Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Schulausschusses


am 25.01.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB Neral Bayezit-Winner (SPD) i. V. f. sB Monika Rößler (SPD)
Rm F.-W. Weber (CDU) i. V. f. Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen) i. V. f.Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Volker Werner (FB 40)
Birgit Klein (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Christine Wollny-Riemann (FB 40)
Daniel Kolb (FB 51)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)

4. Schulaufsicht

Peter Rieger

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski i. V. f. Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Ralf Dallmann (FB 40)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Schulausschusses,
am 25.01.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016
(wurde bereits für die Sitzung am 16.11.2016 versandt)

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016
(wird nachversandt)


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme/mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 06609-17)

3.2 Auffangklassen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05555-16-E2)

3.3 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schuljahr 2016/17
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06222-16-E1)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Bericht der städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(wird nachversandt)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulgärten
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06435-16)

6.2 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06571-16)
6.3 Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17)

6.4 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06657-17)





1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Jäkel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgende
Tagesordnungspunkte:

TOP 2.2 Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund
ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)

TOP 3.4 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06280-16)

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den
TOP 3.4 vorzuziehen und nach TOP 1.5 zu behandeln

Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016
hierzu: Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06846-17)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD vor:

„… die Niederschrift (öffentlich) der 16. Sitzung des Schulausschusses vom 14.09.2016 wie folgt zu ergänzen:

TOP 3.1: Übergangsmonitoring 2015 der Stadt Dortmund wird wie folgt ergänzt:

Vor dem letzten Satz „Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“ Wird folgendes eingefügt:

„Die Ausschussmitglieder erhielten Gelegenheit, zur umfangreichen Stellungnahme. Herr Andreas Urbanek nahm ebenfalls Stellung. Nach ca. 3 Minuten wurde er von der Ausschussvorsitzenden unterbrochen. Sie forderte Herrn Urbanek auf, unverzüglich zum Ende zu kommen, man wisse was er sagen wolle. Auf den Hinweis von Herrn Urbanek, es gäbe keine Redezeitbegrenzung, entgegnete die Vorsitzende, das stimme, gleichwohl solle Herr Urbanek zum Ende kommen, er könne noch einen Satz sagen.“

Begründung:

Der Ablauf, wie er sich abgespielt hat, gibt wesentliche Inhalte wieder, die in die Niederschrift gehören, weil dieser die offenkundig rechtswidrige Vorgehensweise dokumentiert und nur so Möglichkeiten eröffnet werden, rechtliche Schritte und Konsequenzen einzuleiten. Die Ungleichbehandlung verschiedener Ausschussmitglieder verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.“

Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag der Fraktion AfD mehrheitlich (18 Nein, 1 Ja - AfD, 1 Enthaltung FDP/Bürgerliste) ab.

Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016 wurde mehrheitlich (18 Ja, 1 Nein – AfD, 1 Enthaltung – FDP/Bürgerliste) genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 3.4
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06584-16-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06584-16-E4)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr. 06584-16-E3) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten, sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert werden.“


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-16-E4) vor:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.

2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.

3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.

5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“


Frau Schneckenburger führte kurz in die Vorlage ein und dankte dem Ausschuss, die Vorlage aufgrund der besonderen Bedeutung vorzuziehen. Dortmund erhalte mit 94,5 Mio Euro einen hohen Anteil aus dem Förderprogramm des Landes. Es gebe ihrer Meinung nach zwei Herausforderungen, die in Großstädten zu bewältigen seien – Sanierung und Modernisierung der schulischen Infrastruktur sowie das Wachstum an Bildungsangeboten, das dem Bevölkerungswachstum nachfolge. Wichtig sei ebenfalls auch die Anpassung der Schulen an das digitale Zeitalter.

Frau Plieth und Herr Spieß erläuterten kurz die Anträge ihrer Fraktionen.

Frau Plieth fragte nach, ob bereits durchfinanzierte Maßnahmen durch „Gute Schule 2020“ finanziert und die ursprünglichen Haushaltsansätze gesperrt werden. Außerdem stelle sich die Frage nach dem Personal, um die Maßnahmen zu bearbeiten.

Frau Konak begrüßte das Programm, vermisste jedoch im Maßnahmenkatalog Planungen für die Inklusion, die nicht so detailliert geschildert wurden.

Herr Dingerdissen signalisierte Zustimmung zu der Vorlage sowie den Anträgen. Er bat um Erläuterung folgender Fragen:
- Grundsatz, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern –
qualitativ oder quantitativ oder beides?
- Könnte die halbjährliche Berichterstattung eine Überlastung der Verwaltung bedeuten?
- Es dürften keine Gelder vermischt werden (städtisch und Fördermittel). Gebe es
eine Reserve geben, wenn die Projekte entgegen der Planung teurer werden?

Herr Rüding stimmte der Vorlage zu, sah den Zeitrahmen der Berichterstattung als nicht so wichtig an, wünschte jedoch zu wissen, aus welchem Topf das Geld für die einzelnen Punkte komme. Es sei eine große Herausforderung, diese unterschiedlichen Töpfe zusammen zu bringen.
Zum Punkt 5 des Antrages der SPD-Fraktion führte er aus, dass hier dem Rat eine Personalanpassung empfohlen bzw. im Schulausschuss beschlossen werde. Dieses solle dem zuständigen Ausschuss für Personal und Organisation zur Beratung, und dann dem Rat zum Beschluss überlassen werden. Er ziehe vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und die Möglichkeit zu haben, sich damit nochmals zu befassen.

Herr Urbanek erklärte seine Zustimmung zu der Vorlage. Beim Antrag der SPD-Fraktion werde er bis auf den Punkt 5 seine Zustimmung erklären.

Frau Raddatz-Nowack antwortete auf die gestellten Fragen:
- Sperrung der Haushaltsansätze:
Finanzierungen, die bereits in den Haushalt eingestellt worden sind (BeMa-Liste), werden
jetzt über „Gute Schule 2020“ finanziert.
Dabei handele es sich um durchgeplante Maßnahmen, die in diesem Jahr umgesetzt werden
können. (s. Anlage 3)
- Inklusion:
Die Vorlage benenne im ersten Jahr nur die Maßnahmen, die umgesetzt werden. Die Ver-
waltung beschäftige sich aber bereits mit der Konkretisierung der Jahre 2018 ff., die dann
auch die Bereiche Barrierefreiheit und Inklusion umfassen.

- Finanzen:
Es werde deutlich unterschieden, was über die BeMa-Liste (die reguläre Finanzliste der
Stadt Dortmund) erfolgt, und was über die Mittel aus „Gute Schule 2020“ erfolgt und abge-
rechnet wird. Dabei werden äußerst transparent die verschiedenen Fördermittelansätze
dargestellt.
Projekte, die teurer wurden als geplant, können durch die freigewordenen Mittel im Haushalt
re-finanziert werden.

- Ganztag:
Die Quantität werde optimiert. Die Rahmenbedingungen für die Qualität der Ganztags-
Betreuung sollen in einer Verordnung durch das Land festgelegt werden. Da gebe es leider
noch kein abschließendes Ergebnis. Dieses sei also nicht Inhalt der Förderbedingungen
„Gute Schule 2020“.

- Personal:
Die zusätzlichen Personalkapazitäten zur Umsetzung des Förderprogramms wurden die
Vorlage aufgenommen. Darüber hinaus notwendige Personalbedarfe werden dem
Schulausschuss vorgelegt und dann in den Ausschuss für Personal und Organisation gehen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es für alle Kommunen ein Problem sei, die Fördermenge umzusetzen. Hilfreich wäre es sicherlich, wenn der Förderzeitraum verlängert werden könnte, insbesondere der Zeitraum, in dem Maßnahmen abgewickelt werden müssen. Es bestehe ansonsten das Risiko bei zwei Fördertöpfen (Kommunalinvestitionsfördergesetz und „Gute Schule 2020“), nicht alle Fördermittel abgreifen zu können. Keine Kommune hätte die Mittel für 2017 nehmen können, wenn nicht auf bereits vorhandene Planungen zurückgegriffen und die Mittel ersetzend eingesetzt werden könnten. Zukünftig werde das anders sein. Somit müsse die Personalbedarfsbemessung bei der Planung angepasst werden.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass bereits zwischen den beteiligten Fachbereichen die Synchronisierung der BeMa-Liste und der Maßnahmenliste „Gute Schule 202“ vereinbart worden sei. Im Herbst 2017 werde eine Berichterstattung des abgearbeiteten Maßnahmen-paketes vorgelegt und dann auch der nächste Schritt vorgeschlagen werden.

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen
mehrheitlich (Nein - FDP/Bürgerliste, AfD) zu:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4, einstimmig zu:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.

2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.

3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.

4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.




Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD):

5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“




Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) das Rahmenkonzept (Förderschwerpunkte und Umsetzungskonzept) zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen
.

Für die Jahre 2018 bis 2020 ist dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen) zur Entscheidung vorzulegen. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" benannt.

b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ .

c) für die Teilpakete Sanitäranlagen und Fachraumprogramm die Planung und Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über Generalplaner/Generalunternehmer.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2017 neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,

- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.
3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Herr Gönen beantwortete die Fragen von Frau Plieth und Herrn Rüding:
- Konflikte des Förderprogramms mit „Gute Schule 2020“
Es werden durch die Verwaltung keine Konflikte bei der Bearbeitung der beiden Förder-
Programme erwartet. Durch die Verwaltung wurden Abstimmungsgespräche zu den
beiden Förderprogrammen bzw. den einzelnen Maßnahmen geführt und diese abgeglichen.
- Überzeichnung von 535.000 €
Bis Mitte 2017 sollen zu allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen des KIF belastbare
Kosten vorliegen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen werden bei Bedarf neue Maß-
nahmen aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach-
qualifiziert bzw. bei bisherigen Projekten über den städtischen Haushalt sichergestellt.
Durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden 90 % der Kosten gefördert, 10 %
von der Stadt Dortmund finanziert. Die Projektsteuerung versuche, die
Maßnahmenplanung so zu justieren, dass es möglichst keine Überzeichnung gibt.
- Die Fassade der Wilhelm-Röntgen-Realschule wird im Zuge der Dachsanierungen ebenfalls
saniert.
- Die Kostenberechnung der Mess- und Steuertechnik werde nachgeliefert.

Der Schulausschuss nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)

Herr Rüding erklärte, die Vorlage sei kurzfristig als Tischvorlage verteilt worden. Er bitte darum, die Vorlage ohne Empfehlung in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weiterzuleiten, um dort beraten zu können.

Frau Plieth lobte die Vorlage. Sie fragte, worum es sich bei dem Fachreferat für Medienkompetenz - „Dortmunder Netzwerk zur Förderung der Medienkompetenz“ handelt.

Frau Staar befürwortete die Vorlage.

Herr Urbanek schloss sich dem Vorschlag von Herrn Rüding an. Er sehe in der Vorlage nur Absichtserklärungen, keine Methoden. Medienkompetenz sei wichtig, es gebe Handlungsbedarf in vielen Bereichen, z. B. Datensicherheit, Privatsphäre usw. Ihm erscheine die finanzielle Grundausstattung nur zu gering.

Herr Spieß äußerte ebenfalls Zustimmung, bat jedoch darum, die Vorlage zur Beratung in die nächste Schulausschuss-Sitzung zu schieben, da diese noch vor der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie stattfinde.

Frau Schneckenburger schlug vor, die bisher angesprochenen Fragen kurz durch Herrn Kolb beantworten zu lassen, so dass die Mitglieder eine Beratungsgrundlage haben.

Herr Kolb antwortete kurz auf die Fragen:
- DoNeM:
Das Netzwerk umfasse über 20 Partnerinnen und Partner. Das ZM.i-DO solle bestehende
Netzwerke wie DoNeM unterstützen und weitere initiieren. Die Arbeit der Netzwerke werde
in die Arbeit des ZM.i-DO einbezogen und gebündelt.
- Die in der Vorlage genannte Summe in Höhe von 80.000 € wurde in den Haushalt 2017 des
Jugendamtes eingestellt. Sie versteht sich als Eigenanteil für die Akquirierung von
Drittmitteln, der sich in der Regel auf 20 % beläuft.

Der Schulausschuss leitete die Vorlage wg. weiteren Beratungsbedarfes in die nächste Sitzung des Schulausschusses am 15.03.2017 weiter.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme/mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 06609-17)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06609-17-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… in vorliegenden Bericht werden anschaulich und lückenlos die Aufgaben und Handlungsschwerpunkte des Regionalen Bildungsbüros benannt.

In Gesprächen mit Mitgliedern anderer Ratsausschüsse stellen wir fest, dass die Erfolge und Erfahrungen des Bildungsbüros mit seiner einzigartigen Kooperationsstruktur von Stadt – Land – und Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklungen e.V. eher wenig bis gar nicht bekannt sind.

