Niederschrift (öffentlich)
über die 17. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 10.09.2013
Saal der Partnerstädte
Sitzungsdauer: 17:00 - 20:05 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Herr Kaspzyck
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Herr Vaupel
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Frau Herzog
Frau Weyer
Herr Wlost
Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer
Verwaltung:
Frau Krampe, FB 51
Herr Dallmann, FB 40
Herr Drüke, FB 01
Herr Süshardt, FB 50
Frau Becker, 50/6 – 1
Sonstige Anwesende:
Frau Heimann, FB 65
Veröffentlichte Tagesordnung:
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Herr Henkelmann begrüßt alle herzlich zur 17. Sitzung des BPN im Saal der Partnerstädte. Und stellt fest, dass mit Einladung vom 19. August 2013 alle form- und fristgerecht eingeladen sind. Er begrüßt die Referenten/innen zu den Schwerpunktthemen:
Frau Kampe vom Jugendamt,
Herrn Süshardt vom Sozialamt und
Herrn Dallmann vom Schulverwaltungsamt
Und Frau Becker begrüßen vom Sozialamt, Herrn Drüke und alle übrigen Gäste, die möglicherweise in der Bürgersprechstunde Fragen oder Hinweise geben möchten.
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Kaspzyck benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird ergänzt um die TOP „Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen“ (TOP 5.5) und „Bericht aus der AG Sport und Menschen mit Behinderungen“ (TOP 5.6). Als erstes Schwerpunktthema wird es um Integrationshelfer/innen an Schulen gehen.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung verabschiedet.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 16.04.2013
Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 16.04.2013 wurde genehmigt.
zu TOP 1.5
Benennung eines stellvertretenden Geschäftsführers des Behindertenpolitischen Netzwerks
Der Vorsitzende bittet Herrn Drüke, sich vorzustellen.
Herr Drüke war in den verschiedensten Bereichen der Stadt Dortmund tätig, als Sozialarbeiter unter anderem in der Heimerziehung, bei Erwachsenvormundschaften und im Sozialdienst Brackel, im Jugendhilfedienst in Brackel und bis vorkurzen war ich noch im Stab der Amtsleitung des Jugendamtes. Seit ein paar Wochen ist er im Aktionsbüro „Soziale Stadt“ tätig und damit verbunden ist die stellvertretende Geschäftsführung für das Behindertenpolitische Netzwerk.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bestellt Herrn Drüke zum stellvertretenden Geschäftsführer des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Der Vorsitzende gratuliert Herrn Drüke und drückt seine Freude über die zukünftige Zusammenarbeit aus.
zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass alle Wortmeldungen von Menschen, die nicht Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks sind, nur in der Einwohnerfragestunde möglich sind, auch solche z Tagesordnungspunkten der heutigen Sitzung.
Frau Osterfeld fragt nach:
Verfährt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund immer noch so, dass es bei Zwangseinweisungen sich keinen eigenen Eindruck von der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung macht, sondern nur telefonisch die Unterbringung absegnet?
Wann wird es einen Psychiatriebericht der Stadt Dortmund geben?
Gibt es schon oder wurde schon ein neuer Physiatriekoordinator namentlich genannt?
Frau Mackwart berichtet über die Schwierigkeiten in der Versorgungs- und Pflegsituation ihrer pflegebedürftigen und mobilitätsbeeinträchtigten Mutter und bittet um Hinweise, wo sie Rat und Unterstützung bekommen kann. Der Vorsitzende und Herr Süshardt weisen auf die Seniorenbüros in der Stadt und die Kolleg/innen der Abteilung Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen im Sozialamt hin. Frau Becker aus dieser Abteilung kann direkt angesprochen werden.
Frau Herzog ist Vorsitzende vom Schwerhörigenverein Dortmund und Mitglied im BPN. Sie beklagt, dass in den Zügen des Regionalverkehrs keine Notsprechanlage für Schwerhörige und Gehörlose mit optischer Anzeige vorhanden sind und so ein Notruf nicht abgesetzt werden kann.
Herr Peitzmeier ist im Vorstand des Blinden und Sehbehinderten Vereins Dortmund aktiv.
Er wirbt für die sogenannte Bestandsaufnahme NRW, mit der öffentliche Gebäude begangen und die Informationen anschließend im Internet zur Verfügung gestellt werden. Gesucht werden Menschen, die sich für die Begehungen ausbilden lassen und dann dazu beitragen, die Informationen für Menschen mit Behinderungen zusammenzutragen. Er bittet Interessierte, sich entweder bei ihm oder bei Frau Vollmer z melden.
Frau Schmidt ist auf einen Elektrorollstuhl angewiesen, den die Krankenkasse zur Verfügung stellt. Frau Schmidt wurde von der Krankenkasse verpflichtet mit einen bestimmten Sanitätshaus zusammen zu arbeiten, das nicht in Dortmund ist sondern in Bottrop. Es gab das Problem, dass die Elektronik am Rollstuhl nicht in Ordnung war und Frau Schmidt nicht mehr nach Hause fahren konnte und forderte über die Notrufnummer Hilfe an. Diese wurde ihr verweigert, weil ihr Sanitätshaus nicht zum entsprechenden Verbunde gehört. Nachfragen bei ihrem Sanitätshaus nach der richtigen Notrufnummer ergaben, dass es keinen gibt, nur für Menschen, die .auf Sauerstoff angewiesen sind. Frau Schmidt findet es nicht in Ordnung, sie an ein Sanitätshaus in Bottrop zu binden, das im Notfall nicht hilft, um Kosten zu sparen. Dieses Problem mit Sanitätshäusern hat sie schon von mehreren Leuten gehört und würde es gern grundsätzlich angehen.
Herr Peitzmeier kennt ebenfalls solche Fälle. Frau Osterfeld versichert ihre Solidarität aus ihren eigenen Erfahrungen mit Krankenkassen. Herr Gungl hat ähnliche Erfahrungen wie Frau Schmidt und weist auf Unterstützungsmöglichkeiten im Notfall durch den Behindertenfahrdienst hin. Herr Süshardt sieht das Problem eher bundespolitisch und sieht die Kassen in der Verantwortung. Herr Bracke schließt sich dieser Einschätzung an, dass die Kassen in die Verantwortung genommen werden müssen. Herr Drolshagen hat ebenfalls ähnliche Erfahrungen wie Frau Schmidt und den Eindruck, dass die Bürokratie größer und die Versorgung schlechter geworden ist.
Herr Herkelmann beendet die Einwohnerfragestunde.
zu TOP 3.
Schwerpunktthemen:
- Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände - Stand der Vertragsverhandlungen
- Behindertenfahrdienst
- Integrationshelfer/innen in der Schule
Integrationshelfer/innen an Schulen
Herr Süshardt berichtet, dass es zu diesem Thema eine im Netzwerk bekannte komplexe Beschluss- und damit Auftragslage an die Verwaltung gibt. Diese wird ernsthaft abgearbeitet.
Nach der Beschlusslage des Rates der Stadt soll das Antragsverfahren entbürokratisiert, transparenter und schneller gestaltet werden. Dann sollen alle Verfahren aus einer Hand der Verwaltung neu gestaltet werden. Dann sollen Integrationshelfer ab sofort Schulbegleiter heißen, das haben wir sofort umgesetzt. Dann soll ein Schulungs- und Qualifizierungskonzept für Helfer entwickelt werden und mit denen, die für die Entsendung der Helfer zuständig sind, abgestimmt werden, damit die dann die nötigen Schulungen machen. Es sollen Vertretungsregelungen geschaffen werden, es sollen regelmäßige Kontakte hergestellt werden, Verfahren zwischen Helfern und Eltern, im Dreieck Schule, Helfer und Entsender, und es sind umfangreiche Berichtspflichten vorgesehen gewesen.
Die Verwaltung ist noch nicht fertig. Aber die drei beteiligten Fachbereiche sind die Auftragslage in guter Zusammenarbeit in der Planung des Schuljahrs 2013/14 angegangen. Das Verfahren hat sich dadurch für die Eltern bereits spürbar einfacher gestaltet. In der Zuständigkeits-Dreiteilung wurden die Helfer für das erste Schulhalbjahr 2013/14 an 150 Schulen in ganz Dortmund organisiert. An über 150 Schulen laufen aktuell 516 Helfer.
Dann haben wir bereits für das SJ 2013/14 den Bereich des Offenen Ganztags in die Planungen mit einbezogen. Aktuell sind 32 Helferinnen und Helfer im OGS. Insbesondere wurden die Schulen bedacht, die in der Vergangenheit Schülerinnen und Schüler haben abweisen müssen für den OGS, weil kein Helfer zur Verfügung stand.
Jenseits der Befassung der politischen Gremien, die für ab November vorgesehen ist, wird ein Zwischenbericht auch für das BPN erstellt. Zudem soll Ende November ein Fachtag zum Thema durchgeführt werden. Dort werden die Arbeitsstände präsentiert, also zum Beispiel das neues Verwaltungsverfahren. Die Verwaltung möchte den Fachtag gemeinsam mit dem BPN veranstalten und organisieren. Eingeladen werden sollen behindertenpolitisch Aktive, Vertreter/innen der Schulen, Fachöffentlichkeit, Elternverbände und Eltern. Die Anregungen zu den Überlegungen der Verwaltung sollen in die weiteren Planungen einfließen und im Ergebnis einen “Dortmunder Konsens“ ergeben.
Dieser Prozess habe nicht unmittelbar mit dem großen Prozess im Lande NRW zur schulischen Inklusion zu tun.
Herr Dallmann konzentriert sich in seinen Ausführungen auf den Punkt „Entbürokratisieren des Antragsverfahren“. Die Veränderungen scheinen funktioniert zu haben, da es keine negativen Rückmeldungen gegeben habe. Bei der Entbürokratisierung des Verfahrens stoße die Verwaltung momentan an bürokratische Grenzen. Nicht nur Schule, Jugendamt, Sozialamt und Schulverwaltungsamt sind Partner in diesem Aufgabenfeld, sondern auch die kooperierenden Organisationen, die die Schulbegleiter stellen, aber auch Krankenkassen.
Kernüberlegung der Veränderung ist, dass der erste Ansprechpartner oder die Ansprechstelle für Eltern immer die Schule ist. Aktuell gibt es Gespräche mit der Schulaufsicht, dass dies auch die Stelle bleibt, die alle Fragen beantwortet, die Eltern mitbringen. Dass ist die Zielvorstellung. Eltern müssen nicht die ganzen Institutionen ansprechen, die gerade genannt wurden, sondern Eltern haben einen Ansprechpartner in der Schule und dort werden die Fragen geklärt, beantwortet und weitergeleitet.
Die Schule kann dies nur leisten wenn ein System aufgebaut wird, das die Schule in die Lage versetzt, Eltern eine kompetente Antwort geben zu können. Es soll ein „Frontoffice“ eingerichtet werden, dieses „Frontoffice“ wäre die Schule und dieses „Frontoffice“ muss unterstützt werden von ein dahinterliegenden „Backoffice“.
Die Abstimmung mit der Staatlichen Schulaufsicht ist dabei elementar wichtig, weil die Personen, die diesen Service bieten sollen, nicht in den Diensten der Stadt Dortmund stehen. Lehrer und Schulleiter in Schulen sind Bedienstete des Landes und deswegen ist das Land der Partner, mit dem das gemeinsam organisiert werden muss. Nächster Gesprächspartner dazu ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Frau Schmidt fragt nach, ob das neue Verfahren bis November stehen soll.
Herr Böckler problematisiert die neuen Verfahren im Jugendamt, die es eher schwerer machen, Schulbegleiter/innen zu bekommen.
Frau Blotenberg bittet um weitere Erläuterungen zum OGS und zur Beteiligung von Eltern an der Entwicklung eines neuen Verfahrens.
Frau Vollmer erfragt die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses, 200.000 € bei Integrationshelfer/innen einzusparen und fragt, ob die absolute Gesamtanzahl der Integrationshelfer gesunken ist. Zudem fragt sie nach einer Clearingstelle im Streitfall zwischen den beteiligten Stellen im neuen Verfahren.
Herr Süshardt berichtet, dass für Integrationshelfer/innen in der OGS bei vorhandenem noch nicht gedecktem Bedarf Lösungen möglich sind. Ansprechpartner sind jeweils die Stellen, die dem Integrationshelfer für den Unterricht bezahlen.
Die Umsteuerung des gesamten Systems einschließlich der Organisation und Ausstattung wird bis November nach Einschätzung von Herrn Süshardt nicht gelingen. Alle Veränderungen sollen auch zunächst mit allen Beteiligten abgesprochen werden.
Frau Krampe geht davon aus, dass das neue Verfahren zum zweiten Schulhalbjahr starten kann, wenn bis dahin die Fragen der Verpreislichung, der Fachlichkeit usw. geklärt wind.
Frau Blotenberg fragt nach, ob zukünftig die Vorbereitungszeit vor dem ersten Einsatz einschließlich eines Kennenlernens von Schüler, Eltern und Schulbegleitern gestaltet wird.
Herr Süshardt: Die Einsparung des Haushaltsbegleitbeschlusses berührt das Budget des Jugendamtes. Die Einsparung von 200.000 € ist keine operative Aufgabe, sondern ein Ziel des Prozesses. Möglich ist eventuell eine Dämpfung des Kostenaufwuchs, da stehen Verhandlungen mit der Anbieterseite aus, ob da preisliches Entgegenkommen möglich ist usw.. Im laufenden Haushaltsjahr ist für uns das Thema budgetmäßig nicht auf der Tagesordnung.
Die Versorgungsverteilung war in Dortmund in der Vergangenheit unwuchtig. Beim Monitoring sind uns Helfersituationen aufgefallen, in denen objektiv kein Helfer nötig ist. Gleichzeitig haben wir bezogen auf das System Schule eine Unterversorgung. Diese Entwicklung ist korrekturbedürftig
Frau Krampe hofft durch Synergieeffekte auf ein Einsparungspotential.
Herr Niermann bittet um nähere Ausführungen zur benannten Überversorgung.
Herr Schmidt attestiert das Bemühen der Verwaltung, das Verfahren zu einem guten Abschluss zu bringen. Er wird bei den Mitgliedern dafür werben, bei dem Entwurf der Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten zu bleiben. Da haben Herr Herkelmann und er formuliert, dass immer noch nicht erkennbar ist, dass Eltern in ausreichendem Maße in diesen Verfahren einbezogen werden und dass das BPN kein Verständnis dafür hat, dass zum jetzigen Schuljahr immer noch nicht die Möglichkeit der Leistungsgewährung aus einer Hand gegeben ist. Er möchte bei dieser Formulierung bleiben, um das BPN klar zu positionieren. Ohne deutliche Formulierungen hätte es keine Bewegung beim Thema gegeben.
Zuwendungen für die Arbeit der Wohlfahrtsverbände
Herr Süshardt berichtet: Ein Nachtragshaushalt für 2013 wird nicht notwendig sein. Die Verhandlungen mit den Verbänden über freiwillige soziale Leistungen in den nächsten sechs Jahren waren teilweise ausgesetzt, weil die Verhandlungsgrundlage unklar war. Die Verhandlungen sind jetzt wieder auf einem guten Weg. Aus den Verhandlungen resultieren einige Veränderungen in den Handlungsfeldern. Nach Bedarf und Schwerpunktsetzung werden Mittel anderes gewichtet über die Handlungsfelder. Es wird für die nächsten sechs Jahre eine Indexlösung bezüglich der Personalkostensteigerungen geben. Öffentlich wird auch Nachsteuerungsbedarf z.B. bezüglich der Seniorenbüros angemeldet. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, auch der Sozialausschuss in der nächsten Woche bekommt nur einen mündlichen Zwischenbericht. Spätestens im November soll ein Ergebnis vorliegen.
Herr Herkelmann fragt, ob es es ein Handlungsfeld “Inklusion“ gibt?
Herr Niermann stellt fest: Es gibt einzelne Punkte, die aus Verbandssicht zur großen Zufriedenheit verhandelt wurden, z.B. die Indexlösung bei den Personalkosten. Seit 2009 gestaltete sich die Förderung aufgrund der Kostensteigerungen degressiv. Dafür wird es keine Kompensation geben. Es gibt jährlich Handlungsfeld-Gespräche auch mit abgestimmten Umsteuerungen, wenn erforderlich. Die Defizitanalyse wird von allen Verhandlungsparteien getragen. In einzelnen Handlungsfeldern wird es zu Leistungssenkungen kommen, hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Es gibt kein Handlungsfeld „Inklusion“ mit Stand heute. Eine Mittelumschichtung im Umfang von 20.000 € für ein Handlungsfeld Inklusion ist verbandsseitig nicht gewünscht. Der Umfang wäre lächerlich und dem Thema nicht angemessen. In allen Handlungsfeldern wird bereits inklusiv gearbeitet. Für eine ernsthafte weitere Bearbeitung des Themas wäre eine erhebliche Summe erforderlich, die mit Umschichtungen nicht aufgebracht werden kann. Uns tut das leid, wir sind mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, auch das Thema Inklusion aufzurufen und zu verhandeln. Es gibt keine Gegenfinanzierung dieses Wunsches mit Stand von heute.
Herr Herkelmann stellt klar, dass eine Alibi-Setzung des Handlungsfeldes „Inklusion“ nicht im Interesse des Behindertenpolitischen Netzwerks sei und auch nicht mit UN-Behindertenrechtskonvention konform gehe. Er dankt für die Offenheit in der Darstellung.
Frau Schmidt wünscht finanzielle Möglichkeiten für die Träger, die die Barrierefreiheit ihres Angebots verbessern möchten, aktuell dafür aber kein Geld haben.
Herr Niermann berichtet, dass es für die Barrierefreiheit im Rahmenvertrag kein Budget gibt. Der Paritätische unterstützt wie andre Verbände auch Vereine aber bei entsprechenden Anträgen an die Stiftung Wohlfahrtspflege oder die Aktion Mensch. Barrierefreiheit ist ein eindeutiger Schwerpunkt. Dazu trägt die Stadt Dortmund über die Basisfinanzierung für die Geschäftsstellen bei.
Herr Süshardt verweist auf die Bestandsaufnahme, was es überhaupt zum Thema Inklusion in Dortmund gibt. Dann müsse mit der Politik geguckt werden, was gibt es und was fehlt.
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen.
Frau Vollmer fragt, was die Abgabe des Fahrdiensts an DEW 21 – wie sie ebenfalls im Haushaltsbegleitbeschluss aufgeführt wurde - konkret bedeuten wird.
Herr Süshardt erläutert, dass 20 Langezeitarbeitslosen in der Begleitung des Behindertenfahrdiensts zum 01.10.13 eingesetzt werden. Ein großer Teil der Lohnkosten wird vom Jobcenter erstattet. Einsparungen dadurch werden im Haushalt 2014 sichtbar, aber durch andere Kostensteigerungen wieder aufgefressen. Zur Abgabe der Trägerschaft gibt es keine Entscheidung. Es gab Gespräche auf Top-Ebene zum Thema ohne Ergebnis. Weitergeführt wird die Debatte vermutlich auf der Ebene des Verwaltungsvorstand. Für die Kund/innen wird es keine relevanten Veränderungen geben. Bei allen Veränderungen muss der politische Einfluss auf den Fahrdienstbetrieb sichergestellt bleiben und Verschlechterungen für die Nutzer/innen ausgeschlossen werden.
zu TOP 4.
Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2011/12
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 10601-13)
Frau Vollmer: Alle zwei Jahre soll die Behindertenbeauftragte den Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Dortmund erstellen und da auch Handlungsempfehlungen abgeben. Das ist jetzt der Bericht zu den Jahren 2011 und 2012. Der Oberbürgermeister hat entschieden, dass der Bericht Bestandteil wird der Ratsvorlage „Inklusion in Dortmund“ einschließlich der Stellungnahme, die das Behindertenpolitische Netzwerk dazu gibt. Das bedeutet für das Gremium, dass anders als in den Vorjahren nicht nur der Sozialausschuss und der Rat Bericht und Stellungnahme zur Kenntnis bekommen, sondern alle Bezirksvertretungen und alle Fachausschüsse. Im Bericht selbst geht es auch in Jahren 2011 und 2012 um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir hatten uns in den Klausuren des Behindertenpolitischen Netzwerks umfänglich damit befasst. Wir hatten die Projektgruppen Schule, Kultur und Gesundheit gegründet, die unterschiedlich erfolgreich an den Thematiken gearbeitet haben. Im Bericht gehr es auch um den vom Behindertenpolitischen Netzwerk gewünschten Bericht zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund, der inzwischen vom Rat der Stadt Dortmund am 21.03.13 in Auftrag gegeben worden ist. Es geht im Bericht auch um die Menschen mit anderen Lerngewohnheiten, wo wir uns lange überlegt haben, wie schaffen wir das, Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in die Arbeit des Netzwerks einzubinden und zu dem Ergebnis gekommen sind, zunächst diese Räte-Treffen zu machen. 2012 fand das erste statt, 2013 das zweite, und wir haben jetzt die schöne Situation, dass das Rätetreffen 2014 gemeinsam mit Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen vorbereitet wird. Wir haben da also einen kleinen Fortschritt gemacht. Ein weiterer Punkt, der in dem Bericht einen relativ großen Platz einnimmt, ist das Initiativrecht des Behindertenpolitischen Netzwerks, das hat das Behindertenpolitische Netzwerk ja neu bekommen. Wir haben drei Mal die Initiative ergriffen in diesen zwei Jahren. Das erste Mal zur Treppenanlage am Hansaplatz, da hat der AUSWI kurzerhand gesagt, bitte, Verwaltung, gestalte diese Treppenanlage im Sinne des Behindertenpolitischen Netzwerks um. Die zweite Initiative war die, in die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund – das ist heute ein Tagesordnungspunkt - aufnehmen zu lassen, dass Bodenindikatoren nicht zugestellt werden dürfen, also die Funktionsfähigkeit aufrecht erhalten bleiben muss. Das ist uns damals 2012 abschlägig beschieden worden, und in die jetzt vorliegende Änderung dieser Satzung ist es aufgenommen. Also ein Erfolg für das Behindertenpolitische Netzwerk. Die dritte Initiative war die Anregung an den Rat, kümmert Euch doch Mal um das Thema der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, auch da kann man nur sagen, das ist aufgenommen worden von den Ratsfraktionen, in dem Fall besonders von der SPD-Fraktion. Da hat es dann am 21. März 2013 eine entsprechende Beschlussfassung des Rates gegeben, die wortgleich die Beschlusslage des Behindertenpolitischen Netzwerks aufgenommen hat. Ein weiteres großes Thema ist Standardisierung von Beteiligungsverfahren. Alle, die hier bei Beteiligungsverfahren dabei waren, haben sich an verschiedenen Stellen mehr oder minder geärgert, wie das von statten gegangen ist, weil Unterlagen nicht zur Verfügung standen, weil der Kontakt im Planungsprozess abbrach, weil Rollen nicht klar waren. All das ist in diesem Bericht aufgeführt mit der Empfehlung, lass uns die Beteiligungsverfahren standardisieren und damit qualifizieren. Ziel sollte sein, die Beteiligungsverfahren für alle fruchtbar zu machen. Weitere Themen sind
der Masterplan Migration/Integration mit der Situation von Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderungen,
Frauen und Mädchen mit Behinderungen,
Arbeit, Beschäftigung und Tagestruktur,
das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit hat seine Arbeit für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgestellt,
Westfalenpark,
inklusive Schule,
inklusive Kinder- und Jugendförderung, der dort angekündigte Antrag an den Landesjugendplan ist bewilligt worden und
Mobilität.
Ich habe während des Verfassens dieses Berichts den Eindruck gewonnen, dass das Behindertenpolitische Netzwerk in den zwei Jahren sehr erfolgreich gearbeitet hat.
Herr Herkelmann: Alle haben an diesem Erfolg mitgewirkt, ein Dank an alle ehrenamtlich Aktiven, ein besonderer Dank geht an diejenigen, die die Arbeitsgruppen am Laufen gehalten haben. Die Verwaltung begleitet die Arbeit, aber die Hauptlast bleibt bei der Geschäftsführung bei Frau Vollmer, und dafür will ich ihr hier noch einmal danken. Ich eröffne die Diskussion zur Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Bericht.
Frau Schmidt: Ein Dank an die, die die Stellungnahme vorbereitet haben. Mir ist ein kleiner Punkt aufgefallen, der anders formuliert werden sollte. An einer Stelle wird der Unterstützungsbedarf von ehrenamtlich Aktiven benannt, wenn die erfolgreich mitarbeiten können sollen, ein Beispiel waren Gehörlose, das andere Beispiel waren blinde Menschen. Völlig richtig, aber es sollte deutlich werden, dass diese zwei Gruppen nur Beispiele sind.
Herr Schmidt: Die vorgeschlagene redaktionelle Überarbeitung ist unproblematisch, inhaltlich hat Frau Schmidt völlig Recht. Ich will auf einige Punkte deutlich hinweisen. Die wesentlichen Punkte seit Anfang 2011 sind im Bericht wieder gegeben, möchte aber die Handlungsansätze hervorheben. Dort finden sich viele wichtige Punkte für die Entwicklung eines inklusiven Dortmunds. Ein Dank an Frau Vollmer für die klaren Hinweise an diesen Stellen. Kurzfristig haben wir das Thema „Auf den Weg in ein inklusives Dortmund“ aufgenommen. Ich freue mich sehr, dass unsere Anregung vom Rat aufgenommen worden ist. Ich kann allerdings nicht erkennen, auch nicht im Gespräch mit dem Oberbürgermeister, dass dieser Prozess mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen versehen ist. Es wurde angedeutet, die Funktionen der Behindertenbeauftragten und einer oder eines Inklusionsbeauftragten zusammenzuführen. Das finden wir nicht in Ordnung, und wir sollten uns auch aus folgendem Grund dagegen wehren: Nach meinem Verständnis ist die Rolle einer Behindertenbeauftragten, Position zu beziehen, nämlich Position für behinderte Menschen. Eine Inklusionsbeauftragte oder ein Inklusionsbeauftragter soll einen Prozess moderieren, und da wird es zu schmerzhaften Kompromissen kommen, auch bezüglich unserer Interessen. Und diese beiden Rollen passen nicht zueinander, daran zerbricht ein Mensch letztlich, wenn er auf der einen Seite Interessen formulieren soll und auf der anderen Seite den Prozess moderieren soll. Das passt einfach von der Rolle nicht zusammen. Ich habe das damals im Gespräch mit dem Oberbürgermeister auch ganz deutlich so formuliert und meine Meinung ist nach wie vor dieselbe. Zu den Punkten Planungsverfahren und Bericht zur sozialen Lage sage ich jetzt hier nichts mehr, möchte nur wiederholen, dass das Ergebnis bezüglich der Integrationshelfer/innen bei allem erkennbaren Bemühen unzureichend ist. Wir müssen bei unserer deutlichen Formulierung bleiben. Eltern sind nicht ausreichend beteiligt und wir haben kein Verständnis dafür, dass das Verfahren seit 1 ½ Jahren läuft und immer noch nicht zum Ergebnis gebracht worden ist. Auch wenn wir jetzt eine Konferenz in Aussicht gestellt bekommen haben.
Frau Vollmer: Jetzt als Geschäftsführerin des Behindertenpolitischen Netzwerks. Ich schlage folgende Umformulierung des Texts vor: im Punkt 2 Standard barrierefreie Beteiligungsverfahren im 4. Absatz „Sehbehinderte und Blinde im Ehrenamt benötigten – jetzt als Ergänzung zum Beispiel - …., dann wären diese Gruppen als Beispielgruppen benannt.
Frau Schmidt: Die Argumente von Herrn Schmidt mit der Trennung der Funktionen der Behindertenbeauftragten und der oder des Inklusionsbeauftragten finde ich nachvollziehbar und stehe dahinter. Funktionen zusammen zu legen ist immer auch ein Zeichen von Sparen, und ich denke, die Behindertenbeauftragte ist schon über die Normalarbeitszeit hinaus ausgelastet und da kann nichts mehr dazu kommen. Wenn man unsere Arbeit ernst nimmt, dann sollte das auch in der personellen Ausstattung deutlich werden.
Herr Herkelmann: Der Aktionsplan auf Landesebene spricht ausdrücklich auch davon, dass die beiden Funktionen nicht vermengt werden sollten.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt die Stellungnahme zum Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund und gibt sie im Beratungsverlauf der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ u.a. dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis. Eine Ergänzung ist kursiv gedruckt.
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die umfassende Darstellung über den Stand der Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen für Menschen mit Behinderung. Uneingeschränkt teilen wir die Positionen in den im Bericht aufgeführten Handlungsansätzen und meinen, dass dort die Perspektiven für ein inklusives Dortmund mutig und engagiert aufgezeigt werden.
Hier die Stellungnahmen zu folgenden einzelnen Themen:
1. Personelle und finanzielle Ressourcen für einen Masterplan "Auf den Weg in ein inklusives Dortmund"
2. Standard "barrierefreie Beteiligungsverfahren"
3. Bericht zur Lebenslage behinderter Menschen
4. Beteiligung von Eltern und VertreterInnen der Behindertenorganisationen beim Prozess der inklusiven Schule sowie Neuorganisation des Verfahrens und des Einsatzes von IntegrationshelferInnen
1. Personelle und finanzielle Ressourcen für einen Masterplan "Auf dem Weg in ein inklusives Dortmund"
Wir freuen uns, dass unsere Anregung, einen Plan "Auf dem Weg in ein inklusives Dortmund" von den Parteien im Rat aufgegriffen worden ist. Wir erwarten, dass ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Erarbeitung eines Masterplans bzw. zur Umsetzung bereitgestellt werden. Die Aufgaben einer Behindertenbeauftragten und eines/einer Inklusionsbeauftragten in einer Hand zu bündeln bedeutet nach unserer Auffassung einen nicht aufzulösenden Zielkonflikt. Wir haben Sorge, dass dieser Konflikt die Handlungsfähigkeit des Behindertenpolitischen Netzwerks schwächt.
Die Aufgaben des oder der Behindertenbeauftragten setzen Parteilichkeit voraus, ein oder eine Inklusionsbeauftragte/r soll einen Prozess koordinieren unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und beinhaltet, schmerzhafte Kompromisse zu moderieren.
2. Standard "barrierefreie Beteiligungsverfahren"
Die Verwirklichung der Barrierefreiheit für Menschen mit Handicaps ist ein großes Anliegen des Behindertenpolitischen Netzwerks und kostet uns ehrenamtlich Aktiven viel Zeit und Kraft. Ärgerlich ist, dass das BPN nicht immer rechtzeitig in die Überlegungen zur Planung einbezogen, es nicht automatisch über Veränderungen auf dem Laufenden gehalten wird und wir in vielen Fällen nachhalten müssen, ob und was in unserem Sinne passiert ist.
Wir erwarten, dass die Beteiligungsverfahren anders strukturiert und somit optimiert werden. Sie müssen transparent und verständlich gestaltet sein.
In alle Planungsprozesse sollten das Behindertenpolitische Netzwerk und die Behindertenbeauftragte gleichermaßen eingebunden werden. Wünschenswert wäre, wenn PlanerInnen und ArchitektInnen die Beteiligung als Bringschuld sehen würden. Es ist eine unnütze Belastung der EhrenamtlerInnen, den Planungsstand nachzufragen und nachzuhalten bzw. kurzfristig reagieren zu müssen. In den Projekten, in denen die Beteiligungsverfahren optimal verliefen, waren sich PlanerInnen und EhrenamtlerInnen im Nachhinein einig, dass eine solche Kooperation effektiv ist und somit Zeit und Geld spart.
Barrierefreiheit beginnt bereits in der Planungsphase. Von daher wünschen wir uns, dass bereits die Beteiligungsverfahren barrierefrei gestaltet werden. Sehbehinderte und blinde EhrenamtlerInnen zum Beispiel benötigen eine gute Bildbeschreibung von Bebauungsplänen und/oder taktile Skizzen sowie geschulte Assistenz bei Begehungen, gehörlose EhrenamtlerInnen bei allen Gesprächen und Ortsterminen Kommunikationshilfen. Hierfür sind ausreichend finanzielle Mittel einzuplanen. Die Kosten für die Barrierefreiheit sind wie alle anderen Kosten von Anfang an bei der Planung eines Gebäudes miteinzuplanen.
Die Behindertenselbsthilfe hat sich jahrzehntelang in den entsprechenden DIN-Normenausschüssen für ihre Interessen eingesetzt; dies muss nun vor Ort konsequent umgesetzt werden.
Bei der Beantragung und Bewilligung von Bauanfragen bzw. Bauanträgen erwarten wir von den zuständigen Ämtern, dass diese nach dem aktuellen Stand der Technik nach § 55 Landesbauordnung bearbeitet bzw. bewilligt werden, auch wenn dies ggf. mit Konflikten mit den AntragstellerInnen verbunden ist oder die Stadt Dortmund selber als Bauherr beteiligt ist.
3. Bericht zur Lebenslage behinderter Menschen in Dortmund
"Das Fehlen einer soliden Datenbasis zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen ist als dringender Handlungsbedarf sowohl in der Wissenschaft als auch von der Bundesregierung und beim Land NRW erkannt." Diese Feststellung im Bericht unterstreichen wir ausdrücklich.
Die Notwendigkeit der Erstellung eines Berichtes zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderung in Dortmund scheint zwischenzeitlich in Politik und Verwaltung angekommen zu sein.
Der beschlossene Bericht zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund sollte die gesamte Stadt betrachten und regelmäßig wiederholt werden, um Entwicklungen wahrnehmen und bewerten zu können. In allen städtischen Untersuchungen zur Wohnbevölkerung sollten zudem mit entsprechenden Filterfragen die Belange von Menschen mit Behinderungen erfragt werden.
Für eine derartige quantitative und qualitative Datenerhebung mit Beteiligung der Betroffenen müssen ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sonst bleibt es Stückwerk.
4. Beteiligung von Eltern und VertreterInnen der Behindertenorganisationen beim Prozess der inklusiven Schule sowie Neuorganisation des Verfahrens und des Einsatzes von IntegrationshelferInnen
Diverse Arbeitsgruppen wie die Entwicklungswerkstatt Inklusion des Fachbereichs Schule, der Lenkungskreis der Bildungsregion usw. setzen sich mit dem Prozess auseinander. Wir erwarten, dass bereits zu Beginn der Prozess- und Konzeptionsentwicklung Eltern und VertreterInnen von Behindertenorganisationen auf Augenhöhe einbezogen werden. Dies können wir bisher nicht erkennen. Obwohl Eltern wesentlich zum erfolgreichen Besuch ihrer Kinder in der Schule beitragen, fühlen sie sich außen vor.
Kein Verständnis haben wir dafür, dass das Verfahren zur Beantragung von IntegrationshelferInnen aus Sicht der Eltern immer noch nicht neu organisiert ist. Es gibt weiterhin keine zentrale Stelle zur Bearbeitung. Es gibt weiterhin keine zentrale Stelle - eine Rufnummer - zur Beantragung. Das Behindertenpolitische Netzwerk lud Eltern und Ratsfraktionen am 25.1.2012 !!! zum Erfahrungsaustausch ein, Rat und Fachausschüsse beauftragten daraufhin die Verwaltung ein neues Konzept zu erarbeiten. Gerade die Eltern, die sich während und nach der Veranstaltung am 25.1.2012 !!! engagierten, fühlen sich zu Recht allein gelassen. Für sie hat sich nichts positiv verändert.
5. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
zu TOP 5.1
BTZ und Rollstuhlfahrer/innen; hier: Bericht über die Ergebnisse der Gespräche nach der Anregung aus der letzten Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Auf Bitten von Herrn Herkelmann berichtete Herr Schmidt, dass das BTZ keine Reaktion auf seine wiederholten Nachfragen zeigte. Er wies darauf hin, dass man einen anderen Weg einschlagen muss um Antworten zu bekommen. Sein Vorschlag ist die Arbeitsverwaltung mit einzubeziehen.
zu TOP 5.2
Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 10.04.2013
(Drucksache Nr.: 08573-12)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Vorgang zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Inklusives Dortmund - Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 21. März 2013
Vollmer: Jetzt bin ich Verwaltung. Herr Dückering hatte darum gebeten, dass regelmäßig hier jemand das Behindertenpolitische Netzwerk informiert, wie das Thema Inklusion weiter bearbeitet wird. Wir haben als Verwaltung auf Initiative des Netzwerks und der SPD den Arbeitsauftrag bekommen, den Inklusionsprozess in Dortmund voranzubringen. Es soll für die Ratssitzung am 12.12.13 eine Vorlage geben, in der eine Bestandsaufnahme zum bisherigen Handeln zur inklusiven Weiterentwicklung in Dortmund vorgenommen wird. In dieser Vorlage wird der Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Dortmund dabei sein und die Stellungnahme, die hier eben verabschiedet wurde. Die Vorlage hat mehrere Teile: Im Sachstand geht es um die im letzten Jahr verabredete Leitidee von Inklusion im Ratschlag mit Aktiven aus den Verbänden, den Behindertenselbstorganisationen, dann gibt es eine Auflistung von Inklusionsprojekten in der Stadt, die nicht abschließend ist, wir haben bei 29 Schluss gemacht. Danach wurden die unterschiedlichen Inklusions-Qualitäten dieser Projekte beleuchtet. Der dritte Punkt im Sachstand ist die Betrachtung des Themas „Inklusive Strukturen“. Projekte und Maßnahmen sind immer das eine, nachhaltiger sind strukturelle Änderungen. Es geht um Beteiligungsverfahren, aber auch darum, in der städtischen Mitarbeiter/innenschaft das Thema Inklusion zu verankern. Dann hat die Verwaltung aufgeführt, was seit 2010 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gelaufen ist. Das ist nicht vollständig, wir haben nur einzelne Fachbereiche angefragt, sonst wäre das zu viel geworden. Abgefragt haben wir dann noch, was plant Ihr dazu in den nächsten Jahren, da gibt es dann eine Darstellung von Planungen, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgen. In einem weiteren Kapitel geht es dann um das Thema Konnexität, das ist ja bei Schule mit dem 9. SchräG ein großes Thema und das ist nicht nur bei Schule der Fall. Es geht auch möglicherweise in der Bauordnung um Konnexitätsrelevant. Weitere Bestandteil ist das Thema „Inklusion im Sozialraum“, was läuft dazu in Westerfilde, ein weitere Bestandteil sind Vorschläge zu Eckpunkten für den Bericht zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen und es gibt einen kleinen interkommunalen Vergleich, der sich auf NRW-Kommunen bezieht auf dem Hintergrund, das hier die landesgesetzlichen Regelungen gleich sind. Schwerpunkt sind die Städte in der Ruhrschiene.
Die erste Beratung der Vorlage wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 05.11. stattfinden, wäre im Behindertenpolitischen Netzwerk am 03.12.13 und am 12.12.13 im Rat. Die Planung sieht dann vor, dass die Vorlage dann in die Beratung mit der Zivilgesellschaft geht, das heißt, ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durchgeführt wird mit dem Ziel, auf Basis der Informationen und der Diskussionen einen Dortmunder Inklusionsplan 2014 - 2020 aufzulegen. Das soll dann vom neuen Rat beschlossen werden, weil es auch die neue Ratsperiode betrifft.
Es sind Mittel eingesellt worden im Verwaltungs-Haushaltsplan 2014 für den Beicht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Wenn wir diesen Mittelabfluss nach Verabschiedung des Haushalts 2014 durch den Rat so realisieren wollen, dann müssten wir mit den Vorarbeiten für den Bericht bald anfangen. Es wäre gut, eine Begleitgruppe für die Erstellung dieses Berichts zu haben, und aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk zwei oder drei Personen zu haben, die die Berichterstellung begleiten. Was sind denn die Fragen, die wir den beauftragten Wissenschaftler/innen mitgeben wollen? Was wollen wir denn erfahren? Wie wollen wir die Menschen mit Behinderungen definieren? Wie soll die Befragung vonstatten gehen? Soll es gesamtstädtisch sein oder nur in einzelnen Sozialräumen? Es gibt viele Fragen, wo es wichtig ist, dass aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk mitgewirkt wird. Eine ähnliche Anfrage geht an die AG der Wohlfahrtsverbände, an die Kostenträger und auch an die daran interessierten Ratsmitglieder. Wir möchten schon in diesem Jahr den Austausch beginnen, wie wollen wird den Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen angehen. Meine Bitte hier: Wer interessiert ist, soll sich melden. Dann kann das Behindertenpolitische Netzwerk heute schon eine Benennung vornehmen.
Es ist etwas Geld für den Bericht und das Beteiligungsverfahren bezüglich des Inklusionsplans eingestellt. So steht es im Hauhaltsplanentwurf, der natürlich noch vom Rat verabschiedet werden muss.
Herkelmann: Wir sind aufgefordert, drei Personen für die Begleitgruppe des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen zu benennen. Ich schlage Richard Schmidt vor.
Frau Schmidt: Ich werde nicht erneut fürs Netzwerk kandidieren, kann ich trotzdem an der Begleitgruppe teilnehmen.
Vollmer: Das Behindertenpolitische Netzwerk wird mit der neuen Ratsperiode neu zusammengesetzt. Die Begleitgruppe kann dann in dem Zusammenhang vom neuen Netzwerk bestätigt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann andere Personen zur Begleitung benannt werden.
Frau Grollmann: Ich schlage Christiane Rischer vor.
Frau Schmidt: Ich schlage mich selbst vor.
Herkelmann: Drei Personen sind vorgeschlagen. Frau Rischer, stehen Sie zur Verfügung? Damit gibt es folgende Interessent/innen. Frau Rischer, Frau Schmidt und Herrn Schmidt.
Mit zwei Enthaltungen werden die drei Kandidat/innen für die Begleitgruppe benannt.
zu TOP 5.4
Bericht zum Prozess "Inklusive Schulentwicklung in Dortmund"
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 09359-13-E1)
Herr Herkelmann erklärt dass weitere Vorgehen mit dem Bericht zum Prozess „Inklusive Schulentwicklung Dortmund“. Nach einer Abstimmung wurde es zur Kenntnis genommen, dass Frau Bohnekamp den Bericht zugestellt bekommt um eine Stellungsnahme zu geben.
zu TOP 5.5
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen - Bericht aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 19.06.13
Frau Rischer hat auf bitten von Herrn Herkelmann berichtet, dass der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie gerne das BPN in Thema Neugestaltung der Kinderspielplätze einbeziehen möchte. Der Ausschuss regt dazu an neue Methoden zu entwickeln, wie man bei der Planung oder den Bau eines Spielplatzes behinderte Kinder und Jugendliche erreicht und beteiligen kann. Außerdem sieht der Ausschuss vor, dass auch auf der stadtplanischen Seite geguckt wird, welche Möglichkeiten es gibt Spielplätze barrierefrei und nutzbar für behinderte Kinder zu machen.
Frau Vollmer schlägt vor, dass man dieses Thema in den Arbeitskreis Nutzbarkeit und Teilhabe gibt und dieser AK sich intensiv damit beschäftigt.
Nach der Abstimmung wurde Einstimmig beschlossen, dass das Thema Kinder- und Jugendspielplätze mit Beteiligung der behinderten Kinder und Jugendliche in den Arbeitskreis Nutzbarkeit und Teilhabe gegeben wird.
zu TOP 5.6
Bericht aus der AG Sport und Menschen mit Behinderungen; hier: Weiterentwicklung der inklusiven Sportlandschaft in Dortmund
Herr Vaupel vertritt die Sprecherin Frau Opitz der AG Sport und berichtet über den Pakt inklusiven Sport in Dortmund 2014/2020 der am 30. Januar 2014 abgeschlossen wird. Dieser Pakt unterzeichnen die Verantwortlichen der Bereiche Schulsport, Individualsport und Vereinssport mit der AG Sport. Herr Vaupel, Frau Vollmer und Herrn Dürks von SSB und die interessierten der AG Sport haben schon die Ziele und den Weg dahin erarbeitet damit es am 01. Oktober vor zu stellen um dann weiter daran zu arbeiten. Da sollen dann Verbindliche Thesen erarbeitet werden die dann am 30. Januar 2014 letztendlich unterzeichnet werden. Seine Bitte an das BPN die Einladungen an die Verantwortlichen zu schicken.
Außerdem berichtet Herr Vaupel, dass die AG Sport frühzeitig bei den neu- oder umbauten von Sporthallen eingebunden werden möchte. In der letzten Zeit trat das Problem auf wenn Änderungswünsche aufkamen, dass es dann zu spät war um die Änderungswünsche umzusetzen.
Nach der Abstimmung wird Einstimmig beschlossen, dass das BPN der AG Sport bei der Verschickung der Einladungen unterstützt.
Nach der Abstimmung wird Einstimmig beschlossen, dass das BPN der AG Sport bei der Verschickung der Einladungen unterstützt.
6. Vorlagen
zu TOP 6.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)
Beschluss
Die politischen Gremien nehmen den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing
e.V. für das Jahr 2012 zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09526-13)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass die Beschlusslage des Rates zum Standard barrierefrei Plus in den dargestellten Planungen fehlt. Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) und 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
zu TOP 6.3
Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09629-13)
Auf Nachfrage von Herrn Drolshagen stellen die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks fest, dass sich niemand mit der Vorlage beschäftigt hat. Daraufhin bittet Herr Drolshagen darum, von einer Empfehlung dieser Vorlage mangels Kenntnis des Inhalts abzusehen und die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk spricht bei einer Enthaltung von Frau Weyer keine Empfehlung aus.
zu TOP 6.4
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.05.2013
(Drucksache Nr.: 09186-13)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring (Auswertungsjahr 2011) zur Kenntnis.
zu TOP 6.5
Stadterneuerungsprogramm 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09875-13)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:
1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und
beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungs-
programm (STEP) 2014 zu beantragen.
2. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2013 zur Kenntnis.
3. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2012 zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark - Baulos 15 - Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10059-13)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch die VRR AöR, die Herstellung der Barrierefreiheit an der Stadtbahnhaltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.483.760 €.
zu TOP 6.7
Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10449-13)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet um folgende Ergänzungen (kursiv) des Entwurfs der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund:
§ 7 (1) e) auf den vorhandenen Blindenleitsystemen (Leitlinien aus Rillen-/Noppensteinen) jegliche Gegenstände wie z.B. Papierkörbe, Bestuhlungen, Fahrzeuge etc. abzustellen bzw. jegliche Gegenstände näher als 1,20 m von beiden Seiten an diese Leitlinien heranzustellen,
§ 20 (1) 16. entgegen § 7 Abs.1 Buchst. e) auf den vorhandenen Blindenleitsystemen Gegenstände abstellt oder diese näher als 1,20 m von beiden Seiten an diese Leitlinien heranstellt,
Mit diesen Ergänzungen nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der beabsichtigten Neufassung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund" sowie den Ergebnissen des bisherigen Beteiligungs- verfahrens.
Die Beschlussvorlage zur Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wird dem Rat der Stadt Dortmund im IV. Quartal 2013 zur Entscheidung vorgelegt.
zu TOP 6.8
Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
7. Verschiedenes
zu TOP 7.1
Sitzungstermine 2014
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 10443-13)
zu TOP 7.2
Inklusives Dortmund: Wir machen Kommunalpolitik - aber wie?
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 10569-13)
Der Vorsitzende weißt auf die Klausurveranstaltung im Rahmen des Seminars „Inklusives Dortmund: Wir machen Kommunalpolitik – aber wie?“ am 16.11.13 hin und bittet um rege Teilnahme.
8. Mitteilungen des Vorsitzenden