Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 05.07.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Svenja Noltemeyer (B’90) i.V. für Rm Sayize Altundal-Köse (B’90)
Rm Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Barbara Menzebach (CDU) i.V. für Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Klaus-Dieter Kanus (FDP/Bürgerliste)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
sB Kai Neuschäfer (SPD)
sB Nancy Ann Ritschl (Die Linken)
Rm Elke Rohr (SPD) i.V. für Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Dr. Marita Hetmeier (SPD) i.V. für Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)




3. Beratende Mitglieder:

Frank Czwikla i.V. für Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Regina Adams i.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
F.-W. Herkelmann i.V. für Klaus-Dieter Skubich (SoVD)
Rolf Steltzer (Behindertenpol. Netzwerk)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Peter Bartow
Peter Cipa
Jörg Dannenberg
Dr. Annette Düsterhaus
Manfred Hagedorn
Holger Keßling
Ulrike Klingsporn
Susanne Linnebach
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Thomas Walzl

5. Gäste:

Anne Lanfermann


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 05.07.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 29.03.2011
Die Niederschrift (Druckexemplar) wurde Ihnen bereits zur Sitzung am 17.05.11 zur Verfügung gestellt.

2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Aktionsbüros
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03402-11-E1)

2.2 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03514-11-E6)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Veränderungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten im SGB III und SGB II
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2011
(Drucksache Nr.: 04208-11)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Kindergeldabzweigungen
Präsentation

4.2 Begleitservice ÖPNV für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04320-11)

5.2 Aktionen zur Aids- und Sexualaufklärung seit 1996
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04494-11)

5.3 Container der Beratungsstelle KOBER an der Ravensberger Straße
mündlicher Bericht

5.4 EHEC - Aktueller Sachstand
mündlicher Bericht

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

6.2 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)

6.3 Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Auswirkungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04654-11)

7.2 Instrumentenreform der Bundesregierung - Auswirkungen auf Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04655-11)

7.3 Seniorenbüros
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04651-11)

7.4 Unterhaltsleistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04566-11)

7.5 ENVIO
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04637-11)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kleinhans (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt. Die Tagesordnungspunkte 2.2 und 7.1 sowie die Tagesordnungspunkte 3.1 und 7.2 werden im Zusammenhang behandelt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 29.03.2011

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 29.03.2011 wird genehmigt.


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Aktionsbüros
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03402-11-E1)

Herr Weintz (CDU) fragt nach der Zahl der vollzeitverrechneten Stellen bzw. nach Details zu einem Personalschlüssel.

Herr Neukirchen-Füsers (JobCenter) erläutert, dass das JobCenter Dortmund in den Aktionsbüros fünf vollzeitverrechnete Stellen zur Verfügung gestellt hat. Einen Personalschlüssel gibt es nicht. Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) ergänzt, dass die städtischen Mitarbeiter nach Bedarf stundenweise in den jeweiligen Aktionsbüros eingesetzt werden.

Für Herrn Kunstmann (B’90) haben die Aktionsbüros einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb bittet er, sich damit auseinandersetzen, warum es in einigen Bereichen nicht funktioniert. In Westerfilde sieht es so aus, als wäre das Aktionsbüro nur einmal im Monat für zwei Stunden durch das JobCenter besetzt. Im Juli, August und September war es sogar geschlossen. Das bedarf seines Erachtens einer Nachsteuerung, besonders wenn man bedenkt, dass in Westerfilde sehr viele ausländische MitbürgerInnen wohnen. Aufgrund einiger Bemerkungen in der Antwort der Verwaltung entsteht bei ihm das Gefühl, dass auch das Interesse der Stadt daran nicht so groß ist. Infolgedessen muss mehr Werbung gemacht werden, so wie etwa in Eving, wo durch Flyer und Infoschriften, Aushänge und Kontakt mit Vereinen versucht worden ist, auf das Aktionsbüro aufmerksam zu machen.

Frau Grollmann (CDU) vertritt die Auffassung, dass effektiver gearbeitet werden muss. Aktionsbüros, die kaum oder gar nicht genutzt werden, müssen mit anderen Aktionsbüros zusammengelegt oder geschlossen werden.

Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) tritt dem Eindruck entgegen, die Aktionsbüros in Eving wären wegen der Werbung, die vorher dort gemacht wurde, so gut besucht worden. Tatsächlich ist es so, dass die vorhandenen beiden Aktionsbüros geschlossen wurden und ein Büro an anderer Stelle wieder aufgemacht wurde. Das liegt im Grunde daran, dass diejenigen, die es angeht, die Hilfestellung gar nicht wollen und deshalb die Beratungsangebote nicht aufsuchen.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) kann sich dem nur anschließen und weist darauf hin, dass es in Eving zwei Aktionsbüros gab, weil es auch zwei Aktionsräume gibt. Leider ist aber kaum jemand zur Beratung dorthin gekommen. Jetzt wurde aus zwei Büros eins und mit sehr viel Engagement noch einmal geworben. Leider deutet es sich aber an, dass wieder niemand kommt. Er weiß nicht, was man da noch machen soll. In Westerfilde war man am Anfang jeden Tag präsent, und zwar mit einem Mitarbeiter des JobCenters und einem des Sozialamtes. Und niemand kam. Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es überhaupt nicht zu vertreten, diese Aktionsbüros aufrechtzuerhalten. Auch im ersten Aktionsbüro der Stadt an der Dorstfelder Brücke/Rheinische Straße hat das nicht geklappt. Aber am Borsigplatz z.B. läuft es gut, und ähnlich ist es in Scharnhorst. Man täte jedoch gut daran, zur Kenntnis zu nehmen, dass es Aktionsbüros gibt, in denen es nicht läuft, und darauf zu reagieren, wenn die Nachfrage wieder steigen sollte.

Herr Kunstmann (B’90) kann durchaus verstehen, dass Mitarbeiter nicht dort sitzen wollen und Däumchen drehen. Das wäre ein Personalaufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Gleichwohl sollte man nicht nachlassen zu überlegen, wie es an diesen wichtigen Standorten funktionieren könnte.

Für Herrn Neukirchen-Füsers (JobCenter) versteht es sich von selbst, dass die Aktionsbüros wichtige Dienstleistung vor Ort vorhalten. Er betont jedoch noch einmal, dass die Arbeit in den Aktionsbüros auch bei den JobCentern eine zusätzliche Leistung darstellt, für die es jedoch kein zusätzliches Personal gibt. Vor dem Hintergrund ist entschieden worden, bestimmte Dienstleistungen stärker vor Ort erst dann anzubieten, wenn sie denn nachgefragt werden. Die Aktionsbüros haben mittlerweile eine mehrjährige Geschichte, seit 2007 versucht man, sie auszubauen und zu bewerben. Man muss aber auch konstatieren, dass bestimmte Standorte einfach nicht angenommen werden. Und wenn gleichzeitig Leute in der Eingangszone des JobCenters fehlen, kommt man irgendwann zu dem Punkt, sich trotz Ansprache, trotz Werbung, trotz Einschaltung der Kommunalpolitik aus bestimmten Standorten zurückzuziehen und die Mitarbeiter dort zu konzentrieren, wo die Aktionsbüros hervorragend in Anspruch genommen werden. Da gibt es gute Beispiele am Borsigplatz, in Scharnhorst, Hörde oder Wickede. In Eving muss man jetzt abwarten, ab wenn das Angebot definitiv nicht in Anspruch genommen wird, wird man sich auch dort über kurz oder lang zurückziehen, weil alles andere betriebswirtschaftlich nicht haltbar ist.

Für Frau Grollmann (CDU) liegt die Wichtigkeit dieser Aktionsbüros in einigen Stadtbezirken auf der Hand. Sie bittet aber, auch an den demografischen Wandel zu denken, und schlägt vor, evtl. Aktionsbüros und Seniorenbüros zusammenzulegen.

Herr Stankewitz (Sozialdezernat) gibt zu bedenken, dass das wegen der unterschiedlichen Ansätze von Aktions- und Seniorenbüros wenig sinnvoll erscheint. Er geht dann auf die Situation in Westerfilde ein. Begonnen wurde dort, wie in den anderen Aktionsbüros auch, mit Sprechstunden zweimal in der Woche. Weil das aber nicht so angenommen wurde, wie man sich das vorgestellt hat, hat man gemeinsam mit der AWO überlegt, welche Projekte geeignet sind, gerade die Zielgruppe der ausländischen Bevölkerung anzusprechen. Deshalb wurde ein Sprachcafé eingerichtet, und das ist so gut angenommen worden, dass darüber nachgedacht wird, das Angebot niedrigschwellig zu erweitern. Auch in anderen Bereichen, wo es nicht gelungen ist, die Zielgruppe in Form von Sprechstunden zu erreichen, wird versucht, andere Angebote zu finden.

Frau Dr. Hetmeier (SPD) hält es für völlig unstrittig, dass die Aktionsbüros im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt einen ganz herausragenden Stellenwert haben. Gleichwohl begrüßt sie, dass versucht wird, auf die Bedürfnisse vor Ort konkret einzugehen.

Herr Weintz (CDU) vertritt die Auffassung, dass im Zuge der Debatten über Stelleneinsparungen auch im Sozialbereich eine vernünftige Aufgabenkritik vorzunehmen und zu vermeiden ist, dass Leerlauf entsteht. Deshalb bittet er auch hier um etwas mehr Augenmaß und um etwas weniger Wunschdenken.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird damit zur Kenntnis genommen. Die Anfrage der CDU-Fraktion ist erledigt.












zu TOP 2.2
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03514-11-E6)
zu TOP 7.1
Auswirkungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04654-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04654-11-E1)

Die Tagesordnungspunkte 2.2 und 7.1 werden im Zusammenhang behandelt.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Damit ist die Anfrage der CDU-Fraktion erledigt.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Veränderungen bei den Arbeitsmarktinstrumenten im SGB III und SGB II
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2011
(Drucksache Nr.: 04208-11)
zu TOP 7.2
Instrumentenreform der Bundesregierung - Auswirkungen auf Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04655-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04655-11-E1)

Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 7.2 werden im Zusammenhang behandelt.

Neben einer Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04208-11-E2) wird folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04208-11-E1) zur Beratung und Beschlussfassung aus dem Rat an den Ausschuss überwiesen:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages in der Ratssitzung am 26.05.11.

Wir bitten Sie zudem darum, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundestagsfraktionen, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NW, die Dortmunder Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie den Beirat des JobCenters Dortmund von diesem Beschluss inkl. Begründung in Kenntnis zu setzen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Gesetzesentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktlichen Instrumente“ ab.
Der Wegfall der bewährten Entgeltvariante bei den Arbeitsgelegenheiten und der Jobperspektive ist nicht zu begründen.
Die Neuregelungen zu den Arbeitsgelegenheiten sind hinsichtlich der Reduzierung der Kostenstruktur höchst problematisch und führen dazu, dass erforderliche Qualifizierungen und sozialpädagogische Begleitungen über die Trägerpauschalen nicht mehr abgebildet werden können.
Die geplante Einrichtung einer neuen Förderung zusätzlicher Beschäftigung ist bei Beibehaltung der bisherigen Fördermöglichkeiten verzichtbar und überflüssig.
Der Rat der Stadt sieht die Umsetzung dieses Gesetzesentwurfes mit großer Sorge wegen erheblicher negativen Folgen insbesondere für die langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund und wegen zusätzlicher Belastungen für den städtischen Haushalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in der Weise zu überarbeiten, dass bewährte und sinnvolle Förderinstrumente ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Örtliche und dezentrale Beschäftigungsstrukturen sind in Kooperation mit den Kommunen und den anerkannten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern zu stärken und wieder mit den notwendigen Eingliederungsmitteln auszustatten.
Wünschenswerte und erforderliche Förderketten sind unbürokratisch und für die betroffenen Menschen passgenau und ineinandergreifend im Rahmen der Weiterentwicklung der Förderinstrumente zu ermöglichen.
Das entsprechende Gesetz ist dem Bundesrat zur Mitentscheidung zuzuleiten und nicht nur zur Kenntnisnahme.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die sozialpolitischen und finanziellen Auswirkungen aus der geplanten Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente insbesondere im Bereich des SGB II bzw. der öffentlich geförderten Beschäftigung
im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darzustellen und zu bewerten.


Begründung :
Ende Mai wird das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktlichen Instrumente“ beraten und diesen sodann zur Beratung in den Bundestag weiterleiten.

Das Gesetz soll am 01.04.12 in Kraft treten. Leider ist bis jetzt nur eine Kenntnisnahme für den Bundesrat vorgesehen.

Die grundsätzliche Herangehensweise, das stark differenzierte Fördersystem im SGBIII und SGBII zu konzentrieren und zu entbürokratisieren ist zu begrüßen.


Auch einzelne Veränderungen im Gesetzesentwurf wie z.B. die zielgerichtete Neustrukturierung der Leistungen für junge Menschen, die Zusammenfassung der Eingliederungszuschüsse oder der Umbau der Leistungen für Selbständige sind durchaus sinnvoll.

Im Kern beinhaltet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch einen sozialen Kahlschlag bei den Förderinstrumenten im SGB III und besonders im SGB II, der ganz offensichtlich den drastischen Kürzungen beim Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit und bei den Eingliederungsmitteln für die Jobcenter ab diesem Jahr folgt.

Ganz besonders zu kritisieren ist die geplante Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung. Der Wegfall der AGH-Entgeltvariante ist unerklärlich. Dieses Instrument ermöglicht bzgl. Förderhöhe, Einsatzmöglichkeiten und Dauer eine individuelle Förderung von Menschen, die ansonsten keine Chancen auf dem 1.Arbeitsmarkt haben.

Der Wegfall des Instruments der Jobperspektive ist nicht hinnehmbar. Dieses Instrument hat für Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen. Kaum ein Instrument hat in den letzten Jahren eine so erfolgreiche Wirkung gehabt. Insbesondere die Möglichkeiten der Förderung auch in der privaten Wirtschaft haben sich in Dortmund positiv ausgewirkt und einem Ausgrenzen und Abdrängen in geschlossene 2. Arbeitsmärkte entgegengewirkt. Dieses Instrument muss in der grundlegenden Form dringend erhalten bleiben. Die Finanzierung muss durch die Einbeziehung eingesparter passiver Lohnersatzleistungen langfristig abgesichert werden.

Die Neuregelungen bei den Arbeitsgelegenheiten sind mit Blick auf die Reduzierung der Kostenstruktur kritisch zu bewerten. Auch weiterhin muss Spielraum für erforderliche Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung ermöglicht werden. Dies trifft besonders auf spezielle Personengruppen wie U25, Alleinerziehende, Migranten etc. zu. Die Maßnahmen müssen auch zukünftig ihrer Funktion als Beginn einer Förderkette gerecht werden können.

Der Wegfall qualifizierender und stabilisierender Förderelemente verhindert eine notwendige berufliche Entwicklung und birgt somit die Gefahr einer dauerhaften Abschottung innerhalb eines 2. Arbeitsmarktes. Die Übergänge in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse werden erschwert.

Insofern sind qualifizierende und stabilisierende Unterstützungsanteile unverzichtbar.
Die geplante Einrichtung der neuen Förderung zusätzlicher Beschäftigung ist bei Beibehaltung der bisherigen Fördermöglichkeiten verzichtbar und überflüssig.

Die geplante Neuregelung wird nicht nur sozialpolitische Folgen für die betroffenen Menschen mit sich bringen, die dringend auf passgenaue Fördermaßnahmen angewiesen sind.
Damit wird auch Arbeitslosigkeit in Großstädten zementiert und werden anerkannte Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger in ihrer Existenz gefährdet.

Nicht zuletzt wird der Haushalt der Stadt Dortmund durch diese geplante Neuausrichtung belastet.
Menschen werden länger im Hilfebezug verbleiben und weiterhin kommunale Leistungen wie die Kosten der Unterkunft in Anspruch nehmen müssen.

Durch die Kürzung der Trägerpauschalen ist bei der Sozialverwaltung bei der Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen im Konzern Stadt Dortmund ein Zuschussbedarf zu befürchten.
Alle diese negativen Effekte aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf, die sich in anderen Großstädten in ähnlicher Weise ergeben, müssen daher dringend verhindert werden.

Herr Neukirchen-Füsers (JobCenter) stellt die Veränderungen mittels einer PowerPoint-Präsentation vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) dankt für die Darstellung der Probleme, die auf die Stadt zukommen. Er hätte sich bessere Botschaften gewünscht, denn die geschilderten Realitäten sehen dann doch eher düster aus.

Für Frau Weyer (SPD) hat sich an der Aktualität des Antrags, der vom Rat überwiesen wurde, auch nach der letzten Lesung im Bundestag nichts geändert. Die Auswirkungen des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs wird Dortmund massiv spüren. Nachdem die Eingliederungsmittel für das JobCenter in diesem Jahr bereits halbiert worden sind, sind jetzt noch weitere gravierende Einschnitte zu erwarten. Und anstatt neue Perspektiven zu schaffen und neue Förderketten zu erschließen, werden die alten zerschlagen, und es gibt immer mehr Hemmnisse. Was die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, hat mit einem Sozialstaat überhaupt nichts mehr zu tun. Deswegen sollte der Ausschuss ein deutliches Signal nach Berlin senden, daher bittet sie, der Resolution zuzustimmen.

Auch Herr Langhorst (B’90) dankt für die detaillierte Darstellung. Er findet die gerade skizzierten Szenarien sehr dramatisch. Trotz oft widerstreitender Betrachtung des Nutzens von Resolutionen hat er an dieser Stelle den Eindruck, dass sich ein Appell der Stadt an die Bundesregierung tatsächlich lohnen wird, zumal die Beschlusslage auf Bundesebene noch nicht abschließend klar ist. Deshalb unterstützt seine Fraktion die Resolution und hofft, dass sie zum Umdenken führt. Zu seiner Anfrage führt er aus, dass das Schicksal derjenigen, die bisher in einer Arbeitsgelegenheit/Entgeltvariante beschäftigt waren und zukünftig keiner Förderung mehr unterliegen, niemanden kalt lassen kann, genauso wenig wie die Frage der Struktur- oder Beschäftigungsinitiativen in Dortmund, die unter diesen Entwicklungen völlig zu zerbrechen drohen. Er würde sich freuen, zur nächsten Ausschusssitzung von Seiten der Verwaltung eine Einschätzung dazu bekommen, wie sich das auf die soziale Infrastruktur auswirkt. Deshalb bittet er um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) berichtet, dass sich auch der Verwaltungsvorstand mit diesen Fragen beschäftigt hat. Vor dem Hintergrund der in der letzten Woche vorgelegten Arbeitslosenzahlen und der Tatsache, dass die erste Lesung in Berlin stattgefunden hat, stand das natürlich sehr stark unter der Frage, welche Auswirkungen auf Dortmund zukommen. Der Verwaltungsvorstand sieht sehr kritisch, was in den bekannten Bereichen, in denen langzeitarbeitslose Menschen Perspektiven gefunden haben, alles weg bricht. Das wird gravierend sein. Deshalb hofft man, dass sich in Berlin noch etwas tut, denn man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Stadt finanziell nicht einspringen kann, wo die Mittel wegfallen.

Im Zusammenhang mit ihrer Anfrage fragt Frau Ritschl (Die Linke) nach der Umsetzung des Beschlusses, der im Rat zur lebenswerten Nordstadt gefällt wurde, wonach die 930 Jobber ein Konzept erhalten sollten und die Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfolgen sollte.

Frau Zoerner (Sozialdezernentin) konstatiert, dass im Protokoll dazu etwas anderes steht. Es handelt sich keineswegs um einen Beschluss, sondern um den Auftrag, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich um die Vielzahl von Anträgen und Vorschläge kümmern und zu gegebener Zeit im Rat berichten sollte. Im Hinblick auf die geforderte Umwandlung verdeutlicht sie, dass die Kommune nicht einstellt. d.h. dass sie kann an der Stelle keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse schaffen.

Frau Grollmann (CDU) bittet bei der Debatte nicht zu vergessen, dass die Arbeitslosenzahlen von über 4 Millionen auf 2,9 Mio. gesunken sind. Der Regierungsentwurf befindet sich zurzeit in der politischen Diskussion. In einer Rücksprache mit dem Bundesministerium wurde ihr versichert, dass es entgegen der Behauptung in diesem Antrag weiterhin möglich ist, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern, auch können die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten künftig von Trägern betreut werden. Und auch wenn sich die Höhe der Grundpauschale und der Mittel für die Personalkosten noch in der Diskussion befinden, können die Teilnehmer gleichwohl ergänzend an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen der Stabilisierung teilnehmen und Unterstützung nach § 45 SGB II zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen erhalten. Als Fazit bleibt ihr festzustellen, dass die Resolution einen starken populistischen Ansatz hat, der mit der Realität wenig im Einklang ist und aufgrund dessen ins Leere läuft. Ihre Fraktion lehnt den Antrag daher ab

Für Herrn Taranczewski (Vorsitzender, SPD) macht es wenig Sinn, auf eine Gesetzgebung einwirken zu wollen, die der Bundestag bereits beschlossen hat, aber solange das Gesetzgebungsverfahren noch im Gange ist, besteht durchaus eine Chance, und das ist ja die Absicht der Resolution. Vom JobCenter konnte jeder gerade erfahren, dass es kaum Arbeitsplätze für wenig oder gar nicht qualifizierte Menschen gibt. Die Jobperspektive war eine der Fördermöglichkeiten, die in Dortmund sehr weitergeholfen hat, genau diesen Personenkreis zu fördern. Und Dortmund hat nun einmal einen hohen Bestand an Langzeitarbeitslosen mit geringer oder überhaupt keiner Qualifikation. Es geht nicht darum, die Bundesregierung zu kritisieren, sondern die Situation einer Großstadt zu beschreiben, die durch den Strukturwandel in diese Lage gekommen ist. Der Aufschwung wird hoffentlich viele treffen, und auch in Dortmund wird es viele geben, die darüber wieder in Arbeit kommen. Aber es wird auch einen hohen Anteil an Menschen geben, der nicht mehr gefördert werden kann und die mit all ihren Problemen in die Perspektivlosigkeit geschickt werden. Das will seine Fraktion verhindern, und daher ist es ihr Anliegen, die Bundesregierung daran zu erinnern, dass es nicht nur Fachkräfte gibt, die darauf warten, endlich wieder eingegliedert zu werden, sondern auch Menschen, die perspektivlos sind. Und für die ist es sehr wichtig, dass die Kommunen Instrumente erhalten, um dem entgegenzuwirken.

Auch Herr Niermann (DPWV) teilt die Einschätzung, dass die Ziele, die in den letzten Jahren verfolgt wurden, durch das, was geplant ist, absolut konterkariert werden. Da werden SGB II-Empfänger von der Entwicklung am Arbeitsmarkt abgekoppelt, da wird sinnvolle Beschäftigung genommen und keine vernünftigen Alternativen gesetzt. Deshalb unterstützen die freien Träger die Resolution uneingeschränkt. Zu den Trägerpauschalen sind sich die Träger übergreifend einig, dass für maximal 150 Euro keine AGH mehr angeboten werden, weil den Menschen, die eingesetzt werden sollen, weder eine vernünftige Begleitung geboten werden kann noch wird man qualitative Angebote vor Ort in Seniorenzentren, in Kindergärten oder wo auch immer machen können, die man ruhigen Gewissens als Dienst an der Gesellschaft bezeichnen kann. Deshalb werden die Wohlfahrtsverbände da aussteigen, und das hat auch Folgen für die Beschäftigten. Schließlich bittet er nicht zu unterschätzen, dass die Finanzierung eines Eingliederungstitels auch Geld nach Dortmund holt, z.B. als Kofinanzierung für EU-Projekte, für Bundes- oder Landesprojekte. Das wird dann in der Form nicht mehr gelingen und ist ein weiterer wesentlicher Grund, warum die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände es für extrem wichtig hält, dass jeder im Bund „die Räder dreht, die er noch drehen kann“.

Frau Weyer (SPD) kann die Haltung der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen, der Vortrag von Herrn Neukirchen-Füsers war real, die Einlassungen von Frau Grollmann hingegen wirklichkeitsfern. Die CDU ist ihres Wissens auch im Trägerausschuss des JobCenters vertreten. Sie empfiehlt daher, sich einmal aus dessen Sicht berichten zu lassen.

Frau Middendorf (CDU) widerspricht dem vehement, zumal es auch in der Landes-SPD Gegner der Jobperspektive gibt. Im Übrigen wird ihre Fraktion über diese Instrumente noch intensiv sprechen, aber ein Bundesgesetz wird im Bund verabschiedet und nicht in Dortmund oder NRW. Und auch wenn Dortmund für das Ruhrgebiet sicherlich von herausragender Bedeutung ist, sollte sich der Rat um seine eigenen Sachen kümmern und nicht immer die Seiten verschieben und Bundespolitik betreiben.

Frau Dr. Hetmeier (SPD) hält den vorangegangenen Beitrag für einen wunderbaren Appell dafür, warum auch die CDU dem Antrag zustimmen sollte. Denn damit soll etwas für Dortmund bewirkt werden, es geht um 950 Arbeitsgelegenheiten, die in dieser Stadt eingesetzt werden. Wenn das nicht mehr möglich ist, dann fehlt diese Arbeit und das, was in der Vergangenheit damit gemacht wurde. Und wenn es in Zukunft keine Jobperspektive mehr gibt, dann trifft das nicht nur die sozialen Träger. Die Konsequenz daraus ist, dass die Stadt Dortmund in hohem Maße zusätzliche Leistungen erbringen muss, und gerade deswegen müsste es eigentlich allen klar sein, die Resolution mitzutragen.

Frau Ritschl (Die Linke), die den Antrag ansonsten befürwortet, wird bei dem Passus über Arbeitsgelegenheiten aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mitstimmen.

Es wird daher Einzelabstimmung gewünscht, wobei Punkt 3 des Antrages durch den Vortrag von Herrn Neukirchen-Füsers (JobCenter) bereits erledigt ist.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt bei 14 Ja-Stimmen und 8-Nein-Stimmen folgenden Punkt des Antrages der SPD-Fraktion an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Dortmund lehnt die Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Gesetzesentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktlichen Instrumente“ ab.
Der Wegfall der bewährten Entgeltvariante bei den Arbeitsgelegenheiten und der Jobperspektive ist nicht zu begründen.
Die Neuregelungen zu den Arbeitsgelegenheiten sind hinsichtlich der Reduzierung der Kostenstruktur höchst problematisch und führen dazu, dass erforderliche Qualifizierungen und sozialpädagogische Begleitungen über die Trägerpauschalen nicht mehr abgebildet werden können.
Die geplante Einrichtung einer neuen Förderung zusätzlicher Beschäftigung ist bei Beibehaltung der bisherigen Fördermöglichkeiten verzichtbar und überflüssig.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sieht die Umsetzung dieses Gesetzesentwurfes mit großer Sorge wegen erheblicher negativen Folgen insbesondere für die langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund und wegen zusätzlicher Belastungen für den städtischen Haushalt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt bei 15 Ja-Stimmen und 7-Nein-Stimmen folgenden Punkt des Antrages der SPD-Fraktion an:

Beschluss:

2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Dortmund fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in der Weise zu überarbeiten, dass bewährte und sinnvolle Förderinstrumente ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Örtliche und dezentrale Beschäftigungsstrukturen sind in Kooperation mit den Kommunen und den anerkannten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern zu stärken und wieder mit den notwendigen Eingliederungsmitteln auszustatten.
Wünschenswerte und erforderliche Förderketten sind unbürokratisch und für die betroffenen Menschen passgenau und ineinandergreifend im Rahmen der Weiterentwicklung der Förderinstrumente zu ermöglichen.
Das entsprechende Gesetz ist dem Bundesrat zur Mitentscheidung zuzuleiten und nicht nur zur Kenntnisnahme.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

Die aus dem Rat überwiesene Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke kann zurzeit nicht abschließend bearbeitet werden, weil der Abstimmungsprozess unter den an der Projektgruppe Beteiligten noch nicht abgeschlossen ist. Sobald das erfolgt, wird die Verwaltung den Gremien das gewünschte Konzept vorstellen.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Kindergeldabzweigungen
Präsentation

Die Präsentation wird nach Beantwortung zahlreicher Fragen zur Kenntnis genommen.

Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Damit ist die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen beantwortet.

zu TOP 4.2
Begleitservice ÖPNV für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03501-11-E4)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die CDU-Fraktion wird sich zu Punkt 1) des vorgelegten Antrages enthalten.

Folgender Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit dieser Einschränkung einstimmig angenommen:


Beschluss:

1) Der Sozialausschuss hält die Einführung eines Begleitservice ÖPNV in Dortmund für eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Angebote für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen.

2) Der Sozialausschuss begrüßt, dass DSW 21, Sozialverwaltung und das Jobcenter Dortmund ein Umsetzungskonzept sowie Finanzierungsmöglichkeiten eines Begleitservices ÖPNV prüfen.
Er bittet alle Beteiligten, die Prüfung schnellstmöglich abzuschließen und die Ergebnisse dem Ausschuss sowie dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen.

3) Die Verwaltung wird aufgefordert, eventuelle finanzielle Auswirkungen der Einrichtung eines Begleitservice ÖPNV auf den städtischen Haushalt rechtzeitig zu den Beratungen des Haushalts 2012 vorzulegen.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011;
hier: Prüfauftrag "Einsatz von Familienhebammen im Gesundheitsamt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04320-11)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04320-11-E1)

Die Bitte um Stellungnahme ist in der Sitzung beantwortet worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich einer Refinanzierung den Einsatz von 2 Familienhebammen im Gesundheitsamt. Die Verwaltung wird beauftragt umgehend entsprechende Förderanträge zu stellen, sobald die Modalitäten hierzu bekannt sind.

zu TOP 5.2
Aktionen zur Aids- und Sexualaufklärung seit 1996
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04494-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht des Fördervereins zur Bekämpfung von Aids e. V. zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Container der Beratungsstelle KOBER an der Ravensberger Straße
mündlicher Bericht

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) informiert, dass das Hilfesystem und das Gesundheitsamt sich seit Inkrafttreten der erweiterten Sperrbezirksverordnung regelmäßig zusammensetzen, um die Lage zu bewerten und Hilfsmaßnahmen neu auszurichten. Der Container an der Ravensberger Straße wurde geschlossen, und das Hilfesystem hat sich insofern angepasst, dass KOBER jetzt verstärkt Beratungen in der Nordstraße macht. Auch die Zuständigkeiten wurden modifiziert. KOBER ist nun für den Straßenstrich und die Kneipen in der Nordstadt zuständig, während die Mitternachtsmission für den Rest der Stadt, die Bordelle und die Linienstraße zuständig ist. Zwischen KOBER und der Mitternachtsmission gibt es regelmäßige Austausche, es werden auch Fallbesprechungen und Helferkonferenzen im Einzelfall durchgeführt. Zur aktuellen Situation ist zu sagen, dass täglich noch etwa 20 Prostituierte angetroffen werden können, die damit ihren Drogenkonsum zu finanzieren, und darüber hinaus gelegentlich bis zu 10 Frauen, die aus Osteuropa stammen. Die drogenabhängigen Frauen sind für das Hilfesystem nur schwer zugänglich, weil sie meist keinen Therapiewunsch haben. Gleichwohl versucht das Hilfesystem immer wieder, sie zu motivieren, eine Therapie zu machen. Im Einzelfall gelingt das auch, aber oft wird eine andere Frau wieder rückfällig und landet auf der Straße. Relativierend erläutert sie, dass in Dortmund ca. 5.000 Drogenabhängige leben, davon sind 800 Frauen. Etwa 140 Frauen prostituieren sich im Laufe eines Jahres, und pro Tag sind etwa 20 Frauen auf dem Strich anzutreffen. Problematisch ist im Moment bei der Straßenprostitution, dass man zwar Kontakt knüpfen und Kondome verteilen kann, dass es aber nicht möglich ist, auf der Straße ausführliche Beratungsgespräche zu führen, weil die Frauen sich damit ja zu erkennen geben. KOBER macht deshalb verstärkt Werbung für die Beratungsstelle in der Nordstraße. Ob Frauen in andere Bereiche der Prostitution ausweichen, in Wohnungen oder Kneipen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht solide zu beurteilen. Das wird aber weiterhin im Blick bleiben.

Frau Dr. Hetmeier (SPD) fragt, wie oft in der Woche und wie lange das Büro in der Nordstraße geöffnet ist, und zum anderen wüsste sie gern, aus welchem inhaltlichen Grund die Zuständigkeit geändert worden ist, Herr Daskalakis (CDU) fragt nach Vergleichszahlen anderer gleich großer deutscher Städte, Frau Ritschl (Die Linke) interessiert sich dafür, was denn jetzt mit dem Container passieren soll und Herr Langhorst (B’90) möchte wissen, wo sich die Prostituierten jetzt aufhalten bzw. ob es Ideen gibt, wie man mittelfristig mit den 20 bis 25 drogenkranken Prostituierten umgehen kann.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) kann die genauen Öffnungszeiten des Büros an der Nordstraße nicht aus dem Kopf benennen, weiß allerdings, dass das Büro Dienstagabend geöffnet ist und an einem Tag in der Woche auch vormittags. Die Änderung der Zuständigkeiten hatte den einfachen Grund, dass KOBER mit Schließung der Ravensberger Straße ansonsten arbeitslos geworden wäre. Die Zahlen von ca. 5.000 Drogenabhängigen in Dortmund sind, im Gegensatz zu vielen anderen Städten, relativ präzise, weil mithilfe eines bestimmten Codes ein Abgleich zwischen Hilfesystem und Ordnungsseite erfolgt ist. Da ist man in der Tat auf 5.000 gekommen, wobei es sich aber nicht ausschließlich um Gebraucher von intravenösen Drogen handelt, sondern auch um Menschen, die Kokain oder ähnliches konsumieren. Es ist davon auszugehen, dass ein ähnlich hoher Prozentsatz auch in anderen Städten suchtkrank ist. Für den Container gibt es keine Verwendung. Und wohin die Frauen gegangen sind, weiß man nicht. Bei den Drogenabhängigen schon jetzt Kondome verteilt, und überall da, wo sie auftreten, wird natürlich mit den Frauen gesprochen und versucht, sie zu motivieren, aus der Prostitution und dem Drogenkonsum auszusteigen. Die Frauen, besonders die drogenabhängigen, deutschen Frauen, wissen auf jeden Fall, wo sie Hilfe bekommen, wenn sie welche benötigen. Das Hilfesystem hat sich zudem verstärkt vernetzt, und es wird auch sehr viel Streetwork gemacht, um auf Hilfsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.

Herr Hoffmann (CDU) ergänzt, dass auch die Polizei nicht weiß, wo die Prostituierten abgeblieben sind. Er verspricht sich ein wenig Aufhellung, wenn die beiden bulgarischen Polizisten wiederkommen, die wirklich viele Frauen und Männer aus Plovdiv persönlich kennen. Von daher ist er guter Dinge, dass alles vernünftig abläuft, man muss nur darauf achten, dass es nachhaltig bleibt.

Der mündliche Bericht wird damit zur Kenntnis genommen.

zu TOP 5.4
EHEC - Aktueller Sachstand
mündlicher Bericht
Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC); Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04746-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zum Thema Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Dortmund-Nordstadt
hier: Ergebnisse des Schlussberichts
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03255-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ergebnisse des Schlussberichts zur Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, Programm Dortmund-Nordstadt zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht zur Optimierung des Übergangs Schule und Beruf und die Handlungsansätze zur Verstetigung der Maßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
(Drucksache Nr.: 03496-11)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet sowohl die abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011 als auch die Ratsvorlage ohne Empfehlung weiter.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.3
Seniorenbüros
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04651-11)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.4
Unterhaltsleistungen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04566-11)

Die Bitte um Stellungnahme wird zuständigkeitshalber an den AKJF abgegeben.




zu TOP 7.5
ENVIO
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04637-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04637-11-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.




Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um
18.30 Uhr.






T a r a n c z e w s k i K l e i n h a n s S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1:

(See attached file: 110705 Instrumentenreform 2012.pdf) (See attached file: Instrumentenreform 2012-Präs 110705.pdf)

Anlage 2:


(See attached file: Kindergeld ASAG.pdf)