Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 11.05.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


Sitzungsdauer: 16:00 - 20:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Dsicheu Djine
Rm Frebel - abwesend – Vertretung durch sB Brenker
Rm Noltemeyer
Rm Schultze


CDU
Rm Grollmann
Rm Hoffmann
Rm Wallrabe
Rm Weber
sB Brunnert

Die Linke +
Rm Zweier - abwesend – Vertretung durch Rm Karacakurtoglu
sB Martinschledde

AfD
Rm Bohnhof

FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold

Die Partei
Rm Diwisch


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat

c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda -abwesend-

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Arndts, FB 30
Herr Eschemann, SiKo Ruhr
Herr Kieseier, FB 66
Herr Dr. Wurm, FB 32
Herr Schulz, FB 3
Herr Spoo, FB 3
Herr Berg, 3/Dez
Frau Wosny, 8/Dez




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 11.05.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Bestellung einer stellv. Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 20905-21)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.4 Feststellung der Tagesordnung


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 16.03.2021


2. Beratung von Eingaben

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
mündlicher Bericht
- Coronapandemie – Lagebericht aus dem Dezernat 3
- Raser- und Poserszene – Entwicklungen seit dem 16.03.2021
- Bearbeitung von Beschwerden zu Baustellen im Tiefbauamt


3.2 Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) – Sachstandsbericht und Arbeitsweisen der SiKo Ruhr.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20618-21)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Migration durch Erklärung zum „sicheren Hafen“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20234-21-E1)

4.1.2 Aufenthaltsrecht durch „Härtefall-Kommission“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20235-21-E1)

4.1.3 Masterplan Sicherheit - Sachstand
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20188-21-E1)

4.1.4 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19678-21-E1)

4.1.5 Tierschutz in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20082-21-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Ermittlungsdienst Abfall
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20864-21)

4.2.2 Parkplätze für E-Autos
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20843-21)

4.2.3 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten während verhängter Ausgangsbeschränkungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20911-21)

4.2.4 Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20917-21)

4.2.5 Sittenwidrige Kraftfahrzeugkennzeichen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20927-21)

4.2.6 Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20928-21)

4.2.7 Außengastronomie während Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20929-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 20133-21-E1)


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

5.1.1 Verkaufsoffene Sonntage 2021 - hier: Terminverschiebung E-Bike Festival
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20240-21)

5.2 Bürgerdienste

5.3 Feuerwehr

5.4 Rechtsamt

5.5 andere Fachbereiche

5.5.1 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

5.5.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

5.5.3 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20122-21-E1)

5.5.4 Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20197-21)

5.5.5 Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)


5.5.6 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Rm Weber - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Zu Beginn der Sitzung wird Frau Monika Lührs (SPD-Fraktion) als sachkundige Bürgerin verpflichtet.

1. Regularien


zu TOP 1.1
Bestellung einer stellv. Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 20905-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bestellt Frau Iris Wosny einstimmig zur stellvertretenden Schriftführerin.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Brunnert benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorschlag zur Tagesordnung der SPD- Fraktion unter Top 4.2.3 „Ahndung von Ordnungswidrigkeiten während verhängter Ausgangsbeschränkungen“ (Drucksache Nr.: 20911-21) wird durch die SPD-Fraktion zurückgezogen. Der Top wird abgesetzt.

Die Drucksache Nr. 20929-21 „Verkaufsoffenen Sonntage – hier: Terminverschiebung E-Bike Festival“ wird von der Verwaltung zurückgezogen. Der Top wird abgesetzt.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man im Februar eine Anfrage zum Thema E-Scooter gestellt habe. Diese sei bereits im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beantwortet worden. Man frage sich daher, ob und wann eine Beantwortung im Ausschuss erfolge.

Herr StR Dahmen (3/Dez) gibt an, dass diese erst nach Redaktionsschluss vorlag und in der Juni-Sitzung vorgelegt werde.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 16.03.2021

Rm Noltemeyer gibt an, dass sich im Nachgang zur Sitzung vom 09.02.2021 ein Petent gemeldet habe, welcher nicht mit der Darstellung unter Top 2.4 „Solaranlagen auf allen Dächern“ in der Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2020 zufrieden sei. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Verwaltung schlägt sie daher vor folgende Änderung der Niederschrift als Anlage zur Niederschrift beizufügen:
Zu Top 2.4

Gestrichen wird: Der Petent ist nicht anwesend.

Neu: Der Petent kann aus persönlichen Gründen nicht an der Sitzung
teilnehmen, nimmt jedoch schriftlich Stellung.


Gestrichen wird: Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Bellwinkel-Stiftung für Umwelt- und Klimaschutz vertreten durch Herrn Michael Bellwinkel sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Neu: Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Bellwinkel-Stiftung für Umwelt- und Klimaschutz vertreten durch Herrn Michael Bellwinkel sowie die Stellungnahme der Verwaltung und die Stellungnahme des Petenten zur Kenntnis.




StR Dahmen (3/Dez) gibt an, dass hier nur ein Nachtrag bzw. Anhang zu Protokoll möglich sei. Inhaltlich mache die Formulierung jedoch keinen Unterschied. Man versuche aus Datenschutzgründen bewusst Formulierungen wie „der Petent war aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend“ zu vermeiden. Gleichwohl sei es das Recht des Ausschusses einen Nachtrag zum Protokoll zu beschließen.

Rm Noltemeyer erklärt, dass man dies zwar verstehe, jedoch als unbefriedigend empfinde. Man bitte daher darum in Zukunft etwas mehr Gefühl für die Petenten einzubringen, wenn die Eingaben protokolliert werden.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass hier nur eine Anlage zum Protokoll möglich sei. Dies mache jedoch wenig Sinn, da dies für ein Ergebnisprotokoll nicht wesentlich sei.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) gibt an, dass man eine Anlage zu Protokoll geben könne um dem Anliegen des Petenten Rechnung zu tragen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man sich dem anschließe. Man wolle diese jedoch vorher nochmals sehen.

Der Vorsitzende Rm Weber gibt zu bedenken, dass die Änderung keine Relevanz für die Sache habe.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass die persönlichen Gründe irrelevant seien. Es handle sich um ein Ergebnisprotokoll. Grundsätzlich beschäftige man sich mit jeder Eingabe. Hier sollte kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Der Ausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen B’90/Die Grünen und CDU, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktionen AfD, FDP/Bürgerliste und Die Fraktion - Die Partei:

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift vom 22.06.2021:
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) bittet darum, die Niederschrift unter Top 1.5 wie folgt zu ändern:
Der Ausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Fraktion Die Partei:


Für die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird die vorgenannte Änderung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt diese durchzuführen und den Petenten hierüber in Kenntnis zu setzen.


sB Martinschledde (Fraktion Die Linke +) bittet darum, dass die Niederschrift wie folgt geändert wird:

Zu Top 4.2.2:
Herr Dr. Wurm erklärt, dass es Sanktionen aus Ordnungsverfügungen gegeben habe. Jedoch könne man zum Zeitpunkt und zur Höhe der Sanktionen aus datenschutzrechtlichen Aspekten nicht äußern.


Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 16.03.2021 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

-unbesetzt-


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 3.1
Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3

Herr StR Dahmen erläutert kurz die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Seit der letzten Ausschusssitzung sei der § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Man habe ab einer Inzidenz von mehr als 100 nunmehr bundeseinheitliche klare und verlässliche Regelungen. Diese Regelungen würden noch durch die Coronaschutzverordnung NRW und die aktuellen Allgemeinverfügungen der Stadt ergänzt. Seit kurzen sei auch die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kraft getreten. Hier sei die Leistung der Mitarbeiter*Innen im Ordnungsamt und des Medienteams besonders zu würdigen, da diese zum Teil auch am Wochenende gearbeitet hätten um die entsprechenden Regelungen umgehend umzusetzen und entsprechende FAQ für die Website der Stadt zu erstellen und zu veröffentlichen. Bei Inkrafttreten der Bundesnotbremse habe die Inzidenz in Dortmund bei ca 220 gelegen. Nunmehr habe man am 09.05.2021 erstmals die 165er Marke unterschritten. Dies sei insbesondere für die Öffnung der Schulen wichtig. Man bereite sich auf eine Öffnung in der nächsten Woche vor, sofern die Allgemeinverfügung des Landes entsprechend angepasst werde. Ebenso würden die Kindergärten aus dem Notbetrieb zurück in den eingeschränkten Pandemiebetrieb wechseln. In der Verwaltung arbeite man nun an verschiedenen Szenarien, um die Schritte zurück in ein normales Leben vorzubereiten. Bezüglich des Impfgeschehens habe man mittlererweile fast 200.000 Erstimpfungen in der Stadt vornehmen können. Damit seien etwa 33 % der Einwohner entsprechend versorgt.
Man hoffe, dass man mit den aktuellen Regelungen soweit komme, dass diese bald nicht mehr nötig seien und aufgehoben werden könnten. Sofern die Schulen den Betrieb wieder aufnehmen würden, würde auch die Allgemeinverfügung zur Untersagung des Verbots des kontaktlosen Trainingsbetriebs bzw. Sports in der Stadt aufgehoben. Hier achte man darauf, dies synchron zu tun. Man hoffe, dass, auch aufgrund des voranschreitenden Impfgeschehens, bereits im Juni weitere Einschränkungen aufgehoben werden könnten. Insgesamt habe man in der Stadt einfache und angemessene Regelungen getroffen. Auch setze man die bestehenden Regelungen nicht restriktiv durch, sondern setze auf das Gespräch mit dem Bürger. Dies sei in vielen Punkten zielführender als sofortige ordnungsrechtliche Maßnahmen auch, wenn solche eingeleitet werden mussten. Am Phönixsee habe sich am Wochenende die Situation ergeben, dass man bemerkt habe, dass sich Teile der Poser- und Tunerszene dorthin verlagert haben. Dies wolle man kurzfristig unter Kontrolle bekommen. Hier werde man im Dialog mit der Polizei gemeinschaftlich handeln. Bezüglich der Situation am Wall sei zu sagen, dass sich das Geschwindigkeitsverhalten geändert habe. Gleichwohl gab es seit Einführung von Tempo 30 in den Nachtstunden seit Januar noch 45 Vergehen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h. Hier seien auch Geschwindigkeiten von deutlich über 80 km/h gemessen worden. Dies sei innerstädtisch nicht akzeptabel. Diese Fälle würden konsequent verfolgt. Die Höchstgemessene Überschreitung lag bei 117 km/h. Derzeit sei die Aktion am Wall beendet, da man hier entsprechende Erfolge erzielt habe. Man konzentriere sich nunmehr wieder mehr auf den startenden Schulbetrieb.
Bezüglich des Beschwerdemanagements im Tiefbauamt, könne man dem Ausschuss ein entsprechendes Flussdiagramm als Tischvorlage (Anlage 1) zur Verfügung stellen. Hierzu stünde Herr Kieseier vom Tiefbauamt für Rückfragen zur Verfügung.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) dankt zunächst für die Ausführungen. Diese seien sehr missverständlich. Eine Impfung bedeute nicht, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus ausgeschlossen sei. Man stelle sich die Frage, welches Konzept zur Maßnahmenreduzierung man habe, wenn 50, 60 oder 70 % der Bevölkerung Erst- bzw. Zweitgeimpft seien. Des Weiteren habe man die Beobachtung gemacht, dass die Form und Art der Ansprache von Bürger*Innen zu wünschen übrig ließen. Hier bitte man ein Auge darauf zu halten. Bezüglich des Beschwerdemanagements des Tiefbauamtes stelle sich die Frage, wann Beschwerden an die Leitung der Abteilung gingen.

Herr StR Dahmen erklärt, dass alle Maßnahme miteinander vernetzt seien. Hieran orientiere man sich auch bei den Allgemeinverfügungen. Wichtig sei, dass die Regelungen immer im Kontext mit dem Infektionsschutz stünden. Dementsprechend sei jede Allgemeinverfügung auch mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und auch medizinisch vertretbar. Hier führe der Mix der verschiedenen Maßnahmen zum Erfolg. Sobald eine Impfquote von 60% oder 70% erreicht sei, könne man diese Maßnahmen jedoch nicht mehr aufrechterhalten, da diese dann nicht mehr zu begründen seien. Grundsätzlich würden die Einschränkungen aus der bestehenden Allgemeinverfügung dem Infektionsgeschehen angepasst und sukzessive zurückgefahren. Das Thema der Ansprache von Bürger*Innen nehme man mit.

Herr Kieseier (FB 66) erläutert, dass man alle eingehenden Beschwerde E-Mails sehe. Die fachliche Prüfung liege jedoch beim Sachbearbeiter. Direkte telefonische oder postalische Anfragen oder Anregungen sehe man nicht immer. Schwerwiegende Sachverhalte, bei denen z.B. Gefahr im Verzug sei, würden immer mit der Leitung besprochen. Derzeit habe man jährlich etwa 12.000 bis 15.000 Baustellen im Stadtgebiet. Dies mache die Bearbeitung von Beschwerden nicht immer einfach. Zu beachten sei auch, dass sich Baustellen aus den verschiedensten Gründen, wie z.B. dem Bauablauf oder dem Eingriff von Dritten, schnell verändern würden.

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zur Raser- und Poserszene an, dass an die Fraktion herangetragen wurde, dass diese sich nunmehr Richtung Phönixsee verlagere und sich aufgrund der aktuellen Ausgangssperre schon in den Nachmittagsstunden dort zusammenfinde. Hier bitte man um Mitteilung, ob hierzu schon Erfahrungswerte vorliegen würden.

Herr StR Dahmen gibt an, dass man hier am letzten Wochenende Erfahrungen gemacht habe. So habe sich die Szene in Richtung der Phönixseestraße verlagert. Hier sei man bereits im Dialog mit der Polizei. Man gehe davon aus, dass hier kurzfristig gehandelt werde. Mehr könne man jedoch derzeit noch nicht sagen.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erfragt, ob man seitens der Verwaltung mit der Einhaltung der Ausgangssperre zufrieden sei. Interessant sei, ob bei Ordnungswidrigkeiten die Verletzung der Ausgangssperre eine Rolle spiele. Des Weiteren frage man sich, wie in diesem Zusammenhang mit Obdachlosen umgegangen werde. Zum Beschwerdemanagement im Tiefbauamt frage man sich, wie eine Beschwerde eingehe. Betrachte man den Webauftritt der Verwaltung, frage man sich, ob man dies nicht mehr zentralisieren und für die Bürger*Innen übersichtlicher gestalten könne.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass man mit der Einhaltung der Ausgangssperre zufrieden sei. Man habe in diesem Zusammenhang 2.362 Kontrollen getätigt, bei denen man Platzverweise und mündliche Verwarnungen erteilt, aber auch das ein oder andere OWi-Verfahren eingeleitet habe. Insgesamt funktioniere die Ausgangssperre sehr gut. Die Frage der An- und Abfahrt zum Flughafen lasse sich mit entsprechenden Nachweisen ebenfalls gut handhaben. Man habe auch bemerkt, dass der Verkehr ab etwa 21:15 Uhr merklich nachlasse. Man dürfe auch weiterhin nach 22 Uhr alleine mit dem Hund Gassigehen, jedoch nicht zu zweit. Bei Kleingärten sei es so, dass man dort auch nächtigen dürfe. Ein Kleingarten sei wie der eigene Garten anzusehen. Sofern man sich daher am Abend im Kleingarten aufhalte und nicht zu seinem Hauptwohnsitz zurückkehre, handle es sich somit nicht um einen Verstoß gegen die Ausgangssperre. Anders verhalte sich dies bei Obdachlosen. Nicht immer sei jeder aus diesem Personenkreis bereit eine entsprechende Einrichtung aufzusuchen. Tatsache sei, dass man hier keine Bußgelder verhänge, sondern mit gesundem Menschenverstand agiere.

Herr Kieseier erklärt, dass man eng mit dem Socialmediateam der Verwaltung zusammenarbeite. Dort ging eine Vielzahl von Beschwerden ein, welche auch bearbeitet würden. Des Weiteren gebe es zwei Sammelpostfächer für Beschwerden (baustellen@stadtdo.de und tiefbauamt@stadtdo.de). Man wisse, dass der Webauftritt überarbeitet werden müsse. Hieran arbeite man bereits.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt zum Thema der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, dass es nach der letzten Sitzung des Ausschusses weitere Gutachten (z.B. der Gesellschaft für Aerosolforschung) erstellt worden seien, welche besagten, dass eine Übertragung der Viren außerhalb geschlossener Räume fast nicht möglich sei. Man teile nicht die Auffassung, dass es um ein Paket von Maßnahmen gehe, welche die Maskenpflicht im Freien verhältnismäßig machten. Man sei der Meinung, dass die Maskenpflicht im Freien nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entspreche, um dem Bürger entsprechende Rechte zu entziehen. Man bitte daher auch vor dem Hintergrund der neueren Gutachten um Einschätzung ob die Maskenpflicht nicht anders bewertet werden müsse. Bezüglich des Autoaufkommens am Phönixsee sei es wünschenswert, dass insbesondere auf das Thema Raser- und Poserszene ein großes Augenmerk gelegt werde.

Herr StR Dahmen erklärt, dass der wichtigste Gutachter der Stadt das Gesundheitsamt sei. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass die Maskenpflicht, auch am Phönixsee, ein Mosaikstein zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sei. Man wisse, dass es hierzu durchaus unterschiedliche Meinungen gebe, verlasse sich hier jedoch voll und ganz auf die eigenen Fachleute und deren Einschätzung.

sB Martischledde (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man es toll finde, wie gut die Mitarbeiter*Innen mitziehen würden. Man frage sich daher, ob es angedacht sei das Personal im Ordnungsamt aufzustocken. Arbeit sei, auch nach Corona, sicherlich genug vorhanden. Die Kontrollen in der Nordstadt halte man für überproportional. In anderen Bereichen bleibe zu viel liegen. Des Weiteren sei aufgefallen, dass Baustellen in der Regel auf Autofahrersicht ausgelegt seien. So würden bei Baustellen zum Teil Radwege im Zuge von Baumaßnahmen abgesperrt ohne, dass entsprechender Ersatz z.B. in Form von Umleitungen geschaffen werde. Gleiches sei bei Fußgängerwegen der Fall. Man bitte das Tiefbauamt daher auch diese Teile der Bevölkerung mehr in den Fokus zu nehmen.

Herr StR Dahmen erklärt, dass man immer sehr froh sei, wenn man genügend Personal zur Verfügung habe. Daher habe man das Thema Ausbildung im kommunalen Ordnungsdienst auf den Weg gebracht. Hier habe man nunmehr Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr. Ziel sei es, jährlich 15 weitere Auszubildende einzustellen. In der letzten Sitzung des Ausschusses habe es hierzu einen Antrag der CDU-Fraktion gegeben, dem man gerne folgen wolle. Man versuche das Personal, welches im Zuge der Coronapandemie befristet eingestellt wurde, in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu überführen. Bei der Verkehrsüberwachung habe der entsprechende Ausschuss beschlossen das Personal um 12 Planstellen aufzustocken.

Herr Kieseier erläutert, dass man versuche einen Ausgleich zwischen allen Verkehrsteilnehmern herzustellen. Allerdings liege der Fokus tatsächlich auf dem Autoverkehr. Man sei jedoch dabei die Mitarbeiter zu sensibilisieren auch für Fußgänger und Radfahrer eine entsprechende Wegführung anzubieten. Ziel sei es, dass dies dauerhaft funktioniere.

Frau Siekmann dankt dafür, dass auf einer breiten politischen Basis ersichtlich sei, was für eine Arbeit man leiste und erläutert beispielhaft verschiedene Themengebiete aus dem Ordnungsamt.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass man sich durch das Management der Verwaltung als Bürger dieser Stadt gut aufgehoben fühle. Man danke allen Mitarbeitern in allen Bereichen.


zu TOP 3.2
Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) – Sachstandsbericht und Arbeitsweisen der SiKo Ruhr.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20618-21)

Herr Eschemann (SiKo Ruhr) stellt die Sicherheitskooperation Ruhr zunächst anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man den Begriff Clankriminalität als sehr diskriminierend empfinde. Zur Erfassung der Kriminalität im Bereich der Clankriminalität frage sie sich, wie genau die Erfassung vorgenommen werde und wie man verhindere, dass gleichnamige Personen, welche nichts mit den entsprechenden Familien zu tun hätten diesen zugerechnet würden.

Herr Eschemann erklärt, dass dies ein sehr wichtiges, aber gleichzeitig auch ein sehr problematisches Feld sei. Clans hätten keine homogenen, sondern amorphe Strukturen. Der Name allein sei nicht aussagekräftig. So gebe es Personen mit anderen Namen, welche dennoch enge Familienmitglieder seien. Das LKA NRW habe sich in Ermangelung einer besseren Lösung an Namen orientiert. Gleichzeitig habe man jedoch immer wieder deutlich gemacht, dass nicht der Clan kriminell sei, sondern dass es innerhalb der Clans, also von Großfamilien, den Raum gebe, kriminelle Netzwerke zu bilden. Wichtig sei, dass man nicht zwingend nur nach dem Namen gehe, sondern sich die Strukturen ansehe. Bei der Mafia handle es sich ebenfalls um Clankriminalität. Letztlich gebe es in den genannten Fällen Strukturen, die es Personen leichter ermöglichten Straftaten zu begehen, da es z.B. die Regel gebe, dass man nicht gegeneinander Aussage. Ebenfalls gebe es den Ansatz, dass alle problematischen Sachverhalte in der Struktur der Familie durch so genannte Friedensrichter oder Patriarchen geregelt würden. Der Staat werde außen vor gelassen. Dies sei nicht hinnehmbar. Reine Ordnungswidrigkeiten z.B. bei Vergehen in Shisha-Bars hätten keinen Einfluss. Voraussetzung sei immer, dass eine Sache polizeilich zur Kenntnis gelange und ins Schema passe. Auch müsse man beachten, dass eine Statistik immer nur ein Anhaltspunkt sein könne und eine Hilfestellung gebe. Den Ergebnissen müsse man sich dann in der Tiefe widmen.

Herr StR Dahmen (3/Dez) führt an, dass der Begriff organisierte Kriminalität zielführender sei. So handle es sich bei Clankriminalität um eine spezielle Form dieser Art der Kriminalität.

Rm Karacakurtoglu erfragt nochmals, wie man ausschließe, dass gleichnamige Personen, welche nicht zur den entsprechenden Familien gehörten, mit aufgenommen würden. Man selber finde den Begriff organisierte Kriminalität nicht diskriminierend, da dieser sich auf alle gleichermaßen beziehe. Mit einem Clan verbinde man automatisch bestimmte Herkunftsgruppen. Dies mache diesen Begriff auch so problematisch.

Herr Eschemann erläutert, dass der Begriff organisierte Kriminalität seitens der Polizei definiert sei. So passe das, was man unter Clankriminalität verstehe dort nicht drunter. Es sei tatsächlich schwierig Begriffe zu finden. Jedoch habe der Begriff Clankriminalität ein Problem sprachlich greifbar gemacht. Man verstehe die Kritik und wisse, dass diese auch berechtigt sei. Bezogen auf die Straftat und einen Namen, müsse diese im Detail ermittelt werden. Nur wenn festgestellt werde, dass eine Person einer entsprechenden Struktur zuzuordnen sei, erfolge dies auch. Sonst sei dies nicht der Fall.

sB Martinschledde (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man die Arbeit bewundere. Man finde aber, dass insbesondere Prävention eine wichtige Rolle spiele. Dies sei in der Vergangenheit nicht vernünftig erfolgt. Des Weiteren sei festzustellen, dass es in konservativen Politikerkreisen die Situation gebe, dass man auf der einen Seite versuche diese organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Auf der anderen Seite arbeite man dieser dann jedoch in die Hände. Als Beispiel sei das Glücksspiel zu nennen.

sB Brenker (Fraktion B‘90/Die Grünen) geht auf die Außendarstellung ein. Zum Thema Wording sei gesagt worden, dass sich die SiKo Ruhr nicht nur auf türkisch-/arabischstämmige Clans konzentriere. Hier Frage man sich, warum dies dann unter dem Punkt „Unsere Ziele“ im Flyer den expliziten Hinweis darauf geben müsse. Des Weiteren, wäre es wünschenswert, wenn die Dame und die Herren auf dem Bild benannt würden.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) dankt zunächst für die Ausführungen. Man finde es sehr wichtig, dass das Thema mehr in den Mittelpunkt rücke. Man gehe hier nicht mit der Aussage des Herrn Stadtrat konform, welcher von organisierter Kriminalität im Allgemeinen spreche, da dies das ganze verwässere. Der Bereich der organisierten Kriminalität gehe in viele Bereiche. Hier habe man jedoch den Phänomenbereich, dass es Großfamilien seien und dies müsse man benennen. Ob nunmehr türkisch-/arabischstämmige Familien genannt werden müssten sei dahingestellt. Jedoch scheine dies tatsächlich so zu sein und daher könne man dies auch so sagen. Man habe noch zwei Fragen. Zum einen sei zum Thema Verkehr interessant worauf sich dieses genau beziehe. An Herrn StR. Dahmen richte man den Wunsch nach einem jährlichen Bericht zur SiKo Ruhr.

Herr StR Dahmen benennt die dargestellten Personen auf dem Flyer der SiKo Ruhr. Bezüglich des Berichts halte man den Ausschuss gerne auf dem Laufenden.

Herr Eschemann erklärt zum Thema illegales Glückspiel, dass sich dort ebenfalls Personenkreise finden würden, welche Clanstrukturen zuzuordnen seien. Letztlich seien die Arten der begangenen Straftaten nicht eingrenzbar. Die Anregung zur Außendarstellung nehme man gerne auf. Man werde in die nächste Auflage der Flyer Änderungen einarbeiten. Bei dem Thema Verkehr gehe es um die Raser- und Poserszene, aber auch darum, dass im Rahmen der Pandemie z.B. Zulassungsdienste einen großen Zulauf erfahren hätten. Hier hätten sich an einzelnen Orten Zulassungsdienste etabliert, die sich mit Drohungen gegen die bisher etablierten Zulassungsdienste Raum für die eigenen Geschäfte geschaffen hätten. Auch der Aspekt, einen Führerschein durch eine Nachschulung oder Nachprüfung zu erlangen habe Strukturen gezeigt, welche die Möglichkeit des Erwerbs entsprechender Nachweise ohne die entsprechenden Prüfungen ermöglichten. Weitere Phänomene seine denkbar.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Einordnung deutlich geworden sei. Mit der SiKo Ruhr erweitere man den Fokus von einer Kommune auf die ganze Region Ruhr. Man Frage es sich, wann es angedacht sei dies weiter oben anzusiedeln. Man sei der Meinung, dass hier eine Bundesweite oder sogar europäische oder weltweite Lösung nötig sei um in diese Bereiche hineinzukommen. Man dürfe sich hier nichts vormachen. Es gebe einen großen Markt für solche Personenkreise.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) dankt für den Interessanten und aufschlussreichen Vortrag.

Herr Eschemann erklärt, dass es bereits entsprechende Strukturen gebe, jedoch nicht so übergreifend. Dies seien jedoch eher abstrakte Ebenen. Die praktischen Ebenen müssten eine Nähe zum Raum haben in dem diese agierten. Solch eine Struktur auf Bundesebene einzurichten sei schwierig. Man merke das andere Länder NRW hier beobachten. Man könne jedoch derzeit nicht sagen, wann sich solche Strukturen wie diese auch anderswo etablieren würden.


Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht über die Sicherheitskooperation Ruhr zu Kenntnis.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Migration durch Erklärung zum „sicheren Hafen“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20234-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der AFD-Fraktion vom 26.02.2021 an die Verwaltung vor:
seitdem sich die Stadt Dortmund durch Ratsbeschluss zum „sicheren Hafen“ erklärt hat, wurden im Rahmen des Projekts „Seenotbrücke“ 12 Ausländer nach Dortmund verbracht. Hierbei soll es sich laut Auskunft der Stadt um 3 Familien handeln.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Auf welcher aufenthalts- oder asylrechtlichen Grundlage nimmt die Stadt die Zuwanderer auf?
- Aus welchen Ländern stammen die 12 ausländischen Personen?
- Anhand welcher Kriterien wurden die drei Familien ausgewählt?
- Erfolgte die Aufnahme durch Zwischenschaltung einer EU-Institution/-Agentur oder Einrichtung der UN?
- Was war der letzte Aufenthaltsort der 12 ausländischen Personen, bevor diese nach Dortmund verbracht wurden?

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 12.04.2021 wie folgt Stellung:
Frage 1:
Die Stadt Dortmund nimmt international Schutzberechtigte auf Grundlage der Anordnung des
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Benehmen mit den Innenminister*innen und Innensenator*innen der Länder gemäß § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) auf.

Frage 2:
Die zwölf Personen stammen aus Syrien und dem Irak.

Frage 3:
Bei der Aufnahme der Familien wurden die Wahrung der Einheit der Familie sowie familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland berücksichtigt.

Frage 4:
Das Vorschlagsrecht - unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien gem. der Aufnahmeanordnung - obliegt der griechischen Asylbehörde. Um integrationsförderliche Bindungen (bspw. Verwandtschaft in Deutschland) zu prüfen, erfolgen gesonderte Vorab-Befragungen durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO).


Frage 5:
Die zwölf Personen hielten sich vorher auf Samos und Kos auf.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.2
Aufenthaltsrecht durch „Härtefall-Kommission“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20235-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Bitte um Stellungnahem der AFD-Fraktion vom 26.02.2021 an die Verwaltung vor:

seit 2005 können sich abgelehnte Asylbewerber an „Härtefall-Kommissionen“ wenden, die alle Bundesländer eingerichtet haben. Laut FOCUS Online erhielten mehr als 10.000 Ausländer auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis. In den Jahren 2017-2019 wurden in NRW 790 ausreisepflichtige Ausländer durch die Härtefall-Kommission mit einer Aufenthaltserlaubnis ausgestattet. Kommen die Mitglieder der „Härtefall-Kommission“ zum Schluss, dass „dringend humanitäre oder persönliche Gründe“ für einen Verbleib in Deutschland vorliegen, reichen sie den Sachverhalt an die oberste Landesbehörde weiter. Dort kann laut Gesetz angeordnet werden, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldungsstatus doch „eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele abgelehnte Asylbewerber in Dortmund wurden in den Jahren 2017- 2019 mit einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Votum der „Härtefall- Kommission“ ausgestattet?
- Wird die Stadt Dortmund in derartigen Verfahren beteiligt, wenn ja, wie?
- Sind der Stadt Dortmund Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bekannt, die von der „Härtefall-Kommission“ genannt wurden?

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 30.03.2021 wie folgt Stellung:
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Jahr Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
2017 0
2018 12
2019 8

Zu Frage 2:
Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden im Rahmen des
Härtefallverfahrens um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Zu Frage 3:
Ja.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet darum, die Antwort zu Frage 3 zu konkretisieren und bittet um Nennung der Gründe.

Die Verwaltung erklärt, dies zu Protokoll zu beantworten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Nachgang der Sitzung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Das Härtefallersuchen wird in den weit überwiegenden Fällen mit einer auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen besonderen beruflichen, sprachlichen oder gesellschaftlichen Integrationsleistung begründet.
In den übrigen Härtefallersuchen werden durch die Kommission weitere individuelle Gründe wie bspw. familiäre Bindungen oder gesundheitliche Aspekte angeführt.


zu TOP 4.1.3
Masterplan Sicherheit - Sachstand
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20188-21-E1)

Dem Ausschuss lag in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.02.2021 an die Verwaltung vor:
im Februar 2019 wurde der Masterplan Sicherheit – und mit ihm diversen Anträge
diesbezüglich – beschlossen.

Die CDU-Fraktion bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht, wie weit beschossene
Maßnahmen aus dem Masterplan Sicherheit bereits umgesetzt bzw. sich in Planung
befinden.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Der Vorsitzende gibt an, dass die Punkte in der Stellungnahme einzeln aufgeführt werden.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass es sich um eine tolle Stellungnahme der Verwaltung handle, welche die Projekte des Masterplans gut abbilde. Zu den Quartierslaboren sei zu sagen, dass dies ein Herzstück in der Kommunikation mit den Bürger*Innen sei. Bei der Videobeobachtung, welche Sache der Polizei sei, warte man ab, was die weiteren Pilotversuche ergeben würden. Bei den Schulhausmeister*Innen habe man angeregt in den Schulen, in denen entsprechende Wohnungen vorhanden seien, eine soziale Kontrolle aufrecht zu erhalten. Man sehe, dass 48 Schulhausmeister*Innen Wohnungen noch bewohnbar seien. Hier müsse man beobachten ob die gewünschte Relevanz entstehe. Es sei jedoch wichtig zu betrachten, dass der Abbau der Wohnungen dem Sicherheitsaspekt entgegenstehe. Eine reine Erfassung über eine Videokamera ohne Kontroll- oder Eingriffsmöglichkeiten bringe nichts. Hier sei man skeptisch. Bezüglich der Angsträume erinnere man daran, dass man die Bezirksvertretungen gebeten habe Angsträume zu benennen. Kritisch sei, dass hier die Bezirksvertretungen aufgefordert wurden selber zu handeln und diese Angsträume zu beleuchten. Das eigentlich gewollte sei hier auf der Strecke geblieben. Es könne nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein, Angsträume aus eigenen Mitteln mit Beleuchtungstechnik auszustatten. Hier müsse man als übergeordnetes Gremium zusammen mit der Finanzpolitik tätig werden. Richtige Ansätze seien, wie unter anderem am Beispiel des Stadtgartens zu sehen, vorhanden. Bei dem Punkt des kommunalen Ordnungsdienstes stelle man fest, dass man zwischen dem Service- und Präsenzdienst und den Ordnungspartnern ein relativ großes Vakuum habe. Hier sei zu überlegen gegebenenfalls mit einer eigenen städtischen Sicherheitsfirma als Tochterunternehmen tätig zu werden, welche unter anderem bei städtischen Veranstaltungen oder Wahlen etc. eingesetzt werden könnte. Beim Ermittlungsdienst Abfall (EDA) verweise man auf den gestellten Antrag unter TOP 4.2.1. Es zeichne sich durchaus ab, dass es sich hier um ein Erfolgsmodell handle. Man könne sich gut vorstellen ein EDA-Team pro Stadtbezirk einzusetzen. Bei der Task Force Corona sei es eine gute Sache die 30 eingestellten Personen am Ende anders einzusetzen. Zum Thema Widerstand gegen Ordnungskräfte frage man sich beim Rechtsschutz, ob es sich um einen Rechtsschutz für die Mitarbeiter*Innen handle welche sich Anfeindungen ausgesetzt sehen würden. Außerdem stelle man sich die Frage ob es hier eine entsprechende Nachfrage von Seiten der Mitarbeiter gebe. Bei Maßnahmen gegen Rechtsextremismus sei man ebenfalls auf einem sehr guten Weg.

sE Preuß (Seniorenbeirat) erfragt zum Punkt Dialogveranstaltungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für Senioren ob hier bereits ein Terminvorschlag bekannt sei.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt zum Thema der Quartierslabore an, dass man nicht ganz verstehen könne warum diese nicht möglich seien. Die Verwaltung führe an anderer Stelle digitale Bürgerveranstaltungen durch. Die Quartierslabore böten eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Austausch und zur effektiven Zusammenarbeit. Die Technik sei vorhanden. Daher rege man sehr an, dieses Herzstück des Masterplans wegen der Pandemie nicht aufzugeben, sondern dies als Chance zu sehen und technisch möglich zu machen.

sB Martinschledde (Fraktion DieLinke+) gibt bezogen auf den Beitrag von Rm Goosmann an, dass man es ablehne Fremdfirmen mit der Ausführung hoheitlicher Aufgaben zu beauftragen.

Herr StR Dahmen erklärt, dass man sich bewusst dafür entschieden habe die Quartierslabore wie ursprünglich geplant durchzuführen. Durch den direkten und persönlichen Dialog verspreche man sich besser ins Gespräch zu kommen. Man habe sich Gedanken zu Online-Formaten gemacht. Nunmehr plane man eine Kombination aus Präsenz und IT. Das Konzept hierzu sei bereits vorhanden. Bezüglich des Umfangs der Beantwortung, habe man diese für einen Gesamtbericht an den Ausschuss genutzt.

Rm Noltemeyer gibt an, dass man sich am Beispiel der Münsterstraße die Frage stelle, inwiefern dort eine Videobeobachtung nötig sei, wenn dort städtebauliche Veränderungen vorgenommen würden, wie zukünftig angedacht. Des Weiteren frage man, ob es möglich sei einen Bericht zur Videobeobachtung der Münsterstraße aus Verwaltungssicht vorzulegen oder von der Polizei aus. Bezüglich der Situation an Schulen frage man wie dort der Stand der Videobeobachtung sei.

Herr StR Dahmen gibt an, dass es sich bei der Videoüberwachung in der Münsterstraße um eine polizeiliche Überwachung handle. Der Masterplan sah hier vor gegebenenfalls eine Änderung des Landesrechts zu initiieren. Dies sei durch den Ausschuss abgelehnt worden. Daher sei das Thema hier eine polizeiliche Videoüberwachung. Auf diese habe man keinen Einfluss. Bei den Schulen habe es eine Anregung aus dem Ausschuss gegeben an Schulen, an denen noch Schulhausmeister präsent seien, zu prüfen, ob eine Videoüberwachung möglich sei. Bezüglich der Videoüberwachung im öffentlichen Raum habe man das Thema, aufgrund der Ablehnung des Ausschusses, von Seiten der Verwaltung nicht weiter verfolgt. Bei der polizeilichen Videoüberwachung könne man nicht sagen, inwieweit die Polizei hier Informationen zugänglich machen könne. Dies müsse man klären. Man vermute jedoch, dass dies nicht ohne weiteres möglich sei.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet bezüglich der Videoüberwachung an Schulen um Klarstellung. Man lese aus der Darstellung heraus, dass die Verwaltung darüber nachdenke Schulen ohne Hausmeisterwohnung mit Videoüberwachung auszustatten. Hiergegen habe man starke Bedenken. Daher bitte man um Klarstellung des Punktes.

StR Dahmen erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Man habe geprüft wo eine Überwachung theoretisch möglich sei. Dies sei jedoch nicht weiterverfolgt worden, da es sich um ein ausgesprochen schwieriges Thema handle. Letztendlich sei hier die Frage zu klären gewesen, ob eine Videoüberwachung an Schulen theoretisch möglich sei und wo noch Hausmeister*Innen vor Ort seien. Zum Thema Dialogveranstaltungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für Senioren habe es bereits einen Dialog mit dem weißen Ring gegeben. Dieses Veranstaltungsformat sei durch die Pandemie zum Erliegen gekommen. Man werde hier nochmal auf den weißen Ring zugehen. Ein Workshop zusammen mit diesem als Partner sei sehr spannend. Zu Angsträumen habe das Tiefbauamt ein entsprechendes Kataster erarbeitet. Dieses werde man im nächsten Ausschuss vorlegen. Für die Beseitigung von Angsträumen habe der Rat im Doppelhaushalt 2020/21 jeweils 100.000 € zur Verfügung gestellt. Diese seien im Etat des Tiefbaudezernats vorhanden, da diese dort am effektivsten zu beseitigen seien.

Rm Beckmann gibt an, dass die Bezirksvertretungen hier in einer entsprechenden Vorlage aufgefordert wurde die Beseitigung von Angsträumen in eigener Zuständigkeit und mit eigenen Mitteln anzugehen. Hier müsse nachgebessert werden. Man bitte ebenfalls um Vorstellung des Beleuchtungskatasters. Interessant sei hier auch welche Vorschläge es gegeben habe. Bei dem Satz „Weitere Details zur Planung, zur Finanzierung und zum Bearbeitungsstand verteilt das Tiefbauamt gezielt an die Leitungen der Bezirksvertretungen“ sei nicht klar wer genau gemeint sei –Bezirksverwaltungsstellenleitung, Bezirksbürgermeister*Innen etc-. Beim finanziellen Aspekt, sei man dafür Mittel aus dem Rat bereit zu stellen. Man wisse jedoch nicht ob es richtig sei hier den Bezirksvertretungen „das Heft aus der Hand zu nehmen“. Man könne sich einen Topf mit Zuschussmitteln vorstellen. Hier müsse beachten, dass die Bezirksvertretungen doch einen sehr guten Einblick in den eigenen Stadtbezirk hätten.

Herr StR Dahmen erklärt zur finanziellen Darstellung nochmals, dass Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € zur Verfügung stünden. Der Masterplan kommunale Sicherheit schlage sich in vielen Bereichen des Haushalts nieder. Das Thema der Beseitigung von Angsträumen sei die Aufgabe von verschiedenen Bereichen. Am Beispiel des Stadtgartens sei zu sehen, dass dies gut funktioniere. Man habe die dort vorhandene Problematik im Ausschuss besprochen und die Maßnahmen seien dann vom Tiefbauamt durchgeführt und finanziert worden. Grundsätzlich seien Angsträume eine Aufgabe, welche sich durch viele Bereiche der Stadtverwaltung ziehe.

Rm Beckmann gibt an, dass nicht klar sei, wie sich das Weitere vorgehen nunmehr darstelle. Man stelle daher nochmal die Frage, was es bedeute, dass man auf die Leitung der Bezirksvertretungen zu gehe und wer damit gemeint sei. Wer mache dies und wann widme sich der Ausschuss dem Thema nochmal.

Herr StR Dahmen gibt an, dass hier der Mitarbeiter des Dezernates 3, welcher für den Masterplan Kommunale Sicherheit zuständig sei tätig werde. Der Ansprechpartner im Bezirk sei die Bezirksverwaltungsstellenleitung.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an hierzu zum nächsten Ausschuss einen Antrag zu stellen.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt zum Thema Erhöhung der Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes an, dass man es begrüße, dass die Verwaltung hier mehr Personal für den kommunalen Ordnungsdienst gewinnen wolle. Bezüglich des letzten Satzes hierzu frage man sich, wie man eine verstetigte höhere Präsenz des kommunalen Ordnungsdienstes verstehen solle. Man frage sich ob es hier um mehr Stellen gehe die zu schaffen seien. Ebenfalls frage man sich wie die Zusammenarbeit zwischen kommunalem Ordnungsdienst und Polizei laufe.

Herr StR Dahmen erklärt, dass man nunmehr jährlich 15 Auszubildende für den kommunalen Ordnungsdienst einstelle. Auf Dauer sei die Zahl der Mitarbeiter zu erhöhen. Dies sei jedoch erst dann möglich, wenn entsprechendes Personal zur Verfügung stehe. Eine Möglichkeit sei es, die Mitarbeiter*Innen welche hier befristet im Rahmen der Coronapandemie eingestellt wurden in feste Verträge zu überführen. Insgesamt brauche man mehr Personal um die Präsenz im Stadtgebiet insgesamt zu erhöhen.

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt zur Zusammenarbeit mit der Polizei, dass es eine entsprechende Kooperationspartnerschaft gebe. Dies sei NRW weit bisher einmalig. Diese Vereinbarung stelle sicher, dass im Schwerpunkt Innenstadt-Mitte/Nord die Partnerschaft entsprechend gelebt werde. Bezüglich des Personals habe man seit vielen Jahren eine Förderkette aufgebaut, um Kollegen*Innen einen weiteren Aufstieg zu ermöglichen und diese auch entsprechend einzusetzen. So konnte bereits ein Kollege den Weg bis zur Schicht- und Einsatzleitung gehen. Man schaue insgesamt darauf Personal aus vielfältigen Bereichen zu gewinnen und einen entsprechenden Aufstieg zu ermöglichen. Die Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) stelle man über die Geschäftsführung gerne nochmal zur Verfügung.

Rm Dsicheu Djine erfragt ob man es richtig verstanden habe, dass derzeit offene Stellen vorhanden seien und es geplant sei, diese aus den 30 vorhanden Stellen der Corona Task-Force zu besetzen und zusätzlich noch mehr Stellen zu etablieren.

Frau Siekmann gibt an, dass dies richtig sei. Eine weitere Möglichkeit sei, dem Rat den Vorschlag zu unterbreiten, den kommunalen Ordnungsdienst um diese vorhandenen 30 Stellen aufzustocken. Hier stelle man sich noch auf.

sB Brenker (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt zum Thema Ermittlungsdienst Abfall an, dass man sich über die positive Entwicklung zum Thema freue. Man frage sich, ob es möglich sei die Evaluation des Projektes vorzuziehen.

Herr StR Dahmen gibt an, dass man das Thema der Evaluation ebenfalls mitnehme. Man könne jedoch noch keinen konkreten früheren Zeitpunkt nennen, da hier verschiedene Akteure tätig seien.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass der EDA erfolgreich zu sein scheint. Man hoffe, dass das Projekt fortgesetzt werde. Bei den Bußgeldbescheiden sei aufgefallen, dass der Betrag zwischen 75,00 € und 200,00 € liegen solle. Eine Nachrechnung des Sachverhaltes ergibt jedoch eine Differenz zwischen den aufgeführten 20.235,00 € und der tatsächlich maximal möglichen Höhe bei 97 Bußgeldbescheiden. Hier stelle sich die Frage wie dies zustande komme. Ebenfalls lese man, dass Bußgelder verhängt worden seien und gleichzeitig Kosten in Höhe von 36.547,00 € bei der EDG entstanden seien. Hier stelle sich die Frage wie sich die Realisierung der Vollstreckung der Kosten darstelle.

Herr StR Dahmen erläutert zunächst das Verfahren des EDA. Man könne ad hoc nicht sagen wie sich die Realisierung der Kosten aktuell darstelle. Hier werde man nachfragen.

Rm Beckmann bittet hier bereits zum Jahresende 2021 um eine Evaluation.

Herr StR Dahmen erklärt, dass man dem nachkommen werde.

Rm Noltemeyer erfragt, wie die entsprechenden Flächen durch die EDG identifiziert würden.

Herr StR Dahmen gibt an, dass man hierfür Rücksprache mit der EDG halten müsse. Grundsätzlich zeigten sich hier jedoch oft Plätze mit Papiercontainerstandorten. Für die Ermittlung der Verursacher würden vor allem Paketaufkleber wichtig sein. Ebenfalls gehe man Hinweisen aus der Bevölkerung nach, welche bei den verschieden Stellen der Verwaltung eingehen würden. Zum nächsten Themenbereich Widerstand/Gewalt gegen Ordnungskräfte sei zu sagen, dass es im betrieblichen Gesundheitsschutz entsprechende Hilfeleistungen für betroffene gebe. Ebenfalls sehe das Landesbeamtengesetz hier vor, dass ein Beamter der im Dienst einen Schaden erleidet Unterstützungsleistungen durch das Rechtsamt in Anspruch nehmen könne, wobei - sofern vorhanden- die eigene Rechtsschutzversicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen sei. Sofern vor Gericht eine Entschädigung zugesprochen würde und diese nicht vollstreckt werden könne, dürfe nunmehr auch der Dienstherr einspringen und das Schmerzensgeld auszahlen. Ziel sei es, den Mitarbeitern vollumfänglich Schutz zu bieten.

Frau Siekmann führt zum Café Berta aus, dass es hier ein neues Verfahren zu Anmietung eines Objektes gegeben habe, welches sich derzeit in Abstimmung befinde und in Kürze abgeschlossen werde.

Rm Noltemeyer erfragt zum Themenbereich Maßnahmen gegen Rechtsextremismus warum hier die Zivilgesellschaft nicht erwähnt werde. Im letzten Satz werde ein Dank an alle Beteiligten ausgesprochen. Fraglich sei, ob hiermit auch die Zivilgesellschaft gemeint sei. Sollte dem so sein, bitte man dies noch mit aufzunehmen.

Herr StR Dahmen erklärt, dass man dies sehr gerne tun werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.4
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19678-21-E1)

In der Sitzung vom 09.02.2021 bat der Ausschuss die Verwaltung um Stellungnahme ob mehr als die ausgegeben Ehrenamtskarten beantragt worden seien und wenn ja, warum diese abgelehnt wurde. Auch bezüglich der Summe der gewährten Ermäßigungen sei interessant. Im Bereich der Fortbildung wünschte man sich ein Ausbau des Angebots.

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 22.04.2021 wie folgt Stellung:
Frage 1: Sind beantragte Ehrenamtskarten abgelehnt worden?
Im Verlauf des Jahres 2020 sind 71 Ehrenamtskarten NRW bei der FreiwilligenAgentur beantragt und bewilligt worden.

Frage 2: Wie hoch ist die Summe der gewährten Ermäßigungen über die Ehrenamtskarte
NRW?
Über die Summe der gewährten Ermäßigungen geben die Unternehmen keine Auskunft. In der Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Unternehmen und der FreiwilligenAgentur werden nur mögliche Prozente/ Rabatte auf den jeweiligen Einkauf/ Eintritt festgelegt.

Frage 3: Sollte ein Ausbau des Fortbildungsangebotes angestrebt werden?
Im Rahmen der Vorlage vom 28.03.2019 (DS-Nr.: 13444-19) wurden die folgenden drei Förderbereiche
festgeschrieben:
- Aufwandsentschädigungen für Fortbildungen
- Qualifizierungen
- Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen
Die Dortmunder Organisationen entscheiden welche Bausteine sie im Rahmen des Förderfonds beantragen, mit dem Ziel, die Gelder bedarfsgerecht einzusetzen. Die Fortbildungsangebote werden passgenau für die Ehrenamtlichen von den jeweiligen Organisationen konzipiert und angeboten. Alle Anträge bezüglich Qualifizierungsmaßnahmen wurden bewilligt.

Die Förderbestimmungen legen nur fest, dass jede Organisation bis zu 1000,00 Euro im Jahr beantragen kann, um möglichst viele Träger zu berücksichtigen.

Frage 4: In welchen Bereichen sind die Organisationen tätig, die Fördergelder beantragt haben?
Im Jahr 2020 konnten mit dem Dortmunder Modell 129 unterschiedliche Organisationen erreicht werden.
Die Institutionen, Vereine und Organisationen werden über Email-Verteiler, die örtliche Presse, Social-Media-Kanäle und persönliche Ansprache informiert. Aus folgenden Bereichen sind im Jahr 2020 Anträge zum Dortmunder Modell eingegangen:
- Kinder- und Jugend
- Sport
- Beratung
- Kunst- und Kultur
- Kirchen
- Nachbarschaftshilfen
- Tierschutz
- Migration
- Senioren
- Soziales/ Gesundheit
- Hospiz
- Umwelt/Naturschutz
Die Evaluation macht deutlich, dass die Förderung bei einem breiten Spektrum unterschiedlicher
Träger ankommt und viele Ehrenamtliche unterstützt.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Ehrenamtskarte eine Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement sei.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet ergänzend um Stellungnahme zu zwei Punkten. Zu Frage 2 bitte man darum zu beantworten, ob bei den Unternehmen die Summe der gewährten Ermäßigungen erfragt werden und ob diese entsprechende Auskünfte geben würden. Zu Frage 3 bitte man um Mitteilung ob hier die Möglichkeit einer Evaluation bestehe welche Qualifizierungen hier notwendig seien bzw. erfragt würden. Man bitte sofern möglich um Stellungnahme zu Protokoll.

Herr StR Dahmen gibt an, dass man dies erfragen werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Im Nachgang der Sitzung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 2
In der Vereinbarung zwischen dem Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund e.V. und den beteiligten Unternehmen werden nur die Unterstützung der Ehrenamtskarte und die Ermäßigungen vereinbart, analog der Vorgaben des Landes. Die Summe der gewährten Ermäßigungen wird nicht abgefragt.

Zu Frage 3 bitte man um Mitteilung ob hier die Möglichkeit einer Evaluation bestehe welche Qualifizierungen hier notwendig seien bzw. erfragt würden.
Da die FreiwilligenAgentur die Themen der Qualifizierungen nicht vorgibt oder einschränkt, ist die Abfrage im Antragsverfahren nicht notwendig. Bisher wurden in den Bereichen Digitalisierung/ Öffentlichkeitsarbeit, Erste-Hilfe- Kurse, Freiwilligen Koordination, Schulungen zum Thema Fördermittel, Gesprächsführung, Fundraising sowie Deeskalations- und Teamtraining beantragt und bewilligt.
(Eine generelle Abfrage zum Thema Qualifizierungsbedarfe kann in die jährliche UP Date Aktion der FreiwilligenAgentur mit aufgenommen werden und die zusätzlichen Bedarfe in Qualifizierungseinheiten der Landesarbeitsgemeinschaft für Freiwilligen Agenturen einfließen, wie in diesem Jahr zum Thema „Digitale Mitgliederversammlungen“.)


zu TOP 4.1.5
Tierschutz in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20082-21-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lagen in seiner Sitzung vom 16.03.2021 folgende Bitten um Stellungnahmen an die Verwaltung vor:
SPD-Fraktion vom 03.03.2021
in den Medien wurde in den vergangenen Wochen mehrfach über tierschutzwidriges Verhalten eines Dortmunder Schäfer berichtet. Daher bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen.
1. Wurde den zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung und von Tierschützern nachgegangen?
2. Seit wann sind mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz des Dortmunder Schäfers bekannt?
3. Um welche Verstöße handelt es sich konkret?
4. Was hat das zuständige Fachamt unternommen, um weitere Verstöße abzustellen und die Situation der Tiere zu verbessern?
5. Wer kontrolliert die Einhaltung von möglicherweise verhängten Sanktionen?

Soweit die Beantwortung der Fragen schützenswerte personenbezogene Daten beinhalten beantragen wir die Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.03.2021
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, unter dem o.g. TOP die Arbeit der Abteilung für das Veterinärwesen im Ausschuss vorzustellen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche grundsätzlichen Kenntnisse hat die Abteilung für Veterinärwesen über die Haltung von Nutztieren in Dortmund insbesondere über die Anzahl der Halter*innen und der Tiere sowie deren Unterbringung?

2. Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen zur Haltung von Nutztieren aus? Gib es eine Anzeigepflicht?

3. Wie und wie oft überprüft die Abteilung für das Veterinärwesen die Einhaltung der gesetzlichen Standards nach dem Tierschutzgesetz durch die Halter*innen von Nutztieren?

4. Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat die Abteilung für das Veterinärwesen beim Halten von Nutztieren in den Jahren 2018, 2019, 2020 sowie in den ersten Monaten 2021 festgestellt?

5. Wie ist die Verwaltung auf die Fälle aufmerksam geworden?

6. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ergreifen und welche hat sie in den aufgeführten Fällen ergriffen?

7. Welche Konsequenzen haben die Verstöße für die Halter*innen gehabt?

8. Wie ist aktuell die personelle Besetzung der Abteilung für Veterinärwesen im Ordnungsamt? Wenn sich diese Besetzung in den letzten Jahren verändert hat: Wie?

Begründung:
In den Medien wurde aktuell über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch Halter*innen von Schafen und Ziegen berichtet. Die Abteilung für Veterinärwesen im Ordnungsamt hat beim Schutz von Nutztieren eine wichtige und entscheidende Rolle.

Fraktion Die Linke+ vom 01.03.2021
die Fraktion DIE LINKE + bittet um eine Berichterstattung durch den Leiter des Veterinäramtes zum Vorgehen seitens des Veterinäramtes bei den vermehrten Fällen von Halter*innen, die massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Begründung:
Nicht nur der jüngste Fall des „Schafhalters“ in Dortmund-Oestrich sorgt für große Betroffenheit in der Dortmunder Bevölkerung und über die Grenzen Dortmunds hinaus. Auch der Fall der 13 Nackthunde, die auf 6 qm vegetieren mussten sowie das Leiden des Esels und weiterer Tiere in Dortmund-Kirchderne sorgten damals für großes Unverständnis in der Bevölkerung.
Hier die Medienberichterstattung zu den Fällen:
https://www.lokalkompass.de/luenen/c-natur-garten/esel-elend-macht-tierschuetzer-traurig_a60672
https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/13-hunde-auf-sechs-quadratmetern-arche-90-tierschuetzer-wollen-die-stadt-verklagen-1316855.html
https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/veterinaeramt-todesrate-bei-problemschaefer-in-dortmund-im-normbereich-1604206.html
Von daher empfinden wir es als wichtig, eine Berichterstattung aus erster Hand durch Herrn Dr. Wurm im Ausschuss zu erhalten und somit drängende Fragen klären zu können.

Des Weiteren wurden im Nachgang der Sitzung folgende Fragen der Fraktion Die Linke+ zu Protokoll gegeben:
- Welche Qualifikationen hatte Herr Dr. Wurm vorzuweisen, damit er in die Position des Leiters des Veterinäramtes bestellt wurde?
- Welche Tätigkeit hat Herr Dr. Wurm vor seiner Bestellung als Leiter des Veterinäramtes ausgeübt?

Aus der Stellungnahme von Herrn Dr. Wurm in der Sitzung ergeben sich folgende Nachfragen:
- Herr Dr. Wurm hat eine Ordnungsverfügung gegen den kritisierten Schäfer erwähnt.
- Was war der Inhalt dieser Ordnungsverfügung?
- Gab es weitere Ordnungsverfügungen?
- Wurden Begutachtungen seitens des Veterinäramtes im Vorfeld angekündigt?
- Wurden Strafgelder verhängt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

Herr Dr. Wurm hat ausgeführt, dass auf der Weide genügend Futter war.
- Ist das zu jeder Zeit gewährleistet?
- Wie wird das seitens des Veterinäramtes kontrolliert?
- Besteht die Gefahr bei einer geschlossenen Eis- und Schneedecke auf einer Weide, dass die Schafe ohne regelmäßige Zufütterung von außen verhungern?
- Ist Herrn Dr. Wurm bekannt, dass Nachbarn die Tiere mit Futter versorgt haben?

Herr Dr. Wurm hat gesagt, "es wäre unfair, die Tiere von der Weide zu nehmen"
Bezog sich diese Aussage auf die Tiere oder den Schäfer?

"Man kann nicht das Einzeltier sehen"...war eine weitere Aussage.
- Ist den Verantwortlichen bewusst, dass das Tierschutzgesetz schon unter gewissen Umständen eine Einzeltierbetrachtung vorschreibt?
- Welche Qualifikationen hat dieser Schäfer vorzuweisen, die ihn nach Ansicht des Veterinäramtes dazu berechtigen, diese Schafsherde zu halten?
- Spielen die Ordnungsverfügungen, die Herr Dr. Wurm zugegeben hat, dabei eine Rolle?
- Wie ist die Aussage der anwesenden Polizei, dass der Schäfer über Jahre in Zusammenhang mit seinen Schafen polizeibekannt sei, in Bezug auf seine Qualifikation zu werten?
- Kann das Veterinäramt etwas zu dem kranken Kangalrüden und dem artuntypischen Verhalten der plötzlich verschwundenen Kangalhündin sagen?
- Ist es normal das sogenannte "Winterlämmer" in der Anzahl bei einem professionellen Schäfer zur Welt kommen? Wie erklärt sich das?
- Warum gibt es keinen Wetterschutz für die Herde?

Montags wurden Missstände von Tierschützern beim Veterinäramt gemeldet, aber erst am Donnerstag folgte eine vor Ort Begutachtung.
- Warum kam es zu dieser Verzögerung?

Herr Dr. Wurm hat in einer Situation die offensichtliche Todesursache von Lämmer angezweifelt, aber anscheinend den Todeszeitpunkt gekannt.
- Warum wurden die toten Lämmer auf dem Hof in Oestrich am 12.2.2021 nicht gesichert und obduziert?
- Gibt es dazu Dokumentationen?
- Ist die Personalbemessung beim Veterinäramt ausreichend, um auch einer besondere Häufung von Tierschutzverstößen angemessen und zügig zu begegnen?
- In welchen Zeitraum kann bei Alarmierung ein Vertreter des Veterinäramtes zu einer Begutachtung vor Ort entsendet werden?
- Wie wertet der Leiter des Veterinäramtes die Rolle der Tierschützer:innen in diesem Fall?
- Welche Nachweise müssen dem Veterinäramt von Bürger*innen vorgelegt werden, damit es bei der Bekämpfung von Tierschutzverstößen aktiv wird?
- Dürfen Fotos, die Tierschutzverstöße dokumentieren, als Beweise für Ordnungsverfügungen verwendet werden?
- Welche Verstöße würden ein Haltungsverbot für den kritisierten Schäfer bewirken?

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Herr Dr. Wurm hat eine Ordnungsverfügung gegen den kritisierten Schäfer erwähnt.
Was war der Inhalt dieser Ordnungsverfügung? Ende Februar 2020 fiel auf, dass einzelne Schafe bei Frosttemperaturen im Freien ablammten. Danach legte das Veterinäramt dem Tierhalter per Ordnungsverfügung auf, die Lammung der Herde entweder in einem Stall oder im Freien mit Witterungsschutz (z. B. Ablammkoppel) durchzuführen und einzelne zu früh lammende Schafe sowie deren Lämmer innerhalb von drei Stunden in einen Stall zu überführen.

Gab es weitere Ordnungsverfügungen?
Weil beim Treiben der Schafherde am Dortmund-Ems-Kanal zwei Lämmer in den Kanal stürzten, wurde dem Tierhalter im September 2019 per Ordnungsverfügung aufgegeben, die Herde nur noch mit einer Hilfsperson zusammen zu treiben.

Wurden Begutachtungen seitens des Veterinäramtes im Vorfeld angekündigt?
Bei frei zugänglichen Tierhaltungen werden fast immer unangekündigte Kontrollen durchgeführt.

Wurden Strafgelder verhängt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
Aus Gründen des Datenschutzes ist eine Auskunft hierzu nicht möglich.

Herr Dr. Wurm hat ausgeführt, dass auf der Weide genügend Futter war.
Ist das zu jeder Zeit gewährleistet? Zu den Kontrollzeitpunkten war stets genügend Futter vorhanden.

Wie wird das seitens des Veterinäramtes kontrolliert?
Dies kann nur durch Kontrollen vor Ort geprüft werden. Es bestehen bei den damit betrauten Veterinär*innen entsprechende Erfahrungswerte, um darüber zu beurteilen, ob und wie lange der natürliche Bewuchs, je nach Art der Fläche (Grünland, Stoppelfläche nach der Getreideernte, Gründüngung von Ackerflächen), noch genügend verwertbares Futter liefert.
Bei Fällen, in denen das vorhandene Futter knapp erscheint, wird für den nächsten Tag eine Nachkontrolle angesetzt, um zu überprüfen, ob der Schäfer den Pferch umgesetzt hat.

Besteht die Gefahr bei einer geschlossenen Eis- und Schneedecke auf einer Weide, dass die Schafe ohne regelmäßige Zufütterung von außen verhungern?
Im beschriebenen Fall war der Schnee sehr weich und konnte ohne weiteres von den Tieren aufgescharrt werden, um das darunter befindliche Gras zu erreichen. Zudem war aus veterinärmedizinischer Sicht am Verhalten der Tiere zu beobachten, dass sie keinen Hunger litten: Dies zeigte sich dadurch, dass auch nachdem das Raufutter vorgelegt worden war, zwar einige Tiere Raufutter aufnahmen, ebenso viele Tiere aber gleichzeitig auf der mit Schnee bedeckten Grünfläche weideten. Hätten Tiere der Herde Hunger gelitten, hätte sich ein anderes Bild geboten.

Ist Herrn Dr. Wurm bekannt, dass Nachbarn die Tiere mit Futter versorgt haben?
Es ist bekannt, dass Nachbarn Raufutter vorgelegt haben.

Herr Dr. Wurm hat gesagt, "es wäre unfair, die Tiere von der Weide zu nehmen"
Bezog sich diese Aussage auf die Tiere oder den Schäfer?
Möglicherweise wurden die zitierten Worte falsch verstanden. Es war „unverhältnismäßig“ gemeint. Vom Veterinäramt wurde es als unverhältnismäßig angesehen, im beschriebenen Fall von dem Schäfer zu verlangen, alle Schafe von der Weide zu nehmen und in einem Stall unterzubringen. Er bekam stattdessen die Auflage, hochträchtige Schafe, die innerhalb weniger Tage ablammen sollten, in einem Stall unterzubringen bzw. bei der Selektion nicht entdeckte Schafe, die im Freien ablammten, unverzüglich in einem Stall unterzubringen.

"Man kann nicht das Einzeltier sehen"...war eine weitere Aussage.
Ist den Verantwortlichen bewusst, dass das Tierschutzgesetz schon unter gewissen Umständen eine Einzeltierbetrachtung vorschreibt? Selbstverständlich steht in bestimmten Situationen auch das Einzeltier im Vordergrund der Betrachtung. Das Zitat ist aus dem Zusammenhang genommen und bezog sich auf die Beurteilung landwirtschaftlicher Nutztierbestände.

Welche Qualifikationen hat dieser Schäfer vorzuweisen, die ihn nach Ansicht des Veterinäramtes dazu berechtigen, diese Schafsherde zu halten?
Die Wanderschäferei gilt als landwirtschaftliche Tätigkeit. Im Tierschutzgesetz wird für die Durchführung jedweder landwirtschaftlichen Tierhaltung keine berufliche Qualifikation (Berufsausbildung) vorausgesetzt.

Spielen die Ordnungsverfügungen, die Herr Dr. Wurm zugegeben hat, dabei eine Rolle?
Nein.

Wie ist die Aussage der anwesenden Polizei, dass der Schäfer über Jahre in Zusammen-hang mit seinen Schafen polizeibekannt sei, in Bezug auf seine Qualifikation zu werten? Diesbezügliche Aussagen müssen jeweils im Zusammenhang mit vorliegenden Tatbeständen gesehen werden. Das Veterinäramt - als für den Tierschutz zuständige Behörde - hat die Informationen über etwaige Verstöße zu überprüfen, rechtlich zu werten und ahndet diese gegebenenfalls. Liegt der Verdacht auf eine Straftat vor, wird Strafanzeige bei der Staats-anwaltschaft erstattet.

Kann das Veterinäramt etwas zu dem kranken Kangalrüden und dem artuntypischen Verhalten der plötzlich verschwundenen Kangalhündin sagen?
Der erkrankte Kangal wurde in einer niedergelassenen Tierarztpraxis zur Behandlung vorgestellt.
Der zweite Kangal ist verschwunden, der Tierhalter hat bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Ist es normal, dass sogenannte "Winterlämmer" in der Anzahl bei einem professionellen Schäfer zur Welt kommen? Wie erklärt sich das?
Schäfereien belegen die Mutterschafe gruppenweise so, dass zu bestimmten gewünschten Zeiten schlachtreife Lämmer zur Verfügung stehen. Die Dauer der Trächtigkeit beträgt ca. 150 Tage und die anschließende Lämmermast je nach Intensität 6 bis 10 Monate. Auch in professionellen Schäfereien können in der kalten Jahreszeit Lämmer draußen geboren werden, wenn die betreffenden Mutterschafe nicht als trächtig ausgesondert werden konnten. Hier handelt es sich aber zumeist um einzelne Tiere. Es hat sich gezeigt, dass es für Schäfer arbeitstechnisch sinnvoller ist, die Gruppen, die bald ablammen sollen, in einem Stall unterzubringen. Insgesamt wird dadurch die Lämmeraufzucht auch sicherer.
Warum gibt es keinen Wetterschutz für die Herde?
Der Schäfer hätte sich für ein Ablammen im Freien auf einer Ablammkoppel mit Witterungsschutz und „Strohmatratze“ entscheiden können. Er hat stattdessen die Mutterschafe, die frisch abgelammt haben, in einem Stall untergebracht.

Montags wurden Missstände von Tierschützern beim Veterinäramt gemeldet, aber erst am Donnerstag folgte eine vor Ort Begutachtung.
Warum kam es zu dieser Verzögerung?
Am Montag, 08.02.2021, wurde von Arche 90 e. V. gemeldet, dass ein Mutterschaf abge-lammt hat. Dieses Tier wurde gegen Mittag in dem an der Weide stehenden Kastenanhänger untergebracht und am Nachmittag vom Tierhalter weiter versorgt. Herr Dr. Wurm hat den Weidestandort am gleichen Tag gegen 16:30 Uhr kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass das neugeborene Lamm nicht mehr dort war und inzwischen Raufutter vorgelegt worden war. Der Tierhalter teilte Herrn Dr. Wurm mit, er habe die (sechs älteren) Lämmer auf Anordnung der Polizei am Vortag (Sonntagnachmittag) von der Weide holen müssen.

Herr Dr. Wurm hat in einer Situation die offensichtliche Todesursache von Lämmern angezweifelt, aber anscheinend den Todeszeitpunkt gekannt.
Warum wurden die toten Lämmer auf dem Hof in Oestrich am 12.2.2021 nicht gesichert und obduziert?
Gemeint sind die Lämmer in einem 240 l Container, in dem verstorbene Tiere bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung aufbewahrt werden. Verstorbene Tiere müssen in einem Behältnis bis zum Abtransport aufbewahrt werden. Der Inhalt des Behälters wurde durch Herrn Dr. Wurm am 11.02.2021 gegen 16:00 Uhr kontrolliert: darin befanden sich ein bei der Lammung verstorbenes Mutterschaf und das dazugehörige tot geborene Lamm sowie noch ein weiteres wenige Tage altes verstorbenes Lamm. Keines der im Zeitraum vom 05. bis 07. Februar auf der Weide in Deusen an der Seite ihrer Mutterschafe gehaltenen Lämmer befanden sich nicht in dem Behälter. Es wurde festgestellt, dass sie sich im Stall und in einem veterinärmedizinisch guten Zustand befanden.
Gibt es dazu Dokumentationen?
Angaben über den Inhalt des o. a. Containers wurden in einem Aktenvermerk festgehalten.
Ist die Personalbemessung beim Veterinäramt ausreichend, um auch einer besondere Häufung von Tierschutzverstößen angemessen und zügig zu begegnen?
Zurzeit befindet sich das Veterinäramt in dem Prozess einer Personalbedarfsbemessung.
Meldungen zu vermuteten Tierschutzverstößen werden jeweils sofort bearbeitet.
In welchem Zeitraum kann bei Alarmierung ein Vertreter des Veterinäramtes zu einer Begutachtung vor Ort entsendet werden?
Montags bis mittwochs sind die Veterinär*innen während der regulären Dienstzeit zwischen 8:00 - 15:30 Uhr zu erreichen, donnerstags bis 17:00 Uhr. Freitags besteht zusätzlich ein Rufbereitschaftsdienst bis 19:00 Uhr, an Wochenenden sowie Feiertagen ist eine Erreichbarkeit über eine Rufbereitschaft von 10:00 - 19:00 Uhr gewährleistet.
Wie wertet der Leiter des Veterinäramtes die Rolle der Tierschützer*innen in diesem Fall?
Das Engagement der Tierschützer*innen wird stets respektiert. Die Meldungen und die tatsächlich vorgefundenen Fakten müssen jedoch aus veterinärmedizinischer Sicht fachlich und rechtlich bewertet werden.
Welche Nachweise müssen dem Veterinäramt von Bürger*innen vorgelegt werden, damit es bei der Bekämpfung von Tierschutzverstößen aktiv wird?
Nach Möglichkeit sollen Augenzeugenberichte schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder persönlich zur Niederschrift) eingereicht werden. Sie sollten auch vor Gericht verwertbar sein.
Dürfen Fotos, die Tierschutzverstöße dokumentieren, als Beweise für Ordnungsverfügungen verwendet werden?
Prinzipiell können private Fotos zur Beweissicherung genutzt werden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren sind jedoch nur amtliche Fotos verwendbar.
Welche Verstöße würden ein Haltungsverbot für den kritisierten Schäfer bewirken?
Dies lässt sich nur anhand eines konkreten veterinärmedizinisch bewerteten Einzelfalls beurteilen.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man in der Anfrage der Fraktion einen weitergehenden Fragenkomplex aufgeführt habe. Hier stelle man sich die Frage, ob hierzu noch eine schriftliche Antwort erfolge.

Herr StR Dahmen gibt an, dass man dies prüfen werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Beantwortung der offenen Fragestellungen bis zur nächsten Sitzung.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Ermittlungsdienst Abfall
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20864-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 21.04.2021 an die Verwaltung vor:
Die 4 Teams des Gemeinschaftsprojekts "Ermittlungsdienst Abfall" (EDA) von Ordnungs- und Umweltamt der Stadt Dortmund sowie der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) sind seit mittlerweile fast acht Monaten im Einsatz. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie viele illegale Müllablagerungen wurden gemeldet und wie erfolgen die Meldungen?
2. In wie vielen Fällen konnten die Verursacher ermittelt und angezeigt werden, in welcher Höhe gelingt die Beitreibung von Bußgeldern?
3. Wer zahlt die Entsorgungskosten, wenn kein Verursacher ermittelt werden konnte?
4. Zeichnen sich Schwerpunkte der illegalen Müllablagerung ab und wenn ja wo?
5. Gibt es Anzeichen, dass sich durch den verstärkten Kontrolldruck die Anzahl der illegalen Müllablagerungen vermindert oder erhöht sich die Zahl der Meldungen? An welchen Stellen ist das besonders sichtbar?
6. Hat sich die Zusammensetzung der Teams und die Zusammenarbeit zwischen Stadt und EDG bewährt oder sehen die Projektpartner Optimierungsmöglichkeiten? Ist eine Ausweitungen hinsichtlich der Anzahl der Teams und der Größe des Stadtgebiets sinnvoll?
7. Zeichnet sich bereits ein Erfolg des Projekts ab?


Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Stellungnahme bis zu nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2.2
Parkplätze für E-Autos
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20843-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Parken an extra für E-Autos ausgewiesenen Parkplätzen mit Ladesäulen zeitlich begrenzt werden kann. Die Parkdauer soll die maximale Zeit eines Ladevorgangs abdecken.

Begründung

Bisher dürfen E-Autos auf Parkplätzen mit Ladesäulen kostenlos parken. Dies wird aber mittlerweile von Haltern von Hybrid-Fahrzeugen dazu genutzt, an diesen Plätzen den ganzen Tag kostenlos zu parken. Damit diese „Lade-Parkplätze“ ausschließlich den Autos zur Verfügung stehen, die ihr Auto aufladen wollen, sollte durch eine entsprechende Beschilderung eine Begrenzung der Parkzeit deutlich gemacht werden. Beispielsweise könnte ein Schild dazu auffordern, dass maximal für 3 Stunden – durch Sichtbarmachung einer Parkscheibe – dort geparkt werden darf. Dadurch wird ein Parkplatz mit Parksäule nicht den ganzen Tag von nur einem Auto blockiert.


Hierzu liegt dem Ausschuss des Weiteren folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus dessen Sitzung vom 06.05.2021 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung vom 16.03.2021 vor:
zu TOP 12.7
Beschilderung von E-Ladesäulen
(Antrag aus der verschobenen Sitzung am 02.02.21)
Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19801-21)

Da es sich bei Punkt 2 des Antrages um eine gesamtstädtische Angelegenheit handelt, wird dieser an den zuständigen Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weitergeleitet und der Punkt 1 durch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost abgestimmt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zu Punkt 1:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
1. dass die Verwaltung beauftragt wird, zu prüfen, ob eine bessere Beschilderung der E-Ladesäulen in der Kaiserstraße (vor dem Gerichtsgebäude und gegenüber des Restaurants Hexenkessel), ähnlich des beigefügten Beispielfotos aus einer anderen NRW-Kommune, umsetzbar ist.
2. dass die Verwaltung beauftragt wird, die Situation im Kaiserviertel zum Anlass zu nehmen und die Beschilderungen der E-Ladesäulen im gesamten Stadtgebiet zu prüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen. Ziel sollte sein, dass an diesen Stellen nur für den Ladevorgang geparkt werden darf.

Begründung:


Leider wird der Parkraum insbesondere am zuerst genannten Standort immer wieder durch Fahrzeuge zugeparkt, die mit konventionellem Kraftstoff betrieben werden und dort somit nicht zum Aufladen parken.
Rm Vogeler (CDU) bittet darum den Antrag aus der vorliegenden Überweisung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) als zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Die CDU-Fraktion habe für dessen nächste Sitzung einen ähnlichen Antrag gestellt, sodass dies gemeinsam behandelt werden könne.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass man den durch die Fraktion gestellten Antrag für weiterführender als den der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost halte.

Rm Schultze (B‘90/Die Grünen) erfragt bezüglich der Begründung des Antrags, ob man sich bezüglich der Zeitangabe zur Höchstparkdauer bereits festgelegt habe oder ob die Verwaltung hier frei sei zu prüfen. Aufgrund der langen Ladezeit von E-Autos halte man drei Stunden nicht unbedingt für zielführend.

Rm Wallrabe erklärt, dass man nicht wisse, ob es sich um Starkstromladesäulen oder um einfache Schuko Ladekabel handle. Im letzteren Fall werde eine längere Ladezeit benötigt.

Herr StR Dahmen sichert zu, dass man dies vollumfänglich prüfen werde.

Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass hier verschiedene Akteure tätig würden. Die Federführung würde bei der Wirtschaftsförderung liegen. Rein rechtlich sei es so, dass E-Autos sowohl beim Ladevorgang als auch ohne Ladevorgang die entsprechenden Parkplätze nutzen dürften. Hier gebe es derzeit keine Beschränkung.

sB Martinschledde (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass bisher nicht klar gewesen sei, dass die entsprechenden Ladeparkplätze auch ohne Ladevorgang genutzt werden könnten.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke+) gibt an, dass man den Prüfaufträgen zustimme.

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass der Inhalt des Prüfauftrags im Ausschuss sinnig sei. Man stimme dem Prüfauftrag zu.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig die vorgenannten Prüfaufträge an die Verwaltung.


zu TOP 4.2.3
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten während verhängter Ausgangsbeschränkungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20911-21)

Der Top wurde abgesetzt.


zu TOP 4.2.4
Abfallbehälter im öffentlichen Raum und Hundekotbeutelspender
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20917-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 26.04.2021 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1) Der Ausschuss bittet die Bezirksvertretungen Schwerpunkte zu definieren, an denen das Aufstellen von Abfallbehältern und Hundekotbeutelspender sinnvoll erscheint. Das Ergebnis soll bis zum 30.06.2021 dem Ausschuss vorliegen.

2) Der Ausschuss bittet die Verwaltung, diese Schwerpunkte für das Aufstellen von Abfallbehältern und Hundekotbeutelspender dahingehend zu analysieren,


· ob der öffentliche Raum unter die Straßenreinigungssatzung– und damit in die Zuständigkeit der EDG GmbH oder in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund fällt,
· ob das Aufstellen von Abfallbehältern und Hundehotbeutelspender an den genannten Orten sinnvoll erscheint.
3) In einem anschließenden Schritt werden die Ergebnisse in der Sitzung des ABöOAB am 14.09.2021 zum Beschluss vorgelegt.

Begründung

Seit Beginn der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr verbringen die BürgerInnen Dortmunds sehr viel mehr Zeit im Freien. Der dortige Aufenthalt bringt auch ein vermehrtes Aufkommen an Abfall mit sich. Bewegt man sich beispielsweise in Wäldern oder anderen Gebieten stellt man immer wieder fest, dass es nicht ausreichend Abfallbehälter gibt. So trägt man teilweise seinen Müll eine halbe Stunde mit sich, bevor man diesen entsorgen kann.
Auch entdecken viele Menschen ihre Liebe zum Tier. Jetzt, in Zeiten von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, die wiederum Einsamkeit mit sich bringt, haben viele Menschen sehr viel Zeit. Die Anfragen nach Hunden schießen massiv in die Höhe. Nach Angaben des Verbands für das deutsche Hundewesen (VDH) sind im Jahr 2020 rund 20 Prozent mehr Hunde deutschlandweit gekauft worden als in den Jahren davor. Eine Folge dessen ist u.a. eine vermehrte Verschmutzung von Hundekot auf öffentlichen Wegen. Das Aufstellen von Hundekotbeutelspendern – wie beispielsweise im Rombergpark – kann diesem unschönen Erscheinungsbild entgegenwirken.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man dem Antrag zustimme. Man stelle jedoch noch einen mündlichen Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Abfallbehälter ebenfalls mit Pfandringen und Hundekotbeuteln ausgestattet werden können.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man den Ergänzungsantrag der Fraktion DieLinke+ gut finde. Man selber möchte den Antrag wie folgt ergänzen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob sowohl Hundekotbeutelstände als auch Hundekotbeutel aus Bioprodukten und nachhaltigen Rohstoffen verwendet werden können.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass es gut wäre, wenn die Beutel kompostierbar seien.

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass man dem Prüfauftrag sowie den Ergänzungsanträgen zustimme.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass man zu den Pfandringen eine klare Meinung habe. Insgesamt müsse man sich hier fragen, wer letztendlich und dauerhaft die Kosten trage. Hier seien Leerungen, Wartungen, Wiederausstattungen etc. zu berücksichtigen. Dies sei in die Prüfung einzubeziehen. Eine Entscheidung werde man erst bei Vorlage des Ergebnisses treffen.

Rm Wallrabe gibt an, dass man deswegen den Punkt 2 des Antrags mit aufgenommen habe.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) fasst zusammen, dass es sich hier um einen Prüfauftrag mit nunmehr zwei mündlichen Ergänzungsaufträgen handle.

Rm Wallrabe gibt an, dass es im Westpark bereits Pfandringe gebe. Es biete sich an, dies bei der Prüfung zu berücksichtigen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig den vorgenannten Prüfauftrag, sowie die dazu gestellten mündlichen Ergänzungsanträge an die Verwaltung.


zu TOP 4.2.5
Sittenwidrige Kraftfahrzeugkennzeichen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20927-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2021 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung. Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1) Wie bewertet die Verwaltung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Kraftfahrzeugkennzeichen mit eindeutigem Bezug zum Nationalsozialismus (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019, Az.: 6 L 175/19)?

2) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in Anbetracht dieser Entscheidung doch aus eigener Initiative heraus weitere Buchstaben-/Zahlkombinationen für unzulässig zu erklären und damit die im Landeserlass genannten sittenwidrigen Kennzeichen zu ergänzen? Zu nennen sind insbesondere Kombinationen der Buchstaben- und Zahlenfolgen "HH", "AH", "33", "39", "18", "1933", "1939", "1888", "1818", "8888".

Begründung:
In der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beantwortete die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 4.2.5 ("Kraftfahrzeugkennzeichen") eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Dabei wurde von Seiten der Verwaltung vorgetragen, dass unzulässige Kraftfahrzeugkennzeichen lediglich über den Erlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr aus dem Jahre 1985 definiert seien. Demnach seien nur die Buchstabenkombinationen "NS", "KZ", "SA", "SS" und "HJ" untersagt. Die Verwaltung sähe keine Möglichkeit aus eigener Initiative heraus weitere Buchstaben-/Zahlkombination für unzulässig zu erklären.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jedoch am 30.04.2019 beschlossen (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019, Az.: 6 L 175/19), dass Kennzeichen mit eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus als sittenwidrig im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 3 Fahrzeugzulassungsverordnung anzusehen sind:


„Ein Kennzeichen, das - wie hier - bei dem durchschnittlichen Bürger der Bundesrepublik Deutschland Assoziationen zum Dritten Reich weckt, ist mit der Werteordnung des Grundgesetzes und damit mit den in Deutschland anerkannten moralischen Anschauungen nicht zu vereinbaren. Die Zeit des Nationalsozialismus steht in fundamentalem Widerspruch zur dem in den Grundrechten verkörperten Wertesystem des Grundgesetzes, insbesondere der Unantastbarkeit der Menschenwürde, des Rechts auf Leben, dem Gleichheitsgrundsatz und der Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.“ (VG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019, Az.: 6 L 175/19).

Demnach kann die Behörde eine Kennzeichenänderung anordnen oder auch einer Beantragung eines Wunschkennzeichens nicht nachkommen. In der Gerichtsentscheidung wird dabei die die Buchstaben-/Zahlkombination "HH 1933" herausgehoben.

Herr Kruse (33/FBL) erklärt, dass die Entscheidung aus Sicht der Verwaltung zu begrüßen sei und Maßstäbe für den Umgang mit der Vergabe von Kennzeichen setze. Das Urteil stelle darauf ab, dass "die Sittenwidrigkeit des Kennzeichens für den durchschnittlichen Bürger der BRD erkennbar ist". Hier müsse nach Ermessensgrundsätzen im Einzelfall verfahren werden. Dies werde in Dortmund bereits berücksichtigt. Die Verwaltung fühle sich in ihrer Praxis bestätigt, bestimmte Kennzeichen, bei denen das Erkennen einer Sittenwidrigkeit vermutet werden könne, nicht oder bei Freiwerden nicht erneut zu vergeben. So seien die Kennzeichen DO HH1933, DO AH1933, DO AH1939, DO AH8818 nicht vergeben.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.6
Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20928-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2021 vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in Dortmund lebenden fast 2000 Menschen mit Duldung unabhängig von ihrem Status ein Teil der Dortmunder Stadtgesellschaft sind.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass der zum Teil langjährige, unsichere Status der Duldung und der damit verbundene erschwerte Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung, zu Arbeitsstellen und Wohnungen sowie der faktische Ausschluss aus Integrations- und Sprachfördermaßnahmen zu einer Perspektivlosigkeit bei vielen Betroffenen führt.

3. Der Ausschuss stellt fest, dass dadurch eine gelungene Integration Geduldeter in die Stadtgesellschaft trotz jahrelangem Aufenthalt verhindert bzw. erschwert wird. Geringe Sprachkenntnisse, fortschreitende Prozesse der Dequalifizierung, unregelmäßiger Schulbesuch von Kindern, gesundheitliche Probleme, Wohnungslosigkeit sowie ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse sind mögliche Folgen, die sowohl hinsichtlich der individuellen Lebensumstände und -perspektiven der Betroffenen als auch für die gesamte Stadtgesellschaft problematisch und nicht akzeptabel sind.

4. Der Ausschuss schließt sich deshalb den Forderungen des Deutschen Städtetags an, auch vor dem Hintergrund der ausbleibenden auskömmlichen Finanzausstattung durch Bund und Land vorhandene Handlungsspielräume der Bleiberechtsregelungen kommunal konsequent zu nutzen und damit auch den in Dortmund lebenden Geduldeten aktiv Bleibeperspektiven zu ermöglichen.

5. Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss die Verwaltung auf,
- die vorhandenen rechtlichen Ermessensräume zu nutzen, um mehrjährig geduldeten Menschen in Dortmund Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Dabei ist insbesondere von den aktualisierten Anwendungshinweisen des Landes vom 19.03.2021 zu § 25b Aufenthaltsgesetz sowie von den Regelungen des § 25a AufenthG zugunsten der Schaffung von Bleiberechten intensiv und konsequent Gebrauch zu machen, wenn die in den Anwendungshinweisen genannten Kriterien erfüllt sind.
- darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen für Geduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird. Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.
- darauf hinzuwirken, dass Bund und Land den entsprechenden Bedarf vollumfänglich finanzieren.

6. Der Ausschuss beschließt, den Austausch zwischen der Verwaltung sowie der Dortmunder Flüchtlingshilfe durch ein regelmäßig tagendes Gremium zu stärken und zu institutionalisieren. Im Rahmen dieses Gremiums sollen insbesondere vorhandene Ermessensspielräume bei der Gewährung von Aufenthalts- und Bleiberechten für den Personenkreis der Geduldeten in Dortmund besprochen werden. Dabei können auf Vorschlag der Mitglieder des Gremiums mit Zustimmung der Betroffenen auch Einzelfälle beraten werden. Die Ausländerbehörde ist in ihren fachlichen und verfahrensrechtlichen Entscheidungen frei.

7. Die Verwaltung wird gebeten, auf dieser Grundlage gemeinsam mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe ein Modell eines solchen Gremiums zu erarbeiten und vorzulegen. Dabei sind insbesondere Fragen der konkreten Zielsetzungen, der Zusammensetzung sowie der Federführung zu klären. In diesem Zusammenhang können auch die Erfahrungen von bereits vorhandenen Formaten anderer Städte betrachtet und einbezogen werden.

8. Zielsetzung für die Aufnahme der Arbeit des Gremiums ist der Jahresbeginn 2022.
9. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seiner Sitzung am 14.09.21 einen Zwischenbericht zu den bis dahin erarbeiteten oder umgesetzten Maßnahmen vorzulegen.
Begründung:
Neben Flüchtlingen mit Bleibeperspektive leben auch in Dortmund Menschen mit einer Duldung, teilweise seit mehreren Jahren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für viele der Betroffenen ist absehbar, dass sie ohne Unterstützung in ihrem ungesicherten Status und ohne Anspruch auf Integrationsmaßnahmen verbleiben. Diese Perspektivlosigkeit hat auf Dauer gravierende negative Folgen für die geduldeten Menschen und darüber hinaus auch gesamtgesellschaftlich. Die konsequente Ausnutzung vorhandener rechtlicher Ermessensräume soll da wo möglich nicht nur Aufenthaltserlaubnisse, sondern auch Perspektiven schaffen.
Diesem Ziel dient auch ein verbesserter und institutionalisierter Dialog zwischen der Ausländerbehörde und der Flüchtlingshilfe.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erläutert zunächst den Antrag der Fraktion.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass man viele Punkte nachvollziehen könne. Man konnte den Antrag jedoch bisher nicht in der Fachfraktion beraten und daher bestehe noch Beratungsbedarf. Insbesondere zu den Ziffern 6 und 7 wisse man nicht, ob diese juristisch funktionieren würden. Man gehe nicht davon aus, dass es möglich sei Einzelfallentscheidungen in ein solches Gremium zu verlagern. Hierzu bitte man die Verwaltung um Stellungnahme.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man die Punkte 1 bis 4 als reinen Ausdruck einer politischen Haltung ansehe. Die Punkte 5 bis 9 könne man mittragen.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass es sich um einen sehr umfassenden Antrag zu einem komplexen Thema handle. Zu den Punkte 1 bis 4 könne die Verwaltung nichts sagen. Hier schließe man sich der Auffassung der CDU-Fraktion an. Zu Punkt 5 sei festzuhalten, dass man die Ermessensspielräume die man habe auch nutze. Der Zugang zu Sprachförderung und Integrationskursen sei Bundesrecht. Vom Grundsatz her sei es immer gut miteinander zu kommunizieren und sich auszutauschen. Die Einführung einer „Härtefallkommission-light“ könne es auf kommunaler Ebene nicht geben. Hier sei das Land mit seiner Härtefallkommission zuständig. Dies bedeute nicht, dass man den Dialog ablehne. Einen regelmäßigen Austausch finde man gut. Hier könne man sich einen Beirat oder Arbeitskreis ohne Entscheidungsbefugnis über einzelne Fälle vorstellen.

Rm Beckmann erklärt, dass man hier einen Beschlussvorschlag unterbreitet habe. Eine „Härtefallkommission-light“ sei hier nicht gemeint. Es gehe vielmehr um den gemeinsamen Dialog. Ebenfalls wäre man hier mit einer Einzelabstimmung des Antrags einverstanden. Die Fragestellung wo ein entsprechendes Gremium angesiedelt werden könne und wie sich dieses nenne habe man bewusst offen gelassen. Die Namensgebung solle im gemeinsamen Dialog der Akteure entstehen. Zur Verortung habe man bereits MIADOKI im Kopf gehabt.

Rm Karacakurtoglu (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man den Antrag gut gelungen finde. Man wisse, dass es vom Land derzeit das Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ gebe. Hier zeige das Land, dass aktiv agiert werden müsse, um die Menschen aus Kettenduldungen herauszuholen. Das Land mache hier deutlich, dass man an den Stellen an denen es möglich sei den Ermessensspielraum zugunsten der Menschen nutzen solle. Man gehe davon aus, dass die Ausländerbehörde dies auch tue. Ebenfalls sehe man das Potential gemeinsam etwas auf den Weg zu bringen. Den Dialog halte man für sehr sinnvoll und sei für den Antrag.

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass man ebenfalls noch Beratungsbedarf habe. Aktuell könne man sich vorstellen den Punkten 7 und 9 zuzustimmen. Die weiteren Punkte müssten noch geschärft werden. Man glaube, dass es gut wäre, wenn die Verwaltung zunächst die Chance bekommen würde ein entsprechendes Konzept, z.B. in Form eines Beirats, vorzulegen. Das Thema sei wichtig, jedoch stelle sich die Frage ob dies nicht sogar ein Thema für den Rat sei.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erfragt, ob es dabei bleibe, dass seitens einiger Fraktionen noch Beratungsbedarf bestehe.

Rm Goosmann erklärt, dass man den Vorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste für zielführend halte.

Rm Beckmann führt aus, dass die Fraktion sich zunächst beraten möchte.

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregung und Beschwerden um 19:40 Uhr.

Die Sitzung wird um 19:44 Uhr fortgesetzt.

Rm Beckmann erklärt, dass man den Beratungsbedarf der anderen Fraktionen berücksichtige. Man halte es für sinnvoll, wenn der Antrag im nächsten Ausschuss erneut behandelt würde. Bis dahin bitte man die Verwaltung darum zu dem Antrag und insbesondere zu dem angedachten Gremium Stellung zu nehmen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schiebt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die nächste Sitzung des Ausschusses am 22.06.2021 und bittet die Verwaltung bis dahin um Stellungnahme zum Antrag.





zu TOP 4.2.7
Außengastronomie während Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20929-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahem der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2021 an die Verwaltung vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der Beschluss des Ausschusses aus Juni 2020 zur wohlwollenden Prüfung für temporäre Erweiterungen von Flächen für Außengastronomie umgesetzt worden bzw. wie wird er nach Beendigung der aktuellen Beschränkungen in den nächsten Monaten umgesetzt?

2. Wie viele entsprechende Anträge sind seit Juni 2020 gestellt worden?

3. Auf welche Art und Weise können entsprechende Anträge gestellt werden?

4. Wie viele Anträge wurden genehmigt?

5. Wie viele Anträge wurden mit welchen Begründungen abgelehnt?

6. Auf welcher Grundlage bzw. aufgrund welcher Kriterien wurden die Anträge beschieden?

7. Auf welche Weise informiert die Verwaltung über die Möglichkeiten der temporären Ausweitung der Flächen für Außengastronomie?

8. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Informationen zu verstärken?

Begründung:
Schon im letzten Jahr haben die Corona-Beschränkungen die Betreiber*innen von Kneipen, Cafes, Restaurants und Biergärten hart getroffen. Zur Unterstützung hat der Ausschuss auf Antrag der GRÜNEN Fraktion im Juni 2020 die Verwaltung aufgefordert, Anträge für eine temporäre Erweiterung von Flächen der Außengastronomie unter Einhaltung immissions- und anderer rechtlicher Bestimmungen wohlwollend zu prüfen. Der Ausschuss hat dabei klargestellt, dass eine Ausweitung derartiger Flächen im öffentlichen Raum nicht zu Einschränkungen und Behinderungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führen darf.

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet ergänzend noch um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist es möglich auch auf den Parkplätzen des Gastronomiebetriebes eine Außengastronomie zu genehmigen bzw. zu betreiben?
- Liegen der Verwaltung hierzu bereits Anfragen vor?

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass man sich als Dienstleister verstehe. Man sei mit interessierten Gastronomiebetrieben im Gespräch. Im Einzelfall könnten Parkbuchten mitgenutzt werden. Dies sei jedoch zu prüfen. Bisher gebe es jedoch so gut wie keine Anträge auf Erweiterung der außengastronomischen Flächen. Bisher sei auch nur ein Fall bekannt, bei der die Nutzung für einen außengastronomischen Anteil auf der Parkfläche aus Sicherheitsgründen nicht möglich sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Aufenthaltsqualität in Grünanlagen
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 20133-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus dessen Sitzung vom 09.03.2021 zur Kenntnisnahme vor:
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, wie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Park- und Grünanlagen an geeigneten Stellen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten durch die Corona-Schutzverordnung Stellplätze für Imbissbuden ausgewiesen werden können. Wichtig ist, dass dies nur für dieses Jahr gelten soll und eine Konkurrenzsituation mit bestehender Gastronomie verhindert werden soll. Ferner sollen keine über mehrere Wochen/Monate dauerhaft errichteten Imbissbuden entstehen, sondern bewegliche Imbisswagen eingesetzt werden. Wünschenswert wäre hier mit Schaustellerfamilien aus Dortmund, die stark unter der Corona Pandemie zu leiden haben, zu sprechen und ihnen ein entsprechendes
Angebot zu machen.
Begründung:
Freizeitangebote werden auch in diesem Jahr bedingt durch die Corona-Pandemie vermutlich nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, so dass die Menschen vermehrt die Dortmunder Parkanlagen aufsuchen werden. Gleichzeitig leiden z.B. die Schausteller durch ausgefallene Veranstaltungen unter erheblichen Einnahmeverlusten. Um die Aufenthaltsqualität in den Grünanlagen zu verbessern, soll daher geprüft werden, an welchen Stellen der Grünanlagen evtl. Imbissbuden ausgewiesen werden können. Entsprechende Stellen könnten z.B. am Tremonia Park, HoeschPark, Westpark, Rombergpark, am Phoenix-See und Schulte Witten Haus bestehen. Es soll dabei beachtet werden, dass Konkurrenzsituationen zur teilweise bereits vor Ort bestehenden Gastronomie verhindert werden.
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, an welchen Standorten entsprechende Angebote
realisiert werden könnten.

AMIG, 09.03.2021:
Herr sB Wagner weist darauf hin, dass auch hier die Coronaregeln - z.B. Verzehr der erworbenen Ware im Abstand von 50 m zum Verkaufsstand - zu beachten wären. E bittet darum, hier auch die konzeptionellen Erfordernisse einzubeziehen.

Frau Rm Heidkamp weist darauf hin, dass diesbezüglich mit den Schaustellern vorab gesprochen
wurde.

Herr Rm Stieglitz bittet, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass auch das Aufstellen von
Toilettenwagen mit in die Prüfung durch die Verwaltung einbezogen wird.

Herr Rm Frank bittet, diesen Prüfauftrag auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) und dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zur Kenntnis zu geben. Zudem soll im Rahmen dieses Auftrages auch geprüft werden, ob z.B. auch Fahrgeschäfte der Schausteller mit einbezogen werden können.

Frau Rm Lemke macht infektionstechnische Bedenken geltend; man werde sich daher bei der
Abstimmung enthalten. Der Vorschlag des Herrn Rm Stieglitz hinsichtlich der ggf. aufzustellenden
Toilettenwagen wird unterstützt.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen schlägt vor, den Antrag nur an den ABÖAB zur Kenntnis zu
geben. Weiterhin schlägt er vor, das Thema „Toiletten in Parks“ als eigenen TOP in eine der nächsten
Sitzungen einzubringen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen
(Fraktion Die Linke+) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung kurzfristig zu prüfen, wie zur
Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Park- und Grünanlagen an geeigneten Stellen unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten durch die Corona-Schutzverordnung Stellplätze für Imbissbuden
ausgewiesen werden können. Wichtig ist, dass dies nur für dieses Jahr gelten soll und eine
Konkurrenzsituation mit bestehender Gastronomie verhindert werden soll. Ferner sollen keine über
mehrere Wochen/Monate dauerhaft errichteten Imbissbuden entstehen, sondern bewegliche
Imbisswagen eingesetzt werden. Wünschenswert wäre hier mit Schaustellerfamilien aus Dortmund,
die stark unter der Corona Pandemie zu leiden haben, zu sprechen und ihnen ein entsprechendes
Angebot zu machen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus dessen Sitzung vom 09.03.2021 zur Kenntnis.


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

zu TOP 5.1.1
Verkaufsoffene Sonntage 2021 - hier: Terminverschiebung E-Bike Festival
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20240-21)

---abgesetzt---

Die Vorlage wurde durch die Verwaltung zurückgezogen


5.2 Bürgerdienste

---unbesetzt---


5.3 Feuerwehr

---unbesetzt---


5.4 Rechtsamt

---unbesetzt---

5.5 andere Fachbereiche

---unbesetzt---


zu TOP 5.5.1
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 5.5.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 10. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 340.149,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 485.000,00 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Aufstockung der Brandschutzrückstellung für die Maßnahme Sanierung Nollendorfplatz
in Höhe von 440.000,00 Euro und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahme bereits in Ausführung befindet.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaß­nahmen zur Kenntnis.



zu TOP 5.5.3
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Begründung: Erfolgt mündlich

Ebenfalls liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung vom 06.05.2021 vor:

Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Vorlage nun ein weiteres Mal im Gremiengang befinde und der Ausschuss sich hierzu verhalten müsse.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage noch einmal an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion vorhabe im ABöOAB einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage zu stellen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) gibt an, sich damit schwer zu tun, die Empfehlung ein weiteres Mal aufzuschieben, da genügend Zeit gewesen sei offene Fragen zu klären. Er freue sich, dass sich auch seitens der SPD-Fraktion abzeichne zu einer Empfehlung kommen zu können. Er gibt weiter an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version mit allen Optionen bevorzugen würde.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage sehr zufrieden sei und gibt an die Vorlage heute gerne beschließen zu wollen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung der Vorlage, da man lange genug darauf gewartet habe.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute - nach der Beantwortung einiger Fragen - hätte zustimmen zu können. Wenn die Fraktion B‘90/Die Grünen jedoch darum bitte, die weitere Beratung in den ABöOAB zu schieben, dann könne seine Fraktion dies mittragen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage gegen die Stimme der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) bittet zunächst darum, sich in der Diskussion auf die Sache zu konzentrieren.

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert kurz den Antrag der Fraktion. Man befürworte die Vorlage der Verwaltung und entscheide sich für das Maximalpaket. Man bitte die Verwaltung bei Kenntnisnahme einer unzulässigen Verbreitung von Aufnahmen die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung gezielt nach solchen Verbreitungen suche, sondern auf entsprechende Hinweise reagiere.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls das Maximalsetting präferiere und sich ebenfalls dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließe, sofern die Verwaltung hier die Rechtsaufassung habe, dass dies funktioniere.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls empfehle.

Herr Arndts (FB 30) erläutert zum Thema des Urheberrechtsschutz und Umgang mit entsprechenden Verletzungen, dass man diesen nachgehe, sofern Videoaufnahmen missbräuchlich genutzt würden. Bezüglich einer Einwilligung aller abgebildeten Personen bei Nutzung der Aufnahmen handle es sich um einen eigenen Rechtsbereich. Als Stadt werde man bei Verstößen gegen das Urheberrecht tätig. Sehe sich jedoch jemand in einem Zusammenhang abgebildet der nicht gewünscht sei, müsste von der Betroffenen Person dagegen vorgegangen werden. Als Stadt sei man nur zum Urheberechtsschutz berufen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig, in Abwesenheit der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming. Die Live-Streams werden von einem externen Dienstleister produziert und von der Dortmund-Agentur im Stadtportal dortmund.de verbreitet und für die Dauer der laufenden Wahlperiode archiviert werden. Der Produktionsstandard umfasst
· das vorgeschlagene Grundsetting zum Live-Streaming

oder
· das Paket „einfaches Grundsetting“

· das optionale Paket „Gebärdensprachenübersetzung“ (ja/nein)

· das optionale Paket „Nachbereitung“ (ja/nein).


Der Produktionsauftrag soll zunächst bis zur Sitzungspause im Sommer 2022 erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse aufzubereiten, um über die Fortsetzung der externen Beauftragung bzw. eine alternative stadtinterne Realisierung des Live-Streamings zu entscheiden.

Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift vom 22.06.2021:
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum, die Niederschrift unter Top 5.5.3 wie folgt zu ändern:
Der Punkt „das Paket einfaches Grundsetting“ wird gestrichen.



zu TOP 5.5.4
Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20197-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone „Hainallee“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.5.5
Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

Rm Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass sich zeige, dass auch in Krisenzeiten kleine Projekte im Bezirk wichtig seien um die lokale Identität und Lebendigkeit zu erzeugen und zu fördern. Man finde es sehr gut, wie die vorhandenen Mittel verwendet würden. Interessant sei es zu wissen, welche besonderen bzw. stadteil-/bezirksübergreifenden Projekte gekommen seien und welche Initiative aus welchem Stadtteil sich eingebracht habe sowie, wie die Verwaltung die zweite Säule –auch auf die Zukunftsfähigkeit hin- interpretiere und betrachte. Auf der letzten Seite der Vorlage sei jedoch ersichtlich, dass von den Mitteln für die „Nette Toilette“ lediglich 25.000 € abgerufen worden seien. Von der Gesamtsumme der vorhandenen Mitteln seien insgesamt nur 320.000 € abgerufen worden. Hier passten insgesamt die Zahlen nicht mit der Beschreibung zusammen. Sie bittet daher um Klarstellung.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man festgestellt habe, dass das ganze Thema möglicherweise zu sehr wirtschaftsförderungslastig weitergelebt werde. Man habe mitgeteilt bekommen, dass einige Projekte auf der Strecke geblieben seien, da diese den strengen Anforderungen nicht entsprochen hätten. Eigentlich sei hier grundsätzlich angedacht gewesen auch bürgerschaftliches Engagement zu fördern. Man kündige daher an, dass man in die Richtung möglicherweise nochmal tätig werden müsse. Wie genau das aussehen werde wisse man noch nicht. Allerdings stelle man fest, dass das Thema mittlerer Weile zu wirtschaftslastig sei.

Herr Kruse (33/FBL) erklärt, dass die erste Säule dafür gedacht sei, besondere stadtbezirksübergreifende oder so genannte Leuchtturmprojekte zu finanzieren. Dies sei in der Vergangenheit schwierig gewesen. Die zweite Säule sei für die einzelnen Stadtbezirke vorgesehen. Im Jahr 2020 seien hier trotz der Pandemie sehr viele kleine Projekte finanziert worden. Insgesamt habe man eine gute Mischung gehabt. Aus dem Finanztopf der netten Toilette seien hierfür keine Mittel abgeflossen. Dieser sei weiterhin vorhanden. Hier wurden aufgrund der Pandemie weniger Mittel abgerufen u.a. da die Gaststätten lange Zeit geschlossen waren. Sobald sich die Lage jedoch wieder bessere, werde man hier weiter arbeiten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

Im Nachgang der Sitzung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Dem Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. stehen jährlich 420.000 € zur Verfügung. Die Finanzmittel verteilen sich wie folgt:

1. Säule (Förderung für stadtbezirksübergreifende Projekte und Projekte von besonderer Bedeutung)
Die Mittel der 1.Säule sind dafür gedacht, besondere stadtbezirksübergreifende oder sogenannte Leuchtturmprojekte zu finanzieren. Hierfür stehen dem Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. jährlich 80.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurden rd. 38.000 € verausgabt.


2. Säule (Förderung stadtbezirksbezogener Projekte zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements):
Jährlich werden den zwölf Stadtbezirken jeweils 12.000 € und damit insgesamt 144.000 € p. a. zur Finanzierung von Projekten der 2. Säule zur Verfügung gestellt; zusätzlich stehen 16.000 € zur Begleichung von Gemeinkosten im Ansatz der Geschäftsstelle.
Die "Corona-Pandemie" mit ihren Lockdowns ließ die Durchführung geplanter Veranstaltungen für 2020 nicht oder nicht vollumfänglich zu. Dennoch ist es den engagierten Akteur*innen des Stadtbezirksmarketings im Geschäftsjahr 2020 durch einen kreativen Umgang mit der Situation gelungen, zahlreiche Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von rd. 260.200 € (inkl. Mittel aus dem Vorjahr) erfolgreich umzusetzen.
Somit ist es im Geschäftsjahr 2020 gelungen, die städtischerseits zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 160.000 € vollständig für stadtbezirksbezogene Projekte zu verwenden.

Nette Toilette:
Zur Umsetzung des Konzeptes "Nette Toilette" in den Stadtbezirken erhält der Verein StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. - erstmals in 2020 - einen jährlichen Betrag in Höhe von 180.000 € mit dem Ziel, zukünftig 120 Nette Toiletten im gesamten Dortmunder Stadtgebiet anzubieten. Bis zum ersten Lockdown im März 2020 konnten die Akteur*innen des Stadtbezirksmarketing in den Stadtbezirken für das Projekt Nette Toilette 34 Standorte akquirieren. Von Anfang Juni 2020 bis zum zweiten Lockdown konnten weitere gastronomische Betriebe für die Nette Toilette gewonnen werden, so dass im Jahr 2020 insgesamt 55 Standorte zur Verfügung standen. Bedingt durch die Lockdowns belief sich der Mittelabruf in 2020 auf lediglich rd. 25.000 €, da die Netten Toiletten in dem genannten Zeitraum nicht oder nicht durchgehend geöffnet waren. Selbstverständlich wird die durch die Corona-Lage eingeschränkte Betriebsakquise baldmöglichst erneut aufgenommen und vorangetrieben.

Diskrepanzen zwischen den Stadtbezirken / Übertragung nicht verausgabter Mittel:
Um die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten der Stadtbezirke optimal berücksichtigen zu können, sind die Stadtbezirke in der Planung, Entwicklung und Durchführung ihrer Projekte selbstständig; daraus ergeben sich unterschiedliche Sachstände in den einzelnen Bezirken.
Ziel aller Akteur*innen ist es, nach den Lockerungen das bürgerschaftliche Engagement in ihrem Stadtbezirk wie in der Vergangenheit zu stärken und zu fördern. Die bislang nicht verausgabten Mittel werden übertragen und stehen weiterhin für Projekte zur Verfügung.


zu TOP 5.5.6
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


6. Mitteilungen des Vorsitzenden

---unbesetzt---





Friedrich-Wilhelm Weber Andreas Brunnert Sven Berg
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführer


(See attached file: doc01160520210526112807.pdf) (See attached file: 2021-05-11_JE_Stadt Dortmund.pdf) (See attached file: Stellungnahme KomSi ABÖAB.docx.pdf)