Niederschrift

über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 12.05.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:20 Uhr

Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Lüders
Rm Lührs
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Zupfer
CDU
Rm Böhm
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Michenbach
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.04.2005

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n
- keine Vorlagen -

2.2 Finanzen
- keine Vorlagen -

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktuali-sierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01008-05)

3.2 Innenstadt-Nord: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Kulturwirtschaftliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung des Depot Immermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01537-05)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01591-05)

3.4 Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Be-bauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -; hier: I. Aufhebung des Änderungs-beschlusses zur 147. FNP-Änderung und Einstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, III. Satzungsbeschluss VEP Scha 134, IV. Beifügung einer Begründung, V. Auftrag zum Abschluss eines Nachtrages zum Durchführungsvertrag - Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01610-05)

3.5 Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01656-05)

3.5 Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 27.04.2005
(Drucksache Nr.: 01656-05)

3.6 63/2-1-31200
Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes Dortmund in Verbindung mit der Errichtung eines Shopping-, Freizeit- und Entertainmentcenters des Bahnhofsüberbaues mit einem Multifunktionalen Zentrum - 3do - auf dem Grundstück Königswall 15, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 446, 451, 472, 484, 486, 492, 493 sowie 423, 669 (Flur 40)
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf:
Projekt „Zeitgewinn“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01706-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

8.1 Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I - zieldifferent
hier: Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Hauptschule Nette ab Beginn des Schuljahres 2005/06 (01.08.2005)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01650-05)

9. Kinder und Jugend

9.1 Vorbereitung der Fußball-WM 2006
Hier: Durchführung von Jugendcamps
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01494-05)

9.2 Familien-Projekt Dortmund - Regelung der Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01112-05)

10. Finanzen Liegenschaften
- keine Vorlagen -

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -

12. Anfragen
- keine Anfragen -


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

10.1 Verschmelzung der MK Net Telekommunikationsgesellschaft mbH auf die DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH

10.2 Gesellschaftsrechtliche Umgestaltung bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH

10.3 Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Außerdem wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit auf Antrag der CDU-Fraktion um den Punkt

2.1.1 Förderbescheid für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinie 403

erweitert.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.04.2005

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.04.2005.
2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Förderbescheid für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinie 403
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02255-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 12.05.2005 vor:

Am gestrigen Tage nahmen Sie für die Stadt Dortmund den Förderbescheid des Landes NRW für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinie 403 in Asseln entgegen.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch sind die jeweiligen Fördersummen für den ÖPNV und die Straße differenziert nach den einzelnen Jahren des Förderzeitraums?

2. Welche Fördersätze in Prozent sind für das Bauvorhaben zu erwarten?

OB Dr. Langemeyer führte dazu aus, es gebe zwei Zuwendungsbescheide. Einer von ihnen sei über den Betrag von 1.479.500,00 € ausgestellt. Er gelte für den kommunalen Straßenbau beginnend mit diesem Haushaltsjahr. Die Förderquote unter Berücksichtigung der Bundesfinanzhilfen und der ergänzenden Landeszuwendungen liege bei 80 %.

Wie bei Förderanträgen üblich, werde die Haushaltswirksamkeit der Zuwendungen auf mehrere Haushaltsjahre verteilt. In diesem Jahr liege der Betrag bei 53.300,00 € in den Folgejahren jeweils bei 266.700,00 €.

Der zweite Förderungsbescheid sei ein Änderungsbescheid. Es handele sich dabei um den Zuwendungsbescheid Nr. 27, der den Bescheid Nr. 1 vom 28.12.1990 verändere. Die Gesamtbewilligung betrage jetzt 47,358 Mio. Euro, auch hier mit unterschiedlichen Tranchen. Für den Stadtbahnbau liege die Bundeshilfe bei 75 %, die Landeshilfe bei 15 %. Das entspreche der üblichen Förderquote von 90 %. Die ersten Haushaltszuflüsse in Höhe von 3 Mio. Euro würden im Jahre 2007 erfolgen. Damit bestehe Handlungsfähigkeit, um die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg bringen zu können.

Daraufhin zuweisen sei, dass sich die Förderprozentsätze auf die zuwendungsfähigen Kosten beziehen würden.

2.2 Finanzen
- keine Vorlagen -

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01008-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 5 des Bebauungs-planes Ev 110 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 5 dieser Vorlage nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 5 für den unter Ziffer 1. genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB und § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 die Begründung vom
18.01.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 3.2
Innenstadt- Nord: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Kulturwirtschaftliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung des Depot Immermann-straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01537-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW i. H. v. 58.500 € = 90 % einschließlich des dazugehörigen städtischen Eigenanteils i. H. v. 6.500 € = 10 % an den Depot e.V. zur umfassenden kultur- und betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und Beratung des Vereins in den Jahren 2005 und 2006. Ein Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde liegt vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

zu TOP 3.3
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach
§ 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01591-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 30.09.2004 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -; hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 147. FNP-Änderung und Einstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, III. Satzungsbeschluss VEP Scha 134, IV. Beifügung einer Begründung, V. Auftrag zum Abschluss eines Nachtrages zum Durchführungsvertrag - Teil B -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01610-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den am 08.10.2003 gefassten Beschluss zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 aufzuheben und das Änderungsverfahren einzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße/SB-Markt - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 7.1 bis 7.5 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen bzw. teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße/SB-Markt - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 15.07.2004 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7. und Punkt 8. dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße/SB-Markt - die modifizierte/ aktualisierte Begründung vom 15.03.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beauftragt die Verwaltung, einen Nachtrag zum Durchführungsvertrag – Teil B - entsprechend der Ausführungen unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage abzuschließen

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.5
Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01656-05)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

- Antrag des Herrn Rm Münch vom 21.04.2005 (Drucksache-Nr. 01656-05-E1)
(wurde nachversandt)
- Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 20.04.2005 (wurde nachversandt)
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2005 (Drucksache-Nr. 01656-05-E3) (wurde nachgereicht)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig den Antrag des Herrn Rm Münch mit folgendem Wortlaut ab:

Der AUSW empfiehlt eine generelle Anleinpflicht für Hunde in allen Dortmunder Naturschutz-gebieten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2005:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Änderungsantrag zum Gebietsentwicklungsplan (GEP) zu folgenden Bereichen auf den Weg zu bringen:

1. Gewerbegebiet Groppenbruch

Die Darstellung als GIB (Gewerbe- und Industriegebiet) entfällt und wird durch die ursprüngliche Darstellung im GEP-Entwurf „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ ersetzt. Entsprechende textliche Anpassungen sind in Kap. 2.2.3 „Regional besonders bedeutsame Gewerbe- und Industriestandorte“ (Ziel 11 (3)) vorzunehmen.

2. Marina Achenbach

Die Darstellung „Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen- Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen“ entfällt und wird durch die ursprüngliche Darstellung im GEP-Entwurf „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung" (bis nördlich zur Autobahn A 2) ersetzt. Eine entsprechende Änderung im Textteil (Kap. 2.5 „Großflächige Freizeiteinrichtungen“ - Ziel 15 (4)) ist vorzunehmen.

3. Gewerbegebiet Asseln-Süd

Die GIB-Darstellung wird zurückgenommen und entsprechend den Festsetzungen im FNP durch die Darstellung „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ ersetzt.

4. Verlängerung Stadtbahn nach DO-Lanstrop

Die Darstellung entfällt, da sie nicht mehr Ziel der Stadt Dortmund ist (nicht mehr im FNP Dortmund enthalten).

5. Darstellung einer Stadtbahnlinie über Phoenix-West

Analog zum FNP-Erläuterungsbericht (S. 234) wird ein Abzweig der Strecke 83 über Phoenix-West und Hörde Bf nach Berghofen dargestellt.

6. Freiraumzug Kleinholthausen (westlich Gotthelfstraße)

Die Darstellung „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ wird ergänzt um die Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“.

Zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für die Naturschutzgebiete, bitten wir folgende Änderungsanträge beraten und abstimmen zu lassen:

1. Der bisherige Ge- und Verbotskatalog für die älteren Naturschutzgebiete bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes bestehen.

2. Für die neuen (Wald-)Naturschutzgebiete ist in den folgenden zwei Jahren zu prüfen, ob die in die Landschaftspläne übernommene Regelung des Landesforstgesetzes eingehalten wird und es zu keinen Konflikten mit den Nutzern des Waldes (Spaziergänger, Kindern, Jogger, Radfahrer) kommt.

Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

1. nimmt den Bericht der Verwaltung über die Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete zur Kenntnis;
2. beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme der Gebiete Wickeder Holz, Bodelschwingher und Westerfilder Wald, Bittermark und Niederhofer Holz als Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) in den GEP zu beantragen;
3. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Landschaftsplan-Änderungsverfahren zur Neuaufnahme der unter 2. benannten Flächen als Naturschutzgebiete sowie zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für Naturschutzgebiete durchzuführen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.6
63/2-1-31200
Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes Dortmund in Verbindung mit der Errichtung eines Shopping-, Freizeit- und Entertainmentcenters des Bahnhofsüberbaues mit einem Multifunktionalen Zentrum - 3do - auf dem Grundstück Königswall 15, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 446, 451, 472, 484, 486, 492, 493 sowie 423, 669 (Flur 40)
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01896-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigte Entscheidung der Verwaltung, einen Vorbescheid unter Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 120 zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlage -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf:
Projekt „Zeitgewinn“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01706-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss nimmt die Planungen zur Einrichtung des bereichsübergreifenden Projektes „Zeitgewinn“ zur Kenntnis. Die Zielvorgaben der Vorlage werden dabei mehrheitlich begrüßt. Die Verwaltung wird den politischen Gremien zu gegebener Zeit das in der Vorlage erwähnte und noch zu entwickelnde Kooperationskonzept vorlegen. Bei dieser Gelegenheit wird auch eine mögliche Zuständigkeit des Rates geprüft. Der Schulausschuss erwartet darüber hinaus einen jährlichen Erfahrungsbericht.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

zu TOP 8.1
Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I - zieldifferent
hier: Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Hauptschule Nette ab Beginn des Schuljahres 2005/06 (01.08.2005)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01650-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) an der Hauptschule Nette ab dem Schuljahr 2005/06 (01.08.2005) eine Integrative Lerngruppe – als Teil der allgemeinen Schule – einzurichten.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Vorbereitung der Fußball-WM 2006
Hier: Durchführung von Jugendcamps
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01494-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung seitens
des Landes/Bundes bzw. der FIFA für dieses Projekt möglich erscheint. Darüber
hinaus wird gebeten, mit Werbe- oder sonstigen Partnern Gespräche hinsichtlich einer möglichen Co-Finanzierung des Projektes aufzunehmen.

2. Der Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage ausdrücklich nur unter der Maßgabe zu,
dass die Finanzierung dieses Projektes gemäß Seite 4 der Beschlussvorlage nur über
eine Ausweitung des Budgets des Jugendamtes um 485.000 Euro erfolgt.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung von Jugendcamps für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

Rm Liedschulte (CDU) regte an, für die Finanzierung des Projektes Sponsoren zu gewinnen.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass nach den Ausführungen in der Vorlage die entstehenden Kosten durch die zu erwartenden Einnahmen nicht ganz abgedeckt würden und ein Fehlbetrag von 35.000,00 € verbleibe.

OB Dr. Langemeyer erklärte, die Verwaltung gehe davon aus, dass die Kosten für die Jugendcamps durch die Teilnehmerbeiträge finanziert werden könnten. Man werde sich darüber hinaus bemühen, Gelder von anderer Seite einzuwerben, obwohl das vielfältige Engagement der Sponsoren bei der Fußball-Weltmeisterschaft dies nicht einfach machen werde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.

zu TOP 9.2
Familien-Projekt Dortmund - Regelung der Mittagsverpflegung an Offenen Ganztags-schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01112-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss mehrheitlich ( 9 ja, 5 nein) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das dargestellte Verfahren nach folgender Maßgabe zu ändern:

1. Die Träger des jeweiligen Ganztagsangebots organisieren die Mittagsverpflegung in Abstimmung mit der Schule. Mit der Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule wird eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern der teilnehmenden Kinder über die Sicherstellung der Versorgung durch die verbindliche Anmeldung zur angebotenen Mittagsverpflegung getroffen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine schriftliche Vereinbarung über die Sicherstellung der Versorgung durch die Mitgabe einer Mahlzeit getroffen werden. Die dargestellten Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Härtefallregelungen bleiben unberührt. Die so geänderten Regelungen werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung wird aufgefordert, im Januar 2006 einen Erfahrungsbericht über die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vorzulegen, der insbesondere auch die anerkannten Ausnahmefälle von der verbindlichen Teilnahme am Mittagessen darstellt. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Regelung der Mittagsverpflegung in Städten vergleichbarer Größenordnung eingegangen werden.

Unter Einbeziehung dieses Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig bei 2 Enthaltungen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das dargestellte Verfahren für eine einheitliche Regelung der Mittagsverpflegung an allen Offenen Ganztagsschulen in Dortmund.

Nach erfolgter Abstimmung erklärte Frau Liedschulte, die CDU-Fraktion habe nicht korrekt abgestimmt und könne der Vorlage einschließlich des gemeinsamen Antrages nicht zustimmen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses die folgende gleichlautende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Familien-Projekt Dortmund- Regelung der Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01112-05)
Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2005
(Drucksache Nr.: 01112-05)

Herr Knieling (CDU-Fraktion) gibt folgendes zu Protokoll: „Wir stimmen der Verwaltungsvorlage zu und sehen darin den rechtlichen Rahmen für die Abdeckung der Mittagsverpflegung. Aufgrund der juristischen Ausführungen in der Verwaltungsvorlage meinen wir auch, dass diese im Grundsatz der Intention unseres Antrages vom 13.07.2004 entspricht. Da ging es in einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion B’90/Die Grünen, die ja heute einen anderen Partner gefunden hat, um die Mittagsverpflegung. Wir stimmen also der Verwaltungsvorlage zu. Falls jedoch Ergänzungen vorgenommen werden, können wir bei der Abstimmung nur ablehnen. Prinzipiell Zustimmung zur Verwaltungsvorlage, allerdings ohne jeden Zusatz.“

Bei 12 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen wird vom Schulausschuss folgender gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und B’90/Die Grünen angenommen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das dargestellte Verfahren nach folgender Maßgabe zu ändern:

1. Die Träger des jeweiligen Ganztagsangebots organisieren die Mittagsverpflegung in Abstimmung mit der Schule. Mit der Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule wird eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern der teilnehmenden Kinder über die Sicherstellung der Versorgung durch die verbindliche Anmeldung zur angebotenen Mittagsverpflegung getroffen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine schriftliche Vereinbarung über die Sicherstellung der Versorgung durch die Mitgabe einer Mahlzeit getroffen werden. Die dargestellten Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Härtefallregelungen bleiben unberührt. Die so geänderten Regelungen werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung wird aufgefordert, im Januar 2006 einen Erfahrungsbericht über die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vorzulegen, der insbesondere auch die anerkannten Ausnahmefälle von der verbindlichen Teilnahme am Mittagessen darstellt. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Regelung der Mittagsverpflegung in Städten vergleichbarer Größenordnung eingegangen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der Schulausschuss bei 12 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das dargestellte Verfahren für eine einheitliche Regelung der Mittagsverpflegung an allen Offenen Ganztagsschulen in Dortmund.

Rm Liedschulte (CDU) gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion zwar der Vorlage zustimme, nicht aber dem Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses zu beschließen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Verschmelzung der MK Net Telekommunikationsgesellschaft mbH auf die DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02115-05)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.05.2005 vor:

Die Ertragslage der MK-Net Telekommunikationsgesellschaft mbH war im Jahr 2003 durch den Erlös aus dem Verkauf der 80%igen Beteiligung an der Networkers AG (2,404 Mio. €) positiv.

Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates
am 19.05.2005 Stellung zu nehmen:
1. Wer ist Käufer der 80%igen Beteiligung gewesen?
2. Ist der Käufer verbunden mit dem Konzern Stadt Dortmund?
3. Wie sah die Ertragslage der MK-Net im Jahr 2004 aus?
4. Gab es ergebnisbeeinflussende Sonderfaktoren wie in 2003?

Für den Fall, dass mit der Beantwortung der Fragen nichtöffentliche Aspekte berührt werden, sind wir mit einer Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, dass die Stellungnahme der Verwaltung aufgrund ihres vertraulichen Inhaltes in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 19.05.2005 gegeben und die Vorlage ebenfalls nichtöffentlich behandelt werden soll.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2
Gesellschaftsrechtliche Umgestaltung bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02122-05)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die gesellschaftsrechtliche Umgestaltung bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH und die Neugründung der Dortmunder Eisenbahn Infrastrukturgesellschaft mbH und Dortmunder Eisenbahn Transportgesellschaft mbH zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01129-05)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister
Dr. Langemeyer Krüger
Ratsmitglied


Weber
Schriftführer