Niederschrift

über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 30.01.2008
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)


Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Georg Kaleck (LNU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU) Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Alfred Bendig (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Peter Halbsguth (Vertreter Naturschutzverbände (LNU)
Eva Trappmann (Vertreterin Naturschutzverbände / NABU)
Peter Frankenstein (Landes SportBund e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ingo Lukschütz (NABU)


Lothar Hahn (LNU)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Siegfried Wittwer (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)

3. Verwaltung

Herr Stadtdirektor Sierau (6/Dez)


Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Burmann (Umweltamt)
Herr Fischer (Umweltamt)
Herr Vetter (Umweltamt)
Frau Sankowski (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt)

4. Gäste

Herr Münch (Rat der Stadt Dortmund)


Herr Schütz (Regionalforstamt Ruhrgebiet)
Herr Hardes (Regionalforstamt Ruhrgebiet)
Herr Goersmeyer (Bezirksvertretung Aplerbeck)
Frau Schmidtchen (Rechtsrefrendarin)
Herr Heimel (NABU)
Herr Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund)
Herr Benkhofer (Kreisjägerschaft Dortmund)
Frau Meyer (AG Fledermausschutz Dortmund)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 30.01.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Beitrag der Stadt Dortmund zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr/Qualifizierung der Ziel 2-Projekte;
Programmschwerpunkt "Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung", Projektfamilie Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10223-07)

3. Berichte

3.1 Fledermausschutz in Dortmund
Bericht
BE: Frau Mayer, Frau Dewrient, Herr Wohlgemuth, Herr Heimel

3.2 Jagdhundeausbildung im Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald
Bericht

3.3 Anlage eines Waldparcours am Damwildgehege im Naturschutzgebiet "Süggelwald"
Empfehlung
BE: Kreisjägerschaft (He. Benkhofer), Herr Fischer (60/4)

3.4 Erweiterung einer Hochspannungstrasse im Dortmunder Norden
Empfehlung

3.5 Lanstroper Ei - aktueller Sachstand und weitere Planungen
Bericht

3.6 Gehölzrückschnitt an Eisenbahnstrecken durch die DB 2008
Bericht

3.7 Gleitschirmflug auf der ehem. Deponie Deusen
Empfehlung

3.8 Stand der Arbeiten der Biologischen Station
Bericht

3.9 Forstliche Maßnahmen an der Derner Str.
Bericht

3.10 Bau einer Finnbahn auf einer Ausgleichsfläche der B 236n
Bericht

3.11 Aufforstung einer Wiese im Römersiepen, Dortmund-Niederhofen
Bericht

3.12 Wegekonzept Hohenbuschei - Bericht über ein Gespräch bei Herrn Stadtrat Steitz
Bericht


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gimmler benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und aus aktuellem Anlass wie folgt abgehandelt:
3.1, 2.1, 3.5, 3.2, 3.3, 3.9, 3.4, 3.6, 3.7, 3.8, 3.10, 3.11, 3.12

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.1
Beitrag der Stadt Dortmund zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr/Qualifizierung der Ziel 2-Projekte;
Programmschwerpunkt "Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung", Projektfamilie Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10223-07)
Herr Stadtdirektor Sierau berichtete über den Prozess der regionalen Abstimmung „Ziel 2-Projekte“ zur Einbringung der Interessen der Stadt Dortmund. Er stellte die weitere Entwicklung der Projekte a) Hafen Minister Achenbach und b) Lanstroper Ei vor, die für den Beirat von besonderem Interesse sind.

a) Der ehemalige Hafenbereich und die angrenzenden Freiflächen sollen für besondere Freizeit-, Erholungs- und Kulturnutzungen entwickelt werden. Entstehen soll ein touristisch und freizeitorientierter Ort, der unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen eine behutsame extensive Freizeitkultur zulässt. Geschaffen werden soll ein Produktionsstandort für Kunstschaffende bzw. im Kunsthandwerk Tätige. Eine wesentliche Neuversiegelung und eine größer dimensionierte Wohnbauentwicklung ist nicht beabsichtigt. Der Bau einer größeren Marina wird nicht in Betracht gezogen.

b) Der ehemalige Wasserturm befindet sich seit dem 1.11.2007 im Eigentum der Stadt Dortmund. Zur Zeit finden an dem Gebäude Maßnahmen zur Müllentsorgung, der Verkehrssicherung und Erstgestaltung statt. Durch die Sicherung und Erhaltung des Denkmals sowie die Ergänzung um ein gastronomisches und kulturelles Angebot soll eine touristische interessante Anlaufstelle im Nordosten Dortmunds entstehen. Geplant ist ein extensives Betriebskonzept, dass lediglich einen behutsamen Freizeittourismus zulässt. Dadurch wird ein hohes Verkehrsaufkommen vermieden, die Stellplatzsituation soll im Bestand gelöst werden.

Herr Quittek verwies auf die vorangegangenen Stellungnahmen des Beirates zum Hafen Achenbach und hier auf die Diskrepanz zwischen der Darstellung im Gebietsentwicklungsplan und der Festsetzungen im Flächennutzungsplan. Eine Entwicklung als Freizeithafen sowie eine wohnbauliche Nutzung ist wegen der wichtigen ökologischen Funktionen der Umgebung nicht gewünscht. Herr Quittek bat um die Beteiligung des Beirates im weiteren Verfahren und in der Detailplanung, d.h. ein Hauptziel aus Sicht des Naturschutzes ist die Eingriffsvermeidung.

Zur Wiedernutzung des Lanstroper Wasserturms war der Beirat der Auffassung, dass insbesondere das Landschaftsbild durch zu massive Bebauung nachhaltig beeinträchtigt wird. Bei einer gastronomisch tragfähigen Nutzung besteht die Gefahr eines hohen Verkehrsaufkommens. Auf die Anlage zusätzlicher Stellplatzanlagen soll daher verzichtet werden.

Im Weiteren verwies Herr Münch auf die Regionalen Projekte im Ruhrtal und die beabsichtigte Erweiterung des Wegenetzes. Betroffen könne das Naturschutzgebiet „Hohensyburg“ sein. Herr Halbsguth sah die vorhandenen Wegeverbindungen als ausreichend an. Allerdings müssen die vorhandenen Wege ertüchtigt werden.

Beschluss

Zu a) Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt Bezug auf die Beschlüsse zu den Änderungsverfahren zum Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan) und zum Flächennutzungsplan. Eine intensive freizeitliche und wohnbauliche Nutzung wird abgelehnt. Der Beirat soll in die weitere Detailplanung einbezogen werden, damit die Aspekte des Biotopschutzes ausreichend gewürdigt werden können.

Zu b) Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 9.2.2005. Der Beirat begrüßt Maßnahmen zur Erhaltung des Wasserturms. Wegen der sensiblen Lage innerhalb eines ökologisch hochwertigen Landschaftsraumes im Schnittpunkt dreier Naturschutzgebiete sind allerdings folgende Gesichtspunkte bei einer Folgenutzung zu beachten:
- Es darf kein zusätzlicher Verkehr entstehen.
- Es dürfen keine zusätzlichen Versiegelungen vorgenommen werden.
- Das Landschaftsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Zu den Regionalen Projekten im Ruhrtal): Es sollen keine neuen Wege im Naturschutzgebiet Hohensyburg gebaut werden. Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist in die weiteren Detailplanungen mit einzubeziehen.


3. Berichte


zu TOP 3.1
Fledermausschutz in Dortmund

Frau Meyer stellte die Teilnehmer sowie die Aufgaben und Ziele der Dortmunder Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz vor. Frau Meyer informierte über die 11 Fledermausarten (bundesweit insgesamt 20) im Dortmunder Stadtgebiet. Anfang des Jahres ist eine zusätzliche Art (Wimpernfledermaus) gefunden worden.

Frau Meyer informierte über die notwendigen Schutzmaßnahmen zum Erhalt dieser bedrohten Tiergruppe, die sich zusammensetzen aus dem Individuenschutz, dem Artenschutz und dem Lebensraumschutz.

Schwerpunkte der Aktionen im Jahre 2007 waren Informationstreffen, Öffentlichkeitsarbeit, Grundlagenerfassung, Durchführung von Tagungen, Pflege von Fundtieren, Informationen und Ausbildung, Hilfe und Beratung. Frau Meyer gab den Hinweis auf das 24-stündige Fledermaus-Notruf-Telefon mit der
Tel. Nr.: 0160 – 42 711 54.

An wichtigen Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse nannte sie:

- Erhalt eines Angebotes von Alt- und Höhlenbäumen, die von den Fledermäusen als Nachtquartiere und Verstecke in den Jagdrevieren benötigt werden.
- Einrichtung von Dunkelkorridoren, in denen auf eine Beleuchtung verzichtet wird.

Frau Meyer erläuterte den Fledermausbestand und die Funde im Rombergpark. Es gibt dort sowohl Arten, die an alte Baumbestände gebunden sind, als auch Arten, die in Gebäuden Quartiere bezogen haben. Die genauen Quartiere sind allerdings bislang nicht bekannt.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Jagdhundeausbildung im Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald

Herr Bendig berichtete von der genehmigten Jagdhundeausbildung der Kreisjägerschaft e.V. im Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald, die seit 3 Jahrzehnten dort stattfindet. Hierzu gehört auch die Ausbildung der Hunde zur Schussfestigkeit, die im Aplerbecker Wald ebenfalls praktiziert wird. Herr Bendig berichtete, dass jedoch mit Rücksicht auf das Naturschutzgebiet die Schießübungen stark eingeschränkt worden sind. Die Schießübungen beschränken sich in den 5 Monaten auf 1x monatlich, d.h. insgesamt 5x während der gesamten Hundeausbildung. Räumlich findet die Hundeausbildung am Rande des Naturschutzgebietes statt und grenzt an die vorhandene Schießanlage. Die Hunde sind während der Ausbildung angeleint. Herr Bendig verwies auf das insgesamt positive Interesse der Öffentlichkeit vor Ort und dass ihm keine maßgeblichen Beschwerden aus der Bevölkerung bekannt seien.

Herr Fischer ergänzte, dass die Hundeausbildung Teil des Jagdschutzes im Sinne des Artenschutz sind. Herr Fischer wies darauf hin, dass die Problematisierung nicht aus der Naturschutzausweisung resultiert, sondern vielmehr im Zusammenhang mit der Hundefreilaufdiskussion steht.
Herr Dr. Marks verwies auf die Sonderregelungen für Jagdhunde im Landschaftsplan und im Landschaftsgesetz. Das Verbot, die Hunde freilaufen zu lassen gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der ordnungsgemäßen Jagdausübung, der Jagdaufsicht und des Jagdschutzes.

Herr Dr. Grote empfahl dem Beirat, einen Prüfauftrag der Verwaltung zu beschließen. Die Verwaltung soll die Praxis der Hundeausbildung und die genaue Örtlichkeit im Naturschutzgebiet darstellen und auf dieser Grundlage die Eingriffsschwere prüfen. Der Naturschutzaspekt, d.h. die Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung sollen dabei Priorität haben und bei einer möglichen vertraglichen Regelung berücksichtigt werden.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde beschließt einstimmig, dem Vorschlag von Herr Dr. Grote zuzustimmen.


zu TOP 3.3
Anlage eines Waldparcours am Damwildgehege im Naturschutzgebiet "Süggelwald"

Herr Benkhofer beschrieb die Idee, einen festen Walderlebnispfad im Süggelwald zu realisieren. Die Erfahrungen aus den jährlich stattfindenden Waldjugendspielen und den Veranstaltungen der „Rollenden Waldschule“ zeigen den großen Bedarf, die direkte Naturbegegnung in Form von Waldgängen in den Schulunterricht mit ein zu beziehen. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, der optimalen Erreichbarkeit und der unterschiedlichen Waldtypen bietet der Süggelwald die besten örtlichen Voraussetzungen. Entlang der Wege am Damwildgehege sollen 6-8 Stationen zu verschieden Themengebieten errichtet werden. Die Stationen sollen sich harmonisch in das Waldbild einfügen, und es wird möglich sein den Walderlebnispfad eigenständig zu erleben. Geplant ist der Besuch von 1-2 Schulklassen/Woche in der Zeit von April bis Oktober. Die Instandhaltung und Pflege der Stationen wird von der Kreisjägerschaft übernommen. Die Finanzierung ist durch Fördermittel aus verschiedenen Stiftungen beabsichtigt.

Das Projekt und die Konzeption „Lernort Natur“ wurde vom Beirat der Unteren Landschaftsbehörde insgesamt als positiv und unterstützenswert beurteilt, da die Kinder für den Umgang mit Natur und Umwelt sensibilisiert werden. Es wurde kritisch auf die Waldschule in Dortmund-Aplerbeck verwiesen, die allerdings in ihrer Konzeption und der Betreuung nicht mit dem Vorhaben der Kreisjägerschaft zu vergleichen ist.

Herr Gimmler bot die Unterstützung durch Informationen der Kreisimkerschaft an.

Herr Quittek bat die folgenden Empfehlungen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen:

- Aufgrund des zu befürchtenden Vandalismus sollte zunächst mit einigen wenigen Stationen begonnen werden.
- Auf das Einbetonieren der Pfosten der Anlagen soll verzichtet werden.
- Es soll ein detaillierter Plan mit Größe und genauem Standort der Anlagen erstellt und abgestimmt werden.
Allgemein wies Herr Quittek darauf hin, dass Versiegelungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Süggel zu vermeiden sind und wo möglich Entsiegelungen umgesetzt werden sollen. Die vorhandene Lagerfläche für Baumaterialien im Wald sollte möglichst zurückgebaut werden. Diese Planungen können im künftigen Biotopmanagementplan berücksichtigt werden.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Kreisjägerschaft einstimmig zur Kenntnis und begrüßt das Engagement der Kreisjägerschaft. Den vorgestellten Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der von Herr Quittek genannten Randbedingungen zugestimmt.


zu TOP 3.4
Erweiterung einer Hochspannungstrasse im Dortmunder Norden

Herr Quittek berichtete, dass für den Bau der Hochspannungstrasse von Lünen nach Dortmund das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Scoping-Termin begonnen hat, in dem Untersuchungsraum und -inhalte festgelegt werden. Im Korridor der Trassen liegen die Naturschutzgebiete Groppenbruch, Herrentheyer Wald und Mengeder Heide. Die Masten werden parallel zur bestehenden Trasse auf zusätzlichem Gestänge gebaut. Die Naturschutzgebiete werden randlich tangiert, südlich des NSG Beerenbruch wird im Bereich Heimanngraben eine neuer Mast errichtet.

Herr Quittek informierte, dass der Ausgangspunkt für die Erweiterung der Hochspannungstrassen die Planungen zweier Kohlekraftwerke in Lünen sind. Sofern nur 1 Kraftwerk in Lünen umgesetzt würde, könnte auf die zusätzliche Hochspannungsleitung verzichtet und die vorhandene Leitung nachgerüstet werden.

Herr Höing erläuterte, dass im momentanen Planungsstand die Untere Landschaftsbehörde die Grundlagen und Daten zu Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie für das Gutachterbüro zusammenstellt. Die Bedeutung der Naturschutzgebiete sind in der Umweltverträglichkeitsstudie zu würdigen, deren Ergebnisse im weiteren Verfahren zur Beurteilung vorgelegt werden.

Herr Halbsguth verwies auf die Stellungnahmen der Naturschutzverbände. Er informierte über die gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen. Danach sind zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Unterschreitung gewisser Mindestabstände zu den Siedlungsbereichen alternativ zu den Hochspannungsleitungen Erdkabel zu verlegen.

Herr Budde verwies auf die Problematik bei der Bewirtschaftung und Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flächen durch ungünstige Mastenstandorte,.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt einstimmig die Erweiterung der Hochspannungstrasse im Dortmunder Norden ab, da sie einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeutet und dabei mehrere Naturschutzgebiete tangiert. Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung des Vorhabens wird die Prüfung von Alternativen wie z.B. Erdkabelverlegung gefordert.


zu TOP 3.5
Lanstroper Ei - aktueller Sachstand und weitere Planungen

Der Bericht und der Beschluss zum Sachstand Lanstroper Ei wurden unter dem TOP 2.1 abgehandelt.


zu TOP 3.6
Gehölzrückschnitt an Eisenbahnstrecken durch die DB 2008

Herr Höing berichtete, dass die Bahn AG beabsichtigt im Frühjahr 2008 an den Strecken 2120 (Schnettkerbrücke) und 2801 (westlich von Dorstfeld) zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Vegetationsschnitte durchzuführen. Die Vegetation wird in einem Bereich von mind. 6 Metern aus der Mitte des jeweiligen äußeren Gleises geschnitten. Die Maßnahmen werden gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchgeführt, sodass die Untere Landschaftsbehörde nicht zuständig ist. Nach dem Landschaftsgesetz NRW § 4 Abs. 3 Nr. 5 gelten Unterhaltungsmaßnahmen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen nicht als Eingriff. Aspekte des Landschaftsschutzes können daher nicht eingefordert werden. Allerdings ist § 64 Landschaftsgesetz NRW zu beachten, sodass zwischen dem 1. März und dem 30. September keine Schnittmaßnahmen ohne entsprechende Befreiungen durch die Untere Landschaftsbehörde durchgeführt werden dürfen.

Herr Höing verwies auf eine Anfrage bei der DB bezüglich des Abtransportes des Schreddergutes, das in der üblichen Praxis auf den Rodungsflächen verbleibt. Laut Auskunft der DB ist der aus Naturschutzsicht gewünschte Verzicht auf das Aufbringen von Häckselgut aus betriebstechnischen Gründen nicht umsetzbar.

Herr Quittek verwies auf den Beschluss des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde vom 25.4.2007 und auf sein – bis heute nicht beantwortetes - Schreiben an den Vorstand der DB. Darin hatte er u.a. kritisiert, dass neben der übertriebenen Abholzung großer Böschungsbereiche das Holz vor Ort geschreddert und in großer Menge liegen gelassen wurde. Dies führe zur Verödung der Böden, weil das Schreddermaterial nur langsam verrotte. Der Beirat schlug stattdessen vor, möglichst viel Totholz liegen zu lassen oder z.B. zu Holzpellets zu verarbeiten.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt seinen Beschluss vom 25.4.2007.


zu TOP 3.7
Gleitschirmflug auf der ehem. Deponie Deusen

Herr Dr. Marks berichtete über einen Antrag, die Halde Deusen als Fluggelände für den motorlosen Gleitschirmsport zu nutzen. Als Startplatz eignet sich die Wiese neben der Mountainbikestrecke. Der Abflug erfolgt per Fußstart in Richtung Osten. Bei den örtlichen topographischen Bedingungen ist mit einer Reichweite von 400 – 600 Metern zu rechnen, und die Flughöhe wird auf ca. 50 Meter Höhe geschätzt. Die Landung wird auf dem Feld direkt hinter der Emscher vorgesehen und der Rückweg erfolgt zu Fuß über die Brücke. Der Flugverkehr beschränkt sich auf die Wochenenden mit ruhiger Ostwetterlage und das Flugaufkommen auf ca. 10 Piloten in Spitzenzeiten.

Herr Dr. Marks informierte über 2 Gutachten zum Einfluss von Hängegleitern und Gleitseglern auf die Avifauna. Als Fazit werden die Störungseffekte bei sog. Waldvogelarten als gering beschrieben. Naturschutzgründe können allerdings in besonderen Startplatzbereichen, die sich in besonders empfindlichen Lebensräumen (z.B. vegetationsfreie Steiluferbereiche) befinden, gegen das Gleitschirmfliegen sprechen.

Herr Dr. Marks empfahl eine zeitlich begrenzte Genehmigung, d.h. eine Befreiung von den Feststetzungen des Landschaftsplans befristet auf 2 Jahre.

In der anschließenden Diskussion wird insbesondere auf den Vogelschutzaspekt durch die Überfliegung der geschlossenen Gehölzflächen und die dadurch hervorgerufenen potentiellen Störeffekte verwiesen. Zudem wurde das Verkehrsaufkommen und die Stellplatzmöglichkeiten angesprochen.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt dem Vorhaben mit 9 Stimmen und 2 Gegenstimmen zu und bittet die Untere Landschaftsbehörde, die Genehmigung auf 2 Jahre zu befristen. Nach der ersten Saison soll eine Berichterstattung über die Häufigkeit, die Frequentierung und die Auswirkungen auf die Landschaft und die Avifauna erfolgen.


zu TOP 3.8
Stand der Arbeiten der Biologischen Station

Herr Höing berichtete über die Zusammenarbeit und Kooperation mit der Biologischen Station Unna. Die finanzielle Förderung aus städtischen Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000 Euro wird im Jahr 2008 weiter geführt. Zudem wurde eine Landesförderung von 10.000 Euro bewilligt.

Im Jahre 2007 wurden durch die Biologische Station 3 fachliche Stellungnahmen im Zusammenhang mit Amphibienschutzmaßnahmen erarbeitet:

Amphibienschutz Lanstroper Str.:
Die Amphibienschutzmaßnahmen an der Lanstroper Str. sind dem Beirat bekannt. Die Baumaßnahme der Feuchtbiotope erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten. Das erste Feuchtgebiet wird zur Zeit realisiert.

Aktualisierung des Biotopmanagementplanes (BMP) für das Naturschutzgebiet Hallerey:
Die Grundlagenarbeit des BMP Hallerey ist im ersten Schritt abgeschlossen, und die Arbeitsergebnisse sollen im Frühjahr 2008 der Unteren Landschaftsbehörde und den ortsansässigen Fachleuten vorgestellt werden, damit deren Erfahrungen in die weitere Planung mit einbezogen werden können.


Naturschutzfachliche Stellungnahme zur Amphibienschutzproblematik an der Hagener Straße:
Das Konzept und die daraus resultierenden Maßnahmen basieren auf Gesprächen und Ortsbegehungen mit Frau Granold und Herrn Kaleck. Mit den abgestimmten Maßnahmen (Anlage von Laichgewässern, Aufwertung eines vorhandenen Tümpels (Entschlammung und verbesserte Besonnung, Aufstellen temporärer Amphibienschutzzäune entlang der Hagener Str. und am neuen Laichgewässer) wird bereits im Frühjahr 2008 begonnen.

Die Biologische Station wird demnächst mit den Projekten für das Jahr 2008 beauftragt werden. Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt die Überarbeitung bzw. Erstellung der BMP für die Naturschutzgebiete Bolmke und Buschei.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis und stimmt den Projekten für das Jahr 2008 zu. Gleichzeitig bittet er die untere Landschaftsbehörde, gemeinsam mit der zuständigen unteren Forstbehörde die ersten Biotopmanagementpläne (Waldpflegepläne) für die Naturschutzgebiete Aplerbecker Wald und Kurler Busch in Angriff zu nehmen.



zu TOP 3.9
Forstliche Maßnahmen an der Derner Str.

Herr Hardes informierte einleitend über die Neuorganisation der Forstämter. Seit dem 1.7.2007 gibt es in Nordrhein-Westfalen 14 Regionalforstämter, ein Nationalparkforstamt und ein Lehr- und Versuchsforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet mit Sitz in Recklinghausen ist am 1.7.2007 aus den ehemaligen Forstämtern Gevelsberg, Mettmann (teilweise), Recklinghausen, Schwerte und Wesel (teilweise) entstanden. Die Standorte Gevelsberg und Schwerte wurden Anfang 2008 geschlossen. Ansprechpartner für die Stadt Dortmund ist Herr Pauly:
Telefon: 02361 - 9247-23
Handy: 0171 - 587-2431
email: franz-josef.pauly@wald-und-holz.nrw.de

Bezüglich der forstlichen Maßnahmen an der Derner Str. berichtete Herr Hardes, dass in dem Bestand Schwarzpappel-Hybriden gefällt worden sind, da diese mit 55 Jahren abgängig waren. Die Maßnahmen waren erforderlich, um die Verkehrssicherheit auf den angrenzenden Straßen und besonders an der Haltestelle „Schulte–Rödding“ zu gewährleisten. Die Pappeln waren teilweise nicht mehr standsicher. Ziel der Maßnahme war außerdem, die Vitalität und Stabilität des Waldes zu verbessern; die standortgerechten Baumarten sind erhalten geblieben und der erhöhte Lichteinfall wird die Naturverjüngung des Waldes unterstützen.

Herr Quittek bat die Untere Landschaftsbehörde künftig um eine rechtzeitige Information und Abstimmung der Maßnahmen im Naturschutzgebiet, damit Irritationen in der Öffentlichkeit vermieden werden können.
Herr Quittek verwies auf die Berücksichtigung und Prüfung der Artenschutzaspekte (Vögel und Fledermäuse) im Zusammenhang mit Fällmaßnahmen und bat künftig, falls erforderlich, die fachbezogenen Naturschützer hinzu zu ziehen.

Beschluss:
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen, und die vorgenommene Waldpflegemaßnahme wird insgesamt als positiv bewertet. Künftig soll eine rechtzeitige Information und Abstimmung durch die Untere Landschaftsbehörde erfolgen.


zu TOP 3.10
Bau einer Finnbahn auf einer Ausgleichsfläche der B 236n

Herr Dr. Marks verwies auf die der Einladung zur 25. Sitzung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde beigefügten Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit der überarbeiteten landschaftspflegerischen Ausführungsplanung und die daran angepasste ökologische Ausgleichsbilanzierung.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Aufforstung einer Wiese im Römersiepen, Dortmund-Niederhofen

Herr Dr. Marks erläuterte die Maßnahme im „Römersiepen“, der im Jahre 2005 nach Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde und der städtischen Forstverwaltung durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung mit einem standortgerechten Erlen-Eschenwald aufgeforstet wurde. Bei der Fläche handelt es sich um einen feuchten Siepenbereich, der teilweise durch natürliche Sukzession und fehlender Bewirtschaftung mit Eschenaufwuchs bestanden war. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden Hütten, Zäune und standortfremde Gehölze entfernt. Die Festsetzung im Landschaftsplan Dortmund-Süd sieht die Pflege von Extensivgrünland vor. Eine fachliche Beurteilung der aktuellen Bestandssituation und unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten wurden die Randbereiche zum Acker und zum Weg bepflanzt und die mittleren feuchten Gewässerbereich wurden ausgespart.

Herr Quittek erteilte Herrn Nigge das Wort, der als Bürger zu dieser Maßnahme eine Eingabe an den Beirat gemacht hat. Herr Nigge kritisierte die Bepflanzung der Fläche, da die Feucht- und Hochstaudenbestände massiv verkleinert würden und der Restbereich dem zunehmenden Gehölzdruck nicht lange standhalten könne. Aus der zu kleinen Wiesenfläche würden viele Pflanzen- und Tierpopulationen keine Chance mehr haben. Er wies auf die zusätzliche Bedeutung der Wiese im Zusammenhang mit der geplanten Heisterbachrenaturierung hin. Besonders wichtig beurteilte Herr Nigge die Bedeutung der Wiese für das Landschaftsbild. Durch die neue Nutzung ginge ein wichtiges Stück Heimat verloren.

Herr Quittek betonte, dass die Festsetzung im Landschaftsplan Dortmund-Süd fachlich fundiert und keineswegs überaltert sei, da dieser Landschaftsplan erst seit dem Jahr 2002 rechtskräftig sei. Er kritisierte, dass ohne Beteiligung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde von den Festsetzungen des Landschaftsplanes abgewichen worden sei. Es hätte fachlich geprüft werden müssen, ob durch Gehölzentfernung der Zustand der Extensivwiese wieder hätte hergestellt werden können.

Herr Dr. Marks widersprach den Ausführungen von Herrn Nigge. In Teilbereichen habe sich schon durch Sukzession ein Vorwaldstadium entwickelt, und die ergänzenden Baumpflanzungen hätten die feuchten Bereiche ausgespart. Außerdem trügen gehölzbestandene Siepen inmitten einer ackerbaulich genutzten Landschaft nicht zur Verarmung, sondern zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes bei.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde beschließt einstimmig.
1) Die Festsetzungen der Landschaftspläne sind wie beschlossen umzusetzen.
2) Die Untere Landschaftsbehörde soll gemeinsam mit der DEW und dem Beirat nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, die einen Kompromiss zur Wiederherstellung der ökologischen Wiesenfunktion bietet.
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde muss über Abweichungen von Festsetzungen der Landschaftspläne im Zuge der Realisierung informiert werden.


zu TOP 3.12
Wegekonzept Hohenbuschei - Bericht über ein Gespräch bei Herrn Stadtrat Steitz

Herr Quittek verwies auf den Gesprächsvermerk vom 8.1.2008 mit Herrn Stadtrat Steitz zur Besucherlenkung und Wegeplanung im NSG Buschei. Ziel des Gespräches war ein Angleichen der unterschiedlichen Positionen zwischen dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde und der unteren Landschaftsbehörde bezüglich der Einzäunung und der Wegeführung. Zu Grunde gelegt wurde das „Wegekonzept Buschei“. Die einzelnen abgestimmten Punkte sind dem Aktenvermerk zu entnehmen. Keine Einigung wurde hinsichtlich der Nutzung der ehemaligen Panzerstraße erzielt. Die Untere Landschaftsbehörde vertritt die Auffassung, dass die Straße als Fuß-/Radweg genutzt werden soll. Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wünscht eine Entsiegelung oder Überdeckung der Panzerstraße mit dem Ziel, diese Barriere zu entfernen. Sollte es zu der Nutzung der Panzerstraße kommen, sei diese zumindest mit natürlichen Materialien zu überdecken.

In dem Gespräch wurde vereinbart, dass die Biologische Station Unna im Jahre 2008 beauftragt wird, einen Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Buschei zu erarbeiten.

Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.




Gimmler Quittek Burmann
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung