Niederschrift

über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 23.11.2010
Saal Hanse



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Beckmann
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Greskamp
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert


Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Frau Krampe, 51/2
Frau Becker, 50/6 – 1



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 23.11.2010, Beginn 17:00 Uhr,
Saal Hanse

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Einführung eines neuen Mitglieds

1.2 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.09.2010

2. Einwohnerfragestunde

3. Information: Integrationshelfer/innen für Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht und an Förderschulen
Es berichtet Jutta Krampe, stellvertretende Bereichsleiterin Erzieherische Hilfen im Jugendamt.

4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

4.1 UN-Behindertenrechtskonvention und Arbeitsplanung 2011
Vorschlag zur TO ()
(Drucksache Nr.: 02321-10)

4.2 Information der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rechtsamtes über die rechtliche Stellung von Blindenführhunden im Landeshundegesetz NRW und Aufforderung an alle städtischen Einrichtungen für den freien und ungehinderten Zugang von ausgebildeten Therapie, Rettungs-, Behindertenbegleithunden und Blindenführhunden
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02614-10)

4.3 Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02621-10)

4.4 Bericht aus dem Schulausschuss am 29.10.10

4.5 Bericht aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

4.6 Bericht aus dem Gestaltungsbeirat

4.7 Bericht aus der AG Sport und Menschen mit Behinderungen
Mitteilung Geschäftsführung

5. Vorlagen

5.1 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02322-10)

5.2 Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

5.3 Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02452-10)

5.4 Ferienspass für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02340-10)

5.5 Stadterneuerung City; Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof
Mitteilung Geschäftsführung
Vorlage wird nachgereicht

6. Verschiedenes
Empfehlung




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet.

Er bittet um eine Gedenkminute für den verstorbenen Herrn Nieft.

Herr Herkelmann stellt anschließend fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Einführung eines neuen Mitglieds

Frau Göleli, Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks für den Integrationsrat, ist nicht anwesend.


zu TOP 1.2
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Greskamp benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte. Herr Beckmann wird an den Beratungen zum TOP 5.4 Ferienspaß für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht teilnehmen.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Herr Herkelmann berichtet, dass die Verwaltung die Vorlage Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung (Drucksache Nr. 02452-10) zurückgezogen habe. Auf seinen Wunsch berichtet Herr Drolshagen über die Vorgeschichte. In der Vorlage wird ausgeführt, dass nur die öffentlich zugänglichen Teile des Schulgebäudes barrierefrei gestaltet werden sollen. So ist es in NRW höchstrichterlich ausgeurteilt. In Deutschland gilt die UN-Behindertenrechtskonvention, die allen Schüler/innen ein Recht auf inklusive Bildung. Auf dieser Basis müssen auch Unterrichtsräume so gestaltet sein, dass sie von Schüler/innen mit Beeinträchtigung genutzt werden können. In diesem Sinne hat Herr Drolshagen zu den in der Vorlage genannten Dezernent/innen Kontakt aufgenommen und auf Abänderung der Planungen gedrängt. Zudem hat er die Haupt-Vertrauensperson für Lehrkräfte in NRW darum gebeten, den Sachverhalt zu recherchieren und eine Änderung der Landesvorgaben anzustreben. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist jetzt, dass die Vorlage zurückgezogen wurde. Frau Vollmer dankt Herrn Drolshagen für sein Engagement. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baumaßnahmen an Schulen zukünftig anders finanziell abzuwickeln. Das neue Verfahren soll eine umfassende barrierefreie Gestaltung auch von Unterrichtsräumen ermöglichen..

Es gab zwei Nachreichungen. Herr Herkelmann schlägt vor, die Vorlage „Stadterneuerung City, Boulevard Kampstraße/Brüderweg, Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof“, unter TOP 5.5 zu behandeln und den Bericht über die Sitzung des Schulausschusses am 11.11.10 unter 4.4. mitzubehandeln.

Bei einer Enthaltung wird die so veränderte Tagesordnung angenommen.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.09.2010

Die Niederschrift über die 4 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 21.09.2010 wurde mit einer Enthaltung genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde

Herr Weiden, Schwerbehindertenvertretung bei Bertelsmann, berichtet, dass im Callcenter Arbeitsplätze für sehbehinderte und blinde Menschen geschaffen werden sollen. Der Integrationsfachdienst ist damit befasst.

Herr Schmidt weist darauf hin, dass sich die Qualität des Behindertenfahrdienstes deutlich verschlechtert hat. Es wird immer schwerer, Fahrten zu den gewünschten Terminen zu bekommen. Ursache dafür scheint der Abbau von Personal, das über die Arge beschäftigt wird, zu sein. Er bittet alle, insbesondere auch die Vertreterin des Seniorenbeirates, sich umzuhören und Erfahrungen mit der Qualität des Angebots zusammenzutragen.

Frau Herzog bittet um eine Initiative, damit die Digital-Anzeigen in den Zügen der Deutschen Bahn auch anzeigen, dass der Zug nicht weiterfährt.


zu TOP 3.
Information: Integrationshelfer/innen für Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht und an Förderschulen
(Drucksache Nr.: 02866-10)
Herr Herkelmann begrüßt Frau Krampe vom Jugendamt. Frau Krampe führt aus, dass das Jugendamt dann zuständig ist für Integrationshelfer/innen für Schüler/innen, wenn diese seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Für Schüler/innen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist das Sozialamt zuständig. Grundsätzlich können Hilfen nur dann gewährt werden, wenn sie erforderlich sind. Wenn die Schule feststellt, dass ohne eine/n Integrationshelfer/in Unterricht in der jeweiligen Klasse nicht möglich ist und die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen, wird ein/e Integrationshelfer/in über § 35 a SGB VIII finanziert. Auch bei Schüler/innen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung entscheidet das Sozialamt unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, ob die Finanzierung einer/s Integrationshelfer/in übernommen wird. Aktuell finanziert das Jugendamt 90 Integrationshelfer/innen, die an 65 Schulen eingesetzt sind. Viele der Schüler/innen, die Integrationshilfe benötigen, sind autistisch. Aufgrund des besonderen Hilfebedarfs der Schüler/innengruppe werden keine Zivildienstleistenden eingesetzt. Das Jugendamt arbeitet mit verschiedenen Trägern zusammen, die u.a. Studierende oder Mitarbeiter/innen im Freiwilligen Sozialen Jahr beschäftigen. Der Einsatz erfolgt je nach Bedarf; die Qualifikation der oder des Integrationshelfer/in richtet sich ebenfalls danach. Eine entsprechende Anforderung erfolgt jeweils über die Rektor/innen der Schulen. Das Sozialamt finanziert eine ähnlich große Anzahl Integrationshelfer/innen, die Gesamtanzahl steigt. Bei einer Finanzierung über das Jugendamt ist die Integrationshilfe für die Eltern kostenfrei.

Inklusive Schule ist – so Frau Krampe – auch in Bezug auf die Gestaltung von Integrationshilfen eine Herausforderung. Dabei sei auch zu klären, wie weit die Zuständigkeit der Schule gehe und wann die der Jugendhilfe einsetze. In Fachkreisen werde aktuell diskutiert, die Zuständigkeit für die Integrationshelfer/innen an Schulen in eine Hand zu geben.

Frau Greskamp hat im AK Nutzbarkeit und Teilhabe diesen Tagesordnungspunkt vorbereitet und dazu Fragen zusammengestellt und einen Antrag vorbereitet. Diese wird sie Frau Krampe schriftlich mitgeben und bittet um eine Beantwortung zur nächsten Sitzung. Frau Schmidt erkundigt sich nach dem Einsatz von Integrationshelfer/innen im Offenen Ganztag. Sie vergewissert sich, ob die Schulen nicht ausreichend auf die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorbereitet sind. Herr Beckmann fragt nach, ob es einen Springer-Pool gibt, wenn Integrationshelfer/innen erkrankt sind. Herr Schmidt regt an, einen Informationsflyer für Eltern und Schulen zu den verschiedenen Verfahrensschritten der Beantragung von Integrationshelfer/innen zu erstellen. Frau Krampe hält es für wünschenswert, wenn es mehr pädagogisches nichtlehrendes Personal an den Schulen gäbe. Nur so könnten weniger Integrationshelfer/innen erforderlich sein. Krankheitsvertretungen regeln die Träger, die die Integrationshefer/innen beschäftigen. Offener Ganztag ist keine unterrichtliche Veranstaltung. Nur für unterrichtliche Veranstaltungen können Integrationshelfer/innen finanziert werden. Ein gemeinsamer Informationsflyer von Sozial- und Jugendamt macht nach Ansicht von Frau Krampe aufgrund der sehr unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren wenig Sinn. Sie wird die vorhandenen Informationen zusammenstellen und den Mitgliedern des Netzwerks über die Geschäftsführung zur Kenntnis geben. Aktuell gibt es eine Verfahrensüberprüfung, deren Ergebnis Ende Januar vorliegen soll.

Herr Herkelmann dankt Frau Krampe für ihre Ausführungen und bittet Frau Greskamp, ihren Antrag zu stellen.

Beschluß:

Bei zwei Enthaltungen beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk den folgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet
· den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie,
· den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und
· den Schulausschuss

um folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer Arbeitsgruppe zum Thema "Integrationshelfer/innen für Schüler/innen" zu initiieren.

Die Arbeitsgruppe soll die Dortmunder Praxis bezüglich
· des Antrags- und Bewilligungsverfahrens,
· der Zuständigkeiten für das Verfahren und
· des Unterrichts und des Schullebens unter Einbeziehung von Integrationshelfer/innen in den Förder- und Regelschulen
betrachten und Verbesserungsmöglichkeiten benennen. Dabei ist die Entwicklung des Zivildiensts und deren Auswirkungen für den Einsatz von Integrationshelfer/innen für Schüler/innen in die Überlegungen einzubeziehen.

An dieser Arbeitsgruppe sollten folgende Institutionen / Teilnehmer/innen mitwirken:
· Eltern behinderter Kinder und Elternorganisationen
· Lehrer/innen; Schulleitungen und Schulamt
· die Anbieter von Integrationshilfen für Schüler/innen
· die Kostenträger
· das Behindertenpolitische Netzwerk.

Die Organisation und Moderation erfolgt in Abstimmung durch das Dezernat für Jugend und Schule und das Sozialdezernat.

Die Arbeitsgruppe stellt den Ausschüssen und dem Behindertenpolitischen Netzwerk erste Ergebnisse im zweiten Quartal 2011 vor.



Herr Mertens bemängelt, dass dieser Antrag nicht schriftlich vorliegt. Herr Herkelmann verweist dazu auf die Geschäftsordnung, die Tischvorlagen ausschließt, Frau Vollmer auf die sehr kurze Vorlaufzeit nach der Sitzung des AK Nutzbarkeit und Teilhabe.


4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

zu TOP 4.1
UN-Behindertenrechtskonvention und Arbeitsplanung 2011
Vorschlag zur TO ()
(Drucksache Nr.: 02321-10)
Herr Herkelmann weist auf die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks hin. Zur Vorbereitung dieses Themas hat sich Frau Meyer bereit erklärt. Frau Schmidt bietet an, über die kommunalen Aufgaben zu berichten, die aus der UN-Konvention resultieren. Frau Vollmer bitte die Arbeitskreise, die Artikel der Konvention, die sie betreffen, aufzubereiten.

Folgender Beschluss erfolgt einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt,

am Samstag, 15. Januar 2011,
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr

eine Klausur durchzuführen, zu der alle Mitglieder, stellvertretenden Mitglieder und die Aktiven aus den Arbeitsgruppen des Netzwerks eingeladen werden.

Themen der Klausur werden die UN-Behindertenrechtskonvention und die Arbeitsplanung für 2011 sein.

Ab 13.00 Uhr wird ein Tisch für ein gemeinsames Mittagessen reserviert.



zu TOP 4.2
Information der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rechtsamtes über die rechtliche Stellung von Blindenführhunden im Landeshundegesetz NRW und Aufforderung an alle städtischen Einrichtungen für den freien und ungehinderten Zugang von ausgebildeten Therapie, Rettungs-, Behindertenbegleithunden und Blindenführhunden
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02614-10)
Herr Schmidt verzichtet auf eine ausführliche Begründung seines Antrags, da die Vorfälle allen Anwesenden bekannt sind. Herr Herkelmann weist darauf hin, dass das Netzwerk die Verwaltung nicht direkt beauftragen kann. Entweder müsse das Netzwerk den Ausschuss für Bürgerdienst, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten, entsprechend zu beschließen, oder das Netzwerk könne sich an den zuständigen Stadtrat wenden. Daraufhin ändert Herr Schmidt den Einstiegssatz in „Die Verwaltung wird gebeten,...“.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird gebeten, dass insbesondere die Mitarbeiter des Rechtsamtes über die besondere rechtliche Stellung des Blindenführhundes im Landeshundegesetz § 17 Satz 1 informiert werden. Des weiteren ist dafür Sorge zu tragen, dass es einen ungehinderten Zutritt für sogenannte Arbeitshunde (Therapie-, Rettungs- und Behindertenbegleithunde sowie Blindenführhunde zu allen städtischen Einrichtungen wie Freizeit-, Bildungs- und Kulturbetriebe, Bürgerämtern, Beratungsstellen usw. haben.


zu TOP 4.3
Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02621-10)
Frau Greskamp bietet an, das Thema im nächsten Jahr im AK Nutzbarkeit und Teilhabe zu bearbeiten. Frau Vollmer bittet darum, dass die Kolleg/innen aus dem Gesundheitsamt zu diesem Termin eingeladen werden.

Das Thema wird vertagt.


zu TOP 4.4
Bericht aus dem Schulausschuss am 29.10.10

Herr Herkelmann berichtet, dass zu dieser Sitzung ein Antrag zum Thema „inklusive Schule“ der grünen Ratsfraktion vorlag. Die Verwaltung sollte die UN-Behindertenrechtskonvention und den Umsetzungsstand sowie das Rechtsgutachten von SoVD und „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ vorstellen und eine Fachveranstaltung zum Thema durchführen. In der Sitzung wurde die UN-Behindertenrechtskonvention und der Sachstand zum gemeinsamen Unterricht und dem Kompetenzzentrum vorgestellt. Diese Bestandteile des grünen Antrags wurden abgelehnt. Zugestimmt wurde, dass die Verwaltung im aktuellen Handeln alles tun soll, um den Prozess der Inklusion zu stützen. Herr Herkelmann äußert sein Erstaunen und seine Erschütterung angesichts der Diskussion und der Beschlusslage im Ausschuss. Herr Drolshagen schwächt diesen Eindruck ab und sieht im Schulausschuss ein gemeinsames Eintreten für eine Entwicklung in die richtige Richtung. Leider sei das Thema in das Parteiengeplänkel geraten.

Herr Drolshagens Bericht aus dem Schulausschuss vom 11.11.10 wurde zur Kenntnis genommen.

zu TOP 4.4
Bericht zur Sitzung des Schulausschusses vom 11.11.10
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02716-10)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Ausführungen von Herrn Drolshagen zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Bericht aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Frau Rischer konnte bisher erst an zwei Sitzungen teilnehmen, weil für ihre beratende Mitgliedschaft erst die Satzung des Jugendamtes geändert werden musste. Zum Geschäftsbericht des Jugendamtes wurde ihr zugesichert, dass zukünftig eine ausführliche Darstellung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und der Unterstützungsangebote erfolgen wird.


zu TOP 4.6
Bericht aus dem Gestaltungsbeirat

Herr Herkelmann berichtet aus der Sitzung am 30.09.10. Dort wurden die Planungen für ein 20-stöckiges Haus an der Kreuzung b 1 / Märkische Straße vorgestellt. Im Erdgeschoss und der ersten und zweiten Etage sollen Ladenzeilen entstehen. Herr Herkelmann hat deutlich gemacht, dass eine Erschließung durch DIN-entsprechende Aufzüge unabdingbar ist. Nur so können Situationen wie im domicil vermieden werden.


zu TOP 4.7
Bericht aus der AG Sport und Menschen mit Behinderungen

Herr Vogel berichtet, dass die AG 2010 4 Sitzungen hatte. Bei Begehungen, Ortsterminen und Einsicht in Planungsunterlagen ging es um das Froschloch, die Sporthalle Goethe-Gymnasium und den Lifter im Südbad. Aktuell arbeitet die AG an einer Projekt – Datenbank. Es werden alle alten vorhandenen Protokolle ausgewertet und die Projekte in eine Datenbank eingepflegt. Die Protokolle werden mit der Datenbank „verlinkt“. Begonnen wurde ein Prozess zur Standardentwicklung. In Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft werden Standards für Sportstätten erarbeitet. Mit den Partnern der Kooperatioonsvereinbarung werden gesüpröche geführt. Das Gespräch mit dem Stadtsportbund hat bereits stattgefunden, als nächstes soll mit der Sportwelt gesprochen werden. Der „Pakt für den Sport“ wurde an einigen Stellen um die Belange der Menschen mit Behinderung ergänzt. Die nächste Sitzung der AG Sport ist am 11.01.2011 um 16.30 Uhr. Ab Januar 2011 übernimmt Frau Dr. Christa Rogge die Koordination und Moderation der AG Sport. Die Stellvertretung bleibt bei Frau Petra Opitz.



5. Vorlagen

zu TOP 5.1
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02322-10)

Frau Greskamp bat darum, über das Stadtbezirksmarketing auch die Ladeninhaber/innen bezüglich einer barrierefreien Gestaltung und Nutzbarkeit ihrer Geschäfte anzusprechen.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Nach längerer Diskussion wird die Kenntnisnahme mit folgenden Ergänzungen verbunden:

Die barrierefreie Gestaltung soll konzeptionell in die Stadterneuerungs- und –umbauprogramme eingearbeitet werden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Absicht, in der Entwicklung der Einzelmaßnahmen beteiligt zu werden. Da vielfach Probleme in Detailfragen entstehen, kann die Beteiligung in den Arbeitsgruppen des Netzwerks erfolgen.



zu TOP 5.2
Masterplan Integration - Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund (MIA-DO) und neue Wege in der Migrations- und Integrationspolitik in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01941-10)

Frau Vollmer weist auf die Veranstaltung am 07.12.10 im Aktionsbüro Borsigplatz hin. Hier sollen Migrant/innen mit Beeinträchtigungen Gelegenheit haben, ihre Anliegen zu äußern, Verbesserungsvorschläge zu machen und Vertreter/innen verschiedener Einrichtungen und Dienste kennen zu lernen. Frau Rischer ergänzt, dass zu dieser Veranstaltung auch Menschen mit Migrationshintergrund und Beeinträchtigung eingeladen sind, die nicht am Borsigplatz wohnen.

Auf Nachfrage stellt sie fest, dass der Masterplan Integration fortgeschrieben wird. Frau Greskamp weist darauf hin, dass das Thema Gegenstand der Beratungen im AK Nutzbarkeit und Teilhabe sein wird.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage „Masterplan Integration – Sachstandsbericht, Einrichtung der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund und neue Wege in der Migrations- und Integrationsarbeit in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteile A und B und brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudebestandes der ehemaligen Vincke-Grundschule für eine begrenzte temporäre Nutzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02452-10)
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 5.4
Ferienspass für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02340-10)

Beschluss
Die Gremien nehmen den beigefügten Bericht zur Kenntnis.

Das Behindertenpolitische Netzwerk spricht sich dafür aus, den Ferienspass für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch in den kommenden Jahren durchzuführen und durch die Stadt Dortmund finanziell abzusichern.

Herr Herkelmann dankt im Namen des Behindertenpolitischen Netzwerks insbesondere der Lebenshilfe für ihr Engagement für dieses Angebot.

Herr Beckmann beteiligte sich nicht an den Beratungen.


zu TOP 5.5
Stadterneuerung City; Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Ausführungsbeschluss Bauabschnitt Petrikirchhof

Herr Drolshagen weist darauf hin, dass für dieses Projekt der gleiche Architekt tätig ist wie für den Boulevard Kampstraße. Im AK Barrierefreies Dortmund wurde die aktuelle Grobplanung vorgestellt. Grundsätzlich sind Bodenindikatoren vorgesehen. Die Detailplanung wird ebenfalls im AK besprochen werden.


zu TOP 6.
Verschiedenes

Frau Greskamp berichtet, dass sich der AK Nutzbarkeit und Teilhabe mit dem Aktionsplan Soziales Stadt und dem Bündnis Soziale Stadt befassen werden. Herr Herkelmann ruft dazu auf, sich gegen die beabsichtigten Mittelhalbierungen einzusetzen.

Frau Vollmer stellt fest, dass sich nur ein Netzwerkmitglied gemeldet hat und Interesse geäußert hat, an einem Konzept für eine Netzwerk-Zeitung, der Überarbeitung des Internetauftritts des Netzwerks und einer Aktivierungskampagne für junge Menschen mit Behinderungen mitzuwirken. Sie bittet um die Zustimmung des Netzwerks, entsprechende Anfragen im Internet und bei der Freiwilligenagentur zu veröffentlichen, Die Netzwerkmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.