden gestrichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

6d Der Rat lehnt eine Übernahme von Planungsleistungen für die L663 und für die Semerteichstraße im Vorgriff auf eine mögliche Landesförderung ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE ab.

6e Das Büro für Talentförderung wird aufgelöst. Die Mitarbeiterinnen werden innerhalb der Verwaltung anderweitig eingesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion ab.

6f Der Umbau der Berghofer Straße mit einem Gesamtvolumen von 2,8 Mio. Euro (haushaltswirksam in 2014: 800.000 Euro) wird nicht umgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

6g Die Finanzierung des Ordnungsdienstes im Fredenbaumpark zur zusätzlichen Bewachung des Grillverbots wird nicht wie vorgesehen um 40.000 Euro aufgestockt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE ab.

6h Die mögliche Zwischennutzung von leerstehenden städtischen Immobilien ist bis zu ihrem Verkauf bzw. ihrer Verpachtung zur Finanzierung der Betriebskosten in jedem einzelnen Fall zu prüfen und anzubieten, um insbesondere künstlerischen und sozialen Initiativen Frei- und Möglichkeitsräume für ihre Aktivitäten zu bieten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7)

1a Inklusion
Der Rat fordert die Verwaltung daher auf, auf die Bereitstellung eigener Haushaltsmittel zur Realisierung schulischer Inklusion in Dortmund zu verzichten, bis das Land NRW seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Stadt hierbei ausreichend und angemessen nachkommt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke, ab.

1b Inklusion
Darüber hinausgehend wird die Verwaltung aufgefordert, die im Kontext sämtlicher von der Stadt verfolgter Bauprojekte und Maßnahmen avisierten Kosten zur Realisierung von Inklusion zu berechnen und separat in den jeweiligen Verwaltungsvorlagen nachvollziehbar auszuweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, ab.

2 Schule
Die Verwaltung wird im Rahmen der Haushaltsklarheit beauftragt, für kurzfristig notwendige Reparatur-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen im schulischen Bereich, die nicht Gegenstand der Prioritätenliste sind, einen Sonderfonds in einer Größenordnung von zunächst 750.000 € p.a. in den Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. Über eine ggf. notwendige Anpassung nach oben oder unten entscheidet der Rat im Zuge seiner jährlichen Haushaltsberatungen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE, ab.

3a Tageseinrichtungen für Kinder (TEK's)
Der Rat erklärt daher seinen ausdrücklichen Willen, die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Eigenbetriebes Fabido zunehmend flexibel nach den messbaren Bedürfnissen der Eltern auszurichten und die jeweiligen Einrichtungen daraufhin regelmäßig durch die Verwaltung evaluieren zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

3b Tageseinrichtungen für Kinder (TEK's)
Dies beinhaltet perspektivisch ebenfalls die Absicht, organisatorische, tatsächliche und beitragsrechtliche Voraussetzungen dafür in der Stadt Dortmund zu schaffen, die eine Betreuung auch an Wochenenden und ggf. an Feiertagen für Eltern mit besonderem Betreuungsbedarf ermöglichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

3c Tageseinrichtungen für Kinder (TEK's)
Die Verwaltung wird beauftragt, den für einen möglichen Entscheidungs-Prozess der Gremien notwendigen Informationsbedarf regelmäßig zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

4a Sanierung Dortmunder Straßen
Der Rat stellt die Sanierung des Dortmunder Straßennetzes als dringende kommunale Aufgabe fest und stellt hierzu jährlich insgesamt 5 Mio. € zusätzlicher Haushaltsmittel zur Behebung der dringlichsten Maßnahmen zur Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

4b Sanierung Dortmunder Straßen
Bei dem von der Verwaltung hierzu aufzulegenden Straßenerhaltungs- und Straßensanierungsprogramm, das den zuständigen Gremien schnellstmöglich zur Beratung vorzulegen ist, sollen vorrangig die Nebenstraßen des Stadtgebietes in den Fokus gerückt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

4c Sanierung Dortmunder Straßen
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung einer entsprechenden Kosten-Nutzen-Analyse beauftragt zu prüfen, inwieweit die in o.g. Beispielen dargestellten Möglichkeiten eines recycelten Straßenbaus unter Verwendung von wasserfesten Kunststoffzusätzen rechtlich und tatsächlich auch in Dortmund realisierbar sind und welche finanziellen Vorteile daraus gewonnen werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

5a Zuwanderung und Flüchtlingswanderung
Der Rat spricht sich zur Begrenzung bestehender Haushaltsrisiken dafür aus, die zur Integration, Beschulung und Qualifizierung von Zuwanderern und Flüchtlingen nach Dortmund erforderlichen Kosten überwiegend aus dafür bereitzustellenden Mitteln der EU, des Bundes und des Landes zu bestreiten und die kommunal aufzubringenden Aufwendungen auf das Unvermeidbare zu reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion, ab.

5b Zuwanderung und Flüchtlingswanderung
Der Rat und die Verwaltung der Stadt Dortmund appellieren daher an die handelnden Akteure auf Ebene der EU, des Bundes aber auch des Landes, ausreichend Gelder insbesondere zur Bewältigung der im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus Südosteuropa in allen Lebensbereichen bestehenden Herausforderungen unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab (Stimmengleichheit).

5c Zuwanderung und Flüchtlingswanderung
Die Verwaltung wird beauftragt, ihre Aktivitäten zur Aufklärung über die tatsächlichen Lebens-, Wohn-, Arbeits-, und Sozialbedingungen in Dortmund zu erhöhen, um realitätsferne Erwartungshaltungen potentieller Zuwanderer unmittelbar in den jeweiligen Heimatländern zu korrigieren.
Im Dialog mit den jeweiligen Kommunen, aus denen die Zuwanderer schwerpunktmäßig stammen, sind daher Konzepte zur bestmöglichen Erreichbarkeit und Information dieser Menschen zu erstellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion, ab.

6 Verbesserung der Schuldenquote in Dortmund
Der Rat beschließt daher, die Verwaltung mit der Prüfung eines Gutscheinsystems in dem oben genannten Sinn im Dialog mit den unterschiedlichen lokalen Akteuren der Schuldnerberatung zu beauftragen und den zuständigen Gremien über das Ergebnis schnellstmöglich zu berichten. Bei positivem Prüfergebnis hat die Stadt zur Erfüllung dieser Aufgabe 0,5 Mio. € p.a. bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

8a U-Turm / Dortmunder Kunstschatz
Die Verwaltung wird aufgefordert, derzeit nicht ausgestellte städtische Kunstwerke im Dortmunder U der Öffentlichkeit dauerhaft mit dem Ziel zu präsentieren, die Attraktivität und den Zuspruch des Museums zu steigern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, ab.

8b U-Turm / Dortmunder Kunstschatz
Soweit hierzu im Einzelfall finanzielle Aufwände bspw. zur Gewährleistung von Sicherheitsstandards, Brandschutz, etc. notwendig sind, wird die Verwaltung gebeten, diese zu beziffern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, ab.

10 Liquiditätskredite
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Bestand an Liquiditätskrediten für das Haushaltsjahr 2014 auf 1,4 Mrd. € sowie für die Folgejahre auf 1,5 Mrd. € festzusetzen. Diese Festsetzung gilt so lange, bis sie vom Rat der Stadt wieder aufgehoben oder verändert wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

11a Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Da ein Abbau der auf Seiten der Unternehmen offensichtlich bestehenden Informationsdefizite zu einem verbesserten Vermittlungserfolg langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt beiträgt, wird die Verwaltung beauftragt, aktiv vermehrt und gezielt entsprechende Aufklärungsarbeit bei Unternehmen zu leisten, die bspw. durch moderierte Dialoge zwischen Betrieben unterschiedlicher Erfahrungswerte unter Beteiligung des JobCenter flankiert werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

11b Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine solche Nachhaltigkeitskontrolle zu gewährleisten, die insbesondere einen nachvollziehbaren Aufschluss darüber bietet,
■ wo sich unterstützte Unternehmen letztlich angesiedelt haben
■ wie lange diese unternehmerisch bestehen
■ wie viele Arbeitsplätze in welcher Form dadurch und
mit welcher Nachhaltigkeit geschaffen worden sind

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

11c Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Der Rat spricht sich daher dafür aus, gezielt Haushaltsmittel zum Abbau bestehender Vermarktungshemmnisse (bspw. Kontaminationsbeseitigung, Entwicklung von Infrastruktur, Anreize für Eigentümer zur Grundstücksveräußerung) einzusetzen, um den Umfang der kurz- und mittelfristig zu vermarktenden Wirtschaftsflächen in Dortmund zu erhöhen. Die dafür erforderlichen Mittel sind aus den beschlossenen Projekten zur Arbeitsmarktstrategie 2015 umzuschichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, ab.

11d Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Die Verwaltung wird daher beauftragt, in ihren Bemühungen um die Ansiedlung neuer Unternehmen auch solche Unternehmen für den Arbeitsmarkt Dortmund stärker zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer Geschäftsfelder die größtmögliche Schnittmenge mit den in Dortmund potentiell vorhandenen Bewerberprofilen und -eignungen aufweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, ab.

11e Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Die Wirtschaftsförderung wird daher angehalten, die Entwicklungsbedingungen ortsansässiger Unternehmen – insbesondere der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) – zu verbessern, indem bestehende Innovationshemmnisse durch einen konsequenten Bürokratieabbau beseitigt werden und Kenntnisse über die in den jeweiligen Unternehmen vorherrschenden Probleme und Bedürfnisse vertieft ermittelt werden. Die Wirtschaftsförderung hat ihre Aufgabe, Wirtschaftsförderung, Unternehmensberatung und Qualifizierungsmittler aus einer Hand zu sein, um unternehmerische Defizite zu kompensieren, intensiver wahrzunehmen. Insoweit ist es bspw. vorstellbar, dass die Wirtschaftsförderung regelmäßig mit entsprechenden Ansprechpartnern auf jedes einzelne Unternehmen in Dortmund aktiv zugeht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

11f Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, einzelne, derzeit für den Logistikbereich avisierte jedoch noch nicht realisierte Flächen im Stadtgebiet für andere, in Dortmund noch nicht oder nur gering vorhandene Branchenzweige zur Verfügung zu stellen, sofern nach Einschätzung der Wirtschaftsförderung realistische Chancen dafür bestehen, Unternehmen mit einem vergleichsweise höheren Arbeitsplatzpotential zu gewinnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, ab.

11g Arbeitsplätze / Stärkung des Mittelstandes
Soweit die Beschlussfassungen zu den Punkten 9a bis 9f kostenverursachend wirken, beschließt der Rat zu deren Deckung, die im Dezember 2012 im Rahmen o.g. Projekte der Arbeitsmarktstrategie 2015 zusätzlich bereitgestellten Mittel von rd. 5 Mio. € im Bedarfsfall heranzuziehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag (FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E16)

Talentbüro/Patenschaften
Der Rat fordert die Verwaltung auf, das im Amt des Oberbürgermeisters angesiedelte Talentbüro unverzüglich aufzugeben und die somit frei werdenden Finanz- und Personalressourcen für die Organisation, Vermittlung und Begleitung von Patenschaften zu verwenden, deren Ziel es ist, die Eingliederung und Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen in die Stadtgesellschaft mit Hilfe der Dortmunder Bürger aktiv zu begünstigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion, ab.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E11)

1. Privat-Public-Partnership
Der Rat beschließt im kommenden Haushaltsjahr auf PPP-Projekte und ähnliche Koppel- geschäfte von Investoren, Betreibern und Finanzierern zu verzichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

2. Ausübung des Weisungsrechtes des Stadtrats nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Die Vertreter/innen der Stadt Dortmund werden in allen Gesellschaften, in denen die Vertreter/innen der Stadt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Weisungen des Rates unterliegen, angewiesen, zukünftig keiner Entscheidung über die Bestellung, die Höhe der Bezüge / Altersversorgung / geldwerten Vorteile sowie über alle wichtigen Bestandteile des Anstellungsvertrages der Geschäftsführer/innen zuzustimmen bzw. sich hierzu zu enthalten, sofern nicht die vorherige Zustimmung des Rates im Einzelfall vorliegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

3. Einführung einer kommunalen Waffenbesitzsteuer
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Einvernehmen mit der Landesregierung, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

4. Produktkennzahlen im Haushaltsplanentwurf
Der Rat beschließt, dass die Verwaltung in den Haushaltsplanentwürfen der kommenden Wahlperiode wieder die Produktkennzahlen ausweist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

5. Wohnraumkonzept Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines Wohnraumkonzeptes auf der Grundlage der bisherigen statistischen Erhebungen des Dortmunder Amtes für Wohnungswesen. Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:
1) Für Menschen mit niedrigem Einkommen soll auch künftig Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.
2) Der in den Erhebungen festgestellten sozialen Spaltung der Stadt in einen armen Norden und einen besser gestellten Süden soll entgegen gewirkt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

6. Riesenotter im Dortmunder Zoo
Dem Dortmunder Zoo wird ein auskömmliches Reisekostenbudget zur Verfügung gestellt, um notwendige Fachkongresse und Koordinationstreffen besuchen zu können, die mit der Führung des weltweiten Zuchtbuchs für den Riesenotter zusammen hängen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

7. Keine Kostenbeteiligung an L663n
Der Rat beschließt sich nicht an den Kosten für den Bau, die Planung und die Unterhaltung der geplanten Landesstrasse L663n, sowie für etwaige Umbauten von Zufahrtsstrassen und weiteren begleitenden Maßnahmen finanziell zu beteiligen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

9. Begleitservice im ÖPNV erhalten
Der Rat der Stadt legt Wert auf den Erhalt des Begleitservice im Dortmunder ÖPNV für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Der Rat hält eine Förderung im Rahmen eines öffentlichen Beschäftigungssektors in diesem Bereich für sinnvoll. Die Verwaltung ist gehalten sich im Stadtkonzern entsprechend konzeptionell einzubringen und den Beteiligungsunternehmen und dem Fachausschuss des Rates entsprechende Vorschläge zu machen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

10. Soziale Stadt
Das Projekt Soziale Stadt Dortmund soll im Haushaltsjahr 2013 im Bereich der Nordstadt mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet werden. Für die benachteiligten Sozialräume Dortmunder Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz sollen daher die Aktionsraummittel auf jeweils 20.000 Euro erhöht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

11. DO-Pass in Dortmunder Hallenbädern
Der Rat der Stadt beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, mit den nicht mehr in städtischer Regie befindlichen Hallenbädern eine Vereinbarung zu treffen, die es diesen ermöglicht DOPass-Inhabern und Inhabern des Schwerbehindertenausweises ermäßigten Eintritt in die Hallenbäder zu gewähren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

13. Energie- und Trinkwassersperren verhindern
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DEW21 auf, künftig auf Energie- und Wassersperren für zahlungsunfähige Privathaushalte zu verzichten. Die Vertreter des Rates im Aufsichtsrat der DEW21 werden gebeten auf einen solchen Verzicht hinzuwirken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

14. Evaluation der Prostituiertenbetreuung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine jährliche Evaluation der Qualität der Prostituiertenbetreuung in Dortmund durch externe Fachleute vornehmen zu lassen. Als Maßgabe dient dazu den Standard der Betreuung nicht abzusenken. Bei der Überprüfung der Betreuungsqualität ist die Strassen- und Wohnungsprostitution von der Bordellprostitution getrennt zu betrachten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

15. DoPass auf das Nürnberger Niveau anheben
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Dortmund-Pass nach dem Vorbild des Nürnberg- Passes zu erweitern. Die Verwaltung wird gebeten, die Angebotspaletten im Detail zu vergleichen und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

16. Preisanpassung Sozialticket
Die zusätzlich bewilligten Mittel für 2013, die bis zum 30.06.2014 verwendet werden dürfen, werden zur Reduzierung der Ticketpreise genutzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE AB:

17. Betreuung für spielsüchtige Menschen
Der Caritas wird für ihre Suchtberatung im Bereich der Betreuung spielsüchtiger Menschen eine zweite aus kommunalen Mitteln geförderte Stelle bewilligt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.

18. BV-Mittel
Die im Jahr 2013 gekürzten BV-Mittel werden nicht erst im Jahr 2016, sondern den jeweiligen Bezirksvertretungen in drei gleichen Teilen in den Jahren 2014, 2015 u. 2016 zu Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

19.1 Reduzierung der Einsparvorgaben im Personalbereich
Die gültigen Einsparvorgaben von 2% am steuerbaren Personalbudget sind um den jeweiligen Betrag zu reduzieren, wenn Beschlüsse der Politik personalwirksamen Aufwand erzeugen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

19.2 Reduzierung der Einsparvorgaben im Personalbereich
Einigungen der Tarifpartner in Bezug auf die jeweiligen Entlohnungen sind nicht im Rahmen der Personalkürzungsbeschlüsse in den Stellenplan und die Stellenbesetzung umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.



19.3 Reduzierung der Einsparvorgaben im Personalbereich
Der Rat hebt seinen Beschluss zur Reduzierung des Personalbudgets um 2% pro Jahr auf. Eine Arbeitsverdichtung für MitarbeiterInnen im Rahmen von Kürzungen am Personalbudget ist künftig auszuschließen. Stattdessen setzt die Verwaltung den im Dezember 2012 vom Rat beschlossenen Haushaltsantrag aus Teilen der Anträge von SPD und B90/Die Grünen zur personalwirtschaftlichen Aufgabenkritik um (siehe DS 07718-12-E2 und 07866-12-E6).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

20. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
Aus dem Budget der Wirtschaftsförderung Dortmund werden 6 Mio. Euro zur Ausweitung der öffentlichen Beschäftigungsförderung im Rahmen der "Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015" und anderer Projekte von Beschäftigungsträgern verwandt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.



Folgende Anträge wurden seitens des Antragstellers zurückgezogen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E9)

2. Kunstrasenplätze
Um den Bau weiterer Kunstrasenplätze in Zukunft zu forcieren, soll die Eigenverantwortung und Eigenleistung der Vereine gestärkt und gefördert werden. Dazu werden für die Sportvereine, die Kunstrasenplätze in Eigenregie bauen wollen, ab dem HH-Jahr 2014 zunächst 100.000 € konsumtive Mittel zweckgebunden für die Rückzahlung von Kreditkosten aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe bereit gestellt.

Dieser Antrag liegt in veränderter Form als Gemeinschaftsantrag der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion vor (siehe unter zugestimmt).


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)

9. Sport und Freizeit:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für die Neustrukturierung des Kunstrasenprogramms aus. Stärker als bisher sollen dort die Tennenplätze in Kunstrasenplätze umgewandelt werden, wo sich zwei oder mehr Vereine bereit zeigen, zu kooperieren und/oder zu fusionieren, so dass im besten Falle aus zwei Tennenplätzen ein Kunstrasenplatz entsteht und der andere Tennenplatz einer höherwertigen Nutzung zugeführt wird. Weitere Voraussetzung zur Aufnahme in das neue Kunstrasenprogramm soll sein, dass die nutzenden Vereine sich bereit erklären, einen finanziellen Eigenanteil beizusteuern. Seitens der Stadt wird als Anschubfinanzierung für das neue Kunstrasenprogramm ein Teil der Mittel der bisher für die Pflege und Unterhaltung der Tennenplätze zur Verfügung gestellten Mittel bereit gestellt.

Dieser Antrag liegt in veränderter Form als Gemeinschaftsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vor (siehe unter zugestimmt).

11. Sicherheit und Ordnung:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, dass bei den Ordnungspartnerschaften eine dritte Schicht eingeführt wird, mit der dann ein 24-Stunden Dienst gewährleistet ist. Im Rahmen der Dienstplanung soll auf der einen Seite zwar weiterhin eine Schwerpunktsetzung in der Nordstadt stattfinden, andererseits sollen aber auch die übrigen 11 Stadtbezirke ausreichend Berücksichtigung finden im Konzept der Ordnungspartnerschaften. Die dazu benötigten weiteren 24 Mitarbeiter im Ordnungsamt werden im Rahmen des gesamtstädtischen Personalkörpers aufwandsneutral versetzt unter Verzicht auf eine Nachbesetzung in der bisherigen Verwendung. Die Verwaltung unterbreitet hierzu bis zum 2. Quartal 2014 Vorschläge, aus welchen Fachämtern die benötigten 24 zusätzlichen Ordnungspartnerschaften abgezogen werden können.

(siehe auch Überweisung an andere Gremien)

12. Wirtschaftsförderung:
Die Schaffung von sechs zusätzlichen neuen Planstellen bei der Wirtschaftsförderung soll sich nicht zuschusserhöhend auswirken. Der Zuschuss für die Wirtschaftsförderung wird daher um die ursprünglich vorgesehenen 256.000 Euro gesenkt.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E12)

5g Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und OGS um die jährliche Teuerungsrate wird nicht vorgenommen.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7


9 Junge Bühne

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper inkl. mehrerer Theaterräume und Probenräume am Standort der jetzigen Kinderoper an der Kuhstraße als Neu-/Erweiterungsbau im Sinne einer jungen Bühne zu realisieren. Die entsprechenden Planungen sind zeitlich so zu gestalten, dass eine Realisierung bis zur Auflösung des Berufsschulstandortes an der Sckellstraße im Jahr 2016 gewährleistet ist.

13 Erfolgsabhängige Vergütung von

Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe
Um Anreize und Leistungsmotivationen zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, bei der künftigen Einstellung von Geschäftsführern kommunaler Betriebe eine leistungsorientierte Vergütung vorzusehen.

(siehe auch Überweisung an andere Gremien)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
Drucksache Nr.: 10803-13-E11)

8 Instandhaltung Straßen und Gebäude
Im Haushaltsplan sollen künftig für alle neu errichteten Gebäude und Infrastrukturmaßnahmen einzelne Instandhaltungsbudgets hinterlegt werden.


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)

11. Sicherheit und Ordnung:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, dass bei den Ordnungspartnerschaften eine dritte Schicht eingeführt wird, mit der dann ein 24-Stunden Dienst gewährleistet ist. Im Rahmen der Dienstplanung soll auf der einen Seite zwar weiterhin eine Schwerpunktsetzung in der Nordstadt stattfinden, andererseits sollen aber auch die übrigen 11 Stadtbezirke ausreichend Berücksichtigung finden im Konzept der Ordnungspartnerschaften. Die dazu benötigten weiteren 24 Mitarbeiter im Ordnungsamt werden im Rahmen des gesamtstädtischen Personalkörpers aufwandsneutral versetzt unter Verzicht auf eine Nachbesetzung in der bisherigen Verwendung. Die Verwaltung unterbreitet hierzu bis zum 2. Quartal 2014 Vorschläge, aus welchen Fachämtern die benötigten 24 zusätzlichen Ordnungspartnerschaften abgezogen werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7



13 Erfolgsabhängige Vergütung von
Geschäftsführern städtischer Eigenbetriebe
Um Anreize und Leistungsmotivationen zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, bei der künftigen Einstellung von Geschäftsführern kommunaler Betriebe eine leistungsorientierte Vergütung vorzusehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung
an den Ausschuss Personal und Organisation überwiesen wird.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:


12 Westfalenhallen
Die Verwaltung wird daher beauftragt, im Dialog mit der Geschäftsführung der Westfalenhallen Dortmund GmbH die Größenordnung für einen jährlichen Baukostenzuschuss zu ermitteln. Dieser hat sich in seiner Höhe zu orientieren an der p.a. zu erwartenden Verbesserung der Erlös- und Einnahmesituation, die angesichts eines durch bauliche Maßnahmen begünstigten optimierten Veranstaltungsangebots zu erwarten ist. Aktuell ist hierbei von einer ungefähren Größenordnung von rd. 1 Mio. € p.a. auszugehen. Die Zuschüsse sind durch die auf diese Weise zusätzlich generierten Einnahmen an den Haushalt zurückzugewähren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE dafür, den Antrag
als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E9)

1. Sozialpolitische Projekte
Über die Vereinbarung mit den Wohlfahrtsverbänden hinaus, die zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder bei den sozial- und gesundheitspolitischen Hilfen bis 2019 regelt, sieht die SPD- Fraktion durchaus weiteren Förderbedarf.

Zusätzliche Handlungsfelder sind:
a) Entwicklung eines Lebenslagenkonzeptes zur Suchtbekämpfung und Frühintervention für Jugendliche und Heranwachsende
b) Vollständige Angleichung des Stundenanteils der
Verbände in den Seniorenbüros an das
Beratungsangebot der Stadt

Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Fall, dass zusätzliche Finanzmittel für weitere sozialpolitische Maßnahmen im Haushalt 2014 zur Verfügung stehen, diese freien Mittel vorrangig für diese Zusatzmaßnahmen einsetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt Punkt a) und b) getrennt, wie folgt, ab:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
b) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der CDU-Fraktion, zu.

2. Kunstrasenplätze
Um den Bau weiterer Kunstrasenplätze in Zukunft zu forcieren, soll die Eigenverantwortung und Eigenleistung der Vereine gestärkt und gefördert werden. Dazu werden für die Sportvereine, die Kunstrasenplätze in Eigenregie bauen wollen, ab dem HH-Jahr 2014 zunächst 100.000 € konsumtive Mittel zweckgebunden für die Rückzahlung von Kreditkosten aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe bereit gestellt.

neuer, gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion (anstelle Antrag Nr. 9 der CDU- Fraktion)

Die Modernisierung der städtischen Sportanlagen von Tenne in Kunstrasen soll im Jahr 2014 weiter forciert werden. Zusätzlich zu den bereits mit Ratsbeschluss vom 18.07.13 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen soll in den HH-Jahren 2014 ff die Eigenverantwortung und Eigenleistung der Vereine gestärkt und gefördert werden. Hierzu werden den Vereinen, die Kunstrasenplätze in Eigenregie bauen wollen, ab 2014 jährlich insgesamt 100.000 € (max. 20.000 €/p.a./Verein) konsumtive Mitte lzweckgebunden für die Zins- und Tilgungsverpflichtung für max. 20 Jahre zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt für 2014 aus dem Wirtschaftsplan der SFB. Zusätzlichhaben die Vereine die Möglichkeit auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses bis zu einer Höhe von max. 85 % der in Vorjahren durchschnittlich gezahlten Betriebskosten.
Darüber hinaus sollen Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden, bei denen sich zwei oder mehr Vereine bereit zeigen, zu kooperieren und/oder zu fusionieren, so dass aus zwei Tennenplätzen ein gemeinsamer Kunstrasenplatz entsteht und der andere Tennenplatz einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden kann.
Auch weiterhin wird die Stadt Dortmund das Kunstrasenprogramm über das Jahr 2014 fortsetzen und hier das Augenmerk verstärkt auf die Bereiche richten, wo mannschaftsstarke Vereine beheimatet sind, die aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten nicht in der Lage sind, den Platz in Eigenregie bauen zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE zu.
3. Studieninstitut
Das Westfälisch-Märkische Studieninstitut, das ab 2014 als „Studieninstitut Ruhr“ seine Arbeit fortsetzt, beabsichtigt seinen Aktionsradius zu erweitern und weitere Städte und Kreise als Gesellschafter aufzunehmen.
Die Standorte Bochum und Dortmund werden zukünftig - bei steigenden Auszubildendenzahlen einiger Städte - zusammengelegt.
Das Studieninstitut gerät so an Kapazitätsgrenzen und der derzeitige Standort am Königswall ist nicht mehr zeitgemäß. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, das ehemalige AOK- Verwaltungsgebäude am Königswall in optimaler Citylage mit Nähe zum Hauptbahnhof für eine Nutzung des Studieninstitutes zu ertüchtigen und das aufzugebende Gebäude zu vermarkten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Nachwuchskräfte der Verwaltung
Die fünftägige Einführungswoche für die städtischen Nachwuchskräfte findet nur noch an drei Tagen außerhalb von Dortmund statt und wird um zwei Seminartage in Dortmund ergänzt.
Für das Kennenlernen und die Kontaktaufnahme der Auszubildenden untereinander ist eine vollständige Einführungswoche in einer Bildungseinrichtung außerhalb von Dortmund wichtig, zumal die Anzahl der Ausbildungskräfte in den letzten Jahren gestiegen ist und sich das Angebot der Ausbildungsberufe immer weiter differenziert.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, ab 2014 wieder eine komplette Einführungswoche außerhalb von Dortmund durchzuführen.
Der minimale Zusatzaufwand für die Unterbringung für zwei weitere Tage ist aus dem vorhandenen Ausbildungsbudget zu finanzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)

1. Mittel der Bezirksvertretungen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt entgegen der Drucksachen Nr. 10758-13 „Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen“, die Mittel für die Bezirksvertretungen nicht im Jahr 2016 und dann um 3,12 Millionen Euro, sondern im Zeitraum 2015-2017 um jährlich 1,04 Millionen auf dann etwa insgesamt etwa 4,1 Millionen Euro pro Jahr anzuheben. Diese frühzeitige moderate Erhöhung der Mittel für die Bezirksvertretungen versetzt die Bezirke einerseits in die Lage, bereits ein Jahr früher wieder über ein größeres Finanzbudget zu verfügen, andererseits wird jedoch auch berücksichtigt, dass die bisher in den Bezirksvertretungen zur Verfügung stehenden Finanzmittel von jährlich etwa 6,2 Millionen Euro zeitnah fast nie verausgabt werden konnten und so in dem vergangenen Jahr große Teile der Haushaltsmittel in die Folgejahre übertragen werden mussten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, zu.

2. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen:
Die Haushaltsansätze für Straßenunterhaltung, -sanierung und -erneuerung werden vor dem Hintergrund einer zur Zeit jährlichen Unterdeckung von 14,6 Mio. Euro von derzeit etwa 8 Millionen in der mittelfristigen Planung ab dem Jahr 2015 um jährlich 2 Millionen Euro pro Jahr erhöht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die eigentlich ingenieurtechnisch ermittelten Finanzmittel in Höhe von gut 22 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.

jetzt gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion:

Die Haushaltsansätze für Straßenunterhaltung, -sanierung und -erneuerung sind angesichts des Straßenzustandes in Dortmund deutlich zu erhöhen. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 werden die Mittel für die Straßenunterhaltung (konsumtiv) bis zum Jahr 2017 um 6 Mio. Euro aufgestockt (2015: 1 Mio. €; 2016: 2 Mio. €; 2017: 3 Mio. €). Zusätzlich werden die Ansätze für Straßenbau und investive Straßenerneuerung um jährlich 2 Mio. Euro aufgestockt mit der Folge, dass ich die investive Kreditaufnahme der Stadt entsprechend erhöht. Damit stehen in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 12 Mio. Euro zusätzlich für Straßenunterhaltung und Straßenbau zur Verfügung. Außerdem beauftragt die Verwaltung, bis zum Abschluss des 2. Quartals 2014 ein Straßenzustandskataster und eine Konzeption zur mittelfristigen und langfristigen Substanzerhaltung der Dortmunder Straßen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Zustandsanalyse und die Konzeption sollen für die Haushaltsberatungen des Jahres 2015 den Fraktionen zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE, zu.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen:
Der Rat der Stadt Dortmund erneuert seine Beschlüsse zum Thema „Reinigung aus einer Hand“. Aufgrund der immer noch nicht vorliegenden Kosten- und Leistungsrechnung der städtischen Grünpflege soll die Pflege und Unterhaltung des städtischen Grüns beginnend mit dem 01.01.2015 zunächst für zwei Jahre auf die Entsorgung Dortmund GmbH übertragen werden. Innerhalb dieser zwei Jahre, in der das bisher bei der Stadt Dortmund beschäftigte Personal im Rahmen einer Personalgestellung (Dienstherr Stadt Dortmund / Fachvorgesetzter EDG) abgeordnet wird, soll die EDG aufgefordert werden, eine entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung vorzulegen. Innerhalb dieser zwei Jahre, in der das städtische Personal bei der Stadt Dortmund beschäftigt bleibt und im Rahmen einer Dienstvereinbarung vorübergehend bei der EDG eingesetzt wird, soll die EDG aufgefordert werden, eine entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung vorzulegen. Ziel soll es sein, dass die Pflege und Erhaltung der städtischen Grünflächen zukünftig kostengünstiger, effizienter und professioneller erfolgt unter Verzicht auf die bisher vorhandenen Doppel-/Mehrfachstrukturen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, zu.

4. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Betriebshöfen der Stadt und der der EDG auszuloten mit dem Ziel, an jeweils einem Standort im Norden sowie im Süden der Stadt diese gemeinsam zu betreiben. Die baulich und strukturell überkommenen Strukturen der Betriebshöfe Haberlandstraße, Deusener Straße und Nortkirchenstraße sollen durch neue, moderne Strukturen ersetzt werden, die dann von den drei Aufgabenträgern (EDG, Straßenunterhaltung, Grünpflege) gemeinsam genutzt werden und ein hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Mitarbeitermotivation mit sich bringen.
Die Ergebnisse der eingeleiteten Untersuchungen zur Optimierung der Betriebshöfe bleiben zunächst abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen:
Hinsichtlich der Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Weiterentwicklung der Bürostandorte in der Innenstadt (Ratsbeschluss vom 20.12.2012) ist bisher keine zeitliche Perspektive zu erkennen. Der bisherige „Richtungsentscheid“ - Neubau eines Bürogebäudes am Burgtor, Vermarktung des bisherigen Gesundheitsamtes und Sozialamtes sowie Ertüchtigung des Jugendamtes - soll um die weitere Nachnutzung der Immobilien Dortberg- Haus, ehemaliges AOK-Gebäude am Königswall sowie des Westfälisch-Märkischen Studieninstitutes am Königswall ergänzt und mit einer detaillierten Zeitplanung versehen werden. Erste Ergebnisse zur zeitlichen Umsetzung des städtischen Bürostandortkonzeptes sowie eine Konkretisierung der möglichen Kosten hierfür werden den Ausschüssen für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im zweiten Quartal 2014 vorgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, zu.

6. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen:
Die zwischenzeitlich auf politischen Wunsch gestoppten Bebauungsplanverfahren für die Wohnbaugebiete Wickede-West, Rhader Hof sowie Sölder Waldstraße werden kurzfristig und mit Nachdruck weiterverfolgt. Nachdem die Vermarktung eines Großteils der städtischen Wohnbauflächen äußerst positiv verläuft, muss es Ziel sein, auch perspektivisch weiter attraktive Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Satzungsbeschlüsse zu den drei genannten Quartieren sollen daher möglichst noch in den Jahren 2014 oder 2015, spätestens jedoch im Jahr 2016 erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

7. Öffentliche Gebäude:
Bereits jetzt leerstehende sowie in der nahen Zukunft aufzugebende und abgängige städtische Gebäude sollen möglichst zeitnah zu marktüblichen Konditionen vermarktet werden. Eine Übertragung der leerstehenden Gebäude an Verbände, Vereine, Organisationen etc. soll nur dann erfolgen, wenn diese sich bereit erklären, mindestens die jährlich anfallenden Betriebskosten sowie die anfallenden Instandhaltungskosten zu übernehmen.
Eine Übertragung der leerstehenden Gebäude an Verbände, Vereine, Organisationen etc. soll nur dann erfolgen, wenn diese sich bereit erklären, mindestens die jährlichen anfallenden Betriebskosten sowie im Einzelfall die jährlich anfallenden Instandhaltungskosten zu übernehmen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

8. Öffentliche Gebäude:
Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten muss es weiterhin Ziel sein, die städtischen Flächen stärker als bisher zu reduzieren und damit die Bewirtschaftungskosten signifikant zu senken. Dem Schulausschuss ist dazu bis zum zweiten Quartal 2014 eine überarbeitete „Prioritätenliste Schulbau“ vorzulegen, die neben dem Aspekt der Energiesanierung insbesondere auch die zeitliche Präzisierung und Umsetzung der gestreckten Schulbaumaßnahmen aus der Ratsvorlage „Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017“ (Drucksachen-Nr. 10762-13) enthält.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, zu.

9. Sport und Freizeit:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für die Neustrukturierung des Kunstrasenprogramms aus. Stärker als bisher sollen dort die Tennenplätze in Kunstrasenplätze umgewandelt werden, wo sich zwei oder mehr Vereine bereit zeigen, zu kooperieren und/oder zu fusionieren, so dass im besten Falle aus zwei Tennenplätzen ein Kunstrasenplatz entsteht und der andere Tennenplatz einer höherwertigen Nutzung zugeführt wird. Weitere Voraussetzung zur Aufnahme in das neue Kunstrasenprogramm soll sein, dass die nutzenden Vereine sich bereit erklären, einen finanziellen Eigenanteil beizusteuern. Seitens der Stadt wird als Anschubfinanzierung für das neue Kunstrasenprogramm ein Teil der Mittel der bisher für die Pflege und Unterhaltung der Tennenplätze zur Verfügung gestellten Mittel bereit gestellt.

neuer, gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion (
siehe unter zugestimmt; Antrag SPD- Fraktion Nr. 2)

10. Soziales:
Die Finanzierung des am 31.03.2014 auslaufenden Programms „Cafe Berta“ wird sicher gestellt. Hierzu unterbreitet die Verwaltung einen Deckungsvorschlag. Eine Evaluierung des Projekts erfolgt nach der Hälfte der Kommunalwahlperiode 2014-2020. Darüber hinaus erfolgt in den beiden Fachausschüssen für Soziales und Ordnung eine halbjährliche Berichterstattung über die Arbeit des „Cafe Berta"

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.

13. Wirtschaftsförderung:
Der Rat stellt fest, dass bisher keine der im Masterplan Wirtschaftsflächen benannten neuen Gewerbegebiete auch nur annähernd marktreif ist. Er fordert die Verwaltung daher auf, insbesondere die Plangebiete Werner Hellweg, Osterschleppweg sowie Buddenacker mit Vorrang voranzutreiben. Im Rahmen einer vierteljährlichen Berichterstattung wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung Bericht erstattet zum jeweiligen Stand der Umsetzung. Ziel muss es sein, dass die drei genannten Gebiete im Jahr 2015, spätestens jedoch im Jahr 2016 Marktreife erlangt haben.

Der Rat stellt fest, dass bisher keine der im Masterplan Wirtschaftsflächen benannten neuen Gewerbegebiete auch nur annähernd marktreif sind. Er fordert die Verwaltung daher auf, das Plangebiet Werner Hellweg schnellstens fertig zu stellen. Beim Plangebiet Osterschleppweg sind die mit DSW21 vertraglich vereinbarten Zeiträume einzuhalten.
Das Gewerbegebiet Buddenacker ist sukzessive zu entwickeln.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E12)


1 Der Rat stellt erneut fest, dass eine dauerhafte Konsolidierung und Sanierung des städtischen Haushalts ohne eine verstärkte finanzielle Unterstützung bzw. Entlastung durch Land und Bund nicht möglich ist. Den Kommunen werden nach wie vor zusätzliche Aufgaben von Bund und Land übertragen, ohne für die nötige Gegenfinanzierung zu sorgen. Der anhaltend hohe Bedarf an Transferleistungen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht allein mit Dortmunder Mitteln gelöst werden kann. Der Rat fordert Landes- und Bundesregierung dringend auf, Kommunen wie Dortmund – mit einem hohen Sozialindex – aufgabengerecht zur Erfüllung der sozialen Leistungen auszustatten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

3b Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen Ämtern und Eigenbetrieben aufzuzeigen, wo Potenziale für eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit bestehen und diese Potenziale dem neuen Rat nach der Sommerpause vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

4a Die Verwaltung bemüht sich um einen konsequenten Verkauf bzw. die Verpach-tung von Liegenschaften, die nicht mehr benötigt werden. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Instandhaltungs- und Energiekosten. Die Immobilienwirtschaft Der Fachbereich Liegenschaften erstellt Quartalsberichte, die deutlich machen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden, um den städtischen Haushalt dauerhaft zu entlasten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.

4b Der Rat erwartet die Ermittlung belastbarer Kostendaten und die Vorlage einer qualifizierten externen Bewertung mit dem Ziel, über eine Grünpflege und -reinigung aus einer Hand und die Übertragung dieser Aufgaben auf die EDG zu entscheiden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.


5a Die zur Fortführung des Cafe Berta benötigten Mittel in Höhe von 148.000 Euro werden bereitgestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, weiterhin nach zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7


7 Café Berta
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten (bspw. Verlängerung von Mietverträgen, Bereitstellung von Etatmitteln), um die Fortführung des Café Berta grundsätzlich in der bisherigen Form für einen Zeitraum von zunächst drei weiteren Jahren zu gewährleisten.
Soweit Möglichkeiten bestehen, die hierfür jährlich zu veranschlagenden Kosten durch eine sinnvolle und dem Ziel des Projektes nicht widersprechende Änderung der Öffnungszeiten zu reduzieren, sind diese zu nutzen und den zuständigen Gremien mitzuteilen. Die zuständigen Ratsgremien sind ausreichend früh vor Auslaufen dieser Befristung hinsichtlich eines dann weiter zu beratenden Vorgehens zu beteiligen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der SPD- Fraktion, zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
Drucksache Nr.: 10803-13-E11)

12 Erhalt des Cafe Berta
Der Rat der Stadt beschließt die Aufnahme des Café Berta in die Regelförderung und damit den langfristigen Erhalt der Einrichtung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 unter
Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und
Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 5 beigefügten Haushaltspläne
für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt den Beteiligungsbericht 2012/2013 (DS-Nr.
10557-13) zur Anlage des Haushaltsplanes 2014 gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).“


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Gruppe der NPD vom 10.12.13 (Drucksache Nr.: 10803-13-E20) vor:

Antrag 1: Finanzierungsstopp sozialromantischer Multi-Kulti- und Gesinnungs-Projekte
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den sofortigen Finanzierungsstopp aller
sozialromantischen Multi-Kulti-Projekte.

Begründung:
Der Haushalt wird erheblich belastet, obwohl die zahllosen Projekte (Nordstadt-Marketing,
Quartiersmanagement, Kreative Brücke, Integrationsprojekte für Sinti und Roma, Soziale
Stadt, Cafe Berta, Vielfalt, Toleranz und Demokratie, usw.) zu keinem messbaren Erfolg
geführt haben und auch in Zukunft nicht führen werden. Sie kurieren an den Symptomen,
anstatt die wahren Ursachen einer verfehlten Politik zu erkennen.
Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: 5 Millionen Euro
Antrag 2: Sofortige Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber und
Verhinderung weiterer Asylstandorte in Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die sofortige Abschiebung aller rechtskräftig
abgelehnten und aktuell „geduldeten“ Asylbewerber und die Verhinderung weiterer
Asylstandorte in Dortmund.

Begründung:
Dortmund kann es sich nicht leisten, Armutsflüchtlinge zu beherbergen, die das Recht auf Asyl
benutzen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Werden alle rechtskräftig
abgelehnten Asylanten zeitnah abgeschoben, benötigt die Stadt Dortmund keine weiteren
Asylantenheime.
Finanzielle Auswirkung / Ersparnis: Mindestens 30 Millionen Euro.


Zu Beginn der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014 stellte OB Sierau Bezug nehmend auf sein Schreiben vom 06.12.2013 dem Rat der Stadt zunächst noch einmal den geplanten Ablauf der nachfolgenden Haushaltsplanberatungen, so wie man dies in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates verabredet hatte, dar.

Der Rat der Stadt lehnte mehrheitlich den von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag, seine Redezeit für die Grundsatzerklärung zur Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014 von 5 auf 10 Minuten zu erhöhen, gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Anschließend erfolgten die Grundsatzerklärungen der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2014.

Die Reden von Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Monegel (CDU) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Weiterhin nahmen für die Gruppe der NPD Rm Wächter (NPD) sowie Rm Münch (FBI) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2014 Stellung. Die entsprechenden Reden sind ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Anschließend rief OB Sierau, wie unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 Feststellung der Tagesordnung vereinbart, vor der Beschlussfassung zum Haushaltsplanentwurf 2014 zunächst den Tagesordnungspunkt 8.4 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014 (Drucksache Nr.: 11036-13), wegen möglicher Auswirkungen auf die Haushaltssatzung, zur Beratung und Beschlussfassung auf.

Zu TOP 8.4
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11036-13)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 04.12.2013 lag den
Mitgliedern des Rates der Stadt vor:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen (es erfolgte Einzelabstimmung über die beiden Alternativen):

Der Rat beschließt die Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in Dortmund“ ab dem 01.08.2014.
a) Alternative 1
Einmalige Erhöhung der Elternbeiträge um 4 % im ersten Jahr und ab dem
01.08.2015 jährliche 2%-ige lineare Erhöhung der Elternbeiträge über alle
Einkommensstufen,
(mehrheitlich abgelehnt: 3 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltungen)

b) Alternative 2
Beitragsbefreiung bis 21.000 Euro p.a., vormals 18.000 Euro, und einmalige progressive Erhöhung der Elternbeiträge in den Einkommensstufen ab dem 01.08.2014.
(mehrheitlich beschlossen: 10 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen)

Rm Sohn (SPD) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Nach intensiven Gesprächen u. a. mit den Stadteltern wird seine Fraktion der Alternative 1 des Beschlussvorschlages zustimmen. Die Mehreinnahmen sollen u. a. für die Erhöhung der Betreuungszeiten, für die Schaffung von mehr Betreuungsplätzen und für eine größere Unterstützung freier Träger verwandt werden und nicht dem Haushaltsausgleich dienen.

Rm Münch (FBI) sprach sich dagegen aus, dass die zusätzlich benötigten Gelder für eine optimale Kinderbetreuung durch Beitragserhöhungen von den Eltern finanziert werden.

Aus Sicht von Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Ausgangspunkt für die Diskussion über die Erhöhung der Elternbeiträge, die dem Rat der Stadt zunächst zur Septembersitzung vorgelegte Liste der Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014". Im Hinblick auf eine Beschlussfassung müssen darüber hinaus die Kürzungen bei FABIDO, dem größten Träger von Tageseinrichtungen in Dortmund, berücksichtigt werden. Zudem wird angeregt, eine Debatte über Qualitätssteigerungen und nicht über Konsolidierung durch Elternbeiträge zu führen und eine Beschlussfassung bis zur Vorlage der Ergebnisse der KiBiz-Revision zu vertagen.

Die Ausweitung der Öffnungszeiten der Trägereinrichtungen werden von Rm Barrenbrügge (CDU) als nötig und richtig angesehen, die zudem auf weitere Einrichtungen im Stadtgebiet ausgeweitet werden müsse. Die CDU-Fraktion halte die Alternative 1 des Beschlussvorschlages für seriös, da sie einem allgemeinem Kostenanstieg nachfolgt und dieses in ausgewogener Art und Weise. Beitragserhöhungen im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden als sozial ausgewogen erachtet.

Rm Kowalewski (Die Linke) erläuterte, dass seine Fraktion eine stärkere Progression und somit Alternative 2 für sinnvoll erachtet. Die Ausweitung des Freibetrages von 18.000 auf 21.000 € würde genau die Familien entlasten, die es am dringendsten nötig haben.

Bei beginnenden Beitragserhöhungen ab 9 % welche die Alternative 2 ab 21.000 € vorsieht, könne aus Sicht von Rm Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) nicht von einer sozialverträglichen Beitragsbemessungsgrenze gesprochen werden. Hier wären vor allem Familien mit mittleren Einkommen betroffen. Da Alternative 1 moderate Beitragserhöhungen von 2% jährlich vorsieht, trägt seine Fraktion diese Alternative in der Hoffnung mit, dass die Gelder in den Kinder- und Jugendbereich investiert werden.

StD Stüdemann wies darauf hin, dass der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt hat, regelmäßig die Kostenanstiege und Teuerungsraten auf Gebühren, Entgelte und Beiträge umzusetzen. Die vorliegende Beschlussfassung ist kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, sondern entspricht der Beschlussfassung des Rates. Ein Beschluss der Alternative 1 würde die folgenden Veränderungen der Haushaltssatzung zur Folge haben:

Im Ergebnisplan und Finanzplan vermindert sich der Gesamtbetrag der Erträge um 154.489 €. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit vermindert sich um 154.489 € und die Verringerung der allgemeinen Rücklage erhöht sich um 154.489 €.

Im Verlauf der weiteren Diskussion bekräftigten Rm Frebel und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Rettstadt und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) und Rm (Prüsse) die Argumente für das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.


Hinsichtlich in der o. a. Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 11036-13) dargelegten Alternativen 1 und 2 fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
a) Alternative 1
Einmalige Erhöhung der Elternbeiträge um 4 % im ersten Jahr und ab dem
01.08.2015 jährliche 2%-ige lineare Erhöhung der Elternbeiträge über alle
Einkommensstufen.
Der Rat der Stadt stimmt der Alternative 1 der Vorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu.

b) Alternative 2
Beitragsbefreiung bis 21.000 Euro p. a., vormals 18.000 Euro, und einmalige progressive Erhöhung der Elternbeiträge in den Einkommensstufen ab dem
01.08.2014.
Der Rat der Stadt lehnt die Alternative 2 der Vorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.


Anschließend stellte OB Sierau den Tagesordnungspunkt 2.1 zur Abstimmung.

Rm Reppin (CDU) hatte folgende Korrekturen zur Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013:

1.) Kunstrasenplätze, Seite 18 der Empfehlung:

„… neuer, gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion (anstelle Antrag Nr. 9 der CDU-Fraktion)
Hierzu werden den Vereinen, die Kunstrasenplätze in Eigenregie bauen wollen, ab 2014 jährlich insgesamt 100.000 € (max. 20.000 €/p.a./Verein) konsumtive Mittel zweckgebunden für die Zins- und Tilgungsverpflichtung für max. 20 Jahre zur Verfügung gestellt….“


hier müsse es richtig lauten:

„… neuer, gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion (anstelle Antrag Nr. 9 der CDU-Fraktion)
Hierzu werden den Vereinen, die Kunstrasenplätze in Eigenregie bauen wollen, ab 2014 jährlich insgesamt mindestens 100.000 € (max. 20.000 €/p.a./Verein) konsumtive Mittel zweckgebunden für die Zins- und Tilgungsverpflichtung für max. 20 Jahre zur Verfügung gestellt….“

2.) Straßenunterhaltung/-sanierung und -erneuerung, Seite 20 der Empfehlung:

„…jetzt gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion:
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 werden die Mittel für die Straßenunterhaltung
(konsumtiv) bis zum Jahr2017 um 6 Mio. Euro aufgestockt (2015: 1 Mio. €; 2016: 2 Mio. €;
2017: 3 Mio. €). Zusätzlich werden die Ansätze für Straßenbau und investive
Straßenerneuerung um jährlich 2 Mio. Euro aufgestockt mit der Folge, dass ich die investive
Kreditaufnahme der Stadt entsprechend erhöht. Damit stehen in den Jahren 2015 bis 2017
insgesamt 12 Mio. Euro zusätzlich für Straßenunterhaltung und Straßenbau zur Verfügung.“

Hier muss es richtigerweise lauten:

„…jetzt gemeinsamer Antrag mit der SPD-Fraktion:
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 werden die Mittel für die Straßenunterhaltung
(konsumtiv) bis zum Jahr2017 um 6 Mio. Euro aufgestockt (2015: 1 Mio. €; 2016: 2 Mio. €;
2017: 3 Mio. €). Zusätzlich werden die Ansätze für Straßenbau und investive
Straßenerneuerung um jährlich 2 Mio. Euro aufgestockt mit der Folge, dass ich die investive
Kreditaufnahme der Stadt entsprechend erhöht. Damit stehen in den Jahren 2015 bis 2017
insgesamt 18 Mio. Euro zusätzlich für Straßenunterhaltung und Straßenbau zur Verfügung.“

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den folgenden Antrag zum Beschluss zur Haushaltssatzung für 2014:
1. Schaffung eines Hauses des Jugendrechts.
2. Mehr Polizisten für Dortmund und Optimierung des städtischen Ordnungs- und Präsenzdienstes zur Unterstützung der Polizei sowie Bildung von städtischen Quartiers-Sicherheitsmanagerm.
3. Beibehaltung des generellen Verbots von Straßenprostitution.
4. Keine Kürzungen in der Jugend- und Familienhilfe.
5. Förderung einer familien- und kinderfreundlichen Stadt ohne Erhöhung der Kita-Beiträge.
6. Weiterführung der bisherigen Qualität der Schulsozialarbeit.
7. Einführung eines Solidarfonds für Bezirksvertretungen mit Sozialräumen aus dem Gesamthaushalt der Bezirksvertretungen.
8. Rückbau des bisher 451 Mio. teuren Dortmunder Flughafens zu einem Geschäftsflughafen.
9. Verhinderung der EU-Armutszuwanderung aus Südosteuropa und der damit verbundenen Sozialleistungen durch Ursachenbekämpfung in den Herkunftsländern.
10. Verkleinerung der politischen Gremien: Rat von 80 auf 76 Mitglieder. Bezirksvertretungen von je 19 auf 11 Mitglieder. Abschaffung der 2. stellvertretenden Bezirksbürgermeister.
11. Reduzierung der städtischen Fraktionszuwendungen von jährlich 1,5 Mio. Euro um 50 %.


Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnte den o. g. Antrag der Gruppe der NPD vom 10.12.13 (Drucksache Nr.: 10803-13-E20) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Wächter (NPD) ab.

Weiterhin lehnte der Rat der Stadt den o. g. von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag zum Tagesordnungspunkt 2.1 „Beratung der Haushaltsplanentwurfes 2014“ mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt fasste

- unter Einbeziehung der Empfehlung des AFBL vom 05.12.2013 mit den von Rm Reppin (CDU) mündlich vorgebrachten o. g. Korrekturen, sowie

- unter Berücksichtigung des gefassten Beschlusses zur Vorlage „Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014 (vorgezogener TOP 8.4 der Sitzung des Rates vom heutigen Tage, Drucksache Nr.: 11036-13)


mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, Die Linke sowie der Stimme von Rm Wächter (NPD) und der Stimme von Rm Münch (FBI) die nachfolgenden Beschlüsse:


Vorlage 10803-19-E5:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1.1 die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 unter
Einbeziehung der in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

1.2 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und
Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 4).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 5 beigefügten Haushaltspläne
für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt den Beteiligungsbericht 2012/2013
(DS-Nr. 10557-13) zur Anlage des Haushaltsplanes 2014 gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 8
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).


Vorlage 10803-19-E19:

Unter Einbeziehung der in Anlage 3 dargestellten Veränderungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund

1. die als Anlage 1 beigefügte - gegenüber der Vorlage 10803-13-E5 aktualisierte -
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

sowie die aus dem Beschluss zur Vorlage Drucksache Nr.: 11036-13 resultierenden folgenden Veränderungen dieser aktualisierten Haushaltssatzung:

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

Der Gesamtbetrag der Erträge vermindert sich um 154.489 €.

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit vermindert sich um 154.489 €.

§ 4 Allgemeine Rücklage

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage erhöht sich um 154.489 €.

sowie
2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene
und gegenüber der Vorlage 10803-13-E5 aktualisierte mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung zuzüglich der sich aus dem Beschluss zur Vorlage Drucksache Nr.: 11036-13 ergebenden Veränderungen.


3. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund,
dass die Organisation der
Entscheidung über die Ermächtigungsübertragung im Rahmen des Jahresabschlusses
vom Stadtkämmerer übernommen wird.



Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10941-13)

Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse zum TOP 2.1 - mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014.


Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 vor (Drucksache Nr. 10621-13-E2):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Einbringung des folgenden Antrags und um die weitere fachliche Diskussion und Beratung in den Fachausschüssen Bürgerdienste (ABöOAB) und Finanzausschuss (AFBL).

Die Verwaltung misst der Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen eine hohe Bedeutung zu und passt das bestehende Konzept zum Bürgerhaushalt mit dem Ziel an, die Beteiligungsquote der BürgerInnen und die Effizienz des Verfahrens deutlich zu erhöhen. Dazu ist eine dauerhafte Beschäftigung mit Haushaltsfragen über das ganze Jahr hindurch wünschenswert. Dabei können beispielweise folgende Vorschläge Berücksichtigung finden:
a) eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit,
b) eine kontinuierliche Eingabemöglichkeit für Vorschläge,
c) regelmäßige und dezentrale Informationsveranstaltungen, die sich sowohl mit dem Gesamthaushalt als auch mit Stadtbezirkshaushalten beschäftigen,
d) die Einbindung der Bezirksvertretungen, z. B. durch Einführung von EinwohnerInnensprechstunden zum Thema Haushalt,
e) niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten u. a. im Internet
f) sowie eine vonseiten der Verwaltung kommentierte Präsentation der Vorschläge (z. B. im Internet).

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das dazu geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen und dieses den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Empfehlung vorzulegen.

Begründung:

Eine Beteiligung der Dortmunder BürgerInnnen bei Haushaltsfragen ist in jedem Fall weiterhin wünschenswert. Für den Bürgerhaushalt 2014 gingen jedoch lediglich 72 Zuschriften mit insgesamt 252 Vorschlägen ein. Bei einer Einwohnerzahl von 570.000 ist das eine sehr geringe Rücklaufquote.

Um das Interesse und die Motivation der BürgerInnen zu erhöhen, den Ablauf zu verbessern und eine Vielzahl an Vorschlägen nutzbar zu machen, muss das bestehende Konzept entsprechend angepasst werden. Dabei sollten insbesondere niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten analog schon bestehender erprobter Modelle (s. URBAN II, Nachbarschaftsforen u. ä.), Eingang finden. Als Vorbild können Modelle in anderen Städten dienen, die von der Verwaltung auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.



Zudem lag dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

In seiner Sitzung am 28.11.13 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wegen des Zusammenhangs mit den Haushaltsberatungen, die Vorlage in seine Sitzung am 05.12.13 vertagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu den einzelnen Maßnahmen zu verfahren.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag ihrer Fraktion und beantragte, den Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zu überweisen.

Rm Münch (FBI) sah den Bürgerhaushalt als gescheitert an und stellte mündlich den Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Projektes Bürgerhaushalt.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Reppin (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Kowalewski (Die Linke) sprachen sich in ihren Beiträgen für eine Überweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Fachausschuss aus.

Nachdem Rm Münch (FBI) bat, seinen vorgenannten mündlich gestellten Antrag ebenfalls in den Fachausschuss zu überweisen, beschloss der Rat der Stadt den von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellten Geschäftsordnungsantrag, den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) sofort zur Abstimmung zu stellen und nicht zu überweisen, einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI).

Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI), den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Vorlage (Drucksache Nr.: 10621-13) - unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 - mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe der NPD.



Wirkungsorientierter Haushalt 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10851-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.13 vor:

Es lagen folgende ergänzende Informationen der Verwaltung vor

-> Drucksache Nr.: 10851-13-E1:


„…in den drei Sitzungen der Arbeitsgruppe des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Strategischen Zielsystem des wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) hat man sich Ende 2012 bzw. Anfang 2013 auf verschiedene wirkungsorientierte Kennzahlen verständigt, die in den nunmehr vorgelegten Entwurf des WOH aufgenommen wurden.

Gleichzeitig ist damals verabredet worden, diese Kennzahlen zum Teil noch nach weiteren Gesichtspunkten mit ergänzenden Angaben zu differenzieren.

Diese zusätzlichen Informationen zu den Wirkungskennzahlen
o Betreuungsquote Ü3/U3
o OGS-Quote
o Besuchsquote der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung

stelle ich beigefügt für die weiteren Beratungen zum WOH zur Verfügung.


Die folgenden Informationen zu den Wirkungskennzahlen werden in der nächsten Sitzung am 04.12.2013 nachgeliefert:
o Hilfen zur Erziehung (HzE) – Leistungsdichte
o Erzieherische Hilfen für junge Volljährige

Anlage 1: Betreuungsquote Ü3/U3

Betreuungsquote
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
U3 - Plätze
34%
32%
25%
Differenzierung U3 - Plätze
U3 – Plätze Gesamt
5075
4860
3688
U3 –Plätze FABIDO
2170
2159
2079
U3 –Plätze freie Träger
2905
2701
1609
U3 –Plätze in TEK Gesamt
3450
3235
2373
U3 –Plätze in TEK FABIDO
1170
1159
1144
U3 –Plätze in TEK freie Träger
2280
2076
1229
U3-Kindertagespflege Gesamt
1625
1625
1315
U3- Kindertagespflege FABIDO
1000
1000
935
U3- Kindertagespflege freie Träger
625
625
380
reguläre U3-Plätze
4965
4741
3688
"Not"-Plätze in TEK
110
119
0
U3
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
34%
32%
25%
Aplerbeck
41,2
41,2
34,4
Brackel
42,1
40,2
31,2
Eving
28,6
23,1
12,9
Hörde
34,8
33,5
25,8
Hombruch
41,4
39,7
33,1
Huckarde
34,9
34,0
22,1
Innenstadt - Ost
34,8
33,6
27,6
Innenstadt -West
41,4
40,4
34,0
Innenstadt - Nord
23,8
23,8
15,3
Lütgendortmund
32,8
30,0
22,8
Mengede
29,2
29,2
23,3
Scharnhorst
32,5
28,9
22,8
Betreuungsquote
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
Ü3 Plätze
104,0%
100%
99%
Differenzierung Ü3 Plätze
Ü3 – Plätze Gesamt
15315
14996
14219
Ü3 – Plätze FABIDO
5750
5842
6024
Ü3 – Plätze freie Träger
9565
9154
8195


Anlage 2: OGS-Quote

OGS-Quote
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
Gesamtstädtisch
48%
48%
44,4%
Differenzierung nach Stbezirken
Aplerbeck
37,8
37,8
31,3
Brackel
46,1
46,1
41,0
Eving
37,8
37,8
35,9
Hörde
49,8
49,8
44,6
Hombruch
37,1
37,1
35,3
Huckarde
44,7
44,7
40,7
Innenstadt - Ost
66,1
66,1
58,4
Innenstadt - West
57,6
57,6
57,2
Innenstadt - Nord
61,2
61,2
60,2
Lütgendortmund
47,0
47,0
46,0
Mengede
39,7
39,7
37,2
Scharnhorst
49,0
49,0
53,5


Anlage 3: Besuchsquote der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung

Besuchsquote der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012
Besuchshäufigkeit je Jugendeinwohner
ohne Planung
ohne Planung
8,7
Differenzierung nach
offenen Treffmöglichkeiten
ohne Planung
ohne Planung
4,3
einrichtungsbezogenen Veranstaltungen
ohne Planung
ohne Planung
4,4


-> Drucksache Nr.: 10851-13-E3:

„…entsprechend der in der Arbeitsgruppe des AKJF zum Strategischen Zielsystem des wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) getroffenen Verabredungen wurden Ihnen mit Schreiben vom 06.11.2013 (DS-Nr. 10851-13-E1) bereits erste zusätzliche Informationen zu den vereinbarten Wirkungskennzahlen zur Verfügung gestellt.

Die noch ausstehenden differenzierten Informationen zu den Wirkungskennzahlen
o Hilfen zur Erziehung (HzE) – Leistungsdichte
o Erzieherische Hilfen für junge Volljährige
stelle ich nunmehr beigefügt für die weiteren Beratungen zum WOH zur Verfügung.


Anlage 1:

Hilfen zur Erziehung (HzE)-Leistungsdichte
Plan 2014
Plan 2013
Ist2012*
Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner
42,4
43,3
44,2
Differenzierung nach
Hilfen für junge Menschen innerhalb ihrer Familien
24,9
25,3
25,7
§ 30 SGB VIII
2,77
§ 31 SGB VIII
8,60
§ 32 SGB VIII
0,63
§ 35a SGB VIII amb
13,68
Hilfen für junge Menschen außerhalb ihrer Familien
17,5
18
18,5
§ 33 SGB VIII
9,62
§ 34 SGB VIII
7,84
§ 35 SGB VIII
0,46
§ 35a SGB VIII stat
0,53
Anlage 2:



Erzieherische Hilfen für junge Volljährige
Plan 2014
Plan 2013
Ist 2012*
Prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Fälle der Hilfen zur Erziehung
5,0%
5,0%
5,1%
Differenzierung nach
Hilfen für junge Menschen innerhalb ihrer Familien
0,6%
0,6%
0,6%
Hilfen für junge Menschen außerhalb ihrer Familien
4,4%
4,4%
4,5%

*Datenquelle: SoPart – ASD_Modul zum Stichtag 31.12.2012

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 10851-13-E2):

„…die Vertreter der Jugendverbände beantragen folgende Veränderung der Vorlage:
Die Wirkungskennzahl „Ausgestellte JuLeiCas (Jugendleitercard)“ zum strategischen Ziel „Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrags konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt“ (S. 28) wird gestrichen und durch die Kennzahl „Qualifizierte Mitarbeitende“ ersetzt. Die dazugehörige Darstellungsform ist die „Anzahl der ausgebildeten Honorarkräfte des öffentlichen Trägers, welche die Gruppenleiterausbildung absolviert haben“. Die kommunale Beeinflussbarkeit ist hier gegeben.

Begründung:
Verwendet man hier als Kennzahl die Anzahl der neu ausgestellten JuLeiCas pro Jahr, enthält diese Zahl auch die JuLeiCas, die durch Mitarbeitende der freien Träger beantragt werden. Die strategischen Ziele beziehen sich jedoch auf die zuvor genannten zielunterstützenden Produktgruppen. Die langfristigen Fördervereinbarungen der Stadt mit den freien Trägern sind nicht Gegenstand des Wirkungsorientierten Haushalts.
Hinzu kommt, dass Mitarbeitende, die eine Gruppenleiterausbildung absolviert haben, im Anschluss nicht unbedingt eine JuLeiCa beantragen, die Anzahl der ausgestellten JuLeiCas also nicht der Anzahl der qualifizierten Mitarbeitenden entspricht.
Die Anzahl der ausgestellten JuLeiCas stellt somit keine geeignete Kennzahl für das genannte strategische Ziel dar. Aus unserer Sicht trägt jedoch eine hohe Anzahl an qualifizierten Mitarbeitenden dazu bei, die Attraktivität der besuchten Einrichtungen/Angebote der Kinder- und Jugendförderung zu gewährleisten und stellt somit eine geeignete Kennzahl dar.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (9 Ja, 3 Nein, 3 Enthaltungen) den o. a. Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Die Wirkungskennzahl „Ausgestellte JuLeiCas (Jugendleitercard)“ zum strategischen Ziel „Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrags konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt“ (S. 28) wird gestrichen und durch die Kennzahl „Qualifizierte Mitarbeitende“ ersetzt. Die dazugehörige Darstellungsform ist die „Anzahl der ausgebildeten Honorarkräfte des öffentlichen Trägers, welche die Gruppenleiterausbildung absolviert haben“. Die kommunale Beeinflussbarkeit ist hier gegeben.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (14 ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014 als
Ergänzung zum Haushaltsplan. Darüber hinaus wird die Verwaltung, entsprechend den
Ausführungen in dieser Vorlage, mit der regelmäßigen unterjährigen Berichterstattung zur
Ausführung des WOH beauftragt.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

zu dem o. g. TOP bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen.


1. Warum wird unter dem Strategischen Ziel "Menschen in Dortmund werden vor Armut
und deren Folgen geschützt" im Bereich der weiteren Wirkungskennzahl "Altersarmut" von
einer Erhöhung der Dichte der Leistungsbezieher in den Jahren 2012 bis 2017 ausgegangen?

2. Wie ist das Strategische Ziel "Die Unabhängigkeit von Transferleistungen wird angestrebt"
mit den Vorgaben der sich erhöhenden Wirkungskennzahl im Bereich der SGB IIDichte
in Einklang zu bringen?

3.Wie ist es in Einklang zu bringen, dass im Strategische Ziel "Der Klimaschutz wird nachhaltig
verfolgt" im Bereich der Wirkungskennzahlen für die CO2-Bilanz sich die Planansätze
verringern, aber zeitgleich im Bereich des Anteils der regenerativ erzeugten Energie
von einem Rückgang ausgegangen wird?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Der Anstieg der Wirkungskennzahl "Altersarmut" entspricht dem langfristigen Trend im Hinblick auf die Entwicklung der Leistungsbezieher nach dem Kapitel IV Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Eine signifikante Änderung dieser Entwicklung ist derzeit nicht erkennbar.

2. Die Anzahl der Leistungsbezieher, die der Planung der Wirkungskennzahl "SGB II - Dichte" zugrunde liegt, ist mit dem Jobcenter Dortmund abgestimmt und enthält alle relevanten Entwicklungen. Das strategische Ziel " Die Unabhängigkeit von Transferleistungen wird angestrebt" wird - trotz bestehender Differenzen zur Wirkungskennzahl - weiterhin verfolgt.

3. Die Wirkungskennzahlen für die CO²-Bilanz korrelieren nur bedingt mit dem Anteil der regenerativen Energien. Der Rückgang des CO² in Dortmund geht hauptsächlich auf Effizienzsteigerungen (z.B. durch effiziente Sanierung im Gebäudebereich, technische Innovation im Bereich Hausgeräte, Motoren, Kraftwerke oder auch Effizienzsteigerungen in Unternehmen) zurück. Der Anteil der regenerativen Energien beträgt nur 4,4% (Planung 2014) des Gesamt-Energiebedarfs in Dortmund. Insofern schlägt sich der derzeitige Rückgang der regenerativen Energien, der hauptsächlich durch die Endlichkeit von Gruben- und Deponiegas bedingt ist, nur marginal in der CO²-Bilanz nieder.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (fett) mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014 als Ergänzung zum Haushaltsplan. Darüber hinaus wird die Verwaltung, entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage, mit der regelmäßigen unterjährigen Berichterstattung zur Ausführung des WOH beauftragt.

Die Wirkungskennzahl „Ausgestellte JuLeiCas (Jugendleitercard)“ zum strategischen Ziel „Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrags konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt“ (S. 28) wird gestrichen und durch die Kennzahl „Qualifizierte Mitarbeitende“ ersetzt. Die dazugehörige Darstellungsform ist die „Anzahl der ausgebildeten Honorarkräfte des öffentlichen Trägers, welche die Gruppenleiterausbildung absolviert haben“. Die kommunale Beeinflussbarkeit ist hier gegeben.“


Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 – mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Stimme von Rm Wächter (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014 als Ergänzung zum Haushaltsplan. Darüber hinaus wird die Verwaltung, entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage, mit der regelmäßigen unterjährigen Berichterstattung zur Ausführung des WOH beauftragt.

Die Wirkungskennzahl „Ausgestellte JuLeiCas (Jugendleitercard)“ zum strategischen Ziel „Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrags konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt“ (S. 28) wird gestrichen und durch die Kennzahl „Qualifizierte Mitarbeitende“ ersetzt. Die dazugehörige Darstellungsform ist die „Anzahl der ausgebildeten Honorarkräfte des öffentlichen Trägers, welche die Gruppenleiterausbildung absolviert haben“. Die kommunale Beeinflussbarkeit ist hier gegeben.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16:10 Uhr bis 16:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 06.11.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10965-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße/Eisenstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 7.1 nicht zu folgen, Punkt 7.2 zu folgen und 7.3 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
II. beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 18.07.2013 offengelegten Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 die aktualisierte/modifi-
zierte Begründung vom 06.11.2013 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße / Gut-Heil-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 27.09.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09439-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).


II. beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13a BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 27.09.2013 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n - Bergparte -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10838-13)

Rm Münch (FBI) erklärte dass er die Vorlage aus ökologischen Gesichtspunkten und wegen der aus seiner Sicht zu befürchtenden schädlichen Auswirkungen für die Anwohner ablehnt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte- und zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:
- die Stellungnahme unter dem Punkt 10.1 und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen sowie die Stellungnahmen unter den Punkten 9.1, 9.4 sowie 10.2 dieser Vorlage und die unter diesen Punkten beschriebenen Änderungen teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern,
- die Stellungnahmen unter den Punkten 9.3, 9.5 sowie 10.3 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 07.11.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.10.2013 der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 07.11.2011 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.10.2013 dem Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte- einschließlich der unter der Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW .

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd hinsichtlich der planexternen Ausgleichsfläche (Entwicklungsziel 6.9 -Temporäre Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte- außer Kraft tritt.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung von 21.07.2000 (GV NRW S. 568 / SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VIII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 3 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 230 - Lebensmittelmarkt
Nelkenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 3 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11247-13)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Wächter (NPD) und bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 230 - Lebensmittelmarkt Nelkenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a BauGB.

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 3 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).


zu TOP 3.5
Bauleitplanung;
54. Änderung des Flächennutzungsplanes –nördlich Bodelschwingher Straße- und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (54. Änderung), II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11326-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) vom 04.12.2013 vor:

Mehrere Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede sind mit der Vorlage nicht einverstanden.
Die CDU-Fraktion widerspricht der Aussage, dass der Bau eines neuen Aldis auf der anderen Seite der Bodelschwingher Straße schädigend für Westerfilde sei. Außerdem ist es ein eindeutiger Bürgerwille, dort einen neuen Aldi entstehen zu lassen.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass dies Investitionen in
Bodelschwingh seien, welche nicht schädigend für Westerfilde seien. Bei jedem Neubau eines
Aldi-Marktes werde ein sogenanntes Nachhaltigkeitskonzept beachtet; darin enthalten sei u. a. auch ein besseres Parkkonzept. Die Stadt Dortmund sollte ein solches Vorhaben ausdrücklich unterstützen. Somit kann ihre Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann sieht dies genauso wie ihre VorrednerIn und ihre Fraktion unterstützt die Vorlage ebenso wenig. Sie stellt auch dar, dass es nicht um eine Erweiterung der Einzelhandelsfläche geht.

Herr Reddig von der CDU-Fraktion erklärt, dass Aldi eine größere Lagerfläche benötigt und deshalb neu auf der anderen Seite der Bodelschwingher Straße bauen will. Er sieht ebenfalls keinerlei Beeinträchtigung für Westerfilde.

Herr Locker von der SPD-Fraktion gibt zu bedenken, dass Aldi um 50 % die Ladenfläche erhöht. Bezirksbürgermeister Wisbar ergänzt die Ausführungen von Herrn Locker und hofft, dass sich eine Ablehnung der Vorlage nicht negativ auf das vorgesehene Integrierte Handlungskonzept für Westerfilde auswirkt.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann gibt weiterhin zu bedenken, dass mit einem positiven Votum zur Vorlage mögliche Abwanderungsgedanken des Aldi-Konzerns Nahrung bekämen und damit andere Stadtteile dann genauso benachteiligt werden könnten.
Weiterhin stellt sie dar, dass in dem Einzelhandelskonzept eine Fußläufigkeit bis zum nächsten Geschäft bis 500 m gefordert wird. Bis zum Aldi an der Bodelschwingher Straße von der Gesenhofstraße z. B. aus sind es allerdings 1,2 km.

Nach Abschluss der Diskussion ergeht folgende Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 14 Gegenstimmen,
1 Ja-Stimme (Herr Locker / SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Herr Wisbar / SPDFraktion
und Herr Thieme / NPD) mehrheitlich, die Vorlage abzulehnen.“

Zudem lag den Mitgliedern des Rates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 11.12.2013 vor:

„ … die Bezirksvertretung Mengede hat auf Grund der o. g. Beschlussvorlage am 04.12.2013 mehrheitlich empfohlen, die Vorlage abzulehnen. Am selben Tag hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien diese Beschlussvorlage ohne eine Empfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt durchlaufen lassen.

Zum Anlass, Ziel und Zweck der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 -nördlich Bodelschwingher Straße- sowie zum Erlass einer Veränderungssperre gebe ich ergänzend folgende Informationen:

Dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt liegt ein Antrag auf Vorbescheid für die Verlagerung des Aldi-Marktes in Bodelschwingh auf die gegenüberliegende Straßenseite vor. Gleichzeitig ist für den dort befindlichen Lidl-Markt ein Bauantrag zur Vergrößerung der Verkaufsfläche auf 1150 m² gestellt worden.

Beide Discountmärkte liegen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Mg 157, der für den Aldi-Markt mit seinen heutigen 520 m² Verkaufsfläche eine Erweiterungsmöglichkeit auf 800 m² vorsieht. Für den Lidl-Markt und die vorhandenen angrenzenden Nutzungen (Textilmarkt max. 410 m², Backshop max. 40 m²) ist eine Obergrenze von insgesamt 1250 m² festgesetzt. Die geplante Verlagerung des Aldi-Marktes würde einen Verkaufsflächenzuwachs von 800 m² für zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente bedeuten, da auf Grund der Bestandssicherung eine zentrenschädliche Folgenutzung des aufgegebenen Standortes für die Stadt Dortmund nicht entschädigungsfrei verhindert werden könnte. Sollte dies im Wege einer Einigung gleichwohl gelingen, so wäre immer noch ein Zuwachs an Verkaufsfläche in Höhe von 280 m² gegeben.

Angesichts der bereits durch die vorhandenen Betriebe (Rewe) beziehungsweise geplanten Erweiterungen (Lidl) gebundenen Kaufkraft besteht keinerlei Spielraum mehr für eine Erweiterung des Standortes Bodelschwingh. Mit einer Kaufkraftbindungsquote von mehr als 100% (bzw. Zentralität 1,0) wäre der Standort auf zusätzliche Kaufkraft aus benachbarten Stadtteilen angewiesen. Für das benachbarte Ortszentrum Westerfilde, einem nach BauGB zu stärkenden und zu schützenden zentralen Versorgungsbereich, könnte dies zu einem Kaufkraftabfluss führen, in dessen Folge negative Auswirkungen auf die Angebots- und Versorgungsqualität nicht ausgeschlossen werden könnten.

Im Masterplan 2004 war der Standort Bodelschwingh noch als Quartiersversorgungszentrum abgegrenzt. Nach den Kriterien der Landesplanung wurde jedoch eine Abgrenzung als zentraler
Versorgungsbereich schon seinerzeit in Frage gestellt. Die Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche werden in Bodelschwingh nicht erfüllt (vgl. Beschlussvorlage Masterplan
Einzelhandel, Drucksache Nr. 09629-13, S. 3 ff). Somit wurde im Masterplan Einzelhandel 2013 Bodelschwingh nicht als zentraler Versorgungsbereich dargestellt. Dadurch tritt eine veränderte rechtliche Situation ein, die eine genaue Prüfung der Auswirkungen von Einzelhandelsbetrieben
auf Grundlage der Landes- und Bundesgesetzgebung erfordert.

Die vorgenannte Beschlussvorlage zum Masterplan Einzelhandel wird voraussichtlich erst im Februar 2014 vom Rat der Stadt Dortmund behandelt. Dies hat zur Folge, dass ohne den hier empfohlenen Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre die Steuerungsfähigkeit des Einzelhandels wegen des Ablaufs der Entscheidungsfrist zum Vorbescheid des Aldi-Marktes nicht mehr gewährleistet ist. Sollten sich im Rahmen der Beratungen des Masterplanes andere Erkenntnisse durchsetzen, könnte das Vorhaben zum Neubau des Aldi-Marktes auch noch nachträglich trotz Veränderungssperre per Ausnahme zugelassen werden.

Fazit: Die Verwaltung empfiehlt, zur Erhaltung der Steuerungsfähigkeit am Nahversorgungsstandort
Bodelschwingh die zu behandelnde Vorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Veränderungssperre in der Sitzung am 12.12.2013 zu beschließen.


Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Pisula (CDU) sowie Rm Harnisch (SPD) erläuterten das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Bartsch (CDU) und bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (54. Änderung).

Rechtgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. den Bebauungsplan Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (54. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-) frühzeitig zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

IV. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- als Satzung.


zu TOP 3.6.a
Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Entscheidung über Anregungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11006-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6.b
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09629-13)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.7
Bewohnerparkzonen - Sachstand und Einführung einer Bewohnerparkzone "Gerichtsviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10190-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 04.12.2013 vor:

AUSWI 04.12.2013:

RM Renkawitz erhebt die nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten zweiten Halbsatz im Abs. 1, Satz 1 (Beschlussvorschlag) in seinen Beschluss aufzunehmen:

Dass nach der bereits am 1.7.2013 durchgeführten Bürgerversammlung ein Bewohnerparkkonzept für das Quartier Hainallee mit Bewertung und unter Berücksichtigung der im Laufe der Veranstaltung und später abgegebenen Anregungen und Einwendungen umgehend den politischen Gremien vorzulegen ist.
Für eine erneute Beratung über die Einführung von Bewohnerparkzonen in den Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind – abhängig vom Vorliegen der hierfür notwendigen Untersuchungsergebnisse – getrennte Bürgerversammlung und abschließend zeitlich getrennte Beratungen und Beschlussfassungen vorzunehmen.

Begründung:
Aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost gibt es keinen sachlichen Grund, der eine zeitlich parallele Beratung des Bewohnerparkkonzeptes Hainallee zusammen mit der nicht angrenzenden Bewohnerparkzone Kreuzviertel erfordern würde. Da im Bereich Hainallee der Parkdruck besonders hoch ist, muss nun nach der bereits durchgeführten Bürgerversammlung die politische Bewertung und Beratung des Konzeptes kurzfristig erfolgen.
Die Bewohnerparkzonen „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind ebenfalls nicht benachbart und erfordern somit auch keine zeitlich parallele Beratung. Angesichts des bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisses für den Bereich „Markgrafenstraße“ sollte die entsprechende Bürgerversammlung bis spätestens 28.2.2014 durchgeführt werden. Abschließend ist anzumerken, dass seitens der Bezirksvertretung Innenstadt-West in jüngster Zeit alle Vorlagen zum Thema Bewohnerparkzonen abgelehnt worden sind und insofern die für den Bereich Kreuzviertel notwendige Durchführung einer Bürgerversammlung zeitlich nicht kalkulierbar ist.
Diese Verzögerung ist den Bewohnern und –innen der beiden Bereiche im Stadtbezirk
Innenstadt-Ost weder vermittel- noch zumutbar.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt Dortmund weiterhin, folgenden
abschließenden Satz in seinen Beschluss aufzunehmen:

„Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für Apotheken in Bewohnerparkzonen zugelassen, die für ihre Kunden tägliche Auslieferungen für bestellte Medikamente anbieten und durchführen.“

Ferner wir der Rat gebeten folgende Tz 3.4 in die Begründung aufzunehmen:

„3.4 Ausnahmegenehmigungen für Apotheken mit Medikamentenlieferservice
Analog zu den Regelungen des Gewerbeparkerlasses unter Tz 3.3 kann bei Erfüllung der gleichen Kriterien, die dort für Handwerk- und Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt sind, auch für Apotheken mit täglicher Medikamentenauslieferung an ihre Kunden nach Durchführung einer Einzelfallprüfung die Erteilung einer (1) Ausnahmegenehmigung pro Apotheke zugelassen werden.“

Begründung:
In Zeiten des demographischen Wandels suchen insbesondere Seniorinnen und Senioren regelmäßig ihre Wohnsitzapotheke auf, um dort ihre Rezepte einzulösen. Infolge der komplexen Regelungen unseres Gesundheitssystems müssen speziell Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ihre Grundmedikation durch Produkte wechselnder Pharmazieunternehmen abdecken, so dass die Apotheke vor Ort kaum noch in der Lage ist, die verordneten Medikamente vorzuhalten. Dies hat zur Folge, dass fast alle Apotheken beim Großhändler bestellte Medikamente ihren älteren Kunden taggleich per eigenem Auslieferungsfahrer zustellen.
Aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterscheidet sich diese Situation nicht von der eines ausliefernden Einzelhandelsgeschäftes, so dass hier eine Gleichbehandlung vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung unbedingt erforderlich ist. (siehe TOP 4.4)“

Diesem Antrag stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/BL zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung aus der Innenstadt-Ost einstimmig, bei Enthaltung der FDP/BL, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Einführung der Bewohnerparkzonen in den Dortmunder Innenstadtbezirken zur Kenntnis und beschließt, dass nach der bereits am 1.7.2013 durchgeführten Bürgerversammlung ein Bewohnerparkkonzept für das Quartier Hainallee mit Bewertung und unter Berücksichtigung der im Laufe der Veranstaltung und später abgegebenen Anregungen und Einwendungen umgehend den politischen Gremien vorzulegen ist.
Für eine erneute Beratung über die Einführung von Bewohnerparkzonen in den Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind – abhängig vom Vorliegen der hierfür notwendigen Untersuchungsergebnisse – getrennte Bürgerversammlung und abschließend zeitlich getrennte Beratungen und Beschlussfassungen vorzunehmen.
dass vor einer erneuten Beratung über eine Einführung von Bewohnerparkzonen in den Quartieren „Hainallee“, „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ Bürgerversammlungen in den Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ durchgeführt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 27.200,00 €. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorliegende, durch die Anregungen der Bürgerversammlung geänderte Parkkonzept umzusetzen. Die Grenzen der Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ und die Bewirtschaftungsformen sind in Anlage 3 dargestellt.

Die Vergabe der Sonderparkberechtigungen an die Antrag stellenden Bewohner des Quartiers erfolgt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO Ziffer X in der jeweils gültigen Fassung.

Der Rat beschließt, Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Gewerbetreibende entsprechend des Gewerbe-Parkerlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtent­wicklung und Verkehr NRW vom 12.06.2007 in allen bestehenden und zukünftigen Bewohnerparkzonen mit Ausnahme der Bewohnerparkzone „City“ zuzulassen.

Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für Apotheken in Bewohnerparkzonen zugelassen, die für ihre Kunden tägliche Auslieferungen für bestellte Medikamente anbieten und durchführen.

Ferner ist folgende Tz 3.4 in die Begründung aufzunehmen:
„3.4 Ausnahmegenehmigungen für Apotheken mit Medikamentenlieferservice
Analog zu den Regelungen des Gewerbeparkerlasses unter Tz 3.3 kann bei Erfüllung der gleichen Kriterien, die dort für Handwerk- und Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt sind, auch für Apotheken mit täglicher Medikamentenauslieferung an ihre Kunden nach Durchführung einer Einzelfallprüfung die Erteilung einer (1) Ausnahmegenehmigung pro Apotheke zugelassen werden.


Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnt, da durch die Bewirtschaftung mit Genehmigungen kein neuer Parkraum geschaffen wird.

Rm Renkawitz (SPD) bittet, die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 04.12.2013 zur Abstimmung zu stellen.

Für die CDU-Fraktion erläuterte Rm Pisula das Abstimmungsverhalten.

Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 04.12.2013 – gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Einführung der Bewohnerparkzonen in den Dortmunder Innenstadtbezirken zur Kenntnis und beschließt, dass nach der bereits am 1.7.2013 durchgeführten Bürgerversammlung ein Bewohnerparkkonzept
für das Quartier Hainallee mit Bewertung und unter Berücksichtigung der
im Laufe der Veranstaltung und später abgegebenen Anregungen und Einwendungen
umgehend den politischen Gremien vorzulegen ist.

Für eine erneute Beratung über die Einführung von Bewohnerparkzonen in den Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ sind – abhängig vom Vorliegen der hierfür notwendigen Untersuchungsergebnisse – getrennte Bürgerversammlung und abschließend zeitlich getrennte Beratungen und Beschlussfassungen vorzunehmen.
dass vor einer erneuten Beratung über eine Einführung von Bewohnerparkzonen in den Quartieren „Hainallee“, „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ Bürgerversammlungen in den Quartieren „Markgrafenstraße“ und „Kreuzviertel“ durchgeführt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 27.200,00 €. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorliegende, durch die Anregungen der Bürgerversammlung geänderte Parkkonzept umzusetzen. Die Grenzen der Bewohnerparkzone „Gerichtsviertel“ und die Bewirtschaftungsformen sind in Anlage 3 dargestellt.

Die Vergabe der Sonderparkberechtigungen an die Antrag stellenden Bewohner des Quartiers erfolgt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift zu §45 StVO Ziffer X in der jeweils gültigen Fassung.

Der Rat beschließt, Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und Gewerbetreibende entsprechend des Gewerbe-Parkerlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtent­wicklung und Verkehr NRW vom 12.06.2007 in allen bestehenden und zukünftigen Bewohnerparkzonen mit Ausnahme der Bewohnerparkzone „City“ zuzulassen.

Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für Apotheken in Bewohnerparkzonen
zugelassen, die für ihre Kunden tägliche Auslieferungen für bestellte Medikamente
anbieten und durchführen.

Ferner ist folgende Tz 3.4 in die Begründung aufzunehmen:

3.4 Ausnahmegenehmigungen für Apotheken mit Medikamentenlieferservice
Analog zu den Regelungen des Gewerbeparkerlasses unter Tz 3.3 kann bei Erfüllung der gleichen Kriterien, die dort für Handwerk- und Einzelhandelsgeschäfte aufgeführt sind, auch für Apotheken mit täglicher Medikamentenauslieferung an ihre Kunden nach Durchführung einer Einzelfallprüfung die Erteilung einer (1) Ausnahmegenehmigung pro Apotheke zugelassen werden.“


zu TOP 3.8
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10071-13)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde vertagt und soll in der nächsten Sitzung des Rates behandelt werden.


zu TOP 3.9
Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11298-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt bekräftigt, dass die Aufgabe der Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW auch ab dem Jahr 2014 auf den Zweckverband VRR übertragen ist.

2. Der Rat der Stadt beschließt, auch weiterhin 10 % der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungs-vorschriften.

3. Der Rat der Stadt beschließt, dass die verbleibenden Mittel in Höhe von 90 % der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom Zweckverband VRR für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW anwenden, für folgende Zwecke weiterzuleiten sind:
Alternative A: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV
Alternative B: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif
Alternative C: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der investiven Fahrzeugförderung.

Es werden grundsätzlich alle drei Alternativen beschlossen. Die Verwaltung teilt der VRR AöR jährlich im Voraus eine Festlegung für das jeweils folgende Förderjahr mit, wobei sich diese nicht auf eine Alternative beschränken muss.


zu TOP 3.10
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ als Satzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10869-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ in Dortmund-Hörde,

2. den in der anliegenden vorbereiteten Satzung (Anlage 2) näher bezeichneten Bereich gemäß § 142 BauGB unter Ausschluss der Anwendungen der Vorschriften des Dritten Abschnitts - Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften - als Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ im vereinfachten Verfahren mit Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB förmlich festzulegen,

3. die Allgemeingenehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB für die Bestellung von Grundpfandrechten und Hypotheken im Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde Zentrum“,

4. die für das Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ festgelegten Entwicklungs-/ Sanierungsziele (Anlage 1)

5. die Werbe- und Gestaltungsrichtlinien für Werbeanlagen und Außengastronomie (Anlage 4) als Sanierungsziele,

6. dass die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen den Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten soll.


zu TOP 3.11
Stadterneuerung Westerfilde/Bodelschwingh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11044-13)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Wächter (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. Die Fortsetzung eines niederschwelligen Quartiersmanagements in Westerfilde mit einem Aufwand in Höhe von 30.250 Euro im HJ 2014 und in Höhe von 2.750 Euro im HJ 2015.
2. Den fortgeschriebenen und zum JFP 2014 eingereichten Förderantrag mit den Teilmaßnahmen:
· Quartiersmanagement
· Stadtteilfonds
· Hof- und Fassadenprogramm
· Planungskosten.

Der Rat nimmt den Zwischenbericht zum Integrierten Handlungskonzept zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Programm „Soziale Stadt NRW – Dortmunder Nordstadt - Eingang in die Nordstadt – Kreative Brücke im Quartier“ und
Programm „Stadtumbau Rheinische Straße - Attraktive Quartierseingänge“
hier: Ausführungsbeschluss Gestaltung der Unterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11042-13)
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Wächter (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Bahnunterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße zu einem kreativ gestalteten stadtteilübergreifenden Verbindungsweg mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 20.000 € im Jahr 2013 und 675.000 € im Jahr 2014, also einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 695.000 €, auszubauen. Die Finanzierung erfolgt unter der Investitionsfinanzstelle 61N00903014011.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 10.616,00 €.


zu TOP 3.13
Neubau des Deutschen Fußballmuseums
hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11046-13)

Der Rat der Stadt nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 3. Sachstandsbericht (zum Stichtag 01.09.2013) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 3. Sachstandsbericht (Stichtag 02.09.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11004-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 04.12.2013 vor:

Herr 1. stellv. Bezirksbürgermeister Kuck stellt dar, dass die hier genannten Maßnahmen für den Stadtbezirk Mengede zu wenig seien. Die genannten Mittel sind nicht erheblich.

Herr Lagoda von Die Linke schlägt vor, dass eine Querungshilfe oder Zebrastreifen an der Westerfilder Straße zur JFS Westerfilde eingerichtet werden soll. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wollen dieses als Antrag mit der Empfehlung zusammen auf den Weg bringen.

Herr Bezirksbürgermeister Wisbar weist außerdem darauf hin, dass Pläne der Bevölkerung vorgestellt werden müssen, damit die Besitzer wissen, welche Kosten auf sie zukommen.

Somit ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit dem genannten Antrag dem Rat der Stadt Dortmund nach Kenntnisnahme und Empfehlung der Bezirksvertretungen und Ausschüsse, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.875.000,00 Euro zu beschließen. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus den in der Begründung und in den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen.

Folgende Auszahlungen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015, 1. Halbjahr: 2.425.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 96.780,00 Euro ab 2015 und weiteren 66.049,00 Euro ab 2016.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn sich eine Maßnahme aus finanziellen, technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Rates folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.12.2013 vor:

Die BV Lütgendortmund bemängele die geplante Reihenfolge der Fahrbahnerneuerungen. In der Anlage 6 ist in der Liste der Maßnahmen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014-2015 im ersten Halbjahr 2015 die Evastraße aufgenommen. Die Erneuerung der Limbecker Straße von Kaubomstraße bis Provinzialstraße befindet sich in der Anlage 7 auf der Liste möglicher Ersatzmaßnahmen. Da die Evastraße eine Anliegerstraße ist, sei für die Fahrbahnerneuerung der Limbecker Straße eine höhere Priorität gegeben und daher erwartet die BV Lütgendortmund die Berücksichtigung ihrer Wünsche (vorrangige Fahrbahnerneuerung der Limbecker Straße) für das Straßenerneuerungsprogramm für 2014-2015.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (mit Berücksichtigung ihrer Wünsche), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach Kenntnisnahme und Empfehlung der Bezirksvertretungen und Ausschüsse, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.875.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus den in der Begründung und in den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen.

Folgende Auszahlungen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015, 1. Halbjahr: 2.425.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 96.780,00 Euro ab 2015 und weiteren 66.049,00 Euro ab 2016.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn sich eine Maßnahme aus finanziellen, technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach Kenntnisnahme und Empfehlung der Bezirksvertretungen und Ausschüsse, das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 5.875.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus den in der Begründung und in den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen.

Folgende Auszahlungen für das Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 – 2015 sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 3.450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015, 1. Halbjahr: 2.425.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 96.780,00 Euro ab 2015 und weiteren 66.049,00 Euro ab 2016.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn sich eine Maßnahme aus finanziellen, technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt. Näheres hierzu wird in der Begründung erläutert.


zu TOP 3.17
Umbau der Berghofer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11022-13)

Rm Beer (SPD) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau der Berghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.840.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014202 –Umbau der Berghofer Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2013: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 1.340.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 695.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 71.404,69 Euro.


zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10844-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2014.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 3.19
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10852-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10892-13)

Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

· stellt den Erfolgsplan 2014 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.916.528 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2014 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
241.500 EUR fest,

· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Kassenkredite bis zu einer Höhe von 573.500 EUR im Wirtschaftsjahr 2014 zur Vorfinanzierung von Projektausgaben in Anspruch nehmen darf,

· nimmt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2014 (Anlage 1.4) zur Kenntnis,
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 (Anlage 2.1 und 2.2),
· nimmt die Produkt- und Leistungsplanung 2014 zur Kenntnis (Anlage 3)
· nimmt die Ergänzungen zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis (Anlage 4).
zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10759-13)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke fasste der Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio.EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio.EUR aufzunehmen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die grundsätzliche Herangehensweise an das Thema, bedauert aber, dass den Forderungen seiner Fraktion nach einer externen Moderation des Beteiligungsverfahrens und nach einer Trennung der organisatorischen und inhaltlichen Begleitung und Zuständigkeit vom Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten, im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht gefolgt wurde.

Rm Weyer (SPD) begründete die Ablehnung der o. g. und mit Kosten verbundenen Forderungen damit, dass zunächst der Bericht zur Lebenslage von behinderten Menschen abgewartet werden sollte, für den entsprechende Mittel im Haushalt bereitgestellt sind.

Rm Grollmann (CDU) dankte für den ersten Einblick in den Inklusionsprozess in Dortmund, der entsprechende Transparenz schafft. Zum Thema Finanzen und Inklusion müsse der Grundsatz gelten „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Darüber hinaus sieht Rm Grollmann (CDU) Mobilität als Grundvoraussetzung für die Teilhabe an, weshalb entsprechender Wert auf Barrierefreiheit zu legen sei.

Der Rat der Stadt nahm wie folgt Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Inklusion in Dortmund zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2011/12 und die dazu in der Sitzung am 10.09.13 verabschiedete Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Aktionsplan Soziale Stadt; hier: Aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10789-13)



Der Rat der Stadt Dortmund nahm den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan Soziale Stadt zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015 / Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit / Änderung der vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Projekte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11420-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

In seiner Sitzung am 28.11.13 vertagt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage auf den 05.12.2013.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen und bittet, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, die Vorlage nach Beschlussfassung im Rat zur Kenntnis zu geben.“

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2013 vor (Drucksache Nr.: 11420-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur Jahresmitte 2014 eine Konzeption zum Ersatz der wegfallenden Maßnahme der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie „AsTra-Sprungbrett“ zu erarbeiten. Die Konzeption soll die grundlegenden Zielsetzungen von AsTra beinhalten und ist den zuständigen Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Zur Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit sollen unter anderem Mittel der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie für die geplante Maßnahme „AsTra- Sprungbrett“ verwendet werden. Im Rahmen der AsTra-Maßnahme sollten innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund 30 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen im Bereich des sozialen Arbeitsmarktes zur Verfügung gestellt werden, um Arbeitslose befristet zu beschäftigen und gezielt auf eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Stellen sollten dabei z.B. im kaufmännischen Bereich (Doline, Schulsekretariate etc.) eingerichtet werden und als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt dienen. AsTra wurde auch von der Verwaltung als sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument gesehen. Eine Umsetzung der durch AsTra geplanten Zielsetzungen ist sinnvoll.“

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den Antrag seiner Fraktion, eine Konzeption zum Ersatz der wegfallenden Maßnahme der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie „AsTra-Sprungbrett“
zu erarbeiten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung seiner Fraktion dahingehend, dass im vorliegenden Fall keine Qualifizierung von Arbeitskräften erfolgt.

Im Verlauf der weiteren Diskussion stellten Rm Taranczewski (SPD) und Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) ihre positive Haltung bzgl. der Verwaltungsvorlage dar.
Frau Rm Krause (CDU) erläuterte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Verwaltungsvorlage. Die Arbeit der Service- und Präsenzdienste wird für unverzichtbar gehalten. Rm Waßmann (CDU) regt darüber hinaus gemeinsame Überlegungen zur Qualifizierung von Menschen für den 1. Arbeitsmarkt an.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2013 mehrheitlich ab.

Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Finanzierung der vorgeschlagenen Stellen im Bereich des Service- und Präsenzdienstes (SuPD) sowie der Quartierskümmerer (QK) als Ersatz für die auslaufende Bürgerarbeit unter Einsatz/Umsteuerung der im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Finanzmittel.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2014
- Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10968-13)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Wächter (NPD) und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen:
- der Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 1)
- der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund (Anlage 2)
- der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund (Anlage 3)
- der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund
(Anlage 4)

zum 01.01.2014.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10822-13)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimme der Gruppe der NPD mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 6.3
Sanierung und Neugestaltung der Gastronomie und des Eingangsbereiches im Zoo Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11184-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baumaßnahmen zur Sanierung des Gastronomieobjektes und Neugestaltung des Eingangsbereiches.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10929-13)

Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärten, dass ihre Fraktionen dem Wirtschaftsplan mit Ausnahme der Festbetragsfinanzierung für das Projekt Ruhrhochdeutsch zustimmen.

Im Anschluss erläuterten Rm Thiel (SPD) und Rm Kowalewski (Die Linke) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Wächter (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

- dem Erfolgsplan 2014 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2014 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2014 (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2014 (Anlage 1)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2014 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.


zu TOP 6.5
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11354-13)

Rm Münch (FBI) stellte mündlich folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund bedauert den Wegzug der Chorakademie aus dem Wohlfahrtsgebäude der Alten Kolonie Eving und beauftragt die Verwaltung sich zeitnah für eine adäquate Nachnutzung zu engagieren“.

Rm Thiel (SPD) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und sprach sich für eine Ansiedlung der Chorakademie im Brückstraßenviertel in Nachbarschaft zum Konzerthaus, Orchesterzentrum und

dem Jazzclub domicil aus. Rm Berndsen (SPD) warb um Unterstützung für eine zügige Nachfolgenutzung am Standort Eving.

Rm Dr. Eigenbrod legte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dar und sprach sich ebenfalls für die Verlegung der Chorakademie an einen zentraleren Standort aus.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte die positive Haltung seiner Fraktion zu der Vorlage. In der Umsetzung des Beschlusses wird eine Stärkung der Musiksparte und der Chöre sowie eine Optimierung des Zusammenspiels und der Abläufe gesehen.

StD Stüdemann erklärte in Bezug auf das Wohlfahrtsgebäude der Alten Kolonie Eving, dass eine Zweckbindung für einen Medien-/Bildungs-/Kulturnutzungszusammenhang bis 2021 besteht. Insofern muss für eine Nachnutzung gesorgt werden. Interessenbekundungen liegen bereits vor, sodass mit einer unmittelbaren Nachfolgeregelung gerechnet werden kann.

Über die drei Punkte des Beschlusses der Vorlage zum obigen Tagesordnungspunkt wurde einzeln abgestimmt.

Der Rat der Stadt fasste somit folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen
die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

· Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Idee, ein „Vokalmusikzentrum Dortmund“ im
Brückstraßenviertel aufzubauen.

3. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt das Team des Klangvokal Musikfestival Dortmund,
gemeinsam mit Fachleuten und potentiellen Partnern bis Herbst 2014 auf Grundlage des Konzeptskizze vom 12.11.2013 eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen
die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

· Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt, die Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e. V.
dabei, sich als Ankermieter eines künftigen Vokalmusikzentrums ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel anzusiedeln. Für die Anmietung einer Fläche von 1.300 m2 Fläche im Gebäude Brückstraße 26 erhält die Chorakademie förderungserweiternd einen Mietkostenzuschuss von 55.000 € im Jahr, der haushaltsneutral zur Verfügung gestellt werden kann und budgeterweiternd über die Kulturbetriebe Dortmund ausgereicht wird.


zu TOP 6.6
- unbesetzt -


zu TOP 6.7
Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11355-13)
Dem Rat der Stadt lag zum obigen Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 10.12.2013 (Drucksache Nr.: 11355-13-E1) vor:

Die SPD-Fraktion bittet über folgenden Antrag zu beraten und eine Abstimmung herbeizuführen:
Das Musikfestival Klangvokal ist gemeinsam mit dem Kabarettfestival Ruhrhochdeutsch fester Bestandteil der 2011 beschlossenen „Neuprofilierung der städtischen Kunst- und Kulturförderung für die Stadtgesellschaft von morgen“.

Neben der Absicherung des Klangvokal Musikfestivals soll deshalb zeitgleich über die Fortsetzung des Kabarettfestivals Ruhrhochdeutsch über 2014 hinaus entschieden werden.

Der Rat fasst dazu folgenden Beschluss:
„Parallel zum Musikfestival Klangvokal wird auch das Kabarettfestival Ruhrhochdeutsch mit einer Fehlbetrags-Finanzierung in Höhe von 120.000 € nach dem Jahr 2014 bis auf Weiteres fortgesetzt.

Die Höhe der Finanzierung für beide Festivals gilt zunächst für die Jahre 2015 und 2016. Über die Gestaltung der Anschlussfinanzierungen entscheidet rechtzeitig vor Auslaufen der dann tätige Rat.


Zudem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 vor (Drucksache Nr.: 11355-13-E2):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Das Klangvokal Musikfestival Dortmund wird zunächst befristet bis Ende 2016 – analog der bestehenden befristeten Arbeitsverträge - fortgeführt.

Begründung:
erfolgt mündlich.


Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion und sprach sich dafür aus, dass das Klangvokal Musikfestival zunächst befristet bis Ende 2016 – analog der bestehenden befristeten Arbeitsverträge – fortgeführt wird.

Anschließend begründete Rm Thiel (SPD) den Antrag ihrer Fraktion, der neben der Absicherung des Klangvokal Musikfestivals zeitgleich eine Entscheidung über die Fortsetzung des Kabarettfestivals Ruhrhochdeutsch über 2014 hinaus vorsieht.

Rm Dr. Eigenbrod (CDU) erklärte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und begründete die Zustimmung u. a. mit der Schaffung einer sinnvollen Planungssicherheit.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) legte dar, dass seine Fraktion der Verlängerung des Musikfestivals Klangvokal zustimmt, nicht aber der Verlängerung des Festivals Ruhrhochdeutsch und bat um Klarstellung, ob die Möglichkeit besteht, einen etwaigen Beschluss zur Verlängerung der Festivals in der Zukunft auf den Prüfstand zu stellen. Die Nachfrage beantwortete OB Sierau dahingehend, dass die Möglichkeit u. a. im Rahmen der jährlichen Beschlussfassungen der Haushaltssatzungen besteht.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem SPD-Antrag vom 10.12.2013 gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Münch (FBI) und Rm Wächter (NPD) mehrheitlich zu.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) lehnt der Rat der Stadt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

3. Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014 auf Basis der Ratsbeschlüsse vom 16.12.2010 (DS-Nr. 02875-10, DS-Nr. 02127-10), vom 31.03.2011 (DS-Nr. 03463-11) und vom 15.12.2012 (DS-Nr. 05469-11) bis auf Weiteres unbefristet fortzuführen.


zu TOP 6.8
- unbesetzt -


zu TOP 6.9
Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11365-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

In seiner Sitzung am 28.11.13 vertagt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage auf den 05.12.2013.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Auf den Neubau des Schulbiologischen Zentrums wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Die dafür vorgesehenen Finanzmittel in Höhe 1.914.900 Euro werden stattdessen investiert in dringend notwendige Schulbaumaßnahmen wie z.B. die in der Ratsvorlage Drucksache Nr.: 10762-13 „Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017“ zeitlich gestreckten Projekte Erweiterung Aplerbecker Grundschule, Ganztagsoffensive Heisenberg-Gymnasium, Energiesanierung Max Wittmann Förderschule, Pavillonersatz Höchstener Grundschule.

Bis zur Sitzung des Rates am 13.02.2014 unterbreitet die Verwaltung hierzu Vorschläge, für welche konkreten Schulbaumaßnahmen die ursprünglich für den Neubau des Schulbiologischen Zentrums vorgesehenen Finanzmittel zeitnah für Schulbaumaßnahmen „umgewidmet“ werden könnten.

Begründung

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht folgenden, mündlichen Ergänzungsvorschlag zum CDU-Antrag:
Die Ratsmitglieder bekommen eine Perspektive für das Schulbiologische Zentrum vorgestellt und es erfolgt keine Festlegung der Mittel.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, den Antrag der CDU-Fraktion und den mündlichen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen vom 11.12.2013 vor (Drucksache Nr. 11365-13-E1) vor (ersetzt den im Ausschuss mündlich gestellten Ergänzungsvorschlag von Herrn Dr. Brunsing):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Neubau des Schulbiologischen Zentrums/Bildungsforum Natur und Umwelt wird nach Vorlage eines aktualisierten Raumnutzungskonzepts in Absprache mit den dort aktiven Naturschutzverbänden und Vereinen sowie eines belastbaren Zeitplans in den politischen Gremien beraten.
Dazu gehören außerdem Aussagen über die Unterbringung des Schulbiologischen Zentrums während der Bauphase und die Kosten einer solchen Zwischenlösung.
2. Die Verwaltung legt zeitgleich einen aktualisierten Zeitplan und ein Konzept zum Ersatz und Neubau der anderen Pavillongebäude an Dortmunder Schulen vor.
3. Beide Konzepte werden den Fachausschüssen (AUSWI, AFBL und Schulausschuss) im Februar 2014 vorgelegt.
4. Die Finanzmittel von 2 Mio. Euro werden für den Ersatz und Umbau des Schulbiologischen Zentrums in den Haushalt 2014 eingestellt. Nicht benötigte Mittel werden für den Ersatz vorhandener Schulpavillons verwendet. Eine Entscheidung über den passgenauen Einsatz der Mittel erfolgt nach Beratung der vorgelegten Konzepte.

Begründung:

Das schulbiologische Zentrum ist eine wichtige Einrichtung, um insbesondere Kindern und Jugendlichen die Bedeutung von Natur und Ökologie nahezubringen. Es ist richtig, dass der Pavillonbau in Bezug auf Zuschnitt und Zustand nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Doch nach wie vor befinden sich auch viele Schulen auf der Liste der sanierungsbedürftigen Gebäude (Drucksache Nr. 08502-12). Über den Einsatz der Mittel muss deshalb im Zusammenhang beraten werden. Noch in der letzten Bewertung der Verwaltung vor einem Jahr bestanden aus gesundheitlicher Sicht für eine weitere Nutzung des Schulbiologischen Zentrums keine Bedenken. Die Beratungen können deshalb nach Vorlage eines Gesamtkonzepts zu Beginn des neuen Jahres erfolgen.“

Rm Neumann erläuterte den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion und stellte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dar. Anschließend begründete Rm Märkel den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erörterte das Abstimmungsverhalten.

StD Stüdemann sicherte zu, dass dem Schulausschuss im kommenden Jahr eine Übersicht aller Schulbaumaßnahmen, inklusive der Maßnahmen aus dem Sondervermögen sowie der Berufskollegs vorgelegt wird. Darüber hinaus soll dem Schulausschuss bis März 2014 ein Verfahrensvorschlag zur Abwicklung der verbliebenen 9 Schulpavillons unterbreitet werden.

Des Weiteren brachten im Verlauf der Diskussion Rm Spieß, Rm Klösel und Rm Prüsse (SPD), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI) ihre positive Haltung zum Neubau des Schulbiologischen Zentrums zum Ausdruck.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der CDU-Fraktion mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich ab.

2. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke zu.

3. Der Rat der Stadt fasst - unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau des Schulbiologischen Zentrums und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Durchführung der Baumaßnahme entsprechend zu beauftragen.


zu TOP 6.10
Sanierung Obermaschinerie des Schauspielhauses in der spielfreien Zeit 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11516-13)

StD Stüdemann erläuterte die Notwendigkeit für die Sanierung der Obermaschinerie des Schauspielhauses. Die derzeitige Anlage wird kurzfristig weitestgehend ausgebaut. Zur Sicherstellung des Betriebes sollen, in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt, übergangsweise Züge für die Obermaschinerie angemietet werden. Die Produktionen werden entsprechend umgestellt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- die Sanierung der Obermaschinerie des Schauspielhauses in der spielfreien Zeit 2014
- die Auftragsvergabe an das Planungsbüro und die ausführende Firma über das Vergabe- und Beschaffungszentrum formlos durchzuführen


7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines neuen Bildungsganges "Zweijährige Höhere Berufsfachschule mit den Fachrichtungen Technik und Gestaltung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11025-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des Bildungsganges „ Zweijährige Höhere Berufsfachschule mit den Fachrichtungen Technik (Fachlicher Schwerpunkt: Bau- und Holztechnik, Profilbildung: Holztechnik) und Gestaltung zur Erlangung beruflicher Kenntnisse und Fachhochschulreife (FHR)“ am Fritz-Henßler-Berufskolleg zum Schuljahr 2014/15


zu TOP 7.2
Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10757-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 598.224 Euro (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000003:
Haushaltsjahr 2013: 25.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 545.549 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 27.675 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2015 (erste Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 14.325,60 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird ab 2015 in Höhe von 9.200,00 Euro jährlich belastet.

2. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt;
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorausschau für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 8.2
Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10969-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes zu (Neufestsetzung der Miettarife ab 01.01.2014).


zu TOP 8.3
Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10971-13)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Stimme von Rm Wächter (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab den 01.01.2014.


zu TOP 8.4
Die Angelegenheit wurde unter Tagesordnungspunkt 2.1 behandelt.




zu TOP 8.5
Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11261-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2014 mit Anlagen.


zu TOP 8.6
Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gem.§83 Abs.2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11283-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. §83 Abs. 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen i.H.v. 561.087,97 €.


zu TOP 8.7
Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11492-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Ausführungsvorbereitung für die TEK Volksgartenstraße, TEK Biehleweg, TEK Baedekerstraße und die TEK Hopmanns Mühlenweg aus dem VV-Beschluss vom 21.03.2012 (Drucksache Nr. 06864-12) noch vor dem Planungs- und Ausführungsbeschluss des Rates am 10.04.2014 durchführen zu lassen.



Die Städtische Immobilienwirtschaft wird damit beauftragt, die erforderlichen Honorarverträge mit den externen Ingenieurbüros abzuschließen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11009-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf (Anlage) als Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung) der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.2
Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)

Der Rat der Stadt nahm den Bericht über den Sachstand und das geplante weitere Vorgehen zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11281-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Herr Thomas Westphal wird zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt.

Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.


zu TOP 9.4
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11312-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH zu.


zu TOP 9.5
Konsolidierungsmaßnahmen 2013-2017 im Rahmen des Projektes "Haushalt 2013 / 2014"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10762-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.13 eingebracht, um eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich zu machen.
In seiner Sitzung am 14.11.13 verschiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien n aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.13 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2013:

Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht, so dass eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Verfahren zu.

Hierzu liegt heute zusätzlich (unter Top 3.5): Vorlage der Verwaltung „Umgestaltung Berghofer Straße…“( Drucksache Nr.: 10942-13) vor.

AUSWI, 13.11.2013:

RM Dr. Brunsing bittet um Erläuterung zu den Punkten:

1. Beteiligung kommerzieller Veranstalter an Verkehrssicherungsmaßnahmen (BVB und Westfallenhallen etc., lfd. Nr. 356 der Anlage zur Vorlage) .

2. Zur Veränderung hinsichtlich der Umgestaltung der Berghofer Straße. (heute aufgeführt unter TOP 3.5) möchte er wissen, wieso von der Verwaltung nunmehr eine veränderte Einschätzung hierzu vorgenommen werde.
Herr Schließler führt zu Punkt 1. aus, dass die Verwaltung eine Beteiligung der kommerziellen Veranstalter an besonderen Verkehrsregelungsmaßnahmen anstrebe. Hierbei sei nicht die grundsätzliche, reguläre Verkehrsregelung gemeint sondern besondere, über das normale Maß hinausgehende Maßnahmen im Interesse der Veranstalter. In diesem Zusammenhang verweist er auf die vielfachen, oft gleichzeitig stattfindenden und überlappenden Veranstaltungen im Umfeld der Westfalenhallen.
Da diese einen außergewöhnlich hohen Mehraufwand (sowohl für das städtische Personal als auch für entsprechende Fahrzeuge und Absperrmaterialien) erfordern, sei die Verwaltung hierbei inzwischen am Ende der vorhandenen Kapazitäten und demzufolge ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.
Er kündigt an, dass die Verwaltung zunächst die Modalitäten mit den Veranstaltern klären und diskutieren werde, um ein entsprechendes Maß an Ausgewogenheit und Verständnis herbeizuführen.
Zu Punkt 2.erläutert Herr Mehlgarten, dass die angesprochene Berghofer Maßnahme noch in der Liste der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen stehe, wofür ursprünglich ein Beschluss des Verwaltungsvorstandes notwendig gewesen wäre. In nachgehenden Beschlüssen des Verwaltungsvorstandes sei allerdings entschieden worden, dass diese Maßnahme eben nicht als Konsolidierungsmaßnahme aufgenommen werden soll. Deshalb sei in einer separaten Vorlage (heute unter TOP 3.5 -Drucksache Nr.: 10942-13) vorgeschlagen worden, dass diese Maßnahme wieder in Haushaltsplanung aufzunehmen und, wie ursprünglich geplant, durchzuführen sei.


-> hierzu: Empfehlung des AUSWI vom 13.11.2013 zur TOP 3.5 (-Drucksache Nr.: 10942- 13):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnung und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die in der Vorlage DS Nr.: 10762-13 benannte Konsolidierungsmaßnahme Nr. 359 – „Umgestaltung Berghofer Str.“ aus der Konsolidierungsliste zu entfernen und sie wieder in die Haushaltsplanung aufzunehmen, damit sie wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage unter TOP 3.4 (Drucksache Nr.: 10762-13) ohne Empfehlung durchlaufen

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.13 vor:
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 19.09.2013 vor:
„Die Vorlage wird in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht, sodass eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen möglich ist.
Es ergeben sich folgende Änderungen in der Beratungsfolge:
Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.09.2013 Einbringung
Schulausschuss 16.10.2013 Empfehlung
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit 05.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung 06.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Personal und Organisation 07.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit 12.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien 13.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 14.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden
19.11.2013 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.11.2013 Empfehlung
Hauptausschuss und Ältestenrat 21.11.2013 Empfehlung
Rat der Stadt 21.11.2013 Beschluss
Betriebsausschuss FABIDO 28.11.2013 Kenntnisnahme
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Verfahren zu.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl – unter Ausklammerung der lfd. 185 der Anlage 3 a „Strukturelle Verbesserung im Bereich der Hilfen zur Erziehung“ - mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung umsetzbaren Konsolidierungsmaßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlagen 3a, 3b, 4a und 4b)
2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der von einem Ratsbeschluss abhängigen Konsolidierungsmaßnahmen (siehe Anlagen 5a und 5b).
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet zu bestätigen und festzuhalten, dass sich die lfd. Nr. 187 der Anlage 5a der Konsolidierungsliste durch die neue Vorlage erledigt habe und hier nicht zur Abstimmung stehe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bestätigt das.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.“




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immoblien (fett) und der Anmerkung von Frau Reuter, mehrheitlich gegen Die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung umsetzbaren
Konsolidierungsmaßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlagen 3a, 3b, 4a und 4b)

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der von einem Ratsbeschluss abhängigen
Konsolidierungsmaßnahmen (siehe Anlagen 5a und 5b).

3. Der Rat der Stadt entfernt die in der Vorlage DS Nr.: 10762-13 benannte Konsolidierungsmaßnahme Nr. 359 – „Umgestaltung Berghofer Str.“ aus der Konsolidierungsliste und nimmt sie wieder in die Haushaltsplanung auf, damit sie wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.

4. Der Rat der Stadt beschließt, die lfd. Nr. 187 der Anlage 5a aus der Konsolidierungsliste zu streichen.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in zwei Fällen nicht ganz richtig dargestellt sei. Man habe nicht gegen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gestimmt, sondern sich enthalten. Der Punkt 3 „Berghofer Straße“ wurde abgelehnt. Den übrigen Punkten der Konsolidierungsliste, mit Ausnahme des Themas Elternbeiträge, stimme ihre Fraktion so zu.


Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 und dem Hinweis von Rm Reuter (Bündnis 90/ Die Grünen - mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung umsetzbaren Konsolidierungsmaßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlagen 3a, 3b, 4a und 4b)

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der von einem Ratsbeschluss abhängigen Konsolidierungsmaßnahmen (siehe Anlagen 5a und 5b).

3. Der Rat der Stadt entfernt die in der Vorlage DS Nr.: 10762-13 benannte Konsolidierungsmaßnahme Nr. 359 – „Umgestaltung Berghofer Str.“ aus der Konsolidierungsliste und nimmt sie wieder in die Haushaltsplanung auf, damit sie wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann.

4. Der Rat der Stadt beschließt, die lfd. Nr. 187 der Anlage 5a aus der Konsolidierungsliste zu streichen.



zu TOP 9.6
Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10758-13)

Zum o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:
Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.09.13 eingebracht, um eine vorherige Beratung und Empfehlung in den Ausschüssen zu ermöglichen.

In seiner Sitzung am 14.11.13 verschiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.13 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Beschlussvorschlag zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord nicht zu folgen und die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 272.350,00 Euro wie folgt zu splitten:

2015: 120.000,00 Euro
2016: 152.350,00 Euro.

Gleichzeitig missbilligt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ausdrücklich, dass beschlossene Maßnahmen lediglich zu einem Bruchteil umgesetzt wurden.
Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird nicht behandelt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und unter Einbeziehung der Empfehlungen der voran gegangenen Haushaltsanträge (CDU 1.; Bündnis 90/Die Grünen 5f; Die LINKE 18.) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die im Jahr 2013 reduzierten konsumtiven
Bezirksvertretungsmittel in Höhe von 3.120.000 € für das Finanzplanjahr 2016 zusätzlich vorzusehen. in den Finanzplanungsjahren 2015, 2016 und 2017 gleichmäßig verteilt mit jährlich 1.040.000 € zusätzlich vorzusehen.“


Rm Münch (FBI) sprach sich für eine Art Sozialfonds bzw. Lastenausgleich der Bezirksvertretungen zugunsten der Bezirksvertretungen mit Sozialräumen aus und stellte mündlich den nachfolgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung aus den Gesamtmitteln für die Bezirksvertretungen, den Bezirksvertretungen mit Sozialräumen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Reppin (CDU) und Rm Kowalewski (Die Linke) sprachen sich für eine Beschlussfassung der Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 aus.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete Rm Reuter die Ablehnung der Vorlage durch ihre Fraktion dahingehend, dass es aus ihrer Sicht notwendig wäre, den Bezirksvertretungen die reduzierten Mittel bereits ab 2014 zur Verfügung zu stellen.

Der o. a., von Rm Münch (FBI) mündlich gestellte Antrag zum obigen Tagesordnungspunkt wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste - unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die im Jahr 2013 reduzierten konsumtiven
Bezirksvertretungsmittel in Höhe von 3.120.000 € für das Finanzplanjahr 2016 zusätzlich vorzusehen. in den Finanzplanungsjahren 2015, 2016 und 2017 gleichmäßig verteilt mit jährlich 1.040.000 € zusätzlich vorzusehen.


zu TOP 9.7
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11098-13)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimme der Gruppe der NPD mehrheitlich folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.8
Grundsanierung Ostwall 64
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11388-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2013 vor (Drucksache 11388-13-E1) vor:

Die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

4. Bis zum 30.06.2014 ist dem Rat der Stadt ein detailliertes Sanierungskonzept mit einer Kostenberechnung vorzulegen, das den bisher ermittelten Kostenrahmen der Sanierung in Höhe von 21,8 Mio. Euro deutlich präzisiert.

Begründung
Der bisher ermittelte Kostenrahmen basiert lediglich auf anerkannten Kostenkennwerten, vorliegenden Bestandsunterlagen sowie einer Ersteinschätzung zum Sanierungsumfang aus November 2011 (Machbarkeitsstudie) auf Grund einer Gebäudebegehung, allerdings ohne weitergehende Untersuchungen der Bausubstanz und ohne Berücksichtigung baulicher Erweiterungsoptionen.

Um das finanzielle Risiko der Stadt bei der Grundsanierung des Gebäudes zu minimieren, soll zunächst eine genauere Kostenberechnung abgewartet werden, auch, um Fehler der Vergangenheit (Stichwort: Begutachtung der Außenfassade des U-Turms ausschließlich mit dem Fernrohr) zu vermeiden.

Rm Reppin (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion, dem Rat der Stadt bis zum 30.06.2014 ein detailliertes Sanierungskonzept mit einer Kostenberechnung vorzulegen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und sprach sich dafür aus, dass im weiteren Verfahren dafür Sorge getragen wird, dass die durch den Umzug entstehenden Auswirkungen für die Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten werden.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion vom 09.12.2013 einstimmig zu.
2. Der Rat der Stadt fasst - unter Einbeziehung der Ergänzung aus dem Antrag der CDU-Fraktion - einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Grundsanierung des Gebäudes Ostwall 64.

Die für das Objekt Ostwall 64 gebildeten Instandhaltungs- und Brandschutzrückstellung in Höhe von voraussichtlich 3.385.365,89 € werden zum 31.12.2013 aufgelöst.
Durch den Vorgang wird die Ergebnisrechnung 2013 per Saldo mit voraussichtlich 3.385.365,89 € entlastet.

Bis zum 30.06.2014 ist dem Rat der Stadt ein detailliertes Sanierungskonzept mit einer Kostenberechnung vorzulegen, das den bisher ermittelten Kostenrahmen der Sanierung in Höhe von 21,8 Mio. Euro deutlich präzisiert.


zu TOP 9.9
Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11010-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise.


zu TOP 9.10
Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die vorgelegte gesamtstädtische Prioritätenliste für das Jahr 2014 und das daraus abgeleitete Jahresarbeitsprogramm der Immobilienwirtschaft (FB 65) zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
Behandlung von Forderungen aus dem Bereich Stadtentwässerung zum 31.12.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11465-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Die Linke fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Forderungen aus dem Bereich Stadtentwässerung, welche zum Stichtag 01.01.2014 im Rahmen der Gründung auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung übertragen werden, zum gleichen Zeitpunkt auf den Kernhaushalt zurück übertragen werden und die Verfolgung der Zahlungsansprüche durch die Stadtkasse erfolgt.






10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Verfahren zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11021-13)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem geplanten Verfahren zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage zu.


zu TOP 10.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10988-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nicht teil.


zu TOP 10.3
Aufgabenkritik beim Dortmunder Systemhaus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10103-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der Aufgabenkritik beim Dortmunder Systemhaus zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Aufgabenkritik im Ordnungsamt - StA 32 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11037-13)

Der Rat der Stadt nahm die Ergebnisse der Aufgabenkritik beim Ordnungsamt und deren Umsetzung zur Kenntnis.



zu TOP 10.5
Wiederaufnahme der Traineeprogramme ab dem Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11105-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 04.12.2013 vor (Drucksache Nr.: 11105-13-E1):

Wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung unten stehenden Antrags:

Beschlussvorschlag
Unberührt von einer "festen" Übernahme, wird den Absolventinnen und Absolventen des
Traineeprogrammes mindestens ein befristeter Arbeitsvertrag über eine einjährige Weiterbeschäftigung bei der Stadt Dortmund angeboten.

Begründung
Da wie die Vorlage beschreibt, Trainees in Bereichen eingesetzt werden sollen, in denen zukünftig ein MitarbeiterInnenmangel auftreten könnte, ist davon auszugehen dass viele der TeilnehmerInnen auch eine Anschlussanstellung bei der Stadt bekommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, steht es in der Fürsorgepflicht der Stadt den Trainees eine Weiterbeschäftigung, auch in anderen Fachbereichen, mit einer mindestens einjährigen Dauer anzubieten um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Da die AbsolventInnen bevorzugt in "Mangelbereichen" der Verwaltung eingesetzt werden sollen, bzw. können ist eine Weiterbeschäftigung besonders sinnvoll.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke) begründete den Antrag ihrer Fraktion den Absolventinnen und Absolventen des Traineeprogrammes mindestens einen befristeten Arbeitsvertrag über eine einjährige Weiterbeschäftigung anzubieten.

Rm Weintz (CDU) bekräftigte die Ablehnung des Antrags durch seine Fraktion u. a. dahingehend, dass Vorfestlegungen vermieden werden sollten und die entsprechende Eignung durch die Trainees im Rahmen des Traineeprogrammes nachgewiesen werden kann.

Für ihre Fraktion begründete RM Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) die Ablehnung des o.g. Antrages. Vor dem Hintergrund, dass die Auswahl der Trainees sehr bedarfsorientiert mit der Absicht einer Übernahme erfolgt, soll die Möglichkeit das Beschäftigungsverhältnis bei fehlender Perspektive schnellstmöglich beenden zu können erhalten bleiben.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erläuterte Rm Rettstadt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnte den obigen Antrag der Fraktion Die Linke vom 04.12.2013 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Wiederaufnahme der Traineeprogramme ab dem Haushaltsjahr 2015, um zur Deckung der Personalbedarfe im höheren Dienst beizutragen.

2. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 werden jährlich bis zu drei Trainees bedarfsorientiert eingestellt und für jeweils ein Jahr beschäftigt. Bei einer entsprechenden Leistung wird anschließend eine Übernahme in den höheren Dienst angestrebt, wenn es die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund zulässt und haushaltsrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.


zu TOP 10.6
Wiederbestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11198-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) werden die jetzigen Amtsinhaber


Herr Helmut Engelhardt - Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Herr Hubert Jung - stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses

in ihrer jetzigen Funktion für den Umlegungsausschuss wiederbestellt. Die Amtszeit beträgt weitere
5 Jahre.


zu TOP 10.7
Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10984-13)
Rm Konak (Die Linke) erläuterte die Ablehnung der Verwaltungsvorlage durch ihre Fraktion, da aus ihrer Sicht die Probleme nicht durch Verbote oder Verdrängen der Menschen gelöst werden können.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“.


zu TOP 10.8
Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11252-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt, dass die Mittel für die Leistungsbezüge der Beamtinnen und Beamten entsprechend der jeweiligen Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach
§ 18 TVöD-V bei der Stadt Dortmund jährlich zur Verfügung gestellt werden.


zu TOP 10.9
Personelle Ausstattung der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10562-13)
Rm Weintz (CDU) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die umgehende Einrichtung und Besetzung von
- 2,5 Planstellen in der Unteren Wasserbehörde
(zwei Vollzeitstellen [Verwaltung] und eine Teilzeitstelle [Technik] -50%-) sowie
- 3 Planstellen (vollzeit) in der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde
(zwei Stellen [Verwaltung] und eine Stelle [Technik]

im Vorgriff auf den Stellenplan 2014

und beauftragt das Personal- und Organisationsamt und das Umweltamt, die Besetzungen im Rahmen des gesamtstädtischen Personalbudgets zu realisieren.


zu TOP 10.10
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2014 des
Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11457-13)

Bei Stimmenhaltung von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des
Städtetages Nordrhein-Westfalen am 03. April 2014 in Mülheim an der Ruhr

1. Rm Beer (SPD) 5. Rm Böhm (CDU)

2. Rm Düdder (SPD) 6. Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen)

3. Rm Renkawitz (SPD) 7. Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)

4. Bm Sauer (CDU) 8. Rm Konak (Die Linke)


zu TOP 10.11
Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat des künftigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen CVUA-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11426-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Frau Stadträtin Diane Jägers zum Mitglied des Verwaltungsrates des künftigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes CVUA-Westfalen und Herrn Stadtrat Martin Lürwer zu ihrem Vertreter.


zu TOP 10.12
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11436-13)

Bei Stimmenthaltung von Rm Wächter (NPD) fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Bezirksregierung Arnsberg Herrn Thomas Westphal - Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund

als ordentliches Mitglied in der Gruppe öffentlicher Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund zu benennen.








11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit der EAE durch Überbelegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11275-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11275-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Neue Asylstandorte in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11429-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11429-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Talentförderung von Kindern in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11431-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11431-13-E2) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Kosten für den Ausbau des Dortmunder Flughafens seit 2000
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11432-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11432-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Einnahmen durch eine kommunale Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11468-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11468-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.6
Optimierung des städtischen Ordnungspräsenzdienstes zur Prävention von Wohnungseinbrüchen in der dunklen Jahreszeit
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 11273-13)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 11273-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:43 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Barbara Brunsing
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
stv. Schriftführer


(See attached file: Anlage 1_ Bündnis90 Die Grünen.pdf)
(See attached file: Anlage 2_Fraktion Die Linke.pdf)
(See attached file: Anlage 3_FDP-Bürgerliste.pdf)
(See attached file: Anlage 4_SPD.pdf)
(See attached file: Anlage 5_CDU.pdf)
(See attached file: Anlage 6_FBI.pdf)
(See attached file: Anlage 7_NPD.pdf)