So berichten Teilnehmer(innen) von Ausschuss-Informationsreisen beispielsweise über Modelle aus Mannheim oder Hamburg, wo es große Erfolge im Übergang von Schule und Beruf geben soll, ohne die eigenen städtischen Angebote als Vergleich heranziehen zu können.

Nicht erst seit dem Start von „Zeitgewinn“ im Jahr 2005, der Dortmunder Idee, die landesweit einmalig war und nach der erstmals ein durch viele Partner vernetztes, ganzheitliches System zur Optimierung des Übergangs von der Schule in den Beruf aufgebaut worden ist, nimmt die Chancengerechtigkeit in der städtischen Bildungs- und Schulpolitik einen breiten Raum ein.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um einen ausführlichen Bericht über die

Gestaltung der Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt

gebeten, der auch dem Rat zur Kenntnis gegeben werden soll. Insbesondere soll Bezug genommen werden auf
- Vergleich des Dortmunder Systems mit anderen Städten (wie Mannheim oder Hamburg)
- Steuerungsinstrumente
- Bildungspartner und deren Aufgaben/Angebote
- Beratungs- und Unterstützungsangebote im Einzelfall
- Begleitung und Erfassung individueller Biografien
- Ergebnis- / Erfolgsbilanzen“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Der Schulausschuss nimmt den Bericht zu den Aufgaben und Handlungsschwerpunkten des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Auffangklassen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05555-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Anfrage vom 14.09.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Auffangklassen sind aktuell mit Schuljahresbeginn an den Dortmunder Schulen eingerichtet?

Mit Stand 01.08.2016 waren insgesamt 193 Auffangklassen bzw. Internationale Förderklassen eingerichtet. Die nachfolgende Tabelle gibt detaillierte Auskunft.



Auffangklassen im August 2016

Grundschulen
Sek I
Berufskollegs
Gesamt
Schulen
40
45
10
95
Klassen
51
94
48
193
Schüler/-innen
1.000
1.672
864
3.536

Im November 2016 waren es 200 Klassen.

2. An welchen Schulen befinden sich wie viele dieser Klassen?

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der Klassen an den jeweiligen Schulen (Stand August 2016).
Stadtbezirk
Schulform
Schule
Anzahl Auffangklasse
Innenstadt Nord
GS
Albrecht-Brinkmann-GS
1
GS
Diesterweg-GS
1
GS
GS Kleine-Kiel-Str.
2
GS
Libellen-GS
1
GS
Nordmarkt-GS
2
GS
Oesterholz-GS
2
RS
Gertrud-Bäumer-RS
2
GeS
Anne-Frank-GeS
3
Gym
Helmholtz-Gym
2
HS
HS am Hafen
4
Innenstadt West
GS
Fine-Frau-GS
2
GS
Funke-GS
1
GS
Kreuz-GS
1
RS
Wilhelm-Röntgen-RS
1
GeS
Martin-Luther-King-GeS
2
Gym
Käthe-Kollwitz-Gym
1
Gym
Leibniz Gym
2
Gym
Reinoldus- und Schiller-Gym
2
Gym
Stadtgym
2
BK
Fritz-Henßler-BK
5
BK
Karl Schiller-BK
5
BK
Konrad-Klepping-BK
5
BK
Leopold-Hoesch-BK
4
BK
Robert-Schuman-BK
9
BK
Robert-Bosch-BK
4
PS
Mallinckrodt-Gym
1
Innenstadt Ost
GS
Berswordt-Europa-GS
2
GS
Landgrafen-GS
2
RS
Ricarda-Huch-RS
2
GeS
GeS Gartenstadt
2
Gym
Max-Planck-Gym
2
Aplerbeck
GS
Berghofer-GS
1
GS
Emschertal-GS
1
GS
Friedrich-Ebert-GS
1
RS
Albrecht-Dürer-RS
2
Gym
Gym an der Schweizer Allee
2
HS
Emscherschule Aplerbeck
2
Brackel
GS
Bach-GS
1
GS
Fichte-GS
1
GS
Reichshof-GS
1
GS
Steinbrink-GS
1
RS
Max-Born-RS
1
GeS
Europaschule
3
GeS
Geschwister-Scholl-GeS
2
Gym
Immanuel-Kant-Gym
2
Eving
GS
Brechtener-GS
1
GS
Graf-Konrad-GS
2
GS
Herder-GS
1
GS
Ketteler-GS
1
RS
Theodor-Heuss-RS
2
Gym
Heisenberg-Gym
1
HS
HS Am Externberg
3
Hörde
GS
Brücherhof-GS
1
GS
Eintracht-GS
1
GS
Stift-GS
1
RS
Johann-Gutenberg-RS
2
Gym
Goethe-Gym
2
Gym
Phoenix-Gym
2
HS
Konrad-von-der-Mark-Schule
4
BK
Gisbert-von-Romberg-BK
5
BK
Paul-Ehrlich-BK
4
Hombruch
GS
Harkort-GS
1
GS
Schubert-GS
1
RS
Robert-Koch-RS
3
GeS
GeS Brünninghausen
2
Gym
Helene-Lange-Gym
2
BK
WIHOGA
3
PS
Rudolf-Steiner-Schule
1
Huckarde
GS
Gilden-GS
1
GS
Jungferntal-GS
2
GS
Widey-GS
1
RS
Droste-Hülshoff-RS
2
GeS
Gustav-Heinemann-GeS
1
Gym
Bert-Brecht-Gym
2
Lütgendortmund
GS
Freiligrath-GS
2
GS
Friedens-GS
1
GS
Holte-GS
1
GeS
Heinrich-Böll-GeS
2
HS
HS Kley
2
BK
CJD
4
Mengede
GS
Schopenhauer-GS
2
GS
Westhausen-GS
1
RS
Albert-Schweitzer-RS
2
RS
Nikolaus-Kopernikus-RS
1
Gym
Heinrich-Heine-Gym
2
HS
Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt
3
Sek
Reinoldi-Sekundarschule
2
Scharnhorst
GS
Brukterer-GS
1
GS
Buschei-GS
2
GS
Dietrich-Bonhoeffer-GS
1
GS
Kautsky-GS
1
GS
Siegfried-Drupp-GS
1
GeS
GeS Scharnhorst
4
HS
HS Husen
2
HS
HS Scharnhorst
3
3. Wie viele Schüler*innen werden aktuell in den Klassen unterrichtet?
Aktuell werden in den Klassen 3.574 Schüler/-innen unterrichtet (Stand November 2016).
4. Welchen zusätzlichen Bedarf an Auffangklassen sieht die Verwaltung?
In diesem Schuljahr sind bereits sieben neue Auffangklassen in gemeinsamer Verantwortung von Schulträger und staatlicher Schulaufsicht eingerichtet worden, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Der zukünftige Bedarf lässt sich nur schwer einschätzen, da dieser stark von der weltpolitischen Lage abhängt.
5. Wie kann und soll dieser Bedarf erfüllt werden?
Es ist davon auszugehen, dass sukzessive Plätze in den vorhandenen Auffangklassen, durch die Integration in Regelklassen, frei werden und diese nachbesetzt werden können.
Sollte die Einrichtung weiterer Auffangklassen nötig werden, erfolgt hierüber zeitnah eine Abstimmung der Beteiligten. Hierzu finden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen statt, in der Schulträger, staatliche Schulaufsicht und die Schulformsprecher über die Einrichtung neuer Klassen beraten.
6. An welchen Schulen werden Schüler*innen ohne Auffangklassen sofort in den Regelunterricht integriert?
An rund 35 Grundschulen in Dortmund wurden/ werden einzelne Schüler/-innen direkt in den Regelunterricht integriert. Das geschieht vor allem in Stadtteilen, in denen nur wenige/ einzelne neu zugereiste Familien leben und keine Schule mit Auffangklasse in der Nähe liegt.
7. Welche Erfahrungen liegen der Verwaltung über dieses Vorgehen vor?
Die direkte Integration in Regelklassen gelingt insbesondere dann, wenn einzelne Kinder in eine Regelklasse kommen. Bei mehreren Kindern, macht eine äußere Differenzierung, z.B. in einer Auffangklasse, mehr Sinn (siehe unter „Änderung der Erlasslage“).
Die Erfahrungen zeigen auch, dass für ältere Jugendliche eine äußere Differenzierung oft sinnvoller ist. Klassen für Jugendliche, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, stellen einen sinnvollen Schutzraum zur gezielten Deutschförderung dar.
Änderung der Erlasslage

Die Stadt Dortmund hat das Instrument der Auffang- und Vorbereitungsklassen gemeinsam mit den beteiligten Schulen in den letzten Jahren zu einem guten Instrument der Integration und des schnellen Spracherwerbs genutzt und ausgebaut.
Die Schüler/-innen nehmen zunächst am Unterricht der Auffangklassen teil und werden von dort schrittweise in den Regelunterricht der jeweiligen Jahrgangsstufe integriert. Nach spätestens zwei Jahren erfolgt der vollständige Übergang in Regelklassen. Bei der Zuweisung zu einer Schule spielt vor allem die Wohnortnähe zur Schule eine Rolle, weniger die bisherige Bildungsbiografie.
Mit diesem Konzept hat die Stadt Dortmund gute Erfahrungen gemacht:
· Schüler/-innen sind in einer Klasse mit anderen Schüler/-innen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben/ machen (Schutzraum).
· Schüler/-innen erhalten einen guten und konsequenten Einstieg in die deutsche Sprache von speziell in DAZ/DAF-ausgebildeten Lehrkräften (30 Stunden gezielte Deutschförderung gegenüber 10-12 Stunden Deutschförderung).
· Die Organisation für die Schule aber auch für die Kommune ist angesichts der Höhe der Zuwanderung (in oftmals wenige Stadtteile/teilweise Straßenzüge) in Dortmund vereinfacht.
· Lehrkräfte der Auffang-/ Vorbereitungsklassen können gezielt auf ihren Unterricht vorbereitet werden (Fortbildungen und Qualifizierungen).
· Die Schüler/-innen werden unabhängig vom Bildungsstand der (möglichst) nächstgelegenen Schule zugewiesen. Die Lehrkräfte der jeweiligen Auffangklassen können die Schüler/-innen so über einen längeren Zeitraum beobachten und ihre Potenziale und den Bildungsstand sehr genau einschätzen. Nach dem Besuch der Auffangklasse erfolgt dann der Wechsel in die Regelklasse ggfs. an einer anderen Schulform.
Aus den oben genannten Gründen hält die Stadt Dortmund daher, in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht, an dem Instrument der Auffang- und Vorbereitungsklassen in bisheriger Form fest.“


Frau Plieth dankte für die Stellungnahme. Es zeige sich, dass das Dortmunder System der Auffangklassen auf einem guten Weg sei.

Herr Strack fragte nach, ob die Zahl der Auffangklassen ausreichend sei oder ob noch Schüler /Schülerinnen auf einen Platz warten.

Herr Rieger ergänzte die Stellungnahme der Verwaltung aus der Sicht der staatlichen Schulaufsicht. Die Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher sei für die Schulen eine erhebliche organisatorische und pädagogische Herausforderung. Bei der Unterstützung spiele das Dienstleistungszentrum Bildung eine wichtige Rolle - bei der Erstberatung sowie der Steuerung der freien Plätze. An den Schulen gebe es unterschiedliche Modelle der Sprachförderung, die durch die Schulleitung der jeweiligen Schulen ausgesucht werden, Auffangklassen seien eine Option. Beabsichtigt sei eine möglichst schnelle Integration in das Regelsystem von Schule und Gesellschaft.
Das Land unterstütze die Schulen durch Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen – beim Lehrerbedarf und bei Integrationsstellen als Mehrbedarf.
Er sah bei der Bereitstellung von Schulplätzen leider noch Defizite. Es gebe eine Warteliste von z. Zt. ca. 200 nicht versorgten Kindern und Jugendlichen. Außerdem fehle entsprechender Schulraum.

Frau Schneckenburger erklärte, dass sich die Zahlen der Warteliste täglich verändern. Es gebe weiterhin Zuwanderung nach Dortmund, so dass kurzfristig Plätze im Bildungssystem geschaffen werden müssen. Die Besetzung von Lehrerstellen werde schwieriger, da ausgebildete Fachkräfte zu Mangelware werden, andererseits werde es immer problematischer, den benötigten Raum zur Verfügung zu stellen. Auffang- und Integrationsklassen seien vorübergehend zur Verfügung zu stellen, Ziel sei die Integration ins Bildungssystem.

Frau Raddatz-Nowack betonte die kooperative Zusammenarbeit mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde. Die Zuweisung von Kindern und Jugendlichen in Auffangklassen hänge von unterschiedlichen Faktoren ab. Es sei leider nicht immer möglich, wohnortnahe Unterbringung zu gewährleisten, da man immer wieder auch an Kapazitätsgrenzen stoße und Schülerinnen und Schüler durch Bustransfer in andere Stadtteile gefahren werden müssen.
Kurzfristig habe man im vergangenen Jahr in der Nordstadt, in der ein extremer Raumbedarf nötig war, durch das Aufstellen von Containern Abhilfe schaffen können. Es bedeute aber auch, dass beim Übergang in das Regelsystem mehr Klassen geschaffen werden müssen.

Frau Staar führte an, dass der Personal- und Raumbedarf groß sei. Es ginge nicht nur um Lehrerstellen, es habe auch der administrative Aufwand zugenommen. Auch dieses müsse berücksichtigt werden, z. B. durch das Einrichten weiterer Sekretariatsstellen.

Herr Bartsch schloss sich dem an.

Frau Stegemann schloss sich den Ausführungen von Frau Raddatz-Nowack an. Es seien keine leichten Aufgaben, aber die Schulen versuchen alles, um diesen gerecht zu werden. Es sei schwierig, entsprechendes Personal zu bekommen. Zum einen sei die Nachfrage sehr groß, andererseits müsse auch die zusätzliche Ausbildung für die Auffangklassen vermittelt werden.
Das Lehrpersonal sei aber sehr engagiert dabei.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Sekretariatsstunden aufgestockt worden seien.

Herr Dingerdissen dankte der Verwaltung für die Leistung, die Herausforderungen anzunehmen. Daraus dürfe aber keine Überforderung entstehen.
Er fragte, ob der Übergang in die Regelklasse nach spätestens 2 Jahren ggfs. auch abhängig sei von der Anzahl des Lehrpersonals. Ein zweijähriger Aufenthalt in der Auffangklasse sei ja wünschenswert.

Herr Rieger antwortete, dass die Auffangklassen eine Differenzierungsmaßnahme darstellen. Es seien nicht immer dieselben Schüler in einer Klasse, die Lernfortschritte seien unter-schiedlich. Das Lehrpersonal sei in der Lage einzuschätzen, wann Schülerinnen/Schüler am Regelunterricht teilnehmen können.

Die Frage von Frau Cüceoglu nach den Übergangskriterien in die Regelklassen der unterschiedlichen Schulformen beantwortete Herr Rieger wie folgt:
Wenn eine Schülerin/ein Schüler dem Unterricht im Fachunterricht ohne Unterstützung und ohne Probleme mit der deutschen Sprache folgen kann, ist eine spezielle Sprachfördermaßnahme nicht mehr erforderlich.
Jede Schülerin/jeder Schüler werde bei der Aufnahme Teil einer Regelklasse. Während der Sprachförderung in einer Auffangklasse werde auch immer mehr am Regelunterricht teilgenommen. Das Dienstleistungszentrum Bildung verteile die Schülerinnen und Schüler bei der Erstaufnahme auf die freien Plätze, könne aber nicht prognostizieren, welche Schulform der Sekundarstufe I letztendlich die richtige sei. Es wurde ein Verfahren entwickelt, mit dem halbjährlich geprüft werde, ob mit dem Wechsel in den Regelunterricht auch der Wechsel der Schule erforderlich ist. In den Gesamtschulen und der Sekundarschule werden alle Bildungsgänge angeboten, d. h. die Schülerinnen und Schüler verbleiben dort. Bei den anderen Schulformen ist ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang möglich.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schuljahr 2016/17
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06222-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den in der Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016 gestellten Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

Im März 2000 fasste der Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss zur Förderung innovativer
Schulentwicklungen. Als Anreiz- und Steuerungsinstrument wurde der
Schulentwicklungsfonds mit den Stimmen aller Fraktionen eingerichtet, aus dem laut
Beschluss jährlich zukunftsweisende Schulprojekte gefördert werden, die die systematische
Weiterentwicklung der Schule und ihres Schulprogramms zum Inhalt haben und gleichzeitig
Impulse für die Stadtentwicklung geben.

Damit wurde die Grundlage für einen Prozess der Weiterentwicklung der Dortmunder
Bildungslandschaft geschaffen, der auf einem möglichst breiten gesellschaftlichen,
politischen und fachlichen Konsens beruht. Ziel der Stadt ist es, ein leistungs- und
zukunftsfähiges Schulangebot zu sichern. Denn es liegt im ureigenen Interesse der Stadt,
Schulentwicklung als Bestandteil von Stadtentwicklung aktiv mitzugestalten.

Zusammensetzung der Kommission:
Die Expertenjury setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern der Bildungskommission, zwei
Mitgliedern des Lenkungskreises des Bildungsnetzes Dortmund (Leitung des Fachbereichs
Schule, Vertreter/-in der unteren Schulaufsicht). Die Geschäftsführung liegt bei der päd.
Fachberaterin des Landes im Bildungsnetz.

Kriterien der Projektauswahl
Vor der Ausschreibung der Projektförderung legt die Expertenjury die Entwicklungs-schwerpunkte jährlich neu fest und formuliert zu jedem Entwicklungsschwerpunkt
Auswahlkriterien für die neue Förderphase. Die Entwicklungsschwerpunkte orientieren sich
an den Leitzielen der Bildungsregion.

Neben der ausdrücklichen Berücksichtigung der vorgegebenen inhaltlichen
Förderschwerpunkte, gelten die folgenden Auswahlkriterien generell:
 Netzwerkprojekte werden besonders begrüßt.
 Der Schulentwicklungsfonds versteht sich als Anschubfinanzierung für innovative
Projekte und die finanzielle Förderung der Projekte ist in der Regel auf ein Förderjahr
begrenzt.
 Die Projekte sollen die Qualität der Schul- und Unterrichtsentwicklung nachhaltig
fördern. Demnach ist Voraussetzung für eine Förderung, dass die Projekte langfristig ins
Schulprogramm aufgenommen werden. Die Ergebnisse der Projektarbeit müssen anhand
von Indikatoren überprüft und dokumentiert werden (Evaluation).

Verteilung der Fördermittel zu gleichen Teilen auf die Projekte?
In ihrem Förderantrag kalkulieren die Schulen die voraussichtlichen Kosten für die
Umsetzung des Projektes. Die Expertenjury entscheidet auf Basis der Auswahlkriterien und
der Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel, welche Projekte in welcher
Höhe gefördert werden sollen.
Sicherung absoluter Transparenz der Projekte
Die Expertenjury erhält im Vorfeld zu der Jurysitzung alle eingegangenen Förderanträge zur
Kenntnis. In der Jurysitzung werden die einzelnen Förderanträge auf Basis der
Auswahlkriterien bewertet und die Jurymitglieder entscheiden per Mehrheitsentscheidung
über die Mittelbewilligung.

Der Schulausschuss wird anschließend über die die aus dem Schulentwicklungsfonds
geförderten, innovativen Schulprojekte informiert.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06584-16-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06584-16-E4)

Der TOP wurde nach TOP 1.5 behandelt.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Bericht der städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06659-17)

Die Vorsitzende dankte Herrn Gönen für die Berichterstattung.

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016 zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulgärten
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06435-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion meldet den Punkt „Schulgärten“ für die nächste Sitzung an und bittet die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme
1. den Bestand von Schulgärten sowie weiterer nachhaltiger Naturschutzprojekte an den Dortmunder Schulen festzustellen sowie
2. um eine Darstellung von vorhandenen Flächen, die sich zur Einrichtung von Schulgärten an Dortmunder Schulen eignen würden.
Begründung:
Schulgärten können neben anderen umwelt- oder gemeinwesenorientierten Aktivitäten ein wichtiges Element eines ganzheitlichen Schulangebots sein. Für Schülerinnen und Schüler bieten sie Erlebnisraum und Rückzugsort zugleich. Bei der Anlage und Pflege der Gärten lernen die Kinder den Weg der Natur von der Aussaat bis zu Ernte kennen. Die Einbeziehung der Eltern und örtlicher Initiativen stärkt die Verbundenheit zum Stadtteil und zum Wohnumfeld. Die Befassung mit der Natur kann auch zu Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes ermuntern.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.2
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06571-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06571-16-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, umgehend Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Schwerte aufzunehmen, um eine Beschulungsvereinbarung der beiden Städte bezüglich der Gymnasien der Stadt Schwerte einzugehen.

Begründung

Für Schüler und Schülerinnen der südlichen Dortmunder Stadtteile Holzen, Höchsten, Sommerberg sind vor allem die Gymnasien in Schwerte eine beliebte Alternative zum Besuch einer Dortmunder Schule. Jedes Jahr pendeln ca. 40 Dortmunder Schüler und Schülerinnen pro Jahrgang nach Schwerte, um dort ein Gymnasium zu besuchen.



Den Verhandlungen mit der Stadt Schwerte zur Erreichung einer Beschulungsvereinbarung hat die strikte Haltung der Dortmunder Verwaltung, zwingend eine Vereinbarung auch für die Gesamtschulen zu treffen, nicht gedient. Da jedoch seitens der Dortmunder das Interesse an Schulplätzen am Gymnasium zentral ist, soll eine Vereinbarung für diese Schulform mit der Stadt Schwerte getroffen werden.

Hintergrund einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte ist eine neue Sachlage im Regierungsbezirk Arnsberg. Denn nun ist es auch Stärkungspaktkommunen mit defizitären Haushalten erlaubt, mit Nachbarstädten eine solche Beschulungsvereinbarung einzugehen. Ziel dieser Vereinbarung muss sein, dass die Stadt Schwerte ihre bisherige Zügigkeit an den Gymnasien beibehalten kann, so dass Dortmunder Schüler und Schülerinnen auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Schwerte Gymnasien zu besuchen.“

Herr Rüding erläuterte den Antrag seiner Fraktion.

Frau Plieth stellte die Frage nach den Auswirkungen auf die Dortmunder Gymnasien. Außerdem sollten die Gesamtschulen einbezogen werden.

Herr Dingerdissen erklärte, dass der Elternwille ausgelegt werden könne, wie er gerade gebraucht werde. Seiner Meinung nach sollte in Dortmund zur Schule gehen, wer auch dort wohne. Bezüglich des Goethe-Gymnasiums sei es sicherlich möglich, die ÖPNV-Anbindung zu verbessern.

Frau Schneckenburger erklärte, dass sie dem Interesse der Dortmunder Schülerinnen und Schüler, Eltern und den Dortmunder Schulen verpflichtet sei.
Die Debatte in Schwerte sei mit aller Härte geführt worden, als es um die Gründung einer zweiten Gesamtschule mit Oberstufe ging und diese die Zügigkeit der beiden Gymnasien in Frage stellte. Um die Zügigkeit abzusichern, habe die Bezirksregierung der Stadt Schwerte den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit einer Nachbargemeinde nahegelegt, um die planerische Grundlage für die Absicherung der Dreizügigkeit an den Gymnasien zu haben. Die Stadt Iserlohn sei dazu bereit gewesen, danach habe die Stadt Schwerte kein weiteres Interesse an einer Vereinbarung mit der Stadt Dortmund gezeigt.
Die Stadt Schwerte habe auch ausdrücklich erklärt, dass keine Dortmunder Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschule aufgenommen werden

Frau Staar führte aus, dass Dortmunder Eltern im Bezirk Holzen an der Errichtung einer weiteren Gesamtschule interessiert seien. Das solle in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Herr Rüding erklärte, dass Dortmunder Schülerinnen und Schüler auch weiterhin in Schwerte zur Schule gehen würden. Es habe keine Auswirkungen auf die Schülerzahlen des Goethe-Gymnasiums, da die allgemeine Entwicklung der Schülerzahlen nach oben gehe.

Herr Strack sah den Antrag der CDU-Fraktion als unspektakulär an. Es werde lediglich gebeten, Gespräche aufzunehmen und möglicherweise eine Vereinbarung zu treffen. Das Ergebnis sei offen.
Das Goethe-Gymnasium stehe in erster Linie in Konkurrenz zu den Dortmunder Gymnasien.

Herr Urbanek sah sich zuerst den Schülerinnen und Schülern verpflichtet, die Freiheit der Schulwahl zu nutzen.

Der Schulausschuss lehnte den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich (Nein – SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste) ab:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, umgehend Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Schwerte aufzunehmen, um eine Beschulungsvereinbarung der beiden Städte bezüglich der Gymnasien der Stadt Schwerte einzugehen.


zu TOP 6.3
Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17-E2)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06613-17-E6)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06613-17-E1):

„… auch im kommenden Schuljahr 2017/2018 werden Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf in die Sekundarstufe I wechseln.
Die CDU-Fraktion erbittet deshalb von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu den Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf, die im Schuljahr 2017/2018 in die Sekundarstufe I wechseln.
Wie viele Schüler und Schülerinnen mit welchem Förderbedarf wechseln in welche Schule?
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche technischen und räumlichen Voraussetzungen für gewisse Beeinträchtigungen, wie beispielsweise bei den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, an den einzelnen Schulen vorhanden sein müssen und ob dies bei den oben genannten Schulen der Fall ist.
Wie beurteilt die Verwaltung die Option, bei diesen speziellen Förderbedarfen die Schüler und Schülerinnen speziell an ausgewählten Schulen aller Schulformen im Stadtgebiet inklusiv zu unterrichten?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06613-17-E2):

„… in der Sitzung des Schulausschusses am 27. Januar 2016 haben Frau Dr. Schwarz und Herr Prof. i.R. Dr. Klemm vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung in Ihrem Vortrag „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ angekündigt, dass am 01.08.2016 ein weiterer Bericht zur Evaluierung vorgelegt werden sollte.
Die CDU-Fraktion erbittet daher von der Verwaltung eine Stellungnahme, warum dieser Bericht bisher nicht vorgestellt worden ist und wann beabsichtigt ist, diesen Bericht den Mitgliedern im Schulausschuss vorzulegen.“

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor (Drucksache Nr.: 06613-17-E6):

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um eine Aufstellung aller Schulen in Dortmund, in denen Inklusionsklassen gebildet wurden. Des Weiteren bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Kinder mit Förderbedarf werden derzeit beschult?
2. Welche Maßnahmen haben die Schulen ergriffen, um inklusiv arbeiten zu können?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 6.4
Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06657-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06657-17-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06657-17-E2)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 06657-17-E1):

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss begrüßt, dass die Landesregierung auch über 2017 hinaus Gelder zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeberatung zur Verfügung stellt. Damit können die entsprechenden 81 Stellen in der Kombination Landeszuschuss/ städtische Kofinanzierung für das gesamte Jahr 2018 gesichert werden.
2. Der Ausschuss hält fest, dass durch die Ankündigung des Landes ein Teil der bereits für 2018 für die Schulsozialarbeit eingeplanten städtischen Gelder nun zur Kofinanzierung des neuen Landeszuschusses eingesetzt werden kann und soll.
3. Der Ausschuss hält hilfsweise fest, dass die darüber hinaus verbleibenden eingeplanten städtischen Mittel in das Jahr 2019 zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit bis zunächst zum Ende des Schuljahres 2018/19 übertragen und genutzt werden, sofern es bis dahin keine weitergehende Finanzierung anderer Ebenen gibt. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Vorlage zu erstellen und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
4. Der Schulausschuss hält fest, dass er grundsätzlich den Bund in der Verantwortung für Leistungen der Bildungs- und Teilhabeberatung sieht, und fordert die Bundesregierung auf, die ausreichende und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sicherzustellen.
Begründung:

Momentan ist die Finanzierung von 81 Stellen der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes in Dortmund nur bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 gesichert. Die Finanzierung in der ersten Jahreshälfte 2018 sollte dabei bisher mit einem Betrag von 2,6 Millionen Euro alleine durch die Stadt erfolgen.

Die Landesregierung hat inzwischen angekündigt, dass auch über 2017 hinaus Gelder zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Beibehaltung des bisherigen Landeszuschusses können die 81 Stellen mit einer Kofinanzierung durch die Stadt damit für das gesamte Jahr 2018 gesichert werden.

Statt der bisher eingeplanten 2,6 Millionen Euro für die alleinige Finanzierung für das erste Halbjahr 2018 muss die Stadt dann nur 1,8 Millionen Euro für die Kofinanzierung des gesamten Jahres bereitstellen.

Die verbleibenden Mittel von 800.000 Euro sollten in das Jahr 2019 übertragen werden und als Grundlage zur Finanzierung der Stellen bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 dienen, sofern es bis dahin keine weitergehende Finanzierung anderer Ebenen gibt.“

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06657-17-E2):



„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Schulsozialarbeit / Entfristung von Verträgen
Der Schulausschuss begrüßt die Initiative der Landesregierung, die Schulsozialarbeit auch im Jahr 2018 weiter mit zu finanzieren. Der Bund hatte ab 2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Ausweitung von Schulsozialarbeit ermöglicht, aber bislang noch keine verlässliche Zusage für eine dauerhafte Regelung getroffen.

In Dortmund sind durch den vorsorgenden Ratsbeschluss vom 25.06.2015 (Drucksachen-Nr. 0122-15) die 81 Schulsozialarbeiterstellen bereits bis Mitte 2018 über kommunale Mittel abgesichert worden. Die angekündigten Landesmittel führen hier zur Kompensation.

Der Schulausschuss stellt dazu folgendes fest:
1. Spätestens mit Ablauf des kommenden Schuljahres 2017/2018 kann es keine befristete Weiterbeschäftigung der an Dortmunder Schulen tätigen 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mehr geben.
2. Nach mehreren Verlängerungen der Arbeitsverträge seit dem Jahr 2011und großem Einsatz aller Träger schließen sich arbeitsrechtlich diese bisher praktizierten Zwischenlösungen aus.
3. Die Dortmunder Schulsozialarbeiter(innen) sollten spätestens dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen erlangen.
Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dem Rat rechtzeitig Vorschläge zu unterbreiten, wie eine unbefristete Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeit(innen) ermöglicht werden kann, mit dem Ziel den langjährig an Dortmunder Schulen tätigen Menschen eine Perspektive zu bieten, die sie in ein festes Arbeitsverhältnis überführt.
Weil den Städten und Gemeinden diese unverzichtbare Aufgabe nicht ohne entsprechende Gegenfinanzierung aufgebürdet werden kann, fordert der Rat zum wiederholten Male den Bund dringend auf, endlich eine Finanzierung sicherzustellen, die eine unbefristete Tätigkeit in der Schulsozialarbeit dauerhaft möglich macht.“

Frau Plieth begründete den Antrag ihrer Fraktion. In erster Linie sei der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Schulsozialarbeit zuständig. Der Antrag beinhalte einen Vorschlag zum Umgang mit den vorhandenen und eingeplanten Geldern. Überschüssige Gelder sollten in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden.

Den Antrag der SPD-Fraktion sehe man als Appell und würde diesem auch zustimmen.

Herr Spieß begründete den Antrag seiner Fraktion, dankte für die finanzielle Ausstattung des Landes. Man müsse sich jedoch Gedanken über die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter in festen Arbeitsverhältnissen machen.

Frau Raddatz-Nowack antwortete, dass sie noch eine Bestätigung der Träger über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse und die Weiterbeschäftigung erwarte. Stand Ende 2016 waren noch 55 befristet. Eine weitere Befristung sei ausgeschlossen und einige Träger seien aus Gründen des Arbeitsrechtes nicht bereit, eine weitere Befristung zuzulassen. Das würde bedeuten, dass bis zum 31.07.2019 die Schulsozialarbeit finanziert sei und dann 55 Beschäftigte aus bewährten Arbeitsverhältnissen genommen würden und 55 neu eingestellt werden müssten.

Herr Rüding sah die Schulsozialarbeit als verfassungsmäßige Aufgabe des Landes an. Es sei vereinbart, dass es sich um eine Anschubfinanzierung handele und es keine Verlängerung gebe. Er sehe es als Problem an, wenn die Stadt Dortmund Aufgaben übernähme, die das Land mit dem Bund klären sollte.



Frau Stegemann sprach an, dass die Schulsozialarbeit ein besonderes Vertrauensverhältnis bedeute, das bei Wechsel des Personals verloren gehen würde. Sie halte diese Arbeit in der heutigen Zeit für unverzichtbar und appellierte an die Politik, sich für Lösungen und Kompromisse einzusetzen.

Frau Staar stimmte den Ausführungen von Frau Stegemann zu.

Herr Dingerdissen äußerte, er werde sich bei der Abstimmung über die beiden Anträge enthalten. Er halte diese Sozialarbeit für wichtig, es müsse jedoch erst einmal ausgehandelt werden, wer die Finanzierung übernimmt.

Herr Strack erklärte, dass seine Partei gefordert habe, die Schulsozialarbeit als verpflichtende Regelleistung im Sozialgesetzbuch zu verankern. Dem sei nicht von allen zugestimmt worden.

Herr Langhorst erklärte, dass die Finanzierung gesichert werden müsse, egal von welcher Seite. Um die Anträge der Fraktion B‘90/Die Grünen und der SPD-Fraktion im Hinblick auf finanzielle Absicherung und die Frage der Entfristung besser zu unterscheiden, bat er darum, folgende Ergänzung (fett) unter Punkt 1 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen einzufügen:
„… Damit können die entsprechenden 81 Stellen finanziell in der Kombination Landeszuschuss/städtische Kofinanzierung für den gesamte Jahr 2018 gesichert werden.“

Herr Rüding merkte zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass eine Verschiebung konsumtiver Mittel in ein übernächstes Jahr finanztechnisch nicht möglich sei, das müsse im Haushalt neu beantragt werden.

Frau Schneckenburger erklärte, dass das Land mit finanzierter Schulsozialarbeit durch die Verschiebung von Lehrerstellen zur Schulsozialarbeit an den Schulen in Dortmund vertreten sei (ca. 35 Stellen, die einen Teil des Gesamt-Pools ausmachen).
Wenn das BuT in Dortmund umgesetzt werden soll, müsse auch die entsprechende personelle Ausstattung folgen, die nicht zu Lasten der Kommune gehen könne.
Angesichts geänderter Voraussetzungen und Herausforderungen der Integration könne Schule nicht mehr auf dieses Instrument verzichten.

Der Schulausschuss stimmte dem geänderten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06657-17-E1) mehrheitlich (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Nein – CDU, DIE LINKE & PIRATEN, AfD, Enthaltung – FDP/Bürgerliste) zu:
1. Der Schulausschuss begrüßt, dass die Landesregierung auch über 2017 hinaus Gelder zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeberatung zur Verfügung stellt. Damit können die entsprechenden finanziell 81 Stellen in der Kombination Landeszuschuss/ städtische Kofinanzierung für das gesamte Jahr 2018 gesichert werden.
2. Der Ausschuss hält fest, dass durch die Ankündigung des Landes ein Teil der bereits für 2018 für die Schulsozialarbeit eingeplanten städtischen Gelder nun zur Kofinanzierung des neuen Landeszuschusses eingesetzt werden kann und soll.
3. Der Ausschuss hält hilfsweise fest, dass die darüber hinaus verbleibenden eingeplanten städtischen Mittel in das Jahr 2019 zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit bis zunächst zum Ende des Schuljahres 2018/19 übertragen und genutzt werden, sofern es bis dahin keine weitergehende Finanzierung anderer Ebenen gibt. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Vorlage zu erstellen und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.
4. Der Schulausschuss hält fest, dass er grundsätzlich den Bund in der Verantwortung für Leistungen der Bildungs- und Teilhabeberatung sieht, und fordert die Bundesregierung auf, die ausreichende und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit sicherzustellen.

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06657-17-E2) mehrheitlich (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, AfD, Enthaltung – FDP/Bürgerliste) zu:
Schulsozialarbeit / Entfristung von Verträgen
Der Schulausschuss begrüßt die Initiative der Landesregierung, die Schulsozialarbeit auch im Jahr 2018 weiter mit zu finanzieren. Der Bund hatte ab 2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Ausweitung von Schulsozialarbeit ermöglicht, aber bislang noch keine verlässliche Zusage für eine dauerhafte Regelung getroffen.

In Dortmund sind durch den vorsorgenden Ratsbeschluss vom 25.06.2015 (Drucksachen-Nr. 0122-15) die 81 Schulsozialarbeiterstellen bereits bis Mitte 2018 über kommunale Mittel abgesichert worden. Die angekündigten Landesmittel führen hier zur Kompensation.
Der Schulausschuss stellt dazu folgendes fest:
1. Spätestens mit Ablauf des kommenden Schuljahres 2017/2018 kann es keine befristete Weiterbeschäftigung der an Dortmunder Schulen tätigen 81 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mehr geben.
2. Nach mehreren Verlängerungen der Arbeitsverträge seit dem Jahr 2011und großem Einsatz aller Träger schließen sich arbeitsrechtlich diese bisher praktizierten Zwischenlösungen aus.
3. Die Dortmunder Schulsozialarbeiter(innen) sollten spätestens dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung in unbefristeten Arbeitsverhältnissen erlangen.
Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dem Rat rechtzeitig Vorschläge zu unterbreiten, wie eine unbefristete Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeit(innen) ermöglicht werden kann, mit dem Ziel den langjährig an Dortmunder Schulen tätigen Menschen eine Perspektive zu bieten, die sie in ein festes Arbeitsverhältnis überführt.
Weil den Städten und Gemeinden diese unverzichtbare Aufgabe nicht ohne entsprechende Gegenfinanzierung aufgebürdet werden kann, fordert der Rat zum wiederholten Male den Bund dringend auf, endlich eine Finanzierung sicherzustellen, die eine unbefristete Tätigkeit in der Schulsozialarbeit dauerhaft möglich macht.




Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 18.20 Uhr.





A l t u n d a l – K ö s e J ä k e l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin