Niederschrift

über die 6. Sitzung des Schulausschusses


am 29.05.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Helmut Beer i. V. für Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Andreas Wittkamp i. V. für Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Justine Grollmann(CDU
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Svenja Noltemeyer i.V.für Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Wolfram Frebel i. V. f. Axel Kunstmann (ehemals RM B’90/Die Grünen)
sB Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

2. Beratende Mitglieder:

Markus Drolshagen (BPN)


Yusuf Güclü (IR)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Anke Staar (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Renate Tölle
Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Ulrike Klingsporn
Klaus Flesch
Christian Ravagni
Beate Reder
Reyhan Güntürk

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


5. Gäste

Michael Boine (Sprecher der Realschulen)


Hr. Mimberg (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Bruno Köneke (Sprecher der Gymnasien)
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Dr. Norbert Rempe-Thiemann (Sprecher der Hauptschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)


Nicht anwesend waren:

Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Margot Pöting (SPD)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Leon Moka
Bernhard Nolte
Dr. Erich Embacher (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Manegold (Sprecher der technischen Berufskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Schulausschusses,
am 29.05.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 10.04.2013
wird nachversandt


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)

2.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

2.3 Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulentwicklung Sekundarstufe I: Nächste Schritte
Mündlicher Bericht

3.2 Baulicher Zustand Lessing-Grundschlule
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09478-13-E1)

3.3 Dienstleistungszentrum Bildung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09545-13-E2)

3.4 Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09482-13-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)

5.2 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

5.3 Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09652-13)

5.4 2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09767-13)

5.5 Jugendhilfeplanung nach § 80 (1) SchulG
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2013
(Drucksache Nr.: 08774-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08774-13-E1)

5.6 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

5.7 Jedem Kind ein Instrument (Jeki)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09530-13-E2)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulabschlüsse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09793-13)

6.2 Schülerzahlen der Dortmunder Förderschulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09794-13)

6.3 SchulbegleiterInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09816-13)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09816-13-E1)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Erdmann-Rapkay benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit wurde die Tagesordnung um den folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

TOP 6.4 Fortführung der Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10095-13)


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte
3.1 „Schulentwicklung Sekundarstufe I…“ und 3.4 „Weiterentwicklung des schulischen Angebotes…“ im Zusammenhang zu behandeln.

Die CDU-Fraktion bat darum, den

TOP 5.1. Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)

ohne Empfehlung an den Rat weiter zu geben.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2013

Herr Neumann bat um Prüfung seines Wortbeitrages zum TOP 3.1.

Herr Dingerdissen bat um Behandlung der Frage nach der Unterzeichnung der Niederschriften in der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil.

Die Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2013 wurde bis zur Klärung aufgeschoben.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 10.04.2013

Die Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 10.04.2013 wurde bis zur Klärung aufgeschoben.


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09453-13)

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage kurz und bat um Berücksichtigung folgender Anregungen:

- Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks bei Bauvorlagen
- barrierefreiheit sollte gesondert hervorgehoben werden
- barrierefreier Parkraum
- Berücksichtigung von Inklusion bei Neubauten
- Umsetzung der „Erklärung von Barcelona; Die Stadt und die Behinderten“
- DIN-Normen zur Inklusion

Auf die Frage von Herrn Spieß teilte Herr Ravagni mit, bei den „Aktivierbaren Eigenleistungen“ handele es sich um eigene Planungskosten.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Anregungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund:

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.795.000,- € exkl. Abbruchkosten in Höhe von 200.000,- € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 2.615.000,- € und Möblierungskosten in Höhe von 180.000,- € enthalten.
Die Auszahlungen für den Neubau des Gebäudes sowie die Außenanlagen erfolgen in
der Finanzrechnung des Amtes 2D aus den unter der Investitionsfinanzstelle
2D_00803010001, Finanzposition 780.800 veranschlagten Mitteln:

Haushaltsjahr 2013: 10.000,- €
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 1.500.000,- €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen
der Baukosten und der
dargestellten Finanzierung in Höhe von 105.000,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen
dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen für die Ausstattung des Neubaus erfolgen aus dem Budget des StA 40

(Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000001,
Finanzposition 780.500:

Haushaltsjahr 2015: 180.000,- €


Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine zusätzliche
Jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 65 in Höhe von 22.174,- €. Die
Ergebnisrechnung des StA 40 wird ab 2016 in Höhe von 13.846,15 € jährlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen sind bei den StÄ 40 (Auftrag

400301040001) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen
berücksichtigt.
2. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 1-9 HOAI). Der Kostenrahmen für die Abbruchkosten beläuft sich auf 200.000,- €.

Die Aufwendungen für den Abbruch sind in der Ergebnisrechnung des Amtes 3D unter Auftrag 3D0802010009, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:


Haushaltsjahr 2014: 15.000,- €
Haushaltsjahr 2015: 185.000,- €


3. beschließt in Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-NR. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-NR. 04419-11 vom 14.07.2011), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen.

4. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07).

5. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

6. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.


zu TOP 2.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht (Stichtag 01.03.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 3 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4.837.480,- Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Planung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09781-13)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Errichtung des notwendigen Raumbedarfs als Passivhaus (Anbau) im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 895.540,00 €.

Die Kostenschätzung setzt sich aus Baukosten von 875.124,00 € und Möblierungskosten von 20.416,00 € zusammen.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 Kosten i.H.v. 11.232,45 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.
.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsstelle 40O00301014051, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 81.358,00 €
Haushaltsjahr 2014: 284.874,00 €
Haushaltsjahr 2015 481.080,00 €

Gesamt: 847.312,00 €
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 48.228,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Zusätzlich dazu sind bereits im Jahr 2012 aktivierbare Eigenleistungen i.H.v. 38.443,12 € auf die bestehende Anlage im Bau gebucht worden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die weitere Planung für den notwendigen Abbruch der Pausen-WC-Anlagen. Die Kostenschätzung der Planungs- und Abbruchkosten beläuft sich auf 37.000,00 €.

Die Auszahlungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 37.000,00 €
3. die Beauftragung der Städtischen Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Entwurfsplanung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulentwicklung Sekundarstufe I: Nächste Schritte
- mündlicher Bericht –
TOP 3.4
Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09482-13-E1)

TOP 3.1 wurde zusammen mit TOP 3.4 behandelt.

Frau Bonekamp leitete in das Thema zu TOP 3.1 ein und sprach den interfraktionellen Termin zur Schulentwicklung in der Sekundarstufe I vom 22.05.2013 an, bei dem leider nicht alle Fraktionen anwesend waren. Sie dankte für die Diskussion an dem Tag.
Die Teilnehmer seien sich darüber einig geworden, die Planungsprozesse in der Nordstadt zu beginnen, sozialräumlich zu planen und die Ideen der Nordstadtschulen mit einzubeziehen sowie die Elternbefragung durchzuführen. Es bestehe Einigkeit darüber, den von Herrn Dr. Rösner erstellten Entwurf eines Fragebogens in einer weiteren Sitzung zu erörtern und die Elternbefragung zum Schuljahr 2013/2014 umzusetzen. Einbezogen werden sollen die Grundschulen, u. a. die Lessing-Grundschule.

Frau Tölle erläuterte die nächsten Schritte des Dialoges, der alle Interessenpartner von Schule ins Boot holen solle. Es gab vielfältige Änderungen der Schulgesetzgebung (z. B. Veränderung der Richtzahlen für die Klassenbildung an Grundschulen, die Gründung einer neuen Schulform – Sekundarschule) auf Landesebene, die Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung haben. Vor diesem Hintergrund haben bereits verschiedene Veranstaltungen (z. B. Expertendialog, Regionales Bildungsforum, fraktionsübergreifende Gespräche) stattgefunden. In der Bildungskommission wurde begleitend über diese Themen gesprochen und Empfehlungen, auch für den Prozess Schulentwicklung in der
Sekundarstufe I, formuliert. Diese wurde dem Ausschuss vom Oberbürgermeister zur Verfügung gestellt mit der Bitte um Einbeziehung in den politischen Diskurs. Für die Juni-Sitzung des Schulausschusses ist vorgesehen, dass die Mitglieder ihr Votum zur weiteren Verfahrensweise der Verwaltung abgeben.

Herr Spieß stellte die Frage nach dem Verfahrensablauf. Es sei wichtig zu wissen, ob die Verwaltung eine Vorlage erstellt oder ein interfraktioneller Antrag gestellt werde solle, um die Befragung in der Nordstadt zeitnah durchzuführen.

Frau Tölle erklärte, dass es erst eine Vorlage gebe, wenn die Willensbildung auf der politischen Ebene abgeschlossen sei.

Die Vorsitzende sprach das geplante Gespräch mit Herrn Dr. Rösner zur Präsentation und Beratung des Fragebogens an.

Frau Tölle führte dazu aus, dass dieses Gespräch bereits vorbereitet werde.

Herr Neumann verwies darauf, dass in dem fraktionsübergreifenden Gespräch am 22.05.2013 ein Grundkonsens zu den nächsten Schritten der Schulentwicklung in der Sekundarstufe I gefunden worden sei. Deshalb sei kein gesonderter Antrag an die Schulverwaltung nötig.
Man sei sich einig, dass eine Elternbefragung durchgeführt werden solle. Es solle zeitnah in einem nächsten Gespräch mit Herrn Dr. Rösner ein Vorschlag für den Fragebogen unterbreitet werden.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht „Schulentwicklung Sekundarstufe I – Nächste Schritte“ zur Kenntnis.


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (zu TOP 3.4):

„… nach dem Ergebnis der Beratung des TOP 6.3 in der Sitzung des Schulausschusses am
10.04.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung schriftlich

„ die Schülerzahlenentwicklung in der Nordstadt unter Berücksichtigung der Integrativen
Lerngruppen und Auffangklassen sowie der aktuellen Anmeldungen zu den weiterführenden
Schulen darzustellen“.

Die gewünschten Daten wurden tabellarisch ermittelt und sind in der Anlage beigefügt.

Sie basieren für die Schuljahre 2003/04 bis 2012/13 auf den Ergebnissen der Amtlichen
Schulstatistik, welche vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (ITNRW)
jeweils zum Stichtag 15.10. des jeweiligen Schuljahres erhoben werden.

Die aktuellen Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2013/14 wurden
schulformbezogen zu verschiedenen Stichtagen erhoben (siehe dazu ausführlich „Informationen
zu den Ergebnissen des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen der Stadt
Dortmund zum Schuljahr 2013/14“ -Drucksache-Nr. 09461-13).“

Frau Altundal-Köse sprach den sinkenden prozentualen Anteil der nicht-deutschen SchülerInnen an allen Schulformen an und bat um Erklärung. Ein Grund dafür könne die doppelte Staatsbürgerschaft sein.

Herr Dallmann erklärte, dass es sich um einen 10 Jahres-Vergleich vom Schuljahr 2003 bis 2012 handele. Die Schulstatistik beinhalte den Anteil der Ausländer, nach der Definition für die Schulstatistik seien das Mitbürger mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Mittlerweile habe man die Definition „Migrationsanteil“ übernommen, dieser Anteil könne höher sein. Die Statistik zeige im Jahresvergleich, dass der Anteil der Ausländer in allen Schulformen bis auf das Gymnasium geringer geworden ist. Die genauen Ursachen könnten aus den Zahlen nicht entnommen werden.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Baulicher Zustand Lessing-Grundschule
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09478-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Aspekten zum räumlichen und baulichen Zustand des Schulgebäudes der Lessing-Grundschule nehme ich wie folgt Stellung:

Zur Bewertung des baulichen Zustands des Schulgebäudes habe ich die fachlich zuständige
Städtische Immobilienwirtschaft um Information gebeten. Aus immobilienwirtschaftlicher
Sicht befindet sich das Gebäude in einem dem Alter angemessenen, guten und verkehrssicheren
Zustand. Störungsbeseitigungen und Wartungen wurden und werden regelmäßig durchgeführt.
In den Anlagen beigefügt erhalten Sie auf einem Objektdatenblatt zusammengefasste
Informationen über in den vergangenen Jahren durchgeführte Störungsbeseitigungen und
Wartungen sowie abgeschlossene und aktuell in Ausführung befindlichen größeren Instandhaltungsmaßnahmen.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird auch zukünftig dafür Sorge tragen, dass das Schulgebäude sich kontinuierlich in einem verkehrs- und funktionssicheren baulichen Zustand befindet.

Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 14.06.2007 die Aufnahmekapazität der Lessing-
Grundschule, unter Berücksichtigung des seinerzeit vorhandenen Raumangebots, auf 3 Schulzüge festgelegt. Das der Schule zur Verfügung stehende Raumangebot entspricht grundsätzlich den aktuell gültigen „Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
NRW (RdErl. vom 19.10.1995).

Mit einer Bruttogrundfläche von rund 2900 qm entspricht das Flächenangebot dem vergleichbarer
Grundschulgebäude im Stadtbezirk Innenstadt-Nord und anderen Stadtbezirken mit einer
dreizügigen Aufnahmekapazität.

Der Schulstandort hat noch nie über eine eigene Sporthalle verfügt. Der Schulsport wird in
der Sporthalle der benachbarten Schule am Hafen und in anderen außerschulischen
Sportststätten (Schwimmbad, Eislaufbahn) unterrichtet.

Gleichwohl wird in der Fachwelt mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die ministeriellen
Grundsätze für die Aufstellungen von Raumprogrammen, die seit 1995 unverändert gelten,
den Anforderungen nicht mehr ausreichend Rechnung tragen, welche die pädagogische
Arbeit in Grundschulen heute stellt (u.a. Individuelle Förderung, dreijährige Schuleingangsphase,
Gemeinsamer Unterricht, offener und gebundener Ganztagsbetrieb).

Im Schulgebäude der Lessing-Grundschule gibt es aus schulorganisatorischer Sicht nachvollziehbare Verbesserungsbedarfe, vor allem im Bereich notwendiger Funktionsräume (Verwaltungs-,Differenzierungs- und Beratungsräume) und des Ganztags. Auch ist es unbestritten wünschenswert, dass der Schulsport direkt am Schulstandort unterrichtet werden kann.

Grundlegend kann die räumliche Situation der Lessing-Grundschule nur durch den Neubau
eines Schulgebäudes, welches in seiner quantitativen und funktionalen Gestaltung den pädagogischen Zukunftsanforderungen entspricht, und einer Sporthalle geändert werden. Um mit
der Planung einer Investitionsmaßnahme in dieser Größenordnung im Rahmen der „Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen“ beginnen zu können,
bedarf es eines Auftrags an die Verwaltung. In dem vom Rat beschlossenen Haushalt 2013
und der mittelfristigen Finanzplanung 2013-2016 sind entsprechende Mittel bisher nicht vorgesehen.

Unabhängig davon wird der Fachbereich Schule mit der Schulleitung der Lessing-
Grundschule noch einmal intensiv ausloten, ob und mit welchen kurzfristigen Maßnahmen
die gegenwärtige räumliche Situation verbessert werden kann….“


Die Vorsitzende begrüßte die auf der Zuschauertribüne anwesenden Lehrer, Eltern und Schüler der Lessing-Grundschule.

Herr Spieß merkte an, dass die Verwaltung die Anfrage der SPD-Fraktion nicht ausreichend beantwortet habe. Die Stellungnahme bedürfe der Erörterung.

Frau Altundal-Köse verwies auf den vorletzten Absatz der Stellungnahme, der zusammenfassend darstellt, dass die Situation der Schule nur durch den Neubau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle geändert werden könne. Das sei im Haushalt 2013 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2013 – 2016 nicht vorgesehen. Zur Umsetzung sei ein politischer Auftrag notwendig.

Frau Bonekamp bestätigte den schlechten baulichen Zustand der Schule und führte aus, dass sie sich für eine Neubewertung der notwendigen Baumaßnahmen einsetzen werde.
Ca. 1 Mio. € sei bereits in zwingend notwendige Maßnahmen wie z. B. Brandschutz investiert worden. Die Lessing-Grundschule müsse ins Gesamtkonzept Dortmunder Norden einbezogen werden.

Herr Neumann erklärte, dass die Anfrage und die Stellungnahme sehr informativ gewesen seien. Wichtig sei jetzt, sinnvolle und kurzfristige Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Eine Anpassung der Prioritätenliste sei nur über eine entsprechende Verschiebung einer bereits beschlossenen Schulbaumaßnahme möglich. Die offene Kommunikation mit den Eltern über diese Anpassung müsse dann durch die Politik sichergestellt werden.

Herr Dingerdissen führte aus, dass die Stellungnahme keine Vorschläge zur Verbesserung der widrigen Umstände innerhalb kürzerer Zeit beinhalte. Die Situation müsse gravierend verbessert werden, um einen guten Unterricht durchzuführen.

Frau Erdmann-Rapkay zeigte sich erschüttert über den Zustand. Veränderungen im pädagogischen Bereich sollten auch eine Anpassung im räumlichen Bereich erfahren.

Herr Spieß nahm nochmals kritisch Stellung. Er erwarte entsprechende Antworten auf die gestellten Fragen, um über Handlungsempfehlungen beraten zu können.

Frau Altundal-Köse sah den bereits von ihr genannten Absatz der Stellungnahme als Auftrag für die Politik an, die Schule auf die Prioritätenliste zu bringen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass dieses Vorhaben erst in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 ff aufgenommen werden könne.

Frau Staar erklärte, dass schnellstmöglichst eine Lösung gefunden werden müsse. Die Eltern und Lehrer hätten Angst und Sorge um die Gesundheit und Entwicklung der Kinder.

Herr Neumann sprach die Notwendigkeit eines Neubaus an, es dürften jedoch keine Versprechungen gemacht werden, die nicht eingehalten werden könnten. Es müsse aber Überlegungen zu kurzfristigen Lösungen geben.

Frau Bonekamp wies darauf hin, dass die Prioritätenliste aktuell von den FB23, 65 unter Beteiligung von FB 40 angepasst und voraussichtlich im III. Quartal dem Ausschuss vorgelegt wird.

Frau Raddatz-Nowack unterstrich, dass die Prioritätenliste aktuell durch Ratsbeschluss legitimierte Maßnahmen beinhalte. Neue Maßnahmen können über einen politischen Beschluss aufgenommen werden. Dies führt in der Konsequenz zu Verschiebungen anderer Maßnahmen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bat um schriftliche Beantwortung der in der Diskussion aufgekommenen Fragen bis zur nächsten Sitzung.


zu TOP 3.3
Dienstleistungszentrum Bildung
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09545-13-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
“dortmunderschule” ist eine Initiative der Dortmunder Wirtschaft. Sie hat sich die Aufgabe
gestellt, ihre Erfahrungen aus der Unternehmensführung und der Personalwirtschaft zur
Verfügung zu stellen und dabei zu helfen, die Bildungsqualität in Dortmunder Schulen zu
stärken und das Ansehen des Bildungsstandortes Dortmund zu verbessern. Die Unternehmerinitiative hatte dem Oberbürgermeister die Idee eines „Dienstleistungszentrums Bildung“ vorgestellt. Der Oberbürgermeister hat den Fachbereich Schule beauftragt, ein Projekt
„Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB)“ zu entwickeln. Die Überlegungen sollen sich
zunächst auf den Fachbereich Schule konzentrieren.

Die Leistungen des Fachbereichs Schule sind in erster Linie auf das System Schule ausgerichtet.
Im Projekt „DLZB“ sollen die „Endkunden“ Schüler und Schülerinnen sowie Eltern
in den Blick genommen werden. Ziele sind der Aufbau einer Servicestelle im Sinne eines
„Portales“ zur Verwaltung zu Fragen rund um das Thema Bildung und die Optimierung der
Dienstleistungen der Schulverwaltung. Das DLZB soll im Rahmen gesetzlicher
Zuständigkeiten als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Bildung herum
entwickelt werden. Orientiert an der Lebensbiografie von Kindern und Jugendlichen soll mehr
Transparenz zu möglichen Bildungswegen in Dortmund hergestellt werden. Bereits
vorhandene Handlungsansätze sollen systematisch in einem Prozess mit den beteiligten
Partnern aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Die Einrichtung des DLZB wird als
fachbereichsinternes Projekt organisiert. Vor dem Hintergrund der bestehenden Finanzsituation
einerseits sowie verschiedener paralleler Entwicklungsprozesse andererseits ist nur
ein schrittweiser Einstieg im Rahmen bestehender Strukturen und vorhandener Ressourcen
realistisch. Die Laufzeit des Projektes ist zunächst auf den Zeitraum 01.05.13 bis 30.11.14
befristet. Das DLZB als Front-Office (1. Projektphase) soll am 01.09.13 eröffnen. Die
Weiterentwicklung und Optimierung der Dienstleistungen und der damit verknüpften
Serviceprozesse der Schulverwaltung (2. Projektphase) soll am 30.11.14 beendet sein.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 zur Kenntnis.

Darüber hinaus bat die Fraktion B’90/Die Grünen um Beantwortung weiterer Fragen zu dem Thema:

- Wird für das Dienstleistungszentrum Bildung städtisches Personal in Anspruch genommen?
- Gibt es einen politischen Beschluss dazu oder nur einen Auftrag des Oberbürgermeisters?
- Werden dazu Parallelstrukturen geschaffen?
- Wo ist innerhalb der Verwaltung das Dienstleistungszentrum Bildung angesiedelt?
- In welcher Form soll das „Front Office“ eröffnen?

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zu o. g. Fragen erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 3.4
Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09482-13-E1)

Der Tagesordnungspunkt wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 3.1 behandelt.


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.2
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09364-13-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„…mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NW ist u. a. die Absicht verbunden, landesweit die „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ (RAA) in neue klare Organisationseinheiten – in „Kommunale Integrationszentren“ – zu überführen.

Die Aufgaben Kommunaler Integrationszentren sind im Erlass und in der Förderichtlinie benannt. Dort werden überwiegend die bewährten Arbeitsbereiche und Schwerpunkte der bisherigen RAA’s beschrieben und führen darüber hinaus zusätzlich Koordinierungs- und Netzwerktätigkeiten sowie die Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen auf (vgl. Seite 109 der Anlage).

Gemäß Beschreibung der zukünftigen Struktur soll die neue Organisationseinheit „Kommunales Integrationszentrum“ bei der Stadt Dortmund im Fachbereich 1 angesiedelt und räumlich untergebracht werden, abgeordnete Lehrerstellen hingegen (räumlich) dem Fachbereich Schule zugewiesen sein.
Die landesseitige Finanzierung der „Kommunalen Integrationszentren“ ist bis 31.12.2017 befristet.

Die SPD-Fraktion bittet, im Schulausschuss folgenden Antrag zu beraten und zur Abstimmung zu stellen:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die über 30 Jahre erfolgreich durchgeführte Integrations-, Beratungs-, und Unterstützungsarbeit der RAA für zugewanderte Menschen in Dortmund fortgesetzt und weiterentwickelt werden muss.

2. Der Schulausschuss erachtet die geplante Aufteilung unterschiedlicher Fachebenen des neuen „Kommunalen Integrationszentrums“ auf mehrere Standorte nicht als sinnvoll. Er fordert deshalb die Verwaltung auf, mittelfristig die Unterbringung an einem zentralen Standort (z.B. ehemaliges/abgängiges Schulgebäude) vorzusehen und die gesamte Organisationseinheit dort zu integrieren.

3. Die bisherigen gut ausgenutzten Schulungsräume sowie die intensiv nachgefragte interkulturelle Bibliothek der RAA in der Burgholzstraße sollen ebenfalls erhalten bleiben und an dem neuen zentralen Standort untergebracht sein.

4. Der Schulausschuss spricht sich auch über das Jahr 2017 hinaus für eine Weiterführung der Aufgaben aus.“


Herr Baran erläuterte die Punkte des SPD-Antrages.

Herr Neumann erklärte die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Vorlage Masterplan.
Dem Antrag der SPD werde nicht zugestimmt. Der Punkt 1 des Antrages sei in Ordnung, Punkt 2 und 3 habe er in der Vorlage nicht wahrgenommen. Dem Punkt 4 könne nicht zugestimmt werden, da müsse erst die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums in den nächsten Jahren abgewartet werden.

Herr Spieß bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Neumann zu den Punkten 2 und 3 des Antrages und verwies auf die Textstelle in der Vorlage - S. 112, 10.4.


Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich (13 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung) den Antrag der SPD-Fraktion.

Herr Neumann merkte an, dass die Beschlüsse zum Tagesordnungspunkt 5.2 Masterplan Migration/Integration nicht richtig wiedergegeben wurden. Darauf habe er bereits in der Ratssitzung hingewiesen.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages und der Ausführungen von Herrn Neumann empfahl der Schulausschuss dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.


zu TOP 5.3
Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09652-13)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion Die Linke), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, mit der Stadt Trabzon (Türkei) eine offizielle Städtepartnerschaft einzugehen.


zu TOP 5.4
2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09767-13)

Der Schulausschuss nahm den 2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Jugendhilfeplanung nach § 80 (1) SchulG
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2013
(Drucksache Nr.: 08774-13)
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08774-13-E1)

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

Der Schulausschuss nahm den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Jedem Kind ein Instrument (Jeki)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09530-13-E2)

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulabschlüsse
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09793-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung um
eine differenzierte schriftliche Aufstellung folgender Punkte:

Wie viele Schüler an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasium haben in den letzten
zwei Schuljahren die Schule verlassen

1. nach der 9. Klasse?
2. nach der 10. Klasse?
3. ohne Abschluss?
4. Wie viele Schüler an Gesamtschulen und Gymnasien haben in den letzten zwei
Jahren Abitur gemacht?“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.2
Schülerzahlen der Dortmunder Förderschulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09794-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung um
eine differenzierte schriftliche Aufstellung der Schülerzahlen für die Primarstufe und die
Sekundarstufe an den einzelnen Dortmunder Förderschulen für die Jahre 2010, 2011 und 2012.“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.3
SchulbegleiterInnen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09816-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09816-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… im Haushalt 2013 sind erstmals 200.000 Euro für den Einsatz von IntegrationshelferInnen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) bereitgestellt worden. Der Schulausschuss hat vor diesem Hintergrund am 23. Januar die Verwaltung einstimmig aufgefordert, schnellstmöglich ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
In der Vorlage der Verwaltung „Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat
beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2012“ (09356-13) ist allerdings
fast gleichzeitig eine Einsparung von 200.000 Euro durch eine Reduzierung der Fallzahl
bei SchulbegleiterInnen durch eine restriktivere Bewilligungspraxis vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung in der Ausschusssitzung um die
schriftliche Beantwortung der unten angeführten Fragen. Wir bitten ferner darum, die
Antworten auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Verfügung zu stellen.
Falls eine schriftliche Beantwortung in der nächsten Sitzung nicht möglich sein sollte,
bitten wir um einen mündlichen Bericht und eine schriftlich Beantwortung im Nachgang der Sitzung:

1. Werden die vom Rat beschlossenen zusätzlichen 200.000 Euro für den Einsatz von
IntegrationshelferInnen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) bereitgestellt?

2. Wie werden SchülerInnen und Eltern darüber informiert, dass eine Finanzierung von
IntegrationshelferInnen in der OGS nun möglich ist? Wie wird insgesamt
sichergestellt, dass die vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel zweckgerecht
verausgabt werden?

3. Wie viele IntegrationshelferInnen in der OGS werden bereits finanziert
beziehungsweise ab wann ist mit einer entsprechenden Finanzierung zu rechnen?

4. Wieso sollen gleichzeitig 200.000 Euro Einsparungen durch eine Reduzierung der
Fallzahl bei SchulbegleiterInnen vorgenommen werden? Bedeutet dies die faktische
Aufhebung des obigen Ratsbeschlusses?

5. Wie soll die angekündigte restriktivere Bewilligungspraxis aussehen? Welche
Kriterien bei der Bewilligung sollen verschärft werden? Sollen im Grundsatz weniger
Kinder von SchulbegleiterInnen unterstützt werden oder soll die Unterstützungszeit
verringert werden?

6. Wurde bereits mit der restriktiven Bewilligungspraxis begonnen beziehungsweise ab
wann soll mit der restriktiven Bewilligungspraxis begonnen werden?

7. Wie verträgt sich eine restriktivere Bewilligungspraxis mit der Entwicklung einer
inklusiven Dortmunder Stadtgesellschaft?

8. Wann wird das vom Ausschuss am 23. Januar einstimmig beschlossene Konzept für
den Einsatz von IntegrationhelferInnen für Kinder mit Behinderung in der Offenen
Ganztagsschule vorgelegt?

9. Gibt es bereits eine einheitliche Anlaufstelle zur Beantragung von
IntegrationshelferInnen? Falls Nein: Bis wann wird eine einheitliche Anlaufstelle in
der Verwaltung eingerichtet sein?

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 6.4
Fortführung der Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10095-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 29. Mai.

Die Verwaltung wird gebeten, die von der Verwaltung gefundene Zwischenlösung zur Fortführung der Schulsozialarbeit im Ausschuss vorzustellen.

Begründung:
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 28. Mai die befristete Fortführung der Schulsozialarbeit bis Mitte 2014 beschlossen und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der großen öffentlichen Debatte und Diskussion sowie der zahlreichen Initiativen zur Fortführung der Schulsozialarbeit halten wir eine unverzügliche Information des Ausschusses für geboten.“

Frau Raddatz-Nowack gab einen aktuellen Sachstand. Sie hob die gute Zusammenarbeit mit den Freien Trägern in Dortmund hervor, mit deren Hilfe es auch gelungen sei, das größte Problem der arbeitsrechtlichen Hürde zu überwinden.
Aktuell könne sie mitteilen, dass die städtischen Kollegen, die zum Freien Träger ISB wechseln werden, eine Frist bis zum 31.05.2013 haben, ihr Einverständnis zu erklären.
Zur nächsten Sitzung werde eine Vorlage zur Zwischenlösung der Schulsozialarbeit erstellt.

Frau Bonekamp dankte ebenfalls für die gute und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit. Die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter durch die städtischen und Freien Träger werde zu gleichen Konditionen erfolgen. Die Kontinuität an den Standorten solle beibehalten werden.
Bundes- und landesweit müsse jedoch weiterhin Unterstützung gefordert werden. Die Finanzierung sei bis zum Schuljahresende 2014 sichergestellt. Die Leistungen sollten den Städten dauerhaft zur Verfügung stehen und die Schulsozialarbeit dauerhaft etabliert werden.
Sie erklärte, es sei geplant, die Verträge bis zum Ende des nächsten Schuljahres abzusichern. Der Städtetag spreche sich gegenüber dem Bund dafür aus, die nicht verausgabten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – BuT - für den Fortbestand der Schulsozialarbeit bis zum Ende des Jahres 2014 zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gebe es bis jetzt keine weitere Finanzierungszusage.

Der Ausschuss begrüßte die Interimslösung, die Verstetigung der Schulsozialarbeit solle jedoch weiter voran gebracht werden.Wichtig sei die Frage der weiteren Finanzierung, die noch nicht geregelt sei. Der Bund sei nicht für die Finanzierung des Personals zuständig, sondern das Land.

Frau Raddatz-Nowack erläuterte die Finanzierung näher. Die BuT-Mittel seien wie folgt aufgeteilt: es gebe zum einen Gelder für die BuT-Leistungen, zum anderen habe der Bund den Kommunen zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit bis Ende 2013 zur Verfügung gestellt - in Form der Beteiligung in einer bestimmten Höhe an den anteiligen Kosten der Unterkunft. Damit werde die Finanzierung der Schulsozialarbeit sicher gestellt.
Es gebe momentan den Streitpunkt, welche Bundesmittel zur weiteren Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet werden können. Die nicht verbrauchten Leistungsmittel könnten einer Rückzahlungspflicht unterliegen.Für die nicht verausgabten Mittel für die Schulsozialarbeit aus den Jahren 2012 und 2013 erwarte der Bund keine Rückzahlung. Diese werden für die Finanzierung bis Mitte 2014 genutzt. Der Deutsche Städtetag und die Bundesratsinitiative unterstützten die Möglichkeit, auch die nicht abgerufenen Gelder der BuT-Leistungen für die weitere Finanzierung zu verwenden.Sollte dem zugestimmt werden, könne das Programm bis Ende 2014 verlängert werden. Zur grundsätzlichen Frage der Finanzierung der Schulsozialarbeit gebe es eine Diskussion, ob es eine Bundes- oder Landesangelegenheit sei. Das Bildungs- und Teilhabepaket sei als unbegrenzte gesetzliche Leistung im SGB II verankert, inhaltlich verknüpft mit der Schulsozialarbeit, die von Menschen umgesetzt werden müsse. Logisch sei eine unbefristete Weiterbeschäftigung, um diese Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sicherzustellen. Streitpunkt sei die Finanzierung durch Bund oder Land.


Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.10 Uhr.




S c h n i t t k e r E r d m a n n – R a p k a y F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundige Bürgerin Schriftführerin