Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 18.07.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:04 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Reppin


B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR’in Bonekamp
StR’in Jägers
StR Lürwer
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
StVD Feuler
StAR Pompetzki







Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.06.2013

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09778-13)

3.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09695-13)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/ Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10219-13)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10167-13)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10064-13)

3.6 Stadterneuerungsprogramm 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09875-13)
3.7 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Kreativwirtschaftlicher Inkubator - Unionviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09760-13)

3.8 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde-Zentrum";
hier: Verlagerung von Mitteln zur Sicherung des Projektes F4 "Bürgerbeteiligung"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10146-13)

3.9 Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

3.10 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09842-13)

3.11 Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09428-13)

3.12 CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)

3.13 Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

3.14 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09485-13)

3.15 Zwischenbericht zu den Projekten Metropol-E und ELMO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-13)

3.16 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten

Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)


3.17 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10135-13)

3.18 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10085-13)



3.19 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Hombruch / Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10134-13)

3.20 Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10127-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09749-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Aufgabenübertragung des Betreuungsgeldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10198-13)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-13)

7. Schule

7.1 Robert-Bosch-Berufskolleg und Robert-Schuman-Berufskolleg
hier: Schulrechtliche Standortentscheidung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09788-13)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09214-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09923-13)

9.2 Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10109-13)




9.3 Einführung eines Kombitarifs für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschaftete und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellte Tiefgarage Stadttheater
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10143-13)

9.4 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09526-13-E1)

9.5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10240-13)

9.6 Sparkasse Dortmund: Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Vorstandsmitglied
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10314-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)

10.2 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)

10.3 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)

10.4 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10184-13)

10.5 Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-13)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

3.21 Modernisierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 10104-13)

3.22 Sportplatz Husen-Kurl, Bebauungsplan Scha 145
Hier: Informationen zum Verfahrensstand und Beschluss zur Ertüchtigung des Bestandssportplatzes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 10428-13)

8.2 Öffnungszeiten FABIDO, Übergangslösung im Kindergartenjahr 2013/2014
und erweiterte Öffnungszeiten ab dem Kindergartenjahr 2014/2015.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 10161-13)

Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.06.2013

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.06.2013 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09778-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) vom 10.07.2013 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit folgender Ergänzung dem Rat der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen:

Herr SPD-Fraktionssprecher Locker fordert für jeden Stadtteil eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit einer Formulierungsänderung zu beschließen:

Im Beschlussvorschlag unter III. sollte das letzte Wort „festzulegen“ ersetzt werden durch das Wort „vorzuschlagen“

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013 einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
I. beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd,
II. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen,
III. beauftragt die Verwaltung, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S. 183), in der derzeit gültigen Fassung.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des AUSWI ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09695-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10219-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 10219-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung

1. alternative Ansiedlungs- oder Verlagerungsflächen für an der im Plangebiet ausgewiesenen
Fläche interessierte Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nähe zum Gewerbestandort
Bornstraße zu prüfen.

2. Ausweichflächen für die derzeit im Plangebiet bestehenden Gärten zu prüfen und den
derzeitigen Gartenbewirtschaftern anzubieten.

Begründung:

Die zur Abstimmung stehende Fläche Burgholzstr./Eisenstraße wird derzeit de facto als Grabeland
genutzt. Über die Jahre ist eine gut bewirtschaftete, wertvolle Gartensiedlung entstanden. Durch die
jetzt geplante Änderung des Bebauungsplans und der Ermächtigung zur Erteilung einer
Baugenehmigung würde das Gebiet für die Nutzung und als Grünfläche nicht mehr zur Verfügung
stehen. Um hier sowohl im Sinne interessierter Unternehmen als auch der jetzigen Nutzer eine
Lösung zu finden, bitten wir um eine konstruktive Prüfung der oben genannten Alternativen.“

Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag:

Zu dem o.a. Antrag wird getrennt nach Ziffer 1 und 2 wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt Ziffer 1 mehrheitlich ab.

Ziffer 2 wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet. Diesem wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der NPD zugestimmt.

Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 7).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie i. V. m. den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des
Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – und der Begründung vom 17.06.2013
zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und
41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die
Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für Vorhaben während der
Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB
bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des AUSWI ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10167-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10064-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 3.6
Stadterneuerungsprogramm 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09875-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Kreativwirtschaftlicher Inkubator - Unionviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09760-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

Hierzu liegt vor -> Zusätzliche Informationen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09760-13-E1):

Der Verfahrensstand der beiden Projekte, zu denen die gefassten Beschlüssen aufgehoben werden sollen, ist wie folgt:

Die Teilmaßnahme „Genossenschaftliche Gewerbeentwicklung“ des Projekts „Dienstleistungszentrum Huckarder Straße“, (DS 13051-08) sowie das Projekt „Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“ (DS 03079-11) wurden nicht begonnen. Inhaltlich gehen die Ziele der beiden Projekte in das neue Gesamtprojekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ ein. Der erforderliche Umbewilligungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits gestellt. Die für die o. g. Ursprungsprojekte bewilligten Fördermittel sowie die erforderlichen Eigenanteile der Stad sollen dementsprechend in voller Höhe für das geplante neue Projekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ verwendet werden.“

Unter Berücksichtigung der o.a. Information der Verwaltung und auf Anregung von RM Waßmann wird die Verwaltung gebeten, bis zur Ratsitzung am 18.07.2013, die Finanzierung für das Projekt detailliert aufzustellen.

Mit diesem Auftrag lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“


Hierzu lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2013 (Drucksache Nr.: 09760-13-E2) vor:

… ergänzend zu der o. g. Vorlage und den Informationen, die dem AUSWI in seiner Sitzung am 10.07.2013 vorgelegen haben, ist zur Finanzierung des Projekts „Kreativwirtschaftlicher Inkubator– Unionviertel“ Folgendes auszuführen:

Inhaltliche Grundlage und Voraussetzung für die Finanzierung aus Städtebauförderungsmitteln bildet das integrierte Handlungskonzept Stadtumbau Rheinische Straße (siehe DS Nr.: 07770-07 und 01446-10). Das Handlungskonzept ist ein Rahmen, der notwendige Anpassungen zulässt. So kann auf veränderte Rahmenbedingungen oder neue Bedarfe reagiert werden. Erforderliche Umsteuerungen innerhalb der Gesamtfinanzierung des Programms sind möglich (siehe DS Nr.: 08443-12).

Die Teilmaßnahme „Genossenschaftliche Gewerbeentwicklung“ des Projekts „Dienstleistungszentrum Huckarder Straße“ (300.000 €, DS Nr.: 13051-08) sowie das Projekt „Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“ (200.000 €, DS Nr.: 03079-11) wurden nicht begonnen. Die dafür eingeplanten Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 € (Fördermittel: 400.000 €/Eigenanteile Stadt Dortmund: 100.000 €) werden bei entsprechender Beschlussfassung des Rates zur Finanzierung der beiden Projekte nicht benötigt und fließen in die Gesamtfinanzierung des Stadtumbauprogramms Rheinische Straße zurück.

Das Projekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ ist auf eine Gesamtdauer von 5 Jahren angelegt und soll in zwei Phasen umgesetzt werden:

1. Start- und Erprobungsphase
2. Aufbauphase

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Projektphase
Kosten
Finanzierung
Landes-/ Bundesförderung
Eigenanteil
Stadt Dortmund
Start- und Erpro-bungsphase
535.000 €
Mittel aus Umbewilli-gungen
428.000 €
107.000 €
Aufbauphase
770.000 €
Beantragung JFP 2015
616.000 €
154.000 €

Die Finanzierung des Projekts erfolgt insgesamt im Rahmen des Gesamtprogramms Stadtumbau Rheinische Straße.

Für die Start- und Erprobungsphase sollen bereits bewilligte Mittel in Höhe von 535.000 € (Rückflüsse und Einsparungen) umbewilligt werden. Ein entsprechender Antrag auf Umbewilligung bei der Bezirksregierung Arnsberg ist gestellt. Für die Aufbauphase ist geplant, einen Antrag zum Jahresförderprogramm 2015 zu stellen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des AUSWI vom 10.07.2013 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2013, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.8
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde-Zentrum";
hier: Verlagerung von Mitteln zur Sicherung des Projektes F4 "Bürgerbeteiligung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10146-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.9
Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das vorgelegte Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09842-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.11
Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09428-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2010 zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den vorgelegten Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09485-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 11.07.2013 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, den Beschluss des Rates vom 20.12. 2012 zur Förderung des Energiesparservices der CARITAS umzusetzen und die ggf. fehlenden Mittel alternativ zu finanzieren.

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat auf einen gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD beschlossen, den kommunalen Zuschuss für das Energiesparprojekt der CARITAS für die nächsten drei Haushaltsjahre auf 218.000 Euro jährlich zu erhöhen. Der erhöhte kommunale Zuschuss sollte dabei durch die gleichzeitig zu erwartende Senkung der von der Stadt getragenen Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfängerinnen finanziert werden.

Das Energiesparprojekt der CARITAS bietet BezieherInnen von Arbeitslosengeld II die Möglichkeit, im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen eine Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme aufzunehmen. Damit ist es Teil der kommunalen Arbeitsmarktstrategie, mit der langzeitarbeitslosen Menschen eine neue Perspektive geboten werden soll. Gleichzeitig führt das Projekt durch die Beratungstätigkeit zu Energieeinsparungen in einkommensschwachen Haushalten und damit auch hier zu einer Einsparung von KdU.


Nach Aussage der Verwaltung ist eine Refinanzierung der beschlossenen erhöhten städtischen Zuschüsse durch die erwartete Senkung der Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfängerinnen jedoch nicht zu erwirtschaften. Dem widerspricht die CARITAS und verweist auf deutliche Einsparungen im Rahmen der KdU sowohl durch umgesetzte Arbeitsverhältnisse als auch durch Reduzierung der Energiekosten in Folge des Projekts.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.15
Zwischenbericht zu den Projekten Metropol-E und ELMO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Zwischenbericht der Verwaltung, zu den Mobilitätsprojekten Metropol-E und ELMO, zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.17
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10135-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.18
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10085-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012 zur Kenntnis.




zu TOP 3.19
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Hombruch / Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10134-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.20
Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10127-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

„Hierzu liegt vor à Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10127-13-E1):

Die Bezirksvertretung Mengede hat in ihrer Sitzung am 03.07.2013 die Behandlung der Vorlage
zurückgewiesen und die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungszuständigkeit zu prüfen.

Wegen der Bedeutung der geplanten Betriebserweiterung, der dafür notwendigen Grundsatzentscheidung zur Verlegung des überörtlich bedeutsamen Radweges und der damit
verbundenen Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens ist die Zuständigkeit des
Rates für diese Vorlage gegeben.

Zur Zeit wird juristisch geprüft, ob der formelle Einziehungsbeschluss zum späteren Abschluss des
Einziehungsverfahrens in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fällt.

Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien um
Behandlung der Vorlage.“

Unter Berücksichtigung der o. a. Information der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Gruppe der NPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage Variante F die erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere das straßenrechtliche
Einziehungsverfahren, einzuleiten.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des AUSWI, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.21
Modernisierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10104-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 3.22
Sportplatz Husen-Kurl, Bebauungsplan Scha 145
Hier: Informationen zum Verfahrensstand und Beschluss zur Ertüchtigung des Bestandssportplatzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10428-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lagen die zwei nachfolgenden Empfehlungen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 09.07.2013 vor:

„1. Schallschutzmauer und Kunstrasenplatz am Standort Husener Eichwaldstraße in einem Zug erstellen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion / Drucksache Nr.: 10444-13)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund in der Angelegenheit „Sportplatz Husener Eichwaldstrasse“ einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur Lösung des seit Jahrzehnten schwelenden Sportlärmkonfliktes am Sportplatz Husener Eichwaldstrasse die Errichtung einer Schallschutzwand am westlichen Rand des Sportplatzgeländes. Zeitgleich mit der Errichtung der Lärmschutzwand wird der bestehende Sportplatz, um dem dort ansässigen SC Husen-Kurl nach mehr als fünf Jahren Wartezeit endlich eine Perspektive für den Bestand und die Entwicklung des Vereins zu geben, in einen Kunstrasenplatz umgebaut.

Begründung:
Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund und Mitarbeiter der Umwelt-, Planungs- und Sportverwaltung haben am gestrigen Tag im Rahmen der Einwohnerversammlung in Dortmund-Husen über den aktuellen Sachstand in der Sache berichtet.

Seit mehr als fünf Jahren sucht der SC Husen-Kurl gemeinsam mit Politik und Verwaltung nach einem entwicklungsfähigen Neustandort. Mit der Planung eines Sportplatzes westlich der Kurler Strasse hatte man einen Standort gefunden, der sich jedoch im Laufe eines zweijährigen Planungsprozesses vor wenigen Wochen endgültig als nicht realisierbar herausgestellt hat.

Andere denkbare Ausweichstandorte im Kernbereich aber auch im Randbereich des Siedlungsraumes stehen wegen verschiedener Problemstellungen jedoch nicht zur Verfügung (fehlender städtischer Grundbesitz, Umweltkonflikte, Lärmkonflikte mit Anwohnern, Kostenaspekte).

Als einzige Lösung verbleibt die Entwicklung am bestehenden Standort an der Husener Eichwaldstrasse. Hierzu hat die Verwaltung den Bau einer Lärmschutzwand vorschlagen (Kosten rund 400 T €).

Der ergänzende Austausch des Aschenplatzes durch einen Kunstrasenplatz (Kosten rund 500 T €) ist noch nicht fest terminiert.

Der Rat der Stadt hält eine Entkoppelung der beiden Maßnahmen voneinander für kontraproduktiv und fordert stattdessen die gleichzeitige Durchführung einer umfassenden, beide Probleme lösenden Baumaßnahme.

Die kombinierte Erstellung von Lärmschutzwand und Kunstrasenplatz drängt sich aus baustellenlogistischen und damit auch finanziellen Erwägungen auf. Der zeitlich versetzte Bau zweier Projekte am gleichen Standort bedeutet gleichzeitig auch die zweimalige Baustelleneinrichtung, die zweimalige Belastung der unmittelbaren Anwohner durch Baulärm und -schmutz und die zweimalige intensive Beeinträchtigung der Kinder und Jugendlichen, die dort Schul- und Vereinssport treiben.

Die ausschließliche Erstellung einer Lärmschutzwand erledigt das Nachbarbegehren, das zur Betriebseinschränkungen geführt hat, nur in Teilen, da sich die hier vorgetragene Klage neben dem Lärm ausdrücklich auch auf die Staubbelastung durch den Aschenplatz bezieht.
Dem SC Husen-Kurl ist es auch nicht zuzumuten, mit der qualitativen Verbesserung des Standortes (Kunstrasenplatz) erneut auf einen späteren unbestimmten Zeitpunkt vertröstet zu werden.

Der Verweis darauf, dass auch an anderer Stelle der Stadt Sportvereine auf Verbesserungen der von ihnen benutzten Infrastruktur warten und eine „städtische Rangfolge“ einzuhalten sei, kann nicht gelten.

Schließlich hatte der SC Husen-Kurl die Einschränkung seines Sportbetriebes in den zurückliegenden sechs Jahren deshalb hingenommen, weil die politische Mehrheit im Rat der Stadt Dortmund die Auslagerung und die damit verbundene Erstellung eines Kunstrasenplatzes fest zugesagt und anfinanziert hatte.

Auch deshalb konnte sich der SC Husen-Kurl nicht um die Aufnahme in das städtische Kunstrasenprogramm bewerben. Diese Rücksichtnahme kann aber nun, da die bisher verfolgte und für die Stadt Dortmund finanziell wesentlich belastendere Verlagerung entfällt, nicht zum Nachteil des Vereins ausgelegt werden. Wenn sich der Verein nun gewissermaßen „als Letzter hinten neu einreihen müsste“ käme dies dem Verlust jeglicher Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung gleich und wäre ein herber Schlag für die lokale ehrenamtliche Jugendarbeit, die nur eine begrenzte Zahl von konfessions- und bekenntnisfreien Angeboten vor Ort bereithält.

2. Schallschutzmauer in Verbindung mit Kunstrasenbelag am Standort des Sportplatzes Husener Eichwaldstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion mit B90/Die Grünen / Drucksache Nr.: 10447-13)
redaktionelle Anmerkung: Dieser Antrag wurde in einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit Bündnis 90 / Die Grünen geändert.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig den Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss zu fassen, eine Lärmschutzwand am Rande des westlichen Sportplatzgeländes zu bauen und weiterhin, den Sportplatz zeitgleich mit Kunstrasen zu belegen. Es erscheint sinnvoll, beide Baumaßnahmen gleichzeitig durchführen zu lassen, damit die Anwohner nicht über Gebühr belastet werden und auch der Spielbetrieb nicht länger als nötig unterbrochen werden muss.

Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Baumaßnahmen umgehend Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, damit zügig eine Umsetzung erfolgen kann.

Ungeachtet dessen erwartet die Bezirksvertretung Scharnhorst, dass die zur Zeit laufenden ‚Kunstrasenprogramme’ hiervon nicht tangiert und wie geplant durchgeführt werden.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit den Empfehlungen der Bezirksvertretung Scharnhorst ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09749-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ergebnisse der Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit


zu TOP 5.1
Aufgabenübertragung des Betreuungsgeldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10198-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht zur Einrichtung von drei Planstellen in der Abteilung 50/8 (Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen) im Rahmen der Aufgabenübertragung des Betreuungsgeldes an die Kommunen zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


7. Schule

zu TOP 7.1
Robert-Bosch-Berufskolleg und Robert-Schuman-Berufskolleg
hier: Schulrechtliche Standortentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09788-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09214-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Öffnungszeiten FABIDO, Übergangslösung im Kindergartenjahr 2013/2014 und erweiterte Öffnungszeiten ab dem Kindergartenjahr 2014/2015.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10161-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09923-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.2
Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10109-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.3
Einführung eines Kombitarifs für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschaftete und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellte Tiefgarage Stadttheater
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10143-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.4
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Stellungnahme zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 18.06.2013 vor (Drucksache Nr.: 09526-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hat in ihrer Sitzung am 18.06.2013 beschlossen,

…dem Vorschlag eines TEK-Bau’s auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstraße) nicht zuzustimmen. An der Vorstenstraße gibt es keinen Bürgersteig. Die verkehrliche Situation ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an dieser Stelle eine TEK errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehemaliger Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und - wie bereits beschlossen - das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte zu überprüfen.’

Hierzu nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung:

1. Standortentscheidung

Die Standortentscheidung basiert auf einer Standortuntersuchung, bei der insgesamt sieben Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung geprüft wurden. Der Suchraum war identisch mit den Wohnbereichen im Sozialraum Marten. Der Raum ist abgegrenzt durch bestehende Barrieren, wie mehrere Bahnlinien, eine Autobahn sowie einen Gewässerlauf. Das Gebiet ist insgesamt dicht besiedelt. Das städtische Baulandmonitoring weist in dem gesamten Suchbereich keine Wohnentwicklungsflächen aus.

Die vorgenannten schwierigen Grundbedingungen sowie zahlreiche verschiedene Restriktionen (Hochwasserschutz, fehlende Erschließung, Mobilfunkanlagen, Altlasten und fehlendes Planrecht) führten im Ergebnis dazu, dass kein uneingeschränkt geeigneter Standort identifiziert wurde. Es wurde letztlich der Standort an der Vorstenstraße ausgewählt, weil er sich unter Abwägung aller Belange als vertretbar und machbar erweist.

1.1 Verkehrliche Situation an der Vorstenstraße

Die Erschließungs- und Anfahrtssituation wurde auch im Rahmen der Standortuntersuchung thematisiert. Bei der Vorstenstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, die nicht vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Die Fahrgeschwindigkeit in der Vorstenstraße ist bereits aktuell auf 30 km/h begrenzt. Im Vorfeld einer Bebauung mit einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) wird geprüft, welche Verkehrsregelungen erfolgen können, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, der Kindergartenkinder sowie der Anwohner und Besucher auf ein Minimum zu reduzieren.

1.2 Standortalternativen

- Freifläche/Brachfläche Kasper-Schulte-Str.

Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Weiterhin liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der hier das Ziel „Erhalt von Freiflächen“ formuliert. Auf der Fläche befinden sich starke Grün- und Gehölzstrukturen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan, das Grundstück könnte nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Im Rahmen der o. g. Standortuntersuchung wurde diese Fläche bereits mit einbezogen. Dieser Standort musste aber aufgrund seiner Nähe zu zwei direkt gegenüberliegenden Mobilfunkmasten auf den Häusern Germaniastraße 14 und 18 (Entfernung rund 50 m bzw. 75 m) verworfen werden, da der von der Stadt Dortmund geforderte Mindestabstand von 100 m zwischen Mobilfunkanlagen und sensiblen Nutzungen, wie Kindertagseinrichtungen, Schulen usw. nicht eingehalten werden kann.

- Somborner Straße 8

Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass in der Vergangenheit eine TEK an der Somborner Straße 8 vorhanden war. Das Grundstück ist aktuell bebaut und befindet sich im privaten Eigentum, so dass hier keine TEK entstehen kann.

- Somborner Straße 86

An der Somborner Str. 86 gab es vor dem Jahr 1984 eine Tageseinrichtung für Kinder, die aufgegeben wurde. Das Grundstück liegt neben der Autobahn 40, so dass von starken Lärmeinwirkungen auf das Grundstück auszugehen ist. Aktuell befindet sich hier ein Regenrückhaltebecken, so dass der Standort als TEK nicht in Frage kommt.

2. Bedarfssituation im Stadtbezirk Lütgendortmund

Im Sinne einer dezentralen und flächendeckenden Infrastruktur orientiert sich die Bedarfsplanung für Betreuungsangebote an den Grenzen der Sozialräume (SR) im Stadtbezirk.
Allein im SR Marten werden noch 29 Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und Kindertagespflege benötigt (siehe Tabelle). Zur Abdeckung dieses Bedarfs soll im Wesentlichen der Neubaubau einer TEK an der Vorstenstraße dienen. Hier ist die Einrichtung von 16 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgesehen.

Der vorgeschlagene Standort an der Somborner Str. 8/86 befindet sich im Sozialraum Lütgendortmund und stellt somit keine Alternative für den Sozialraum Marten dar und ist zudem als Standort für eine TEK ungeeignet (siehe Punkt 1.2).

Zur Erhöhung der Betreuungsquote im SR Lütgendortmund dienen im Wesentlichen drei Maßnahmen: Neubau einer TEK im Bereich Somborn. Eine Standortentscheidung steht noch aus. Derzeit befinden sich potenziell geeignete Grundstücke in der Prüfung. Im Rahmen der Bebauung des Urania-Sportplatzes an der Holtestraße wird ein Grundstück für eine TEK reserviert. Als drittes Projekt im SR Lütgendortmund ist die Erweiterung der TEK Volksgartenstraße zu nennen.

Die Verteilung der Plätze in den Sozialräumen des Stadtbezirks Lütgendortmund sieht wie folgt aus:

Sozialraum
Kinder U3
Plätze
Soll 35%
noch einzurichtende Plätze
Lütgendortmund
512
99
179
80
Bövinghausen/Westrich
263
57
92
35
Marten
209
44
73
29
Oespel/Kley
178
54
62
8
Stadtbezirk
1162
254
406
152
Stand: 31.12.2012
Die Planungen zur Erhöhung der Betreuungsquote sehen wie folgt aus:
Sozialraum
Maßnahmeplanung
U3
Plätze

In TEK
Lütgendortmund
TEK Holtestraße
16

Erweiterung TEK Volksgartenstraße
26

TEK im Bereich Somborn
16

Summe SR Lüdo
58
Bövinghausen/Westrich
Aufgrund des ausreichenden Ü3-Angebots und des ausgeschöpten U3-Ausbaupotential in den bestehenden TEK ist hier verstärkt das U3-Angebot in der Kindertagespflege auszubauen

Marten
TEK Vorstenstraße
16
Oespel/Kley
TEK Gehrenstraße
14


88

Ausbau der Kindertagespflegeplätze im StB
ca. 50
Stadtbezirk

ca. 138
Stand: 31.12.2012“
Darüber hinaus lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat die nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2013 vor:

… im Nachgang zu ihrer Sitzung am 18.06.2013 schlägt die Bezirksvertretung Lütgendortmund einen weiteren Alternativstandort für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zu dem Grundstück auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstr.) vor und bittet um Prüfung.

Freifläche hinter der Wohnbebauung an der Somborner Str. 70 – 72
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche Kleingartenanlage dargestellt ist. Weiterhin liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der hier das Ziel Erhalt der Funktion formuliert. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Die Fläche liegt im Außenbereich und wäre nach § 35 BauBG zu beurteilen.

Eine kurzfristige Realisierung mit einer Kindertageseinrichtung ist aufgrund des zu schaffenden Planrechtes für diesen Standort nicht möglich. Das erforderliche Planverfahren kann frühestens 2014 beginnen und es ist von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen. Außerdem liegt das Grundstück neben der Autobahn 40, so dass von starken Lärmeinwirkungen auf das Grundstück auszugehen ist.

Auch aus Sicht des Überflutungs-/Hochwasserschutzes ist das Grundstück wegen seiner unmittelbaren Nähe zum Gewässer „Schmechtingsbach“ bedenklich. Unabhängig davon scheidet diese Fläche ohnehin als Ersatzstandort für Marten, Vorstenstr. aus, da sie nicht in dem Suchraum Marten liegt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit den Stellungnahmen der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.5
Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10240-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.6
Sparkasse Dortmund: Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Vorstandsmitglied
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10314-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2012 zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.07.2013 vor:

Für die SPD-Fraktion merkt Frau Jülich an, dass die Verwaltungsvorlage grundsätzlich positiv beurteilt wird. Hinsichtlich der Internationalen Woche bestehen insbesondere mit Blick auf das Münsterstraßenfest seitens der SPD-Fraktion andere Vorstellungen, die noch intensiv erörtert werden müssen. In diesem Zusammenhang wird das Hoeschparkfest ausdrücklich gelobt.

Eine erfolgreiche Bekämpfung der Drogenkriminalität in der Dortmunder Nordstadt kann nicht bestätigt werden.

Herr Bahr teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sich die Wahrnehmung zu dem Thema Drogen- und Suchtproblematik aus Sicht der Anwohner anders darstellt, als in der Vorlage beschrieben ist. Ein weiter so der Polizei ist jedoch nicht zielführend. Es bedarf anderer Ansätze, wenn man die Dortmunder Nordstadt stärken und den Fortzug der sozial gefestigten Haushalte verhindern will.

Weiterhin wird das Münsterstraßenfest im Rahmen der Internationalen Woche ebenfalls kritisch gesehen, weil es keinen integrativen Charakter hat.

Entgegen der Darstellung in der Verwaltungsvorlage, dass Dortmund gemeinsam mit anderen Großstädten ein sehr gut ausgebautes Drogen- und Suchtkrankenhilfesystem hat, kritisiert Herr Manz für die Fraktion Die Linke, dass diese Angebote den Problemen und dem Bedarf in der Nordstadt nicht gerecht werden. Grundsätzlich fordert er daher eine gesamtstädtische Solidarität zur Lösung der Probleme.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (BV In-N) beschließen einstimmig folgende
Änderungen bzw. Zusätze:

- Seite 4 werden im Fazit / 2. Absatz im ersten Satz die Wörter „sehr
gut“ gestrichen.

- Seite 7 / 2. Absatz / Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Eine Bekämpfung der Drogenkriminalität in der Dortmunder Nordstadt bedarf in Zukunft der Schwerpunktsetzung insbesondere polizeilicher Arbeit.

- Seite 9/10:
Vor dem Hintergrund, dass die Förderung des Quartiersmanagement (QM) Nordstadt zum 14.03.2014 endet, fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, dass bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 eine gesicherte Finanzierung zur Weiterführung des QM berücksichtigt wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit den oben genannten Zusätzen/Änderungen zur Kenntnis.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis und leitete den Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung an den Rat weiter.


zu TOP 10.3
Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 10.4
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10184-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


11. Anfragen
- unbesetzt –


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:04 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

Lars Rettstadt
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
Schriftführer