Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 16.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. für Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Alissa Weber – 2/Dez
Jürgen Wissmann –20/AL
Gerd Mehlgarten 20/3
Stefan Heynen –20/1
Ralf Rüddenclau – 20/2
Dominik Himmel – 20/2-1
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Jürgen Krause – 1/GB 1
Thomas Rohr – 61/4-2
Carolin Schween – 11/2-1
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Andreas Meißner – 61/3-1
Daniel Kunstleben – 57/GL
Dr. Jan Fritz Rettberg – 1/CIO
Ute Spreen – 52/4-GBL
Annette Kulozik – 52/3-GBL
Dr. Patrick Knopf – 52/3- Bot.Garten Direktor
Bernd Kruse – 52/GF
Horst Günter Nehm – 80/GF SV
Josephin Tischner – 5/Dez
Vera Baillé – 5/Dez
Jörg Süshardt – 50/FBL
Birgit Rauch – 50/3-BL
Reiner Limberg – 65/FBL
Udo Winterberg – 65/2-3

3. Gäste:

Herr Witte (Wirtschaftsprüfer der audalis Treuhand GmbH)






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 16.05.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.03.2019


2. Finanzen

2.1 1. Managementbericht 2019
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-19)

2.2 Anliegerbeiträge
(Drucksache Nr.; 12839-18-E2)

Stellungnahme der Verwaltung


2.3 Fortführung des "Memorandums" - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14213-19)

2.4 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13599-19)

2.5 Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13744-19)

2.6 Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

2.7 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13930-19)

2.8 Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund ab dem Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13983-19)

2.9 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14032-19)

2.10 Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Satzungsänderung der Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14002-19)

2.11 Einstellung von Nachwuchskräften in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13644-19)

2.12 Übernahme von existenzsichernden Leistungen für Bewohner*innen bisher stationärer Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13714-19)

2.13 Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13167-19)

2.14 Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14068-19)

2.15 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13819-19)


3. Beteiligungen

3.1 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14345-19)

3.2 DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13578-19)

3.3 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-19)

3.4 Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)

3.5 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)

3.6 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14155-19)

3.7 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13982-19)

3.8 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14102-19)



4. Liegenschaften

4.1 Fußballmuseum
(Drucksache 13673-19-E3)

Stellungnahme der Verwaltung

4.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13898-19)


4.3 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14160-19)


5. Sondervermögen

5.1 Bericht für das Jahr 2018 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14158-19)

5.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13830-19)


6. Sonstiges

6.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Taranczewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat folgende Vorlage unter TOP 2.13 zurückgezogen:

Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13167-19)


Folgende TOP´s sind neu zugeordnet.

3.4 Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
(Drucksache Nr.: 13537-19-E1)


Die Angelegenheit wird unter 6.2 behandelt.

4.1 Fußballmuseum
(Drucksache 13673-19-E3)
Stellungnahme der Verwaltung


Die Angelegenheit wird unter 3.9 behandelt.

Folgende Vorlage wird im Wege der Dringlichkeit behandelt:

Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)


Die Angelegenheit wird unter 2.16 behandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.03.2019

Herr Langhorst bittet die Niederschrift zu TOP 2.3 wie folgt zu ergänzen:

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in der Tabelle der Anlage, Zeile 1, Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 70 T Euro eingestellt seien. Der textlichen Erläuterung sei nicht klar zu entnehmen, ob diese 70 T Euro auf das Fußballmuseum zu beziehen seien. Falls ja, bittet er um Erläuterung, in welchem Kontext man das im 4. Quartal 2018 hätte machen müssen.

Herr Heynen (Stadtkämmerei) gibt an, dass es sich tatsächlich um das Deutsche Fußballmuseum handele. Man habe kaufmännisch vorsichtig gefußt und den Wert auf die Quartalsergebnisse bzw. Hochrechnung für das Jahr 2018 in den Jahresabschluss übernommen. Es liege aktuell kein endgültiges Ergebnis für das Fußballmuseum vor.



Mit diesen Änderungen wird die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.03.2019 genehmigt.
2. Finanzen

zu TOP 2.1
1. Managementbericht 2019
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-19)

Frau Künstler (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation. Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 1. Managementbericht 2019 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Anliegerbeiträge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12839-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage, mit der sich das Tiefbauamt befasst hat, nehme ich wie folgt Stellung:
Die Einnahmen aus „Anliegerbeiträgen“ differieren hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlage und
sind von ihrer Höhe her abhängig vom Umfang der abrechnungsfähigen Straßen. In den
letzten Jahren 2013 - 2018 lag der Durchschnitt der Einnahmen bei rund 1,9 Mio. €.

Dieser Wert beinhaltet
a) Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
und

b) Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG NRW).

Der Unterschied zwischen diesen beiden Beitragsformaten ist in der öffentlichen
Wahrnehmung nicht immer deutlich.

In die Diskussion geraten sind aktuell (nur) die Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für
die Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung vorhandener Straßen.
Wenn man den eingangs genannten Betrag aufschlüsselt, ergeben sich für die letzten drei
Jahre folgende Beträge:

KAG BauGB
2016 1.800.000 € 400.000 €
2017 1.000.000 € 750.000 €
2018 1.500.000 € 150.000 €

Aus dem Vergleich dieser Zahlen ist erkennbar, dass sich hier keine allgemeingültigen
Durchschnittswerte ablesen lassen.

Den Einnahmen für die Erschließungsbeiträge nach BauGB und den Straßenbaubeiträgen
nach KAG stehen bei der Stadt Dortmund für die Gesamtaufgabe jährliche
Personalaufwendungen für in Höhe von ca. 650.000 € gegenüber. Da die Gesamtaufgabe
innerhalb eines Arbeitsbereiches wahrgenommen wird, ist eine weitergehende
Differenzierung nicht möglich.

Die Höhe der Einnahmen und auch die Anzahl der Heranziehungsbescheide werden also
durch die Anzahl und den Umfang der abgerechneten Maßnahmen bestimmt. Entsprechend
stellt sich auch die Höhe der erforderlichen Arbeitszeitanteile dar. So wurden im Jahr 2017
5.914 Mitarbeiterstunden und 2018 5.060 Mitarbeiterstunden für Abrechnungen von
Straßenbaubeiträgen (BauGB und KAG) verbucht.

Sollte es künftig zu einer Änderung der Beitragserhebung und damit zum Wegfall von
Aufgaben kommen, wird dies - insgesamt betrachtet - keine mindernden Auswirkungen auf
die Stellenanzahl in der für die Beitragserhebung zuständigen Verwaltungsabteilung beim
Tiefbauamt haben. Grund hierfür ist, dass den evtl. frei werdenden Aufgaben-
/Personalanteilen Personalmehrbedarfe gegenüber stehen, die sich in anderen
Aufgabenbereichen der Verwaltungsabteilung des Tiefbauamtes ergeben haben. Zu nennen
sind hier Aufgabenmehrungen vor allem in den Bereichen Straßenrecht (Umsetzung OVGUrteil
bezüglich der Veranlagung von Stich- und Verbindungswegen; Erstellung eines
Verzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung für alle öffentlichen und privaten Straßen),
Telekommunikation (erhöhte Fallzahlen der Anträge für den Ausbau der leistungsfähigen
Breitbandverbindungen), Beschlusswesen und Projektsteuerung. Die hier entstandenen
Personalmehrbedarfe sind in jedem Falle zu decken - entweder durch zusätzliche Planstellen
oder ggf. auch durch etwaig wegfallende Stellen aus dem Bereich der Beitragserhebung.

Es ist hier aber deutlich darauf hinzuweisen, dass derzeit im Landtag verschiedene Anträge
zur Abschaffung oder Reform der Straßenbaubeiträge (KAG) diskutiert werden und noch
keine Entscheidung in die eine oder die andere Richtung getroffen wurde. Bis zum Abschluss
der politischen Willensbildung gilt die Beitragserhebungspflicht weiter. Nach dem Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens können die Auswirkungen auf Personal und Finanzen erst
konkret beurteilt werden.

Die Stadt Dortmund beschäftigt keine Mitarbeiter/innen ausschließlich für
Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Beitragserhebung. Auch wird in solchen Fällen neben
dem Tiefbauamt ebenso das Rechtsamt tätig. Insofern ist es nicht möglich, den
Arbeitsaufwand für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen im Bereich der Erhebung
von Straßenbaubeiträgen zu beziffern.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Erwartung habe, dass die Verantwortung für die Höhe der KAG nicht auf die Kommunen herunter delegiert werde, sondern generell abgesagt werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Fortführung des "Memorandums" - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14213-19)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14213-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften quartalsweise einen schriftlichen Sachstandsbericht zur Umsetzung beschlossener, aber noch nicht realisierter Memorandumsmaßnahmen vorzulegen. Darüber hinaus ist einmal jährlich mit dem Haushaltsplanentwurf ein Bericht zur Nachhaltigkeit der Memorandumsmaßnahmen 2016 bis 2019 vorzulegen.

Begründung
In der Sitzung vom 28. März 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund den „Abschlussbericht“ des auf vier Jahre angelegten Projekts „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ zur Kenntnis genommen. Gegenwärtig sind allerdings noch nicht alle beschlossenen Maßnahmen zum Memorandum realisiert bzw. noch in Bearbeitung. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einmal im Quartal über den Sachstand der Umsetzung der Memorandumsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt wird.

Der eingeforderte jährliche Bericht soll dem Nachweis der Nachhaltigkeit der erwirtschafteten strukturellen Entlastungen dienen und zur Haushaltsdisziplin beitragen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag vor dem Hintergrund gestellt habe, dass in der letzten Sitzung beim Abschlussbericht noch offene Maßnahmen erkennbar gewesen seien. Er bittet um Zustimmung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, den Rapport in den Managementbericht mit einzubringen.

Herr Reppin erklärt, dass die Information, nicht die Form wesentlich sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

zu TOP 2.4
Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13599-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13744-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt Kenntnis:

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 14.566.549,41 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 178.555,17 Euro (siehe Anlage 1),

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 10.669.413,84 Euro (siehe Anlage 2),

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 142.751.712,97 Euro (siehe Anlage 3) und
- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 115.331.786,00 Euro
Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten in Höhe von 500.000,00 Euro Kenntnis.

zu TOP 2.6
Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die stellenplanneutrale Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen im Dezernatsbüro für Bauen und Infrastruktur (7/Dez) zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13930-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13930-19-E4)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.19 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 13930-19-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlagerung des Eissportzentrums Westfalens zu prüfen. Es
soll das Ziel verfolgt werden, der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH weitere Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und zugleich den Eissport in Dortmund im Leistungs- wie im Breitensport- und Freizeitbereich an einem alternativen Standort mit optimalen und modernsten Bedingungen zu fördern. Auch eine interkommunale Zusammenarbeit sollte in Erwägung gezogen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorzustellen.

Begründung
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH steht in einem harten Wettbewerb mit anderen
Messe- und Kongressstandorten. Die Fläche des heutigen Eissportzentrums Westfalens eröffnet
für die Ertrag bringenden Bereiche „Messe“ und „Kongress“ möglicherweise attraktive Entwicklungschancen, die zu einer Stärkung des Messe- und Kongressstandortes Dortmund beitragen
könnten.
Das im Jahr 1952 erbaute Eisstadion wurde zuletzt vor bald 30 Jahren komplett saniert. Möglicherweise lassen sich die Bedingungen für den Eissport in Dortmund, insbesondere für die Sportler im Bundesstützpunkt bzw. Landesleistungszentrum für Eiskunstlaufen und Eistanzen und den Eishockeyverein EHC Dortmund durch Verlagerung an einen anderen Standort optimieren. Auch Synergieeffekte im Zusammenspiel mit bestehenden Anlagen sind denkbar. Der Rat der Stadt Unna
hat den Abriss der sanierungsbedürftigen Eishalle Unna beschlossen. Es kommt nun zu einem
Bürgerentscheid in der Frage. Gegebenenfalls bietet sich auch der Ansatz für eine interkommunale
Zusammenarbeit.“


ABVG 07.05.2019:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag lediglich eine Ergänzung im Rahmen der gesamten Diskussion darstelle.

Herr Rm Dudde befürwortet für seine Fraktion ebenfalls die Vorlage. Unter dem Stichwort „Rad- und Fußverkehr“ sei ihm aber wichtig, dass der Westfallenhallen-Durchgang zwischen den Messegebäuden (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee) offen bleibe.
Unter Bezug auf die derzeit verkehrliche Radverkehrsführung bei Großveranstaltungen regt er an, diese im Rahmen eines „Radverkehrskonzeptes“ zu verbessern.

Herr Herkelmann teilt mit, dass ihm Hinweise zur barrierefreien Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Eishalle, fehlen würden. Insgesamt bittet er darum, dass Behindertenpolitische Netzwerk in den weiteren Planungsverlauf entsprechend mit einzubinden.

Nachdem sich im Laufe der weiteren Diskussion abgezeichnet hat, dass der Ausschuss die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiterleiten wird, kündigt Frau Uehlendahl an, dass die Verwaltung im weiteren Gremienverlauf eine entsprechende Stellungnahme zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag und den sonstigen o. a. Anregungen vorlegen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung durchlaufen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.19 vor:

Dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.052019 vor (siehe oben).
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe Dortmund wird aufgefordert, Gespräche mit der DSW21 aufzunehmen, um mittelfristig auch den Westeingang der Messehallen besser an den ÖPNV anzubinden.

Begründung

Um von der Haltestelle „Westfalenhallen" zum Westeingang der Hallen zu gelangen, muss noch eine Strecke von ca. 1 Kilometer überwunden werden. Gerade für ältere oder gehbehinderte Mitmenschen, aber auch allgemein bei schlechtem Wetter, ist dies eine problematische Situation.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN) merkt an, dass ihre Fraktion Wert darauf lege, dass erneute Gespräche geführt würden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion gerne der hier noch nicht vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) aus der gestrigen Sitzung folgen wolle. Die Anträge seien dort als eingebracht behandelt worden und mit der Vorlage zusammen ohne Empfehlung an den Rat durchgelaufen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Äußerungen von Herrn Düdder folge.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass er dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folge und mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass auch seine Fraktion dem Vorschlag folgen könne, wenn die vorliegenden Anträge mit der Vorlage ins Verfahren gegeben werden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass es schwierig sei, ohne die Empfehlung des gestrigen AUSW, in der offensichtlich wichtige Dinge besprochen worden seien, heute zu empfehlen. Bezogen auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN merkt er an, dass die genannten 1000 Meter sehr großzügig gerechnet seien. Seines Wissens werde der Westeingang am Ende nicht mehr da sei, wo er sich jetzt befinde. Er habe mit dem o. g. Antrag große Bedenken.

Frau Reuter stellt klar, dass sie es schade finde, dass die umfangreiche Stellungnahme zum CDU-Antrag und der Antrag ihrer Fraktion aus der gestrigen AUSW-Sitzung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute nicht erreicht habe.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zeigt auf, dass es zum Antrag der CDU-Fraktion eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung gegeben habe, die auch die CDU-Fraktion gestern so akzeptiert habe. Bezogen auf den Antrag seiner Fraktion sei es gestern nicht um eine Verlegung der U-Bahn Haltestelle gegangen, sondern eher um eine Art Shuttle, der zum Einsatz kommen könnte.

Frau Reigl stellt klar, dass sie ihre Anträge immer für den Ausschuss stelle, in dem Sie auch Mitglied sei. Bezogen auf den Antrag ihrer Fraktion, fände sie es schön, wenn noch einmal Gespräche mit der DSW21 aufgenommen werden könnten. Sie habe da Vertrauen und wenn es keine Möglichkeiten mehr geben sollte, werde sie das akzeptieren.

Herr Düdder gibt an, dass er es nicht für nötig halte, die bereits gestern geführte Diskussion heute zu wiederholen. Er schlägt vor, über die Vorlage abzustimmen, den Antrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN als eingebracht anzusehen und festzuhalten, dass über die anderen, gestern im AUSW vorliegenden Anträge und Stellungnahmen heute nicht befunden werden könne, da sie nicht vorlägen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des AKSF zur Kenntnis und betrachtet die vorliegenden Anträge als eingebracht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee“ als Grundlage für die weitere Entwicklung.



1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlichen inhaltlichen Konkretisierungen vorzunehmen sowie die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Vor Durchführung von Maßnahmen sind diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die gesamte Planung der „Sport- und Eventmeile Strobelallee“ mit einem Volumen von 5,0 Mio. € auszuschreiben und im Anschluss entsprechend dem Projektverlauf zu vergeben. Kurzfristig soll der erste Abschnitt in den
Jahren 2020 und 2021 mit einem Planungsvolumen in Höhe von 1.800.000 € nach der Ausschreibung vergeben werden.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 ff.: 600.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 2.8
Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund ab dem Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13983-19)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion ablehnen werde. Er sehe keine Notwendigkeit.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Meinung an.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Auffassung sei, dass es bereits viele Geschichten gäbe und eine solche zusätzliche Stelle überflüssig sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion zustimme, da diese Stelle dringend benötigt werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass auch ihre Fraktion zustimme, da eine solche Stelle auch das Image der Stadt verbessern könne.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass es über 20 Städte in Deutschland gäbe, die eine solche Stelle als Form der Literaturförderung eingerichtet hätten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushaltsplan 2019 ff. (DS-Nr. 12124-18-E6) ab dem Jahr 2020 ein jährliches Literaturstipendium unter dem Titel „Stadtbeschreiberin/ Stadtbeschreiber Dortmund“ für jeweils sechs Monate (Mai - Oktober) einzurichten. Zum Stipendium gehört eine möblierte Wohnung und ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 1.800 Euro. Die entsprechenden Statuten für die KandidatInnenauswahl und den Vorschlag zur Zusammensetzung der Auswahljury sind der Anlage 1 zu entnehmen.

2. Das Literaturhaus.Dortmund übernimmt gemeinsam mit dem Kulturbüro die Betreuung des Stipendiums. Die Volkshochschule und die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund werden verpflichtet, das Stipendium in den eigenen Programmen zu berücksichtigen.
zu TOP 2.9
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14032-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Planungsbeschluss vom 15.11.2018 (Drucksache Nr. 11731-18) um die Vergabe der Objektüberwachung zu erweitern und dementsprechend das Planungsbudget von 200.000,00 Euro auf 440.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 – Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 240.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 2.10
Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Satzungsänderung der Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14002-19)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage unterstütze. Er fragt nach, ob bei Auflösung der Stiftung festgeschrieben sei, die Mittel dem sozialen Zweck entsprechend zu verwenden oder ob das dann dem neuen Betreiber „Diakonisches Werk“ obliege.

Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) erklärt, dass es sich bei der Kohlgartenstiftung um eine gemeinnützige Organisation handele, die steuerrechtlich beim Finanzamt Dortmund-West anerkannt sei und dort geführt werde. Bei Auflösung greife die sogenannte Endschaftsklausel. Das Vermögen, das vorhanden sei, müsse auf eine entsprechende gemeinnützige Zielorganisation übergehen, sei dort auch weiterhin steuerverhaftet und müsse weiterhin für gemeinnützige Geschäfte eingesetzt werden. Bei Nichtfolgen gäbe es Konsequenzen, die von der Finanzverwaltung durchgeführt würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die o. g. Ausschüsse empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Satzungsänderung der Kohlgartenstiftung zur Kenntnis und beschließt den Verzicht auf die gemäß § 12 der Satzung vom 21.02.1986 (siehe Anlage 1) festgelegte Begünstigung der Stadt Dortmund bei Auflösung der Kohlgartenstiftung.

zu TOP 2.11
Einstellung von Nachwuchskräften in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13644-19)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da es für zwei Jahre im Sinne eines Doppelhaushaltes geplant sei, es gehe ihm nicht um den Inhalt der Vorlage.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion zustimme, da die Vorlage dafür Sorge trage, dass es in Sachen Nachwuchskräfte in die richtige Richtung gehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 362 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2020.
Davon sind
282 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

16 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (15 weitere Bedarfe sind in den 282 gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),

15 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,

49 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und höheren feuerwehrtechnischen Dienst
vorgesehen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Hinblick auf den Doppelhaushalt bereits jetzt die Einstellung der Nachwuchskräfte für das Einstellungsjahr 2021. Eine Deckelung auf insgesamt 398 Auszubildende wird festgelegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Berücksichtigung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2020/2021 sowie die Einrichtung von 6 zusätzlichen Planstellen im Bereich 11/2 des Personal- und Organisationsamtes.




zu TOP 2.12
Übernahme von existenzsichernden Leistungen für Bewohner*innen bisher stationärer Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13714-19)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) zeigt auf, dass bekannt sei, dass es sich um ein komplexes Thema handele und einiges neu sortiert werde. Er fragt nach, ob bei Änderung des Bundesgesetzes wieder erneut Geld aufgesattelt werden müsse.

Herr Süshardt (Amtsleitung Sozialamt) erläutert, dass das Finanzgeflecht ebenso groß sei wie das Reformvorhaben. Hier vollzögen sich Veränderungen, die er in Gänze nicht im Blick habe. Fakt sei, dass die Bundesländer eine spezielle Rolle bei der Ausführung des neuen Rehabilitationsrechtes hätten, die festgelegt sei. Das Land NRW habe sich für den sehr komplizierten Weg entschieden. Es gäbe auch schon erlassene Ausführungsgesetze, die den Übergang regeln würden. Eine reale Entwicklung ab 2020 sei nicht überschaubar. Es handele sich um eine absolute „Black Box“. Fakt sei, was an Aufwand kalkuliert werden könne, sei in der Vorlage nieder geschrieben. Bezogen auf die Entwicklung auf Ebene des LWL-Haushaltes verweise er auf die entsprechenden Beratungen in den Fachausschüssen des LWL nach der Sommerpause. In Dortmund werde man auch zu zwei Zeiten informieren, einmal am 03.07.19 anhand einer zweigeteilten Tagesveranstaltung und im Herbst gäbe es eine große Planungskonferenz, die ausschließlich im Zeichen des BTAG stehe. Im Moment wisse er nur das, was auch in der Vorlage zu lesen sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es nach einem gewissen zeitlichen Ablauf die Möglichkeit gäbe, den Sachverhalt finanztechnisch aufzubereiten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) zeigt Verständnis für den Wunsch und sagt dies zu, sobald Klarheit gegeben sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 8,0 vollzeitverrechneten (vzv) Planstellen zur Deckung des Personalbedarfs im Sozialamt (Fachdienst Hilfen für kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen, Team Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - 50/6-3) mit Stellenplan 2020. Weiterhin beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020.

zu TOP 2.13
Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13167-19)

Die Verwaltung hat den Tagesordnungspunkt zurückgezogen.

zu TOP 2.14
Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14068-19)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) signalisiert, dass falls das Interesse wieder ansteigen würde, die Foren jederzeit wieder reinstalliert werden könnten.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es sehr schade sei, aber dieses Format so keinen Sinn mache. Er bittet darum, dieses Thema nicht aus dem Kopf zu verlieren.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erinnert sich, dass schon am Anfang die Beteiligung geringer gewesen sei, als erwartet und der Aufwand in keinem Verhältnis stünde. Das Interesse habe dramatisch abgenommen.

Herr Kowalewski (-Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde. Er verweist noch einmal auf die Werbung für die Veranstaltung, die evtl. nicht weitreichend genug gewesen sei.

Herr Stüdemann weist noch einmal drauf hin, dass alles auch im Internet einzusehen sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen.

zu TOP 2.15
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13819-19)

Herr Mader (CDU-Fraktion) verweist auf die Beschlüsse im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, er gibt zu den Maßnahmen „W1.2“ und „W2.1“ zu Protokoll, dass seine Fraktion Wert darauf lege, dass es sich hierbei um eine ganzheitliche Betrachtung des Verkehrs auf dem Wallring handeln solle und nicht um eine einseitige Fokussierung auf den Fuß- und Radverkehr.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner gestrigen Sitzung einen Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich beschlossen habe und dem Rat einen ergänzenden Beschluss empfohlen habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.16
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Durchlauf zum Rat, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.










3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14345-19)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14345-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Passagierzahlen des Dortmunder Flughafens sind auf nun 2,28 Mio. Fluggäste gestiegen. Der Flughafen hat daher in 2018 seinen Umsatz um fast 3 Mio. Euro vor allem aufgrund höherer Parkeinnahmen gesteigert. Darüber hinaus wurden Rückstellungen ergebnisverbessernd aufgelöst. Die Maßnahmen für Instandhaltung wurden gegenüber dem Planwert unterschritten.

Trotzdem hat sich das Defizit des Flughafens im Vergleich zum Vorjahr um fast eine halbe Mio. Euro erhöht.

Dazu haben wir die folgenden Fragen:

1) Wurden neue Verträge mit bereits am Flughafen Dortmund ansässigen Fluggesellschaften hinsichtlich der Flughafenentgelte abgeschlossen, so dass, trotz einer Steigerung der Passagierzahlen, das Ergebnis aus diesem Bereich geringer ausfällt?

2.1) Welchen finanziellen Einfluss auf das Jahresergebnis hat im Saldo die Erweiterung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund (Mehreinnahmen vs. Aufwand)?

2.2) Ist es richtig, dass die Stadt Dortmund den Verbänden DFB und UEFA schriftlich zugesichert hat, das Nachflugverbot am Dortmunder Flughafen für die Zeit der Fußball Europameisterschaft 2024 nicht zu beachten? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist dies erfolgt?

3) Welche Einflussgrößen sind ansonsten dafür verantwortlich, dass sich zwar das
EBITDA verbessert hat, aber das gesamte Defizit des Flughafens sich gegenüber dem Vorjahr gesteigert hat?

4) Für wann ist die Sanierung der bestehenden Start- und Landebahn vorgesehen, um aus Sicherheitsgründen den aus 2001/2002 stammenden Anti-Skid-Belag zu erneuern? Welchen Kostenumfang wird dies verursachen?
Eine Antwort der Verwaltung ist für die Juni-Sitzung zugesagt.



zu TOP 3.2
DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13578-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Weiterentwicklung der Geschäftsfelder der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH zur Kenntnis.




zu TOP 3.3
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-19)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es sinnvoll sei, von vornherein 2 Mio. Euro mehr Zuschuss im Haushaltsplan zu veranschlagen, da ja bereits im Vorjahr der Zuschuss auch nicht ausreichend gewesen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es bereits eine Hochsetzung des Zuschusses gegeben habe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, woran es liege und was es für die Zukunft bedeute.

Herr Stüdemann gibt an, dass der neue Wirtschaftsplan für 2019 strukturell angehoben sei. Weiterhin erläutert er, dass die Eigenbetriebe bei linearen Kürzungen genauso behandelt worden seien wie der Rest der Stadtverwaltung. Auch werde es immer witterungs- und baumaßnahmenabhängig, Veränderungen geben, was sich bei den Eigenbetrieben in den Jahresabschlüssen abbilde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 177.546.838,28 € und einem Jahresverlust von 8.073.316,50 € sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 8.073.316,50 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.640.373,19 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 2.432.943,31 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.4
Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)
hierzu-> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
(Drucksache Nr.: 13537-19-E1)

Die Angelegenheit wurde neu zugeordnet und wurde unter 6.2 behandelt.

zu TOP 3.5
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) sich in seiner gestrigen Sitzung sehr lange mit der Vorlage beschäftigt habe, mit dem Ergebnis, sie in die nächste Gremienrunde zu schieben. Herr Düdder (SPD-Fraktion) habe in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nur Sinn mache, wenn die nachfolgenden Gremien ebenfalls die Vorlage in die nächste Sitzung schieben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass vor Jahren und vom Rat abgesegnet, eine Reihe von Parkanlagen als überörtliche/überregionale Parkanlagen in dieser Stadt klassifiziert worden seien. Der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Fredenbaumpark sowie Wischlingen gehörten definitiv dazu und stünden damit in der Zuständigkeit des Rates. Die Bezirksvertretung werde informiert, habe aber kein Beschluss- oder Mitwirkungsrecht.

Frau Reuter gibt an, dass es klar sei, dass der Beschluss im Rat erfolge, die Bezirksvertretung vor Ort aber trotzdem vorab in die Beratungen mit einbezogen werden könnten.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) zeigt auf, dass in der gestrigen Debatte im AUSW nicht darüber abgestimmt worden sei, die Bezirksvertretung zu beteiligen. Er bittet, die Vorlage abzusetzen.

Herr Kruse (Geschäftsführer der Sport- und Freizeitbetriebe) verdeutlicht, dass der AUSW sich gestern an der Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch und der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gestört habe. Es gäbe die schriftliche Vereinbarung mit der BV Hombruch, dass die Vorlagen für den Westfalenpark und den Botanischen Garten nicht über die BV gezogen werde. Die Beteiligung des Beirates sei zum jetzigen Zeitpunkt aus seiner Sicht entbehrlich, da es sich um einen Grundsatzbeschluss handele. Die Einzelmaßnahmen würden in Form eines Baubeschlusses erneut vorgelegt und wenn dann die Belange des Landschaftsschutzes berührt seien, werde natürlich auch der Beirat beteiligt. Herr Dr. Knopf (Leiter des Botanischen Gartens) sei bereits zur nächsten Beiratssitzung eingeladen und werde dort das Projekt vorstellen. Diese Vorlage sei ein Überblick über das gesamte Konzept. Er bittet, noch einmal darüber nachzudenken, die Vorlage doch in die Beschlussfassung des Rates zu führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.6
"Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14155-19)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Er bittet, in Zukunft eine Synopse zu erstellen, die die Arbeit erleichtern würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Sportförderrichtlinien.

zu TOP 3.7
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13982-19)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es ein sehr erfreulicher Jahresabschluss sei. Er fragt nach, ob damit die Qualitätsoffensive in Dortmund bereits abgeschlossen sei und ob die Möglichkeit bestehe, die Beiträge für die Eltern zu senken.

Herr Kunstleben (Geschäftsleitung FABIDO) erläutert, dass der mit Überschuss abgeschlossene Jahresabschluss mit den von der Landesregierung beschlossenen Übergangsfinanzierungen und Rettungspaketen zu tun gehabt habe. Nachdem, was bereits als Eckpunktepapier bekannt ist, könne davon ausgegangen werden, dass einige der Dinge, die FABIDO derzeit auf alleinigen politischen Beschluss des Rates hin tue, z. B. verlängerte Öffnungszeiten von bis zu 60 Std. pro Woche, künftig von einer Förderung des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) umfasst sein werde, sodass der freiwillige Anteil der Stadt an der Stelle reduziert werden könne, wo es sich nicht um den verpflichtenden gesetzlichen Trägeranteil handele. Unter dem Strich werde FABIDO für die Stadt Dortmund günstiger werden. Das bedeute nicht, dass die Qualitätsinvestitionen an der Stelle zurückgefahren werden könnten. Es gäbe weiterhin einen erheblichen Bedarf an Betreuungsplätzen in der Stadt, an denen sich FABIDO derzeit durch eine Ergänzung und Anbautätigkeit an bestehenden Einrichtungen und dezidierten Neubautätigkeiten beteilige. An diesen Stellen werde weiterhin investiert, in dem Bereich, den das Gesetz noch nicht umfasse.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass er eine Entlastung bei den Mitarbeitern/innen für sinnvoll geboten halte, alleine deshalb, weil der Rückstellungsaufwand für nicht genommenen Urlaub und Überstunden gestiegen sei. Auch zur Verbesserung der Qualität zu Gunsten der Kinder, sei das ein Schritt in die richtige Richtung.

Herr Rettstadt bemerkt, dass die Wahrheit wahrscheinlich irgendwo dazwischen liege. Mit der Qualität der Arbeit von FABIDO sei er sehr zufrieden. Die Elternbeiträge und ihre Senkung sollte ein Ziel sein, dass man nicht aus dem Auge verlieren solle.

Herr Kunstleben stellt klar, dass FABIDO als städtischer Träger für rund 99 Einrichtungen verantwortlich sei, aber bezogen auf die Komplettbetreuung im frühkindlichen Bereich für nur rund ein Drittel der Plätze. Die finanzielle Situation, die sich bei FABIDO abbilde, sei nicht beispielhaft für die Situation, die bei den freien Trägern vorliege. Diese Situation habe in der reinen Finanzierungswirkung nur sehr bedingt etwas damit zu tun, in welcher Höhe und ob überhaupt der Rat eine Beitragstabelle beschließe oder auch nicht. Diese Diskussion müsse seitens des Jugendamtes über alle Träger diskutiert werden und FABIDO sei nur ein Teil dieser Debatte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 18.559.796,88 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.498.420,13 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Ein Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 832.807,00 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.665.613,13 Euro wird in die Kapitalrücklage von FABIDO eingestellt.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.8
Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14102-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen.
zu TOP 3.9
Fußballmuseum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13673-19-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 21.03.2019 zur
Drucksachen Nummer 13673-19-E1, Fußballmuseum, nehme ich in Abstimmung mit der
DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH (DFM) wie folgt Stellung:

Frage 1:
Die von der Bezirksregierung in der Genehmigung der Haushaltssatzung aufgeführten
150.000 Euro für das Fußballmuseum wurden in der Sitzung des Ausschusses einmal als
Rückstellung für eine mögliche Verlustübernahme und einmal als Erstattung des Gehalts des
zweiten Geschäftsführers der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum durch die Stadt
definiert.

Welche der beiden Aussagen ist richtig?

Stellungnahme zu Frage 1:
Im Haushaltsplan 2019 ff. der Stadt Dortmund ist erstmals ein Zuschuss in Höhe von jährlich
150.000 € an das DFM eingestellt worden.

Dieser Zuschuss beinhaltet dabei im Wesentlichen das Geschäftsführergehalt des von der
Stadt Dortmund zu stellenden und benannten Geschäftsführers, welches vom DFM geleistet
und von der Stadt Dortmund erstattet wird. Somit handelt es sich nicht um einen zusätzlichen
Zuschuss, sondern um ein anderes Vorgehen der Zahlungsabwicklung. Der ehemalige
Geschäftsführer der Stadt Dortmund wurde direkt von der Stadt Dortmund bezahlt. Der
Mitgesellschafter DFB e. V. bezahlt seinen Geschäftsführer weiterhin direkt aus seinem
Budget. Diese Vorgehensweise hat der Rat der Stadt Dortmund am 17.05.2018 beschlossen, siehe
Vorlage Drucksachen-Nr. DS 10765-18.

Darüber hinaus wird seitens der Stadt Dortmund unabhängig von dem Geschäftsführergehalt
ein Verwaltungskostenzuschuss an das DFM geleistet. Diese beiden Bestandteile ergeben
einen geplanten Zuschuss von insgesamt jährlich 150.000 €.

Es handelt sich folglich hierbei nicht um einen geplanten Rückstellungsbetrag für einen
möglichen Verlustausgleich. Es sind jedoch darüber hinaus - neben dem Zuschuss in Höhe
von 150.000 € - Mittel für einen Verlustausgleich im Haushaltsplan 2019 ff. der Stadt
Dortmund in Höhe von jährlich 250.000 € an das DFM eingestellt worden. Aufgrund des
zeitlichen Vorlaufes der Haushaltsplanaufstellung und der gebotenen kaufmännischen
Vorsicht ist dieser Ausgleich für etwaige Verluste veranschlagt worden. Dieser ist für das Jahr
2019 im Amt 2D - Beteiligungen der Stadt Dortmund - als Bestandteil der in Zeile 16
abgebildeten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 394.114 € (siehe Seite 232
ff. des Haushaltsplans 2019) sowie im Produktbereich 04 als Bestandteil der gesamten
sonstigen ordentlichen Aufwendungen des Produktbereiches Kultur in Höhe von 377.100 €
(siehe Seite 95 ff. des Haushaltsplans 2019) enthalten.

Frage 2:
Unter welchem Haushaltsposten und in welcher tatsächlichen Höhe wird die vom Rat im Mai
2018 beschlossene Finanzierung des zweiten Geschäftsführers der DFB-Stiftung
Fußballmuseum durch die Stadt verbucht?


Stellungnahme zu Frage 2:
Die DFM erhält von der Stadt Dortmund einen Zuschuss in Höhe von 150.000 €. Dieser
Zuschuss beinhaltet die Finanzierung des städtischen Geschäftsführers der DFM. Es wird
inhaltlich auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.

In Dortmund wird der Haushaltsplan produktorientiert auf Ebene der jeweiligen
Produktbereiche abgebildet. Dies bedingt eine gewisse Aufsummierung nach der amtlichen
Systematik der einzelnen Produktbereiche, so dass sich der Zuschuss von 150.000 € nicht
separat im Haushaltsplan finden lässt. Neben der Darstellung auf der Produktebene werden
auf der darunterliegenden Ebene die Budgets im Haushaltsplan der Stadt Dortmund nach den
Verantwortungsbereichen gegliedert. Das Nationale Fußballmuseum wird somit einmal im
Produktbereich 04 auf Produktebene und zum anderen im Amt 2D auf der Ebene der
Verantwortungsbereiche ausgewiesen. Die genannten 150.000 € finden sich für das Jahr 2019
in der Zeile 15 „Transferaufwendungen“ des Produktbereiches 04 als Bestandteil der
gesamten Transferaufwendungen des Produktbereiches Kultur in Höhe von 96.551.918 €
wieder (siehe Seite 95 ff. des Haushaltsplans 2019) sowie ebenso im Amt 2D – Beteiligungen
der Stadt Dortmund – als Bestandteil der in Zeile 15 abgebildeten Transferaufwendungen in
Höhe von 7.024.000 € (siehe Seite 232 ff. des Haushaltsplans 2019).

Frage 3:
Ergänzend zu der schriftlichen Beantwortung unserer Frage 3 - „Durch die Stadt Dortmund
eingeworbene Sponsorenbeträge 2019“ - bitten wir die Verwaltung darzulegen, mit welchen
Unternehmen Sponsorenverträge mit jeweils welcher Laufzeit abgeschlossen wurden.

Stellungnahme zu Frage 3:
Die bislang eingeworbenen 380.000 € ergeben sich aus den Partnerschaften mit der DEW21,
dem Sparkassenverbund, der WILO AG sowie der Gelsenwasser AG. Die Verträge hierzu
unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Vor diesem Hintergrund können Beträge und
Laufzeiten nicht einzeln offengelegt werden. Die Verträge haben eine Laufzeit bis längstens
zum 31.12.2021. Weitere Sponsorenverträge werden zurzeit verhandelt.

Frage 4:
Wann wird, entsprechend des Beschlusses im Finanzausschuss vom 30.04.2015, dem
Ausschuss ein Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des DFB-Museums vorgelegt?

Stellungnahme zu Frage 4:
Es werden Vertreter der DFM in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften am 19. September 2019 über die wirtschaftliche Entwicklung der DFM
berichten.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Antwort der Verwaltung.
Er merkt an, dass seine Fraktion sich gewundert habe, dass im Haushaltsplan für 2019 bereits ein Betrag von 250 T € eingepreist sei. Bei den eingeworbenen Sponsorengeldern von 380 T € (unter 3.) fragt er nach, auf welchen Zeitraum sich das beziehe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass in dem Moment, wenn die Geschäftsführung ein Risiko für den kommenden Jahresabschuss benenne, gäbe es die Verpflichtung nach Gemeindehaushaltsverordnung, diesen Betrag als Rückstellung einzubauen. Ob die Entwicklung so eintrete sei nicht sicher. Zur Frage der Sponsorengelder könne er nichts sagen, das seien bilaterale Verhältnisse, die Geschäftsführung teile nur die Höhe mit.






4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Fußballmuseum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13673-19-E3)

Die Angelegenheit wurde neu zugeordnet und unter TOP 3.9 behandelt.

zu TOP 4.2
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13898-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14160-19)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019
hierzu->Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14160-19-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.19 vor:
Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, gibt dem Ausschuss folgende Empfehlung aus der heutigen Sitzung der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ bekannt:
Die Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ empfiehlt die Variante II mit folgenden Änderungen:

1. Verzicht auf Maßnahme Nr. 32 „mechanische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung)

2. Ergänzung um Maßnahme Nr. 39 „Diskussionsanlage in den Sälen Rothe Erde, Hanse
und Tremonia“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen FDP/BL und AfD)

3. Ergänzung um Maßnahme Nr. 43 „3-fach-Verglasungen an allen Glasbauteilen“
(mehrheitliche Empfehlung, eine Gegenstimme AfD, Enthaltungen Linke & Piraten und
FDP/BL)

4. Ergänzung um Maßnahme Nr. 45 „elektronische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen B‘90/Die Grüne und Behindertenpolitisches
Netzwerk)

5. Ergänzung um Maßnahme Nr. 46 „Gründach über 4. OG“
(mehrheitliche Empfehlung, Gegenstimmen: CDU, FDP/BL und AfD)


6. Ergänzung um Maßnahme Nr. 48 „Schaugerüste an Ost- und Westseite“
(einstimmige Empfehlung)

7. Ergänzung um Maßnahme Nr. 49 „Präsentations- und Medientechnik“
(einstimmige Empfehlung)

Eine Empfehlung zur Maßnahme Nr. 47 „Einbaumöblierung in den Büros“ wird zunächst
zurückgestellt. Die Verwaltung wird darum gebeten, hierzu im weiteren Gremienverlauf eine information zum Inhalt und Umfang der Maßnahme sowie eine entsprechende
Kostenaufstellung vorzulegen. Hierin soll alternativ auch berücksichtigt werden, die
Einbaumöblierung in bestimmten Räumen (z. B. Repräsentationsbereiche) zu belassen und in den sonstigen Räumen eine Standardmöblierung vorzunehmen.

Herr Rm Berndsen bittet darum, die Angelegenheit ohne Empfehlung weiterzuleiten, da er den o. a. Beschlussvorschlag zunächst in seiner Fraktion beraten wolle.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Empfehlung der Ratskommission
„Sanierung des Dortmunder Rathauses“ zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit ohne
Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
am 15.02.2018 hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses der Stadt Dortmund (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss, DS-Nr. 09964-18) beauftragt. „Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen finanzierten Baumaßnahme in Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt ermittelt werden.“

Zur Notwendigkeit der Sanierung wurde u. a. ausgeführt: “Im Rahmen eines Vorprojektes wurden die Ergebnisse der Gebäudeuntersuchungen in Form einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst, hinsichtlich der daraus abzuleitenden Maßnahmen beschrieben und mit entsprechenden Kosten bewertet.“ Bei der Auflistung der Maßnahmen waren u.a. auch die Erneuerung der Fensterfassaden sowie der Glaskuppel, der Sonnenschutz an den Fassaden sowie die Aufzüge aufgeführt.

Die Verwaltung hat seinerzeit darauf hingewiesen: „Für die Projektorganisation ist die erfolgte Abwicklung des Projektes der Stadt Dortmund "Baukunstarchiv NRW" die richtungsgebende Referenz.“ (Anmerkung: Der bewilligte Kostenrahmen > 3 Mio € wurde damals eingehalten.)

In Ansehung der auch mündlich erwähnten Kostendisziplin beim Baukunstarchiv hat die Ratskommission zur Sanierung des Rathauses seinerzeit den Betrag von 27 Mio € als „Kostendeckel“ definiert.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD Fraktion die Verwaltung, vor einer Beschlussfassung über die Kostensteigerung auf aktuell 36,6 Mio € (+ 35,6 %) folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1. Erläuterung der „neuen Positionen“

Aufgrund der „dezidierten Gebäudeuntersuchung“ und der präzisen Auflistung der einzelnen Maßnahmen konnte der Rat am 15.02.2018 davon ausgehen, dass z. B. Aufzüge (Nr. 22 und 23; 431 T €), Erneuerung Glaskuppel (Nr. 24; 1.422 T €), Sonnenschutzverglasung (Nr. 25; 1.398 T € und Nr. 44 T €) in den 27 Mio € berücksichtigt sind.

Wie erklärt die Verwaltung die Tatsache, dass diese und andere Maßnahmen die Gesamtkosten jetzt als „neue Positionen“ erhöhen?
2. Personal

Wurden die Mitarbeiter*innen in die Projektentwicklung einbezogen und wie verhält sich der Personalrat zu den geplanten Maßnahmen?
Besteht z. B. bei der Sonnenschutzverglasung Nordfassade die Möglichkeit einer Blendwirkung aufgrund Sonnenspiegelung an der gegenüber liegenden Hausfassade?
3. Auswirkungen im Bereich Personal- und Beratungskosten

In welchem Umfang führt die Rathaussanierung zu einer Ausweitung der Personalkosten?

Wie sind die neuen Kosten für den Koordinierungszuschlag (Nr. 52; 749 T €) erklärbar?
4. Kostenpuffer

Mit welchem Umfang wurden mögliche Kostensteigerungen bis zur Fertigstellung berücksichtigt? Die Kostenentwicklung im Hoch- und Tiefbau liegt aktuell weit über dem allgemeinen Preissteigerungsindex.

Wie hoch sind Unwägbarkeiten wie Feststellung in der Bauphase oder Verzögerungen bei der Fertigstellung berücksichtigt?
5. Entlastungen

Welche Synergieeffekte und welche finanziellen Bewertungen ergeben sich, wenn Maßnahmen wie Aufzüge und Glaskuppel mit der Sanierung durchgeführt werden, weil die Objekte aus Altersgründen abgängig werden können?

Wie hoch beziffert die Verwaltung Entlastungen bei den Betriebskosten aufgrund energetischer Maßnahmen wie Fenster und Dachbegrünung?

Wie wird eine mögliche Reduzierung der Fläche für die Aktenführung aufgrund fortschreitender Digitalisierung eingeschätzt – s. Diskussion um Nr. 47 Einbaumöblierung?

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Drittmittel einzuwerben z.B. im Rahmen energetischer Sanierung, Dachbegrünung oder partnerschaftlicher Nutzung der Schaugerüste Nr. 48?

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass bei der ausdifferenzierten Übersicht nicht klar sei, was sie sich unter dem Begriff Nutzerbudget vorzustellen habe. Weiterhin sei aufgelistet, was unter den einzelnen Maßnahmen (19, 47) zu verstehen sei. Sie fragt nach, ob das auch die Räume, die die Fraktionen üblicherweise nutzten, betreffe.

Herr Limberg (65/FBL) erläutert, dass es nach Beschluss des Rates im Februar 2018, Regeln aufgestellt worden seien, wie z. B. Transparenz schaffen oder dass bestimmte Standards gelten. Dabei handele es sich um die Dortmunder Immobilienstandards, die entwickelt und in den Fachbereichen bekannt seien. Weiterhin habe es eine Vereinbarung gegeben, dass eine Rathauskommission „Sanierung“ eingerichtet werde. Die wesentlichen Aufgaben seien, dass die gewählten Mitglieder dieser Kommission die Verwaltung im Hinblick auf die Kostenentwicklung und im Hinblick auf die Einhaltung der Funktion beraten. Die heute vorliegende Vorlage zeige auf, was möglich sei (Variante I). Im Laufe der Beratungen seien weitere Wünsche aufgekommen. Es habe eine sehr intensive Befassung der Kommission gegeben. Die Position 47 sei deshalb von der Verwaltung eingebracht, um aufzuzeigen, dass bestimmte Dinge in den Dortmunder Immobilienstandards nicht enthalten seien. Im vorliegenden Fall das Thema Möblierung. Die Mitglieder der Kommission hätten eine Einsparmöglichkeit vermutet, die sich bestätigt habe. Der Transparenz wegen sei auch Nr. 19 noch einmal dargestellt, um zu zeigen, dass auch dort eine Menge Innenausbau enthalten sei. Es gehe nur um das Thema Einbaumöbel. Das Nutzerbudget ist das Budget des Fachbereichs, kein Baubudget.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe. Er weist darauf hin, dass die Ratskommission eine beratende Funktion habe und kein Beschlussgremium sei. Auch die Kostenexplosion um 36,5 % gegenüber der Deckelung vor einem Jahr sei Grund für den noch erheblichen Informationsbedarf seiner Fraktion. Auch den Bürgern müsse man diese Steigerung vernünftig erläutern können.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich bei der Verwaltung für die intensive Vorbereitung. Der Geburtsfehler der Rathaussanierung läge seiner Ansicht nach darin, dass nicht von vornherein gesagt worden sei, welche Standards gebraucht würden. Er wolle in einem Rathaus vernünftig arbeiten und das müsse auch repräsentativ sein. Das Feedback aus der Bevölkerung sei bei vielen im Kopf, trotzdem müsse man die Sanierung mit mehr Selbstbewusstsein angehen, um ein funktionierendes Gebäude zu erhalten, was keiner Nachbesserung mehr bedürfe. Er sei davon überzeugt, dass zusammen mit der Kommission alles besprochen werden könne. Weiterhin ist er der Meinung, dass Standard I oder II nicht ausreichen werde. Selbst Standard III habe noch einige Fehler. Im Rahmen der Sanierung gäbe es ebenfalls gewisse gesetzliche Vorgaben, die dazu führten, bestimmte Sachen machen zu müssen. Bei einem 30 Jahre alten Gebäude gäbe es einen großen Sanierungstau.

Frau Reuter gibt an, dass hier nicht die Notwendigkeitsdiskussion geführt werden müsse. In der Rathauskommission sei darüber beraten worden und die Frage der Einbaumöbel sei dort aufgekommen. Sie verstehe immer noch nicht ganz die Bedeutung des Benutzerbudgets. Es gäbe Einbaumöbel, die in den Fraktionsräumen stünden. Sie fragt nach, ob das bedeute, dass die Fraktionen in Zukunft zu den Nutzern gehörten, die ihre Einbaumöbel (auch in den Besprechungsräumen) selber bezahlen. Weiterhin fragt sie nach, ob es schon eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg gäbe.

Herr Limberg zeigt auf, dass zur ersten Frage Herr Ellerkamp antworten werde. Zur zweiten Frage sei zu sagen, dass in der Vorlage das Problem dargestellt und in der Kommission besprochen worden sei. Dort habe man um Zeit bis zur Ratssitzung gebeten. Er sei zuversichtlich, dass die Lösung bis dahin vorliege.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass es bemerkenswert sei, dass bereits nach 30 Jahren das Rathaus kernsaniert werden müsse. Man habe damals an vielen Ecken und Kanten gespart. Vieles sei sichtbar, vieles nicht. Er gehe davon aus, dass man nach Stand der heutigen Technik saniere. Seine Fraktion sei bereits beschlussfähig. Er stellt an Herrn Düdder die Frage, wann das bei seiner Fraktion der Fall sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt klar, dass auch seine Fraktion beschlussfähig sei. Die finanzielle Deckelung in der Vorlage beinhalte ja schon, dass in der Grundplanung Abstriche zu machen seien. Das halte er für eine schwierige Herangehensweise. Jetzt läge etwas vor, das so funktionieren könne und deshalb werde seine Fraktion das auch mittragen. Eine Stadt dieser Größenordnung brauche ein Rathaus, das auch funktioniere.

Herr Tölch (SPD-Fraktion gibt Herrn Rettstadt Recht, dass das Gebäude repräsentativ hergestellt werden müsse. Seiner Ansicht nach müsse das aber bereits in der Kalkulation der Sanierungskosten berücksichtigt sein. Auch seine Fraktion finde es ärgerlich, dass bereits nach 30 Jahren eine Sanierung notwendig sei. Ebenso sollte die Kalkulation unvorhersehbare Dinge beinhalten. Die bestmögliche Lösung nehmen zu wollen hätte man früher überlegen und kalkulieren müssen. Seine Fraktion möchte mit der vorliegenden Bitte um Stellungnahme einen aktuellen Sachstand, der eine einigermaßen zuverlässige Abstimmung möglich mache. Ebenso gehöre dazu die gesetzlich notwendige Stellungnahme des Personalrates.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) antwortet auf die Frage von Frau Reuter, dass alle Einbauten aus den Räumen heraus kommen würden. Die Neubeschaffungen seien aus dem Budget des FB 1 bereitzustellen. Die Bedarfe der Nutzer, in diesem Fall die Politik, werden über den FB 1 angemeldet. Er verweist auf die konkreten Formulierungen, die im Beschluss mit der Drucksachen-Nr.: 09964-18, letzter Absatz, „Finanzielle Auswirkungen“ enthalten seien.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass alle, die an den Kosten, die am Ende über dem Strich stünden, beteiligt seien, sich am Ende dafür rechtfertigen müssten. Seine Prognose liegt bei 50 bis 60 Mio. €. Er fühle sich hier gut aufgehoben und er halte das Haus für keine „Bruchbude“. Seine Fraktion werde sich enthalten.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Rat erst dann beschlussfähig sei, wenn er alles wisse. Als Mitglied des Rates habe er das originäre Recht, alles zu erfahren. Deshalb werde seine Fraktion erst zustimmen, wenn das gegeben sei. Die Begründung gegenüber dem Bürger müsse ehrlich, stichfest und belastbar sein. Seiner Meinung nach gäbe es zwei illegale Gremien, zum einen den Sonderältestenrat und zum anderen die Rathauskommission.

Herr Mader (CDU-Fraktion merkt an, dass der Beratungsbedarf legitim sei, die Rathauskommission habe nur empfohlen. Er bittet darum, diese sachliche Variante der Rathauskommission in die Ratssitzung mitzunehmen. Allen ginge es um die Sanierung des Rathauses, über das Ausmaß könne man sich sachlich unterhalten.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist deutlich darauf hin, dass der Rat laut Geschäftsordnung und Hauptsatzung jederzeit befugt und berechtigt sei, Kommissionen zu bilden. Das seien keine beschlussfassenden Gremien, sollen aber die beschlussfassenden Gremien und deren Diskussionen zeitlich, fachlich und in der Detailarbeit entlasten. Das sei eine legitime Vorgehensweise. Weiterhin sei der Begriff „Sonderältestenrat“ so nicht richtig, vielmehr handele es sich um den Ältestenrat, der jederzeit eine Sondersitzung einberufen könne.

Herr Rettstadt stellt klar, dass er keine Sonderausstattung wünsche, es gehe ihm darum, dass man vernünftig arbeiten könne.

Herr Dr. Suck gibt an, dass die Frage der Beteiligungsnotwendigkeit des Personalrates bereits im letzten Ausschuss für Personal und Organisation diskutiert worden sei.

Herr Naumann (SPD-Fraktion) erläutert, dass es eine gute Idee gewesen wäre, den Fragenkatalog vor der Sitzung der Ratskommission in den Fraktionen zu besprechen.

Herr Taranczewski macht noch einmal deutlich, dass ein solches Projekt von allen Beteiligten nachvollziehbar sein sollte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. a. Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Rat durchlaufen.





5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Bericht für das Jahr 2018 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14158-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht
2018 und den ersten Quartalsbericht 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
zur Kenntnis.







zu TOP 5.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13830-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2018 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust von 250.785,08 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2018 in Höhe von -250.785,08 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)
hierzu-> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
(Drucksache Nr.: 13537-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.19 vor:

zu Ihren Sitzungen im Mai d. J. liegt die o.g. Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Im Text der Vorlage wird auf eine Anlage „Zeiten des Einsatzes der Parkaufsicht“ hingewiesen
(S. 2, Abs. 4). Diese Anlage wurde aber versehentlich nicht beigefügt.
Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen und überreiche anbei die besagte Anlage. In das
Gremieninformationssystem ist die Anlage 2 zwischenzeitlich auch eingestellt worden.

Westpark
Einsatz Parkaufsicht

Zeitraum: 01.05. - 30.09.2019
Anzahl Tage
Anzahl Tage Montag-Donnerstag 83
Anzahl Tage Freitag 22
Anzahl Tage Samstag 22
Anzahl Tage Sonntag 22
Anzahl Tage vor Feiertag 4

Einsatzzeiten
Stunden Tage
Montag-Donnerstag 16.00 - 22.00 Uhr 6 83
Freitag 15.00 - 24.00 Uhr 9 22
Samstag 12.00 - 24.00 Uhr 12 22
Sonntag 12.00 - 22.00 Uhr 10 22
vor Feiertag 12.00 - 24.00 Uhr 12 4

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion die Beratung des Fachausschusses abwarten würde und bittet um Durchlauf der Vorlage.

Herr Naumann (SPD-Fraktion) bittet um Empfehlung, wenn möglich. Der Bauausschuss und die Bezirksvertretung hätten bereits empfohlen, er sehe keinen Grund noch einmal zu schieben.

Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihre Fraktion sich gerne der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West anschließen würde.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) stellt fest, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung West heute nicht vorliege.

Herr Langhorst bittet genau aus diesem Grund die Vorlage zu schieben.

Herr Monegel schlägt vor, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet in Zukunft darauf zu achten, dass dem Ausschuss die Empfehlungen der anderen Gremien vorliegen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, dass aufzuklären.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


















Monegel Taranczewski Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin