Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO


am 29.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Friedr.- Wilh. Weber (CDU) i. V. f. RM Thomas Bahr
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
sB Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten)

2. Beratende Mitglieder

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)


Kathrin Giesbert (Beschäftigtenvertreterin)
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Nikolai Schaefer (Integrationsrat)


3. Verwaltung

StR’in Daniela Schneckenburger


Daniel Kunstleben 57/FABIDO (Geschäftsführer)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiterin Kindertagespflege)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter kaufm. Verwaltung)
Andrea Dennissen 57/FABIDO )Fachreferentin Tageseinrichtungen f. Kinder)
Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit)
Birgitt Scharf 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtungen f. Kinder)

Tim Schibold StA 23 (Geschäftsbereichsleiter für Immobilienprojektentwicklung)
Rainer Peper StA 23 (Teamleitung Projektentwicklung und Controlling)


Gabriele Lieberknecht







Nicht anwesend waren:

RM Peter Bohnhof (AfD)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 29.06.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 16.03.2017


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-17)

2.2 FABIDO - 1. Quartalsbericht 2017 zum 31.03.2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07563-17)

2.3 Qualitätsoffensive für Außengelände Kitas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08163-17)

2.4 Öffnung von Kita-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08057-17)

2.5 Immobilienzustand der FABIDO-Kindertagesstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03817-16-E1)

2.6 Erweiterte Öffnungszeiten in städtischen Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07188-17-E2)

2.7 Handreichung für pädagogische Fachkräfte zur Arbeit mit Kindern und Familien mit Fluchterfahrung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07881-17)

2.8 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)

(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat mit Datum vom 30.05.2017 zugeleitet)

2.9 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Qualitätsmanagement und -entwicklung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08219-17)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gövert benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 2.5 Immobilienzustand der FABIDO-Kindertagesstätten, Drucksache Nr.: 03817-16-E1, vor TOP 2.1 zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 16.03.2017

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 16.03.2017 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.5
Immobilienzustand der FABIDO-Kindertagesstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03817-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die von der CDU-Fraktion für die Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 03.03.2016 eingebrachte Anfrage beantworte ich wie folgt:

In den letzten drei Jahren (2014 - 2016) sind in die eigenen städtischen Objekte, die durch den Nutzer FABIDO betrieben und genutzt werden, ca. 8,5 Mio. € für planbare Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geflossen.


Darüber hinaus wurden und werden auftretende Störfälle laufend durch das Facility Management der Stadt Dortmund behoben.

Weiter wurden im Zeitraum 2012 - 2016 für insgesamt 14 Gruppen Neu-/Erweiterungs-anbauten in Höhe von ca. 11,6 Mio. € realisiert.

Die aktuelle Bedarfs- und Maßnahmenliste der Stadt Dortmund bildet 52 bauliche Maßnahmen ab, bei denen beschlossene Planungen vorliegen sowie sich in der Ausführung befinden. Des Weiteren werden 54 Maßnahmen abgebildet für die Realisierungsent-scheidungen herbeigeführt werden bzw. bereits Bedarf angekündigt ist. Dies beinhaltet überwiegend Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie Barrierefreiheit, Akustik, Brandschutz sowie die energetische Sanierung von Objekten.“

Herr Barrenbrügge zeigte sich nicht vollständig zufrieden mit der Stellungnahme.

Auf die Anmerkungen / Fragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Giesbert teilte Herr Schiebold mit:
Für 2017/18 seien über 50 Maßnahmen aus dem Bereich der FABIDO-TEK über die entsprechenden Förderprogramme in der Umsetzung bzw. in der Planung der Umsetzung (beispielsweise TEK Am Hombruchsfeld Sanierung der Fenster und Außentüren oder kleinere Maßnahmen wie Erneuerung der Bodenbeläge).

Es sei auch unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen ein 3-Jahres-Turnus für sämtliche städtische Liegenschaften nach Portfolien vorgesehen. Derzeit werde das Schulportfolio erstellt und bewertet. Sobald dieses abgeschlossen sei, erfolge die Ausdehnung auf die FABIDO-TEK. Nach der Begehung unter bautechnischer Bewertung erfolge dann die zeitliche Gliederung für die Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (bis 2 Jahre, zwischen 2 und 5 Jahren, über 5 Jahre).
Der 3-Jahres-Turnus bedeute nicht, dass erst in 3 Jahren die FABIDO-TEK begutachtet werden. Es gebe eine bestimmte Dringlichkeitsstufe bei den Schulen. Es sei davon auszugehen, dass mindestens bis Mitte 2018 die Erstellung des Schulportfolios dauere. Danach würden die Arbeiten hinsichtlich des Portfolios für die FABIDO-TEK aufgenommen.

Herr Kunstleben ergänzte, dass sich die erwähnten über 50 Maßnahmen auf rund 40 Einrichtungen beziehen würden. Bei einem Gesamtimmobilienbestand von 101 Einrichtungen von FABIDO komme es bei größeren Maßnahmen dazu, dass die Einrichtung nicht in der bestehenden Form ihre Aufnahmekapazität an den Start bringen kann bzw. über die Monate zum Teil auch ausgelagert werden muss. Das werde in der Regel sehr frühzeitig mit den betroffenen Mitarbeitern auch im Stadtbezirk ortsnah abgestimmt. Die Entscheidung, eine Auslagerung vorzunehmen (z. B. bei Heizungsbau, Öffnung des Dachs), würde nicht leichtfertig gefällt. Es werde darauf geachtet, dass nach Möglichkeit dann zur Verfügung stehende Liegenschaften eine ordentliche Betreuungs- und Bildungssituation für die Kinder gewährleisten.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08056-17)

Auf die Nachfragen / Anmerkungen von Herrn Schaefer, Frau Goevert und Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Kunstleben mit:
- Der für 2016 ungewöhnlich hohe Ertrag setze sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Beispielsweise aus zwar erkennbaren Veränderungen im KiBiz, die aber noch nicht gesetzlich normiert waren und auch nicht in Ansatz gebracht werden konnten, oder aus der - einmaligen - Auflösung von Sonderposten. Daher könne daraus kein Stellenbedarf „errechnet“ werden.
Für die Personalkostenkalkulation werde das zugrunde gelegt, was es an gesicherter Refinanzierung im Personalbereich gibt (Soll-Stellen aus KiBiz sowie Sonderprogramme). Dann gebe es situative Entscheidungen, die von der Geschäftsführung des Eigenbetriebes getroffen werden, an bestimmten Stellen mit Zustimmung der Politik noch einmal personell nachzusteuern (z. B. Thema Wirtschaftsküchen).
Sicherlich könne man sich immer über eine strukturelle Personalverstärkung unterhalten, aber dann eher im Sinne eines Zuschussbedarfs und nicht anhand eines einmalig in dieser Höhe erzielten Jahresertrages, der in den gesamtstädtischen Haushalt zurückfließt, aus dem letztlich das Budget des Eigenbetriebes auch stammt.

- Hinsichtlich der TEK Humboldtstraße hätten Eltern in der letzten Woche beim Eigenbetrieb angezeigt, dass es eine gefühlte Unterbesetzung gebe. In Gesprächen mit der Einrichtungsleitung seien Zahlen zur Verfügung gestellt worden, anhand deren sich eine strukturelle, personelle Unterdeckung in den letzten Wochen nicht bestätigte.
Es habe in der Tat in der Vergangenheit Langzeitausfälle in der Einrichtung gegeben, die kompensiert wurden. Allerdings wäre es dann wieder zum Teil zu Langzeiter-krankungen gekommen, die ebenfalls kompensiert wurden.
Anfang nächster Woche habe er Elternvertreter zum Gespräch eingeladen, um zum einen zu zeigen, warum im Vergleich zu anderen Einrichtungen der Eindruck einer großen personellen Problemlage nicht geteilt werden könne, und zum andern darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, auf solche Situationen zu reagieren. Vorher erfolge noch ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung, um sich auch aus dortiger Perspektive die Angelegenheit darlegen zu lassen.
Es sei nicht bekannt, dass die Eltern mehrfach aufgefordert wurden, ihre Kinder früher aus der Einrichtung abzuholen. Eine solche Bitte erfolgte nach seinem Kenntnisstand nur an 1 Tag. Selbstverständlich würden die Eltern bzw. ihre Einwände ernst genommen, aber man müsse es auch immer im Vergleich zu anderen Situationen sehen.
Herr Grohmann könnte sich zwar auch eine Vielzahl an Dingen vorstellen, für die der Überschuss beim Eigenbetrieb verwandt werden könnte. Allerdings stimme er der Argumentation von Herrn Kunstleben zu. Auch der Eigenbetrieb müsse seinen Anteil leisten. Letztlich könnte auch der Fall eintreten - was er allerdings nicht hoffe -, dass der Eigenbetrieb auf Zuwendungen für einen ausgeglichenen Jahresabschluss angewiesen wäre.

Herr Sohn berichtete, auch er sei von Elternvertretern wegen der personellen Situation angeschrieben worden und habe sofort Kontakt zur Geschäftsleitung von FABIDO aufgenommen. Es sei ihm versichert worden, dass in unmittelbarer zeitlicher Folge Gespräche mit den Elternvertretern und Beschäftigten geführt werden - wie auch von Herrn Kunstleben gerade dargelegt. Er bat darum, in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis der Gespräche zu berichten.

Der Betriebsausschuss FABIDO fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO fasst gemäß § 8 Abs. 3 lit. g der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung von FABIDO wird entlastet.

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig (ohne 2., da der Betriebsausschuss nicht seine Entlastung vorschlagen möchte) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2016, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.528.996,30 Euro und einem Jahresüberschuss von 4.645.461,64 Euro, sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Der Jahresüberschuss von 4.645.461,64 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 2.2
FABIDO - 1. Quartalsbericht 2017 zum 31.03.2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07563-17)

Der Betriebsausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht 2017 zum 31.03.2017 von FABIDO zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Qualitätsoffensive für Außengelände Kitas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08163-17)

Frau Gövert begrüßte die Vorlage ausdrücklich.
Sie bat darum, dem Betriebsausschuss von den hoffentlich positiven Ergebnissen der Qualitätsoffensive zu berichten.

Auf die Nachfrage von Herr Grohmann teilte Herr Skaliks mit, dass das geschätzte Kostenvolumen von 3,2 Mio. E nicht unmittelbar budgetiert sei, das solle im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung erfolgen.

Auch Herr Sohn sprach sich für eine entsprechende Berichterstattung aus.

Der Ausschuss nimmt die Prozessoptimierung zur Umsetzung der Maßnahmen für die Außengelände der Tageseinrichtungen für Kinder zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Öffnung von Kita-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08057-17)

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in seiner Sitzung am 21.06.2017 die Aufhebung seines Beschlusses beschlossen hat.

Frau Gövert bedauerte außerordentlich, dass die Pilotphase vor ihrem Beginn schon beendet wurde.

Herr Skaliks teilte auf die Nachfragen von Frau Gövert mit:
- Die Einrichtungsleitungen hätten die Elternschaft befragt. Die Bereitschaft, eine Patenschaft zu übernehmen, sei gegen 0 tendiert. Im Gegensatz zu den Paten bei öffentlichen Spielplätzen hätten die Paten hier die Verpflichtung, über einen gewissen Zeitraum anwesend zu sein, nämlich bis das letzte Kind den Spielplatz verlässt.
- Es gebe natürlich auch die Möglichkeit, dass eine entsprechende Dienstleistung eingekauft wird. Das könne aber nur aus einem Sonderetat oder durch Zuschusserhöhung finanziert werden, alles andere wäre nicht vermittelbar.
Herr Barrenbrügge konnte die Herangehensweise nicht nachvollziehen. Sein Verständnis von Spielplatzpaten sei, in der direkten Nachbarschaft nachzufragen und nicht bei den Eltern, die ihre Kinder aus größerer Entfernung in die TEK bringen. Es sei eine Chance vertan worden. Vielleicht wäre es der Verwaltung möglich, noch etwas offener zu denken und irgendwann innovative Ideen zu entwickeln.

Frau Schütte-Haermeyer verwies auf die zahlreichen Familienzentren bei FABIDO, die auch einen zentralen Auftrag hätten. Einige Familienzentren lägen in sozialen Stadtgebieten oder Stadtumbaugebieten, die in der Regel über Verfügungsfonds verfügen würden. Dort könnte FABIDO evtl. für 1 Jahr eine Anschubfinanzierung für ein Pilotprojekt beantragen, um das Ganze einmal auszuprobieren. Sie fände es gut, wenn das bei den Einrichtungsleitungen angeregt würde.

Frau Schneckenburger konnte sich vorstellen, die Angelegenheit noch einmal auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. Allerdings mache das Ganze natürlich nur dann Sinn, wenn in der Nähe keine Spielmöglichkeit vorhanden sei. Das wäre schon einmal der erste entscheidende Punkt. Dann könne man sehen, ob vor diesem Hintergrund Projektmittel für eine Pilotphase akquiriert werden können.
Die Festlegung auf bestimmte Öffnungs- und Schließungszeiten müsse für eine Tageseinrichtung zwingend gewährleistet sein. Das bedeute, dass auch evtl. anfallende Reinigungsarbeiten erledigt sein müssen,
bevor der Betrieb der Einrichtung aufgenommen wird. Dies könne auf keinen Fall zu Lasten der Einrichtungsleitung und der Beschäftigten gehen. Sie habe erhebliche Zweifel, ob das von Ehrenamtlichen geleistet werden kann.

Frau Giesbert teilte mit, das Thema wurde auch unter den Beschäftigten sehr kontrovers diskutiert. Einige hätten sich dahingehend geäußert, dass die Außengelände nun wirklich nicht so attraktiv seien. Andere hätten gesagt, dass sie beispielweise 5 Jahre auf eine Schaukel oder Rutsche nicht nur als Spielgerät, sondern auch als Arbeitsmittel gewartet hätten. Wenn bei einer Öffnung der Außenfläche das neue Spielgerät dann auf einmal nicht mehr funktionsfähig sei, müsse man wieder 5 Jahre auf ein neues Gerät warten. Das wäre nicht zumutbar und daher werde die Öffnung der Außengelände nicht unterstützt. Auch diese Vorbehalte sollte man beim Abwägungsprozess mit im Blick behalten.

Herr Sohn würde es gut finden, wenn in einem überschaubaren Zeitraum dem Betriebsausschuss berichtet würde, ob man Fördermöglichkeiten finden konnte, um ggf. ein Projekt bei FABIDO zu machen.
Er berichtete abschließend von der im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie geführte Diskussion, in der die Träger der freien Jugendhilfe wesentliche Bedenken angemeldet hätten.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Immobilienzustand der FABIDO-Kindertagesstätten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03817-16-E1)

TOP 2.5 wurde vor TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 2.6
Erweiterte Öffnungszeiten in städtischen Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07188-17-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen der CDU–Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
1. In wie vielen und welchen TEKs werden aktuell verlängerte Öffnungszeiten bei Fabido angeboten?

Im aktuellen Kindergartenjahr 2016/2017 werden in acht Kindertageseinrichtungen erweiterte Öffnungszeiten bis zu 60 Stunden und in 16 Kindertageseinrichtungen bis zu 50 Stunden pro Woche angeboten.

Kindertageseinrichtungen mit einer Öffnungszeit bis zu 50 Stunden:

Bezirk
Einrichtung

Bezirk
Einrichtung
Innenstadt-West
Lange Str. 12
Scharnhorst
Am Stuckenrodt 8
Innenstadt-West
Friedrich-Henkel-Weg
16 a
Scharnhorst
Gürtlerstr. 9-13
Innenstadt-Nord
Eberstr. 39
Brackel
Oesterstr. 66
Innenstadt-Nord
Stollenstr. 40
Hörde
Hacheneyer Str. 185
Innenstadt-Nord
Uhlandstr. 3
Hombruch
Am Hombruchsfeld 55b
Innenstadt-Ost
Am Ostpark 43
Hombruch
Eichhoffstr. 20
Innenstadt-Ost
Hainallee 77

Lütgendortmund
Breisenbachstr. 24
Eving
Externberg 14
Lütgendortmund
Westermannstr. 8
Kindertageseinrichtungen mit einer Öffnungszeit bis zu 60 Stunden:

Bezirk
Einrichtung
Innenstadt-West
Humboldtstr. 61-63
Innenstadt-West
Kortental 39
Innenstadt-West
Kuithanstr. 46
Hörde
Strohnstr. 2
Brackel
Akazienstr. 2
Aplerbeck
Bergparte 4
Hombruch
Heinrich-Staubachstr. 20
Huckarde
Oberfeldstr. 45
2. Wie viele Betreuungsplätze sind das jeweils? Bitte hier eine Aufschlüsselung pro TEK ?

Insgesamt bietet FABIDO aktuell 458 Betreuungsplätze mit erweiterten Öffnungszeiten an. Die Eltern haben die Möglichkeit, zum 45 Stunden Angebot fünf Stunden, zehn Stunden oder 15 Stunden dazu zu buchen.
Eine einrichtungsbezogene Aufstellung ist in der Anlage 1 beigefügt.
3. Wie viele Interessenten/Kinder konnten je Einrichtung nicht von dem Erweiterungsangebot profitieren, da die Platzzahl begrenzt war oder ist?
Mit Einführung der Software KiTaPLUS bei FABIDO ist eine valide Auswertung der Fälle, in denen Interessenten/Kinder nicht versorgt werden können, erstmalig zum Kindergartenjahr 2017/2018 möglich.

Die nach Kindertageseinrichtungen differenzierte Anzahl der Interessenten/Kinder, die zum 01.08.2017 nicht von dem Erweiterungsangebot profitieren können, ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die dort genannte Gesamtsumme von 484 Interessenten/Kindern, die in der jeweiligen Wunscheinrichtung zum 01.08.2017 kein Erweiterungsangebot erhalten können, berücksichtigt Mehrfachanmeldungen. Die um die Mehrfachanmeldungen bereinigte Anzahl beträgt 376 Interessenten/Kinder.
4. Ist es möglich, dass Kinder auch früher, als zur maximalen Schließungszeit, die Einrichtung verlassen? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Kinder, die das maximale Nachmittagsfenster voll in Anspruch nehmen?

Die Eltern können im Rahmen der gebuchten Betreuungszeiten ihre Kinder flexibel bringen und abholen. FABIDO bietet den Eltern ein Betreuungsangebot, das es ihnen ermöglicht, ihre individuellen Bedürfnisse und familiären Lebenssituationen mit der Betreuungszeit abzustimmen. Eltern, die z.B. wöchentlich unterschiedliche Arbeitszeiten oder Schichtdienste haben, können ihre „freie Zeit“ mit ihren Kindern gestalten, ohne sie zu festgelegten Zeiten bringen oder abholen zu müssen.
Viele der Eltern nutzen nicht den gesamten gebuchten wöchentlichen Betreuungsumfang, sondern benötigen vielmehr die Flexibilität.
5. Bietet Fabido auch an, dass Kinder nur an bestimmten Tagen länger bleiben können? Und ist es Eltern auch möglich, für ihre Kinder eine Art „Platz-Sharing“ (bspw. Kind A nur Mo & Di, Kind B Mi, Do & Fr) bei den nachmittäglichen Betreuungszeiten in Anspruch zu nehmen?

Das Betreuungskonzept der erweiterten Öffnungszeiten von FABIDO sieht kein sogenanntes „Platz-Sharing“ vor.

Im Rahmen der gebuchten Stunden können Eltern individuell und flexibel die Betreuungszeiten für ihre Kinder nutzen.
Die Elternbeitragssatzung - erweiterte Öffnungszeiten- legt folgende Kategorien der Zubuchungen zu 45 Stunden fest:
- für unter 3jährige Kinder: +5 Stunden, +10 Stunden, +15 Stunden
- für über 3jährige Kinder: +5 Stunden, +10 Stunden, +15 Stunden.

In den Einrichtungen, die 60 Stunden geöffnet haben, können Eltern zwischen drei Modellen wählen:

Modell 1: Betreuungszeit 06:00 – 17:00 Uhr 45 Stunden plus 10 Stunden
Modell 2: Betreuungszeit 07:00 - 18:00 Uhr 45 Stunden plus 10 Stunden
Modell 3: Betreuungszeit 06:00 – 18:00 Uhr 45 Stunden plus 15 Stunden

Dieses Betreuungssystem bietet zwar eine flexible Nutzung der Öffnungszeiten, berechnet aber nicht den tatsächlichen Betreuungsumfang. Somit ist zum Beispiel für eine einmal wöchentliche Nutzung der verlängerten Öffnungszeit bis 18.00 Uhr eine Zubuchung von mindestens 10 Stunden notwendig.
6. Stellt Fabido weiterhin die Bedarfe zu den verlängerten Öffnungszeiten fest?

FABIDO stellt eine kontinuierliche Nachfrage nach einer Buchung von 50 Stunden fest. Darüber hinaus gibt es einen stabilen Anteil der Betreuungswünsche nach 55 Stunden von rund 13% der Gesamtnachfrage der erweiterten Betreuungszeiten. Die Nachfrage des Angebots von 60 Stunden macht rund 7% der Gesamtnachfrage der erweiterten Betreuungszeiten aus.
7. In welcher Einrichtung und ab wann wird Fabido das erweiterte Öffnungszeitenangebot als nächstes zusätzlich anbieten?

FABIDO plant aktuell keinen weiteren Ausbau.
8. Plant Fabido bei den bisherigen TEK-Einrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten eine Ausdehnung der wöchentlichen Öffnungszeiten darüber hinaus?

Eine Ausdehnung der erweiterten Öffnungszeiten ist aktuell nicht vorgesehen. Die 60 Stunden Angebote in den Einrichtungen Humboldtstraße und Strohnstraße laufen im Kindergartenjahr 2017/2018 aus. Die Einrichtungen werden mit 50 Stunden Öffnungszeit fortgeführt.“

Die Mitglieder des Betriebsausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Handreichung für pädagogische Fachkräfte zur Arbeit mit Kindern und Familien mit Fluchterfahrung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07881-17)

Frau Brandt dankte der Projektgruppe für die Erarbeitung der Handreichung, die wichtige Informationen enthält. Es werde auch deutlich, welche großen Herausforderungen an das pädagogische Fachpersonal bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit gestellt werden. Die Erzieher/-innen würden diesen Aufgaben in hervorragender Weise gerecht. Sie wünschte dem pädagogischen Personal weiterhin viel Erfolg bei seiner Arbeit.

Der Betriebsausschuss nimmt die Handreichung für pädagogische Fachkräfte zur Arbeit mit Kindern und Familien mit Fluchterfahrung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)


Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Herr Grohmann bat, beim nächsten Bericht deutlich erkennbar zu machen, bei welchen Tageseinrichtungen es sich um FABIDO-Tageseinrichtungen handelt. FABIDO sei eine starke Marke, die für bestimmte Qualitätsmerkmale in der Bildung und Betreuung und ein breites Angebote stehe.

Frau Schneckenburger sagte zu, die Anregung weiterzugeben.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Qualitätsmanagement und -entwicklung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08219-17)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Betriebsausschuss FABIDO bittet die Verwaltung darzustellen, in welchen Zeitintervallen und mit welchen Methoden und Mitteln bei FABIDO bisher und in Zukunft Qualitätsentwicklung betrieben wurde und wird?

Darüber hinaus bitten wir um Darstellung, in welcher Art und Weise bei den FABIDO-Eltern in den TEK‘s und bei den Tageseltern die Kundenzufriedenheit erhoben, dokumentiert und an der Verbesserung gearbeitet wird.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 22.09.2017.


zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Es lagen keine Informationen vor.




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 15:50 Uhr.





Sohn Gövert Lieberknecht
Vorsitzender sachkundige Bürgerin Schriftführerin