Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 31.01.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr sB Auffahrt
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Frau Meyer - 70
Frau Raddatz-Nowack - 40/AL
Frau Bonan - 1
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 31.01.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 15.11.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016

3.2 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)

3.3 Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)

3.4 Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016
(Drucksache Nr.: 05718-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05718-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016
- Lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor -

hierzu (NEU) -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05718-16-E5)
3.5 Haus Wenge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06213-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor -

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Budget des Amtes 24 und im gesamtstädtischen Immobilienbudget (Amt 65)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06220-16)

4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

4.3 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06753-17)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Ankündigungen bei Straßensperrungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06754-17)

5.2 Straßengrunderneuerungsprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06766-17)

5.3 Winterdienst auf Radwegen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06776-17)

5.4 Einsatz von Streugut
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06777-17)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
nicht besetzt

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03986-16)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung

9.1 Termine 2018 für Rat und Ausschüsse
(Drucksache Nr.: 06682-17)


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Dr. Goll benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:

Es liegt folgende Vorlage vor, die im Wege der Dringlichkeit, auf die Tagesordnung gesetzt werden müsste:
è PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See (Empfehlung, DS-Nr.: 06658-17)“
(hierzu liegt bereits auch eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor, DS-Nr.: 06658-17-E2)


Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird somit erweitert und dieser Punkt wird
unter TOP 3.6 behandelt.

Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Änderung, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 15.11.2016

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 15.11.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016:

„Herr Kunstmann von der Fraktion B’90/Die Grünen erklärte zum Forsthaus Rahmer Wald,
dass der Imkerverein Derne den Antrag auf künftige Nutzung zurückgezogen hat, da er die
Kosten für die Ermittlung der Sanierungskosten nicht aufbringen könne.
Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann wies darauf hin, dass das Forsthaus Rahmer Wald in
das Projekt „Nordwärts“ mit aufgenommen wurde und der Antrag bezüglich des Gutachtens
u. a. noch nicht beantwortet wurde.

Mit den o. g. Anmerkungen empfahl die Bezirksvertretung Mengede einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu empfehlen.“


ABVG, 31.01.2017:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.

zu TOP 3.2
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2017:

„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache
Nr. 06584-16-E3) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates
wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms
informiert.
Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter
entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um
eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten,
sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des
Förderprogramms informiert werden.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen
mehrheitlich (Nein - FDP/Bürgerliste, AfD) zu:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates
wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms
informiert.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-
16-E4) vor:

1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem
Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur
nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung
flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden
Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits
planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber
hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B.
WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl
die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon
angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im
Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische
Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.
4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 –
2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht
ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine
regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein
Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket
abgearbeitet werden kann.“

Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4,
(s. o.) einstimmig zu.
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
(s. o.) mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein –
CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter
Einbeziehung der o. g. Anträge, den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“


ABVG, 31.01.2017:

Herr Rm Bartsch bittet darum die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber auch an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Man einigt sich darauf, dass die heutige Beschlussfassung zur Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung aus dem Schulausschuss, mit der darin enthaltenen Beschlussfassung zu den dortigen Anträgen, erfolgen soll.
Hierzu merken Herr Rm Mader und Herr Rm Urbanek an, dass sich ihre jeweilige Fraktion bezüglich des SPD-Antrages analog der bereits im Schulausschuss erfolgten Abstimmung verhalten wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, zu fassen.


zu TOP 3.3
Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)

Frau Rm Meyer bezieht sich auf Punkt 4.1 „Einbeziehung der Nordspange in das Verkehrskonzept Hafen“ und erläutert, dass ihr bekannt geworden sei, dass die Industriedenkmalstiftung „Kokerei Hansa“ einen Parkplatz an der Lindbergstraße/Emscherallee errichten werde. Sie fügt hinzu, dass an diesem Standort mal angedacht worden sei, eine eigene Rechtsabbiegerspur einzurichten, weil es dort zu Stoßzeiten jeden Tag zu einem großen Stau von etwa einen Kilometer komme. Hierzu interessiert sie, wann man mit dieser Rechtsabbiegerspur rechnen könne und ob die entsprechenden Grundstücke hierfür schon angekauft wurden.
Weiter möchte sie wissen, ob es bezüglich des Grundstücks an der Ecke Lindbergstraße/ Hülshof/Emscherallee Pläne gebe, dieses für die Anlegung eines Kreisverkehres anzukaufen.

Herr Rm Bartsch schließt sich der Fragestellungen von Frau Meyer an. Des Weiteren bittet er noch um den Nachweis der Verkehrszählungen für diesen Bereich.

Die schriftliche Beantwortung hierzu erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorlage zur Kenntnis.





zu TOP 3.4
Maßnahmen zur Sicherung der Radverkehrsinfrastruktur
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016

(Drucksache Nr.: 05718-16)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016 vor, lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05718-16-E1) (siehe Anlage)

Hierzu liegt vor Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2016, lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05718-16-E5):

„Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 24.10.2016 geben wir Ihnen, wie in der Sitzung des
AUSW am 02.11.2016 erbeten, folgende Informationen zu den Maßnahmen, die in der gen.
Stellungnahme unter der Rubrik “Mögl. Einsatz von Stellplatzablösemitteln“ mit “wird
geprüft“ ausgewiesen sind:
a) Bau von Radwegen - Für den Radwegebau sind grundsätzlich Entnahmen aus der
Stellplatzablöse möglich, da es sich um einen Sammelansatz handelt. Bei konkreter Planung
muss zunächst die Höhe der Entnahme definiert und geprüft werden.
b) Bushaltestellenprogramm - Für den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen hat
das Tiefbauamt einen Baubeschluss über 2,0 Mio. € erwirkt (DS-Nr. 01871-15). Hier sind
diverse Einzelmaßnahmen an Haltepositionen enthalten. Auch hier wird bei der Umsetzung
die mögliche Höhe des Einsatzes der Stellplatzablösemittel ermittelt.
Die Verantwortlichkeiten der Stadt Dortmund und der DSW21 sind im Konzessionsvertrag
geregelt. Danach ist die Stadt Dortmund für die “Hardware“ wie Buskaps, Steine,
Bodenindikatoren und sonstige baulichen Anlagen zuständig. Die DSW21 ist zuständig für
die “Software“ wie Fahrgastunterstände, Fahrgastinformationsanlagen etc.
c) Umbau Bushaltestelle Ardeystraße - Hierzu vgl. Beschlussvorlage DS-Nr. 05321-16.
Stellungnahme wie zu b).
Im Folgenden geben wir Ihnen darüber hinaus die gewünschte Auflistung von Projekten zur
Förderung des Radverkehrs zur Kenntnis, die 2017 ff. seitens der Verwaltung baulich und
planerisch bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die zum Teil gefördert,
teilweise von Dritten oder aus konsumtiven und investiven Ansätzen der Stadt Dortmund
finanziert werden:
- Herrichtung und Freigabe des östlichen Betriebsweges am Dortmund-Ems-Kanal als
Fuß- und Radweg mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
- Gartenstadtradweg (RVR/ Stadt Dortmund)
- Verlängerung ‚Bananenradweg‘ im Bereich Stadtquartier Ost, Bau ab 2017
- Fuß- und Radweg Rüpingsbach (im Bereich Lennhof), Bau in 2018
- Ausbau des Bahnseitenweges an der S-Bahn-Linie 5 von An der Palmweide bis zur
Schnettkerbrücke
- Finanzierung der Eigenanteile für eine erste Teilmaßnahme des Radschnellwegs Ruhr
(RS 1)
- Rampe Am Segen als barrierefreie Verbindung zum Fuß- und Radweg Phoenix West
(Rückschlaggleis)
- Herrichtung der ehemaligen Baustraße westlich der Schondelle als Fuß- und Radweg
- Radverkehrsrouten „Schön und Schnell“ als Nordwärtsprojekt
- Bau von Fahrradabstellanlagen
- Bauliche Anpassungen im Straßenraum zur Förderung des Radverkehrs (Markierung,
Bordsteinabsenkungen, Anpassung Signalanlagen etc.)
Die Realisierung einiger Projekte ist abhängig von der Zustimmung Dritter (wie z. B. der DBAG).
Eine Umsetzung dieser Maßnahmen ist auf Grund des erforderlichen Vorlaufs (z. B.
Ankaufsverhandlungen/Grunderwerb, Verträge, Planung) nicht kurzfristig möglich.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.5
Haus Wenge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06213-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme, lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor, (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06213-16).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 06213-16 (siehe Anlage).

Herr Rm Kowaleski regt an, die Angelegenheit auch dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen.
Diese Bitte wird mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, abgelehnt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.6
PSD-Bank Triathlon 2017 am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06658-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06658-17-E2):

„Im Zusammenhang zur Vorlage DS 06658-17 bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.Wird das Wasser im Phönix-See weiterhin hinsichtlich seiner Belastung mit Phosphaten
überprüft? Welche Werte erreicht das Wasser im Jahresmittel derzeit?
2. Welche Werte wurden in den Sommermonaten Juli-bis September erreicht?
3. Werden derzeit noch Phosphatabsorber eingesetzt?
4. Wenn ja, in welchem Umfang und Finanzvolumen?“

ABVG, 31.01.2017:

Herr Dr. Falk beantwortet die o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wie folgt:

Zu Nr. 1:
Es erfolgt ein Gewässergütemonitoring mit regelmäßigen (monatlichen) Beprobungen an mehreren Stellen des Sees. Gesamt-Phosphor im Jahresmittel: 13 Mikrogramm/l (im Jahre 2016). Damit hat der See eine sehr gute Wasserqualität.

Zu Nr. 2:
Die Werte des Jahresmittels (siehe oben).

Zu Nr. 3:
Ja, die sogenannte Phospateliminationsanlage.




Zu Nr. 4:
Über die Anlage fließt kontinuierlich Wasser aus dem See (12,5 l/s). Das bedeutet, dass das gesamte Wasser des Sees innerhalb von 2 Jahren die Anlage durchfließt. Damit wird diese in Anbetracht der sehr guten Wasserqualität nur gedrosselt mit etwa 50% ihrer Leistungsfähigkeit betrieben.
Die Kostenaufwendungen für die Anlage betragen rund 22.000 EUR/a für Wasser- und Stromkosten. Hinzu kommen Aufwendungen des Betriebspersonals der Emschergenossenschaft und der Stadt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

Aufgrund der heutigen Diskussion, erfolgt die nachfolgende Abstimmung zur Vorlage unter Einbeziehung folgender Punkte:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ausschuss im Anschluss an die Veranstaltung eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen, welche sowohl über den Verlauf als auch über die Auswirkungen der Veranstaltung informiert.
2. Um eine Attraktivitätsverminderung der Dortmunder Nordstadt zu verhindern, wird großer Wert darauf gelegt, dass die Veranstaltung im jährlichen Wechsel mit dem bisherigen Austragungspark Fredenbaumpark durchgeführt wird.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Punkte, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der PSD Bank Marathon im Jahr 2017 erstmalig in Hörde und bei einem positiven Verlauf dort auch in den Folgejahren im Wechsel mit dem bisherigen Austragungsort Fredenbaumpark durchgeführt werden darf. Der Rat stimmt zudem zu, dass die Verwaltung zu § 12 der geltenden Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See (Seesatzung) bezogen auf das mit der Veranstaltung verbundene Sportschwimmen im PHOENIX See eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 17 der Seesatzung erteilt.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2016 im Budget des Amtes 24 und im gesamtstädtischen Immobilienbudget (Amt 65)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06220-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2016 gem. § 83 GO NRW in den Teilplänen der Ämter 24 und 65 in Höhe von insgesamt 3,8 Mio. €.

zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06753-17)

Auf Bitte von Herrn Rm Mader, wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung einen Erfahrungsbericht im Hinblick auf die Standardisierung von Sporthallen vorlegen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016 zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Ankündigungen bei Straßensperrungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06754-17)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06754-17-E1):

„Die Vollsperrung einer Straße bedeutet für die Anlieger eine erhebliche Behinderung. Dies gilt nicht nur für Anwohner, sondern auch für Lieferanten und Kunden von Betrieben.

Bei der Kanalbaumaßnahme Alter Hellweg ist eine Vollsperrung für zweieinhalb Monate und damit einhergehend eine zweimonatige ausbleibende Bedienung von sechs Bushaltestellen pro Fahrtrichtung veranschlagt. Dennoch gab es keine Vorabinformation seitens der Stadt Dortmund.

Auf Rückfrage hieß es, eine Vorabinformation könne erfolgen, müsse jedoch nicht.


Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung:

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine rechtzeitige Vorabinformation der Anlieger erfolgt?

Wie hoch wären die mit rechtzeitigen Vorabinformationen verbundenen Kosten bei a) Verbreitung über die Tagespresse, b) Versand oder Einwurf von Hinweis-Postkarten und c) Anbringung von Hinweistafeln im betroffenen Bereich?

Wie hoch ist der Aufwand für durch unterbliebene Vorabinformationen verursachten Kommunikationsbedarf per Telefon oder E-Mail?

Auch Form und Inhalt eines Informationsblattes (siehe Anhang), das am Tag des Beginns der Baumaßnahme verteilt wurde, werfen einige Fragen auf:

Wie erklärt sich der Unterschied in den städtischen Informationen bezüglich der Dauer der Baumaßnahme? Die Website der Stadt spricht von zweieinhalb Monaten, das Informationsblatt von 16 Monaten.

Wie lange wird die Baumaßnahme tatsächlich voraussichtlich dauern?

Auf welcher Grundlage zeichnet hier ein privates Planungsbüro für den Oberbürgermeister?

Gibt es tatsächlich keinen Ansprechpartner für die Betroffenen bei der Stadtverwaltung?

Inwieweit ist das beauftragte Planungsbüro mit den Gegebenheiten vor Ort über Pläne und Karten hinaus vertraut?“


ABVG, 31.01.2017:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.2
Straßengrunderneuerungsprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06766-17)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 06766-17-E1):

„Wir bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zum Tiefbauamt sowie Beratung und Abstimmung von nachstehendem Antrag.

Fragen:
1) Wie viele Planstellen sind derzeit im Tiefbauamt vorhanden? Wie viele davon sind besetzt, wie viele unbesetzt? Für wie viele Planstellen laufen derzeit Besetzungsverfahren?
2) Wie viele Mitarbeiter des Tiefbauamtes sind im Bereich des Straßenbaus insgesamt eingesetzt?

3) Wie hoch war das abzuarbeitende Budget im Tiefbauamt in den Jahren 2014-2016 für die Straßeninstandhaltung insgesamt? Welche Budgetanteile wurden abgearbeitet?
4) Wie viele MitarbeiterInnen waren für die Bearbeitung des Straßengrunderneuerungs­programms über die Laufzeit des Programms im Einsatz? Welche Teile des Budgets wurden im Bereich des Straßengrunderneuerungsprogramms tatsächlich abgearbeitet?
5) Welche Maßnahmen im Straßenbau konnten nur mit externen Dienstleistern umgesetzt werden?
6) Wie groß sind für die Jahre 2014 bis 2016 die Abschreibungen, die für Dortmunder Straßen-, Fußgänger- und Radwegeinfrastruktur anfallen? Wie stellt sich die Vermögensentwicklung für diese Jahre dar?

7) Sofern personelle Engpässe mitverantwortlich für nicht verausgabte Instandhaltungsbudgets sind: Wie müsste sich aus Sicht der Amtsleitung die Personaldecke des Tiefbauamtes verändern, um sicherzustellen, dass künftig das Plansoll auch umgesetzt wird?

Antrag: Bei den kommenden Berichten über das Straßengrunderneuerungsprogramm bzw. die Neubauinvestitionen „Straße“ (siehe DS 05353-16) werden die jeweils auf die Grundstückseigentümer umlagefähigen Erschließungsbeiträge nach KAG für jedes Projekt der jeweiligen Vorlage dargestellt. Es werden die Aufwände und Erträge des Produktes 66_0120202 (Sonderposten KAG-Beiträge) für das Jahr 2017ff. explizit ausgewiesen.

Begründung

erfolgt mündlich“






ABVG, 31.01.2017:

Herr Rm Rüther bittet darum, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf hierzu habe.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertragt die Befassung zu dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt ebenfalls zur nächsten Sitzung.


zu TOP 5.3
Winterdienst auf Radwegen
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06776-17)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 06776-17):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Verbesserung des Winterdienstes auf Dortmunder Radwegen mit dem Ziel, wichtige Hauptradrouten, auch auf Nebenstraßen und Fußgängerbrücken, priorisiert in den Winterdienstplan aufzunehmen.

2. Das Konzept soll einen Maßnahmenplan zur stufenweisen Verbesserung der Situation und eine Staffelung nach Haupt- und Nebenstraßen enthalten sowie die Voraussetzungen für die Umsetzung aufzeigen.
Das Konzept ist dem Verkehrsausschuss schnellstmöglich vorzulegen.

3. Die Verwaltung stellt kurzfristig sicher, dass der städtische Winterdienst die Belange des Radverkehrs bei der Durchführung der Winterdienstarbeiten an besonders gefährlichen Stellen, wie z.B. die Schnettkerbrücke, schon jetzt berücksichtigt.


Begründung

Die Organisation des Winterdienstes berücksichtigt weiterhin nicht die wachsende Bedeutung des Radverkehrs. Lediglich für einen Teil des Radwegenetzes in Dortmund gibt es eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Entsorgung Dortmund GmbH. Dabei verursacht der Winterdienst zum Teil sogar zusätzliche Benachteiligungen, etwa in dem Radwege mit Schnee zugeschüttet werden. Nicht selten behindern so aufgehäufte und später gefrorene Schneehaufen noch lange nach dem Einsetzen von Tauwetter die Nutzbarkeit von Radwegen.

In vielen anderen Städten gibt es einen Winterdienst für Radwege, der zum Teil deutlich über die rechtlichen Anforderungen hinausgeht. So gehören in Chemnitz beispielsweise wichtige Radwege der zweithöchsten Prioritätsstufe bei den zu räumenden Strecken an.

Neben dem zu erarbeitenden Stufenplan sollten auch kurzfristig organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Winterdienstes an besonders gefährdeten Radwegen ergriffen werden. Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung des Radverkehrs ist es an der Zeit, auch die Aufgaben und Organisation des Winterdienstes weiter zu entwickeln und die Belange des Radverkehrs nicht länger zu vernachlässigen. Die Einbeziehung wichtiger Hauptradrouten in den Winterdienstplan wäre dafür ein erster wichtiger Schritt.“

ABVG, 31.01.2017:



Man einigt sich einstimmig darauf, die Punkte 1-2 als Prüfauftrag an die Verwaltung anzusehen.

Herr Rm zieht Punkt 3 des Antrages aufgrund der heutigen Diskussion zurück.

zu TOP 5.4


Einsatz von Streugut
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06777-17)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 06777-17-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit der EDG den Verkauf von umweltverträglichem Streugut an Privatpersonen über die Recyclinghöfe sicher.

Die Bürger*innen werden (über die Presse, im Internet und an den Recyclinghöfen) zeitnah über das neue Angebot informiert.


Begründung:
Aus ökologischen Gründen dürfen Privatpersonen in Dortmund bei Wintereinbruch und Glättegefahr nur abstumpfende Mittel, wie Granulat oder Sand, verwenden. Abtauendes Streugut wie Salz darf nur in wenigen Ausnahmefällen zur Beseitigung von Verkehrsgefahren zum Einsatz kommen, wenn anders keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann. Der Handel bietet allerdings fast ausschließlich Streusalz und kaum Granulat an. Um die Umsetzung der städtischen Vorgaben zu fördern und zu vereinfachen sollte das empfohlene Streugut über die Recyclinghöfe auch für Privatpersonen bereitgestellt werden.“

Herr Rm Dudde zieht den Antrag aufgrund der heutigen Diskussion zurück.

6. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03986-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung

zu TOP 9.1
Termine 2018 für Rat und Ausschüsse
(Drucksache Nr.: 06682-17)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung endet um 16:20 Uhr.



Goll Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin