Niederschrift (öffentlich)
über die 17. Sitzung des Rates der Stadt
am 29.09.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 22:40 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Köse (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Stammnitz (Die Linke)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 30.06.2011

Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 21.07.2011

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

2.1.a Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04889-11)

2.1.b Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010; hier "Kooperation und Leistungsaustausch (Akquise von Drittmitteln)"
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04929-11)

2.2 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung III. Offenlegungsbeschluss IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04670-11)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04872-11)


3.3 Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04251-11)

3.4 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04911-11)

3.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, hier: Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03856-11)

3.6 Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

3.7 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04623-11)

3.8 Wohnungsmarktbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04712-11)

3.9 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Grimmelsiepen; Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03225-11)

3.10 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Hu 144 – Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04532-11)

3.11 Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04706-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04013-11)

5.2 Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

5.3 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04853-11)

5.4 Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04948-11)

5.5 Stadt gegen Rassismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04556-11-E1)

5.6 Inklusives Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05243-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2012 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04814-11)

6.2 Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04914-11)

7. Schule

7.1 Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege" an der Fachschule für Heilerziehungspflege am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04546-11)



7.2 Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04763-11)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Kinder-Citytreff
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2011
(Drucksache Nr.: 04469-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04870-11)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04890-11)

9.3 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04891-11)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04871-11)

9.5 Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen bei der Zahlungsabwicklung für den Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04685-11)

9.6.a Erster Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04820-11)

9.6.b Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04941-11)

9.7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05103-11)

9.8 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)



9.9 Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04301-11)

9.10 Eurobonds
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05213-11)

9.11 Solidaritätsfonds, Mittelvergabe 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05139-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04707-11)

10.2.a Umbesetzung in Gremien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04832-11)

10.2.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04994-11)

10.3 Benennung von Delegierten für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05128-11)

10.4.a Demonstrationen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05216-11)

10.4.b Konsequenzen aus dem Demonstrationsgeschehen rund um den Antikriegstag 2011
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05261-11)

10.5 Auflösung der Stadtbezirke Huckarde und Eving
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05257-11)

10.6.a Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wiederholung der Kommunalwahl
hier: Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in den Verfahren zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahlen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05269-11)

10.7 Initiative Dortmunder Talent: Inhalte und personelle Auswirkungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05116-11)


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 3. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04878-11)

11.1.2 Rechts- und linksextremistische Straftaten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04879-11)

11.1.3 Rechtliche Bedingungen für den Anspruch auf Sozialleistungen für EU-Zuwanderer ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04869-11)

11.1.4 Optimierung des Friedensfest gegen Nazis auf dem Wilhelmplatz
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05282-11)

11.1.5 Personelle Verstärkung von Jugendamt und der Ordnungspräsenz am Spielplatz Heinrich Staubach Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05284-11)

11.2 Anfragen Rm Branghofer

11.2.1 Aktivitäten der radikal - islamistischen Bewegung der Salafisten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 05280-11)

11.2.2 Einwanderung ins soziale Netz durch Osteuropäer
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 05281-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.1.c Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
zum Haushalt 2012 ff.

Einbringung
(Drucksache Nr.: 05241-11)

3.12 Neubau des DFB-Fußballmuseums
hier: Abschluss des VOF-Verfahrens
Architektenleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

9.12 Beteiligungsbericht 2010/ 2011
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05207-11)

9.13 Entwurf des Gesamtabschlusses 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05025-11)

10.6.b Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wiederholung
der Kommunalwahlen 2009
hier: Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05286-11)

erweitert.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Verwaltung die Vorlage zu den Punkt

5.3 Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04853-11)
zurückgezogen hat, so dass dieser Punkt mit Zustimmung des Rates der Stadt von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Außerdem schlug OB Sierau dem Rat der Stadt vor, den Punkt

2.2 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

nicht wie ursprünglich vorgesehen, als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, sondern unter dem Tagesordnungspunkt 10.8 in der entsprechenden Sachgruppe „Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung“ zu behandeln.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Des Weiteren wies OB Sierau daraufhin, dass Rm Münch (FBI) mit Schreiben vom 29.09.2011 gebeten habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt um folgende Angelegenheiten zu erweitern:
- 10% Naturschutzgebiete in Dortmund

- Kein Weiterbau der OW IIIa

- Besserer Schutz bronzener Denkmäler und Grabskulpturen vor Kupferdieben

Nachdem Rm Münch (FBI) die Dringlichkeit seiner Anträge kurz erläutert hatte, lehnte der Rat der Stadt mehrheitlich die Aufnahme der o. a. Angelegenheiten in die Tagesordnung ab.

Außerdem stellte Rm Münch (FBI) folgende Anträge die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu verändern:

1. TOP 2.2. Sicherheit, Ordnung und Soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt

soll weiterhin als TOP 2.2. behandelt werden.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag ab.

2. TOP 5.4 Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt

soll als TOP 2.3 behandelt werden.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag ab.

3. TOP 10.4.a Demonstration in Dortmund und TOP 10.4.b Konsequenzen aus den Demonstrationsgeschehen rund um den Antikriegstag 2011

sollen als TOP 2.4 behandelt werden.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag ab.

Abschließend bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von

drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt

ohne Ausnahmen für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Änderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 30.06.2011

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 30.06.2011.





Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt am 21.07.2011

Rm Klösel (SPD) bat darum, auf Seite 17 unter dem Tagesordnungspunkt 3.12 die o. a. Niederschrift dahingehend zu ergänzen, dass er an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen habe.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 21.07.2011.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

Der Haushaltsplanentwurf 2012 wurde durch OB Sierau und StD/StK Stüdemann in den Rat der Stadt eingebracht.

Die entsprechenden Reden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

Während der Ausführungen von OB Sierau übernahm Bm Sauer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 2.1.a
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04889-11)

Die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde in den Rat der Stadt eingebracht. Die endgültige Entscheidung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 24.11.2011 beabsichtigt.

zu TOP 2.1.b
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderungen innerhalb von Maßnahmen aus dem Nachtrag 2009 bzw. der Haushaltsplanung 2010; hier "Kooperation und Leistungsaustausch (Akquise von Drittmitteln)"
Einbringung
(Drucksache Nr.: 04929-11)

Die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde in den Rat der Stadt eingebracht. Die endgültige Entscheidung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 24.11.2011 beabsichtigt.







zu TOP 2.1.c
Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05241-11)

Die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde in den Rat der Stadt eingebracht. Die endgültige Entscheidung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 24.11.2011 beabsichtigt.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West
hier: I. Beschluss zur Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung III. Offenlegungsbeschluss IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04670-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich West, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost -.

III. beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West, mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 15 und des Bebauungsplanes In O 105/2, mit Begründung vom 28.06.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 21.06.2011) abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).


V. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer Begründung; Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04872-11)

Im Zusammenhang mit dem o. a. Tagesordnungspunkt vertrat Rm Münch (FBI) die Auffassung, dass es seiner Ansicht nach nicht gelungen sei, die Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney bürgerkompatibel zu gestalten. Von daher werde er auch die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen.

Dagegen brachte OB Sierau zum Ausdruck, dass die von der Verwaltung diesbezüglich unterbreiteten Angebote gut angenommen worden seien, und dies für ihn ein Zeichen dafür sei, dass man mit den richtigen Instrumenten zu vernünftigen Lösungen kommen kann.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Branghofer,
Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 6.1 - 6.8 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 14.02.2010 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 7 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 18.07.2011 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung N. 9 des Bebauungsplanes We 135
-Hacheney- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich ein­schließlich der unter der Ziffer 7 beschriebenen Modifizierungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW




zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04251-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

A Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde vom 29.06.2011

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und lehnt eine Bebauung des Raumes „Buddenacker“ einstimmig strikt ab. Dabei verweist er in der Begründung auf seinen Beschluss vom 01.09.2010 zum Masterplan Wirtschaftsflächen:

„Der Beirat lehnt die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab und verweist auf seine Beschlüsse zum Zwischenbericht des Masterplans Wirtschaftsflächen vom 8.10.2008 sowie zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Bezüglich der Umwidmung der Fläche Groppenbruch hatten auch die Höhere Landschaftsbehörde und die Landesanstalt für Ökologie seinerzeit erhebliche Bedenken geäußert. Der Beirat hatte im parallelen Änderungsverfahren für die Landschaftspläne zudem die Erweiterung des Naturschutzgebietes Groppenbruch nach Süden bis zum Herrentheyer Bach unter Einbeziehung der Halde Groppenbruch angeregt. Angrenzende Flächen sollten, wie im Entwurf des Flächennutzungsplans vorgesehen, mit dem Symbol „Naturnahe Entwicklung“ dargestellt werden. Im Gebiet Groppenbruch sind in diesem Jahr bereits über 70 Vogelarten gesichtet worden, davon stehen 15 Arten auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, wie Feldlerche und Kiebitz.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:

- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Vorlage (S. 50/51) und Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die bis Ende 2011 verfügbaren Wirtschaftsflächen von 173 ha reichen für die nächsten 20 Jahre aus.


Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².

Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind also gar nicht erforderlich.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Wittmann zum Ausdruck, dass seine Fraktion durchaus für die Ausweisung von Wirtschaftsflächen, sofern diese ökologisch verträglich sind und hierdurch auch tatsächlich Arbeitsplätze geschaffen werden, sei.

Da dies durch die vorliegende Verwaltungsvorlage seiner Meinung nach nicht gegeben sei, beantragte Rm Wittmann (Bündnis 90/Die Grünen) folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zu beschließen:

„Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n in der vorliegenden Fassung ab und empfiehlt dem Rat, der bisherigen Beschlusslage folgend eine GE-Fläche von maximal 9 ha direkt nördlich der B 1 zu entwickeln.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Brackel hat sich bei der Flächenentwicklung immer ihrer Verantwortung gegenüber der Gesamtstadt gestellt, das zeigen die zahlreichen Wohnbau- und Gewerbeflächen, das zeigt auch der nicht immer einfache Umgang mit Altflächen.

Selbst einer Neuentwicklung von 9 ha am Buddenacker hat die Bezirksvertretung zugestimmt, obwohl der Stadtbezirk Brackel bereits heute ein Fünftel aller Gewerbe- und gewerbeähnlichen Sonderflächen im Stadtgebiet stellt und mit dem Flughafen das Gebiet mit der stärksten Auswirkung auf die Wohn- und Lebensqualität in Dortmund beherbergt. Diese 9 ha entsprechen auch der aktuellen Beschlusslage des Rates. Die nun vorliegende Planung geht weit über diesen Beschluss hinaus und wird daher abgelehnt.“

Weiterhin erklärte in der Diskussion Rm Kaeder (FDP/Bürgerliste), dass die Vertreter der FDP in seiner Fraktion auch nicht ganz glücklich mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage seien. Anderseits aber sehe man auch den wirtschaftlichen Zwang, in diesem Bereich Wirtschaftsflächen auszuweisen. Von daher werden die Vertreter der FDP dieser Verwaltungsvorlage zustimmen.

Nachdem anschließend Rm Münch (FBI) seine ablehnende Auffassung hinsichtlich der vorliegenden Beschlussfassung verdeutlicht hatte, forderte er den Rat der Stadt auf, endlich die Stadtplanungspolitik diesbezüglich zu ändern.

Dagegen erklärte für die CDU-Fraktion Rm Waßmann, dass seine Fraktion der vorliegenden Vorlage zustimmen werde, da es nach Ansicht der CDU-Fraktion aufgrund der immer noch hohen Arbeitslosenquote in Dortmund erforderlich sei, dieser Entwicklung entgegen zu treten. Hierzu sei es nun mal erforderlich, Flächen für die Schaffung von Arbeitsplätzen bereitzustellen.

Des Weiteren wies Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) daraufhin, dass die Vertreter der Bürgerliste ihrer Fraktion der vorliegenden Beschlussfassung nicht zustimmen werden, da man im vorliegenden Fall die ökologischen Aspekte im Vordergrund sehe.

Nachdem auch Rm Kowalewski (Die Linke) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen und deren Auswirkungen auf den Stadtbezirk Brackel verdeutlicht hatte, erklärte Rm Thieme (NPD), dass auch er diesen Beschluss ablehnen werde, da hier eine Entscheidung gegen den Willen der meisten Menschen in diesem Stadtbezirk herbeigeführt werden solle.




Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Vertreter der FDP den o. a. Antrag von Rm Wittmann (Bündnis 90/Die Grünen) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Vertreter der Bürgerliste, der Ratsmitglieder Branghofer, Münch (FBI), Thieme (NPD) sowie einiger Vertreter der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:
I. Der Rat beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193 –Buddenacker- vom 01.02.1990 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / BGBl. III / FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (43. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 BauGB.
III. Der Rat beschließt, für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich den Bebauungsplan Br 193n -Buddenacker- aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.
VI. Der Rat beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Barrenbrügge (CDU) nicht teil.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04911-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde vom 28.09.2011 vor:

Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und äußert sein Bedauern, dass seine im Laufe des Verfahrens geäußerten Bedenken nicht berücksichtigt wurden. Der Beirat lehnt weiterhin einstimmig den Bebauungsplan Lü 177 - Errichtung des Einkaufszentrums Provinzialstraße - ab.

Er verweist an dieser Stelle auf seinen Beschluss vom 08.12.2000.
Der Beirat lehnt die Errichtung eines Einkaufszentrums auf der vorgesehenen Fläche ab und schließt sich der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 16.7.2009 an. Das brach gefallene Bahngelände hat sich in den letzten Jahren sukzessive als Ruderalstandort natürlich entwickelt. Die Fläche fungiert zusammen mit den Gleisanlagen als Trittsteinbiotop zu den Naturschutzgebieten Ölbachtal und Dellwiger Bachtal.

Der gesamte Bereich der ehemaligen Gleisanlage in Bövinghausen wurde im Jahr 2008 vom Umweltamt Dortmund als Potenzialfläche für die Sicherung der Biodiversität im Ballungsraum im Rahmen des Großprojektes „Integratives Naturschutzkonzept in urban-industriellen Lebensräumen des Ruhrgebietes“ vorgeschlagen.

Ein weiteres Argument gegen die Bebauung ist der Bau eines weiteren Einkaufszentrums in unmittelbarer Nähe des Planbereichs nördlich der Bövinghauser Straße (Lü 184).

Mit dem Bau eines weiteren Einkaufzentrums und einer Stellplatzanlage im südlichen Bereich wird die Grünschneise aufgehoben und versiegelt. Sie stellt auch einen Erholungswert für die Bevölkerung dar.

Nachdem Rm Münch (FBI) und auch Rm Thieme (NPD) ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage kurz verdeutlicht und hierbei auf die Bedenken des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hingewiesen hatten, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 177 und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:

a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter der Ziffer 6.18 dieser Vorlage zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahme der Einsprecher unter Ziffer 6.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen,
c) die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 6.1 bis 6.17 sowie Ziffer 6.19 dieser Vorlage
nicht zu berücksichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise, der Umweltbericht sowie die Begründung sind entsprechend der unter Ziffer 7 der Vorlage aufgeführten Punkte zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 23.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 8 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2011 der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 7 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.2011 dem Bebauungsplan Lü 177 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 177 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, hier: Kampagne 100 EnergiePlusHäuser für Dortmund, Durchführung eines Realisierungswettbewerbes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03856-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Kampagne „100 EnergiePlusHäuser für Dortmund“ zur Umsetzung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 fortzuführen.

Die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes verursacht Aufwendungen in Höhe von 70.000,-- Euro im Haushaltsjahr 2011.

Gleichzeitig ermächtigt der Rat der Stadt den Stadtkämmerer gem. § 83 GO NW die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes auf dem Sachkonto 529 300 - Sach- und Dienstleistung Bau, Technik und Planung - in Höhe der erzielten Erträge überplanmäßig bereit zu stellen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023).

zu TOP 3.6
Eintragung in die Denkmalliste:
1. Kampstr. 45 (ehem. WestLB) + 47 (ehem. Dresdner Bank, heute Commerzbank), 44137 Dortmund
2. Markgrafenstr. 123/125, Paul-Gerhardt-Kirche, 44139 Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zur o. g. Angelegenheit folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 21.09.2011

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West sehen die Begründung der Denkmaleigenschaft von Kampstraße 45 – 47 als nicht hinreichend an.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eintragungen des Gebäudes Kampstraße
45 – 47 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund ablehnend zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig, dass Gebäude Kampstraße 45 – 47 nicht in die Denkmalliste aufzunehmen.
Ferner beauftragt die Bezirksvertretung Innenstadt-West die Verwaltung rechtlich zu prüfen, ob bei dieser Vorlage die Zuständigkeit nach Gemeindeordnung NW mit der Beteiligungsform „Kenntnisnahme“ hinreichend erfüllt wurde.

B Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.09.2011

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Rat der Stadt einstimmig die Vorlage in einer seiner nächsten Sitzungen zu verschieben.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möchte die Paul-Gerhardt-Gemeinde ansprechen, ob es Bedenken zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Dortmund aus ihrer Sicht gibt.

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass es noch Beratungsbedarf hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit gibt.

Der Rat der Stadt verständigte sich letztendlich darauf, die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit diese nochmals zusammen mit der vom Rat der Stadt am 08.11.2007 beschlossenen Vorlage „Zuständigkeit für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen“ vor der abschließenden Behandlung im Rat der Stadt, nochmals in den betroffenen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien behandelt werden kann.

zu TOP 3.7
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04623-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2007 für den Verkauf von städtischen Karten, Pläne und Druckschriften des Vermessung - und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.10.2011 anzuwenden.

zu TOP 3.8
Wohnungsmarktbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04712-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Bericht der Verwaltung zum Wohnungsmarktbericht 2011 zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Grimmelsiepen; Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03225-11)

Nachdem Rm Branghofer zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Verwaltungsvorlage aus den bekannten Gründen nicht zustimmen werde, erklärte Rm Münch (FBI), dass auch er die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da es für ihn nicht nachvollziehbar und vertretbar sei, dass für dieses seiner Auffassung nach ideologische Projekt, das vor Ort abgelehnt werde, 300.000 € mehr aufgewendet werden sollen.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Stimmen von Rm Branghofer, Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 14188-09 am 14.05.2009 beschlossene Finanzierung der verkehrsmäßigen Erschließung und die Vorfinanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung des o. g. Wohngebietes durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ in Höhe von 1.060.000,00 Euro um 300.000,00 Euro auf 1.360.000,00 Euro zu erhöhen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen erhöht sich wie folgt:

Kanalbau: lt. Beschluss: 265.000,00 Euro neu: 490.000,00 Euro
Straßenbau: lt. Beschluss: 795.000,00 Euro neu: 795.000,00 Euro
Entfernung Feuerlöschteich: bisher kein Beschluss neu: 75.000,00 Euro
Gesamtinvestition: lt. Beschluss: 1.060.000,00 Euro neu: 1.360.000,00 Euro

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 340.000,00 Euro
Summe: 490.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014170 – Kanalbau Am Grimmelsiepen (Erschließung) – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017: 490.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 16.000,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung und der Entfernung des Feuerlöschteiches erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 465.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 (Sondervermögen): 325.000,00 Euro
Summe: 870.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro.










zu TOP 3.10
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Hu 144 – Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04532-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Am Rahmer Wald, hier: Boschstraße, projektierte Straße nordöstlich einschließlich der Lärmschutzwand in Höhe von 800.000,00 Euro und die Vorfinanzierung der Kanalbauauszahlungen in den Jahren 2012 ff. in Höhe von 1.750.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 (Sondervermögen): 650.000,00 Euro
Summe: 1.750.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01104014084 – B-Plan Hu 144 Am Rahmer Wald, Boschstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2015: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 650.000,00 Euro
Summe: 1.750.000,00 Euro

Sofern entsprechende Haushaltsmittel in den Vorjahren zur Verfügung stehen, ist eine frühere Rückzahlung möglich.

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 500,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung einschl. der Lärmschutzwand erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012 (Sondervermögen): 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 (Sondervermögen): 370.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016 (Sondervermögen): 130.000,00 Euro
Summe: 800.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro.






zu TOP 3.11
Neuwahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04706-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes das neue Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) sowie dessen Vertreter in den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.

zu TOP 3.12
Neubau des DFB-Fußballmuseums
hier: Abschluss des VOF-Verfahrens Architektenleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05326-11)

Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sachstand Elektromobilität in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04491-11)

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Thema Elektromobilität in Dortmund und die Einrichtung eines Lenkungskreises Elektromobilität zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04013-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2009/2010“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Aktionsplan Soziale Stadt
hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04531-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zum Aktionsplan „Soziale Stadt“ zur Kenntnis.




zu TOP 5.3
Bewerbung der Stadt Dortmund als "Safe Community" innerhalb des Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04853-11)

Die o. g. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 5.4
Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04948-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zur o. g. Angelegenheit folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.09.2011

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion
Die Linke vor:


„Zum Tagesordnungspunkt „Einführung eines Sozialtickets durch den VRR als Pilotprojekt“ auf der Sitzung des AFBL am 22. September 2011 stellt unsere Fraktion ergänzend zur Vorlage der Verwaltung die nachstehende Variante c zur Abstimmung:

Variante c): Entwicklung eines bedarfsgerechten Sozialtickets

Ein bedarfsgerechtes Sozialticket erfüllt folgende Kriterien:

- Das Ticket soll als Monatsticket im Einzelverkauf erhältlich sein.
- Der Preis darf 15 Euro nicht übersteigen.
- Das Ticket soll rund um die Uhr nutzbar sein.
- Ab 19:00 Uhr soll eine Mitnahme von bis zu 1 Erwachsenen + 3 Kindern möglich sein.

Zur Finanzierung des Tickets sind nachstehende Punkte zur Geltung zu bringen:

1. Die Stadt Dortmund beantragt den Dortmund zustehenden Anteil der 30 Mio. starken Landesförderung zur Preissenkung im ÖPNV direkt ohne Umweg über den VRR. Direktanträge beim Land sind seitens der Landesebene ausdrücklich zulässig.
2. Als Berechnungsgrundlage für den Zuschussbedarf des Sozialtickets werden die Ergebnisse der Marktforschungsstudie des VRS für die Stadt Köln zugrunde gelegt, solange keine vergleichbare Marktforschungsstudie des VRR für die Stadt Dortmund vorliegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Höhe der Fördergelder zur Preissenkung im ÖPNV so aufzustocken, dass ein bedarfsgerechtes Ticket für einkommensschwache Benutzergruppen auch landesweit möglich wird. Bis zur Erhöhung der Fördergelder teilen sich die Stadt Dortmund und die DSW21 anfallende Kosten.

Berechnungsgrundlagen:
Ausgehend von 8000 aktuellen Kunden ergibt sich für ein Ticket zum Preis von 15 EURO ein Zuschussbedarf von 2,8 Mio. Euro, basierend auf dem geleisteten Zuschuss der Stadt Dortmund in Höhe von insgesamt 17 Mio. Euro für das Ticket für die beiden Jahre 2008 und 2009. Bei 24000 Nutzern wie im Jahr 2009 würde der Zuschussbedarf bei 9,1 Mio. Euro entsprechend der Berechnungen der Stadtwerke für 2009 liegen. Die Betriebskosten der DSW21 stiegen nicht. Nur durch die Abgaben an den VRR entstand ein rechnerisches Defizit.

Legt man die Marktforschungsstudie des VRS zugrunde zeigt sich, dass die Preisgestaltung in den theoretischen Berechnungen der Verkehrsverbünde die realen Kosten eines Sozialtickets massiv überschätzen und lediglich 1/5 des ursprünglich errechneten Betrages ausmachen. Angewendet auf die Abgaben an den VRR und herunter gebrochen auf die Dortmunder Ausgleichzahlungen an die DSW21 hieße dies, dass bei 8000 Kunden 560.000 EURO und bei 24000 Kunden 1,8 Mio Euro an tatsächlichen real vorhandenen Kosten auszugleichen wären.

Zu diesem Bedarf kommen Personal- und Sachaufwendungen im StA 50 in Höhe von 207 200,00 €. Abzuziehen sind der Landeszuschuss in Höhe von etwa 1,5 Mio. Euro sowie ggf. nicht verausgabte und auf das Jahr 2012 übertragene Landesmittel des Jahres 2011.

Begründung:
Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr sind immer politische Preise. Es gibt keinen ÖPNV in Deutschland der angesichts der massiven Subventionierung des motorisierten Individualverkehres kostendeckend arbeitet. Die Gewährleistung der Mobilität für alle Bevölkerungsschichten ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die notfalls auch durch Steuergelder zu bestreiten ist. Zum Vergleich mit den Geldern für das 15-Euro Sozialticket aus 2009 seien zwei Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2009 der DSW21 angeführt: Die Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr betrugen 6,6 Mio. EUR, die Abgeltungszahlungen für die unentgeldliche Beförderung der Schwerbehinderten betrugen 9,7 Mio. Euro. Auch in diesen beiden Fällen ist es unstrittig politisch geboten Mobilität zur Verfügung zu stellen. Nichts anderes wird auch für einkommensschwache Menschen gefordert. Wir halten daher aus sozialen und ökologischen Gründen ein preiswertes ÖPNV-Ticket in Dortmund und in ganz NRW für geboten. Was möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist, zeigen die Semestertickets: 24 Euro im Monat für die zeitlich uneingeschränkte Nutzung im gesamten Raum des VRR.

Viele Menschen – Arbeitslose, Rentner, aber auch Menschen mit niedrigem Arbeitseinkommen – können sich angesichts der hohen Preise im ÖPNV und oft langer Wege keine oder nur noch eine eingeschränkte Mobilität leisten. Am 19.07.2011 hat der VRR-Verwaltungsrat ein sog. „Sozialticket“ beschlossen. Es soll am 1.11.2011 im Bereich des VRR eingeführt werden und 29,90 EUR kosten. Das Pilotprojekt ist zeitlich bis zum 31.12.2012 begrenzt. Nach Ablauf soll das Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Der hohe Preis wird voraussehbar dazu führen, dass dieses Ticket – in Wahrheit ein einfaches 30-Euro-Ticket und kein Sozialticket in der eigentlichen Bedeutung des Wortes – nur von wenigen Menschen in Anspruch genommen wird. Die Folge wird sein, dass nur diejenigen Menschen das 30-Euro-Ticket nutzen werden, die mit niedrigem Einkommen besonders stark auf den ÖPNV angewiesen sind und sich deshalb auch schon früher für den Kauf einer Monatskarte entschieden haben. Es wird also wohl eine Wanderungsbewegung aus den höheren Preisklassen in den 30-Euro-Tarif geben, ohne dass deutliche Mehreinnahmen durch viele Neukunden hinzukommen, weil der Preis zu hoch ist. Damit ist ein Misserfolg des VRR-„Sozialtickets“ vorprogrammiert.

Die bisherige Erfahrung in Dortmund zeigt, dass die Nachfrage für ein Sozialticket zum sozialverträglichen Preis von 15 EUR sehr groß ist. Nach der Verdoppelung des Preises des Dortmunder Sozialtickets auf den auch für das VRR-„Sozialticket“ vorgeschlagenen Preis brach die Nutzerzahl von über 24000 auf unter 8000 Abos ein. In Dortmund hat man bei der Auswertung der Pilotphase mit dem 15 EUR-Preis unterstellt, dass die NutzerInnen des Sozialtickets vor dessen Einführung für ihre ÖPNV-Mobilität Einzelfahrscheine im Umfang von 32 EUR/Monat erworben hätten. Diese Berechnungen basierten aber auf einer fragwürdigen Erhebungsmethodik, die zweifelhafte Verlustzahlen produzierte, welche dann Anlass für eine Verdoppelung des Preises waren.

Das Beispiel Köln zeigt demgegenüber, dass der Zuschussbedarf bei weitem nicht so hoch ist, wie von mancher Seite dargestellt. Eine in Köln vom VRS nach Einführung des Sozialtickets in Auftrag gegebene Marktforschungsstudie ist dagegen ganz anders verfahren. Hier wurden die KundInnen im persönlichen Interview zu Hause befragt und es wurde auch problemorientiert auf bisheriges Schwarzfahren und Neukundenpotentiale geachtet. Die Studie hat ermittelt, dass der ursprünglich berechnete Betrag auf nur noch 1/5 abgesenkt werden konnte. Daraufhin hat der VRS das Kölner Sozialticket als reguläres VRS-Ticket eingeführt.

Der VRS stellte fest: „Bei deutlich reduzierten Ticketpreisen werden von den KölnPass-Inhabern erheblich mehr ÖPNV-Fahrten durchgeführt. Die Bereitschaft Tickets zu erwerben ist gestiegen. ÖPNV-Fahrten, die in der Vergangenheit von einem Teil der Köln-Pass-InhaberInnen ohne gültiges Ticket durchgeführt wurden, erfolgen jetzt zu regulären Bedingungen. Aufgrund dessen war der vorab kalkulierte städtische Erstattungsbetrag zu hoch bemessen; es reichen niedrigere Erstattungsbeträge aus.“

Daher schlagen wir als Berechnungsgrundlage für die Ausgleichszahlungen die Anwendung der Kölner Erkenntnisse vor und behalten den Preis des verkehrspolitisch äußerst erfolgreichen Dortmunder Sozialtickets aus den Jahren 2008 / 2009 bei.

Nicht länger hinzunehmen ist das „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Landesebene, Verkehrsverbünden und Kommunen, die sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Es gibt von Seiten des Landes nicht nur eine soziale Verpflichtung gegenüber SchülerInnen und Studierenden. Auch und gerade für einkommensarme Menschen muss das Land in die Pflicht genommen werden, die landesweite Mobilität zu gewährleisten.

Wir sehen daher den Gesetzgeber gefordert, ein flächendeckendes Sozialticket zu landesweit gleichen Bedingungen vorzusehen. Wir fordern Landtag und Landesregierung auf, entsprechend zu verfahren und die Landesmittel zu erhöhen. Für die Finanzierung eines echten Sozialtickets dürfen auf Dauer weder die Kommunen noch die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben noch die Kunden anderer Tarife herangezogen werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Die Linke ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

B Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.09.2011 (Drucksache Nr.: 04948-11-E1)

Beschlussvorschlag
Die Verwaltungsvorlage wird um folgende zusätzliche Abstimmungsvariante c) erweitert:
Zusätzlich zu dem derzeit gültigen Sozialticket wird ein `alternatives Sozialticket` auf Basis des regulären Abo-Tickets 1000 (Preisstufe A2: 50,48 €) unter Einbeziehung des derzeitigen Großkundenrabatts (16%) eingeführt.
Dabei umfasst der berechtigte Personenkreis neben Berechtigten des Dortmund-Passes auch Geringverdiener im Sinne einer Wohngeldberechtigung.

Begründung
Das vom Rat Ende 2007 mit einer zweijährigen Laufzeit beschlossene Sozialticket für 15 € hat den städtischen Haushalt massiv belastet; der gegenüber den Dortmunder Stadtwerken (DSW21) zu erbringende Ausgleichsbetrag betrug letztlich rund 13 Mio. €.

Mit einem Bezugspreis von 31,56 € hat der Rat Ende 2009 ein Sozialticket zu veränderten Konditionen (bspw. gültig ab 9 h; gültig auch für Geringverdiener) beschlossen und damit der brisanten Haushaltslage Rechnung getragen. Die daraus resultierenden und von der Stadt jährlich auszugleichenden Einnahmeverluste der DSW21 betragen ca. 50.000 €.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Verluste durch das von der VRR-Verbandsversammlung jüngst zum Preis von 29,90 € beschlossene Sozialticket – trotz einer Landesförderung von insgesamt 45 Mio. € in 2011 und 2012 - wieder vervielfachen werden; Experten gehen insoweit von Schätzungen von bis zu 1 Mio. € für Dortmund aus.
Aber auch wenn den Verkehrsunternehmen seitens des Landes NRW der vollständige Ausgleich möglicher Mindereinnahmen und weiterer finanzieller Nachteile (z. B. Vertriebsmehrkosten) durch die Einführung des Sozialtickets zugesichert wurde, ist zu konstatieren, dass dies nur auf Kosten einer nicht hinnehmbaren Landesverschuldung zu realisieren ist.

Darüber hinaus sind Leistungseinschränkungen oder Ticketpreiserhöhungen bei den übrigen Kunden der Verkehrsbetriebe nicht auszuschließen, wenn zusätzliche Verluste durch das VRR-weite Sozialticket vermieden werden sollen.

Mit einem um den Großkundenrabatt auf monatlich 42,40 € reduzierten Ticketpreis wird sowohl den unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer als auch den haushaltswirtschaftlichen Risiken der Stadt Dortmund Rechnung getragen. Angesichts des großen Leistungsspektrums (bspw. Nutzung rund um die Uhr; Mitnahmemöglichkeiten an Wochenenden und nach 19 h) ist auch nicht davon auszugehen, dass sich die Erhöhung des Ticketpreises – zumal als zusätzliches Angebot – nachteilig auf die Nachfrage auswirken wird.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 04948-11-E4)

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Höhe der Fördergelder zur Preissenkung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) so aufzustocken, dass ein bedarfsgerechtes Sozialticket für einkommensschwache Benutzergruppen landesweit möglich wird. Der Preis für ein solches Sozialticket soll die Höhe des für die Nutzung des ÖPNV vorgesehenen Regelsatzanteils von Hartz IV nicht übersteigen und eine Nutzung rund um die Uhr ohne zeitliche Einschränkungen ermöglichen.

Die vom VRR vorgestellte Variante für ein Sozialticket erfüllt diese Kriterien leider nicht. Auch wird das „VRR-Sozialticket“ aufgrund der vom VRR erwarteten Einnahmeausfälle von vielen Mitgliedern des Dortmunder Rates einschließlich des Oberbürgermeisters als nicht haushaltsneutral für die Kommune bewertet. Da nahezu alle im VRR organisierten Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, ist das Land in der Pflicht seine Förderung für ein Sozialticket so zu gestalten, dass den Kommunen keine zusätzlichen finanziellen Lasten auferlegt werden.

D Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 04948-11-E5)

Der Rat möge beschließen:
Dortmund weist die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel zur Senkung des Fahrpreises im ÖPNV für Bedürftige nicht zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel direkt beim Land NRW zu beantragen. Die DSW21 wird beauftragt, die bewilligten Fördermittel des Landes für eine Fahrpreissenkung vollständig an die Kunden des Dortmunder Sozialtickets weiterzugeben.

Begründung:
Menschen, die in der Raumordnungsregion Dortmund leben, haben nach einem aktuellen Bericht des Statistischen Landesamtes vom 22.09.11 das größte Armutsrisiko in ganz Nordrhein-Westfalen. Es wäre daher unverantwortlich gegenüber den betroffenen Menschen, wenn ausgerechnet der Rat der Stadt Dortmund den armutsgefährdeten Menschen die bereitgestellten Fördergelder des Landes zur finanziellen Entlastung im Bereich Mobilität vorenthielte.

Der städtische Haushalt wird durch eine Weitergabe von Landesmitteln an Bedürftige nicht belastet.

E Antrag der CDU-Fraktion vom 27.09.2011 (Drucksache Nr.: 04948-11-E2)

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Dortmunder Sozialticket-Modells.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) auf, für den bisher definierten Berechtigtenkreis ein zusätzliches, ganztägig nutzbares Ticket anzubieten. Dieses Ticket muss für den städtischen Haushalt kostenneutral sein und soll sich am Ticket 1000 im Abonnement unter Beibehaltung des bisher eingeräumten Großkundenrabattes für den definierten Berechtigtenkreis orientieren.


3. Im September 2012 nach Evaluation des Pilotprojektes durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen entscheidet der Rat der Stadt Dortmund erneut, ob er sich nach Abschluss der Pilotphase zum 31.12.2012 und einer eventuell geplanten dauerhaften Fortsetzung des VRR-Sozialtickets ab dem 01.01.2013 an diesem beteiligt. Dabei ist transparent und nachvollziehbar darzustellen, dass die im Landeshaushalt NRW jährlich eingestellten Mittel mehr als auskömmlich sind, das VRR-Sozialticket ohne jegliche Ausgleichszahlungen von DSW21 und/oder Stadt Dortmund an den VRR anbieten zu können.

Begründung

Das derzeit gültige Dortmunder Sozialticket hat sich in vielfacher Weise bewährt. Dortmund ist die derzeit einzige Kommune im Geltungsbereich des VRR, die ein deutlich vergünstigtes Ticket für Empfänger sozialer Hilfen anbietet. Über 7200 ausgestellte Tickets verdeutlichen dies eindrucksvoll. Für die Stadt Dortmund, die weiter an einem dauerhaften Konsolidierungskurs interessiert sein muss, bedeutet das Vorhalten eines Sozialtickets zum Preis von nur 31,56 Euro lediglich eine moderate Ausgleichszahlung an DSW21 von etwa 58.000 Euro pro Jahr.



Demgegenüber ist der Vorschlag zur Einführung eines VRR-weiten Sozialtickets mit vielen Unbekannten belastet, deren finanzielle Auswirkungen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht annähernd genau darstellen lassen. Zusätzliche Belastungen in Höhe einer hohen sechsstelligen Summe stehen hier weiter im Raum, auch wenn es anderslautende Äußerungen gibt.

Mit der Einführung eines zusätzlichen, ganztägig nutzbaren Ticketangebotes für den Berechtigtenkreis des Dortmunder Sozialtickets könnten jedoch neue Kundenkreise erschlossen werden, die zwar einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und deren Arbeitsbeginn vor 09.00 Uhr liegt, aufgrund von verschiedenen Faktoren wie z.B. Teilzeitarbeit aber dennoch auf unterstützende Transferleistungen angewiesen sind. Das ganztägig gültige Ticket 1000 im Abo könnte somit mit einem Rabatt von 16% für 44,05 Euro statt für 52,44 Euro pro Monat angeboten werden.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass nach Aussage des statistischen Landesamtes gegenüber der offiziell verbreiteten Stadtmeinung es den Menschen in der Stadt Dortmund nicht so gut gehe, wie dies des öfteren dargestellt werde. Hiernach haben die Menschen in Großraum Dortmund das größte Armutsrisiko in Nordrhein-Westfalen.

Von daher müsste es eigentlich jedem klar sein, dass ein Sozialticket zur Verwirklichung des Grundrechts auf Mobilität zwingend erforderlich sei.

Bei der nachfolgenden Erläuterung der von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Anträgen machte Rm Kowalewski (Die Linke) deutlich, dass ein Sozialticket, dass auch seinen Namen gerecht werde, nur Sinn mache, wenn der Rat der Stadt den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Vorschlägen folgenden würde.

Weiterhin machte Rm Kowalewski (Die Linke) darauf aufmerksam, dass die anderen zu diesem Tagesordnungspunkt von der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Anträgen nicht geeignet seien, um die Situation der hiervon betroffenen Menschen zu verbessern. Von daher werde man diese auch ablehnen.

Anschließend machte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger deutlich, dass es für ihn bedauerlich sei, dass es in Dortmund ein Bündnis der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gebe, dass gegen die Teilnahme am VRR-Pilotprojekt Sozialticket sei.

Habe man sich vor einiger Zeit noch mit der SPD-Fraktion für eine VRR-Lösung eingesetzt, sei es für ihn nun umso bedauerlicher, dass sich die SPD-Fraktion mit nicht nachvollziehbaren Kostenargumenten aus dieser Angelegenheit zurückgezogen habe. Schließlich seien für andere Angelegenheiten in der Stadt auch Geld vorhanden.


In seinen weiteren Ausführungen brachte Rm Krüger bezugnehmend auf die von der Fraktion Die Linke vorgelegten Anträge zum Ausdruck, dass sich auch seine Fraktion weitergehende Modelle gewünscht hätte, die aber bei realistischer Betrachtung nicht umsetzbar seien. Von daher werde man sich bei der Abstimmung hierüber enthalten.

Für die CDU-Fraktion machte Rm Monegel deutlich, dass das derzeitig gültige Dortmunder Sozialticket, in dem ein deutlich vergünstigtes Ticket für Empfänger von sozialen Leistungen angeboten werde, sich in vielfacher Weise bewährt habe.

Dem gegenüber sei der Vorschlag des VRR weiten Sozialtickets mit vielen Unbekannten und Risiken belastet, deren finanzielle Auswirkungen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht annähernd darstellten lassen.

Von daher halte die CDU-Fraktion es für richtiger, wenn man die entsprechenden Auswirkungen nach Abschluss der Pilotphase untersucht, um dann diesbezüglich eine verantwortungsvolle Entscheidung auf der Grundlage entsprechender Fakten zu treffen.

Abschließend erläuterte Rm Monegel (CDU) noch den von seiner Fraktion vorgelegten Vorschlag hinsichtlich der Einführung eines zusätzlichen ganztätig nutzbaren Ticketangebotes für den Berechtigtenkreis des Dortmunder Sozialtickets und wies dabei daraufhin, dass dieser Antrag als Prüfauftrag zu verstehen sei.

Im Weiteren Verlauf der Diskussion brachte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Teilnahme am VRR-Pilotprojekt Sozialticket nicht zustimmen werde, da zu erwarten sei, dass hierdurch der städtische Haushalt in einem nicht vertretbaren Maße belastet werde.

Von daher spreche sich die SPD-Fraktion für eine Fortführung des Dortmunder Sozialticket-Modells, das sich seiner Meinung nach bewährt habe, aus.

Dabei sei es für ihn selbstverständlich, dass man hierüber erneut nachdenken werde, wenn die Pilotphase der Einführung eines Sozialtickets durch den VRR positiv verlaufen sollte.

Abschließend brachte Rm Prüsse (SPD) hinsichtlich der vorgelegten Vorschläge ein zusätzliches ganztägig nutzbares Ticket kostenneutral anzubieten, zum Ausdruck, dass die SPD-Fraktion diesen Vorschlägen zustimmen werde, sofern diese als Prüfauftrag verstanden werde.

Weiterhin machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt deutlich, dass es das Sozialticket, so wie dies immer wieder von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke gefordert werde, auch wenn dies mit öffentlichen Geldern bezuschusst würde, nicht umsonst zu haben sein werde. Für ihn sei eine derartige Politik des hier und jetzt keine verantwortliche Vorgehensweise, sondern man müsse auch an die Zukunft und an die kommunale Handlungsfähigkeit denken.

Von daher habe die Fraktion FDP/Bürgerliste vorgeschlagen, dass kalkulierbare Dortmunder Sozialticket-Modell beizubehalten und zusätzlich ein ganztägig nutzbares Ticket, dass seine Fraktion bereits im Jahre 2010 und jetzt auch wieder beantragt habe, einzuführen.

Abschließend zeigte sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) damit einverstanden, dass man diesen Antrag als Prüfauftrag, so wie dies von Rm Prüsse (SPD) vorgeschlagen wurde, betrachten könne.

Im weiteren Verlauf der Diskussion vertieften die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktion hinsichtlich des Sozialtickets.





Nachdem anschließend Rm Münch (FBI) ein Sozialticket gefordert hatte, was auch seinen Namen gerecht werde, stellte er außerdem folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundesregierung mit der Bitte, die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger insoweit zu erhöhen, dass entsprechend Bedürftige ausreichende Mittel erhalten, um den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von
Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den unter A angeführten Antrag der Fraktion Die Linke ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, sowie einiger Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag ab.

3. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) l den unter C angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.09.2011 ab.

4. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Variante a (Teilnahme am VRR-Pilotprojekt Sozialticket) der Verwaltungsvorlage ab.

5. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den unter B angeführten Antrag der FDP/Bürgerliste vom 19.09.2011 als Prüfauftrag.

6. Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von
Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) die Punkte 1 und 3 des unter E angeführten Antrages der CDU-Fraktion vom 27.09.2011.

Außerdem beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den Punkt 2 des unter E angeführten Antrages der CDU-Fraktion vom 27.09.2011 als Prüfauftrag.
7. Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) den unter D angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.09.2011 ab.

8. Unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie den Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- Variante b) Fortführung des Dortmunder Sozialticket-Modells






zu TOP 5.5
Stadt gegen Rassismus
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04556-11-E1)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt, wie bereits schon in der Sitzung am 30.06.2011, folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.06.2011 vor:

Der Rat möge beschließen:

Die Stadt Dortmund bewirbt sich bei der "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR) um eine Mitgliedschaft.

Begründung:
Das Ziel der UNESCO ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Internationale Konventionen, Empfehlungen und Erklärungen müssen von den einzelnen Staaten ratifiziert und umgesetzt werden. Gleichzeitig ist es aber sehr wichtig, dass auch die lokale Ebene, auf der sich die Menschen tagtäglich begegnen, die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass die internationalen und nationalen Rechtsinstrumente auch tatsächlich angewandt und konkrete Probleme vor Ort berücksichtigt werden. Dies umso mehr, als in Zeiten fortschreitender Globalisierung und Urbanisierung den Kommunen eine immer wichtigere Rolle bei der Durchsetzung der Menschenrechte zukommt.
Dortmund hat mit dem lokalen „Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ Schritte in die richtige Richtung unternommen. Dortmund kann aus den Erfahrungen anderer europäischer Städte aber viel lernen und so den Kampf gegen Rassimus auch in Dortmund noch effektiver gestalten. Umgekehrt sind die Erfahrungen Dortmunds auch für andere Kommunen wertvoll, so dass sich viele Synergien ergeben können.

Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Die UNESCO kooperiert heute mit regionalen Städtekoalitionen in sechs Weltregionen, um geeignete, lokal angepasste Strategien zur Rassismusbekämpfung zu entwickeln.

In Nürnberg fiel am 10. Dezember 2004 der Startschuss für die "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR). Nürnberg koordiniert seitdem die Zusammenarbeit von mittlerweile mehr als 100 europäischen Städten, die sich einmal jährlich zu Konferenzen treffen.

· Die asiatische Städtekoalition gegen Rassismus wurde im August 2006 gegründet.

· Die afrikanische Städtekoalition wurde im September 2006 gegründet. Es gibt wegen der Größe des Kontinents vier Koordinatoren: Bamako für Westafrika, Durban für das südliche Afrika, Kigali für Zentralafrika und Nairobi für Ostafrika.

· Die lateinamerikanische Städtekoalition gegen Rassismus wurde im Oktober 2006 gegründet, Montevideo wirkt als Koordinatorstadt.

· Seit Juni 2008 gibt es auch eine Städtekoalition der arabischen Staaten mit Casablanca als Koordinator.

· In Kanada existiert eine Städtekoalition auf Länderebene.

Seit Juni 2008 sind die kontinentalen Städtekoalitionen zudem weltweit in der Internationalen Koalition der Städte gegen Rassismus zusammengeschlossen. Ziel ist eine engere Abstimmung der sechs regionalen Netzwerke.

In Deutschland sind bisher folgende Städte Mitglied der ECCAR: Apolda (seit 2. April 2009), Berlin (seit 14. März 2006), Celle (seit 2010), Erlangen (seit 10. Dezember 2004), Gunzenhausen (seit 4. Dezember 2008), Halle (seit 25. September 2006), Hannover (seit 11. April 2007), Karlsruhe (seit 20. November 2007), Kiel (seit 17. September 2009), Kitzingen (seit 29. Januar 2008), Köln (seit 7. September 2006), Leipzig (seit 20. März 2007), München (seit 26. November 2008), Nürnberg (seit 10. Dezember 2004), Pappenheim (seit 28. März 2005), Potsdam (seit 17. April 2007), Saarbrücken (seit 14. März 2006), Siegen (seit 15. Oktober 2008), Wolfsburg (seit 16. Juni 2008)

Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus hat sich folgende Organisationsstruktur gegeben:

· Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, trifft die wesentlichen Entscheidungen für die Koalition und wählt alle zwei Jahre den Lenkungsausschuss.

· Der Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich aus 16 Vertreter/innen der Mitgliedsstädte sowie je einem Vertreter oder einer Vertreterin der UNESCO (Paris) und der Stadt Nürnberg zusammen. Er bereitet die Entscheidungen der Mitgliederversammlung vor und wählt aus seiner Mitte den Vorstand, der die Koalition nach außen vertritt.



· Die Geschäftsstelle
Das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg fungiert als Geschäftsstelle der Koalition, die vor allem die Aufgabe hat,

· als Ansprechpartner für die Mitgliedsstädte und interessierte Kommunen zu dienen,

· die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstädten zu fördern,

· die laufenden Geschäfte der Koalition und des Lenkungsausschusses zu führen,

· die Sitzungen des Lenkungsausschusses vorzubereiten und seine Beschlüsse durchzuführen und

· Tagungen der Koalition zu organisieren.


· Das wissenschaftliche Sekretariat
Die Abteilung „Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus“ der UNESCO in Paris hat die Aufgabe des wissenschaftlichen Sekretariats übernommen, um die Mitgliedsstädte konkret bei der Umsetzung von Maßnahmen zu beraten und mit wichtigen Informationen zu versorgen.


Mitglieder der Koalition können nur Städte und andere kommunale Gebietskörperschaften aus den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, sofern sie die Zwecke des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht an eine Mindesteinwohnerzahl der jeweiligen Stadt gebunden.

Voraussetzung für den Beitritt ist eine formloser Antrag des/der Oberbürgermeister/in, des/der Bürgermeister/in oder eines/einer autorisierten Vertreters / Vertreterin an den Lenkungsausschuss. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Lenkungsausschuss den Beitrittsantrag mehrheitlich annimmt.


Nachdem wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 30.06.2011 die Positionen hinsichtlich
des o. a. Antrages ausgetauscht wurden, verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag der
SPD-Fraktion darauf, diesen Antrag wiederum als eingebracht zu betrachten und diesen zusammen mit der Verwaltungsvorlage zum Aktionsplan gegen Rechts, deren Behandlung für den 24.11.2011 geplant ist, abschließend zu beraten und hierüber zu entscheiden.






zu TOP 5.6
Inklusives Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05243-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zur o. g. Angelegenheit folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 27.09.2011 (Drucksache Nr.: 05243-11-E1) vor:

In Dortmund leben z. Zt. rund 80.000 Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis, dies entspricht einem Anteil von 13,3 % der gesamten Einwohner. In NRW leben gemäß Schwerbehindertenstatistik rund 2,5 Mio. Menschen mit Behinderung, rund 1,7 Mio. von ihnen gelten als schwerbehindert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schafft eine neue Rechtsgrundlage und konkretisiert bereits bestehende Menschenrechte aus der Sicht von Menschen mit Behinderung. Mit der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat werden die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft dennoch vor außerordentliche Herausforderungen gestellt, die nur im Zusammenwirken der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung sowie den verantwortlichen Akteuren in Politik, Verwaltung und Gesellschaft in Bund, Ländern und Kommunen bestanden werden können. Die UN-Behindertenrechtskonvention vollzieht einen Paradigmenwechsel bei der Gestaltung der Politik und der Entwicklung von Maßnahmen und Vorkehrungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen. Kennzeichnend für diesen Wechsel im Leitbild der Politik mit und für Menschen mit Behinderung ist die Definition von Behinderung und der darauf aufbauende Wechsel von der Integration zur Inklusion.

Die Dortmunder Gleichstellungspolitik für Menschen mit Behinderungen orientiert sich an den Definitionen der WHO und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Verwirklichung von Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft alle Ressorts und erfordert von daher eine entsprechende Gesamtplanung, in der einzelne Planungsbereiche wie z. B. Quartiersplanung, Verkehrsplanung, Sozial- und Jugendplanung, Schulentwicklungsplanung, Gesundheitsplanung und Infrastrukturplanung zusammengeführt werden. Zukunftsaufgabe ist es, Kommunen, Gemeinden, Stadtteile und Sozialräume so auszugestalten, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigt im Quartier leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das Thema Inklusion muss deshalb als Querschnittsaufgabe in den Kommunen zu einem festen Bestandteil der Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen werden.

2011 und 2012 sind nach der Einschätzung der städtischen Behindertenbeauftragten die entscheidenden Jahre für die Weichenstellungen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Es stehen Entscheidungen an, welche Vorkehrungen in Dortmund durch die Kommune zu treffen sind. Besonders interessant wird diese Frage im Zusammenhang mit inklusiver Bildung, Barrierefreiheit auch im Bestand und der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Für den Prozess der Inklusion in allen Lebensbereichen ist die Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft, in öffentlichen Verwaltungen und Behörden sowie in den Handlungs- und Entscheidungsfeldern der Politik erforderlich.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme, wie die Stadt Dortmund ihren Weg zu einer inklusiven Kommune beschreiten will.
Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

1. Welche Maßnahmen haben die einzelnen Fachbereiche bereits unternommen, um Inklusion in Dortmund umzusetzen?

2. Welche Maßnahmen werden zukünftig in Dortmund auf der Grundlage des nationalen Inklusionsplanes und einzelner Inklusionspläne des Landes NW erforderlich?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen kommunalen Inklusionsplan zu initiieren, um Inklusion als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung zu
implementieren?

4. Wie werden die städtischen Unternehmen im Konzern Stadt Dortmund in die Umsetzung der Inklusion eingebunden?

Nachdem die vorliegende Angelegenheit kurz andiskutiert wurde, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, dass man beim Vorliegen der entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung, die für die Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 geplant ist, diese Angelegenheit weiter behandeln wolle.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 18:15 Uhr bis 18:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2012 - Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04814-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2012 wird für förderungswürdige Leistungen in der Sparte
Musik

vergeben.

zu TOP 6.2
Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04914-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege" an der Fachschule für Heilerziehungspflege am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04546-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW)
die Errichtung des Aufbaubildungsganges „Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege“ an der Fachschule für Heilerziehungspflege am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg zum 01.02.2012.





zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schulbedarfsplan 2011-2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04763-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 21.09.2011 vor:

Einstimmig nimmt der Schulausschuss folgenden Antrag der SPD-Fraktion an:

Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Prioritätenliste Schulbau den neuen Rahmenbedingungen des Landes und den inhaltlichen Schwerpunkten des Dortmunder Schulbedarfsplanes 2011-2016 anzupassen und rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für 2012 den politischen Gremien eine aktualisierte Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Unter Einbeziehung dieses Beschlusses empfiehlt der Schulausschuss mit 10 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat nimmt des Schulbedarfsplan 2011-2016 (Berichtsteile „Grundsätzliche Planungsaspekte, Primarstufe, Sekundarstufe I“) zur Kenntnis.

Er ist damit einverstanden, dass weitere Berichtsteile bis zum Jahresende 2011

- für die Sekundarstufe I auf der Basis der zu erwartenden Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zur Schulstruktur
und

- für die Förderschulen nach Bekanntgabe der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW NRW) angekündigten „landesweiten Eckpfeiler eines Inklusionsplans“

erstellt werden.

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die o. a. Empfehlung des Schulausschusses vom 21.09.2011.

2. Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie gegen die Stimme von Rm Branghofer folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt des Schulbedarfsplan 2011-2016 (Berichtsteile „Grundsätzliche Planungsaspekte, Primarstufe, Sekundarstufe I“) zur Kenntnis.

Er ist damit einverstanden, dass weitere Berichtsteile bis zum Jahresende 2011

- für die Sekundarstufe I auf der Basis der zu erwartenden Änderung des Schulgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zur Schulstruktur und
- für die Förderschulen nach Bekanntgabe der vom Ministerium für Schule und Weiterbildung
NRW (MSW NRW) angekündigten „landesweiten Eckpfeiler eines Inklusionsplans“

erstellt werden.
8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Kinder-Citytreff
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2011
(Drucksache Nr.: 04469-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vom 16.06.2011 vor:

1.) Der Betrieb des Kinder-Citytreffs wird mit Auslaufen des jetzigen Mietvertrags im November diesen Jahres eingestellt, es sei denn, der Einzelhandel beteiligt sich zukünftig finanziell in angemessener Form.

2.) Die bisher für den Kinder-Citytreff aufgewandten finanziellen Mittel bleiben dem Eigenbetrieb FABIDO für die Ausweitung der Kinderbetreuung erhalten.

3.) Die bisherigen MitarbeiterInnen des Kinder-Citytreffs werden im Rahmen der städtischen Kinderbetreuung anderweitig eingesetzt

Die Mitglieder des Betriebsausschusses kamen überein, vor einer Weiterleitung des Antrages an den Rat der Stadt Dortmund das Ergebnis der Gespräche mit dem City-Ring abzuwarten (keine erneute Behandlung im Betriebsausschuss).

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass für ihn die Beratung dieser Angelegenheit in der City-Konferenz deutlich gemacht habe, dass der Kinder-City-Treff vom Grundsatz her von allen begrüßt werde, aber die Bereitschaft zur Finanzierung dieses Projektes nicht gegeben sei, fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

1.) Der Betrieb des Kinder-Citytreffs wird mit Auslaufen des jetzigen Mietvertrags im November diesen Jahres eingestellt.

2.) Die bisher für den Kinder-Citytreff aufgewandten finanziellen Mittel bleiben dem Eigenbetrieb FABIDO für die Ausweitung der Kinderbetreuung erhalten.

3.) Die bisherigen MitarbeiterInnen des Kinder-Citytreffs werden im Rahmen der städtischen Kinderbetreuung anderweitig eingesetzt.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04870-11)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 13.090,00 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 1.210.748,53 €.







zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04890-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2010 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 20.772,15 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 9.3
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04891-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2010 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag um den Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 1.194.753,48 € erhöht wird.

zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04871-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2010 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2010. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 66.240.242,31 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 9.4 übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 9.5
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen bei der Zahlungsabwicklung für den Neubau des Ausbildungszentrums der Feuerwehr gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04685-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 Abs.2 GO NRW eine außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 825.500 € bei der Investitionsfinanzstelle 37E00217004140 „Neubau Ausbildungszentrum Feuerwache 2“.



zu TOP 9.6.a
Erster Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04820-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den als Anlage beigefügten Bericht zu den Bearbeitungsständen der einzelnen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 9.6.b
Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen des Projektes Haushalt 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04941-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) von den Fachbereichen erstellten aktuellen Bearbeitungsstände der einzelnen Maßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 9.7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05103-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwässerung Schwerte GmbH zu.

zu TOP 9.8
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluß und Lagebericht 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04666-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „ Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2010 abschließend mit einer Bilanzsumme von 358.478.632,65 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.450.649,68 EUR sowie der Lagebericht 2010 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den vorhandenen Verlustvortrag aus den Vorjahren auf 15.453.727,64 EUR.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.







zu TOP 9.9
Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04301-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.09.2011 vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.11 vor:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Stellungnahme der Verwaltung und den Antrag der Partei DIE LINKE zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss und bittet um Beantwortung einer Frage.

1. Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt bzw. dem zuständigen Fachausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, kommunale, infrastrukturelle Bedarfe für den Bereich Holzen und nutzungsorientierte Investitions- und Betriebskosten zu ermitteln.

2. Anfrage an den Rechtsdezernenten:
Ist es rechtlich zulässig, wie die Partei „DIE LINKE unter Punkt 2 des Schreibens vom 06.09.2011 anregt, eine Bürgerabstimmung durchzuführen und wenn ja, wie könnte ein solches Verfahren zugeführt werden?

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Nachdem sich Rm Klösel (SPD) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) für eine Beschlussfassung der o. a. Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des Punktes 1 der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde ausgesprochen hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Empfehlung des Liegenschaftsamtes zur Kenntnis und beschließt:
1. die Stilllegung des Lehrschwimmbeckens Holzen und

2. die Verwaltung mit der Ermittlung von sinnvollen Möglichkeiten für eine Nutzungsänderung der Räumlichkeiten des Lehrschwimmbeckens und der hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten zu beauftragen.








zu TOP 9.10
Eurobonds
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05213-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.09.2011 vor:

In Deutschland wird die Einführung von Eurobonds strittig diskutiert. Die Parteivorsitzenden von SPD und Grünen sprechen sich dafür aus. Der Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler sowie der
FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle lehnen dies ab.

Selbst Befürworter der Eurobonds gehen davon aus, dass diese das Zinsniveau für die deutsche öffentliche Hand erhöhen. Das bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland auf ihre Anleihen, mit denen sie sich refinanziert, deutlich mehr Zinsen zahlen muss. Daher ist davon auszugehen, dass sich die öffentlichen Refinanzierungszinssätze um mehrere Prozentpunkte erhöhen werden.

Infolge dessen dürften sich auch die Refinanzierungskosten für die Bundesländer und die Kommunen deutlich erhöhen. Denn letztendlich liegt der Grund der günstigen Kommunalkredite darin, dass Länder und letztendlich mittelbar auch der Bund für die Schulden der Kommunen haften. Müssen Bund und Länder höhere Zinsen wegen erhöhter Haftungsrisiken zahlen, so werden aller Voraussicht nach auch die Marktzinsen für die Kommunen steigen.



Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Mit welchem Anstieg des Zinsniveaus rechnet die Stadt Dortmund für seine langfristigen Kreditverbindlichkeiten sowie seine Kassenkredite, wenn Eurobonds eingeführt werden? Welche jährliche zusätzliche finanzielle Belastung würde das für Dortmund bedeuten?

2. Hilfsweise, falls die Verwaltung sich zur Beantwortung der Frage nach Ziff. 1 nicht in der Lage sieht: Mit welchen zusätzlichen finanziellen Belastungen müsste die Stadt Dortmund rechnen, wenn das Zinsniveau für seine langfristigen Kreditverbindlichkeiten sowie seine Kassenkredite um drei Prozentpunkte ansteigen würde?

3. Welche Maßnahmen müsste die Stadt Dortmund ergreifen, wenn sich kurzfristig eine zusätzliche Belastung nach Ziff. 1 bzw. Ziff. 2 ergeben würde?



Hinsichtlich der von der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 12.09.2011 gestellten Fragen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 05213-11-E1) vor:

Ziff. 1
Wegen der unterschiedlichen Bonitätsstufen der Euro-Mitgliedsstaaten würden die Zinssätze für Eurobonds deutlich über dem derzeitigen Niveau für deutsche Staatsanleihen liegen. Sofern die Einführung von Eurobonds gleichzeitig bewirkt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine separaten eigenen Anleihen mehr begeben würde, muss mit einem spürbaren Anstieg des Zinsniveaus auch für kommunale Finanzierungen gerechnet werden. Wie stark diese Veränderungen ausfallen würden, kann nicht in seriöser Form vorausgesagt werden. Hierzu gibt es auch in Fachkreisen keine einheitliche Meinung.

Ziff. 2
Die Frage, wie sich ein fiktiver Anstieg des Zinsniveaus um drei Prozentpunkte auf die Zinsbelastung der Stadt Dortmund auswirken würde, lässt sich nur überschlägig auf Basis des für das Haushaltsjahr 2012 veranschlagten Zinsbudgets beantworten. Bei dieser Modellrechnung ist folgendes zu beachten:

a) Bei den langfristigen Investitionskrediten würde sich ein plötzlicher Anstieg des Zinsniveaus zunächst nur auf die in 2012 zur Umschuldung anstehenden Kredite, die Neuaufnahmen und die variabel verzinsten Kredite auswirken. Hierbei handelt es sich um ein Kreditvolumen von rd. 150 Mio. €.
Die übrigen voraussichtlich zum 01.01.2012 bestehenden Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten von rd. 700 Mio. € wären aufgrund längerer Zinsbindungen nicht betroffen.
b) Der am 31.08.2011 vorhandene Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von rd. 1.140 Mio. € beinhaltet ein Teilvolumen von insgesamt 460 Mio. €, das über das Jahr 2012 hinaus zinsgesichert ist und ein weiteres Teilvolumen von 380 Mio. €, bei dem die Zinsbindung erst im Laufe des Jahres 2012 ausläuft. Von einem fiktiven Zinsanstieg um drei Prozent wäre mithin eine Teilmenge von 300 Mio. € aus heutiger Sicht betroffen.
Ein gegenüber den heutigen Werten um drei Prozentpunkte höheres Zinsniveau würde sich voraussichtlich in folgendem Umfange auswirken:

a) Das Budget der Zinsaufwendungen für Investitionskredite müsste im Haushaltsplan 2012 von 35 Mio. € um 3 Mio. € auf 38 Mio. € erhöht werden.
b) Das Budget der Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite müsste im Haushaltsplan 2012 von 34 Mio. € um 13 Mio. € auf 47 Mio. € erhöht werden.

Ziff. 3
Im Rahmen ihres aktiven Zins- und Risikomanagements überprüft die Stadt Dortmund kontinuierlich die Möglichkeiten des Marktes, günstige Zinskonditionen möglichst langfristig zu erwerben, um dem permanenten Risiko steigender Zinsen entgegen zu treten und die Zinsbelastung möglichst niedrig zu halten.

Das seit Ausbruch der Finanzkrise vor rund drei Jahren anhaltend günstige Zinsniveau hat die Stadt Dortmund dahin gehend genutzt, für den überwiegenden Teil der seither durchgeführten Neuaufnahmen und Umschuldungen von Investitionskrediten sehr lange Zinsbindungsfristen zu vereinbaren, zum größten Teil für die jeweilige Restlaufzeit oder aber für mindestens zehn Jahre.

Im Bereich der Liquiditätskredite wurden mehrjährige Zinsvereinbarungen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten getroffen. Dies erfolgte sowohl durch den Einsatz von Finanzderivaten als auch durch Festsatzkredite.

Fasst man Investitionskredite und Liquiditätskredite zusammen, so wurde der Anteil an variabel verzinsten Krediten von ursprünglich rund 40 % auf nunmehr etwa 21 % zurückgefahren. Somit ist der Anteil des Kreditvolumens, der den Veränderungen des Zinsniveaus unmittelbar ausgesetzt ist, in den letzten Jahren erheblich reduziert worden.

Nachdem OB Sierau den Rat der Stadt daraufhin gewiesen hatte, dass sich die Haushaltsbegleitkommission mit dem Thema „Rating“ beschäftigen werde, nahm der Rat der Stadt
die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
Solidaritätsfonds, Mittelvergabe 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05139-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Aus dem Solidaritätsfonds werden 7.700 € an das DRK, Kreisverband Dortmund, für die Unterstützung unserer Partnerstadt Rostow am Don, überwiesen.





zu TOP 9.12
Beteiligungsbericht 2010/2011
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05207-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Beteiligungsbericht 2010/2011 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 9.13
Entwurf des Gesamtabschlusses 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05025-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Beteiligungsbericht 2010/2011 wird mit einer separaten Vorlage (DS-Nr.: 04978-11) vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2010 vorgelegt hat
(§ 116 GO NRW i. V. m. § 96 GO NRW).


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04707-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die aus Ziffer II. der Begründung folgende Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

zu TOP 10.2.a
Umbesetzung in Gremien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04832-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die folgenden - im Behindertenpolitischen Netzwerks am 21. Juni 2011 beschlossenen - Umbesetzungen in Gremien:

1. Friedrich-Wilhelm Herkelmann wird stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien für Stefan Müller.

2. Siegfried Volkert wird beratendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung. Dagmar Greskamp wird stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung.

3. Dagmar Greskamp gibt die stellvertretende beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ab. Martina Richter wird stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

zu TOP 10.2.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04994-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig auf Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 27.09.2011 (Drucksache Nr.: 04994-11-E1) folgenden Beschluss:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet mit Wirkung zum 01.10.2011 um folgende Umbesetzungen in den benannten Aufsichtsräten:

Ratsmitglied Volkan Baran scheidet aus dem Aufsichtsrat DSW 21 aus. Ratsmitglied Olaf Radtke wird anstelle von Volkan Baran Mitglied im Aufsichtrat DSW21.

RM Olaf Radtke scheidet aus dem Aufsichtrat Klinikum gGmbH aus. RM Volkan Baran wird anstelle von Olaf Radtke Mitglied im Aufsichtsrat Klinikum gGmbH.

zu TOP 10.3
Benennung von Delegierten für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05128-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Abgeordnete für die 6. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 14. Dezember 2011 in Köln

1. Herr Rm Baran (SPD)
2. Herr Rm Dr. Eigenbrod (CDU)
3. Herr Rm Frebel (B’90/Grüne)

zu TOP 10.4.a
Demonstrationen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05216-11)
zu TOP 10.4.b
Konsequenzen aus dem Demonstrationsgeschehen rund um den Antikriegstag 2011
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05261-11)

Hinsichtlich der beiden o. a. Tagesordnungspunkte lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 15.09.2011 (Drucksache Nr.: 05216-11-E1)

Beschlussvorschlag
Der Rat empfiehlt der Verwaltung die Schaffung eines Konsultationskreises, dessen Aufgabe es ist, im Dialog mit den jeweiligen Gruppen der Zivilgesellschaft geeignete Maßnahmen auszuarbeiten, wie künftig der im Rahmen von Demonstrationen der rechten und linken Szene aufkommenden „Demonstrations-Kriminalität“ begegnet werden kann.

Begründung
Zum wiederholten Male kam es nunmehr am 03. September 2011 zu einem Aufmarsch der rechten Szene in Dortmund. Mit dieser Demonstration gingen wieder Gegendemonstrationen der linken Szene einher, die zu umfangreichen Ausschreitungen im Raum Dortmund führten. Dabei ist festzustellen, dass die stattfindenden Gegendemonstrationen ein hohes Maß an Organisationsstruktur sowohl bei der Aufstellung als auch dem Ablauf aufweisen.
Unstreitig ist, dass diese Gegendemonstrationen ebenfalls ihre Legitimation aus den grundrechtlich gesicherten Rechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 und 8 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland herleiten.
Gleichwohl muss festgehalten werden, dass diesen Gegendemonstrationen in jüngerer Zeit quasi ein „Eventcharakter“ zukommt, dessen Auswirkungen die Arbeit der Polizei in empfindlicher Weise beeinträchtigt. Zudem schaden auch diese Aktionen dem Ansehen der Stadt Dortmund und gefährden die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Das grundrechtlich verbriefte Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit darf nicht zur Disposition stehen. Dennoch muss konstatiert werden, dass durch diese Gegendemonstrationen den Aufmärschen der rechten Szene letztlich erst die bundesweite Aufmerksamkeit und das Podium verschafft werden, welche es dem Grunde nach zu verhindern gilt.
Es bedarf daher eines Umdenkens bei der Strategie, wie künftig mit solchen Demonstrationen der rechten und linken Szene umgegangen werden soll, ohne dabei diesen Gruppierungen das angesprochene Podium zur Verfügung zu stellen und dabei noch die Arbeit der Polizeikräfte zu behindern.
Im Rahmen des angeregten Konsultationskreises soll im Dialog mit den betroffenen Gruppierungen eine nachhaltige Strategie für gewaltfreie und effektive Gegenmaßnahmen zu den Aufmärschen der rechts- und links-extremistischen Szene entwickelt werden.

B Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2011 (Drucksache Nr.: 05261-11-E1)
1) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vielen friedlichen Aktionen gegen den Nazi-Aufmarsch am 3. September. Der breite Widerstand von über 14.000 Menschen durch Demonstrationen, Kundgebungen, Straßenfeste und friedliche Blockaden hat deutlich gemacht: Auch wenn die Nazis marschieren konnten, war ihr Aufmarsch kein Sieg, sondern eine Niederlage. Der Rat ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch zukünftig an allen friedlichen Aktionen gegen Neonazis zu beteiligen.
2) Der Rat bedauert, dass der Aufmarsch nicht verhindert werden konnte und vorhandene Spielräume für ein Verbot durch die Polizei nicht genutzt worden sind.
3) Der Rat begrüßt, dass im Vorfeld des Aufmarsches erstmals ein breites bürgerliches Bündnis mit dem Oberbürgermeister an der Spitze zu friedlichen Blockaden als Zeichen des Widerstands aufgerufen hat.
4) Der Rat begrüßt, dass es gelungen ist, durch eine friedliche Sitzblockade den Aufmarsch der Nazis durch die Schützenstraße zu verhindern und die Aufmarschroute zu verkürzen. Die Sitzblockade hat gezeigt, dass ein konsequentes und dabei friedliches Handeln Erfolg haben kann und für zukünftige Aufmärsche ausgebaut werden muss.
5) Der Rat kritisiert, dass im Vorfeld des Aufmarsches sowie in der Nachbetrachtung versucht worden ist, gewaltfreie Aktionen per se als unfriedlich und als Straftat bzw. als Aufruf dazu zu diskreditieren. Diese Bewertungen haben die Stimmung schon im Vorfeld des Aufmarsches unnötig aufgeheizt.
6) Der Rat hält fest, dass es die Neonazis sind, die mit ihrer tagtäglichen und strukturellen Gewalt durch menschenverachtende Provokationen, Aktionen und Übergriffe gegen Andersdenkende sowie permanente Einschüchterungsversuche auch im Vorfeld des Aufmarsches ein unerträgliches Klima der Angst und Bedrohung schaffen. Das alles und nicht die Aufrufe zu friedlichen Blockaden macht immer mehr Menschen wütend.
7) Der Rat verurteilt, dass es bei den Protesten gehen den Aufmarsch zu nicht hinnehmbaren Angriffen einiger gewaltbereiter Autonomer gegen die Polizei gekommen ist. Jegliche Köperverletzung bzw. Versuche dazu sind nicht akzeptabel. Die Gewalttäter erweisen damit der politischen Auseinandersetzung mit den Rechten einen Bärendienst. Nicht die Polizei ist der Gegner. Es sind die Nazis.
8) Der Rat kritisiert, dass es nach Berichten von Demonstrationssanitätern von Seiten der Polizei zu einem unangemessenen Einsatz von Pfefferspray gegen GegendemonstrantInnen gekommen ist. Darüber hinaus kritisiert der Rat die unangemessen harte Auflösung zweier Sitzblockaden im Bereich der Schützenstraße. Der Rat appelliert an die Polizei, das sogenannte „Trennungskonzept“, das zu einer Freiräumung ganzer Stadtteile zu protestfreien Zonen führt, zu überdenken. Es führt auch zu dem unerträglichen Zustand, dass alle BewohnerInnen der betroffenen Stadtteile und Straßen über einen ganzen Tag in ihren Bezirken großräumig eingekesselt werden und sich nicht mehr frei bewegen können. Vom wirtschaftlichen Schaden für die vielen betroffenen Geschäfte ganz zu schweigen.
9) Der Rat begrüßt, dass in Kürze der Aktionsplan gegen Rechts verabschiedet werden und zu einer Verstetigung der Arbeit gegen rechte Gewalt und Strukturen führen soll. Er hält fest, dass die bereits in den vergangenen Jahren sowie in diesem Jahr für Aktionen vorgesehenen Mittel sowie die Koordinierungsstelle gegen Rechts auch in den kommenden Jahren im Haushalt abgesichert werden müssen.
10) Der Rat appelliert an alle demokratischen Organisationen, schon jetzt mit den Vorbereitungen einer großen und friedlichen Blockade mit dem klaren Ziel der Verhinderung eines eventuellen erneuten Aufmarsches der Nazis zu beginnen. Dabei sollten alle diejenigen eingebunden werden, die das Prinzip der Gewaltfreiheit akzeptieren und es auch aktiv umsetzen.

C Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.09.2011(Drucksache Nr.: 05261-11-E2)

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der gegenwärtige Umgang mit den Nazis in der Form von Gegendemonstrationen, Mahnwachen, Blockaden und Meinungsbekundungen vielfältigster Art Erfolge zeigt. Die Kundgebungen der Nazis werden im Umfang stetig kleiner.
2) Der Rat nimmt zu Kenntnis, dass die zur Mobilisierung ausgeübten Gewalttaten gegen Dortmunder BürgerInnen im Vorfeld von Nazidemonstrationen in ihrer Häufigkeit und in ihrem Gewaltpotential stetig ansteigen. Er spricht den von neonazistischen Übergriffen betroffenen BürgerInnen die Solidarität der Stadtgesellschaft aus und verurteilt diese Angriffe entschieden.

3) Der Rat nimmt mit Missfallen und Verwunderung zur Kenntnis, dass es den Behörden nicht gelungen ist, auch nur einen einzigen Täter von im Vorfeld der Nazidemonstrationen ausgeübten rechtsradikalen Gewalttaten zu ermitteln und die Taten zur Anklage zu bringen.

4) Der Rat drückt sein Bedauern aus, dass die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden, um ein Verbot der Nazidemonstration durchzusetzen.

5) Der Rat begrüßt es, dass der Umfang der Gegendemonstrationen so groß war wie seit vielen Jahren nicht mehr. Er begrüßt, dass zahlreiche Organisationen wie auch prominente Einzelpersonen wie der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, der Arnsberger Regierungspräsident und auch zahlreiche Bundestags- und Landtagsabgeordnete sich der Nazidemonstration entgegen gestellt haben.

6) Der Rat stellt klar, dass friedliche Blockaden ein legitimes Mittel sind, um für die demokratische Verfasstheit des Gemeinwesens und gegen die Verbreitung faschistischen Gedankenguts einzustehen.

7) Der Rat begrüßt, dass die meisten Demonstrationen, Blockaden und Mahnwachen friedlicher Natur waren und spricht den Demonstrationsleitungen für ihr besonnenes und engagiertes Handeln seinen Dank aus. Gleichzeitig bedauert der Rat den Ausbruch von Gewalttätigkeiten, dort wo die Deeskalationsaufrufe der Demonstrationsleitungen nicht erfolgreich waren.

8) Der Rat vermisst ein klares Deeskalationskonzept der Polizeiführung. Er nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Demonstrationszüge durch die Polizei wiederholt und unter körperlichem Einsatz diagonal gekreuzt wurden, was im Regelfall von den Demonstrierenden als Provokation aufgefasst wurde.

9) Der Rat nimmt die Kritik des „Republikanischen Anwaltsvereins“ (RAV) zur Kenntnis, dass

a) gegen § 61 I Polizeigesetz NRW verstoßen wurde, weil dem Einsatz von Pfefferspray und Knüppeln keine Ankündigungen vorausgingen und sich daher an Ausschreitungen Unbeteiligte nicht aus der Gefahrenzone bringen konnten. In der Nordstadt sei eine Gruppe Demonstranten durch die Polizei von einer Seite mit einem Wasserwerfer und von der anderen Seite mit Pfefferspray angegriffen worden, was der RAV als besonders unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt bezeichnet.

b) gegen Art. 104 II GG verstoßen wurde, weil auch bei längeren Freiheitsentziehungen keine richterliche Begleitung stattgefunden hat.

c) Anwälte bei der Ausübung ihres Berufes behindert wurden und nicht mit in Gewahrsam genommenen MandatInnen sprechen durften. Dies sei sowohl in der Gefangenensammelstelle, als auch in Polizeikesseln und im Zuge von Personenkontrollen und Durchsuchungen geschehen. Stattdessen wurden AnwältInnen Platzverweise und Betretungsverbote für die Nordstadt erteilt.

10) Der Rat fordert die Dortmunder Polizeiführung auf künftig auf den Einsatz von Pfefferspray zu verzichten, weil
a) die Wirkung von Pfefferspray nicht vorhersehbar ist. Nebenwirkungen können u.a. sein: Atemstillstand, tödliche Kreuzreaktionen mit Medikamenten, Kokain oder dem Chilliwirkstoff, bleibende Schäden an der Augenhornhaut, erhöhte Aggressivität, Auslösung von epileptischen Anfällen.
b) Pfefferspray unter die UN-Chemiewaffenkonvention fällt. Diese erlaubt zwar den Einsatz im Inland, untersagt aber wegen seiner Eskalationswirkung in Konfliktsituationen den Auslandseinsatz. Maßnahmen die eine Gewalteskalation auf Demonstrationen begünstigen, sollten jedoch auch im Inland vermieden werden.

11) Der Rat fordert alle demokratischen Organisationen auf frühzeitig mit der Vorbereitung einer großen Blockade, wie sie erfolgreich und friedlich bereits in Köln umgesetzt wurde, zu beginnen. Denn Dortmund ist nicht die Stadt der Nazis – sie ist die Stadt der Dortmunderinnen und Dortmunder.

Vor Eintritt in die Beratung zu den beiden o. a. Tagesordnungspunkten wies zunächst OB Sierau daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass man sich auf einen Wortbeitrag pro Fraktion beschränken wolle, da der Rat der Stadt sich ohnehin in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 mit der Thematik „Aktionsplan gegen Rechts“ beschäftigen werde. Außerdem habe man vereinbart, dass die Abstimmung über die zuvor genannten Anträge in dieser Sitzung erfolgen solle.


In der anschließend zum Teil recht kontrovers geführten Diskussion erläutere zunächst Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) den von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag, durch den seiner Meinung nach deutlich werde, dass ein Umdenken bei der Strategie, wie künftig mit solchen Demonstrationen der rechten und linken Szene umgegangen werden soll, zwingend erforderlich sei.

Von daher habe man auch in dem vorgelegten Antrag die Schaffung eines Konsulationskreises vorgeschlagen, in dem im Dialog mit den betroffenen Gruppierungen eine nachhaltige Strategie für gewaltfreie und effektive Gegenmaßnahmen zu den Aufmärschen der rechts- und links- extremistischen Szene entwickelt werden soll.

Für die Fraktion Die Linke stellte bei der Erläuterung des von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrages Rm Kowalewski fest, dass für ihn und seine Fraktion die Ereignisse am 03.09.2011 deutlich gemacht haben, dass die massiven Gegendemonstrationen bzw. die örtlichen Blockaden gegen die rechte Szene ein voller Erfolg gewesen seien.

Dagegen äußerte sich Rm Kowalewski (Die Linke) kritisch zu dem Verhalten der Polizei, wie zum Beispiel hinsichtlich des Einsatzes von Pfefferspray an diesem Tag, und forderte gleichzeitig ein klares Deeskalationskonzept der Polizeiführung.

Auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) brachte zum Ausdruck, dass der eingeschlagene Weg, durch viele friedliche Aktionen dem Nazi-Aufmarsch am 03.09.2011 entgegen zutreten, ein voller Erfolg und der richtige Weg gewesen sei.

Insofern sollte man seiner Meinung nach immer wieder alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an allen friedlichen Aktionen gegen Neonazis zu beteiligen. Das hierbei das Prinzip der Gewaltfreiheit im Vordergrund stehen müsse, sei für ihn selbstverständlich.

Bedauerlich dabei sei für ihn, dass in der Medienberichterstattung der Aufmarsch der rechten und gewaltbereiten linken Demonstranten, die aus den unterschiedlichsten Städten in Deutschland gekommen seien, im Vordergrund standen.

Nachdem sich auch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) kritisch zu dem Verhalten der Polizei in dieser Angelegenheit geäußert hatte, forderte auch er dazu auf, den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten.

Anschließend machte Rm Monegel (CDU) deutlich, dass auch seine Fraktion jegliche Form von rechter oder linker Gewalt, wie sie bedauerlicherweise am 03.09.2011 wieder vorgekommen sei, strikt ablehne.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion seien die eigentlichen Gegner, und da sollten sich alle Demokraten einig seien, die Extremisten, Gewalttäter und die Feinde der Verfassung, egal ob sie aus dem rechten oder linken Spektrum kommen.

Weiterhin setzte sich Rm Monegel (CDU) zum Teil recht kritisch mit den vorgelegten Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke auseinander.

Dagegen seien die Aussagen in dem vorgelegten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Ausnahme der Einrichtung eines Konsulationskreises vom Grundsatz her richtig.

Abschließend brachte Rm Monegel (CDU) zum Ausdruck, dass man im Polizeibeirat und auch in der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie nach neuen Wegen suchen müsse, damit solche Dinge, wie sie am 03.09.2011 geschehen seien, nicht noch einmal vorkommen.

Nachdem anschließend Rm Münch (FBI) die Aussagen von Rm Monegel (CDU) begrüßt hatte, forderte auch er dazu auf, ein intelligentes Konzept, wie man mit den Neonazi-Aufmärschen umgehen solle, zu entwickeln. Im Übrigen wies er daraufhin, dass er dies schon vor Jahren gefordert habe.

Weiterhin erklärte für die SPD-Fraktion im Verlauf der weiteren Diskussion Rm Schilff, dass für ihn dieser 03.09.2011 verschiedene Facetten gezeigt habe.

Erfreulich dabei sei für ihn gewesen, wie viele Menschen und insbesondere auch junge Menschen gegen den Nazi-Aufmarsch friedlich demonstriert haben. Überschattet wurde dies allerdings durch die große Anzahl an gewaltbereiten Linksautonomen.

Insofern müsse man über alles, auch über die bisherigen Strategien, in diesem Zusammenhang nachdenken, wie man künftig mit den Nazi-Aufmärschen umgehen solle. Hierbei dürfe es seiner Meinung nach auch keine Denkverbote geben, da zu befürchten sei, dass ansonsten Dortmund aufgrund der Vorkommnisse am 03.09.2011 zu einem Anziehungspunkt für Krawallmacher werde.

Am Ende der Diskussion erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass es schön für ihn wäre, wenn man gemeinsam einen Konsens finden würde, der Wege beinhalte, wie Dortmund in einem besseren Licht stehe und Wege findet, Extremisten aus Dortmund fern zu halten.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass er sich bewusst an der vorangegangen Diskussion nicht beteiligt habe, da er die Auffassung vertrete, dass man mit einem gewissen Abstand zu den Vorkommnissen am 03.09.2011 eine sachlichere Debatte auf der Grundlage gesicherter Fakten führen könne.

Er gehe davon aus, dass man im Zusammenhang mit dem Aktionsplan gegen Rechts, diese Diskussion am 24.11.2011 führen werde, und dass es dann hoffentlich gelinge, auf der Grundlage der bereits vorliegenden bzw. weiterer Anträge einen gemeinsamen Konsens zu finden.

Die Entscheidung über die o. a. Anträge wurde auf die Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 vertagt.

zu TOP 10.5
Auflösung der Stadtbezirke Huckarde und Eving
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05257-11)

Hinsichtlich der mit Schreiben vom 27.09.2011 (Drucksache Nr.: 05257-11-E2) von der SPD-Fraktion gestellten Fragen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme von StR Steitz (Drucksache Nr.: 05257-11-E3) vor:

Wie begründet der Rechtsdezernent seine Auffassung, dass ein von der
Bezirksvertretung beschlossener Bürgerentscheid auf Stadtbezirksebene gemäß § 26
Abs. 9 GO NW unzulässig ist?
Gemäß § 26 Abs. 9 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können in kreisfreien Städten Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für welche die Bezirksvertretung zuständig ist. Die Bezirksvertretung muss insoweit die Befugnis haben, die betreffende Angelegenheit abschließend zu entscheiden. Es muss also um eine Angelegenheit im Sinne des § 37 Abs. 1 GO NRW gehen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Letzteres ist bei einer Entscheidung über die Gliederung des Stadtgebietes in Bezirke nicht der Fall. Eine derartige Entscheidung beschränkt sich in ihren Auswirkungen nicht auf den jeweiligen Stadtbezirk, sondern berührt in jedem Fall auch die benachbarten Stadtbezirke, so dass sie nur auf gesamtstädtischer Ebene getroffen werden kann.
Aus diesem Grunde verlangt § 35 Abs. 4 GO NRW für die Einteilung der Stadtbezirke eine
Regelung in der Hauptsatzung. Eine derartige Satzungsregelung darf gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) GO NRW ausschließlich der Rat treffen. Da die Bezirksvertretung Eving also nicht zur Entscheidung über die Stadtbezirkseinteilung zuständig ist, ist ein entsprechender Bürgerentscheid auf Bezirksebene gemäß § 26 Abs. 9 GO NRW unzulässig.


1. Ist es zulässig, dass sich ein Mitglied des Verwaltungsvorstands nur an ausgewählte Mitglieder von Bezirksvertretungen wendet, nicht aber an alle?
Zunächst bleibt festzuhalten, dass ich in dieser Angelegenheit ausschließlich mit dem
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Eving gesprochen habe. Da die Beigeordneten nach § 68 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister in ihrem Arbeitsgebiet vertreten, durfte ich mich als Rechtsdezernent und zuständiger Beigeordneter für den Bereich der Bezirksvertretungen in dieser Angelegenheit an den Bezirksbürgermeister wenden.

2. Kann der Rechtsdezernent Beschlüsse einer Bezirksvertretung beanstanden? Wenn nein, wer kann dies?
Gemäß §§ 37 Abs. 6 Satz 5, 54 Abs. 2 Sätze 1 bis 3, Abs. 3 GO NRW hat der Oberbürgermeister einen Beschluss der Bezirksvertretung zu beanstanden, wenn dieser das geltende Recht verletzt. Ist der Oberbürgermeister verhindert, hat sein allgemeiner Vertreter die Beanstandung auszusprechen. Dessen ungeachtet ist es selbstverständlich zulässig, dass ein Beigeordneter dem Oberbürgermeister oder dessen allgemeinem Vertreter die Beanstandung eines aus seiner Sicht rechtswidrigen Beschlusses empfiehlt.

3. Hält die Verwaltung es für möglich, dass sich einzelne Bezirksvertreter anders entschieden hätten, wenn die Rechtsauskunft des Rechtsdezernenten anders ausgefallen wäre?
Dies entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung.

4. Ist eine Abstimmung zu wiederholen, wenn sich herausgestellt, dass sie aufgrund einer falschen oder zumindest streitigen Rechtsauffassung gefasst worden ist?
Eine Pflicht zur Wiederholung der Abstimmung besteht in einem derartigen Fall nicht. Gleichwohl ist eine Wiederholung der Abstimmung jederzeit möglich, solange sich der Abstimmungsgegenstand nicht durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt hat.

5. Kann oder muss ein Bezirksvertretungsbeschluss beanstandet werden, wenn er aufgrund einer falschen Rechtsauskunft gefasst worden ist?
Eine Verpflichtung des Oberbürgermeisters zur Beanstandung eines Bezirksvertretungsbeschlusses besteht gemäß §§ 37 Abs. 6 Satz 5, 54 Abs. 2 Sätze 1 bis 3, Abs. 3 GO NRW immer dann, wenn der Beschluss das geltende Recht verletzt. Auf welcher Ursache die Rechtswidrigkeit des Beschlusses beruht, ist in einem derartigen Fall nicht von Bedeutung.

Darüber hinaus hatte die SPD-Fraktion folgenden Antrag (Drucksache Nr.: 05257-11-E4) als Tischvorlage dem Rat der Stadt vorgelegt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Rechtsauffassung des Rechtsdezernenten zur Zulässigkeit eines Bürgerentscheids auf Stadtbezirksebene gemäß § 26 Abs. 9 GO NW zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt, in den Stadtbezirken Eving und Huckarde Bürgerbefragungen nach den Regeln eines Bürgerentscheids durchzuführen.
Dabei soll über die folgende Frage abgestimmt werden: „Sind Sie dafür, dass der Stadtbezirk Eving bzw. Huckarde in seiner jetzigen Form erhalten bleibt?“
Vorbild für eine solche Bürgerbefragung ist die Einwohnerbefragung der Stadt Köln über den Godorfer Hafen (siehe:
www.stadt-koeln.de/1/mitwirkung/befragung-godorfer-hafen).
3. Der Rat erklärt, die Ergebnisse der Stadtbezirksbürgerbefragungen bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
4. Der Rat stellt die Entscheidung über die Vorlage „Neustrukturierung der Stadtbezirke, der Bezirksverwaltungsstellen und anderer Verwaltungsdienstleistungen in den Stadtbezirken“ (Drucksache Nr. 04927-11) bis zum Abschluss der Stadtbezirksbürgerbefragungen zurück.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erklärte Rm Goosmann, dass aus Sicht der
SPD-Fraktion die Stellungnahme von StR Steitz nicht überzeugend sei, da diese nach Meinung seiner Fraktion inhaltlich und juristisch falsch sei.


Von daher habe man kurzfristig hierzu noch einen Antrag vorgelegt, in den Stadtbezirken Eving und Huckarde eine Bürgerbefragung nach den Regeln eines Bürgerentscheides durchzuführen.

Letztendlich sei seiner Meinung nach hierdurch möglich, auf der Grundlage dieser Befragung anschließend eine sachgerechte Entscheidung im Sinne der hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu treffen.

Anschließend brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass man seiner Meinung nach gar keine Bürgerbefragung brauche, da es für ihn in Eving und Huckarde eine ganz klare Mehrheit für die Beibehaltung der Stadtbezirke bzw. der Bezirksverwaltungsstelle gebe.

Von daher täte seiner Meinung nach der Rat gut daran, diesen Willen zu folgen und nichts zu verändern.

Sollte sich der Rat der Stadt trotzdem gegen den Willen der Bürgerschaft in dieser Angelegenheit entscheiden, sollte der Punkt 3 des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion wie folgt geändert werden:

3 Der Rat der Stadt erklärt, die Ergebnisse der Stadtbezirksbürgerbefragungen zu übernehmen.

Im Übrigen verwies Rm Münch (FBI) auf das von der FBI-Fraktion in Eving initiierte Bürgerbegehren, dass auch in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 behandelt werde.

Anschließend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker, dass seine Fraktion es als schlechten Stil betrachte, wie die SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit mit StR Steitz umgehe.

Des Weiteren forderte Rm Becker (FDP/Bürgerliste) die SPD-Fraktion auf, eine Bürgerbefragung bzw. einen Ratsbürgerentscheid für das gesamte Stadtgebiet zu beantragen, wenn sie es ernst mit dieser Thematik meine.

Weiterhin wies im Verlauf der weiteren Diskussion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter daraufhin, dass es sicherlich eine Reihe von Themen gebe, bei denen man eine Ratsbürgerbefragung oder einen Ratsbürgerentscheid durchführen könnte. Bei der SPD-Fraktion scheint dieses Instrument immer dann ins Gespräch gebracht zu werden, wenn sie bei bestimmten Themen nicht mehr weiter weiß.

Im Übrigen wies auch Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) daraufhin, dass es sich bei der vorliegenden Angelegenheit um ein gesamtstädtisches Thema und nicht nur um ein Thema der Stadtbezirke Eving und Huckarde handele.

Abschließend empfahl Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion in den weiteren Beratungsgang einzugeben, da man ohnehin am 24.11.2011 auf der Grundlage der Empfehlung der entsprechenden Ratskommission über die entsprechende Verwaltungsvorlage diskutieren werde.

Des Weiteren verdeutlichte Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Reduzierung der Stadtbezirke und der damit verbundenen Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen.

Hierbei wies er unter anderem daraufhin, dass die gesamte städtische Infrastruktur bis hin zum öffentlichen Nahverkehr auf die derzeitige Stadtbezirksstruktur ausgerichtet sei. Von daher würde die Fraktion Die Linke, sofern es zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion kommen sollte, diesem zustimmen.
Weiterhin kritisierte für die CDU-Fraktion Rm Reppin das Verhalten der SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit. So habe sich die SPD-Fraktion in allen Sitzungen der entsprechenden Ratskommission nicht konstruktiv wie andere eingebracht, sondern wollte nur durch ihre Blockadehaltung die derzeitige Situation diesbezüglich beibehalten.

Außerdem wies Rm Reppin (CDU) in seinen Ausführungen daraufhin, dass der in November zu beratende Vorschlag der Ratskommission, die beiden kleinsten Stadtbezirke Huckarde und Eving anderen Stadtbezirken zu zuordnen, der Vorschlag sei, der die geringsten Auswirkungen auf die Bürgerschaft habe. Hierbei müsse außerdem berücksichtigt werden, dass hiervon nicht alle Bereiche der Verwaltung betroffen würden. Insofern hoffe er, dass die anstehenden diesbezüglichen Beratungen versachtlicht werden.

Auch er wisse noch nicht, wie letztendlich der Parteitag seiner Partei über den Vorschlag der Ratskommission entscheiden werde.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass der von der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag als eingebracht gelte und dieser möglicherweise von der SPD-Fraktion noch weiter entwickelt werde.

Im Übrigen bestehe bei den anstehenden Beratungen dieser Angelegenheit in den Bezirksvertretungen, dem Fachausschuss und dem Rat der Stadt noch die Möglichkeit, sich hiermit intensiv zu beschäftigen und ggf. entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

zu TOP 10.6.a
Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wiederholung der Kommunalwahl
hier: Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in den Verfahren zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahlen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05269-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in den anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahlen den Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu erklären.

zu TOP 10.6.b
Verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Wahlwiederholung der Kommunalwahlen 2009
hier: Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05286-11)

In der Debatte zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erklärte Rm Münch (FBI), dass es von Anfang richtiger gewesen wäre, so wie er dies auch seiner Zeit gefordert habe, StR Steitz als Prozessbevollmächtigten im Verfahren zur Wahlwiederholung zu bestellen.

In der anschließenden Diskussion, in der es auch um die Übernahme der Anwaltskosten der in dieser Angelegenheit klagenden SPD-Ratsmitglieder ging, die am 04.10.2011 in einer extra hierfür anberaumten Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates ausführlich thematisiert werden solle, machten
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Penning (CDU) sowie
Rm Kowalewski (Die Linke) deutlich, dass sich ihre Fraktionen dafür aussprechen, StR Steitz als Prozessbevollmächtigten der Stadt Dortmund in dieser Angelegenheit zu bestellen.



Dagegen vertrat Rm Prüsse (SPD) die Auffassung, dass StR Steitz bereits als weiterer Prozessbevollmächtigter in dieser Angelegenheit vom Rat der Stadt bestellt worden sei und man von daher eine nochmalige Bestellung durch den Rat der Stadt für nicht erforderlich halte. Sollte dennoch eine nochmalige Abstimmung hierüber erfolgen, werde sich die SPD-Fraktion an der Abstimmung nicht beteiligen.

Nachdem außerdem StK Stüdemann in der Diskussion dem Rat der Stadt nochmals die Beweggründe erläutert hatte, wieso er die Aufgabe des Prozessbevollmächtigten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Wahlwiederholung der Kommunalwahlen 2009 nicht mehr wahrnehmen wolle, fasste der Rat der Stadt bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

1. In den Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Wahlprüfungsentscheidungen des Rates der Stadt Dortmund vom 10.12.2009 wird Herr Wilhelm Steitz bevollmächtigt, den Rat der Stadt Dortmund in allen Instanzen zu vertreten. Die Bevollmächtigung umfasst auch die Befugnis, Unterbevollmächtigte zu bestellen.

2. Die für die vorgenannten Gerichtsverfahren mit Ratsbeschluss vom 18.11.2010 erteilte Bevollmächtigung für den Stadtdirektor, Herrn Jörg Stüdemann, wird widerrufen.

Während der Beratung des o. a. Tagesordnungspunktes übernahm zwischenzeitlich Bm Sauer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.7
Initiative Dortmunder Talent: Inhalte und personelle Auswirkungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05116-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO vom 22.09.2011

Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung am 15.09.2011 vor:

„Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, bis zur Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.09.2011 bzw. spätestens zur Ratssitzung am 29.09.2011 darzustellen, wie hoch die Personal- und Sachkosten für die drei geplanten Stellen der Initiative Dortmunder Talent sind.

Herr OB Sierau sagt die Kostenaufstellung zu und will zusätzlich Beispiele solcher Initiativen angeben.

Frau Rm Dr. Hetmeier (SPD-Fraktion) beantragt am Ende der Diskussion, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung
an den Rat der Stadt durchlaufen.“

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass es sich um eine zweigeteilte Vorlage handelt (Initiative „Dortmund Talent“ und neue Aufgabenwahrnehmung der bisherigen pädagogischen Betriebsleiterin).

Frau Pieper brachte zum Ausdruck, dass aus ihrer Sicht auch eine pädagogische Leitung weiterhin als notwendig angesehen wird. Neben finanziellen/kaufmännischen Aspekten dürfe die pädagogische Seite nicht vernachlässigt werden. Zunächst wolle man aber die geplante Organisationsuntersuchung abwarten.

Herr Barrenbrügge erklärte, seine Fraktion lehne unter haushalts- und personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten – unabhängig von Personen - die Einrichtung der Initiative Dortmunder Talent ab.

Frau Blotenberg brachte die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage zum Ausdruck, aber auch nach ihrer Auffassung sollte der pädagogische Aspekt – wie schon von Frau Pieper erwähnt - nicht außer Acht gelassen werden, in welcher Form auch immer. Insofern bleibe das Ergebnis der Organisationsuntersuchung abzuwarten.

Frau Konak meldete für ihre Fraktion noch Beratungsbedarf an und bat, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten. Bei einer Abstimmung werde sie sich enthalten.

Herr Kanus signalisierte ebenfalls Enthaltung bei einer Abstimmung.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (9 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Initiative „Dortmunder Talent“ zur Kenntnis und beschließt, dass Frau Cornelia Ferber aufgrund der neuen Aufgabe die Funktion als pädagogische Betriebsleiterin des Eigenbetriebs FABIDO ab dem 01.10.2011 nicht mehr wahr nimmt.

B Schreiben von OB Sierau vom 23.09.2011 (Drucksache Nr.: 05116-11-E1)

Die Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Hannover beschäftigen sich bereits mit der Thematik „Talente fördern“.

Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel ist der Ausgangspunkt
für die Talentförderung in diesen Städten. Alle genannten Kommunen gehen davon aus, dass es in ihrer Stadt hervorragende Bildungs- und Integrationsangebote gibt, diese jedoch oft ohne ausreichenden Bezug zueinander und abhängig von der Initiative einzelner Personen und
Organisationen bestehen.

Eine systematische, strategische und nachhaltige Weiterentwicklung der Talentförderung und der Aktivierung von Potenzialen ist daher als wichtiges kommunales Ziel definiert. Um diesen Prozess unter Einbindung der vielen Beteiligten und Akteure zu steuern und zu Netzwerken zusammenzuführen, haben die o. g. Kommunen städtische Projektgruppen, Büros und zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt bzw. eingerichtet.

Berlin und München werben damit, die kreativsten Großstädte zu sein. Das Ziel, möglichst viele Talente, also hochqualifizierte und motivierte Fachkräfte zu erreichen und für den Standort zu gewinnen, ist hier besonders ausgeprägt. Hamburg, Köln, Hannover, Stuttgart und Frankfurt verbinden mit dem Thema Talente die Weiterentwicklung von Bildung und Vielfalt im Rahmen von Zuwanderung und Integration. Ziel ist auch hier, den demografischen Wandel und den daraus resultierenden Fachkräftemangel zukunftsfähig zu gestalten. Hamburg hat sich unter dem Titel „Eine kluge Stadt weckt alle Talente“ zum Ziel gesetzt, dass in der vielschichtigen Bildungslandschaft der Stadt kein Talent verborgen bleiben darf. Um dies zu realisieren, wird die Planung und Abstimmung zwischen den verschiedenen Institutionen, Behörden, Anbietern und Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickelt. Wo und wie ergänzt, erneuert oder verändert wird, kann nicht von Einzelnen entschieden und umgesetzt werden, so der Tenor, sondern kann nur in einem gemeinsamen Prozess entwickelt werden.

Zur Steuerung ist eine Projektgruppe eingerichtet worden. Das gesamtstädtische Ziel einer möglichst frühen Förderung aller Talente und Potenziale von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, wird in allen genannten Großstädten erkannt, formuliert und politisch getragen. Bis auf Köln haben alle Städte hierzu vernetzte, städtisch gesteuerte und mit Ressourcen hinterlegte Arbeitsformen gebildet. Aktuell haben sich sieben Städte der Metropole Ruhr – Bochum, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen und Dortmund - zu der Initiative „Ein Zeichen für
Vielfalt und Talente“ zusammengeschlossen, um die Talentförderung zu einem Markenzeichen der Metropole Ruhr auszubauen.

Anlass dieser Initiative sind die Veränderungen durch den demografischen Wandel. Ausgehend von der Vielfalt der Region und ihrer langen Zuwanderungstradition, wollen die beteiligten Kommunen einerseits auf die Anwerbung von Talenten setzen, vor allem aber vorhandene Potentiale aktivieren. Angesichts des Strukturwandels und seiner sozialen Folgen sollen besonders erfolgreiche Bildungsbiografien unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Status ermöglicht werden.

Dieser interkommunalen Initiative in der Metropole Ruhr haben sich neben vielen anderen Akteuren auch die TU Dortmund, die Handwerkskammer Dortmund sowie die Agentur für Arbeit Dortmund angeschlossen.

C Schreiben von OB Sierau vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 05116-11-E1)

Die Personalaufwendungen für die drei geplanten Stellen der „Initiative Dortmunder Talent“
betragen jährlich 237.000 € und werden seitens FABIDO mit dem Personal verlagert. Sachkosten
sind nicht geplant.

Abhängig vom Ergebnis der externen Organisationsuntersuchung zu FABIDO, StA 51 - Jugendamt
und 7/Familien-Projekt wird ggf. ein entsprechender Ausgleich durch Umschichtungen im Haushalt sichergestellt.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt ein Schreiben des Städtetages NRW vom 26.09.2011 (Drucksache Nr.: 05116-11-E2) vor.

D Schreiben des Städtetages NRW vom 26.09.2011

siehe unter Drucksache Nr.: 05116-11-E2

E Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2011 (Drucksache Nr.: 05116-11-E3)

1. Der Rat schließt sich der Beschlussfassung des Betriebsausschusses FABIDO an.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, von der „Initiative Dortmunder Talent“ Abstand zu nehmen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die bisher für die „Initiative Dortmunder Talent“ vorgesehenen MitarbeiterInnen andere Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltung zu suchen.

In der anschließenden Diskussion stellte zunächst Rm Sohn (SPD) klar, dass sich der Betriebsausschuss FABIDO lediglich mit der Funktion der pädagogischen Betriebsleitung von FABIDO beschäftigt und hierzu die vorliegende Empfehlung abgegeben habe.

Da alles andere nicht Aufgabe des Betriebsausschusses FABIDO sei, ist man hierauf auch nicht eingegangen.

Anschließend erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Stackelbeck, dass es wohl niemanden gebe, der gegen die Förderung von Talenten im Kinder- und Jugendbereich sei. Nur der Weg, wie dies erfolgen solle, sei für ihre Fraktion fragwürdig, da es bereits bestehende Strukturen diesbezüglich gebe, die man nur weiter ausbauen müsste.

Von daher habe ihre Fraktion in dem vorgelegten Antrag die Verwaltung aufgefordert, von der „Initiative Dortmund-Talent“ Abstand zu nehmen, und die hierfür vorgesehnen Mitarbeiterinnen anderweitig in der Verwaltung einzusetzen.

In der anschließenden Diskussion machten Rm Dr. Tautorat (Die Linke), Rm Weintz (CDU) sowie
Rm Becker (FDP/Bürgerliste) in ihren Wortbeiträgen deutlich, dass ihre Fraktionen den diesbezüglich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag unterstützen werden, da es letztendlich genügend Möglichkeiten in der Stadt gebe, Talente zu fördern.


Dagegen erklärte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse, dass seine Fraktion dem Punkt 1 des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem es letztendlich um die pädagogische Betriebsleitung gehe, zustimmen könne und ansonsten der Verwaltungsvorlage zustimmen werde.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es sein Anliegen in dieser Sache gewesen sei, für die vorliegende Angelegenheit im Interesse aller eine sozialverträgliche Lösung zu finden, die auch von der für diesen Bereich zuständigen Dezernentin sehr begrüßt wurde.

Die Diskussion in den Gremien hierüber habe für ihn aber auch deutlich gemacht, dass man schnell dabei sei, Dinge zu kritisieren, ohne jedoch diesbezüglich eigene Vorschläge zu unterbreiten.

Er hoffe jedenfalls und sei sich auch ziemlich sicher, dass das Büro „Dortmunder Talent“ erfolgreich sein werde.

Unter Einbeziehung der Anmerkung von Rm Prüsse (SPD) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2011.

Der anschließend von Rm Prüsse (SPD) gestellte Geschäftsordnungsantrag, die Sitzung des Rates der Stadt aufgrund der in der Geschäftsordnung festgelegten Zeitgrenze zu unterbrechen, wurde mit Mehrheit abgelehnt.

zu TOP 10.8
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
hier: Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05323-11)

OB Sierau machte zunächst darauf aufmerksam, dass der Rat der Stadt bei Behandlung der o. a. Thematik am 31.03.2011 beschlossen habe, nach einem halben Jahr einen Erfahrungsbericht hierzu vorzulegen. Dies konnte jedoch aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten nur kurzfristig geschehen. Da dieser Bericht jedoch noch in den entsprechenden Gremien behandelt werden wird, bestehe noch ausreichend Gelegenheit, sich hiermit entsprechend zu beschäftigen.

Nachdem der vorliegende Bericht kurz andiskutiert wurde und die Diskussion hierüber letztendlich durch einen von Rm Monegel (CDU) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) beschlossen wurde, beendet war, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Diskussion hierüber in den weiteren zu beteiligenden Gremien weiter zu führen.

Der Rat nimmt den Bericht zur Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße zur Kenntnis.









11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
3. Versuch, Daten zur Ausländerkriminalität in Dortmund zu erhalten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04878-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04878-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Rechts- und linksextremistische Straftaten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04879-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04879-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Rechtliche Bedingungen für den Anspruch auf Sozialleistungen für EU-Zuwanderer ab dem 01.01.2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04869-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04869-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Optimierung des Friedensfest gegen Nazis auf dem Wilhelmplatz
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05282-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05282-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Personelle Verstärkung von Jugendamt und der Ordnungspräsenz am Spielplatz Heinrich Staubach Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05284-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05284-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

11.2 Anfragen Rm Branghofer

zu TOP 11.2.1
Aktivitäten der radikal - islamistischen Bewegung der Salafisten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 05280-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05280-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.2.2
Einwanderung ins soziale Netz durch Osteuropäer
Anfrage zur Tagesordnung (RM Branghofer)
(Drucksache Nr.: 05281-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 05281-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:40 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau



Der Oberbürgermeister
In Vertretung






Birgit Jörder Mauritz Faenger
Bürgermeisterin Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung






Manfred Sauer Uwe Feuler
Bürgermeister Schriftführer




Anlage;

(See attached file: Haushaltsrede OB Sierau.pdf)