Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 28.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:05 - 16:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Birgit Jörder(SPD) i.V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Uwe Waßmann(CDU) i.V. für Rm Jürgen Böhm
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler(B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Dr. Jürgen Brunsing
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

./.


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Bernd Kruse – 52 /SFB
Uta Bertram – EB 68

Sigrid Müller – EB 68
Jürgen Skaliks – EB 57
Klaus Burkholz – 51/AL
Lothar Welsch – 41/BGL
Detlef Woltering 41/BGL

4. Gäste:


./.


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Finanzen


2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.
Ausbau der Seniorenbüros
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2013
(Drucksache Nr.: 10560-13)


2.2 Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

2.3 Wirkungsortientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.

2.4 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10988-13)

2.5 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10941-13)

2.6 Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-13)

2.7 Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11252-13)


3. Beteiligungen

3.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10892-13)

3.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10852-13)

3.3 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2014
- Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10968-13)

3.4 Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10822-13)

3.5 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10844-13)

3.6 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11281-13)

3.7 Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10929-13)

3.8 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11312-13)


4. Liegenschaften

4.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

4.2 Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)

4.3 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10969-13)


4.4 Sanierung und Neugestaltung der Gastronomie und des Eingangsbereiches im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11184-13)

4.5 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt;
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorausschau für das Jahr 2014

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-13)


5. Sondervermögen


5.1 Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10759-13)


6. Sonstiges

6.1 Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Reppin benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgender TOP wurde in der Sitzung am 14.11.13 in die Sitzung am 28.11.13 geschoben:

Leistungen der Straßenreinigung
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11180-13-E2)
Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.11.13 versandt

Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.8 behandelt.


Die Verwaltung zieht folgende Vorlage, die unter 2.10 vorsortiert ist, zurück:

Teilnahme der Stadt Dortmund bei !SING - DAY OF SONG 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11327-13)
- einstimmige Ablehnung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 26.11.13!

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen, die Sie im Nachversand bzw. als Tischvorlage erhalten haben, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe, Stichtag 30.09.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11284-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.9 behandelt.


Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11355-13)


Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.11 behandelt.

Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11354-13)


Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.12 behandelt.

Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11098-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.13 behandelt.

Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11010-13)


Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.14 behandelt.


Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015 / Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit / Änderung der vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11420-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.15 behandelt.


Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11036-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.16 behandelt.


Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gem. § 83 Abs.2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11283-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.17 behandelt.


Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-13)


Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.9 behandelt.

Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11365-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.10 behandelt.


Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11261-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.11 behandelt.


Behandlung von Forderungen aus dem Bereich Stadtentwässerung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11465-13)


Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.12 behandelt.
Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10757-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.6 behandelt.

Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11004-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.7 behandelt.


Umbau der Berghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11022-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.8 behandelt.


Grundsanierung Ostwall 64
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11388-13)

Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.9 behandelt.

Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)


Die Angelegenheit wird unter Punkt 6.2 behandelt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
hierzu -> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)
hierzu -> Ausbau der Seniorenbüros
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2013
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E9)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 28.11.13 in seine Sondersitzung am 05.12.13.

zu TOP 2.2
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)

Wegen des Zusammenhangs mit den Haushaltsberatungen vertagt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 2.3
Wirkungsortientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2013
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10851-13-E4)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie in seiner Sitzung am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 2.4
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10988-13)

Herr Rm Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage auf den 05.12.2013 zu vertagen, damit noch die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einfließen kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage auf den 05.12.2013.

zu TOP 2.5
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10941-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 2.6
Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab den 01.01.2014.




zu TOP 2.7
Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11252-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt, dass die Mittel für die Leistungsbezüge der Beamtinnen und Beamten entsprechend der jeweiligen Dienstvereinbarung zur leistungsorien-tierten Bezahlung nach § 18 TVöD-V bei der Stadt Dortmund jährlich zur Verfügung gestellt werden.

zu TOP 2.8
Leistungen der Straßenreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11180-13-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung aus der Sitzung vom 14.11.13 vor.

für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Mit der Thematik hat sich das Tiefbauamt der Stadt Dortmund unter Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) beschäftigt. Hierzu ist das Folgende mitzuteilen:

Die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Stadtgebiet Dortmund erfolgt nach den Maßgaben des Straßenreinigungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der darauf beruhenden Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund, in der jeweils gültigen Fassung. Die Entsorgung Dortmund GmbH führt die Leistungen für die Stadt Dortmund auf der Grundlage des Straßenreinigungsvertrages vom 24. November 1991 aus, der mit Wirkung ab dem 1. Januar 1992 in Kraft getreten ist.

Spezielle Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung ist § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Danach können die Gemeinden von den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Kosten der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben.

Die Gebühren, die die Stadt Dortmund u. a. aufgrund der Verträge mit EDG erhebt, unter- liegen im Übrigen der Preisprüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die jährliche Preisprüfung ist bisher stets ohne Beanstandungen erfolgt.

Die Straßenreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen wird als Teil allgemeiner Daseinsvorsorge verstanden, bezweckt aber auch ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr, in der sie ihren Ursprung hat. (OVG NW, Urteil vom 28. September 1989 – 9A 1974/87, - NW BL 1990, 163 /E1). Sie dient im Wesentlichen der Hygiene und Verkehrssicherheit.

Reinigung der Straße bedeutet darüber hinaus nicht, dass jeder einzelne Quadratmeter der Fahrbahn bzw. des Gehwegs gereinigt werden muss. Häufig verhindern geparkte PKW und andere Hindernisse die umfassende Reinigung. Auch ist es in modernen Wohngebieten mit ihren verschachtelten und verwinkelten, teilweise verkehrsberuhigten Bereichen, in denen zudem eine Vielzahl von Straßenmöblierungen vorhanden sind, nicht immer möglich, mit Kehrmaschinen jeden Winkel der Straße zu erreichen. Eine Verpflichtung der Straßenreinigung per Hand besteht in diesem Fall nicht. Die Straßenreinigung steht anerkanntermaßen unter dem Vorbehalt der Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

Eine Kommune kann auch aufgrund sachgerechter Kriterien unterschiedliche Reinigungs- standards in ihren Straßen – je nach Straßenkategorie – vorsehen. Die Reinigung kann sich also an dem Standard orientieren, wie er nach den gegebenen Verkehrsverhältnissen an der jeweiligen Straße sinnvoll erreicht werden kann. Die für Dortmunder Straßen bisher festgesetzten Reinigungshäufigkeiten belaufen sich aufgrund der bisherigen Einstufung durch die politischen Gremien auf 1 x, 2 x, 3 x und 6 x wöchentlich mit entsprechender Auswirkung auf die Gebührenhöhe. Die Reinigung erfolgt den Anforderungen entsprechend im Rahmen des Straßenreinigungsvertrages. Die Reinigungsmethodik richtet sich nach örtlichen Gegebenheiten, die Reinigung selbst wird unter Berücksichtigung von Witterungseinflüssen und örtlichen Gegebenheiten maschinell, manuell mittels Kehrbesen oder in Kombination von beidem durchgeführt. Sie endet unmittelbar mit der erfolgten Reinigungsmaßnahme.
Das bedeutet, wenn nach erfolgter Reinigung z. B. eine Werbung verteilt wird, ist es möglich, dass nur Stunden später die Straße mit verwehten Zeitungen oder Werbezetteln teilweise verschmutzt ist.

Um die Kosten der Reinigung und damit die Gebühren möglichst niedrig zu halten, wird die notwendige Mitarbeiterzahl und die Sachmittelausstattung im wesentlichen unter Zugrunde-legung eines auf das ganze Jahr bezogenen Reinigungsaufwandes und nicht für Spitzenzeiten (Winterdienst, Laubzeit) zu Grunde gelegt.

Alle sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund ergebenden Reinigungspflichten wurden der Entsorgung Dortmund GmbH mit Wirkung ab dem 1. Januar 1992 durch Straßenreinigungsvertrag vom 24. Dezember 1991 übertragen. Die Anforderungen an die Durchführung der Reinigung ergeben sich aus der Anlage 1 zum Reinigungsvertrag, worin u. a. festgelegt ist:

„Die Reinigung besteht aus der ordnungsgemäßen, nicht aber einer darüber hinausgehenden ästhetischen Reinigung. Die Reinigung ist dann lediglich ästhetisch, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt erforderlich ist, um einer Behinderung der Straßennutzung oder einer Gefährdung des Verkehrs vorzubeugen bzw. eine Behinderung oder Gefährdung zu beseitigen.

Die ordnungsgemäße Reinigung umfasst die Sauberhaltung der Fahrbahnen und Gehwege einschl. des Besprengens mit Wasser zur Verhinderung von Staubentwicklung. Sie ist in der Regel beschränkt auf das Entfernen von Gegenständen, welche die Straße verunreinigen.

Die Reinigung erfolgt manuell und / oder maschinell, wobei sicherzustellen ist, dass Staubentwicklung und Lärmbelästigung möglichst vermieden werden. Soweit auf Grund größeren Arbeitsanfalles – z. B. während der Laubzeit oder aus sonstigen nicht von der EDG zu vertretenden Gründen (Winterdiensteinsätze, Streugutbeseitigung u. a.) – eine planmäßige Reinigung nicht leistbar ist, soll nach Möglichkeit eine punktuelle Reinigung im gesamten Tagesrevier erfolgen (Beseitigung grober Schmutzstellen). Dabei hat die Verkehrssicherung Vorrang. Die in der Straßenreinigung geleisteten Arbeiten sind nachzuweisen.“

Hierzu unterhält die EDG ein entsprechendes Kontrollsystem. Darüber hinaus besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit Reinigungsmängel telefonisch (9111-333) bzw. elektronisch (info@edg.de) an die EDG zu melden.

Stadtseitig sind im Betrieb Technische Dienste des Tiefbauamtes täglich 20 Verkehrsicherheitskontrolleure (VSK) u. a. mit der Aufgabe im Einsatz, die Reinigungsqualität der Straßen und Gehwege zu kontrollieren. Dies betrifft in erster Linie die Verkehrssicherheit. Im Bedarfsfall erfolgt eine Meldung der VSK an die Zentrale der Betriebshöfe. Bei extremer Verkehrsgefahr erfolgt eine sofortige Meldung und der VSK verbleibt an der Gefahrenstelle bis zur Übernahme durch die zugeteilte Arbeitskolonne. Ebenso sind in jedem Stadtbezirk Meister der Technischen Dienste im Einsatz. Bei Problemfällen haben die Meister eine direkte Verbindung zum jeweiligen Bezirksmeister der EDG. Daher ist eine umfassende stadtseitige Kontrolle der Straßenreinigungsleistungen gewährleistet.

Bezug nehmend auf die konkrete Anfrage zur Stockumer Straße und Nortkirchenstraße erfolgt eine satzungsgemäße Regelreinigung mittels Kehrmaschine und Kehrarbeiter. Bei Ausfall der planmäßigen Reinigung durch z. B. Laubzeit, Winterdienst wird nach Möglichkeit eine punktuelle Reinigung durch Abfahren des gesamten Tagesreviers - in der Regel mittels LKW durchgeführt - und es werden nach Leistbarkeit grobe Verschmutzungen beseitigt. Im Zuge der Reinigungsdurchführung erfolgt beim Kehrarbeitereinsatz bei Bedarf auch eine grobe Sauberhaltung der Grünbereiche in Besentiefe. Die darüber hinausgehende Pflege der Grünflächen obliegt dem Tiefbauamt.

Die Überprüfung der Tagesreviere hat zum Ergebnis geführt, dass keine Reinigungsversäumnisse im Sinne der Straßenreinigungssatzung vorliegen. Die Straßenreinigung wird in Dortmund entsprechend den sich aus den vorgenannten rechtlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtssprechung ergebenden Anforderungen erfüllt.
Als Ansprechpartner steht Ihnen beim Tiefbauamt Herr Finger (Tel.: 50 – 29011) zur Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11180-13-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe, Stichtag 30.09.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11284-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.09.2013 zur Kenntnis.

zu TOP 2.10
Teilnahme der Stadt Dortmund bei !SING - DAY OF SONG 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11327-13)

Die Vorlage „Teilnahme der Stadt Dortmund bei !SING – DAY OF SONG 2014“ wurde zu Beginn der Sitzung unter Feststellung der Tagesordnung zurückgezogen.

zu TOP 2.11
Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11355-13)

Frau Starke (SPD-Fraktion) macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.12
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11354-13)

Frau Starke (SPD-Fraktion) macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 2.13
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11098-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.14
Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11010-13)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, diese Vorlage ebenfalls noch in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einzubringen. Weiterhin bittet sie, diese Vorlage auch in die Bezirksvertretungen einzubringen und heute noch keine Empfehlung auszusprechen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es sich um ein Missverständnis handele. Es ginge darum, dass die Eigentümerseite, das Liegenschaftsamt, seine bisherigen Darstellungsweisen, Steuerungsweisen, Controllingmaßnahmen und auch die Abläufe und Darstellung der Investitionsmittel, die benutzt worden seien, anders aufbereiten werde, in enger Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft. Es handele sich um eine Sache, die sich komplett auf der Seite des Liegenschaftsbereiches abspiele. Der Rat habe die Verwaltung mit den letzten beiden Haushaltsbeschlüssen beauftragt, ein solches Immobilienmonitoring und ein Investitionscontrollingverfahren zu installieren. In den Bezirken habe dieses Verfahren erstmal nichts zu suchen, das Ergebnis ja, aber dieser Sachstandsbericht mit einem aktuellen Status sei in den einzelnen Bezirken nicht zu diskutieren und mache auch keinen Sinn, da es sich nur um die Methode handele und nicht um das Ergebnis. Es ginge um die Frage, wie die Verwaltung sich insgesamt in diesem Bereich organisiere. Auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) sei an der Stelle nicht fachlich und sachlich zuständig, aber gegen eine Kenntnisnahme spreche nichts. Er könne nur abraten, in ein solches Prozedere einzusteigen.

Frau Reuter bittet dennoch, die Vorlage an den AUSWI zur Empfehlung weiterzuleiten. Auch bittet sie, den Bezirksvertretungen diese Vorlage nach Beschlussfassung zumindest zur Kenntnis zu geben, es sollte im Interesse der Verwaltung sein, dieses positive Verwaltungshandeln auch in die Öffentlichkeit zu tragen.

Herr Stüdemann äußert, dass er gegen eine Empfehlung im AUSWI keine Einwände habe. Bei den Bezirken habe er deshalb Schwierigkeiten damit, da es sich um eine Frage der zentralen Organisation der Stadt handele. Er erkenne keinen bezirklichen Zusammenhang.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) stellt den Verfahrensvorschlag von Frau Reuter zur Diskussion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise.

Außerdem wird die Vorlage an den AUSWI zur Beratung überwiesen und die Bezirksvertretungen erhalten die Vorlage nach Beschlussfassung durch den Rat zur Kenntnisnahme.


zu TOP 2.15
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015 / Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit / Änderung der vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11420-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, die Vorlage zu vertagen und sie am 05.12.2013 zu beraten.

zu TOP 2.16
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11036-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 2.17
Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gem.§83 Abs.2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11283-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10892-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 3.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10852-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.3
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2014
- Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10968-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaftenn empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Stimme durch die Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen:
- der Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund (Anlage 1)
- der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund (Anlage 2)
- der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund (Anlage 3)
- der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund
(Anlage 4)

zum 01.01.2014.

zu TOP 3.4
Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10822-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass Teile aus der Liste der Investitionen erläuterungswürdig seien und fragt nach, wie man mit den 5.1 Mio. € beim Freibad Stockheide im Bereich Sport umgehen müsse. Außerdem verwundere ihn der Neubau des Boxer- und Leistungszentrums mit 1,5 Mio. €, da im nichtöffentlichen Teil noch eine Vorlage dazu behandelt werde. Im Bereich Zoo bezüglich der Fasanenzucht fragt er nach, warum Dortmund so eine Zucht benötige. Ebenso fragt er nach, wieso das Erweiterungsgelände mit 5 Mio. € notwendig sei. Im Bereich Parkanlagen fragt er, was es kosten würde, das Sonnensegel abzuräumen, anstelle zu investieren. Er habe nicht den Eindruck, dass das Sonnensegel sehr vermisst werden würde.

Herr Kruse (Geschäftsführer Sport- und Freizeitbetriebe) erläutert, dass Herr Reppin bezüglich der Investitionsliste recht habe. Viele Maßnahmen seien enthalten, die aus der Systematik in früheren Jahren dort aufgelistet worden seien. Bezüglich des Freibades Stockheide umfassten die genannten 5,1 Mio. € die Schätzkosten für die Sanierung des gesamten Bades, inklusive Erschließung des Neubaus von Umkleiden und Sanitärgebäude. Man sei sich darüber einig, dass diese Maßnahmen kurzfristig nicht anstünden, solange das Bad in Betrieb sei und auch in Betrieb bleiben könne. Über alle weiteren Dinge habe er im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit berichtet, dass es eine Gesamtplanung für den Bereich des Hoeschparks gäbe, in dem auch das Bad Stockheide Bestandteil werde. Die Planung werde in den nächsten Wochen den Ausschuss erreichen. Dabei handele es sich um ein Entwicklungsszenario für den gesamten Park. Zum Punkt Neubau der Boxer- und Ringerräume gibt er an, dass das in der Investitionsliste noch mit 1,5 Mio aufgeführt sei, da der Wirtschaftsplan vorher geschrieben worden sei und im Nachgang habe es die Neubauplanung gegeben, die in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung auf der Tagesordnung stehe. Die 1,5 Mio. € seien so nicht mehr richtig. Zum Zoo gibt er an, dass es sich hier ebenfalls um Maßnahmen aus früheren Jahren handele. Er gebe Herrn Reppin recht, dort könne man ein Stück weit eingrenzen und aktualisieren. Dabei handele es sich um die Programme, die für die nächsten Jahre vorgesehen seien. Zum Sonnensegel sei zu sagen, dass sich die Maßnahme deshalb etwas länger hinziehe, weil das Sonnensegel unter Denkmalschutz gestellt werden solle. Es handele sich um keine glückliche Situation und man sei bestrebt, es so schnell wie möglich abzubrechen, das hänge aber davon ab, wann der Denkmalschutz diese Maßnahme freizeichne. Das Bestreben sei, für eine ganz neue Lösung zu sorgen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das Sonnensegel auch baugeschichtlich sei. Es sei eine wichtige Vorstudie für das Olympiadach in München gewesen. Zur Erweiterung des Zoogeländes erklärt er den baulichen Zustand und den aktuellen Sachstand zur Robbenanlage.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob das angekündigte Gesamtkonzept „Hoeschpark“ nur eine Reparatur oder einen Neubau des Beckens im Freibad Stockheide vorsehe. Er bittet ebenfalls darum zu prüfen, ob man die Tiefe nicht ausdehnen könne.

Herr Kruse gibt an, dass sich die 5 Mio. € in der Tat auf die Sanierung des Beckenkopfes und des Umfeldes beziehen. Er bittet den Ausschuss erst einmal das Gesamtkonzept abzuwarten.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass auch die Bezirksvertretung parteiübergreifend in der Luft hänge. Einige lokale Akteure hätten ebenfalls ein Nutzungskonzept aufgestellt. Er schlägt vor, dass sich die Fachverwaltung mit den lokalen Akteuren intensiv zusammensetze, bevor das Gesamtkonzept erstellt werde, um die Wünsche von den lokalen Akteuren aufzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 3.5
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10844-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2014.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 3.6
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11281-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Herr Thomas Westphal wird zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt.

Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse herbeizuführen.

zu TOP 3.7
Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10929-13)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) fragt nach, wo die angegebenen 625 T € Personalkosten eingespart werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass die Einsparung in jedem Betrieb in bisschen erfolge.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) regt an, einen Stellenplan anzuhängen, der auch eine Aussage habe und Sinn mache.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass dieser angehängte Stellenplan der Befassungsgegenstand seit vielen Jahren sei und so im Betriebsausschuss beschlossen worden sei. Bisher habe es keinen Bedarf für einen gesamten Stellenplan gegeben. Wenn jetzt Bedarf bestehe, werde er mit dem nächsten Wirtschaftsplan gerne den gesamten Stellenplan anhängen.

Frau Starke (SPD-Fraktion) merkt an, dass sie bei allem Verständnis, diese zusätzliche Information für eine eher nebengeordnete Bedeutung halte. Es sei nicht die Aufgabe dieses Ausschusses, sich damit im Detail zu befassen. Für ihre Fraktion seien die Informationen ausreichend.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass der digitale Stellenplan, der jetzt den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung stehe, noch mit allen Stellenplänen der Eigenbetriebe angereichert werde. Da habe man dann im Quartal Informationen im Überblick. Er halte das für sinnvoller, als einen Ausdruck im Jahr. Ebenso halte er das als Arbeitsinstrument für das bessere Angebot.

Der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Vorschlag von Herrn Stüdemann an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

- dem Erfolgsplan 2014 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2014 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2014 (Anlage 3)
- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2014 (Anlage 1)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2014 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

zu TOP 3.8
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11312-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, seiner Fraktion sei aufgefallen, dass die Corporate- Government-Beschlüsse nicht eingearbeitet worden seien. Außerdem fragt er nach, warum nicht erkennbar sei, wer in der Gesellschafterversammlung Mitglied sei.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass die Regelung des PCG (Public Corporate Government) enthalten sei. Im Wesentlichen sei dies die Regelung, dass der Aufsichtsrat die Aufgabe habe, darauf hinzuwirken, dass die regelmäßige Prüfung der Wechsel der Wirtschaftsprüfer auch tatsächlich erfolge. Das sei enthalten. Die anderen Regelungen, dass die Aufsichtsratsmitglieder den Weisungen des Rates unterliegen, seien ebenfalls enthalten. Zur Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung gibt er an, dass es unüblich sei, in den Gesellschafterverträgen niederzuschreiben, wer wen vertritt. Es seien Regelungen existent, wenn mehrere Gesellschafterversammlungen vorhanden seien. In diesem Fall gäbe es nur die Stadt als Gesellschafter. Die Vertretung der Stadt sei in der Gemeindeordnung geregelt. Dazu gäbe es einen Ratsbeschluss aus 2009, der die Reihenfolge festlege.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass es den Wunsch gegeben habe, dass die Repräsentanten der Bürgerschaften, die gewählt worden seien, in angemessener Form zu vertreten. Es habe einiges dafür gesprochen, das zu machen, wenn Gesellschafterverträge angepasst werden müssten. Das sehe er so nicht.

Herr Radtke (SPD-Fraktion) bestätigt die Ausführungen des Beteiligungsmanagements. Es sei üblich, dass die Gesellschafterversammlung durch einen Vertreter durchgeführt werde und dieser Vertreter führe 1:1 die Beschlüsse des Rates aus oder desjenigen, der bei mehreren Beteiligten das Sagen habe. In einem langen Verfahren sei ein entsprechender Kodex entwickelt worden. Nach seiner Kenntnis könnten dort die gewählten Ratsvertreter bei den Gesellschafterversammlungen als Gäste beiwirken. Das Weisungsrecht der Aufsichtsräte sei ebenfalls im Kodex geregelt, ergebe sich aber seines Erachtens auch eindeutig nach der Gemeindeordnung § 103 NRW. Der Ratsbeschluss aus 2009 sei nicht abgeändert worden und wirke fort.

Herr Schulte merkt an, es sei richtig, dass es sich um zwei unterschiedliche Beschlüsse des Rates handele. Es gäbe den Grundsatzbeschluss aus 2009, wer in den Aufsichtsräten und der Gesellschafterversammlung die Stadt Dortmund vertrete und den Kodex aus 2012, der eine Empfehlung zur Umsetzung sei. Eine eigene Vorlage im Rat und in diesem Ausschuss habe es im September gegeben, in der auf die unterschiedlichen Ratsbeschlüsse hingewiesen worden sei. Dort habe es den Vorschlag gegeben, dass nach der nächsten Kommunalwahl, wenn die Gremien neu besetzt würden, der Rat darüber entscheiden möge. Das sei so akzeptiert worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH zu.

zu TOP 3.9
Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-13)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) fragt nach den drei beschriebenen Alternativen auf Seite 3 und möchte wissen, ob man sich entscheiden müsse oder ob alle 3 Alternativen beschlossen werden müssten.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt zu, dass es sich ein wenig widersprüchlich lese. Das hänge mit der ursprünglichen Auflistung zusammen, die der Wunsch des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) und auch des Landes gewesen sei. Das sei kritisch diskutiert worden, mit dem Ergebnis, dass doch wieder grundsätzlich alle drei Alternativen gewählt werden sollten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.10
Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11365-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 3.11
Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11261-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 3.12
Behandlung von Forderungen aus dem Bereich Stadtentwässerung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11465-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage. Er wird sie am 05.12.2013 beraten.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Sachstandsbericht (Stichtag 02.09.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über den Sachstand und das geplante weitere Vorgehen zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10969-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt einer Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes zu (Neufestsetzung der Miettarife ab 01.01.2014).

zu TOP 4.4
Sanierung und Neugestaltung der Gastronomie und des Eingangsbereiches im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11184-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baumaßnahmen zur Sanierung des Gastronomieobjektes und Neugestaltung des Eingangsbereiches.

zu TOP 4.5
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt;
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorausschau für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10757-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 598.224 Euro (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000003:

Haushaltsjahr 2013: 25.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 545.549 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 27.675 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2015 (erste Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 14.325,60 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird ab 2015 in Höhe von 9.200,00 Euro jährlich belastet.

2. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

zu TOP 4.7
Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11004-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.

zu TOP 4.8
Umbau der Berghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11022-13)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion es für sinnvoll halte, den Umbau der Berghofer Straße jetzt nicht vorzunehmen und deshalb lehne sie diese Vorlage ab.

Herr Kowaleweski (Fraktion DIE LINKE) fragt noch, ob weitere Maßnahmen damit in Verbindung stehen und inwieweit eine Dringlichkeit bestehe.

Frau Uehlendahl (StA 66) erläutert, dass das Projekt Berghofer Straße schon seit geraumer Zeit in der Planung sei, auch in Abstimmung mit den Versorgern. Die DEW werde Anfang des Jahres entsprechend beginnen. Der Kanalbau dort wurde bereits in den zurückliegenden Jahren realisiert und da das Projekt in Planung gewesen sei, sei auch nur eine provisorische Straßendecke wieder hergestellt worden. Dort gäbe es den Bedarf, jetzt tätig zu werden. Anfang des Jahres müsse man in die Veröffentlichungsverfahren einsteigen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Harnisch (SPD-Fraktion) merkt an, dass es Zeit werde, etwas Vernünftiges zu machen und seine Fraktion werde deshalb dieser Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau der Berghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.840.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014202 –Umbau der Berghofer Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2013: 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 1.340.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 695.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 71.404,69 Euro.

zu TOP 4.9
Grundsanierung Ostwall 64
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11388-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10759-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio.EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio.EUR aufzunehmen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) nimmt den Bericht zur Kenntnis und hält fest, dass die Landesregierung ihrer Pflicht nicht nachkomme. Seine Fraktion möchte für die Zukunft bei allen baulichen Maßnahmen, wo Inklusion zwangsläufig Thema sei, diese Kosten extra ausgewiesen haben.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) gibt Herrn Rettstadt recht und schlägt vor, dass im Schulausschuss zu diskutieren.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) erläutert, dass Inklusion nicht nur Schule sei, sondern ein umfassendes Werk und sie sollte nicht nur auf Schule reduziert werden.
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Inklusion in Dortmund zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2011/12 und die dazu in der Sitzung am 10.09.13 verabschiedete Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Sachstandsbericht (zum Stichtag 01.09.2013) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.





Monegel Reppin Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin