Niederschrift (öffentlich)
über die 11. Sitzung des Schulausschusses
am 04.05.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 12:00 - 14:45 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)sB Felix Krahn (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen) (anwesend bis 13.00 Uhr)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Döhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Sebastian Otten (Stadteltern)
Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Maren Schickentanz (4/Dez-Büro)
Dr. Kirsten Juretko (FB 53)
Özgür Karadag (2/Dez)
4. Schulaufsicht
Holger Nolte
5. Gäste
Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Annette Tillmanns i. V. f. Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
6. Abwesend:
sB Julia Rüding (DIE PARTEI)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Demet Celikadam (IR)
Gernot Willeke (FB40)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner
Heike Raffalski
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 11. Sitzung des Schulausschusses,
am 04.05.2022, Beginn 12:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 23.03.2022
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
2.1 Aktueller Bericht zu Corona- und Ukraine-Lage
Mdl. Bericht
2.2 Errichtung eines neuen Bildungsganges "Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration" am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24123-22)
2.3 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
2.4 Darstellung der Folgekosten des Kreditprogramms Gute Schule 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23811-22)
2.5 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Förderaufrufs "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23618-22)
2.6 Ganzheitliches Beteiligungskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23910-22)
2.7 Integration von Kindern und Jugendlichen ohne Schulplatz ins Bildungssystem
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24043-22-E2)
2.8 Bericht der Schulpsychologischen Beratungsstelle zu den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie auf Schüler*innen und deren Eltern in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23397-22-E2)
2.9 Digitale Lernmittel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24042-22-E2)
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 Schuleingangsuntersuchungen
Mdl. Bericht / Präsentation
3.2 Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
wird im Nachversand verschickt.
3.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
3.4 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
3.5 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)
3.6 Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)
3.7 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Vielfaltssensible/ Diskriminierungskritische Kinder- und Jugendliteratur in Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24357-22)
4.2 Mobilitätskonzepte „So läuft das“ und „So läuft das weiter“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24358-22)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Sie begrüßte die Vertreterin der Agentur für Arbeit, Frau Susanne Gröne, im Ausschuss.
Frau Altundal-Köse und die anwesenden Mitglieder des Schulausschusses dankten der scheidenden Dezernentin, Frau Schneckenburger, für ihren Einsatz und ihre Arbeit als Dezernentin für Schule, Jugend und Familie und wünschten für ihre neue Aufgabe viel Erfolg.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Goll benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgenden TOP:
TOP 4.3 Schulsport am Phoenix-See
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 24647-22)
Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den
TOP 3.1 Schuleingangsuntersuchungen
Mdl. Bericht
vorzuziehen und nach TOP 2.1 zu behandeln;
sowie dem Vorschlag, die TOPs
TOP 2.11 Förderantrag – Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule „Ruderboot“
und
TOP 4.3 Schulsport am Phoenixsee
im Zusammenhang zu behandeln.
Die Tagesordnung wurde mit dieser Ergänzung und diesen Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 23.03.2022
Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Schulausschusses am 23.03.2022 wurde einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten der Schulverwaltung
zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zu Corona- und Ukraine-Lage
Frau Schneckenburger berichtete zur aktuellen Lage.
Der Schulausschuss dankte für die Ausführungen.
TOP 3.1 wurde vorgezogen.
zu TOP 3.1
Schuleingangsuntersuchungen
Frau Dr. Juretko berichtete anhand einer PowerPoint-Präsentation zur Situation der Schuleingangsuntersuchungen (s. Anlage) und antwortete auf Nachfragen.
Der Schulausschuss nahm die mündliche Berichterstattung dankend zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Errichtung eines neuen Bildungsganges "Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration" am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24123-22)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Errichtung des Bildungsganges „Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration“ am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 (01.08.2022).
zu TOP 2.3
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Frau Gövert äußerte Zustimmung zur Vorlage und bat um Antwort auf folgende Fragen:
- welche Qualifikation erfordern die drei Planstellen?
- gebe es zusätzlich die Servicestelle oder werde diese durch die Planstellen abgedeckt?
Sie bat zudem um eine halbjährliche Berichterstattung im Ausschuss.
Herr Hagedorn führte aus, dass die Ausschreibung der drei Planstellen von deren Genehmigung abhängig sei. Es werde versucht, die Konzepte von bestehenden Förderkulissen wie z. B. Familien-Grundschul-Zentren einzubeziehen.
Im Rahmen des Corona-Exit-Programms sei mit externen Mitteln eine Stelle eingerichtet worden, die jetzt die Grundlage bilde für den Aufbau einer Servicestelle zwischen den drei beteiligten Ämtern.
Die Berichterstattung im Ausschuss werde regelmäßig erfolgen.
Frau Dr. Goll bat darum, die Vorlage zu schieben, wie es auch der APOD getan habe. Der APOD habe einige Vorlagen geschoben, in denen es um Stellen ging. Es habe einen Grundsatzbeschluss gegeben, Klärung über eine Struktur der unterjährigen Stellenvergabe herbeizuführen; dass Stellen nicht nur zum Haushalt, sondern ggfs. zu einem anderen festen Zeitpunkt ausgegeben werden. Sollte dem Antrag auf Schieben nicht entsprochen werden, werde ihre Fraktion gegen die Vorlage stimmen.
Frau Dressler-Döhmann sah die Vorlage kritisch. Es gebe bereits mehrere Projekte in der Schullandschaft in Dortmund. Die Ausstattung mit drei Personalstellen halte sie in diesem Fall für nicht notwendig. Sie äußerte Zustimmung zum Schieben der Vorlage.
Frau Joest schloss sich den Ausführungen von Frau Dressler-Döhmann an. Sie äußerte Kritik an der Darstellung der Vorlage, die sehr unübersichtlich sei. Außerdem würde sie sagen, dass bei den gewählten Standorten eigentlich Sozialarbeiter nötig seien, die jedoch nicht so hoch eingruppiert sind.
Herr Spieß fragte nach: Schieben in die Ratssitzung? Dann jedoch ohne Diskussion dort.
Herr Jansen würde sich dem ebenfalls anschließen. Nur würde sich in der kurzen Zeit bis zur Ratssitzung an der Vorlage nichts ändern.
Die Vorsitzende wies darauf hin, es gebe immer mal die Notwendigkeit von Stellenvergaben außerhalb der Haushaltsverhandlungen. Darauf müsse man sich einstellen.
Frau Schneckenburger hielt fest, dass der Ausschuss keinen konzeptionellen Gesprächsbedarf bzw. zur Ausrichtung der Vorlage habe. Es gebe eine kritische Sichtweise auf die Eingruppierung der vorgesehenen Stellen, den formulierten Umfang und das Verfahren der Vergabe. Diese Fragen sollen untereinander geklärt werden.
Die Vorsitzende ging auf den von Frau Dr. Goll angesprochenen Grundsatzbeschluss ein, sah aber die Notwendigkeit von Diskussionen über Stellenbesetzungen und/oder Neu-Einstellungen in den Fachausschüssen, wenn es um bestimmte Vorhaben wie in diesem Zusammenhang gehe.
Frau Dr. Goll stimmte den Ausführungen von Frau Schneckenburger zu. Sie halte es allerdings für zielführend, wenn der APOD eine Richtlinie zur Stellenvergabe vorgebe.
Sie fragte nach, wie sie sich die Rhythmisierung (s. S. 5 der Vorlage) inhaltlich und organisatorisch vorzustellen habe.
Frau Schneckenburger erklärte, dass der Offene Ganztag in Dortmund Erlasslage des Landes NRW sei. Rhythmisierung bedeute in diesem Fall, dass Kinder Zeit haben zum Essen, Hausaufgaben erledigen, Sport, Musik o. ä.
Der Schulausschuss schiebt die Vorlage nach kurzer Diskussion ohne Empfehlung in den Rat.
zu TOP 2.4
Darstellung der Folgekosten des Kreditprogramms Gute Schule 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23811-22)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zu den Folgekosten des Kreditprogramms Gute Schule 2020 zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Förderaufrufs "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23618-22)
Der Schulausschuss nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Förderaufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Ganzheitliches Beteiligungskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23910-22)
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Integration von Kindern und Jugendlichen ohne Schulplatz ins Bildungssystem
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24043-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu Ihrer Anfrage vom 24.03.2022 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben aktuell in Dortmund keinen Zugang zu einem Schulplatz? (bitte nach Alter auflisten)
Aktuell (Stand 05.04.2022) warten insgesamt 744 neu aus dem Ausland zugereiste Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. Die Aufteilung auf die Schulstufen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Primarstufe | Sekundarstufe I | Berufskollegs |
293 | 426 | 25 |
2. Was sind die Gründe für diese Situation?
548 der insgesamt 744 wartenden Schüler*innen sind aus der Ukraine und seit Ausbruch des Krieges in Dortmund angekommen. Dies zeigt, wie dynamisch die Entwicklung der Lage aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine ist. Hinzu kommt ein kontinuierlicher Integrationsbedarf von ca. 90 pro Monat neu zuwandernden Kindern. Insofern ergibt sich für das Land NRW dauerhaft die Situation, Personalressourcen nachsteuern zu müssen, um damit neue unterrichtliche Kapazitäten schaffen zu können. Insbesondere im Grundschulbereich sind die Personalkapazitäten des Landes NRW inzwischen stark angespannt. Der Schulträger steuert durch den Ausbau von Schulraum ebenfalls nach.
3. Wie hoch sind die bisherigen Wartezeiten dieser Kinder und Jugendlichen?
Die Wartezeiten liegen aktuell zwischen fünf Monaten und wenigen Tagen.
4. In welchen Stadtbezirken leben die betroffenen Kinder und Jugendlichen? (bitte Anzahl nach Stadtbezirken auflisten).
Eine Auflistung nach Stadtbezirken liegt aufgrund der aktuell nicht abschließend geklärten Wohnsituation der überwiegend betroffenen Kinder nicht vor.
5. In welchen Schulformen müssten entsprechende Plätze in welcher Größenordnung zur Verfügung gestellt werden? Stehen diese Plätze zur Verfügung?
Schüler*innen mit Deutschförderbedarf im Sinne des Erlasses 13-63 Nr. 3 werden in der Zeit der Erstförderung keinem Bildungsgang zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach in der Regel nicht mehr als zwei Jahren. Die Schulplatzvermittlung in der Primarstufe und der
Sekundarstufe I erfolgt daher insbesondere nach Wohnortnähe, Wünschen der Eltern und z.T. besonderen Kenntnissen wie vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen.
Es werden wie oben beschrieben zum aktuellen Stand (05.04.2022) 293 Plätze in der Primarstufe, 426 Plätze in der Sekundarstufe I und 25 Plätze am Berufskolleg benötigt. Rein rechnerisch liegen für fast alle Schüler*innen räumlich gesehen Schulplätze vor. Allerdings kommt es hier auf das Matching an. Dieses läuft aktuell, so dass noch keine endgültige Aussage getroffen werden kann, ob allen Schüler*innen räumlich gesehen zeitnah ein Schulplatzangebot gemacht werden kann. Die Zurverfügungstellung von Personalkapazitäten für die Beschulung neu zugewanderter Kinder obliegt dabei dem Land NRW, der Schulträger hat die sächlichen Voraussetzungen zu schaffen.
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Kindern und Jugendlichen kurz- bis mittelfristig einen Schulplatz anbieten zu können?
s. Frage 5
7. Welche anderen Angebote werden den betroffenen Kindern und Jugendlichen aktuell gemacht?
Für die Grundschüler*innen, die in der Nordstadt leben und bereits seit längerer Zeit auf einen Schulplatz warten, gibt es ein Überbrückungsangebot. Die Träger GrünBau gGmbH und Dobeq GmbH haben einen Projektantrag über den Aktionsplan Corona gestellt. Das Projekt läuft zunächst für vier Monate und bietet 30 Kindern eine Vorbereitung auf den Schulbesuch. Sobald Schulplätze gefunden wurden, können diese Kinder in die Schulen wechseln.
8. Wie bewertet die Verwaltung die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen auch vor dem Hintergrund der nun hinzukommenden Kinder aus der Ukraine, die auch dringend einen Schulplatz benötigen?
Die Warteliste wird in der Reihenfolge der Wartezeit bearbeitet. Um schnellstmöglich auf entstehende Bedarfe reagieren zu können, finden aktuell regelmäßige Regionalkonferenzen des Schulträgers mit der Schulaufsicht statt. Teilnehmende sind neben dem kommunalen Schulträger die Schulaufsichten aller Schulformen. Das Ziel ist, dass eine abgestimmte Reaktion auf Bedarfe möglich ist. Festzuhalten ist jedoch, dass ohne eine schnelle Ausweitung der Personalressource durch das Land NRW die Aufnahmekapazität der Schulen nicht ausreichend sein wird, um diese dynamische Lage angemessen für Kinder und Lehrer*innen bewältigen zu können.“
Herr Jansen fragte nach Verstetigung des Angebotes des Trägers Grünbau.
Herr Hagedorn erklärte, die Verwaltung sei immer im Dialog mit den Trägern, um bei Mehrbedarf entsprechend reagieren zu können.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass die Daten erst noch ausgewertet werden müssen. Die Projekte seien eine sinnvolle Lösung, primär sei der eigentliche Schulbesuch zu bevorzugen.
Frau Dresler-Döhmann mahnte die Stellungnahme der Verwaltung zu der Fragestellung ihrer Fraktion an. Diese wurde für die Juni-Sitzung zugesagt.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Bericht der Schulpsychologischen Beratungsstelle zu den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie auf Schüler*innen und deren Eltern in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23397-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Anfrage aus dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 2 (Schulausschuss 23.03.2022) beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Welche wesentlichen Regelungen gibt es zwischen der Stadt Dortmund und dem Land Nordrhein-Westfalen bzgl. der Ausgestaltung und der Ausstattung der Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund?
Zu Frage 1:
Es besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Land NRW vom 10.12.2007; zudem liegt eine Entfristung der Vereinbarung zum 01.01.2013 vor. In der Vereinbarung finden sich neben den inhaltlichen Schwerpunkten der Schulpsychologischen Beratungsstelle die Regelung der Dienst- und Fachaufsicht sowie die Zuständigkeit für sachliche und räumliche Ausstattung in Verantwortung der Stadt Dortmund. Zudem werden in regelmäßigen Abständen, zuletzt in 2021, Gespräche zwischen den beiden Anstellungsträgern zum sogenannten „Regionalen Einsatzmanagement“ geführt, die in Vereinbarungen zur Steuerung, Ausstattung, Dienst- und Fachaufsicht, Arbeitsschwerpunkten und Organisation der Beratungsstelle münden.
Frage 2: Welche Möglichkeiten besitzt die Stadt Dortmund, die Mittel und die Ressourcen für die Schulpsychologische Beratungsstelle qualitativ wie quantitativ zu erhöhen/ zu verbessern?
Zu Frage 2:
Die Stadt Dortmund hat eine neu geschaffene Stelle zum 01.04.22 (mit 35,0 Std) besetzt. In o.g. Vereinbarung ist eine angestrebte gleiche Stellenbesetzung beider Anstellungsträger
(Stadt/Land) festgehalten. Ein gewisses Ungleichgewicht in den Stellenanteilen von Kommune und Land (Stand April 2022: 6,3 Stellen Kommune (davon eine Stelle Assistenzkraft), 9,5 Stellen Land (davon eine abgeordnete Lehrkraft)) ergibt sich aus der Tatsache, dass vor einigen Jahren zusätzliche Stellen durch das Land geschaffen wurden, die an die Schulpsychologischen Beratungsstellen verteilt wurden. Damals wurde besprochen, dass nicht erwartet wird, dass die Kommunen den damaligen Überhang ausgleichen werden.
Neben der personellen Ausstattung wird aktuell eine verbesserte räumliche Situation für die Schulpsychologische Beratungsstelle angestrebt.
Frage 3: Gibt es Möglichkeiten weitere Personalressourcen von der Landesregierung zu beantragen? Und wenn ja, wie ist das Verfahren einzuleiten?
Zu Frage 3:
Das Land hat weitere Personalressourcen (3,1 Stellen) in Aussicht gestellt, diese aber von der Besetzung weiterer kommunalen Stellen sowie von den (aktuell nicht vorhandenen weiteren) Raumkapazitäten der Schulpsychologischen Beratungsstelle abhängig gemacht. Einzuleiten wäre eine Aufstockung über ein Signal an die Landesregierung, dass entsprechende neue Räumlichkeiten perspektivisch zur Verfügung stehen, damit Dortmund bei der nächsten Stellenzuweisung berücksichtigt werden kann.
Frage 4: Gibt es Pläne seitens der Stadtverwaltung, die Akteure und Unterstützungsstrukturen, die im Sachstandsbericht erwähnt werden, stärker miteinander zu vernetzen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus und wer übernimmt die koordinierende Funktion?
Zu Frage 4:
Aktuell bestehen schon zahlreiche erfolgreiche Arbeitsbeziehungen zwischen den erwähnten Akteur*innen und Unterstützungsstrukturen, die die psychosoziale Lage und psychologische Beratung der Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen.
Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Kontexten bereits erprobte akteurs- und trägerübergreifende Unterstützungs- und Vernetzungsstrukturen, unter anderem im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sowie der integrierten Jugendhilfe- und Bildungsplanung, in den Bereichen Kinderschutz, sexuelle Gewalt, der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen, Schulabsentismus oder dem Netzwerk Frühe Hilfen.
Basierend auf diesen Erfahrungen strebt die Stadtverwaltung auch die stärkere Vernetzung der (städtischen und weiteren) Akteur*innen im Bereich psychische Gesundheit und psychologische Beratung von Kindern und Jugendlichen an, um eine bessere strategische Abstimmung, gemeinsame Wissensbasis und flächendeckend höhere Verbindlichkeit der Zusammenarbeit zwischen Akteur*innen (auch in der individuellen Fallbegleitung) zu gewährleisten. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, hat das Jugendamt die Aufgabe der Koordinierung inne.“
Herr Jansen fragte nach dem Stand der neuen Räumlichkeiten sowie der Aussage zu den Personalressourcen, die das Land in Aussicht gestellt habe. Wie viele Stellen müsse die Stadt schaffen, um diese Ressourcen in Anspruch nehmen zu können?
Herr Hagedorn antwortete, dass der Fachbereich Schule im Gespräch mit dem Liegenschaftsamt bzgl. Räumlichkeiten sei. Im Herbst dieses Jahres könne dazu mehr gesagt werden.
Aktuell sei eine kommunale Schulpsychologenstelle eingerichtet worden, weitere seien derzeit nicht im Fokus. Im Bereich Schulsozialarbeit gebe es mehr städtische Stellen als Landesstellen.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.9
Digitale Lernmittel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24042-22-E2)
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Fragen der Fraktion B‘90/Die Grünen zum Tagesordnungspunkt „Digitale Lernmittel“ vom 23.3.2022 beantworte ich wie folgt:
1. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung zur Nutzung der digitalen Endgeräte an den Dortmunder Schulen?
Die Stadt Dortmund als Schulträger verfügt nur über Kennzahlen, zu welchem Anteil die vom Schulträger angeschafften digitalen Endgeräte in einzelnen Schulen an die Schüler*innen ausgeliehen sind oder für den pädagogischen Einsatz in den Schulräumlichkeiten verbleiben. Für variierende Ausleihgrade kann es verschiedene Gründe geben. Die jeweilige pädagogische Abwägung erfolgt durch Schulgemeinschaft und Schulleitung und stellt eine innerschulische Angelegenheit dar. Art und Grad der Nutzung digitaler Endgeräte bzw. der Nutzung pädagogischer Angebote auf diesen Geräten im Unterricht sind abhängig von didaktischen Entscheidungen der jeweiligen Lehrkraft in Bezug auf das jeweilige Thema der Unterrichtsstunde und die jeweilige Lerngruppe.
Insofern basieren die Erkenntnisse der Stadt Dortmund auf Rückmeldungen von Schulleitungen und Lehrkräften an das Medienzentrum und die Abteilung für „Digitale Bildung“ im Fachbereich Schule, die etwa darauf hindeuten, dass die Verfügbarkeit digitaler Endgeräte als „Erleichterung“, „Unterstützung“ oder „Erweiterung“ für den pädagogischen Handlungsspielraum gesehen wird.
2. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung zur Ausstattung der Geräte mit Apps, die auf die Lehrwerke abgestimmt sind?
Zum Verständnis der aktuellen Situation des Einsatzes von Apps und digitalen Anwendungen und „digitalen Schulbüchern“ an Schulen in Dortmund sind grundsätzliche Aspekte relevant:
Für gedruckte Lehrwerke gibt es ein etabliertes Zulassungsverfahren. Im „Erlass zur Zulassung von Lernmitteln“ sind „digitale Schulbücher“ nicht explizit erwähnt. Die praktische Auslegung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW ist so, dass für digitale Lernmittel, die auf einem aktuell zugelassenen Lernmittel basieren, das vereinfachte Zulassungsverfahren gilt (https://www.schulministerium.nrw/zuordnung-der-faecher-zu-den-zulassungswegen). Zudem heißt es auf der Ministeriumshomepage: „Lernmittel dürfen an Schulen nur dann eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind – dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Lernmittel. Ein Zulassungsverfahren für ein Lernmittel beginnt daher immer mit dem Antrag eines Verlags auf Zulassung des Lernmittels.“ (https://www.schulministerium.nrw/zulassung-von-lernmitteln-nrw).
Unter den zugelassenen Lernmitteln für alle Schulformen, Altersstufen und Fächer sind aktuell (Stand 18.03.2022) 881 Materialien, die auf aktuell zugelassenen Lernmitteln basieren, in NRW erfasst (vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/VZL/lernmittel). „Digital“ kann hierbei Unterschiedliches meinen. Die allermeisten der zugelassenen Lernmittel fallen in die Kategorie „digitalisiertes Lernmittel ohne Zusatzfunktionen“. Nur knapp 40 fallen in die Kategorie „digitale Lernmittel“.
In NRW sind aktuell für zwei Fächer „eigenständige digitale Schulbücher“ in der Erprobung. Das BioBook NRW für die Klassen 5 und 6 an Gymnasien kann bis 2023 von allen Schulen in NRW kostenfrei getestet werden. Das mBook Gemeinsames Lernen für den Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I kann bis 2025 kostenfrei getestet werden.
(Eigenständige, kernlehrplanbezogene) Apps, digitale Anwendungen für pädagogische Zwecke oder digitale Bildungsmedien, die nicht auf einem bereits zugelassenen gedruckten Lernmittel direkt basieren, sind von diesem Verfahren nicht erfasst. Dies heißt konkret: Es gibt aktuell in NRW und bundesweit keine standardisierte Zertifizierung oder gar Zulassung von Apps für pädagogische Zwecke, auf deren Vorentscheidung der didaktischen Passung zu den jeweiligen Kernlehrplänen sich die Schulen verlassen können. Die KMK hat vor kurzem ein entsprechendes bundesländerübergreifendes Projekt „eduCheck digital“ angestoßen, das auf die Entwicklung einer solchen Zertifizierung abzielt (vgl. https://educheck.schule/). Dieses Projekt beginnt aber gerade erst und ist auf mehrere Jahre angelegt.
Bei der Entscheidung über Lehrwerke können sich die Schulgemeinschaften in den Fällen, wo ein „digitales Lernmittel“ in NRW für die jeweilige Kombination aus Schulform, Jahrgangsstufe und Fach zugelassen ist, auch für ein „digitales Lernmittel“ statt eines gedruckten Schulbuchs entscheiden. Bei digitalen Anwendungen für pädagogische Zwecke, die nicht direkt auf einem zugelassenen Lernmittel basieren, müssen die Schulgemeinschaften bzw. Kollegien selbst entscheiden, welche digitalen Anwendungen angeschafft und/oder eingesetzt werden.
3. Wie kann die Ausstattung der Geräte mit den Mitteln des Lernmittelbudgets verbessert werden?
Vgl. die Ausführungen zu Frage 2
Die Ausstattung der Geräte mit den Mitteln des Lernmittelbudgets basiert auf didaktisch-pädagogischen Entscheidungen der Schulgemeinschaft. Angesichts der skizzierten Situation fehlender Standardisierung bei digitalen Anwendungen, die nicht auf zugelassenen Lernmitteln basieren, können die Schulen nur bestmöglich dabei unterstützt werden, entsprechende Kriterien zu nutzen und zu entwickeln, um Auswahlentscheidungen treffen zu können. Hier sei auf die bestehenden Aktivitäten des Medienzentrums, der beim Medienzentrum angesiedelten Medienberater*innen des Landes sowie das Projekt „Going Live“ mit zehn Dortmunder Schulen verwiesen.
Der finanzielle Bedarf für digitale Medien stellt sich sehr unterschiedlich dar.
Dies kann aber unterschiedliche Gründe haben: Wenn zu einem höheren Anteil lizenzfreie digitale Anwendungen im Sinne des Open Educational Ressources-Ansatzes genutzt werden, fallen unter Umständen nur in begrenztem Umfang entsprechende Kosten an. Die verringerten Kosten lassen in diesem Fall dann aber keinen Rückschluss auf die Qualität des pädagogisch fundierten Einsatzes digitaler Anwendungen zu.
Eine Nachfrage bei aktiv digitalen Schulen ergab, dass neben den über 40 bereits vorinstallierten Apps 3 - 5 Schullizenzen für weitere Apps erforderlich sind. Die Kosten betragen durchschnittlich ca. 500 € pro Schullizenz. Für das Jahr 2022 wurden dafür 100.000 € im Haushalt des StA 40 eingeplant.
Zudem war zuletzt auch die Anschaffung von Lizenzen für digitale Anwendungen über das Schulbudget im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ möglich.
4. Wer ist für die Aufteilung des Lernmitteletats zuständig, der zurzeit nur eine Verwendung von 10 % der Mittel für digitale Medien vorsieht? Wir kann der Etat zeitgemäß angepasst werden?
Die Durchschnittsbeträge für Lernmittel sind vom Ministerium für Schule und Bildung NRW Mitte 2021 angehoben worden (vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/erhoehung-der-durchschnittsbetraege-fuer-lernmittel).
Im Jahr 2021 wurden 10% der Mittel für die Verwendung für digitale Medien ermöglicht. Davon haben auch einige Schulen Gebrauch gemacht. Für das Jahr 2022 ist dies nicht vorgesehen, da wie oben beschrieben zusätzliche Mittel für digitale Medien eingeplant wurden.“
Frau Gövert fragte nach, ob und wie die Schulen über die zur Verfügung stehende Summe für Schullizenzen in 2022 informiert wurden und welche Summe in der Zwischenzeit abgerufen wurde.
Herr Hagedorn sagte zu, diesen Sachverhalt zu prüfen und den Ausschuss zu informieren.
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
Elektrische Schließanlagen an Turn- und Sporthallen
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24440-22)
Es liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung stellt für eine mögliche Ausweitung des Pilotprojekts zur Ausstattung mit elektrischen und voll-digitalen Schließanlagen der Turnhallen und Sportstätten auf alle Turnhallten und Sportstätten eine Kostenübersicht für den Mehrbedarf dar.
2. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob ein(e) Web- bzw. App-basierter Laufzettel für die nutzenden Vereine der Turnhallen, für die Belegung und Übergabe (z.B. Meldung etwaiger Schäden und Störungen) direkt an den EB 52 und FB 40, sinnvoll erscheint. Darüber hinaus bitten wir um Darstellung der Kosten für eine solche(n) Web- bzw. App-basierten Laufzettel.
Begründung
Schon 2011 hatte der Rat eine Überprüfung der Abläufe bei der Nutzung der Sporthallen an Wochenenden gefordert. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten Probleme würden durch voll-digitale Schließanlagen ausgeräumt. Im Zuge des anstehenden Programms zum Bau und zur Sanierung von Sporthallen in Dortmund haben die GRÜNEN den Einbau digitaler Schließanlagen (DS-Nr.: 20356-21) angeregt, um die Hallennutzung für die Vereine zukünftig zu erleichtern. Nach einer ersten Prüfung kam die Verwaltung auch hier wiederholt zu einem positiven Ergebnis: Die Einführung elektronischer Schließsysteme ermöglicht unter anderem eine flexible Hallenbelegung und eine schnelle und sichere Änderung von Zugangsrechten per Fernzugriff. Durch den Einsatz volldigitaler Schließanlagen wären diese Probleme zukünftig gelöst.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichte über die nichtöffentlichen Prüfungsergebnisse ziehen GRÜNE und CDU erste Konsequenzen und lassen eine Ausweitung des Pilotprojekts mit elektrischen und voll-digitalen Schließanlagen auf alle Hallen und Sportstätten prüfen, um Betrugshandlungen vorzubeugen. Ergänzt werden könnte dies durch einen App-basierten Laufzettel, der die Übergabe der Hallen künftig direkt und digital an FB 40 und EB 52 übermittelt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überweist den o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuständigkeitshalber an den Schulausschuss und bittet, die Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Nachgang zu informieren.
Frau Dr. Goll bat um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, da das Thema schon öfter diskutiert worden sei und auf diesem Wege ein Verfahrensweg gefunden werden könne.
Herr Spieß erklärte, das Thema sei seit 2020 bekannt. Es solle ein Konzept erstellt werden. So lange möchte er den Antrag zurückstellen.
Frau Gövert empfahl, ein Konzept unter Einbeziehung der Fragen des Antrages zu erstellen, um die Angelegenheit zu beschleunigen.
Frau Schneckenburger stellte eine Vorlage zu dem Thema für die nächste Sitzung in Aussicht.
Herr Hagedorn ergänzte, dass die Vorlage in Vorbereitung sei mit Modellstandorten. Der Fachbereich Schule sei im Austausch mit den beteiligten Fachbereichen Immobilienwirtschaft und Sport, welche Hallen in Betracht kommen. Geplant sei, zwei Sport- und zwei Turnhallen zu berücksichtigen, da es dort unterschiedliche Handhabungen gebe, z. B. wie Sport am Wochenende stattfindet.
Frau Dr. Goll schloss sich den Ausführungen von Frau Gövert an, Konzept und die Fragestellung einzubeziehen.
Herr Spieß stimmte dem Vorgehen zu.
Der Schulausschuss beschloss einstimmig o. g. Antrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen. Die Fragestellung soll in die Konzepterstellung einfließen. Die entsprechende Vorlage wird dem Schulausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird entsprechend informiert.
Die TOPs 2.11 und 4.3 wurden im Zusammenhang behandelt.
zu TOP 2.11
Förderantrag - Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot"
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24331-22)
zu TOP 4.3
Schulsport am Phoenix-See
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24647-22)
Es liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung der Dortmunder Nordstadt, sehr geehrte Frau Rosenbaum,
hiermit möchten wir uns als Schule der Dortmunder Nordstadt mit dem Antrag auf Finanzierung eines Ruderbootes durch die Bezirksvertretung an Sie wenden. Folgendes zum Hintergrund: Das Sportamt der Stadt Dortmund ist Mieter eines Sportstützpunktes am Phoenixsee, welcher vorwiegend von Seglern und Ruderern genutzt werden wird. Die Immobile am Südufer des Sees ist bereits übergeben und bereit zur Nutzung. Die Räumlichkeiten, die den Schulen täglich bis in den späten Nachmittag zur Nutzung zur Verfügung stehen, beinhalten eine Bootshalle, Umkleiden und Duschen und einen Schulungsraum mit Seeblick. Die Dortmunder Schulen werden dieses attraktive Angebot sehr umfangreich nutzen um hier gefahrlos die Anfängerausbildung im Rudern durchzuführen. Aktuell haben bereits 17 Dortmunder weiterführende Schulen aller Schulformen eine Nutzung konkret angefragt. Aus dem Stadtbezirk Nord ist die Gertrud-Bäumer Realschule aktuell noch die einzige Schule, die hier rudern wird. Wir haben den Plan, eine Rudertradition im Rahmen des Sportunterrichtes zu etablieren. Da sich bislang fast ausschließlich Gymnasien und Berufsschulen, die in der Nähe des Phoenixsee ansässig sind, für Nutzung der Infrastruktur am Sportstützpunktes beworben haben, möchten wir uns als Realschule aus dem Dortmunder Norden auch dahingehend für die Finanzierung eines Bootes bewerben. Zugleich wollen wir damit die Lebenswelt unserer oft benachteiligten Schülerschaft durch das Rudern bereichern. Da es der Stadt Dortmund nicht möglich ist, pünktlich zum Start der Rudersaison 2023 Boote anzuschaffen und es kaum vertretbar ist diesen Standort längere Zeit ungenutzt zu lassen, entstand gemeinsam mit dem Ausschuss für den Schulsport und Vertretern/innen des Schulverwaltungsamts folgende Idee, die hoffentlich auf Ihre Zustimmung trifft: Das Schulverwaltungsamt ist bestrebt kurzfristig Stellagen für Boote (eine Art Regale zur Ablage) zu beschaffen. Die „rudernden Schulen“ wenden sich an ihre Bezirksvertretungen und werben für die Idee, je ein Boot pro Bezirk (wenn es dort interesseriete Schulen gibt) anzuschaffen. Das erhoffte Ergebnis könnte sein, dass dann so beispielsweise Boot „Brackel“ gegen Boot „Nord“ fahren könnte. Auch wenn sich der Phoenixsee bekanntermaßen in Hörde befindet, würde dies aus meiner Sicht eine attraktive Möglichkeit darstellen, dort vertreten zu sein. Das Rudern wird üblicherweise in sogenannten gesteuerten Gig-Doppel-4ern erlernt. Diese Boote sind, wenn man sie in hochwertiger und langlebiger Qualität beschafft, sehr teuer. Sie kosten mit den acht dazugehörigen Skulls (Ruder) 17.000€. Hiermit bitte ich die BV Nord zu prüfen, ob eine Anschaffung eines Bootes für das Schulrudern möglich und finanzierbar wäre – mit dem Ziel, dass die Schulen den See ab Ostern 2023 zum Rudern nutzen können. Ähnliche Anträge werden parallel an verschiedenen Bezirksvertretungen gestellt. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit sportlichen Grüßen, Andreas Wilke (Fachschaftsvorsitzender Sport der Gertrud Bäumer Realschule)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag der Gertrud-Bäumer-Realschule zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den Förderantrag an den Schulausschuss zu überweisen, da dieses Schulprojekt stadtbezirksübergreifend ist.“
Dazu liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss bitten um die Aufnahme des oben genannten Punktes im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 4. Mai 2022.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass es schon konkrete Überlegungen einiger Schulen gibt, die Wasserschulsportarten (Rudern, Kajak, Segeln etc.) am Phoenix-See direkt mit Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 starten zu lassen.
Die Verwaltung hat vor längerer Zeit bei den Schulen Bedarfsabfragen für die Phoenix-See-Nutzung im Schulsport gestellt. Auch wurde eine Festlegung angekündigt, wann welche Schule Nutzungszeitfenster zugeteilt bekommt. Seinerzeit wurde seitens der Verwaltung zu verstehen gegeben, dass Sportgeräte durch die Stadt gestellt werden, um den See als Sportstätte allen Bevölkerungsteilen im Stadtgebiet zur Nutzung anzubieten.
Allerdings gibt der aktuelle Informationsstand sowie Vorgänge in den Bezirken Anlass zur Sorge, dass weder die Möglichkeit einer Aufnahme des Wassersports auf dem Phoenix-See zu Beginn des kommenden Schuljahres 2022/23, noch für alle interessierten Schulen – unabhängig von eigenen Finanzierungen – gewährleistet ist.
Um für die Schulen rechtzeitig einen verlässlichen Informationsstand zur Planung des Unterrichtsangebotes zu bekommen, bitten die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen nach § 14 GO des Rates der Stadt Dortmund:
1) Wie viele und welche Schulen sind durch die Verwaltung hinsichtlich des Bedarfs für die Phoenix-See-Nutzung im Schulsport angeschrieben worden? 2) Wie viele und welche Rückmeldungen hat die Verwaltung erhalten? 3) Sind bis heute bereits Bestellungen oder Anschaffungen für den Wasserschulsport am Phoenix-See erfolgt?4) Sind im Haushaltsjahr 2022 Positionen für die Anschaffung der Stellagen, der Boote/Schiffe/Kajaks, der Ausrüstung und des Zubehörs in den Haushalt eingestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? 5) Sind für das Haushaltsjahr 2023 und folgende Jahre Finanzpositionen beabsichtigt? Wenn ja, in welcher Höhe?6) Zu welchem Datum rechnet die Verwaltung mit einem Beginn des Schulsports auf dem Phoenix-See? 7) Wann wird das den interessierten Schulen mitgeteilt, damit sie mit Vorlauf ihre Stundenpläne und Organisationsabläufe daran anpassen können?
8) Muss jede am Wassersport auf den Phoenix-See interessierte Schule mit eigenen Booten den Schulsport durchführen, oder werden seitens der Stadt Boote für den Rudersport, das Segeln sowie Kajaks angeschafft und allen Schulen zur Nutzung zur Verfügung gestellt?9) Ist (aufgrund des begrenzten Platzes sowohl an den wenigen Stegen als auch am Ufer der Phoenix-Sees und der Kosten bei Neuanschaffungen) eine kombinierte Nutzung von Booten der ansässigen Vereine und der Dortmunder Schulen geprüft worden – oder ist dieses noch beabsichtigt?“
Herr Hagedorn erklärte, das Thema sei zwischen Sportvereinen und schulischer Aktivität angesiedelt. Grundsätzlich liege die Zuständigkeit beim Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit. Von dort habe es eine Abfrage zum Thema Sport am Phoenixsee gegeben, auf die es 21 positive Rückmeldungen der Schulen aus dem Sek I und Sek II Bereich gab. Die Anträge, die bei den verschiedenen Gremien eingingen, müssen in den Gesamtkontext eingeordnet werden. Inhaltlich wurden die Angebote Segeln, Kanu und Rudern. Große Zustimmung gab es zum Thema Rudern. In der Regel gebe es bei Kooperationen mit Sportvereinen die sogen. Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich bzw. schulische Aktivitäten als Teil der Unterrichts am entsprechenden Standort (hier Phoenixsee).
Konkret gehe es um die Ausstattung, die Boote. Das sei nicht die klassische Ausstattung wie z. B. von Sporthallen. Es solle ein Stützpunkt Rudern aufgebaut werden in Kooperation mit dem Ruder-Leistungszentrum Dortmund am Hafen. Standard war in den vergangenen Jahren die Zusammenarbeit mit dem Ruderclub Hansa und dem Reinoldus-Schiller-Gymnasium. Jetzt müsse entschieden werden, ob es die Dependance eines Stützpunkts mit dem entsprechenden Verein oder eine Schule am anderen Lernort wie z. B. das Schul-Bio-Zentrum werde. Diese Grundsatzentscheidung müsse getroffen werden. Die Schulverwaltung sei derzeit beteiligt, dass gemeinsam mit der Sportverwaltung am Standort Phoenixsee ein Raum ausgestattet worden sei, in dem der begleitende Theorie-Unterricht seitens der schulischen Nutzung stattfinden könne.
Herr Barrenbrügge sprach an, der Phoenixsee solle von allen Bürgern genutzt werden können. In diesem Falle sei die Zuständigkeit nicht geklärt und letztendlich gehe es um die Finanzierung. Es gebe aber seiner Meinung nach keinen städtischen Etat. Es solle jedoch nicht daran scheitern, dass Schulen nicht selbst durch Förderverein oder Elternbeteiligung für die eigene Ausstattung sorgen können.
Herr Spieß erklärte, er habe nicht den Eindruck, dass der städtische Etat fehle. Man könne das Thema ja in die städtischen Haushaltsberatungen aufnehmen. Außerdem hätten auch die Bezirksvertretungen ein Budget für solche Sachen und könnten sich damit beschäftigen. Die Fragen der beiden Fraktionen sollten beantwortet werden. Die Schulverwaltung solle ein Konzept erarbeiten, um einheitliche Kriterien herzustellen.
Herr Hagedorn führte aus, das aus schulischer Sicht dann eine Grundausstattung mit der Klassifizierung von Booten erfolge, mit denn jede Schule dann ausgestattet würde. Anders wäre die Vorgehensweise über den Sport, dass sich jede Schule einen Partner suche.
Frau Dr. Goll wies darauf hin, dass jedes Kind die Möglichkeit haben sollte, in einem Boot zu sitzen. Wichtig sei also die zentrale Organisation aus der schulischen Denkweise heraus.
Frau Joest bat um einen Sachstand in der Schulausschuss-Sitzung am 31.08.2022, um das Thema ggfs. in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, das gewünschte Konzept zu erstellen. Eine Berichterstattung wird für die Schulausschuss-Sitzung am 31.08.2022 vorgesehen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich durch die Verwaltung.
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
Schuleingangsuntersuchungen
TOP wurde vorgezogen.
zu TOP 3.2
Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24509-22)
zu TOP 3.2.1
Bildung einer „Kinderkommission“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) für den AKJF
(Drucksache Nr.: 23541-22-E5)
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 30.03.2022
vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor:
…die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschluss des nachfolgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Kinderkommission“ als Ratskommission im Sinne des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Ziel der Kommission ist es, die ganzheitliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen, Chancengerechtigkeit zu fördern, ein armutsfreies und nachhaltiges Aufwachsen zu ermöglichen und Impulse für eine Stadtentwicklung zu geben, die sich an den Interessen von Kindern orientiert.
Aufgabe der Kommission ist es zusätzlich, die Bildungslandschaft zu stärken, ihr Potenzial für die ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und chancengerechte Zugänge zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in der Schule, aber auch im Stadtteil zu ermöglichen.
2. Die Kommission setzt sich zusammen aus
- den von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Mitgliedern, wobei jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet.
- den stimmberechtigten externen Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- der/dem zuständigen Beigeordneten für das Dezernat für Schule, Jugend und Familie
- noch zu benennende ExpertInnen und AkteurInnen der Jugendhilfe und Bildungslandschaft.
Die Kommission kann zu einzelnen inhaltlichen Themen zusätzliche ExpertInnen einladen.
3. Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Rates am 12. Mai 2022
a) einen Besetzungsbeschluss im Sinne von Ziffer 2 dieses Antrages vorzulegen sowie
b) den Entwurf einer Geschäftsordnung für die „Kinderkommission“ im Sinne des § 36 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich…..“
Frau Gövert begründete kurz den o. g. gemeinsamen Antrag, der dem Schulausschuss kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.
Die Vorlage enthalte einige Punkte, die auch im Antrag angeführt sind. Es sei allerdings eine Ratskommission nach § 36 der Geschäftsordnung des Rates gewünscht. Der Vorsitz sollte beim Vorsitz des AKJF liegen, die Verwaltung solle eine Geschäftsordnung für die Kinderkommission vorlegen.
Die Besetzungsvorschläge seien in Ordnung. Die Federführung solle allerdings nicht im Fachbereich 1 liegen. Die Kompetenz liege im Dezernat 4, also sei die Ansiedlung der Kinderkommission hier gefordert.
Frau Gövert bittet um Befürwortung des schriftlichen Antrages mit den mündlich geforderten Änderungen (fett), um dann auch der Vorlage zuzustimmen.
Herr Barrenbrügge erklärte, die Antragstellenden Fraktionen gäben die Zielrichtung vor. Die Fachlichkeit sei im Dezernat bzw. AKJF gegeben. Der Antrag und die Vorlage sollten fusioniert werden, der AKJF die Federführung übernehmen.
Herr Spieß monierte die kurzfristige Einstellung des Antrages für den Schulausschuss. So sei eine Befassung und Abstimmung nicht möglich. Lt. einer Stellungnahme der Verwaltung für den AKJF am 30.03.2022 wurde mitgeteilt, warum die Kinderkommission nicht nach § 36 eingesetzt wurde. Darauf werde im Antrag nicht eingegangen. Unter Punkt 2 des Antrages sei die Kommission mehr als der Vorschlag des Oberbürgermeisters in der Vorlage.
Seine Fraktion sehe keinen Sinn in den Forderungen unter Punkt 1 und Punkt 2 des Antrages. Der AKJF habe den Antrag in der letzten Sitzung auch ohne Abstimmung in die nächste Sitzung geschoben.
Frau Gövert stimmte zu, dass der Antrag sehr kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wurde. Im AKJF habe aber die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt, den Antrag ohne Diskussion in die nächste Sitzung zu schieben. Da jetzt die Verwaltungsvorlage auf der Tagesordnung sei, habe die Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen den Antrag dazu genommen, um beides gemeinsam zu besprechen und abzustimmen.
Frau Dr. Goll betonte den Hinweis in der Vorlage, dass Vertretungen aus dem AKJF und dem Schulausschuss benannt werden sollen.
Frau Schneckenburger präzisierte, dass die Vorlage durch den Antrag geändert sei und abgestimmt werden müsse.
Nach Diskussion über Abstimmungsmodalitäten und Zuständigkeiten erklärte Frau Schneckenburger kurz, dass der Oberbürgermeister bestimmen könne, welche Form die Kommission habe. Nach § 36 GO des Rates kann der Rat eine Kommission einsetzen, dann liege die Verantwortung und Zuständigkeit allerdings beim Rat der Stadt.
Herr Spieß erklärte, dass genau das in der Stellungnahme der Verwaltung deutlich gemacht worden ist. Der Oberbürgermeister wolle keine Kommission nach § 36, sondern eine Kommission eigener Art mit besonderer fachlicher Beratung des OB.
Frau Schneckenburger erklärte, es sei eine Alternativ-Abstimmung für die Vorlage oder für den Antrag.
Frau Dr. Goll bestätigte eine gewisse Gegensätzlichkeit in der Vorlage und dem Antrag. Der Ausschuss sei der Meinung, dass die Dinge, die in Vorlage und Antrag nicht gegensätzlich sind, übernommen werden. Das, was im Antrag geändert wird, sollte in die Vorlage übernommen werden. Dadurch ändere sich die VL in einigen Bereichen.
Frau Gövert fasste die Änderungswünsche zusammen:
- Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates nach § 36 der GO des
Rates.
- Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
- Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (B’90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE+) und 7 Nein (SPD, AFD), folgenden geänderten Beschluss (fett) zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung
Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus
den in der Begründung genannten Personen zusammen.
b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.
c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.
zu TOP 3.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen - Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro 4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)
Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)
Der Immobilien Management-Bericht wird vom Schulausschuss der Stadt Dortmund zur Kenntnis genommen.
zu TOP 3.7
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
Der Schulausschuss der Stadt nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.
4. Anträge / Anfragen
zu TOP 4.1
Vielfaltssensible/ Diskriminierungskritische Kinder- und Jugendliteratur in Schule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24357-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24357-22-E1)
Die Fraktion B‘90/Die Grünen zog den Zusatz-/Ergänzungsantrag nach kurzer Diskussion zurück.
zu TOP 4.2
Mobilitätskonzepte „So läuft das“ und „So läuft das weiter“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24358-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24358-22-E1)
Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Mobilitätskonzepte „So läuft das“ und „So läuft das weiter“. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wie viele und welche Grundschulen sind inzwischen in das Programm „So läuft das“ aufgenommen worden?
2) An wie vielen und welchen Grundschulen sind entsprechende Mobilitätskonzepte in diesem Förderprogramm inzwischen umgesetzt?
3) Wie ist der Stand der organisatorischen und personellen Fortführung des Projekts „So läuft das“ an der Grundschule „Am Dorney“?
4) Wie viele und welche innenstadtnahen Grundschulen sind hinsichtlich der Projekteinführung in das Förderprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“ aufgenommen worden?
5) An wie vielen und welchen Grundschulen sind entsprechende Mobilitätskonzepte in diesem Förderprogramm inzwischen umgesetzt?
6) Welche Erfahrungen hinsichtlich der Umsetzung der Konzepte gibt es inzwischen?
7) Welche weiteren Planungen zur Ausweitung der Programme auf weitere Grundschulen gibt es?8) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Schaffung eines eigenen Labels, das Schulen bekommen können, wenn sie ein entsprechendes Mobilitätskonzept haben bzw. bestimmte Schritte zur Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes umgesetzt haben (“So läuft das – Schule für sichere Mobilität” o.ä., wie z.B. bei Gute gesunde Schule/Schule gegen Rassismus)?
9) Wann und in welchem Verwaltungsbereich wurde die bei den Beratungen des Doppelhaushalts 2020/21 beschlossene zusätzliche Stelle zur Umsetzung der Mobilitätskonzepte besetzt?
10) Wie ist der Stand der Umsetzung des geplanten Mobilitätskonzepts „So läuft das weiter“ für weiterführende Schulen?
11) Wie ist der Stand der Umsetzung von entsprechenden Konzepten für Kitas und Berufsschulen?
12) Wie ist aktuell organisatorisch die Zuständigkeit für die Erarbeitung der Mobilitätskonzepte geregelt?
Begründung:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Schulausschusses im Februar 2020 letztmalig über die Schulmobilitätskonzepte berichtet. Alle Fragen ergeben sich aus der damaligen Vorlage.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.3
Schulsport am Phoenix-See
Gemeins. Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24647-22)
Wurde vorgezogen und mit TOP 2.11 behandelt.
Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 14.45 Uhr.
A l t u n d a l – K ö s e Dr. G o l l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin