Niederschrift

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,


Wohnen und Immobilien
am 08.09.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) bis 16:45 Uhr i.V. f. RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD) ab 15:30 Uhr
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen) i.V. f. RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Fischer (Fraktion Die Linke) i.V.f. sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch 15:00 – 15:30 Uhr / 17:30 – 20:20 Uhr


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Reusenmann - Integrationsbeirat i.V. f. Herrn Pardo
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Dr. Otterbein – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde i.V.f. Herrn Halbsguth
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Steitz – 3/Dez.


Frau Dr. Düsterhaus – 53/AL
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Bornkessel – StA 60
Herr Wilde - 61/AL
Herr von Stillfried – 62/AL
Herr Lategahn – StA 62
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Funke – StA 65
Herr Klüh - 68/BL
Frau Müller – StA 68
Frau Jänsch – Agendabüro
Frau Trachternach – 6/Dez.-Büro
Frau Lüdeking – OB-Büro
Frau Jürß – OB-Büro bis 19:00 Uhr


4. Gäste:

Herr Dr. Budde – EDG
Herr Müller – Bezirksregierung Arnsberg
Herr Schmied – Bezirksregierung Arnsberg


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 08.09.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafens
Berichterstattung
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01429-10-E3)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01874-10)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Dortmunder Solardachkataster, Powerpoint-Präsentation, Vortrag von Helmut Lategahn (Vermessungs- und Katasteramt)
Berichterstattung

3.2 Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft im Bereich der Abfallentsorgung zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hamm ab 01.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01855-10)

3.3 Lokale Agenda 21 - 10. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01162-10)

3.4 Entwicklung des Hafenstandortes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01870-10)

3.5 Temporäre Nutzung von Leerständen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01871-10)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Teilstrecken der Kreisstraßen K8 und K18 und der Landesstraßen L661 und L663 in DO-Wickede (Flughafen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01704-10)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße-, hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00664-10)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Umstellung des Verfahrens, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Erweiterung des Planbereiches, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01754-10)

4.4 Planfeststellung einer Kehrgleisanlage und eines barrierefreien Bahnsteigs für die Haltestelle In den Börten in Dortmund-Brackel, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01735-10)

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01807-10)

4.6 Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 - Sölder Waldstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00974-10)
hierzu -> Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00974-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.06.2010 vor. -

4.7 Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 162n - Tulpenstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00973-10)
hierzu -> Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00973-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.06.2010 vor. -

4.8 Dreigleisiger Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn
Antrag der H-Bahn-Gesellschaft mbH auf Plangenehmigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00382-10-E3)

4.9 Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00824-10-E3)

4.10 Entwicklungsmaßnahmen für das Stiftsforum, Hörder Burg und Umfeld
hier: Parkkonzept für das Umfeld des Phoenix-Sees
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00418-10-E3)

4.11 Stadtumbau Rheinische Straße, hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01446-10)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01763-10)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Energiebericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01343-10)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Kanalerneuerung in der Provinzialstraße und Umgestaltung der Provinzialstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01304-10)

7.2 Kreisverkehre Mengeder Spinne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01394-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2010
(Drucksache Nr.: 01394-10)

7.3 Kanalerneuerung Im Odemsloh
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01681-10)

7.4 Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01652-10)

7.5 Kanalbau Am Isenstein bis Spissenagelstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01655-10)

7.6 Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01664-10)

7.7 Verbesserung der Lieferbedingungen für die Fußgängerzonen in der Dortmunder City
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01779-10)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Wohnungsmarktbericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01626-10)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01806-10)

11.2 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01696-10)


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00956-10)

12.2 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna e.V. als Trägerverein der Biologischen Station
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01525-10)

12.3 Dortmunder Umweltpreis
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00141-10)

12.4 Behindertengerechte Erlebnistouren
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01811-10)

12.5 Planfeststellungsverfahren „Rüpingsbach – Ökologische Verbesserung von km 0,00 (Schönau) bis km 3,50 (Menglinghausen) in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01722-10)

12.6 Renataurierung des Herrentheyer Baches
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01848-10)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen

14.1 Sicheres Überqueren der Stockumer Straße vom überregionalen Radweg Am Winkelsweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01709-10)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01709-10-E1)


14.2 Radweg Zillestraße / Zeche Crone
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01710-10)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01710-10-E1)


Zur Information:
Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten - Emschertalbahn
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01875-10)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Klösel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es liegt ein Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgendes Thema vor:
· Entwicklung des Geländes der ehemaligen Thier-Brauerei, aktueller Sachstand und Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 02.04.2009,
(Empfehlung, Drucksache Nr. 01796-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit einstimmig an und wird die Angelegenheit unter TOP 3.6 beraten.

Es liegt außerdem ein Vorschlag der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Tagesordnung um folgende Angelegenheit vor:

· Bahnübergang Husener Straße
(Bitte um Stellungnahme, Drucksache Nr. 01948-10)

RM Waßmann spricht zur Dringlichkeit. Der Ausschuss stimmt der Dringlichkeit einstimmig zu und erweitert die Tagesordnung um TOP 3.7.

Es liegt ein weiterer Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung vor. Die Verwaltung bietet an, mittels Vorlage über den aktuellen Sachstand zu informieren:
· Umbau und Aufstockung des Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hansastraße 30 und Bissenkamp 4;
Hier: Bericht über die mögliche Einsturzgefahr des Gebäudes Hansastraße 30 und Bissenkamp 4
(Drucksache Nr. 01989-10)

Der Ausschuss wird die Vorlage unter TOP 4.12 aufrufen.

Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, im Wege der Dringlichkeit folgende Vorlage zu beraten und hierüber eine Empfehlung an den Rat abzugeben:
· Kanalerneuerung Nortkirchenstraße
(Empfehlung, Drucksache Nr. 015888-09)

Der Dringlichkeit wird einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss erweitert die Tagesordnung um TOP 7.8.
Es liegt zusätzlich ein Vorschlag des RM Münch vor, das folgende Thema aus Gründen der Dringlichkeit in die Tagesordnung mit aufzunehmen:
· Erneuter schwerer Radfahrerunfall auf der Stockumer Straße
(Antrag des RM Münch, Drucksache Nr. 02006-10)

Für den vorgenannten Antrag des RM Münch wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Dringlichkeit gesehen. Die Tagesordnung wird somit nicht erweitert.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen und Erweiterungen festgestellt.






zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 23.06.2010 wird einstimmig genehmigt.








2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Umfeld des Dortmunder Hafens
PCB-Belastung im Hafen/ENVIO
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01874-10)

Hierzu liegt vor:
- Stellungnahme der Verwaltung mit der Drucksache Nr. 01429-10-E3 (zu Drucksache-Nr. 01429-10, 01429-10-E2, 01429-10-E4)
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01874-10)

Frau Dr. Düsterhaus - Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund - sowie Herr Dr. Grote - Leiter des Umweltamtes der Stadt Dortmund - geben mittels Powerpoint-Präsentation über Überblick über den derzeitigen Sachstand im Zusammenhang mit der PCB-Belastung rund um die Firma Envio im Dortmunder Hafen (siehe Anlage zur Niederschrift).

Dr. Grote ergänzt seinen Vortrag um den Hinweis, dass die jüngsten Ergebnisse der
durchgeführten Staubniederschlagsmessungen - Untersuchungszeitraum vom 24. Juni bis 22. Juli 2010 - eindeutig bestätigen, dass es neben Envio zumindest noch einen weiteren
PCB-Emittenten geben muss. Er berichtet außerdem vom Fund eines rund 1.000 Kilogramm schweren Trafos am 07.09.2010 am Dortmund-Ems-Kanal, Alter Erlenweg. Die Feuerwehr hat die Fundsache zunächst auf ein spezielles Sicherstellungsgelände der Deponie Nordost gebracht. Welche Inhaltsstoffe (Öle, PCB) sich möglicherweise noch innerhalb des Trafos befinden, ist noch unklar. Der aufgefundene Transformator wird kriminaltechnisch untersucht.

Herr Bernd Müller - Leiter der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Arnsberg - nimmt Bezug auf die unterschiedlichen, auftretenden Rechtsformen der Firma Envio. Derzeit existieren ca. 20 - 25 Schachtelfirmen von Envio, die teilweise unter derselben Anschrift firmieren. Adressat für die Reinigung des Betriebsgeländes ist die Firma Envio GmbH & Recycling Co. KG. Jede behördliche Anordnung zur sofortigen Vollziehung der Reinigung bzw. zur Anordnung der Ersatzvornahme wurde bislang rigoros durch die Rechtsanwälte der Firma Envio angefochten und beklagt. Jegliche Zusammenarbeit mit den Behörden wird von Envio verweigert, die behördliche Arbeit wird dadurch stark behindert und verlangsamt.

Die aktuell vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01874-10) wird durch Herrn Joachim Schmied von der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt beantwortet:

A Aktuelle Situation
1. Wie stellt sich die aktuelle Situation in Bezug auf Messungen und Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Umfeld (u. a. Kantine bei ABP) dar?

In der Kantine wurden wiederholt von der Firma ABP beauftragte Beprobungen durchgeführt. Die Ergebnisse der letzten Messungen liegen noch nicht vor. Unabhängig davon, ob diese Werte unkritisch ausfallen oder nicht, wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) selbst abschließende Messungen durchführen. Erst dann entscheidet sich, ob die Kantine wieder in Benutzung genommen werden kann.
2. Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungsverfahrens im Außengelände und in den Hallen von Envio?

Sobald die Freiflächen im Umfeld und in unmittelbarer Nähe zum Betriebsgelände der Firma Envio vollständig gereinigt sind, können die Sanierungsarbeiten in den Hallen weiter forciert werden. Bislang hat noch keine Reinigung der Hallen stattgefunden.
3. Wie beurteilt die Verwaltung den von Envio vorgelegten Sanierungsplan? Wird das Konzept als ausreichend angesehen, um eine Restkontamination von Flächen und Gebäuden auszuschließen?

Die von Envio vorgelegten Sanierungskonzepte sind unzureichend. Eine Nachbesserung wurde zuletzt mit Datum vom 31.08.2010 angeordnet. Diese ist noch nicht in zufriedenstellender Form erfolgt.
4. Sind zu dem runden Tisch mit Eberhard Weber auch betroffene Arbeiter eingeladen worden? Wenn nein, warum nicht?

Die Frage wurde bereits im Rahmen der Powerpoint-Präsentation beantwortet. (siehe Anlage zur Niederschrift)

B Sanierungskosten
1. Ist davon auszugehen, dass die Sanierungskosten für eine ordnungsgemäße Dekontamination der Flächen und der noch gelagerten Transformatoren bei 6 Millionen Euro liegen?

Laut mündlichen Aussagen des Gutachters der Firma Envio betragen die Sanierungskosten rund 1,5 Millionen Euro. In der Presseberichterstattung kursieren höhere Beträge. Die Bezirksregierung wird keine spekulativen Aussagen tätigen. Die voraussichtlichen Sanierungskosten werden derzeit sachverständig geprüft. Unmittelbar nach Vorliegen einer höheren Kostenangabe wird die Aufstockung der Sicherheitsleistung per Anordnung der sofortigen Vollziehung gefordert.
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um zu verhindern, dass die öffentliche Hand für die Kosten der Sanierung sowie mittel- und langfristige Hilfen für Betroffene aufkommen muss?

Neben der Erhöhung der Sicherheitsleistung wird zur Zeit rechtlich geprüft, ob auf das Vermögen der „Dach“-Firma Envio Aktiengesellschaft zugegriffen werden kann.
3. Sind bereits Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet worden oder sind solche beabsichtigt, um z. B. die Kosten der Ersatzvornahme für die von Envio gestoppte Sanierung vom Verursacher erstattet zu bekommen?

Die Reinigung der Freiflächen und der nicht versiegelten Flächen wurde per Ersatzvornahme durch die Behörden veranlasst. Die Durchführung der Ersatzvornahme wird dem Verursacher mittels Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Es wird erwartet, dass die Höhe der Kostenbescheide von Envio beklagt wird. Die Erhöhung der Sicherheitsleistung soll u. a. die Zahlungsfähigkeit für die Ersatzvornahmen langfristig sicherstellen.

4. Wurde darüber hinaus die juristische Möglichkeit geprüft, Teile des Vermögens der
Firma Envio sicherzustellen, um die Kostenübernahme durch den Verursacher zu
gewährleisten?

Auf die Antwort zu „B Sanierungskosten - Frage 2“ wird verwiesen.




C Gewerbetätigkeit von Envio
1. Was hat sich aus der von Oberbürgermeister Sierau angekündigten Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung des Erbbaurechtsvertrages ergeben?
2. Wie ist der Stand der Dinge bezüglich der Untersagung der gewerblichen Tätigkeiten zum Recycling von PCB-haltigen Transformatoren bzw. Geräten, der PCB-Dekontamination und der PCB-Entsorgung? Welche weiteren Schritte sind beabsichtigt?

Die Beantwortung der Fragen zu „C Gewerbetätigkeit von Envio“ liegt laut Herrn Schmied in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund.

D Arbeit der Behörden
1. Liegen bereits Ergebnisse der Landesregierung bezüglich der Prüfung des Ablaufs von Regelkontrollen von Envio durch die Bezirksregierung vor? Wenn ja, wurden hierbei auch die von der Bezirksregierung durchgeführten Genehmigungsverfahren, insbesondere aber die Genehmigung zur Behandlung von UTD-Transformatoren geprüft?
2. Wann ist mit gutachterlichen Ergebnissen zur Frage der Zusammenarbeit und Organisation von kontrollierenden Behörden zu rechnen?
3. Wann ist mit der am 03.03.2010 von der Bezirksregierung angeforderten „lückenlosen Dokumentation der Betriebsabläufe“ zu rechnen?

Herr Schmied teilt zu den Fragen 1-3 mit, dass Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung noch nicht vorliegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die mündliche Beantwortung des Herrn Schmied im Hinblick auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01874-10) zur Kenntnis.

Stadtrat Steitz nimmt Bezug auf die offenen Fragen der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01874-10) im Bereich C „Gewerbetätigkeit von Envio“. Die Beantwortung der zwei ausstehenden Fragen erfolgt in einem umfassenden schriftlichen Bericht an den Rat der Stadt in der nächsten Ratssitzung am 30.09.2010.

RM Märkel zieht ein Resümee aus der von ihr vorgenommenen Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg. Folgende Fragen sind noch offen geblieben:

Die ehemalige Firma ABB hat mit Bindemitteln gefüllte Transformatoren an die Untertage-Deponie in Herfa-Neurode überführt, wo diese eingelagert wurden. Diese legal eingelagerten Transformatoren wurden durch die gegründete Nachfolge-Firma Envio wieder aus der Untertage-Deponie herausgeholt und nach Dortmund zurücktransportiert, um diese dann am Ursprungsort - nach Auffassung von RM Märkel unzulässigerweise - zu recyceln. Sie möchte wissen, ob dieser Vorgang der Bezirksregierung bekannt war.

Laut Schriftverkehr mit dem Landesumweltamt gab es insgesamt neun Änderungsgenehmigungen für das geänderte Entsorgungsverfahren und die Entsorgungsanlage der Firma Envio. Das Verfahren wurde im Übrigen nie patentiert. Der ursprünglich im Januar 2004 genehmigte, für 6 Monate befristete „Versuchsbetrieb“ der Firma Envio zur Behandlung von Transformatoren aus Untertagedeponien (UTD-Trafos) wurde über 27 Monate hinweg bis April 2006 (Verlängerung der befristeten Behandlung von UTD-Trafos) von den Behörden gebilligt. Die Verarbeitung von ursprünglich genehmigten 1000 Tonnen PCB-haltiger Transformatoren wurde mittels Erhöhung der Anlagenkapazität um ein Vielfaches überschritten. RM Märkel ist unklar, ob der „Versuchsbetrieb“ auch in 2010 noch aufrecht erhalten worden oder ob zwischenzeitlich eine unbefristete Veränderungsgenehmigung ausgesprochen worden ist.

RM Märkel stellt weiterhin in den Raum, dass bei der Firma ABB das genehmigte LTA 2-Verfahren angewendet worden ist. Bei Envio hingegen fand es keine Anwendung, da UTD-Transformatoren mit diesem Verfahren technisch nicht verarbeitet werden konnten. Die Genehmigungslage für die Verarbeitung der vorgenannten Transformatoren ist ihr nicht schlüssig.

Bereits in 2009 hatte ein Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg gegenüber der Firma Envio eine Teilstilllegung im Rahmen der sofortigen Vollziehung angekündigt, sofern nicht kurzfristig alle vorhandenen Mängel im Bereich Abluft und Immissionsschutz behoben werden. Für RM Märkel ist aus der Aktenlage nicht erkennbar, warum die Teilstilllegung zum damaligen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt worden ist und Envio nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit behandelt worden ist.

Aus der Korrespondenz der Bezirksregierung Arnsberg mit der Firma Envio aus den letzten Jahren konnte sie feststellen, dass eine Vielzahl von Nachforderungen aufgrund von technischen Mängeln an Envio gerichtet worden sind. Über einen Zeitraum von 3 Jahren lag kein genehmigtes Brandschutzkonzept vor. Envio hat auf Nachforderungen immer wieder mit Umsetzungsversprechen reagiert. RM Märkel schließt daraus, dass die höchst kriminell tätige Firma Envio ein „leichtes Spiel“ mit den Behörden hatte.

Fahrlässig erscheint ihr zudem die Tatsache, dass die anonyme Beschwerde eines ehemaligen Mitarbeiters von der Bezirksregierung Arnsberg direkt an die Geschäftsführung der Firma Envio weitergeleitet worden ist. Envio bekam Gelegenheit, zu diesem Vorwurf schriftlich Stellung zu beziehen.

Die Prüfung einer Amtspflichtverletzung der zuständigen Behörden im Rahmen der aufgetretenen PCB-Problematik im Dortmunder Hafen hält RM Märkel für geboten.

Der Leiter der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Arnsberg Herr Bernd Müller erklärt, dass ein vom Land NRW bestellter externer Gutachter mit der Prüfung der behördlichen Tätigkeiten beauftragt worden ist. Er drängt darauf, die Ergebnisse der Überprüfung abzuwarten, bevor ein Fehlverhalten unterstellt wird. Das unabhängige Gutachten durch einen Sachverständigen wird zeigen, ob Versäumnisse oder Fehlentscheidungen der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegen haben.

Herr Joachim Schmied - Bezirksregierung Arnsberg - führt aus, dass die Anforderungen an den Brandschutz einen hohen Stellenwert einnahmen und erst nach einem umfassenden Verfahren zufriedenstellend umgesetzt worden sind. Er kündigt an, die Fragen des Ratsmitglieds Märkel schriftlich zu beantworten, sofern diese schriftlich vorgelegt werden.

Für RM Pisula interessiert vor allem, wie den betroffenen Menschen, denen erhöhte PCB-Werte im Blut diagnostiziert worden sind, konkret geholfen werden kann.

RM Pisula stellt fest, dass die PCB-Belastung im Dortmunder Hafen durch die Ermittlungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen festgestellt worden ist. Das LANUV hat den Aufklärungsprozess in Gang gesetzt. RM Pisula teilt mit, dass der CDU-Fraktion Informationen aus Leitungsebenen der Landesverwaltung darüber vorliegen, dass der erste Untersuchungsbefund über erhöhte PCB-Werte im Umfeld des Dortmunder Hafens der Stadt Dortmund vorgelegt worden ist. Bereits zu diesem Zeitpunkt seien erste Überlegungen zu Verursachern der PCB-Belastung angestellt worden. An vorderster Stelle wurde die Firma Envio als mögliche Emittentin genannt. Von leitenden Mitarbeitern der Landesverwaltung sei behauptet worden, dass ein Dezernent im Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund die Behörden gebeten habe, Envio nicht zu untersuchen. RM Pisula möchte wissen, ob diese Information den Tatsachen entspricht.

Stadtrat Steitz kündigt an, dass den Ratsmitgliedern zur nächsten Ratssitzung eine umfangreiche Auflistung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, wann und in welcher Form die Umweltverwaltung tätig geworden ist. Aus dieser tabellarischen Darstellung ergibt sich, dass die Verwaltung durch den anonymen Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters der Firma Envio zum ersten Mal auf Envio aufmerksam geworden ist. Der anonyme Hinweis ist einen Tag nach Eingang bei der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet worden. Einen Monat später - im Januar 2009 - lag der erste Untersuchungsbericht des LANUV NRW vor. Die Stadt Dortmund ist mit diesem Bericht erstmalig über erhöhte PCB-Werte aufgrund von durchgeführten Messungen unterrichtet worden. In einem in diesem Zusammenhang einberufenen Gesprächskreis im Landesbehördenhaus im Januar 2009, welcher unter Beteiligung des LANUV NRW, des Herrn Dr. Grote und Herrn Joachim Schmied stattgefunden hat, ist in der Tat die Firma Envio als eine der möglichen Verursachern genannt worden. Stadtrat Steitz bezeichnet die vorgetragene Behauptung aus der Landesverwaltung jedoch für unglaubwürdig. Der Dezernent, der angeblich gesagt haben soll, dass Envio nicht überprüft werden soll sowie die/der erwähnte Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Landesverwaltung, welche diese Behauptung aufgestellt hat, möge bitte benannt werden.

RM Pisula erwidert, dass es sich bei dem angesprochenen Dezernenten der Stadt Dortmund um Stadtrat Steitz selbst handeln soll. Die Quelle, von der diese Information stammt, wird er nicht benennen.

Stadtrat Steitz dementiert die von RM Pisula vorgetragene Behauptung ausdrücklich und hält dies für „üble Nachrede“. Das einzige Gespräch, welches er hinsichtlich der PCB-Problematik im Hafen mit einem vertreter des LANUV NRW geführt hat, fand statt in dem erwähnten gemeinsamen Gesprächskreis im Landesbehördenhaus. Er habe nie gesagt, dass Envio nicht untersucht werden soll. Stadtrat Steitz zeigt sich empört über die Unterstellung des RM Pisula in öffentlicher Sitzung, welche seiner Auffassung nach jeglicher Grundlage entbehrt.

Die Vorsitzende RM Reuter hält die vorgetragene Behauptung des RM Pisula ohne Angabe seiner Quelle, um dies nachvollziehen zu können, für nicht akzeptabel, zumal diese Behauptung den Vorwurf enthält, eine möglicherweise vorliegende Straftat der Firma Envio zu vertuschen und die Aufdeckung eines Umweltskandals zu verhindern.

RM Kowalewski nimmt Bezug auf die von Frau Dr. Düsterhaus in ihrem Vortrag genannten Referenzwerte für kritische PCB-Werte im Blut. Eine Übereinstimmung mit den Referenzwerten vom Bundesumweltamt liegt nicht vor. RM Kowalewski möchte wissen, wie die Diskrepanz zwischen den Werten zustande kommt und wie sich die Zahl der Menschen, die eine kritische Menge PCB in ihrem Körper haben, bei Angleichung der Referenzwerte verändert. Des Weiteren möchte er wissen, ob das Blut von den Mitarbeitern der Schrottfirmen, die als sauber deklariertes Material von Envio zur Weiterverarbeitung erhalten haben, ebenfalls untersucht worden ist. Er stellt in den Raum, dass auch ein Untersuchungsbedarf der Mitarbeiter von Zulieferern und Transportunternehmen aufgrund von möglichen Leckagen an belasteten Transformatoren bestehen könnte.

Nach den Informationen des RM Kowalewski hat die Firma K & S vom Land Hessen einen Betrag in Höhe von 20 Mio. Euro für die dauerhafte Einlagerung von belastetem Material in einer Untertagedeponie erhalten. Ein Teil des belasteten Materials wurde wieder zutage gebracht und zur Entsorgung an die Firma Envio weitergeleitet. Inwieweit Regressansprüche gegenüber der Firma K & S geltend gemacht werden können, sollte geprüft werden.

Herr Schmied sieht keine Möglichkeit der Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber der Firma K & S, da der Geschäftsvorfall des Landeszuschusses mit der Einlagerung in der Untertagedeponie seiner Ansicht nach abgeschlossen ist. Die Firma K & S hat sich im Zeitraum 2005-2006 fünf Betriebe dahingehend angesehen, ob eine Behandlung der UTD-Trafos dort möglich ist. Die einzige Firma, die hierzu in der Lage war, war Envio. Parallel zum Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg hat die Berufsgenossenschaft geprüft, ob in dem Verarbeitungsprozess Schadstoffe freigesetzt und Arbeitnehmer geschädigt werden könnten. Zum damaligen Zeitpunkt lagen bei genehmigungskonformer Entsorgung der belasteten Trafos keine Bedenken vor. Entscheidend ist heute, dass Envio gegen die Betriebsgenehmigung verstoßen hat.

Laut Frau Dr. Düsterhaus gibt es keine expliziten Therapiemöglichkeiten im Falle einer erhöhten PCB-Belastung. Risikofaktoren sollen beobachtet und eine Krankheitsfrüherkennung der Betroffenen soll vorgenommen werden. Die Differenz in den Referenzwerten kommt dadurch zustande, dass es zum einen Referenzwerte für das Blutserum (Teilbestandteile des Blutes, ca. 2x höher als die Referenzwerte für das Voll-Blut) gibt und zum anderen Referenzwerte für das Voll-Blut (alle Blutbestandteile). Die Stadt Dortmund verwendet die Referenzwerte für das Blutserum. Die Mitarbeiter/Innen der Schrottfirmen sind nicht Teil des Untersuchungsprogrammes der Stadt Dortmund. Diese hat die Berufsgenossenschaft in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg eingeladen, um Bluttests durchzuführen.

RM Harnisch fragt nach, wie und durch welche Behörde Qualitätsstandards, die für den Dortmunder Hafen aufgestellt werden sollen, zukünftig kontrolliert werden sollen.

Herr Müller erwidert, dass Störfallbetriebe, welche der Störfallverordnung unterliegen, ohnehin nach EU-Recht durch die Bezirksregierung Arnsberg kontrolliert werden. Envio fällt jedoch nicht unter die Störfallverordnung. Er erachtet die Aufstellung eines Risikokatasters durch die Stadt Dortmund für alle Betriebe im gesamten Stadtgebiet für sinnvoll, um laufend eine Risikoabschätzung anhand von intervallartigen Überprüfungen vornehmen zu können. Die Unterstützung der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Arnsberg sagt Herr Müller zu. Das Staatliche Umweltamt Hagen sollte ebenfalls eingebunden werden. Mit welchen Personalressourcen dies umgesetzt werden könnte, bleibt jedoch zu klären.

Die mündlichen Ausführungen der Berichterstatter sowie die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01429-10-E3) werden durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis genommen.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Dortmunder Solardachkataster, Powerpoint-Präsentation, Vortrag von Helmut Lategahn (Vermessungs- und Katasteramt)

Herr Lategahn vom Vermessungs- und Katasteramt informiert mittels Powerpoint-Präsentation über die Möglichkeiten zur Realisierung eines Dortmunder Solardachkatasters. (Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

RM Frank verdeutlicht, dass Dachflächen von Gebäuden Gegenstand des Realisierungskonzeptes sind. Er stellt in den Raum, ob zusätzlich auch Freiflächen Bestandteil eines allumfassenden „Solarkatasters“ werden könnten.

Herr Lategahn räumt ein, dass Freiflächen bisher nicht Prüfungsgegenstand der Anbieter eines Katasters für solarfähige Flächen sind. Bisher wird die Erfassung von Gebäuden bzw. Dachflächen weiterentwickelt. Einschränkend ist mitzuteilen, dass Aufbauten auf Dachflächen derzeit noch nicht detailliert dargestellt werden können. Eine konkrete Untersuchung einer Dachfläche auf Eignung zur Installation von Solaranlagen muss sich der Vorerfassung innerhalb eines Solardachkatasters in jedem Fall anschließen.

RM Klösel fragt nach dem Umsetzungszeitpunkt.

Herr Lategahn informiert, dass die Einführung eines elektronischen Solardachkatasters nach den Erfahrungen aus Nachbarkommunen innerhalb von wenigen Monaten nach Beauftragung umsetzbar wäre.

RM Brunsing wünscht sich als Übergangslösung bis zur Einführung eines Solardachkatasters ein einfaches Berechnungsmodell auf den städtischen Internetseiten, mit welchem sich Interessierte nach Eingabe von Dachflächenneigung, -ausrichtung und Grundfläche errechnen lassen können, ob eine Dachfläche grundsätzlich für eine solarenergetische Nutzung in Frage kommt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht des Herrn Lategahn zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft im Bereich der Abfallentsorgung zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Hamm ab 01.01.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01855-10)

Dr. Budde von der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) erläutert die vorgesehene Einführung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Städte Dortmund und Hamm. Die bisher bereits seit Jahren stattfindende Zusammenarbeit im Bereich der Verbrennungskontingente, Altpapierentsorgung sowie bei der Vorhaltung von Fahrzeugreserven soll innerhalb einer rechtlich unselbständigen Arbeitsgemeinschaft des öffentlichen Rechts weiter intensiviert werden. Durch diese Kooperationsform soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.

Für RM Tönnes sind die Synergieeffekte einer Arbeitsgemeinschaft vor dem Hintergrund der bereits seit Jahren praktizierten Zusammenarbeit nicht unmittelbar erkennbar. Ihm ist zudem nicht ersichtlich, weshalb der Kreis Unna nicht in Kooperationsgespräche involviert worden ist. Er stellt außerdem zur Debatte, ob der ruhrgebietsweite Entsorgungs-Zweckverband ECO-City ein möglicher Kooperationspartner für ein interkommunales Beteiligungskonzept sein könnte. Er teilt für seine Fraktion Beratungsbedarf mit und schlägt vor, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Dr. Budde erläutert, dass sich der Kreis Unna zur Aufgabenerfüllung der WELGE Entsorgung GmbH bedient. Es handelt sich hierbei um eine Tochtergesellschaft der EDG. Dr. Budde führt weiterhin aus, dass eine informelle Kooperation mit dem Kreis Unna bei der Erfüllung von Einzelaufgaben längst vorliegt. Die bereits bestehenden logistischen Zusammenhänge bei der Abfallentsorgung mit der Stadt Hamm lassen eine Intensivierung der Geschäftsbeziehungen sinnvoll erscheinen. So werden jährlich über 80.000 Tonnen Siedlungsabfälle aus Dortmund in die Müllverbrennungsanlage nach Hamm gebracht. Die Arbeitsgemeinschaft mit der Stadt Hamm verspricht aktuelle Vorteile auf beiden Seiten für das Tagesgeschäft und schließt ECO City für die Zukunft nicht aus. ECO City hält Dr. Budde ebenfalls für eine gelungene Kooperationsform.

RM Kowalewski spricht die Personaldisposition an und möchte wissen, ob auch da Synergieeffekte erzielt werden sollen.

Flexible, temporär begrenzte Bereitstellung von Personal für besondere Veranstaltungen ist im wechselseitigen Austausch laut Dr. Budde vorgesehen. Stellenabbau ist kein Ziel der Arbeitsgemeinschaft.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Abgabe einer Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21 - 10. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01162-10)

sB Tietz vermisst einen aktuellen Sachstand zu den Nachhaltigkeitsindikatoren. Der Ausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.06.2010 beauftragt, die Indikatoren aufzustellen und nach der Sommerpause zu präsentieren.

Frau Jänsch versichert, dass die Nachhaltigkeitsindikatoren derzeit aufgestellt werden. Der abschließende Bericht wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Statistik voraussichtlich im November vorgelegt werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Entwicklung des Hafenstandortes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01870-10)

Es liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 01870-10-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.11.2010 schriftlich beantwortet.



zu TOP 3.5
Temporäre Nutzung von Leerständen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01871-10)


Es liegt vor:
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr. 01871-10-E2)

Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.11.2010 schriftlich beantwortet.



zu TOP 3.6
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Thier-Brauerei
hier: aktueller Sachstand und Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 02.04.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01796-10)

Hierzu liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 01796-10-E1) vor:

„Der Ausschuss lehnt die vorgeschlagene Änderung von § 10 Abs.2 des Städtebaulichen Vertrags in Form von § 3 – Ladenstraßendurchwegung Silberstraße – des beigefügten Entwurfs eines Nachtrags Nr. 1 ab und fordert die Verwaltung auf, die vom Rat am 18.12.2008 beschlossene Regelung beizubehalten, eine 24-Stunden-Öffnung der Silberstraße für mindestens ein halbes Jahr vorzusehen und den Rat nach einer Phase der Beobachtung der Nutzungsfrequenz gegebenenfalls neu zu befassen.“

RM Pisula hält eine 24-Stunden-Öffnung der Silberstraße nicht für erforderlich. Er stützt sich auf Zählungen des Durchgangsverkehrs, die für die Nachtstunden an Werktagen eine durchschnittliche Frequentierung von 33 Fußgängern und 5 Radfahrern ergaben (siehe Drucksache Nr. 13303-08).



RM Münch hält eine durchgängige Öffnung der Passage für Fußgänger und Radfahrer für geboten.

RM Tönnes argumentiert für den Antrag seiner Fraktion. Nach einer ausgiebigen Debatte im Rat der Stadt am 26. November 2009 wurde als Kompromisslösung eine halbjährige Erprobungszeit festgelegt (siehe Drucksache Nr. 15481-09). Der Investor selbst hat eine 24-Stunden-Öffnung vorgeschlagen. Nach seinem Empfinden sollte der ursprüngliche Ratsbeschluss im öffentlichen Interesse beibehalten werden und nicht im Sinne von wirtschaftlichen Erwägungen des Investors abgeändert werden. Ziffer 3 des Beschlussvorschlags aus der heute vorliegenden Vorlage lehnt RM Tönnes ausdrücklich ab.

RM Harnisch schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Er gibt jedoch zu Bedenken, dass die Herstellung der Potgasse und der Silberstraße nunmehr von den Sanierungsplänen des Verlages Lensing-Wolff für die benachbarte Immobilie abhängig gemacht wird. Eventuell könnte eine Bauverpflichtung mit Lensing-Wolff vereinbart werden, um unerwünschte Verzögerungen zu vermeiden.


Herr Wilde stellt heraus, dass der Investor ECE für das Gesamtprojekt eine Summe in Höhe von 280 Mio. Euro investiert. Er hält es für legitim, kritische Entscheidungen nach einem Jahr Bauzeit noch einmal zu überprüfen. Der Probebetrieb der 24-Stunden-Öffnung für ein halbes Jahr würde den Investor einen Betrag in Höhe von ca. 100.000 Euro kosten, da beispielsweise Sicherheitspersonal engagiert werden müsste. Durch die geplanten Treppenauf- und -abgänge sei ein störungsfreies Durchfahren der Silberstraße für Radfahrer ohnehin nicht möglich. Er lenkt ein, dass die Passage aber noch 1 Stunde nach Schließung und bereits 1 Stunde vor Öffnung für den Personendurchgangsverkehr geöffnet werden soll. Die Infrastrukturmaßnahmen werden nach wie vor durch den Investor getragen. Sofern Mehrkosten für Provisorien aufgrund einer verspäteten Fertigstellung der Immobilie Lensing-Wolff entstehen, müssten diese durch den Verlag übernommen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Antrag (Drucksache Nr. 01796-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. nimmt den aktuellen, in der Vorlage beschriebenen Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die Fortschreibung des Städtebaulichen Vertrages vom 02.04.2009 mit der Thier-Galerie Dortmund G.m.b.H. & Co. KG (früher Kommanditgesellschaft Vierundsechzigste Grundstücksgesellschaft m.b.H. & Co) auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs eines Nachtrags Nr. 1 (Stand: 12.08.2010) abzuschließen.

Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023)

II. beschließt die Verschiebung der Herstellung der Potgasse und der Silberstraße auf die Zeit nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen des Verlages Lensing-Wolff, voraussichtlicher Baubeginn des Straßenumbaus ca. März 2012.
III. beschließt die Änderung von § 10 des zu Pkt. I genannten Städtebaulichen Vertrages in Form von § 3 – Ladenstraßendurchwegung Silberstraße des beigefügten Entwurfs eines Nachtrags Nr. 1 (Stand: 12.08.2010).

Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 3.7
Bahnübergang Husener Straße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01948-10)

Hierzu liegt vor:

- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 01948-10)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 01948-10-E1)

RM Waßmann übt Kritik an der Berichterstattung der Verwaltung in der Presse sowie an der Informationspolitik gegenüber den Bezirksvertretern aus Scharnhorst. Am 12. Mai 2010 wurde die Bezirksvertretung auf Anfrage schriftlich darüber informiert, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Panfeststellung zur Beseitigung des Bahnübergangs Husener Straße bereits im September 2009 zurückgewiesen und auf Formfehler hingewiesen hat. Das EBA argumentierte mit einem Urteil aus dem Jahr 2001. Diese Information hat vor Ort für große Aufregung gesorgt, da sich die Maßnahmen des Rahmenplans Husen dadurch verzögern. An die Beseitigung des Bahnübergangs und an den Bau eines Kreisverkehres sollte sich die Ortskernneugestaltung Husen anschließen. Ursprünglich war der Baubeginn bereits für das Jahr 2011 angekündigt worden. Aktuell ist von einem Baubeginn frühestens in 2016 die Rede.

Erstaunlich fand RM Waßmann die Pressemitteilung der Verwaltung vom 29.07.2010, wonach das Eisenbahnbundesamt die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes zum B1-Tunnel aus August 2009 zum Anlass genommen haben soll, das Planfeststellungsverfahren im September 2009 zurückzuweisen. Für ihn sowie für viele Beteiligte war nicht nachvollziehbar, warum die Rahmenbedingungen des B1-Tunnels mit dem Bahnübergang Husener Straße in Verbindung stehen sollten. Die Verwaltung habe die Relevanz des Urteils zum B1-Tunnel in Reaktion auf die öffentliche Kritik erneut durch Pressemitteilung vom 26.08.2010 bestätigt.

Mit Schreiben vom 07.09.2010 wird nun durch die Verwaltung mitgeteilt, dass ein Sachzusammenhang zwischen der Beseitigung des Bahnübergangs Husener Straße und dem B1-Tunnel durch die Verwaltung nie hergestellt worden ist. RM Waßmann ist irritiert über den Informationsfluss. Darüber hinaus ist er der Auffassung, dass die beteiligten Behörden im Fall eines Formfehlers, der sich auf ein Urteil aus 2001 stützt, Kenntnis von den formellen Voraussetzungen hätten haben müssen.

Herr Wilde ist ebenfalls verärgert über die Entwicklung in Zusammenhang mit der Beseitigung des Bahnübergangs. In der Presseberichterstattung ist der Sachverhalt möglicherweise fehlerhaft dargestellt worden. Dies kann er zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachprüfen. Klarstellend und ergänzend zu der vorgelegten schriftlichen Stellungnahme (Drucksache Nr. 01948-10-E1) führt er folgendes aus:

Antragstellerin für die Beseitigung des Bahnübergangs ist die DB Netz AG. Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt. Die Stadt Dortmund ist in diesem Verfahren Trägerin öffentlicher Belange. Neu ist die Sichtweise des Eisenbahnbundesamtes, dass sich das Planfeststellungsverfahren nur auf das Kreuzungsbauwerk bezieht, an dem sich Straße und Bahnlinie kreuzen. Die angrenzenden Straßen und Zuführungen, die sich nördlich und südlich anschließen (u.a. auch der Kreisverkehr), sind neuerdings nicht mehr Gegenstand der Planfeststellung, sondern müssen in einem Bebauungsplanverfahren seitens der Stadt geregelt werden. Diese Sichtweise führte zur Ablehnung der Planfeststellung durch das EBA aus formellen Gründen. Hiergegen hat die DB Netz AG mit Unterstützung der Stadt Dortmund Widerspruch eingelegt.

Inhaltliche Zusammenhänge zwischen B1-Tunnel und Bahnübergang Husener Straße existieren laut Herrn Wilde nicht. Irrtümlicherweise hat ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn hier einen Zusammenhang hergestellt.

Das Planfeststellungsverfahren zum B1-Tunnel ist mit der gleichen Begründung (Formfehler) aufgehoben worden wie auch das Planfeststellungsverfahren Husener Straße. Auch hier wurde die planungsrechtliche Sicherung von B1-Tunnel und Anschlussstelle Semerteichstraße Nord in zwei Verfahren aufgeteilt, zum einen in das Planfeststellungsverfahren und zum anderen in das Bebauungsplanverfahren. Dies hatte nicht nur eine Teilaufhebung, sondern eine gesamte Aufhebung der Planfeststellung zur Folge. Diese durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Rechtsprechung kann Herr Wilde nicht teilen. Eine Splittung der Zuständigkeiten führt zu einer größeren Rechtsunsicherheit für die Gesamtmaßnahme. Auch die Kostenübernahme für die Gesamtbaumaßnahme im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung könnte zukünftig Anlass zu Diskussionen geben. Im Falle der B1 müssen nun separate Bebauungspläne für die Randbereiche aufgestellt werden.

Für die Straßenführung rund um den Bahnübergang Husener Straße droht dasselbe, sofern das Eisenbahnbundesamt den Widerspruch der DB Netz AG zurückweist. Durch das neue Verfahren ergäbe sich dann leider eine Zeitverlust von mindestens 6 Jahren.

Herr Wilde führt aus, dass das vom Eisenbahnbundesamt angeführte Einzelfallurteil aus 2001 nicht im Grundsatz maßgeblich für alle weiteren Fälle war. Es fand keine Anwendung in anderen, sich anschließenden Planfeststellungsverfahren, welche unter Beteiligung der DB Netz AG und der Stadt Dortmund durch das EBA genehmigt worden sind. Die Beteiligten sind daher weiterhin im Grundsatz von gesamtheitlichen Planfeststellungsverfahren ausgegangen. Eine Rechtsunsicherheit war hier bis heute nicht erkennbar.

RM Tönnes hält die Ausführungen des Herrn Wilde für nachvollziehbar. Ihn interessiert, wie die bisherige Kreuzungsvereinbarung zur Finanzierung ausgesehen hat bzw. wie eine neue aussehen könnte.

Herr Wilde erwidert, dass eine Kreuzungsvereinbarung zur Finanzierung bislang noch nicht vorlag. Diese wird erst nach der bestandskräftigen Planfeststellung abgeschlossen.

Herr Keune ergänzt, dass die Kostenübernahme gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz eindeutig geregelt ist. Im Fall der Beseitigung von Bahnübergängen sind die Kosten zu dritteln. Es zahlen Bund, Straßenbaulastträger und Kommune zu gleichen Teilen. Eine klare Trennung der Verfahrensschritte ist Neuland und entspricht auch nicht der Kostenregelung im Eisenbahnkreuzungsgesetz.

RM Waßmann bedankt sich für die ausführliche Erläuterung der Verwaltung. Er schlägt vor, die heutige Berichterstattung auch der Bezirksvertretung Scharnhorst zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die schriftliche und mündliche Berichterstattung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Teilstrecken der Kreisstraßen K8 und K18 und der Landesstraßen L661 und L663 in DO-Wickede (Flughafen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01704-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, dass zur Neuordnung des Klassifizierten Straßennetzes in DO-Wickede (Flughafen) erforderliche Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes einzuleiten und durchzuführen.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße-, hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer Begründung; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00664-10)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.09.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9.1 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414, BGBl III/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße-;

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt den Anregungen zu den Punkten 10.1 und 10.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, den Anregungen unter den Punkten 10.3 bis 10.07 zu folgen und den Anregungen zu Punkt 10.8 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

III. beschließt, den Bebauungsplan Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2009 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 11 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW;

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 24.06.2010 beizufügen;

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW;

V. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 113 –Kurler Straße/Merkurstraße- die unter Punkt 3.3 genannten Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft gesetzt werden;

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Umstellung des Verfahrens, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Erweiterung des Planbereiches, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01754-10)

RM Dr. Brunsing äußert Bedenken, ob dem Hochwasserschutz im Planbereich im Falle von seltenen Hochwasserereignissen ausreichend Rechnung getragen werden kann.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (VEP) Hom 291
- Düwelsiepen - als Bebauungsplanverfahren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14tägiger Planaushang) unter Ziffer 11 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Planbereich um die Flurstücke 678 und 1354 (tlw.), Gemarkung Kirchhörde, Flur 7 sowie Flurstück 770 (tlw.), Gemarkung Kley, Flur 4 zu erweitern (siehe auch Pkt. 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hom 291 -Düwelsiepen- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 02.08.2010 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.




zu TOP 4.4
Planfeststellung einer Kehrgleisanlage und eines barrierefreien Bahnsteigs für die Haltestelle In den Börten in Dortmund-Brackel, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01735-10)

Die Vorsitzende RM Reuter hält die Abweichung von der vorgeschriebenen Beratungsfolge und somit die nachrangige Beteiligung der Bezirksvertretung nach bereits erfolgter Beschlussfassung des Ausschusses nicht für gelungen.

Aufgrund der langen Sommerpause und sich einer ergebenden Zeitverzögerung bis zur nächsten Ausschusssitzung, die erst im November stattfindet, wird auf Hinweis von Herrn Wilde von der regulären Gremienbeteiligung abgewichen.

Das beratende Mitglied Stefan Müller bittet um Bestätigung, dass Doppelquerungsstellen eingerichtet und ein blindengerechtes Leitsystem vorgesehen werden.

Herr Wilde sagt zu, dass der Bahnsteig als auch die vorgesehene Ampelanlage barrierefrei ausgestaltet werden. Das taktile Leitsystem wird umgesetzt.

RM Barrenbrügge bemängelt, dass der Vorlage keine Pläne beiliegen. Ihn interessiert, ob weiterhin ein Einbahnstraßensystem aufrecht gehalten wird und ob das Betriebsgebäude mittelfristig entbehrlich wird wegen der zentral vorgesehenen Toilettenanlage.

Herr Wilde versichert, die Beantwortung der Fragen zur Niederschrift nachzuliefern.

Nachlieferung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes:
„Die Verkehrsführung in der Straße "In den Börten" ändert sich durch den Bau der Kehrgleisanlage nicht, es bleibt bei der unechten Einbahnstraße. Das Unterwerk der DSW21 bleibt erhalten, das Betriebsgebäude ist nach Umbau entbehrlich und soll abgerissen werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "In den Börten" im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu. Die Bezirksvertretung Brackel nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absichten der Verwaltung zur Kenntnis.
Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01807-10)

RM Münch möchte wissen, welcher Baumbestand im Falle eines Neubaus des Bahnhofsgebäudes gefällt werden müsste.

Hierzu teilt Herr Wilde mit, dass die Bäume südlich der Bahnhofstraße voraussichtlich nicht erhalten werden können. Eine Ersatzpflanzung bzw. eine Ersatzgeldzahlung ist gemäß der Baumschutzsatzung vorgeschrieben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Hö 103- südlich Hermannstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 7).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 16.08.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.


zu TOP 4.6
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 211 - Sölder Waldstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00974-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.05.2010
- Stellungnahme der Verwaltung (00974-10-E1)

Die nachfolgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck wird durch RM Tönnes zum Antrag erhoben:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung mit 13 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen auf, das momentan ruhende Bebauungsplanverfahren Ap 211 – Sölder Waldstraße zu beenden und von Planungen zur Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen.
Auf Grund der demografischen Entwicklung besteht kein Bedarf an weiteren Bauflächen im Dortmunder Süden. In den Ortsteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf verkauften sich Baugrundstücke in der letzten Zeit eher schleppend. Im Bestand ist ein steigender Leerstand festzustellen.
Die Tatsache, dass Alternativen wie z. B. Phoenixsee, Hohenbuschei vorhanden sind, die eine große Anzahl von Baugrundstücken ausweisen, rechtfertigt es nicht mehr ökologisch wertvollen, zusammenhängenden Freiraum zugunsten von Wohnbebauung umzuwandeln.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00974-10-E1) wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis genommen.


zu TOP 4.7
Beendigung des Bebauungsplanverfahrens Ap 162n - Tulpenstraße
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2010
(Drucksache Nr.: 00973-10)

Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.05.2010
- Stellungnahme der Verwaltung (00973-10-E1)

Die nachfolgende Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck wird durch RM Tönnes zum Antrag erhoben:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung mit 13 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen auf, das momentan in der Offenlegung befindliche Bebauungsplanverfahren Ap 162 N – Tulpenstraße zu beenden und von Planungen zur Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen.
Auf Grund der demografischen Entwicklung besteht kein Bedarf an weiteren Bauflächen im Dortmunder Süden. In den Ortsteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf verkauften sich Baugrundstücke in der letzten Zeit eher schleppend. Im Bestand ist ein steigender Leerstand festzustellen.
Die Tatsache, dass Alternativen wie z. B. Phoenixsee, Hohenbuschei vorhanden sind, die eine große Anzahl von Baugrundstücken ausweisen, rechtfertigt es nicht mehr ökologisch wertvollen, zusammenhängenden Freiraum zugunsten von Wohnbebauung umzuwandeln.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00973-10-E1) wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis genommen.





zu TOP 4.8
Dreigleisiger Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn
Antrag der H-Bahn-Gesellschaft mbH auf Plangenehmigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00382-10-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00382-10-E3) zur Kenntnis.



zu TOP 4.9
Regionaler Masterplan A40|B1 und Gestalthandbuch A40|B1
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00824-10-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Entwicklungsmaßnahmen für das Stiftsforum, Hörder Burg und Umfeld
hier: Parkkonzept für das Umfeld des Phoenix-Sees
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00418-10-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Parkkonzept für das Umfeld des Phoenix-Sees zur Kenntnis.



zu TOP 4.11
Stadtumbau Rheinische Straße, hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01446-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den dargestellten aktuellen Sachstand zur Kenntnis.



zu TOP 4.12
61/5-1-37192
Umbau und Aufstockung des Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hansastraße 30 und Bissenkamp 4, Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstücke 97s, 199s und 200s
Hier: Bericht über die mögliche Einsturzgefahr des Gebäudes Hansastraße 30 und Bissenkamp 4
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01989-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.




5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01763-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Energiebericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01343-10)

Die Vorsitzende RM Reuter trägt vor, dass die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 07.09.2010 um Mitteilung gebeten wurde, ob Energiesparmaßnahmen an der Olpketal-Grundschule durchgeführt worden sind.

Herr Funke berichtet, dass die Olpketal-Grundschule einschließlich der Turnhalle im Rahmen des Konjunkturprogrammes II energetisch saniert worden ist (MSR-Technik, neue Beleuchtung, neue Heizung, verbesserte Hydraulik, erneuertes Rohrnetz). Er kündigt an, dass die Maßnahmen des Konjunkturprogrammes II im Energiebericht 2010 näher erläutert werden.

RM Dr. Brunsing hält einen Vergleich der Energieberichte 2008 und 2009 für schwierig, da keine einheitlichen Bezugsgrößen zugrunde gelegt worden sind. Außerdem vermisst er einen Sachstand über den Bezug von Ökostrom und aktuelle Informationen über die Umsetzung der 2. Staffel des Solardachpools sowie einen Ausblick auf die 3. Staffel.

RM Lührs regt an, zukünftig nicht nur SchülerInnen, sondern auch Kleinkinder in Kindergärten schon spielend an das Thema Energieeinsparung heranzuführen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Kanalerneuerung in der Provinzialstraße und Umgestaltung der Provinzialstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01304-10)

Stefan Müller möchte sichergestellt wissen, dass die Detailplanung im Arbeitskreis „barrierefreies Dortmund“ behandelt wird.

Herr Keune sagt dies zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Beschluss mit der DS-Nr.: 02797-05 am 15.09.2005 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für die Umgestaltung der Provinzialstraße in Höhe von 1.750.000 Euro um 550.000 Euro auf 2.300.000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Kanalerneuerung Provinzialstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.800.000 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Provinzialstraße erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014157 – Umbau Provinzialstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis 2009: 904.513,75 Euro
Haushaltsjahr 2010: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 470.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 495.486,25 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 30.552 Euro.

Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014838 – Kanalerneuerung Provinzialstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis 2009: 32.198,43 Euro
Haushaltsjahr 2010: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 810.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 607.801,57 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 75.190 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



zu TOP 7.2
Kreisverkehre Mengeder Spinne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01394-10)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vom 06.07.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme Kreisverkehre Mengeder Spinne mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500.000 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014140 – Kreisverkehre Mengeder Spinne – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2010: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 500.000 Euro
Haushaltsjahr 2012: 900.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 20.006 Euro.



zu TOP 7.3
Kanalerneuerung Im Odemsloh
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01681-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien genehmigt die folgende nach § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister mit der Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die Kanalerneuerung Im Odemsloh mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01104014003 – Dringliche Kanalsanierung. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung wurde die Investitionsfinanzstelle 66M01104014215 – Kanalerneuerung Im Odemsloh – eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2010 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 2.600,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



zu TOP 7.4
Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 01652-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften genehmigt die folgende nach § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 800.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66M01104014172 – Kanalerneuerung Bodelschwingher Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2009 23.952,75 Euro
Haushaltsjahr 2010 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011 476.047,25 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 11.700,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



zu TOP 7.5
Kanalbau Am Isenstein bis Spissenagelstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01655-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Kanalbau Am Isenstein mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 300.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01104014942 – Kanalbau Am Isenstein – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2009: 3.814 Euro
Haushaltsjahr 2010: 25.000 Euro
Haushaltsjahr 2011: 271.186 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 4.700 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



zu TOP 7.6
Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01664-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 08.07.2010 zur Kenntnis:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, einen Änderungs- / Ergänzungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zur Vorbereitung und Entwicklung der ehemaligen Hermannshütte Phoenix Ost vom 09.06.2004 / 21.06.2004 und basierend auf dem Beschluss der Rates vom 25.06.2009, DS-Nr. 14495-09, zum Erschließungsvertrag Phoenixsee vom 09.12.2009 / 16.12.2009 mit dem Erschließungsträger, der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 8.492.000,00 Euro abzuschließen.

Mit Erschließungsvertrag vom 09.12.2009 / 16.12.2009 wurde dem Erschließungsträger (DSW21) die Herstellung der Erschließungsanlagen (innere Erschließung) im Bereich des zukünftigen Phoenixsees übertragen.

Nach § 5 Abs. 5 des Städtebaulichen Vertrages vom 09.06.2004 / 21.06.2004 sollte die äußere Erschließung ursprünglich durch und auf Kosten der Stadt realisiert werden. Aufgrund dieser Vorgaben wurde die äußere Erschließung nicht im Erschließungsvertrag Phoenixsee geregelt, sondern sollte Gegenstand einer mit der Stadt gesondert abzuschließenden Vereinbarung werden.

Der Erschließungsträger hat sich nunmehr bereit erklärt, neben der Durchführung der äußeren Erschließung auch die Kosten hierfür zu übernehmen. Bei dieser Konstellation wäre seinerzeit auch eine entsprechende Regelung im Erschließungsvertrag möglich gewesen, die nunmehr nachgeholt werden soll.

Durch eine Änderung / Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages vom 09.06.2004 / 21.06.2004 sowie des Erschließungsvertrages vom 09.12.2009 / 16.12.2009 soll eine einheitliche vertragliche Grundlage geschaffen werden.

Die äußere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

Äußere abwassertechnische Erschließung einschl. Kanalhausanschlüsse für die Hörder Burg
Sonstige äußere Erschließung
Herstellung von Straßen
Vorbereitung zukünftiger Straßenflächen
Um- und Rückbauarbeiten an bestehenden Straßeneinrichtungen
Lichtsignalanlagen
Sicherungsbauwerke für Bodendenkmäler
Bau der Rad- und Fußgängerbrücke „Brücke am Magazin“
Parkplätze für die Hörder Burg

Die Gesamtkosten der Erschließung i.H.v. 8.492.000,00 Euro werden wie folgt aufgeteilt:

- Erschließungsträger 5.321.000,00 Euro,
- Stadt Dortmund 2.908.000,00 Euro,
- Sondervermögen Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund 263.000,00 Euro.

Die Gesamtinvestition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Jahr der Nutzung in Höhe von 63.050,00 Euro.



zu TOP 7.7
Verbesserung der Lieferbedingungen für die Fußgängerzonen in der Dortmunder City
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01779-10)

RM Tönnes fordert ein Mitspracherecht der politischen Gremien vor der Einrichtung von „Ladezonen“ in der Dortmunder Innenstadt ein und stellt mündlich folgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überweist die Vorlage zur Beschlussfassung an die Bezirksvertretung Innenstadt-West.“

Herr Keune erläutert die geplante Maßnahme, die ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt.

Nach ausgiebiger Diskussion im Plenum stellt RM Frank einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte. Diesem stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den mündlichen Antrag des RM Tönnes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 7.8
Kanalerneuerung Nortkirchenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15888-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Nortkirchenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014946 – Kanalbaumaßnahme Nortkirchenstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2009: 38.790,66 €
Haushaltsjahr 2010: 20.000,00 €
Haushaltsjahr 2011: 600.000,00 €
Haushaltsjahr 2012: 141.209,34 €

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 11.700 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -





10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Wohnungsmarktbericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01626-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktbericht 2010 zur Kenntnis.




11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01806-10)

RM Münch bitte um Klarstellung, ob das Radfahren auf Friedhöfen erlaubt ist.

Herr Klüh bestätigt, dass Radfahren auf Friedhöfen nicht mehr untersagt ist. Natürlich gilt für RadfahrerInnen, dass sie sich der Würde des Ortes entsprechend verhalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.



zu TOP 11.2
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01696-10)

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00956-10)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 01.09.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten geschützten Landschafts- bestandteiles "Pleckenbrink See" im Stadtbezirk Dortmund-Brackel.




zu TOP 12.2
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna e.V. als Trägerverein der Biologischen Station
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01525-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Naturförderungsgesellschaft für den Kreis Unna e.V.



zu TOP 12.3
Dortmunder Umweltpreis
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00141-10)

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt das Ratsmitglied Detlef Münch in die Jury mit aufzunehmen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den vorgenannten Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien benennt die neuen Jurymitglieder und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag zu folgen.

Der Rat der Stadt Dortmund beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien benannten, in der Anlage II aufgeführten Personen als Mit-
glieder bzw. deren persönliche Stellvertreter in die Jury und beschließt die Umbenen-
nung des Jugendumweltpreises in Kinder- und Jugendumweltpreis.



Anlage II
Funktion
Mitglied
Vertreter/in
Bürgermeister/in
1. Bm´Jörder
(SPD-Fraktion)
RM Dr. Hetmeier
(SPD-Fraktion)
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
2. RM Lührs
(SPD-Fraktion)
RM Neumann-Lieven
(SPD-Fraktion)
3. RM Harnisch
(SPD-Fraktion)
RM Möckel
(SPD-Fraktion)
4. RM Keller
(SPD-Fraktion)
RM Schreurs
(SPD-Fraktion)
5. RM Pisula
(CDU-Fraktion)
RM Frank
(CDU-Fraktion)
6. RM Mause
(CDU-Fraktion)
RM Neumann
(CDU-Fraktion)
7. RM Barrenbrügge
(CDU-Fraktion)
RM Spineux
(CDU-Fraktion)
8. RM Pohlmann-Rohr
(Fraktion B´90/Die Grünen)
RM Tönnes
(Fraktion B´90/Die Grünen)
9. RM Reuter
(Fraktion B´90/Die Grünen)
RM Märkel
(Fraktion B´90/Die Grünen)
10. RM Kaeder
(Fraktion FDP/Bürgerliste)
---
(Fraktion FDP/Bürgerliste)
11. RM Kowalewski
(Fraktion Die Linke)
sB Prof. Richter
(Fraktion Die Linke)
Vertreter des Grünen Kreises
12. Ingo Klammer
Georg Breimhorst
Vertreter des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde
13. Dr. Klaus Gelmroth
Sabine Dreyer
14. Meike Hötzel
Andrea Hirsch
Umweltdezernent
15. Umweltdezernent
Wilhelm Steitz
Leiter des Umweltamtes
Dr. Wilhelm Grote


zu TOP 12.4
Behindertengerechte Erlebnistouren
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01811-10)

Herr Dr. Grote befindet den vorgelegten Antrag für gut und kündigt an, im Falle eines Beschlusses zur nächsten Sitzung über die Umsetzungspläne der Verwaltung zu berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 01811-10):

Beschluss

„Das Umweltamt wird beauftragt, barrierefreie Erlebnistouren für Behinderte auszuarbeiten und als ökologische Wanderungen anzubieten.





zu TOP 12.5
Planfeststellungsverfahren „Rüpingsbach – Ökologische Verbesserung von km 0,00 (Schönau) bis km 3,50 (Menglinghausen) in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01722-10)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Verwaltungsentscheidung, die ökologische Verbesserung des Rüpingsbach auf insgesamt ca. 3.500 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen, zur Kenntnis.




zu TOP 12.6
Renataurierung des Herrentheyer Baches
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 01848-10)

Die Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 01848-10) wird schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet.





13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -



14. Anfragen


zu TOP 14.1
Sicheres Überqueren der Stockumer Straße vom überregionalen Radweg Am Winkelsweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01709-10)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01709-10-E1)

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage des RM Münch wird durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen.





zu TOP 14.2
Radweg Zillestraße / Zeche Crone
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 01710-10)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01710-10-E1)

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage des RM Münch wird durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen.




Die öffentliche Sitzung wird um 20.20 Uhr beendet.



Reuter Klösel Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage zu TOP 2.1

  1. (See attached file: AUSWI 08.09.2010 PP Vortrag 53 und 60 zu PCB im Hafen.pdf) (See attached file: Messpunkte.pdf)


Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: AUSWI 08.09.2010 Vortrag Solarpotentiale.pdf)