Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 27.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:54 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Herr RM Weber (CDU) i. V. f. Frau RM Dr. Goll
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Volkert - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr StK Stüdemann – 2/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Sümer - 70
Herr Meißner - 61
Herr Markau - Personalrat
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Matthias Rudat, DB Netz AG Projektleiter
Herr Marcel Guther, DB Netz AG Projektleiter
Herr Jörg Sevenich, BUNG Ingenieure AG Projektsteuerung


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 27.02.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Erneuerung Eisenbahnüberführung Hagener Str. in Dortmund-Kirchhörde
Mündliche Berichterstattung

3.2 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2018

3.3 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

3.4 Photoment-Pflasterung
Stellungnahme der Verwaltung, Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09300-17-E1)

3.5 Sachstand 2. Rettungsweg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10203-18)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 (Drucksache-Nr.: 10204-18)
Kenntnisnahme
Hinweis: Die Vorlage wird nachversandt

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Schondelle Durchlasserneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09405-17)

5.2 Beschilderung des Straßenverkehrs
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10199-18)

5.3 Ampelschaltung
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10208-18)

5.4 Sachstand "Kanaluferradweg"
Mündliche Berichterstattung

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Vierter Quartalsbericht 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10097-18)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Buchloh benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Überweisung nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:

Als TOP 3.6 Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom
15.02.2018 zum Thema „Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund“ (darin enthalten: Zusatz-
/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 09964-18-E5)


Man einigt sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:

Als TOP 3.7 Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund
Empfehlung (Drucksache-Nr.: 10270-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor


Absetzung:

Des Weiteren wurde folgender TOP von der Tagesordnung abgesetzt:

TOP 3.5 „Sachstand 2. Rettungsweg“
(Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 10203-18)



Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 30.01.2018

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 30.01.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -






3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Erneuerung Eisenbahnüberführung Hagener Str. in Dortmund-Kirchhörde

Herr Rudat (DB Netz AG Projektleiter) stellt anhand eines Powerpoint-Vortrages die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Str. in Dortmund-Kirchhörde vor (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.2
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)

Hierzu Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018:

„Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin fordert der Beirat den Verzicht auf den Neubau von Straßen im Freiraum,
insbesondere den Weiterbau der L 663n (OWIIIa) von Asseln nach Unna. Der Beirat lehnt
jeden Masterplan Mobilität ab, der dieses Projekt enthält.“

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.02.2018:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes liest die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
folgende Stellungnahme zur Verwaltungsvorlage vor, die anschießend an die
Geschäftsführung der Bezirksvertretung ausgehändigt wird:

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Wir begrüßen beim Masterplan Mobilität, dass der Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV
gefördert werden sollen. Hier wären konkrete Zielwerte zur Erhöhung des Anteils dieser
umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel wünschenswert, so wie es auch der Naturschutzbeirat
gefordert hat.
Da nach den letzten Zahlen 59% der Wege der Dortmunder Bevölkerung < 5 km sind und
noch für 1/3 dieser Wege das Auto genutzt wird, ist hier eine Umsteuerung nötig, um
Luftschäden und Lärmemissionen zu reduzieren. Eine Reduzierung der CO2-Emissionen im
Verkehrssektor sollte dabei ein wichtiges Ziel sein.
Insbesondere eine Erhöhung des Radverkehrsanteils ist nötig, da Dortmund hier mit einem
Anteil von 6% gegenüber anderen Großstädten erheblichen Nachholbedarf hat. Um das
Fahrrad attraktiv zu machen, benötigen wir ein qualitativ gutes Streckennetz mit breiten
Radwegen oder Schutzstreifen, sicheren Querungsmöglichkeiten bei vielbefahrenen Straßen
und genügend Abstellflächen für Fahrräder. Dabei sollten die immer häufiger genutzten
Fahrräder mit Anhänger ebenfalls sicher verwendet und abgestellt werden können.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen.“


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den
Stimmen der SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke
& Piraten (3), Herrn Urbanek (AfD) und Herrn Borchardt (Die Rechte), gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion (2) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.

Darüber hinaus nehmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die
Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom
24.01.2018 zur Kenntnis. Die Fraktion Die Linke & Piraten beantragt die v. g. Empfehlung in
den o. g. Beschlussvorschlag des Rates wie folgt zu übernehmen:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt dies mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (3)
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (2) und Herrn Urbanek (AfD), bei Enthaltung von
Herrn Borchardt (Die Rechte).“


Hierzu Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018:

„Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans
Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier
Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes

Dabei werden in allen Teilkonzepten die Belange von Menschen mit Behinderungen in
inklusiven Beteiligungsverfahren ermittelt und berücksichtigt. Grundlagen für die Berücksichtigung
der Belange von Menschen mit Behinderungen sind dabei
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 „Dortmunder
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.:
00804-15);
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 14.11.2017
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 (Drucksache Nr.: 08581-17); hier:
„Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“,
• die Umsetzung der Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz,
• die Fachbeiträge „Barrierefreiheit“ zum Nahverkehrsplan und
• das Positionspapier „Autofahren mit Behinderungen in Dortmund“, das aktuell

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten
Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab
dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr
stattfinden.

Die Haushaltsbefragung und der Evaluationsbericht werden die Mobilität von
Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Dortmund und deren
Entwicklung in geeigneter Weise darstellen.“

ABVG 27.02.2018:

Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich zunächst heute zur Vorlage enthalten werde. Man habe noch offene Fragen und werde deshalb im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag stellen. Zudem teilt er insgesamt zur Angelegenheit mit, dass man es kritisch sehe, dass die „Wahlfreiheit“ in Bezug auf die Wahl der Verkehrsmittel hierbei eingeschränkt sei.

Herr Rm Urbanek schließt sich Herrn Maders Wortbeitrag bzgl. der Thematik „Wahlfreiheit“ an und teilt für seine Fraktion ebenfalls Enthaltung mit.

Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
Fußverkehr & Barrierefreiheit
Radverkehr & Verkehrssicherheit
Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden.







zu TOP 3.3
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Photoment-Pflasterung
Stellungnahme der Verwaltung, Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09300-17-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 09300-17-E1):

„Der Antrag der Fraktion wurde vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als
Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet. Das Tiefbauamt und das Umweltamt haben sich
mit der Thematik befasst, so dass wir Ihnen heute wie gewünscht berichten können. Wegen
der fachlichen Betroffenheit legen wir diese Information auch dem Ausschuss für Bauen,
Verkehr und Grün vor.
Zunächst hier die Erläuterung der chemisch-technischen Funktionsweise von
photokatalytischen Böden und Steinen:
Die Photokatalyse wird durch Licht aktiviert und löst eine chemische Reaktion aus. Der am
häufigsten verwendete Photokatalysator ist Titandioxid (TiO2), das auch als Weißpigment bei
der Herstellung von Farben, Kunststoffen und Kosmetika verwendet wird. Unter
Lichteinwirkung wird eine photokatalytische Reaktion in Gang gesetzt, bei der gesundheitsschädliche
Stickoxide (NOx) in Nitrat (NO3−) umgewandelt werden. Dieses setzt sich
dann auf der Oberfläche ab und wird vom nächsten Regenschauer fortgespült.
Es gibt verschiedene Studien mit verschiedenen Ergebnissen zu den TiO2 Wirkungsgraden.
Manche Studien zeigten keine Wirkung und Verbesserung der Luftqualität, andere zeigten
eine geringe Verbesserung. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geht von einer NOx-
Minderung von ungefähr 2% aus. So konnte in einem Versuch der BASt gezeigt werden, dass
die TiO2-Anwendung im Straßenraum an Lärmschutzwänden eine NO2-Minderung von 1- 3,6
% im Nahbereich der Lärmschutzwände bewirkte. In einem 2. Pilotprojekt zu
photokatalytisch aktiven Straßen wurde hingegen kein bzw. nur ein sehr minimaler Effekt
festgestellt. Die NO2-Änderungen lagen bei 0,2 – 0,4 % und hatten somit keinen Effekt.
Ein weiteres Experiment der BASt zeigte einen relativ hohen Wirkungsgrad von TiO2, wenn
Tunnelkassetten mit TiO2-Matten und UV-Licht im Tunnel angebracht wurden. Hier kam es
zu einem NO2-Abbau im Mittel von 15 % Minderungspotential des NO2 am Tunnelausgang.
Bei der Photokatalyse werden primäre Schadstoffe abgebaut. Eine Bildung von sekundären
Schadstoffen/Reaktionsprodukte (PAN, O3, salpetrige Säure, Formaldehyd) ist dabei möglich.
Hier sind neue Standardverfahren zur Analyse nötig. Es gibt jedoch auch kommerzielle
Materialien, bei denen schädliche Reaktionsprodukte kein Problem darstellen.
Bei der Verwendung von TiO2-Anwendung im Straßenraum sollte jedoch beachtet werden,
dass es zu einer Deaktivierung der Photokatalyse kommen kann, wenn die
Schadstoffbelastung oder der Verschmutzungsgrad der Wirkungsfläche zu hoch ist. Weiterhin
sollte immer eine Kosten/Nutzenanalyse erfolgen, der Vergleich zu anderen Maßnahmen
gemacht werden.
Die Photokatalyse stellt somit eine Maßnahme neben vielen da, die jedoch das Problem der
innerstädtischen NO2 Grenzwertüberschreitungen nicht lösen wird. Grundsätzlich kann die
Photokatalyse jedoch zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Eine Senkung des NO2
Gehaltes in der Luft um ca. 12 % lokal ist im offenen öffentlichen Raum aber nicht zu
realisieren.
Das Tiefbauamt hat sich bereits 2010/2011 mit dem innovativen Thema des phot. Zements
intensiv beschäftigt und 2011 das erste Pilotprojekt mit der Leonie-Rygers-Terrasse am
Dortmunder U dazu gestartet. Diese Platzfläche zwischen dem verkehrsreichen Knotenpunkt
Westentor (eingerahmt von Brinkhoffstraße, Königswall und Rheinische Straße) und dem
U-Turm bot sich als Pilotprojekt für den Einsatz des innovativen Umweltzementes besonders
an. Im Rahmen des Endausbaus der Platzflächen wurde die obere Einbaulage der
Ortbetonfläche (ca. 5 cm) mit dem photokatalytischen TioCem hergestellt.
Das Pilotprojekt wurde von der Universität Wuppertal wissenschaftlich begleitet. In Bezug
auf die photokatalytische Wirksamkeit der Betonoberfläche auf dem „Park der Partnerstädte“
und der „Leonie-Reygers-Terrasse“ konnte nach den Ergebnissen der Numerischen
Simulation prognostiziert werden, dass bei optimaler photokatalytischer Aktivität der
Oberfläche aufgrund der Geometrie und Lage des Platzes sowie der stark wechselnden
meteorologischen Verhältnissen wie z. B. Wind, Strömung und Strahlung eine maximale
NOx-Reduktion im Bereich von 2 bis 5 % zu erwarten ist.
Wie die Ergebnisse zeigen, nimmt die prozentuale NOx-Minderungswirkung
erwartungsgemäß mit abnehmender Windgeschwindigkeit zu. Niedrige
Windgeschwindigkeiten korrelieren in der Regel mit hohen Schadstoffkonzentrationen, so
dass photokatalytisch aktive Betonoberflächen wirksam dazu beitragen können,
Immissionsspitzen zu "kappen".
Die Wirksamkeit der Photokatalyse bzw. der photokatalytische Effekt hängt im Hinblick auf
die Luftqualität auf einem Platz oder in einer Straße primär vom Stofftransport zwischen den
NOx-Quellen hin zu der photokatalytisch aktiven Betonoberfläche ab, wo die chemische
Reaktion abläuft.
Grundsätzlich werden in Laborversuchen unter definierten, optimalen Verhältnissen
gegenüber In-situ-Messungen deutlich höhere NOx-Abbauraten gemessen, die aber in Bezug
auf das Verbesserungspotenzial der Luftqualität im Stadtgebiet keine Aussage zulassen.
Deshalb kann nur, wie beim Pilotprojekt in Dortmund praktiziert, auf der Basis von
Simulationsberechnungen und parallel durchgeführten In-situ-Messungen die nachhaltige
Wirkung der photokatalytisch aktiven Betonoberflächen zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Vielversprechende Firmenprospekte stützen sich in der Regel auf die deutlich positiveren
Laborwerte, die vor Ort aber nicht zu erreichen sind.
Fazit:
Die Verwendung von photokatalytisch aktivem Zement allein kann sicher nicht die
innerstädtische Schadstoffproblematik lösen, aber sie liefert einen „Baustein“ für eine bessere
Luftqualität.
Bislang setzte das Tiefbauamt photokatalytischen Beton im Bereich des Dortmunder U
(Leonie-Rygers-Terrasse), dem Busbahnhof Mengede und dem Brüderweg sowie dem
westlichen Teil der Kampstraße ein. Des Weiteren ist das Tiefbauamt bzgl. des Themas seit
den Pilotprojekten nicht untätig geblieben. So ist im Zuge der in Kürze anstehenden
Sanierung der Steinstraße zwischen der Leopold- und Kurfürstenstraße ein NOxreduzierender
Asphaltbelag vorgesehen.
Der Einsatz von photokatalytischem Beton(-steinen) auf den Standspuren von Bushaltestellen
ist nicht sinnvoll, da die Flächen für einen nachhaltigen Nutzen zur Minimierung der
Schadstoffbelastung durch Busse zu klein sind.
Das Tiefbauamt wird dort, wo Flächengröße und Verkehrsaufkommen die Verwendung von
photokatalytischen Beton/Asphalt bzw. Betonsteine zur Schadstoffminimierung als sinnvoll
erscheinen lässt, dieses Material auch verwenden. Dies gilt auch für Einzelhandelsstandorte
und Logistikflächen, den neuen Busbahnhof im nördlichen Bahnhofsbereich sowie einen
Einsatz auf der Hellwegschiene, im Fußgängerbereich der B 1und des Borsigplatzes und der
Mallinckrodtstraße.
Die Mehrkosten von photokatalytischen Beton / Asphalt bzw. Betonsteinen betragen
zwischen 2 und ca. 20 €/m² je nach Flächengröße und Materialqualität.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstand 2. Rettungsweg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10203-18)

Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


zu TOP 3.6
Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2018
(Drucksache Nr.: 09964-18)

Folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2018 liegt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vor:

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
09.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E3):

„Begrenzung des Kostenvolumens für Rathaussanierung
Das Kostenvolumen für die als Drucksache 09964-18 zu beschließende Sanierung des
Rathauses wird auf maximal 30 Millionen Euro begrenzt. Sollte das Kostenvolumen im Rahmen
der Arbeiten überschritten werden, ist der Rat unverzüglich über jede weitere Ausgabe zu
unterrichten. Sollte das Auftragsvolumen um mehr als 15 Prozent von der angepeilten
Investitionshöhe von 27 Millionen Euro abweichen, ist zudem für alle weiteren Ausgaben ein
Ratsbeschluss einzuholen.
Begründung:
Größere Bauprojekte in Dortmund, etwa der U-Turm oder der Phoenixsee, haben in der
Vergangenheit gezeigt, dass zwischen dem kalkulierten Kostenaufwand und den tatsächlichen
Ausgaben oftmals eine große Differenz klafft. Obwohl beispielsweise die Kosten des U-Turmes
explodiert sind (und u.a. im Schwarzbuch für Steuergeldverschwendungen, das der „Bund der
Steuerzahler“ jährlich herausgibt, aufgeführt wurden), hat es keine Einzelentscheidungen über
weitere Kosten gegeben. Eine solche Entwicklung ist beim Dortmunder Rathaus unbedingt zu
vermeiden.“

Weiter lag der nachfolgende gemeinsame Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion
vom 13.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E4) vor:

„…die Fraktionen von SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund stellen zu og. TOP folgenden
Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Ratskommission „Sanierung des Dortmunder
Rathauses“.
Die Kommission setzt sich aus 13 Mitgliedern (5 SPD, 3 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1
Linke&Piraten, 1 FDP/BL und 1 AfD) zusammen.
Der Ausschussvorsitzende des ABVG gehört der Ratskommission zusätzlich an und übernimmt
den Vorsitz.
Ziel dieser Kommission ist es, die Sanierung des Dortmunder Ratshauses speziell in der
Planungsphase beratend zu begleiten. Während der Bauausführung liegt der Auftrag
ausschließlich in der Überwachung des Zeit- und Kostenrahmens.
Die Kommission endet mit der abgeschlossenen Sanierung des Rathauses.
Die Kostenentwicklung, die zukünftige Funktionalität des Hauses für den kommunalpolitischen
Gremienbetrieb und für zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die Gestaltung der Übergangszeit
ohne Rathaus sowie die stadtplanerische Bedeutung des Rathauses stehen bei der Beratung im
Vordergrund.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden
Besetzungsbeschluss mit einem Entwurf einer Geschäftsordnung im Sinne von § 36
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
Bezirksvertretungen vorzulegen.“

Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E5) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Kostenobergrenze für die geplante Sanierung des Rathauses wird bei 27 Millionen Euro
gedeckelt. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen sie vorrangig
durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaßnahmen gedeckt werden.
Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt. Für darüber hinaus gehende
Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss
des Rates notwendig.
2. Die Sanierung dient der langfristigen, technisch modernisierten und energieeffizienteren
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses. Eine darüber hinaus gehende
Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und findet nicht statt.
3. Da die Wahl des zukünftigen Heizungs-/Kühlungssystem einen erheblichen Einfluss auf die
notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch den künftigen Energiebedarf und somit auf die
dauerhaften Unterhaltungskosten des Rathauses hat, sollte hierzu eine frühzeitige
Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.
4. Die Projektsteuerung, Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses darf keine
negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung der
gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 ff haben. Das
betrifft insbesondere Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“, des
Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der
Bezirksvertretungen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Kosten für die notwendige Auslagerung der
Geschäftsbereiche der Verwaltung, der Fraktionen sowie der notwendigen Sitzung- und
Veranstaltungsräume zu ermitteln und dem Rat vorzulegen. Unter der Maßgabe des Erhalts der
Funktionsfähigkeit sämtlicher Bereiche sind die Kosten möglichst gering zu halten.
6. Die Sanierung des Rathauses wird im Vorfeld und während der Durchführung mit einer
transparenten und offensiven Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung begleitet. Das betrifft
insbesondere die Darstellung der Bedeutung des Rathauses für die gesamte Stadtgesellschaft
hinsichtlich der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, der Notwendigkeit der Sanierung
sowie der Umsetzung während der Sanierungsphase.“

Dem Rat der Stadt wurde auch folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.02.2018 vorgelegt:

„die Fragestellungen der Fraktion Die Linke & Piraten zur Rathaussanierung wurden bereits im
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.02.2018 durch Herrn Reiner Limberg,
Fachbereichsleiter der Städtischen Immobilienwirtschaft, beantwortet. Die Kostendarstellung der
Sanierungsmaßnahme wird im Folgenden nochmals im Detail erläutert.
Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen Maßnahmen
und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen finanzierten Baumaßnahme in
Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt. ermittelt werden. Dies entspricht dem Kostenstand
"Kostenrahmen", indexiert auf das Jahr 2022, basiert jedoch nicht auf einer Planung.
Der Kostenrahmen berücksichtigt unter anderem folgende, zwingend erforderliche Maßnahmen:
- Außenfläche Fenster ca. 3,53 Mio. €
- Außenfläche Fassade ca. 0,73 Mio. €
- Außenfläche Dach ca. 0,39 Mio. €
- Heizung ca. 0,97 Mio. €
- Lüftung ca. 2,56 Mio. €
- MSR-Anlagen ca. 1,14 Mio. €
- Kälteanlagen ca. 0,72 Mio. €
- Sprinkleranlagen ca. 0,78 Mio. €
- Sanitäranlagen ca. 0,70 Mio. €
- Elektrotechnik ca. 2,52 Mio. €
- Hochbau ca. 4,45 Mio. €
Netto ca. 18,5 Mio. €
Honorare ca. 23% ca. 4,2 Mio. €
MwSt 19% ca. 4,3 Mio. €
brutto ca. 27,0 Mio. €.“

Rm Matzanke (SPD) sprach sich für eine Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) war der Meinung, dass der Rat sich zum Antrag äußern
müsste.

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 09.02.2018 (Drucksache Nr.:
09964-18-E3) wurde gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

- Der nachfolgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
14.02.2018 (Drucksache Nr.: 09964-18-E5) wurde gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke &
Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
überwiesen:

„… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Kostenobergrenze für die geplante Sanierung des Rathauses wird bei 27 Millionen
Euro gedeckelt. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen
sie vorrangig durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaßnahmen
gedeckt werden. Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren
berücksichtigt. Für darüber hinausgehende Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem
Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss des Rates notwendig.
2. Die Sanierung dient der langfristigen, technisch modernisierten und energieeffizienteren
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses. Eine darüber
hinaus gehende Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und
findet nicht statt.
3. Da die Wahl des zukünftigen Heizungs-/Kühlungssystem einen erheblichen Einfluss auf
die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch den künftigen Energiebedarf und
somit auf die dauerhaften Unterhaltungskosten des Rathauses hat, sollte hierzu eine
frühzeitige Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.
4. Die Projektsteuerung, Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses darf
keine negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung der
gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 ff
haben. Das betrifft insbesondere Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“, des
Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der
Bezirksvertretungen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Kosten für die notwendige Auslagerung
der Geschäftsbereiche der Verwaltung, der Fraktionen sowie der notwendigen Sitzungund
Veranstaltungsräume zu ermitteln und dem Rat vorzulegen. Unter der Maßgabe des
Erhalts der Funktionsfähigkeit sämtlicher Bereiche sind die Kosten möglichst gering zu
halten.
6. Die Sanierung des Rathauses wird im Vorfeld und während der Durchführung mit einer
transparenten und offensiven Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung begleitet.
Das betrifft insbesondere die Darstellung der Bedeutung des Rathauses für die
gesamte Stadtgesellschaft hinsichtlich der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen,
der Notwendigkeit der Sanierung sowie der Umsetzung während der Sanierungsphase.“

- Der gemeinsame Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 13.02.2018
(Drucksache Nr.: 09964-18-E4) wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der
AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke &Piraten
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
und der FBI beschlossen:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Ratskommission „Sanierung des
Dortmunder Rathauses“.
Die Kommission setzt sich aus 13 Mitgliedern ( 5 SPD, 3 CDU, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1
Linke&Piraten, 1 FDP/BL und 1 AfD) zusammen.
Der Ausschussvorsitzende des ABVG gehört der Ratskommission zusätzlich an und
übernimmt den Vorsitz.
Ziel dieser Kommission ist es, die Sanierung des Dortmunder Ratshauses speziell in der
Planungsphase beratend zu begleiten. Während der Bauausführung liegt der Auftrag
ausschließlich in der Überwachung des Zeit- und Kostenrahmens.
Die Kommission endet mit der abgeschlossenen Sanierung des Rathauses.
Die Kostenentwicklung, die zukünftige Funktionalität des Hauses für den
kommunalpolitischen Gremienbetrieb und für zivilgesellschaftliche Veranstaltungen, die
Gestaltung der Übergangszeit ohne Rathaus sowie die stadtplanerische Bedeutung des
Rathauses stehen bei der Beratung im Vordergrund.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Ratssitzung einen entsprechenden
Besetzungsbeschluss mit einem Entwurf einer Geschäftsordnung im Sinne von § 36
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
Bezirksvertretungen vorzulegen.
- Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte
unter Berücksichtigung des zuvor genannten gemeinsamen Zusatz-Ergänzungsantrages der
SPD- und der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beauftragt das Sondervermögen GVVF unter Beteiligung der städtischen
Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des
Rathauses der Stadt Dortmund (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen
Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen
finanzierten Baumaßnahme in Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt ermittelt werden.
2. beauftragt den Fachbereich Liegenschaften mit der Auslagerung der von der
Baumaßnahme betroffenen Nutzungen und städtischen Dienststellen für den Zeitraum
der Sanierungsausführung. Die Anmietung der Ausweichquartiere wird den Gremien in
separater Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. beauftragt die Verwaltung über das weitere Vorgehen im Rahmen von
Sachstandsberichten halbjährlich zu informieren“


ABVG 27.02.2018:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einigt sich einstimmig darauf, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), den nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 09964-18-E5) zuständigkeitshalber in die Ratskommission „Rathaus Sanierung“ zu überweisen:

„… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Kostenobergrenze für die geplante Sanierung des Rathauses wird bei 27 Millionen
Euro gedeckelt. Sollten im Sanierungsprozess zusätzliche Kosten entstehen, müssen
sie vorrangig durch Einsparungen an anderer Stelle innerhalb der Sanierungsmaßnahmen
gedeckt werden. Diese Maßgabe wird bereits im Vergabeverfahren
berücksichtigt. Für darüber hinausgehende Ausgaben, die sich unabdingbar aus dem
Sanierungsprozess ergeben, ist jeweils ein Beschluss des Rates notwendig.
2. Die Sanierung dient der langfristigen, technisch modernisierten und energieeffizienteren
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rathauses. Eine darüber
hinaus gehende Aufwertung des Rathauses ist nicht Gegenstand der Sanierung und
findet nicht statt.
3. Da die Wahl des zukünftigen Heizungs-/Kühlungssystem einen erheblichen Einfluss auf
die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, aber auch den künftigen Energiebedarf und
somit auf die dauerhaften Unterhaltungskosten des Rathauses hat, sollte hierzu eine
frühzeitige Stellungnahme der Verwaltung erfolgen.
4. Die Projektsteuerung, Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses darf
keine negativen zeitlichen und organisatorischen Auswirkungen auf die Umsetzung der
gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 ff
haben. Das betrifft insbesondere Maßnahmen des Programms „Gute Schule 2020“, des
Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz sowie die Abarbeitung von Beschlüssen der
Bezirksvertretungen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Kosten für die notwendige Auslagerung
der Geschäftsbereiche der Verwaltung, der Fraktionen sowie der notwendigen Sitzungund
Veranstaltungsräume zu ermitteln und dem Rat vorzulegen. Unter der Maßgabe des
Erhalts der Funktionsfähigkeit sämtlicher Bereiche sind die Kosten möglichst gering zu
halten.
6. Die Sanierung des Rathauses wird im Vorfeld und während der Durchführung mit einer
transparenten und offensiven Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung begleitet.
Das betrifft insbesondere die Darstellung der Bedeutung des Rathauses für die
gesamte Stadtgesellschaft hinsichtlich der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen,
der Notwendigkeit der Sanierung sowie der Umsetzung während der Sanierungsphase.“


zu TOP 3.7
Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10270-18)

Hierzu liegt vor Stellungnahme des Personalrates (DS-Nr.: 10270-18-E1):

„der Personalrat möchte zu der oben genannten Beschlussvorlage wie folgt Stellung nehmen.

Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass in dieser Vorlage zwei verschiedene Sachverhalte verbunden werden. Im ersten Teil – Buchstabe a) – der Ausführungen wird der Bereich der intensivierten Wildkräuterbeseitigung, beschrieben, bei dem es sich um eine originäre Aufgabe der EDG handelt, die über die Gebühren finanziert wird. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass die Stadt Dortmund – Fachbereich 66 – diese Aufgabe ebenfalls ordnungsgemäß ausführen könnte, wenn ausreichende Ressourcen, insbesondere Personal und Sachausstattung, zur Verfügung gestellt würden.
Nach ihren Ausführungen schließt die Wildkräuterbeseitigung grünpflegerische und gärtnerische Maßnahmen aus.

Unter Buchstabe b wird die Kombination von Straßenreinigung und Straßenbegleitgrünpflege bei der EDG beschrieben. Diese neue Aufgabenzuordnung soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes ermöglichen, zum 01.01.2019 bei Besitzstandswahrung auf freiwilliger Basis und mit einer auf 2 Jahre zeitlich befristeten Rückkehroption den Wechsel zur EDG einzuleiten.

Hierbei handelt es sich um die Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die üblicherweise von ihren Beschäftigten – hier FB 66 – vorgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder auf Dritte in jeglicher Rechtsform (Privatisierung) § 72 Abs.4 Ziffer 22 LPVG NRW. Somit ist die Mitbestimmung des Personalrates gegeben. Nach den Vorgaben des § 66 Abs. 3 LPVG ist der Personalrat bei solchen Angelegenheiten so rechtzeitig zu unterrichten, dass seine Stellungnahme bei der Entscheidung von dem zuständigen Organ oder Ausschuss berücksichtigt werden kann.

Bei Würdigung der Ausführungen in dieser Vorlage haben wir jedoch erheblichen Klärungs- und Diskussionsbedarf erkannt.

Wir dürfen Sie daher auffordern, die Beschlussfassung über den Teil b auszusetzen und die Vorlage entsprechend zu ändern.
Erst nach einer endgültigen Beratung zwischen Dienststelle und Personalrat sowie der Klärung aller Aspekte, ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien einzuleiten.

Gerne stehen wir den Ratsfraktionen und -Ausschüssen für Gespräche zur Verfügung

Wir dürfen Sie bitten, diese Stellungnahme an die politischen Gremien weiterzuleiten.
Aufgrund des nahen Sitzungstermins am 27.02.2018, haben wir eine Ausfertigung dieses Schreibens direkt an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gesandt.“

ABVG 27.02.2018:

Herr StK Stüdemann führt zunächst in die Thematik ein und erläutert den Inhalt der Vorlage.

Hierbei geht er auch auf das vorliegende Schreiben des Personalrates ein und teilt insgesamt mit, dass durch einen Beschluss zu dieser Vorlage zunächst eine „Marschrichtung“ vorgegeben werden soll. Sollte der Vorlage zugestimmt werden, wird die Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes für den Überleitungsprozess eine entsprechende Arbeitsgruppe bilden. An dieser Arbeitsgruppe wird selbstverständlich auch der Personalrat im Rahmen des LPVG beteiligt.

Zudem weist er daraufhin, dass auf Seite 4 der Vorlage unter Buchstabe b) in der zweiten Zeile anstatt der 30.06.2018 das korrekte Datum der 01.06.2018 sei.

Die Fraktionen erläutern sodann ihre Meinungen zu der Vorlage und stellen ihre Erwartungen dar.

Vor dem Hintergrund einiger Rückfragen, welche im Wesentlichen darauf abzielten, aus welchem Grund einige Stadtbezirke weniger und andere öfter in dem der Vorlage beigefügten Straßenverzeichnis zur Wildkrautbeseitigung seien, teilt Herr StK Stüdemann mit, dass eine Wildkrautbeseitigung für alle Stadtbezirke etwa gleich aufgeteilt sein sollte, dass die Verwaltung die Pflegekategorie des Straßenreinigungsverzeichnis „Kategorie 1“ aber noch einmal genau überprüfen und das entsprechende Ergebnis im weiteren Gremienverlauf vorgelegen werde.

Herr sB Tenbensel teilte zu Beginn der Sitzung mit, dass seine Fraktion die Dringlichkeit zu dieser Angelegenheit nicht anerkenne. Insgesamt habe man hierzu - insbesondere auch im Hinblick auf die Einwände des Personalrates - noch erheblichen Beratungsbedarf. Der Ausschuss spricht sich aber mehrheitlich dafür aus, heute einen Beschluss zu fassen.

Insgesamt wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Wildkrautbeseitigung auf öffentlichen Wegeflächen ab dem 01.04.2018 im Sinne einer verbesserten Stadtgrünpflege zu intensivieren. Auf der Basis des gültigen Straßenreinigungsvertrages mit der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und der am 14.12.2017 beschlossenen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Drucksache 09581-17) werden die Flächen an Straßen der Kategorie 1 gemäß Straßenreinigungsverzeichnis (siehe Anlage 1) gebührenfinanziert von Wildkräutern befreit, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Für eine darüber hinausgehende Entfernung der Wildkräuter auf befestigten Flächen im Sinne einer ästhetischen Reinigung nach Maßgabe der dieser Vorlage beigefügten Leistungs-beschreibung (siehe Anlage 2a) stellt der Rat für das Jahr 2018 der EDG zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 875 T€ (siehe Anlage 3) zur Verfügung, die bis zum Jahresende auf der Basis der Vergütungsvereinbarung präzise abgerechnet werden müssen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der EDG bis zum 01.06.2018 einen Überleitungsprozess zur Beschlussfassung im Rat vorzubereiten und in den Kosten zu berechnen, der zum 01.01.2019 die Pflege des Straßenbegleitgrüns (4.432.000m²) auf der Grundlage eines Flächenverzeichnisses und einer Leistungsbeschreibung an die EDG überträgt. Straßenreinigung und die Pflege des Straßenbegleitgrüns sind dann aus einer Hand zu gestalten, ohne dass die Zuständigkeitsübertragung zu Mehrkosten bei der Stadt Dortmund führt. Im Zuge der Konzeptentwicklung sind Grünflächen in der unmittelbaren Nähe des Straßenbegleitgrüns dahingehend zu überprüfen, ob sie in die Pflegezuständigkeit bei der EDG überführt werden können. Das neue Pflegekonzept soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes ermöglichen, zum 01.01.2019 bei Besitzstandswahrung auf freiwilliger Basis und mit einer auf 2 Jahre zeitlich befristeten Rückkehroption den Wechsel zur EDG einzuleiten.
3. Die Zuständigkeit für Parks, Gärten und Außenanlagen von Schulen und Sportplätzen bleibt mit der Baumpflege, der Grünplanung und der Ausbildung bei der Stadt Dortmund. Der Rat beauftragt die Verwaltung ferner, bis zum Sommer 2018 Vorschläge zur Optimierung der Pflege von Park- und Gartenanlagen vorzulegen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der EDG mit der erstmaligen Erarbeitung und Vorlage eines integrierten „Stadtsauberkeitskonzepts für die Stadt Dortmund“ bis zum 31.12.2019. Nach der Ratsbefassung soll dieses turnusgemäß alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 (Drucksache-Nr.: 10204-18)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2017 zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Schondelle Durchlasserneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09405-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung der Verrohrung der Schondelle im Bereich der Kirchhörder Straße und des Durchlasses in der Schondellestraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 440.000,00 Euro

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01305014161 – Durchlasserneuerung Schondelle / Holtbrügge– mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 140.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 300.000,00 Euro


Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2020 in Höhe von 6.285,00 Euro.


zu TOP 5.2
Beschilderung des Straßenverkehrs
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10199-18)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 10199-18):

„zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.02.2018 stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fordert das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr auf, im Rahmen der Verkehrssicherheitskontrollen vermehrt den aktuellen Zustand von Verkehrszeichen zu überprüfen.

Verschmutzungen durch Aufkleber, Schmierereien wie etwa Graffiti, aber auch Moosbewuchs sollen dadurch schneller und häufiger als bisher entfernt werden, so dass die Beschilderung wieder besser lesbar und vor allem eindeutig erkennbar wird.

Im Zuge dieser Überprüfungsmaßnahmen bleibt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr auch angehalten, überflüssige, nicht mehr notwendige oder beispielsweise auch nach Baumaßnahmen „vergessene“ Verkehrsschilder zu demontieren oder einzusammeln.

Begründung

Eine Berichterstattung in den Ruhrnachrichten vom 08.02.2017 machte es an einem prägnanten Beispiel aus der Friedrichstraße im Klinikviertel deutlich, dass durch überklebte Halteverbotsschilder diese keine Rechtskraft mehr hätten und somit dem Halter eines falsch parkenden Fahrzeugs kein Verwarnungsgeld (sog. „Knöllchen) erteilt werden konnte.

Dieses Beispiel stellt in Dortmund leider keinen Einzelfall dar, sondern ist stadtweit zu beobachten. Von daher könnte eine verstärkte Kontrolle und Reinigung der Beschilderung nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild der Stadt verschönern, sondern vor allem auch die Verkehrssicherheit erhöhen und letztendlich sogar die Einnahmesituation der Stadt verbessern.“


ABVG, 27.02.2018:

Herr Rm Berndsen bittet die Verwaltung darum, zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion Bezug zu nehmen. Erst danach werde man entscheiden, wie man sich heute zum Antrag verhalte.

Frau Uehlendahl erläutert hierzu, dass es selbstverständlich zu den Aufgaben des Reinigungspersonals zähle, Verkehrsschilder u. a. von Aufklebern zu befreien. Hierbei sei natürlich auch die Rangfolge zu beachten, da Verbots- und Gebotsschilder in der Priorität höher anzusehen seien als Verkehrsschilder, die sich allein mit dem „Parken“ beschäftigen. Weiter teilt sie mit, dass die Verwaltung von einigen Bezirksvertretungen jährlich Mittel zur Verfügung gestellt bekomme, um genau diesen Aufgaben, wie z. B. die Schilderreinigung oder Graffitibeseitigung, nachkommen zu können. Zudem sei die Verwaltung momentan dabei, einen entsprechenden Rahmenvertrag auszuschreiben, um genau diese Leistungen noch weiter zu intensivieren.

Nach diesen Ausführungen, welche deutlich erkennen ließen, dass die Verwaltung hier bereits entsprechend tätig sei, bittet Herr Rm Berndsen die CDU-Fraktion darum, ihren Antrag zurückzuziehen.

Herr Rm Mader führt hierzu an, dass man den Antrag aufrechterhalten werde, da es hier nicht um die Frage, ob die Verwaltung tätig sei, sondern vielmehr um die Frage der Qualität gehe. Ergänzend verweist er hierzu auch nochmal auf die in dem Antrag enthaltene Begründung seiner Fraktion.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion der Auffassung sei, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag lediglich um eine Überprüfung handele, welche zunächst nichts verbessern würde. Aus diesem Grund werde man den Antrag ablehnen.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass sich seine Fraktion nunmehr zum Antrag enthalten werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den nachfolgenden Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und Enthaltung der SPD-Fraktion, zu:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fordert das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr auf, im Rahmen der Verkehrssicherheitskontrollen vermehrt den aktuellen Zustand von Verkehrszeichen zu überprüfen.

Verschmutzungen durch Aufkleber, Schmierereien wie etwa Graffiti, aber auch Moosbewuchs sollen dadurch schneller und häufiger als bisher entfernt werden, so dass die Beschilderung wieder besser lesbar und vor allem eindeutig erkennbar wird.

Im Zuge dieser Überprüfungsmaßnahmen bleibt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr auch angehalten, überflüssige, nicht mehr notwendige oder beispielsweise auch nach Baumaßnahmen „vergessene“ Verkehrsschilder zu demontieren oder einzusammeln.


zu TOP 5.3
Ampelschaltung
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10208-18)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 10208-18):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Ampelanlagen für Fußgängerinnen und Fußgänger werden grundsätzlich so geschaltet, dass die Ampeln an beiden Seiten einer Richtungsfahrbahn dasselbe Lichtsignal anzeigen.


Begründung:
Einige Ampelanlagen in der Stadt (Bsp.: Ampelanlage Hamburger Straße/Einmündung Kaiserstraße) sind derzeit so eingerichtet, dass zur Überquerung einer Richtungsfahrbahn das Grünsignal angefordert werden muss. Dieses Grünsignal erscheint jedoch nur für die anfordernde Seite. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die auf der anderen Seite derselben Richtungsfahrbahn warten, bleibt die Ampel auf Rot. Diese verwirrende Situation ist im Interesse der Verkehrssicherheit aufzulösen.“


ABVG, 27.02.2018:

Herr Rm Dudde erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass die Verwaltung bereits zum 26.01.2018 an der angesprochenen Signalanlage Hamburger Straße/Einmündung Kaiserstraße eine neue Signalschaltung vorgenommen habe. Hier werden nunmehr alle Fußgängersignale zeitgleich auf „grün“ geschaltet und nur das „Grünende“ sei entsprechend versetzt - innen früher als außen – um keine Sicherheitsproblematik zu erreichen.

Herr Rm Dudde zieht vorerst nach den Erläuterungen von Frau Uehlendahl den Antrag seiner Fraktion zurück und fügt hinzu, dass man dies vor Ort noch einmal überprüfen werde.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.4
Sachstand "Kanaluferradweg"

Frau Uehlendahl berichtet mündlich zum Sachstand „Kanaluferradweg“.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Vierter Quartalsbericht 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10097-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.



8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 16:54 Uhr.




Buchloh Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


(See attached file: zu TOP 3.1.pdf)