(See attached file: Katastrophenschutz_und_Warninfrastruktur.pdf)Niederschrift (öffentlich)
über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 09.11.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 20:40 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas bis 17:50 Uhr
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel bis 20:25 Uhr
Rm Dsicheu Djine bis 20:25 Uhr
Rm Frebel
Rm Noltemeyer
CDU
sB Brunnert
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber
Die Linke +
Rm Zweier
sB Martinschledde
AfD
Rm Garbe i.V. für Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold
Die Partei
Rm Diwisch bis 20:05 Uhr
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda bis 19:45 Uhr
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Ewert, FB 66
Herr Schwiening, FB 66
Herr Vennefrohne, FB 60
Frau Jenks, 3/Dez (Schriftführerin)
Frau Wosny, 8/Dez (stellv. Schriftführerin)
e) Petent*innen
Herr Jakani
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 09.11.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.09.2021
2. Beratung von Eingaben
2.1 Eingabe Autobahnen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21748-21)
2.2 Eingabe Springorumstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21750-21)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 3
3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
3.3 Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Haustier-Boom wegen Corona - Hilfen für Dortmunder Tierheime
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22156-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22156-21-E1)
4.1.2 Waffenbesitz in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22155-21-E1)
4.1.3 Umsetzung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22115-21-E1)
4.1.4 Gehweg-Parken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20495-21-E4)
4.1.5 Situation im Stadtgarten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22142-21-E2)
4.1.6 Rettungs- und Feuerwache Dortmund Sölde/Lichtendorf/Sölderholz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22128-21-E2)
4.1.7 Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage am Südwall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22171-21-E1)
4.1.8 Reinigung von Objekten im öffentlichen Raum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21460-21-E2)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Fremdanzeigen über Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Park- und Straßenraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22458-21)
4.2.2 Einsatz von Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22498-21)
4.2.3 Ausbildungskonzept kommunale Ordnungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22530-21)
4.2.4 Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22470-21)
4.2.5 Einführung einer "SOS-App"
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22496-21)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22496-21-E1)
4.2.6 Bürgerdienste der Zukunft - Bürger*innenfreundlichkeit erhöhen, Mitarbeitende entlasten, Chancen der Digitalisierung nutzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22692-21)
4.2.7 Prüfauftrag - Bürgerdienste für die Zukunft fit machen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22691-21)
4.2.8 Runder Tisch Tierschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22704-21)
4.2.9 Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22703-21)
4.2.10 Kostendeckung der Verkehrsüberwachung steigern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22747-21)
4.2.11 Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22748-21)
4.2.12 Haushaltsplanentwurf des Amts 37
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22749-21)
4.2.13 Scan-Fahrzeuge – Einführung digitaler Parkraumkontrollen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22751-21)
4.2.14 Sprengung einer Weltkriegsbombe am Platz von Novi Sad
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22764-21)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21401-21-E2)
4.3.2 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21106-21)
4.3.3 Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2021
(Drucksache Nr.: 20917-21)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2021
(Drucksache Nr.: 20917-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 20917-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021
(Drucksache Nr.: 20898-21)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22421-21)
5.1.2 Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22672-21)
5.2 Bürgerdienste
5.2.1 Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten- Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22325-21)
5.3 Feuerwehr
5.3.1 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)
5.3.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22504-21)
5.4 Rechtsamt
5.4.1 Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22478-21)
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Die Anlage der Vorlage wurde um die Tabelle ergänzt. Sie befindet sich nun als Seite 82 am Ende der ursprünglichen elektronischen Anlage. Die Nicht-DORAT Mitglieder erhalten die Tabelle in Papierform.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021
(Drucksache Nr.: 21619-21)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Frebel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Auf Vorschlag des Vorsitzenden und des Rm Beckmann (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) werden die TOP 4.2.2, 4.2.9 (Bodycams) und 4.2.13 (Scanfahrzeuge) aufgrund ihres Zusammenhangs mit Pilotprojekten im Rahmen der Änderungen des OBG gemeinsam behandelt.
Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) bittet um die gemeinsame Behandlung der TOP 4.2.4 (Tierschutzbeauftragter) und 4.2.8 (runder Tisch Tierschutz).
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.09.2021
Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.09.2021 wird genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Eingabe Autobahnen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21748-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der NABU-AGs Wald, Botanik, Fledermäuse vom 02.08.2021 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.09.2021 vor:
„…zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Autobahnring ist die obere
Straßenverkehrsbehörde, angesiedelt bei der Bezirksregierung Arnsberg, zuständig. Diese
wurde gemäß des Beschlusses des AUSW im Jahr 2019 (DS-Nr.11953-18) angeschrieben. In
diesem Zuge wurde auch eine Anfrage zu Schallschutzmaßnahmen im Bereich von Autobahnen an den damals zuständigen Baulastträger, Straßen.NRW, gestellt.
Zusammengefasst kommt die obere Straßenverkehrsbehörde zu dem Schluss, dass keine
zwingende Notwendigkeit zur Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h
besteht. Weiterhin wird bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h nur die
Lärmemission der Pkw und nicht der Lkw vermindert. Eine Umsetzung von Tempo 100 auf
dem Dortmunder Autobahnring wurde somit abgelehnt.
Das Umweltamt hat ermittelt, dass durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h je
nach Autobahnabschnitt eine Lärmreduktion von etwa 0,8 bis 1,5 dB(A) gegenüber der
Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw erreicht werden kann. Entsprechend der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
(Lärmschutz-Richtlinien-StV), die bei der Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen
anzuwenden sind, sollen Maßnahmen mit einer Wirkung von weniger als 2,1 dB(A) erst bei
Überschreitung der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle in Betracht gezogen werden.
Dies ist im Stadtbezirk Hombruch auch nach Umsetzung des Lkw-Durchfahrtverbots auf der
B1 nur an vereinzelten Gebäuden der Fall.
Insgesamt gibt es daher derzeit keine Rechtsgrundlage für die Umsetzung von Tempo 100 aus Lärmschutzgründen auf dem Dortmunder Autobahnring.
Bezüglich des Luftimmissionsschutzes sind entlang der Autobahnen keine Überschreitungen
der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV zu erwarten. Dies ergibt sich vor allem aufgrund
von großen Abständen und der damit verbundenen, guten Durchlüftung. Im Stadtgebiet tragen
die Emissionen der KFZ auf den Autobahnen zwar zur Hintergrundbelastung bei, wirken sich
jedoch nur bedingt auf die NO2-Gesamtbelastung aus. Zwar wird die Vegetation auch durch
verkehrsbedingte Luftschadstoffe an Autobahnen und Bundesstraßen belastet, jedoch werden
auch hier, z.B. bei Tempo 130 km/h, die Immissionsgrenzwerte eingehalten.
Für eine Anordnung von Tempo 100 aus Klimaschutzgründen fehlt die obligatorische
Rechtsgrundlage.
Ich bitte daher um Verständnis, dass die Anregung nicht umgesetzt werden kann. …“
Der Petent ist nicht anwesend.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) regt an, die Eingabe an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu überweisen.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehne, da man darin eine weitere Freiheitsbeschränkung für Bürger sehe.
Die Verwaltung sagt zu, die Angelegenheit an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Eingabe Springorumstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21750-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Yassir Jakani vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.10.2021 vor:
„… Herr Jakani weist in seiner Eingabe vom 03.08.2021 auf den Umweg der Anwohner zur Wohnsiedlung Wambeler Heide bzw. Wambeler Holz hin, den diese aufgrund des Durchfahrtverbotes durch die Rüschebrinkstraße auf sich nehmen müssen. Er möchte, dass die Rüschebrinkstraße für Anlieger freigegeben wird. Ich darf an dieser Stelle folgendes vorausschicken: Vor Ort gibt es unterschiedliche Betroffenheiten: Zum einen die direkten Anlieger der Rüschebrinkstraße, die ohne die Sperrung deutlich mehr Verkehr ausgesetzt wären, zum anderen die sog. Hinterlieger, für die sich die Verkehrsbe- bzw. entlastung nicht auswirkt, die jetzt aber Umwege in Kauf nehmen müssen. Die unterschiedlichen Sichtweisen wurden u. a. in der Bezirksvertretung Scharnhorst diskutiert sowie in der Folge im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün. Letztlich hat aber auch die dortige Beratung am 01.12.2020 die Beibehaltung der aktuellen Situation bestätigt. Zu der Eingabe informiere ich wie folgt: Herr Jakani hat sich mit seinem Anliegen bereits am 21.06.2021 per mail an das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit gewandt. Das Tiefbauamt hat Herrn Jakani mit Schreiben vom 05.08.2021 dazu erläutert, dass der Beschluss zum Umbau der Rüschebrinkstraße seinerzeit nicht zuletzt auch auf Bitten der Anwohner gefasst wurde. Ziel der Maßnahme war und ist es, nach neuer Verkehrsführung Springorumstraße/Sinterstraße/ Erschließung Westfalenhütte die Rüschebrinkstraße von dem starken LKW- und weiterem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher wurde die Einfahrt in die Rüschebrinkstraße gesperrt. Zu der vorgeschlagenen Aufhebung der Sperrung und Aufstellung einer „Anlieger frei“- Beschilderung an der Rüschebrinkstraße wurde mitgeteilt, dass das bestehende Durchfahrtverbot jederzeit durch die Polizei kontrollierbar ist, eine „Anlieger frei“-Beschilderung in der Praxis aber nicht. Dann wäre es faktisch wieder jedem möglich, die Strecke zu nutzen. Die Polizei lehnt daher eine Überwachung ab. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat die von Herrn Jakani aufgelisteten Umwege ebenfalls berechnet und kommt auf etwas kürzere Wegstrecken. Gerechnet von den Einmündungen in die Rüschebrinkstraße entstehen für Personen, die aus der Wambeler Heide kommen, Umwege von 1,6 km (einfache Wegstrecke), für Personen, die aus dem Wambeler Holz kommen, entstehen 1,0 km Umweg (einfache Wegstrecke). Ein Hin- und Rückweg ergibt somit einen Umweg von 3,2 km bzw. 2 km. Betroffen davon sind nur die nach Süden weg- und von Süden zuführenden Wege. Abschließend wurde Herr Jakani um Mitteilung gebeten, ob er trotz dieser Erläuterung an seiner Eingabe festhält. Dies hat er per Mail vom 23.08.2021 bestätigt und zusätzlich eine Versetzung des Verkehrszeichens (VZ) 267 „Verbot der Einfahrt“ auf der Rüschebrinkstraße um circa 100 Meter vorgeschlagen. Der Vorschlag wird mit der daraus resultierenden Möglichkeit zur Einfahrt in die Wohnsiedlungen der Wambeler Heide bzw. Wambeler Holz begründet. Bei einer Versetzung des VZ 267 würde es sich jedoch um eine verkehrslenkende Maßnahme handeln. Eine solche Maßnahme bedarf eines neuen politischen Beschlusses, sodass eine einfache Versetzung durch das Tiefbauamt nicht möglich ist. Der Kfz-Verkehr könnte damit über die Wambeler Heide einfahren und im weiteren Verlauf über die Rüschenstraße weiter fließen. Zwangsläufig wäre auf diesem Straßenzug daraus ein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dies entspricht aber nicht dem bislang bekannten Willen der beteiligten politischen Gremien.“
Der Petent Herr Jakani ist anwesend. Er erläutert er die Konsequenzen der Verkehrsregelung für die Anwohner*innen und führt insbesondere finanzielle und umweltbelastende Belange an. Zu der Stellungnahme der Verwaltung erwidert er, die Rüschebrinkstraße sei immer eine Hauptverkehrsstraße gewesen sei, vergleichbar mit der Evinger Straße oder dem Wall, deren Anwohner davon ausgehen, einer gewissen Verkehrsbelastung ausgesetzt zu sein. Eine verkehrsberuhigende Maßnahme sei hier nicht zwingend notwendig gewesen. Es entstehe der Eindruck, dass man einem bestimmten Anwohner nachgegeben habe. Ein Dialog auf Bezirksebene sei trotz mehrerer Versuche bisher nicht zustande gekommen.
Herr Ewert (FB 66) berichtet, eine Lösung für alle Beteiligten sei aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle nicht zu erreichen. Die Interessenlagen der Beteiligten seien nicht zu vereinbaren. Der Anlieger-Verkehr könne nicht ohne umfangreiche Umstellungen der Verkehrsführung durch Signalanlage etc. umgeleitet werden.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) stellt als ehemaliger Bezirksbürgermeister die historische Entwicklung der Verkehrssituation unter Berücksichtigung der Anwohnerbeteiligung dar.
Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) stellt klar, dass man sich bei der Planung auf Bezirksebene intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt habe aber nach wie vor hinter der Entscheidung für die jetzige Verkehrsführung stehe.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) bietet dem Petenten an, den Kontakt zu dem Bezirksbürgermeister von Scharnhorst, Herrn Gollnick herzustellen, so dass auf Bezirksebene noch einmal Gespräche stattfinden können.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Sachstand Coronavirus
Sachstandsbericht aus dem Dezernat 3, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
StR Dahmen teilt mit, dass aktuell der Gesetzesentwurf zur Änderung des IfSG vorliegt. Dieser sehe keinen Lockdown mehr vor, sondern Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Als Angelegenheit von besonderer Bedeutung erwähnt Herr Dahmen die neue Terminsoftware für die Bürgerdienste, die seit 3 Wochen auf der Website der Stadt Dortmund genutzt werden kann. Erwähnenswert sei diesbezüglich insbesondere die Stornierungsfunktion der Software, mittels derer abgesagte Termine unmittelbar wieder freigeschaltet werden und buchbar seien. Für die nächste Sitzung im Dezember kündigt er einen Erfahrungsbericht an.
Herr Kruse (FB 33) stellt die Terminmanagement-Software anhand einer Präsentation der Nutzung im Life-Modus vor und erwähnt zahlreiche Optimierungen der Terminbuchung anhand von Praxisbeispielen.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) weist auf die fehlende Funktion der fremdsprachigen Menüführung hin.
Laut StR Dahmen ist diese Funktion zurzeit noch nicht verfügbar, solle aber nachgerüstet werden.
Herr Kruse ergänzt, dass das Speed-Capture-Gerät im Stadthaus bereits über mehrsprachige Menüführung verfüge.
Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) kritisiert, dass noch zu wenige Nachmittagstermine angeboten würden.
Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) bestätigt dies und weist weiterhin darauf hin, dass das Zeitfenster von einer Stunde zwischen 7 und 8 Uhr morgens als Terminbuchungsmöglichkeit zu klein sei. Weiterhin sei das Angebot von Spontan-Besuchen wünschenswert.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) fordert für Menschen ohne Online-Zugang die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung. Die 50-0 sei nur schwer zu erreichen und die Doline Mitarbeiter buchten keine Termine für Anrufer.
Herr Kruse weist darauf hin, dass es eine Service-Hotline extra für Terminvereinbarungen gebe (50 - 111 50), die vorrangig bedient werde und Doline-Mitarbeiter auch für Terminbuchungen für Anrufer zuständig seien. Er sagt zu, die Mitarbeiter noch einmal entsprechend zu informieren.
sE Gungl kritisiert, dass das Programm für Menschen mit Sehbehinderung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht nutzbar sei.
Herr Kruse stellt klar, dass die Barrierefreiheit, genau wie die Mehrsprachigkeit, nachgerüstet werde. Er erwähnt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, die Anträge auf bspw. Behinderten-Parkausweis schriftlich zu stellen. Das beantragte Dokument werde postalisch an die Heimadresse des Antragstellers zugestellt, so dass diesen Menschen gar nicht der Aufwand eines Besuchs zugemutet werden müsse.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um einen Erfahrungsbericht zum Entfernen von Wahlplakaten nach der Bundestagswahl.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, dass sich die Disziplin der Parteien verbessert und der diesbezügliche Aufwand insgesamt verringert habe.
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) spricht das Problem „Weckdienst für Obdachlose“ durch den KOD werktags in der Innenstadt um 6 Uhr morgens an. Weiterhin bittet sie um Sachstandsmitteilung zum Problem E-Scooter.
StR Dahmen berichtet zum Thema E-Scooter, diesbezüglich sei man sei im Dialog mit der Verkehrsplanungsbehörde. Eine Sondernutzungsgebühr sei zulässig, aber man arbeite an einem Gesamtkonzept zum vernünftigen Gebrauch und Abstellen von E-Scootern
Frau Siekmann erklärt, die Situation von Obdachlosen in der Innenstadt habe sich durch die Corona-Situation verschärft. Da die Menschen keine entsprechenden Räumlichkeiten (z.B. Gasthaus, Drogenkonsum-Räume o.ä.) nutzen konnten, habe sich die Problematik in die Innenstadt verlagert, die Menschen übernachteten zum Teil in Hauseingängen, was den Bußgeld-Tatbestand des „wilden Campierens“ verwirkliche. Da es einen politischen Beschluss gegeben habe, keine Bußgelder zu verhängen, habe man als alternative Maßnahme gemeinsam mit der Polizei mobile Wachen im Bereich des Stadtgartens und des Westenhellwegs installiert, um die Anwohner und Besucher vor Vermüllung, Verschmutzung durch Exkremente etc zu schützen. Sie erläutert das rechtmäßige und verhältnismäßige Vorgehen der Ordnungskräfte und betont, dass darüber hinaus auch die Sozialbehörden in das Lösungskonzept der Problematik involviert seien.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.1.1
Es erfolgt eine Präsentation von Herrn Aschenbrenner (FB 37) zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen „Katastrophenschutz und Warninfrastruktur“ vom 26.07.2021 (s. Anlage).
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) bittet um Information, ob der Einsatz in der Starkregen-Situation im Juli 2021 auf Fehler (Kommunikationslücken u.ä.) analysiert wurde und zu welchen Ergebnissen eine solche Analyse gekommen sei. Er fragt, ob man sich für zukünftige Situationen vorbereite, beispielsweise mit einem nicht angekündigten Probealarm.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um schriftliche Beantwortung der Frage der Fraktion, insbesondere zu der Ausstattung mit Lautsprecherwagen. Er möchte weiterhin wissen, wie die Beurteilung der Warnstruktur im Katastrophenfall erfolge.
Herr Aschenbrenner teilt mit, dass deutlich vereinbarte, an der Bevölkerung ausgerichtete Information und Kommunikation der wichtigste Aspekt bei der Entwicklung von Warnsystemen seien. Nach vielen akuten Notlagen wie Flüchtlinge, Corona, Starkregen sei man jetzt bei der Planung für ein umfangreiches Übungsszenario. Ein weiteres Entwicklungsfeld sei die Prävention. Hier arbeite man mit verschiedenen Akteuren zusammen, z.B. mit Betreibern kritischer Infrastruktur, um zukünftig auf Notlagen besser vorbereitet zu sein und die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung und von Unternehmen zu stärken.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) weist auf die Bedeutung der Mehrsprachigkeit im Warnsystem hin.
Herr Aschenbrenner berichtet, dass entsprechende Einsätze zum Impfaufruf in verschiedenen Sprachen erfolgreich waren. Man arbeite derzeit an einem Forschungsprojekt zu einer Software, die in der Leitstelle eingesetzt werden solle, mit dem Notrufe in jeder beliebigen Sprache entgegengenommen werden könnten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis
zu TOP 3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
zu TOP 6.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:
zu TOP 7.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe. Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.
Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen mündlichen Antrag.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut, die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine entsprechende Kennzahl einzubringen.
Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Haustier-Boom wegen Corona - Hilfen für Dortmunder Tierheime
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22156-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.09.2021 zum Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung vom 14.09.2021 vor:
„…die o.g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Das Aufnahmevolumen von Haustieren im Tierschutzzentrum Dortmund ist in 2021 bis zum
Stichtag 31.08. gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2020 gestiegen, liegt aber dennoch
deutlich unter dem Aufnahmevolumen aus 2019. Die Aufnahmekapazitäten sind in allen
Tierbereichen im Tierschutzzentrum Dortmund demnach nicht ausgelastet. Die aktuelle
Finanzsituation des Tierschutzzentrums Dortmund bis zum Stichtag 31.08.2021 liegt sowohl
hinsichtlich der Einnahmen als auch der Ausgaben innerhalb des geplanten Budgets für den
genannten Zeitraum. Die finanzielle Sachlage im Tierschutzzentrum Dortmund ist daher als
positiv darzustellen.
Die Einholung von Stellungnahmen aller im Tierschutz aktiven gemeinnützigen Vereine im
Dortmunder Stadtgebiet erscheint aus hiesiger Sicht nicht leistbar, zumal diese nicht
auskunftspflichtig gegenüber dem Tierschutzzentrum Dortmund sind. Im Rahmen einer
kooperativen Zusammenarbeit erfolgen jedoch – unabhängig von der aktuellen
Pandemieentwicklung – ein regelmäßiger Austausch mit den gemeinnützigen Vereinen sowie
eine gegenseitige Hilfestellung hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung und
Vermittlung von Haustieren, die auf der Suche nach einem neuen Zuhause sind.“
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) kritisiert, dass der Prüfauftrag nicht ausreichend umgesetzt wurde. Konkret hätte man sich gewünscht, dass eine Anfrage an private Tierschutzvereine getätigt worden wäre.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Waffenbesitz in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22155-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.10.2021 vor:
„… die Fragen der o. a. Fraktion werden wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit gibt es 3004 Waffenbesitzer mit insgesamt 17.783 erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Zu 2.: Die Beantragungen der verschiedenen Erlaubnisse liegen auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Anträge zum Kleinen Waffenschein (KWS) sind lediglich im Jahr 2016 rapide angestiegen. Zu 3.: Alle Waffenbesitzer sind bei Antragsstellung verpflichtet, ein unterschriebenes Formular zur sicheren Aufbewahrung sowie entsprechende Lichtbilder der Tresore und des Aufstellortes einzureichen. Hier gilt gem. Nr. 36.7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz eine sogenannte „Bringschuld“ der Waffenbesitzer. Dennoch werden bei Aktenprüfungen regelmäßig auch fehlende Dokumente angefordert. Bei mangelndem Nachweis der Aufbewahrung wird die Erlaubnis widerrufen. Selbstverständlich finden Vorort-Kontrollen sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt. Die Kontrollen erfolgen verdachtsunabhängig. Seite 2 von 2 Zu 4.: Es gibt ein Informationsportal zum Thema Waffenrecht mit Flyern auf der Internetseite des PP Dortmund. Hinsichtlich der Waffenrechtsänderung wurde zuletzt eine Pressemeldung des BMI mit Hinweis auf die Abgabefristen der Salutwaffen usw. veröffentlicht. Grundsätzlich sind die Waffenbesitzer auf Grund ihrer Privilegierung, Waffen besitzen zu dürfen, jedoch verpflichtet, sich eigenständig über Gesetzesänderungen und deren Konsequenzen zu informieren. Alle Waffenhändler und Vereine im Zuständigkeitsbereich werden kontrolliert Zu 5.: Die Frage ist unverständlich. Waffenbesitzer dürfen die Waffen in dem ständig bewohnten Wohnraum entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sicher aufbewahren. Eine alternative Lösung erscheint nicht praktikabel. (Wo sollten die o. g. 17783 Waffen andernfalls aufbewahrt werden?) Zu 6.: 312 KWS wurden im Jahr 2020 erteilt (372 im Jahr 2019, bisher 109 erteilte KWS im Jahr 2021).“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Stellungnahme der Verwaltung vom 02.11.2021 vor:
„… Auf Grundlage der von der Polizei Dortmund übersandten Antworten bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beantwortung folgender Nachfragen:
1. Lt. Dortmunder Polizei hat jede*r Waffenscheinbesitzer*in im Schnitt 6 Schuss-waffen registriert. Die Polizei wird darum gebeten, die genaue Verteilung mit einer Tabelle oder Grafik darzustellen.
2. Zählen Schützenvereine oder Waffen-Shops als Waffenbesitzer*innen? Werden diese mitgezählt?
3. Nachfrage zur Frage 3 (Kontrollen): Wie viele Kontrollen haben in den letzten 4
Jahren (jeweils differenziert nach Jahren sowie nach Privathaushalt, Waffen-Shop oder Schützenverein) stattgefunden?
4. Darüber hinaus bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung die Frage 5 aus der ersten Bitte um Stellungnahme noch zu beantworten: Wie bewertet die Verwaltung in Anbetracht von Vorkommnissen mit Waffen im öffentlichen Raum und mehr als 3000 offiziellen Waffenbesitzer*innen die öffentliche Sicherheit und ein mögliches Verbot von Waffen im privaten Haushalten?
5. Es werden derzeit Waffenverbotszonen durch die Polizei ausgewiesen. Welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen, um ein Gebiet - temporär und dauerhaft – als Waffenverbotszone auszuweisen? Könnte auch größere Gebiete (zum Beispiele Ortsteile oder Stadtbezirke als solche dauerhaft ausgewiesen werden?).
Der komplette Vorgang soll bitte zur Kenntnisnahme auch an den Polizeibeirat gesendet werden. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Vorsitzende Herr Weber weist darauf hin, dass dieses Thema nicht in der Zuständigkeit des Ausschusses läge, sondern in der des Polizeibeirates. Entsprechend sei die Anfrage der Fraktion B´90/Die Grünen direkt an den Polizeibeirat zu stellen.
zu TOP 4.1.3
Umsetzung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22115-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.09.2021 vor:
„…Frage 1: Es sind 391 Katzenhalter*innen mit insgesamt 614 Freigängerkatzen erfasst.
Frage 2: Zum 18.06.2020 wurden im FB 32 zwei vollzeitverrechnete Planstellen zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung eingerichtet. Die Planstelle der Verwaltungsfachkraft konnte verwaltungsintern besetzt werden. Die Mitarbeiterin hat am 03.11.2020 ihren Dienst im FB 32 aufgenommen. Die Besetzung der Planstelle einer tiermedizinischen Fachkraft erfolgte zum 04.01.2021. Derzeit befindet sich die Mitarbeiterin im Mutterschutz.
Frage 3: Nach Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung wurden durch das Ordnungsamt in enger Abstimmung mit dem TierSchutzVerein Groß-Dortmund e.V. und dem Dortmunder Katzenschutzverein e.V. Flyer und Poster erstellt, die über die Bezirksverwaltungsstellen, örtliche Tierarztpraxen und die Tierschutzvereine verteilt bzw. ausgehangen wurden. Um die Thematik des Katzenschutzes auch später im Jahr in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, wurde im Oktober 2020 in einer zweiwöchigen Aktion auf digitalen Großbildflächen (Infoscreen) in Dortmunder U-Bahnhöfen geworben. Gleichzeitig wurde Ende Oktober auf großflächigen Werbeträgern, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, auf die Kastrationspflicht aufmerksam gemacht Diese Aktion wurde im Dezember 2020 wiederholt. Für Marketing-Maßnahmen standen für das Jahr 2020 einmalig 30.000,- € zur Verfügung. Weitere finanzielle Mittel werden nicht zur Verfügung gestellt, so dass ab 2021 keine Aktionen zur Bewerbung der Katzenschutzverordnung durchgeführt oder geplant werden konnten.
Frage 4: Insgesamt gab es 256 Kostenbeteiligungen für Freigängerkastrationen in 2020 (62 beim TierSchutzVerein Groß-Dortmund e.V., 194 beim Dortmunder Katzenschutzverein). Das Gesamtbudget in Höhe von 30.000,- € wurde vollständig ausgeschöpft. Neben den Kostenbeteiligungen für die Kastration von Freigängerkatzen wurden aus dem Budget auch Kastrationen von freilebenden/ aufgegriffenen Katzen erstattet.
Frage 5: Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund sah für die Beteiligung an Kosten für Katzenkastrationen einmalig 30.000,- € im Haushaltsjahr 2020 vor. Weitere finanzielle Mittel in den Folgejahren sind nicht geplant. Frage 6: Die Verhängung von Bußgeldern war bislang nicht erforderlich. In Einzelfällen wurden Katzenhalter*innen zur Registrierung, Kennzeichnung bzw. Kastration von Freigängerkatzen aufgefordert, dieser Aufforderung sind sie nachgekommen. Einige wenige Fälle sind weiterhin in Bearbeitung.“
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) hält die in der Stellungnahme angegebene Anzahl von Freigängerkatzen für unrealistisch und bittet die Verwaltung, verstärkt auf die Registrierungspflicht für Katzen hinzuwirken. Weiterhin sollten die Faltblätter auf der Website der Stadt Dortmund veröffentlicht werden.
sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet die Verwaltung um Auskunft, warum bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht keine Bußgelder erhoben werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Gehweg-Parken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20495-21-E4)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.10.2021 vor:
„… Frage 1: Die Erfassung der festgestellten Parkverstöße im ruhenden Verkehr erfolgt auf zwei Wegen. Im Regelfall wird der Parkverstoß von einer Außendienstkraft der Verkehrsüberwachung festgestellt, in das Gerät zur mobilen Datenerfassung eingegeben und von dort automatisiert in das Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung durch den Innendienst übertragen. Daneben besteht für die Bürgerschaft die Möglichkeit, festgestellte Parkverstöße als sog. "Fremdanzeigen" an eine Funktionsadresse der Verkehrsüberwachung zu melden. Nach Eingang einer Fremdanzeige prüft der Innendienst diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit und erfasst die Fremdanzeige manuell im Fachverfahren. Daneben werden auch Anzeigen durch den Serviceund Präsenzdienst in das Fachverfahren eingegeben. Das Fachverfahren bietet keine technische Möglichkeit, nach anzeigenden Personengruppen auszuwerten, so dass eine Differenzierung zwischen Anzeigen von Außendienstkräften und Fremdanzeigen nicht erfolgen kann.
Frage 2: Der Refinanzierungsgrad für die Außendienstkräfte im ruhenden Verkehr berechnet sich aus den aktuellen Personal- und Sachkosten im Verhältnis zu den durchschnittlichen Erträgen und beträgt derzeit 1,1.
Anzahl der Verwarn- und Bußgelder im ruhenden Verkehr:
Jahr | Anzahl Verwarngelder | Anzahl Bußgelder |
2018 | 111.346 | 17.960 |
2019 | 110.566 | 26.105 |
2020 | 129.431 | 18.668 |
Aufwendungen für die Außendienstkräfte im ruhenden Verkehr
Jahr | Aufwand (Personal- und Sachkosten) |
2018 | 1.611.874,50 € |
2019 | 1.833.012,37 € |
2020 | 2.632.162,78 € |
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zu der Stellungnahme der Verwaltung folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen sowie ein dazugehöriger Antrag vom 02.11.2021 vor:
„…Warum hat sich der Aufwand von 2019 auf 2020 um rund 1/3 auf 2,6 Mio. € erhöht, während die Verwarngelder im gleichen Zeitraum nur wenig gestiegen und die Bußgelder sogar gesunken sind?
Darüber hinaus bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorlage
Das Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung durch den Innendienst wird um eine technische Möglichkeit ergänzt, um zukünftig zwischen Fremdanzeigen aus der Bevölkerung, Anzeigen durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung sowie Anzeigen des Service- und Präsenzdienstes zu unterscheiden. Ein Zwischenbericht wird bis 03/2022 dem Ausschuss vorgelegt.
Begründung
Durch immer mehr Fremdanzeigen im ruhenden Verkehr erteilt das Ordnungsamt auch immer mehr Verwarn- und Bußgelder bei Verstößen, die auf Dritte zurückzuführen sind. Rat und Ausschuss haben ein berechtigtes Interesse, das Aufkommen der verschiedenen Arten von Anzeigen bzw. deren Anzeigenerstellung nachzuhalten. Darüber hinaus berechnet sich der Refinanzierungsgrad des Außendienstes der Verkehrsüberwachung auch nach dem Ertrag der Verwarn- und Bußgelder der durch ihn selbst erfassten Verstöße. Vor diesem Hintergrund ist eine Unterscheidung nach Fremdanzeigen angebracht, um die konkrete Wirkung des Außendienstes nicht durch Fremdanzeigen zu verzerren.“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, ob der Kostendeckungsgrad aus Sicht der Verwaltung positiv gewertet wird.
sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erkundigt sich, ob Fremdanzeiger eine Rückmeldung des Ordnungsamtes erhalten. Weiterhin bittet er um Auskunft, wie viele Mitarbeiter im Innendienst mit der Bearbeitung der Fremdanzeigen beschäftigt seien, wie hoch der Anteil der Fremdanzeigen sei und wie viele Fremdanzeigen wirklich berechtigt seien.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) kritisiert, dass der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter an fehlenden Umkleidemöglichkeiten scheitere. Diese müssten geschaffen werden, damit diese Aufgabe des Ordnungsamtes hinreichend wahrgenommen werden könne.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen als Prüfauftrag zu formulieren, um vorab den finanziellen und technischen Aufwand feststellen zu lassen. Erst dann sei seine Fraktion bereit, dem Antrag zuzustimmen.
Frau Siekmann (FB 32) stellt klar, dass es sich um unterschiedliche Themen handele und stellt diese und die Unterschiede dar. Zum Thema Kostendeckungsgrad erklärt sie, dass es sich bei der Verkehrsüberwachung um ein Produkt handele, an dem Außen- und Innendienst, die Führungskräfte als auch das Rechtsamt und die Stadtkasse beteiligt sei. Aus diesem Grund könne die Frage nach dem Kostendeckungsgrad nicht ohne weiteres beantwortet werden. Weiterhin stellt sie das Verfahren der Fremdanzeigen dar und nennt die Anzahl und die Entwicklung der Fremdanzeigen, über die momentan noch eine Strichliste geführt werde. Eine differenzierte Aufnahme der Anzeigen sei mit der aktuell genutzten Software einer Anwendergemeinschaft nicht möglich. Um hier eine Differenzierung zu ermöglichen, müssten alle Anwender zustimmen. Die Erfolgsaussichten seien hier gering. Eine Rückmeldung an die Anzeiger erfolge nicht.
StR Dahmen ergänzt, dass von 2019 auf 2020 die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt wurde.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zum Vorschlag von
Rm Goosmann (SPD-Fraktion). Er bittet weiterhin darum, dass auf eine Anpassung der Anwendersoftware zur Differenzierung der Anzeigenaufnahme hingewirkt werde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen ob das Fachverfahren zur weiteren Bearbeitung durch den Innendienst wird um eine technische Möglichkeit ergänzt wird, um zukünftig zwischen Fremdanzeigen aus der Bevölkerung, Anzeigen durch den Außendienst der Verkehrsüberwachung sowie Anzeigen des Service- und Präsenzdienstes zu unterscheiden. Ein Zwischenbericht wird bis 03/2022 dem Ausschuss vorgelegt.
zu TOP 4.1.5
Situation im Stadtgarten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22142-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.10.2021 vor:
„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Bereits seit zwei Jahren erfolgt ein intensiver und regelmäßiger Austausch zwischen dem Ordnungs- und dem Sozialamt. Auch ist das Ordnungsamt ständiges Mitglied in dem seit 2018 neu aufgebautem "Netzwerk Wohnungslosenhilfe", dessen Geschäftsführung beim Sozialamt liegt. Damit haben die städtischen Akteure unmittelbaren Zugang zu den ehrenamtlichen, professionellen und sonstigen Stellen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe. Die Situation im Innenstadtbereich und damit auch im Stadtgarten steht regelmäßig auf der Agenda. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind regelmäßig in den besagten Arealen unterwegs und nehmen Kontakt zu Menschen, insbesondere solchen, die bisher unbekannt waren, auf. Wie bereits im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berichtet, sind alle Hilfestrukturen und Angebote in der Szene bestens bekannt. Lösungsansätze struktureller oder auch individueller Art ergeben sich durch die Aktivitäten allerdings leider nicht.
Frage 2: Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ist mehrmals täglich - auch in gemeinsamer Streife mit der Polizei - im Stadtgarten präsent. Zusätzlich zu der täglichen Bestreifung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage wird seit einem Jahr (Oktober 2020) ein gemeinsamer Standposten mit der Polizei ("Mobile Wache") zu wechselnden Zeiten, vorzugsweise im Spätdienst, eingesetzt. Diese Maßnahme wird seit einiger Zeit an fünf Tagen der Woche (montags bis freitags) erbracht und ist mit einer Dauerpräsenz von Polizei und KOD verbunden. Im Stadtgarten werden durch die Einsatzkräfte verschiedene Verstöße festgestellt und mit niedriger Einschreitschwelle sanktioniert. Hierbei handelt es sich bspw. um Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (unerlaubte Abfallablagerung), gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund (z.B. Verrichten der Notdurft, Rauschzustand in öffentlicher Grün- und Erholungsanlage, verbotswidriges Lagern und Campieren, aggressives Betteln u.a.) oder gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz (z.B. grob ungehörige Handlung). Der KOD fertigt zudem in Fällen, in denen beim öffentlichen Konsum weicher Drogen kein Nachweis über deren Besitz mehr zu erbringen und eine strafrechtliche Verfolgung aussichtslos ist, Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Drogenkonsumierende, obgleich es sich bei dem Besitz und dem Handel mit Betäubungsmitteln um Straftaten handelt, deren Verhütung und Bekämpfung ausschließlich in der Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft liegen.
Frage 3: Auf die vom Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 10.02.2021 beschlossene Vorlage zur Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City (DS-Nr. 19852-21), sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Beleuchtungssituation im Stadtgarten (DS-Nr. 16619-20) wird verwiesen. Für den Stadtgarten wurde durch ein namhaftes Lichtplanungsbüro ein Konzept zur Entschärfung von Angsträumen mit den Mitteln der Beleuchtung erstellt. Bestehende Leuchten sollen durch LED-Leuchten ersetzt und neue Lichtpunkte gesetzt werden. Die Planung erfolgt in gleichgewichteter Rücksichtnahme auf das Erscheinungsbild der Parkanlage, den Sicherheitsgedanken mit einer hohen Aufenthaltsqualität und den Naturschutz. Auf Basis dieses Konzeptes wird aktuell eine Beschlussvorlage erstellt. Die Beschlussvorlage befindet sich im Unterschriftenlauf. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.6
Rettungs- und Feuerwache Dortmund Sölde/Lichtendorf/Sölderholz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22128-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2021 vor:
„… zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE+ nehme ich wie folgt Stellung: Bislang wurde noch keine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen. Der FB 37 wird die Beteiligten (inkl. der Freiwilligen Feuerwehr) voraussichtlich Anfang November zu einem internen Abstimmungsgespräch einladen und anschließend unaufgefordert über die Ergebnisse berichten.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.7
Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage am Südwall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22171-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.10.2021 vor:
„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nach Beschluss der Unfallkommission (UK) wurde am 12.11.2020 eine kombinierte Rotlicht-und Geschwindigkeitsmessanlage am Südwall 5-9 in Betrieb genommen, nachdem die Polizei in diesem Bereich eine Häufung von Unfällen nach Rotlichtfahrten festgestellt hatte, welche neben Sachschäden auch zu Personenschäden geführt haben.
Auch bei der Verkehrsüberwachung sind immer wieder Hinweise und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Mitarbeitenden aus den umliegenden Bürogebäuden eingegangen, die genau diese gefährlichen Situationen schildern und ausdrücklich befürworten, dass es an dieser Örtlichkeit nun eine Rotlichtüberwachung gibt. Zudem haben sich die Rektoren des Stadtgymnasiums und des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums dafür bedankt, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um die Gesundheit und das Leben der Schüler*innen auf dem Weg von und zur Stadtbahnhaltestelle Stadtgarten zu schützen.
Nach Inbetriebnahme wurde durch die Verkehrsüberwachung eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Rotlichtverstößen an dieser Anlage festgestellt, die nach Ahndung durch das Rechtsamt zu einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren führten. Verfahrensbevollmächtigte von betroffenen Fahrzeugführenden stellten in den Verfahren die Vermutung an, dass die Anlage technische Mängel aufweise, die Grund für die Häufung von Fällen sein könnten und beantragten die Einstellung der Verfahren. Aufgrund der bestehenden Eichung und regelmäßiger Kontrollen kann eine Fehlfunktion des Messgerätes allerdings ausgeschlossen werden. Anhängige Bußgeldverfahren werden weiter bearbeitet.
Während eines Ortstermins an der Messstelle wurde festgestellt, dass es an dem Übergang in kurzer Zeit zu mehreren Rotlichtverstößen gekommen ist. Diese waren auf die Unaufmerksamkeit der Fahrzeugführenden zurückzuführen, die ihre Aufmerksamkeit vermutlich bereits auf die dahinterliegende Signalanlage an der Kreuzung Ruhrallee/Südwall gerichtet hatten. Bei einem Vorfall konnte ein Radfahrender, der sich bereits in der Mitte des Übergangs befunden hat, nur durch einen Sprung vom Rad einen Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug verhindern.
In der Folge hat die Verkehrsüberwachung damit begonnen, Beweisfotos derart extremer Rotlichtverstöße von Fahrzeugführenden, bei denen sich z.B. zu Fuß Gehende und/oder Radfahrende bereits auf der Fahrbahn befinden, zu sammeln, um sie bei Bedarf dem Amtsgericht zur Verfügung stellen zu können. Auch das Amtsgericht Dortmund hat für diese Messstelle eine "subjektive Häufung" - insbesondere auch qualifizierter Rotlichtverstöße - festgestellt. Mit Beschluss vom 28.06.2021 hat es daher eine Begutachtung der Anlage beauftragt. Dem Begutachtenden wurden die erforderlichen Daten durch die Verkehrsüberwachung zur Verfügung gestellt. Das Gutachten liegt bisher nicht vor.“
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) bittet um Beantwortung der Fragen, wann das Gutachten zu erwarten sei und wie man mit den Fällen umzugehen beabsichtige, in denen das Gutachten einen Fehler der Blitzanlage feststelle. Hätten Fahrer, die bereits ein Verwarngeld gezahlt haben, eine Möglichkeit, dieses zurückzuerhalten. Wenn man davon ausgehe, dass kein Fehler der Anlage vorläge, gebe es an dieser Stelle einen Gefährdungsschwerpunkt. In diesem Fall rege er einen Prüfauftrag an, welche Gründe es für diese vermehrten Rotlichtvergehen gebe. Anhand dessen könne man dann Vermeidungsstrategien (z. B. bauliche Maßnahmen) entwickeln.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, dass eine technische Überprüfung der Blitzanlage keine Mängel ergeben habe. Ursache für die erhöhten Rotlichtvergehen an dieser Stelle sei der Standort der Ampelanlage. Die Autofahrer richteten Ihren Blick bereits auf die Ampel an der Kreuzung Ruhralle/Märkische Str. und Ost-/Südwall. Daher werde die kleinere Ampelanlage häufig übersehen, obwohl sie bereits mit einem weißen Kragen versehen worden sei. Diese Vergehen würden im üblichen Verfahren geahndet. Wenn das Verwarngeld beglichen würde, sei das Verfahren abgeschlossen. Lediglich bei Nichtzahlung gebe es im folgenden Bußgeldverfahren die Möglichkeit, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides geltend zu machen. Des Weiteren habe man auf der gesamten Strecke des Walls Maßnahmen getroffen, um die Raser-Szene einzudämmen und den Verkehr zu sichern, bauliche Maßnahmen seien hier nicht vorgesehen. Vielmehr müsse man Autofahrer und auch Fußgänger mehr für Gefahren sensibilisieren.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.8
Reinigung von Objekten im öffentlichen Raum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21460-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.10.2021 vor:
„… zu den gestellten Fragen informiere ich wie folgt:
Zu 1. Für die Reinigung von Objekten im öffentlichen Raum ist jeweils der Eigentümer zuständig. Für die Graffiti- und Aufkleberbeseitigung an städtischem Eigentum hat das Tiefbauamt einen Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem entsprechende Reinigungsabrufe erfolgen.
Zu 2. Grundsätzlich fällt die Zuständigkeit für Kunstwerke im öffentlichen Raum in den Bereich der bei den Kulturbetrieben Dortmund angesiedelten Stabstelle Kunst im öffentlichen Raum. Vielfach sind hier aber z. B. die Denkmalbehörde oder Restauratoren einzubinden. Je nach der Art und Beschaffenheit von Kunstwerken im öffentlichen Raum erfolgt - soweit fachlich vertretbar - in Teilen aber auch bei solchen die Reinigung wie unter 1. beschrieben.
Zu 3. Alle Stadtbezirke werden gleich behandelt, finanzielle Mittel stehen aus dem konsumtiven Ansatz der Straßen- sowie Brückenunterhaltung zur Verfügung. Darüber hinaus können die Bezirksvertretungen die Bereitstellung von weiteren Mitteln zweckgebunden für die Graffitiund Aufkleberbeseitigung beschließen.
Zu 4. Die Reinigung erfolgt anlassbezogen.
Zu 5. Verschmutzungen an den Kunstwerken im öffentlichen Raum können dem Citybeauftragten, Herrn Böse, unter der Rufnummer 0231/50 – 2 59 88 oder unter der Mailadresse „citybetreuung@stadtdo.de“ gemeldet werden. Für allgemeine Verschmutzungen, Müllablagerungen usw. kann auch die App „Dreckpetze“ der EDG genutzt werden.
Zu 6. Es ist davon auszugehen, dass eine verbesserte Objektreinigung mit einer erhöhten Personalausstattung und entsprechend ausgeweitetem Budget erreicht werden kann. Für Rückfragen steht Ihnen in der behandelnden Ausschusssitzung Herr Zeiler vom Tiefbauamt zur Verfügung.“
Auf Nachfrage von Herrn Beckmann (Fraktion B’90 / Die Grünen), ob der City-Beauftragte für alle Angelegenheiten dieser Art im Stadtgebiet zuständig sei, antwortet Herr Schwiening (FB 66), dass der zuständige Mitarbeiter aus dem Fachbereich in einer 33% Stelle tätig sei. Ansonsten stehe der City-Beauftragte für diese Aufgabe zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Fremdanzeigen über Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Park- und Straßenraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22458-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B´90/Die Grünen vom 04.10.2021 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Wie viele Fremdanzeigen aus der Bevölkerung verzeichnete das Ordnungsamt zu Ordnungswidrigkeiten durch Falschparker*innen im öffentlichen Straßen- und Parkraum in den letzten drei Jahren?
2. Über welche Medien wurden die Fremdanzeigen übermittelt (App-gestützt, E-Mail, et cetera)?
3. Wie verfährt die Stadt mit Fremdanzeigen, bei denen ein Verstoß erkennbar, aber durch die meldende Person falsch eingeordnet wurde?
4. Wie häufig erteilt die Verwaltung auf Grundlage der Fremdanzeigen Buß- oder
Verwarngelder? Wie hoch war der Anteil an erteilten Buß- und Verwarngeldern in den letzten drei Jahren? Wie hoch war der Anteil der eingestellten falschen Fremdanzeigen in den letzten drei Jahren? In welcher Gesamthöhe wurden Buß- sowie Verwarngelder durch Fremdanzeigen erteilt (aufgeschlüsselt für die letzten drei Jahre)?
5. In wie weit bekommen die Personen, die Fremdanzeige erstatten, von der Stadt
eine Rückmeldung zum Fortgang des Verfahrens? Falls keine Rückmeldung
erfolgt: Warum nicht?
Begründung:
Die Überwachung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Park- und Straßenraum muss vorrangig Aufgabe der Stadt Dortmund bleiben. Daher ist es ein wichtiges Ziel das Personal im Ordnungsamt auszuweiten. Auch digitale Parkraumüberwachung kann in Zukunft eine Option zur Förderung des regelkonformen Parkens sein.
Gleichwohl sind die Behörden im Bereich der Gefahrenabwehr zurzeit vielfach auf sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Derartige Hinweise erhöhen die Effektivität behördlicher Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, indem sie die behördliche Aufmerksamkeit auf Verdachtsfälle lenken. In Dortmund können die Bürger*innen mit einer Mail an
fremdanzeigen.verkehrsueberwachung@stadtdo.de das Ordnungsamt bei der Überwachung des Parkraums unterstützen.
Durch mobile Smartphone-Nutzung steigen die Möglichkeiten von Apps wie Weg.li oder Wegeheld, falsch geparkte Autos im Straßen- und Parkraum z.B. auf Rad- und Gehwegen, im Kreuzungsbereich oder in zweiter Reihe zu melden. Allein in 2020 soll es einem Bericht von radio91.2 zu Folge mehr als 11.200 Fremdanzeigen gegeben haben. ...“
Frau Siekmann (FB 32) gibt den Hinweis, dass dieses Thema mit dem TOP 4.2.5 „Einführung einer SOS-App“ verknüpft sei. Bisher liefen Beschwerden und Anzeigen entweder direkt bei den Ämtern oder beim Büro für Anregungen und Beschwerden und Chancengleichheit ein. Von dort werden die Anliegen in die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet. Die Stadt (CIIO, Chief Information/Innovation Office beim FB1) entwickle derzeit eine digitale Lösung für Beschwerdemanagement, die in die sogenannte „Stadt-App“ integriert werden solle.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.2
Einsatz von Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22498-21)
Der TOP 4.2.2 wird gemeinsam mit den TOP 4.2.9 und 4.2.13 behandelt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.10.2021 vor:
„… jegliche Angriffe auf kommunalen Ordnungs- und Einsatzkräfte sind zu verurteilen und nach Möglichkeit zu verhindern. Die Novellierung des Ordnungsbehördengesetzes sieht eine Reihe von neuen Möglichkeiten für Ordnungskräfte vor, insbesondere die Nutzung von so genannten Bodycams. Dies erfordert eine Diskussion im Ausschuss. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um einen Sachstandbericht zur Nutzung von Bodycams durch kommunale Ordnungskräfte. Dabei sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
1. Plant die Verwaltung den Einsatz von Bodycams für kommunale Ordnungskräfte? Falls ja: In welcher Form? Ist eine Erprobungsphase geplant?
2. Wie bewerten Verwaltung und Personalrat die Einführung von Bodycams vor dem Hintergrund der entsprechenden Studienergebnisse (Kersting et al. 2019: 6) der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen?
3. Wie bewertet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund die Ergebnisse der genannten Studie vor dem Hintergrund, dass Frauen im Einsatz mit Bodycams häufiger geschädigt werden?
4. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung entwickeln, um ihrer Fürsorgepflicht für die kommunalen Ordnungskräfte zu sichern? Plant die Verwaltung gezielte Anti-Deeskalationstrainings für den Einsatz mit Bodycams? In welcher Weise
berücksichtigt das Ausbildungs- und Weiterbildungskonzept für kommunale
Ordnungskräfte den geschulten, richtigen und deeskalierenden Einsatz von
Videotechnik bereits heute? Wie bewertet die Verwaltung die Einführung von
Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften im Kontakt mit Bürger*innen vor dem Hintergrund datenschutzrelevanter Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie der Zugänglichkeit der Daten – auch durch gefilmte Personen selbst? Wie kann der Datenschutz eingehalten werden ohne die Ordnungskräfte mit zusätzlicher Bürokratie in Form von Dokumentationspflichten und Einhaltung der
Aufbewahrungs- und Löschfristen zu belasten?
5. Inwiefern wird eine Anwendung von Bodycams durch kommunale Ordnungskräfte im Rahmen der Ordnungspartnerschaften durch die bereits mit Bodycams
ausgestattete Polizei obsolet?
Die Verwaltung wird gebeten, die Antworten ebenfalls dem Ausschuss für Personal,
Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
Die Landesregierung hat 2016 Bodycams für Polizeibeamt*innen eingeführt, um ein Mittel in der Hand zu haben, Angriffe auf die Polizeibeamt*innen zu minimieren und Deeskalation zu fördern. Professor Kersting von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hat in der Anhörung im Landtag zur Novellierung des o.g. Gesetzes mit Studienergebnissen dargelegt, dass die Polizeibeamt*innen im Einsatz ihre Sprache und ihren Tonfall ändern, wenn die Kamera läuft, weil sie aufgezeichnet werden. Das Wechseln in eine sehr formale Sprache führt laut Studie dazu, dass es vermehrt zu Angriffen auf Polizeibeamt*innen kommt. Aus diesem Grund braucht es wie bei der Polizei auch Fortbildungen für kommunale Ordnungskräfte, damit diese für den Einsatz mit Bodycams geschult sind und eben nicht zur Zielscheibe von Angriffen werden. Durch die Möglichkeit der Einführung von Bodycams ist die Fürsorgepflicht der Stadt Dortmund als Arbeitgeberin für unsere Ordnungskräfte in besonderer Weise gefragt. Es besteht mit Einführung von Bodycams die Gefahr, dass unsere Ordnungskräfte nicht weniger angegriffen werden, sondern genau das Gegenteil bewirkt wird.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hierzu folgender ergänzender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 27.10.2021 vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass eine rechtliche Grundlage zur Verfügung steht, um Bodycams für die kommunalen Ordnungskräfte einzusetzen. Am 16.06.2021 hatte der Landtag NRW das Ordnungsbehördengesetzes NRW dahingehend geändert. Immer wieder kommt es zu Angriffen auf die Mitarbeiter des KOD in Dortmund. Besonders in der Corona-Krise sind MitarbeiterInnen der Ordnungsämter zunehmend Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentlich Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Prüfung, zu welchem Zeitpunkt eine Ausstattung aller MitarbeiterInnen im Außendienst beim KOD mit Bodycams möglich und sinnvoll ist.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um Darstellung, welche finanziellen Aufwendungen eine Ausstattung für das Ordnungsamt bedeuten würde.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2021 als Tischvorlage vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes körpernah getragene Aufnahmegeräte für Bild- und Tonaufzeichnungen (Bodycams) zu beschaffen.
2. Die finanziellen Mittel für die Anschaffung und die Folgekosten (ca. 40.000 €) werden im Haushalt für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
3. Die Mitarbeiter werden in technischer, rechtlicher und taktischer Hinsicht geschult. Dabei sollen die Erfahrungen der Beamten der Polizei NRW mit dem Einsatz von Bodycams in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Das Ausbildungskonzept ist um ein Deeskalationstraining für den gezielten Einsatz mit Bodycams zu erweitern.
4. Die Mitarbeiter nehmen freiwillig an der Erprobung teil. Die Videoaufzeichnung wird durch Ordnungskräfte aktiv ausgelöst und soll u. a. gegen gewalttätige Übergriffe in Kontrollsituationen schützen. Eine Aktivierung des Aufnahmegeräts ist betroffenen Personen unmittelbar vor dem Einsatz des Gerätes mitzuteilen.
Der Zugriff auf die gespeicherten Aufnahmen darf nur durch einen Vorgesetzten erfolgen.
5. Die Verwaltung legt ein entsprechend geltendes Datenschutzkonzept für die Speicherung und Löschung des Videomaterials vor.
Begründung
Auf Initiative der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP hat der Landesgesetzgeber durch eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW den Kommunen die Befugnis eingeräumt, ihre Vollzugsdienstkräfte mit Bodycams auszustatten. Damit wurde für die kommunalen Ordnungskräfte die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, was bei der nordrhein-westfälischen Polizei weitgehend Standard ist: Der Einsatz vom Bodycams.
Die Erfahrungen im Einsatz haben gezeigt, dass Bodycams neben ihrer wichtigen Beweissicherungsfunktion in erheblicher Weise deeskalierend und abschreckend auf (potentielle) Störer wirken. Sie leisten damit einen großen Beitrag zum Schutz der Personen, die täglich für unseren Schutz sorgen. Daher ist die Anschaffung der Bodycams nicht nur Ausdruck einer verantwortungsvollen kommunalen Ordnungspolitik, sondern auch der Wertschätzung für die Tätigkeit unserer kommunalen Ordnungskräfte…“
Zu TOP 4.2.9 liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22703-21) vom 03.11.2021 als Tischvorlage vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bügerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird gebeten, ein zweijähriges Pilotprojekt zum Einsatz von Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften in Dortmund durchzuführen.
2. Den zuständigen Fachausschüssen ABöAB und APOD wird ein Konzept zur sukzessiven Einführung vorgestellt. Hierbei sind die Antworten auf den Fragenkatalog im APOD (DS 21644-21-E1) zu berücksichtigen.
3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro pro Jahr für die erforderliche Ausstattung sind dem Budget des Ordnungsamtes zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
4. Dem Ausschuss für Bürgerdienste ist halbjährlich über die Erfahrungen des Pilotprojektes zu berichten. Basierend auf den Ergebnissen wird nach Abschluss des Pilotprojektes über eine dauerhafte Umsetzung entschieden.
Begründung:
Durch das Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes zu den Befugnissen der Ordnungsbehörden (OBG) ist der Einsatz von Bodycams auch im kommunalen Ordnungsdienst möglich. Diese könnten bei Einsätzen deeskalierend wirken und somit die Sicherheit der Mitarbeiter erhöhen. Erfahrungen der Polizei haben bislang widersprüchliche Ergebnisse erzielt, die sich nicht zwangsläufig mit Einsätzen in KOD vergleichen lassen. Bislang gibt es keine Kommune, in der die Bodycams im KOD zum Einsatz kommen. Das Pilotprojekt in Dortmund könnte an dieser Stelle als Vorbild für andere Kommunen dienen. …“
Außerdem liegt zu TOP 4.2.13 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksachen Nr.: 22751-21) vom 25.10.2021 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorlage:
Die Verwaltung prüft die Einführung digitaler Parkraumkontrollen mittels Scan-Fahrzeugen in Dortmund im Rahmen eines Pilotprojekts. Hierbei sollen zwei Formen berücksichtigt werden:
· die digitale Parkraumkontrolle in einem Gebiet der City mit
Parkraumbewirtschaftung sowie
· die digitale Parkraumkontrolle in einem Wohnquartier mit Anwohner*innen-Parken.
Vor dem Hintergrund des Pilotprojekts sollen die digital kontrollierten Quartiere auch als solche sichtbar ausgewiesen werden.
Die Verwaltung legt zur Umsetzung des Beschlusses dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bis zum 29.03.22 ein entsprechendes Konzept vor. Das Konzept wird dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis gegeben
werden.
Begründung
Europäischer Vergleich und Datenschutz
Die digitale Erfassung der Kraftfahrzeuge von Falschparkenden und Parkenden ohne
Ticket ist in Ländern wie Frankreich, den Niederlanden oder Polen längst umgesetzt. Im Vorbeifahren werden die entsprechenden Kraftfahrzeuge durch Kameras erfasst, die sich an einem Wagen befinden und die Kennzeichen der falsch abgestellten Kraftfahrzeuge durch eine sogenannte License plate recognition (LPR) Software, die in der Lage ist,
Zahlen und Buchstaben zu erkennen, detektiert. Ein Konflikt mit der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht nicht, schließlich gilt diese in den oben genannten Ländern auch. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dient bereits als Modellzone: Die Anzahl der Parkvergehen ist hier durch die Parkraumüberwachung
bereits - wie in den genannten Ländern - gesunken.
Chancen digitaler Parkraumkontrollen
Verkehrsregeln sollen allen Teilnehmenden nutzen. Dies setzt voraus, dass die Stadt Dortmund die Einhaltung ernst nimmt und alle Möglichkeiten in Betracht zieht, die Effizienz der Kontrollen zu steigern und Falschparkende oder Parkende ohne Ticket effizienter zur Kasse zu bitten. Darüber hinaus zeigen die Beispiele in anderen Städten, dass die digitale Parkraumkontrolle dabei hilft, Falschparken – und damit Gefahren für Fußgänger*innen, Radfahrende und Kfz-Halter*innen – zu reduzieren. Auch Rettungswege würden durch Falschparkende in zweiter Reihe eingeengt bzw. blockiert und die Feuerwehr müsste in der Nacht nicht mehr für Einsätze in dicht besiedelten Wohnquartieren per se mit zwei
Sattelzügen für jeweils eine Straßenseite anfahren. Aber auch das Ordnungsamt könnte sparen: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg berichtet, um dem zusätzlichen Bedarf an Parkraumüberwachung nachzukommen, müssten auf herkömmlichen und somit analogen Weg etwa 130 Mitarbeitende eingestellt und weitere Aufenthaltsräume geschaffen werden. Ein vergleichbares Bild zeigt sich in Dortmund. Laut Masterplan Mobilität hat Dortmund nur 36 Personalstellen, um den ruhenden Verkehr zu überwachen. Vergleichbare Städte wie Düsseldorf und Stuttgart haben 154 bzw. 204 Personalstellen. In Dortmund müssten die Planstellen in diesem Bereich verdoppelt oder verdreifacht werden (ebd.). Dies könnte durch die neuen Technologien sehr effizient angegangen werden. In Anbetracht der
finanziellen Lage der Stadt ein positiver Effekt auf den Haushalt der Stadt: Keine oder nur in sehr geringer Anzahl neue Stellen müssten geschaffen werden, um die
Parkraumkontrolle deutlich effektiver umzusetzen.
Modellversuch in einem Quartier mit Parkraumbewirtschaftung
Die Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge werden durch Kameras detektiert und im Hintergrund mit einem Computersystem abgeglichen, welches überprüft ob zu dem
Kennzeichen zur entsprechenden Zeit eine Parkberechtigung vorliegt oder nicht. An
Parkscheinautomaten muss verpflichtend das amtliche Kennzeichen angegeben werden. Parkschein-Apps nutzen die Kennzeichen bereits als Datum und verknüpfen damit eine Abrechnung. Datenschutzkonzepte gibt es also bereits. Nach dem Modellprojekt können Lehren gezogen werden und das Modell, mit all seinen Verbesserungen, auf andere
Bereiche des Parkraummanagements übertragen werden.
Modellversuch in einem Quartier mit Anwohner*innen-Parken
Die Stadt kann Parkräume in Wohnquartieren als Bereiche mit erhöhtem Parkdruck
ausweisen. Parkende ohne Parklizenz für Anwohner*innen erhöhen hierbei den Parkdruck auf Wohnquartiere und damit die mit Parkdruck einhergehenden Gefahren im
Straßenverkehr. Parken vor Baumscheiben oder in zweiter Reihe ist an der
Tagesordnung. Dennoch: Die StVO ist als besonderes Gefahrenrecht konzipiert und
erlaubt Anordnungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung. Ein Modellversuch zur digitalen Parkraumkontrolle bietet sich also an. Hinsichtlich der Bewohner*innenparkausweise ist festzuhalten, dass digitalisierte Parkberechtigungen, z.B.
mittels RFID-Chip oder QR-Code, nach der in einem Rechtsgutachten von Agora
Verkehrswende vertretenen Auffassung bereits vom Wortlaut des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO umfasst angesehen werden können. Da im Rahmen dieser beiden Varianten nicht mehr Daten erhoben würden als bisher und auch kein anderer Verwendungszweck vorgesehen ist, ist keine neue Rechtsgrundlage notwendig.
Novelliertes Ordnungsbehördengesetz NRW
Dem Think-Tank Agora Verkehrswende zufolge sind digitale Systeme in Deutschland
realisierbar, wenn z.B. Landesgesetze angepasst werden. Dies ist mit dem novellierten Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) durch den Paragraphen 24 (Geltung des Polizeigesetzes) geschehen. Dieser ermöglicht nun eine Ausstattung der kommunalen Ordnungskräfte mit Bodycams (§ 15c PolG) sowie zum Zwecke der Eigensicherung den Einsatz von Kameras bei Fahrzeugen (§ 15b PolG). Vor dem Hintergrund, dass
Falschparken, z.B. in zweiter Reihe oder auf Radwegen, Gefahren im
Straßenverkehrsraum und somit auch für die kontrollierenden kommunalen
Ordnungskräfte darstellen, ist eine Installation angebracht. Laut Unfallforschung der
Versicherer (GDV) stehen jeder vierte Unfall mit Fußgänger*innen und 15 Prozent aller Fahrradunfälle innerorts im Zusammenhang mit parkenden Kraftfahrzeugen. Nicht zuletzt empfiehlt sich eine Installation zum Zwecke der Eigensicherung der Ordnungskräfte, um diese im Falle einer Erteilung von Verwarn- und Bußgeldern vor psychischer und
physischer Gewalt im Kontakt mit den Fahrzeughalter*innen zu schützen. …“
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) teilt mit, man lege Wert darauf, dass der Einsatz von „Bodycams“ nur auf freiwilliger Basis zur deeskalierenden Anwendung erfolgen solle. Es müsse sichergestellt werden, dass die Bodycams keine provozierende Wirkung zeigten. Diesbezüglich werde ein halbjährlicher Erfahrungsbericht eingefordert. Wenn das Ziel „Mitarbeiterschutz“ nicht erreicht werden könne, müsse man bereit sein, das Projekt einzustellen. Die angekündigten Kosten von 40.000 € sollten nicht überschritten werden.
StR Dahmen weist darauf hin, dass aufgrund der Haushaltsrelevanz des Themas eine Entscheidung über den Antrag in der heutigen Sitzung erfolgen müsse. Da es sich zunächst um ein Pilotprojekt handle, habe man in diesem Rahmen jetzt die Möglichkeit, eine entsprechende Software-Landschaft zu entwickeln und freiwillige Mitarbeiter speziell zu schulen.
Rm Beckmann (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) unterstützt mit seiner Fraktion den Einsatz von Bodycams im Modellversuch. Die Fraktion stellt folgende Fragen an die Verwaltung: wie stehen der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte dem Thema gegenüber, wie hoch ist der bürokratische Aufwand, welche Laufzeit ist für die Erprobung vorgesehen, wie viele Teams sollen mit Bodycams ausgestattet werden, an welchen Orten erfolgt der Einsatz, reicht der Ansatz von 40.000 EUR für den Modellversuch, wie viele Mitarbeiter können mit dem Budget ausgestattet werden? Es werde von seiner Fraktion über den Einsatz von Bodycams hinaus auch der Einsatz von Scanfahrzeugen als Pilotprojekt angestrebt.
StR Dahmen berichtet, dass Scanfahrzeuge in Berlin erstmals projektweise eingesetzt werden sollen. Allerdings müsse man für den Einsatz in Dortmund zunächst auf Landesebene eine gesetzliche Grundlage schaffen, da die Maßnahme nicht vom Polizeigesetz oder dem OBG gedeckt sei.
Frau Siekmann (FB 32) stellt klar, dass die beiden Maßnahmen Bodycams und Scanfahrzeuge von unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen gedeckt seien.
Ein Einsatz von Scanfahrzeugen benötige eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Es gebe einen Bund-Länder-Ausschuss, der diese gesetzliche Grundlage schaffen soll. In Berlin fänden zurzeit zunächst erste Sondierungen bezüglich des Einsatzes von Scanfahrzeugen statt. Ein Einsatz in Dortmund werde kurzfristig nicht erfolgen können, sei aber als Pilot angestrebt, sobald die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen
Das von Herrn Beckmann angesprochene Konzept für die Bodycams unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Fragen werde jetzt vom Ordnungsamt für Dortmund entwickelt. In der nächsten Woche finde die alljährliche Amtsleitertagung der NRW-Großstädte statt, in der diese Thematik städteübergreifend ebenfalls behandelt werde. Die Bereitschaft zur Nutzung unter den Ordnungsamtsmitarbeiter*innen sei sehr groß.
Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) spricht sich für seine Fraktion gegen den Einsatz von Bodycams und Scanfahrzeugen aus und begründet dies mit vorliegenden Daten über bereits erfolgte Einsätze in anderen Städten.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) befürwortet den Einsatz und fragt nach einer Möglichkeit, auch Rettungskräfte mit Bodycams auszurüsten.
StR Dahmen erwidert hierauf, der Einsatz von Bodycams sei lediglich für Polizei und Ordnungskräfte gesetzlich legitimiert.
(…) Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
sE Gungl bittet darum, beim Thema Scanfahrzeuge folgendes zu beachten: Das Parken mit Schwerbehindertenausweis sei so differenziert geregelt, dass es nicht digital überprüft werden könne.
Außerhalb der allgemeinen Parkregelung (gekennzeichnete Schwerbehinderten-Parkplätze) gebe es spezielle Regelungen für Menschen mit Behinderung. Bei Sonderparkrechten für schwerbehinderte Menschen mit Gehbehinderung sei zu differenzieren zwischen Parken auf Behindertenparkplätzen und sonstigen Parkerleichterungen. Als Beispiel führt er an, dass an Stellen, für die das eingeschränkte Halteverbot gelte, Menschen mit Schwerbehindertenausweis bis zu drei Stunden parken dürften. Im Bereich des Zonen-Halteverbots dürfe die zulässige Parkdauer überschritten werden. Diese Ausnahmen seien nicht Fahrzeug- bzw. Kennzeichen-bezogen und somit nicht digital kontrollierbar.
Durch den Einsatz von Scanfahrzeugen seien in diesen Fällen nicht-durchsetzbare Verfahren zu erwarten.
Auf Vorschlag von Herrn Goosmann (SPD-Fraktion) werden die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion unter TOP 4.2.2 und 4.2.9 zusammen wie folgt abgestimmt:
1. Die Verwaltung wird gebeten, ein zweijähriges Pilotprojekt zum Einsatz von Bodycams bei kommunalen Ordnungskräften in Dortmund durchzuführen. 2. Den zuständigen Fachausschüssen ABöAB und APOD wird ein Konzept zur sukzessiven Einführung vorgestellt. Hierbei sind die Antworten auf den Fragenkatalog im APOD (DS 21644-21-E1) zu berücksichtigen. 3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro pro Jahr für die erforderliche Ausstattung sind dem Budget des Ordnungsamtes zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
4. Die Mitarbeiter werden in technischer, rechtlicher und taktischer Hinsicht geschult. Dabei sollen die Erfahrungen der Beamten der Polizei NRW mit dem Einsatz von Bodycams in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Das Ausbildungskonzept ist um ein Deeskalationstraining für den gezielten Einsatz mit Bodycams zu erweitern.
5. Die Mitarbeiter nehmen freiwillig an der Erprobung teil. Die Videoaufzeichnung wird durch Ordnungskräfte aktiv ausgelöst und soll u. a. gegen gewalttätige Übergriffe in Kontrollsituationen schützen. Eine Aktivierung des Aufnahmegeräts ist betroffenen Personen unmittelbar vor dem Einsatz des Gerätes mitzuteilen.
Der Zugriff auf die gespeicherten Aufnahmen darf nur durch einen Vorgesetzten erfolgen.
6. Die Verwaltung legt ein entsprechend geltendes Datenschutzkonzept für die Speicherung und Löschung des Videomaterials vor. 7. Dem Ausschuss für Bürgerdienste ist halbjährlich über die Erfahrungen des Pilotprojektes zu berichten. Basierend auf den Ergebnissen wird nach Abschluss des Pilotprojektes über eine dauerhafte Umsetzung entschieden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der geänderten Fassung mehrheitlich gegen 3 Stimmen (2 Stimmen der Fraktion Die Linke+ und 1 Stimme der Fraktion Die Fraktion-Die Partei) zu.
Zu dem Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.10.2021 schlägt StR Dahmen vor, dass die rechtliche Möglichkeit des Einsatzes von Scanfahrzeugen vorab geprüft werde. Sofern gesetzliche Änderungen notwendig seien, würden diese entsprechend über die kommunalen Spitzenverbände initiiert. Die Erfahrungen der Praxis in Berlin würden bei der Einführung der Scanfahrzeuge in Dortmund mit berücksichtigt. Ziel sei, dass Dortmund die erste Stadt in NRW für den Pilotbetrieb werde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.10.2021 mit den Erläuterungen von StR Dahmen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke +, der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und der AfD-Fraktion in Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
zu TOP 4.2.3
Ausbildungskonzept kommunale Ordnungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22530-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 08.10.2021 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Darstellung des
aktuellen Ausbildungskonzepts für kommunale Ordnungskräfte in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.zu TOP 4.2.4
Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22470-21)
Der Top wird wie unter TOP 1.3 bei Feststellung der Tagesordnung festgestellt zusammen mit TOP 4.2.8 (Runder Tisch Tierschutz“, Vorschlag der Fraktion Die Linke +, Drucksachen Nr.: 22704-21) beraten.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22470-21) vom 05.10.2021 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten Sie, folgenden Punkt für die Sitzung am 09.11.2021 auf die Tagesordnung zu setzen sowie um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung richtet die Position einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) nach § 27a GemO NRW für die Stadt Dortmund ein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei. Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre.
2. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Zudem ist ihr auf eigenen Wunsch ein Rederecht im Ausschuss zu erteilen. 3. Die Tierschutzbeauftrage (m/w/d) ist an sämtlichen tierschutzrelevanten Themen und Vorgängen in der Verwaltung zu beteiligen und hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben.
4. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst insbesondere:
a. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen, Projekten und Konzepten zur Verbesserung des Tierschutzes in Dortmund. Dies umfasst unter anderem die Themenfelder Heim-, Haus-, Wild-, Nutz-, Zirkus- und Zootiere, Streunerkatzen und Tierversuche;
b. Erarbeitung von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden;
c. Ansprechperson für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen;
d. Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Tierschutz stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken;
e. Vernetzung, Vermittlung und Informationsaustausch zwischen im Tierschutz Tätigen, Tierschutzorganisationen und Behörden;
f. Zusammenarbeit mit der NRW-Landestierschutzbeauftragten, insbesondere um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen;
g. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung;
h. Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten.
5. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen.
Begründung: Erfolgt ggf. mündlich.“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr.: 22704-21) vom 22.10.2021 vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Runden Tisch Tierschutz“ zu installieren, zu dem alle Akteure der Stadt für Fragen des Tierschutzes eingeladen werden. Dazu gehören u. a. die Polizei und Feuerwehr, das Veterinäramt sowie das Ordnungsamt, das Tierheim und die Tierschutzvereine, die untere Jagdbehörde sowie die untere Landschaftsbehörde.
Im Rahmen dieses „Runden Tisch Tierschutz“ sollen die erforderlichen Kriterien und der Tätigkeitsumfang einer neu zu schaffenden Position eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) am konkreten Bedarf der Akteure definiert werden.
Begründung:
Aktuell wird die Tierschutzarbeit in Dortmund vor allem durch die drei großen Tierschutzvereine (Arche 90, Katzenschutzverein und Tierschutzverein Groß-Dortmund) geleistet. Laut dem Vorstand der Arche 90 e.V. entspricht der Arbeitsumfang einer solchen stadtweiten Stelle mindestens dem einer Vollzeitstelle, ehrenamtlich ist dieses breite Spektrum nicht möglich abzudecken.
Das Ziel dieses Prozesses sollte die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für alle Tierschutzfragen sein, die als Ansprechpartner für Vereine und Bürger fungiert und in Unabhängigkeit zum Veterinäramt steht.
Rm Denzel (Bündnis 90 / Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion. Die Stadt Dortmund habe die Möglichkeit, mit der landesweit ersten Einrichtung einer solchen Stelle eine Vorreiterrolle in NRW einzunehmen. Die Notwendigkeit der Stelle zeige sich unter anderem am jüngsten Beispiel der vernachlässigten Schafe in Dortmund Deusen. Ziel sei es, Tierrechte bei Verwaltungshandeln grundsätzlich mit zu bedenken und die Kommunikation zwischen Verwaltung und Tierschutzorganisationen zu stärken. Der Ehrenamtlichen-Status der Stelle sei wichtig, da sie so nicht Teil der Verwaltung sei, sondern unabhängig und weisungsfrei agieren könne.
Bei der Auswahl der Tierschutzbeauftragten sollten auch Tierschutzorganisationen mit eingebunden werden. Das Besetzungsverfahren solle in 3 Schritten erfolgen:
1. Schritt: öffentliche Ausschreibung
2. Vorschlag des Veterinäramts,
3. Entscheidung des Rates.
Die Einrichtung der Stelle der/des ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragen sei lediglich ein erster Schritt zur Stärkung von Tierrechten, weitere Maßnahmen sollten folgen. Beispielsweise sei geplant, einen Haushaltsantrag für einen Tierschutzfonds zu stellen.
StR Dahmen weist darauf hin, dass die/der Tierschutzbeauftragte ehrenamtlich bestellt werde und nicht behördlich tätig werden könne. Bei Hinweisen und Beschwerden zur Tierwohlgefährdung an die Verwaltung müsse diese auch weiterhin handeln. Weiterhin müsse bei dem Antrag beachtet werden, dass durch den Ausschuss lediglich eine Empfehlung erfolgen könne, die endgültige Entscheidung über die Einrichtung der Stelle liege beim Rat der Stadt.
Rm Goosmann (SPD) kritisiert, eine Weisungsbefugnis der/s Tierschutzbeauftragten gegenüber dem Veterinäramt sei nicht möglich. Weiterhin sei das Thema haushaltsrelevant, was in dem Antrag so bisher nicht berücksichtigt werde. Außerdem bestehe durch die zusätzliche Stelle bei der Verwaltung die Gefahr von unerwünschten Doppelstrukturen. Zumindest müsse der Antrag um die haushaltsrelevanten Aspekte erweitert werden. Er kündigt an, dass seine Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen werde.
Auch Rm Garbe (AfD-Fraktion) kündigt die Ablehnung des Antrags für seine Fraktion an.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke +) kritisiert, den Ehrenamtlichen-Status der Stelle, da aus dieser Position eine Durchsetzung gegenüber dem Veterinäramt schwer möglich sei. Er halte es für sinnvoller, eine hauptamtliche Stelle zu etablieren, damit die/der Tierschutzbeauftragte Weisungen erteilen könne.
Herr Dahmen stellt klar, dass ein/e Tierschutzbeauftragte/r keine behördliche Tätigkeit wahrnehme und insofern keine Weisungsbefugnis habe, vielmehr stelle die Position ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Tierschutzorganisationen dar.
sB Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) begrüßt das Anliegen grundsätzlich, kritisiert allerdings den vorliegenden Antrag als unausgegoren. Er wünsche eine Konkretisierung und kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion an.
Rm Denzel (Bündnis 90 / Die Grünen) betont, dass die/der Tierschutzbeauftragte keine Weisungsbefugnis erhalten solle, wichtig sei vielmehr, dass sie/er als Ehrenamtliche/r weisungsfrei agieren könne.
Rm Beckmann (Bündnis 90 / Die Grünen) führt an, dass vergleichbare Ehrenamtliche aus anderen Städten (Mannheim) in ihrer, bereits langfristig etablierten, Position akzeptiert und ernst genommen werden.
Rm Zweier (Fraktion Die Linke +) hält den von seiner Fraktion beantragten „Runden Tisch“ für effektiver als eine/n ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragte/n. In ehrenamtlicher Tätigkeit könnten die Aufgaben nicht umfassend erfüllt werden. Diese Ansicht werde auch von der Tierschutzpartei, die Mitglied der Fraktion Die Linke+ sei, bestätigt. Es sei sinnvoller, einen runden Tisch zu installieren, an dem neben dem Veterinäramt und den Tierschutzorganisationen auch die weiteren im Antrag genannten Behörden beteiligt seien. Dieses Gremium solle zunächst den Bedarf und die konkrete Ausgestaltung und die Befugnisse der Stelle der/des Tierschutzbeauftragten definieren. Später solle diese Stelle dann hauptamtlich ausgestaltet werden.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass der Arbeitsauftrag für eine ehrenamtliche Position zu umfangreich und damit unrealistisch sei. Dieser lasse sich mit der Position des ehrenamtlichen Fahrradbeauftragten der Stadt vergleichen, die es aufgrund der angeführten Problematik inzwischen nicht mehr gebe.
Rm Beckmann ergänzt an der Stelle den Antrag seiner Fraktion um die Punkte:
1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Stelle der/des ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragen i.H.v. 15.000 €
2. Empfehlung an den Rat (Beschluss durch den Rat)
Er führt weiter aus, dass es innerhalb der Fraktion B´90/Die Grünen Zustimmung für den Antrag der Fraktion Die Linke + auf einen „Runden Tisch“ gebe, eine hauptamtliche Stelle werde jedoch abgelehnt.
Rm Garbe (AfD) plädiert dafür, dass die Aufgabe durch Tierschutzorganisation wahrgenommen werden solle, um eine Belastung des städtischen Haushalts zu vermeiden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen 3 Stimmen (2 Stimmen der Fraktion Die Linke + und 1 Stimme der AfD-Fraktion) bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei, nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen und überweist diesen Antrag (Drucksachen Nr. 22470-21) hierzu an den Rat der Stadt:
1. Die Verwaltung richtet die Position einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) nach § 27a GemO NRW für die Stadt Dortmund ein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei. Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre.
2. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Zudem ist ihr auf eigenen Wunsch ein Rederecht im Ausschuss zu erteilen. 3. Die Tierschutzbeauftrage (m/w/d) ist an sämtlichen tierschutzrelevanten Themen und Vorgängen in der Verwaltung zu beteiligen und hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben.
4. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst insbesondere:
a. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen, Projekten und Konzepten zur Verbesserung des Tierschutzes in Dortmund. Dies umfasst unter anderem die Themenfelder Heim-, Haus-, Wild-, Nutz-, Zirkus- und Zootiere, Streunerkatzen und Tierversuche;
b. Erarbeitung von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden;
c. Ansprechperson für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen;
d. Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Tierschutz stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken;
e. Vernetzung, Vermittlung und Informationsaustausch zwischen im Tierschutz Tätigen, Tierschutzorganisationen und Behörden;
f. Zusammenarbeit mit der NRW-Landestierschutzbeauftragten, insbesondere um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen;
g. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung;
h. Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten.
5. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen.Es werden für die Stelle Haushaltsmittel i.H.v. 15.000 € bereitgestellt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr. 22704-21) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei ab.
zu TOP 4.2.5
Einführung einer "SOS-App"
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22496-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 25.10.2021 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung einer mobilen Applikation (App) vorzulegen, mit der es den Menschen in Dortmund ermöglicht wird, Störungen im öffentlichen Raum zu melden. Störungen im öffentlichen Raum können etwa sein: Lärmbelästigungen, Verstöße gegen die StVO wie etwa Falschparken, illegale Sondernutzungen, defekte Anlagen zur Verkehrslenkung, unzureichende Grünpflege, illegale Müllbeseitigungen etc.
2. Der Download und die Nutzung der App sollen kostenlos für die Betriebssysteme Android und iOS möglich sein. Den Nutzern sollen folgende Möglichkeiten zur Verfügung stehen:
· Angabe der Örtlichkeit durch manuelle Eingabe oder automatisch über GPS
· Beschreibung des Sachverhalts und Option des Hochladens von Fotos
· Abfrage des Status’ und des Bearbeitungsstandes der getätigten Meldung
3. Die Nutzung der App soll zunächst ohne die Angabe personenbezogener Daten (anonym) möglich sein. Nach einer noch näher zu bestimmenden Testphase soll geprüft werden, ob im Hinblick auf etwaige Falschmeldungen in inhaltlicher oder persönlicher Hinsicht die anonyme Nutzung ausgeschlossen wird und die Angabe personenbezogener Daten verlangt wird. Bereits jetzt soll das Konzept Maßnahmen vorsehen, um der zweckentfremdenden Nutzung durch Falschmeldungen vorzubeugen.
4. Aus dem Konzept soll auch hervorgehen, wie die Weiterleitung und die Bearbeitung in den jeweils zuständigen Stadtämtern sichergestellt werden.
Begründung
Die städtischen Ordnungsbehörden leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit und damit zur Lebensqualität in unserer Stadt. Damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, sind sie neben der eigenen Kontrolle vielfach auf sachdienliche Hinwiese aus der Bevölkerung zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewiesen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Dabei sind die Meldewege so vielschichtig wie die menschliche Kommunikation selbst. Die Digitalisierung bietet auch hier neue Chancen, die Kommunikation zu verbessern.
Meldungen zu den o.g. Störungen – ggf. auch anonyme – sind bereits heute per Mail, per Telefon und per Post möglich. Mit der SOS-App soll ein weiterer, digitaler Kommunikationsweg zwischen den Menschen und der städtischen Ordnungsverwaltung eröffnet werden. Es soll den Menschen mit der „SOS-App“ ein leicht zugängliches Tool an die Hand gegeben werden, um ihre Meldungen schnell und unkompliziert an die städtischen Ordnungsbehörden richten zu können und so die Vorteile einer digitalen, applikationsbasierten Kommunikation zu nutzen. …“
Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) verweist auf die Einführung zur Stadt-App unter TOP 4.2.1. und erklärt, dazu konkretisierend den Antrag beschließen zu wollen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) betont, seine Fraktion halte eine solche Anwendung nur mit Nennung des Namens des Anzeigenden/Beschwerdeführers für sinnvoll. Ohne diese Funktion werde seine Fraktion den Antrag in der vorliegenden Form ablehnen. Der in Planung befindlichen „Stadt-App“ stehe man offen gegenüber, wenn sie rechtssicher gestaltet sei.
Rm Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) befürwortet den Antrag grundsätzlich, bittet allerdings die Verwaltung zunächst, in der nächsten Sitzung einen Bericht über den aktuellen Stand der Planungen zur Stadt-App vorzulegen, um auf dieser Grundlage gegebenenfalls einen Antrag zur Ergänzung zu formulieren.
StR Dahmen teilt mit, dass die Planungen für die „Stadt-App“, in der verschiedene stadtbezogene Dienstleistungen und Informationen angeboten werden, bereits bei dem CIIO (Chief Information/Innovation Office) lägen. In diese Anwendung solle auch die Beschwerde-Funktion integriert werden. Er erläutert kurz die Funktionsweise der App. Um die Funktion rechtssicher zu gestalten, sei die Angabe personenbezogener Daten notwendig. Er rate dazu, abzuwarten, bis das Thema im zuständigen Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vorgestellt wurde. Danach werde der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden involviert.
Rm Garbe (AfD-Fraktion) lehnt die Stadt-App als Denunzierungs-App ab.
Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) steht der App ebenfalls skeptisch gegenüber, da sie seiner Meinung nach keinen Mehrwert biete.
Der Antrag bleibt ohne Abstimmung.
zu TOP 4.2.6
Bürgerdienste der Zukunft - Bürger*innenfreundlichkeit erhöhen, Mitarbeitende entlasten, Chancen der Digitalisierung nutzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22692-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung vom 21.10.2021 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Beantwortung der
Fragen zu den folgenden drei Themenkomplexen bis zum 14.12.2021:
Bürger*innenfreundlichkeit erhöhen - Terminangebot erweitern
1. Welche Pläne hat die Verwaltung wieder Spontanbesuche in den Bürgerdiensten anzubieten, so wie es in anderen Städten bereits seit Ausklang der Corona-Pandemie wieder möglich ist?
2. Plant die Verwaltung, die Wartenummern bei Vor-Ort-Terminen auch online auf der Homepage der Bürgerdienste anzuzeigen, um lange Wartezeiten vor Ort in
Warteräumen zu reduzieren?
3. Welche Pläne hat die Verwaltung, Termine auch tag-unabhängig (gleicher Tag, eine Woche später, ein Monat später) anzubieten, um damit flexibler gegenüber
Arbeitnehmer*innen aufzutreten?
Barrieren abbauen – Mehrsprachigkeit in den Bürgerdiensten implementieren
4. Welche Pläne hat die Verwaltung, das digitale Terminbuchungssystem auch in
anderen Sprachen wie Englisch, aber auch in den Sprachen der größten
Communities wie Türkisch, Arabisch, Polnisch und Rumänisch (absteigend
entsprechend der Bevölkerungsanteile Dortmunds) anzubieten? Ist geplant, hier modellhaft mit ersten Übersetzungen zu beginnen?
5. Inwiefern plant die Verwaltung, die Potenziale ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf Mehrsprachigkeit stärker in die Bürgerdienste einzubringen, zum Beispiel durch entsprechende Länderflaggen-Symbole auf den Namensschildern der
Mitarbeitenden?
6. Inwiefern plant die Verwaltung zur Erhöhung der pflichtigen Meldungen
internationaler Menschen in Dortmund auch grundlegende Formulare für die wichtigsten Anträge multilingual auf einem Formular anzubieten?
Mitarbeitende in den Bürgerdiensten entlasten - Chancen der Digitalisierung nutzen
7. Wie viele Termine der Bürgerdienste werden mithilfe des Online-Buchungssystems vereinbart? Wie viele Termine kommen spontan und wie viele telefonisch
zustande? Welche Trends sind erkennbar?
8. Welche Pläne hat die Verwaltung, das Online-Terminbuchungssystem
weiterzuentwickeln, um eine adäquate responsive Darstellung für mobile
Endgeräte zu ermöglichen?
9. Welche Pläne gibt es, Anliegen, die eine persönliche Vorstellung erfordern, durch geeignete Video-Identverfahren, wie sie selbst bei Bankgeschäften möglich sind, im Sinne der besseren Erreichbarkeit der Bürger*innen anzubieten und damit auch die Mitarbeitenden durch physische Kontaktreduzierung zu entlasten?
10. Welche Pläne hat die Verwaltung, Termine in den Bürgerdiensten auch durch
Termine an Video-Terminals zu ermöglichen, sodass Mitarbeitende auch aus dem Home-Office oder aus dem Büro heraus Kund*innen-Termine in den
Bezirksverwaltungsstellen oder im Dienstleistungszentrum Innenstadt umsetzen können?
11. Inwiefern plant die Verwaltung, die Bürgerdienste bei ausgewählten Anliegen zum Beispiel durch das digitale Hochladen bzw. Zusenden von Dokumenten zu
entlasten?
12. Wie sehen die Pläne der Verwaltung aus, die Erfüllung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) ab 2023 zu gewährleisten? Inwiefern befinden sich die Bürgerdienste “im Zeitplan” der Roadmap des Memorandums? Gibt es
Verzögerungen? Falls ja: in welchen Bereichen und weshalb?
Die Verwaltung wird gebeten, die Antworten ebenfalls dem Ausschuss für Personal,
Organisation und Digitalisierung und dem Integrationsrat zur Kenntnis zu geben. Aufgrund der Fülle der Fragen wird die Verwaltung gebeten, den Antworten die Ausgangsfragen voranzustellen.
Begründung
Die Bürgerdienste der Zukunft müssen gegebene Entwicklungen aufnehmen, um nah an den Bürger*innen zu bleiben. Es gilt hierbei insbesondere, die Bürger*innenfreundlichkeit zu erhöhen, Mitarbeitende zu entlasten und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Im Folgenden sollen neben der Digitalisierung nur zwei Gründe genannt werden, die
exemplarisch für die Chancen der Bürgerdienste stehen sollen:
Es fehlt derzeit eine Möglichkeit, das Online-Buchungssystem auch in anderen Sprachen bereitzustellen. Besonders neue und internationale Menschen in Dortmund sind
verpflichtet, einzelne Meldungen gegenüber der Stadt in Bezug auf Arbeit oder Aufenthalt vorzunehmen. Um die Meldebereitschaft weiter zu erhöhen, bieten sich daher
Maßnahmen an, die Niedrigschwelligkeit zum Beispiel durch Mehrsprachigkeit zu erhöhen.
Darüber hinaus verändert sich die Erwerbsarbeitswelt zunehmend. Nicht allen Menschen in Dortmund ist es möglich, einen Termin mit ausgedehnten Anfahrts-, Abfahrts- und
Wartezeiten jederzeit wahrzunehmen. Aus diesem Grund bieten sich sichere und datenschutzkonforme Video-Identverfahren an, wie sie auch bei Bankgeschäften möglich sind. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.zu TOP 4.2.7
Prüfauftrag - Bürgerdienste für die Zukunft fit machen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22691-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag der Fraktion B´90/Die Grünen zur Tagesordnung vom 21.10.2021 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags an die Verwaltung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden bis spätestens zu dessen Sitzung am 10.05.2022
Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Bürgerdienste in Hinblick auf Terminangebote,
Digitalisierung sowie Arbeitnehmer- und Bürgerfreundlichkeit weiterentwickelt werden sollen.
Begründung
Die Bürgerdienste sind ein Aushängeschild der Stadt Dortmund. Die Menschen in
Dortmund erfahren hier als erstes, wie die Stadt als Dienstleisterin für sie da ist und
inwieweit die Verwaltung selbst vorbildhaft in Fragen der Digitalisierung, schlanker und effizienter Bürokratie sowie im Umgang mit ihren eigenen Beschäftigten modern
aufgestellt ist. Ziel der Bürgerdienste muss es sein, die Stadt Dortmund besonders gut zu präsentieren. Dies kann insbesondere durch eine hohe Flexibilität und
Bürger*innenfreundlichkeit auf der einen, aber auch durch Entlastung und Flexibilität der Mitarbeitenden auf der anderen Seite geschehen.
Ein Beispiel: Immer mehr Menschen nutzen digitale Medien mit mobilen Endgeräten wie Smartphones. Die Nutzung digitaler Inhalte nimmt hingegen an stationären PCs ab. Vor diesem Hintergrund ist das Online-Terminbuchungsystem der Bürgerdienste nicht mehr auf dem gleichen Stand wie die Menschen in Dortmund, deren mobile Endgeräte mit in der Regel kleineren Bildschirmen eine responsive Webseite erfordern. …“
Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) betont noch einmal den Terminmangel bei den Bürgerdiensten und schlägt die Einbindung des Speed Capture Tools für die Terminbuchung vor.
StR Dahmen teilt mit, Termine könnten mit dem vorhandenen Personal lediglich verlagert, nicht aber ausgeweitet werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Prüfauftrag der Fraktion B´90/Die Grünen einstimmig zu.
zu TOP 4.2.8
Runder Tisch Tierschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22704-21)
Der TOP wurde unter TOP 4.2.4 beraten.
zu TOP 4.2.9
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22703-21)
Der TOP wurde zusammen mit dem TOP 4.2.2 behandelt.
zu TOP 4.2.10
Kostendeckung der Verkehrsüberwachung steigern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22747-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90 / Die Grünen vom 25.10.2021 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Stellungnahme:
Überwachung des ruhenden Verkehrs
1. Der Kostendeckungsgrad für die Überwachung des ruhenden Verkehrs lag 2020 bei 47,77 %. Für das Jahr 2021 plante die Stadt mit einem Kostendeckungsgrad von 95%. Weshalb reduziert die Verwaltung den Planansatz für die nächsten Jahre auf 65% Kostendeckungsgrad? (siehe Seite 494 des Haushaltsplanentwurfs; hier: Amt 32 – Ordnungsamt)
2. Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad für die Überwachung des ruhenden Verkehrs für das laufende Jahr 2021?
3. Wie viele gebührenpflichtige Verwarnungen wurden im laufenden Jahr bereits
beschieden oder liegen zur Bescheidung bereits vor?
4. Wie viele Abschleppmaßnahmen erfolgten bereits im laufenden Jahr? Wie viele
Abschleppfahrzeuge besitzt das Ordnungsamt?
5. Plant die Verwaltung den Einsatz zusätzlicher Abschleppfahrzeuge?
Überwachung des fließenden Verkehrs
6. Der Kostendeckungsgrad für die Überwachung des fließenden Verkehrs lag 2020 bei 105,54 %. Für das Jahr 2021 plante die Stadt mit einem Kostendeckungsgrad von 133,50 %. Weshalb reduziert die Verwaltung den Planansatz für die
nächsten Jahre auf 120% Kostendeckungsgrad? (siehe Seite 495 des
Haushaltsplanentwurfs; hier: Amt 32 – Ordnungsamt)
7. Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad für die Überwachung des fließenden
Verkehrs für das laufende Jahr 2021?
8. Wie viele Ahndungen erfolgten im laufenden Jahr durch mobile Geschwindigkeitsüberwachungen und wie viele durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen (Bitte um Aufschlüsselung nach Standorten)?
9. Plant die Verwaltung den Einsatz zusätzlicher mobiler und stationärer
Geschwindigkeitsüberwachungen?
10. Wie bewertet die Verwaltung den Einsatz von lediglich 11 stationären Blitzanlagen im Vergleich zu anderen Großstädten in NRW?
11. Wie viel Personal steht zur Überwachung des fließenden Verkehrs aktuell zur
Verfügung (Planstellen sowie Besetzung der Planstellen)?
Neuer Bußgeldkatalog
Seit September ist einer neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Dieser führt zu erheblichen
Erhöhungen der Bußgelder bei Verstößen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
12. Welche Auswirkungen haben die Bußgelderhöhungen
a. auf die erwarteten Erträge im Jahr 2022 und
b. auf die erwarteten Kostendeckungsgrade
im Vergleich zu den Planansätzen für das Jahr 2021 (bitte in der Beantwortung
zwischen ruhenden und fließenden Verkehr unterscheiden)?
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit
Mit welchen Maßnahmen versucht die Verwaltung, den Kostendeckungsgrad für die Verkehrsüberwachung im ruhenden und fließenden Verkehr zu erhöhen? …“
Frau Siekmann (FB 32) weist zum einen darauf hin, dass der neue Bußgeldkatalog am 09.11.21 in Kraft tritt. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass Abschleppmaßnahmen nicht in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes lägen und nicht von diesem durchgeführt werden.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.11
Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22748-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme vom 25.10.2021 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Stellungnahme:
1. Die Einstellungsquote für Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr lag 2020 bei 25,20%. Für das Jahr 2021 plante die Verwaltung mit einer Einstellungsquote von 20%. Weshalb erhöht die Stadt den Ansatz für die nächsten Jahre auf 30% Einstellungsquote? (siehe Seite 476 des Haushaltsplanentwurfs; hier: Amt 30 - Rechtsamt)
2. Wie hoch ist die Einstellungsquote für das laufende Jahr 2021?
3. Aus welchen Gründen kommt es zu Einstellungen?
4. Mit welchen Maßnahmen versucht die Verwaltung, den Erfolg der Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden sowie fließenden Verkehr zu erhöhen bzw. die Einstellungsquote zu reduzieren? Welche weiteren Maßnahmen könnten aus Sicht der Verwaltung geeignet sein, die Einstellungsquote weiter zu reduzieren? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.12
Haushaltsplanentwurf des Amts 37
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22749-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 25.10.2021 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Stellungnahme zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf (bis spätestens zum 30.11.2021). Der Teilergebnisplan des Amts 37 weist für das nächste Jahr in folgenden Bereichen reduzierte Erträge von fast 1.5 Mio. Euro aus. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Erläuterung gebeten:
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
1. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen betrugen im Jahr 2020 rd. 2,359 Mio. Euro. Für 2021 kalkulierte die Verwaltung mit einem Ansatz von 2,322 Mio. Euro. Weshalb reduziert die Verwaltung diesen Ansatz um mehr als 400T Euro für die nächsten Jahre auf rd. 1,89 Mio. Euro?
2. Welche Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fallen unter diese Position?
Privatrechtliche Leistungsentgelte
3. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte betrugen 388.982,49 Euro im Jahr 2020. Für 2021 kalkulierte die Verwaltung mit einem Ansatz von 710.700 Euro. Weshalb reduziert die Verwaltung diesen Ansatz um mehr als 450T Euro für die nächsten Jahre auf 250.700 Euro?
4. Welche Leistungen fallen unter diese Position?
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
5. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen betrugen 3.136.331,13 Euro im Jahr 2020. Weshalb reduziert die Verwaltung diesen Ansatz für das nächste Jahr um mehr als 200T Euro auf 2.913.100 Euro?
6. Um welche Kostenerstattungen und Kostenumlagen handelt es sich hierbei?
Sonstige ordentliche Erträge
7. Die sonstigen ordentlichen Erträge betrugen 753.666,91 Euro im Jahr 2020.
Weshalb reduziert die Verwaltung diesen Ansatz für das nächste Jahr um etwa 400T Euro auf 354.000 Euro?
8. Welche sonstigen ordentlichen Erträge fallen unter diese Position?
Darüber hinaus bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um
Darstellung und Vergleich der folgenden statistischen Kennzahlen mit anderen
Kommunen:
Kennzahlen des Produkts Akute Gefahrenabwehr
Die Verwaltung wird gebeten, für die Produktgruppe 37_0021701 (Gefahrenabwehr)
· den Aufwandsdeckungsgrad in %
· den Verwaltungs-/Betriebsaufwand je EW (Einwohner*in)
· den Transferaufwand je EW sowie
· die Erreichung der Eintreffzeit (Prozent)
für die Jahre 2018-2020 (Ergebnisse), 2021-2022 (Haushaltsansatz) sowie für das Jahr 2023 (Planung) darzustellen und diese Werte den Städten Bochum, Duisburg, Düsseldorf und Essen gegenüberzustellen.
Kennzahlen der Produktgruppe Gefahrenvorbeugung
Die Verwaltung wird gebeten, für die Produktgruppe 37_00218 (Gefahrenvorbeugung)
· den Aufwandsdeckungsgrad in %
· den Verwaltungs-/Betriebsaufwand je EW (Einwohner*in)
· den Transferaufwand je EW
für die Jahre 2018-2020 (Ergebnisse), 2021-2022 (Haushaltsansatz) sowie für das Jahr 2023 (Planung) darzustellen und diese Werte den Städten Bochum, Duisburg, Düsseldorf und Essen gegenüberzustellen.
Ebenso weist das Produkt 37_0021801 (Brandschutztechnische Stellungnahmen /
Beratungen) keinen Output aus. Die Verwaltung wird daher darum gebeten, die Anzahl der Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren für die o.g. Jahre auszuweisen und den genannten Städten gegenüberzustellen.
Kennzahlen der Produktgruppe Rettungsdienst
Die Verwaltung wird gebeten, für die Produktgruppe 37_00221 (Rettungsdienst)
· den Aufwandsdeckungsgrad in %
· den Verwaltungs-/Betriebsaufwand je EW (Einwohner*in)
· den Transferaufwand je EW sowie die Erreichung der Eintreffzeit (Prozent)
· die Notarztvorhaltestunden pro Jahr (Anzahl)
· den Auslastungsgrad Notarzt am Tag (%) und
· Auslastungsgrad Notarzt nachts (%)
für die Jahre 2018-2020 (Ergebnisse), 2021-2022 (Haushaltsansatz) sowie für das Jahr 2023 (Planung) darzustellen und diese Werte den Städten Bochum, Duisburg, Düsseldorf und Essen gegenüberzustellen.
Kennzahlen des Produkts Abwehr von Großschadensereignissen
Die Verwaltung wird gebeten, für die Produktgruppe 37_0021702 (Abwehr von
Großschadensereignissen)
· den Aufwandsdeckungsgrad in %
· den Verwaltungs-/Betriebsaufwand je EW (Einwohner*in)
· den Transferaufwand je EW
für die Jahre 2018-2020 (Ergebnisse), 2021-2022 (Haushaltsansatz) sowie für das Jahr 2023 (Planung) darzustellen und diese Werte den Städten Bochum, Duisburg, Düsseldorf und Essen gegenüberzustellen.
Investitionsmaßnahmen für den Fahrzeugbestand
In der Bitte um Stellungnahme (Drucksache 21530-21-E1) wurde nach dem
Fahrzeugbestand der Feuerwehr gefragt (Frage d). Entsprechend bestehender
Festlegungen zu der voraussichtlichen und aktuellen Nutzungsdauer der einzelnen
Fahrzeuge werden Investitionsmaßnahmen getätigt, um Fahrzeuge, die nicht mehr
genutzt werden sollen, zu ersetzen.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, alle im Haushaltsplan genannten Investitionsmaßnahmen (37_00221xxxxxx sowie 37_00217xxxxxx), die Fahrzeuge
betreffen, entsprechend der Antwort auf Frage (d) der Drucksache 21530-21-E1 zuzuordnen. Kurzum: Welche anzuschaffenden Fahrzeuge der genannten Investitionsmaßnahmen sind ganz konkret welchen zu ersetzenden Fahrzeugen im Bestand zuzuordnen?
Alle Antworten sind den Ratsmitgliedern aufgrund der Haushaltsberatungen bitte
spätestens bis zum 30.11.2021 vorzulegen. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.13
Scan-Fahrzeuge – Einführung digitaler Parkraumkontrollen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22751-21)
Der TOP wurde unter TOP 4.2.2 behandelt.
zu TOP 4.2.14
Sprengung einer Weltkriegsbombe am Platz von Novi Sad
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22764-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung vom 25.10.2021 vor:
„… am 15. August 2021 sprengte der Kampfmittelräumdienst am Platz von Novi Sad eine Fliegerbombe. Mit der Sprengung gingen erhebliche Schäden an den umliegenden
Gebäuden einher. Die Stadt vermeldete einige Tage später, dass die Kostenfrage für die Schäden entschieden wurde: Das Rechtsamt habe geprüft, dass die Stadt Dortmund keine Kosten übernehme. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN um Beantwortung der folgenden Fragen zur Sitzung am 09.11.2021:
1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt über die Gesamtsumme der Schäden an
umliegenden Gebäuden?
2. Wie hoch ist der Schaden an städtischen Gebäuden und städtischer Infrastruktur? Sind diese durch etwaige Versicherungen gedeckt?
3. Wie viele Eigentümer*innen im Umfeld der Sprengung haben Schäden gegenüber der Stadt Dortmund angemeldet? Welche Erkenntnisse in Bezug auf die
Schadensregulierung durch etwaige Hausrats- und Gebäudeversicherungen der betroffenen Eigentümer*innen liegen der Verwaltung vor?
4. Wie verhält sich die Verwaltung bei etwaigen Problemen bei der
Schadensregulierung von Eigentümer*innen?
Zudem bitten wir um eine Darstellung der wesentlichen rechtlichen Gegebenheiten und wie das
Rechtsamt daraus seine Position abgeleitet hat.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
(Drucksache Nr.: 21401-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 31.08.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Polizei vor. Die Fragen der Fraktion Die LINKE+ sind beantwortet.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Antwort auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis zu geben.
Zudem habe er eine Nachfrage zu Punkt 4 Präventive Maßnahmen:Gibt es präventive Maßnahmen, die sich auch auf die Gruppe der Täter beziehen und nicht nur auf die Opfer? Hier sei nur die Rede von Frauen als Opfer. Er vermisse eine Aussage zu präventiven Maßnahmen, gegen die Täter und vermute, dass es diese gar nicht gebe.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) bittet darum, dann auch den Tat- und Täterhintergrund der einzelnen Tatverdächtigen zu hinterfragen. Und fragt nach, ob das Polizeipräsidium diese Auskunft zu den einzelnen Vorfällen geben könne.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es häufig unter den Tisch falle, dass es unter den Opfern auch Männer gebe. Auch sei es schade, dass es so wenig handhabe gebe, dem nachzugehen. Das Thema sei nicht einseitig.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die darin enthaltene Stellungnahme der Polizei zur Kenntnis
zu TOP 4.3.2
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21106-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 07.09.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“ – Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen- in der Innenstadt möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt in Frage kommt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:· Personal- und Fortbildungskosten
· Stromkosten
· Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
· Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
3. Sofern sich das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt bewährt, soll geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann. Der Antrag soll ebenfalls im ABÖAB beraten werden. Die Stellungnahme der Verwaltung soll dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.
Begründung:Um die Minderung der CO2-Emissionen zu erreichen sowie die Luftqualität in Dortmund zu verbessern, ist es erforderlich, weiterhin den Ausbau von Elektromobilität zu fördern. Das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ bei der EDG verfolgt diese Zielsetzung. Außerdem könnte der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen (insbesondere während der Nachtschicht) die Lärmbelastungen senken.
Aufgrund des hohen Reinigungsaufkommens und gut ausgebauter E-Ladeinfrastruktur empfiehlt sich das Pilotprojekt in der Innenstadt zu realisieren. Bei einem positiven Verlauf des Pilotprojekts „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt, sollte geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahr-zeugen auch auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann. Durch den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten des E-Ladenetzes, kann nach und nach eine Umrüstung der EDG-Reinigungsflotte auf E-Reinigungsfahrzeuge erfolgen. Dabei ist die zentrale sowie dezentrale Ladeinfrastruktur bei der Ausgestaltung von E-Reinigungsrevieren zu berücksichtigen.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Gebel weist darauf hin, dass man sich bei der Abstimmung enthalten werde. Die EU-Richtlinie 1161 „Clean-Vehicle-Directive“ verpflichtet Unternehmen, einen gewissen Anteil des Fuhrparks lokal emissionsarm/-frei zu beschaffen. Die Richtlinie wird ab dem 02.08.2021 gelten. Die EDG hat bereits vor zwei Jahren die ersten Fahrzeuge dieser Art in Betrieb gestellt. Er schlägt vor, einen aktuellen Sachstandsbericht oder die Vorlage eines Konzeptes von der EDG einzuholen.
Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass zwar bereits entsprechende Fahrzeuge im Einsatz sind, diese aber bisher nicht in den Bezirken eingesetzt werden. Sie schlägt vor, einen Vertreter/eine Vertreterin der EDG zur Berichterstattung zur nächsten Sitzung des AMIG einzuladen.
Herr Rm Frank weist darauf hin, dass zurzeit laut Auskunft der EDG ausschließlich nur Kleinfahrzeuge und diese nur im Innenstadtbereich eingesetzt werden. Mit einer Berichterstattung der EDG ist man einverstanden.
Herr Rm Dudde meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und ist ebenfalls mit der Berichter-stattung durch die EDG einverstanden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek ist gleichfalls mit der Berichterstattung durch die EDG einverstanden, weist aber darauf hin, dass er die Zuständigkeit für diesen Antrag nicht beim AMIG, sondern beim AFBL sieht, da es sich bei der EDG um eine Beteiligung der Stadt handelt.
Frau Rm Rudolf schlägt vor, den vorliegenden Antrag heute nicht abzustimmen, sondern diesen in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufzurufen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einigt sich darauf, den vorliegenden Antrag in der nächsten Sitzung des AMIG erneut aufzurufen. Man einigt sich weiterhin darauf, die EDG zur Berichterstattung zur nächsten Sitzung des AMIG einzuladen.
AMIG, 07.09.2021:
Herr Prange (EDG Entsorgung Dortmund GmbH) berichtet über den derzeitigen Stand der Beschaffung von E-Fahrzeugen für den Bereich der EDG.
Herr Kienitz (EDG) informiert hierzu im Detail und geht dabei sowohl auf den derzeitigen Bestand an E-Fahrzeugen und E-Geräten als auch auf deren Anschaffungs- und die Betriebskosten ein.
Zudem berichtet er über die geplanten Anschaffungen in diesem Bereich und stellt dabei auch die Förderungsmöglichkeiten dar, die seitens der EDG genutzt werden können.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Berichterstatter zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“ – Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen- in der Innenstadt möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt in Frage kommt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:· Personal- und Fortbildungskosten
· Stromkosten
· Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
· Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.
3. Sofern sich das Pilotprojekt „E-Reinigungsrevier“ in der Innenstadt bewährt, soll geprüft werden, ob der Einsatz von E-Reinigungsfahrzeugen auf andere Stadtbezirke ausgeweitet werden kann. Der Antrag soll ebenfalls im ABÖAB beraten werden. Die Stellungnahme der Verwaltung soll dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.“
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die angesprochene Stellungnahme der EDG erst zur nächsten Sitzung vorliegen werde. Er schlägt vor, den TOP in die nächste Sitzung zu verschieben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.
zu TOP 4.3.3
Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2021
(Drucksache Nr.: 20917-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung vom 09.09.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, den Antrag nicht zu unterstützen und benennt daher keine Schwerpunkte, an denen das Aufstellen von Abfallbehältern und Hundekotbeutelspender sinnvoll erscheint.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 01.09.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Überweisung zur Kenntnis und bittet demnächst um bessere zeitliche Abstimmung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 07.09.2021 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, im Rodenbergpark den Versuch zu starten, Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender aufzustellen. Dieser Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied Fraktion Die Linke/Die Partei) bei 8 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Einzelmitglied FDP) abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung vom 11.05.2021 vor:
zu TOP 7.9
Aufstellung von Hundekotentsorgungsbehälter
mündlicher Erweiterungsantrag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20898-21)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: AfD-, SPD- und CDU-Fraktion, Frau Buxmann (FDP)
Nein-Stimmen: B90/Die Grünen, Die Fraktion
Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert auf mündlichen Erweiterungsantrag der AfD-Fraktion in Bezug auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion die Verwaltung mehrheitlich auf, an folgenden Standorten Hundekotentsorgungsbehälter inklusive Tütenspender aufzustellen:
1. Auf dem Straßenbegleitgrün am Übergang des Wanderweges Alte Körne über die Querungshilfe zur Fortführung des Wanderweges (beidseitig)
2. Im Bereich des Eingangs zum Wanderweg Alte Körne Zwischen Buschei und Westholz
3. Ein - und Ausgang zum Verbindungsweg Westholz zur Friedrich-Hölscher-Straße
4. Friedrich-Hölscher-Straße Eingang zum Zechenwäldchen
5. Wanderweg Am Bellwinkelhof / Brüggenfeld
6. Wanderweg zw. Kurler Straße (ab Krankenhaus) entlang des Körnebachs zur Wickeder Straße
7. Weg am Knotenpunkt 56 der Fahrradroute Auf der Wenge / Piepenbrink
Die vorgenannten Bereiche werden bevorzugt von Hundebesitzern zum Ausführen ihrer Vierbeiner genutzt. Durch die Aufstellung von geeigneten Hundekotentsorgungsbehältern kann ein entscheidender Beitrag zur Sauberkeit im öffentlichen Raum geleistet werden. Das Vorhandensein der vorgenannten Hundekotentsorgungsbehälter animiert die Hundebesitzer, ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit zu leisten. Diese Maßnahme ist dem Erscheinungsbild der öffentlichen Wege in diesem Bereich zuträglich.
Die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion erübrigt sich dadurch.
Da noch nicht von allen Bezirksvertretungen eine Rückmeldung vorliegt, schlägt der Vorsitzende vor, den Punkt wieder auf die Tagesordnung zu setzen, wenn alle Rückmeldungen erfolgt sind.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Behandlung des Tagesordnungspunktes auf eine spätere Sitzung.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22421-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke +, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (in Abwesenheit der Fraktion Die Fraktion-Die Partei) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde am 10.10.2021.
zu TOP 5.1.2
Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22672-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke +, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (in Abwesenheit der Fraktion Die Fraktion-Die Partei) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West am 05.12 2021.
5.2 Bürgerdienste
zu TOP 5.2.1
Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten- Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22325-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2021 vor:
„…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags, um Besuche ohne Terminvereinbarungen und zusätzliche Öffnungszeiten am späten Nachmittag und Abend zu ermöglichen:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird damit beauftragt, wieder allgemeine Öffnungszeiten für Spontan-besuche im Fachbereich „Bürgerdienste“ der Stadtverwaltung Dortmund anzubieten bzw. ihren Service entsprechend zu verändern und zu verlängern. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Mitarbeitenden die hierzu notwendigen formalen und dienstrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Wie vor der Corona-Pandemie und entsprechend der alten Dienstvereinbarung sollen Spontanbesuche durch Allgemeine Öffnungszeiten im Dienstleistungszentrum und an
allen Bezirksverwaltungsstellen wieder ermöglicht. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zumindest im Dienstleistungszentrum, künftig auch an anderen Wochentagen Öffnungszeiten bis 18 Uhr anzubieten.
Begründung
Bürger*innen hatten bis zur Corona-Pandemie die Möglichkeit, zu den allgemeinen
Öffnungszeiten Dienstleistungen wahrzunehmen oder ihren Meldepflichten nachzukommen. Durch die neue Dienstvereinbarung schafft die Stadt die allgemeinen Öffnungszeiten ab. Dies trifft insbesondere Menschen, die sich der digitalen Terminvergabe – aus welchen Gründen auch immer – verwehren. Ebenso müssen Bürger*innen weiterhin die Möglichkeit haben, in Notfällen schnell wichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Mit Ausklingen der Corona-Pandemie öffnen viele Städte ihre Dienstleistungszentren wieder mit allgemeinen Öffnungszeiten und für Spontanbesuche. Dortmund kann hier gleichziehen und den damaligen Status Quo wiederherstellen.
Nur an einem Tag besteht aktuell eine Öffnungszeit bis 18 Uhr. An zwei Tagen nur bis 12 Uhr und an zwei Tagen nur bis 16 Uhr. Ein Großteil der Dortmunder Bevölkerung muss zu diesen Zeitpunkten erwerbsarbeiten und ist gezwungen, sich extra frei nehmen zu müssen. Die Stadt ist hier in der Pflicht, den Einwohner*innen – aber auch den Unternehmen, die sie beschäftigen - durch arbeitnehmer*innenfreundlichere Öffnungszeiten entgegenzukommen …“
sB Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, mit dem Anliegen des Antrages übereinzustimmen, lediglich die Begründung sei bei aktuell steigenden Infektionszahlen nicht plausibel. Er spricht sich für eine Verschiebung des Antrags oder eine Umformulierung der Begründung aus.
StR Dahmen erklärt, dass man während der Pandemie-Situation festgestellt habe, dass mit der Online-Terminvereinbarung eine andere Art der Publikumssteuerung möglich sei. Warteschlangen können vermieden, Wartezeiten verkürzt und hohe Nachfrage (vor der Feriensaison) bedient werden. Für Spontantermine sei mehr Personal notwendig.
Herr Kruse (FB 33) ergänzt, dass Spontanbesuche darüber hinaus auch einen organisatorischen Aufwand im Hochbau-, Technik und Sicherheitsbereich bedeuteten. Die Frage zu Terminerweiterungen werde er in den Prüfauftrag der Fraktion B´90/Die Grünen (TOP 4.2.7) berücksichtigen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Optimierungen der letzten Zeit begrüße, Spontanbesuche aber nicht für zielführend halte. Sinnvoller sei es, den Wartebereich und die Bedienplätze zu erweitern.
Die CDU-Fraktion hält lt. Rm Wallrabe Spontanbesuche nicht für eine Option.
Rm Noltemeyer stellt klar, man wünsche neben Spontanbesuchen vor allem eine Ausweitung oder Verlagerung der Termine in den Nachmittagsbereich.
Herr Kruse gibt zu bedenken, dass arbeitsvertragliche Regelungen mit Teilzeit-Arbeitnehmenden bestehen, die für bestimmte Dienstzeiten gelten. Die Änderung dieser Arbeitsverträge sei nicht kurzfristig möglich. Perspektivisch werde man dies berücksichtigen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag gegen 5 Stimmen (2 Stimmen der Fraktion Die Linke + und 3 Stimmen der Fraktion B`90/Die Grünen) bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/ Bürgerliste ab.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie die Bezirksvertretungen nehmen die Neuregelung der Terminvereinbarungen bei den Bürgerdiensten zur Kenntnis.
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Vorlage zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.3.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22504-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.
5.4 Rechtsamt
zu TOP 5.4.1
Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22478-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (in Abwesenheit der Fraktion Die Fraktion-Die Partei) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt 1. stimmt der vorgeschlagenen Satzungsänderung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens zu und
2. ermächtigt den/die Vertreter/in der Stadt in der Mitgliederversammlung der Feuerschadengemeinschaft, der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen.
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
zu TOP 4.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.10.2021 vor:
zu TOP 3.6
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21):
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch
zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariantemit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Siehe oben!
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis zu beschließen:
Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag: siehe oben
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung vom 26.10.2021 vor:
zu TOP 8.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Herr Müller (Bündnis ‚90/Die Grünen) gab zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage nicht empfehlen werde.
Die Schließung des Nordbades und des Freibades Stockheide zu Gunsten eines Familienbades sei kritisch zu bewerten. Ein anderer Standort und vermutlich auch ein anderes Gefüge der Eintrittsgelder sei für die Nordstadt nicht günstig und werde dort auch abgelehnt. Dieser Auffassung schließe sich die Fraktion B90/Die Grünen in Lütgendortmund an.
In dem Bäderleitplan werde zwar der Erhalt der Wasserfläche zugesichert, die Verteilung auf das Stadtgebiet Dortmund jedoch nicht festgeschrieben. Weiter sei ein Sanierungsplan für Bestandsbäder nicht festgeschrieben sondern es sei beabsichtigt eine Prioritätenliste zu erarbeiten. Hier bestehe die Befürchtung, dass die notwendigen Sanierungen der Bestandsbäder nach hinten rücken und dies zu Nachteilen in der Qualität als auch in der Personalisierung der Bestandsbäder führe. Hiervon könne auch der Stadtbezirk Lütgendortmund betroffen sein. Diese Gründe führen zur Ablehnung der Vorlage.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei 3 Neinstimmen – B´90/die Grünen und 12 Jastimmen – 7 SPD-Fraktion, 4 CDU-Fraktion, 1 FDP, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
zu TOP 8.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis zu nehmen und die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide zu beschließen.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
zu TOP 4.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
„… Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis
17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der
Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich.
Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr
Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der
Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte
Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu
realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und
beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken,
insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der
Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung
wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden
Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf
(mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden
Freibäder.“
Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
„Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21):
s. o.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante
mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.“
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
s. o.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.“
Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion:
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept
integriert wird.
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert
wird.
Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der
Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 vor:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4 Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen) hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:
1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten mit zunächst Anbau eines
Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach dessen Fertigstellung
vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau des Nordbades an
einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.
3. ErgänzungLehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
siehe oben
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der Sitzung vom 04.11.2021 vor:
zu TOP 3.5.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
zu TOP 4.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder. Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
zu TOP 3.6
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.102021 (Drucksache Nr. 21619-21):
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch
zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau
des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariantemit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die
Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig
zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), folgenden Beschluss zu fassen:
Siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit
folgenden Hinweis zu beschließen:
Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen
und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine
Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung
realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag: siehe oben
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig
untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender
Abänderungen der Vorlage:
2. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten mit zunächst Anbau eines
Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach dessen Fertigstellung
vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau des Nordbades an
einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.
4. ErgänzungLehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
siehe oben
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4 Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen) hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende weist auf die Online-Veranstaltung des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zum Thema „Prostitution – Dortmunder Modell“ am 02.12.2021 um 15:00 Uhr hin.
Teilnehmen werden neben dem Ordnungsamt (FB 32) Mitarbeiter der Polizei Dortmund und der Mitternachtsmission.
Herr Weber Herr Frebel Frau Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin