Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 20.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm André Buchloh (CDU) i. V. für Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)


sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)


Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

Horst Kortwittenborg, 41/Archiv


Petra Fisch, 52/1
Mareike Poggenpohl, 42

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Kurt Eichler - 41/KB
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Nicole Grote – 41/MO
Dr. Jens Stöcker – 41/MKK
Volker Gerland- 41/MS
Edwin Jacobs – 41/Dortmunder U
Bettina Pesch – 42/TL
Daniel Buess – 42/GfD
Patrick Paulus – 42/VD
Bernd Kruse – 52/GL
André Knoche - 52/1
Annette Kulozik - 52/3
Ute Spreen – 52/4

6. Gäste:

---




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 20.06.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 16.05.2017


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Route der Dortmunder Brauereikultur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07930-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07930-17-E1)

2.2 Erstellung einer App zur zusammengefassten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2017
(Drucksache Nr.: 07495-17)

2.3 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

2.4 Städtische Kunstwerke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08119-17)

2.5 Bestandsüberprüfung Kulturbetriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08123-17)

2.6 Inventur Kunstgegenstände Städtische Kulturbetriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08124-17)

2.7 Gestaltung der Wandfläche Brinkhoffstraße/Königswall (Tiefgarage Dortmunder U)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07720-17-E2)


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 3. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08118-17)


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07954-17)

4.2 Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08013-17)

4.3 Öffnungszeiten Freibäder
Mündlicher Bericht
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 16.05.2017 erhalten.


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)


5.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)

5.3 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des Sonderversandes für den Rat.

5.4 Findungskommission
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08133-17)




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Balzer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Werkstattumbau Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08023-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.2 behandelt.




Die CDU-Fraktion hat folgenden TOP 2.4 zurückgezogen:
Städtische Kunstwerke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08119-17)

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 16.05.2017

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 16.05.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Route der Dortmunder Brauereikultur
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07930-17)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07930-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FBI vor:
Um 1900 gab es in Dortmund noch ca. 35 Brauereien, darunter solche mit klingenden Namen wie die Kaiserbrauerei in Brünninghausen oder die Quellenbrauerei in Schüren.
Die Verwaltung möge mitteilen,
1. wie sie dieses bedeutende Stück Dortmunder Brauereigeschichte an den ehemaligen Standorten vor dem Vergessen bewahren will und
2. ob eine Art „Route der Dortmunder Brauereikultur“ mit Infotafeln und ggf. Installationen als Bestandteil der Route Industriekultur möglich ist und
3. ob dies bis zum 22. August 2018 zu 725 Jahren Dortmunder Braurechte realisiert werden kann?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die Geschichte der Dortmunder Brauwirtschaft wird präsentiert und dokumentiert im
Brauerei-Museum. Hier finden sich auch zu beinahe jeder der knapp 30 Brauereien der Zeit
um 1900 historisches Bildmaterial, Objekte oder Text-Informationen. Insbesondere der
interaktive Kartentisch im Museum birgt eine Fülle von Informationen zu den meisten der seit
dem Ende des 19. Jahrhunderts auf dem jeweiligen Dortmunder Stadtgebiet arbeitenden
Brauereien.
Die Frage, ob darüber hinaus auch an den Standorten der ehemaligen Brauereien an deren
Geschichte erinnert werden sollte, ist sicherlich eine Überlegung wert. In welcher Form dies
geschehen könnte, lässt sich dabei wahrscheinlich leichter klären als die Frage, welche
Braubetriebe oder Gasthausbrauereien in eine solche „Route der Dortmunder Brauerei“
aufgenommen werden sollten. Es wäre also vorab zu diskutieren, ob auch an jene
Unternehmen zu erinnern wäre, von denen keinerlei bauliche Reste erhalten geblieben sind.
Eine antiquarische Dokumentation jedes einzelnen Standortes erscheint nicht sinnvoll.
Ob eine solche „Route der Dortmunder Brauereikultur“ Bestandteil der Route der
Industriekultur sein könnte, müsste Ruhr.Tourismus entscheiden.
Die Umsetzung eines solchen Projektes dürfte bis zum August realisierbar sein.
Anmerkung: Es gab und gibt Stadtführungen auf den Spuren des Dortmunder Bieres, seiner
Gaststätten und Brauereien. Z. B. bei: www.stadtkernobst.de.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Erstellung einer App zur zusammengefassten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2017
(Drucksache Nr.: 07495-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 23.05.2017 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgender Zusatz- Ergänzungsantrag der Fraktion Alternative für Deutschland vor:
…die AfD-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, unverzüglich die notwendigen
Schritte zu unternehmen, um eine Applikation zur Darstellung der Dortmunder
Kulturangebote auf mobilen Kommunikationsgeräten erstellen zu lassen.

Begründung: Die Kommunikation spielt im Marketing eine entscheidende Rolle. Mit dem
Aufkommen mobiler digitaler Endgeräte und der Verfügbarkeit drahtloser Netze, hat die
Bedeutung dieser Kommunikationskanäle in den letzten Jahren immens zugenommen. Wer in
diesem Bereich nicht präsent ist, verliert zunehmend die Wahrnehmung seiner Zielgruppen.
Neben Webseiten, die für die Darstellung auf Mobilgeräten optimiert sind, ist das
Vorhandensein spezieller Applikationen (kurz Apps) für Körperschaften mit breit gefächerten
Angeboten essentiell.

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 21.03.2017 zum TOP
"Masterplan Erlebnis Dortmund" festgestellt wurde, sind die Möglichkeiten einer
integrierten Darstellung aller Kulturangebote der Stadt nicht ansatzweise ausgeschöpft.
Notwendig ist eine zeitgemäße, zusammengefasste Übersicht aller Kultur-, Sport- und
Freizeitangebote der Stadt in einer Applikation für die maßgeblichen Plattformen. Vor
Vergabe des Auftrages ist daher ein Lastenheft zu erstellen, in welchem u.a. die folgenden
Punkte festgeschrieben werden:

- App für die Plattformen Android, iOS, und Windows Phone
- Aufführung sämtlicher Veranstaltungen der Stadt Dortmund mit Zeit, Ort und Inhalt
- Darstellung der Sehenswürdigkeiten, Museen, sonstiger Ausstellungen, der Sportstätten und
des Zoos
- Ergänzung von nichtkommerziellen und gewerblichen Angeboten der Kinos, der freien
Theaterszene, des Domizils, der Galerien und der sonstigen freien Kreativwirtschaft.
- Volltextsuche
- Georeferenzierung aller Angebote mit Umkreissuche
- Spiegelung des Angebotes auf einer barrierefrei zu erreichenden Website


Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Denkbar ist, die App "DO guide" von Dortmund-Tourismus entsprechend zu erweitern. Diese
bereits bestehenden App zeigt, wie eine für mobile Endgeräte geeignete Oberfläche konzipiert
sein kann. Leider wird das Projekt nur unzureichend gepflegt (32bit-App, langsame
Verarbeitung, keine Suchfunktion, Verlinkung auf externe Seiten, statt einheitlicher
Darstellung aller Veranstaltungen, Fehler und Auslassungen in der Benutzerführung). Vor
allem aber ist die Applikation kaum einem der potentiellen Nutzer bekannt.
Um den Einwohner und den Besuchern der Stadt Dortmund eine jederzeit aktuelle App
anbieten zu können, ist es notwendig, diese Aufgabe zentral und somit ressortübergreifend zu
verankern, wie beispielsweise im Bereich der Dortmund-Agentur….
Herr Rm Bohnhof erläuterte, dass dies schon Thema der letzten Sitzung des
Kulturausschusses gewesen sei, er die Zuständigkeit jedoch im Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sehe.
Frau Rm Noltemeyer zeigte sich erstaunt, dass der Ausschuss sich mit einem Kulturthema
befassen solle, gab jedoch zu bedenken, dass es bereits diverse Informationsseiten, teils
städtisch, teils gewerblich gebe und man im Rahmen der „Kulturhauptstadt“ bereits versucht
habe, die verschiedenen Informationsseiten miteinander zu verbinden, dies sei jedoch
gescheitert.
Herr Rm Goosmann erklärte ebenfalls, dass er die Zuständigkeit nicht im Ausschuss für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sehe und die SPDFraktion
dem Antrag nicht zustimmen werde, falls die AfD-Fraktion auf Abstimmung
bestehe.
Auch Frau Rm Reigl sieht nicht den Bedarf einer zusätzlichen App, da es bereits
stadtübergreifende gebe.
Herr Rm Weber hält es für eine gute Lösung, wenn die Verwaltung dieses Thema im Rahmen
des Masterplans Digitales Dortmund mit berücksichtigen würde.

Da Herr Rm Bohnhof den Antrag aufrecht halten möchte, bat er darum, ihn an den
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen, die Ausschussmitglieder waren damit einverstanden.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erinnert daran, dass der MASTERPLAN Erlebnis Dortmund am 21.03.2017 bereits in der Sitzung des Ausschusses vorgelegen habe, diese sei jedoch aus Sicht einiger Ausschussmitglieder teilweise unkonkret abgefasst gewesen. Der Handlungsbedarf im Hinblick auf Medien und mobile Endgeräte sei zu der Zeit bereits erkennbar gewesen. Die geforderte APP solle georeferenziert sein, damit erkennbar sei, was in direkter Umgebung angeboten werde. Weiterhin sei eine Volltextsuche sinnvoll. Die Angebote sollen aus den verschiedensten Bereichen zusammengefasst werden. Eine APP, die die Anforderungen ansatzweise erfülle, sei der „DO Guide“, der von Dortmund-Tourismus herausgegeben werde. In Köln gäbe es „digitale Stolpersteine“, die auch für Dortmund ein Teil der Lösung sein könnten.
Der Antrag sei zunächst im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eingebracht worden, da davon auszugehen war, dass es sich nicht nur um Kultur, Sport und Freizeit handele sondern um eine Querschnittsaufgabe, die beispielsweise von der Dortmund-Agentur wahrgenommen werden könnte. Der Ausschuss habe sich allerdings für weniger zuständig angesehen und den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weitergereicht.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) erläutert, dass nicht alle Menschen ihre Informationen über Handys und Tablets erhalten sondern vielmehr Reiseführer und Prospekte nutzen würden.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass in der Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu lesen sei, dass Herr Rm Weber es für eine gute Lösung halte, dieses Thema im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund mit zu berücksichtigen.

Herr Urbanek führt aus, dass es zwar Sinn mache, das Thema im Masterplan Digitales Dortmund zu berücksichtigen, der zeitliche Horizont jedoch leider zu lang wäre.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass DO Guide georeferenziert sei und dortmund.de ebenfalls zahlreiche Veranstaltungshinweise bereithalte. Das Angebot sei in vielen anderen Städten nicht umfangreicher.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass seine Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen werde. Er sehe das Thema ähnlich wie Herr Stüdemann und es gäbe bereits genug Möglichkeiten.

Herr Münch (FBI) teilt mit, dass er den Antrag der AfD-Fraktion für positiv halte.

Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.

Weiterhin stimmt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgendem Vorschlag zu:

„…dass Herr Rm Weber es für eine gute Lösung halte, dieses Thema im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund mit zu berücksichtigen.“

zu TOP 2.3
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07698-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, die Vorlage erst nach der Sommerpause zu beraten und schiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.4
Städtische Kunstwerke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08119-17)

Die CDU-Fraktion hat ihre Bitte um Aufnahme des Tagesordnungspunktes zurückgezogen.

zu TOP 2.5
Bestandsüberprüfung Kulturbetriebe
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08123-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

In der Stellungnahme des Leiters der Kulturbetriebe im Ausschuss am 31.10.2016 wurde weder die Androhung des Wirtschaftsprüfers, für den Jahresbericht 2015 nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen zu können erwähnt, noch wurden die zu dem Zeitpunkt schon bekannten Fehlbestände und die Zeiten der nicht vorgenommene Inventarisierung im Kunstarchiv erläutert. Auch im Statusbericht zur Bestandserfassung der Kunstwerke und Kulturgüter in der n.ö.Sitzung am 27.3.2017 wurde der Ausschuss diesbezüglich nicht informiert.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet deshalb die Verwaltung, die in der Presse erwähnten Dokumente (Mailverkehr usw.) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen sowie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Laut Medienberichten gab es im Oktober 2016, vor der Ausschusssitzung am 31.10.2016, einen Mailverkehr zwischen der Museumsleitung des Museums Ostwall und dem Leiter der Kulturbetriebe. Seit wann war dem Geschäftsführer der Kulturbetriebe tatsächlich bekannt, dass Kunstwerke im Bestand des Museums Ostwall fehlen?

2. Warum sind die Informationen der stellvertretenden Museumsdirektorin Frau Selter bezüglich fehlender Kunstwerke im Museum Ostwall nicht in die Stellungnahme des Geschäftsführers der Kulturbetriebe eingeflossen?
Warum wurde dies auch nicht im nichtöffentlichen Statusbericht zur Bestandserfassung der Kunstwerke und Kulturgüter vom 21. März 2017 erwähnt?

3. Auch von der Leitung des Naturkundemuseums gab es offenbar schriftliche Hinweise, dass es in der Buchinventur gegenüber der Eröffnungsbilanz von 1995 ein Minus von 1,6 Mio. Euro gibt. Seit wann wusste der Geschäftsführer der Kulturbetriebe davon? Warum wurde der Ausschuss auch darüber nicht informiert?

4. Wurde das Kunstarchiv im Kulturbüro zeitnah und durchgängig inventarisiert? Wenn nein, mit welcher Begründung? Gab es diesbezüglich Arbeitsrückstandsmeldungen an die Geschäftsleitung?

5. Wie konnte es zu Doppelerfassungen von Bildern des Kunstarchivs und Bildern der Artothek kommen?

6. Warum hat das Kulturbüro die Ankaufswerte der gleichen Kunstwerke offensichtlich höher veranschlagt als die Artothek?
Wie ist die Kooperation der beiden Teileigenbetriebe Kulturbüro und Bibliothek in diesem Aufgabenbereich strukturiert?
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass die Kulturbetriebe in der Vergangenheit bereits zweimal zum Thema Bestandsüberprüfung Kulturbetriebe im Ausschuss berichtet hätten. In beiden Sitzungen sei jedoch nicht berichtet worden, dass der Wirtschaftsprüfer angedroht habe, nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk abzugeben. Weiterhin sei ebenfalls nicht dargelegt worden, dass die Kulturbetriebe von zwei Museumsleiterinnen bzw. Stellvertreterinnen darum gebeten worden seien, von ihnen erstellte Anmerkungen weiterzugeben. Das sei eine sehr intransparente Darstellung der tatsächlichen Situation und dem Ausschuss und dem Personal gegenüber unverantwortlich. Aus diesem Grunde sei dem Ausschuss für die heutige Sitzung eine Bitte um Stellungnahme vorgelegt worden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass er es für richtig halte, dass in der heutigen Sitzung hierzu aus verschiedenen Bereichen Stellung genommen werde. Er entschuldigt sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Art und Weise des Umgangs mit dem Thema. Es sei hierdurch zu Missverständnissen gekommen, was er bedauere

Weiterhin führt er aus, dass das Abhandenkommen von Kunstwerken sehr betrüblich sei. Hieran hätten die Kulturbetriebe allerdings nicht aktiv gearbeitet. Es sei sehr schwierig, eine Inventur aller Kunst- und Kulturgegenstände, die verschiedentlich ein höheres Alter haben, vorzunehmen. Beim MKK lägen 134 Jahre Existenz der Einrichtung und 47.000 Einzelstücke vor, beim MO sei über 70 Jahre Existenz und 7.900 Einzelstücke zu sprechen, beim Museum für Naturkunde läge die Existenz bei 117 Jahren mit ca. 200.000 – 250.000 Einzelstücken. Das Kunstarchiv beim Kulturbüro habe eine Existenz von 67 Jahren mit 4.000 Kunstwerken. Wenn diese Summen der Einzelstücke bzw. Kunstwerke betrachtet würden, werde deutlich, dass eine Inventur ein sehr großes Arbeitspensum mit sich bringe. Des Weiteren müsse betrachtet werden, wann und wer die unterschiedlichsten Sammlungen angelegt habe. Es habe sich vielfach nicht um Museumsfachleute nach dem heutigen Verständnis gehandelt. Weiterhin seien die Museen und das Kunstarchiv mehrfach umgezogen und in unterschiedlichsten Häusern untergebracht gewesen. Auch aus verschiedensten Gründen vorgenommene Neuordnungen der Sammlungen - auch außerhalb von Dortmund - hätten die jetzige Inventur nicht einfach gemacht. Des Weiteren habe es in der Zeit vor der Inventur kein Verständnis bzw. keine Bestrebungen gegeben, eine Gesamtinventur im Sinne einer körperlichen Erfassung der Einzelgegenstände durchzuführen. Die vielen Dinge, die einen Einfluss auf die Kunstwerke gehabt hätten, würden erklären, weshalb sich eine Inventur so schwierig gestaltet habe. Hierfür müsse man den beteiligten Mitarbeitern sehr großen Dank aussprechen.
Die Liste mit 108 verlorenen Kunstgegenständen basiere u. a. auf einer Sammlung von Medaillen und Medaillengussformen, die in den Inventarlisten des MO wieder aufgetaucht seien. Diese Liste habe sich in der Zwischenzeit auf 43 fehlende Kunstgegenstände reduziert. Einige Einzelstücke seien auch nur Ausleihen gewesen. Der Bestand sei 2009 bis auf die 108 Arbeiten, deren Verbleib noch nicht klar war, im Großen und Ganzen sauber geklärt. Die unterschiedliche Handhabung bei der Vergabe oder auch Nichtvergabe von Inventarnummern habe die Führung der Bücher zusätzlich erschwert.

Das Kulturbüro sei in seiner Bestandszeit an verschiedenen Standorten untergebracht gewesen.
1991 – 1993 habe es eine Verlustaufnahme der Kulturgüter gegeben, die in einem ersten Durchgang aufgewiesen habe, dass 382 Werke nicht auffindbar und nach der ersten Generalinventur 425 Werke defekt waren und aussortiert wurden. Alle Werke seien nachinventarisiert worden. Dabei sei festgestellt worden, dass 200 – 300 Werke in der Auflistung 1991 nicht dabei waren, weil sie fehlten oder defekt waren.

Weiterhin gäbe es beim Kulturbüro eine Artothek, bei der es über die vielen Jahre einige Aufzeichnungsdifferenzen gegeben habe, die noch geklärt werden müssen.

Er führt aus, dass die Inventur voraussichtlich nach der Sommerpause weitgehend fertiggestellt sei, abgesehen vom Naturkundemuseum.

Es stelle sich die Frage, warum die Fehldiktion entstanden sei. Zum einen bestehe eine Perspektive, die handlungsrechtlich, kaufmännisch und bilanziell zu betrachten sei und daraufhin, wie beispielsweise Kunstwerke bilanziert werden können bzw. müssen. Es stelle sich weiterhin die Frage, was bedeutsame Wertabgänge wären und wie sie zu behandeln seien. Andererseits bestehe die Sicht auf die ideelle Seite der Kunst und die Kulturgegenstände.

Verschiedene Städte mit den wichtigsten Museen hätten vom Bund millionenschwer Personal und Fachleute zur Verfügung gestellt bekommen, um eine körperliche Inventarisierung ihrer Sammlungen durchführen zu können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass angeführt wurde, dass die Museen die Aufgaben nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Arbeit leisten können. Von Seiten des Museums für Kunst und Kulturgeschichte wurde nie ein Antrag beim Bund gestellt und insofern konnte auch kein Antrag abgelehnt werden.

Die bilanzielle Seite sei relativ unkompliziert, da die Werte, die nicht mehr vorhanden seien oder die abgeschrieben werden mussten, von keiner großen Bedeutung für das Bilanzvolumen seien. Die Zahlen beim Kunstarchiv seien jedoch relativ hoch. Für diese Tatsache könne sich die Verwaltung nur entschuldigen. Im guten Glauben sei diese Kunst an die Fachbereiche ausgeliehen worden. Die Ausleihe der Kunst sei nicht so sorgsam gepflegt worden, wie es erforderlich gewesen sei, was auch damit zusammenhänge, dass niemand persönlich verantwortlich sei. Herr Stüdemann erläutert diese früher vorhandene Handhabung am Beispiel von Kunst, die seinerzeit einem Altenheim ausgeliehen wurde. Diese Praxis ohne persönliche Verantwortung sei im Jahre 2008 durch das Kulturbüro geändert worden. Herr Stüdemann plädiert auch vor dem Hintergrund des bisher Gesagten dafür, den Ankauf von örtlicher Kunst nicht leiden zu lassen, zumal Dortmund eine der wenigen Städte sei, die dies noch tun. Dies sei auch eine Wertschätzung der geleisteten Arbeit.

Herr Schepers (BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) erläutert das Verfahren der Bilanzierung sowie das Erfassen und Bewerten von Kunstgegenständen im Hinblick auf die Kulturbetriebe. Dabei nimmt er auch Bezug auf das, was in den vergangenen Wochen kolportiert worden sei, nämlich, dass es im Zuge der Generalinventur Differenzen in nennenswerter Größenordnung gegenüber der Eröffnungsbilanz gegeben habe. Die Fortschreibung in den Anlageverzeichnissen werde als ausreichend erachtet. Das Kulturbüro habe Folgeinventuren durchgeführt, um die Existenz der Vermögensgegenstände zu bestätigen und um auf diesem Wege ungeplante Vermögenseinbußen zu verhindern. Hierzu bediene sich das Kulturbüro einer Dienstanweisung, die auch Grundlage für die Generalinventur sei.
Die Generalinventur 2016 sollte Aufschluss darüber geben, dass das bisher bilanzierte Anlagevermögen tatsächlich noch vorhanden sei. Hierzu sei eine Auflösung der bisherigen Sammelposten und Gruppen notwendig gewesen.
Herr Schepers führt zur Frage, dass von der Wirtschaftsprüfung bereits zum Jahresabschluss 2015 angedroht worden sei, den Bestätigungsvermerk einzuschränken, aus, dass es im Rahmen einer Diskussion aus der Gruppe heraus eine Frage gegeben habe, wie der Wirtschaftsprüfer reagiert hätte, wenn im Rahmen einer Generalinventur oder bei Inventurmaßnahmen Nachweise für die Existenz von Vermögensgegenständen nicht hätten erbracht werden können. Die Antwort lautete sinngemäß, dass es darauf ankomme, ob diese Defizite wesentlich wären. Dann hätte dies Einfluss auf den Bestätigungsvermerk gehabt. Seien sie in den Risikobetrachtungen enthalten, habe es – wie im vorliegenden Fall – keinen Einfluss auf den Bestätigungsvermerk gehabt.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass eine mögliche Differenzierung nicht vorgenommen worden sei.

Herr Stüdemann teilt mit, dass hierzu eine Inventarisierung erforderlich sei.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) äußert seine Vermutung, dass Gegenstände doppelt bewertet seien und dass das eine Bilanz künstlich nach oben treiben könne.

Herr Stüdemann führt aus, dass eine vorsichtige Bewertung vorgenommen worden sei und die Werte nicht künstlich höher angesetzt worden wären.

Herr Urbanek fragt, ob die in der Privatwirtschaft festgelegten Wertgrenzen bei Kulturgütern nicht gelten.

Herr Woltering (Geschäftsleitungsbüro Kulturbetriebe) teilt mit, dass es keine Wertgrenze unter einem Betrag von 1.000,-- € gebe.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist auf einen Bericht in den Ruhr-Nachrichten mit einem geschwärzten Protokoll hin und fragt sich, weshalb diese Schwärzung vorgenommen worden sei.

Herr Eichler (Geschäftsführer Kulturbetriebe) teilt mit, dass der Weg zur Entscheidungsfindung bezüglich des Datenschutzes nicht hätte veröffentlicht werden dürfen. Er führt aus, dass aufgrund der fachlich sehr unterschiedlichen Aufgaben in den einzelnen Geschäftsbereichen die Kulturbetriebe eine stark dezentralisierte Organisationsstruktur aufweisen. Die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Vermögensgegenstände einschließlich der Kunstsammlung liegt deshalb entsprechend der Betriebssatzung und ergänzender Regelungen bei den jeweiligen Geschäftsbereichen.

Die von ihm im Jahr 2008 erlassene Inventuranweisung legt die Verfahren und die Verantwortlichkeiten zur Inventur im Kunstarchiv und bei den Museen fest. Insofern sind die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten seit dem Jahr 2008 neu geregelt. Die jetzt zum Abschluss kommende Generalinventur sei bereits im Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 von der Geschäftsleitung angekündigt worden; eine Drohung durch den Wirtschaftsprüfer gab es nicht, was dieser in seinem Statement auch klar ausgedrückt habe. Vielmehr ergab sich bei der stichprobenartigen Überprüfung von Vermögensgegenständen im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 ein Klärungsbedarf für einige Kunstwerke. Unter anderem sei ein Kunstwerk aufgrund einer missverständlichen Betitelung an einem falschen Standort vermutet worden. Die offenen Fragen haben sich nach wenigen Tagen aufgelöst.

Im Übrigen hat der Geschäftsbereich Museen im Jahr 2010 ein Inventarisierungskonzept aufgestellt und auch eingeführt, das aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht umfänglich umgesetzt werden konnte. Diese schwierige Situation war übrigens Anlass für die Kulturbetriebe, die jetzige Generalinventur für alle Kunstsammlungen durchzuführen.

Herr Eichler betont, dass die Eröffnungsbilanz der Kulturbetriebe ordnungsgemäß erstellt und vom Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert worden ist. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die Sammlungsbestände der Museen und des Kulturbüros. Auch für alle anderen Jahresabschlüsse der Kulturbetriebe wurden durch unterschiedliche Wirtschaftsprüfungsunternehmen die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke vergeben, auch für den vorliegenden Jahresabschluss 2016.

Zu den Fragen 1-3 der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führt Herr Eichler aus, dass der Auftrag zur Revision der Kunstsammlung im Museum am Ostwall im Jahr 2004 vom Kulturdezernenten gesetzt wurde. Er war auch Adressat des Revisionsberichts im Jahr 2009; der Geschäftsbereichsleiter der Museen und der Geschäftsführer wurden zeitgleich in Kopie gesetzt. Es handelte sich um ein internes Arbeitspapier, dessen weitere Bearbeitung zuständigkeitshalber durch den Geschäftsbereich Museen erfolgte. Die Abstimmung des Geschäftsbereichs mit dem Rechnungsprüfungsamt ergab, dass eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht erforderlich war, Fachausschuss und Rat lediglich im Rahmen des Jahresabschlusses wertmäßig informiert werden sollten. Wenn der Ausschuss über die inhaltlichen Ergebnisse des Revisionsberichts hätte informiert werden sollen, dann doch bereits im Jahr 2009. Unter anderem, weil der Wertverlust mit 66.000 € weit unterhalb der Wertgrenzen lag, die sonst eine Befassung des Ausschusses erfordern, ist diese Entscheidung seinerzeit wohl nicht getroffen worden.

Auf der Grundlage des Revisionsberichts 2009 wurden die Bestandsverzeichnisse des Museums am Ostwall entsprechend aktualisiert und seitdem fortgeschrieben, so dass für die Inventur 2016/17 die Kunstsammlung des Museums Ostwall auf aktuellem Stand und die Ergebnisse der früheren Revision inhaltlich überholt waren. Nach Abstimmung mit dem Museum Ostwall und dem Inventurverantwortlichen war dies der Grund, warum der damalige Revisionsbericht nicht mehr kommuniziert wurde. Allerdings habe eine nochmalige Überprüfung des Berichts im Rahmen der Generalinventur zum Ergebnis geführt, dass seinerzeit viele Werke als „nicht vorhanden“ bezeichnet wurden, bei denen heute davon auszugehen ist, dass sie sich entweder nie im Bestand des Museums befunden haben oder die nicht hätten inventarisiert werden dürfen, da es sich bei diesen Objekten nicht um Kunst handelte. Im Bericht selbst finden sich entsprechende Anmerkungen. Herr Eichler verweist dazu auf die Ausführungen von Frau Dr. Grothe.

Die Generalinventur beinhaltete eine kaufmännische und eine körperliche Inventur. Wesentlich für die kaufmännische Inventur war die Auflösung von früher üblichen Gruppenwerten für Objekte in Einzelwerte. In Absprache mit dem Wirtschaftsprüfer wurde ein sehr strenges Niederstwertprinzip angewandt. Sammlungsgegenstände, die nicht mehr wertmäßig über buchungsbegründete Unterlagen nachgewiesen werden konnten, wurden in einem Zwischenschritt bei der Buchinventur zunächst mit einem Erinnerungswert von „Null“ bilanziert. Dies hatte bei der Sammlung des Museums für Naturkunde zur Folge, dass sich zwischen der ursprünglichen Bilanzierung und dem neuen Buchwert eine negative Differenz von insgesamt 1,6 Mio. € ergab. Dieser bilanzielle Zwischenschritt ist in der Medienberichterstattung als „Verlust“ klassifiziert worden. Nach weiterer Prüfung, z. B. der Aufwendungen für Präparationen, konservatorische Maßnahmen und Grabungen, die in die Wertermittlung einzubeziehen sind, wurde der Differenzbetrag in Höhe von 1,6 Mio. € zum Abschluss der Inventur wieder eingestellt. Insofern ist kein Verlust zu verzeichnen. Ebenso verhält es sich bei den in der Zeitung ebenfalls als „Verlust“ deklarierten 0,6 Mio. € beim Museum für Kunst und Kulturgeschichte. Der Ausschuss wurde über diese Vorgänge nicht informiert, da es sich um interne Arbeitsschritte bei der Bilanzierung handelte, die für das Ergebnis der Inventur und die bilanzielle Berücksichtigung im Jahresabschluss nicht relevant war.

Im Übrigen verweist Herr Eichler auf die zur Sitzung vorliegende Stellungnahme der Kulturbetriebe (Anlage 1 - 3), in der auf die in den Medien aufgeworfenen Fragen eingegangen wird.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt sich, ob die 132.000,-- € für die Wirbeltiersammlung eine Doppelbuchung seien.

Herr Woltering führt aus, dass dies nicht der Fall sei.

Frau Brunsing weist darauf hin, dass ihr die Darstellung der Einzelheiten noch nicht transparent genug sei und zunächst die heute vorgelegten Tischvorlagen ausgewertet werden müssten.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) ist der Auffassung, dass die Leitungen der Kulturbetriebe nicht unsicher gearbeitet hätten und die Fachbereiche immer wieder Kürzungen des Budgets erfahren hätten. Trotzdem müsse zugegeben werden, dass nicht alles rundgelaufen sei. Die ausführlichen Tischvorlagen müssten auch aus ihrer Sicht zunächst geprüft werden.

Herr Stöcker (Leiter des MKK), Frau Dr. Grothe (Wissenschaftliche Mitarbeiterin des MO) und Frau Kokoschka (Geschäftsbereichsleiterin Kulturbüro) stellen ihre Arbeit aus Sicht des jeweiligen Fachbereiches ergänzend dar.

Die Fragen 3 – 6 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden nachstehend durch Frau Kokoschka beantwortet.

zu 4.
1992 wurde die erste grundsätzliche Bestandsaufnahme mit Hilfe einer Kunstwissenschaftlerin durchgeführt. Zu dieser Zeit habe es nicht nur Ankäufe, sondern auch Zugänge durch Schenkungen oder von Partnerstädten gegeben. Eine körperliche Inventur an einer so großen Anzahl von Stellen sei definitiv nicht möglich gewesen. Dies habe sich dahingehend geändert, dass die Kulturbetriebe die Geschäftsbereiche aufgefordert hätten, die Inventur durchzuführen und Rückmeldung zu geben.

Im Kulturbüro gab es bei einem Gesamtkunstbestand von 4.028 Werken und 2.085 Werken im Kunstarchiv eine Mitarbeiterin mit einer halben Planstelle, die sich um die Kunstgegenstände gekümmert habe. Die heutige Fachreferentin, die für Bildende Kunst zuständig sei, habe das Archiv über viele Jahre teilweise ohne Personal alleine mitverwaltet. Das Problem wurde vom Kulturbüro zwar gesehen, es konnte jedoch nicht behoben werden. Es sei versucht worden, eine Lösung über zusätzliche Personalgestellung durch das Personalamt zu erzielen. Die og. Mitarbeiterin ging 2013 in Pension. Im Anschluss habe eine Mitarbeiterin des Dortmunder U Hilfestellung geleistet. Diese Mitarbeiterin sei inzwischen jedoch versetzt worden. Zwischenzeitlich wurden Werkverträge geschlossen, um die personelle Situation zu verbessern. Dies sei jedoch nicht über einen längeren Zeitraum möglich. Zukünftig wird eine Registrarin wöchentlich einen Tag im Kunstarchiv arbeiten. Die regelmäßigen Inventuren können jedoch von ihr nicht abgewickelt werden.

zu 5.
Eine Doppelinventarisierung ist in der Artothek nicht erfolgt. In Einzelfällen sei es zu Dopplungen gekommen, die jedoch keine Relevanz haben. Das Kunstarchiv habe bei Gründung der Artothek einen Teil von Werken abgegeben, damit dort ein Bestand zum Ausleihen vorhanden war. Dabei seien durchaus auch Werke namhafter Künstler gewesen, die aus dem Bestand des Kulturbüros ausgetragen worden seien. Ein Grund für eine Dopplung kann auch die Mehrteiligkeit von Werken sein. Die einzelnen Fälle von Dopplungen werden jetzt aufgearbeitet.

zu 6.
Diese Frage konnte zwischenzeitlich mit der Artothek geklärt werden. Das Kunstarchiv nehme jeweils die Ankaufswerte als Grundlage. Die Artothek habe auch wegen einiger Werke namhafter Künstler, die inzwischen einen höheren Wert erreicht haben, im Hinblick auf mögliche Verluste diese höheren Werte angesetzt. Die Ankaufswerte seien jedoch vorhanden und würden im Kunstarchiv entsprechend eingestellt, wenn die Werke zurückkämen.

Zur Frage, wie die Kooperation der beiden Teileigenbetriebe Kulturbüro und Bibliothek in diesem Aufgabenbereich strukturiert sei, führt Frau Kokoschka aus, dass es sich um zwei unterschiedliche Systeme handele. Das Kulturbüro (Dauerausleihe) und die Artothek (kurzfristiger Leihbetrieb) hätten ein eigenes Inventarsystem.

Herr Eichler (Fachbereichsleiter Kulturbüro) führt aus, dass eine Inventarisierung meist nicht einfach sei, auch vor dem Hintergrund von fehlendem Personal. An dem Punkt, dass der Revisionsbericht 2009 nicht im Ergebnis dargestellt sei, werde weiter gearbeitet. Eine Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss sei aus seiner Sicht nicht notwendig. Weiterhin sei die Historie der Generalinventur dargestellt worden. Dies habe eine hohe Belastung in den Jahren 2009 und 2010 verursacht, weil 2010 das Kulturhauptstadtjahr gewesen sei. Die Aufarbeitung gehe nun weiter.

Frau Brunsing weist darauf hin, dass die angesprochenen Dokumente noch nicht vorlägen.

Herr Stüdemann teilt mit, dass sie Akteneinsicht beantragen und die Dokumente auf diesem Wege einsehen könne.

Herr Eichler weist darauf hin, dass die angesprochenen Millionenbeträge in einem Zwischenschritt entstanden seien, weil teilweise die Werte auf 0,-- € gesetzt werden mussten.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) dankt für die ausführlichen Berichte. Das Thema sollte zurückgestellt werden, um zunächst die heute zusätzlich bereitgestellten Unterlagen sichten zu können.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde durch die Verwaltung mündlich beantwortet.


zu TOP 2.6
Inventur Kunstgegenstände Städtische Kulturbetriebe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08124-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Alternative für
Deutschland vor:
Die AfD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Der Ausschuss Kultur, Sport und Freizeit beschließt, die Verwaltung wird angewiesen,
eine schrittweise Einführung eines computergestützen Inventarisierungssystems
für die Dortmunder Museen auf RFID-Basis mit direkter Integration in die Anlagebuchhaltung von SAP vorzunehmen.

Begründung:
Seit mehr als 100 Jahren akkumuliert die Stadt Dortmund Kunstgegenstände. Die
schriftlichen Nachweise zu den Erwerbungen reichen bis ins Jahr 1883 zurück und
wurden mit unterschiedlichsten Verfahren zur Bestandserfassung aufgezeichnet. Eine
Vollständigkeit dieser aus unterschiedlichsten Listen bestehenden Katalogisierung war –
nicht zuletzt durch die Fortschreibung von Fehlern und Unvollständigkeiten, wie auch
durch Kriegsschäden - zum Zeitpunkt der Einführung der NKF illusorisch. Eine
physische Bestandsaufnahme in Form einer Zählinventur hat zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz nicht stattgefunden. Der aus den Beständen der Museen resultierende
Eigenkapitalanteil war mit den vorhandenen Zahlen allenfalls unscharf bestimmbar.
Weit problematischer noch als die eine oder andere Bestandsdifferenz ist eine
buchhalterische Bewertung von Kunst- und sonstigen Sammlungsgegenständen, die
nicht marktgängig sind. Die damit verbundenen Ermessensspielräume sind erheblich.
Nun wurde aber nicht die heikle Bewertungspraxis von den Wirtschaftsprüfern
kritisiert, sondern die noch immer fehlende physische Bestandsaufnahme. In Anbetracht
des Umfangs der städtischen Sammlungen war diese Inventur mit erheblichen
personellen und organisatorischen Anstrengungen verbunden. Vieles von dem, was
zunächst vermisst wurde, fand sich an anderen Lagerorten wieder. Der Verbleib von
etwa 600 Bestandseinheiten ist noch unklar, es muß aber angenommen werden, daß
diese Exponate überwiegend unauffindbar bleiben werden. Zum einen ist diese Zahl nun
in Relation zum Gesamtbestand und zum Sammlungszeitraum zu sehen. Zum anderen
ist vorwiegend wohl auszuschließen, daß sich Verwaltungsangestellte an
Kunstgegenständen bereichert haben. Erfahrungsgemäß resultieren derlei
Inventurdifferenzen aus gewachsenen organisatorischen Mängeln in der
Bestandsführung.

Die technische Entwicklung der drahtlosen Kommunikation ermöglicht mit der RFIDgestützten
Inventarisierung deutliche Fortschritte auch im musealen Bereich. Da man in
der Dortmunder Stadt- und Landesbibliothek bereits Erfahrung mit RFID-Systemen
sammeln konnte, gilt es nunmehr ein Modellprojekt für ein Dortmunder Museum zu
entwickeln, zu testen und das System nach erfolgreicher Implementierung schrittweise
auf die anderen Dortmunder Sammlungen zu übertragen. Eine direkte Integration in die
Anlagebuchhaltung von SAP ist erwünscht. Die Klärung der technischen und
konservatorischen Voraussetzungen sollte für die Verwaltung innerhalb eines Jahres
möglich sein.

Um das Projekt zu finanzieren und einem weiteren Aufblähen der Bestände
entgegenzuwirken, könnte auf den Ankauf von dekorativem Kunsthandwerk mit
überschaubarer Schöpfungshöhe in Zukunft verzichtet werden. Eine Fokussierung auf
Qualität bei sinkender Quantität entspräche zudem der wohltuenden Maxime Ludwig
Mies van der Rohes: „Weniger ist mehr“.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass sich der Antrag seiner Fraktion auf den zukünftigen Umgang mit Kunstgegenständen beziehe.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass bereits eine Lösung im Rahmen von SAP besteht, die genutzt werden sollte.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen werde.

Der Antrag der AfD-Fraktion wird mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion abgelehnt.

zu TOP 2.7
Gestaltung der Wandfläche Brinkhoffstraße/Königswall (Tiefgarage Dortmunder U)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07720-17-E2)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Die Fragen in oben genannter Stellungnahme beantwortet die Verwaltung wie folgt:

Zu 1)
Eigentümer der Wandfläche ist das Tiefbauamt.

Zu 2)
In Abstimmung mit dem Tiefbauamt bevorzugt das Dortmunder U derzeit die
vorgesehene Begrünung der Wandfläche, da durch die bereits erfolgte
Oberflächenbehandlung das Anbringen von Graffiti oder anderen Formen der
künstlerischen Gestaltung nicht möglich ist.

Zu 3)
Die Leitung des Dortmunder U ist in dieser Entscheidung einbezogen.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dankt der Verwaltung für die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme. Für ihn stellen sich jedoch noch folgende Nachfragen:
1. Seit wann grünt es an der Wandfläche? Dies sieht zur Zeit noch sehr spärlich aus.
2. Seit wann ist die Oberfläche der Wand behandelt worden? Dort befindet sich seit einiger Zeit Grafitti.
3. Wann und mit wem ist die Entscheidung zur Begrünung gefällt worden?
4. Vor Monaten hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN eine Anfrage an die Verwaltung im Hinblick auf die WDR-Aktion „Westart goes Streetart“ gestellt. Bei dieser Aktion kann die Stadt Flächen zur Verfügung stellen, die dann kostenlos vom WDR verschönert werden. War diese Aktion bei der Verwaltung bekannt?

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Zusatzfragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich zu beantworten.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
3. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08118-17)

Der Betriebsausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Werkstattumbau Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Projektes "Werkstattumbau" im Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08023-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- nimmt zur Kenntnis, dass durch Mängel in der Bausubstanz und den Leitungsführungen (Sprinkler, Elektro, etc.), sowie der Bauzeitverlängerung erhöhte Baukosten entstehen. Die einzelnen Ursachen für die erhöhten Baukosten sind der Anlage zu entnehmen.
- nimmt zur Kenntnis, dass zur Fertigstellung des Projekts „Werkstattumbau“ zusätzliche Maßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei handelt es sich um die Brandschutzertüchtigung eines bestehenden Installationsschachtes, der Brandschutzertüchtigung des Requisitenlagers und die Instandsetzung der Küche/Kantine als Voraussetzung für eine Wiedereröffnung in 2017.
- ergänzt seine am 07.05.2015 (DS-Nr.: 14318-14), am 18.02.2016 (DS-Nr.: 03356-15) und am 29.09.2016 (DS-Nr.: 05723-16) getroffenen Beschlüsse und beschließt die Steigerung der Baukosten von 1,725 Mio. Euro auf 14,305 Mio. Euro.

4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Erster Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07954-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08013-17)

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) sieht die Barrierefreiheit sichergestellt. Sie möchte sich jedoch noch die entsprechenden Baupläne ansehen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) führt aus, dass es sich um eine wichtige und gute Entscheidung mit einer Einsparung von 650.000,-- € handele.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die beteiligten Bezirksvertretungen zu diesem Thema noch tagen werden. Sie schlägt daher vor, die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten, da aus ihrer Sicht noch einige Fragen zu klären seien.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass es sich bei dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit um den Betriebsausschuss handele und ein Votum daher auch von hier erforderlich wäre.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) spricht sich für eine Lösung am Kortental aus. Er werde der Vorlage nicht zustimmen.

Frau Mais spricht sich wie Herr Balzer für eine Entscheidung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus.

Frau Brunsing teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich nicht an der Abstimmung beteiligen werde.

Herr Knoche (Geschäftsbereichsleiter Sport) weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am gestrigen Mittag wegen eines Termins angefragt und diesen auch für Montag nächster Woche erhalten habe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Nichtbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung zweier Standorte zur Errichtung eines neuen Hallenbades zur Kenntnis und beschließt den Neubau am Standort Wischlingen.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Planungsbüro pbr mit der weiterführenden Planung bis zur Leistungsphase 9 HOAI zu beauftragen und die Leistungen der Projektsteuerung auszuschreiben und ebenfalls zu beauftragen.

zu TOP 4.3
Öffnungszeiten Freibäder
Mündlicher Bericht

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag in seiner Sitzung am 16.05.2017 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme der Verwaltung vor. Da sich noch weitere Nachfragen zum Konzept, den Kosten, dem Personaleinsatz und der Kommunikation ergeben haben, wurde beschlossen, dass Frau Heckmann von der Sportwelt Dortmund gGmbH in der heutigen Sitzung für eine Beantwortung zur Verfügung stehen solle.

Frau Heckmann weist darauf hin, dass der Öffnungszeitenplan für die Freibäder in diesem Jahr bereits zur letzten Sitzung des Ausschusses vorgelegen habe. Hierin seien die Erfahrungen der letzten Jahre eingeflossen. Die Sportwelt Dortmund gGmbH betreibe vier Freibäder, von denen zwei beheizt seien. Alleine durch die Beheizung eines Freibades ergäbe sich eine andere Öffnungszeit als bei denen, die nicht beheizt seien. Ein weiteres Kriterium sei die Wetterentwicklung des letzten Jahres mit einem verlängerten Sommer zum Saisonschluss und einer bis zum 18.09. verlängerten Saison gewesen. Man habe versucht, das auch in diesem Jahr mit zu berücksichtigen und werde die Bäder voraussichtlich nicht vor dem 17.09.2017 schließen. Die Öffnungszeit für den Großteil der Freibäder (vordringlich die beheizten) sei auf den 01.05. gelegt worden. Für die nicht beheizten Freibäder würden die Öffnungszeiten flexibler und im Hinblick auf die Wetterentwicklungen festgelegt.

In den Bädern werde das ganze Jahr über ein fester Personalstamm beschäftigt, der z. B. bei Schönwetterperioden oder zur Saisonvorbereitung durch weiteres Personal über die Vereine und studentische Kräfte verstärkt würde.

Hinsichtlich der Kommunikation weist Frau Heckmann darauf hin, dass kurzfristige und langfristige Veränderungen z. B. bei Schlechtwetter, späterem Hellwerden und früherem Dunkelwerden ab Mitte August ab dem nächsten Jahr entsprechende Hinweise auf der Homepage ersichtlich sein würden.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Beantwortung der noch offenen Fragen. Sie halte es für sehr wichtig, dass die Nutzer bei Veränderungen zeitnahe Informationen hierzu erhielten.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung vom 13.06.2017 vor:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Der Bericht zur Wahrung der Belange behinderter Menschen 2015 – 2016 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten zwei davon besonders hervorheben:

2.8.1 Möglichkeiten des Ehrenamtes / des freiwilligen Engagements und Beteiligungs-Strukturen aufeinander abstimmen
in Verbindung mit
2.8.2 Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Beteiligungsverfahren

Es ist den ehrenamtlichen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks nicht möglich, sich an allen Planungsprozessen zu beteiligen. Beispielsweise gibt es bei der Erarbeitung von Masterplänen weitere Arbeitsgruppen. Sich bei all diesen Prozessen einzubringen, ist oftmals für uns aus den im Kapitel 2.8. treffend beschriebenen Gründen nicht zu leisten. Hier wünschen wir uns seit längerem, dass uns die Ergebnisse der Planungen zusammengefasst vorgestellt bzw. in einer gesonderten Veranstaltung präsentiert werden, bevor sie Gegenstand der politischen Beratungen in den Ausschüssen werden.

5. Handlungsansätze aus den Kapiteln 3. Mobilität 4. Kommunale Umsetzung UN-Behindertenkonvention

„Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen - kulturellem - politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich…. Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen….“

70 % der Menschen über 65 sind eingeschränkt bzw. behindert. Die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, siehe unser Initiativantrag vom 24.03.2015, ist damit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für zehntausende Dortmunderinnen und Dortmunder von Bedeutung.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Lebenslage von älteren, gehörlosen, tauben oder ertaubten Menschen, die zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oft lange und komplizierte Wegstrecken haben und für ihre Alltagsgestaltung, vor allem für ihre Freizeitgestaltung, auf Fahrdienste angewiesen sind.

Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung vom 13.06.2017 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


-21-

zu TOP 5.4
Findungskommission
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08133-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Entsprechend der Voranfrage/Vorinformation im Ältestenrat stellt die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag zur Geschäftsordnung in Bezug auf die Zusammensetzung der Findungskommission.

Der AKSF beschließt, dass die Fraktionen für die Findungskommission neben dem Mitglied der Fraktion auch ein stellvertretendes Mitglied benennen können, das der Fraktion bzw. der erweiterten Fraktion angehört.


Begründung:

Die „ständigen“ Mitglieder der Kommission können bei ausgedehnten Sitzungen und gegebenenfalls häufiger notwenigen Sitzungen nicht immer die angesetzten Termine wahrnehmen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Verwaltung im Hinblick auf den Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste eine Vorlage für den Rat mit den für eine Findungskommission üblichen Proportionen für die Besetzung erstellen werde. Aufgrund des Antrages werde die Verwaltung einen Vorschlag für die Besetzung der Findungskommission machen.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ist hiermit erledigt.




Jörder Balzer Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin