Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 20.02.2018
Saal der Partnerstädte
Sitzungsdauer: 17:00 - 18:55 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer
Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer
Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS
Sonstige Anwesende:
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 20.02.2018, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@stadtdo.de
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 14.11.2017
2. Einwohnerfragestunde
3. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
3.1 Dialog "(Pflege-)Eltern mit FASD-Kindern
Kenntnisnahme
4. Schwerpunktthema
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)
5. Verwaltungsvorlagen
5.1 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
5.2 Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-17)
5.3 Stadterneuerung: Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit externer Wettbewerbskoordination
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09265-17)
6. Verschiedenes
Die Sitzung wird von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Schmidt - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Herr Schmidt begrüßt die Dolmetscherinnen Frau Bloemkolk und Frau Rißler, den Vertreter für Herrn Herkelmann Herrn Gungl und den Vertreter für Frau Herzog Herrn Baier. Herr Gungl und Herr Baier sind in dieser Sitzung rede- und stimmberechtigt.
Zum TOP „Dialog (Pflege-)Eltern mit FASD-Kindern“ werden als Gäste willkommen geheißen Frau Kremer und Frau Krämer von der Unabhängigen Selbsthilfegruppe Pflegeeltern (UPS) und Frau Schütte von der Dortmunder Lebenshilfe.
Zum TOP Masterplan Mobilität wird Frau Berndt von Stadtplanungs- und Bauordnungsamt referieren. Auch Frau Berndt wird von Herrn Schmidt herzlich begrüßt.
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Beckmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 14.11.2017
Die Niederschrift über die 14 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 14.11.2017 wurde genehmigt.
Frau Beckmann erinnert an die Zusage Herrn Pohlmanns aus der 13. Sitzung am 15.09.2017, eine Arbeitsgruppe Inklusion im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum demographischen Wandel durchzuführen und bittet um Nachfrage zum Stand der Dinge.
zu TOP .
Einwohnerfragestunde
Mit Mail liegt folgende Beschwerde bei der Geschäftsstelle des Behindertenpolitischen Netzwerks vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Unglauben musste ich feststellen, dass die Stadt nichtmal einen Transport eines nahen im Rollstuhl sitzenden Angehörigen (Vater, Mutter, Sohn, Tochter) zu einer Beerdigung bezahlt.
Diese Tatsache erschreckt mich unheimlich. Ich würde Sie bitten, diesen Punkt im Stadtrat einzubringen und über eine Umänderung der bestehenden Bezahlungen für Behinderte Leute nachzudenken.
Bitte benachrichtigen Sie mich über den aktuellen Stand. Gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.“
Bisher war es nicht möglich, weitere Informationen zu diesem Vorgang zu bekommen. Die Geschäftsstelle des BPN wird gebeten, sich weiter um diese Beschwerde zu kümmern.
3. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
zu TOP 3.1
Dialog "(Pflege-)Eltern mit FASD-Kindern
Einleitend weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Gesprächsrunde „Dialog (Pflege-)Eltern mit FASD-Kindern“ im Auftrag des BPN von Frau Vollmer ins Leben gerufen wurde und inzwischen seit zwei Jahren einen intensiven Austausch pflegt.
Frau Kremer und Frau Krämer stellen Beispiele aus dem Alltag mit Kindern und Jugendlichen mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen vor und betonen die Notwendigkeit, einen Teil dieser Menschen auch im Erwachsenenleben engmaschig in ihrem Alltag zu begleiten, um folgenreiche Fehlentscheidungen / Aktivitäten zu vermeiden. FASD hat eine große Bandbreite, viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen sind als schwerbehindert mit verschiedenen Merkzeichen anerkannt. Ziel ihrer Arbeit sei die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit FASD und ihren Familien.
Frau Schütte berichtet über die Treffen der Dialoggruppe, die mit den verschiedenen mit dem Thema befassten Stellen in Dortmund und mit dem LWL im Gespräch ist und beabsichtigt, das jetzt noch kleine Dortmunder Netzwerk weiter auszubauen.
Als besondere Schwierigkeiten weisen die Gäste auf fehlende diagnostische Möglichkeiten in Dortmund hin, obwohl Diagnose-Instrumente zur Verfügung stehen und an einigen Universitäten und Sozialpädiatrischen Zentren (Unna, Berlin) angeboten werden und auf die fehlenden Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit FASD im Erwachsenenalter. Die Angebote der Dortmunder Behindertenhilfe seien bisher auf diese Personengruppe nicht ausgerichtet.
Gewünscht wird ein FASD-Fachtag, um die Kenntnisse um die Störung und die bestehenden Diagnose- und Unterstützungsmöglichkeiten zu verbessern. Die dazu anzusprechenden städtischen Stellen werden mit dem Protokoll der BPN-Sitzung gebeten, die Organisation von FASD-Fachtagen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu planen. Mindestens ansprechbar dazu sind das Jugendamt, das Gesundheitsamt und das Sozialamt.
Herr Schmidt dankt den Gästen für die Ausführungen und bittet darum, dass das BPN weiter auf dem Laufenden gehalten wird.
zu TOP 3.2
aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks in Gremien und Arbeitsgruppen
Die AG Kommunikation hat die Fortbildung „Soziale Medien“ abgeschlossen und wird in der nächsten Sitzung ein Redaktionsteam für den Facebook-Auftritt des BPN gründen. Dafür werden Mitwirkende gesucht. Interessierte können sich in der Geschäftsstelle melden.
Frau Beckmann weist darauf hin, dass das Thema „Pflegekinderdienst“ auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder. Jugend und Familie steht und sie beabsichtigt, dort das Thema „Behinderte Kinder in Pflegefamilien“ aufzurufen.
Herr Drolshagen problematisiert, dass in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ das Ganztagsangebot optimiert werde, also sozusagen die Segregation der dort beschulten Kinder. Dazu gab es in der letzten Schulausschuss-Sitzung einen entsprechenden Beschluss. Er wünscht sich dazu eine Positionierung des BPN.
Herr Volkert berichtet aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dort war die letzte nordwärts-Vorlage auf der Tagesordnung, zu der das BPN beschlossen hatte, das nordwärts-Kuratorium aufzufordern, mit der Agentur barrierefrei NRW den Aspekt der Barrierefreiheit in die Projekte zu integrieren. Dieser Empfehlung stimmte der Sozialausschuss zu, und – wie Herr Schmidt ergänzt – am 15.02.2018 auch der Rat der Stadt.
Herr Schmidt berichtet, dass der Vorstand des Behindertenpolitischen Netzwerks im Laufe diesen Jahres im Gespräch mit dem Tiefbauamt und der Immobilienwirtschaft (früher Hochbauamt) Form und Inhalt der Zusammenarbeit standardisieren möchte und damit die gute Zusammenarbeit auch über das Ende der laufenden Ratsperiode formal absichern möchte.
zu TOP 4.
Schwerpunktthema
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)
Herr Schmidt bittet Frau Berndt, die vorbereitete Präsentation möglichst kurz und präzise auf die Inhalte hin vorzustellen, die für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen interessant und für ehrenamtlich aktive Menschen nachvollziehbar sind. Er dankt der Inklusionsbeauftragten Frau Zeuch und dem Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks Herrn Herkelmann für ihr Engagement für den Masterplan Mobilität 2030, betont aber, dass die Mitwirkung einzelner Aktiver nicht identisch sei mit einer Beteiligung des Gremiums Behindertenpolitisches Netzwerk.
Auch Frau Berndt dankt für das Engagement von Frau Zeuch und Herrn Herkelmann. Sie berichtet, dass jetzt die Stufe 1, die strategische Ebene des Masterplans Mobilität 2030 abgeschlossen sei, nämlich die Entwicklung einer Strategie / eines Leitbildes. Jetzt folgt die Stufe 2, die Maßnahmenebene. Hier geht es um die Entwicklung von konkreten Maßnahmen und Konzepten in acht Zielfeldern, die mit den Teilnehmenden an den Masterplanberatungen abgestimmt wurden:.
A: Mobilität für alle – Gleichberechtigte Teilhabe
B: Sicherung und Verbesserung der Erreichbarkeit Dortmunds
C: Dortmund als Stadt der kurzen Wege weiterentwickeln
D: Reduzierung negativer Umweltwirkungen des Verkehrs
E: Förderung des Fußverkehrs, des Radverkehrs sowie des ÖPNVs
F: Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Sicherheitsempfindens
G: Verbesserung des Güter- und Wirtschaftsverkehrs
H: Aufwertung und Attraktivierung von Straßen und Plätzen
Im Zielfeld A. Mobilität für alle – Gleichberechtigte Teilhabe gibt es mit Bezug auf Menschen mit Behinderungen folgende Aussagen:
• Viele Menschen sind für eine selbstständige und gleichberechtigte Teilnahme am Verkehrsgeschehen auf besondere Voraussetzungen angewiesen.
• Wir ermöglichen eine bedürfnisgerechte und bezahlbare Mobilität für alle, unabhängig von Alter, körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen, sozialem und wirtschaftlichem Status, Herkunft sowie Geschlecht. Ziel ist es, gleichwertige Mobilitätschancen für alle Bürgerinnen und Bürger (…) zu ermöglichen.
In den Handlungsansätzen zum Zielfeld heißt es:
• Barrierefreie Gestaltung des Straßen- und Wegenetzes
• Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrssysteme für alle Bevölkerungsgruppen
• Berücksichtigung der spezifischen Mobilitätsbedürfnisse von allen Verkehrsteilnehmen-den unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen
Im Zielfeld E. Förderung des Fußverkehrs, des Radverkehrs sowie des ÖPNVs gibt es mit Bezug auf Menschen mit Behinderungen folgende Aussagen:
• Ziel ist die Steigerung von Fußverkehr, Radverkehr sowie Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) an der Verkehrsmittelwahl auf zwei Drittel und die Senkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf einen Ein-Drittel-Anteil. (…) Im Fuß- und Radverkehr gilt es, eine attraktive, gut vernetzte und sichere Infrastruktur aufzubauen sowie Nutzungshemmnisse abzubauen. Nutzungshemmnisse sind dabei nicht nur infrastrukturell (wie z.B. fehlende Transparenz, schlechtes Image), sondern auch „in den Köpfen“ der Bevölkerung, Politik und Verwaltung durch Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zu überwinden.
In den Handlungsansätzen zum Zielfeld heißt es:
• Verbesserung der Verbindungen und des barrierefreien Zugangs sowie Abbau von Kapazitätsengpässen im ÖPNV unter Berücksichtigung des demographischen Wandels
• Verbesserung der Schnittstellen zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln im Sinne einer Gesamtmobilität und barrierefreier Erreichbarkeit (z. B. an Bahnhöfen, Fernbusbahnhof, Umstiegshaltestellen, durch Mobilstationen, Park & Ride, Bike & Ride) und ergänzt um weitere Serviceeinrichtungen
Im Zielfeld F. Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Sicherheitsempfindens gibt es mit Bezug auf Menschen mit Behinderungen folgende Aussagen:
• Eine ganzheitliche Herangehensweise unter Einbeziehung der relevanten Akteure aus Verwaltung, Polizei, Politik, privaten Initiativen und der Öffentlichkeit unter-streicht den präventiven und verbindenden Charakter der Verkehrssicherheits-arbeit. Kinder, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und sowie zu-Fuß-Gehende und Radfahrende sind besonders zu schützen. Situations- und stadtangepasste Geschwindigkeiten, gegenseitige Rücksichtnahme und eine gleichberechtigte Betrachtung aller Verkehrsteilnehmenden verhindern Unfälle und Konflikte.
In den Handlungsansätzen zum Zielfeld heißt es:
• Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Kinder, alte Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Einbindung aller Akteure.
• Förderung einer nachhaltigen Mobilitätskultur des Miteinanders und der gegenseitigen Rücksichtnahme, z.B. durch Verkehrserziehung und -aufklärung, auch über Gefahren
Im Zielfeld H. Aufwertung und Attraktivierung von Straßen und Plätzen gibt es mit Bezug auf Menschen mit Behinderungen folgende Aussagen:
• Straßenbauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen sind stets auch für eine städtebauliche Aufwertung der öffentlichen Räume zu nutzen. Dabei sind die Bedürfnisse von Kindern, älteren und Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen besonders zu berücksichtigen. Die Koexistenz, das heißt ein friedliches Miteinander der Verkehrsteilnehmenden bzw. Aktivitäten, wird weiter gefördert.
In den Handlungsansätzen zum Zielfeld heißt es:
• fußverkehrsfreundliche und barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums sowie Servicemaßnahmen (z.B. Sitz-, Spielmöglichkeiten, Toiletten, Beleuchtung)
• Reduzierung der Trennwirkungen von Verkehrsinfrastrukturen
In der nächsten Zeit sollen drei Teilkonzepte entwickelt werden:
• Fußverkehr und Barrierefreiheit
• Radverkehr und Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr und Öffentlicher Raum
Aufgabe dabei ist es, Antworten auf folgende Herausforderungen zu finden:
• Demographischer Wandel
• neue Lebens- und Mobilitätsstile (z.B. „nutzen statt besitzen“)
• Multimodalität, Mobilitätsvielfalt
• Fahrrad-Boom, Pedelec-Boom
• selbstfahrende Autos / „Smart Mobility“
• Elektromobilität und neue Antriebsformen
• Digitalisierung
• neue Logistikformen (z.B. Zustellroboter, Paketdrohnen)
• Klimawandel, Klimaanpassung, CO2-Minderung
• zunehmende Umweltstandards EU (Lärm / Schadstoffe NO2)
• Förderprogramme von EU / Bund / Land
Die Maßnahmeerreichung wird auf Basis einer Haushaltsbefragung periodisch überprüft. Dazu werden Indikatoren definiert und möglichst konkreten Messwerten oder -spannen in den Teilkonzepten festgelegt.
Bereits in Erarbeitung sind die Teilkonzepte „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ und „Elektromobilitätskonzept für Dortmund“.
Herr Schmidt dankt Frau Berndt für die präzisen Ausführungen. Herr Gungl erfragt die Möglichkeiten, als Maßnahme im Masterplan auch für behinderte und beeinträchtigte E- Autofahrer/innen und –beifahrer/innen E-Ladesäulen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Dies war bisher – so Frau Berndt – kein Thema, kann aber im Kreis der an der Masterplanentwicklung beteiligten Stellen bearbeitet werden. Herr Gungl schlägt dazu einen gemeinsam Ortstermin an einer Ladesäule mit allen Beteiligten vor.
Herr Schmidt stellt den Antrag des Vorstandes zur gewünschten Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vor:
„Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Mas-terplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
Dabei werden in allen Teilkonzepten die Belange von Menschen mit Behinderungen in inklusiven Beteiligungsverfahren ermittelt und berücksichtigt. Grundlagen für die Be-rücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sind dabei
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 „Dortmun-der Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15);
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 14.11.2017 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 (Drucksache Nr.: 08581-17); hier: „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“,
• die Umsetzung der Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Perso-nenbeförderungsgesetz,
• die Fachbeiträge „Barrierefreiheit“ zum Nahverkehrsplan und
• das Positionspapier „Autofahren mit Behinderungen in Dortmund“, das aktuell durch eine Arbeitsgruppe des Behindertenpolitischen Netzwerks erarbeitet wird.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden.
Die Haushaltsbefragung und der Evaluationsbericht werden die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Dortmund und deren Entwicklung in geeigneter Weise darstellen.“
Die Ergänzungen des Beschlussvorschlags sind fett gedruckt.
Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt dieser geänderten Empfehlung bei zwei Enthaltungen zu.
Mit einer Enthaltung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Mas-terplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
Dabei werden in allen Teilkonzepten die Belange von Menschen mit Behinderungen in inklusiven Beteiligungsverfahren ermittelt und berücksichtigt. Grundlagen für die Be-rücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen sind dabei
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 „Dortmun-der Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15);
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 14.11.2017 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 (Drucksache Nr.: 08581-17); hier: „Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“,
• die Umsetzung der Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Perso-nenbeförderungsgesetz,
• die Fachbeiträge „Barrierefreiheit“ zum Nahverkehrsplan und
• das Positionspapier „Autofahren mit Behinderungen in Dortmund“, das aktuell durch eine Arbeitsgruppe des Behindertenpolitischen Netzwerks erarbeitet wird.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden.
Die Haushaltsbefragung und der Evaluationsbericht werden die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Dortmund und deren Entwicklung in geeigneter Weise darstellen.“
5. Verwaltungsvorlagen
zu TOP 5.1
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-17)
Zu dieser Vorlage empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk auf Vorschlag von Frau Meyer (SPD) einstimmig:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Derne mit den lfd. Nrn. -1- bis -11- in Höhe von insgesamt 6.050.000 € während der Jahre 2020 bis 2026 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden die Fachbereiche gemäß ihrer Zuständigkeit und Erfordernisse, den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.
Die Flächen für Aufenthalt und Spiel (Nr.1) und als Ort der Begegnung (Nr.3) werden als barrierefrei zu gestaltende Flächen einschließlich der Aufstellung integrativer Spielgeräte ausgeschrieben.
Die Ergänzung ist fett gedruckt.
zu TOP 5.3
Stadterneuerung: Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord
Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit externer Wettbewerbskoordination
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09265-17)
Auf Vorschlag von Frau Meyer (SPD) empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk einstimmig die nachfolgend fett gedruckte Ergänzung des Beschlussvorschlags:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde beauftragt die Verwaltung zur Qualifizierung der unter der laufenden Nummer 1 des Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord beschriebenen Maßnahme „Flächen für Aufenthalt und Spiel“ einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination durchzuführen.
Für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination wird im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von insgesamt 70.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine entsprechende
Förderung durch Bund und Land erfolgt. Vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 49.000 € (70 %) beträgt der städtische Eigenanteil 21.000 € (30 %).
Die Investitionen bedingen eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.750 € (ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2024).
Für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb werden die externen Wettbewerbskoordinatoren beauftragt, barrierefrei gestaltete Wettbewerbsbeiträge anzufordern, die die Aufstellung integrativer Spielgeräte beinhalten.
zu TOP 6.
Verschiedenes
Herr Schmidt lädt herzlich ein zur Klausur des BPN am 06.03.2018, bei der alle Anwesneden mitwirken können, Es geht um eine Halbzeitbilanz dieser Ratsperiode und einen Ausblick bei 2020.
Herr Erdmanski berichtet, dass es in Mengede im Amtshaus-Park einen barrierefreien Trimmpfad geben soll.