Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 26.11.2015 / 03.12.15
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




26.11.15: Sitzungsdauer: 14:00 - 16:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)

Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Monika Lührs (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)


2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL

Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Stefan Bromund – StA 20

David Born – StA 20
Franga Russo-Bydolek – StA 20
Martin Pütz –StA 20
Siegfried Reinecke –StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Dirk Müller – 11/stelv. AL
Martin Lizan – 11/4
Winfried Bartel – 10/AL
Michael Siebert – 10/ZD
Lars Debie – 10/ZD
Jürgen Skaliks – 57/GL
Dirk Arndts – 30/stellv. FBL
Heidemarie Jeschke – 50/1
Thomas Grewe – 40/FB Schule
Jörg Thurm – 66/1

3. Gäste:

./.


03.12.15: Sitzungsdauer: 14:00 - 18:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Alisa Spree (SPD) i. V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Monika Lührs (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)


2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
Jürgen Wissmann – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
David Born – StA 20
Martin Pütz – StA 20
Stefan Bromund – StA 20
Franga Russo-Bydolek – StA 20
Kerstin Meyke – StA 20
Bernd Kruse - - 52/GF
Winfried Bartel – 10/AL
Michael Siebert – 10/ZD
Lars Debie – 10/ZD
Christiane Sticher – 3/Dez-Büro
Dirk Aschenbrenner – 37/AL
Annette Pradel-Wippenfeld – 8/KB
Jürgen Krause – OB-Büro

3. Gäste:
./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 26.11.2015, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015


2. Haushalt

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

2.1.0.1 hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015

2.1.0.2 hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015

2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2)

Empfehlung
Vorlage wird nachversandt.

2.2 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 27.08.15 versandt.

2.3 Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 05.11.15 versandt.

2.4 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02677-15)

2.5 Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02619-15)


2.6 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-15)

2.7 Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-15)

2.8 Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02635-15)

2.9 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2016 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-15)

2.10 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-15)

2.11 Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02705-15)

2.12 Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02451-15)

2.13 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 24.09.15 versandt.
2.14 Abwassergebührensatzung 2016 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01834-15)

2.15 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02737-15)

3. Finanzen

3.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02226-15)
hierzu -> Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.11.2015
hier: Stellungnahme des Personalrates vom 22.10.2015 sowie Antwortschreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 26.10.2015


3.2 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2015 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02643-15)

3.3 Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02815-15)
3.4 Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2015;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02937-15)

3.5 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School - Barbara House
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02922-15)

3.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02618-15)

3.7 Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02946-15)

3.8 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02899-15)


4. Beteiligungen

4.1 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02924-15)

4.2 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-15)

4.3 Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03086-15)

4.4 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2016 -31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02592-15)

4.5 Mögliche Steag-Beteiligung an Vattenfall Braunkohleverstromung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03134-15)

4.6 Fußballmuseum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02888-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 05.11.15 versandt.

4.7 Revierpark Wischlingen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02448-15-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 24.09.15 versandt.



5. Liegenschaften

5.1 Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 - ehem. Sinteranlage -
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01367-15)

5.2 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen sowie Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02923-15)

5.3 Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)


6. Sondervermögen
- nicht besetzt –


7. Sonstiges

7.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

7.2 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

7.3 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 05.11.15 versandt.


7.4 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
(Drucksache Nr.: 01813-15)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Pisula benannt.





zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Ausschuss verständigt sich über eine Fortführung der Sitzung am 03.12.15 und ist sich einig, dass alle unter TOP 2 „Haushalt“ aufgeführten Tagesordnungspunkte in der Fortführung der Sitzung behandelt werden.

Zusätzlich wurde folgendes festgestellt:

Die Verwaltung hat gebeten, folgenden TOP 4.6 in den nichtöffentlichen Teil zu schieben, da die Antwort der Verwaltung nichtöffentlich zu behandeln ist.

Fußballmuseum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02888-15-E1)

Weiterhin hat die Verwaltung gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Zuschuss an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e. V. für die Hundeauslaufflächen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03133-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.16 behandelt.


Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.17 behandelt.

Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2016 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02965-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.18 behandelt.
Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15, Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03048-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.19 behandelt.






Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02957-15)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02957-15-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.20 behandelt.


Masterplan Kommunale Sicherheit - Sicherheit in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02581-15)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.21 behandelt.

Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.22 behandelt.

Errichtung eines Wohngebäudes im Baugebiet
„Erdbeerfeld“ in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02155-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.1 behandelt.


Errichtung mehrerer Wohngebäude auf dem ehemaligen
Sportplatz Urania an der Holtestraße in Dortmund-Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03258-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.2 behandelt.

Außerdem hat die Verwaltung gebeten, folgenden Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Veränderungen im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2016
(Drucksache Nr.: 03278-15)
hierzu-> Anlage 5 zur Ergänzungsliste -105 a); 105 b)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.23 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.11.2015 wird genehmigt.






2. Haushalt

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015
hierzu-> Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2015
hierzu-> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2)
hierzu-> Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016
(Drucksache Nr.: 02461-15-E3)
hierzu-> Ergänzungsliste zur Beratungsliste zum Haushaltsplan 2016
(Drucksache Nr.: 02461-15-E14)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E4)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E5)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E6)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E10)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E11)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E13)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02461-15-E15)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sowie den
Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zur Kenntnis
und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2016 wie in der Beratungsfolge
vorgesehen. Im Anschluss an die Beratungen erfolgt die Beschlussfassung des
Haushaltsplanes 2016 durch den Rat der Stadt Dortmund.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.15
Herr Rm Frebel wünscht sich für seine Fraktion im nächsten Haushaltsplanentwurf von der Verwaltung eine lesbarere Form für die einzelnen Fachbereiche dieses Ausschusses mit einer gleichzeitigen Berichterstattung.Die Verwaltung signalisiert, diese Anregung für die Haushaltsberatungen für das nächste Jahr mitzunehmen.
Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktion darüber Kenntnis erlangt habe, dass es noch ein
Förderprogramm des Bundes gäbe. Hier sollen 100 Mio. € für das gesamte Bundesgebiet auf drei Jahre (2016, 2017 und 2018) aufgeteilt werden, die speziell für Kunst, Kultur und Jugend vorgesehen seien. Da man den Medien entnommen habe, dass die Turnhalle in Sölde saniert werden müsse und es bei der Beantragung dieser Fördergelder auch um die Einhaltung von Fristen gehe (evtl. Fristablauf im November) bittet er die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Dortmund sich für dieses Förderprogramm noch anmelden könne.
Herr Lürwer teilt daraufhin mit, dass ihm dieses spezielle Förderprogramm nicht bekannt sei, die
Verwaltung dies aber als Prüfauftrag mitnehmen und das Ergebnis hierzu zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorlegen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 7 Ja-Stimmen
bei 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung den Haushaltsplan 2016 abzulehnen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.15
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Haushaltsplan 2016 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 zu beschließen.

Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –, – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgende Änderungen vorzunehmen:

1. Der Rat der Stadt lehnt die, ab dem Haushaltsjahr 2018, geplante Reduzierung der Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bezirksvertretung Eving auf 405.752 € ab.
Der Bezirksvertretung Eving werden auch über das Haushaltsjahr 2018 hinaus, Haushaltsmittel in der bisherigen Höhe zur Verfügung gestellt.


Begründung: Aufgrund der vielfältigen Probleme im Stadtbezirk Eving ist eine Stärkung der
Bezirksvertretung Eving und somit eine Ausstattung mit adäquaten finanziellen Mitteln
zwingend erforderlich um die weitere Handlungsfähigkeit des politischen Gremiums vor Ort zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt beschließt, Haushaltsmittel die die Bezirksvertretung Eving aus ihrem Etat für Maßnahmen im Stadtbezirk Eving zur Verfügung gestellt hat, an die Bezirksvertretung zurück zu überweisen, wenn diese Maßnahmen aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden.

Begründung: Die Bezirksvertretung Eving hat für das Haushaltsjahr 2015 Mittel für die Erneuerung der Dachabdichtung der Brechtener Grundschule zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme soll jetzt mit Hilfe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes realisiert werden. Die dadurch freigewordenen Mittel sind an die Bezirksvertretung Eving zurückzuführen, um andere notwendige Projekte im Stadtbezirk Eving durchführen zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving (Punkt 1.) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving (Punkt 2.) einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion ab.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache 02461-15-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und ist sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss der Abstimmung über die Fraktionsanträge und Einzelvorlagen abzugeben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E4)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E5)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E6)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E11)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02461-15-E13) vor.

Hierzu liegt ebenso die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02461-15-E15) vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E4)
1 Forderungen an Bund und Land
Die Bundes- und Landesmittel für die Integration und Unterbringung von Flüchtlingen werden nicht ausreichen, um die zusätzlichen Aufwände der Kommunen zu decken.
Der Rat der Stadt fordert Bund und Land wiederholt auf, für eine vollständige und dauerhafte Übernahme der Flüchtlingskosten zu sorgen.
Zudem müssen die Kommunen für die neuen Regelungen der Kostenerstattung in der Flüchtlingshilfe zeitnah Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Insbesondere der Bund bleibt in der Pflicht, die Kommunen insgesamt von steigenden Sozialausgaben zu entlasten.
Ein Bundesteilhabegesetz steht weiter genauso aus wie nötige Reformen in der Arbeitsmarktpolitik zur Schaffung von neuen Perspektiven für langzeitarbeitlose Menschen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

2 Integration von Flüchtlingen
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für ein lokales Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge zu entwickeln und den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Integrationsnetzwerk, das u.a. den Erwerb der deutschen Sprache zum Ziel haben soll, soll in der Sozialverwaltung initiiert werden und macht die Einrichtung einer neuen Planstelle dort erforderlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

3 Stärkung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und weiteren in der Flüchtlingsarbeit tätigen Akteuren ein Konzept für den Einsatz von Ehrenamtlichen zu entwickeln. Für diesen Entwicklungsauftrag und die Aufgaben der Gesamtkoordination ist bei der Stadt zunächst bei der Freiwilligenagentur eine zusätzliche Stelle einzurichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

4 Neuordnung des Stadtbezirksmarketings
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Stadtbezirksmarketing unter folgenden neuen Rahmenbedingungen ab 2016 fortzuführen :

a) Das StB-Marketing wird von den Bürgerdiensten in die Wirtschaftsförderung verlagert.
b) Die Vereinsstruktur bleibt erhalten.
c) Für die Geschäftsführung wird bei der Wirtschaftsförderung zusätzlich eine ¾ Stelle eingerichtet.

d) Das bisherige Gesamtbudget von 240.000 € jährlich bleibt erhalten und wird der Wirtschaftsförderung aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt.
e) Als neues Ziel des Stadtbezirksmarketings wird die „Steigerung der Wertschöpfung in den Stadtteilen“ definiert. Darüber hinaus sollen stadtbezirksübergreifende Projekte/Maßnahmen ein Förderkriterium sein.




Neues 2-Säulen-Modell:
- 12.000 je StB (bisher 20.000 €) zur eigenen Verwendung
- 80.000 € für besondere/stadtbezirks
- übergreifende Projekte
- 16.000 € Rest Gemeinkosten

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zum Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion an, dass sie lediglich den Punkten a) und b) zustimmen werde. Die Punkte c), d) und e) halte sie nicht für Ziel führend.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter dem o. g. Hinweis, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

5 Konsumtive Mittel für die Bezirksvertretungen
In der Konsolidierungsliste 2016 ff. für das Memorandum sind jährlich 400.000 € Reduzierung des Aufwandsbudget der BVen vorgesehen. Diese Kürzungen werden ersatzlos zurückgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

6 Ertüchtigung von Sport-, Turn- und Gymnastikhallen
Dortmund unterhält ca. 120 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen, wovon viele einen großen Unterhaltungsstau aufweisen und sich deshalb in einem schlechten Zustand befinden.
Nach dem sehr erfolgreich umgesetzten Kunstrasenprogramm, sollte in Zukunft ein Schwerpunkt die Sanierung der Sporthallen – insbesondere der Turn- und Gymnastikhallen - sein.
Die beteiligten Fachbereiche (Schulverwaltung, Sport- und Freizeitbetriebe, Liegenschaften, Immobilienwirtschaft) werden beauftragt, im Jahr 2016 gemeinsam mit dem Stadtsportbund für die nächsten Jahre ein Maßnahmeprogramm für die Ertüchtigung der Sport-, Turn- und Gymnastikhallen zu erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die entsprechenden Planungskosten (1 Mio €) sind in 2016 im Haushalt bereitzustellen. Ab dem Jahr 2017 wird mit der Umsetzung begonnen. Dafür sind jährlich 4 Mio € Investitionsmittel erforderlich.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet den letzten Satz des Antrages zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mit der o. g. Änderung, einstimmig zu.

7 Mehrbedarfe im Planungsamt
Der Rat der Stadt beschließt, im Etat des Planungsamtes finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 146.000 € für die Durchführung folgender Maßnahmen bereit zu stellen:
- Masterplan Mobilität (80.000 €)
- Umfeldgestaltung Hauptbahnhof Nord (50.000 €)
- Metropolradruhr (16.000 €)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zum Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion an, dass sie sich zum Spiegelstrich „Metropolradruhr“ enthält, den anderen Punkten aber zustimmt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

8 Stärkung der Suchtprävention bei Jugendlichen
Der Rat beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle zur Suchtprävention bei Jugendlichen und stellt dem Gesundheitsamt die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 68.000 Euro zur Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
9 Reform des Behindertenfahrdienstes
Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedensten Optionen zur Reform des Behindertenfahrdienstes in seiner jetzigen Form bzw. zur Einführung anders gestalteter Fahrdienstangebote zu prüfen, die möglichst schon ab dem Jahr 2017 eingeleitet bzw. umgesetzt werden können, und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie dem Behindertenpolitischen Netzwerk einen ausführlichen Bericht vorzulegen.
Die Untersuchung darf zu keinen Qualitätseinbußen führen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes, einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

10 Verwaltung der Zukunft
Die Verwaltung wird aufgefordert, die mit dem Haushalt 2015 beschlossene Personalfluktuationsanalyse vorzulegen und über die demografische Entwicklung der Verwaltung detailliert zu berichten.
Die Steigerungen im gesamtstädtischen Personalkostenbudget sind zu begründen. Zur Stärkung der Organisationsentwicklung in der Verwaltung wird die Verwaltung ermächtigt, externes Personal mit Fachausbildung im Bereich der Organisationsentwicklung einzustellen.
Im APO wird ab 2016 quartalsweise über die Entwicklung der gesamtstädtischen Personalkosten berichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)


1 Organisation der Dortmunder Stadtverwaltung
Mit dem Memorandum "Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" haben sich die Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund und der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zum Haushalt 2015 darauf verständigt, die Stadt Dortmund in den kommenden Jahren in finanzieller Hinsicht handlungsfähig zu halten und die hierzu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In Präzisierung dieses Memorandums hat der Rat der Stadt mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (DS14257-14-E15) u.a. die Durchführung von Personalfluktuationsanalysen beschlossen.
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (DS 14257-14-E9) hat der Rat der Stadt neben der Durchführung von Personalfluktuationsanalysen beschlossen, Strukturen und organisatorische Abläufe - ggf. unter Beteiligung externen Sachverstands - zu untersuchen.
Auf Anfrage der CDU-Fraktion (DS 14354-14-E1) im Ausschuss für Personal und Organisation hat die Verwaltung mitgeteilt (DS 14354-14-E2), dass sich unter demographischen Gesichtspunkten die Zahl der städtischen Bediensteten bis zum Jahr 2025 um theoretisch etwa 17% auf 6.540 vollzeitverrechnete Beschäftigte verringern wird.
In der Vorlage des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 (DS 02226-15)teilt die Verwaltung
mit, dass durch Organisationsentwicklungsprozesse in den Fachbereichen im Vergleich von 2015 zu 2016 2 vollzeitverrechnete Planstellen eingespart werden konnten.

Dies vorausgeschickt beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
a. Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und Sondervermögen) mit dem Ziel der Hebung von Effizienzgewinnen und der Vorbereitung auf die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025.

b. Die Organisationsuntersuchungen sind von Personen mit ausgewiesener Expertise über Organisationsuntersuchungen in kommunalen öffentlichen Verwaltungen durchzuführen.
Hierfür sind 3 Stellen vorzusehen und mittels öffentlicher Stellenausschreibung zeitnah zu besetzen. Die Besetzung der 3 Stellen ist stellenplanneutral vorzunehmen.

c. Organisatorisch sind die Stellen direkt der Leitung des Dezernats 2 zuzuordnen.

d. In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt sind die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025 aufzuarbeiten, daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen zu entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

e. Der Ausschuss für Personal und Organisation begleitet die Umsetzung der vorgenannten
Beschlusspunkte. Aus diesem Grund ist dem Ausschuss für Personal und Organisation
vierteljährlich laufend mit einem entsprechenden Bericht über die durchgeführten und
geplanten Maßnahmen zu berichten. Ein erstmaliger Bericht hat in der Sitzung des
Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016 zu erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.


2 Fortschreibung des Memorandums
Dem Rat der Stadt Dortmund wird zur Sitzung am 10.12.2015 eine schriftliche Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, die einen Maßnahmenkatalog und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Memorandumsvereinbarung zum Inhalt hat.
Die geforderte Beschlussvorlage zur operativen Umsetzung des bislang vorliegenden Grobkonzepts "Memorandum" soll folgende Präzisierungen im Sinne verbesserter Verfolgung der genannten Handlungsfelder und Zielebenen enthalten:

a. Die Übersicht der vermuteten Einsparpotentiale ist aus Gründen der Transparenz nach Maßnahmenpaketen zu gliedern, unter die entsprechende einzelne zugehörige Maßnahmen zu subsumieren sind.
b. Die monetäre Zielgröße der einzelnen Maßnahmenpakete ist zu benennen.

c. Die Maßnahmenpakete sind danach zu unterscheiden, ob diese allein durch die Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe
und Sondervermögen) umgesetzt werden können, die Umsetzung nur gemeinsam mit städtischen Töchtern im Konzern Stadt
Dortmund erfolgen kann oder ob es zur Umsetzung der Mitwirkung Dritter (z.B. Bund, Land, LWL oder RVR) bedarf.
d. Auszuweisen ist, ob die Maßnahmen zu Ergebnisverbesserungen oder Aufwandsreduzierungen durch strukturelle Veränderungen (z.B. veränderte Organisationsabläufe oder –strukturen oder der Nutzung von Effizienzgewinnen durch technologischen Fortschritt) führen oder durch die Vermeidung/Reduzierung von Aufwendungen/Erhöhung von Erträgen bedingt sind (z.B. Kürzung der Mittel für die Straßenunterhaltung).

e. Hinsichtlich der Konkretisierung der Maßnahmepakete erfolgt eine kontinuierliche Fortschreibung und Berichterstattung durch die Verwaltung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt den Hinweis, dass seine Fraktion eine entsprechende Vorlage vor dem Haushaltsbeschluss am 10.12.15 erwarte und seine Fraktion die Zustimmung zum Haushalt davon abhängig mache.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.








4 Konsumtive Mittel für Straßenunterhaltung
Die geplanten Minderaufwendungen für Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden ersatzlos gestrichen und im Budget des FB 66 weiter zur Verfügung gestellt.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht folgenden alternativen Entscheidungsvorschlag:
Mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2016 stehen für die Straßenunterhaltung im Tiefbauamt konsumtiv 2,0 Mio. Euro und investiv 16,9 Mio. Euro zur Verfügung und können eingesetzt werden, um den Straßenzustand in Dortmund auch im Jahr 2016 zu verbessern.
Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass konsumtive Mittel zur Straßenunterhaltung im Tiefbauamt fehlen sollten, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.
Ab dem Jahr 2017 ff. sollen die beantragten 600.000 Euro pro Jahr dem Straßenunterhaltungsansatz des Tiefbauamtes schon jetzt planerisch zur Verfügung gestellt werden.

Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem alternativ vorgelegten Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

8 Sport- und Turnhallen
Bis zur Sommerpause 2016 legt die Verwaltung einen Statusbericht zum Zustand aller Dortmunder Sport- und Turnhallen vor. Auf dieser Grundlage soll in einem weiteren/ergänzenden Schritt eine Prioritätenliste zur Sanierung und Instandhaltung der Hallen erstellt werden. Ab 2017 sind sodann gegebenenfalls entsprechend der Prioritätenliste und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechende Budgets in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag in Ergänzung zum Antrag 6 der SPD-Fraktion, einstimmig zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

1 Integration
Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Finanzierungszusagen von Bund und Land für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen die Kosten nicht decken. Der Rat fordert deshalb Bund und Land erneut auf, die Finanzierung der Hilfen für Flüchtlinge zu 100 Prozent sicherzustellen. Insbesondere der Bund steht darüber hinaus in der Pflicht, die zugesagten strukturellen Entlastungen der Kommunen endlich umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

2 Integration
Die vielfältige ehrenamtliche Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der Hilfsangebote für Flüchtlinge. Diese Unterstützung gilt es, auch vor dem Hintergrund weiter steigender Flüchtlingszahlen zu erhalten und auszubauen. Nach wie vor gehen allerdings viele Hilfsangebote noch immer verloren oder bleiben ungehört. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Flüchtlingshilfe deshalb ein Konzept zur verbesserten Einbindung des ehrenamtlichen Engagements. Das Land hat 2015 im Rahmen eines Sofortprogramms 2,5 Millionen Euro für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit zur Verfügung gestellt. Eine mögliche finanzielle Unterstützung zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit durch das Land im Jahr 2016 ist zu eruieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

3 Integration
Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Pläne zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze aufgrund des Zuzugs vieler neuer Familien fortgesetzt und verstärkt werden müssen, um allen Dortmunder Kindern und Familien bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Integration dieser Kinder in die Regelstrukturen der vorschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote wird ein wichtiger Bestandteil einer gelingenden Integration in unsere Stadtgesellschaft sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, den absehbaren neuen Bedarf in der Jugendhilfeplanung zu berücksichtigen und die veränderten Planungen vorzulegen.
Aufgrund der zurzeit noch fehlenden Plätze in den Regelstrukturen wird die Verwaltung aufgefordert, kurzfristige Möglichkeiten für flexible Betreuungsangebote zu prüfen, die als Übergang in ein späteres Regelangebot dienen können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob und wie in der Nähe von vorhandenen oder geplanten Flüchtlingsunterkünften zeitnah solche Angebote umgesetzt werden können.
Für diese flexiblen Angebote werden 1 Mio. Euro entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

4 Integration
Für die Dortmund kommunal zugewiesenen Kinder aus Flüchtlingsfamilien besteht Schulpflicht. Das gilt auch für einen Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Das Land schafft dafür 2016 insgesamt 2356 neue Stellen im Schulbereich. Schon jetzt gibt es in Dortmund weit über 100 Vorbereitungsklassen an allen Schulformen für Kinder und Jugendliche, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen. Die Integration in die Regelklassen erfolgt im Durchschnitt nach einem Jahr. Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen erstellt die Verwaltung ein Konzept, wie die Schulpflicht gewährleistet werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
5 Integration
Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine bundesweite Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, die inhaltlich an die Rahmenvereinbarung der Landesregierung NRW mit den Krankkassen angelehnt ist. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind komplett vom Bund zu übernehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung des o. g. Zusatzes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

8 Kommunale Arbeitsmarktstrategie
Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen in Dortmund befindet sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Für viele Menschen hat sich ihre Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt. Mit der kommunalen Arbeitsmarktstrategie haben Verwaltung und Rat ein Instrument zur Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen geschaffen. Diese sind für viele Menschen ein erster Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit und ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Armut in unserer Stadt. Der Rat beschließt zur Ausweitung der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie deshalb eine Erhöhung des Etats um 500.000 Euro aus den Mitteln der Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung (die Wirtschaftsförderung) legt bis Ende des 1. Quartals 2016 einen Statusbericht über die laufenden Maßnahmen und ein erweitertes Konzept vor. Soweit sich daraus ergibt, dass die Mittel erhöht werden müssen, muss entsprechend nachgesteuert werden. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, Initiativen für einen dauerhaft ausfinanzierten Sozialen Arbeitsmarkt zu ergreifen und umzusetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.


10 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat stellt fest, dass eine dauerhafte Konsolidierung und Sanierung des städtischen Haushalts ohne eine langfristige und tiefgreifende strukturelle Veränderung mit verbindlichen Zielen und konsequentem Controlling nicht möglich ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

11 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat stellt fest, dass die bisherige Neuorganisation der Verwaltung nicht zu den erwarteten Effizienzsteigerungen geführt hat. Dortmund braucht einen Kulturwechsel in der Verwaltung: Projekte müssen interdisziplinär gedacht werden, die Organisationsentwicklung muss verstärkt vorangetrieben werden.

a) Der Ablauf von Verwaltungsprozessen muss unter ganzheitlichen Gesichtspunkten im Kontext mit den anderen Verwaltungsprozessen kritisch analysiert werden.

b) Prozesse müssen einheitlich nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten optimiert werden, um ein transparentes, durchgängiges Organisations- und Prozesskonzept für den gesamten Bereich der Verwaltung zu entwickeln.

c) Das interne Controlling im Bereich der Inneren Verwaltung muss optimiert werden. Ansatzpunkte dafür liefern die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion an, dass sie nicht dem Punkt b) zustimmen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.

12 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion, zu.

15 Umstrukturierung der Verwaltung
Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur maßvollen Reduzierung der Stadtbezirke. Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

17 Ökologische Mobilität
Bei einer Verknüpfung mit dem ÖPNV kann das Fahrradverleihsystem metropolradruhr einen wertvollen Beitrag zu einer multi- und intermodale Mobilität und einer nachhaltigen Nahmobilität in der Region leisten. Deshalb beauftragt der Rat die Verwaltung, zur langfristigen Etablierung des Fahrradverleihsystems Möglichkeiten der Kooperation mit den Dortmunder Verkehrsbetrieben und anderen städtischen Unternehmen zu prüfen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung von metropolradruhr zu ergreifen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.

18 Ökologische Mobilität
Der Rat stellt fest, dass eine Aufstockung er Mittel für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Höhe von 600.000 € erforderlich ist. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 % Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW bis Ende März 2016 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Wenn sich im Laufe der Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2016 herausstellen sollte, dass die investiven Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur fehlen sollen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen von überplanmäßigen Mittelverlagerungen diesen Ansatz zu verstärken.
Der Rat beschließt eine Aufstockung der Haushaltsmittel um 600.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Damit soll der Radverkehr eine entsprechende Beachtung in allen verkehrstechnischen Planungen der Stadt erhalten, um die Ziele der fahrradfreundlichen Stadt mit mindestens 10 Prozent Radverkehrsanteil zu erreichen. Die Mittel werden aus dem Förderbereich „Infrastruktur“ des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
stimmt dem Antrag, unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

13 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Beschluss aus den Haushaltsberatungen 2015 umzusetzen und über das Personalkonzept eine effiziente Personalentwicklung kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei geht es nicht um Personaleinsparungen, sondern darum das Personal an der richtigen Stelle einzusetzen. Die Anzahl der Ausbildungsstellen wird nicht reduziert, Nachwuchskräfte müssen weiterhin in ausreichendem Maß gut ausgebildet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, ab.

14 Umstrukturierung der Verwaltung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Parallelstrukturen und mögliche Synergien zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen zu eruieren. Ziel ist es, nach dem Beispiel des Betriebshofkonzepts Kooperationen einzugehen, die den Aufwand der Stadt reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und der CDU-Fraktion, ab.




21 Flughafen
Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Ausstiegskonzept für die Stilllegung des Flughafens und die Umnutzung des Geländes zu entwickeln. Die Reduzierung bzw. langfristig der Wegfall des jährlichen Verlustausgleichs des Flughafens ermöglicht DSW21, die notwendige Subventionierung des ÖPNV zu verbessern und einen nennenswerten Beitrag zur Sanierung des Haushalts der Stadt zu leisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, ab.

22 Weitere Einsparungen
Die jährlichen Zuschüsse an das privatwirtschaftliche Festival RuhrHochdeutsch in Höhe von 120.000 Euro werden gestrichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, ab.

23 Weitere Einsparungen
Der jährliche Zuschuss für den Weihnachtsbaum auf dem Hansamarkt in Höhe von 84.516 Euro wird gestrichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, ab.

24 Weitere Einsparungen
Die Verträge für das Klangvokal-Festival liegen für das Jahr 2016 größtenteils bereits vor. Der Rat fordert die Verwaltung auf, Szenarien für die Rückführung der städtischen Zuschüsse für das Festival Klangvokal vorzubereiten und deutlich vor Aufstellung des Haushaltsplans 2017 (Wirtschaftsplan Eigenbetrieb) vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

25 Weitere Einsparungen
Der jährliche Zuschuss für das Betriebsrestaurant wird auf 200.000 Euro gekürzt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)

1.2 Musikschulangebot erhalten (lfd. Nr. 19)
Der Rat hält das Angebot in der Musikschule unverändert aufrecht. Die Kürzung des Betriebskostenzuschusses wird daher nicht vorgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.





1.4 SchulbegleiterInnen Dortmund (SchubiDo) (lfd. Nr. 34)
Der Rat beschließt, dass es im Rahmen der beabsichtigten Umstrukturierungen im Fachbereich 40 zu keinen Leistungseinschränkungen im Bereich der SchulbegleiterInnen kommen darf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.5 Kinder- und Jugendförderung (lfd. Nr. 36)
Die Standardangebote der Kinder- und Jugendförderung bleiben im gewohnten Umfange erhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.6 Verzögerte Umsetzung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (lfd. Nr. 37)
Beschluss: Der Rat beschließt die rechtskonforme Umsetzung der Kindertagesbetreuung. Solange die gesetzlich geforderten Betreuungsangebote nicht vollständig vorhanden sind, darf der Ausbau nicht bewusst verzögert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.7 Präventive Arbeit des Familienprojektes (lfd. Nr. 38 + 39)
Beschluss: Die Projektarbeit des Familienprojektes im Bereich der präventiven Arbeiten und der Standardangebote wird nicht gekürzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

1.8 Hilfe bei stationärer Pflege (lfd. Nr. 40)
Beschluss: Die Anpassung der Planwerte an das durchschnittliche Jahresergebnis stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass es keine individuellen Leistungskürzungen geben darf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

2.1 Abgabe auf den Waffenbesitz
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, im Einvernehmen mit der Landesregierung, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

2.2 Konnexität einhalten
Der Rat fordert die Verwaltung, auf mit den übergeordneten Stellen in Verhandlungen zu treten, um die Kosten für folgende Leistungen erstattet zu bekommen, die durch nicht auskömmlich finanzierte externe Einflüsse entstanden sind und den Haushalt der Stadt Dortmund belasten:
• Zentrale Verwaltung GEZ Gebühren (196.800 Euro pro Jahr)
• Neuer Personalausweis (230.670 Euro pro Jahr)
• Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen (700.000 Euro pro Jahr)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.





2.3 Nachverhandlungen evangelischer Kirchentag
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, analog zu den geplanten Nachverhandlungen mit dem DFB zum Fußballmuseum, auch mit der evangelischen Kirche Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel den kommunalen Zuschuss von 2,7 Mio. Euro für den Kirchentag in Dortmund deutlich zu senken.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Faktion, ab.

3.1 Kürzungsbeschluss aufheben
Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss, jährlich 2% am steuerbaren Personalbudget zu kürzen, auf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

3.2 Personaldezernat
Der Rat beschließt die organisatorische Trennung von Personalamt und Kämmerei zum 01.01.2017.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.


4.1 Ausgabe des Dortmund-Passes
Der Rat fordert das Dortmunder Jobcenter auf, im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II automatisch den Dortmund Pass auszustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

4.2 Ermäßigter Eintritt auch für Nicht-Dortmunder
Personen, die ihren Wohnort nicht in Dortmund haben, sondern im Umland wohnen, aber nach den Dortmunder Regularien anspruchsberechtigt für einen Dortmund-Pass wären, sollen ungeachtet ihres auswärtigen Wohnortes künftig die Möglichkeit zum Erhalt eines Dortmund- Passes erhalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4.3 Gültigkeit Do-Pass in allen Dortmunder Schwimmbädern
Der Rat fordert die Verwaltung zu Verhandlungen mit den Trägern von ausgegliederten kommunalen Schwimmbädern auf, um eine Gültigkeit des Dortmund-Passes auch in diesen Bädern zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

5.1 Autofreie Siedlung
Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen der Planungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.




5.2 Entwidmung von Straßen
Die Verwaltung führt ein Bürgerbeteiligungsverfahren durch, um von den BürgerInnen für überflüssig erachtete Straßen im Dortmunder Straßennetz zu identifizieren. Diese Straßen sollen entwidmet, für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden und somit die Pflicht zur Verkehrssicherung und Unterhaltung entfallen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5.3 Lebensqualität durch Baumpflanzungen
Der Rat stellt 50.000 Euro Planungsmittel zur Vorbereitung eines Rahmenkonzeptes für die Pflanzung von zusätzlich 1000 Bäumen zur Verfügung. Insbesondere an Straßen und Plätzen in Quartieren mit Bedarf an ökologischer und klimatischer Verbesserung sollen neue Baumstandorte vorgeschlagen werden. Das Konzept ist dem AUSW zur weiteren Befassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

5.4 Barrierefreie Kinderspielplätze
Der Rat stellt jährlich, ab dem Jahr 2016, zusätzlich 300.000 Euro für die barrierefreie Neuanlage bzw. barrierefreie Umgestaltung bestehender Kinderspielplätze zur Verfügung. Diese sollen vorrangig in der Gebietskulisse des Projektes Nordwärts verausgabt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Faktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E5)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015 bis 2020 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.
Hilfsweise wird beantragt,
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände für das Jahr 2016 aus dem Haushaltsplan der Stadt Dortmund zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E6)

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, für die Wahlperiode bis zum Jahr 2020 die Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen um 20% zu kürzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E10)

Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, Kontakt mit den führenden deutschen Versicherungen aufzunehmen, um Angebote für Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge einzuholen. Die Verwaltung soll die Angebote überprüfen und den Rat der Stadt über die Ergebnisse der Angebotsprüfung (Versicherungsart, Versicherungsumfang, Kosten) unterrichten.
Für den späteren Abschluss einer solchen Police sollen vorläufig 50.000 Euro im Haushalt 2016 eingeplant werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E11)
Der Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, die freiwilligen Leistungen für die Positionen „Aktionsplan Soziale Stadt“, „Vielfalt, Toleranz, Demokratie“, „Koordinierungsstelle Schwule, Lesben, Transidente“ und „Talent und Potentialförderung“ um 50 Prozent zu kürzen.
hier: Auswirkungen Aktionsplan Soziale Stadt
hier: Auswirkungen Vielfalt, Toleranz, Demokratie
hier: Koordinierungsstelle Schwule, Lesben, Transidente
hier: Talent und Potentialförderung

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)
2 Die zusätzlichen Investitionen, die ohne das Kommunale Investitionsförderprogramm durchgeführt werden sollen (bisher ca.12 Millionen Euro, entsprechend der Änderungsliste) werden auf ein Volumen von 4 Millionen Euro zurückgefahren. Die geplanten Maßnahmen werden nach einer zu erstellenden Prioritätenliste auf die nächsten 3 Jahre gestreckt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

3 Das Baukunstarchiv am Ostwall 7 wird nicht umgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

4 Die Gesamtinvestitionen werden ebenfalls anhand einer Prioritätenliste noch einmal überprüft und um den Betrag von 10 Millionen Euro reduziert und auf andere Haushaltsjahre verlagert, um Handlungsspielräume in anderen wichtigen Bereichen zu schaffen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

5 Für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen und zur Umsetzung von Maßnahmen für die Umsetzung der digitalen Agenda (z.B. Breitbandausbau) werden fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

7 Aktivierung von Langzeitarbeitslosen
- Das bisherige kommunale Arbeitsmarktprogramm wird fortgesetzt, um Strukturen und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen verbessern zu können. Zusätzlich wird bei der Wirtschaftsförderung ein neues Programm mit fünf Millionen Euro umgesetzt, welches das Ziel hat, Langzeitarbeitslose und Neubürger besser zu qualifizieren und dadurch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu senken. Für den ersten Projektzeitraum ist eine Reduzierung von 500 Bedarfsgemeinschaften bei einer damit verbundenen Einsparung von 1,75 Millionen Euro vorgesehen, im zweiten Projektabschnitt die Reduzierung um weitere 1000 Bedarfsgemeinschaften mit einem Einsparvolumen von 3,5 Millionen Euro. Diese Maßnahme kann dauerhaft zu einer strukturellen Haushaltsentlastung beitragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.



Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)


7 Produkt- und Leistungskatalog für Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände und sonstige soziale Organisationen
Die Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände aus den Budgets der Fachbereiche 50 und 53 in Höhe von 5.010.377 Euro sowie die Zuwendungen an sonstige soziale Organisationen aus dem Budget des Fachbereiches 50 in Höhe von 2.220.625 Euro sollen im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs outputorientiert bewertet werden. Das Ergebnis des Benchmarks sowie ein Produkt- und Leistungskatalog, der den Ressourceneinsatz nachvollziehbar, messbar und transparent an Leistungszielen ausrichtet, welche sich ihrerseits an den angestrebten Wirkungen anlehnen, soll dem Rat bis zur Sommerpause 2016 vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

6 Integration
Unter den nach Dortmund kommenden Flüchtlingen befinden sich auch Kinder, Frauen und Männer, die seelischer und/oder körperlicher Folter sowie anderen kriegsbedingten Verletzungen ausgesetzt waren. Neben den bereits bestehenden psychosozialen Beratungsstellen in Dortmund fehlt allerdings ein gezieltes und koordiniertes Angebot für traumatisierte Flüchtlinge, so wie es in anderen Städten bereits existiert.
Die Verwaltung prüft deshalb die Möglichkeit der Einrichtung eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge in Dortmund, um sie adäquat zu versorgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.


7 Sozialer Wohnungsbau
Der Rat begrüßt die Pläne der Verwaltung, öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen. Wichtig ist, dass die neuen Wohnungen von allen Bürger*innen in Dortmund genutzt werden können, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

a) Bei allen zukünftigen Bauplanungen ist eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohner*innenstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten. Deshalb sind in möglichst

allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu reservieren (Ausweitung der 25-%-Regelung auf alle städtischen Bauflächen).

b) Beim geförderten Wohnungsbau werden paritätisch Wohnungen, die aus Mitteln des Globalbudgets zur sozialen Wohnungsraumförderung des Landes gefördert werden und Wohnungen, die mittels der Förderprogramme zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende gefördert werden, geplant.

c) Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird auch die Schaffung von alters- und behindertengerechtem Wohnraum berücksichtigt. Restflächen werden nach Möglichkeit reserviert und an Investoren vermarktet, die bereit sind, sozial geförderte Wohnungen zu bauen.

d) Am grundsätzlichen Vorrang der Innenentwicklung wird festgehalten. Nötige Ausweisungen von Bebauungsgebieten erfolgen vorrangig über eine weitere Innenverdichtung und
Nutzung von Brachflächen. Für das Stadtklima wichtige Schneisen (Pantoffelgrün) werden offengehalten.
e) Im geförderten Wohnungsbau werden sämtliche Kriterien für nachhaltiges Wohnen beachtet. Energieeinsparverordnungen, Naturschutzauflagen und die Beteiligung der Investoren an der sozialen Infrastruktur werden erfüllt, um auch im geförderten Wohnungsbau zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Lösungen zu kommen, die auch langfristig vermarktbar sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)

6 Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen sollen darauf ausgerichtet werden, mittel – und langfristig den Wohnungsmarktbedürfnissen gerecht zu werden (z.B. für Studierende, Senioren, Familien).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig darüber, den Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.


Folgende Anträge wurden seitens des Antragstellers zurückgezogen:



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E7)


3 Budgets der Stadtbezirke
Die geplante Reduzierung der konsumtiven Finanzmittel der Bezirksvertretungen um insgesamt 400.000 Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2016 -2019 erfolgt nicht.


4 Konsumtive Mittel für Straßenunterhaltung
Die geplanten Minderaufwendungen für Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden ersatzlos gestrichen und im Budget des FB 66 weiter zur Verfügung gestellt.
(siehe Alternativvorschlag unter „zugestimmt“)


5 Fortschreibung des Masterplan Mobilität
Der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt plant derzeit die Fortschreibung des Masterplans Mobilität. Der Fortschreibungsprozess soll erneut in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung aller gesellschaftlicher Gruppen und der Öffentlichkeit erfolgen. Hierfür sind gesonderte Haushaltsmittel für das Jahr 2016 in Höhe von 80.000 € bereit zu stellen, die der vorliegende Haushaltsplanentwurf nicht enthält.


6 Planungskosten für das nördliche Bahnhofsumfeld
Zur Realisierung der bereits im „Citykonzept – City2030“ dargestellten Überplanung des nördlichen Bahnhofsumfeldes (Bahnhofsvorplatz, westlich angrenzendes Areal der ehemaligen Güterabfertigung) sowie des Entwicklungsraumes Burgtor/Burgwall werden dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 50.000 Euro für vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung gestellt.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E8)

9 Cafe Berta
Die von der Verwaltung geplante Einsparung und damit die Schließung des „Cafe Berta“ werden nicht umgesetzt. Das Cafe Berta trägt aus ordnungsrechtlicher Sicht und nach den Erfahrungen der Polizei zu einer deutlichen Entspannung der Beschwerdelage rund um den Nordmarkt hin. (Pressemitteilung der Verwaltung vom 17. November). Diesen positiven Effekt wollen wir erhalten. Die entsprechenden Mittel für den weiteren Betrieb des Cafe Berta sind bereit zu stellen.

16 Ökologische Mobilität
Eine bezahlbare, ökologische Mobilität ist ein zentraler Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Das gilt für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere aber im Rahmen einer gelingenden Integration für die zu uns kommenden Flüchtlinge. Der Rat beschließt deshalb, für die Fortschreibung des Masterplans Mobilität 80.000 Euro bereitzustellen. Schwerpunkt des Masterplans soll die Entwicklung einer klimafreundlichen und die Teilhabe sichernden Mobilitätsplanung unter Mitwirkung des Beirats Nahmobilität und des behindertenpolitischen Netzwerks sein.

19 Bezirksvertretungen
Die geplante Kürzung der Mittel der Bezirksvertretungen um 400.000 Euro wird nicht umgesetzt. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine zeitnahe Abarbeitung der von den Bezirksvertretungen getroffenen Beschlüsse sicherzustellen. Die entsprechenden personellen Ressourcen dafür sind bereit zu stellen.

20 Bezirksvertretungen
Um die Arbeit des Stadtbezirksmarketing e. V. in den Bezirken verlässlich fortzuführen, bleibt der Verein in seiner jetzigen zentralen Struktur erhalten und erhält einen städtischen Zuschuss von 240.000 Euro.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E9)

1.1 Café Berta erhalten (lfd. Nr. 22)
Der Rat beschließt die Fortführung des Café Berta.

1.3 Aufwandsbudget der BVen (lfd. Nr. 31)
Das Aufwandsbudget der Bezirksvertretungen wird nicht gekürzt.

1.9 Straßenunterhaltung (lfd. Nr. 47)
Eine weitere Kürzung des Budgets für die Straßenunterhaltung erfolgt nicht.

4.4 Trödelmarkt Fredenbaum
Der Trödelmarkt im Fredenbaum bleibt erhalten.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02461-15-E12)

1 Die geplanten Kürzungen im Bereich der Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden gestrichen.

8 Budgets der Stadtbezirke
- Die geplante Reduzierung der Budgets für die Stadtbezirke wird nicht umgesetzt.

9 Soziales
- Die geplante Reduzierung der Mittel für das Café Berta wird nicht umgesetzt.

10 Strukturelle Einsparungen der Verwaltung/Personalentwicklung
- Die Stadtverwaltung ist weiterhin angehalten, strukturelle Einsparpotentiale zu aktivieren. Die Personalentwicklung soll auf die Balance zwischen der Notwendigkeit von Einsparungen und der zukünftigen Bedarfe der Verwaltung ausgerichtet werden. Dabei sollen Demographiegewinne berücksichtigt werden.


Vorschlag der Verwaltung wurde unter TOP 1.3 in die Tagesordnung aufgenommen und mit folgender Empfehlung an den Rat überwiesen:

Für die Haushaltsberatungen 2016 wurde den Fraktionen eine Beratungsliste am 27.11.2015 zur Verfügung gestellt. Diese enthält alle möglichen Veränderungen aus politischen Anträgen und für die Sitzung am 03.12.2015 vorgesehenen haushaltsrelevanten Beschlussvorlagen.

Im Nachgang haben sich noch folgende Sachverhalte ergeben, welche ebenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlen und am 10.12.2015 dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen:
-
- Externe Besetzung von notwendigen 11,23 Stellen bei den Bürgerdiensten (lfd. Nr. 115 a)
- Veranschlagung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisung des Landes - Investitionspauschale - in der allgemeinen Finanzwirtschaft
(lfd. Nr. 115 b)
Anlage: Begründung zu den Vorschlägen der Verwaltung

Zu lfd. Nr. 115 a)

Externe Besetzung von notwendigen 11,23 Stellen bei den Bürgerdiensten
Aufgrund gestiegener Fallzahlen und Gesetzesänderungen in den Aufgabenbereichen
Einwohnermeldewesen/KFZ-Angelegenheiten wurde im FB 33 eine analytische
Personalbedarfsermittlung durchgeführt und ein Bedarf von 11,23 Stellen im Bereich der
Information festgestellt. Die Ergebnisse wurden dem FB 11 am 18.08.2015 mitgeteilt. Der
Bedarf wurde vom Personal- und Organisationsamt geprüft und anerkannt.

Sollten die Bedarfe nicht gedeckt werden, käme es zu erheblichen Wartezeiten für die
Bürgerinnen und Bürger im DLZ bzw. den Bezirksverwaltungsstellen bis hin zu temporären
Schließungen (wie bereits im Sommer 2015 mehrfach erfolgt).

Die Bedarfe wurden zunächst intern ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft noch bis zum
04.12.2015. Derzeit liegen insgesamt sechs Bewerbungen vor. Drei Bewerbungen von
Beschäftigten der doline, zwei Reinigungskräfte aus dem FB 65 und eine Pförtnerin, ebenfalls
aus dem FB 65. Die Bewerbungen der Beschäftigten von 33/4-doline werden nicht
berücksichtigt, weil es sich ebenfalls um einen exponierten Bereich handelt, in dem
entsprechende Vakanzen unmittelbar zu erheblichen Wartezeiten und Beeinträchtigungen für
die Bürgerinnen und Bürger führen. Die Bewerbungen der Beschäftigten vom FB 65 werden
durch das Personal- und Organisationsamt geprüft, da es sich um Bewerbungen von
Beschäftigten handelt, die in ihrer jetzigen Tätigkeit keinerlei Erfahrung im Bereich
Einwohnermeldewesen und KFZ haben, die in diesem Bereich jedoch von Vorteil wären.
Sollte diese Prüfung erfolgreich sein, könnte der Bedarf, zumindest teilweise, intern gedeckt
werden.

Da die Bewerbungsfrist am morgigen Tag endet, ist nicht damit zu rechnen, dass noch
Bewerbungen in größerem Umfang eingehen werden.

Zu lfd. Nr. 115 b)

Veranschlagung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisung des
Landes – Investitionspauschale – in der allgemeinen Finanzwirtschaft
Die Stadt Dortmund erhält über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) jährliche
Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Nach der
Modellrechnung zum GFG 2016 ist u. a. mit einer Investitionspauschale (IVP) in Höhe von
20,6 Mio. Euro zu rechnen.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Finanzierungsmittel für Investitionen, die zunächst
einem Sonderposten zugeführt werden. Im Zuge der Bewirtschaftung werden die Mittel
konkreten Maßnahmen (vorrangig geringwertigen Wirtschaftsgütern) zugeordnet.

Die entsprechende Auflösung des Sonderpostens führt dann zu Erträgen im laufenden
Haushaltsjahr, die erst im Jahresabschluss wirksam werden. Eine Berücksichtigung im
Rahmen der Haushaltsplanung erfolgte bislang nicht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der lfd. Nr. 115 a) und
115 b) der Beratungsliste einstimmig zu.







Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Abstimmung auf.

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15-E2)




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindordnung NRW (GO NRW)
- die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 unter Einbeziehung der in den Anlagen 2 bis 4 aufgeführten Haushaltsveränderungen,
- die Änderung des Höchstbestandes der Liquiditätskredite gemäß § 5 der Haushaltssatzung,
- die Änderung des § 8 – Flexible Haushaltsführung der Haushaltssatzung einschließlich des Wegfalls der Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfes 2016
- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),
- die als Anlage 6 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den
einzelnen Maßnahmen getroffenen Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis (siehe Anlage 7). Er lehnt diese ab, sofern ihre Umsetzung nicht in den Veränderungslisten enthalten ist.



zu TOP 2.2
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2015
(Drucksache Nr.: 00804-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat am 27.08.15 die Befassung der Angelegenheit in seine Sitzung am 26.11.15 und dann in die Fortführung der Sitzung am 03.12.15 geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.15 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Einstellung von bis zu 35 zusätzlichen Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02536-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02536-15-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung der Vorlage am 05.11.15 in seine Sitzung am 26.11.15 geschoben und weiterhin in die Fortführung der Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 29.10.15 vor, die bereits zur Kenntnis genommen wurde.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Im Vorgriff auf die von der Verwaltung angestrebte kostendämpfende Abschöpfung der Altersfluktuation in den Jahren 2018/2019 stimmt der Rat der Stadt Dortmund der Einstellung von bis zu 35 weiteren Auszubildenden zu. Die Übernahme der Auszubildenden hat im Zuge der oben beschriebenen Fluktuation aufwandssenkend und stellenplanneutral zu erfolgen. Eine Festschreibung der Anzahl der Auszubildenden auf somit 235 für die Folgejahre 2017ff. ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion unter Maßgabe zustimmen werde, dass die Übernahme so lange Stellenplanneutral bleibt, bis die Personalfluktuationsanalyse zur Beratung vorliege.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion damit einverstanden sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion unter Einbeziehung der o. g. Änderung (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, wie folgt zu:

Im Vorgriff auf die von der Verwaltung angestrebte kostendämpfende Abschöpfung der Altersfluktuation in den Jahren 2018/2019 stimmt der Rat der Stadt Dortmund der Einstellung von bis zu 35 weiteren Auszubildenden zu. Die Übernahme der Auszubildenden hat im Zuge der oben beschriebenen Fluktuation aufwandssenkend und stellenplanneutral zu erfolgen. Eine Festschreibung der Anzahl der Auszubildenden auf somit 235 für die Folgejahre 2017ff. ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.
Die Übernahme bleibt stellenplanneutral, bis die Personalfluktuationsanalyse vorliegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vor dem Hintergrund der erheblichen Personalbedarfe für den Bereich der Flüchtlingsarbeit die zusätzliche Einstellung von bis zu 35 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2016.

Davon sind bis zu
30 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
5 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im
Jobcenter eingesetzt werden, vorgesehen.
2. Der Rat beschließt, die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Jahre
2016 = 171.674,14 €
2017 = 527.782,28 €
2018 = 555.897,55 €
2019 = 1.122.636,80 €
im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 11_0011103, 16_0011201 und 16_0011203) in der mittelfristigen Finanzplanung bereitzustellen.


zu TOP 2.4
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02677-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2016.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.







zu TOP 2.5
Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02619-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 2.6
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01832-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 vor:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Vorlage ohne Beschluss und ohne Empfehlung durchlaufen und bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darum, neben der Empfehlung zu Punkt 2 bis 8 auch die Beschlussfassung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages zu fassen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) verweist auf § 7 Abs. 3d der Eigenbetriebssatzung Stadtentwässerung, der eine Beschlussfassung zu Punkt 1 für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht zulässt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt aus diesem Grund nicht der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 und lässt folgende Beschlussfassung zu Punkt 1 ohne Empfehlung durchlaufen.

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache-Nr.: 01833-15).

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund" (Drucksache-Nr.: 01833-15). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019,





4. legt für 2016 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 134.546.754,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 122.886.076,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 44.738.430,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 44.738.430,- Euro

5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2016 auf 11.660.678,- Euro fest,

6. beschließt für 2016 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 11.660.678,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2016 4.272.356,- Euro dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 12.238.633,- Euro fest,

8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 20.128.646,- Euro fest.

zu TOP 2.7
Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 (Anlage 1)
- dem Erfolgsplan 2016 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2016 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2016 (Anlage 3)
sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2016 (Anlage 4).

zu TOP 2.8
Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02635-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 13 Mio. EUR aufzunehmen.






zu TOP 2.9
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2016 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung der Sitzung am 03.12.15.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist auf den Ratsbeschluss zum Caritas-Energiesparservice hin, der sich im Wirtschaftsplan nicht wiederfinde. Sie gehe davon aus, dass dieser Beschluss noch gültig sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich den Äußerungen von Frau Reuter an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2016 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 11.172.030 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2016 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
308.200 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 900.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2016 in Anspruch nehmen darf,
· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2016 (Anlage 1.4),
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 (Anlage 2.1 und 2.2),
· beschließt die Produkt- und Leistungsplanung 2016 (Anlage 3),
· nimmt die Ergänzungen zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) zur Kenntnis (Anlage 4).

zu TOP 2.10
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02795-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2016 mit Anlagen.

Der Rat beschließt außerdem, den "Trägeranteil FABIDO" aufgrund der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 2.724.000 € jährlich zu erhöhen.

zu TOP 2.11
Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02705-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02705-15-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.




Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass die fünf zunächst für die Dauer von drei Jahren befristeten und extern zu besetzenden Projektstellen im Zuge der Abschöpfung der natürlichen Fluktuation des Fachbereiches 51 stellenplanneutral implementiert werden.

Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, das Projekt Fachstandard+ gemäß der Projektbeschreibung mit externer Begleitung durchzuführen sowie die Einrichtung von fünf – zunächst auf die Dauer von drei Jahren befristeten und extern zu besetzenden - Projektstellen.

Der Rat der Stadt Dortmund erhält eine erste Projektbewertung im zweiten Quartal 2017 und wird auf der Basis dieser Ergebnisse über eine schrittweise Nachsteuerung anderer Jugendhilfedienste entscheiden. In Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Effekten des Modellversuches können dann nach entsprechender politischer Beratung und Beschlussfassung die in den Jugendhilfediensten des Modellversuchs erprobten Prozesse und Verfahrensweisen auf die zehn anderen Jugendhilfedienste zur Erreichung des „Fachstandards“ schrittweise übertragen werden.

zu TOP 2.12
Fördervereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Jugendring Dortmund Verwaltungsausschuss e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02451-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:


a)
Förderung des Jugendrings (Förderung einschließlich der Rücknahme der Kürzung aus den Vorjahren zzgl. 1,5% Kostensteigerungsrate)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund, Jugendamt, und dem Jugendring Dortmund über die Laufzeit 2016 -2020 abzuschließen und die entsprechenden Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
b)
Förderung der Stelle „Zukunft braucht Erinnerung“
(35.000,- Euro zzgl. 1,5% Kostensteigerungsrate)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes die Einrichtung der Arbeitsstelle „Zukunft braucht Erinnerung“ beim Jugendring Dortmund unter den genannten Voraussetzungen vertraglich zu vereinbaren und die entsprechenden Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2016 ff. zusätzlich zur Verfügung zu stellen.









zu TOP 2.13
Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02122-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02122-15-E2)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02122-15-E4)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 24.09.15 die Beratung der Vorlage in seine Haushaltssitzung geschoben. Weiterhin schiebt der Ausschuss am 26.11.15 die Beratung in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Ausweislich der Drucksachennummer 02122-15 vom 18.08.2015 wird für das StA 10 für 2016 ein Budget in Höhe von 9.841.473,-€ angestrebt. Der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf weist auf Seite 376 für das StA 10 ein Budget von 9.290.716,-€ aus (Zeile 13: 4.934.986,-€ + Zeile 13: 68.000,-€ (Unterposition Abschreibung GWG) + Zeile 16: 4.287.730,-€). Nach uns vorliegenden neuen Planwerten des Haushalts ergibt sich ein Budget von 9.682.963,-€ (5.312.233,-€ + 68.000,-€ (Unterposition Abschreibung GWG) + 4.302.730,-€). Ferner werden nach diesen Planwerten die Erträge des StA 10 um 400.000,-€ gemindert. Nach einer eigenen Aufstellung strebt das StA 10 für 2016 ein Budget in Höhe von 9.980.000,-€ an.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die Verwaltung den Fraktionen bis Montag, den 30.11.2015 mitzuteilen:

1. Welches Budget soll dem StA 10 nach Auffassung der Verwaltung für 2016 zur Verfügung gestellt werden?
2. Welche der o.g. Budgetzahlen dem StA 10 werden in 2016 allein nach dem aktuellen Stand des Haushalts zur Verfügung stehen?
3. Aus welchen Gründen werden die o.a. Erträge um 400.000,-€ gemindert?

Nur so besteht für die Fraktionen die Möglichkeit, in der Sitzung des AFBL am 03.12.2015 einen Beschluss über die Budgetmittel des StA 10 für das Jahr 2016 treffen zu können.
Ferner wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, ob sie angesichts der verschiedenen, im Umlauf befindlichen, Budgetzahlen für das StA 10 für 2016 an der DS 02122-15 festhält, diese zurückzieht oder hinsichtlich der enthaltenen Zahlen aktualisiert/modifiziert.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
am 26. November 2015 hat sich die Ratsfraktion CDU mit mehreren Fragen zur Ratsvorlage des Amtes 10 (Drucksache Nr.: 02122-15) im Hinblick auf das Budget für das Haushaltsjahr 2016 an die Verwaltung gewandt.

Hiermit stelle ich allen Ratsfraktionen die Fragen und die dazugehörigen Antworten zur Verfügung.
1. Frage
Welches Budget soll dem StA 10 nach Auffassung der Verwaltung für 2016 zur Verfügung gestellt werden?

2. Frage
Welche der o.g. Budgetzahlen des StA 10 werden in 2016 allein nach dem aktuellen
Stand des Haushalts zur Verfügung stehen?

Antwort zu 1. und 2.:
Der Haushaltsplan 2015 sah einen Planansatz in Höhe von 8.184.986 € für das Jahr 2016 vor. Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2016 ergab sich aufgrund von Budgetaufstockungen und der Verlagerung der IT-Qualifizierung von FB1 nach StA 10 ein neuer Planansatz in Höhe von 9.290.716 €. Durch die o.g. Ratsvorlage ist nun ein endgültiger Planansatz in Höhe von 9.979.973 € (gerundet: 9.980.000 €) für das Jahr 2016 vorgesehen. Die einzelnen Veränderungen sind in der beigefügten Anlage nachvollziehbar dargestellt.
Die o.g. Ratsvorlage befindet sich noch im politischen Beratungsgang und ist somit noch nicht in den Veränderungslisten zum Haushaltsplanentwurf 2016 enthalten. Sollte die Beschlussvorlage die Zustimmung der politischen Gremien finden, würde sich der in den Veränderungslisten dargestellte Fehlbetrag für Jahr 2016 um 689.257 € erhöhen und die Entfernung zur 5 %-Grenze entsprechend sinken.

3. Frage
Aus welchen Gründen werden die o.g. Erträge um 400.000 € gemindert?

Antwort:
Eine Minderung der o.a. Erträge ist nicht erfolgt. Bei den Beträgen, die der Ratsfraktion CDU vorliegen und zu dieser Fragestellung führten, handelt es sich lediglich um interne Berechnungsbeispiele des Amtes 10. Diese Berechnungsbeispiele haben keine Auswirkungen auf den Haushaltsplanentwurf 2016.

Vorschlag zur Deckungsmöglichkeit:
Zum Ausgleich dieser Mehraufwendungen sollen im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft Erträge aus der Auflösung der Sonderposten „Zuweisung der Investitionspauschale“ in gleicher Höhe ertragssteigernd veranschlagt werden. Diese Erträge haben sich in den vergangenen Jahren regelmäßig in den Jahresabschlüssen ergeben und berechtigen damit die Vorgehensweise, dieses bereits in 2016 im Plan zu berücksichtigen. Damit wäre der zusätzliche Aufwand gedeckt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt stellt dem StA 10 für 2016 in Budget von 9.682.963,-€ zur Verfügung. Darin enthalten sind 138.500,-€ für die Verlagerung der IT-Qualifizierung vom FB 1 zum StA 10.
2. Über das Budget des StA 10 für das Jahre 2017 wird der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 beschließen.
3. Hierzu wird das StA 10 dem Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 08.09.2016 über für 2017 geplante Maßnahmen ebenso berichten, wie über den Verlauf des derzeitigen Restrukturierungsprozess (z.B. Änderungen im Vertragswesen, Neuaufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) des StA 10.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ­Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion (fett), mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung zu stellen.
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den in diesem Zusammenhang gefassten Beschluss vom 15.12.2011 (lfd. Nr. 8) über die Senkung des Zuschussbedarfs für das StA 10 - Dortmunder Systemhaus für die Haushaltsjahre 2016 ff. auf.
Der Rat der Stadt stellt dem StA 10 für 2016 in Budget von 9.682.963,-€ zur Verfügung. Darin enthalten sind 138.500,-€ für die Verlagerung der IT-Qualifizierung vom FB 1 zum StA 10.

Über das Budget des StA 10 für das Jahre 2017 wird der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 beschließen.

Hierzu wird das StA 10 dem Ausschuss für Personal und Organisation in seiner Sitzung am 08.09.2016 über für 2017 geplante Maßnahmen ebenso berichten, wie über den Verlauf des derzeitigen Restrukturierungsprozess (z.B. Änderungen im Vertragswesen, Neuaufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) des StA 10.

zu TOP 2.14
Abwassergebührensatzung 2016 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01834-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebühren-satzung der Stadt Dortmund

zu TOP 2.15
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02737-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 2.16
Zuschuss an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e. V. für die Hundeauslaufflächen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03133-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender, mündlich von Herrn Düdder (SPD-Fraktion) am 26.11.15 gestellter Antrag vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushalt 2016 ein Budget von max. 75.000 € für den Betrieb der Hundeauslaufflächen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dem Rat im Februar 2016 ein Umsetzungskonzept zur Beschlussfassung vor, in dem die einzelnen Leistungen aufgeführt sind und die kostengünstigste Lösung unter Berücksichtigung der Optionen Leistung durch die Stadt Dortmund bzw. im Rahmen von Kooperationen vorgeschlagen wird. Hierbei sind auch die Kosten für Flächen in Höhe von 8.699,93 € einzubeziehen.
Mit der Vorlage im Februar 2016 soll auch eine Handlungsoption für die Jahre 2017 empfohlen werden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, warum es nicht möglich gewesen sei, die Vorlage früher in die Beratungsfolge zu geben und ob das Gerücht stimme, dass die Verwaltung die Leistung selber preiswerter erbringen könne und warum das dann nicht in die Vorlage eingeflossen sei. Weiterhin bittet er um eine fachliche Begründung, falls das Gerücht zutreffen sollte.
Den Antrag seiner Fraktion werde er auf Bitten der Verwaltung modifizieren und sei jetzt so zu verstehen, dass der Zuschuss einmalig für 2016 zu beschließen sei und gleichzeitig der Auftrag zu erteilen sei, die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) erläutert, dass nach Aufbrauchen einer großen Erbschaft der Tierschutzverein finanziell neu gerechnet und dabei festgestellt habe, dass die Pflege und die Unterhaltung der Hundeauslaufflächen nicht mehr zu stemmen sei. Deshalb habe es die Idee gegeben, die Auslaufflächen mit Schlössern zu versehen und Schlüssel an alle Hundebesitzer zu verteilen mit einer monatlichen Gebühr von 5 Euro. Dieser Antrag sein seinerzeit abgelehnt worden, weil die vertragliche Vereinbarung mit dem Tierschutzverein vorgesehen habe, dass die Flächen für alle Bürger kostenfrei zu nutzen seien. Ein weiterer Aspekt sei der immense Aufwand gewesen. Das sei im Spätsommer des Jahres gewesen. Nach weiteren Gesprächen habe man den Tierschutzverein gebeten mitzuteilen, wie groß das Kostenvolumen sei, dass benötigt werde. Die Auflistung ergab, dass rund 95 T € benötigt würden. Davon seien rund 10 T € abzusetzen, die der Tierschutzverein vom Tiefbauamt bekomme, für die Flächenmaht auf den Flächen. Darauf hin, habe der Tierschutzverein gesagt, dass 10 T € aus eigenen Mitteln decken könne. Das Defizit von 75 T € sei genau die Zahl, die in die Vorlage zur pauschalen Bezuschussung an den Tierschutzverein mit aufgenommen worden sei. Eine detaillierte Kontrolle der Rechnungen sei dem Tiefbauamt nicht möglich. Die Kosten für eine Umsetzung im Tiefbauamt (Abwicklung durch Einbindung gemeinnütziger Einrichtungen) lägen bei ca. 60 T €, abzüglich der Flächenmaht. Das sei rund 1/3 weniger, als bei der pauschalen Zuweisung für den Tierschutzverein veranschlagt worden sei. Die Ausstattung der Hundeauslaufflächen sei unabhängig davon zu betrachten und nicht in den Instandhaltungskosten enthalten. Eine Übernahme in die städtische Betreibung sei eine Alternative, die hier diskutiert werden könne und z. B. in Absprache mit dem Tierschutzverein über eine vorzeitige Vertragsauflösung, realisiert werden könne.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Flächen aus verschiedenen Gründen erhalten werden sollten. Er fragt außerdem nach dem Grünflächenkataster.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass seine Fraktion keine Veranlassung sehe von der Verwaltungsvorlage abzuweichen. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, warum man nicht das vorgeschlagene Verfahren der SPD-Fraktion mit der von Frau Uehlendahl genannten, geringeren, Summe nehme.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass er den Vorschlag von Herrn Düdder für gut halte und bittet, das Gegenangebot in der Vollkostenbetrachtung aufzubereiten. Erst dann könne man sehen, ob die Alternative kostengünstiger sei.

Herr Düdder bittet Frau Uehlendahl bis Mitte nächsten Jahres dem Ausschuss die Entscheidungsvarianten vorzustellen.

Herr Mader bittet dann auch die Querschnittskosten in der Vorlage abzubilden.

Frau Uehlendahl gibt zum Grünflächeninformationssystem an, dass man sich kurz vor der Ausschreibung befinde und hoffentlich nächstes Jahr einführen könne. Bis verlässliche Daten zur Verfügung stehen, vergingen sicher noch 2 -3 Jahre.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des mündlichen Antrages (Änderung: fett) der SPD-Fraktion, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die fortlaufende, jährliche pauschale Zuschusszahlung an den Tierschutzverein Gross-Dortmund e.V. für den Betrieb der Hundeauslaufflächen in Dortmund in Höhe von 75.000,00 Euro pro Jahr.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Haushalt 2016 ein Budget von max. 75.000 € für den Betrieb der Hundeauslaufflächen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt dem Rat im Februar 2016 ein Umsetzungskonzept zur Beschlussfassung vor, in dem die einzelnen Leistungen aufgeführt sind und die kostengünstigste Lösung unter Berücksichtigung der Optionen Leistung durch die Stadt Dortmund bzw. im Rahmen von Kooperationen vorgeschlagen wird. Hierbei sind auch die Kosten für Flächen in Höhe von 8.699,93 € einzubeziehen.
Mit der Vorlage im Februar 2016 soll auch eine Handlungsoption für die Jahre 2017 empfohlen werden.

zu TOP 2.17
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02040-15-E1)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 vor:
Herr Rm Mader fragt nach, ob die vollumfänglichen Pläne, welche sich im Anhang der Vorlage
befinden, bereits für das Hauhaltsjahr 2016 mit eingeplant waren. Falls dies der Fall sein sollte, müsse seiner Meinung nach eine gewisse Summe, durch die zusätzliche Gewährung von der Finanzhilfe durch den Bund, übrig bleiben.
Die Verwaltung signalisiert diese Frage bis spätestens zur Ratssitzung zu beantworten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung, mit der o. a. Frage, durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.15 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet einstimmig darum, falls Mittel aus dieser Vorlage frei werden, diese für folgende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen:

- Sporthalle Emschertal-Grundschule
- Turnhalle Aplerbecker-Mark-Grundschule
- Turnhalle Sölde
- Energiesanierung Lichtendorfer Grundschule

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung folgendes zu beschließen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 85.067.460 Euro über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und hebt gleichzeitig die bereits gefassten Beschlüsse zur Erstellung von gesonderten Ausführungsbeschlüssen zu den jetzt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanzierten Projekten auf.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2015 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.158.988,10 Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 931.728,87 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75. Die Beträge entsprechen der jeweiligen Gesamtsumme der bisherigen Veranschlagung (investiv / konsumtiv). Die Einzelmaßnahmen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Freiwerdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.11.2015 wurde die Verwaltung im Zusammenhang mit der Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund“ um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten:
Herr Rm Mader fragt nach, ob die vollumfänglichen Pläne, welche sich im Anhang der Vorlage befinden, bereits für das Hauhaltsjahr 2016 mit eingeplant waren. Falls dies der Fall sein sollte, müsse seiner Meinung nach eine gewisse Summe, durch die zusätzliche Gewährung von der Finanzhilfe durch den Bund, übrig bleiben.

Der ABVG ließ die Vorlage ohne Empfehlung mit der gen. Fragstellung durchlaufen. Zur Berücksichtigung im weiteren Beratungsverfahren beantworte ich die Frage hier wie folgt:

Die Stadt Dortmund erhält durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zusätzliche Mittel in Höhe von 75,9 Mio. Euro. Zusammen mit dem Eigenanteil von 10% ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 85.067.460 Euro, die auf die in der Anlage 1 der Vorlage DS-Nr. 02040-15 aufgeführten Maßnahmen verteilt wurde. Die Auswahl der geeigneten Projekte beschränkt sich auf Maßnahmen, welche ohne Förderung in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.

Aus den Anlagen 2 und 3 der Vorlage DS-Nr. 02040-15 gehen die Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des städtischen Haushaltes sowie auf die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe im Zeitraum 2015-2018 hervor. Daneben wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. nach Aufstellen des Entwurfs inzwischen auch die noch nicht veranschlagten Mittel für die einzelnen Maßnahmen berücksichtigt. Diese werden über die Veränderungslisten in die weiteren Haushaltsberatungen eingebracht.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.15 vor:
Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist darauf hin, dass unter Nr. 75 der Anlage 1 der
Vorlage die Erneuerung der Dachflächen der Therapieräume der Mira-Lobe-Schule
aufgeführt ist. Demnach wird die Maßnahme aus dem Förderprogramm des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert. Für die Dacherneuerung hat die BVHombruch in ihrer Sitzung vom 02.12.2014 unter TOP 5.2 aus konsumtiven Haushaltsmitteln 2015 den Betrag von 110.000 Euro zur Verfügung gestellt, Drucksache Nr. 14324-14. Dieser Betrag sollte der BV-Hombruch abzgl. des städtischen Eigenanteils für neue Maßnahmen im Jahr 2016 wieder zur Verfügung gestellt werden. Diese Auffassung wird seitens der Mitglieder der BV-Hombruch geteilt.

Die Bezirksvertretung Hombruch fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft und des
Fachbereichs Liegenschaften vom 12.11.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des folgenden
Antrags der Bezirksvertretung Hombruch, zu beschließen.

Antrag der Bezirksvertretung Hombruch an den Rat der Stadt Dortmund
Die Bezirksvertretung Hombruch bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu beschließen, dass der
aus HH-Mitteln der BV-Hombruch zur Verfügung gestellte Betrag für die Erneuerung der
Dachflächen über den Therapieräumen der Mira-Lobe-Schule in Höhe von 110.000 Euro -
abzgl. des städtischen Eigenanteils der BV-Hombruch für die Förderung aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - der Bezirksvertretung Hombruch für das HH-Jahr
2016 wieder für andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um Durchlauf der Vorlage bis zur Fortführung der Sitzung am 03.12.15. Weiterhin fragt Sie nach, wo im genannten Beschlussvorschlag das Entscheidungsrecht des Rates zu finden sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es immer wieder vorkomme, dass der Zeitplan zur Fertigstellung nicht eingehalten werden könne und man dann im Sinne von einer ersetzenden Finanzierung schnell handeln müsse. Dafür bilde die Bedarfs- und Maßnahmenliste die Handlungsgrundlage und damit seien die Projekte, die dafür in Frage kämen, dem Grunde nach bekannt. Er schlägt vor, für diese Fälle im Rahmen der Sachstandsberichte eine Umorientierung diesem Ausschuss vorzustellen, auch eine Mitbestimmung per Dringlichkeitsentscheidung wäre möglich. Ein langer Lauf durch alle Bezirksvertretungen sei nicht ratsam. Es sei wichtig in diesen Fällen schnell und auf kurzem Wege Entscheidungen auslösen zu können.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion noch Nachfragen habe und bittet um einen Berichterstatter für die Fortführung der Sitzung am 03.12.15.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion heute schon beschließen könne.

Frau Reuter merkt an, dass sie bezogen auf die Äußerungen von Herrn Stüdemann eine Lösung im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen für problematisch halte. Sie fragt nach, ob es die Möglichkeit eines Pools von Ersatzmaßnahmen gäbe, ohne Priorisierung.

Herr Stüdemann erläutert, dass das im Prinzip die Bedarfs- und Maßnahmenliste sei. Wenn alle Bezirksvertretungen und Ausschüsse, die vom Entscheidungsprozess berührt seien, einbezogen würden, wäre der Entscheidungsweg zu lang und zu kompliziert. Deshalb habe er die Möglichkeit der Dringlichkeitsentscheidung vorgeschlagen. Bei den vielen Maßnahmen gäbe es auch nur wenige Fälle.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass es auch die Alternative gäbe, die Angelegenheit dem Bauausschuss zur Kenntnis zu geben. Seine Fraktion stimme der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 – Sekundarstufe Westerfilde – zu.

Herr Düdder merkt an, dass er davon ausgehe, dass bezüglich der von Herrn Stüdemann genannten „Umorientierung“ eine gewisse Flexibilität gegeben sein müsse. Er schlägt vor, sich so zu verständigen, dass eine Priorisierung innerhalt des Maßnahmenkatalogs mit einer Reserveliste erfolge.

Herr Stüdemann betont noch einmal, dass es auch möglich sei, hier festzuhalten, dass auch die Nachrücker-Maßnahmen ggf. per Dringlichkeitsentscheidung durch die politischen Gremien beschlossen werden müssen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, die Ermächtigung auf Seite 2 zu modifizieren: Wenn es Änderungen im kommunalen Investitionsförderungsprogramm gäbe, werden dem Rat die notwendigen Beschlüsse zur Befassung vorgelegt.
Außerdem weist er darauf hin, dass es zwar ersetzende Maßnahmen in einer großen Liste gäbe, aber diese seien im Sinne der BEMA. Sie werde nach Bedarfsbetrachtung notwendig umgesetzt und solle in den nächsten Jahren über eine entsprechende Investitionskreditaufnehme finanziert werden. Durch das Hinzutreten des Investitionsförderprogrammes könne man beschleunigt Maßnahmen realisieren. Die bisherige Jahresarbeitsleistung lag bei 120 Mio €, seit diesem Jahr bei ca. 250 Mio. €. Auch den Bezirksvertretungen würde es nicht helfen, wenn zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt würde, da es nicht abgearbeitet werden könne. Das führe zu keinem positiven Ergebnis. Er bittet mit der Änderung zur Verfahrensweise abzustimmen. Das beziehe sich auch auf die Empfehlungen der Bezirksvertretungen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage in der modifizierten Version gerne nachkommen werde. Er fragt die Leitung des Tiefbauamtes, wie das alles zu schaffen sei.

Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) gibt an, dass das in der Tat nicht einfach sei, man müsse zwischen investiven und konsumtiven Geldern unterscheiden. Bei konsumtiven Geldern verausgabe man in der Regel die Mittel über Rahmenverträge. Da sei der Aufwand der städtischen Mitarbeiter nicht so groß und umfassend wie bei den investiven Maßnahmen. Über die Infrastrukturoffensive sei man an einem Punkt angelangt, an dem man es nicht mehr mit dem vorhandenen Personal schaffen könne. Das sei bereits in das Personalentwicklungskonzept eingeflossen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 – Sekundarstufe Westerfilde – zustimmen werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob er es richtig verstehe, dass die 12 Mio. € zusätzlich, bereits in der Aussage, dass mehr Personal benötigt werde, einbezogen gewesen seien.

Frau Uehlendahl erklärt, dass man so aufgestellt sei, dass die Maßnahmen, die im Kommunalinfrastrukturprogramm enthalten seien, mit oberster Priorität und vorgegebener Zeit umgesetzt und abgerechnet würden. Die Maßnahmen, die in der Vorlage benannt seien, seien abgestimmt.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass diese Fragen in den Bauausschuss gehörten und die Empfehlungen der Bezirksvertretungen nur zur Kenntnis genommen werden sollten. Ihre Fraktion sei mit der Vorlage, so wie sie sich darstelle, komplett zufrieden.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) macht den Verfahrensvorschlag, die Empfehlungen der Bezirksvertretungen lediglich zur Kenntnis zu nehmen, sofern sie nicht zum Antrag erhoben werden und über die Vorlage so wie vorgelegt abzustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft nimmt den Verfahrensvorschlag an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.11.15 und der Bezirksvertretung Hombruch vom 01.12.15 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
d) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 85.067.460 Euro über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
e) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und hebt gleichzeitig die bereits gefassten Beschlüsse zur Erstellung von gesonderten Ausführungsbeschlüssen zu den jetzt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanzierten Projekten auf.
f) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2015 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.158.988,10 Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 931.728,87 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75. Die Beträge entsprechen der jeweiligen Gesamtsumme der bisherigen Veranschlagung (investiv / konsumtiv). Die Einzelmaßnahmen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Freiwerdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.




78

zu TOP 2.18
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2016 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02965-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 47,5 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.

zu TOP 2.19
Konzept für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64) – Anfragen : CDU-Fraktion Nr. 02877-15, SPD-Fraktion Nr. 02876-15,Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN Nr. 02883-15 zur Sitzung des AFBL am 05.11.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03048-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03048-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

In die abschließende Konzeption zum geplanten Umzug des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraums wird auch die seit 1992 im Gesundheitsamt stattfindende Substitutionsmittelvergabe an Wochenenden und Feiertagen durch die Drogenhilfe PUR gGmbH einbezogen.

Begründung:
Die Substitutionsmittelvergabe findet seit 1992 statt, zunächst lange Jahre in den Räumen der AIDS-Beratung an der Vorderseite des Gesundheitsamtes, seit 2011 an ihrem jetzigen Standort im Souterrain unterhalb des Café Kick der AIDS-Hilfe.

Die Vergabe erfolgt in enger Kooperation mit den niedergelassenen Suchtmediziner*innen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe an jedem Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen an zuletzt durchschnittlich etwa 350 Drogenabhängige. Dabei handelt es sich um einen unverzichtbaren Teil der medizinischen Behandlung dieser schwerstabhängigen Klientel, dessen Fortführung für alle Beteiligten von hoher Wichtigkeit ist.

Durch die direkte Nachbarschaft zum Café Kick und die entsprechend koordinierten Öffnungszeiten besteht für die Substitutionspatient*innen die Möglichkeit, sich im Kontaktcafé und dem Außenbereich des Kick aufzuhalten. Die jetzige Regelung verläuft weitestgehend störungsfrei, sowohl Anwohner*innen wie auch Ordnungsbehörden sind mit den Abläufen zufrieden.

Die enge Anbindung an die Strukturen des Gesundheitsamtes sowie des Cafe Kick und des Drogenkonsumraus hat sich bewährt und sollte fortgesetzt werden.
In der Vorlage der Verwaltung gibt es allerdings keinen Hinweis auf die bisherige Arbeit der Substitutionsmittelvergabe sowie auf eine Einbeziehung in das neue Konzept an einem neuen Standort.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass die Wochenendvergabe von „Pur“, die zurzeit noch im Gesundheitsamt stattfinde, mit in die Überlegung aufgenommen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und sie gibt an, dass ihre Fraktion unter Berücksichtigung des Antrages der Vorlage zustimmen werde.

Herr Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, was, bezogen auf das Gesundheitshaus, mit der „MTA Schule der Kliniken“ passiere, die aufgeführt sei. Weiterhin bittet er, zum Frühjahr 2016 um eine Aufstellung, wie der künftige zentrale Flächenbedarf des Jugendamtes sei und welche Standortkonzepte verfolgt würden.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Liegenschaften) gibt an, dass das gegenwärtig abgewickelte Programm vollumfänglich auf den neuen Standort übertragen werde. Es werde keine weiteren oder zusätzlichen Konzepte geben. Bezüglich der „MTA-Schule“ sei man mit dem Klinikum im Gespräch, es gäbe verschiedene Schulgebäude im Bereich der Sckellstraße, die gegenwärtig in die Überlegungen einbezogen würden. Zum Flächenbedarf des Jugendamtes sagt er eine Vorstellung im Frühjahr 2016 zu.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage und dem Antrag zustimmen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich dem an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zukunft der obigen Bürostandorte zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum Frühjahr 2016 eine abschließende Konzeption zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 2.20
Schließung der Aufenthalts- und Beratungseinrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02957-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02957-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Das in der Verwaltungsvorlage „Projekt Nordwärts, 1. Sachstandsbericht“ dargestellte Projekt „Innovatives Umfeldmanagement: Entwicklung einer interkulturellen Aufenthalts- und Beratungseinrichtung und Implementierung dieser im Cafe Berta“ (Projektnummer 785) wird schnellstmöglich umgesetzt. Bis zu einer möglichen Förderung durch den ESF werden die derzeitig benötigten finanziellen Mittel auch weiterhin im Budget des Ordnungsamtes zur Verfügung gestellt, um das Cafe Berta dauerhaft in seiner jetzigen Form weiter betreiben zu können. Die Verwaltung sieht zukünftig davon ab, das Cafe Berta erneut auf eine Konsolidierungsliste zu setzen.


Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion und plädiert für Beschlussvorschlag b).

Her Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich an und spricht sich für die Sicherung des Cafés aus.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde und bei der Abstimmung der Vorlage werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) spricht sich für den Antrag und die Vorlage aus.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) ermahnt zu sparen und sieht den Sinn des Cafés nicht.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion dem Antrag und der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der SPD-Fraktion und unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
b) die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für die Fortführung des Betriebes
der Einrichtung und die Veranschlagung im Budget des Fachbereichs 32
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der SPD-Fraktion folgenden Beschluss nicht zu fassen:
a) die Schließung der Aufenthalts- und Beratungs­einrichtung für Alkohol konsumierende Menschen - Café BERTA


zu TOP 2.21
Masterplan Kommunale Sicherheit - Sicherheit in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02581-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung der Vorlage in seine Fortführung der Sitzung a 03.12.15.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Kommunale Sicherheit zur Kenntnis; er beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Kommunale Sicherheit im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie mit Polizei, Wissenschaft und interessierten Partnern aus der Wirtschaft zu erarbeiten.

Der Rat beschließt, die benötigten Mittel in Höhe von 80.000 € für die Erstellung des Masterplanes im endgültigen Haushaltsplan 2016 zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse dieses Prozesses werden abschließend zusammengefasst und dem Rat spätestens Ende 2017/ Anfang 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.



zu TOP 2.22
Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03184-15)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Ansinnen für die Reinoldi Sekundarschule in Westerfilde, Fördermittel zu beantragen, nicht folgen werde, dem Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule, dagegen sehr wohl. Unter Berücksichtigung dieses Hinweises werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des o. g. Hinweises, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene

D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
folgenden Inhalts:

Der Rat nimmt Kenntnis von der erfolgten Anmeldung der Projekte Sanierung der Reinoldi Sekundarschule in Westerfilde und Neubau einer 3-fach-Sporthalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in der Nordstadt für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und beschließt, die Förderanträge zu stellen.

Unter dem Vorbehalt, des Nachweises der Wirtschaftlichkeit und Bewilligung der Fördermittel wird zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Bundesprogramms verzichtet.

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

zu TOP 2.23
Veränderungen im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2016
(Drucksache Nr.: 03278-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Vorschlag der Verwaltung vor:
Für die Haushaltsberatungen 2016 wurde den Fraktionen eine Beratungsliste am 27.11.2015 zur Verfügung gestellt. Diese enthält alle möglichen Veränderungen aus politischen Anträgen und für die Sitzung am 03.12.2015 vorgesehenen haushaltsrelevanten Beschlussvorlagen.

Im Nachgang haben sich noch folgende Sachverhalte ergeben, welche ebenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfohlen und am 10.12.2015 dem Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung vorgelegt werden müssen:
- Externe Besetzung von notwendigen 11,23 Stellen bei den Bürgerdiensten (lfd. Nr. 115 a)
- Veranschlagung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisung des Landes - Investitionspauschale - in der allgemeinen Finanzwirtschaft
(lfd. Nr. 115 b)
Anlage: Begründung zu den Vorschlägen der Verwaltung

Zu lfd. Nr. 115 a)

Externe Besetzung von notwendigen 11,23 Stellen bei den Bürgerdiensten
Aufgrund gestiegener Fallzahlen und Gesetzesänderungen in den Aufgabenbereichen
Einwohnermeldewesen/KFZ-Angelegenheiten wurde im FB 33 eine analytische
Personalbedarfsermittlung durchgeführt und ein Bedarf von 11,23 Stellen im Bereich der
Information festgestellt. Die Ergebnisse wurden dem FB 11 am 18.08.2015 mitgeteilt. Der
Bedarf wurde vom Personal- und Organisationsamt geprüft und anerkannt.

Sollten die Bedarfe nicht gedeckt werden, käme es zu erheblichen Wartezeiten für die
Bürgerinnen und Bürger im DLZ bzw. den Bezirksverwaltungsstellen bis hin zu temporären
Schließungen (wie bereits im Sommer 2015 mehrfach erfolgt).

Die Bedarfe wurden zunächst intern ausgeschrieben. Die Ausschreibung läuft noch bis zum
04.12.2015. Derzeit liegen insgesamt sechs Bewerbungen vor. Drei Bewerbungen von
Beschäftigten der doline, zwei Reinigungskräfte aus dem FB 65 und eine Pförtnerin, ebenfalls
aus dem FB 65. Die Bewerbungen der Beschäftigten von 33/4-doline werden nicht
berücksichtigt, weil es sich ebenfalls um einen exponierten Bereich handelt, in dem
entsprechende Vakanzen unmittelbar zu erheblichen Wartezeiten und Beeinträchtigungen für
die Bürgerinnen und Bürger führen. Die Bewerbungen der Beschäftigten vom FB 65 werden
durch das Personal- und Organisationsamt geprüft, da es sich um Bewerbungen von
Beschäftigten handelt, die in ihrer jetzigen Tätigkeit keinerlei Erfahrung im Bereich
Einwohnermeldewesen und KFZ haben, die in diesem Bereich jedoch von Vorteil wären.
Sollte diese Prüfung erfolgreich sein, könnte der Bedarf, zumindest teilweise, intern gedeckt
werden.

Da die Bewerbungsfrist am morgigen Tag endet, ist nicht damit zu rechnen, dass noch
Bewerbungen in größerem Umfang eingehen werden.

Zu lfd. Nr. 115 b)

Veranschlagung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisung des
Landes – Investitionspauschale – in der allgemeinen Finanzwirtschaft
Die Stadt Dortmund erhält über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) jährliche
Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Nach der
Modellrechnung zum GFG 2016 ist u. a. mit einer Investitionspauschale (IVP) in Höhe von
20,6 Mio. Euro zu rechnen.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Finanzierungsmittel für Investitionen, die zunächst
einem Sonderposten zugeführt werden. Im Zuge der Bewirtschaftung werden die Mittel
konkreten Maßnahmen (vorrangig geringwertigen Wirtschaftsgütern) zugeordnet.

Die entsprechende Auflösung des Sonderpostens führt dann zu Erträgen im laufenden
Haushaltsjahr, die erst im Jahresabschluss wirksam werden. Eine Berücksichtigung im
Rahmen der Haushaltsplanung erfolgte bislang nicht.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert ausführlich die beiden nachgereichten Vorschläge der Verwaltung.

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, wie die Stellen bewertet würden und ob es Überlegungen gäbe, damit einen Aufstieg zu verbinden. Weiterhin fragt er nach, über welche Größenordnung von Erträgen man spreche.

Herr Stüdemann gibt an, dass es sich eine Bewertung von E 5 bis E8 Gruppieren handele und ein Aufstieg damit nicht verbunden sei.

Herr Mehlgarten (Stadtkämmerei) ergänzt, dass es sich bei der Investitionspauschale, die als allgemeine Finanzierung gelte, um ca. 20 Mio. € pro Jahr handele.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach den Erwartungshaltungen, wenn extern ausgeschrieben würde.

Herr Stüdemann erklärt, dass bisher immer alle Stellen besetzt worden wären.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der lfd. Nr. 115 a) und 115 b) der Beratungsliste einstimmig zu.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02226-15)
hierzu-> Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.11.2015
hier: Stellungnahme des Personalrates vom 22.10.2015 sowie Antwortschreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 26.10.2015


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt das Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 09.11.2015,
hier:
Stellungnahme des Personalrates vom 22.10.2015 sowie Antwortschreiben des Personal- und Organisationsamtes vom 26.10.2015, vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen Die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016.

zu TOP 3.2
Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2015 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02643-15)

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet um Erläuterung der lfd. Nr. 9 bis 11 der Anlage 1.

Herr Lizan (Teamleiter Personal und Organisationsamt) erläutert, dass die Punkte nichts mit Flüchtlingen zu tun haben. Der Mehrbedarf resultiere im Wesentlichen daraus, dass im Rechnungswesen Stellen vakant gewesen seien, die 2015 besetzt worden seien und nicht in der Haushaltsplanung waren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt zur Verfahrensweise an, dass dann wenn Stellen vakant seien, das Budget eingestrichen werde und nicht als disponibles Budget im Fachbereich stehen bleibe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßige Mehraufwendungen im Bereich der gesamtstädtischen steuerbaren Personalaufwendungen in Höhe von 1.800.000 Euro.


zu TOP 3.3
Mehrbedarf gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02815-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen für den zahlungswirksamen Bereich der ambulanten und stationären Hilfen des Jugendamtes in Höhe von 3.830.000 €.


zu TOP 3.4
Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2015;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02937-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die 1,3 Mio. € für die Arbeitslosen zusätzlich verwendet würden. Dann sei grundsätzlich zu überlegen, die Summe für den kommunalen Arbeitsmarkt zu senken.

Frau Jeschke (Teamleitung Finanzen und Controlling, Jugendamt) erläutert, dass die Einsparung in diesem Jahr auf die Tatsache zurückzuführen sei, dass die Nachfrage der Arbeitgeber in diesem Jahr nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang zu bringen gewesen sei.

Herr Rettstadt merkt an, dass das jetzt zum zweiten Mal in Folge der Fall gewesen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass wenn keine Verbesserung im Regelwerk installiert werde, das Geld für das nächste Jahr in andere kommunale Arbeitsmarktprogramme eingesetzt werde. Die Rahmenbedingungen hätten sich verändert und seien umständlicher geworden. Es habe viele Gespräche mit den Unternehmen gegeben. Daraus zu schließen, nicht zu handeln, halte er für verkehrt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für gesetzlich pflichtige Transferleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 2 Mio. € für das Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung der unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen.


zu TOP 3.5
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School - Barbara House
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02922-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Tageseinrichtung für Kinder International Montessori School – Barbara House ab dem 01.09.2015 bis zum 31.07.2022 zusätzlich in Höhe des gesetzlichen Trägeranteils von 9% der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.




zu TOP 3.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02618-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 900.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.7
Mehrbedarf gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 für Aufwendungen im Teilergebnisplan der Städtischen Immobilienwirtschaft im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02946-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die bereits im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel hinaus überplanmäßige Mehraufwendungen zur Deckung der Aufwendungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in Höhe von 3.830.000 Euro. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge verwendet.

zu TOP 3.8
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02899-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung der Vorlage in seine Fortführung der Sitzung am 03.12.15.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1.010.000 € bei den unter den finanziellen Auswirkungen genannten Sachkonten.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02924-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Vertreter der Stadt in den Gremien der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH den in der Begründung dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.

zu TOP 4.2
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Zeitpunkt nicht für den Richtigen halte und deshalb die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 650.000 Euro und die weitere Beauftragung der verbleibenden Planungsphasen;
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergabeverfahren (ausführende Firmen) in Zusammenarbeit mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum.


zu TOP 4.3
Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt GEKKO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03086-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass auch seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 4.4
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2016 -31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02592-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2015 hinaus bis zum 31.12.2017 die Arbeit zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW fortführt.

zu TOP 4.5
Mögliche Steag-Beteiligung an Vattenfall Braunkohleverstromung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03134-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03134-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03134-15-E2)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03134-15-E3)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03134-15-E4)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03134-15-E5)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03134-15-E6)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf eine mögliche Beteiligung der Steag an Vattenfall?

2. Welche Vorzüge und welche Risiken gibt es bezüglich einer solchen Beteiligung?

3. Warum ist Steag der Meinung, dass eine Beteiligung an der Braunkohleverstromung in Bezug auf die Zukunftsfähigkeit dieses fossilen Brennstoffs sinnvoll sein könnte?

4. Es wird um eine Einschätzung des DSW21 Vorstands bezüglich der Vorteile und Risiken einer solchen Beteiligung von Steag an Vattenfall gebeten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
laut Medienberichten gibt es Überlegungen der Steag, sich an dem Bieterverfahren um die ostdeutsche Braunkohleförderung des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall zu beteiligen. Gleichzeitig hat die Steag GmbH in ihrem Konzernbericht für den Rat (DS: 01377-15) festgestellt: „Die derzeitigen energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland führen dazu, dass ohne strukturelle Anpassungen keine ausreichenden Anreize für Investitionen in konventionelle Erzeugungsanlagen bestehen.“

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Warum beteiligt sich die Steag am Bieterverfahren um ostdeutsche Braunkohlekraftwerke?
2) Wie lässt sich die Teilnahme an dem Bieterverfahren zum Ankauf weiterer Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen mit dem strategischen Ziel der Steag vereinbaren, den Anteil an erneuerbaren Energien im eigenen Erzeugungsportfolio auf 25 Prozent anzuheben?
3) Wie bewertet die Verwaltung die wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung der Steag und ihrer kommunalen Eigentümer am Braunkohlegeschäft in der Lausitz vor allem vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Braunkohleausstiegs?
4) Der Steag-Konzern betreibt Auslandskraftwerke in Kolumbien, auf den Philippinen und in der Türkei. Für welche Beteiligungen gelten befristete Verträge und wann laufen die jeweiligen Beteiligungen aus?
5) Welche mittel- und langfristige Strategie verfolgt die Steag hinsichtlich ihres Auslandsgeschäfts?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten darum zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.11.2015 den Aufsichtsratsvorsitzenden der Steag, Herrn Pehlke einzuladen, damit dem Ausschuss weitergehende Informationen zu der angedachten Beteiligung zugänglich werden können.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
auf der Grundlage von seitens DSW21 übermittelten Angaben nehme ich zu der im Betreff genannten Anfrage wie folgt Stellung:

zu Frage 1:

Der Eindruck, STEAG habe ein Angebot für das Vattenfall-Bieterverfahren abgegeben, ist nicht korrekt. Vattenfall hat die Interessenbekundungsphase gestartet. Ob STEAG tatsächlich ein Angebot für die Braunkohlekraftwerke von Vattenfall abgeben wird, ist auf Basis heute verfügbarer Informationen gar nicht bewertbar.

zu Frage 2:
STEAG hat innerhalb des Vattenfall-Bieterverfahrens kein Angebot abgegeben. Losgelöst davon prüft STEAG, unabhängig vom Energieträger, ständig, mit welchen Opportunitäten sich das Unternehmen zukunftsfähig aufstellen kann. Eine maßgebliche Kompetenz der STEAG besteht im wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb von Steinkohle-Kraftwerken, die für eine gesicherte Strom- und Wärmeversorgung auch in den kommenden drei Jahrzehnten noch benötigt werden – nach Abschaltung der letzten Kernkraftwerke umso mehr. Zudem ist davon auszugehen, dass in dem Marktsegment der konventionellen Energieerzeugung kurzfristig interessante Assets auf den Markt gelangen. Mit diesen Opportunitäten kann sich STEAG in die Lage versetzen, den eigenen Kraftwerkspark langfristig zu verjüngen und somit das Deutschlandgeschäft zu stärken. Ein reiner Fokus auf erneuerbare Energieträger hingegen würde für das Ergebnisziel der STEAG nicht ausreichen.

Parallel geht die Ausrichtung auf Erneuerbare Energien aber selbstverständlich weiter vonstatten. Das Engagement der STEAG gerade bei Wind Onshore und Biogas ist ein wesentlicher Teil der Unternehmensstrategie.

Dies drückt sich aktuell in zwei großen Projekten aus: Auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots Weichensdorf in Brandenburg hat die STEAG ihren bisher größten Windpark errichtet. 18 Windkraftanlagen erzeugen dort pro Jahr voraussichtlich rund 116.000 Megawattstunden Strom.

Und soeben hat STEAG rund 100 Millionen Euro in sechs Großbatteriesysteme mit zusammen 90 Megawatt investiert, mit der das Unternehmen eine Vorreiterrolle bei der Etablierung von Batteriespeichern und der Vermarktung der darin gespeicherten Energie in Deutschland anstrebt. Batteriesysteme wie dieses tragen der Forderung Rechnung, dass Erneuerbare Energien mehr Verantwortung für die Versorgungssicherheit tragen und dafür mehr gesicherte Leistung am Energy-Only-Markt zur Verfügung stellen müssen.

Von Mitte 2016 bis Anfang 2017 sollen diese Batteriesysteme auf Lithium-Ionen-Basis mit jeweils 15 MW Leistung an sechs deutschen Kraftwerksstandorten der STEAG in Herne, Lünen und Duisburg-Walsum (alle in Nordrhein-Westfalen) sowie in Bexbach, Fenne und Weiher (alle im Saarland) (Gesamtleistung von 90 MW) in Betrieb genommen werden. Diese Batteriespeicher und die damit geschaffene Flexibilität sind wesentliche Elemente für die Realisierung der Energiewende in Deutschland.

Zuvor hatte STEAG mit dem am Kraftwerk Völklingen-Fenne installierten LESSY-System bereits eine Großbatterie (1 MW Leistung) erfolgreich im Markt für Regelenergie eingeführt.

zu Frage 3:

Diese Frage lässt sich mangels vorhandener Rahmendaten allenfalls theoretisch beantworten. Denn um die konkreten wirtschaftlichen Vorteile für STEAG und deren Anteilseigner zu beurteilen, müssten wesentliche Informationen wie beispielsweise der Kaufpreis sowie zu übernehmenden Verpflichtungen und Risiken bekannt sein. Um diese zu erfahren, müsste STEAG allerdings am Bieterverfahren teilnehmen und ein Kaufangebot unterbreiten. Unabhängig davon sollten die wirtschaftlichen Perspektiven jedoch nicht losgelöst vom übergeordneten Rahmen betrachtet werden: Mit dem Gesamt-Portfolio Garant für Versorgungssicherheit im Rahmen der weiteren Umsetzung der Energiewende zu sein, würde auch volkwirtschaftlich eine hohe Relevanz bedeuten.

zu Frage 4:
Bei allen drei Auslandskraftwerken der STEAG wurden langfristige Stromlieferverträge geschlossen. Bei den Kraftwerken Iskenderun in der Türkei und Termopaipa in Kolumbien wird die Kraftwerksleistung nach Auslaufen dieser Verträge durch STEAG vermarktet, ein Transfer des Eigentums ist entsprechend des Betreibermodells nicht vorgesehen. Die Kraftwerke verbleiben im mehrheitlichen Eigentum von STEAG. Das Kraftwerk Mindanao auf den Philippinen wurde als einziges in einem sogenannten BOT-Modell realisiert. BOT steht für „Built Operate Transfer“ und bedeutet, dass die Anlage nach Auslaufen des Stromliefervertrags eigentumsrechtlich auf den Kunden übergehen wird. Die Vertragsdauer endet im Jahr 2031.

zu Frage 5:

Der STEAG-Konzern steht für effiziente und sichere Energieerzeugung – national und international. Mit diesem Leitsatz ist die Strategie des STEAG-Konzerns auf drei wesentliche Ziele ausgerichtet:

1. das Deutschlandgeschäft zukunftsfähig aufstellen,
2. ertragsstarkes Wachstum im Ausland realisieren und
3. den Anteil erneuerbarer Energien signifikant ausbauen.

Die bestehenden Auslandskraftwerke sind für STEAG ein wichtiger, integrierter Bestandteil der Geschäftsaktivitäten. Sie haben in der Vergangenheit erheblich zur Ertragskraft und damit zur Stabilität des Unternehmens beigetragen und werden dies auch in Zukunft tun.

Die Realisierung von ertragsstarken Auslandsprojekten ist wesentlicher Bestandteil der Strategie und umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in Ländern wie z.B. der Türkei und Indonesien sowie die Nutzung von Opportunitäten in weiteren sogenannten „Emerging Markets“. STEAG kann die vorhandene Kompetenz einsetzen und hierdurch effiziente und verlässliche Energieversorgungskonzepte umsetzen, welche die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum schaffen und damit zu einem Anstieg der Lebensstandards beitragen. Zusätzlich zur Entwicklung konventioneller Kraftwerke setzt STEAG den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Erzeugungsportfolio fort. Beispielsweise wurde im laufenden Jahr ein Windpark in der Türkei in Betrieb genommen.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Beschlussvorschlag

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Beschlussfassung des folgenden Antrags:



1. Der Ausschuss spricht sich gegen eine Beteiligung der STEAG an den ostdeutschen Braunkohle-Aktivitäten des Energieversorgers Vattenfall und seines Nachfolgers aus. Dies gilt sowohl für die komplette Übernahme als auch für eine Beteiligung an den Braunkohle-Aktivitäten durch eine Übernahme der Betriebsführung.

2. Die Vertreter der Stadt Dortmund bzw. von DSW 21 und DEW21 im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der KSBG sowie der STEAG werden aufgefordert, gegen eine entsprechende Beteiligung zu stimmen.

Begründung:
Bei dem Erwerb der STEAG durch verschiedene Stadtwerke war eines der erklärten Ziele der ökologische Umbau des Konzerns. Sowohl der Erwerb von Braunkohle-Tagebauen und Braunkohle-Kraftwerken, als auch die Übernahme der Betriebsführung solcher Unternehmen sind mit diesem Ziel unvereinbar. Deshalb sollte weder kommunales Geld noch fachliches Know-how für die Weiterführung klimaschädlicher, fossiler Braunkohlekraftwerke eingesetzt werden.
Gerade die konventionelle Energieerzeugung, insbesondere die Kohleverstromung ist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich, dies hat die jüngere Vergangenheit deutlich gezeigt, kaum verlässlich abschätzen. Diese Risiken haben nicht zuletzt auch zur schlechten wirtschaftlichen Entwicklung bei den großen Energiekonzernen geführt und damit auch zu erheblichen Dividendeneinbußen aus den RWE-Aktien.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion FDP-Bürgerliste vor:
in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage hat die Verwaltung seitens DSW21 nachstehende Auskünfte erhalten, die ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe.

zu Frage 1:

STEAG hat bislang kein Angebot im Vattenfall-Bieterverfahren abgegeben

zu Frage 2:
Da seitens STEAG bisher nicht die Absicht zur Abgabe eines Angebotes im oben genannten Bieterverfahren geäußert worden ist, ist eine Bewertung mangels vorhandener Rahmendaten derzeit nicht möglich. Hierfür müssten wesentliche Informationen wie beispielsweise der Kaufpreis sowie zu übernehmenden Verpflichtungen bekannt sein. Um diese zu erfahren, müsste STEAG allerdings am Bieterverfahren teilnehmen und ein Kaufangebot unterbreiten.

zu Frage 3:

Wie oben ausgeführt, ist eine Bewertung mangels vorliegender Daten derzeit nicht möglich.

zu Frage 4:
Gemäß der Antworten zu den Fragen 2) und 3) erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass die Berichterstattung in der Presse Anlass gewesen sei, die Anfrage zu stellen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Antwort der Verwaltung und der konkretisierten Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste, bittet sie, das Thema in der nächsten Ratssitzung zu behandeln.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, wann für Dortmund das erste Mal die vorgesehene Berichterstattung in den Räten vorgesehen sei.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass das Verfahren regelmäßig erfolgen werde, erstmalig nach Vorlage der Jahresabschlussprüfungsberichte im nächsten Frühjahr/Sommer.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion von vornherein skeptisch gewesen sei. Er bittet um Beantwortung der Fragen bis zum nächsten Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Anspruch auf eine Beantwortung der Fragen bestehe. Warum aber aus der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat diskutiert werden solle, erschließe sich ihm nicht.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) macht den Verfahrensvorschlag, die Angelegenheit in der Fortführung der Sitzung am 03.12.15 zu behandeln, um noch offen bleibende Fragen zu diskutieren und ergänzende Stellungnahmen zu ermöglichen, um dann das weitere Verfahren zu entscheiden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schiebt die weitere Beratung der Angelegenheit in die Fortführung der Sitzung am 03.12.15.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert ausführlich den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er, nach Ausführung der Verwaltung, eine Abstimmung des Antrages für erledigt halte.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag ablehne.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag auch ablehnen werde. Insbesondere weil ausgeschlossen sei, dass die Steag möglicherweise mit einen Dienstleistungsvertrag Geld verdienen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, den Antrag zu schieben, da am Samstag der Aufsichtsrat tagen werde.
Herr Garbe (AFD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Düdder und Herrn Reppin an. Seine Fraktion werde den Antrag ebenfalls ablehnen.

Frau Reuter merkt an, dass ein Schieben des Antrages schwierig sei, da die nächste Sitzung erst im Februar 2016 sein werde.

Herr Kowalewski erläutert, dass ein Schieben in die Ratssitzung am 10.12.15 gemeint sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und ist sich darüber einig, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Rat zu überweisen.


zu TOP 4.6
Fußballmuseum
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02888-15-E1)

Der TOP wird nichtöffentlich behandelt.

zu TOP 4.7
Revierpark Wischlingen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02448-15-E1)
hierzu-> Revierpark Wischlingen - Neuausrichtung im Rahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02897-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 24.09.15 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Zukunft der Trägerschaft des Revierpark Wischlingens.

Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2014 beschlossen, dass die Reviepark Wischlingen-GmbH als eigenständige GmbH erhalten bleiben soll. Weiterhin sollte die Verzahnung der RPW-GmbH mit dem Eigenbetrieb Sport- und FreizeitbetriebeDortmund insbesondere in Bezug auf Kooperation und Abstimmung beim Bäderbetrieb, der Bewirtschaftung der Parks sowie beim Veranstaltungsmanagement weitergeführt und ausgebaut werden.
Die Verwaltung wurde in dem Zusammenhang beauftragt, Gespräche mit dem RVR hinsichtlich einer Übernahme der RVR-Geschäftsanteile an der Revierpark Wischlingen GmbH (50 %) aufzunehmen.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Verwaltungsvorlage vor:
Revierpark Wischlingen – Neuausrichtung im Rahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02897-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da sie die Position seiner Fraktion stärke.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um Durchlauf zum Rat.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) bemerkt, dass diese Vorlage einen anderen Beschlussvorschlag habe, als die Vorlage aus 2014, auf die explizit Bezug genommen werde. Die Grundausrichtung sei jetzt eine andere. Sie fragt nach, wie es zu dieser Änderung gekommen sei und bittet um eine Zukunftseinschätzung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich dem Vorschlag, die Angelegenheit in der Fortführung der Sitzung in der nächsten Woche zu behandeln, anschließe. Auch die Diskrepanz zur Vorlage aus 2014 sei zu würdigen. Es gäbe außerdem keinen Hinweis darauf, welche Risiken und Auswirkungen dieses Vorgehen beinhalte.

Herr Düder (SPD-Fraktion) appelliert, die Angelegenheit nicht in den Rat zu schieben, sondern in der nächsten Woche in der Fortführung der Sitzung dieses Ausschusses.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass es richtig sei, dass die Vorlage aus 2014 anders ausgesehen habe, der Grundtenor sei aber kein anderer gewesen. Sie habe ausgesagt, dass die Stadt Dortmund an der Selbstständigkeit festhalte und sich nicht am Verschmelzungsmodell beteiligen wolle. Die Selbstständigkeit/die GmbH war nie vorgesehen, da man große Nachteile für Dortmund und Wischlingen gesehen habe und auch weiterhin sehe. In der neuen Vorlage gehe man viel detaillierter auf das Modell des RVR ein und begründe stärker, warum man wirtschaftliche Nachteile für Wischlingen sehe und warum Dortmund nicht davon ausgehe, dass sich die Vorteile, die der RVR für die Fusions-GmbH sehe, realisieren ließen. Wirtschaftlich gesehen, sei es für Dortmund das Vorteilhafteste, an der bisherigen Form (50 % RVR, 50 % Dortmund) festzuhalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass es bei der Aufstellung des gesamten Verschmelzungsmodells kein regionales Bäderkonzept gäbe. Der gesamte Prozess sei misslich gelaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15:

Keine Wortmeldung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und bekräftigt seinen Beschluss vom 13. Februar 2014 (DS-Nr.: 11193-13). Die Verwaltung wird gebeten, mit dem RVR in Gespräche mit dem Ziel einzutreten, das bisherige bewährte Modell der Kooperation von Stadt und RVR in Wischlingen fortzusetzen.




5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Erschließung des Areals der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 222 - ehem. Sinteranlage -
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01367-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die innere Erschließung des Geländes westlich der zu verlegenden Rüschebrinkstraße in Dortmund-Kirchderne (ehem. Sinteranlage) nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 19.12.2011 in der Fassung vom 15.12.2014 sowie dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2011 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 7.469.680,00 Euro durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund, zu übertragen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund den Neubau der zu verlegenden Rüschebrinkstraße von der Rüschebrinkstraße bis zur Planstraße A (Äußere Erschließung) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.564.754,00 Euro (Straßen- und Kanalbau).

Die Finanzierung des Straßenbaus für die äußere Erschließung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014093 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro

Die Finanzierung der äußeren abwassertechnischen Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2025: 1.164.754,00 Euro

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, für die äußere Erschließung (die zu verlegende Rüschebrinkstraße) einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Das Gleiche gilt für die Kanalbaukosten der inneren Erschließung.

Gegenstand dieses (Vorfinanzierungs-) Vertrages werden ebenfalls die Regelungen zur Übernahme des sogenannten „Erlenbachsammlers“ sein. In dem Vertrag wird die dingliche Sicherung und die Zugänglichkeit für die Unterhaltung des Sammlers geregelt.

Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete innere und äußere Erschließung regeln. Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.

Die innere Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:

- Kanalbau,
- Regenrückhalte- und Regenklärbecken,
- Straßenbau einschl. Verkehrsgrün, Beschilderung u. ggf. erforderliche Markierung,
- Beleuchtung

Die innere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt für Betrieb und Unterhaltung eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 150.245,52 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.

Die äußere Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. von 12.000,00 Euro. Für den Kanalbau fallen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung jährliche Aufwendungen für Abschreibungen und Betrieb in Höhe von 40.420,41 Euro an. Diese Aufwendungen werden durch Erträge aus Abwassergebühren in gleicher Höhe gedeckt, so dass es im Saldo zu keiner Belastung des Wirtschaftsplanes kommt.


zu TOP 5.2
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen sowie Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02923-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2016 eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % zugunsten der vier betroffenen Vereine zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, im Falle des TuS Freiheit Deusen 1910 e. V. ein Forfaitierungsverfahren zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße in einen Kunstrasenplatz zu vereinbaren. Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die hierzu erforderlichen Vereinbarungen mit der kreditgebenden Bank und dem Verein zu treffen. Die Ermächtigung zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages bleibt hiervon unberührt.


zu TOP 5.3
Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 vor.
Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02628-15-E1):
„Zum genannten Tagesordnungspunkt bitte ich um Beratung und Beschlussfassung des
nachfolgenden Antrags:
Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen
Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“


ABVG 17.11.2015:
Herr Herkelmann (BPN) erläutert seinen Antrag und bezieht sich u. a. auf den geplanten Plattformlift bzw. Aufzug im Foyerbereich, welcher seiner Meinung nach in der Vorlage nicht ausführlich genug beschrieben worden sei. Außerdem fehlen bei dem bestehenden Aufzug die entsprechenden Freiräume, so dass der Aufzug von Menschen die im Rollstuhl sitzen, nur sehr eingeschränkt benutzt werden könne. Weiter teilt er mit, dass das Gebäude viele unterschiedliche Flächen habe und dass er aufgrund dessen bezweifele, dass dort auch wirklich alle Bereiche für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar seien. Ihm sei es wichtig, dass bei der Planung barrierefrei geplant und verfahren werde.

Herr Rm Mader geht auf die in der Vorlage vermerkten aktivierbaren Eigenleistungen i. H. v.
452.779,00 € ein und teilt mit, dass diese Summe in den damaligen Gesprächen nicht thematisiert worden sei, so dass seine Fraktion aus diesem Grund die Vorlage ablehnen werde.

Herr Rm Bohnhof und Herr sB Kaestner teilen mit, dass ihre jeweilige Fraktion diese Vorlage ebenfalls ablehnen werde, da man auch damals diesem Projekt nicht zugestimmt habe. Außerdem schließeman sich den Ausführungen von Herr Rm Mader an.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Hinsichtlich des o. a. Antrages des BPN führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen werde, wenn man das im Antrag enthaltene Wort „umfassend“ herausnehme. Dies vor dem Hintergrund, dass seiner Meinung nach eine „umfassende“ barrierefreie Gestaltung bei Ausschöpfung aller Gesetze und Möglichkeiten nicht mehr bezahlbar sei. Dementsprechend bittet er die Verwaltung, eine bezahlbare Lösung für die barrierefreie Gestaltung, auch im Sinne des BPN, zu schaffen.

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und dass er mit dem Antrag des BPN sympathisiere, da die Vorlage im Bezug auf die Barrierefreiheit seiner Meinung nach zu unpräzise sei. Weiter fragt er nach, was die aktivierbaren Eigenleistungen seien und ob diese auch in den vorherigen Vorlagen vermerkt waren.

Herr Limberg geht auf das Thema Kosten ein und erklärt zunächst die Ausgangssituation der
Immobilienwirtschaft im Jahr 2012. Zu dieser Zeit sei das Objekt marode gewesen und die Nutzung sei aufgegeben worden. Das Objekt und der Standort sollten verkauft werden, dazu gab es auch Angebote. Dann erreichte aber die Immobilienwirtschaft die Frage, ob man dieses Objekt noch einmal in einen vermietungsfähigen Zustand versetzen könne und zwar unter Ausnutzung eines damals im Raum stehenden Förderbetrages. Daraufhin habe man die Bauteile, die Bauelemente und die technischen Anlagen sehr genau überprüft und es wurden Mängel festgestellt. Diese wurden dann in eine Bewertungsmatrix überführt und in einem Raumbuch kartiert. Hiernach stand dann die Kostenschätzung fest. Daraufhin habe man Prämissen festgelegt, welche beinhalten, was planbar sei und was nicht. Diese habe man so mit dem Nutzer sowie mit der Architekten- und Ingenieurkammer festgelegt. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Punkte, die darauf abzielen, keine zusätzlichen Auflagen zu bekommen. Das Bedeutet: Keine Nutzungsänderung und es gelte der Bestandsschutz. Die Verwaltung wolle auch keine Versammlungsstätte aus dem Objekt machen, somit trete also keine Sonderbauverordnung in Kraft. Zudem wolle man auch keine Denkmalschutzauflagen bekommen und beim Brandschutz habe man sich auf den Personenschutz zurückgezogen. Wenn man so verfahre, ließe sich die Kostenschätzung auch einhalten. Diese Verfahrensweise sei zudem auch von einem sehr bekannten Büro aus Aachen, welches in der
Sanierung einen sehr guten Namen habe, bestätigt. Dieses habe nämlich alles überprüft und
daraufhin mitgeteilt, dass sie ebenfalls methodisch so verfahren würden. Jetzt gehe es aber darum, dass das, was man in der Kostenschätzung errechnet habe, auch in der Kostenberechnung festgehalten werde. In der Zwischenzeit sei aber das Objekt von dem Eigenbetrieb Kultur in das allgemeine Grundvermögen übertragen worden. Die Politik habe beschlossen, dass es wichtig sei, dass das zahlungsfähige Budget von 3,5 Mio. € und der gedeckelte Betrag der städtischen Förderung nicht überzogen werde, beides sei eingehalten. Durch die Übertragung in das Grundvermögen bestehe jetzt die Möglichkeit, die stadteigenen Planungskosten in die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung mit einzubeziehen. Diese Leistungsverrechung sei haushaltsneutral. Das bedeutet: Sie sei nicht zahlungswirksam. Dadurch werde erreicht, dass die maximale Fördersumme ausgeschöpft werden könne und der Anteil der Stadt Dortmund so gering wie möglich sei. Dies sei der Hintergrund für diese erkennbare Erhöhung. Zu den aktivierbaren Eigenleistungen teilt er mit, dass es sich hierbei um die zuvor erwähnten stadteigenen Planungskosten handele. Man habe auch noch einen Architekten und einen Projektsteuerer bei den Planungen mit einbezogen, welche mit dem Geld aus dem Budget bezahlt werden.
Zum Thema Barrierefreiheit teilt Herr Limberg mit, dass der hintere Aufzug tatsächlich nur drei Etagen erreiche und somit das glasgedeckte Atrium nicht erreicht werden könne, hier müsse man über Stufen arbeiten. Dieses Problem wolle man aber verbessern. Bezüglich des geplanten Plattformliftes plane man momentan noch an einer viel besseren Lösung, denn möglicherweise werde man den Plattformlift doch nicht bauen, sondern vorne im Erdgeschoss einen Aufzug mit drei Türen. Zum bestehenden Aufzug teilt er mit, dass dieser ein Lastenaufzug sei und deswegen die Bewegungsräume für Rollstuhlfahrer/innen nicht stimmen. Dieses Problem wolle man mit dem vorne geplanten Aufzug lösen. Weiter geht er noch auf die Sanitäranlagen ein und fügt hinzu, dass diese zwar behindertengerecht seien, sich diese aber im ersten Obergeschoss befänden. Diese wolle man in das Erdgeschoss, wo sich auch die Publikumsflächen befänden, neu schaffen. Des Weiteren teilt er noch mit, dass die Verwaltung ihr Konzept mit dem BPN abstimmen werde.

Herr Lürwer hält fest, dass man sich exakt im Rahmen der Vorlage, die der Rat Ende des letzten Jahres beschlossen habe, befände. Dies bedeute, dass man jetzt tatsächliche zahlungswirksame Kosten in der genannten Höhe von 3.456.345,00 € habe. Weiter führt er an, dass man durch das NKF gehalten sei, die eigenen Personalleistungen zu beziffern und dies seien dann die Kosten, die über die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung im Haushalt seinen Niederschlag finden. Dies seien sozusagen die bewerteten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter/innen.

Herr Herkelmann teilt mit, dass er ungern das Wort „umfassend“ aus seinen Antrag herauszunehmen wolle. Ebenso macht er deutlich, dass es ihm nicht nur um die Aufzüge gehe, sondern auch u. a. darum, dass man für verschiedene Veranstaltungen im Baukunstarchiv auch die entsprechenden elektronischen Anlagen für hörbehinderte Personen mit einplanen müsse. Dieser Aspekt würde ebenfalls in der Vorlage fehlen und insofern mache es Sinn, das Wort „umfassend“ nicht zu streichen, weil man eben nicht nur darauf hinweisen wolle, dass man an Personen mit Mobilitätseinschränkungen denke, sondern auch Personen mit anderen Behinderungsarten im Fokus habe. Weiter geht er darauf ein, dass er das Angebot von der Verwaltung annehmen werde, um das gesamte Konzept entsprechend abzustimmen. Insofern verzichtet er letztendlich auf das Wort „umfassend“ in seinem Antrag.

Hiernach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Antrag des BPN:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den nachfolgenden Antrag des BPN mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und einer Enthaltung (Fraktion AfD):
Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen
Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.

2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der Kosten des Archivbetriebes (inkl. Büro- und Bauunterhaltung) sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.909.124,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 4-9) der Errichtung des „Baukunstarchivs NRW“ im ehemaligen Museum am Ostwall (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 3.842.169,00 € und Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 66.955,00 € enthalten.

Zur Finanzierung hat die Stadt Dortmund einen Antrag auf Förderung nach den Städtebauförderrichtlinien in Höhe von 2.765.076,00 € an das Land NRW gestellt. 10 % der um die aktivierbaren Eigenleistungen reduzierten Investitionskosten wurden vom „Förderverein für das Baukunstarchiv NRW“ als „Leistung Dritter“ in Höhe von 345.634,50 € mündlich zugesagt. Eine Förderzusage des Landes NRW und die schriftliche Zusage des Fördervereins zur Finanzierungsbeteiligung werden Ende Oktober 2015 erwartet.
Die Auszahlungen für die Errichtung des Baukunstarchivs NRW erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 64 (Amt für Wohnen und Stadterneuerung) auf dem PSP-Element 64W00913015101AF00003 (Baukunstarchiv NRW). Die zweckgebundenen Einzahlungen werden entsprechend dort vereinnahmt:
Hauhaltsjahr
Auszahlungen
für
Investitionen
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Land
(80 %)
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Förderverein
(10%)
Finanzplan
Städtischer Eigenanteil
(10 %)
2015
153.000,00 €
- 122.400,00 €
- 15.300,00 €
- 15.300,00 €
2016
200.000,00 €
- 160.000,00 €
- 20.000,00 €
- 20.000,00 €
2017
2.500.000,00 €
- 2.000.000,00 €
- 250.000,00 €
- 250.000,00 €
2018
603.345,00 €
- 482.676,00 €
- 60.334,50 €
- 60.334,50 €
Gesamt:
3.456.345,00 €
- 2.765.076,00 €
- 345.634,50 €
- 345.634,50 €

Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Bis zum 23.09.2015 wurden 87.617,00 € über das PSP-Element 64W00913015101 AF 00003 ausgezahlt. Weitere Mittel i. H. v. 65.383 € werden für die Fortführung der Planung benötigt.
Für das Jahr 2015 werden hierzu Mittel i. H. des Eigenanteils von 15.300,00 € gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig zum PSP-Element 64W00913015101AF00003 mit Deckung durch Minderauszahlungen unter der Investitionsfinanzstelle 24W01507084009, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Die Mehrauszahlungen i. H. v. 137.700,00 € werden gedeckt durch entsprechende zweckgebundene Mehreinzahlungen in gleicher Höhe unter dem PSP-Element 64W00913015101AF00003, Finanzposition 680200 (= 122.400,00 €) bzw. 680800 (=15.300,00 €).
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Ein- und Auszahlungen ab 2016 ff. werden zum endgültigen Haushaltsplan 2016 ff. unter Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3.103.345,00 € zu Lasten der Jahre 2017 (2,5 Mio. €) und 2018 (603.345,00 €) unter PSP-Element 64W00913015101AF00003 berücksichtigt.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 452.779,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden und unter Anlage im Bau (AiB) 12001477 gebucht werden.
2. beschließt, dass die laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die gemeinnützige GmbH getragen wird. Die Investition bedingt ab 2019 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 24 in Höhe von 3.127,73 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Mehraufwendungen/Mehrerträge i. R. der Bewirtschaftungskosten, den eingesparten Leerstandkosten und dem saldierten Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 20.127,73 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150701SO00 für 2019 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
3. beschließt vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen des Gebäudes sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 3.909.124 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zusammen mit der Vorlage abzustimmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AFD-Fraktion dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass der Förderverein für das Baukunstarchiv in der Zwischenzeit ordnungsgemäß gegründet sei, mit Eintrag in Düsseldorf. Die gGmbH ist von allen Gesellschaftern/innen abgestimmt und mit der Satzung zusammen bei der Finanzverwaltung anhängig und werde zum Jan. 2016 erwartet. Der Prozess sei ordnungsgemäß bearbeitet und sei schon bei Beantragung der Mittel zur Kenntnis gegeben worden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage und der Empfehlung des BPN (Behindertenpolitisches Netzwerk) nicht zustimmen werde, da seine Fraktion das Projekt Baukunstarchiv im alten Museum am Ostwall ablehne.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) fragt nach, ob es einen neuen Sachstand zur Förderzusage gäbe. Seine Fraktion werde einschließlich der Empfehlung des BPN zustimmen. Er bittet zu ergänzen, dass das Projekt zu keinen Mehraufwand für die Stadt Dortmund führen dürfe. Seine Fraktion gehe davon aus, dass die Verwaltung bei der Einschätzung von ca. 350 000 €, die gesetzlichen Anforderungen für Behinderte bereits berücksichtigt habe.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die aktivierbaren Eigenleistungen bisher in keiner Vorlage erschienen seien. Aufgrund dieser Ausweitung werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die gGmbH ihren Sitz in Dortmund oder in Düsseldorf habe.

Herr Stüdemann gibt an, dass die Kammern in Düsseldorf seien, der Verband der NRW-Architekten ebenso. Bei den genannten aktivierbaren Eigenleistungen handele es sich um die Positionen, die alles abbilden, was bereits in dieses Projekt eingearbeitet worden sei und sich ereignet habe. Das sei der gesamte aktivierbare Aufwand, auch als Gegenrechnungsposition aus dem Landeshaushalt.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion auch über die aktivierbaren Eigenleistungen gestolpert sei, aber nach langen Gesprächen, auch im Bauausschuss, werde ihre Fraktion heute zusammen mit der Empfehlung des AKSF zustimmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass seine Fraktion über die Vorlage glücklich sei und deshalb zusammen mit der Empfehlung des AFBL zustimmen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass das Projekt keinen Sinn mache und deshalb die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, mit dieser ergänzenden Änderung (4. fett) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der Kosten des Archivbetriebes (inkl. Büro- und Bauunterhaltung) sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.909.124,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 4-9) der Errichtung des „Baukunstarchivs NRW“ im ehemaligen Museum am Ostwall (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 3.842.169,00 € und Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 66.955,00 € enthalten.
Zur Finanzierung hat die Stadt Dortmund einen Antrag auf Förderung nach den Städtebauförderrichtlinien in Höhe von 2.765.076,00 € an das Land NRW gestellt. 10 % der um die aktivierbaren Eigenleistungen reduzierten Investitionskosten wurden vom „Förderverein für das Baukunstarchiv NRW“ als „Leistung Dritter“ in Höhe von 345.634,50 € mündlich zugesagt. Eine Förderzusage des Landes NRW und die schriftliche Zusage des Fördervereins zur Finanzierungsbeteiligung werden Ende Oktober 2015 erwartet.

Die Auszahlungen für die Errichtung des Baukunstarchivs NRW erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 64 (Amt für Wohnen und Stadterneuerung) auf dem PSP-Element 64W00913015101AF00003 (Baukunstarchiv NRW). Die zweckgebundenen Einzahlungen werden entsprechend dort vereinnahmt:
Hauhaltsjahr
Auszahlungen
für
Investitionen
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Land
(80 %)
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Förderverein
(10%)
Finanzplan
Städtischer Eigenanteil
(10 %)
2015
153.000,00 €
- 122.400,00 €
- 15.300,00 €
- 15.300,00 €
2016
200.000,00 €
- 160.000,00 €
- 20.000,00 €
- 20.000,00 €
2017
2.500.000,00 €
- 2.000.000,00 €
- 250.000,00 €
- 250.000,00 €
2018
603.345,00 €
- 482.676,00 €
- 60.334,50 €
- 60.334,50 €
Gesamt:
3.456.345,00 €
- 2.765.076,00 €
- 345.634,50 €
- 345.634,50 €

Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Bis zum 23.09.2015 wurden 87.617,00 € über das PSP-Element 64W00913015101 AF 00003 ausgezahlt. Weitere Mittel i. H. v. 65.383 € werden für die Fortführung der Planung benötigt.
Für das Jahr 2015 werden hierzu Mittel i. H. des Eigenanteils von 15.300,00 € gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig zum PSP-Element 64W00913015101AF00003 mit Deckung durch Minderauszahlungen unter der Investitionsfinanzstelle 24W01507084009, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Die Mehrauszahlungen i. H. v. 137.700,00 € werden gedeckt durch entsprechende zweckgebundene Mehreinzahlungen in gleicher Höhe unter dem PSP-Element 64W00913015101AF00003, Finanzposition 680200 (= 122.400,00 €) bzw. 680800 (=15.300,00 €).
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Ein- und Auszahlungen ab 2016 ff. werden zum endgültigen Haushaltsplan 2016 ff. unter Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3.103.345,00 € zu Lasten der Jahre 2017 (2,5 Mio. €) und 2018 (603.345,00 €) unter PSP-Element 64W00913015101AF00003 berücksichtigt.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 452.779,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden und unter Anlage im Bau (AiB) 12001477 gebucht werden.
2. beschließt, dass die laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die gemeinnützige GmbH getragen wird. Die Investition bedingt ab 2019 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 24 in Höhe von 3.127,73 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Mehraufwendungen/Mehrerträge i. R. der Bewirtschaftungskosten, den eingesparten Leerstandkosten und dem saldierten Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 20.127,73 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150701SO00 für 2019 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
3. beschließt vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen des Gebäudes sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 3.909.124 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
4. Ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung des zukünftigen Baukunstarchivs wird erstellt und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vorgelegt.


6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
Errichtung eines Wohngebäudes im Baugebiet "Erdbeerfeld" in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02155-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es genügend Familien gäbe, die guten Wohnraum benötigen und nicht zwingend Sozialleistungen oder Transferleistungen bekämen. Er fragt nach, ob das so in der Vorlage stehen müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet um Durchlauf der Vorlage zum Rat, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Herr Rettstadt fragt nach, ob es Sinn mache, auf den freien Markt zu gehen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass, wenn der Zuwachs in der Stadt adäquat untergebracht werden solle, die bisher 1000 Wohnungen um ca. 3000 Wohnungen überschritten würden. Das könne die Stadt selbst nicht bewältigen. Man sei mit den Bauinvestoren überall im Gespräch. Die Stadt werde versuchen auf eigenen Flächen relativ schnell neuen Wohnraum schaffen.

Herr Garbe fragt nach, wer auf Dauer die Häuser oder Wohnungen bewirtschaften werde.

Herr Stüdemann merkt an, dass es mehrere Möglichkeiten gäbe, entweder die Stadt selbst oder die DOGEWO, man werde sicherlich die Bewirtschaftung auch ausschreiben. Die Gestaltungsmöglichkeiten seien auch preisabhängig.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob es richtig sei, dass die Mietobergrenzen pro m² für Flüchtlinge niedriger seien als bei Hartz IV Empfängern.

Herr Stüdemann gibt an, dass das nicht der Fall sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 6.2
Errichtung mehrerer Wohngebäude auf dem ehemaligen Sportplatz Urania an der Holtestraße in Dortmund-Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03258-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01862-15-E1)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten darum unten stehende Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt:

1. Die Gebietskulisse für "Nordwärts" wird wie folgt geändert: Der Stadtteil Wickede als
einer der dreizehn besonders benachteiligten Sozialräume in Dortmund wird neu in das
Projektgebiet aufgenommen.

2. Die OWIIIa wird im Projekt "Nordwärts" nicht mehr weiter aufgeführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Bürgerbeteiligung über die Parteipolitik
hinaus weiter verbessert werden kann und soll das daraus resultierende Ergebnis den
Ausschüssen, spätestens beim nächsten Sachstandbericht vorstellen.
Insbesondere ist für die Nordstadt zu prüfen, wie der Umfang der Beteiligung an denen der
anderen Stadtgebiete der Gebietskulisse “Nordwärts“ angeglichen werden kann.
Die Begründung erfolgt mündlich
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.15 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 01862-15-E2):

„Die CDU-Fraktion stellt zum o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

Punkt c) des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert (Änderung unterstrichen):

Der Rat beauftragt die Verwaltung

c) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.

Begründung
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlussvorschlag könnte suggerieren, dass sämtliche
Maßnahmen der zweiten Projektfamilie in die Haushaltsplanung des Jahres 2017 zu integrieren
sind. Der Änderungsantrag dient insofern ausschließlich der Klarstellung und Konkretisierung.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 01862-15-E7):

„Wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebietskulisse für "Nordwärts" wie folgt zu
ändern: Der Stadtteil Wickede als einer der dreizehn besonders benachteiligten Sozialräume
in Dortmund wird neu in das Projektgebiet aufgenommen.

Begründung
erfolgt mündlich“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den 1. Sachstandsbericht zu Projekt „Nordwärts“ zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Brück - Die
Rechte), den Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.

Der mündlich eingebrachte Zusatzantrag der DUW wird mehrheitlich abgelehnt.

In Ergänzung hierzu beschließt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig bei 1 Enthaltung
(Herr Brück - Die Rechte) den folgenden Zusatzantrag der SPD-Fraktion.

Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende wichtige Punkte in die Agenda Nordwärts zu
integrieren und deren Stellenwert zu priorisieren:

Flächenentwicklung/Ökonomie/Ökologie
Rahmer Wald
Aufwertung historischer Ortskern Huckarde
Sportstadtbezirk Huckarde/Ringerzentrum
Ortskerngestaltung Kirchlinde
Arbeit, Qualifizierung, Bildung
Bildungsforum Huckarde
Steigerung der Umwelt- und Lebensqualität
Urban Gardening
Spielplatz mit historischem Bezug (Zeche)
Hansa Revier Huckarde (HRH)
Soziales Gesamtkonzept „Zusammenleben“ (Möglichkeiten der Begegnung)“

AUSW, 02.12.2015:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zur Vorlage und den heute vorliegenden Anträgen verdeutlicht haben und der Wunsch geäußert wurde, dass die Verwaltung die o. a. Anregungen aus der Bezirksvertretung Huckarde wohlwollend prüfen möge, erfolgt die Abstimmung zu beiden Anträgen sowie der Verwaltungsvorlage wie folgt:

Zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), zu.

Zum o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), ab.

Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Ergänzungsantrag seiner Fraktion.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich für die ausführliche Arbeit vor Ort und die sehr saubere Dokumentation. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN werde seine Fraktion ablehnen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Es wäre wünschenswert, wenn es bis Mitte 2016 gelingen würde, für jedes der Teilprojekte der zweiten Generation eine realistische Kostenaufstellung aufzubereiten. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN könne seine Fraktion nicht zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion bereits heute der Vorlage zustimmen könne, aber, da am 02.12. noch der AUSW tage, schlägt er vor, diese Meinungsbildung abzuwarten und die Angelegenheit in der Fortführung der Sitzung in der nächsten Woche erneut zu behandeln. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN könne seine Fraktion heute schon ablehnen. Er fragt nach, wieviel Personal durch dieses Projekt gebunden sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass ein Projektkoordinationsbüro mit 4 Leuten gäbe, der Rest werde aus Leidenschaft vor Ort eingebracht.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, der Vorlage zuzustimmen, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN könne er nicht folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schiebt die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15:

Keine Wortmeldung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.15.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis

und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Änderung: fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.

b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.

c) den Finanzierungsbedarf von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten
Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.

zu TOP 7.2
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.



zu TOP 7.3
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 05.11.15 die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung am 26.11.15 geschoben. Weiterhin schiebt der Ausschuss die Beratung der Vorlage in die Fortführung seiner Sitzung am 03.12.15.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.15.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage zurückzustellen, um die
Empfehlungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und
verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.
Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15:
Herr Begemann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, regt an, in den schriftlichen Verträgen
(Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ebenfalls fest
zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder
herzustellen sind.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU und
B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen eine 1 Nein-Stimme (Herr Dr. Sickert,
Die Linke) unter Berücksichtigung der o. a. Anregung nachfolgendem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte
gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.“
Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht in der Vorlage insgesamt zu viele kritikwürdige
Punkte. Hier sind insbesondere zu nennen, dass
- eine Überprüfung der finanziellen Mittel nicht eindeutig geregelt ist,
- die steuerlichen Nachteile für die Stadt Dortmund nicht abzuschätzen sind,
- es keine hinreichende, zeitliche Befristungsmöglichkeit gibt und
- der Themenkomplex alkoholische Getränke nicht nachvollziehbar geregelt wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, das in
der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung
städtischer Sportstätten nach Sponsoren nicht zu beschließen

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, der Empfehlung des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015 zu folgen und die
Entscheidungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und die Verwaltungsvorlage in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden zu behandeln.
Hierüber bestand Konsens unter den Ausschussmitgliedern.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.15:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.15 (siehe oben)

Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 (siehe oben)

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15 (siehe oben)

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15 (siehe oben)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.15
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei
Gegenstimmen (Fraktion Die Linke / Piratenpartei) das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren zu beschließen.
Herr Adam (SPD-Fraktion) regte in diesem Zusammenhang an, bei den Verträgen mit den Sponsoren eine Minimallaufzeit festzuschreiben.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.

In den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ist ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.15 vor:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Ergänzung in der Vorlage
vorzunehmen:
Ergänzung auf Seite 5, vierter Spiegelstrich der Vorlage:
Konkurrenzunternehmen städtischer Beteiligungsunternehmen (sofern letztere Aufgaben für
die Stadt wahrnehmen, wie z.B. EDG, DSW21, DEW21), es sei denn die städtischen
Beteiligungsunternehmen stimmen zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit der o.g. Ergänzung mehrheitlich bei zwei
Gegenstimmen (Fraktion LINKE/PIRATEN) und drei Enthaltungen (Fraktion Bündnis
90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte
gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 24.11.15 einstimmig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Änderungen (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.

In den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ist ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.

Seite 5, vierter Spiegelstrich der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Konkurrenzunternehmen städtischer Beteiligungsunternehmen (sofern letztere Aufgaben für
die Stadt wahrnehmen, wie z.B. EDG, DSW21, DEW21), es sei denn die städtischen
Beteiligungsunternehmen stimmen zu.

zu TOP 7.4
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015
(Drucksache Nr.: 01813-15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.15 vor:
Hierzu liegt vor  Überweisung vom Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015:

„Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerksam 23.06.2015 vor:
Herr Schmidt bittet um Zustimmung zu zwei Anträgen, einmal ein weiterer Initiativantrag an den Rat. In der Begründung ist geschildert, dass die bisherigen Gespräche einen kleinen gemeinsamen Nennererbracht haben, aber nicht das, was der Rat am 05.05.2014 beschlossen hat, nämlich a) eineDINentsprechende Einstellung von Ampeln gibt und b) dass die Wartung und Reparatur anderesgemanagt wird. Das Auffindesignal ist oft schlecht eingestellt und nicht zu hören. Dazu wurde einanderer Ton verabredet, die Bürgerproteste entstanden deshalb, weil das Signal falsch eingestelltwurde. Ein Lautsprecher in 2.10 Metern Höhe ist dazu da, bei Fußgänger-Grün mit einem Ton demblinden Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, wo er hinlaufen muss, um die Straße zu queren. Diese Technik gibt es an keiner Ampel in Dortmund vorhanden. Dies koste zwischen 2,5 und 3,5 Mio. €, was die aktuelle Kassenlage – so die Verwaltung im letzten Jahr – nicht hergebe. Als Kompromiss wurde ein Auffindeton verabredet. Die große Sorge ist jetzt, dass die jetzige Situation für die nächsten zehn oder zwanzig Jahre festgeschrieben wird. Es muss ein Konzept geben, das über die Ampeln im Bestand hinaus geht. Die nächsten Ampeln werden DIN-entsprechend eingestellt und es muss ein Konzept geben, was Schritt für Schritt an wichtigen großen Kreuzungen eine DIN-entsprechende Beampelung vorsieht. Zum Reparatur-Management fehle nach Aussage der Verwaltung die personellen Ressourcen. Wenn für Autofahrer die Ampel aufällt, gibt es sofort Zeitungsartikel und massive Beschwerden. Wenn Blindenampeln kaputt sind, passiert nichts. Der Rat soll entsprechende Mittel einstellen und sich um eine zeitnahe Reparatur kümmern. Mit einem Brief des Behindertenpolitischen Netzwerks an den Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder soll dafür geworden werden, sich dieser Sache erneut anzunehmen.

Herr Herkelmann weist auf die vorliegenden Entwürfe hin und berichtet, dass sich nach einem
Gespräch mit dem Tiefbauamt mit entsprechenden Zusagen wenig bewegt hat. Ein Konzept ist erforderlich, das mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden soll. Er bittet um solidarische Unterstützung für diesen Antrag von Richard Schmidt.

1. Das Anschreiben an den Oberbürgermeister und den Rat wird einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren finden zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk und dem Tiefbauamt Gesprächezur Verbesserung der Sicherheit sehbehinderter und blinder VerkehrsteilnehmerInnen zu
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen statt. Da keine deutliche Verbesserung der Situation eintrat, wandte sich das Behindertenpolitische Netzwerk mit einem Initiativantrag an den Rat der Stadt Dortmund, der diesen am 05.05. 2014 auch einstimmig annahm.
Es stellte sich nun in den letzten Monaten heraus, dass die technischen Voraussetzungen zur
Umsetzung der DIN 32 981 nicht vorhanden sind. Bei den Signaltönen zur Auffindbarkeit von
Ampelposten wurde ein Kompromiss erarbeitet. Dieser kann allerdings nur als kleinster gemeinsamer Nenner für Lichtsignalanlagen im Bestand bezeichnet werden. Die Umsetzung nach DIN 32 981 für neu eingerichtete Signalanlagen bzw. eine schrittweise Umrüstung im Bestand stehen weiterhin aus.

Schleppende Reparaturen bei defekten Ampeln werden von vielen sehbehinderten und blinden Menschen immer wieder beklagt. Wenn tage- oder wochenlang das rote oder grüne Signal an einer Ampel defekt wäre, würden alle zu Recht dies als einen untragbaren Zustand beschreiben.

Wir bitten Sie, unser Anliegen für DIN-gerechte Lichtsignalanlagen und eine Verbesserung bei der Wartung zu unterstützen. Dazu hat das Behindertenpolitische Netzwerk in seiner Sitzung am 26. Juni 2015 den beigefügten Initiativantrag beschlossen.

2. Der Initiativantrag an den Rat wird ebenfalls einstimmig ohne Enthaltung beschlossen.
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen; hier:
Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, den Tagesordnungspunkt
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichende finanzielle Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen, um den Ratsbeschluss vom 05.05.2014 (Drucksache Nr.: 12021-14) umsetzen zu können. Damit können Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DINgerecht eingestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass defekte Lichtsignalanlagen zeitnah instandgesetzt werden.

Begründung:
Die Gespräche des Behindertenpolitischen Netzwerks über DIN-gerechte Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen mit dem Tiefbauamt haben nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, da die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Hierdurch konnte nur bei den im Bestand befindlichen Lichtsignalanlagen eine Möglichkeit für Signaltöne zur Auffindbarkeit von Ampelpfosten gefunden werden, die als kleinster gemeinsamer Nenner zu bezeichnen sind.
Wir erwarten die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes, damit neueingerichtete
Lichtsignalanlagen der DIN 32 981 entsprechen und Lichtsignalanlagen im Bestand schrittweise umgerüstet werden.

Defekte Zusatzeinrichtungen bedeuten in vielen Fällen, dass sehbehinderte und blinde
VerkehrsteilnehmerInnen Fahrbahnen nicht überschreiten können oder sich großen Gefahren
aussetzen.“

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den Vorgang zunächst zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen und das Beratungsergebnis in die Beratungen zum Haushaltsplan 2016 einzubringen.

ABVG 20.10.2015:

Zur Debatte steht folgender Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN), den der Rat zunächst zur weiteren Befassung an den ABVG weitergeleitet hat
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichende finanzielle Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen, um den Ratsbeschluss vom 05.05.2014 (Drucksache Nr.: 12021-14) umsetzen zu können. Damit können Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass defekte Lichtsignalanlagen zeitnah instandgesetzt werden.

Begründung:
Die Gespräche des Behindertenpolitischen Netzwerks über DIN-gerechte Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen mit dem Tiefbauamt haben nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, da die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Hierdurch konnte nur bei den im Bestand befindlichen Lichtsignalanlagen eine Möglichkeit für Signaltöne zur Auffindbarkeit von Ampelpfosten gefunden werden, die als kleinster gemeinsamer Nenner zu bezeichnen sind.
Wir erwarten die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes, damit neueingerichtete
Lichtsignalanlagen der DIN 32 981 entsprechen und Lichtsignalanlagen im Bestand schrittweise umgerüstet werden.
Defekte Zusatzeinrichtungen bedeuten in vielen Fällen, dass sehbehinderte und blinde
VerkehrsteilnehmerInnen Fahrbahnen nicht überschreiten können oder sich großen Gefahren
aussetzen.

Debatte:
Herr Lürwer erläutert, dass die Verwaltung inzwischen die gesamte Sachlage mit Vertretern des BPN (u. a. dem seinerzeitigen Vorsitzenden des Blinden- und Sehbehindertenvereins, Dortmund, Herrn Schmidt) erörtert habe. Er macht deutlich, dass die Angelegenheit kein "triviales Problem" darstellt, da es auf der einen Seite um die Bedürfnisse der blinden und sehbehinderten Mitbürger/innen selbst, auf der anderen Seite auch um die Frage gehe, inwieweit durch die akustischen Signale dieser Anlagenandere Bevölkerungsteile, z. B. die Nachbarschaft, beeinträchtigt werden.

Das Ergebnis des konstruktiven Gespräches mit dem BPN sei die Vereinbarung,

a) zunächst eine Lichtsignalanlage, welche der DIN 32 981 entspricht, im Bereich der Zillestraße/Am Hombruchsfeld zu installieren und
b) anhand dieser "Musteranlage" und der dort gewonnenen Erkenntnisse das weitere Vorgehen im Stadtgebiet Dortmund festzulegen.

Mit der Fertigstellung dieser Anlage sei im Frühjahr 2016 zu rechnen und Herr Lürwer schlägt dem Ausschuss vor, sodann eine gemeinsamen Ortsbesichtigung durchzuführen und die Angelegenheit anschließend im Ausschuss weitergehend zu beraten.

Herr Rm Berndsen und Herr Rm Mader begrüßen den Vorschlag von Herrn Lürwer.
Zu dem von Herrn Rm Mader eingebrachten und von Herrn Rm Dudde unterstützen Vorschlag, den finanziellen Teil des Beschlussvorschlages in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen, gibt Herr Lürwer zu bedenken, dass aus Sicht der Verwaltung zunächst die Ergebnisse aus dem oben vorgeschlagenen "Praxistest" an der Zillestraße abgewartet werden sollte, da eine Diskussion über die Bereitstellung der finanziellen Mittel in den anstehenden Haushaltsberatungen an dieser Stelle nicht weiter helfen würde.

Ergebnis:
Abschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, bzgl. der standardmäßigen DIN-gerechten Einstellung der Lichtsignalanlagen dem o. a. Vorschlag von Herrn Lürwer zu folgen. Erst aufgrund der Erfahrungen, die man mit der Installation der DIN-gerechten Ausstattung der Lichtsignalanlage an der Zillestraße macht, könne man darüber entscheiden, welche Standards und damit welche technischen Lösungen für Lichtsignalanlagen zukünftig vorzuhalten seien. Eine abschließende Entscheidung über den o. a. Initiativantrag des BPN könne also erst nach diesem Praxistest erfolgen.

Mit Bezug auf den vg. Hinweis von Herrn Lürwer zur Finanzdiskussion einigt man sich darauf, den Vorgang gleichwohl auch schon jetzt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dieser Vorgehensweise insgesamt
einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.





Monegel Pisula Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin