N i e d e r s c h r i f t

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.11.2003, Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:55 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:


Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Claudia Middendorf (CDU) i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Brigitte Steins (SPD) i.V. für Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)
sB Norbert Schilff (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (B’90/Die Grünen)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
F. W. Herkelmann (Sozialverband Deutschland)
Frank Ortmann (DRK)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Esther Schmidt (AK „Der behinderte Mensch)

4. Verwaltung:
StR Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Joachim Beyer
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Peter Freund
Michael Karmann
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Hans-Otto Sommerer
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Gerd Ufer

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.11.2003, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.09.2003

2. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

2.1 Barrierefreier Zugang zu Wahlen
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.2 Förderung der vollzeitschulischen Ausbildung in der Altenpflege
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04969-03)

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05124-03)

3.2 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Projektstruktur des Beteiligungsverfahrens
Beschluss (Drucksache Nr.: 05096-03)

3.3 Behindertenfahrdienst (BfD)
Beschluss (Drucksache Nr.: 05111-03)

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Zentrale Unterbringung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 04804-03)

4.2 Netzwerk Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung (NAG) -Teilprojekt der Dortmunder Dienste GmbH für langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger mit Alkoholproblemen -
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05075-03)

5. Angelegenheiten des Sozialamtes

5.1 Umsetzung Hartz III und IV in Dortmund
Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.09.2003
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 05117-03)

5.2 Sprachförderung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04877-03)

5.3 Übernachtungsstelle Unionstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04983-03)
Anlagen

- Terminplan 2004
- Schreiben des Herrn StR Sierau zu Mobilfunkantennen und ihren Einrichtungen
- Schreiben des Aktionskreises "Der behinderte Mensch" zum Stadtteiltest in Mengede

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Unger (B’90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.09.2003

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 34. Sitzung am 16.09.2003.


zu TOP 2.1
Barrierefreier Zugang zu Wahlen - mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05245-03)

Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) stellt in einem Folienvortrag den barrierefreien Zugang zu Wahlen dar. Die Folien sind als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) hat Informationen, dass es technisch möglich sein soll, Wahlautomaten mit einem Kopfhörer auszustatten, der es auch Blinden ermöglichen würde, durch Ansage wählen zu können. Dann wären Schablonen im Zusammenhang mit Wahlautomaten nicht notwendig und die Probleme mit der Kommunalwahl gelöst.

Herr Herkelmann (SoVD) findet es beschämend, dass es immer erst irgendwelcher Gesetze bedarf, damit man entsprechend tätig wird. Dann interessiert ihn, ob das Wahlamt barrierefrei ist, denn dann könnte hier ein zentrales Wahllokal zur Stimmabgabe eingerichtet werden.

Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) bedauert, dass es keine technischen Möglichkeiten zum Einsatz von Kopfhörern gibt. Es gibt auch kein zentrales Wahllokal, lediglich ein Briefwahllokal, in dem man Briefwahl beantragen kann, aber die Räumlichkeiten des Amtes für Statistik und Wahlen sind für Rollstuhlfahrer nicht geeignet.

Auf die Frage von Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“), wie die Verwaltung gedenkt, das Problem für die Kommunalwahl zu lösen, verweist Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) auf das Wahlrecht; danach besteht die Möglichkeit, sich mit dem Wahlvorstand ins Benehmen zu setzen, dieser ist gesetzlich zur Hilfe verpflichtet. Eine andere Möglichkeit sieht er angesichts der Problematik der Vielfalt der verschiedenen Stimmzettel bei der Kommunalwahl nicht.

Herr Schneider (CDU-Fraktion) fragt nach der Handhabung in Altenheimen, worauf Herr Sommerer (Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen) darauf hinweist, dass bereits bei der letzten Bundestagswahl in sämtlichen Wahllokalen Wahlgeräte eingesetzt waren, auch in Altenheimen. Nach einem Beschluss des Hauptausschusses werden in Dortmund grundsätzlich bei jeder Wahl nur noch elektronische Stimmzählgeräte eingesetzt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält es angesichts der Tatsache, dass 2004 zwei Wahlen stattfinden, für notwendig, für die Verbreitung der entsprechenden Informationen zu sorgen. Dann dankt sie für den ausführlichen Bericht.


zu TOP 2.2
Förderung der vollzeitschulischen Ausbildung in der Altenpflege
(Drucksache Nr.: 04969-03)

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) begrüßt die dargestellte Vorgehensweise und nimmt die Vorlage daher sehr gern zur Kenntnis. Er möchte allerdings wissen, ob durch die Aussage, dass es aufgrund einer Umverteilung von Landesmitteln zu dieser Situation gekommen ist, versucht wurde, in sprachlich angenehmerer Art und Weise eine Einsparung zu definieren, oder ob es sich in der Tat um eine Umverteilung zwischen mehreren Töpfen handelt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass in der landesweiten Verteilung in der Tat Verschiebungen zugunsten des rheinländischen Förderbereichs vorgenommen worden sind. Insgesamt sind die Zahlen konstant, aber die interne Verteilung zwischen den Maßnahmeträgern ist, aus welchen Gründen auch immer, zu Lasten Westfalen-Lippes gegangen. In Abstimmung mit den Trägern hat man sich entschlossen, das über den Kommunalen Arbeitsmarktfonds auszugleichen, weil nicht nur die dringende Notwendigkeit besteht, die Seminare zu erhalten, sondern weil bei einem Fehlbestand von 500 stationären Plätzen in den nächsten Jahren auch weiteres Fachpersonal gebraucht wird.

Auch Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält es für ausgesprochen notwendig, in den nächsten Jahren weitere Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, zumal der Mangel in diesem Arbeitsmarktsegment eigentlich schon seit Jahren absehbar ist.
Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) möchte die Gelegenheit nutzen, sich dafür zu bedanken, dass es durch unkonventionelle und zügige Zusammenarbeit gelungen ist, 27 Ausbildungsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen, die dann auch in den ersten Arbeitsmarkt einmünden können.

Der Ausschuss für Soziales Familie und Gesundheit nimmt damit den Bericht zur "Förderung der vollzeitschulischen Ausbildung in der Altenpflege" zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
(Drucksache Nr.: 05124-03)
(Drucksache Nr.: 05124-03-ATC)
(Drucksache Nr.: 05124-03-GM)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) betont, dass die vorgelegte Auflistung eine Stichtagsdarstellung dessen ist, was die Landesregierung ins Verfahren eingebracht hat. Nun sind die Regierungsvorschläge in den Landtagsausschüssen angekommen und werden dort beraten, wobei jetzt schon sicher ist, dass das noch Veränderungen mit sich bringen wird. Es werden Wochen ins Land gehen, bis endgültige Klarheit herrscht, aber die Dimension ist mit der Vorlage deutlich geworden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlicht, dass sich Politik neuen Debatten um die Frage stellen muss, wie es zukünftig weiter gehen kann, und wie man angesichts der Kürzungen im Sozialbereich mit den neuen finanziellen Verhältnissen umgeht. Da die kommunalen Kassen leer sind, geht sie davon aus, dass diese Diskussion ab Januar 2004, vielleicht auch später im Jahr 2004, geführt werden muss, wenn der Landeshaushalt verabschiedet sein wird.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) dankt der Verwaltung für den groben Ausblick auf das, was auf die Stadt zukommen könnte. Auch wenn sich der Kommunalwahlkampf nähert, sollte man sich die Diskussion über die Frage sparen, wer sich systematisch seiner sozialen Verpflichtung entledigt, sondern ganz konkret mit der Frage umgehen, welche kommunale Handlungsweise daraus resultiert. Zwei Fragestellungen sind im Antrag seiner Fraktion skizziert, wobei er bittet, die Terminologie Pflichtaufgabe dergestalt zu definieren, ob es sich um originäre Pflichtaufgaben handelt oder solche, die es werden könnten. Es werden ja Aufgaben an die Verbandslandschaft vergeben, die die Verwaltung im Zweifel selbst wahrnehmen müsste, und es gibt in aller Regel eine dreigliedrige Förderung mit einem originären Eigenanteil, einem kommunalen Anteil und dem Landesanteil, wobei die letzten beiden sehr stark von einander abhängig sind. Wenn das Land sich schon aus Aufgaben zurückzieht, dann erwartet er, dass auch die Richtlinien nach unten korrigiert werden, von daher begrüßt er den entsprechenden Bereich des Antrags der SPD und der Grünen. Ergänzend stellt er die Frage, ob die Wahrnehmung einer Aufgabe, die sowieso schon personell dünn besetzt ist, bei abgesenkten Richtlinien überhaupt noch sinnvoll erscheint. Da dies erst im Verlauf der Dinge beantwortet werden kann, soll der Antrag seiner Fraktion heute als eingebracht gelten. Bezogen auf den Antrag von SPD und Grünen sollte der vierte Punkt dann in logischer Konsequenz auch nicht zur Abstimmung stehen. Im Übrigen wird sich die CDU der Abstimmung enthalten, weil sie das Begehren für aussichtslos hält. SPD und Grüne sollten lieber auf der Parteischiene dafür sorgen, dass ihre Parteifreunde im Land und im Bund sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnet, dass NRW mit einer rot-grünen Koalitionsregierung genau das tut, was in anderen Ländern mit CDU- und sonstigen Koalitionsregierungen auch getan werden muss, nämlich die Finanzmisere in den Griff zu bekommen. Wichtig ist ihr, in Gespräche mit der Landesregierung einzutreten, um im Austausch miteinander zu versuchen, Wege zu finden, ob es nicht doch durch Kooperationsmöglichkeiten, Synergieeffekte usw. möglich ist, das eine oder andere Angebot in einer bestimmten Qualität zu erhalten. Die Verwaltungsvorlage steht natürlich ein wenig neben dem, was die Trägerlandschaft tatsächlich schon weiß, denn es gibt eindeutige Listen, die von bestimmten Handlungsfeldern sprechen, die ganz wegfallen sollen. Ihr Anliegen ist es daher, von einem vorgeschriebenen Personalschlüssel bei Beratungsstellen wegzukommen, damit das Angebot weiter vorgehalten werden kann und nicht auf einen Schlag wegfällt. Daher hat der Antrag auch Resolutionscharakter, weil es extrem wichtig ist, fraktionsübergreifend deutlich zu machen, was von der Landesregierung erwartet wird. Weitere Streichungen sind indiskutabel, sowohl zukünftig als auch perspektivisch, von daher ist zu überlegen, wie man das Ganze anders organisieren kann. Es wäre sinnvoll, wenn für bestimmte kommunale Aufgaben Budgets mit einer größeren Flexibilität zur Verfügung ständen. Und wenn denn gekürzt werden soll, dann muss es Übergangsfristen geben, damit freie Träger die Möglichkeit haben, mit den Kürzungsvorstellungen flexibler umgehen zu können. Man muss außerdem davon wegkommen, den Trägern im Grunde zu signalisieren, dass sie Angebote kostenlos vorhalten sollen.

Wegen andauernder Zwischenrufe von Herrn Schneider (CDU-Fraktion) und Herrn Weber (CDU-Fraktion), die Rednerin möge sich kurz fassen, ruft Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) an dieser Stelle beide Herren zur Ordnung und bittet eindringlich, die Rednerin aussprechen zu lassen. Sie geht davon aus, dass man in der Lage sein muss, jemandem neun Minuten zuzuhören, ohne zu stören. Anträge zur Geschäftsordnung können gestellt werden, sobald der Beitrag beendet ist.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) fährt fort, dass es notwendig ist, dass Träger Honorare für ihre Beratungsleistungen nehmen können. Schließlich wird ihrer Meinung nach durch den Resolutionscharakter des Antrages möglich, dass sich das Land mit dem befasst, was der Sozialausschuss der Stadt Dortmund in seiner Mehrheit einfordert, gleichwohl will sie natürlich auch das Gespräch mit den entsprechenden Stellen auf Landesebene suchen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) äußert sich abschließend zum CDU-Antrag und begrüßt, dass dieser zunächst nur eingebracht wird, Punkt vier des gemeinsamen Antrages entspricht dem in etwa und gilt daher ebenfalls als eingebracht.

Herr Giese (SPD-Fraktion) pflichtet den vorliegenden Anträgen und der Vorlage bei und betont die Wichtigkeit, dass der Ausschuss gemeinsam in Richtung Land vorgeht, damit die Kommune Spielräume bekommt, mit den wenigen noch vorhandenen Mitteln so effektiv umzugehen, dass das soziale Netz bestehen bleibt und nicht zusammenbrechen muss.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist dankbar, dass eine Auflistung der Sparvorhaben des Landes NRW vorliegt, weil dies auf traurige Art und Weise deutlich macht, wie sich die soziale Landschaft verändern wird. Es sind zwar fiktive Zahlen, aber bald beginnt das neue Haushaltsjahr, und die Träger haben sieben Wochen davor keine Klarheit, wie es weitergeht. Um das zu verdeutlichen, zitiert sie aus einem ihrer Meinung arbeitsrechtlich lachhaften Schreiben des Landes an die Träger von Erziehungsberatungsstellen: „Ich bitte unmittelbar und in eigener Verantwortung die Konsequenzen zu prüfen und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Sollten Sie Kündigungsfristen verstreichen lassen, so liegt die Verantwortung für die Weiterzahlung von Arbeitsentgelten bei Ihnen.“ Kein Arbeitsgericht würde einer Kündigung zustimmen, wenn nicht ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt. Unter dem Gesichtspunkt eines verantwortlichen Umgangs mit Personal ist dieses Ansinnen daher ein Unding und einfach skandalös. Sie ist im Übrigen sehr gespannt, ob das Land NRW mit seinen Mitarbeitern ähnlich umgehen wird, wie es den Trägern vorgeschlagen wurde. Für viele Einrichtungen bedeutet das Herunterfahren der Förderung das finanzielle Aus, weil sie die Differenz im Prinzip nicht ausgleichen können. Und wenn es keine Richtlinienveränderung gibt, so wie in dem Antrag dargestellt, werden die Träger vieler Dienste nicht mehr in der Lage sein, in der gewohnten Form weiterzumachen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) ist erfreut darüber, was von den drei Fraktionen hier eingebracht wurde, zumal es ihm verdeutlicht, dass ihnen das Problem nicht egal ist. Aber alles wird nicht helfen, wenn es nicht tatsächlich gelingt, qualifizierte Veränderungen einzuführen. Die derzeitige Fördersystematik orientiert sich nicht an den Bedarfen oder der Frage der Notwendigkeit bestimmter sozialer Aufgaben, sondern an der Frage, welches Lobbyistensystem in der Lage ist, sich auf der inhaltlichen Ebene durchzusetzen, was an vielen Stellen auch ohne Beteiligung der kommunalen Akteure stattfindet. Das führt zu dem unglaublich schiefen Bild, das zurzeit vorherrscht und weswegen die im Sozialausschuss vorgelegten Zahlen praktisch mit dem Tag des Erscheinens schon Makulatur sind. Es gibt Arbeitsbereiche, die fördertechnisch auf Null gestellt sind, und andere, die, obwohl hier noch dokumentiert, überhaupt keine Einsparungen hinnehmen müssen, weil sich diverse Gruppierungen auf Landesebene möglicherweise aus sehr individuellen persönlichen Interessen durchgesetzt haben. Wenn man wirklich will, dass solche Einflüsse in Zukunft ausgeschlossen werden, dann muss das klar formuliert und eingefordert werden, ansonsten wird das System spätestens im Jahr 2005 zusammenbrechen.

Frau Schobert (Der Paritätische) nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass heute alle drei Fraktionen ein Stück weit bezweifeln, ob die Notwendigkeit der Sparmaßnahmen tatsächlich in allen sozialen Bereichen gegeben ist. Sie sieht es als positives Zeichen, dass auch aus politischer Sicht noch einmal betont wird, wie notwendig soziale Hilfesysteme in einer Kommune sind. Sie warnt davor, die Augen vor den Konsequenzen zu verschließen, denn wenn im Sozialbereich in diesen Dimensionen gekürzt wird, bedeutet das, dass Quantität und Qualität in Dortmund sinken werden. Sie fände es im Übrigen sehr schön, wenn nicht nur der Sozialbereich, sondern auch der Kinder- und Jugendhilfebereich so betrachtet würde.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss mit derselben Thematik beschäftigt. Die Formulierung ist so neutral gewählt worden, weil durchaus klar war, dass es um beide Bereiche geht.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) erinnert SPD und Grüne daran, dass sie auf allen Ebenen die Verantwortung tragen, und daher auch im eigenen Lager für Veränderungen kämpfen müssen. Grundsätzlich stellt sich für ihn die Frage, ob es in diesem Gemeinwesen mit der Verteilung von Finanzmitteln zur Erbringung von Aufgaben überhaupt noch richtig bestellt ist. Das föderale System ist ein rein deutsches Phänomen, und bezogen auf die soziale Förderlandschaft wünscht auch er, als kommunalpolitisch Verantwortlicher nicht mehr von Fördergeldern Dritter abhängig zu sein, weil damit auch immer Ideologien verkauft werden. Von daher müssten die Kommunen finanziell so gestellt werden, dass sie von solchen Diskussionen völlig unabhängig sind, dann wird Kommunalpolitik auch begreifbarer und ein großes Stück ehrlicher.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Giese (SPD-Fraktion) unterstreichen noch einmal, dass der gemeinsame Antrag ein erster notwendiger Schritt ist, zumal die Stichworte Budgetierung und Handlungsfreiheit für Kommunen zentrale Forderungen dieses Papiers sind.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt das Ende der Redeliste fest. Es ist deutlich geworden, welche Intentionen der rot-grüne Antrag hat, auch das Verfahren ist von den Beteiligten beschrieben worden: der CDU Antrag soll als eingebracht gelten, genau wie Punkt vier des rot-grünen Antrags.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) schlägt eine Veränderung des Antrags unter Nummer zwei vor: die Landesregierung soll kommunale Handlungsspielräume eröffnen, indem sie Budgets für soziale Aufgaben zur Verfügung stellt. Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt Zustimmung zu diesem Veränderungsvorschlag fest.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Darstellung zu den Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005 zur Kenntnis.

Folgender, während der Sitzung verteilte Antrag der CDU-Fraktion gilt als eingebracht und wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen:
„Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit der Vornahme einer Bewertung über die Auswirkungen auf die Leistungserbringung hinsichtlich gekürzter Landesfördermittel sowohl für das Sozial- und Gesundheitsamt, als auch für die jeweiligen Träger.

Dabei sind Aussagen zu treffen, ob Teile der betroffenen Maßnahmen

- bereits heute bestehende Pflichtaufgaben der Kommune sind,

oder

- künftige Aufgaben der Kommune werden könnten, bzw. von hervorragender Bedeutung sind.
Des weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, in Gespräche mit den Trägern und Wohlfahrtsverbänden mit dem Ziel einzutreten, Mehrfachangebote oder ähnlich strukturierte Aufgabenfelder zu definieren.“

Punkt 4 des während der Sitzung verteilten gemeinsamen Antrags der Fraktion B’90/Die Grünen und der SPD-Fraktion gilt als eingebracht und wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen:
„ 4. Der Sozialausschuss spricht sich dafür aus Kooperationsmöglichkeiten der Beratungsstellen zu prüfen, um einen effektiven Personaleinsatz unter Aufrechterhaltung vorhandener Strukturen zu gewährleisten.“
Folgende Punkte des während der Sitzung verteilten und geänderten (siehe fette Unterstreichung) gemeinsamen Antrags der Fraktion B’90/Die Grünen und der SPD-Fraktion werden bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist der Auffassung, dass die vom Land angekündigte Kürzung der Mittel für die Beratungsstellen freier Träger in Höhe von 140.000 € ab 2004 unter den gegebenen Rahmenbedingungen erhebliche Probleme nach sich zieht.
2. Der Ausschuss stellt weiter fest, dass die Nachfrage im Bereich der Beratungsstellen ansteigt und Kürzungen in diesem Bereich unabsehbare Konsequenzen und Folgekosten an anderer Stelle nach sich ziehen. Eine Kompensation auf kommunaler Ebene ist nicht möglich.
Die Landesregierung soll kommunale Handlungsspielräume eröffnen, indem sie Budgets für soziale Aufgaben zur Verfügung stellt, die flexiblen Umgang mit Kürzungen ermöglichen.
3. Die Landeregierung wird aufgefordert, die Notwendigkeit der Kürzungen in diesem Bereich zu überprüfen. Mindestens sollten folgende Voraussetzungen für eine Anpassung der Arbeit der freien Träger an die veränderten Förderbedingungen geschaffen werden:

- Schaffung einer Übergangsfrist für die Freien Träger, innerhalb derer das Beratungsangebot umstrukturiert wird.

-Anpassung der Förderrichtlinien durch Aufhebung der Verordnung zur Vorgabe eines Personalschlüssels für die Anerkennung als Beratungsstelle.

- Aufhebung des Verbotes, Honorare für Beratungsleistungen in bestimmten Bereichen zu erheben sowie das Erschließen eigener Finanzierungspotenziale.

- Budgetierung der Landeszuschüsse, um einen flexiblen Mitteleinsatz zu ermöglichen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Empfehlungen und Forderungen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit an die Landesregierung und die freien Träger mit der Bitte um Bearbeitung weiterzuleiten.


zu TOP 3.2
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Projektstruktur des Beteiligungsverfahrens
(Drucksache Nr.: 05096-03)

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob es nötig und sinnvoll ist, dass Parteienvertretungen im Steuerungskreis sitzen, worauf Herr Pogadl (Sozialdezernent) ausführt, dass diesem Kreis die VertreterInnen angehören, die bereits im Spektrum der Seniorenarbeit tätig sind. Deswegen wurden auch die AG 60 plus und die Seniorenunion aufgenommen. Es gibt aber keine Bedenken, jemanden aus dem Kreis „alte Grüne“ aufzunehmen. Von daher bittet er um entsprechende Vorschläge.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fasst einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Start des Prozesses zur Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund zur Kenntnis und beschließt die im Beteiligungsverfahren entwickelte und von der Sozialverwaltung empfohlene Projektstruktur.

zu TOP 3.3
Behindertenfahrdienst (BfD)
(Drucksache Nr.: 05111-03)
(Drucksache Nr.: 05111-03-GM)
(Drucksache Nr.: 05111-03-ATC)

Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Vorlage klar gemacht, dass das Thema Ausschreibung eine fast nicht zu bewältigende Aufgabe ist, weil man damit das gewünschte Ziel nicht erreichen kann. Offensichtlich ist, dass etwa 90% aller NutzerInnen sich mit 24 Fahrten im Jahr ausreichend unterstützt fühlen, allerdings gibt es dann noch 10%, die mehr als 24 mal fahren, und auch für diese ist es notwendig, einen Beschluss zu fassen. Aus diesem Grund liegt der gemeinsame Antrag vor, nach dem gegen Eigenbeteiligung auch mehr gefahren kann, wobei die Verwaltung natürlich schon im Vorfeld prüfen wird, ob jemand zu einer Eigenbeteiligung verpflichtet ist oder nicht. Damit ist sichergestellt, dass der Behindertenfahrdienst weiter laufen kann, die Verwaltung aber gleichzeitig an der Beantwortung der noch ausstehenden Fragen arbeiten kann. Von daher bittet sie, diesem Antrag auch tatsächlich zuzustimmen.
Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) erinnert an die gemeinsame Festlegung, dass im Jahre 2004 ausgeschrieben werden soll. Jetzt ist man an einem Punkt angelangt, an dem mindestens genauso viele Frage im Raume stehen wie vorher. Daher bittet seine Fraktion um Beantwortung von acht Fragen, was dazu führen wird, dass allen klar wird, ob ausgeschrieben werden kann oder nicht. Er hat sich die Mühe gemacht, in vergleichbaren Städten herumzuhören, ob diese sich des Themas schon angenommen haben. Die Antworten einer großen Stadt liegen schon vor, gleichwohl bittet er um Würdigung seiner Fragen durch die Sozialverwaltung. Den Antrag der SPD und Grünen trägt er mit.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) macht deutlich, dass der Rat im Dezember 2002 unter anderem beschlossen hat, die Verwaltung zu beauftragen, die Einführung einer an sozialen Kriterien orientierten finanziellen Eigenbeteiligung der NutzerInnen zu prüfen. Dies ist in der Vorlage abgehandelt. Es wäre aber nicht sinnhaft, wenn alle Fahrtberechtigten nach wirtschaftlichen Kriterien überprüft würden, weil die Kosten höher wären als der Effekt. Auch die ursprüngliche Überlegung, dass die DEW eine Kostenbeteiligung einfordert, lässt sich aus steuerlichen Gründen nicht realisieren, deswegen ist die Verwaltung zur vorgeschlagenen Lösung gekommen. Die Fragen der CDU werden zum Teil in der Vorlage beantwortet, zu einem späteren Zeitpunkt wird Verwaltung aber auf sämtliche Fragen eingehen und dann auch dem Rat vorschlagen, wie zu verfahren ist.

Frau Schmidt (Aktionskreis „Der behinderte Mensch“) plädiert dafür, möglichst alles beim Alten zu belassen, und äußert zu dem vorliegenden Antrag Kritik, der für Leute, die mehr als 24 mal im Jahr fahren, bedeuten würde, dass sie sich auf jeden Fall an den Kosten beteiligen müssten, egal, ob sie Sozialhilfeempfänger sind oder nicht. Das ist nach ihrem Dafürhalten sozial ungerecht und dringend veränderungsbedürftig.

Herr Giese (SPD-Fraktion) steht zu den Intentionen des Beschlusses vom Dezember 2002, und auch die Fragen der CDU-Fraktion müssen seiner Ansicht nach geklärt werden, aber der gemeinsame Antrag stellt das Verfahren zumindest für eine Übergangszeit bis zum 30.06.2004 sicher. Wenn sich dann herausstellt, dass es der vernünftige Weg ist, soll es auch Dauereinrichtung werden. Die Notwendigkeit des Sparens ist gegeben, allerdings hebt er noch einmal klar hervor, dass der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt eine finanzielle Beteiligung verhindert, auch über die 24 Fahrten hinaus. Wer bedürftig ist, muss daher nichts zahlen, auch wenn er mehr als 24 Fahrten pro Jahr in Anspruch nimmt.

Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Großteil der Fragen der CDU in der äußerst inhaltsschweren Vorlage beantwortet, auch wenn die Antworten nicht leicht zu finden sind. Allerdings sind auch die Fragen nicht gerade einfach formuliert, die darin enthaltenen Andeutungen bzw. die Geheimniskrämerei findet sie nachgerade ein bisschen merkwürdig, und sie hätte sich direktere Fragen gewünscht. Zum Thema Eigenbeteiligung verstärkt sie die Äußerungen ihres Vorredners und weist zusätzlich darauf hin, dass immer ein Antragsverfahren stattfindet, dann ist derjenige, der den Fahrdienst nutzt, entsprechend beschrieben als jemand, der Recht auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat, und damit auf Befreiung vom Eigenanteil, oder eben nicht.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) gibt den Hinweis, dass die acht Fragen die Kernherausforderung der Stadt Duisburg dafür waren, ob ausgeschrieben wird oder nicht. Jede dieser Fragen ist in Duisburg anders beantwortet worden als hier, und der Behindertenfahrdienst dort läuft ganz hervorragend. Von daher ist er sehr an der Beantwortung dieser Fragen interessiert.

Herr Herkelmann (SoVD) möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den 24 Fahrten um Einzelfahrten handelt, es sind daher lediglich 12 Ziele, die erreicht werden können. Jeder, der auf den Fahrdienst für behinderte Menschen angewiesen ist, hat sehr aufwändige Zielplanungen vorzunehmen, damit alles klappt, und wenn etwa 5.600 Berechtigte 24 Fahrten in Anspruch nehmen würden, wären das 134.400 Fahrten, also fast das Dreifache von dem, was zur Zeit an Fahrten abgewickelt wird. Insofern muss man froh sein, dass nur etwa 1.000 Personen diesen Fahrdienst nutzen, der im Übrigen entstanden ist, als die Stadt Dortmund die U-Bahn gebaut und festgestellt hat, dass die Planung ohne den leisesten Anspruch von Barrierefreiheit durchgeführt worden ist. Daher würde er sich freuen, wenn der Fahrdienst beim örtlichen kommunalen Verkehrsträger bliebe, damit diesem immer wieder vor Augen geführt wird, wie ein barrierefreier öffentlicher Nahverkehr eigentlich zu gestalten ist.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) hat 14 Städte, in denen ein Fahrdienst organisiert ist, mit dem Modell in Dortmund verglichen. Keine dieser Städte hat ein Modell, so wie es hier umgesetzt wird. Duisburg z.B. hat einen Aufwand von nur 135. 000 Euro, Dortmund einen von 1,9 Mio., daraus ergibt sich schon der Unterschied in der Frage der Ausschreibung, Dortmund müsste europaweit ausschreiben, Duisburg nicht. Er schlägt vor, den Ausschuss im Dezember mit einer Vorlage über die einzelnen Verfahrensregelungen zu informieren.

Folgender gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird einstimmig angenommen:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt den in der Verwaltungsvorlage dargestellten Vorschlag zur Kostenreduzierung mit der Ergänzung, dass alle Fahrdienstberechtigten über das eingeschränkte Kontingent von 24 Fahrten hinaus den Behindertenfahrdienst gegen eine Eigenbeteiligung in Höhe eines Einzeltickets im VRR der Preisstufe B nutzen können.

Mit dieser Ergänzung fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Auswertung der Verwaltung zur Bedarfsprüfung auf Basis des Jahres 2002 sowie die Verfahrensvorschläge zum beabsichtigten Ausschreibungsverfahren zur Kenntnis und beschließt den Vorschlag der Verwaltung zur Kostenreduzierung.

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, im Jahre 2004 eine Klärung der offenen Fragestellungen herbeizuführen und das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 4.1
Zentrale Unterbringung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes
(Drucksache Nr.: 04804-03)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur zentralen Unterbringung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Gebäude Hövelstrasse zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Netzwerk Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung (NAG) -Teilprojekt der Dortmunder Dienste GmbH für langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger mit Alkoholproblemen-
(Drucksache Nr.: 05075-03)
(Drucksache Nr.: 05075-03E)

Herr Freund (Dortmunder Dienste) erläutert das Projekt anhand eines Folienvortrages und beantwortet dazu zahlreiche Fragen. Die Folien werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Auf Wunsch des Ausschusses wird er in einer der nächsten Sitzungen weitere Informationen zu den EQUAL-Projekten geben.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) stellt als Besonderheit dieses Projektes heraus, dass hier zunächst versucht wird, eine Tagesstruktur zu setzen, unabhängig davon, ob der Klient unmittelbar dazu bereit ist, eine Entgiftungs- und Entwöhnungstherapie zu machen. Über diesen Ansatz und begleitende Maßnahmen wird erst danach versucht, den Patienten auch trocken zu legen.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist froh, dass die Möglichkeiten der wissenschaftlichen Begleitung auch für das Zuverdienstprojekt ermöglicht werden. Sehr wesentlich ist auch, dass dieser Ansatz der Suchtkrankenhilfe, Arbeit anders in den Griff zu bekommen, eher der gesellschaftlichen Realität entspricht, denn auch im normalen gesellschaftlichen Leben ist es üblich, Arbeit und Suchterkrankung miteinander zu verbinden. Aus ihrer Erfahrung ist auch das Thema Motivation nicht das Problem. Es ist nämlich festzustellen, dass die Betroffenen zu wesentlich mehr Kontinuität in der Lage sind, als man das vermutet hätte, sodass es in den meisten Fällen möglich war, vom täglichen Auszahlungsrhythmus auf eine wöchentliche Auszahlung überzugehen. Es gibt sogar schon die ersten Vermittlungen auf den Arbeitsmarkt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Dortmunder Dienste GmbH zur Kenntnis.


zu TOP 5.1
Umsetzung Hartz III und IV in Dortmund
Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.09.2003
(Drucksache Nr.: 05117-03)
(Drucksache Nr.: 05117-03-GM)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis. Die Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.09.03 ist damit erledigt.

Folgender gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und sieht erheblichen Klärungsbedarf in Hinblick auf ein belastbares Finanzierungskonzept zugunsten der Kommunen.

Der Bund, d.h. Bundestag wie Bundesrat, stehen in der Verpflichtung im Rahmen der Gemeindefinanzreform und Hartz IV den Kommunen die avisierten finanzpolitischen Entlastungen zu schaffen.

2. Der Ausschuss nimmt die Reformansätze des Hessen-Modells der Bundesratsmehrheit ( sog. „Existenzgrundlagengesetz“) ablehnend zur Kenntnis und betont ausdrücklich die Vorzüge der Hartz-Vorschläge der Bundesregierung :

- Nach Hartz gibt es keine gespaltene Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wohl aber eine enge Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern. Das Hessen-Modell dagegen nimmt die Kommunen so stark in die Pflicht, dass auch zukünftig das Verschieben von Arbeitslosen vom Bund zu den Kommunen erleichtert wird. Das zentrale Ziel der Zusammenführung von erwerbsfähigen Beziehern/innen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in das Leistungssystem der Arbeitsverwaltung würde dadurch verfehlt.

- Eine überregionale Vermittlung von Arbeitslosen wird durch die Bundeszuständigkeit bei Hartz ermöglicht. Die Zuständigkeit der Kommunen nach dem Hessen-Modell dagegen behindert die überregionalen Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose und trifft damit gerade die Städte und Gemeinden in strukturschwachen Regionen.

- Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ihre Angehörigen werden durch Hartz aus der Sozialhilfe herausgeholt. Das Hessen-Modell führt zum Gegenteil, indem es alle hilfesuchenden Erwerbslosen der kommunalen Sozialhilfe zuweist.


3. Der Fachausschuss stellt fest, dass das kürzlich eröffnete Jobcenter 24 als Kooperationsprojekt zwischen Arbeitsamt Dortmund und Stadt Dortmund ein signifikantes Beispiel für die zukunftsweisende Zusammenarbeit dieser beiden Hilfeträger in Dortmund ist.

Dabei ist insbesondere das Einbringen der Erfahrungen des Casemanagements beider beteiligter Ämter für die Entwicklung einer Zukunftsperspektive gerader junger Menschen von hoher Bedeutung.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wünscht auch zukünftig eine enge Kooperation des Arbeitsamtes Dortmund und der Sozialverwaltung und beauftragt die Sozialverwaltung den bestehenden Kooperationsvertrag mit dem Arbeitsamt Dortmund im Hinblick auf die vorgesehenen Übergangsphasen fortzuschreiben.



zu TOP 5.2
Sprachförderung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04877-03)
(Drucksache Nr.: 04877-03-GM)

Bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion wird folgender gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, alle die von der Stadt Dortmund geförderten oder begleiteten Sprachförderungsmaßnahmen für Migrantinnen und Migranten nach Maßnahmeinhalten, Maßnahmeträgern und Fördermitteln zusammenzustellen und dem Fachausschuss zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 5.3
Übernachtungsstelle Unionstraße
(Drucksache Nr.: 04983-03)
(Drucksache Nr.: 04983-03-ATB)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Mitarbeit am heutigen Tage und schließt die öffentliche Sitzung um 16.55 Uhr.



Schneckenburger Unger Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin