Niederschrift

über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 14.03.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Heike Renkawitz (SPD) i. V. für Rm Jutta Starke
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Bm Birgit Jörder (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Dr. Jürgen Brunsing
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i. V. für Rm Roland Spieß Rm Friedhelm Sohn (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

Rm Matthias Wächter (NPD)


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Horst-Günter Nehm – 8/GF
Simone Linneweber – StA 11
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Walter Nickisch – StA 23
Martina Raddatz-Nowack – StA 40
Bettina Pesch – StA 42

4. Gäste:


-




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 14.03.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.02.2013


2. Finanzen

2.1 Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E4) Notes Link

2.2 Haushalt 2013; hier: Maßnahmen zur Budgetreduzierung im laufenden Haushaltsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09157-13) Notes Link

2.3 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13) Notes Link

2.4 Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08877-13) Notes Link



2.5 Gewerbesteuer: Städtische Betriebsprüfer
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09256-13) Notes Link

2.6 Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09326-13) Notes Link


3. Beteiligungen

3.1 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08835-13) Notes Link

3.2 Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG - hier: Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW - Ergänzende Stellungnahmen der IHK, der HWK und des DGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09050-13) Notes Link

3.3 Markterkundungsverfahren für die Dortmunder Stadtentwässerung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09342-13) Notes Link


4. Liegenschaften

4.1 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12) Notes Link
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 07.02.2013 versandt.

4.2 Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08701-12) Notes Link
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 07.02.2013 versandt.

4.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-12) Notes Link
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 07.02.2013 versandt.

4.4 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13) Notes Link

4.5 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13) Notes Link


5. Sondervermögen


5.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV-TZ)
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09075-13) Notes Link


6. Sonstiges

6.1 2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12) Notes Link

6.2 Inklusion in Dortmund
Empfehlung: Behindertespolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)
Notes Link



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Harnisch benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Folgende TOP`s 2.1 und 6.1 werden zusammen behandelt, da die Präsentationen übergreifend sind:

2.1 Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E4)
6.1 2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)
Weiterhin hat die Verwaltung gebeten folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 09220-13)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.7 behandelt.

Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09413-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.8 zu behandelt.

Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2013 (vgl. DS-Nr.: 08689-12 und 07866-12-E6)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09356-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.9 zu behandelt.

Weiterhin hat die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag zu TOP 3.1 im nichtöffentlichen Teil darum gebeten, die Beratung des folgenden Tagesordnungspunktes im öffentlichen Teil vorzunehmen:

DEW21 - hier: Ergänzungsgutachten zu energiewirtschaftliche und technischen Fragestellungen - Festlegung von Kriterien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09322-13)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09322-13-E1)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09322-13-E2)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09322-13-E3)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt diesem Antrag einstimmig zu. Die Angelegenheit wird unter TOP 3.4 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.02.2013

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.02.2013 wird genehmigt.



2. Finanzen

zu TOP 2.1
Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07878-12-E4)

TOP 2.1 und 6.1 werden zusammen behandelt.
Frau Linneweber (Neuorientierung der Verwaltung) präsentiert den Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012 zusammen mit dem Bericht „2 Jahre NEO“, TOP 6.1 (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Managementbericht Personal und die 2-Jahres-Bilanz zur Neuorientierung der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Haushalt 2013; hier: Maßnahmen zur Budgetreduzierung im laufenden Haushaltsjahr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09157-13)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass trotz dieser Einsparungen die aufgebauten Netzwerke weiter bestehen müssten. In der Liste dortmund-project werde auf den Punkt „Absage von Zuwendungen an ansiedlungswillige Unternehmen“ hingewiesen. Er bittet um Erklärung, in welcher Höhe und was darunter zu verstehen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass die Stadt an dieser Veränderung keinen großen Schaden genommen habe. Daraus ließe sich ablesen, dass es natürlich immer Gestaltungsmöglichkeiten gäbe. Selbstverständlich werde sich die Wirtschaftsförderung auch in Zukunft selbst befragen, ob sie jede Messe in jeder Intensität wahrnehme oder nicht. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung trage dieses Konzept mit und werde es dauerhaft immer wieder revidieren. Bezüglich der Absage von Zuwendungen an ansiedlungswillige Unternehmen handele es sich seiner Meinung nach um einmalige Umzugskostenhilfen. Er sagt zu, das im Einzelnen mit dem Protokoll nachzureichen (Anlage 2).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zur einmaligen Reduzierung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1,0 Mio. im Jahr 2013 € zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Bonussystem und welche Erfahrungen andere Kommunen diesbezüglich gemacht hätten.

Frau Raddatz-Nowack (Stellv. Fachbereichsleiterin Schule) gibt ausführlich Auskunft über die Situation in anderen Kommunen. Es gäbe eine Schadensliste und die Abfrage nach der Bereitschaft, an einem solchen Bonussystem teilzunehmen. Es gäbe aber noch keine konkret benannten Schulen. Eine Konkretisierung erfolge nach dem Ratsbeschluss dieser Vorlage. Es sei vorgesehen, sich analog an dem System, was in Münster erfolgreich durchgeführt worden sei, zu orientieren. Es sei ebenfalls vorgesehen, den Gremien anschließend einen Erkenntnisbericht zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 08877-13)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet noch einmal, die im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gestellten Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt dies zu. Weiterhin gibt er Auskunft über die Gründe der entstandenen und in der Vorlage beschriebenen Mehraufwendungen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass ihn die Vorlage irritiert habe. Die Treibstoffpreise und auch die Einsätze seien klar. Die Einsätze im Rettungsdienst würden fast alle bezahlt und dort gäbe es keine große Fehlerquote. Entweder gäbe es eine Zahlkarte oder die Krankenkasse würde die Kosten übernehmen. Das gleiche gelte für den RTW. Er könne sich eher vorstellen, dass das Budget nicht gut genug geplant gewesen sei. Außerdem wolle er gerne wissen, wie es um die Verhandlungen mit den Kostenträgern stehe.

Herr Stüdemann gibt an, dass das Budget angesichts der Preisentwicklung nicht richtig ausgehandelt gewesen sei. Bezüglich der Verhandlungen mit den Kostenträgern könne er sagen, dass es regelmäßige Verhandlungen und auch zügige Nachverhandlungen gäbe. Die Haushaltsansätze seien mit dem neuen Haushalt nachgesteuert worden.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage bereits im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausführlich diskutiert worden sei. Er gehe durchaus davon aus, dass die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bis zur Ratssitzung beantwortet würden. Seine Fraktion könne bereits heute die Vorlage empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.5
Gewerbesteuer: Städtische Betriebsprüfer
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09256-13)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09256-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:
die Kommunen sind an dem finanzamtlichen Verfahren der individuellen Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer grundsätzlich nicht beteiligt. Des Weiteren haben sie kein eigenes Einspruchsrecht gegen einen Gewerbesteuermessbescheid. Daher hat der Gesetzgeber ihnen ein Teilnahmerecht an Betriebsprüfungen eingeräumt. Es wird den Gemeinden damit ermöglicht, ihre verschiedenen Rechte schon im Steuerermittlungsverfahren auszuüben. Dieses Auskunfts- und Teilnahmerecht nehmen verschiedene Großstädte im Bundesgebiet mit Hilfe von städtischen Betriebsprüfern als freiwillige Aufgabe wahr. Dabei konzentrieren sie sich vor allem auf Großbetriebe.

In Köln sind für diese Aufgabe sechs Stellen eingerichtet, welche zu erheblichen Mehreinnahmen führen: „Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden.“ (Mitteilung Stadt Köln, Vorlagen-Nr. 0916/2012)

Zu diesem Sachverhalt bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Setzt die Stadt Dortmund Betriebsprüfer zur Wahrung der städtischen Interessen im finanzamtlichen Verfahren ein? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

2. Mit welchen jährlichen Personalaufwendungen wäre für eine(n) zusätzlichen Betriebsprüfer(in) zu rechnen, wenn die Aufgabenerfüllung vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des speziellen Steuerrechts, des Wirtschaftsrechts sowie in Buchführung und Bilanzsteuerrecht voraussetzt?

3. Welche Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt ließen sich durch den sachgerechten Einsatz von städtischen Betriebsprüfer(innen) nach Kölner Vorbild voraussichtlich erzielen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Im Rahmen der Anforderung der Stellungnahme wurde um die Beantwortung von drei Fragen
gebeten.

1. Setzt die Stadt Dortmund Betriebsprüfer zur Wahrung der städtischen Interessen im
finanzamtlichen Verfahren ein? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt wurde bereits am 01.12.2006 ein Steuerprüfdienst
eingerichtet. Der Steuerprüfdienst umfasst zwei Planstellen, die auch besetzt sind.

2. Mit welchen jährlichen Personalaufwendungen wäre für eine(n) zusätzlichen Betriebsprüfer(
in) zu rechnen, wenn die Aufgabenerfüllung vertiefte Kenntnisse auf
dem Gebiet des speziellen Steuerrechts, des Wirtschaftsrechts sowie in Buchführung
und Bilanzsteuerrecht voraussetzt?

Die Stadt Dortmund hat im Jahre 2006 auf Grund der erforderlichen vertieften Fachkenntnisse,
über die ein/e Betriebsprüfer/in verfügen muss, zwei Mitarbeiter aus der Finanzverwaltung,
die bereits Betriebsprüfungserfahrungen hatten, extern eingestellt.
Die Kosten für das Jahr 2013 für entsprechende Arbeitsplätze müssen mit rd. 98.850,00
EURO beziffert werden.

3. Welche Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt ließen sich durch den sachgerechten
Einsatz von städtischen Betriebsprüfer(innen) nach Kölner Vorbild voraussichtlich
erzielen?

Die Finanzverwaltung übermittelt die Gewerbesteuermessbeträge durch Messbescheide.
Aus den hinterlegten Informationen der Messbescheide ist nicht erkennbar, welche und in
welcher Tiefe gewerbesteuerrelevante Tatbestände berücksichtigt wurden.
Vor diesem Hintergrund, aber auch auf Grund der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof
feststellte, dass in der Finanzverwaltung im Bereich der Betriebsprüfer Personalknappheit
herrschte und andererseits einige Städte gute Erfahrungen durch die Einführung eines
Steuerprüfdienstes hatten, wurde auch in Dortmund im Jahr 2006 ein Prüfdienst eingerichtet.
Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten für die Einrichtung eines Steuerprüfdienstes wurden
Informationen von vielen Städten eingeholt, bei denen bereits ein Steuerprüfdienst etabliert
war. Insbesondere bei der Frage, ob die erzielten Mehrergebnisse darstell- und bezifferbar
sind, zeigten sich große Differenzen zwischen den Städten.

Begründet ist dies u. a. dadurch, dass

- Mehrergebnisse nicht immer unmittelbar erkennbar sind, sondern die Realisierung einer
zeitlichen Verzögerung unterliegt oder in die Zukunft reicht.

- Mehrergebnisse zwar erzielt wurden, aber nicht geldwert realisiert werden können,
weil es durch andere steuerlich relevante Tatbestände im Rahmen der Verrechnung zu
einer Steuerminderung kommt.

- durch die Teilnahme der Steuerprüfer verhindert wurde, dass gewerbesteuerrelevante
Ergebnisse gewürdigt wurden und zu einer verminderten Steuerminderung führten.
Für die Beantwortung der gestellten Frage muss weiterhin betrachtet werden, dass die
Gewerbetreibenden der Städte Köln und Dortmund unterschiedliche Strukturen aufweisen
und somit nicht unbedingt vergleichbar sind. Ein Grund für die Unterschiede bei der Besteuerung
liegt darin, dass in Köln, genauso wie in Essen, mehr Gewerbetreibende mit
Konzernsitz ansässig sind.

Die Prüfer sollen die Interessen der Stadt im Rahmen von Prüfungshandlungen wahren
und nicht als Kontrolleur der Betriebsprüfer des Finanzamtes auftreten. Von daher ist es
nicht angebracht, Mehrergebnisse detailliert darzustellen, zumal von Seiten der Finanzverwaltung
argumentiert wird, dass der ein oder andere steuerlich relevante Sachverhalt
im Rahmen der Betriebsprüfung auch noch selbst ermittelt worden wäre.
Die Einrichtung eines Steuerprüfdienstes bewirkt bei allen Städten, auch der Stadt Dortmund,
dass die Gewerbesteuer bei den Betriebsprüfungen in den Fokus der Finanzverwaltung
gerückt ist und schwerpunktmäßig abgehandelt wird. Allein dadurch ist nicht nur bei
Prüfungsteilnahmen mit korrekten Ergebnissen, sondern auch bei Betriebsprüfungen ohne
Beteiligung des städtischen Prüfdienstes mit Mehrergebnissen zu rechnen. Unter Berücksichtigung
solcher Faktoren hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Essen bereits in einem
Prüfungsbericht vom 09.02.1994 festgehalten, dass ein städtischer Prüfdienst ein
Mehrfaches des Personalkosteneinsatzes einbringt. In der Spitze wird vom 7- bis 10-
fachen des Personalkosteneinsatzes gesprochen.
Für Dortmunder Verhältnisse ist der Steuerprüfdienst mit den zwei Mitarbeiter/innen ausreichend
aufgestellt.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) bedankt sich für die ausführliche Beantwortung seiner Anfrage. Er stelle sich vor, dass der Einsatz von Steuerprüfern auf einer Art Sättigungskurve laufe und fragt nach, wo man sich auf dieser Sättigungskurve befinde.

Her Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das ein dauernder Streitpunkt sei. Man könne durchaus von einer Verbesserung auf der Ertragsseite sprechen. Der Steuerprüfdienst sei schon einmal größer gewesen und es gäbe regelmäßigen Austausch mit den Finanzämtern.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass die 3. Frage der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke nicht beantwortet worden sei.

Herr Stüdemann merkt an, dass es sich um eine sehr stark ordnungspolitische Ausrichtung handele. Er werbe dafür, es so weiter zu betreiben, da es mehr Effekt gäbe als Einsatz.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt folgenden mündlichen Antrag und bittet um Behandlung in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses im nichtöffentlichen Teil:

Er bittet die Verwaltung um eine detaillierte, mit Zahlen belegte Aufstellung, welche Mehreinnahmen durch den sachgerechten Einsatz von städtischen Betriebsprüfern voraussichtlich erzielt werden, welcher Kostenaufwand mit dem Einsatz der 4 bzw. 2 Betriebsprüfer für die Stadt verbunden ist und welche finanziellen Effekte sich für die Stadt ergeben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

zu TOP 2.6
Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09326-13)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09326-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um
einen Sachstandsbericht zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretungen.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche der schon in den vergangenen Jahren beschlossenen Maßnahmen der Bezirksvertretungen
werden in 2013 vorrangig realisiert? Wie sieht der Zeitplan dazu
aus?

2. Wie wird in Zukunft die zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen
ermöglicht?

3. Reichen die Kapazitäten der Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahmen in 2013
aus? Wenn nicht: Wie viele Aufträge müssen gegebenenfalls extern vergeben werden?

- Keine Wortmeldung -

zu TOP 2.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09220-13)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hat eine konkrete Nachfrage zu Punkt 70 in der Tabelle „Auszahlung Konjunkturpaket II“. Er fragt nach, welche Maßnahmen dahinter stehen.

Herr Mehlarten (Stadtkämmerei) sagt zu, die Aufzählung der konkreten Maßnahmen schriftlich zur nächsten Ratssitzung nachzureichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 4.121.758,04 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 3.3193141,75 €.



zu TOP 2.8
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09413-13)
- Keine Wortmeldung –
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.245.277,03 Euro, in der Finanzrechnung in Höhe von 106.366.657,23 Euro und einer nicht ausgeschöpften Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 609.974,73 Euro in das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Umsetzung der am 20.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossenen Aufwandsreduzierungen im Haushaltsplan 2013 (vgl. DS-Nr.: 08689-12 und 07866-12-E6)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09356-13)

- Keine Wortmeldung –


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die von den Fachbereichsleitungen gemeldeten Maßnahmen zur Umsetzung der bereits im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Aufwandsreduzierungen sowie die darüber hinausgehenden gemeldeten Verbesserungen zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08835-13)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung des Theater Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fast gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2012, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 38.152 T€ und einem Jahresüberschuss in Höhe von 15.140,42 Euro, und der Lagebericht 2011/12 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 15 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




zu TOP 3.2
Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG - hier: Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW - Ergänzende Stellungnahmen der IHK, der HWK und des DGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09050-13)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer Dortmund, der Handwerkskammer Dortmund und des DGB Region Dortmund-Hellweg zur Beteiligung von DEW21 an der Windfarm Rothenkopf GmbH & Co. KG zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Markterkundungsverfahren für die Dortmunder Stadtentwässerung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09342-13)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09342-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


Am 15.12.2011 hatte der Rat der Stadt Dortmund beim Tagesordnungspunkt
Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
folgenden zwei Anträgen der CDU-Fraktion zugestimmt:

Antrag 1:
Der Fachpartner soll im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt werden,


Antrag 2:
.......Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis Ende Juni 2012 ein Konzept zur öffentlichen Ausschreibung einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft, unter Wahrung der
genannten Prämissen, vorzulegen........

Vor diesem Hintergrund möge der Fachausschuss nunmehr folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Markterkundungsverfahren für die Umsetzung einer Neuorganisation der Abwasserbeseitigung der Stadt Dortmund durchzuführen. Das Neuorganisationsmodell soll dabei folgende Elemente berücksichtigen:
Ø Die Gründung eines Eigenbetriebs und die Einbindung eines strategischen Fachpartners,
Ø Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen,
Ø Besitzstandwahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum Eigenbetrieb Abwasser wechseln,
Ø Satzungs- und Gebührenhoheit müssen zu 100% unter öffentlicher Regie bleiben,
Ø im Falle der Gründung einer Betriebsführungsgesellschaft soll der kommunale Einfluss bei mindestens 51% liegen,
Ø der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein.


Die Verwaltung wird ermächtigt, Herr Prof. Dr. Rudolph (Universität Witten / Herdecke) mit der Durchführung des Markterkundungsverfahrens zeitnah zu beauftragen. Herr Prof. Rudolph besitzt umfangreiche Expertise in der Beratung von Kommunen bei der Neuorganisation der Abwasserbeseitigung und verfügt über Kenntnisse der Dortmunder Abwasserbeseitigung, so dass eine professionelle Begleitung der Stadt Dortmund in diesem Verfahren gewährleistet ist. Das Markterkundungsverfahren sollte bis spätestens Mitte September 2013 abgeschlossen sein. Der Ältestenrat / AUSWI/ AFBL ist kontinuierlich über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.

Begründung:
Seit geraumer Zeit diskutiert die Verwaltung der Stadt Dortmund über verschiedene Modelle zur Neuorganisation der Abwasserbeseitigung der Stadt Dortmund. Hierzu wurden bislang Gutachten und Stellungnahmen von Experten eingeholt, die teils zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen sind. Was bislang fehlt, ist eine Abfrage denkbarer Konzepte bei Marktpartnern mit entsprechender Expertise. Um sich ein umfassendes Bild verschaffen zu können, wird daher vorgeschlagen, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Ziel eines solchen Markterkundungsverfahrens soll sein, einen Überblick über mögliche Modelle und deren Vorteile sowohl aus Sicht der Stadt als auch der Bürger zu erhalten. Die Unternehmen sollen aufgefordert werden, verbindliche Aussagen zu treffen, damit die der Rat der Stadt Dortmund anschließend eine fundierte Entscheidung treffen kann, u.a. hinsichtlich

Ø der Gebührenentwicklung,
Ø einer optimalen Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Eigenbetrieb/Stadt und Fachpartner,
Ø der Betriebsform,
Ø Investitionssteuerung und Durchführung,
Ø haushalterischer Effekte, Leistungsbeziehungen, Finanzströme.

Angefragt werden sollen Unternehmen, die über entsprechende Referenzen mit kommunalen Abwasserprojekten in Kooperationsmodellen vergleichbarer Größenordnung verfügen. Die Anfrage soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Unternehmen die Kosten, die ihnen durch die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren entstehen, selber tragen und kein Anspruch auf eine Auftragserteilung besteht.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet den (Zusatz)-Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion als Antragsteller einverstanden sei, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu schieben.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert die Bedenken, dass dieser Antrag die Einbindung eines privaten Fachpartners bereits festziehe.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erläutert ebenfalls den Antrag seiner Fraktion und stellt klar, dass es sich lediglich um eine Anreicherung der Entscheidungsbasis handele, ohne das eine Entscheidungsrelevanz entfaltet werde.

Herr Rettstadt fragt die Beteiligungsverwaltung, wie die Chancen eines solchen Verfahrens einzuschätzen seien.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass ein Treffen, wie in der Strategiekommission beschlossen worden sei, für den 23.03.13 terminiert sei. Weiterhin erläutert er das bisher festgelegte Verfahren und gibt einen aktuellen Sachstandsbericht, ebenso geht er auf die Frage von Herrn Rettstadt ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Antrag der CDU-Fraktion in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.4
DEW21 - hier: Ergänzungsgutachten zu energiewirtschaftliche und technischen Fragestellungen - Festlegung von Kriterien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09322-13)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09322-13-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09322-13-E2)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09322-13-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vor:
nachstehend erhalten Sie die Vorschläge unserer Fraktion für eine Kriteriengestaltung für
das Ergänzungsgutachten zu energiewirtschaftlichen und technischen Fragestellungen,
zur Beratung im AFBL am 14.3.2013.

Darüber hinaus bitten wir darum die Beratung dieses Tagesordnungspunktes im öffentlichen
Teil der Sitzung vorzunehmen. Die politische Ausgestaltung von Entscheidungsgrundlagen
für den Rat ist nach unserer Ansicht kein Geschäftsgeheimnis der DEW21,
sondern bestenfalls ein Geheimnis der Fraktionen des Rates gegenüber den Bürgerinnen
und Bürgern.

Kriterienvorschlag:
1) Sicherung des Standorts Dortmund und der vorhandenen Arbeitsplätze (20%)
2) Dezentrale Energieerzeugung und Ausbau erneuerbarer Energien, Schaffung neuer
Arbeitsplätze (20%)
3) Refinanzierbarkeit der neuen Struktur (20%)
4) Sicherung der wirtschaftlichen Ergebnisse inkl. steuerl. Querverbund (15%)
5) Sicherung der Entwicklungsperspektiven der DEW21 (15%)
6) Erhaltung einer sozialverträglichen Preisgestaltung für den Verbraucher (10%)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
nachstehend erhalten Sie die Vorschläge der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN für die
Kriteriengestaltung zum Ergänzungsgutachten zu energiewirtschaftlichen und technischen
Fragestellungen zur Beratung im AFBL am 14.3.2013:
Kriterienvorschlag:

1. Weiterer Ausbau erneuerbarer Energien und der dezentralen Energieerzeugung (25 %)

2. Sicherung des Standorts Dortmund und der vorhandenen Arbeitsplätze, Schaffung neuer Arbeitsplätze (15 %)

3. Sicherung der wirtschaftlichen Ergebnisse, inkl. steuerlicher Querverbund (15 %)

4. Refinanzierbarkeit der neuen Struktur (15 %)

5. Sicherung der Entwicklungsperspektiven der DEW21 (15 %)

6. Herstellung einer sozialverträglichen Preisgestaltung für die Verbrauchenden (15 %)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat, den Verwaltungsvorschlag auf Seite 3 der Vorlage zur Benennung von Kriterien und ihrer Gewichtung mit der Maßgabe zu beschließen, dass das Kriterium „Weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien“ von 20% auf 10% herabgesetzt und dafür das Kriterium „Sicherung des Standortes Dortmund und der Arbeitsplätze“ von 20% auf 30% heraufgesetzt wird.



Begründung

Eine Begründung erfolgt mündlich.



Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage folgen werde und keine Veränderungen der einzelnen Kriterien vornehmen wolle.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet inhaltlich den Ergänzungsantrag ihrer Fraktion und macht das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zu den anderen Anträgen deutlich.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es sich bei der DEW um einen Betrieb handele und eine soziale Preisgestaltung überflüssig sei. Er erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion.

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) gibt ebenfalls eine Erklärung des Antrages seines Fraktion.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) lobt die Vorlage und hält sie für sachgerecht so wie sie ist und spricht sich deshalb gegen die Ergänzungsanträge der anderen Fraktionen aus.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich ab.
Der Antrag der Fraktion Die Linke ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt, mit Ausnahme der Bitte, die Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung vorzunehmen. Dieser Bitte wurde einstimmig entsprochen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend genannten Kriterien und ihre nachfolgend bestimmte Gewichtung für die Bearbeitung des Ergänzungsgutachtens der BET GmbH.

1. Beurteilungskriterium: Sicherung der wirtschaftlichen Ergebnisse inkl. steuerl. Querverbund Gewichtung: 20 %

2. Beurteilungskriterium: Finanzierbarkeit der neuen Struktur, Begrenzung der Neuverschuldung Gewichtung: 20 %

3. Beurteilungskriterium: Sicherung des Standorts Dortmund und der Arbeitsplätze
Gewichtung: 20 %

4. Beurteilungskriterium: Weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien
Gewichtung: 20 %

5. Beurteilungskriterium: Sicherung der Entwicklungsperspektiven der DEW21
Gewichtung: 20 %

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, der BET GmbH umgehend die vorstehend beschlossenen Kriterien mitzuteilen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 07.02.13 die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung geschoben.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Wickede, Dollersweg 18,
44319 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2014/15 (31.07.2015) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

zu TOP 4.2
Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08701-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 07.02.13 die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung geschoben.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt
a) die Verlegung der Hauptschule Kirchlinde, Bockenfelder Straße 60, 44379 Dortmund, zum
Schulstandort der Hauptschule Nette mit Standort Mengede, Mengeder Markt 6-8, 44359
Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2013/14 (01.08.2013) gem. § 81 des Schulgesetzes
NRW (SchulG)

b) die Auflösung der Hauptschule Kirchlinde zum Ende des Schuljahres 2015/16
(31.07.2016) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)





zu TOP 4.3
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 07.02.13 die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung geschoben.

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West, Möllerstraße 3, 44137 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2014/15 (31.07.2015) gem. § 81 des Schul-gesetzes NRW (SchulG).

zu TOP 4.4
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013
(Drucksache Nr.: 08799-13)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2013
(Drucksache Nr.: 08799-13)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.13 vor:
Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
(SPD) bis auf Punkt 4 c „ TEK An der Witwe in Hombruch“ (Seite 6 der Vorlage), wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Punkt 4 c wird aus folgenden Gründen abgelehnt (s. auch Ausführungen zu TOP 5.2 der
Sitzung „Nutzung des Grundstücks „An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung
für Kinder, TEK, Drucksache-Nr. 08929-13).

- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.

- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende abweichende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.13 vor:

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung
vom 06.03.2013:

„Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, warum die
Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für
den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später
anmietet. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet hierzu um schriftliche Stellungnahme.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lässt folgende Beschlussfassung an den Rat
durchlaufen und empfiehlt dem Rat die oben genannte Fragestellung vor Beschlussfassung
durch die Fachverwaltung klären zu lassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12)
für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum
Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB
öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen
Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-
Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO)
kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der
Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die
Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell)
unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s.
Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit
Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der
Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51
berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan
StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff.
Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.“

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom
05.03.2013:
„Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
(SPD) bis auf Punkt 4 c „ TEK An der Witwe in Hombruch“ (Seite 6 der Vorlage), wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Punkt 4 c wird aus folgenden Gründen abgelehnt (s. auch Ausführungen zu TOP 5.2 der
Sitzung „Nutzung des Grundstücks „An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung
für Kinder, TEK, Drucksache-Nr. 08929-13).
􀀀 Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
􀀀 Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
􀀀 Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.“

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1):
„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von
Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf
des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen
Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.
Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.
1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich
der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum
Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist.
Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen.
Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der
Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere
Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur
Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen,
um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.
2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des
Grundstückes vermutet.
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und
Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück
und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise
oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche
im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig
wahrscheinlich sind (Zone 1).
3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer
Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der
Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-
Werkstatt zu erwarten.
Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren
Verfahren abgestimmt.
4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.
Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar
und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen
Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig
von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor
Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die
Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der
entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut,
sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.

Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates
für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach
dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen
Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird
somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt
Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO
geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer
befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden.
Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg
unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund
für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.
Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder
unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK
Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund die Vorlage einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der
Gruppe der NPD mit Ausnahme von Punkt 4 c "TEK An der Witwe in Hombruch" (Seite 6 der
Vorlage) wie folgt zu beschließen:

Beschluss
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.
03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4
genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum
Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und
zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch
VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den
Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht
(siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der
Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die
Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig
vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen
entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen
Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich
116.286,24 €.
Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51
berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65
und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden
müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung
des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Herr Radtke (SPD-Fraktion) fragt nach, ob es nicht ein offenes, europaweit ausgeschriebenes Verfahren sein müsse, das aufgrund der zusammengerechneten Werte zusammenkomme.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bestätigt, dass es sich um ein solches offenes Verfahren handele.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass dieser und der folgende Punkt 4.5 im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) zusammen behandelt worden seien. Die abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch sei mit eingeflossen und sie bittet, sich der Empfehlung des AUSWI anzuschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.5
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung in seine nächste Sitzung, da die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien abzuwarten ist.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SV-TZ)
Investitionen für Sanierungsmaßnahmen im Technologiezentrum Dortmund und im "e-port-dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09075-13)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09075-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Vorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Bereich der Immobilie „e-port“ die vorhandenen Mietverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die neu abzuschließenden Mietverträge moderat angepasst werden auf einen Mietzins von 8,50 Euro/qm für die Büroflächen. Der Mietzins für die Nebenflächen soll bei 3 Euro/qm beibehalten werden.

Begründung

Die Inwertsetzung des „e-port“ rechtfertigt es, den Mietzins moderat anzupassen, um somit einen Teil der Investitionskosten refinanzieren zu können. Mit einem Quadratmeterpreis von 8,50 Euro bleibt der Mietzins aber immer noch attraktiv für Firmen, die sich im Dortmunder Kompetenzzentrum für e-Logistik ansiedeln möchten, zumal dieser deutlich unter den ortsüblichen Preisen für Büroimmobilien in der City und auch deutlich unter den Mietpreisen im TZDo bleibt.



Frau Matzanke (SPD-Fraktion) bittet,die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen. Sie fragt bezüglich des Antrages der CDU-Fraktion und der Erhöhung des Mietzinses, ob es überhaupt möglich sei, bestehende Verträge anzupassen. Es handele sich nicht um energetische Sanierungen, weshalb sie davon ausgehe, dass es schwierig sei Mietpreiserhöhungen durchzusetzen. Sie fragt nach, wie schnell diese Fragen geklärt werden können, da es um Verkehrssicherungspflichten gehe, die gewahrt werden müssten.

Herr Nehm (Wirtschaftsförderung) erkläutert die Mietsituation. Eine Erhöhung sei nur durchzusetzen, wenn der Vertrag auslaufe, bzw. wenn der Vertrag eine Klausel enthalte, die bestimmte Lebenshaltungskostensteigerungen indexiert berücksichtige. Er halte eine Mietpreiserhöhung grundsätzlich für schwierig und nicht durchsetzbar, da es sich um Altgebäude handele und auch die Lage nicht optimal sei. Unabhängig davon, ginge es um die Fassadensanierung des Gebäudes, die vorzunehmen sei, ohne dass eine energetische Sanierung möglich sei. Man sei gehalten, diesen Denkmalschutzauflagen nachzukommen. Der zweite Punkt sei der, dass die Fassade bereits abplatze. Das Gutachten dazu habe er den Fraktionen zukommen lassen. Ein gewisser Zeitdruck sei gegeben, da eine Fassadensanierung nur in der frostfreien Zeit durchgeführt werden könne. Es sei ihm wichtig, die Verkehrssicherung hinzubekommen. Um die Fixkosten senken zu können halte er eine Vermietung des Dachgeschosses, das vorab ausgebaut werden müsse, für hilfreich. Das Dach selbst müsse letztendlich auch mitrepariert werden. Primär halte er eine sukzessive Anpassung der Miete für durchführbarer als eine sofortige Mieterhöhung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bemerkt, dass es sich wohl nur um eine Teilsanierung handele und um eine Erweiterung, für die 4 Mio. € ausgegeben werden sollen und alles bei gleichem Mietzins. Er halte eine Anpassung für absolut akzeptabel und nicht schwierig durchführbar. Er fragt nach, ob es sich evtl. nur noch um Dauermieter handele, die dort angesiedelt seien.

Herr Nehm nimmt dazu Stellung und stellt klar, dass sich das Gesamtinvestitionsvolumen von 4 Mio. € auf das Technologiezentrum Dortmund und auf die energetische Sanierung bestimmter Bereiche beziehe und 1,365 Mio. €, die sich auf den „e-port“ bezögen. Es gäbe Auflagen, dass nach 8 Jahren ein Unternehmen ausziehen müsse.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sie die Argumentation der CDU-Fraktion für widersprüchlich halte. Eigentlich sollte es so sein, dass Gründer und neue Firmen, die sich gerade erst etablieren, in dieser Immobilie ansässig sein sollten. Da fände sie es umso wichtiger, dass diese Firmen relativ niedrige Mietpreise hätten, da die neuen Firmen gefördert werden sollten. Eine Anpassung für die Zukunft halte sie für selbstverständlich. Sie halte es für eine Illusion, sich durch den Mietpreis die Kosten für die Sanierung in kürzester Zeit wieder reinzuholen. Die Ausführungen von Herrn Nehm halte sie für nachvollziehbar, ihre Fraktion werde dem Antrag der CDU-Fraktion nicht folgen.

Frau Matzanke gibt an, dass es darum gehe, ob langfristig gesehen eine moderate Anpassung der Miete vorzunehmen sei. Sie bittet darum, schriftlich nach Prüfung aller Sachverhalte möglichst bis zur Ratssitzung darzulegen, was denn überhaupt möglich sei.

Herr Nehm sagt zu, diese gewünschte Entscheidungsgrundlage bis zum folgenden Montag vorzulegen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Da es Ziel sei, neue Gründer an die Stadt zu binden und zu fördern, halte er eine Mietpreiserhöhung für schwierig.

Herr Reppin merkt an, dass er den Zusammenhängen nicht ganz folgen könne, auch den Standort halte er für nicht so negativ, wie dargestellt. Er halte den Versuch, die Miete in Zukunft zu erhöhen für legitim, möchte den Antrag aufrecht erhalten und bittet um Prüfung.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) erläutert, dass es wegen der Angebote von anderen Dienstleistungen für die Gründer, auch bei höherer Miete, interessant sei, sich dort anzumieten. Die Miete sei nicht der einzige Gesichtspunkt und er bittet, das auch mit zu berücksichtigen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt noch den Hinweis, dass der „e-port“ überhaupt nicht mit dem Technologiezentrum zu vergleichen sei. Es handele sich um eine alte Immobilie mit völlig anderen Räumen. Es habe sehr lange hohe Leerstände gegeben. Es habe gute Gründe gegeben, warum dort die Mieten geringer seien als im Technologiezentrum. Weiterhin entwickele sich das Gründungsgeschehen massiv rückgängig, was bedeute, dass man alles dafür tue, potentiellen Gründern den Weg so einfach wie möglich zu machen und in Dortmund zu halten. Das Ziel sei Gründungsförderung und nicht die Einnahme von Mieten und deshalb finde sie den Antrag der CDU-Fraktion geradezu fatal.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft ist sich darüber einig, dass der Antrag der CDU-Fraktion zunächst als Prüfauftrag zu sehen ist.
Herr Nehm sagt eine Antwort für die nächste Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
2 Jahre NEO - Bilanz und Ausblick -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07829-12)

TOP 2.1 und 6.1 werden zusammen behandelt.

Frau Linneweber (Neuorientierung der Verwaltung) präsentiert den Managementbericht Personal mit Stichtag 31.12.2012 zusammen mit dem Bericht „2 Jahre NEO“, TOP 6.1 (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Managementbericht Personal und die 2-Jahres-Bilanz zur Neuorientierung der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 6.2
Inklusion in Dortmund
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2013
(Drucksache Nr.: 08319-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge, Empfehlungen und Überweisungen vor:

Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) an die Mitglieder des Rates in der Sitzung vom 15.11.2012:
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der SPDFraktion
vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) vor:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um
Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das
Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der
Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den
Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion sehr erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich weitergehe.

Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Des Weiteren brachte Rm Neumann (CDU) zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des
Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der
Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu erstellen.

Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass auf Seiten des Landes NRW klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen


Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 14.02.12
Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks, Herr Herkelmann hat in einem Schreiben an die Fachausschüsse darum gebeten, nachstehende Empfehlung des BPN in die Diskussion einzubeziehen:

zu TOP 3.11
Inklusionsplan für Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06456-12)

Frau Meyer übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Schmidt berichtet von Signalen aus den Ratsfraktionen, dass das
Behindertenpoltische Netzwerk zum Thema „Inklusionsplan“ aktiv werden solle. Der
Vorstand habe daraufhin entschieden, dem Behindertenpolitischen Netzwerk
vorzuschlagen, zu diesem wichtigen Thema das Initiativrecht des Netzwerks zur
Anwendung zu bringen. Der Rat soll gebeten werden, das Thema „Inklusionsplan für
Dortmund“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu nehmen. Dazu soll
eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in den Rat eingebracht
werden, um eine Diskussion um Inklusion zu entfachen. In dieser Stellungnahme wird
zurückgegriffen auf die Stellungnahme des Netzwerks zum Bericht über die Wahrung
der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2009/2010 und
erneut auf die Notwendigkeit eine umfassenden Datenerhebung zur Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen und die Notwendigkeit persönlicher Unterstützung für
die Übernahme ehrenamtlicher Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen
hingewiesen. Es wird betont, dass ein Prozess zur Inklusion aus der Mitte der
Gesellschaft kommen muss. Daher soll eine Projektgruppe mit Ratsmitgliedern und
Vertreter/innen aller gesellschaftlichen Kräfte diesen Prozess begleiten. Das
Behindertenpolitische Netzwerk werde diesen Prozess gern begleiten, aber keine
zentrale oder koordinierende Rolle übernehmen. Inklusion wird in der Stellungnahme
als Querschnittsaufgabe dargestellt, die eine regelmäßige Berichterstattung aller
Verwaltungsbereich gegenüber der Projektgruppe erforderlich macht. Ziel der
Stellungnahme ist es, die Entwicklung der Inklusion in Dortmund in einer bestimmten
Qualität voranzutreiben.
Nach einer Klärung des von den Antragsteller/innen gewählten Verfahrens beschließt
das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund,

- die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Auf dem Weg zum
inklusiven Dortmund“ auf die Tagesordnung des Rates aufzunehmen,
- die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und

- entsprechende Veranlassungen zu treffen.
Der Vorsitzende des Behindertenpolitischen Netzwerks Herr Herkelmann ist gern
bereit, die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks im Rat vorzustellen
und für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Dortmund
- Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Diskussion um einen
„Inklusionsplan“ für Dortmund –

Die grundlegende Überzeugung der Inklusion bedeutet für uns, es gibt keine
„Behinderten“. Es gibt Menschen, in den unterschiedlichsten Lebenssituationen, die
gemeinsam in einem bestimmten Umfeld leben und sich gemeinsam darum bemühen,
dieses Umfeld so zu gestalten, dass jeder sich darin wohlfühlen und das Beste aus sich
machen kann.
Davon haben alle etwas.

Wenn das Bildungssystem so funktioniert, dass jede und jeder etwas lernen kann, dann
dürfen sich alle sicher sein, dass es auch auf sie ankommt.

Wenn es selbstverständlich ist, dass öffentliche Räume so gebaut werden, dass sich
alle darin zurechtfinden, Rollifahrerinnen, Sehgeschädigte, Menschen mit Schuhgröße
46, Nichtschwimmer oder Westfalen, dann reden wir nicht mehr über den Umgang mit
Behinderten sondern darüber, wie Menschen einander begegnen und was sie aus sich
machen können.

Menschen in allen Lebenssituationen werden noch viel darüber nachdenken müssen,
was uns eine inklusive Gesellschaft wirklich abverlangen wird und der Weg dahin ist
weit. Ein Umdenken braucht viel Zeit, viele Ideen und Initiativen.

Eine Bestandsaufnahme und ein Aufzeigen von denkbaren Wegen wären ein wichtiger
Schritt in Richtung eines inklusiven Dortmunds.

Wir meinen, diese Initiativen müssen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und von ihr getragen werden.

In unserer Stellungnahme zum Bericht der Behindertenbeauftragten „Wahrung der
Rechte der Menschen mit Behinderung 2009 - 2010“ sprachen wir uns für eine
wissenschaftliche Untersuchung zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen
in Dortmund aus. Das Behindertenpolitische Netzwerk bekräftigt nochmals
eindringlich die Feststellung, dass es keine gesicherten Daten zur Lebens- und
Bedarfssituation behinderter Dortmunder und Dortmunderinnen gibt. Weitgehend
beruhen die Analysen auf Einschätzungen und Erfahrungen. Gesicherte Daten über
eine mögliche Über - oder Unterversorgung sind nicht vorhanden.

Wir meinen, die Erstellung einer solchen Untersuchung ist ein Prozess, in dem
Diskussionen mit allen gesellschaftlichen Kräften in Dortmund zu führen sind.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, dass die Erstellung eines solchen
Berichtes und das Aufzeigen von weiteren Schritten von einer ad hoc Kommission aus
Ratsmitgliedern und anderen gesellschaftlichen Kräften begleitet wird. Das
Behindertenpolitische Netzwerk beteiligt sich hieran gerne, ohne hierbei eine
herausragende oder gar zentrale Rolle einzunehmen. Dieser Prozess kann nur aus der
Mitte der Gesellschaft gestaltet werden.

Für die Aufbereitung der Daten und die Koordinierung eines solchen Prozesses halten
wir ausreichende personelle Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung für
unabdingbar.

An der Querschnittsaufgabe der Entwicklung des inklusiven Dortmund arbeiten alle
Teile der Stadt Dortmund. Alle Verwaltungsteile sollen in regelmäßigen Abständen
der ad hoc Kommission über ihre Beiträge zur Entwicklung des inklusiven Dortmund
berichten.

Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 22.01.2013:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist sich einig, dass Antragstext und Ausführungen des BPN im Zusammenhang zu betrachten und auch gemeinsam zu
verabschieden sind. Daher empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund
laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte




Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 23.01.13:

Der Schulausschuss verständigte sich darauf, den Antrag der SPD-Fraktion mit der
Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks gemeinsam zu behandeln.

Die Vorsitzende sprach die Stellungnahme des BPN an, aus der diese Forderung auch
hervorgehe. Außerdem solle man valide Daten wie Zahl der betroffenen Schüler, die Art der Handicaps und Beeinträchtigungen und den Sachstandsbericht abwarten, um dann dem Rat eine Empfehlung zu geben, die auch beinhalten sollte, die gesetzlichen Regelungen der Landesregierung einzubeziehen.

Herr Spieß erklärte, dass es die Möglichkeit zu schieben gebe, wenn die Sachstands-
Vorlage im Februar gravierende Aussagen enthielte, so dass die Eckpunkte des Antrages ergänzt werden müssten. Sollte dieses nicht sein, könne heute beschlossen werden. Er bat um einen Hinweis der Verwaltung dazu.


Herr Dingerdissen stimmte dem zu und bat um Aufnahme der Anmerkungen der
Vorsitzenden (Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen) als Anlage zum Antrag.

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, unter
Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks und der
zukünftigen gesetzlichen Regelungen, folgenden geänderten Beschluss (s. Ausführungen Herr Spieß) zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund
laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte


- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche


Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 23.01.13:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag die Überweisung des Rates vom 15.11.12 vor.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Empfehlung des
Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 14.02.2012 vor.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 Ja, 3
Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 08319-E1) – unter Einbeziehung der Stellungnahme des
Behindertenpolitischen Netzwerkes (Drucksache Nr.: 06456-12-E2) - zu beschließen.


Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 29.01.13

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag die Überweisung des Rates der Stadt vom
15.11.2012 vor.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlung des
Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 14.02.2012 sowie die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit vom 22.01.2013 vor.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat einstimmig, unter
Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks folgenden
Beschluss zu fassen:



Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Empfehlung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 29.01.13:

Dem Integrationsrat lag die Ãœberweisung des Rates vom 15.11.12 vor.
Weiterhin lag dem Integrationsrat das Schreiben des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 15.01.2012 vor.

Beschluss:

Der Integrationsrat empfahl einstimmig (14 Ja-Stimmen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Antrag der SPD-Fraktion –unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes- zu beschließen.

Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 05.02.13
Herr Herkelmann weist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion hin, der zur Beratung in die Ausschüsse und Beiräte verwiesen wurde. Er hat als Vorstzender des Behindertenpolitischen Netzwerks darum gebeten, die Stellungnahme „Inklusionsplan in Dortmund“ mit zu beraten, was in den Ausschüssen auch nachvollzogen wurde. Eine abschließende Beratung des SPD-Antrags ist voraussichtlich für die März-Sitzung des Rates geplant.

Die anwesenden beratenden Mitglieder der Ausschüsse, in denen beide Vorlagen bereits beraten wurden, berichten übereinstimmend von einem grundsätzlich positiven Votum zum SPD-Antrag unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Herr Dückering regt an, für die Vorlage des Inklusionsplans einen Termin zu nennen, um die Verbindlichkeit des Verfahrens zu erhöhen.

Herr Herkelmann stellt den nachfolgenden Antrag:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Initiative aus der Mitte des Rates zum Thema „Inklusion in Dortmund“. Das Netzwerk bittet darum, den Antrag der SPD-Fraktion um folgende Punkte zu erweitern:
· Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu
lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der
Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des
Berichtes einbezogen werden.
· Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess
erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.
· Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten
Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund
effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund
eingebunden werden kann.

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag wie folgt ergänzt:
· Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des
Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen
soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.

Der Antrag mit der vorgenannten Ergänzung wird einstimmig verabschiedet und als Empfehlung an die nachberatenden Gremien weiter gegeben.


Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der Sitzung vom 06.02.13:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 08319-E1) – unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpoltischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 06456-12-E2) – zu beschließen.

Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 07.02.13:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag die Empfehlung des Rates vom 15.11.12 und der darin enthaltene Antrag der SPD-Fraktion vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes und die einstimmigen Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.13 und des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.13, die die Stellungnahme einbeziehen, vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass der Antragstext der SPD-Fraktion einschließlich der Ergänzung (fett markiert) und die Ausführungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes im Zusammenhang zu betrachten und gemeinsam zu verabschieden sind.

Daher empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ebenfalls unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche
- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt in seiner Sitzung am 14.03.13, abschließend dem Rat der Stadt
a) den Antrag der SPD-Fraktion (Spiegelstrich 1-6) unter Einbeziehung der Ergänzung (7. Spiegelstrich), sowie

b) unter Einbeziehung der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 14.02.12, sowie

c) unter Einbeziehung des ergänzenden Wortlautes „ der zukünftigen gesetzlichen Regelungen“ und
d) unter Einbeziehung des Antrags des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 05.02.13 und den darin enthaltenen Ergänzungen (Spiegelstrich 8-11)
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen
Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe unter Einbeziehung der zukünftigen gesetzlichen Regelungen zu entwickeln und dem
Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien
des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:
- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion
- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum
- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung
- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der
gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund
- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips
- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte
- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht zur Lebenslage von
Menschen mit Behinderungen in Dortmund zu erstellen bzw. erstellen zu
lassen. Das Behindertenpolitische Netzwerk und die Organisationen der
Menschen mit Behinderungen sollen wirkungsvoll in die Erstellung des
Berichtes einbezogen werden.

- Die Verwaltung wird beauftragt, die für einen inklusiven Planungsprozess
erforderlichen personellen und sächlichen Mittel bereitzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, innerhalb des von der SPD beantragten
Konzepts Vorschläge zu entwickeln, wie der Rat der Stadt Dortmund
effektiv in die schrittweise Entwicklung der Inklusion in Dortmund
eingebunden werden kann.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Termin zur Fertigstellung des
Inklusionsplans zu nennen. Ein Bericht über den Fortgang der Planungen
soll zeitnah im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.








Monegel Harnisch Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: 2 Jahre NEO Bilanz und Ausblick.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: doc07381820130410093703.pdf)