Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 19.10.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:09 - 20:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)

Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle(CDU)
Herr sB Krahn (CDU) i.V.f. Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU) i. V.f. Herrn RM Vogeler (CDU)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Lührs (SPD) i.V.f. Frau RM Spaenhoff (SPD)
Herr RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas (SPD)
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Frau RM Frieling (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr RM Badura (Die LINKE+) ab 17 :30 Uhr
Herr sB Martinschledde (DIE LINKE+) i. V. f. Frau RM Lemke (Die LINKE+) Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD) bis 19:45 Uhr



2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge – DMB –Mieterbund Dortmund



3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez


Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Frau Laubrock 64/ AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Just-63/AL
Herr Rüddenclau-20
Herr Polomka -20
Herr Gruber-65
Herr Pommerenke-WF
Herr Schiebold-23
Herr Blum- 1
Herr Buchholz-40
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

Frau Heim- DEW21
Herr Baumgarte-DEW21
Herr Hoicke-DEW21
Frau Voss- Klimabeirat


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 19.10.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.09.2022
Die Druckstücke erhalten Sie mit dem Nachversand

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Rückzugsstrategie Wäremeversorgung mit Gas, hier: Vorstellung der Themen der allgmeinen Versorgungsmöglichkeiten sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.)
Mündlicher Bericht DEW21
Hinweis: Siehe Ratsbeschluss vom 12.05.2022 (Drucksache Nr.: 24436-22)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22-E2)

3.2 Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25781-22)

3.3 Umgang mit der zu erwartenden Energieknappheit
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25181-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25181-22-E1)

3.4 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

3.5 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

3.6 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)

3.7 Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)

3.8 Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)

3.9 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25526-22)

3.10 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

3.11 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

3.12 Ausweitung des Firmenticket-Angebots der Stadt Dortmund in Richtung des Westfalentarifs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25730-22)

3.13 Kostenlose Entgegennahme von Grünschnitt durch EDG
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25508-22-E2)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25508-22-E3)

3.14 Modellprojekt Pfandringe und -körbe an der Möllerbrücke und im Westpark
Empfehlung (Überweisung): Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022

(Drucksache Nr.: 25716-22)

3.15 Müll entlang des Kanals
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
(Drucksache Nr.: 25727-22)

3.16 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -
Hinweis: Der umfangreiche Abschlussbericht der Untersuchung (Anlage 2) steht nur digital im GIS zur Verfügung/ einzelne Ansichtsexemplare werden den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt /ein Exemplar liegt zur Sitzung aus.


hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2022
(Drucksache Nr.: 25130-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

3.17 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)

3.18 Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

4.1 Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25194-22)

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

5.1 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)

5.2 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)

5.3 Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25986-22)

6.2 Sachstandsbericht Wohnbautätigkeit in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25597-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

6.3 Anfragen an die Stadtverwaltung nach §10 WohnBindG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26010-22)

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1 Erhalt von Bäumen und Sträuchern an Autobahnen und Bundesstraßen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20232-21-E1)

7.2 Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22178-21-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 15.09.2021 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22178-21-E2)

7.3 Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)

7.4 Sachstand Wärme aus Erneuerbaren Energien
Bitte mit Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25910-22)

7.5 Wasserstofferzeugung und –nutzung in Gewerbegebieten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25911-22)



8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
- lag bereits zur Sitzung am 08.06.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022

(Drucksache Nr.: 24062-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022

(Drucksache Nr.: 24062-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung des Beirates Nahmobilität vom 18.08.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24062-22-E2)

8.2 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -
Hinweis: Der Anhang steht nur digital im GIS zur Verfügung/ einzelne Ansichtsexemplare werden den Ratsfraktionen zur Verfügung gestellt /ein Exemplar liegt zur Sitzung aus.












8.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2022
(Drucksache Nr.: 24158-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2022
(Drucksache Nr.: 24158-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

8.4 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25717-22)

8.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15 sowie 89. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss über die Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25839-22)

8.6 Projekt Emissionsfreie Innenstadt – hier: Nahmobilitätskonzept „Brügmannviertel“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24397-22)

8.7 Urban Mining
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25912-22)

8.8 Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der B1
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 08.06.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24406-22-E2)

8.9 Carsharing-Angebote in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25514-22)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25514-22-E1)


8.10 City-Standorte TU und FH Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25987-22)



8.11 Bebauungsplan We 135 - Hacheney/ ehemalige EAE
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25988-22)

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Stieglitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.











zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Weg der Dringlichkeit um folgende Tagesordnungspunkte zu ergänzen:
NEU:
TOP 3.19 „Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben“ Empfehlung (Drucksache 9Nr.: 24592-22)
NEU
TOP 5.4 Stadterneuerung : Einrichtung eins Citymanagements“
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24131-22)

NEU
TOP 6.4 „Wohngeldreform“
Vorschlag zur TO (Dringlichkeit) mit Bitte um Stellungnahme (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 2608-22)

Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.09.2022

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.09.2022 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Rückzugsstrategie Wäremeversorgung mit Gas, hier: Vorstellung der Themen der allgmeinen Versorgungsmöglichkeiten sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung an den Rat der Stadt Dortmund vom 15.09.2022 (Drucksache Nr.: 24436-22-E2):

...zu dem vorgenannten Sachverhalt möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Der Masterplan Energiezukunft wurde unter der Federführung der Wirtschaftsförderung mit
Unterstützung der Energieexperten der nymoen strategieberatung GmbH und Becker Büttner
Held Consulting AG (beide Berlin) in 2020 und 2021 erarbeitet und in der aktuellen Form am
31.03.2022 vom Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 23396-22) beschlossen. Die Arbeit
erfolgte in Abstimmung mit dem Umweltamt, welches parallel das Handlungskonzept Klima-
Luft 2030 erarbeitet hat. Der Schwerpunkt des Masterplans Energiezukunft liegt auf der
Schaffung einer Plattform, um zukunftsweisende Innovationen in Technologien und Geschäftsmodellen
gemeinsam durch Wissenschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Es wurden
dabei die energierelevanten Themen wie Strom, Wärme, Mobilität, Infrastruktur und Intelligentes
Wohnen und Leben („Smart Home“) betrachtet.
Die aktuelle energiepolitische Lage war zu dem Zeitpunkt nicht vorherzusehen. So war es
Konsens aller mitwirkenden Akteure, dass insbesondere im Segment Wärme Erdgas die Brückentechnologie
auf dem Weg zu der Versorgung mit Erneuerbaren Energien wäre, zumal der
Standort Dortmund in idealer Weise über die Modernisierung des Wärmenetzes unter
Nutzung der Überschussenergien der KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co die
CO-Emissionen signifikant senken konnte. (Hinweis: das Handlungskonzept Klima-Luft 2030
kommt zu der gleichen Aussage.) In dem Masterplan Energiezukunft eine „Rückzugstrategie
aus der Gas-Wärme-Versorgung“ zu verankern wird nicht empfohlen, da die Verwaltung auf
die Aktivitäten der zuständigen Energiewirtschaft keinen Einfluss hat. Eine kontinuierliche
Fortsetzung der bereits begonnenen Maßnahmen des Masterplans Energiezukunft wird jedoch
mittelfristig zu einer Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern führen.
Die KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co verwendet als Rohstoff kein Erdgas, sondern
Erdöl. In der Produktion von Ruß wird sehr viel Wärme erzeugt, die nachhaltig genutzt wird.
Zum einen wurden die Produktionsprozesse energetisch optimiert (Vortrocknung). Zum anderen
wird die Abwärme im Hafen von anderen Betrieben genutzt. Das Fernwärmenetz der
DEW21 wird ebenfalls von dieser Abwärme versorgt. Dies wird nach Berechnungen der
DEW21 jährlich 60.000 t CO² einsparen, was in etwa ein Drittel der Emissionen der in Dortmund
zugelassenen PKWs entspricht.
Im Rahmen des Masterplans Energiezukunft wurden bereits in Kooperation mit der DEW21,
dem Umweltamt und Vertreter:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft verschiedene Maßnahmen
durchgeführt:
 Fortsetzung des Ausbaus des Dortmunder Wärmenetzes durch die DEW21
 Hebung von Potenzialen durch den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern.
In zwei gemeinsam mit der Handwerkskammer Dortmund und Industrie- und
Handelskammer zu Dortmund sowie dem Umweltamt durchgeführten Veranstaltungen
konnten über 200 Unternehmen erreicht und beraten werden.
 Errichtung von Photovoltaik auf den Dachflächen des Technologienzentrums als Modell
für kommunale Flächen
 In einer Hot-Spot-Analyse wurde sowohl die Belastbarkeit des Verteilnetzes als auch
der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge betrachtet. Das Verteilnetz
wird aufgrund der durch Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Photovoltaik verursachten
zunehmenden Volatilität zukünftig stark gefordert werden.
 Evaluierung der Wasserstoffpotenziale am Standort Dortmund
 Planung der Auftaktgespräche mit DEW 21, Umweltamt und Wirtschaftsförderung
zum Thema „kommunale Wärmeplanung“
Die DEW21 bestätigt, dass sie wie in der Vergangenheit jederzeit für energiewirtschaftliche
Gespräche zur Verfügung steht.


AKUSW, 19.10.2022:

Frau Heim (DEW21) informiert den Ausschuss ausführlich zum o.a. Thema. (PP-Vortrag siehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.2
Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022

(Drucksache Nr.: 25781-22)
Die Tagesordnungspunkte

2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)
5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)


Weiterhin liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) vor:

„… die Energiekrise in Europa spitzt sich immer mehr zu - mit steigenden Energiekosten, aber auch mit steigenden Lebenshaltungskosten - in allen Bereichen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Bevölkerung zu schützen. Vielen Haushalten droht daher die Zahlungsunfähigkeit mit weitreichenden Folgen. Auch für viele Betriebe und Selbstständige droht das wirtschaftliche Aus.

Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,


1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.
3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.
4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen
7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.




AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Kowalewski erläutert den Hintergrund des o.a. Antrags und wirbt um Zustimmung.

Frau Rm Neumann-Lieven bittet darum, diesen Antrag heute als eingebracht zu betrachten und zunächst in die Haushaltsberatungen zu geben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet den o. a. Antrag heute als eingebracht und überweist diesen zur weiteren Beratung in die Haushaltsberatungen.

Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung dem Ausschuss weitere schriftliche Informationen hierzu zukommen lassen werde, sobald das Thema im „Arbeitskreis Energiekrise“ behandelt worden sei.


zu TOP 3.3
Umgang mit der zu erwartenden Energieknappheit
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25181-22)

...die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Beabsichtigt die Stadt Dortmund Maßnahmen zur Bewältigung der Energieknappheit zu ergreifen, die über die Vorgaben der Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums hinausgehen? Wenn ja, welche?

2.) Sollen in diesem Zusammenhang Schwimmbäder bzw. Saunen geschlossen werden? Wenn ja, welche?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25181-22-E2):

Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1:
Bereits vor Beschluss und Inkrafttreten der Verordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums
hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund eine Reihe von Maßnahmen zur Energieeinsparung
beschlossen, die zum Teil über die Vorgaben der Verordnungen hinausgehen. Es
handelt sich hierbei um die folgenden Maßnahmen:
 Verschiebung des Beginns der Heizperiode: Die Heizperiode beginnt üblicherweise
am 01.10. eines Jahres. In diesem Jahr erfolgt der Heizungsbetrieb erst nach den
Herbstferien am 17.10.2022. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Wetterlagen, die
zu Innenraumtemperaturen führen, die unterhalb der in der Arbeitsstättenrichtlinie
oder anderen einschlägigen Vorschriften vorgegebenen Werte liegen, der
Heizungsbetrieb jeweils individuell vorab aufgenommen wird.
 Absenkung der Wassertemperatur in den städtischen Hallenbädern um 2 °C
 Absenkung der Temperatur in den 3-fach-Sporthallen auf 15 °C.
 Bei den maschinellen Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen), welche aktuell noch unter
Pandemiebedingungen betrieben werden, erfolgt eine Reduzierung des
Frischluftanteils in Verbindung mit einem gesteigerten Umluftanteil.
 Absenkung der Raumtemperaturen in den städtischen Immobilien auf 19°C.
 Reduzierung des Stromverbrauchs für die Straßenbeleuchtung durch beschleunigten
Umbau der Beleuchtung auf LED Technik und moderne Digitalsteuerung: Im Jahr
2023 sollen zusätzlich zu den ohnehin geplanten 5.000 Leuchten weitere 6.000
Leuchten erneuert werden.
 Ausdehnung der Nachtabsenkung um eine Stunde bei den bereits auf die neue
Steuerung umgestellten Leuchten sowie die Reduzierung der Brenndauer um 30
Minuten durch Kürzung einer zeitlichen Überlappung zwischen alter
Tonrundsteuerung und neuer Digitalsteuerung. Es besteht keine Einschränkung für die
Sicherheit.
Zu diesen und weitergehenden Informationen zum Thema verweise ich zudem auf den
Bericht an die Ratsgremien unter der Drucksache Nr. 25781-22, den der Rat der Stadt in
seiner Sitzung am 22.09.2022 zur Kenntnis genommen hat.
Zu Frage 2:
Eine Schließung von Schwimmbädern und Saunen ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.4
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Waßmann beantragt die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten, da sich für seine Fraktion noch Fragestellungen zur weiteren Kostenentwicklung ergeben werden, welche man gerne im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) anhand einer dann nochmal durch die Verwaltung dargelegten aktualisierten Kostenermittlung thematisieren wolle, bevor man eine Entscheidung zur Vorlage treffe.

Frau Rm Sassen bittet die Verwaltung darum, möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Aufstellung vorzulegen, aus welcher hervorgehe, wie man zu den derzeitigen Stellplatzbedarfen komme.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Neben der Bitte nach einer aktualisierten Kostenermittlung zur AFBL-Sitzung wird die Verwaltung darum gebeten, die o. a. Aufstellung zum Thema „Stellplätze“ möglichst bereits zur Sitzung des AMIG vorzulegen.









zu TOP 3.5
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis

2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75

3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW



zu TOP 3.6
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)

AKUSW, 19.10.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.

Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen

Haushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €
Gesamt: = 1.607.950,00 €
Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.

Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.




zu TOP 3.7
Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)
AKUSW, 19.10.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen-Nr.:15423-19, vorbehaltlich zum Änderungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit dem Projektträger Forschungszentrum Jülich, die Verlängerung des Förderprojektes „Innovationen für eine nachhaltige Mobilität: Parken und Laden in der Stadt (PuLS)“ über den 30.11.2022 hinaus bis zum 31.05.2023.



zu TOP 3.8
Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)

AKUSW, 19.10.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen Nr.: 19494-20 die Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT“ vom 01.01.2023 bis zum 30.11.2023.




zu TOP 3.9
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25526-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Frau Rm Rudolf bittet darum, zu einer der nächsten Sitzung Vertreter*innen der EDG einzuladen, damit diese den Ausschuss noch konkreter zu deren beabsichtigen Maßnahmen im Bereich der Verwertung informieren.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)

Des Weiteren bittet der Ausschuss die Verwaltung darum, zu einer der nächsten Sitzungen Vertreter*innen der EDG einzuladen, damit diese im Rahmen ihrer Expertise dazu Stellung nehmen, inwieweit sie beabsichtigen, im Bereich der Verwertung voranzuschreiten.

zu TOP 3.10
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.

Mit dieser Anregung nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.



zu TOP 3.11
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)


AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.

Mit dieser Anregung nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.





zu TOP 3.12
Ausweitung des Firmenticket-Angebots der Stadt Dortmund in Richtung des Westfalentarifs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25730-22)

Die Ausweitung des Firmenticket-Angebots in Richtung des Westfalentarifs wird zur Kenntnis genommen.





zu TOP 3.13
Kostenlose Entgegennahme von Grünschnitt durch EDG
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25508-22-E2)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 25508-22-E2):

...die Fraktion DIE LINKE+ stellt den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag

Für den nächsten Abfallwirtschaftsplan der Stadt Dortmund ist die folgende Änderung zu berücksichtigen:
Für die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt an den Betriebshöfen der EDG wird ein dritter Tag in den Sommermonaten eingeführt.

Begründung

Derzeit gibt es nur im zeitigen Frühjahr und im November die Möglichkeit Grünschnitt kostenfrei bei der EDG zu entsorgen. In der Mitte der Vegetationsperiode ist aber alleine schon zur Verkehrssicherung vielfach mindestens ein Heckenschnitt notwendig. Ohne günstige Entsorgungsmöglichkeit steigt die Missbrauchsgefahr. Wie bereits früher im AKUSW festgestellt (DS-Nr. 21763-21-E1) landen vielfach Heckenschnitt und anderen Gartenabfälle in den Wäldern oder in den Sammelbehältern der Friedhöfe und müssen dort aufwändig entsorgt werden. Ein weiterer Tag an den Betriebshöfen bietet hier die Möglichkeit und einen zusätzlichen Anreiz sich korrekt zu verhalten.

Der Ausschuss ist sich darin einig, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte, zur nächsten Sitzung eine schriftliche Einschätzung der EDG hierzu vorzulegen.

Hierzu liegt zur Sitzung am 19.10.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25508-22-E3):



...in seiner Sitzung vom 07.09.2022 hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen beschlossen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE+ zur kostenlosen Entgegennahme
von Grünschnitt durch die EDG als Prüfauftrag der Verwaltung zu werten. Zur
nächsten Sitzung des Ausschusses soll hierzu eine schriftliche Einschätzung der EDG vorgelegt
werden.
Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ soll die Einführung eines weiteren Termins in den
Sommermonaten für die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt an den Recyclinghöfen der
EDG beschlossen werden.
Aktuell haben Bürger*innen der Stadt Dortmund im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres
die Möglichkeit, Ihren Grünschnitt gebührenfrei am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße, Pottgießerstraße 20, 44147 Dortmund abzugeben.
Zum Schutz von wild lebenden Tieren (insbesondere von Vögeln und Kleintieren) wird in §
39 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) bundeseinheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten,
auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Es ist demnach verboten, Hecken und
Sträucher in diesem Zeitraum ganz abzusägen oder massiv einzukürzen. Zulässig sind der
Vorschrift zur Folge lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses
der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Das Angebot der EDG im Frühjahr und Herbst gebührenfrei Grünschnitt entgegenzunehmen,
orientiert sich bewusst an der vorgenannten Vorschrift. Es ist davon auszugehen, dass im
Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen
deutlich weniger Grünschnitt anfällt als außerhalb dieses Zeitraumes. Die hier anfallenden
Grünschnittmengen können über den eigenen Komposter sowie den alternativ satzungsrechtlich
vorgeschriebenen Biobehälter entsorgt werden.
Mit einem zusätzlichen Termin zur gebührenfreien Annahme von Grünschnittabfällen in den
Sommermonaten würde ein Anreiz geschaffen, in den Sommermonaten größere Grünschnitt-
maßnahmen durchzuführen und somit gegen die Vorschriften des BNatSchG zu verstoßen.
Ein entsprechender Verstoß stellt ebenso wie die unerlaubte Ablagerung von Gartenabfällen,
welche durch den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE+ verhindert werden soll, eine Ordnungswidrigkeit
und somit einen Bußgeldtatbestand dar.
Aus den vorgenannten Gründen sollte aus Sicht der Verwaltung und nach Abstimmung mit
der EDG der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE+, einen zusätzlichen Termin zur gebührenfreien
Annahme von Grünschnittabfällen in den Sommermonaten einzuführen, nicht umgesetzt
werden.

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasst zum o. a Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Für den nächsten Abfallwirtschaftsplan der Stadt Dortmund ist die folgende Änderung zu berücksichtigen:
Für die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt an den Betriebshöfen der EDG wird ein dritter Tag in den Sommermonaten eingeführt.


zu TOP 3.14
Modellprojekt Pfandringe und -körbe an der Möllerbrücke und im Westpark
Empfehlung (Überweisung): Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022 -Gemeinsamer Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen und CDU-Fraktion)-
(Drucksache Nr.: 25716-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen B’90/ Grüne und CDU vom 01.09.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung:

Im Rahmen eines einjährigen Modellprojekts werden im Bereich Möllerbrücke, Sonnenplatz und Westpark sogenannte Pfandringe bzw. Pfandkörbe erprobt. Diese sind so auszugestalten, dass sie möglichst sicher gegen Vandalismus sind. Die Pilotphase wird durch die Begleitung und Ansprache der Dortmund Guides zur sachgerechten Nutzung vor Ort unterstützt. Die Ergebnisse des einjährigen Modellprojekts werden dem Ausschuss im Herbst 2023 vorgelegt.

Begründung

Der eingerichtete Nachtbeauftragte hat erfolgreich die „Dortmund Guides“ ins Leben gerufen. Im Bereich der Möllerbrücke und im Westpark findet man sehr viele Glasflaschen vor, sodass der Nachtbeauftragte die Anbringung von Pfandringen bzw. Pfandkörben in diesen Bereichen ausdrücklich befürwortet. Teilweise werden bereits jetzt durch leere Bierkisten, die mit Kabelbindern befestigt sind, Pfandflaschen gesammelt und gute Erfahrungen gemacht. …“


Der Vorsitzende Herr Weber weist darauf hin, dass es sich bei der Angelegenheit thematisch um die Zuständigkeit des Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen handle, da hier die Abfallwirtschaft betroffen sei. Weiterhin beschränke sich der Antrag allerdings auf den Westpark und die Möllerbrücke, weswegen räumlich nur die Bezirksvertretung Innenstadt-West betroffen sei.

StR Dahmen erläutert, das Thema habe gesamtstädtische Bedeutung, da zunächst lediglich ein beschränktes Modellprojekt vorgeschlagen werde, dieses jedoch perspektivisch stadtweit umgesetzt werden solle. Hier müsse auch der Nachtbeauftragte eingebunden werden, der bereits Pfandkörbe im Westpark in eigener Verantwortung einsetze.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) teilt mit, die BV Innenstadt-West habe bereits ein Modellprojekt Pfandringe für den Westpark beschlossen, welches allerdings nicht von der Verwaltung umgesetzt werde.

Der Vorsitzende schlägt vor, seitens des ABöOAB eine entsprechende Empfehlung an den AKUSW und die BV In-West auszusprechen. Dem stimmt der Ausschuss mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und der Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion, den vorgenannten, von der Fraktion B´90/Die Grünen vorgeschlagenen, Beschluss zu fassen.

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung um entsprechende Umsetzung:

Im Rahmen eines einjährigen Modellprojekts werden im Bereich Möllerbrücke, Sonnenplatz und Westpark sogenannte Pfandringe bzw. Pfandkörbe erprobt. Diese sind so auszugestalten, dass sie möglichst sicher gegen Vandalismus sind. Die Pilotphase wird durch die Begleitung und Ansprache der Dortmund Guides zur sachgerechten Nutzung vor Ort unterstützt. Die Ergebnisse des einjährigen Modellprojekts werden dem Ausschuss im Herbst 2023 vorgelegt

zu TOP 3.15
Müll entlang des Kanals
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022 - Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)-
(Drucksache Nr.: 25727-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… in der Sommerzeit mit den vielen heißen Tagen haben sich viele Badegäste entlang des Kanals im Dortmunder Stadtgebiet niedergelassen und das kühle Nass genossen. Leider war eine Begleiterscheinung der vielen Badegäste der liegen gelassene Müll.

Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, wer für die Müllentsorgung bzw. das Reinhalten der „Hafenpromenade“ zuständig ist.

Darüber hinaus bitten wir um eine Einschätzung, ob das Aufstellen von noch mehr Abfallbehältern entlang des Hafens bzw. an den Zugängen sinnvoll erscheint. …“

Der Vorsitzende Herr Weber (CDU) weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Abfallwirtschaft beim Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt. Belegt werde dies dadurch, dass der ABöOAB nicht im Gremienlauf für die Empfehlung des Abfallwirtschaftskonzepts aufgeführt sei, sondern lediglich die BVen und der AKUSW.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit einstimmig an den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.



Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25727-22-E1):

...die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Betriebswege beidseitig des Dortmund-Ems-Kanals stehen im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit und der Nutzung der betrieblichen Kanalseitenwege als öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung ist im Jahr 2016 zwischen der WSV und dem städtischen Tiefbauamt ein Gestattungsvertrag geschlossen worden, der u.a. Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht trifft. Demnach ist die Stadt auch für die regelmäßige Beseitigung des Mülls im Bereich der Wege zuständig. Mit Einrichtung des Grünflächenamtes ist die Aufgabe aktuell dort verortet. Der FB 63 hat die DOLOG Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (mittelbare Tochtergesellschaft der Stadt) mit der Reinigung des Kanaluferweges beauftragt. Die Tätigkeit der DOLOG-Mitarbeitenden umfasst die Flächenreinigung auf dem Weg selbst, auf der kanalzugewandten Seite bis zum Kanal und 2 m auf der kanalabgewandten Seite sowie die Entsorgung der dort anfallenden Abfälle. Die Reinigung erfolgt in den Sommermonaten jeden Montag und Freitag; ab Oktober jeden Montag. Der Reinigungsvertrag läuft noch bis Ende 2022. Der für die Folgejahre vorgesehene Neuvertrag wird die Option beinhalten, mit der Anzahl der wöchentlichen Reinigungstage flexibel auf die tatsächliche Müllsituation reagieren zu können.

Die Reinigung in städtischer Regie umfasst nicht die von Bade- und Partygästen ebenfalls häufig genutzten angrenzenden Privatflächen. Für diese Bereiche sind die jeweiligen Grundstückeigentümer in der Verantwortung, die zurückgelassenen Abfälle zu beseitigen.

Entlang der Kanalseitenwege gibt es keine fest installierten Papierkörbe oder Stellflächen für größere Abfallsammelbehälter. Leider sind auch entlang des DO-Ems-Kanals immer wieder die Folgen von Vandalismus feststellbar. Testversuche in der Vergangenheit haben gezeigt,
dass die aufgestellten Abfallbehälter häufig stark beschädigt oder in den Kanal geworfen wurden. Die Verwaltung setzt stattdessen darauf, mit situationsangepassten Säuberungszyklen, insbesondere in der „Badesaison“, erfolgreicher auf das Müllaufkommen reagieren zu können.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


-57-

zu TOP 3.16
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:

Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich die frühzeitige Beteiligung zur Entwicklung kooperativer Lösungen für die Ansiedlung gewerblich und industriell orientierter Arbeitsplätze sowie die Aussage, dass es unter Beachtung der Vorgaben des Landschaftsplans keine weiteren Gewerbeflächenpotenziale im Freiraum in Dortmund gibt. Die nach transparenten Kriterien durchgeführte Untersuchung wird als hilfreich angesehen.

Vor einem konstruktiven Beitrag seien folgende kritische Anmerkungen zur bisherigen Wirtschaftsflächenentwicklung erlaubt.

Die von der Wirtschaftsförderung nunmehr beklagte Flächenknappkeit ist auch das Ergebnis von sorglosem und verschwenderischem Umgang mit dem unvermehrbaren Gut Grund und Boden durch:
· flächenextensives Bauen ohne jegliches Bemühen der Verlagerung in die Geschossigkeit, wie sie andere Planungsträger längst praktizieren,
· fehlender Wille, statt neue Flächen zu beanspruchen, Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen,
· den unbegrenzten Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen, insbesondere ebenerdige Parkplätze für die Beschäftigten und Kunden (Beispiele: Amazon, Wilo, Bauhaus)
· Förderung von Logistik mit geringem Arbeitsplatzbesatz,
· Fehlende Nutzung von Städtebaulichen Verträgen, mit Investoren flächensparendes Bauen zu vereinbaren,
· Zu geringer Gebrauch von Bodenvorratspolitik und Grundstücksvergabe im Erbbaurecht, wodurch die Verfügbarkeit über Grundstücke stark begrenzt ist.
· Offenbar zu geringe Kooperation mit den Planungsträgern der Arbeitsmarktregion Dortmund, die weit über die Stadtgrenzen hinausgeht.

Angesichts der dramatischen Situation, die mit dem Begriff „Klimawandel“ verharmlosend beschrieben wird, sind weitere Inanspruchnahmen der ökologisch und klimatisch bedeutsamen Freiräumen unverantwortlich. Dortmund sollte sich daher auf die Aktivierung verbliebener Altstandorten und die Nachverdichtung bestehender GE- und GI-Gebiete beschränken. Die auch harte Abwägung der Belange der Wirtschaft gegen die des Natur- und Klimaschutzes darf nicht immer zulasten der endlichen Ressourcen unseres Planeten ausgehen.

Bei der Eignungsuntersuchung sind im Sinne einer interkommunalen Kooperation auch Standorte in den Nachbargemeinden einzubeziehen. Die beabsichtigen Ziele der Energiewende werden mittelfristig weitere großflächige Standorte insbesondere in Bergkamen und Lünen freisetzen, die sich für interkommunale Gewerbegebiete auch wegen ihrer guten verkehrsinfrastrukturellen Ausstattung eignen. Hier sollten vorausschauend zeitnah planerische und vertragliche Vereinbarungen, insbesondere auch zur anteiligen Gewerbesteuer vorbereitet werden.

Der Beirat bekräftigt darüber hinaus seine ablehnende Haltung zu im gültigen Flächennutzungsplan und im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellten GE/GI-Gebieten. Hierzu verweist der Beirat auf seine Beschlüsse vom 24.1.2018, 10.4.2019 und 1.6.2022 (Regionalplan Ruhr).

Danach lehnt er nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab, insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha).

Besonders kritisch sieht der Beirat die im Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehene Ausweisung eines GIB-Gebietes am Osterschleppweg in Wickede mit rund 72 ha. Die Darstellung kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.

Ebenfalls sehr kritisch sieht der Beirat die Überplanung der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“) mit rund 200 ha.

Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.

Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.

Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.

Des Weiteren bittet der Beirat sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Stadtplanung bei der künftigen Entwicklung von gewerblichen Gebieten flächensparendes Verhalten und Verfahren anzuwenden. Dies bedeutet, dass bei der Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit des Bauens sowohl in die Höhe als auch in die Tiefe gefördert werden sollte. Hier wäre bei der zukünftigen Ansiedelung von Wirtschaftsunternehmen darauf zu achten, dass diese bevorzugt werden, die im Vergleich zu den Flächen, die sie für Ihr Gewerbe benötigen, die meisten Arbeitsplätze schaffen.

Darüber hinaus regt der Beirat eine Offensive der Stadt in Kooperation mit Firmen und Wirtschaftsverbänden zur Erhöhung der Biodiversität auf Firmenstandorten an.

Hinweise finden sich u.a. in folgenden Informationsschriften:

(1) Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände
(2) Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz
(3) Broschüre „Unternehmen biologische Vielfalt 2020 – Basispapier“

Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Die Lichtfarbe und das Lumen von Außenleuchten beeinflussen nachtaktive Tiere durch Irritation und Anlockung und Beeinträchtigen die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten. Die Außenleuchten sollten daher, falls nicht schon geschehen, auf warmweiße LED-Lampen (max. 2.700 Kelvin) umgestellt werden. Die Leuchten sollten eine Abschirmung nach oben haben um Lichtemissionen in den Himmel zu verhindern und es sollten vollständig gekapselte Lampengehäuse Verwendung finden, die ein Eindringen von Insekten verhindern.

Nisthilfen
Nisthilfen leisten einen wichtigen Beitrag für das Überleben verschiedener Tierarten in unserer Landschaft. Auf dem Firmengelände bietet sich die Anbringung von Nisthilfen für Kleinvögel in den Gehölzbeeten am Rande der Parkplätze an. Für Fledermäuse und Falken (Turmfalke und Wanderfalke) können entsprechende Nisthilfen an den hohen Gebäuden/Lagerhallen angebracht werden.

Blütenreiche Grünflächen
Es ist nur ein relativ geringer Aufwand für die Bodenvorbereitung notwendig, um bereits im Folgejahr spektakuläre Blühflächen zu erhalten. Zugleich sind sie günstig im Unterhalt, weil sie nur ein- bis viermal im Jahr gemäht werden müssen. Für die Anlage von dauerhaft haltbaren, artenreichen Wiesen ist die Auswahl des Saatgutes wichtig.

AKUSW, 07.09.2022:

Herr Thabe informiert den Ausschuss ausführlich zum Thema (PP-Vortragsiehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wirtschaftsflächenentwicklung und – damit verbunden – die Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum begleitend zur derzeit laufenden Wirtschaftsflächenkonferenz der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion einigt man sich darauf, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Hierzu liegt zur Sitzung am 19.10.2022 vor Zusatz-Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25130-22-E2):

...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens konkrete Flächen vorzuschlagen, die aus Sicht der Verwaltung zeitnah entwickelt werden sollen. Bei der Erarbeitung des Vorschlags durch die Verwaltung sollen insbesondere auch Faktoren wie zum Beispiel die Erweiterung von bereits bestehenden Gewerbegebieten, günstige verkehrliche Anbindung (z. B. Fernstraßen, Schienennetz, Wasserwege etc.) berücksichtigt werden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, umgehend Gespräche mit den Eigentümern der im Gutachten als „reserviert“ und „Entwicklungsperspektive derzeit unklar“ aufgeführten Flächen hinsichtlich einer zeitnahen, möglichst gewerblichen/industriellen Vermarktung/Nutzung aufzunehmen. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit ein Baugebot rechtlich Anwendung finden kann.

3. Die Verwaltung wird durch den Rat der Stadt Dortmund beauftragtet, die Reaktivierung vorgenutzter gewerblicher/industrieller Flächen auch unter Einbeziehung des regionalen Kontextes fortzusetzen und voranzutreiben.

4. Da nach Aussage des Gutachtens der Zeitpunkt erreicht sein soll, zu dem eine weitere Flächeninanspruchnahme im Freiraum unweigerlich mit dem Verlust ökologischer und klimatischer Funktionen einhergehen soll, fordert der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auf, auch die als „Ultima Ratio“ angesehenen Flächen für eine Entwicklung stärker in Betracht zu ziehen und konkrete Flächenvorschläge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Optimierung der Nutzung von wertvollen Gewerbe- und Industrieflächen hinzuwirken. Dies betrifft z. B. ebenerdige und flächige Stellplatzanlagen, geringe bauliche Höhen und teilweise ungenutzte Flächen. Über die Bauleitplanung können hier Anreize zur besseren Ausnutzung gegeben werden.


Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um eine schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen im Kontext der Wirtschaftsflächenentwicklung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim newPark-Gewerbegebiet in Datteln? Die Stadt Dortmund ist ein zentraler Anteilseigner. Hier stünden für eine gewerbliche und industrielle Nutzung ca. 200 ha zur Verfügung.

2. Gibt es aktuell weitere interkommunale Ideen und Projekte zur Wirtschaftsflächenentwicklung? Welche regionale/interkommunale Strategie verfolgt die Stadt Dortmund vor dem Hintergrund, dass der Mangel an Wirtschaftsflächen eine regionale Herausforderung darstellt.

Neben dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sollen auch der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und der Rat der Stadt Dortmund über den Antrag beraten/befinden.

Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25130-22-E3):

...die Fraktion BÜNDNIS 90 /Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Suche und Prüfung von Wirtschaftsflächen im ökologisch wertvollen Freiraum aufzugeben, da die vorliegende Untersuchung gezeigt hat, dass „es in Dortmund keine Flächen im Freiraum mehr gibt, die sich zur Ansiedlung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe (≥ 1 ha) eignen“ (S. 3 der Vorlage).
2. Der Rat erkennt den Schutz wesentlicher ökologischer und klimatischer Funktionen, also den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage, als Ultima Ratio an.
Er fordert die Verwaltung auf, die ökologisch besonders wertvollen Flächen Buddenacker in Asseln und Osterschleppweg in Wickede sowie das Gewerbegebiet Groppenbruch planerisch nicht weiter als Wirtschaftsflächen auszuweisen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die interkommunale Zusammenarbeit zum Beispiel über die Nutzung regionaler Kooperationsstandorte konsequenter weiter zu betreiben.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, mittel- bis langfristig Instrumente zu entwickeln, um die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen mit einem nachhaltigen, flächeneffizientem Profil auszustatten (S. 62 des Gutachtens).
Dabei soll das im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 beschlossene „Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen“ berücksichtigt werden.

Begründung:
Ggf. mündlich

AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Waßmann erläutert den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Dudde erläutert den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Frau Neumann Lieven deklariert Beratungsbedarf zu beiden Anträgen und bittet darum, diese nur als eingebracht zu betrachten, zunächst an die Wirtschaftsflächenkonferenz zu überweisen und danach erst wieder zur Entscheidung im Ausschuss aufzurufen.

Herr Wilde macht folgenden Verfahrensvorschlag:
Er plädiert dafür, die beiden heutigen Anträge als eingebracht zu betrachten, um diese zunächst in den gesamten Prozess mit einzubringen mit dem Ziel, diese in die Wirtschaftsflächenkonferenz im Februar 2023 mit weiteren wichtigen, unterschiedlichen Akteuren diskutieren zu können und die daraus insgesamt resultierenden Ergebnisse aus diesem Prozess dann für die abschließenden Entscheidungen in den politischen Gremien zugrunde zu legen.

In Kenntnis der o. a. Vorlage einigt sich der der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen heute darauf, dem o. a. Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu folgen, also die beiden o. a. Anträge heute als eingebracht zu betrachten, in den Gesamtprozess einzubringen und erst nach erfolgter Wirtschaftsflächenkonferenz, Anfang nächsten Jahres, zur abschließenden Entscheidung erneut aufzurufen.


Parallel hierzu wird die gesamte Angelegenheit aber schon jetzt dem Ausschuss für Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zur Kenntnis zu gegeben, damit die beiden Anträge auch dort als eingebracht gelten.

Die Verwaltung wird darum gebeten, die beiden Anfragen aus dem CDU-Antrag bereits zur Sitzung des AWBEWF schriftlich zu beantworten, damit diese Stellungnahme ebenfalls mit in den weiteren Prozess eingeht.


zu TOP 3.17
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)


AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.



zu TOP 3.18
Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25858-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in die vorgelegten Zwischennutzungskonzepte jeweils eine durchgehende und attraktive Radwegeverbindung entlang des Boulevards Kampstraße integriert werden kann.
Dafür soll eine entsprechende Wegeführung für Radfahrende und Zufußgehende erarbeitet werden, die parallel zu den anderen Zwischennutzungen realisiert wird.

2. Begleitend dazu soll eine entsprechende Bewerbung und Kommunikation der Wegeführung für die Zielgruppe erarbeitet und umgesetzt werden.


Begründung:
Der Boulevard Kampstraße soll neben seiner Aufenthaltsfunktion auch seiner Funktion als innerstädtische Verbindungsachse gerecht werden. Die Verwaltung hat zur Überbrückung der langen Realisierungszeit der Umbauplanungen ein Konzept vorgelegt, um die Kampstraße kurzfristig attraktiver zu gestalten. Dieses Konzept sieht insbesondere die Aufstellung von Grün- und Spielelementen vor. Um der Bedeutung der Achse und dem Wunsch nach nachhaltiger Mobilität gerecht zu werden, sollten zudem attraktive Fuß- und Radquerungen geschaffen werden. Zwei von drei Realisierungsabschnitten sollen (planmäßig) mindestens für drei Jahre umgestaltet werden. Insbesondere auf diesen Abschnitten bietet sich die durchgängige Einrichtung einer Radverbindung an. Auf dem verbleibenden Abschnitt, der regelmäßig umgestaltet wird wegen der Platzverwendung für Weihnachtsmarkt und Co., soll das Thema Radverkehr durchgehend mitgedacht und eine geeignete Wegeführung für den Radverkehr gesucht und kommuniziert werden.
Die Einrichtung einer durchgehenden Ost-West-Radverbindung durch die Innenstadt ist insbesondere so lange relevant, wie die „parallele“ Radverbindung entlang des Walls nicht durchgehend ausgebaut ist.


AKUSW, 19.10.2022:

Herr Wilde führt zum o.a. Antrag an, dass der Abschnitt zwischen Petri- und Reinoldikirche trotz der temporären Umgestaltungsmaßnahmen auch während der Umbauphase sowohl für Zufußgehende als auch für Radfahrende weiterhin nutzbar bleibe. Es werde dort aber nicht so sein, dass es einen durchgehenden roten Streifen geben werde, der suggeriere, dass der Radfahrende dort sorglos und ohne Rücksicht auf Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer*innen fahren könne. Eine Wegeregelung für die Radfahrenden durch die temporär aufgewertete Kampstraße werde es aber natürlich geben.

Herr Rybicki bestätigt, dass es während der gesamten Umbauphase, bei allen sich hierbei ergebenden Veränderungen eine, jeweils möglichst attraktiv gestaltete, angepasste Wegeregelung für den Fuß-und Radverkehr geben werde.

Nach diesen Ausführungen einigt man sich darauf, dass sich eine Abstimmung zum der o. a. Antrag erübrigt hat.

Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Gestaltungskonzept „Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase zum Boulevard“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 Euro zur Kenntnis und beauftragt das Grünflächenamt (FB 63) mit der Umsetzung.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Fachbereichs 63 aus der Investitionsfinanzstelle 63W01312014140 – Boulevard Kampstr., Begrünung - unter der Finanzposition 780500 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2023: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.427,26 Euro.




zu TOP 3.19
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Umsetzung des Projekts „Lebenswerter Neuer Graben“.
Durch eine Neuaufteilung des Straßenraums wird der betroffene Bereich nicht nur klimaresilienter, sondern vor allem wird die Verkehrswende – und die damit verbundene verbesserte Lebenssituation der Anwohnenden – praktisch erlebbar. Besonders begrüßen wir, dass dieses Projekt zur Blaupause für weitere Maßnahmen im Stadtgebiet werden soll.

In Ergänzung der Vorlage bitten wir die Verwaltung in dem Zusammenhang, den aktuellen Planungsstand zum Umbau der Saarlandstraße darzustellen.

Um den Umbau dieser wichtigen Verbindungsstraße direkt im Anschluss der Maßnahmen am Neuen Graben zu gewährleisten, sollen die nötigen weiteren Leistungen im Planungsamt parallel zu den Umsetzungsarbeiten am Neuen Graben weitergeführt werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:

Ein Projekt mit so großer Strahlwirkung wie der Umbau der Saarlandstraße wegen einer möglichen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung zurückzustellen, weil für die Umsetzung beider Projekte nicht ausreichende Personalkapazitäten in den Fachbereichen vorhanden sind, wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vehement abgelehnt.



Der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Saarlandstraße wurde eine umgehende Umgestaltung der Saarlandstraße nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme zugesichert. Es sind bereits Geld und Arbeitskraft in die Planung Saarlandstraße geflossen, beides umsonst, falls nun der „Neue Graben“ vorgezogen wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt die Empfehlung der Vorlage einstimmig ab und besteht auf Durchführung des Umbaus der Saarlandstraße, wie ursprünglich angekündigt.


AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Die Verwaltung wird darum gebeten, bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Stellungnahme zum Planungsstand des Umbaus der Saarlandstraße inkl. eines Vorschlages, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann, vorzulegen.

Diese Stellungnahme soll auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis vorgelegt werden.




4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

zu TOP 4.1
Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25194-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Aufwandsentschädigung
pro Monat
Sitzungsgeld pro
angefangene Stunde
Vorsitzende /
stellv. Vorsitzende
120,00 €
50,00 €
Sachverständige und Ratsmitglieder
75,00 €
50,00 €
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nach Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss für die Mitglieder des Umlegungsausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2023 folgende Aufwandsentschädigung:




5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 5.1
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau des Stadteingangs Hörde an der Faßstraße sowie den dafür erforderlichen Gebäudeabbruch mit einem Investitionsvolumen (ohne Grunderwerb) in Höhe von 913.300 €.

Die Maßnahme wird durch einen Zuschuss von Bund und Land NRW in Höhe von 479.133 € gefördert (ohne die Förderung für den Grunderwerb). Die entsprechenden Zuwendungs-bescheide der Bezirksregierung Arnsberg liegen vor.

Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit 434.167 €.

Die Grundstücksflächen sind derzeit im sachzielfreien allgemeinen Grundvermögen des Amtes 24 bilanziert. Die noch auf dem Grundstück stehenden Gebäudeteile sind dem FB 67 zugeordnet. Nach Abbruch der Gebäude und Fertigstellung der Grünflächen (voraussichtlich zum 01.01.2024) erfolgt eine Übernahme durch den FB 63.




zu TOP 5.2
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit zunächst in die Haushaltsberatungen weiter.


zu TOP 5.3
Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 5.4
Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE + und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Einrichtung eines externen Citymanagements für die Dortmunder Innenstadt mit Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 500.000 €; insg. 2 Mio. € für zunächst vier Jahre (Haushaltsjahre 2023-2026),
2. beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Soforthilfe in der City (ebenfalls für zunächst vier Jahre) inhaltlich vorzubereiten und dem Rat einen Vorschlag mit detaillierten Richtlinien in 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen,
3. beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für das externe Citymanagement zu erteilen,
4. legitimiert die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mehraufwendungen i. H. v. jeweils 500.000 € zusätzlich im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-prozesses 2023 ff. zu veranschlagen und
5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes als Grundlage der Stadterneuerungs-Aktivitäten und zur Fördermittelakquise für die City.

Für die Jahre 2025 und 2026 wird eine Refinanzierung angestrebt. Daher ist vorbehaltlich des noch zu stellenden Fördermittelantrags eine Förderung in Höhe von 70 % der in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entstehenden Aufwendungen möglich. Im Falle eines positiven Bescheides beträgt der konsumtive Eigenanteil für die Stadt Dortmund in den Haushaltsjahren 2023 – 2026 insgesamt 1,3 Mio. €.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25986-22)

...der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 23. September 2021 einen
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH und Gründung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSG KG) beschlossen (Drucksache Nr.: 21044-21). DSG und DOGEWO 21 sollen auf dem kommunalen Wohnungsmarkt gemeinsam agieren. In der Ratssitzung am 12. Mai 2022 sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH benannt worden (Drucksache Nr.: 22890-21).
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll sich am 27. Oktober 2022 konstituieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur DSG und der beschlossenen Zusammenarbeit mit der DOGEWO 21 in der Sitzung des AKUSW. Sollte es für die Beantwortung der Anfrage nötig sein, dass die DOGEWO 21 durch Ihre Geschäftsführung im Ausschuss vertreten wird, bitten wir diese entsprechend einzuladen.

Insbesondere bitten wir um Berichterstattung darüber:
- Welche Gespräche hat es seit dem Ratsbeschluss zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführung der DOGEWO 21 gegeben, um den Ratsbeschluss umzusetzen?
- Sollte es bislang keine Gespräche gegeben haben, bitten wir um Mitteilung über die Hinderungsgründe.
- Sollte es Gespräche gegeben haben, bitten wir um Berichterstattung über den Stand der Gespräche.
- Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass es Hinderungsgründe für die Umsetzung des Ratsbeschlusses gibt, bitten wir um Nennung dieser Gründe.
- Zu wann beabsichtigt die Verwaltung, den o. g. Ratsbeschluss vollständig umgesetzt zu haben?


AKUSW, 19.10.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 6.2
Sachstandsbericht Wohnbautätigkeit in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25597-22)

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet die Verwaltung um eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Mit wie vielen Wohnungsfertigstellungen ist im Jahr 2022 zu rechnen? Gibt es Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Prognose?

2. Ist der Verwaltung bekannt, wie die Dortmunder Wohnungswirtschaft die aktuellen Entwicklungen einschätzt und wie sich diese auf den Wohnungsbau in Dortmund auswirken?

3. Wie prognostiziert die Verwaltung die Wohnungsbautätigkeit in Dortmund unter den aktuellen Rahmenbedingungen bis 2025?

4. Wie viele Bauanträge liegen für den Wohnungsbau derzeit vor und wie viele Baugenehmigungen wurden in 2022 erteilt?

5. Wie ist der Sachstand bezüglich des Eintritts der neuaufgestellten Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) in die operative Bautätigkeit?


Sollten diesbezüglich noch Hemmnisse bestehen, sind diese bitte zu erläutern.

6. Mit welchen Auswirkungen ist durch die veränderte Marktlage bei Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen in Dortmund zu rechnen? Wie schätzt die Verwaltung vor dem Hintergrund erheblicher Kosten dabei das Potential für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ein?

7. Der Rat der Stadt hat durch verschiedene Beschlüsse die Klimaneutralität im Wohnungsbau angestrebt. Die gilt sowohl für Baumaterial als auch für die Energieversorgung. Wie schätzt die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage die Umsetzung dieser Leitlinien durch die Bauwirtschaft ein?


Ist damit zu rechnen, dass es zu erheblichen Verzögerungen oder gar Verzicht von bereits beschlossenen Bauvorhaben kommt?

Begründung:

Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Situation führt an vielen Stellen zu Herausforderungen. Neben der einsetzenden Zinswende und der anhaltend hohen Inflation stellt insbesondere die massive Preissteigerung bei Baumaterialien ein großes Problem bei der Realisierung von Bauprojekten dar. Durch den Anstieg der Energiekosten denken viele Eigentümer aktuell außerdem über eine Umrüstung ihrer Heizungsanlagen auf Wärmepumpen nach. Gleiches gilt für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen. Diesem Ansturm scheint der Markt derzeit nicht gewachsen zu, weshalb auch in diesem Bereich mit Kostensteigerungen und sehr langen Lieferzeiten zu rechnen ist. Die vollen Auftragsbücher der Handwerksunternehmen verschärfen die Situation zusätzlich. Gleichzeitig wird neuer Wohnraum in Dortmund auch weiterhin dringend benötigt. Das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 hat den politischen Gremien Ende letzten Jahres ein detailliertes Lagebild gegeben, auf dessen Grundlage entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind. Die nun veränderten Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Bautätigkeit in Dortmund sind von großem Interesse für die politischen Gremien.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:25597-22-E1):

...zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:



Zu 1.: Die Zahlen der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen für Wohnungen werden
durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt im Rahmen der Hochbaustatistik an
das Land (IT.NRW) gemeldet. IT.NRW bereitet die Daten auf, erstellt die
entsprechenden Statistiken und veröffentlicht die Daten. Bei der Statistik der
Baufertigstellungen handelt es sich um eine Jahresstatistik.
Die letzten offiziellen Zahlen liegen für 2021 vor.
In 2021 wurden in Dortmund 1.664 Wohnungen fertig gestellt. Dabei entfielen 1.504
Wohnungen auf Neubauten und 160 Wohnungen auf Um- und Ausbauten im Bestand.
Es ist aber damit zu rechnen, dass sich die schwierige Gesamtlage (Ukraine-Krieg,
Rohstoff-Mangel, Energiekrise, Corona, steigende Rohstoffpreise…) auch auf die
Anzahl der Baufertigstellungen auswirken wird.

Zu 2.: Im Zeitraum von Anfang Mai bis Juli 2022 wurden die Dortmunder
Wohnungsunternehmen zu ihrer Einschätzung der aktuellen Situation auf dem
Wohnungsmarkt in Dortmund befragt.

Zusammenfassend kann folgendes Fazit gezogen werden: Modernisierung des Wohnungsbestandes:

Pandemie bedingt mussten Projekte aus dem Jahr 2021 in die Jahre 2022/2023


verschoben werden. Es zeichnet sich ab, dass es auch im laufenden Jahr, insbesondere
auf Grund von Fachkräfte- und Baustoffmangel, zu weiteren Verschiebungen kommen
wird. Diese waren zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht konkret einzuschätzen.
Neubau:
Es zeigt sich, dass eine Reihe von Neubauprojekten zugunsten von
Modernisierungsmaßnahmen verschoben werden. Hierdurch soll u. a. eine finanzielle
Entlastung der Mieter*innen erreicht werden.
Einige Vermieter*innen versuchen ihre Mieter*innen finanziell zu entlasten, indem
Bestandshäuser mit neuen Fenstern, verbesserter Fassadendämmung und auch durch
alternative Heizmöglichkeiten (Anschluss an das Fernwärmenetz, Wärmepumpen)
ausgestattet werden. Grundsätzlich beabsichtigt die Wohnungswirtschaft an den
projektierten Vorhaben festzuhalten. Eine Abschätzung der weiteren Entwicklung ist
aktuell kaum möglich.
Die Wohnungswirtschaft hält aber daran fest, in den Dortmunder Wohnungsbestand
zu investieren, dies zwar langsamer, aber konsequent.
Eine Ausnahme stellt das Unternehmen DOGEWO21 dar. Hier werden zunächst
lediglich die bereits in Ausführung befindlichen Projekte zum Abschluss gebracht.

Zu 3.: Vor dem Hintergrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage (Ukraine-Krieg,
Rohstoff-Mangel, Energiekrise, Corona, steigende Rohstoffpreise…) ist eine seriöse
Prognose für die Zeit bis 2025 nicht möglich.

Zu 4.: Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Dortmund insgesamt 1.489 Wohnungen in 213
neuen Wohngebäuden, 12 Nichtwohngebäuden und 172 umgebauten Gebäuden
genehmigt. Es liegen ca. 400 Bauanträge aus den Jahren 2021 und 2022 für den
Wohnungsbau vor.
Zurzeit gehen kann davon ausgegangen werden, dass in 2022 z. B. noch
Baugenehmigungen für die Wohngebiete „In den Börten“, Schulte-Kemna-Weg,
Bergstraße, Büttnerstraße erteilt werden können.
Zu 5.: Mit Aufnahme der operativen Tätigkeit Mitte Mai 2022 realisiert sich zum
momentanen Zeitpunkt die Vergabe der Planungsleistungen. Erst nach Abschluss der
Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabephase tritt die DSG in die operative
Bautätigkeit ein.
Hemmnisse bestehen aktuell nicht.

Zu 6.: Durch gestörte Lieferketten für die Komponenten bei gleichzeitig hoher Nachfrage undeiner kapazitätsübersteigernden Auslastung der Fachbetriebe, kommt es derzeit zu massiven Verzögerungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Dies betrifft nicht nur die Montagetermine, sondern bereits das Anfragen von Angeboten bei Fachfirmen. Ähnlich gestaltet sich die Lage im Bereich Wärmepumpen. Die Preisübersteigerung für beide Technologien liegt im Vergleich zum Vorjahr zwischen 30 % und 50 %.

Wärmepumpen eignen sich vor allem für den Neubau, da hier direkt Flächenheizungenverbaut werden können, die sich für die niedrigen Vorlauftemperaturen von Wärmepumpen eignen. Zudem können Wärmepumpen aufgrund der überlegenen Dämmung kleiner dimensioniert werden. Auch im Bestand sind Wärmepumpen geeignet, fossile Feuerungstechnologien zu verdrängen, jedoch muss zuvor eine umfassende energetische Sanierung vorgenommen werden, um den Wärmebedarf des

Gebäudes stark zu verringern. Das thermische Dämmen von Bestandsgebäuden sollte


ohnehin prioritär angegangen werden, da sich je nach Zustand bis zu 80 % des
Energiebedarfs einsparen lassen. Ein Wechsel der Heiztechnologie mag zwar reizvoll
und effektiv erscheinen, jedoch muss jede vermiedene Kilowattstunde Heizenergie
nicht aufwendig technologisch substituiert werden. Dieser Sachverhalt spiegelt sich
auch im besseren Verhältnis von Investitionskosten zu Treibhausgaseinsparungen
wider.
Weitere Hürden beim massiven, ungeplanten Zubau von Wärmepumpen in
Bestandsquartieren sind die drohende Überlastung der Niederspannungsnetze sowie
die kumulierte Lärmbeeinträchtigung durch Luft-Wärmepumpen.

Zu 7.: Der Beschluss des Rates bis 2035 klimaneutral zu werden, ist eine große
Herausforderung für den Bausektor der Zukunft.
Aktuell bereitet die Verwaltung eine Vorlage zur klimagerechten Bauleitplanung vor,
in der Maßnahmen wie die Solardachpflicht, der Standard des Effizienzhauses 40
(NH) und der Fern- und Nahwärmevorrang vorgeschlagen werden. Diese Maßnahmen
können nur im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen greifen. Die
Realisierung erfolgt mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung und betrifft nur
einen kleineren Teil der Neubautätigkeit, die sich überwiegend in bestehenden
Bebauungsplänen und im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) abspielt.
Einfluss auf die Bautätigkeit hat der allgemeine Kostenanstieg. Preistreiber sind
insbesondere Materialengpässe, Fachkräftemangel, Energiepreise, Inflation und
Zinssteigerungen etc. Kostensteigerungen durch höhere Baustandards zur
Energieeffizienz spielen hier aktuell aus Sicht der Verwaltung nur eine untergeordnete
Rolle. Maßnahmen für mehr Energieeffizienz werden dagegen vor dem Hintergrund
drastisch gestiegener Energiepreise immer wirtschaftlicher.
Der Zielkonflikt der Klimabeschlüsse auf bundes- und kommunaler Ebene und der
unverminderten Bautätigkeit wird in Zukunft zu diskutieren sein und ist nicht einfach
auflösbar.

Grundsätzlich verursacht jede Form von Neubau zusätzliches Treibhausgas:

 durch das Bauen selbst mit der Beanspruchung von Baumaterialen sowie


 durch die anschließende Nutzung. Das Gebäude muss über seine Lebensdauer
geheizt und Instand gehalten werden.
Es wird nicht ausreichen, den Neubau möglichst klimaneutral zu gestalten, was zudem
eine sehr anspruchsvolle Bauaufgabe ist. Neubau muss insgesamt reduziert werden,
um die Klimaziele zu erreichen. Die CO2-Hypothek der neu verwendeten Baustoffe
kann nur mit hohem Aufwand, in erster Linie mittels PV-Anlagen am Gebäude, über
Jahrzehnte ausgeglichen werden. Gleichzeitig müssen auch die laufenden CO2-
Emissionen des Betriebs ausgeglichen werden. Neubau führt damit zunächst erstmal
zu einer weiteren Verschärfung der Klimakrise.
Die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten am Wohnungsmarkt kann langfristig
nur durch eine adäquate Bestandsentwicklung sichergestellt werden. Hierfür müssen
bestehende Strategien weiterhin Anwendung finden und ggf. modifiziert werden. Dies
beinhaltet z. B. den zielgruppen- und klimagerechten Bestandsumbau,
gemeinschaftliche Wohnprojekte und die Umwandlung von vormals anders genutzten
Gebäuden zu Wohnraum. Darüber hinaus erfordert eine zukunftsfähige
Bestandsentwicklung auch die Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze für
nachhaltige Bestandsquartiere. Im Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 sind
hier bereits in Ansätzen erste Maßnahmen zur kooperativen, bestandsorientierten
Wohnquartiersentwicklung benannt. Dazu gehört z. B. die Gestaltung des
Generationswechsels in Einfamilienhausgebieten oder die verstärkte Kooperation mit
den wohnungswirtschaftlichen Akteuren.
Fazit:
„Das beste Bauwerk zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes ist das Bauwerk,
welches nicht gebaut werden muss. Der Fokus sollte zukünftig auf der
Modernisierung, Umnutzung oder Erweiterung von Bauwerken liegen, sodass die
bereits bestehenden Ressourcen besser genutzt werden.“, so der Deutsche Städtetag in
einer Handreichung zur Bauleitplanung und Klima.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis



zu TOP 6.3
Anfragen an die Stadtverwaltung nach §10 WohnBindG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26010-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 26010-22-E1):

...in NRW hat die Inflation die 10%-Marke überschritten. Daher denken auch immer mehr Vermieter:innen über Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Mieteinkünfte nach. Aus anderen Kommunen in NRW wird kolportiert, dass Vermieter:innen vermehrt versuchen auch für preisgebundenen Wohnraum nach §10 WoBindG zum Teil sehr deutliche Mieterhöhungen (in einem Fall über 40%) durchzusetzen. In manchen Schreiben wird auf die positiven Genehmigungen durch die örtlichen Wohnungsämter hingewiesen.

Dazu stellen sich unserer Fraktion die nachfolgenden Fragen:

1) Wie ist das normale Verwaltungsverfahren in Dortmund für eine solche Angelegenheit geregelt? Ist bei den Vergaben von Fördermitteln für den preisgebundenen Wohnraum ein entsprechendes Mitspracherecht der Stadt Dortmund standardmäßig vereinbart worden?

2) Inwieweit ist dieses Thema bereits in Dortmund angekommen? Gibt es hierzu Anfragen von Vermieter:innen an das Wohnungsamt, bzw. ggf. Anträge nach §10 WoBindG von der bisherigen Preisbindung entsprechend abweichen zu können? Wenn ja, in welcher Größenordnung, also für wie viele Wohneinheiten und in welcher durchschnittlichen Höhe?


3) Wie viele Anträge wurden im laufenden Jahr positiv beschieden? Wie viele Anträge nach §10 WoBindG wurden abgelehnt? Ist hier eine Tendenz im Vergleich zu früheren Jahren erkennbar?

Die Stellungnahme der Veraltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



.

zu TOP 6.4
Wohngeldreform
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26068-22)

...vor dem Hintergrund der ab Januar 2023 geplanten Wohngeld-Reform der Bundesregierung bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem engen Zeitplan für die Umsetzung und die Berücksichtigung möglicher zusätzlicher Personalbedarfe.


Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen im oben genannten Zusammenhang:
1. Wie bewertet die Verwaltung die möglichen Auswirkungen der geplanten Wohngeldreform für die Stadt Dortmund?

2. Wie bereitet sich die Verwaltung aktuell auf die kurzfristig anstehende Umsetzung vor?

3. Mit welchem zusätzlichen Personalaufwand für die Beratung zunehmender Antragssteller*innen, die Prüfung von Anträgen und die Auszahlung der Leistungen rechnet die Verwaltung derzeit?

4. Inwieweit ist für den entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwand mit einem Ausgleich seitens des Bundes, bzw. des Landes zu rechnen?

5. Welche Erfahrungen wurden bisher mit der Einführung zusätzlicher Informationswege bezüglich der Möglichkeiten des Wohngeldbezugs (DS-Nr.: 23134-21-E1) gemacht? Sind aus Sicht der Verwaltung weitere Anpassungen der Kommunikationswege insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung der Anspruchsberechtigten nötig?


Begründung:
Aufgrund der steigenden Energiepreise plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Wohngeldes ab Januar 2023. Im Zuge dessen ist auch eine Erweiterung des Empfänger*innenkreises im Gespräch. Das heißt, mehr Bürger*innen haben zukünftig einen Anspruch auf diese Sozialleistung. Für viele davon ist das Antragsverfahren völlig neu. Neben einem erhöhten Beratungsbedarf zur Anspruchsberechtigung wird auch die Zahl der zu prüfenden Anträge voraussichtlich deutlich ansteigen, was zu einem zusätzlichem Personalaufwand führen wird.


AKUSW, 19.10.2022:

Frau Laubrock informiert den Ausschuss wie folgt mündlich zu den o. a. Fragestellungen:

1. Wie bewertet die Verwaltung die möglichen Auswirkungen der geplanten Wohngeldreform für die Stadt Dortmund?
Seitens des Amtes für Wohnen wird die geplante Wohngeldreform positiv bewertet. Dies auch obwohl aktuell noch viel Klärungs- und Regelungsbedarf besteht.
Die Reform wird dazu führen, dass deutlich mehr einkommensschwache und insbesondere Schwellenhaushalte zukünftig einen Wohngeldanspruch erwirken können.
Zum 31.12.2021 standen 6.053 Haushalte im Wohngeldbezug. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und insbesondere aufgrund des zweiten einmaligen Heizkostenzuschlags ist davon auszugehen, dass zum 31.12.2022 bereits ca. 500 Haushalte (6.551) mehr als im Vorjahr im Wohngeldbezug stehen werden.

2. Wie bereitet sich die Verwaltung aktuell auf die kurzfristig anstehende Umsetzung vor?
Die Vorbereitungsarbeiten sind sehr umfangreich.
Personal:
Zur Besetzung der bis zu 32 zusätzlichen Projektstellen wird eine Verwaltungsvorstandsvorlage erstellt, die auch den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben wird. Die Projektstellen werden zunächst befristet für 1 Jahr eingerichtet.
Im Rahmen der noch zu erstellenden Organisationsverfügung wird die aktuelle Personalbemessung erneut fortgeschrieben. Hierbei werden die Entwicklungen, nach in Kraft treten der Wohngeldreform zum 01.01.2023, berücksichtigt.
Ein Großteil des zusätzlichen Personalbedarfs (mind. 14 Personen) wird durch Auszubildende abgedeckt, die ab Januar 2023 ihre Ausbildung erfolgreich beenden.
Im Ausbildungs- und Kompetenzzentrum wird eine Telefonhotline eingerichtet.
Es werden die formalen Voraussetzung zur Anordnung von Überstunden geschaffen. Es wird geklärt, in welchem Umfang die Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit aufzustocken können.
Es werden Urlaubsrückkehrer*innen und Kolleg*innen mit befristeten Einsätzen aktiv auf einen Einsatz in der Wohngeldstelle angesprochen. Darüber hinaus werden interne und externe Stellenausschreibungsverfahren durchgeführt.
Die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle werden ermuntert, Anträge auf Mobile Arbeit zu stellen.
Organisation:
Es werden zusätzliche Räumlichkeiten benötigt. Insofern ist ein Raum- und Umzugskonzept zu erstellen. Da absehbar ist, dass nicht ausreichend Büroräume zur Verfügung gestellt werden können, wird ein Konzept zum Desksharing erstellt.
Es werden Laptops und andere Arbeitsplatzausstattungen sowie Lizenzen benötigt.
Um eine einheitliche Einarbeitung gewährleisten zu können, werden Einarbeitungskonzepte, handouts und Checklisten erarbeitet.


Öffentlichkeitsarbeit:

Der Flyer "Was ist Wohngeld?" wird überarbeitet und auf der Internetseite des Amtes für Wohnen veröffentlicht. Gleichzeitig wird der Flyer in vielen öffentlichen Einrichtungen ausgelegt und an die Dortmunder Wohnungsunternehmen, Mietervereine u. a. Institutionen verteilt.
Zudem wird ein Erklärvideo gedreht. Auch dieses wird auf der Internetseite des Amtes veröffentlicht und einem breiten Akteurskreis zur Verfügung gestellt.

3. Mit welchem zusätzlichen Personalaufwand für die Beratung zunehmender Antragssteller*innen, die Prüfung von Anträgen und die Auszahlung der Leistungen rechnet die Verwaltung derzeit?
Die Verwaltung rechnet damit, dass sich die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte im nächsten Jahr auf rund 16.300 Haushalte und 52.000 Wohngeldberechnungen (bisher 21.000) erhöhen wird.


4. Inwieweit ist für den entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwand mit einem Ausgleich seitens des Bundes, bzw. des Landes zu rechnen?
Nach den aktuell vorliegenden Informationen werden sich weder der Bund noch das Land an dem erhöhten Verwaltungsaufwand beteiligen.


5. Welche Erfahrungen wurden bisher mit der Einführung zusätzlicher Informationswege bezüglich der Möglichkeiten des Wohngeldbezugs (DS-Nr.: 23134-21-E1) gemacht? Sind aus Sicht der Verwaltung weitere Anpassungen der Kommunikations wege insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung der Anspruchsberechtigten nötig?
Es wurden gute Erfahrungen mit dem Austausch z. B. mit dem jobcenter Dortmund und der Familienkasse gemacht. Der begonnene Austausch wird verstetigt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Erhalt von Bäumen und Sträuchern an Autobahnen und Bundesstraßen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20232-21-E1)

... gemäß des politischen Auftrags hat die untere Naturschutzbehörde die entsprechenden
Baulastträger (Autobahn GmbH des Bundes, Straßen NRW) bzw. den Schienennetzbetreiber
(DB Fahrwegdienste GmbH ) kontaktiert und um entsprechende Stellungnahme bzw.
fachliche Erläuterungen gebeten.
Die von den zuständigen Bereichen mittlerweile eingegangenen Rückmeldungen gebe ich
Ihnen nachfolgend - im Wortlaut des jeweiligen Baulastträgers bzw. Schienennetzbetreibers -
zur Kenntnis.
DB Fahrwegdienste GmbH, Fachreferent Vegetation:
„Die DB Netz AG ist der Anlagenbetreiber und hat somit die Anlagenverantwortung und die
Verkehrssicherungspflicht nach AEG1 und BGB2 [Anmerkung: 1Allgemeines
Eisenbahngesetz, 2 Bürgerliches Gesetzbuch].
Die DB Fahrwegdienste GmbH ist mit der Vegetationskontrolle (Inspektion und mechanische
Vegetationskontrolle) betraut und dient der DB Netz AG als Erfüllungsgehilfe in allen
Belangen rund um die Vegetation.
Alle Maßnahmen basieren auf der Fachrichtlinie der Deutschen Bahn 882 Handbuch
Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle.
Inspektion
Diese wird in einem Abstand von 9 bis 15 Monaten auf den Flächen der DB Netz AG
durchgeführt. Die Inspektion wird von zertifizierten Baumkontrolleuren unserer Abteilung
UPM (Umwelt und Projektmanagement) durchgeführt.
Dabei werden die Bestände augenscheinlich auf Schadsymptome inspiziert und auf die
betrieblichen Belange wie Schutzabstände zu betrieblichen und elektrischen Anlagen geprüft.
Die Flächen der DB Netz AG an den Gleisen sind in zwei Bereiche aufgeteilt, einmal die
Rückschnittzone und die Stabilisierungszone.
Rückschnittzone
Sie umfasst in der Regel 6,8m aus Gleismitte und wird einmal jährlich bodennah bearbeitet.
Dieser Bereich wird als „offenes U Profil“ gesehen, in der keinerlei Baumbewuchs geduldet
wird, genauso wie in einem Abstand von drei Metern um elektrische Anlagen (Strommasten
der Oberleitung). Je nach Wachstum in der Vegetationszeit kann auch eine mehrmalige
Bearbeitung punktuell stattfinden, diese ist erforderlich wenn Schutzabstände zu elektrischen
Anlagen, Signalen, Sichtachsen in Bögen und an Bahnübergängen durch aufkommende
Vegetation verdeckt werden.
Stabilisierungszone
Sie grenzt direkt an die Rückschnittzone und endet an der Grundstücksgrenze zu Dritten, hier
wird im Zuge der regelmäßigen Inspektion durch die Baumkontrolleure eine
Negativerfassung durchgeführt; daraus ergeben sich Maßnahmen, die wir in sog.
Dringlichkeitsstufen kategorisieren. Durch das sukzessive Bearbeiten der
Dringlichkeitsstufen, entnehmen wir potenzielle Gefahren für den Eisenbahnverkehr, sowie
auch die Gefahren für Dritte.
Alle Maßnahmen werden Arten- und Naturschutzrechtlich vor Beginn der Arbeiten geprüft
und mit den zuständigen Behörden abgesprochen. Die daraus resultierenden Auflagen
werden umgesetzt.
Nach der Bearbeitung soll die Naturverjüngung einzelner tauglicher Baumarten gefördert
werden und die nichttauglichen Baumarten regelmäßig zurückgeschnitten werden.
Auch im Umgang mit Großmaßnahmen wie Neu- oder Umbau folgen wir den rechtlichen
Vorgaben mittels Prüfung von Eingriffsregelung, Erstellung von landschaftspflegerischen
Begleitplänen, sowie den vollen Umfang einer Umweltfachlichen Bauüberwachung.“
Autobahn GmbH des Bundes:
„Unsere Gehölzpflegearbeiten folgen einem einfachen Grundsatz: Die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer steht im Vordergrund. Wenn wir Bäume und Sträucher zurückschneiden,
dann sorgen wir für diese Sicherheit, etwa indem wir Sichtlinien freihalten oder Bäume
beschneiden, die bei Sturm auf Fahrbahn oder Lärmschutzwand zu kippen drohen. Dabei
wird stets abgewogen, dass die Bepflanzung auch bauwerkssichernde, landschaftsökologische
und ästhetische Funktionen erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Einbindung der Straße
in die Landschaft, die Sicherung der Straße durch den Schutz vor Erosion und nicht zuletzt
der Sicht- , Blend- und Immissionsschutz.
Die Freihaltung der Sichtlinien ist besonders relevant im Mittelstreifen von Autobahnen
sowie in den Sichtdreiecken der Anschlussstellen. Dort, wo Pflanzen zu Einschränkungen der
erforderlichen Haltesichtweite oder der Sicht auf Verkehrszeichen führen würden, ist auf eine
Bepflanzung zu verzichten. Bäume sollten an Autobahnen im fahrbahnnahen Bereich nicht
gepflanzt werden. In der Regel werden auf Böschungen und Lärmschutzwällen einheimische
Baum- und Straucharten gepflanzt, wobei der Anteil der Sträucher deutlich überwiegt.
Gerade mit den Sträuchern werden Schutzräume für Vögel und Nahrungsquellen für Insekten
und Vögel geschaffen. Auch hier ist eine Pflege – in der Regel durch Rückschnitt oder
Verjüngung durch auf den Stock setzen – angezeigt.
Hinzu kommt, dass entlang unserer Autobahnen nur in seltenen Fällen Bäume gefällt werden
– etwa, wenn ein Ausbau der Autobahn ansteht. In diesen Fällen werden jedoch
Ausgleichsflächen geschaffen, die Flora und Fauna einen ungestörten Lebensraum
ermöglichen. Üblicherweise werden die bestehenden Bäume auf den Stock zurückgesetzt, so
dass sie in den folgenden Monaten erneut austreiben. Tatsächlich ist diese Art der
Gehölzpflege für Insekten sogar vorteilhaft: Auf den freien Flächen siedeln sich
Blütenpflanzen an. Es handelt sich dabei also nicht um eine permanente Abholzung, sondern
um eine Veränderung der Grünfläche.
Das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen verlangt
die Erhaltung von Natur und Landschaft, was u.a. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes umfasst. Es verpflichtet dazu, das Landschaftsbild
bei Eingriffen landschaftsgerecht wieder herzustellen oder neu zu gestalten. Diese
Verpflichtung kann bei straßenbaubedingten Eingriffen in der Regel durch eine dem
Landschaftscharakter angepasste Gestaltung und Bepflanzung des Straßenkörpers und der
Seitenräume erfüllt werden.“
Straßen NRW:
Für den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW sei auf das Grünpflegekonzept auf der
Internetseite des Unternehmens verwiesen: https://www.strassen.nrw.de/de/umwelt/gehoelzean-
strassen/gehoelzpflege.html. Weitere Informationen seitens des Unternehmens in
konkretem Bezug zur Anfrage (Anlage (Pflanzenauswahl) und Pflege von Straßenbegleitgrün
unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher resp. ökologischer Belange) liegen der unteren
Naturschutzbehörde nicht vor.
Die vorstehenden Stellungnahmen lassen erkennen, dass die Baulastträger / Schienennetzbetreiber
bei ihrem Unterhaltungsauftrag auch ökologische und naturschutzfachliche Belange
im Arbeitsprogramm berücksichtigen. Im Rahmen des Biodiversitätsmanagements - unter
welches auch die Erstellung der Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund fällt - wird
das Umweltamt erneut auf die verschiedenen Unterhaltungsbetriebe der Verkehrsinfrastruktur
zugehen, um ggf. noch nicht ausgeschöpfte Potentiale in Bezug auf eine Ökologisierung von
Pflegemaßnahmen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzustimmen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis

zu TOP 7.2
Ausgleichs- und Ersatzflächen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22178-21-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22178-21-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 7.3
Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25860-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Empfehlungen des Klimabeirats und bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird um einen aktuellen Sachstand zu den in der Empfehlung des Beirats aufgeführten „Quick Wins“ und „Big Points“ gebeten.
Dabei soll dargestellt werden, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits in Bearbeitung sind, welchen Stand sie aktuell erreicht haben und welche Hemmnisse zur Verzögerung von Prozessen führen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, wie die als vorrangig definierten „Quick Wins“ bis zum 30.06.2023 umgesetzt werden können.

3. Die Verwaltung wird gebeten jeweils darzustellen, bis wann die als „Big Points“ definierten Empfehlungen umgesetzt werden können.

4. Die Stellungnahme der Verwaltung wird auch dem Klimabeirat zur Kenntnis gegeben.


Begründung:
Der Klimabeirat hat in seiner ersten Sitzung entscheidende Handlungsempfehlungen für die Stadt definiert, um die Erreichung der Klimaziele der Stadt zu ermöglichen. Dabei sind neben großen dauerhaften Aufgaben auch einige schnell umsetzbare Maßnahmen definiert worden, die bis Mitte nächsten Jahres umgesetzt werden sollen. Die Empfehlung liegt dem Ausschuss lediglich als Kenntnisnahme vor, die anschließend von der Politik bewertet werden soll. Nötige Beschlüsse müssen ggf. noch herbeigeführt werden.


AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlungen des Klimabeirats zur Kenntnis.

Die Stellungnahme der Verwaltung zur o .a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 7.4
Sachstand Wärme aus Erneuerbaren Energien
Bitte mit Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25910-22)

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses zur Drucksachennummer 21380-21-E3 „Wärme aus Erneuerbaren Energien“. Für die Nutzung von Geothermie besteht auf dem Dortmunder Stadtgebiet ein großes Potential, das es für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und im Angesicht der aktuellen Energiekrise für eine unabhängige Wärmeversorgung zu erschließen gilt.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 7.5
Wasserstofferzeugung und –nutzung in Gewerbegebieten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25911-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich auf dem Dortmunder Stadtgebiet ein Gewerbegebiet befindet, das sich für eine dezentrale Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff sowie der direkten örtlichen Verwendung zur Wärmeerzeugung eignet und nicht im Bereich des Fernwärmenetzes der DEW21 liegt.
2. Sofern ein entsprechendes Gewerbegebiet ausgemacht werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu unterstützen, bei dem in einem Gewerbegebiet in Zusammenarbeit mit den ansässigen privaten Unternehmen eine Wasserstofferzeugung über Photovoltaikanlagen und die direkte örtliche Nutzung für die Wärmeversorgung erprobt wird.



Begründung:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise sind die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Energie von besonderer Bedeutung für die Bürger*innen und die Unternehmen in Dortmund. Um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei der Wärmeerzeugung zu reduzieren und zudem die Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben, muss die Anwendung von klimaneutralen und dezentralen Methoden der Wärmeerzeugung weiter vorabgetrieben werden. Einzelne Unternehmen haben in Dortmund bereits den Weg eingeschlagen, Wasserstoff mit Hilfe von PV-Anlagen zu erzeugen, zu speichern und für den eigenen Bedarf (in der Wärmeerzeugung) zu nutzen. In einem Gewerbegebiet soll daher die Nutzung von Wasserstoff, der mit Hilfe von PV-Anlagen auf den Dächern und Grundstücken der ansässigen privaten Unternehmen erzeugt, vor Ort gespeichert und dann für die Wärmeerzeugung verwendet wird, erprobt werden.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25911-22-E1):
...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Empfehlung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Der AKUSW erkennt an, dass eine kommunale Gewerbestrategie mit geplanten Maßnahmen zur Energiewende den Fokus auf die Einspeisung von erneuerbaren Energien ins Stromnetz setzt. Dabei trägt Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie bei, nimmt aber aus Effizienzgründen vorrangig die Rolle eines Speicher- und Reservemediums ein.

2. Der AKUSW bekräftigt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen und Geothermie in der kommunalen Energiewende grundsätzlich die höchste Priorität einnimmt. Der AKUSW bittet das DLZE hierfür seine Beratungsangebote für die Unternehmen in den Gewerbegebieten auszuweiten. Überschüssige Erträge aus den auszubauenden regenerativen Energien sollen aus Effizienz- und Kostengründen zur Elektrolyse und Produktion von Wasserstoff verwendet werden.

3. Die Verwaltung wird gebeten, die schon 2021 beschlossene kommunale Wasserstoffstrategie mit realistischen Einschätzungen zu Produktion, Einsatz und allgemeiner Logistik von H2 dem AKUSW bis Q1/232 vorzulegen. Dabei soll auch ein Fokus auf die Beschaffung und den Einsatz von Wasserstoff in Industrie und Gewerbe gelegt werden.

4. Der Masterplan Energiezukunft soll zukünftig die Sachfrage des intelligenten Einsatzes von Wasserstoff in Gewerbegebieten aufnehmen.

5. Sachstände zu den folgenden Einzelmaßnahmen im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
- ÜB 4: Klimaschutz in der Dortmunder Wirtschaft,
- NB2: Initiative effiziente Gebäude,
- EE1: Erstellung eines Energienutzungsplans (ENP) und
- EE2: Kampagne für die Nutzung von Photovoltaik
werden dem AKUSW bis zur nächsten Sitzung vorgelegt und auch dem Klimabeirat zur Kenntnis gegeben.

6. Die Beratungen zum kommunalen Einsatz von Wasserstoff in Gewerbegebieten werden dem Klimabeirat zur Kenntnis gegeben.


Begründung:
Der Einsatz von Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren, so auch in der Industrie und im Gewerbe, muss in eine ganzheitliche Strategie eingebettet werden, wenn die Energiewende gelingen soll. Demzufolge muss auch eine kommunale Strategie ganzheitlich gedacht werden. Der Energiebedarf wird künftig allgemein sinken. Durch fortschreitende Elektrifizierung verschiedener Sektorenwird wird jedoch der Strombedarf in NRW um rund 100 TWh ansteigen. Um diesen Bedarf bestmöglich zu decken und Energieabhängigkeiten zu reduzieren, muss auf allen Ebenen prioritär der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Eine Teilabhängigkeit wird weiterhin gegeben sein und durch Energieimporte abgedeckt werden müssen.
In der Industrie stammen 90% der Emissionen aus der Grundstoffindustrie zur Bereitstellung von Stahl, Veredlung von Metallen, aus der Chemie- und Zementindustrie. Um diese Prozesse klimaneutral zu betreiben und Energiekosten mittelfristig zu senken (z.B. durch die Verringerung der Abhängigkeit von russischem Gas) müssen vorrangig fossile Industriekraftwerke durch regenerative Energiequellen ersetzt werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Stahl- und Zementindustrie prozessbedingt vermehrt Wasserstoff zur Produktion einsetzen werden.
Wasserstoff spielt in einer ganzheitlichen Strategie aber vor allem die Rolle eines Energiespeichers. Überschüssige Energie aus Wind und Sonne bei Spitzenproduktion kann hier durch Elektrolyseure zur Wasserstoffsynthese (grüner Wasserstoff) verwendet werden. Die Synthesereaktion zu Wasserstoff macht es allerdings aufgrund von Mehrfachumwandlung (Strom-Wasserstoff-Strom) durch einen hohen Energieverlust (~80%) ineffizient und hochpreisig, den erzeugten Wasserstoff direkt und ausschließlich zum Betrieb von Gewerbe- und Industriegebieten zu verwenden (auch wenn die Wärme Aus Elektrolyseuren und Brennstoffzellen zum Teil genutzt werden kann, ist der direkte Einsatz erneuerbarer Energien effizienter). Daher sollte Wasserstoff ausschließlich für Prozesse eingesetzt werden, die nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden können. Weiterhin ist die bestehende Erdgasinfrastruktur nicht „wasserstoffdicht“, so dass sich reiner Wasserstoff nicht einwandfrei mit der bestehenden Infrastruktur nutzen lässt. Hier sind ebenfalls hohe Investitionskosten zu erwarten. Laut Fraunhofer Institut kann frühestens ab 2038 eine wettbewerbsfähige Wasserstoffproduktion in Deutschland erwartet werden.
Um eine städtische Energiewende einzuleiten und die Kosten dafür in einem bezahlbaren Rahmen für Bürger*innen und Unternehmen zu halten, sollten in einem ersten Schritt die teils großen Dachflächen von Gewerbegebieten für die Erzeugung erneuerbarer Energien verwendet werden. In einem zweiten Schritt ließe sich eine städtische Wasserstoffproduktion aufbauen, die Überkapazitäten nutzt und speichert. Industrie- und Gewerbegebiete sollten nach Studienlage strategisch durch erneuerbare Energien, Elektrowärme, Biomasse, grüne synthetische Rohstoffe und Luft-CO2 mischbetrieben werden. Zudem können durch Recycling und Kreislaufwirtschaftssysteme bis zu 2/3 der derzeit benötigten Energie eingespart werden – auch die Potenziale effizienterer Maschinen und energetischer Sanierung von Gebäuden sollten für die Unternehmen eine Rolle spielen – die Kommune kann hier beraten und unterstützen. Exemplarische und modellhafte Nutzung von Wasserstofftechnologien im Gewerbe kann durchaus sinnvoll sein, bei knappen finanziellen und personellen Ressourcen sollte allerdings der Fokus auf dem Ausbau erneuerbarer Energien liegen.


AKUSW, 19.10.2022:

Zum o. a. SPD-Antrag beauftrag der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung mit folgender Prüfung und anschließender Berichterstattung im Ausschuss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich auf dem Dortmunder Stadtgebiet ein Gewerbegebiet befindet, das sich für eine dezentrale Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff sowie der direkten örtlichen Verwendung zur Wärmeerzeugung eignet und nicht im Bereich des Fernwärmenetzes der DEW21 liegt.
2. Sofern ein entsprechendes Gewerbegebiet ausgemacht werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu unterstützen, bei dem in einem Gewerbegebiet in Zusammenarbeit mit den ansässigen privaten Unternehmen eine Wasserstofferzeugung über Photovoltaikanlagen und die direkte örtliche Nutzung für die Wärmeversorgung erprobt wird.

Zum o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der AKUSW erkennt an, dass eine kommunale Gewerbestrategie mit geplanten Maßnahmen zur Energiewende den Fokus auf die Einspeisung von erneuerbaren Energien ins Stromnetz setzt. Dabei trägt Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie bei, nimmt aber aus Effizienzgründen vorrangig die Rolle eines Speicher- und Reservemediums ein.

2. Der AKUSW bekräftigt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen und Geothermie in der kommunalen Energiewende grundsätzlich die höchste Priorität einnimmt. Der AKUSW bittet das DLZE hierfür seine Beratungsangebote für die Unternehmen in den Gewerbegebieten auszuweiten. Überschüssige Erträge aus den auszubauenden regenerativen Energien sollen aus Effizienz- und Kostengründen zur Elektrolyse und Produktion von Wasserstoff verwendet werden.

3. Die Verwaltung wird gebeten, die schon 2021 beschlossene kommunale Wasserstoffstrategie mit realistischen Einschätzungen zu Produktion, Einsatz und allgemeiner Logistik von H2 dem AKUSW bis Q1/23 vorzulegen. Dabei soll auch ein Fokus auf die Beschaffung und den Einsatz von Wasserstoff in Industrie und Gewerbe gelegt werden.

4. Der Masterplan Energiezukunft soll zukünftig die Sachfrage des intelligenten Einsatzes von Wasserstoff in Gewerbegebieten aufnehmen.

5. Sachstände zu den folgenden Einzelmaßnahmen im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
- ÜB 4: Klimaschutz in der Dortmunder Wirtschaft,
- NB2: Initiative effiziente Gebäude,
- EE1: Erstellung eines Energienutzungsplans (ENP) und
- EE2: Kampagne für die Nutzung von Photovoltaik
werden dem AKUSW bis zur nächsten Sitzung vorgelegt und auch dem Klimabeirat zur Kenntnis gegeben.

6. Die Beratungen zum kommunalen Einsatz von Wasserstoff in Gewerbegebieten werden dem Klimabeirat zur Kenntnis gegeben.



8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:
1. Die Bedeutung des Fußgängerverkehrs in seiner Zubringerfunktion zum ÖPNV sollte stärker herausgearbeitet werden. Die damit verbundene Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist als vordringliche Aufgabe im Citybereich ohne weiteren Zeitverzug auch im Sinne der Verbesserung des Wohnumfeldes für die künftig stärker zum Wohnen zu nutzende Innenstadt voranzutreiben.
2. Die Gestaltung von Shared Spaces im Innenstadtbereich sollte mehr Beachtung finden.
3. Die Reduzierung des MIV i.S. emissionsfreier Innenstadt kann ohne große Verzögerung durch Reduzierung von Parkplätzen und Anhebung der Parkgebühren auf ein kostendeckendes Niveau (s. DIFU-Modellrechnung) eingeleitet werden. Das gilt besonders für das Bewohnerparken.
4. Der Abbau von 2.000 Parkplätzen auf 1.000 darf nicht 10 Jahre dauern! Klimawandel und lebenswerte Innenstädte verlangen beherzteres Vorgehen und höheres Tempo.
5. Die Umverteilung von Flächen im öffentlichen Straßenraum sollte nicht nur diskutiert sondern schnellstens umgesetzt werden (Beispiel Paris).
6. Die Modernisierung des Parkleitsystems sollte bereits an Einfallstraßen auf Belegungen und auf P&R-Plätze i.V. mit ÖPNV hinweisen.
7. Klimaschutz durch Grüninseln sollte sofort begonnen werden.
8. Eine räumliche Entkopplung der verschiedenen Verkehrsebenen ist dort anzustreben, wo Unfallschwerpunkte entschärft werden können.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen – den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2022:

Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) schlägt folgende Ergänzung der Empfehlung vor:
1. bleibt
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten im Herbst dieses Jahres für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.
3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU-Fraktion) bittet darum, aus 2. „im Herbst dieses Jahres „ zu streichen.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.

3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 08.6.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig und mit folgenden Bemerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen geben folgende Anmerkungen zu Protokoll:

Die Analysen sind umfangreich und zufriedenstellend. Bei den vorgelegten Maßnahmen erkennen wir Potenziale, die noch nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Dazu folgend unsere Vorschläge:

- Thema Sicherheit: Sofern rechtlich möglich. Innerorts Tempo 30. Nicht nur auf Hauptverkehrsstraßen ist eine Prüfung notwendig. Die dargelegten Analysen zeigen die Vorteile eines generellen Tempolimits von 30 km/h im städtischen Raum.


- Thema Finanzierung Fußverkehr: Nicht mit 1€ pro Kopf und Jahr starten, sondern mit min. 5€ und bis Ende 2030 20€pro Kopf und Jahr veranschlagen. Der Finanzierungsvorschlag ist für die vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich zu gering angesetzt.

- Thema öffentlicher Raum: Infrastrukturmaßnahmen für den MiV (Ladesäulen, Parkautomaten, etc.), sind auf den vorgesehenen Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr zu installieren, nicht auf dem Fußweg.

- Thema öffentlicher Raum (Parkraumüberwachung): Die angestrebten Planstellen bis 2025 werden auf 120 erhöht. Ohne eine konsequente und flächendeckende Überwachung, sind die Maßnahmen nicht durchführbar und der Erfolg gefährdet.

Die Fraktion DIE LINKE schließt sich den Anmerkungen der Bündnis 90/ Die Grünen an

und fügt weiter Anmerkungen bei:


1. Erhöhung auf 26 %Anteil des Fußverkehrs und nicht nur auf 21%, denn gemäß Umfrage von 2019 lag der Anteil bei 26% und ist auf 19% zurückgegangen und sollte mindestens 26% betragen. siehe S.12 Fußverkehrsstrategie Teilkonzept .... Masterplan Mobilität 2030

Der Anteil in anderen Großstädten ist bei weitem höher als in Dortmund
2. Erstellung eines Wegeverbindungsplanes für den Alltag- und für die Freizeit für die zu Fußgehende. Es fehlt ein Plan, der die Bürger anregt zu Fuß zu gehen.

3. Die Fahrbahnbreiten sind zu reduzieren wo es möglich ist und zwar den Vorgaben des Vereins Fuß e.V. nach der Flächenaufteilung 30 40 30. Ein Beispiel ist die Osterstr. in Hamburg mit zusätzlichen Querungen siehe S. 28 „Strategie öffentlicher Raum Teilkonzept öffentlicher Raum und Ruhender Verkehr


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:

1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit den Anmerkungen des Beirats der unteren Naturschutzbehörde, die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates für Nahmobilität vom 18.08.2022:

Herr Stolz und Herr Meißner stellen die Grundzüge und Inhalte der oben stehenden
Teilkonzepte anhand einer Präsentation vor (s. Anhang des Protokolls). Die
Mitglieder werden darüber informiert, dass sich die Neufassung der Stellplatzsatzung
(DS-Nr.: 23268-21) erneut in der politischen Beratung befindet und voraussichtlich in
der nächsten Ratssitzung beschlossen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge
der Mitglieder in dem nachfolgenden Empfehlungsvorschlag zusammengefasst und
zur Abstimmung gebracht werden.
Empfehlungsvorschlag:
Der Beirat Nahmobilität empfiehlt der Verwaltung, die nachfolgend aufgeführten
Ergänzungen und Anmerkungen der Mitglieder bei der weiteren Konkretisierung der
Teilkonzepte Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Öffentlicher
Raum & Ruhender Verkehr, Stufe 2, zu prüfen und zu berücksichtigen:
- die grundsätzliche Ausrichtung der Teilkonzepte wird begrüßt. Insbesondere,
dass der Fußverkehr gegenüber den anderen Verkehrsarten als vorrangig
betrachtet wird
- als positiv wird das Parkraummanagement bewertet, insbesondere die
Verteuerung der Parkgebühren
- in Teilen werden die Teilkonzepte als zu wenig ambitioniert eingeschätzt: die
zusätzliche Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist grundsätzlich richtig und
wichtig. Es wird jedoch kritisiert, dass die Anzahl zur Einrichtung auf Zwei pro
Jahr limitiert wird. Die Einrichtung sollte bedarfsgerecht mit entsprechenden
Ressourcen geschehen
- es gibt Bedenken hinsichtlich der geplanten Umsetzung von 3-5
Bewohnerparkzonen pro Jahr: trotz eines politischen Beschlusses aus dem
Jahr 2017 wurden bisher lediglich zwei Parkzonen eingerichtet
- die Teilkonzepte enthalten wenig konkrete Maßnahmen, wenn dann ohne
konkrete Zeitschiene und Aussagen zur möglichen Finanzierung
- es wird kritisiert, dass Werbetafeln weiterhin mitten auf den Gehwegen
installiert werden
- die Zuständigkeiten für die Themen öffentlicher Raum und Barrierefreiheit sind
unklar (Anm. Herr Meißner: alle Maßnahmen werden an die entsprechenden
Fachabteilungen adressiert (z.B. Stadterneuerung, Stadtentwicklung))
- die Maßnahmen sollten zwingend in die Jahresprogramme der
Fachabteilungen der Verwaltung aufgenommen werden (Anm. Herr Meißner:
die Umsetzung von Maßnahmen sind im Rahmen der verfügbaren
Ressourcen und aufgestellten Jahresarbeitsprogrammen zu sehen)
- das Gehwegparken wird in Dortmund weiterhin als ein großes Problem
angesehen, das dringend angegangen werden sollte
- es gibt die Rückfrage, warum die Taxiunternehmen nicht in den Teilkonzepten
berücksichtigt wurden (Anm. Herr Meißner: im Rahmen der Entwicklung hat
sich seitens der Unternehmen wenig Veränderungsmotivation gezeigt. Die
Unternehmen sind zunächst mit den Folgen der Corona-Krise beschäftigt. Es
gab allerdings eine größere Veranstaltung unter Beteiligung der Unternehmen.
Es ist angedacht, diese auch weiterhin in die Planungen der Stadt mit
einzubeziehen)

Abstimmungsergebnis:
Der Beirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt den Empfehlungsbeschluss einstimmig an.


AKUSW, 07.09.2022:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:24062-22-E2):





AKUSW, 19.10.2022:

In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen und der Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 8.2
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich den Inhalt der Vorlage noch nicht zu eigen gemacht habe. Änderung: und man sich daher heute hierzu enthalten werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, Änderung: bei Enthaltung (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021 zu.
II. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Masterplans Einzelhandel 2021.



zu TOP 8.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:

Der Berat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Vorhaben wird lediglich im Grundsatz begrüßt. Kritisch gesehen wird die geringe Nutzbarkeit des Baugrundstücks, die damit die Forderung flächensparenden Bauens konterkariert. Das gesamte Baugebiet war für Geschosswohnungsbau mit einer GFZ 1,2 vorgesehen, diese wird nun auf 1/3 Nutzbarkeit herabgestuft. Angesichts der dramatischen Klimaveränderung, zu der der Städtebau nicht unerheblich beigetragen hat, kann diese Entwicklung (weiter so, wie bisher) nicht unwidersprochen bleiben. Da es sich hier um eine Investorenplanung handelt, sind die Städtebaulichen Verträge so auszurichten, dass eine angemessene Höchstzahl an Wohnungen zur Schonung weiteren Flächen- und Landschaftsverbrauchs realisiert wird. Die Planung ist daher zu überarbeiten.

Folgende Anregungen sollten im weiteren Verfahren Beachtung finden:

Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,


· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,

· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,

· dass KfW40-Standards erreicht werden,

· dass durch PVA der Anteil an regenerativer Energieversorgung und Autarkiegrad erhöht werden kann,

· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.


Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgesehen werden.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 30.08.2022:

Statement eines Anwohners aus der Einwohnerfragestunde:

Als der Bebauungsplan offen auslag, haben die Anwohner dazu Stellung bezogen und auch bereits die Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erhalten.

Diese sind enttäuscht und entsetzt darüber, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt den aktuellen Bebauungsplan nicht umsetzt und dieser auch seit 20 Jahren nie umgesetzt wurde.

Laut diesem Plan sollten auf der freien Fläche 4 Stellplätze und ein Kinderspielplatz errichtet werden. Es stößt auf Unverständnis, dass es hier möglich ist, den aktuellen Bebauungsplan nicht einzuhalten und somit die eigentlich verplante Fläche als Bauland angeboten wird. Hätte sich der Bauträger an den Bebauungsplan gehalten, gäbe es diese freie Fläche nicht.

Außerdem handelt es sich um ein sowieso schon enges Wohngebiet und bis vor 3 Jahren wäre eine zusätzliche Bebauung unzulässig gewesen aufgrund zu hoher Baulast. Da nun aber das Baurecht geändert wurde, ist durch die Nachverdichtung ein Neubau möglich. Rein rechtlich ist dies also in Ordnung und nichts zu machen.
Ein Kinderspielplatz wurde im angrenzenden Wohngebiet durch eine Bürgerinitiative und mit Hilfe der Sparkasse errichtet.

Die Anwohner sind gegen die Baumaßnahme, da die Bebauung zu Lasten der Anwohner geht und hier eine Wertminderung des Eigentums zu befürchten ist.

Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) erklärt, die Flächen sind eng bebaut. Er kritisiert den Bauträger ob seines Verhaltens was den Spielplatz angeht. Er möchte die Fläche so belassen und durch eine Nichtempfehlung eine Bremse im Verfahren „einbauen“ und ein Zeichen Richtung Rat setzen.

Herr Demtröder (Fraktionssprecher SPD) wird dies mit seiner Fraktion mittragen und den weiteren Gremien mitgeben, dass im Falle einer Beschlussfassung im Sinne des Bauträgers diesem mit gegeben wird, die aktuelle Spielplatzfläche unter Beteiligung der Anwohner zu einer Begegnungsfläche herzurichten.

Auch Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erklärt für die CDU-Fraktion, die Vorlage im Sinne der Anwohner nicht zu empfehlen.

Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt die Vorlage ab und nimmt das Statement des Anwohners aus der Einwohnerfragestunde mit zu Protokoll.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage nicht zu fassen.


AKUSW, 07.09.2022:

Frau Rm Neumann-Lieven schlägt vor, die Angelegenheit nochmal an die BV Hombruch zu überweisen mit dem Auftrag, ein Gespräch mit dem Investor zu führen und eine Lösung zu erarbeiten.
Es gehe um eine „Aufhübschung“ des Spielplatzes, die der Investor in Aussicht gestellt habe. Vielleicht könne in diesem Gespräch aber auch für das Gebäude noch eine Lösung gefunden werden, mit der die Hombrucher leben könnten.

Diesem Vorschlag folgend überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Hombruch und vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, da die BV Hombruch noch keine Gelegenheit dazu hatte, die entsprechenden Gespräche mit dem Investor zu führen.


zu TOP 8.4
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25717-22)

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/ Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1).

II. Der Rat beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, der 17. Änderung - Kaiserstraße/Hamburger Straße - des Durchführungsplanes Nr. 15, die aktualisierte /modifizierte Begründung vom 14.09.2022 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i. V. m. § 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, die 17. Änderung - Kaiserstraße/Hamburger Straße - des Durchführungsplanes Nr. 15 (Textsatzung) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i. . V. m. § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.




zu TOP 8.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15 sowie 89. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss über die Änderung Nr. 18 - Nahversorgung Kaiserstraße - des Durchführungsplanes Nr. 15, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25839-22)


AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Dudde regt an, dieses Projekt auch nochmal im Gestaltungsbeirat zu besprechen.

Mit dieser Anregung fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich im Parallelverfahren zu ändern (89. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 3634, FNA 213-1).

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Durchführungsplan Nr. 15 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (18. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.












zu TOP 8.6
Projekt Emissionsfreie Innenstadt – hier: Nahmobilitätskonzept „Brügmannviertel“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24397-22)

Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Innenstadt-West beschließen das Nahmobilitätskonzept für das „Brügmannviertel“. Die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge erfolgt im Rahmen laufender Projekte.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 8.7
Urban Mining
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25912-22)

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundgedanken des „Urban Mining“ stärker bei den baulichen Aktivitäten der Stadt zu berücksichtigen. Ziel ist es, dass im Bereich des Hochbaus der städtischen Gebäude eine Kreislaufwirtschaft entsteht bzw. intensiviert wird, bei der gezielt bereits verbaute Rohstoffe zurückgewonnen und erneut verwendet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür ein Projekt in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Hochschulen und der Entsorgung Dortmund GmbH zu initiieren, welches eine Umsetzung bei den städtischen Gebäuden in Dortmund konzipiert und erprobt. Die Verwaltung wird hierfür auch beauftragt zu prüfen, ob in NRW ein (größeres) Baustoffe produzierenden Unternehmen angesiedelt ist, das in das Projekt integriert werden könnte. Die Ergebnisse des Projekts sind dem Ausschuss vorzulegen.
Begründung:
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, im Gebäudebereich zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen. In der Stadt Heidelberg ist Mitte dieses Jahres das Pilotprojekt „Circular-City-Heidelberg“ angelaufen, mit dem Heidelberg die erste kreislauffähige Kommune Europas werden möchte – insbesondere im Bereich Hochbau. Bei dem 2011 in Dortmund im Straßenbau angelaufenen Pilotprojekt zum Maximalrecycling von Asphaltdeckschichten zeigt sich, dass Asphalt bei entsprechender Aufnahme, Lagerung und Aufbereitung zu 100% zur Wiederverwendung gelangen kann (Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 23529-22). Dies gilt es nun entsprechend auch auf andere Bereiche in Dortmund mit den Grundsätzen des Urban Mining auszuweiten.
Denn durch Urban Mining können die Rohstoffe, die bereits in unserer Stadt verbaut sind, wieder- bzw. zurückgewonnen werden. Der aktuell bestehende Gebäudebestand stellt dabei eine zukünftige Rohstoffquelle dar, die es zu nutzen gilt. Urban Mining ist dabei allerdings mehr als in eher kurzen Zeitabständen gedachte Abfallwirtschaft und geht über das seit diesem Jahr geltende novellierte Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, das das Recyclen von Baustoffen bei Abrissen und die Verwendung von Baustoffen bei Neubauten mit dem Ziel einer besseren Wiederverwendung vorschreibt, hinaus. Es geht um einen proaktiven Ansatz, bei dem möglichst früh künftige Stoffströme prognostiziert und bestmögliche Verwertungswege abgeleitet werden, noch bevor die Materialien als Abfall anfallen. Die wieder- bzw. zurückgewonnenen Rohstoffe werden im Wertstoffkreislauf dann einer neuen Nutzung zugeführt. Durch Urban Mining können Stoffströme gezielt gelenkt und natürliche Ressourcen geschont werden. Dies reduziert die Emissionen von Treibausgasen und ist ein weiterer Schritt hin zur Klimaneutralität.




AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wertet den o. a. Antrag zunächst als eingebracht und bittet hierzu um eine gemeinsame Stellungnahme der Immobilienwirtschaft und der EDG.

zu TOP 8.8
Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der B1
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24406-22-E1):

...zu den Baumfällungen an der B1/Buddenacker bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Welche Verabredungen oder Regularien bestehen im Verhältnis zwischen der Stadt Dortmund und Straßen NRW in Bezug auf Baumfällungen auf Dortmunder Stadtgebiet? Gibt es Nebenabreden auch für Grundstücke, die sich nicht im Besitz von Straßen NRW befinden?

2) Welche Regelungslücken zwischen Straßen NRW und der Stadt Dortmund sind erkannt worden? Wie sollen diese behoben werden? Das eine Landesbehörde private Grundstücksinhaber quasi dazu auffordert sich wie im vorliegenden Falle ordnungswidrig zu verhalten erscheint befremdlich und sollte damit Gegenstand von Erörterungen sein.

3) Wie hoch ist das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit angesetzt?


4) Wann wurde das frühere städtische Grundstück an die jetzigen Besitzer veräußert? Gab es dazu einen Ratsbeschluss?


5) Welche Festlegungen zur Nutzung des Grundstücks wurden im damaligen Kaufvertrag festgelegt? Welcher Bodenrichtwert wurde vor dem Hintergrund der beabsichtigen Nutzung für den Kaufpreis zugrunde gelegt?

6) Ist es richtig, dass beabsichtigt ist aus Teilen der bisherigen „Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche) durch ein ergänzendes B-Planverfahren Bauland zu machen? Welcher Bodenrichtwert würde für eine solche Fläche im Falle eines Verkaufes zugrunde gelegt (Wertsteigerung)?

7) Sind im damaligen Kaufvertrag und den Nebenabreden rückwirkende Kaufpreisanpassungen für den Fall einer veränderten Nutzung vereinbart worden? Gibt es ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Bodenrichtwert, wenn die im ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Nutzungen nicht mehr erfüllt werden?

8) Wie hoch wäre bei einer Umwidmung des Gelände durch einen B-Plan der Reingewinn für den Investor durch die offenbar vorliegende langfristige Bodenspekulation, angesichts der unterschiedlichen Werthaltigkeit von Bauland und Ausgleichsfläche?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 24406-22-E2 ):

...die o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1)
Welche Verabredungen oder Regularien bestehen im Verhältnis zwischen der Stadt Dortmund
und Straßen NRW in Bezug auf Baumfällungen auf Dortmunder Stadtgebiet? Gibt es
Nebenabreden auch für Grundstücke, die sich nicht im Besitz von Straßen NRW befinden?
Straßen NRW kündigt Verkehrssicherungsmaßnahmen einmal jährlich bei der Unteren
Naturschutzbehörde an. Nebenabreden für Grundstücke, die nicht im Besitz von Straßen
NRW sind, bestehen nicht.
Zu 2)
Welche Regelungslücken zwischen Straßen NRW und der Stadt Dortmund sind erkannt
worden? Wie sollen diese behoben werden? Das eine Landesbehörde private Grundstücksinhaber
quasi dazu auffordert, sich wie im vorliegenden Fall ordnungswidrig zu verhalten
erscheint befremdlich und sollte damit Gegenstand von Erörterungen sein.
Grundsätzlich fordert die Landesbehörde die Eigentümer auf, aus Gründen der Verkehrssicherheit,
die Gehölze auf Stock zu setzen und ggf. einzelne Gehölze zu entfernen. Dies
erfolgt unabhängig von anderen Rechtsvorschriften und stellt keine Aufforderung zu einem
ordnungswidrigen Verhalten dar. Die Entnahme von Einzelgehölzen oder fachgerechte
Pflegeschnitte sind grundsätzlich zulässig.
Zu 3)
Wie hoch ist das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit angesetzt?
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, die Höhe eines Bußgeldes
dementsprechend derzeit noch nicht festgelegt.
Zu 4)
Wann wurde das frühere städtische Grundstück an die jetzigen Besitzer veräußert? Gab es
dazu einen Ratsbeschluss?
Die Liegenschaftsverwaltung konnte in ihren Archiven bis zum Jahre 1989 zurückgehen.
Danach befindet sich das maßgebliche Grundstück seitdem im Privatbesitz. Es konnte nicht
herausgefunden werden, ob sich das Areal überhaupt mal im städtischen Eigentum befand.
Zu 5)
Welche Festlegungen zur Nutzung des Grundstücks wurden im damaligen Kaufvertrag
festgelegt? Welcher Bodenrichtwert wurde vor dem Hintergrund der beabsichtigten Nutzung
für den Kaufpreis zugrunde gelegt?
Da kein Eigentum der Stadt Dortmund gefunden wurde, kann auch nichts über einen
Kaufvertrag ausgesagt werden.
Zu 6)
Ist es richtig, dass beabsichtigt ist aus Teilen der bisherigen „Fläche für Maßnahmen zum
Schutz und zur Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche)
durch ein ergänzendes B-Planverfahren Bauland zu machen? Welcher Bodenrichtwert würde
für eine solche Fläche im Falle eines Verkaufes zugrunde gelegt (Wertsteigerung)?
Der Bereich liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 161
- Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost -. Dieses Gewerbegebiet soll neu strukturiert werden, um den
Unternehmen neue Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Daher wird der Bebauungsplan
Ap 161 aktuell geändert (Änderung Nr. 1). Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens ist
vorgesehen, das nördlich der Schleefstraße und westlich der Köln-Berliner Straße liegende
Grundstück als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel / Dienstleistungs- und Büropark
festzusetzen. Die Eingrünung des Grundstückes (insbesondere zur Seite der BAB 40) soll
über eine Planfestsetzung im Bebauungsplan gewährleistet werden. Der entstehende Eingriff
in den Naturhaushalt wird im Rahmen des Änderungsverfahrens bilanziert und ein
entsprechendes Ausgleichserfordernis festgelegt. Da in diesem Fall in eine bestehende
Ausgleichsfläche eingegriffen wird, muss zusätzlich zur klassischen Bilanzierung ein
Flächenausgleich geleistet werden (doppelter Ausgleich). Die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind vorzugsweise im Stadtbezirk Aplerbeck umzusetzen und langfristig
zu pflegen. Genauere Informationen hierzu werden in den kommenden Beschlussvorlagen
zum Bebauungsplanverfahren enthalten sein.
Aus städtebaulicher Sicht erscheint die bauliche Inanspruchnahme der Fläche bei entsprechender
Kompensation denkbar. Es handelt sich um ein verinseltes und von Verkehrsflächen
umgebenes Areal im Gewerbegebiet Aplerbeck Ost. Eine Neustrukturierung des Gewerbegebietes bietet die Chance die Eingangssituation in das Areal neu zu gestalten und
auch zur B1 / A40 eine „repräsentative“ Außenwirkung zu erzielen. Eine mögliche
Wertsteigerung des Grundstücks ist kein im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
abwägungserheblicher Belang.
Zu 7)
Sind im damaligen Kaufvertrag und den Nebenabreden rückwirkende Kaufpreisanpassungen
für den Fall einer veränderten Nutzung vereinbart worden? Gibt es ein Rückkaufsrecht zum
ursprünglichen Bodenrichtwert, wenn die im ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten
Nutzungen nicht mehr erfüllt werden?
Da kein Kaufvertrag vorliegt, kann auch dazu stadtseitig nichts gesagt werden (siehe
Antwort 4).
Zu 8)
Wie hoch wäre bei einer Umwidmung des Geländes durch einen B-Plan der Reingewinn für
den Investor durch die offenbar vorliegende langfristige Bodenspekulation, angesichts der
unterschiedlichen Werthaltigkeit von Bauland und Ausgleichsfläche?
Die Frage wäre vom Investor zu beantworten, welcher die wirtschaftliche Verantwortung
trägt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 8.9
Carsharing-Angebote in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25514-22)

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Erstellung des 2021 beschlossenen Carsharing-Konzepts für die Stadt Dortmund.

Vor dem Hintergrund des Rückzugs von Greenwheels, dem größten Anbieter von Carsharing-Angeboten in Dortmund zum 30. September, bitten wir zudem um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich aus der Sicht der Verwaltung der Carsharing-Markt aktuell dar?

2. Welche Aktivitäten unternimmt die Stadt Dortmund, um weitere Carsharing-Unternehmen nach Dortmund zu holen?

3. Wie viele Standorte für Carsharing sind bisher in Dortmund ausgewiesen? Wie viele davon bieten die nötigen Voraussetzungen für E-Autos?

4. Gibt es zusätzliche Freefloating-Angebote?

5. Inwieweit engagieren sich auch Wohnungsgesellschaften und Investoren (Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen; im Rahmen von Konzeptvergaben) für eine Verbesserung der Bedingungen für (stationäre) Anbieter?


Begründung:
Carsharing ist ein kleiner, aber nicht unwichtiger Teil der notwendigen Verkehrswende und der Klimaziele in Dortmund und bundesweit. Carsharing bietet die Möglichkeit – insbesondere bei wohnungsnahen Angeboten - auf ein eigenes Auto in der Stadt zu verzichten. Das reduziert sowohl die individuellen Kosten als auch den Bedarf an Flächen für den KFZ-Verkehr. Diese könnten vor allem in dichtbebauten Innenstadt-Quartieren attraktiver für alle Menschen genutzt werden, z.B. als Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, zusätzliche Grünflächen oder mehr Fläche für Außengastronomie.
Der Rückzug von Greenwheels ist deshalb eine schlechte Nachricht. Zur Verbesserung von Carsharing-Angeboten reicht die Kompensation des jetzt wegfallenden Angebots durch Cambio jedoch nicht aus. Das Angebot muss grundsätzlich ausgeweitet werden, um die nötige Wirkung zu erzielen. Schon 2020 wurde deshalb die Entwicklung eines stadtweiten Carsharing-Konzepts beschlossen (DS 18070-20), dass der Politik schon im vergangenen Jahr vorgesellt werden sollte. Dies ist bis heute nicht geschehen. Angesichts der aktuellen Entwicklung sollte eine Attraktivierung von und für Carsharing-Angeboten jedoch schnellstens umgesetzt werden.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25514-22-E1):

...zum aktuellen Sachstand zur Erstellung des Carsharing-Konzepts nehme ich wie folgt Stellung:
Die Stadtverwaltung hat zur Entlastung der Parksituation in Quartieren mit hohen Einwohnerdichten
sich dazu entschlossen ein mehrstufiges Konzept zur Förderung von Carsharing zu entwickeln.
Aufgrund personeller Engpässe und prioritärer Aufgaben konnte das Konzept noch nicht
abgeschlossen werden. Mittelfristig soll ein stadtweites Konzept zur Ausweitung auf die Gesamtstadt
in Verbindung mit Mobilstationen erstellt werden.

1. Wie stellt sich aus der Sicht der Verwaltung der Carsharing-Markt aktuell dar?
Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Bundesverbandes für Carsharing stellt sich die
Marktenwicklung folgendermaßen dar: Im 1. Halbjahr 2021 konnte ein Corona-bedingter Rückgang
der Carsharing-Nutzung verzeichnet werden, welcher ab Sommer 2021 wieder stark angestiegen ist.
Zurzeit wird das Carsharing-Wachstum durch externe Faktoren, wie Lieferengpässe der Fahrzeug-
Hersteller gebremst.

2. Welche Aktivitäten unternimmt die Stadt Dortmund, um weitere Carsharing-
Unternehmen nach Dortmund zu holen?
Nach dem Rückzug des Carsharing-Anbieters Greenwheels haben Gespräche stattgefunden, um einen
nahtlosen Übergang zu ermöglichen. Cambio Carsharing hat bereits vor dem Weggang von
Greenwheels Ende September mit seinem Angebot angefangen. Der Start am 22.09 erfolgte zunächst
mit 14 Carsharing Autos. Das Angebot soll zukünftig noch ausgeweitet werden.

3. Wie viele Standorte für Carsharing sind bisher in Dortmund ausgewiesen? Wie viele
davon bieten die nötigen Voraussetzungen für E-Autos?
Zurzeit sind 24 öffentliche Carsharing Stellplätze ausgewiesen worden. Diese befinden sich in der
City, dem Kaiserstraßenviertel, in Hörde, dem Kreuzviertel und der Markgrafenstraße. Die derzeitigen
Standorte für Carsharing bieten keine Voraussetzungen für E-Autos, sind aber wenn möglich, in der
Nähe von ÖPNV-Haltestellen, Metropolradstationen oder E-Ladestationen realisiert worden.

4. Gibt es zusätzliche Freefloating-Angebote?
Die Stadtverwaltung befindet sich im Austausch mit Freefloating Anbietern, um das Angebot an
Carsharing zu erweitern.

5. Inwieweit engagieren sich auch Wohnungsgesellschaften und Investoren (Unterstützung
von Nachbarschaftsinitiativen; im Rahmen von Konzeptvergaben) für eine
Verbesserung der Bedingungen für (stationäre) Anbieter?
Im Rahmen der kürzlich beschlossenen Neufassung zur Stellplatzsatzung (DS-Nr. 23268-21) ergibt
sich durch die Errichtung von öffentlich-zugänglichen Carsharing-Stellplätzen ein Einsparpotenzial an
Stellplätzen für Kfz (bei Vorlage eines innovativen Mobilitätskonzeptes). Die Stadtverwaltung erhofft
sich, dass dadurch das Angebot an Carsharing weiterhin zunimmt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 8.10
City-Standorte TU und FH Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25987-22)

...nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung in den Dortmunder Medien und im Bereich Social Media über das Vorhaben der Hochschulen, sich in der Dortmunder City anzusiedeln, bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Verwaltung um eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Hat die Verwaltung bereits Gespräche mit der Technischen Universität (TU) Dortmund und/oder der Fachhochschule (FH) Dortmund bezüglich möglicher Hochschulstandorte in der Dortmunder City geführt?
2. Steht die Verwaltung in Kontakt mit den Eigentümern von Immobilien in der Dortmunder City, die ggf. als Hochschulstandort infrage kommen und an denen die Hochschulen Interesse haben? (Beispielsweise ehem. Kaufhof oder Esprit/Mayersche.)
3. Plant die Verwaltung, sich um eine Förderung möglicher Hochschulstandorte in der Dortmunder City durch das Sofortprogramm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ zu bewerben? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen dieses Programms stehen rund 100 Mio. Euro zur City-Entwicklung zur Verfügung.

Sollte die Verwaltung bisher keine Gespräche mit der TU Dortmund und der FH Dortmund hinsichtlich möglicher Standorte in der City geführt haben, fordert der AKUSW die Verwaltung auf, umgehend diese Gespräche zu führen.

AKUSW, 19.10.2022:

Herr Wilde schlägt vor, dass die Verwaltung zu den o. a. Fragestellungen in einer der Sitzungen zu Beginn des nächsten Jahres einmal ausführlich berichten werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zeigt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.


zu TOP 8.11
Bebauungsplan We 135 - Hacheney/ ehemalige EAE
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25988-22)

...vor dem Hintergrund, dass das Gelände der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (EAE) seinen Zweck verloren hat und der Abriss der Gebäude beschlossen ist, sollte diese Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die seit 2011 durch den Rat beschlossene Festsetzung als „ Fläche für den Gemeinbedarf - Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber EAE/ Verwaltung“ hat ihren Anlass verloren und sollte geändert werden.

Da die bisherigen Nutzungen des Geländes entfallen sind, sollte aus Gründen der Planklarheit und Planwahrheit eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, die Zweckbestimmung der Fläche nördlich der
Glückaufsegenstraße in Dortmund - Hacheney zu verändern.

Beschlussvorschlag:

Der AKUSW beschließt daher:
1. Der Bebauungsplan We 135 - Hacheney/ehemalige EAE wird zum Zwecke des Wohnungsbaus geändert.
Der Änderungsbereich umfasst laut damaliger B- Planänderung die Fläche der ehemaligen Westfälischen Schule für Sprachbehinderung und Gehörlosenschule zwischen dem Hüttenbruchweg im Westen und Norden, der Straße Rügecke im Osten und der Glückaufsegenstaße im Süden in Dortmund - Hacheney.

2. Sollte eine Änderung des Regionalplans RP Arnsberg /Flächennutzungsplans nötig sein, sind diese zu veranlassen.
3. Bereits beschlossene und/oder bevorstehende Verkehrsuntersuchungen für den Bereich Hacheney sind bis zum Verfahren über die Änderung des B - Plans zu verschieben, damit eine anlassbezogene Untersuchung durchgeführt werden kann.
4. Sollte ein beschleunigtes Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch möglich sein, bittet der Ausschuss dieses Verfahren zu nutzen.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Wohnungsbau im Stadtgebiet, bieten sich Flächen besonders an, die man unter der Überschrift „ Innenverdichtung“ beanspruchen kann/sollte, damit Eingriffe in Freiräume möglichst gering gehalten werden. Die günstige Lage dieser Fläche mit direkter Anbindung an den ÖPNV erscheint uns daher prädestiniert, hier eine attraktive Mischung des Wohnungsbaus zu etablieren, dies insbesondere, da die bisherigen Zweckbestimmungen gegenstandslos geworden sind.


AKUSW, 19.10.2022:

Der o. a. Antrag wird vom Ausschuss heute wohlwollend aufgenommen. Man ist sich aber darin einig, dass vor einer Beschlussfassung durch den Ausschuss, hierzu zunächst die Bezirksvertretung Hörde zu beteiligen ist.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet den o. a. Antrag heute als eingebracht und überweist diesen zunächst zur Beratung an die Bezirksvertretung Hörde.



Die öffentliche Sitzung endet um 20:20 Uhr.







Stieglitz Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 3.1 : PP-Vortrag DEW21 (See attached file: 2022-10-19_Rückzugsstrategie_Wärmestrategie_AKUSW.pdf)

Zu TOP 7.2: Stellungnahme der Verwaltung (See attached file: Stn der Verw zu TOP 7.2.pdf)