01 Dortmund, 23.11.2000
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 16. November 2000, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Kräft SPD

Rm Daskalakis CDU
Rm Ulrich CDU

Rm Branghofer DVU





Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler
T A G E S O R D N U N G

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 21.09.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen

2.1 a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule
2.1 b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule

2.1 c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving

2.1 d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Schule für Sprachbehinderte)

2.1 e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise

2.1 f) Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
- Beanstandung der Ziffer 5 des Ratssbeschlusses vom 21.09.2000
durch OB Dr. Langemeyer



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
und Bauleitplanung
125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung

3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost

3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.8 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Benennung als Fritz-Henßler-Straße und Bertha-von-Suttner-Platz"

3.9 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Bestandssituation der Dortmunder Herpetofauna 2000"

3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
(Drucksache Nr.: 00008-00)



3.11 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.10.2000

3.12 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000 mit der Bezeichnung "Offensive zur Radverkehrsentwicklung"




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)





5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen
Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000

6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)

6.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung
"Resolution zur Aufnahme der Altersdemenz in den Pflegebegriff des SGB XI"
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit"




7. Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 -
(Drucksache Nr.: 00035-00)

7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)




8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule),
Westrich (Westricher Grundschule)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
- Hundebestandsaufnahme -

10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999

10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund

10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)

10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)

10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)

10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)

10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
(Drucksache Nr.: 00005-00)

10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001
(Drucksache Nr.: 00085-00)

10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG

10.12 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Landesmittel für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
und Gewalt ; Verwendungszweck und Vergabeverfahren in Dortmund"





11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen
(Drucksache Nr.: 00017-00)

11.2 Frauenförderplan
(Drucksache Nr.: 00002-00)

11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für Kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)

11.4 I. Tätigkeitsbericht 2000 (Anregungen und Beschwerden)
(Drucksache Nr.: 00018-00)

11.5 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 00009-00)

11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahre 2001
(Drucksache Nr.: 00048-00)


11.7 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Verlauf der Kundgebung gegen rechts am 21.10.2000"

11.7 b) Anfrage der DVU vom 30.10.2000 mit der Bezeichnung
"Demonstration am 21.10.2000 in Dortmund"
11.8 31. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
08. - 10. Mai 2001 in Leipzig
(Drucksache Nr.: 00132-00)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



Zu Ziffer 1
--------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brunstein (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurden die Punkte

7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
- Hundebestandsaufnahme -

von der Tagesordnung abgesetzt.


Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den Tagesordnungspunkt

10.10. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs
gebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2001)

vorzuziehen und zusammen mit dem Tagesordnungspunkt

6.2 Kommunales Programm “Arbeit statt Sozialhilfe”
Dortmund – eine saubere Sache

zu behandeln.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung des Rates der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 21.09.2000

Der Rat genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt


am 21.09.2000.

Zu Ziffer 2


--------------


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen

2.1 a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule
2.1 b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule

2.1 c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving

2.1 d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Schule für Sprachbehinderte)

2.1 e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise

2.1 f) Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
- Beanstandung der Ziffer 5 des Ratssbeschlusses vom 21.09.2000
durch OB Dr. Langemeyer


Die Diskussion zu der o. a. Thematik machte die einhellige Meinung des Rates der
Stadt hinsichtlich einer raschen Schadstoffsanierung deutlich.

Hierbei brachte für die CDU-Fraktion Rm Knieling zum Ausdruck, dass die relativ
hohen Kosten der ganzheitlichen Sanierung im wesentlichen dadurch bedingt seien,
dass es sehr lange versäumt worden sei, die Dortmunder Schulen in einem ordnungs-
gemäßen Zustand zu versetzen. Hauptverantwortlich hierfür sei seiner Meinung nach
die SPD-Fraktion, die letztendlich in den letzten 50 Jahren die Mehrheit im Rat der
Stadt gehabt habe.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus kritisierte Rm Mohr, dass
man dem Wunsch den Rates der Stadt, in den nachweislich am meisten belasteten
Gebäudeteilen und Räumen bis zur endgültigen Sanierung keinen Unterricht mehr
zu erteilen, nicht ausreichend nachgekommen sei. Seiner Meinung nach setze man
dadurch die betroffenen Personengruppen einem unnötigen Risiko aus.

Weiterhin forderte er dazu auf, dass neben den ohnehin für den Schuletat im Haus-
halt 2001 vorgesehenen 50 Mio. DM, die auch dringend benötigt werden, zusätzliche
Mittel für die nun PCB-Sanierung veranschlagt werden.

Abschließend erklärte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hin-
sichtlich der Beanstandung der Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom 21.09.2000, dass
er diese nicht nachvollziehen könne, da hierdurch letztendlich der politische Wille
des Rates der Stadt in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht werden sollte
und der Rat der Stadt sich gleichzeitig dadurch verpflichtet habe, bei der Beratung
und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2001 zusätzliche Mittel für die PCB-Sa-
nierung bereitzustellen.


Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er in seiner Eigenschaft als Verwal-
tungschef alles getan habe, um eine möglichst schnelle Sanierung der am stärksten
betroffenen Schulen zu realisieren. Ansonsten wäre es seiner Meinung nach in der
Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, die entsprechenden Baubeschlüsse vorzulegen.

Bezüglich der von ihm vorgenommenen Beanstandung der Ziffer 5 des genannten
Ratsbeschlusses machte er nochmals deutlich, dass diese auf der Grundlage der recht-
lichen Bestimmungen seiner Einschätzung nach erforderlich gewesen sei. Unter Berück-
sichtigung der von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vorgenom-menen Interpretation dieses Beschlusses halte er es jedoch nicht mehr für notwendig, diese Beanstandung weiter aufrecht zu halten.
Seitens der SPD-Fraktion begrüßte Rm Diekneite das schnelle Handeln der Verwaltung
in dieser Angelegenheit. Insofern sei die zum Teil von der CDU-Fraktion bzw. der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus diesbezüglich geäußerte Kritik für ihn
nicht nachvollziehbar.

Weiterhin erläuterte er den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, aufgrund der ak-
tuellen Messwerte die Sanierung der Paul-Dohrmann-Schule mit gleich hoher Priori-
tät wie die vier bisher als dringlich eingestuften Schulen durchzuführen.


Für die Bürgerliste erklärte Rm Münch, dass er die zügige Vorlage der Sanierungsbe-
schlüsse auch als einen Erfolg bürgerschaftlichen Engagements bewerte. Denn ohne
die massiven Proteste der betroffenen Schulen hätte seiner Meinung nach die Ver-
waltung nicht so schnell reagiert.


Außerdem sei es für ihn nicht nachvollziehbar, dass einerseits für Prestigeobjekte
wie das Konzerthaus jährlich 10 Mio. DM verausgabt werden, und es andererseits
für die Schulsanierung Finanzierungsprobleme gebe.


Im Verlauf der weiteren Diskussion schlug OB Dr. Langemeyer vor, die vorliegenden
vier Baubeschlüsse sowie die Vorlage über die weitere Vorgehensweise bereits jetzt
schon zu treffen und gleichzeitig die Möglichkeit offen zu halten, diese Beschlüsse
aufgrund der Ausschussberatungen, sofern dies notwendig sein sollte, zu modifizieren.

Außerdem verständigte sich auf Vorschlag der CDU-Fraktion der Rat der Stadt darauf,
die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 2.1 e) wie folgt zu ändern:

1. Die im Sachverhalt unter Punkt 5.2 vorgesehenen vierteljährlichen Kontroll-
messungen sollen alle zwei Monate durchgeführt werden.


2. Die im Punkt 6 des Sachverhaltes vorgesehenen weiteren Schadstoffunter-
suchungen sollen bereits in den Osterferien 2001 und nicht erst in den
Sommerferien 2001 durchgeführt werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl.
der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Wilhelm-
Busch-Realschule, Höfkerstraße 5 – 7, in DO-Dorstfeld mit Gesamt-
kosten von 12 200 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 180 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-West nehmen
den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.

b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl.
der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Albert-
Schweizer-Realschule, Dörwerstraße 42, in DO-Nette mit Gesamtkosten
von 9 800 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 170 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung DO-Mengede nehmen
den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.


c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der
Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving,
Osterfeldstraße 131, in DO-Eving mit Gesamtkosten von 8 882 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 106 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung DO-Eving nehmen den
Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.


d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Schule für Sprachbehinderte)


Zust. StA 65





Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der
Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Johann-Wulff-Schule,
Kreuzstraße 155 in DO-Innenstadt-West mit Gesamtkosten von 4 000 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 70 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-West nehmen
den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.


e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise


Zust. StÄ 40/65


Unter Einbeziehung der o. a. Modifizierungen fasst der Rat der Stadt folgende
Beschlüsse:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2000 mit der Bezeichnung
“Schadstoffsanierungen an Dortmunder Schulen/PCB-Messwerte
an der Paul-Dorhmann-Schule in Scharnhorst”

Auf der Grundlage des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die Sanierung der
Paul-Dohrmann-Schule mit gleich hoher Priorität wie die 4 bisher
als dringlich eingestuften Schulen durchzuführen.

Räume über dem Richtwert von 3 000 Nanogramm PCB an der
Paul-Dohrmann-Schule sind für den laufenden Schulbetrieb zu
sperren.

Der für die Sanierung notwendige Beschluss ist ggf. per Dringlich-
keitsentscheidung zu treffen.


b) Verwaltungsvorlage vom 16.11.2000
Unter Einbeziehung der o. a. Modifizierungen und des Antrages der
SPD-Fraktion vom 16.11.2000 fasst der Rat einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Substanz-
sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in der
dargestellten Rangfolge abgearbeitet. Die Verwaltung
wird ermächtigt, die Reihenfolge der Maßnahmen aus
Förderungs- und bauablauforganisatorischen Gründen
den erforderlichen Gegebenheiten anzupassen.

2. Bis zum Beginn der mittelfristig erforderlichen Schad-
stoffsanierungen werden alle 2 Monate weitere Kontroll-
messungen durchgeführt.

3. In den Osterferien 2001 werden die 26 Standorte beprobt,
auf denen aufgrund der Vorbegehung eine geringe Unter-
suchungsdringlichkeit festgestellt worden ist.

4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, Planungskosten in
Höhe von 400 000,00 DM noch im Haushaltsjahr 2000
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

f) Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
- Beanstandung der Ziffer 5 des Ratssbeschlusses vom 21.09.2000
durch OB Dr. Langemeyer


Zust. StA 65


Eine nochmalige Beschlussfassung der Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom
21.09.2000 als Folge der von OB Dr. Langemeyer vorgenommenen Be-
anstandung hatte sich durch die in der Diskussion erfolgten Klarstellungen
erledigt.




Zu Ziffer 3
--------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund


Zust. StA 30

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung
zu Protokoll:


Die Ausführungen von Rm Münch (Bürgerliste) sind der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Kröger-Brenner zu Protokoll,
dass sich ihre Fraktion dem Vorschlag des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
anschließe, das “Eiben” unter Schutz gestellt werden.


Bezug nehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
wiesen die Ratsmitglieder Tech und Berndsen die o. a. Forderung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zurück.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Wie bereits der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt der Rat der Stadt die von Rm Münch (Bürgerliste) gestellten Anträge mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste ab.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste den Antrag des Beirates bei der
Unteren Landschaftsbehörde sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus, “Eiben” unter Schutz zu stellen, ab.


3. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes in der Stadt Dortmund.


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende zusätzliche Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes
vor:

Um eine ökologische Verbindung für bodenlebende Tierarten zwischen Phoenix-West
und dem Pferdebachtal mittels Tierdurchlässen unter der Nortkirchenstraße und B 54
im Zuge der gesetzlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermög-
lichen, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Erweiterung des Planbereichs
um die bisher ausgesparte Gegenfahrbahn der B 54.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den B-Plan Hö 251 – Phoenix West/
Verkehrsknoten Nortkirchenstraße – für den unter Ziffer 1. der
Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bau-
leitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Entwurf der Änderung
Nr. 2 des B-Planes Hö 235 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6
teilweise zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf entsprechend zu mo-
difizieren.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des
B-Planes Hö 235 offengelegte Begründung vom 18.12.1998 entsprechend
den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die
aktualisierte Begründung vom 24.08.2000 der Änderung Nr. 2 des B-Planes
Hö 235 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.


III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).


3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
und Bauleitplanung
125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes
Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm, im
Bereich DO-Derne, Glückstraße 10, entsprechend den nachstehenden
Ausführungen zu beantragen.

II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985
für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbe-
reich zu ändern (125. Änderung – GuD-Kraftwerk Derne -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III
FNA 213 – 1)

III. beschließt, den B-Plan Scha 127 – GuD-Kraftwerk Derne – für den in Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung des Flächen-
nutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklung zur Gesamtansiedlung
LIDL & SCHWARZ in Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vor dem aktuellen Hintergrund zum Standort
Gneisenau-Ost (Punkt 4 der Vorlage)
- eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, einen alternativen zweiten
Standort in Dortmund für ein LIDL & SCHWARZ-SB-Warenhaus “Kauf-
land” zu entwickeln und

- unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 die Ent-
wicklung des Standortes Gneisenau-Ost weiterzuführen und auf dessen
Grundlage eine “landesplanerische Anfrage” nach § 20 LPIG zu stellen,
um baldmöglichst entsprechende definitive Rahmenbedingungen für die
Nutzung des Geländes zu finden.


3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 152 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 5.1
bis 5.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl., S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 26.09.2000 der Änderung
Nr. 1 des B-Planes Lü 152 – Indupark – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB



III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152 –Indupark. für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7
und 41 GO.

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Ap 192 – Stadtkrone Ost – zu reduzieren. Der Anlass für die Reduzierung ist unter der Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben.

R e d u z i e r u n g s b e r e i c h :

Der Bereich beinhaltet die Flächen der bestehenden Eisenbahnanlage der
Dortmunder Eisenbahn GmbH. Die Flächen der Eisenbahnanlage werden
begrenzt durch die Straßen Am Rosenplätzchen und Am Büter im Bereich
des Brückenbauwerkes im Osten, durch die südliche Grenze der ehemaligen
Werksbahntrasse im Süden und die Ostseite der Nord-Süd-Erschließungs-
anlage (Lissabonner Allee) für die Stadtkrone Ost ca. 40 m westlich der
Gaußstraße im Westen. Die nördliche Begrenzung wird durch eine ge-
schwungene Linie in einem Abstand von ca. 12 – 45 m zu den nördlichen
Grenzen der Parzellen 131, 132, 138, 137, 147 und 149 beschrieben (ent-
spricht der geplanten Erschließungsstraße für die Firma Gustav Schade).

Der neue Bebauungsplanbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 192
- Stadtkrone Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Plan-
bereich und der Begründung vom 29.09.2000 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.


3.8 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Benennung als Fritz-Henßler-Straße und Bertha-von-Suttner-Platz"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.


Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), inwieweit man die
Bürgerschaft bei der Namensgebung neuer Straßen einbeziehen könne, erklärte
StD Fehlemann, dass die Bezirksvertretungen hauptsächlich für die Namens-
gebung von Straßen zuständig seien. Insofern stehe es seiner Meinung nach
auch der Bürgerschaft sowie den politischen Vertreterinnen und Vertretern
frei, sich an die jeweils zuständige Bezirksvertretung zu wenden.


3.9 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Bestandssituation der Dortmunder Herpetofauna 2000"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.


Hierzu stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Wie sieht die aktuelle Bestandssituation der Amphibien in Dortmund aus?”
“Sind die diesbezüglichen Aussagen von StR Sierau richtig oder falsch?”


Die Beantwortung der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von
16.45 Uhr bis 17.25 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
(Drucksache Nr.: 00008-00)


Zust. StA 64


Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


3.11 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.10.2000


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der
DVU auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.10.2000 mit Mehrheit gegen
die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die kommunale Förderung des Wohn-ungsbaus durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung für den Familieneigenheimbau und für eigengenutzte Eigentumswohnungen in vollem Um-fang fortgeführt wird.

Im geförderten Mietwohnungsbau ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen und bei der kommunalen Wohnungsbauförderung (Spitzenfinanzierung) von ca. 250 öffentlich geförderten Mietwohnungen jährlich auszugehen.
Die kommunale Förderung des geförderten Mietwohnungsbaus wird weiterhin durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung unterstützt.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Bereitstellung von geeigneten städt. Grundstücken auch den geförderten Mietwohnungsbau zu unterstützen.

Die planrechtliche Sicherung und Bereitstellung von Flächen für den frei finanzierten Mietwohnungsbaus wird in vollem Umfang fortgeführt.

3. Die Gewährung der kommunalen Spitzenfinanzierung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, dass wohnungspolitische, sozialpolitische, umweltpolitische, arbeitsmarktpolitische oder städtebauliche Zielsetzungen durch die zusätzliche kommunale Förderung unterstützt werden.

Solche Zielsetzungen sind insbesondere:

a) Investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau, die geeignet sind, Energie
einzusparen und Ressourcen zu schonen (Solarenergie, Fotovoltaik, Unterschreitung Niedrigenergiestandards, Verzicht auf Verbundbaustoffe, Brauchwassernutzung etc.),
b) investive Maßnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Aktivitäten (Gemeinschaftsräume, gemeinsame Gestaltung von Freiflächen etc.),
c) investive Maßnahmen, die insbesondere den Zielgruppen älterer Menschen und kinderreicher Familien dienen,
d) investive Maßnahmen für städtebauliche bedingte Mehrkosten und Gründungsmehrkosten, die vom Bauherrn nicht zu vertreten sind und
e) Verlängerung von gesetzlichen Belegungsrechten an öffentlich geförderten Wohnungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zielsetzungen in Fördergrundsätze zu überführen und dem AUSW zur Entscheidung vorzulegen.
3. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wird ohne Einschränkungen fortgeführt.
Das System wird ergänzt um eine aussagekräftige “Wanderungsmotiv-Untersuchung”.
Die Ergebnisse sind dem Rat bzw. AUSW vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung auch der Ergebnisse der Wanderungsmotivuntersuchung einen Masterplan “Wohnen” aufzustellen.

Die Verwaltung informiert kurzfristig den AUSW über das methodische Vorgehen bei der Aufstellung des Masterplanes sowie über die beabsichtigte Darstellung der Qualitäten und berücksichtigt dabei folgenden Vorschlag für das Beteiligungsverfahren:
Bei der Aufstellung des Masterplanes soll bereits im frühen Stadium der Sachver-stand der Wohnungswirtschaft und der Mietervereine ebenso einbezogen werden, wie das Know-how von sachverständigen Beratern. An geeigneter Stelle dieses Beteiligungsprozesses ist die kommunale Politik einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung bei der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001 zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Einzelprivatisierungen in vorhandenen Wohnungsbeständen und angesichts der unzureichenden Sozialver-
träglichkeit solcher Prozesse fasst der Rat folgende Beschlüsse:
a) Im Falle von Einzelprivatisierungen fordert der Rat die Wohnungsgesellschaften und sonstigen Eigentümer auf, eine aktive und frühzeitige Einbeziehung aller MieterInnen zu gewährleisten sowie die sozialen und städtebaulichen Qualitäten des betroffenen Siedlungsgebietes zu erhalten bzw. zu verbessern.
MieterInnen, die nicht kaufen wollen, sollen ein Dauerwohnrecht erhalten.
b) Der Rat spricht sich dafür aus, durch gemeinsame Gespräche von Verwaltung, Politik, Unternehmen sowie Mietervertretungen Alternativen zu Einzelprivatisierung zu entwickeln.

Diesem Ziel soll auch eine öffentlich durchzuführende Anhörung von Mietervertre-tungen, Experten der Wohnungswirtschaft, Verantwortlichen von Wohnungsunter-nehmen und VerteterInnen von bürgerschaftlichen Gruppen dienen.
c) Der Rat sichert zu, Modelle für bewohnergetragene Genossenschaften anhand erfolgreicher Praxisbeispiele zu prüfen und ggf. ihre Realisierung zu unterstützen.

3.12 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000 mit der Bezeichnung "Offensive zur Radverkehrsentwicklung"

Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bzw. Rm Tech (SPD)
erläuterten die von ihren Fraktionen vorgelegten Vorschläge hinsichtlich einer Offensive
zur Radverkehrsentwicklung in Dortmund, die letztendlich dazu dienen solle, den Anteil
den Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen kontinuierlich zu steigern.


Auch Rm Münch sprach sich seitens der Bürgerliste für eine Radverkehrsoffensive aus,
zumal es seiner Einschätzung nach in Dortmund einen großen Nachholbedarf diesbe-
züglich gebe.


Seitens der Verwaltung erklärte StD Fehlemann, dass er schon ein wenig über die im
gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus enthaltenen Forderungen verwundert sei.

Anhand einiger Beispiele machte er anschließend deutlich, welche Anstrengungen
die Verwaltung unternommen habe, um den Radverkehr in Dortmund zu fördern und
attraktiver zu gestalten.


Auf Seiten der CDU-Fraktion begründete Rm Hovermann die ablehnende Haltung seiner
Fraktion hinsichtlich des gemeinsamen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages. Hierbei machte er deutlich, dass das hierin enthaltene Ansinnen an sich durchaus berechtigt sei.

Nach Auffassung seiner Fraktion müsse man jedoch derartige Problemfelder, wie den
Umweltschutz, ganzheitlich betrachten. Das bedeute u. a., dass man auch abwägen
müsse, mit welchem Einsatz von Ressourcen, man welche Effekte erziele.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen
Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
09.11.2000 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, eine Offensive zur Förderung des Radverkehrs einzuleiten.
Zielsetzung ist es, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
bis zum Jahr 2004 sukzessiv um jährlich 2 – 3 Prozentpunkte zu steigern.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Radverkehrsanteil zu ermitteln
sowie die Messkriterien und Instrumente darzustellen, die notwendig sind, um
eine Kontrolle der jährlichen Steigerungsrate zu gewährleisten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zur Erhöhung des Radverkehrsanteils
notwendigen Maßnahmen im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit, Planung und
baulicher Umsetzung einzuleiten. Dabei soll die Sicherheit von Kindern als
radfahrende Verkehrsteilnehmer in besonderer Weise berücksichtigt werden.

4. Der Rat empfiehlt, Planung, Durchführung von Maßnahmen, Öffentlichkeits-
arbeit und Controlling einer Projektgruppe zu übertragen, die beim Planungs-
derzernat angesiedelt und der Abteilung Verkehrsplanung im Planungsamt
zugeordnet wird. Um das Ziel einer deutlichen Steigerung des Radverkehrs-
anteils zu erreichen, müssen die personellen Ressourcen (z. B. mit Hilfe von
Trainees) den zu erfüllenden Aufgaben angepasst werden.

5. Der Rat hält es für notwendig, weitere zusätzliche Mittel für die Realisierung
der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

6. Der Rat beschließt, die Fahrradoffensive als Agenda-Projekt vorzuschlagen und
Vorschläge zur Optimierung der Radfahrbedingungen in den Konsultationspro-
zess einzubringen. Die Bezirksvertretungen werden in den Beratungs- und Koor-
dinierungsprozess einbezogen.

7. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung einmal jährlich über den Stand der Um-
setzung der oben genannten Beschlüsse berichtet und schriftlich dokumentiert.





Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)


Zust. StA 05


Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes
“dortmund-project” zur Kenntnis.





Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen
Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000


Zust. StA 50

Seiten des Linken Bündnisses erklärte Rm Keller, dass sie der Verwaltungsvorlage
zum o. a. Tagesordnungspunktes zustimmen werde.

Außerdem beantragte sie, den Sachverhalt im Punkt 4 dahingehend zu ändern, dass
auch die Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung mit beteiligt werden.


Auch Rm Giese (SPD) sprach sich für eine Beschlussfassung im Sinne der vorliegenden
Verwaltungsvorlage aus.

Bezug nehmend auf den von Rm Keller (Linkes Bündnis) gestellten Antrag erklärte
Rm Giese (SPD), dass aufgrund der hochkarätigen Besetzung der ESF-Konsenzrunde
er eine zusätzliche Entscheidungsebene nicht für notwendig erachte.


Ergänzend hierzu führte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus) aus, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ohnehin mit
dieser Angelegenheit befasst sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes
Bündnis) den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.







2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt:

bis einschließlich des HJ 2002 die Bruttolohnkosten für die Beschäftigung von ca.
250 Personen im Rahmen des Landesprogrammes “Arbeit statt Sozialhilfe” zur
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen
zu übernehmen.

Die Veranschlagung für das Programm 2000 ist für das HJ 2000 bereits erfolgt,
und zwar für die Zeit bis zum 31.12.2000:

HhSt 1 4391 7320 000 0
Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze
arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen 714 375,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 6 288 750,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 5 635 000,00 DM

Gesamtaufwendungen 12 638 125,00 DM



HhSt 1 4391 1710 000 1
Zuweisung des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen 410 000,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 2 290 000,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 1 810 000,00 DM

Gesamtzuwendungen 4 510 000,00 DM



6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)
10.10. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2001)

Zust. StA 20, 2/Dez


Die Diskussion zu den beiden genannten Tagesordnungspunkten verdeutlichte zum
wiederholten Male die unterschiedliche Auffassung der SPD-Fraktion einerseits so-
wie der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ande-
rerseits hinsichtlich der Angelegenheit “Dortmund – eine saubere Sache”.

Entgegen der Auffassung der SPD-Fraktion, dieses Projekt wie bisher durch die EDG
sowie die Dortmunder Dienste durchzuführen, machte man seitens der CDU-Fraktion
sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus deutlich, dass man diese Maß-
nahme nicht wie bisher aus dem Bereich “Arbeit statt Sozialhilfe”, sondern durch die
Schaffung einer neuen Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung”, so wie man dies auch
beantragt habe, finanziert werden sollte.

Hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise in dieser Angelegenheit schlug
OB Dr. Langemeyer vor, die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu-
nächst in der vorliegenden Fassung zu beschließen und außerdem auf der
Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.11.2000 zu prüfen, inwie-
weit diesbezüglich eine Änderungssatzung rechtlich möglich sei, die dann
selbstverständlich den vorgeschriebenen Beratungsgang durchlaufen müsse.

Außerdem fügte OB Dr. Langemeyer hinzu, dass er den o. a. gemeinsamen Antrag
ablehnen werde, da diesbezüglichen rechtlichen Bedenken seiner Einschätzung nach
zu groß seien.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss
(zu TOP 6.2) ab:

Der Rat beschließt, das bisherige Verfahren beizubehalten und den Dortmunder
Diensten einen Zuschuss zur Durchführung des Projektes “Dortmund – eine
saubere Sache” zur Verfügung zu stellen.


2. Der Rat der Stadt fasst (zu TOP 10.10) einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


3. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.11.2000 fasst der Rat
der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stim-
men der SPD-Fraktion sowie der Stimme von OB Dr. Langemeyer folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgelegte Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung.

Die bisher durch die Entsorgung Dortmund GmbH im Rahmen der Aktion
“Ganz Dortmund eine saubere Sache” geleistete Sonderreinigung in der
Dortmunder Innenstadt sowie Bereichen der Stadtbezirkszentren soll weiter
fortgesetzt werden. Dafür soll für die Bereiche, die bisher unter die Sonder-
reinigung gefallen sind, eine neue Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung”
eingeführt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich die genauen Anforderungen
an die Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung” zu definieren, einen Straßenkatalog
über die betreffenden Bereiche vorzulegen und einen Vorschlag für die Gebühren-
höhe zu machen.

6.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung
"Resolution zur Aufnahme der Altersdemenz in den Pflegebegriff des SGB XI"
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit"


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 15.08.2000 fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
dahingehend zu ändern, bei der Betreuung und der Pflege den spezifischen Bedürf-
nissen gerontopsychiatrisch erkrankter und altersdementer Menschen mehr Rech-
nung zu tragen.







Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 -
(Drucksache Nr.: 00035-00)


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziffer 3. vorgeschlagene Aus-
zahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2000.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für
Jugendliche 240,00 DM nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als
6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der
Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behin-
dertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur einge-
schränkt geeignet Sportart anbieten.


7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)


Zust. StA 52

Die Vorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von
der Tagesordnung abgesetzt.






Zu Ziffer 8
--------------

Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule),
Westrich (Westricher Grundschule)



Zust. StA 40


Die zum Teil kontrovers geführte Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte
- wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses - die unterschiedlichen Auffassungen
der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einerseits und
der CDU-Fraktion andererseits hinsichtlich der beabsichtigten schulorganisatorischen
Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund die Grundschulebe-
reiche deutlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
sowie der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.11.2000 ab:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Schulneubaus (zwei
Schulzüge) einschließlich einer Normalturnhalle für die Hangeney-
Grundschule am Standort Hangeneystraße 60. Der Schulneubau soll
die organisatorische Möglichkeit für ein Ganztagsangebot umfassen.

2. Der Standort Frohlinderstraße 12 soll in seiner jetzigen Form beibehalten
werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Standorte Egilmarstr. 40
und Frohlinder Straße 12 auf die Möglichkeit einer weiteren Fortführung
über das Jahr 2005 hinaus zu überprüfen. Aufgrund der regen Bautätig-
keit im Stadtbezirk Huckarde ist mit einem Anwachsen der Schülerzahlen
zu rechnen. Die Klassenstärken der vier Grundschulen sind schon jetzt
identisch mit dem Schülerzahldurchschnitt des gesamten Dortmunder
Stadtgebietes.




2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 28.08.2000 sowie der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2000 fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Entwicklung der Grund- schulstandorte in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund von fol-
genden Eckpunkten auszugehen:
1. Für die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Einzugsbereiche werden
dauerhaft drei Schulstandorte gesichert.

2. Der Neubau der Hangeney-Grundschule ist zügig zu realisieren. Der
Schulneubau soll die organisatorische Möglichkeit für ein Ganztags-
angebot umfassen.

3. Die Westricher Grundschule erhält ihren endgültigen Standort an der
Bockenfelder Straße; der Standodrt Frohlinder Straße für die West-
richer Grundschule wird aufgegeben.

4. Eine endgültige Entscheidung über den Standort der Widey-Grundschule
soll später erfolgen, wenn absehbar ist, welche Bauabsichten innerhalb
des B-Planes Hu 121 an der Frohlinder Straße realisiert werden können.
Sie hat allerdings so zeitgerecht zu geschehen, dass ein möglicher Umzug
zum Schuljahresbeginn 2005/2006 gewährleistet werden kann.


3. Unter Einbeziehung der o. a. Eckpunkte beschließt der Rat

a) die Errichtung eines Schulneubaus (zwei Schulzüge) einschließlich einer
Normalturnhalle für die Hangeney-Grundschule am Standort Hangeney-
straße 60
d) die Aufgabe des Standortes Frohlinder Straße 12 als Schulstandort für
die Westricher Grundschule zum Schuljahresende 2004/2005 (30.07.05)
e) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die
Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der
Stadt Dortmund





Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
- Hundebestandsaufnahme -


Zust. StA 30


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999


Zust. StA 14


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit
§ 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung 1999 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den
in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollab-
schlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung
die Entlastung aus dieser Rechnung aus.


10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund


Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 1999 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
wird gebilligt.

2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 des Deponie-Sonderver-
mögens der Stadt Dortmund wird festsgestellt.

3. Der Jahresgewinn 1999 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund
wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.


10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)


Zust. StA 41

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügten Entwürfe zur
Schul- und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfall-
entsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).


10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)


Zust. StÄ 30, 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren in der Stadt Dortmund

- nimmt den Wirtschaftsplan 2001 der EDG zur Kenntnis

- stellt den Wirtschaftsplan 2001 für das Deponie-Sondervermögen mit den
im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest

- beschließt das Investitionsprogramm 2001 bis 2005 für das Deponie-
Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen

- nimmt den Finanzplan 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.


10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)


Zust. StA 20



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung des Deponiesondervermögens im
ersten Halbjahr 2000 zur Kenntnis und stimmt der Änderung des Wirtschaftsplanes
des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000 zu.



10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
(Drucksache Nr.: 00005-00)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren Anteilen i. H. v.
bis zu 33 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH sowie i. H. v. bis zu
70 % an der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH durch die EDG und
der anschließenden Weitergabe von Teilen dieser Anteile an die kommunalen
Partner des MVA-Hamm Verbundes zu. Die Geschäftsführung wird ermächtigt,
alle im Zusammenhang mit den Beteiligungen notwendigen Verträge abzu-
schließen.


10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.





10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001
(Drucksache Nr.: 00085-00)


Zust. StA 20

Die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde bereits zusammen mit dem TOP 6.2
behandelt.





10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Einbringung der Teilbetriebe Gas
der VEW AG, Dortmund, und der RWE AG, Essen, in der Westfälische
Ferngas AG (WFG-AG), Dortmund, sowie der Umbenennung der WFG-AG
in RWE Gas AG zu.

2. Der Rat stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden neuen Konsor-
tialvertrages zu. Die Vertreter der Stadt werden ermächtigt, die Geschäfts-
führung zu bevollmächtigen, alle notwendigen Erklärungen im Namen der
Stadt Dortmund abzugeben.

3. Die Vertreter der Stadt in den Beschlussgremien der WFG-AG und der
Aktionärsvereinigung der WFG (AV WFG) werden ermächtigt, allen zur
Umsetzung der Einbringung erforderlichen Beschlussfassungen im Auf-
sichtsrat und in der Hauptversammlung der WFG-AG sowie in der Ge-
sellschafterversammlung der AV WFG zuzustimmen. Die Vertreter wer-
den ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und zweck-
dienliche Vereinbarungen zu treffen.

10.12 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Landesmittel für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
und Gewalt ; Verwendungszweck und Vergabeverfahren in Dortmund"


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass den Mitgliedern des Rates der
Stadt hinsichtlich der Behandlung des o. a. Tagesordnungspunktes ein Vorschlag
des Ältestenrates sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus vom 14.11.2000 vorliege.


In der Antragsbegründung zum vorgelegten Antrag ihrer Fraktion brachte
Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum
Ausdruck, dass es für ihre Fraktion besonders wichtig sei, dass mit den
Landesmitteln für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Gewalt
Projekte gefördert werden, die neu bzw. zusätzlich geschaffen werden.


Weiterhin beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis) die Landesmittel für Aktionen,
wie beispielsweise in Brandenburg die Aktion “Noteingang”, für personelle und
materielle Unterstützung von explizit antifaschistischen sowie antirassistischen
Gruppen und Initiativen für alternative jugendkulturelle Ansätze, für Projekte
der Aufarbeitung der eigenen nationalsozialistischen Vergangenheit und deren
Öffentlichkeitsmachung, für Projekte, die den Erhalt und Ausbau von Gedenk-
stätten zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes dienen, für regelmäßige
Durchführung von antifassistischen Stadtrundgängen, für öffentliche Veran-
staltungen zum Thema Rechtsextremismus und für öffentliche Aktionen zum
Entfernen von neofassistischen Schmiererein und Aufklebern in der Stadt zu
verwenden.















Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig folgendem Verfahrensvorschlag des
Ältestenrates zu:

In einem Arbeitskreis, der aus Vertretern des Amtes für Angelegenheiten des
Rates, des Ausländerbeirates, des Fachreferates für Migrationsangelegenheiten,
des Schulverwaltungsamtes, des Kulturbüros, des Jugendamtes und des Sport-
amtes besteht, wurde angeregt, die Landesmittel so zu vergeben, wie das bereits
im Jahre 1993 mit den Fördermitteln “1,00 DM pro Einwohner für ein friedliches
Zusammenleben mit ausländischen Mitbürgern” geschah. Damals entschied der
Rat der Stadt Dortmund, die Mittel je zu einem Drittel auf drei gesellschaftliche
Säulen zu verteilen, nämlich auf:
- Familie und Soziales
- Jugendhilfe
u n d
- Schule

Dabei wurde von vornherein ausgeschlossen, reine Publikationskosten, investive
Kosten und Personalkosten zu übernehmen, um zu gewährleisten, dass nur wirk-
liche Projektarbeit in den Genuss der Fördermittel kommt.

Auf dieser Basis beabsichtigt der Arbeitskreis, alle bis einschließlich 31.01.01
eingegangenen Anträge zu sammeln, hinsichtlich ihres Inhaltes zu werten und
anschließend dem Rat der Stadt zur Entscheidung über die Mittelvergabe vor-
zulegen. Zur Zeit liegen hier 42 Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von
ca. 1,2 Mio. DM vor.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 14.11.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die “Mark gegen Rechtsextremismus”
in Dortmund ausschließlich für solche Projekte und Maßnahmen verwendet wird,
die den von der Landesregierung formulierten Verwendungszwecken entsprechen.

Vorrangig sollen diese Mittel in die Förderung des sog. “freiwilligen” Engagements
und der Zivilcourage von DortmunderInnen gegen den Rechtsextremismus fließen
und sowohl der Anerkennung vorhandener freiwilliger Aktivitäten als auch der Unterstützung bei der Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen dienen.

Die Finanzierung bestehender Projekte gegen Rechtsextremismus und Gewalt im
Bereich der Sozial-, Jugend- und Bildungsarbeit muss im Rahmen der Haushalts-
beratungen sichergestellt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Öffent-
lichkeit über diesen Ratsbeschluss zu informieren und zu formlosen Bewerbun-
gen auf eine Förderung aus der “Mark gegen Rechtsextremismus und Gewalt”
für die vorhandenen und geplanten Freiwilligen-Projekte aufzufordern. Die Be-
werbungsfrist endet am 31.12.00; anschließend wird der Haupt- und Finanz-
ausschuss aus der Gesamtliste der Bewerbungen einen Vergabevorschlag
an den Rat entwickeln.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.



Zu Ziffer 11
--------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen
(Drucksache Nr.: 00017-00)


Zust. StA 37


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Neubau der Feuerwache
DO-Eichlinghofen, Steinsweg 101 – 105, und beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung.






11.2 Frauenförderplan
(Drucksache Nr.: 00002-00)


Zust. StA 02


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den neu aufgestellten Frauenförderplan.


11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für Kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)


Zust. StA 11


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat bestellt nach § 113 Abs. 1 und 2 GO Herrn Stadtkämmerer Pehlke mit Wirkung vom 01.12.2000 zum ständigen Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterver-sammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung. Für den Fall seiner Verhinderung wird Herr Volker Schiek, Amtsleiter
StA 11, zum Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung bestellt.



11.4 I. Tätigkeitsbericht 2000 (Anregungen und Beschwerden)
(Drucksache Nr.: 00018-00)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt nimmt den I. Tätigkeitsbericht 2000 zur Kenntnis.






11.5 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 00009-00)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

Herrn Horst Sommer

nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichen.


11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahre 2001
(Drucksache Nr.: 00048-00)


Unter Einbeziehung der Änderung vom 10.11.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für das Jahr 2001 zu.


11.7 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Verlauf der Kundgebung gegen rechts am 21.10.2000"


Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat wurde der o. a. Punkt von der
Tagesordnung abgesetzt.



11.7 b) Anfrage der DVU vom 30.10.2000 mit der Bezeichnung
"Demonstration am 21.10.2000 in Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt Dortmund
schriftlich vor.


11.7 c) Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.11.2000 mit der Bezeichnung
“Demonstrationen am 21.10.2000 in Dortmund”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt Dortmund
schriftlich vor.

11.8 31. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
08. - 10. Mai 2001 in Leipzig
(Drucksache Nr.: 00132-00)


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende 6 Abgeordnete für die 31. Ordentliche Haupt-
versammlung des Deutschen Städtetages vom 08. – 10. Mai 2001 in Leipzig:

A b g e o r d n e t e :

1. Bm Miksch CDU
2. Rm Knieling CDU
3. Rm Liedschulte CDU
4. OB Dr. Langemeyer SPD
5. Rm Ollech SPD
6. Rm Lührs SPD

















Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.



Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r B r u n s t e i n
Ratsmitglied






F e u l e r
Schriftführer



01 Dortmund, 23.11.2000
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 16. November 2000, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen
nicht teil: Rm Kräft SPD

Rm Daskalakis CDU
Rm Ulrich CDU

Rm Branghofer DVU





Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler
T A G E S O R D N U N G

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 21.09.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen

2.1 a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule
2.1 b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule

2.1 c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving

2.1 d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Schule für Sprachbehinderte)

2.1 e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise

2.1 f) Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
- Beanstandung der Ziffer 5 des Ratssbeschlusses vom 21.09.2000
durch OB Dr. Langemeyer



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
und Bauleitplanung
125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung

3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost

3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.8 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Benennung als Fritz-Henßler-Straße und Bertha-von-Suttner-Platz"

3.9 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Bestandssituation der Dortmunder Herpetofauna 2000"

3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
(Drucksache Nr.: 00008-00)



3.11 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.10.2000

3.12 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000 mit der Bezeichnung "Offensive zur Radverkehrsentwicklung"




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)





5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen
Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000

6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)

6.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung
"Resolution zur Aufnahme der Altersdemenz in den Pflegebegriff des SGB XI"
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit"




7. Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 -
(Drucksache Nr.: 00035-00)

7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)




8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule),
Westrich (Westricher Grundschule)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
- Hundebestandsaufnahme -

10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999

10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund

10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)

10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)

10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)

10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)

10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
(Drucksache Nr.: 00005-00)

10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund

10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001
(Drucksache Nr.: 00085-00)

10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG

10.12 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Landesmittel für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
und Gewalt ; Verwendungszweck und Vergabeverfahren in Dortmund"





11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen
(Drucksache Nr.: 00017-00)

11.2 Frauenförderplan
(Drucksache Nr.: 00002-00)

11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für Kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)

11.4 I. Tätigkeitsbericht 2000 (Anregungen und Beschwerden)
(Drucksache Nr.: 00018-00)

11.5 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 00009-00)

11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahre 2001
(Drucksache Nr.: 00048-00)


11.7 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Verlauf der Kundgebung gegen rechts am 21.10.2000"

11.7 b) Anfrage der DVU vom 30.10.2000 mit der Bezeichnung
"Demonstration am 21.10.2000 in Dortmund"
11.8 31. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
08. - 10. Mai 2001 in Leipzig
(Drucksache Nr.: 00132-00)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



Zu Ziffer 1
--------------

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brunstein (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurden die Punkte

7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
- Hundebestandsaufnahme -

von der Tagesordnung abgesetzt.


Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den Tagesordnungspunkt

10.10. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs
gebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2001)

vorzuziehen und zusammen mit dem Tagesordnungspunkt

6.2 Kommunales Programm “Arbeit statt Sozialhilfe”
Dortmund – eine saubere Sache

zu behandeln.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung des Rates der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 21.09.2000

Der Rat genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt


am 21.09.2000.

Zu Ziffer 2


--------------


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen

2.1 a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule
2.1 b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule

2.1 c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving

2.1 d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Schule für Sprachbehinderte)

2.1 e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise

2.1 f) Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
- Beanstandung der Ziffer 5 des Ratssbeschlusses vom 21.09.2000
durch OB Dr. Langemeyer


Die Diskussion zu der o. a. Thematik machte die einhellige Meinung des Rates der
Stadt hinsichtlich einer raschen Schadstoffsanierung deutlich.

Hierbei brachte für die CDU-Fraktion Rm Knieling zum Ausdruck, dass die relativ
hohen Kosten der ganzheitlichen Sanierung im wesentlichen dadurch bedingt seien,
dass es sehr lange versäumt worden sei, die Dortmunder Schulen in einem ordnungs-
gemäßen Zustand zu versetzen. Hauptverantwortlich hierfür sei seiner Meinung nach
die SPD-Fraktion, die letztendlich in den letzten 50 Jahren die Mehrheit im Rat der
Stadt gehabt habe.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus kritisierte Rm Mohr, dass
man dem Wunsch den Rates der Stadt, in den nachweislich am meisten belasteten
Gebäudeteilen und Räumen bis zur endgültigen Sanierung keinen Unterricht mehr
zu erteilen, nicht ausreichend nachgekommen sei. Seiner Meinung nach setze man
dadurch die betroffenen Personengruppen einem unnötigen Risiko aus.

Weiterhin forderte er dazu auf, dass neben den ohnehin für den Schuletat im Haus-
halt 2001 vorgesehenen 50 Mio. DM, die auch dringend benötigt werden, zusätzliche
Mittel für die nun PCB-Sanierung veranschlagt werden.

Abschließend erklärte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hin-
sichtlich der Beanstandung der Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom 21.09.2000, dass
er diese nicht nachvollziehen könne, da hierdurch letztendlich der politische Wille
des Rates der Stadt in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht werden sollte
und der Rat der Stadt sich gleichzeitig dadurch verpflichtet habe, bei der Beratung
und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2001 zusätzliche Mittel für die PCB-Sa-
nierung bereitzustellen.


Anschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er in seiner Eigenschaft als Verwal-
tungschef alles getan habe, um eine möglichst schnelle Sanierung der am stärksten
betroffenen Schulen zu realisieren. Ansonsten wäre es seiner Meinung nach in der
Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, die entsprechenden Baubeschlüsse vorzulegen.

Bezüglich der von ihm vorgenommenen Beanstandung der Ziffer 5 des genannten
Ratsbeschlusses machte er nochmals deutlich, dass diese auf der Grundlage der recht-
lichen Bestimmungen seiner Einschätzung nach erforderlich gewesen sei. Unter Berück-
sichtigung der von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vorgenom-menen Interpretation dieses Beschlusses halte er es jedoch nicht mehr für notwendig, diese Beanstandung weiter aufrecht zu halten.
Seitens der SPD-Fraktion begrüßte Rm Diekneite das schnelle Handeln der Verwaltung
in dieser Angelegenheit. Insofern sei die zum Teil von der CDU-Fraktion bzw. der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus diesbezüglich geäußerte Kritik für ihn
nicht nachvollziehbar.

Weiterhin erläuterte er den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, aufgrund der ak-
tuellen Messwerte die Sanierung der Paul-Dohrmann-Schule mit gleich hoher Priori-
tät wie die vier bisher als dringlich eingestuften Schulen durchzuführen.


Für die Bürgerliste erklärte Rm Münch, dass er die zügige Vorlage der Sanierungsbe-
schlüsse auch als einen Erfolg bürgerschaftlichen Engagements bewerte. Denn ohne
die massiven Proteste der betroffenen Schulen hätte seiner Meinung nach die Ver-
waltung nicht so schnell reagiert.


Außerdem sei es für ihn nicht nachvollziehbar, dass einerseits für Prestigeobjekte
wie das Konzerthaus jährlich 10 Mio. DM verausgabt werden, und es andererseits
für die Schulsanierung Finanzierungsprobleme gebe.


Im Verlauf der weiteren Diskussion schlug OB Dr. Langemeyer vor, die vorliegenden
vier Baubeschlüsse sowie die Vorlage über die weitere Vorgehensweise bereits jetzt
schon zu treffen und gleichzeitig die Möglichkeit offen zu halten, diese Beschlüsse
aufgrund der Ausschussberatungen, sofern dies notwendig sein sollte, zu modifizieren.

Außerdem verständigte sich auf Vorschlag der CDU-Fraktion der Rat der Stadt darauf,
die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt 2.1 e) wie folgt zu ändern:

1. Die im Sachverhalt unter Punkt 5.2 vorgesehenen vierteljährlichen Kontroll-
messungen sollen alle zwei Monate durchgeführt werden.


2. Die im Punkt 6 des Sachverhaltes vorgesehenen weiteren Schadstoffunter-
suchungen sollen bereits in den Osterferien 2001 und nicht erst in den
Sommerferien 2001 durchgeführt werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Wilhelm-Busch-Realschule


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl.
der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Wilhelm-
Busch-Realschule, Höfkerstraße 5 – 7, in DO-Dorstfeld mit Gesamt-
kosten von 12 200 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 180 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-West nehmen
den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.

b) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Albert-Schweitzer-Realschule


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl.
der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Albert-
Schweizer-Realschule, Dörwerstraße 42, in DO-Nette mit Gesamtkosten
von 9 800 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 170 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung DO-Mengede nehmen
den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.


c) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Eving


Zust. StA 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der
Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving,
Osterfeldstraße 131, in DO-Eving mit Gesamtkosten von 8 882 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 106 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung DO-Eving nehmen den
Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.


d) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Johannes-Wulff-Schule (Schule für Sprachbehinderte)


Zust. StA 65





Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Schadstoffsanierung einschl. der
Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Johann-Wulff-Schule,
Kreuzstraße 155 in DO-Innenstadt-West mit Gesamtkosten von 4 000 000,00 DM.

Der Rat der Stadt ermächtigt den Stadtkämmerer, die im Haushaltsjahr 2000
erforderlichen Mittel von 70 000,00 DM außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

Die Finanzierung der restlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets
sichergestellt. Der Schulausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen und die Bezirksvertretung Innenstadt-West nehmen
den Beschluss des Rates im Nachgang zur Kenntnis.


e) Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Weitere Vorgehensweise


Zust. StÄ 40/65


Unter Einbeziehung der o. a. Modifizierungen fasst der Rat der Stadt folgende
Beschlüsse:

a) Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2000 mit der Bezeichnung
“Schadstoffsanierungen an Dortmunder Schulen/PCB-Messwerte
an der Paul-Dorhmann-Schule in Scharnhorst”

Auf der Grundlage des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die Sanierung der
Paul-Dohrmann-Schule mit gleich hoher Priorität wie die 4 bisher
als dringlich eingestuften Schulen durchzuführen.

Räume über dem Richtwert von 3 000 Nanogramm PCB an der
Paul-Dohrmann-Schule sind für den laufenden Schulbetrieb zu
sperren.

Der für die Sanierung notwendige Beschluss ist ggf. per Dringlich-
keitsentscheidung zu treffen.


b) Verwaltungsvorlage vom 16.11.2000
Unter Einbeziehung der o. a. Modifizierungen und des Antrages der
SPD-Fraktion vom 16.11.2000 fasst der Rat einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Die in der beigefügten Übersicht aufgeführten Substanz-
sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden in der
dargestellten Rangfolge abgearbeitet. Die Verwaltung
wird ermächtigt, die Reihenfolge der Maßnahmen aus
Förderungs- und bauablauforganisatorischen Gründen
den erforderlichen Gegebenheiten anzupassen.

2. Bis zum Beginn der mittelfristig erforderlichen Schad-
stoffsanierungen werden alle 2 Monate weitere Kontroll-
messungen durchgeführt.

3. In den Osterferien 2001 werden die 26 Standorte beprobt,
auf denen aufgrund der Vorbegehung eine geringe Unter-
suchungsdringlichkeit festgestellt worden ist.

4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, Planungskosten in
Höhe von 400 000,00 DM noch im Haushaltsjahr 2000
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Schulbudget.

f) Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
- Beanstandung der Ziffer 5 des Ratssbeschlusses vom 21.09.2000
durch OB Dr. Langemeyer


Zust. StA 65


Eine nochmalige Beschlussfassung der Ziffer 5 des Ratsbeschlusses vom
21.09.2000 als Folge der von OB Dr. Langemeyer vorgenommenen Be-
anstandung hatte sich durch die in der Diskussion erfolgten Klarstellungen
erledigt.




Zu Ziffer 3
--------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund


Zust. StA 30

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung
zu Protokoll:


Die Ausführungen von Rm Münch (Bürgerliste) sind der Niederschrift als Anlage 1
beigefügt.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Kröger-Brenner zu Protokoll,
dass sich ihre Fraktion dem Vorschlag des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde
anschließe, das “Eiben” unter Schutz gestellt werden.


Bezug nehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
wiesen die Ratsmitglieder Tech und Berndsen die o. a. Forderung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus zurück.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Wie bereits der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt der Rat der Stadt die von Rm Münch (Bürgerliste) gestellten Anträge mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste ab.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste den Antrag des Beirates bei der
Unteren Landschaftsbehörde sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus, “Eiben” unter Schutz zu stellen, ab.


3. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes in der Stadt Dortmund.


3.2 Bauleitplanung
B-Plan Hö 251 - Phoenix West/Verkehrsknoten Nortkirchenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
II. Beschluss über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende zusätzliche Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes
vor:

Um eine ökologische Verbindung für bodenlebende Tierarten zwischen Phoenix-West
und dem Pferdebachtal mittels Tierdurchlässen unter der Nortkirchenstraße und B 54
im Zuge der gesetzlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu ermög-
lichen, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Erweiterung des Planbereichs
um die bisher ausgesparte Gegenfahrbahn der B 54.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den B-Plan Hö 251 – Phoenix West/
Verkehrsknoten Nortkirchenstraße – für den unter Ziffer 1. der
Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666,
SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bau-
leitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachte Anregung
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zum Entwurf der Änderung
Nr. 2 des B-Planes Hö 235 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 6
teilweise zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf entsprechend zu mo-
difizieren.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des
B-Planes Hö 235 offengelegte Begründung vom 18.12.1998 entsprechend
den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die
aktualisierte Begründung vom 24.08.2000 der Änderung Nr. 2 des B-Planes
Hö 235 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.


III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des B-Planes Hö 235 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).


3.4 Änderung des Gebietsentwicklungsplanes Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm
und Bauleitplanung
125. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes Scha 127
- GuD-Kraftwerk Derne -
hier: I. Auftrag, die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu beantragen
II. Beschluss den Flächennutzungsplan zu ändern (125. Änderung)
III. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 127
IV. Beschluss zur Bürgeranhörung


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Gebietsentwickungsplanes
Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm, im
Bereich DO-Derne, Glückstraße 10, entsprechend den nachstehenden
Ausführungen zu beantragen.

II. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985
für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbe-
reich zu ändern (125. Änderung – GuD-Kraftwerk Derne -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III
FNA 213 – 1)

III. beschließt, den B-Plan Scha 127 – GuD-Kraftwerk Derne – für den in Punkt 1.1
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung für das Land Nordhrein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung des Flächen-
nutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB


3.5 Ansiedlung Lidl & Schwarz und Co. KG in Dortmund
hier: Änderungen zum Standort Gneisenau-Ost


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklung zur Gesamtansiedlung
LIDL & SCHWARZ in Dortmund zur Kenntnis.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vor dem aktuellen Hintergrund zum Standort
Gneisenau-Ost (Punkt 4 der Vorlage)
- eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, einen alternativen zweiten
Standort in Dortmund für ein LIDL & SCHWARZ-SB-Warenhaus “Kauf-
land” zu entwickeln und

- unter Berücksichtigung des AUSW-Beschlusses vom 31.05.2000 die Ent-
wicklung des Standortes Gneisenau-Ost weiterzuführen und auf dessen
Grundlage eine “landesplanerische Anfrage” nach § 20 LPIG zu stellen,
um baldmöglichst entsprechende definitive Rahmenbedingungen für die
Nutzung des Geländes zu finden.


3.6 Bauleitplanung
Präzisierung im Wege der vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152
- Indupark - nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über die vorgetragenen Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1
des B-Planes Lü 152 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 5.1
bis 5.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom
27.08.1997 (BGBl., S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666,
SGV NW 2023)


II. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 26.09.2000 der Änderung
Nr. 1 des B-Planes Lü 152 – Indupark – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB



III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 152 –Indupark. für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7
und 41 GO.

3.7 Bauleitplanung
B-Plan Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: I. Reduzierung des Planbereiches
II. Erneuter Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Ap 192 – Stadtkrone Ost – zu reduzieren. Der Anlass für die Reduzierung ist unter der Ziffer 9 dieser Vorlage beschrieben.

R e d u z i e r u n g s b e r e i c h :

Der Bereich beinhaltet die Flächen der bestehenden Eisenbahnanlage der
Dortmunder Eisenbahn GmbH. Die Flächen der Eisenbahnanlage werden
begrenzt durch die Straßen Am Rosenplätzchen und Am Büter im Bereich
des Brückenbauwerkes im Osten, durch die südliche Grenze der ehemaligen
Werksbahntrasse im Süden und die Ostseite der Nord-Süd-Erschließungs-
anlage (Lissabonner Allee) für die Stadtkrone Ost ca. 40 m westlich der
Gaußstraße im Westen. Die nördliche Begrenzung wird durch eine ge-
schwungene Linie in einem Abstand von ca. 12 – 45 m zu den nördlichen
Grenzen der Parzellen 131, 132, 138, 137, 147 und 149 beschrieben (ent-
spricht der geplanten Erschließungsstraße für die Firma Gustav Schade).

Der neue Bebauungsplanbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und
41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 192
- Stadtkrone Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Plan-
bereich und der Begründung vom 29.09.2000 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.


3.8 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Benennung als Fritz-Henßler-Straße und Bertha-von-Suttner-Platz"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.


Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), inwieweit man die
Bürgerschaft bei der Namensgebung neuer Straßen einbeziehen könne, erklärte
StD Fehlemann, dass die Bezirksvertretungen hauptsächlich für die Namens-
gebung von Straßen zuständig seien. Insofern stehe es seiner Meinung nach
auch der Bürgerschaft sowie den politischen Vertreterinnen und Vertretern
frei, sich an die jeweils zuständige Bezirksvertretung zu wenden.


3.9 Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) vom 29.10.2000 mit der Bezeichnung
"Bestandssituation der Dortmunder Herpetofauna 2000"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt
schriftlich vor.


Hierzu stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Wie sieht die aktuelle Bestandssituation der Amphibien in Dortmund aus?”
“Sind die diesbezüglichen Aussagen von StR Sierau richtig oder falsch?”


Die Beantwortung der o. a. Nachfrage erfolgt schriftlich.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von
16.45 Uhr bis 17.25 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3.10 Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1999
(Drucksache Nr.: 00008-00)


Zust. StA 64


Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


3.11 Wohnungspolitik in Dortmund stärken
- Antrag der CDU-Fraktion vom 20.10.2000
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.10.2000


Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der
DVU auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.10.2000 mit Mehrheit gegen
die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die kommunale Förderung des Wohn-ungsbaus durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung für den Familieneigenheimbau und für eigengenutzte Eigentumswohnungen in vollem Um-fang fortgeführt wird.

Im geförderten Mietwohnungsbau ist bei der Ausweisung von Wohnbauflächen und bei der kommunalen Wohnungsbauförderung (Spitzenfinanzierung) von ca. 250 öffentlich geförderten Mietwohnungen jährlich auszugehen.
Die kommunale Förderung des geförderten Mietwohnungsbaus wird weiterhin durch Grundstückssubventionierung und Darlehensgewährung unterstützt.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Bereitstellung von geeigneten städt. Grundstücken auch den geförderten Mietwohnungsbau zu unterstützen.

Die planrechtliche Sicherung und Bereitstellung von Flächen für den frei finanzierten Mietwohnungsbaus wird in vollem Umfang fortgeführt.

3. Die Gewährung der kommunalen Spitzenfinanzierung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, dass wohnungspolitische, sozialpolitische, umweltpolitische, arbeitsmarktpolitische oder städtebauliche Zielsetzungen durch die zusätzliche kommunale Förderung unterstützt werden.

Solche Zielsetzungen sind insbesondere:

a) Investive Maßnahmen im Mietwohnungsbau, die geeignet sind, Energie
einzusparen und Ressourcen zu schonen (Solarenergie, Fotovoltaik, Unterschreitung Niedrigenergiestandards, Verzicht auf Verbundbaustoffe, Brauchwassernutzung etc.),
b) investive Maßnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Aktivitäten (Gemeinschaftsräume, gemeinsame Gestaltung von Freiflächen etc.),
c) investive Maßnahmen, die insbesondere den Zielgruppen älterer Menschen und kinderreicher Familien dienen,
d) investive Maßnahmen für städtebauliche bedingte Mehrkosten und Gründungsmehrkosten, die vom Bauherrn nicht zu vertreten sind und
e) Verlängerung von gesetzlichen Belegungsrechten an öffentlich geförderten Wohnungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zielsetzungen in Fördergrundsätze zu überführen und dem AUSW zur Entscheidung vorzulegen.
3. Das Wohnungsmarktbeobachtungssystem wird ohne Einschränkungen fortgeführt.
Das System wird ergänzt um eine aussagekräftige “Wanderungsmotiv-Untersuchung”.
Die Ergebnisse sind dem Rat bzw. AUSW vorzulegen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung auch der Ergebnisse der Wanderungsmotivuntersuchung einen Masterplan “Wohnen” aufzustellen.

Die Verwaltung informiert kurzfristig den AUSW über das methodische Vorgehen bei der Aufstellung des Masterplanes sowie über die beabsichtigte Darstellung der Qualitäten und berücksichtigt dabei folgenden Vorschlag für das Beteiligungsverfahren:
Bei der Aufstellung des Masterplanes soll bereits im frühen Stadium der Sachver-stand der Wohnungswirtschaft und der Mietervereine ebenso einbezogen werden, wie das Know-how von sachverständigen Beratern. An geeigneter Stelle dieses Beteiligungsprozesses ist die kommunale Politik einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlussfassung bei der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001 zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Einzelprivatisierungen in vorhandenen Wohnungsbeständen und angesichts der unzureichenden Sozialver-
träglichkeit solcher Prozesse fasst der Rat folgende Beschlüsse:
a) Im Falle von Einzelprivatisierungen fordert der Rat die Wohnungsgesellschaften und sonstigen Eigentümer auf, eine aktive und frühzeitige Einbeziehung aller MieterInnen zu gewährleisten sowie die sozialen und städtebaulichen Qualitäten des betroffenen Siedlungsgebietes zu erhalten bzw. zu verbessern.
MieterInnen, die nicht kaufen wollen, sollen ein Dauerwohnrecht erhalten.
b) Der Rat spricht sich dafür aus, durch gemeinsame Gespräche von Verwaltung, Politik, Unternehmen sowie Mietervertretungen Alternativen zu Einzelprivatisierung zu entwickeln.

Diesem Ziel soll auch eine öffentlich durchzuführende Anhörung von Mietervertre-tungen, Experten der Wohnungswirtschaft, Verantwortlichen von Wohnungsunter-nehmen und VerteterInnen von bürgerschaftlichen Gruppen dienen.
c) Der Rat sichert zu, Modelle für bewohnergetragene Genossenschaften anhand erfolgreicher Praxisbeispiele zu prüfen und ggf. ihre Realisierung zu unterstützen.

3.12 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000 mit der Bezeichnung "Offensive zur Radverkehrsentwicklung"

Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bzw. Rm Tech (SPD)
erläuterten die von ihren Fraktionen vorgelegten Vorschläge hinsichtlich einer Offensive
zur Radverkehrsentwicklung in Dortmund, die letztendlich dazu dienen solle, den Anteil
den Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen kontinuierlich zu steigern.


Auch Rm Münch sprach sich seitens der Bürgerliste für eine Radverkehrsoffensive aus,
zumal es seiner Einschätzung nach in Dortmund einen großen Nachholbedarf diesbe-
züglich gebe.


Seitens der Verwaltung erklärte StD Fehlemann, dass er schon ein wenig über die im
gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus enthaltenen Forderungen verwundert sei.

Anhand einiger Beispiele machte er anschließend deutlich, welche Anstrengungen
die Verwaltung unternommen habe, um den Radverkehr in Dortmund zu fördern und
attraktiver zu gestalten.


Auf Seiten der CDU-Fraktion begründete Rm Hovermann die ablehnende Haltung seiner
Fraktion hinsichtlich des gemeinsamen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages. Hierbei machte er deutlich, dass das hierin enthaltene Ansinnen an sich durchaus berechtigt sei.

Nach Auffassung seiner Fraktion müsse man jedoch derartige Problemfelder, wie den
Umweltschutz, ganzheitlich betrachten. Das bedeute u. a., dass man auch abwägen
müsse, mit welchem Einsatz von Ressourcen, man welche Effekte erziele.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt auf der Grundlage des gemeinsamen
Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
09.11.2000 mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden
Beschluss:
1. Der Rat beschließt, eine Offensive zur Förderung des Radverkehrs einzuleiten.
Zielsetzung ist es, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
bis zum Jahr 2004 sukzessiv um jährlich 2 – 3 Prozentpunkte zu steigern.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Radverkehrsanteil zu ermitteln
sowie die Messkriterien und Instrumente darzustellen, die notwendig sind, um
eine Kontrolle der jährlichen Steigerungsrate zu gewährleisten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zur Erhöhung des Radverkehrsanteils
notwendigen Maßnahmen im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit, Planung und
baulicher Umsetzung einzuleiten. Dabei soll die Sicherheit von Kindern als
radfahrende Verkehrsteilnehmer in besonderer Weise berücksichtigt werden.

4. Der Rat empfiehlt, Planung, Durchführung von Maßnahmen, Öffentlichkeits-
arbeit und Controlling einer Projektgruppe zu übertragen, die beim Planungs-
derzernat angesiedelt und der Abteilung Verkehrsplanung im Planungsamt
zugeordnet wird. Um das Ziel einer deutlichen Steigerung des Radverkehrs-
anteils zu erreichen, müssen die personellen Ressourcen (z. B. mit Hilfe von
Trainees) den zu erfüllenden Aufgaben angepasst werden.

5. Der Rat hält es für notwendig, weitere zusätzliche Mittel für die Realisierung
der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

6. Der Rat beschließt, die Fahrradoffensive als Agenda-Projekt vorzuschlagen und
Vorschläge zur Optimierung der Radfahrbedingungen in den Konsultationspro-
zess einzubringen. Die Bezirksvertretungen werden in den Beratungs- und Koor-
dinierungsprozess einbezogen.

7. Der Rat beschließt, dass die Verwaltung einmal jährlich über den Stand der Um-
setzung der oben genannten Beschlüsse berichtet und schriftlich dokumentiert.





Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
4.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung)
- 1. Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00148-00)


Zust. StA 05


Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes
“dortmund-project” zur Kenntnis.





Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen


- keine Vorlagen -







Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/-innen
Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe", Verfahren 2000


Zust. StA 50

Seiten des Linken Bündnisses erklärte Rm Keller, dass sie der Verwaltungsvorlage
zum o. a. Tagesordnungspunktes zustimmen werde.

Außerdem beantragte sie, den Sachverhalt im Punkt 4 dahingehend zu ändern, dass
auch die Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung mit beteiligt werden.


Auch Rm Giese (SPD) sprach sich für eine Beschlussfassung im Sinne der vorliegenden
Verwaltungsvorlage aus.

Bezug nehmend auf den von Rm Keller (Linkes Bündnis) gestellten Antrag erklärte
Rm Giese (SPD), dass aufgrund der hochkarätigen Besetzung der ESF-Konsenzrunde
er eine zusätzliche Entscheidungsebene nicht für notwendig erachte.


Ergänzend hierzu führte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus) aus, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ohnehin mit
dieser Angelegenheit befasst sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes
Bündnis) den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.







2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt:

bis einschließlich des HJ 2002 die Bruttolohnkosten für die Beschäftigung von ca.
250 Personen im Rahmen des Landesprogrammes “Arbeit statt Sozialhilfe” zur
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen
zu übernehmen.

Die Veranschlagung für das Programm 2000 ist für das HJ 2000 bereits erfolgt,
und zwar für die Zeit bis zum 31.12.2000:

HhSt 1 4391 7320 000 0
Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze
arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen 714 375,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 6 288 750,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 5 635 000,00 DM

Gesamtaufwendungen 12 638 125,00 DM



HhSt 1 4391 1710 000 1
Zuweisung des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen 410 000,00 DM

Für das HJ 2001 sind zu veranschlagen 2 290 000,00 DM
Für das HJ 2002 sind zu veranschlagen 1 810 000,00 DM

Gesamtzuwendungen 4 510 000,00 DM



6.2 Kommunales Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Dortmund - eine saubere Sache
(Drucksache Nr.: 00000103-00)
10.10. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2001)

Zust. StA 20, 2/Dez


Die Diskussion zu den beiden genannten Tagesordnungspunkten verdeutlichte zum
wiederholten Male die unterschiedliche Auffassung der SPD-Fraktion einerseits so-
wie der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ande-
rerseits hinsichtlich der Angelegenheit “Dortmund – eine saubere Sache”.

Entgegen der Auffassung der SPD-Fraktion, dieses Projekt wie bisher durch die EDG
sowie die Dortmunder Dienste durchzuführen, machte man seitens der CDU-Fraktion
sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus deutlich, dass man diese Maß-
nahme nicht wie bisher aus dem Bereich “Arbeit statt Sozialhilfe”, sondern durch die
Schaffung einer neuen Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung”, so wie man dies auch
beantragt habe, finanziert werden sollte.

Hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise in dieser Angelegenheit schlug
OB Dr. Langemeyer vor, die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu-
nächst in der vorliegenden Fassung zu beschließen und außerdem auf der
Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.11.2000 zu prüfen, inwie-
weit diesbezüglich eine Änderungssatzung rechtlich möglich sei, die dann
selbstverständlich den vorgeschriebenen Beratungsgang durchlaufen müsse.

Außerdem fügte OB Dr. Langemeyer hinzu, dass er den o. a. gemeinsamen Antrag
ablehnen werde, da diesbezüglichen rechtlichen Bedenken seiner Einschätzung nach
zu groß seien.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen
die Stimmen der SPD-Fraktion sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss
(zu TOP 6.2) ab:

Der Rat beschließt, das bisherige Verfahren beizubehalten und den Dortmunder
Diensten einen Zuschuss zur Durchführung des Projektes “Dortmund – eine
saubere Sache” zur Verfügung zu stellen.


2. Der Rat der Stadt fasst (zu TOP 10.10) einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


3. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.11.2000 fasst der Rat
der Stadt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stim-
men der SPD-Fraktion sowie der Stimme von OB Dr. Langemeyer folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgelegte Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung.

Die bisher durch die Entsorgung Dortmund GmbH im Rahmen der Aktion
“Ganz Dortmund eine saubere Sache” geleistete Sonderreinigung in der
Dortmunder Innenstadt sowie Bereichen der Stadtbezirkszentren soll weiter
fortgesetzt werden. Dafür soll für die Bereiche, die bisher unter die Sonder-
reinigung gefallen sind, eine neue Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung”
eingeführt werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich die genauen Anforderungen
an die Gebührenklasse “Intensiv-Reinigung” zu definieren, einen Straßenkatalog
über die betreffenden Bereiche vorzulegen und einen Vorschlag für die Gebühren-
höhe zu machen.

6.3 Antrag der SPD-Fraktion vom 15.08.2000 mit der Bezeichnung
"Resolution zur Aufnahme der Altersdemenz in den Pflegebegriff des SGB XI"
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit"


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 15.08.2000 fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
dahingehend zu ändern, bei der Betreuung und der Pflege den spezifischen Bedürf-
nissen gerontopsychiatrisch erkrankter und altersdementer Menschen mehr Rech-
nung zu tragen.







Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das HJ 2000 -
(Drucksache Nr.: 00035-00)


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziffer 3. vorgeschlagene Aus-
zahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 2000.

Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfasst, deren Jahresbeitrag für
Jugendliche 240,00 DM nicht überschreitet. Sportvereine, die über weniger als
6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der
Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschränkung gilt nicht für Behin-
dertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur einge-
schränkt geeignet Sportart anbieten.


7.2 Internationales Radrennen am 27.08.2000 in Dortmund
- Zahlung eines Zuschusses zu den Veranstaltungskosten -
(Drucksache Nr.: 00065-00)


Zust. StA 52

Die Vorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von
der Tagesordnung abgesetzt.






Zu Ziffer 8
--------------

Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule),
Westrich (Westricher Grundschule)



Zust. StA 40


Die zum Teil kontrovers geführte Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte
- wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses - die unterschiedlichen Auffassungen
der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einerseits und
der CDU-Fraktion andererseits hinsichtlich der beabsichtigten schulorganisatorischen
Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund die Grundschulebe-
reiche deutlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
sowie der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 13.11.2000 ab:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Schulneubaus (zwei
Schulzüge) einschließlich einer Normalturnhalle für die Hangeney-
Grundschule am Standort Hangeneystraße 60. Der Schulneubau soll
die organisatorische Möglichkeit für ein Ganztagsangebot umfassen.

2. Der Standort Frohlinderstraße 12 soll in seiner jetzigen Form beibehalten
werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Standorte Egilmarstr. 40
und Frohlinder Straße 12 auf die Möglichkeit einer weiteren Fortführung
über das Jahr 2005 hinaus zu überprüfen. Aufgrund der regen Bautätig-
keit im Stadtbezirk Huckarde ist mit einem Anwachsen der Schülerzahlen
zu rechnen. Die Klassenstärken der vier Grundschulen sind schon jetzt
identisch mit dem Schülerzahldurchschnitt des gesamten Dortmunder
Stadtgebietes.




2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 28.08.2000 sowie der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2000 fasst
der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Entwicklung der Grund- schulstandorte in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund von fol-
genden Eckpunkten auszugehen:
1. Für die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Einzugsbereiche werden
dauerhaft drei Schulstandorte gesichert.

2. Der Neubau der Hangeney-Grundschule ist zügig zu realisieren. Der
Schulneubau soll die organisatorische Möglichkeit für ein Ganztags-
angebot umfassen.

3. Die Westricher Grundschule erhält ihren endgültigen Standort an der
Bockenfelder Straße; der Standodrt Frohlinder Straße für die West-
richer Grundschule wird aufgegeben.

4. Eine endgültige Entscheidung über den Standort der Widey-Grundschule
soll später erfolgen, wenn absehbar ist, welche Bauabsichten innerhalb
des B-Planes Hu 121 an der Frohlinder Straße realisiert werden können.
Sie hat allerdings so zeitgerecht zu geschehen, dass ein möglicher Umzug
zum Schuljahresbeginn 2005/2006 gewährleistet werden kann.


3. Unter Einbeziehung der o. a. Eckpunkte beschließt der Rat

a) die Errichtung eines Schulneubaus (zwei Schulzüge) einschließlich einer
Normalturnhalle für die Hangeney-Grundschule am Standort Hangeney-
straße 60
d) die Aufgabe des Standortes Frohlinder Straße 12 als Schulstandort für
die Westricher Grundschule zum Schuljahresende 2004/2005 (30.07.05)
e) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die
Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der
Stadt Dortmund





Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend


- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde
- Hundebestandsaufnahme -


Zust. StA 30


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.2 Entlastung des Kuratoriums der Kohlgartenstiftung aus der Jahresrechnung 1999


Zust. StA 14


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit
§ 96 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Jahresrechnung 1999 der rechtlich selbständigen Kohlgartenstiftung mit den
in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollab-
schlussergebnissen. Gleichzeitig spricht er dem Kuratorium der Kohlgartenstiftung
die Entlastung aus dieser Rechnung aus.


10.3 Feststellung des Jahresabschlusses 1999 und Gewinnverwendung 1999 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund


Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 1999 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
wird gebilligt.

2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 des Deponie-Sonderver-
mögens der Stadt Dortmund wird festsgestellt.

3. Der Jahresgewinn 1999 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund
wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.


10.4 Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
(Drucksache Nr.: 00042-00)


Zust. StA 41

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügten Entwürfe zur
Schul- und Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2001.


10.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 00015-00)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfall-
entsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).


10.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2001
(Drucksache Nr.: 00011-00)


Zust. StÄ 30, 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren in der Stadt Dortmund

- nimmt den Wirtschaftsplan 2001 der EDG zur Kenntnis

- stellt den Wirtschaftsplan 2001 für das Deponie-Sondervermögen mit den
im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest

- beschließt das Investitionsprogramm 2001 bis 2005 für das Deponie-
Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen

- nimmt den Finanzplan 2001 bis 2005 für das Deponie-Sondervermögen
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.


10.7 Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2000 und zweite Änderung des Wirtschaftsplans des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000
(Drucksache Nr.: 00025-00)


Zust. StA 20



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht über die Entwicklung des Deponiesondervermögens im
ersten Halbjahr 2000 zur Kenntnis und stimmt der Änderung des Wirtschaftsplanes
des Deponiesondervermögens für das Jahr 2000 zu.



10.8 Erwerb von weiteren Anteilen an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH
(Drucksache Nr.: 00005-00)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren Anteilen i. H. v.
bis zu 33 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH sowie i. H. v. bis zu
70 % an der EDELHOFF MVA Hamm Holding GmbH durch die EDG und
der anschließenden Weitergabe von Teilen dieser Anteile an die kommunalen
Partner des MVA-Hamm Verbundes zu. Die Geschäftsführung wird ermächtigt,
alle im Zusammenhang mit den Beteiligungen notwendigen Verträge abzu-
schließen.


10.9 Satzung zur vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
vierten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.





10.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2001
(Drucksache Nr.: 00085-00)


Zust. StA 20

Die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde bereits zusammen mit dem TOP 6.2
behandelt.





10.11 Einbringung der Teilbetriebe Gas der VEW Energie AG und der RWE Energie AG
in die WFG-AG im Rahmen der Fusion von VEW AG und RWE AG


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Einbringung der Teilbetriebe Gas
der VEW AG, Dortmund, und der RWE AG, Essen, in der Westfälische
Ferngas AG (WFG-AG), Dortmund, sowie der Umbenennung der WFG-AG
in RWE Gas AG zu.

2. Der Rat stimmt dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden neuen Konsor-
tialvertrages zu. Die Vertreter der Stadt werden ermächtigt, die Geschäfts-
führung zu bevollmächtigen, alle notwendigen Erklärungen im Namen der
Stadt Dortmund abzugeben.

3. Die Vertreter der Stadt in den Beschlussgremien der WFG-AG und der
Aktionärsvereinigung der WFG (AV WFG) werden ermächtigt, allen zur
Umsetzung der Einbringung erforderlichen Beschlussfassungen im Auf-
sichtsrat und in der Hauptversammlung der WFG-AG sowie in der Ge-
sellschafterversammlung der AV WFG zuzustimmen. Die Vertreter wer-
den ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und zweck-
dienliche Vereinbarungen zu treffen.

10.12 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Landesmittel für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
und Gewalt ; Verwendungszweck und Vergabeverfahren in Dortmund"


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass den Mitgliedern des Rates der
Stadt hinsichtlich der Behandlung des o. a. Tagesordnungspunktes ein Vorschlag
des Ältestenrates sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus vom 14.11.2000 vorliege.


In der Antragsbegründung zum vorgelegten Antrag ihrer Fraktion brachte
Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zum
Ausdruck, dass es für ihre Fraktion besonders wichtig sei, dass mit den
Landesmitteln für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Gewalt
Projekte gefördert werden, die neu bzw. zusätzlich geschaffen werden.


Weiterhin beantragte Rm Keller (Linkes Bündnis) die Landesmittel für Aktionen,
wie beispielsweise in Brandenburg die Aktion “Noteingang”, für personelle und
materielle Unterstützung von explizit antifaschistischen sowie antirassistischen
Gruppen und Initiativen für alternative jugendkulturelle Ansätze, für Projekte
der Aufarbeitung der eigenen nationalsozialistischen Vergangenheit und deren
Öffentlichkeitsmachung, für Projekte, die den Erhalt und Ausbau von Gedenk-
stätten zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes dienen, für regelmäßige
Durchführung von antifassistischen Stadtrundgängen, für öffentliche Veran-
staltungen zum Thema Rechtsextremismus und für öffentliche Aktionen zum
Entfernen von neofassistischen Schmiererein und Aufklebern in der Stadt zu
verwenden.















Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig folgendem Verfahrensvorschlag des
Ältestenrates zu:

In einem Arbeitskreis, der aus Vertretern des Amtes für Angelegenheiten des
Rates, des Ausländerbeirates, des Fachreferates für Migrationsangelegenheiten,
des Schulverwaltungsamtes, des Kulturbüros, des Jugendamtes und des Sport-
amtes besteht, wurde angeregt, die Landesmittel so zu vergeben, wie das bereits
im Jahre 1993 mit den Fördermitteln “1,00 DM pro Einwohner für ein friedliches
Zusammenleben mit ausländischen Mitbürgern” geschah. Damals entschied der
Rat der Stadt Dortmund, die Mittel je zu einem Drittel auf drei gesellschaftliche
Säulen zu verteilen, nämlich auf:
- Familie und Soziales
- Jugendhilfe
u n d
- Schule

Dabei wurde von vornherein ausgeschlossen, reine Publikationskosten, investive
Kosten und Personalkosten zu übernehmen, um zu gewährleisten, dass nur wirk-
liche Projektarbeit in den Genuss der Fördermittel kommt.

Auf dieser Basis beabsichtigt der Arbeitskreis, alle bis einschließlich 31.01.01
eingegangenen Anträge zu sammeln, hinsichtlich ihres Inhaltes zu werten und
anschließend dem Rat der Stadt zur Entscheidung über die Mittelvergabe vor-
zulegen. Zur Zeit liegen hier 42 Projektanträge mit einem Gesamtvolumen von
ca. 1,2 Mio. DM vor.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus vom 14.11.2000 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die “Mark gegen Rechtsextremismus”
in Dortmund ausschließlich für solche Projekte und Maßnahmen verwendet wird,
die den von der Landesregierung formulierten Verwendungszwecken entsprechen.

Vorrangig sollen diese Mittel in die Förderung des sog. “freiwilligen” Engagements
und der Zivilcourage von DortmunderInnen gegen den Rechtsextremismus fließen
und sowohl der Anerkennung vorhandener freiwilliger Aktivitäten als auch der Unterstützung bei der Entwicklung zusätzlicher Maßnahmen dienen.

Die Finanzierung bestehender Projekte gegen Rechtsextremismus und Gewalt im
Bereich der Sozial-, Jugend- und Bildungsarbeit muss im Rahmen der Haushalts-
beratungen sichergestellt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Öffent-
lichkeit über diesen Ratsbeschluss zu informieren und zu formlosen Bewerbun-
gen auf eine Förderung aus der “Mark gegen Rechtsextremismus und Gewalt”
für die vorhandenen und geplanten Freiwilligen-Projekte aufzufordern. Die Be-
werbungsfrist endet am 31.12.00; anschließend wird der Haupt- und Finanz-
ausschuss aus der Gesamtliste der Bewerbungen einen Vergabevorschlag
an den Rat entwickeln.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Keller (Linkes Bündnis) ab.



Zu Ziffer 11
--------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neubau der Feuerwache 8 in Dortmund-Eichlinghofen
(Drucksache Nr.: 00017-00)


Zust. StA 37


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Grundsatz den Neubau der Feuerwache
DO-Eichlinghofen, Steinsweg 101 – 105, und beauftragt die Verwaltung
mit der Umsetzung.






11.2 Frauenförderplan
(Drucksache Nr.: 00002-00)


Zust. StA 02


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den neu aufgestellten Frauenförderplan.


11.3 Bestellung von Vertretern der Stadt Dortmund für die Gesellschafterversammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für Kommunale Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00019-00)


Zust. StA 11


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat bestellt nach § 113 Abs. 1 und 2 GO Herrn Stadtkämmerer Pehlke mit Wirkung vom 01.12.2000 zum ständigen Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterver-sammlung des Westfälisch-Märkischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung. Für den Fall seiner Verhinderung wird Herr Volker Schiek, Amtsleiter
StA 11, zum Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung bestellt.



11.4 I. Tätigkeitsbericht 2000 (Anregungen und Beschwerden)
(Drucksache Nr.: 00018-00)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt nimmt den I. Tätigkeitsbericht 2000 zur Kenntnis.






11.5 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 00009-00)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

Herrn Horst Sommer

nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichen.


11.6 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahre 2001
(Drucksache Nr.: 00048-00)


Unter Einbeziehung der Änderung vom 10.11.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für das Jahr 2001 zu.


11.7 a) Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.10.2000
mit der Bezeichnung "Verlauf der Kundgebung gegen rechts am 21.10.2000"


Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat wurde der o. a. Punkt von der
Tagesordnung abgesetzt.



11.7 b) Anfrage der DVU vom 30.10.2000 mit der Bezeichnung
"Demonstration am 21.10.2000 in Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt Dortmund
schriftlich vor.


11.7 c) Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.11.2000 mit der Bezeichnung
“Demonstrationen am 21.10.2000 in Dortmund”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt Dortmund
schriftlich vor.

11.8 31. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
08. - 10. Mai 2001 in Leipzig
(Drucksache Nr.: 00132-00)


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU
folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende 6 Abgeordnete für die 31. Ordentliche Haupt-
versammlung des Deutschen Städtetages vom 08. – 10. Mai 2001 in Leipzig:

A b g e o r d n e t e :

1. Bm Miksch CDU
2. Rm Knieling CDU
3. Rm Liedschulte CDU
4. OB Dr. Langemeyer SPD
5. Rm Ollech SPD
6. Rm Lührs SPD

















Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.



Der Oberbürgermeister





D r . L a n g e m e y e r B r u n s t e i n
Ratsmitglied






F e u l e r
Schriftführer