Niederschrift (öffentlich)

über die 48. Sitzung des Rates der Stadt


am 08.10.2020
Westfalenhalle 1, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 20:00 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Brück
Rm Hoffmann
Rm Jäkel
Rm Logermann
Rm Nordhoff
Rm Karacakurtoglu
Rm Renkawitz


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Frau Holtze
Herr Bußmann
Herr Güssgen
Frau Wosny


Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 48. Sitzung des Rates der Stadt,
am 08.10.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhalle 1, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sondersitzung des Rates der Stadt am 12.08.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Verabschiedung Bm'in Jörder und Bm Sauer durch den Oberbürgermeister

2.2 Verabschiedung aller Ausschussvorsitzenden durch den Oberbürgermeister

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17975-20)
Die Unterlagen lagen zur Sondersitzung des Rates am 12.08.2020 (TOP 3.1) vor.

3.2 Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17264-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020
(Drucksache Nr.: 17264-20)


3.3 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Einleitung erster Vergabeverfahren

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18525-20)

3.4 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18255-20)

3.5 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18054-20)

3.6 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17210-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 18.06.2020 vor (TOP 3.18).
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020
(Drucksache Nr.: 17210-20)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 23.09.2020
(Drucksache Nr.: 17210-20-E1)

3.7 Stand der Maßnahmenumsetzungen aus dem Vergleich zum Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18662-20)

3.8 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18224-20)

3.9 Wohnungsmarktbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18240-20)

3.10 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17323-20)

3.11 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18009-20)

3.12 Stadterneuerung: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt“
Fortführung des Projekts Hof-, Fassaden-, Lichtgestaltung in den Jahren 2020 bis 2022
Beschluss

(Drucksache Nr.: 18116-20)

3.13 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18283-20)

3.14 Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Aufhebung des Beschlusses gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17951-20)

3.15 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)

3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)

3.17 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18115-20)

3.18 Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18017-20)

3.19 Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18123-20)

3.20 Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18059-20)

3.21 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17234-20)

3.22 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

3.23 Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18264-20)

3.24 Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)

3.25 Straßen aus Vorhaltenetz in Brackel entfernen
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2020
(Drucksache Nr.: 17669-20)


3.26 Schwieringhauser Brücke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18704-20)

3.27 Hans-Dietrich-Genscher-Platz in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 18714-20)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Pilothafte Weiterqualifizierung des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 540 „Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum“ zu einem Unterstützungszentrum Ethnische Ökonomie (UZEÖ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17835-20)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17494-20)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Wirtschaftsflächen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18134-20)

4.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: B1st.software-factory - Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201a

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18108-20)

4.5 "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18112-20)

4.6 Abschluss Vergabeverfahren „Geförderter Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18415-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 18415-20)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18415-20-E2)
(Drucksache Nr.: 18415-20-E2)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)


5.2 Masterplan Gute Arbeit
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18622-20)

5.3 Verbesserung der Situation hilfsbedürftiger Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18698-20)

5.4 Obdachlosenversorgung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18715-20)

5.5 Sicherer Hafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18716-20)

5.6 Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18717-20)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18097-20)

6.2 Jährliche Weiterführung der Fördererhöhung für die Chorakademie Dortmund über 50.000 €
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18235-20)

6.3 „Kultur der Vielen“ in Not
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020
(Drucksache Nr.: 18648-20)


7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17109-20)

7.2 Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18211-20)
hierzu -> Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020
(Drucksache Nr.: 18211-20)


7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Fachbereichs Schule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18553-20)

7.4 Zahlung von Entgelten für Schulbegleitungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18401-20)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Fortsetzung der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser - Mütterzentrum Dortmund e.V. und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde - für die Jahre 2021 bis 2028
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18042-20)

8.2 Gründung des Geschäftsbereichs 57/4 "Strategische Entwicklung" des Eigenbetriebs FABIDO und Änderung der Betriebssatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18111-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18111-20)


8.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sondersitzung des Rates der Stadt am 12.08.2020 vor (TOP 3.2).
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 28.07.2020
(Drucksache Nr.: 18094-20-E1)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sondersitzung des Rates der Stadt am 12.08.2020 vor (TOP 3.2).

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17308-20)

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18117-20)

9.3 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme "Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18013-20)

9.4 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16368-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 16368-19)


9.5 Unterstützung des Vereins African Tide Union e.V. bei der Betreibung des Afrikahauses Körnebachstraße 50-52, 44143 Dortmund, für die Jahre 2020 und 2021. (Fortführung der Ratsbeschlussfassung vom 18.06.2020 – DS-Nr. 18000-20)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18327-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 18327-20)


9.6 Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Sonderzuschusses in Höhe von 584.142 € zur Sicherstellung der Liquidität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18260-20)

9.7 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresverlustes 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18147-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 18147-20)


9.8 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18193-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2020
(Drucksache Nr.: 18193-20)

hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 24.09.20 - Korrektur Abfallsatzung
(Drucksache Nr.: 18193-20-E3)

9.9 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18396-20)

9.10 GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18542-20)

9.11 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18558-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18558-20-E1)

9.12 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18572-20)

9.13 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung an der zu gründenden Betreibergesellschaft zum Projekt KV-Terminal Osnabrück
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18546-20)

9.14 Beteiligungsbericht 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18680-20)

9.15 Verlegung der östlichen Bahnschwelle beim Flughafen Dortmund
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020

(Drucksache Nr.: 18455-20)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Verkaufsoffener Sonntag am 08.11.2020 im Stadtbezirk Hombruch, im Stadtbezirk Lütgendortmund, im Stadtbezirk Mengede und im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie am 06.12.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18133-20)

10.2 Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17949-20)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18105-20)

10.4 Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)


10.5 Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 18181-20)

10.6 Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18410-20)

10.7 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund; Ergänzung der Hauptsatzung um Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18690-20)

10.8 Fahrradpolizei
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2020
(Drucksache Nr.: 16984-20)


10.9 Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18703-20)

10.10 Tarifrunde TVöD 2020
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18713-20)

11. Anfragen

11.1.1 Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17511-20)
Die Unterlage ist den Unterlagen zum HA/ÄR/Rat vom 14.05. zu entnehmen.

11.1.2 Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 1: Verbot ärztlich verordneter Behandlungen seit dem 21. März
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17856-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.3 Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 2: Faktisches Betretungsverbot der Erdgeschossterrassen, Außen- und Grünbereiche der Einrichtungen seit dem 21. März
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17857-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.4 Schädigung des guten Rufes der städtischen Seniorenpflegeheime durch das Corona-Missmanagement der Geschäftsführung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17859-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.5 Corona und Übersterblichkeit in den Dortmunder Seniorenpflegeeinrichtungen im Frühjahr 2020
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17860-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.6 Verhältnismäßigkeit einer Ausgabe von 400.000,- Euro ohne Fördermittel aus dem Radwegebauprogramm NRW für die Asphaltierung von 2 km des intakten wassergebunden Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17861-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.7 Amphibienuntersuchung und weiteres Vorgehen bei der möglichen Asphaltierung des Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17862-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.8 Sachgründe für den Ersatz des höchsten Verfassungsorgans der Stadt Dortmund, des Rates, durch den Hauptausschuss am 14. Mai 2020
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17864-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.9 Behinderung von ärztlich verordneten physiotherapeutischen Behandlungen in Dortmunder Seniorenpflegeheimen durch städtische Auflagen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17945-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.10 Rückzahlung von Fördergeldern bei der Bebauung der Grünfläche an der Arminiusstraße in Dorstfeld mit einem Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17946-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 vor.

11.1.11 Nichtinformation der Öffentlichkeit über die Vergewaltigung einer 11-Jährigen und einer 13-Jährigen am 20. Juni und 24. Juli 2020 in der Nordstadt mutmaßlich durch den gleichen 23-jährigen Täter aus Afghanistan
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18165-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 12.08.2020 vor.

11.1.12 Fällung von 16 ca. 100-jährigen Platanen beim Stadtbahnumbau an der Haltestelle Max Eyth Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18166-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 12.08.2020 vor.

11.1.13 Zerstörung eines Viertels des Geschützten Landschaftsbestandteil durch Fällung einer 120-jährigen Platane am Platz von Rostow am Don / S-Bahnhof Stadthaus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18167-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 12.08.2020 vor.

11.1.14 Rückzahlung von Fördergeldern bei Bebauung der Frerichwiese in Dorstfeld mit einem Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18168-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 12.08.2020 vor.

11.1.15 Mehr Schutz für stadtbildprägende Bäume und Baumgruppen durch Ausweisung als Naturdenkmäler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18719-20)

11.1.16 Naturschutzgebiete durch Klimaschutzwälder erweitern, anstatt sie durch neue Wohnbaugebiete und Straßenbauprojekte zu beeinträchtigen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18720-20)

11.1.17 Maßnahmen gegen die Zerstörung der Klimaschutzwälder NSG Bolmke, NSG Bittermark und NSG Hohensyburg durch illegale Mountainbike-Trails
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18721-20)

11.1.18 Klimaschutzwald Rombergholz als Naturschutzgebiet ökologisch intakt stabilisieren und nicht durch einen Mountainbike-Park schädigen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18722-20)

11.1.19 Zukunftsfähige und klimaresistente Dortmunder City 2050 mit mehr Wohnraum und Bäumen statt Leerständen und Neubauten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18723-20)

11.1.20 Mit mehr Blumenkübeln gegen Gehwegparker
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18724-20)

11.1.21 Einführung einer kommunalen Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18725-20)

11.1.22 Zunehmende Gefährdung von Radfahrenden durch rechtswidrig freilaufende Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18726-20)

11.1.23 Mehr Taubentürme In Dortmund für Tierschutz und Hygiene
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18727-20)

11.1.24 Baumfrevel bei der Kommunalwahl 2020 durch massive rechtswidrige Plakatierung von SPD, CDU, GRÜNE und BVT an Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18728-20)

11.1.25 Untätigkeit des Umweltamtes für den Amphibienschutz im NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18729-20)

11.1.26 Dortmund – die Stadt der 10.000 Platanen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18730-20)

11.1.27 Mutierung des "Smart Rhino" angesichts des Klimawandels zum "Hot Rhino"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18733-20)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Penning benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende schlägt folgenden Tagesordnungspunkt

CORONA-Exit Programm
Einbringung
(Drucksache Nr. 18752-20)

aufgrund der besonderen Bedeutung des Themas für die Ratsarbeit, aber auch für die Stadtgesellschaft als Punkt von besonderer Bedeutung unter TOP 2.3 zur Erweiterung der Tagesordnung vor. In der vorausgegangenen Sitzung des Ältestenrates habe man sich zudem darauf verständigt, den Punkt nicht intensiv erörtern zu wollen. Von Seiten der Verwaltung solle es hierzu einen kurzen aktuellen Sachstand geben, danach gehe die Vorlage in die Beratungen, um voraussichtlich in der Ratssitzung am 17.12.2020 einen Beschluss fassen zu können.

Weiter schlägt OB Sierau vor, folgende weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen, über deren Aufnahme sich der Ältestenrat zuvor verständigt habe:

ggf. TOP
6.4 Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18759-20)


ggf. TOP
9.16 Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18743-20)

ggf. TOP
9.17 Reinoldi Sekundarschule Westerfilde; Neubau inkl.
Abriss
hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen
Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Abrisses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18386-20)

ggf. TOP
10.11 Dortmunder Weihnachtsmarkt
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom
29.09.2020
(Drucksache Nr.: 18538-20)

ggf. TOP
10.12 Beschluss aufgrund unvollständiger Niederschrift
des Rates der Stadt vom 12.12.2019 i.S.
„Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für
Freigängerkatzen nach § 13b des
Tierschutzgesetzes“ (DS-Nr.: 16010-19 )
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18762-20)


Rm Schilff (SPD) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Beschränkung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt und pro Person alle Tagesordnungspunkte betreffend.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält die Gegenrede und spricht sich für seine Fraktion gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat stimmt dem Antrag auf Redezeitbeschränkung von Rm Schilff mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AfD sowie der Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) zu.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020

Die Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sondersitzung des Rates der Stadt am 12.08.2020

Die Niederschrift über die 47. Sitzung des Rates der Stadt am 12.08.2020 wird einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Verabschiedung Bm'in Jörder und Bm Sauer durch den Oberbürgermeister

Der Vorsitzende Oberbürgermeister Sierau verabschiedet die scheidende Bürgermeisterin Birgit Jörder und den scheidenden Bürgermeister Manfred Sauer. Im Rahmen einer feierlichen Rede bedankt er sich bei den beiden „Urgesteinen“ der Kommunalpolitik für die gute Zusammenarbeit und die besonderen Dienste für die Stadt Dortmund.

zu TOP 2.2
Verabschiedung aller Ausschussvorsitzenden durch den Oberbürgermeister

Der Vorsitzende Oberbürgermeister Sierau bedankt sich bei allen Ausschussvorsitzenden für ihre erfolgreiche Arbeit der letzten sechs Jahre. Mit einer Rede drückt er seine Wertschätzung aus und würdigt die geleistete Arbeit.

zu TOP 2.3
Corona-Exit Programm
Einbringung
(Drucksache Nr.: 18752-20)

Vor dem Hintergrund der, bei der Feststellung der Tagesordnung in Aussicht gestellten Vorgehensweise, erläutert OB Sierau die aktuelle Corona Lage. Dazu geht er einerseits ergänzend auf sich aktuell ergebene Problematiken ein, andererseits nennt er Beispiele für vernünftige Konzepte und wünscht sich, diese Vernunft für alle Lebens- und gesellschaftlichen Bereiche. OB Sierau bittet StR’in Zoerner dies aus der Sicht des Krisenstabes aus aktuellem Anlass, unter besonderer Berücksichtigung dessen, was sich momentan in anderen Städten abspiele, zu ergänzen.

StR’in Zoerner erläutert das aktuelle Infektionsgeschehen und nennt in diesem Zusammenhang die aktuellen Zahlen (Inzidenzwerte) auch im Vergleich zu den anderen 11 größten Kommunen Deutschlands, vor dem Hintergrund einer anstehenden Telefonkonferenz der Oberbürgermeister*innen der 11 größten Städten Deutschlands mit der Bundeskanzlerin. Weiter gibt sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und ordnet Zahlen sowie Maßnahmen und resultierende Schwierigkeiten erläuternd ein.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17975-20)

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied getroffenen Dringlichkeitsentscheidungen mit nachfolgendem Inhalt:

Rechtsgrundlage:
§ 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
I. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290
– Ortszentrum Hombruch – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB

zu TOP 3.2
Städtebaulicher Denkmalschutz
hier:
Beschluss über die Prüfung einer Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für das gesamte Stadtgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17264-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 12.05.2020:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.

Die Bezirksvertretung Hörde spricht zudem die Empfehlung aus, die Denkmäler mit den Schulen zu kommunizieren, damit die Schulen ggfs. die aufgestellten Denkmäler mit in ihren Unterricht einbinden können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2020:

Die Fraktion B90/Die Grünen empfehlen den Denkmalpflegeplan grundsätzlich, haben jedoch die Bedenken, dass kurzfristig notwendige Eingriffe dann nachrangig bearbeitet werden, weil sie nicht in der Planung stehen. Bei einer unmittelbaren Gefährdung muss es möglich sein vom Plan abzuweichen.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit der gemachten Anmerkung, die Verwaltung zu beauftragen, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.

AUSW, 16.09.2020:


Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.


Der Rat der Stadt genehmigt mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet sowie die dafür notwendigen Schritte zu prüfen.


zu TOP 3.3
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Einleitung erster Vergabeverfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18525-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur Einleitung von Beauftragungen von Leistungen zur Projektsteuerung und zur juristischen Beratung im Rahmen der Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes.


zu TOP 3.4
2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18255-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ einzuleiten.
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ zu.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist.

zu TOP 3.5
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" hier: Baubeschluss Radwall (Maßnahme W1.1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18054-20)

Rm Urbanek (AfD) gibt an, dass seine Fraktion zum einen aus konkret inhaltlichen Gründen bezüglich der Verteuerung und zum anderen wegen der suboptimalen Streckenführung sowie weiterer ungeklärter Randbedingungen nicht zustimmen könne.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die fahrradfreundliche Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls mit den Bauabschnitten 1 bis 7 mit einem Gesamtin­vestitionsvolumen in Höhe von 4.080.000,00 € (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber), beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Das Gesamtinvestitionsvolumen von 4.080.000 € ist wie folgt verteilt:

Bis Haushaltsjahr 2019 72.576,03 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2020 37.423,97 € (FB 67)
Haushaltsjahr 2021 3.210.000,00 € (FB 67+66)
Haushaltsjahr 2022 760.000,00 € (FB 66)

Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 476.400,00 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 87.902,67 €.

zu TOP 3.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17210-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirskvertretung Aplerbeck vom 08.09.2020:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Empfehlungen weiterverfolgt.

Ferner sollen folgende Punkte in das INSEKT aufgenommen werden:

I. Die Freilegung des Madersiepen
II. Aufnahme der Planungen für eine Verlängerung der U49 bis Busenbergstraße, der U47 bis Aplerbeck Süd und der U41
III. Umwidmung des Gewerbegebietes Alt-Schüren West (Ap118n) in eine zeitgemäße Nutzung. Es soll die Lagegunst des Phönixseebereiches Niederschlag finden.
IV. Kein Ausbau der Landebahn am Flughafen.
V. Die Landeschwellen sollen nicht verlegt werden.
Ferner sollte auf Seite 41 ergänzt werden, dass nicht nur Sölde und Teile von Aplerbeck besonders von der Lärmentwicklung betroffen sind, sondern dass der gesamte Stadtbezirk betroffen ist.

Der Hinweis den Ap 211 Sölder Waldstraße einzustellen wurde mit 4 Ja Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen) bei 7 Nein Stimmen (4 SPD-Fraktion, 3 CDU-Fraktion) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktionen SPD und CDU) mehrheitlich nicht aufgenommen.
AUSW, 16.09.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes ohne Empfehlung weiter.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 23.09.2020 vor:
„…die Bezirksvertretung Aplerbeck hat in ihrer Sitzung vom 08.09.2020 dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig empfohlen, das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+ zu beschließen. Ferner sollen weitere Punkte in das INSEKT aufgenommen werden:
I. Die Freilegung des Mardersiepen
II. Aufnahme der Planungen für eine Verlängerung der U49 bis Busenbergstraße, der
U47 bis Aplerbeck Süd und der U41
III. Umwidmung des Gewerbegebietes Alt-Schüren West (Ap118n) in eine zeitgemäße
Nutzung. Es soll die Lagegunst des Phönixseebereiches Niederschlag finden.
IV. Kein Ausbau der Landebahn am Flughafen.
V. Die Landeschwellen sollen nicht verlegt werden.
Ferner sollte auf Seite 4l ergänzt werden, dass nicht nur Solde und Teile von Aplerbeck besonders von der Lärmentwicklung betroffen sind, sondern dass der gesamte Stadtbezirk betroffen ist.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.09.2020 die gesamte Angelegenheit auf Grund
weiteren Beratungsbedarfes ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet.

Folgendes ist dazu auszuführen:

Zu I.: Die Anregung zur Offenlegung des Mardersiepen wurde bei der Erarbeitung des WSEKT
geprüft. Es hat eine Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung stattgefünden.
Bei dem Mardersiepen handelt es sich um ein offenes Gewässer, bei dem der Quellbereich
verrohrt ist. Eine Offenlegung der Quelle des Mardersiepen ist aus fachlicher Sicht vorerst nicht vorgesehen (INSEKT Anhang S,. 16). Im Rahmen der Gewässerschau 2019 wurden jedoch weitere Untersuchungen empfohlen, die zu einer ökologischen Aufwertung des Quellbereichs führen können. Anders als bei der Offenlegung der Appelbecke handelt es sich dabei nicht um ein raumbedeutsames Vorhaben größer 0,5 Hektar (INSEKT S. 105). Dies begründet keine Aufnahme in das INSEKT, sondern ist ein üblicher Vorgang im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Der Anregung zur Offenlegung der Appelbecke ist im Rahmen des ProjektesAPL160/161 gefolgt worden (INSEKT S. 109).

Zu II.: Die Anregung hinsichtlich der Verlängerung der U41 wurde überprüft und nicht in das
INSEKT aufgenommen. Die Verlängerung der U41 wurde im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzeptes (Drucksache-Nr. 09233-07) in drei verschiedenen Varianten geprüft. Die weiterverfolgte Variante führt die U41 nach Benninghofen (Overgünne) fort. Der Endpunkt liegt somit außerhalb des Stadtbezirks Aplerbeck (INSEKT Anhang S. 16). Letzteres gilt auch für die U49, die ebenfalls im Stadtbezirk Horde endet. Eine optionale Verlängerung der U47 wurde im Rahmen des Projektes APL 151 - Neuordnung Wittbräucker Str. – berücksichtigt und in das INSEKT aufgenommen (INSEKT S. 100). In naher Zukunft wird den Gremien ein Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept vorgelegt, in dessen Folge auch eine Fortschreibung des Konzeptes denkbar wäre.

Zu III.: Auf eine gemeinsame Anfrage der Fraktionen der Bezirksvertretung Aplerbeck zur
Umwidmung des Gewerbegebietes Alt-Schüren West (Drucksache Nr. 15321-19) hat der Planungsdezernent Herr Wilde am 20.11.2019 eine Antwort verfasst, und die Oberplanung des
Gewerbegebietes mit Zielrichtung des Wohnungsbaus als städtebaulich nicht sinnvoll erachtet.
Der genannte Bereich liegt in dem seit dem 30.01.2009 rechtskräftigen Bebauungsplan
Ap 118n mit dem die Zielsetzung verfolgt wurde, das maßgebliche Gebiet bereits im Vorfeld
zu den Entwicklungen am Phoenix See planungsrechtlich als Gewerbegebiet zu sichern. Aus
städtebaulicher Sicht ist es erforderlich, bestehende Wirtschafts- und Gewerbeflächen im
Sinne einer nutzungsdurchmischten Stadt langfristig zu sichern. Es erfolgt zudem ein Hinweis
auf Bestandsschutz und ggf. Entschädigungsleistungen. Dies wurde von der Bezirksvertretung
zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gebeten, die Umwidmung des Gewerbegebietes
in das INSEKT aufzunehmen (Drucksache Nr. 15321-19-E1). Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat daraufhin die Anfrage erneut geprüft und abgewogen. Eine Umwidmung
wurde nicht als sinnvoll erachtet. Die Begründung wurde in das FNSEKT auf Seite 67 aufgenommen.

Zu IV./V.: Der Ausbau der Landebahn des Flughafens und die Verlegung der Landeschwellen
sind eigenständige, formelle Verfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Diese
können nicht im Rahmen des INSEKT Aplerbeck behandelt werden. In Abstimmung mit dem
Umweltamt wurde das Thema Lärm in einem gesonderten Kapitel beschrieben und die dazugehörige Karte incl. Fluglärm dargestellt. Darin ist gemäß EU-Umgebungslärmkartierung
eine Belastung insbesondere im Norden der Bezirke Aplerbeck und Solde zu verzeichnen.
Dies wurde im INSEKT auf Seite 4l so beschrieben. Das INSEKT ist ein informelles Planungsinstrument, das den aktuellen Stand sowie die Planungsperspektiven für die nächsten 10-15 Jahre aufzeigt. Im FNSEKT Aplerbeck 2030+ wurden gemeinsam von der örtlichen Politik, Schlüsselakteuren im Stadtbezirk, der Öffentlichkeit sowie der Stadtverwaltung eine Vielzahl von Projektvorschlägen erarbeitet und abgestimmt (INSEKT S, 5-6). Durch Nachzüge würde das im INSEKT dokumentierte Abwägungsergebnis (s.o.) in Frage gestellt. Die Anregungen sollen vielmehr im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit zwischen Politik und Stadtverwaltung bzw. in förmlichen Verfahren Berücksichtigung finden.

Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen wolle. Bezüglich der Ausführungen der BV beziehe man sich auf das Schreiben der Verwaltung vom 23.09.20, das nicht im Kontext mit der Empfehlung der BV stehe. Daher wolle man die Anmerkungen der BV, unter Berücksichtigung der Stellungnahme, zur Kenntnis nehmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) schließt sich für die SPD-Fraktion den Ausführungen von Herrn Waßmann an. Die Anmerkungen aus der BV seien damit eingebracht und man werde sehen wie sich Aplerbeck in den nächsten Jahren entwickeln werde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gibt an, dass auch seine Fraktion das INSEKT beschließen wolle. Bezüglich der Anmerkungen aus der BV-Aplerbeck wolle man zu Protokoll geben, dass man etliches davon teile.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte, in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Aplerbeck 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Empfehlungen weiterverfolgt.

zu TOP 3.7
Stand der Maßnahmenumsetzungen aus dem Vergleich zum Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18662-20)

Der Rat nimmt den aktuellen Stand der Maßnahmenumsetzung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18224-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2020 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und sonstigen Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.01.2021 anzuwenden.

zu TOP 3.9
Wohnungsmarktbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18240-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Wohnungsmarktbericht 2020 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen
hier: Ausführungsbeschluss Bolzplätze
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17323-20)

Rm Urbanek (AfD) erläutert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Sofern alle drei in Rede stehenden Maßnahmen im Ganzen abgestimmt würden, werde die AfD die Vorlage ablehnen, da man mit der ersten Maßnahme - vor allem die Kosten betreffend - Probleme habe. Den anderen Maßnahmen könne man hingegen zustimmen.

OB Sierau fragt nach, ob eine getrennte Abstimmung beantragt werde.

Rm Urbanek beantragt daraufhin eine getrennte Abstimmung.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Maßnahme „Zielgruppenspezifische Erweiterung von Aufenthaltsbereichen“ für drei Bolzplätze mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 500.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021, bestehend aus den nachfolgenden Teilmaßnahmen:
1. Umbau des Bolzplatzes Burgholzstraße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 313.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
2. Umbau des Bolzplatzes Dürener Straße mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 65.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021
3. Umbau des Bolzplatzes Stollenpark mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021

zu TOP 3.11
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18009-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das für den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus am 14.11.2019 (DS-Nr.: 14190-19) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € (inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 um 900.000,00 € auf 5.755.000,00 € zu erhöhen.

Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.



zu TOP 3.12
Stadterneuerung: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt“
Fortführung des Projekts Hof-, Fassaden-, Lichtgestaltung in den Jahren 2020 bis 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18116-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachstand zu den durchgeführten Gestaltungen des Projekts Hof-, Fassaden-, Lichtgestaltung von privaten Immobilieneigentümer*innen in der Nordstadt der Jahre 2015 bis 2020 zur Kenntnis.

Er beschließt die Fortführung Projekts und beauftragt die Verwaltung weitere Gestaltungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 600.000 €, vorbehaltlich der Umwidmung eines schon vorliegenden Förderbescheides durch die Bezirksregierung Arnsberg, umzusetzen.


zu TOP 3.13
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18283-20)

Der Rat der Stadt genehmigt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW getroffene

D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g

folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Erhöhung des Weiterleitungsbescheides an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16 und DS-Nr. 13179-19) um 2.150.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 5.970.000 € auf insgesamt 8.120.000 €.

Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90% der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 5.373.000 €. Für die aktuelle Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 7.160.580 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 597.000 € um 362.420 € auf insgesamt 959.420 €.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 8.120.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 47.971 €.

zu TOP 3.14
Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Aufhebung des Beschlusses gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17951-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufhebung des Sanierungsverdachtsgebietes „ehemalige Weichenfabrik und Umfeld“ im Stadtbezirk Hombruch, Ortsteil Barop.

zu TOP 3.15
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.17
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18115-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Planung und Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für den Abbruch beläuft sich auf 663.568,00 €.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 8.108.253,00 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus in Form einer Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

In der Kostenschätzung sind Kosten für die Herstellung der Außenanlagen in Höhe von 211.378,00 € sowie Möblierungskosten in Höhe von 200.000,00 € enthalten.
3. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

4. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.
5. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW die über-/außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.043.045,00 €, davon
928.161,00 € überplanmäßig und 200.000,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 914.884,00 € außerplanmäßig zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


zu TOP 3.18
Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18017-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.09.2020 vor:
„…im Rahmen der Beratung der Vorlage im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 17.09.2020 blieben Fragen hinsichtlich der Schwankungen bei den
Einheitssätzen offen. Wie in der Sitzung von der Verwaltung zugesagt, gebe ich Ihnen dazu
folgende Informationen:

Der beitragsfähige Aufwand für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage
einschließlich Beleuchtung und Entwässerung richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlich
entstandenen Kosten. Allerdings können hier nur die tatsächlichen Kosten für die der Straße
zuzurechnenden Entwässerungsteile (Sinkkasten und Zuleitung zum Kanal) ermittelt werden.

Der beitragsfähige Aufwand für die Herstellung der zur Entwässerung erforderlichen Kanäle
und Vorfluter kann nicht anhand von tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt werden, da bei
der Entwässerung des komplette Kanalnetz betrachtet werden muss. Insofern wird hier mit
einem Pauschalbetrag bzw. Einheitssatz für die Oberflächenentwässerung gearbeitet, der in
einem 5-Jahres-Rhythmus festgelegt wird.

Die Berechnung des Einheitssatzes erfolgt durch die Stadtentwässerung Dortmund, er richtet
sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalnetzes (Wertansatz des Kanalnetzes im
aktuellen Zustand), dividiert durch die Entwässerungsfläche des Stadtgebietes, multipliziert
mit dem Jahresindex. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird analog zur Gebührenkalkulation
ermittelt. Preisindizes für die Ortskanäle sind durch das Landesamt für Statistik festgelegt und
gemeinsam mit der Stadtkämmerei hochgerechnet worden.

Die Schwankungen der Einheitssätze sind dementsprechend auf die Entwicklung des
Wiederbeschaffungszeitwertes sowie die Entwässerungsfläche zurückzuführen. Anlagenabgänge
(z. B. aufgrund gravierender Schäden) können dabei genauso Auswirkungen haben,
wie eine Reduzierung oder Ausweitung der Entwässerungsfläche (z. B. bei Neubaugebieten).
Auch der Preisindex -als Kennzahl für die Entwicklung des Anlagenpreises- kann
Auswirkungen auf die Höhe des Einheitssatzes haben und damit Schwankungen auslösen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beschlussfassung.“


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012.

zu TOP 3.19
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18123-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/ Vellinghauser Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.800.000,00 Euro um 1.970.000,00 Euro auf 5.770.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 5.770.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2020ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.120,00 Euro.

Das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10545-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für den Bau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage beträgt weiterhin 715.000,00 Euro.

zu TOP 3.20
Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18059-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems am Veranstaltungsgelände Westfalenhallen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 553.000,00 Euro zu vergeben.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 553.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 4.420.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2021: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 33.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 3.21
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17234-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von 65.573.552,16 € und einem Jahresverlust in Höhe von
590.347,56 €, sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 590.347,56 € wird mit 491.163,00 € aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Der Restbetrag in Höhe von 99.184,56 € wird aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren entnommen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.22
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

Der Rat der Stadt nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 3.23
Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18264-20)

Rm Garbe (AfD) erläutert die Ablehnung seiner Fraktion. Die Kommune habe grundsätzlich keine Entwicklungspolitik zu betreiben.

OB Sierau entgegnet, dass es im Interesse der Stadt sei, da durch diese Aktivitäten unter anderem Fluchtursachen beschränkt würden.

Rm Suck (CDU) erklärt die Ablehnung der Vorlage seiner Fraktion. Man habe schon der Einführung der Stelle nicht zugestimmt, weil man dies nicht als kommunale Aufgabe sehe.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der Rm’s Münch (FBI) und Naumann (DOS) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik, vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 vorbehaltlich der weiteren Förderzusage durch die Engagement Global gGmbH/ Kommunen in der Einen Welt.

zu TOP 3.24
Agenda 2030 - 19. Agenda-Zwischenbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18125-20)

Der Rat der Stadt nimmt den 19. Zwischenbericht für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

zu TOP 3.25
Straßen aus Vorhaltenetz in Brackel entfernen
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2020
(Drucksache Nr.: 17669-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.06.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

„Straßen aus Vorbehaltsnetz in Brackel entfernen

Die Bezirksvertretung Brackel bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Straßen

Heßlingsweg
Oesterstraße
Holzwickeder Straße

aus dem Vorbehaltsnetz der Stadt Dortmund zu entfernen.

Begründung:
Das Vorbehaltsnetz ist in diesem Bereich des Stadtbezirks enger als nötig. Die genannten Straßen gehen durch Wohngebiete, nah an Schulen und direkt am Schwimmbad und einer KiTa vorbei. Die Oesterstraße hat auch heute schon in großen Teilen ein Tempolimit von 30 km/h. Der Beschluss der BV Brackel, dieses auf die ganze Oesterstaße auszuweiten, scheitert bisher daran, dass sie zum Vorbehaltsnetz zählt.

Wenn die Oesterstraße nicht mehr dazu zählt, gibt es auch keine Notwendigkeit für den Heßlingsweg Teil des Vorbehaltsnetzes zu sein.

Für die Holzwickeder Straße gilt dasselbe.“

Rm Mader (CDU) kündigt an, dass seine Fraktion dem Wunsch aus Brackel nicht zustimmen könne, da man nicht punktuell einzelne Straßen aus dem Vorhaltenetz entnehmen sollte.

Rm Plieth (B‘90/Die Grünen) informiert darüber, dass die BV-Brackel schon über längere Zeit das Ziel verfolge die Oesterstraße in Gänze sicherer zu machen. Dies könne nur gelingen, wenn man heute den Beschluss der BV-Brackel mittrage. Erst mit diesem Beschluss sei es möglich ein durchgehendes Tempolimit von 30 in der Oesterstraße einzuführen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bittet darum, das Anliegen in den Fachausschuss zu überweisen. Er könne die Ausführungen von Frau Plieth teilen, sei aber der Auffassung, dass das Thema zunächst zur Vorberatung in den Fachausschuss gehöre.


Der Rat der Stadt überweist die Überweisung der Bezirksvertretung Brackel zur Beratung in den Fachausschuss.

zu TOP 3.26
Schwieringhauser Brücke
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18704-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 06.10.2020 vor:
… in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund zu dem Tagesordnungspunkt „Optimierung der Hafeninfrastruktur“ mit der Mehrheit seiner Stimmen den Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache Nr. 14390-19-E1 beschlossen, der die Verwaltung in Punkt 5, 1. Spiegelstrich beauftragt,
„… - zur Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit des Dortmunder Hafens in enger Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung den dringend erforderlichen Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau mit größerer Durchfahrtshöhe oder der Sanierung der alten Brücke inklusive Anhebung zu fördern.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Sperrung der Schwieringhauser Brücke für den motorisierten Verkehr bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung um einen Bericht zum Stand der Umsetzung des vorzitierten Ratsbeschlusses.

StR Wilde informiert darüber, dass die Schwieringhauser Brücke gesperrt und im Augenblick nur noch für Fahrradfahrer*innen befahrbar und für Fußgänger*innen begehbar sei. Die Brücke stehe nicht in der Baulast der Stadt, sondern in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Man habe schon im vergangenen Jahr auf Anregung des Rates Kontakt zu der Behörde aufgenommen, mit der Bitte die Brücke so bald wie möglich zu sanieren, da durchaus erkennbar war, dass es zu der jetzigen Situation kommen könne. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung habe die Brücke mittlerweile gesperrt, da offensichtliche Schäden entstanden seien, die nicht ohne weiteres zu reparieren seien. StR Wilde habe die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gemeinsam mit StR Rybicki eingeladen um ein Gespräch darüber zu führen, wie und in welchem Zeitraum die Brücke ersetzt werden könne. Die Brücke stehe zwar in der Denkmalliste der Stadt Dortmund, darüber könne sich die Wasser- und Schifffahrtsdirektion aber jederzeit hinwegsetzen und daher bilde der Denkmalschutz kein Hindernis, das Verbindungserfordernis stehe im Vordergrund. Dies sei aktuell der Stand der Dinge. StR Wilde kündigt an, eventuell schon in der nächsten Sitzung des Fachausschusses darüber berichten zu können, wie das Gespräch mit der Behörde gelaufen sei und wann voraussichtlich mit der Wiedereröffnung einer neuen Brücke zu rechnen sei.


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen von StR Wilde zur Kenntnis.

zu TOP 3.27
Hans-Dietrich-Genscher-Platz in Dortmund
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 18714-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und der SPD-Fraktion vom 23.09.2020 vor:
„… die Fraktionen FDP/Bürgerliste und SPD bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Stadt Dortmund sucht nach einem geeigneten Ort in Dortmund, an dem eine Hans-Dietrich-Genscher-Straße oder ein Hans-Dietrich-Genscher-Platz eingerichtet wird.

Begründung:

Hans-Dietrich Genscher galt unbestritten und über alle Parteigrenzen hinweg als einer der größten Staatsmänner Europas der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Seine Verdienste um ein freies und friedliches Europa werden ebenso geschätzt, wie die um die Deutsche Wiedervereinigung.

Bisher gibt es einen Hans-Dietrich Genscher-Platz in Halle(Saale) und Wuppertal.
Eine Hans-Dietrich Genscher-Straße in Loddin und München.

Mit der Benennung eines Ortes in Dortmund besteht nun die Möglichkeit, der Verdienste Hans-Dietrich Genschers adäquat Ausdruck zu verleihen.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktionen. Hans-Dietrich Genscher sei einer der größten deutschen Staatsmänner der jüngeren Geschichte.

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass sich seine Fraktion enthalten werde. Die Würdigung von Personen in Form von Straßennamen sollte man nicht nur vor dem Hintergrund ihrer Verdienste, sondern auch in Kenntnis der Schattenseiten treffen. Es läge noch keine Biografie aus den Jahren nach 2016 vor und daher wolle man in Unkenntnis einer gesellschaftlichen Debatte, hier aus einer Stimmung heraus keinen Vorschub leisten.

Rm Münch (FBI) gibt an, dass man klar feststellen müsse, dass in ganz Deutschland vermutlich nur zwei Plätze nach Hans-Dietrich Genscher benannt seien und dies vermutlich aus gutem Grund. Er beantrage anstelle eines Hans-Dietrich Genscher-Platzes, einen Hermann-Löns-Platz zu suchen und begründet dies daraufhin.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion aus der Erwägung heraus, dass es Hans-Dietrich Genscher in seiner sehr langen Amtszeit gelungen sei, nur wenig in die Schattenseiten seiner Tätigkeit geraten zu sein.

Rm Garbe (AfD) zeigt Verständnis für die Ehrung von verdienten Politikern, in diesem Falle würde er jedoch dagegen votieren. Er stellt den Antrag zunächst einen Platz für Helmut Schmidt zu suchen und zu benennen und begründet dies.

Rm Schilff (SPD) bedauert die Art und Weise der Debatte zu diesem Antrag. Hans-Dietrich Genscher sei nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Welt ein geschätzter Politiker gewesen.


Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen des Rm Münch und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag de AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch ab.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund sucht nach einem geeigneten Ort in Dortmund, an dem eine Hans-Dietrich-Genscher-Straße oder ein Hans-Dietrich-Genscher-Platz eingerichtet wird.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Pilothafte Weiterqualifizierung des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 540 „Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum“ zu einem Unterstützungszentrum Ethnische Ökonomie (UZEÖ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17835-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

a) die Gründung und den Aufbau eines Unterstützungszentrums Ethnische Ökonomie (UZEÖ) in der "nordwärts"-Gebietskulisse als Pilotprojekt für einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Option der Verlängerung je nach Projekterfolg
b) 1,5 befristete Projekteinsätze (1 Projektmanager*in, 0,5 Projektassistenz) für einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Option der Verlängerung je nach Projekterfolg
c) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17494-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst Gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2019 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust von 3.566.065,17 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2019 in Höhe von – 3.566.065,17 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Wirtschaftsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18134-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1.) Der Rat der Stadt stimmt der Änderung der Satzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) zu und beschließt folgende Ergänzung des Zwecks des SVTZ:
Im Rahmen gesamtstädtischer Zielsetzungen sind die Aufgaben des SVTZ die Identifikation, Entwicklung und Vermarktung von Wirtschaftsflächen, mit dem Ziel erschlossenes Bauland zur Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Das SVTZ ist berechtigt, Grundstücke zu erwerben und zu veräußern und die damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zu tätigen.
2.) Der Rat der Stadt beschließt die Einlage der Flächen
· Im Weißen Feld/ In der Oeverscheid
· Emscherallee / Im Mailoh
in das SVTZ.
3.) Der Rat der Stadt beschließt die Neueinrichtung mit dem nächsten Wirtschaftsplan und die sofortige Besetzung von zwei vollzeitverrechneten Planstellen sowie die Berücksichtigung der zusätzlichen Personalaufwendungen.
zu TOP 4.4
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: B1st.software-factory - Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201a
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18108-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Umbau und die Sanierung der Immobilie Rheinlanddamm 201a mit einen Investitionsvolumen von 8.000 TEUR.

zu TOP 4.5
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18112-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.10.2020 vor:
Zu 1.: Die in der Vorlage genannten Projekte sind auf einem unterschiedlichen Stand.
Teilweise gibt es erst eine Konzeptidee, teilweise steht die Realisierung an. Die für das Jahr
2020 eingeplanten Mehraufwendungen dienen vor allem der Initialisierung von Projekten. Sie
können, grob unterteilt, in den folgenden Fällen genutzt werden:

a. Vorplanung: Beauftragung von Machbarkeitsstudien
(unter Anderem: Intralogistik Kompetenzzentrum, Exzellenz-Center Westfalen,
Flächengesellschaft UN1DO, Zentrum für Kreislaufwirtschaft, Gastronomie-
Akademie)

b. Planung: Planungskosten (Beschleunigung)
(unter Anderem: Lernfabrik Westhausen, Kompetenzzentrum Sportwirtschaft,
Gastronomiekonzept Dortmund, Einzelhandelskonzept „Einkaufsstadt der Zukunft“)

c. Ausführung: Projektförderung
(unter Anderem: Club/Eventfonds, Konzeptwettbewerbe Gastronomie und Kultur,
Pop-up-Orte, Kommunale Arbeitsmarktstrategie, Neueinstellungszuschüsse,
Standortmarketing im Verbund)

Die Auflistungen sind weder abschließend, noch stellen sie eine Priorisierung dar. Weiter
möchte ich darauf hinweisen, dass die genannten Vergabeverfahren erst unmittelbar nach
Ratsbeschluss gestartet werden und über deren Status auch regelmäßig im AWBEWF
berichtet wird.

Zu 2.: Die drei einzurichtenden Planstellen sollen Betreuung und den Abruf der Finanzmittel
aus dem Sonderprogramm ‚Neue Stärke‘ gewährleisten. Sie dienen der „Hebelung“ der
Eigenmittel der Stadt Dortmund (3 Mio. € jährlich) durch europäische, nationale und NRWFördergelder.
Die EU legte zu diese Zwecke das Programm „Recover EU“ auf, das alleine
für die Bundesrepublik Deutschland ein Fördermittelvolumen von 21 Mrd. Euro enthält. Ziel
ist es, Dortmunder Projekte sozusagen auf die Förderprogramme der EU, des Bundes und
des Landes „maßzuschneidern“, um besonders davon zu profitieren, sowie besser auf
Fördermittel hin zu beraten. Gesucht werden hier drei Spezialist*innen, die über
entsprechende Kontakte nach Düsseldorf, Berlin und Brüssel verfügen. Sie sollen nicht nur
reagieren, sondern auch Dortmunder Ideen gezielt platzieren und bewerben können. Dies
gilt insbesondere für die Beteiligungsprozesse bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien
und Zielen von Programmen.

Dabei sollen zwei Stellen die Förderung von Kooperationsprojekten und bei der
Konsortialbildung unterstützen. Die Neuausrichtung der Bundesförderung GRW/RWP, neue
Wettbewerbe wie Zukunft Region und die großen Änderungen bei EFRE ab 2021 sowie die
jetzt eingeleiteten Konjunkturprogramme der EU bieten für die Unternehmen am Standort
eine große Chance. Hier wird der bereits heute hohe Beratungsbedarf – die Stellen von
Bund und Land sind hier wenig hilfreich – bei Inhalten und Ausgestaltung nochmals steigen.
Gleichzeitig fehlt es KMU oft an der Erfahrung bei der Konsortialbildung. Kombiniert man
diese beiden Bedarfe mit dem Instrumentarium SVTZ und TZ Net, ergeben sich neue
Möglichkeiten. Weiterhin versucht die Wirtschaftsförderung, mit internen und externen
Partnern Förderketten mit arbeitsmarktpolitischem Fokus aufzubauen, um Unternehmen zu
unterstützen. Für dieses „Inhousedesign“ von Förderprojekten werden zwei Personen
benötigt werden.

Eine weitere Stelle ist für die Ergänzung und Unterstützung der bestehenden
Fördermittelberatung vorgesehen. Bereits heute nehmen vier Personen bei der
Wirtschaftsförderung die individuelle Fördermittelberatung wahr – zwei für Start-ups und für
Bestandsunternehmen mit dem Schwerpunkt der Fördermaßnahmen über die NRW.Bank
und zwei Personen für die ESF-Programme von Bund und Land zum Arbeitsmarkt. Die
Ausweitung der Förderprogramme durch Konjunkturmaßnahmen wird diesen
Beratungsbedarf nochmals drastisch erhöhen, so dass eine weitere Person unabdingbar
wird, die sich auf die Förderprogramme außerhalb der Landesbank spezialisiert. Darüber
hinaus werden über die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet KMU Zugänge zu Mitteln
aus Landes- und Bundesprogrammen wie unternehmensWert:Mensch, Potentialberatung
und Bildungsscheck öffnen. Diese Programme können Unternehmen nutzen, um neue
Strategien zur Bewältigung der Corona-Krise zu erarbeiten und ihre Beschäftigten zu
qualifizieren. Die Aktivitäten zur Ansprache von Unternehmen werden zukünftig um den
Aspekt "Auswege aus der Krise „erweitert“.

Die TZ Net GmbH kann bei der Bearbeitung von „Neue Stärke“, innerhalb ihres
Aufgabenbereichs Digitalisierung/Technologie, als Instrument der Wirtschaftsförderung
genutzt werden. Die Gesellschaft kann in Ihren Geschäftsfeldern (z.B. konkret: Wasserstoff
und Kreislaufwirtschaft) die entsprechenden Konsortien und Kooperationsprojekte begleiten,
und insbesondere auch die Fördermittel verwalten. Grundlage dafür sind zu schließende
Geschäftsbesorgungsverträge (s. auch Ds.-Nr.: 17213-20). Nicht alle Projekte, sondern nur
die Projekte in Sachen Digitalisierung/ Technologieförderung können über die TZ Net
abgewickelt werden. Dies liegt in der Ausrichtung der Gesellschaft begründet. So hat die TZ
Net einerseits Technologieunternehmen mit digitalem Schwerpunkt („Digitalwirtschaft“) und
weiteren neuen Technologien, sowie Unternehmen aus anwendungsnahen Branchen, also
auch Industrie und Handwerk, als Zielgruppe. Letztere sollen bei ihren Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben unterstützt, gefördert und vernetzt werden. Über die Digitalisierung von
Unternehmen soll die TZ Net die Unternehmen beim Zugang zu Fördermitteln unterstützen,
indem sie selber förderbar und zu einer städtischen Inhouse-Vergabe fähig ist. Des Weiteren
soll es der TZ Net möglich sein, in unternehmensnahen Verbundprojekten bis hin zu
wirtschaftsnahen Innovationszentren zu agieren. Diese Verbundprojekte zwischen
innovativen Kleinstunternehmen und erfolgreichen lokalen/regionalen Unternehmen stellen
einen weiteren Schwerpunkt der TZ Net GmbH dar.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.10.2020 vor:
…die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen bitten um Aufnahme des o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08. Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:


1. Das Programm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches den Stellenwert von alteingesessenen (Industrie-) Unternehmen für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Dortmund skizziert. Das Konzept beinhaltet zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung bestehender Betriebe und definiert attraktive Rahmenbedingungen für deren zukünftige Entwicklung.

2. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept zur kurzfristigen Beschleunigung von städtischen Genehmigungsverfahren ergänzt. Weil die Dauer kommunaler Genehmigungsverfahren inzwischen ein Investitionshemmnis am Wirtschaftsstandort Dortmund darstellt, wird die notwendige Digitalisierung der zuständigen Verwaltungsbehörden mit ganzer Kraft vorangetrieben.

3. Das Programm „Neue Stärke“ wird um die verbindliche Zielvorgabe ergänzt, dass bis spätestens 2024 alle Unternehmen in Dortmund an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Geschwindigkeit von mindestens 200 Mbit/s) angeschlossen sind.

4. Das Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ wird um ein strategisches Konzept ergänzt, welches die Entwicklung neuer Kommunikations- und Kooperationsplattformen zur effizienten Vernetzung der lokalen Wirtschaft mit Akteuren aus Bildung und Wissenschaft vorantreibt. Die Potenziale von Technischer Universität, Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer- und Leibniz-Institut sowie anderen wissenschaftlichen Einrichtungen sollen bei der zukünftigen Ausrichtung der Dortmunder Wirtschaftspolitik stärker berücksichtigt werden.

5. Die Wirtschaftsförderung Dortmund legt den zuständigen politischen Gremien bis zum ersten Quartal 2021 einen einfachen Verwendungsnachweis für die in 2020 geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 3 Millionen Euro vor.


Begründung

Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen begrüßen den Impetus des kommunalen Wirtschaftsprogramms „Neue Stärke“ grundsätzlich und erkennen darin viele gute Ansätze zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft und ihrer Unternehmen. Generell ist ein Mix aus kurz-, mittel- und langfristigen Hilfsmaßnahmen für die infolge der Corona-Pandemie in Bedrängnis geratenen Wirtschaftsunternehmen und -zweige wichtig. Mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung der Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft wird ein krisenrobuster „Tausendfüßler“ anstelle einer monostrukturierten Wirtschaft als Ziel avisiert. Der konzeptionelle Schwerpunkt im vorliegenden Programm „Neue Stärke“ liegt eindeutig auf Kernbranchen der „new economy“, wie Software- und Mikrotechnik, Digitalisierung und Logistik.



Ein kommunales Wirtschaftsprogramm sollte jedoch nicht ausschließlich auf Zukunftsmärkte fokussieren, sondern zugleich die alteingesessenen, traditionellen Produktionsbetriebe berücksichtigen und ihren Stellenwert in der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes definieren. Leider finden jedoch einige Branchen – vor allem jene der „old economy“, die nach wie vor entscheidend zur Leistungsfähigkeit der Dortmunder Wirtschaft beitragen und deren Rückgrat bilden – in dem vorliegenden Konzeptpapier kaum Erwähnung oder werden sogar vollkommen ausgeklammert. In dem Programm „Neue Stärke“ wird nicht hinreichend dargestellt, welche Rolle die Industrie/ das produzierende Gewerbe sowie die damit verbundenen, regionalen Wertschöpfungsketten in Zukunft in Dortmund spielen werden. Die einseitige Hinwendung zur „new economy“ steht im inhaltlichen Widerspruch zur Zieldefinition, die Dortmunder Wirtschafts- und Unternehmenslandschaft zu einem krisenresistenten „Tausendfüßler“ zu entwickeln. Die Vorlage sollte daher u.a. um ein strategisches Konzept ergänzt werden, welches die (Weiter-) Entwicklung alteingesessener Produktionsbetriebe am Standort Dortmund unterstützt und stärkt.

Rm Penning (CDU) erklärt, dass die Vorlage von seiner Fraktion begrüßt werde. Aus Sicht der Antragssteller sei sie jedoch nicht vollständig. Er erläutert den gemeinsamen Antrag, es fehle die Old Economy und der Antrag ziele darauf ab das Wirtschaftsprogramm um diese solide Kraft zu erweitern.

Rm Rüther (SPD) bedankt sich bei der Verwaltung für diese Vorlage. Die Verwaltung habe schnell reagiert und wolle damit die Folgen der Pandemie, mit Blick auf die Zukunft und Entwicklungs- und Innovationsstrategien, bekämpfen. Zum vorliegenden Antrag ergänzt Rm Rüther, dass der Antrag nicht schade, aber auch nichts bringe, da alles bereits so wie verlangt gehandhabt werde.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die 3 Mio. €, die in den nächsten fünf Jahren fließen sollen und ergänzt, dass man heute nur über 2020 und 2021 entscheide. Das Programm habe sich selbst den Duktus einer Corona-Hilfe gegeben und sie möchte daher betonen, dass es hier nicht um eine generelle Erhöhung des Budgets der Wirtschaftsförderung gehen könne. Man werde Punkt 4 der Vorlage nicht mittragen, da man keine neuen Stellen bei der Wirtschaftsförderung wolle. Wichtig sei zudem, in der ersten Sitzung des Wirtschaftsförderung-Ausschusses mitgeteilt zu bekommen, wie dieses Geld innerhalb der nur noch kurzen verbleibenden Zeit in 2020 verwendet wurde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage gerne zustimme. Bezüglich des gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion bestehe hingegen Beratungsbedarf, da durch den späten Erhalt keine Gelegenheit bestand, diesen in der Fraktion zu beraten.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigt die Zustimmung zur Vorlage an. Mit dem gemeinsamen Antrag tue man sich allerdings an manchen Stellen schwer, da vieles was verlangt werde schon erledigtes Tagesgeschäft sei und anderes wiederum nicht umsetzbar. Der Antrag sei insgesamt nicht nachvollziehbar und werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) stimmt seinem Vorredner zu. Daher werde auch seine Fraktion der Vorlage zustimmen und den gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion ablehnen.

Rm Schilff (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion mit einem Schieben des gemeinsamen Antrags einverstanden sei, ansonsten würde man ihn ablehnen.

Rm Penning (CDU) bittet um Abstimmung des Antrags.

OB Sierau teilt mit, dass es Usus und gute Tradition im Rat sei, dem Beratungsbedarf einer Fraktion stattzugeben.

Rm Marder (CDU) kündigt nach kurzer Beratung seiner Fraktion an, dass seine Fraktion um getrennte Abstimmung der Vorlage und des gemeinsamen Antrags bitte.

OB Sierau lässt über den Antrag der CDU-Fraktion, entgegen der üblichen Verfahrensweise den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion abzustimmen und damit dem Beratungsbedarf nicht stattzugeben, abstimmen.


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion in den Fachausschuss zu überweisen.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig, mit Ausnahme von Punkt 4, den die Fraktion B’90 Die Grünen ablehnen, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt dem Konzept der Wirtschaftsförderung für das Dortmunder Wirtschaftsprogramm „Neue Stärke“ zu und beauftragt diese mit der Umsetzung.
2. beschließt die Einrichtung eines „Sonderprogramms Neue Stärke“ bei der Wirtschaftsförderung für das Haushaltsjahr 2020 und genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro. Der Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung wird entsprechend erhöht.
3. beschließt, das o. g. „Sonderprogramm Neue Stärke“ in Höhe von 3 Mio. Euro unter Vorbehalt der notwendigen Deckungsmittel auch im Haushaltsjahr 2021 fortzuführen. Die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel wird hierzu im Jahr 2021 nachgeholt. Für die folgenden Jahre 2022 bis 2025 wird in der jährlichen Haushaltsplanung über die jeweilige Fortsetzung entschieden.
4. beschließt die Einrichtung von 3 Planstellen (EG 13) bei der Wirtschaftsförderung zur direkten Beratung für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in die Krise geraten sind oder neue Märkte durch Kooperationen erschließen wollen. Dies geschieht im Kontext der Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen von EU, Bund und Land.
a. Die Besetzung der Planstellen erfolgt im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2021 der Wirtschaftsförderung.
b. Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung wird ab 2021 vorbehaltlich notwendiger Deckungsmittel um 369.000 Euro p. a. erhöht. Für das Jahr 2021 wird die formale Genehmigung der überplanmäßigen Mittel nach § 83 GO NRW im Jahr 2021 nachgeholt. Im Zuge der künftigen Haushaltsplanung sind die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.
5. beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur Anpassung der Satzung zur Vergnügungssteuer vorzunehmen, so dass diese für mindestens drei Jahre für Tanzveranstaltungen ausgesetzt wird.

zu TOP 4.6
Abschluss Vergabeverfahren „Geförderter Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18415-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 17.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 09.09.20 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 18145-2-E1) vor:

„Im Rahmen des geförderten Ausbaus der Breitbandinfrastruktur im Stadtgebiet Dortmund sind die Bereiche im Dortmunder Stadtgebiet, die besonders unterversorgt sind, in der Ausbaureihenfolge bevorzugt auszubauen.“

Darüber hinaus liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 18522-20) mit der Bezeichnung „Weiße Flecken beim Breitbandausbau“ vor:

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

In der Pressemitteilung 1249. „Schnelles Internet für ganz Dortmund“ aus dem Verwaltungsvorstand vom 25.08.2020 wird der Ausbau des Glasfasernetzes an insgesamt 3.199 Adresspunkten im Stadtgebiet proklamiert.

1. Welche Adresspunkte („weiße Flecken“) in Dortmund profitieren genau von dem geförderten Ausbau des Breitbandnetzes?
2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um eine optimale Baustellenlogistik – auch
in Bezug auf die Koordination mit anderweitigen Tiefbaumaßnahmen – zu gewährleisten?

Die Vorlage einer Karte, auf der sich die geplanten Ausbaumaßnahmen exakt nachvollziehen lassen, begrüßen wir.“

Herr Westphal erläutert, dass zum Abschluss des Vergabeverfahrens zum geförderten Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Dortmund ein bedingter Zuschlag an die DOKOM21 erteilt wurde. Bedingt unter der Maßgabe einer Bereitstellung des erhöhten Eigenanteils durch den Rat der Stadt Dortmund sowie der Zustimmung des Bundes als Fördermittelgeber.
Knapp 3.200 Adresspunkte mit rd. 7.500 Haushalten, die der Vorgabe des Bundes als unterversorgt gelten, wurden in der Netzanalyse des Dienstleisters ermittelt. Unterversorgt bedeutet, dass dort die Netzanbindung unter 30 mbit im download beträgt. All diese Punkte sollen nun eine Glasfaserverkabelung erhalten. In diesen Adresspunkten seine u. a. 139 Schulen und 941 Unternehmen enthalten. Da sich die Punkte nicht nur in der Innenstadt konzentrieren, sondern über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, werde es umfangreiche Baustellentätigkeiten geben.
Sobald die Zustimmung des Rates sowie des Bundes vorliegt, werde man die weiteren Absprachen mit allen Beteiligten, u.a. dem Tiefbauamt sowie der DOKOM21, intensivieren, um ein geregeltes Baustellenmanagement zu erhalten.
Im Vordergrund des Vergabeverfahrens stand zunächst zu ermitteln, welche Bodenbeschaffenheit vorliegt, um eine möglichst genaue Kostenermittlung vorzulegen. Eine nachträgliche Erhöhung der Kosten ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.
Wichtig sei es gewesen, dieses Vergabeverfahren, in welchem die Regelkreise der Vergaberechtes sowie des Fördermittelrechts miteinander in Einklang gebracht werden müssen, ohne weitere Verfahrensschritte abschließen zu können.
Die Wirtschaftlichkeitslücke sei im Vergleich zur Netzanalyse deutlich angestiegen, da in die Kalkulation reale Annahmen und auch mögliche Preissteigerungen der nächsten Jahre eingeflossen sind. Die realen Einnahmen müssen später nachgewiesen werden, was zu einer Reduzierung der Fördermittel führen kann.

Rm Penning bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Seine Fraktion werde weitere Fragen im Nachgang zur Sitzung der Geschäftsführung zukommen lassen und bittet darum, diese bis zur Ratssitzung zu beantworten.
In der Pressemitteilung der Stadt spreche man von weißen Flecken, die nicht versorgt sind, der SPD-Antrag spreche von unterversorgten Punkten, die priorisiert werden sollen. Auch sei unklar, wie der geförderte Breitbandausbau und der Ausbau der Schulen miteinander verknüpft sind und wie die Zuständigkeiten geregelt sind.

Rm Schwinn signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne, verstehe aber die Nachfragen von Rm Penning. Beim SPD-Antrag würde man ebenfalls zustimmen, sofern die namentliche Nennung von Holthausen entfalle, da es auch andere hinreichend unterversorgte Bereiche gebe.

Rm Rüther weist darauf hin, dass seine Fraktion genau aus diesem Bereich zahlreiche Beschwerden erreicht hätten, weshalb man diesen Antrag eingebracht habe. Gerade in den entlegenen Vororten gebe es eine Vielzahl von Bürgern, Schulen und Unternehmen, die eine höhere Netzkapazität benötigen.
Insgesamt sei man erfreut, dass es gelungen ist, dieses Verfahren in einem gesicherten Verfahren zum Abschluss zu bringen. Er begrüßt, dass es im Nachgang der Beschlussfassung eine detaillierte Ausbauplanung in Abstimmung aller Beteiligten geben soll. Der Vorlage werde man zustimmen.

Auch sB Meyer stellt dar, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde.

sB Dr. Dettke zeigt auf, das es im Kern der Vorlage „nur“ um den Zuschlag an die DOKOM21 und die Bereitstellung des Eigenanteils gehe. Der größte Teil der Diskussion gehe um Dinge, die erst im Nachgang zu diskutieren sind. Auch seine Fraktion könne der Vorlage zustimmen.

Rm Penning bekräftigt, dass seine Fraktion die Beantwortung der offenen Fragen benötigt, um zu einer abschließenden Bewertung zu kommen.

Herr Westphal ergänzt, dass zunächst das Vergabeverfahren abgeschlossen und die Eigenmittel bereitgestellt werden müssen, bevor die weiteren Absprachen getroffen werden können. Derzeit gehe es darum, dass die DOKOM21 den Netzausbau geplant und kalkuliert sowie die Wirtschaftlichkeit dargestellt habe, welche nun im Bund überprüft werde. Im weiteren Schritt werde man die genannten Dinge wie die bevorzugte Anbindung einzelner Bereiche oder Schulen in die Beratungen aufnehmen. Sobald der Fördermittelbescheid des Bundes vorliege, sei man auch verpflichtet, die sogenannten „weißen Flecken“ auch öffentlich zu machen, dazu sei der Aufbau einer Website geplant.
Schwierig sei, dass in die Diskussion um den mit Mitteln des Bundes geförderten Netzausbau eines privaten Anbieters die Anbindung von Schulen eingeflossen und beide Themen miteinander vermengt wurden. Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Schulen über dosys und DOKOM21 stehe dem anderen Verfahren aber nicht entgegen. Beide Verfahren laufen weiter parallel. Dies sei wichtig, weil man zu Beginn der Planungen nicht sicher sein konnte, das Vergabeverfahren des geförderten Breitbandausbaus ohne Verzögerung zum Abschluss zu bringen. Sollte der eigenwirtschaftliche Ausbau schneller sein, werde man die entsprechenden Punkte aus der Förderung herausnehmen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung lässt sowohl die Vorlage als auch den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 09.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o. g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Hinsichtlich der o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion besteht Einvernehmen darüber, dass nicht alle Fragen im öffentlichen Teil des Rates beantwortet werden können.

Aus diesem Grund verständigt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig darauf, dass die nichtöffentliche Stellungnahme der Verwaltung vorab an die Fraktionen geschickt wird und somit eine Erweiterung der nichtöffentlichen Tagesordnung im Rat entfallen kann.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.09.2020 vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-,Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung Beratungsbedarf zu den vorbenannten Vorlagen angemeldet und folgende Fragen am 14.09.2020 mit der Bitte um schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Rates am 08.10.2020 nachgereicht:

1. Wann ist der Zuschlag an die DOKOM21 erfolgt (Datum)? Es wird gebeten, den bereits
vorhandenen Zeitstrahl hierzu zu vervollständigen/aktualisieren.

Der Zuschlag unter aufschiebender Bedingung wurde der DOKOM21 per Brief vom 08.09.20 schriftlich mitgeteilt. Der aktualisierte Zeitstrahl ist der Stellungnahme als Anlage beigefügt.

2. Welche Unternehmen haben mitgeboten? (ggf. nö)
3. Welche zwei Unternehmen – außer der DOKOM21 – waren unter den letzten drei Bietern?
(ggf. nö)

Die Beantwortung der Fragen wird gemäß der Vereinbarung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.09.2020 den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

4. Es wird gebeten (ggf. graphisch) differenziert darzustellen, wie sich der Breitbandausbau
der Schulen (TOP 3.5) von dem Breitbandanschluss der Vorlage unter TOP 2.5 hinsichtlich
Fördermittelgeber, Art der/ des Verbindung/ Anschlusses, Zuständigkeit innerhalb
der Stadtverwaltung Dortmund, Fördermittelhöhe, Zeitplan, Priorität etc., unterscheidet.

Hier verweise ich auf die Anlage der DS-Nr. 18181-20. Die Schulen, die im Bundesförderprogramm
"Breitband" (Federführung Wirtschaftsförderung Dortmund) erfasst sind, erhalten einen Glasfaseranschluss über das Telekommunikationsunternehmen, das den Zuschlag in der jeweiligen Gebietskörperschaft erhalten hat. Im Fall der Stadt Dortmund handelt es sich um die DOKOM21.
Die Dimensionierung des Anschlusses wird von dem verbindlichen Materialkonzept des Bundes festgelegt, aber der Anschluss muss mindestens 1 Gib/s (symmetrisch) leisten können.
Die Fördermittelhöhe kann der DS-Nr. 18415-20 entnommen werden. Eine dezidierte Aufschlüsselung der Fördermittel nach Schulen ist zurzeit nicht möglich. Eine Differenzierung zwischen den Vorlagen zu TOP 2.5 und TOP 3.5 ist nicht nötig, da sie nicht konträr zu einander stehen, sondern ergänzend betrachtet werden sollten. Die eine Vorlage (DS-Nr. 18415-20) handelt vom Abschluss des Vergabeverfahrens im Rahmen des Bundesförderprogrammes "Breitband", die andere Vorlage (DS-Nr. 18181-20) dient der Kenntnisnahme der Projektstrukturen und Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung.

5. Weiter zu Frage 4.: Werden die 139 Adresspunkte für Schulen nicht bereits über die
Vorlage unter TOP 3.5 abgedeckt?

Die 139 Schulen sind sowohl in der Vorlage DS-Nr. 18181-20 als auch DS-Nr. 18415-20 enthalten, da beide Vorlagen unterschiedliche Ausrichtungen mit gleichen Inhalt bzw. Hintergrund haben.
Die Vorlage DS-Nr. 18415-20 beinhaltet den Abschluss des Vergabeverfahrens und den erhöhten Eigenanteil der Stadt Dortmund. Die 139 Schulen sind Teil des Vergabeverfahrens bzw. des Bundesförderprogrammes und tauchen daher in der Aufzählung der unterschiedlichen Anschlussarten als Adresspunkte auf. Die Vorlage DS-Nr. 18182-20 beschäftigt sich mit den Projektstrukturen und der Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Da es eine Projektgruppe "Gigabit" geben wird, die sich mit der Begleitung und Unterstützung der Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus beschäftigen wird, werden natürlich auch in dieser Vorlage die gleichen 139 Schulen erwähnt. Es besteht das gesamtstädtische Ziel, möglichst zeitnah eine Versorgung der Schulen mit Breitband zu bewirken. Daher hat die Stadt Dortmund hier eine parallele Ausbaustrategie verfolgt. Sollte die Versorgung über StA10 (dosys) schneller umzusetzen sein, als der nun vergebene Breitbandausbau des Bundes, können alternativ zusätzliche Adresspunkte aufgenommen werden. Sollten wiederum die Versorgung aus dem geförderten Breitbandausbau frühzeitiger umzusetzen sein, können andere Adresspunkte aus dem Anschlussplan von dosys vorgezogen werden. Am Ende geht es darum, möglichst
rasch eine Versorgung darzustellen.

6. Für den Fall, dass zwei Zuständigkeiten bestehen: Welches Dezernat ist federführend
zuständig und wie ist die Vernetzung/ Abstimmung der beiden Dezernate geplant/ organisiert?

Hierzu verweise ich auf die Vorlage DS-Nr. 18181-20. Dort wird erläutert, dass es einen Austausch
und Abstimmungen zwischen den beiden Projektgruppen geben wird, da die FB40, FB66, FB10 in
der Projektgruppe „Gigabit“ permanent vertreten sein werden.

7. Es wird gebeten mitzuteilen, ob die Stadtverwaltung in dem weiteren Verfahren nach
dem Zuschlag Einfluss nehmen kann auf den Anschluss der Adresspunkte und bereits
eine Prioritätenabwägung vorgenommen hat (bspw. Priorität nach Branche oder nach
Lage?)

Die Förderrichtlinien bestimmten, welcher Adresspunkt als geförderter Adresspunkt im Vergabeverfahren berücksichtigt werden durfte. Im Einklang mit den geltenden Förderrichtlinien wurde im Vergabeverfahren ebenfalls schon festgeschrieben, wie ein geförderter Adresspunkt zu erschließen ist. Die DOKOM21 bietet im Angebot eine reine Glasfasererschließung der Adresspunkte, einen sogenannten FTTB-Ausbau, an. Im Rahmen einer Prioritätenabwägung müssen eine Vielzahl von Parametern berücksichtigt werden, die Verwaltung wird entsprechende Gespräche mit der DOKOM21 führen,
sobald der finale Förderbescheid vorliegt und bzgl. des geförderten Breitbandausbaus Rechtssicherheit besteht.
Eine Prioritätenabwägung hat hierbei nicht stattgefunden. Es ist auch nicht das Ziel eine Branche zu priorisieren. Gleichwohl kann bei der konkreten zeitlichen Trassenplanung mit der DOKOM besprochen werden, inwieweit z.B. derzeit die am stärksten unterversorgten Bereiche, die sich im Wesentlichen in den Randlagen der äußeren Stadtbezirke befinden, bevorzugt erschlossen werden. Dies geht allerdings nur dann, wenn hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.“

Rm Penning (CDU) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung und gibt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage bekannt. Dem Antrag der SPD-Fraktion aus der Empfehlung des AFBL würde man nur dann zustimmen, wenn in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen werde, dass die Priorisierung nur dann durchgeführt werde, wenn keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Rm Rüther (SPD) erklärt, dass der Antrag bereits im Ausschuss besprochen und deutlich gemacht wurde, dass es sich um eine Anregung handeln sollte – die natürlich nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten einhergehen solle. Darauf könne man sich daher verständigen.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung und der zuvor erfolgten Verständigung, nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Ausgang des Verfahrens bzw. die Zuschlagserteilung mit aufschiebenden Bedingungen bis zum Erhalt der finalen Förderbescheide von Bund und Land zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Deckung und bei positiver Prüfung der Fördermittelgeber den Eigenanteil in 2021 überplanmäßig bereitzustellen und ab 2022 den Eigenanteil in die Planung aufzunehmen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 17.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.20 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich11 Ja-Stimmen (SPD Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.“

Begründung: Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.
Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.20 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich11 Ja-Stimmen (SPDFraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten: „Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.
Begründung: Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.

Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.20 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.09.2020:

Siehe oben!

AUSW; 16.09.2020:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis. Der hierin enthaltene Antrag wird aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der SPD-Fraktion heute lediglich als eingebracht betrachtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Ausschusses für Personal und Organisation und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Masterplan Gute Arbeit
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18622-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 04.09.20 vor:


… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet über Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags.


Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses „Gute Arbeit für Dortmund“. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.

Begründung

Der DGB Dortmund-Hellweg hat die „Gute Arbeit" in seinem Positionspapier zur Kommunalwahl folgendermaßen definiert: „Gute Arbeit ist existenzsichernd, entgeltgleich, tarifgebunden, mitbestimmt, sozialversichert, unbefristet und diskriminierungsfrei. Sie ist nachhaltig, wenn sie menschliche Entwicklung fördert und zugleich negative Auswirkungen auf uns und kommende Generationen verhindert. Gute Arbeit schafft Karrierechancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und stärkt die berufliche Entwicklung jedes Individuums. Sie macht nicht krank, verbindet Privates und Berufliches, ist alterns- und altersgerecht. Gute Arbeit wälzt unternehmerische Risiken nicht auf Beschäftigte ab, sondern schützt vor wirtschaftlichen Gefahren und vermeidet Erwerbs- und Altersarmut sowie Lohn- und Sozialdumping.“

Für viele Arbeitnehmer*innen sieht die Lebenswirklichkeit aber anders aus. Viele Menschen sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aber auch fast 20 Prozent der in Dortmund sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Niedriglohnbereich tätig. Fast jeder Fünfte ist prekär beschäftigt, d.h. arbeitet ungewollt unter 20 Stunden die Woche, im Minijob, befristet oder in Leiharbeit. Mehr als 55.000 Menschen arbeiten in Minijobs, davon 17.800 im Nebenjob. Auch die Zahl der Soloselbstständigen und der Werksvertragsarbeitsverhältnissen wächst. Mehr als 15.000 Vollzeitbeschäftigte arbeiten unterhalb der Niedriglohnschwelle. Fast 13.000 Menschen sind gezwungen ihren Lebensunterhalt durch Transferleistungen aufstocken, davon sind mehr als 8.000 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Die Forderung nach mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen reicht alleine also nicht aus, um den Anforderungen an eine soziale Stadt im Bereich der Arbeitswelt zu genügen. Den langfristigen Fehlentwicklungen seit der Deregulierung des Arbeitsmarktes zu Beginn des neuen Jahrtausends ist nur durch eine langfristige Strategie beizukommen. Da Dortmund mit der Entwicklung und Umsetzung von Masterplänen gute Erfahrung gemacht hat, ist ein Masterplan „Gute Arbeit für Dortmund“ ein wichtiges Instrument eine Trendwende am Arbeitsmarkt in Dortmund zu erreichen.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Man wolle hiermit erreichen, dies zu einem der Themen für die nächsten Jahre zu machen, um einiges von dem was sich in den letzten Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt getan habe wieder aufzuarbeiten. Diesen Prozess wolle man gerne mit diesem Antrag einleiten.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion das Anliegen grundsätzlich teile, aber darum bitte, zunächst Beratung und Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss stattfinden zu lassen.



Rm Weyer (SPD) schließt sich dem an. Der Antrag solle in die beiden zuständigen Fachausschüsse – also Wirtschaftsförderungs- und Sozialausschuss - überwiesen werden, damit sich der neue Rat damit beschäftigen könne.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schließt sich seinen Vorredner*innen an.

Rm Garbe (AfD) stimmt der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Es sei jedoch fragwürdig, inwiefern die Stadt über gute Arbeit befinden und einen Masterplan aufstellen könnte oder sollte.

OB Sierau fasst zusammen, dass beantragt wurde, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die zwei Fachausschüsse zu überweisen.

Rm Kowalewski stimmt dem zu, da es guter Brauch in diesem Rat sei.


Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die beiden Fachausschüsse: Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

zu TOP 5.3
Verbesserung der Situation hilfsbedürftiger Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18698-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 01.10.2020 vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrages:

1. . Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Partnern unter dem Dach
der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Wohlfahrtspflege ein Betriebs- und Hygienekonzept
sowie ein Fachkonzept zu erstellen, um die bekannten und bewährten
Angebote für obdach- und wohnungslose Menschen an einem vorübergehenden
Ersatzstandort anzubieten. Hierfür ist die Fläche gegenüber dem Gasthaus oder
eine andere geeignete Fläche in fußläufiger Nähe nach Möglichkeit kostenfrei
zur Verfügung zu stellen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die nötigen Bedingungen durch Zurverfügungstellung
von Zelten, Ausstattungsgegenständen, eine mobile Toilettenanlage etc. nach Möglichkeit
aus eingelagerten Beständen zu schaffen und entsprechende Räumlichkeiten
und erforderlichen Infrastrukturen bereit zu stellen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund geht zunächst davon aus, dass für die Schaffung des
Angebotes keine zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Die
Verwaltung wird dazu beauftragt, einen entsprechenden Finanzplan zu erstellen
und bei konkreten Bedarfen entsprechende Mittel aus dem Corona-Sonderhaushalt
bereit zu stellen. Das neue Angebot soll so rasch wie möglich entstehen, um die
Essensausgabesituation am Gasthaus zu verbessern und zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten
in der kalten Jahreszeit zu schaffen. Die voraussichtliche Betriebsdauer
soll vorerst bis zum 31.03.2021 angelegt sein. Die Verwaltung wird gebeten,
in geeigneter Weise über Fortgang und Verlauf des Vorhabens zu berichten.

4. Unabhängig von der Situation rund um das Gasthaus müssen weitere Anstrengungen
unternommen werden, um die Situation von wohnungslosen Menschen rechtzeitig
vor der kalten Jahreszeit in Dortmund zu verbessern. Die Situation besonders
schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher ist zu berücksichtigen.

Begründung:
Die Corona-Krise hat zu drastischen Verschärfungen der Lebenssituation von Hilfebedürftigen
geführt. Auch die Situation für wohnungslose Menschen hat sich durch den zeitweiligen
Wegfall oder durch Einschränkungen der bewährten Hilfestrukturen erheblich verschlechtert.
Nach wie vor halten sich obdachlose oder wohnungslose Menschen im öffentlichen
Raum auf, besonders deutlich und sichtbar ist dieses in der Innenstadt und rund um
das Gasthaus an der Rheinischen Straße.

Die Stadt Dortmund hat gemeinsam mit den Träger der Wohnungslosenhilfe früh mit angepassten
Angeboten reagiert – Essensausgaben am Fenster, Versorgung und Beratung
unter freiem Himmel. Die Diakonie hat ihre professionellen Angebote am Standort Wichernhaus
konzentriert und bietet hier auch einen Tagesaufenthalt an. Zusätzlich hat die
Stadt Dortmund dankenswerterweise die Inbetriebnahme des Hygienezentrums an der
Leuthardstraße ermöglicht. Durch das Angebot können weggefallene Duschmöglichkeiten
und geschlossene Kleiderkammern größtenteils kompensiert werden. Einige Anlaufstellen
und Versorgungseinrichtungen können aufgrund der geltenden Bestimmungen weiterhin
nur eingeschränkt agieren. Nach mehr als fünf Monaten in diesem „Notfallmodus“ und zu
Beginn der kalten Jahreszeit scheint sich die Lage zuzuspitzen. Die vorübergehenden Not-
Lösungen für die Versorgung Bedürftiger und Wohnungsloser mit Lebensmitteln sind nicht
wetterfest. Zum Teil betragen die Wartezeiten in den Schlangen vor den Lunchpakete-
Ausgaben mehr als eine Stunde. Diese Situation ist für die betroffenen Menschen aber
auch für die Anwohner*innen des Gasthauses nicht mehr länger hinnehmbar. Besonders
drastisch sind die Folgen des Wegfalls von öffentlich zugänglichen Toiletten, hierdurch hat
sich die Lebenssituation auf der Straße deutlich verschärft und Konflikte mit Anwohner*
innen nehmen zu.

Die SPD-Fraktion begrüßt den Vorschlag der Träger der Wohnungslosenhilfe, auf dem
derzeit nicht genutzten Parkplatz gegenüber des Gasthauses oder auf einer geeigneten
anderen Fläche in der Nähe einen witterungsfesten Ort zur Ausgabe der Lunchpakete und
von warmen Getränken, ggf. in Form eines Großzeltes aufzubauen, das durch entsprechende
Sanitärcontainer ergänzt wird. Das Zelt muss groß genug sein, damit sich bis zu
60 Gäste sowie auch 10 bis 15 ehrenamtlicher Helfer*innen zeitgleich unter Einhaltung der
Corona-Schutzauflagen aufhalten bzw. bedient werden könnten. Die Öffnungszeiten könn-
ten sich an dem entfallenen Angebot im Gasthaus- Cafe orientieren. Laut Schätzung der
handelnden Akteure vor Ort handelt es sich um eine Gruppe von ca. 200 bis 250 hilfesuchenden
Menschen pro Tag. Diese temporäre Lösung würde die Situation sowohl für die
wohnungslosen und hilfebedürftigen Menschen, aber auch für die umliegenden Anwohner*
innen deutlich verbessern. Eine Entlastung der Wohnsituation im Viertel sowie auch
geschützte Rahmenbedingungen für Hilfesuchende wären erreicht. Der Betrieb soll durch
die bewährten Träger der Wohnungslosenhilfe unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände
zunächst bis Ende März 2021 gesichert sein.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass Leistungen des Sozialamtes für wohnungslose Menschen
zukünftig wieder innenstadtnah am Standort Leopoldstraße bearbeitet werden. Durch die
örtliche Nähe zur Männerübernachtungsstelle und weiteren Hilfeangeboten in der Innenstadt
werden die Wege für die Leistungsbeziehenden deutlich kürzer und können besser
angenommen werden.

Rm Weyer (SPD) erläutert den Antrag ihrer Fraktion, für den sie um Zustimmung bittet.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bittet darum den TOP 5.3, 5.4 und 5.6 zusammen zu behandeln, da sich die Anträge der Fraktionen von SPD, Die Linke & Piraten, CDU und B’90 Die Grünen auf dieselbe Thematik bezögen. Er fasst zusammen, dass dies auch die Einigkeit darüber zeige, dass die Versorgung der Wohnungslosen unter den jetzigen Bedingungen im Herbst und Winter noch einmal angepasst werden müssten. Die Fraktion B‘90/Die Grünen unterstütze daher alle vier dazu gestellten Anträge. Zum Antrag der SPD-Fraktion sei man besonders erfreut über den Punkt 4. Weiter bitte man zum Antrag der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags zunächst im Fachausschuss zu diskutieren.

OB Sierau macht den Vorschlag alle vier Anträge zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben, unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zusage, sich schon jetzt auf den Weg zu machen.

Rm Langhorst wirft ein, dass die Anträge heute beschlossen werden sollten, da eine Beschlussfassung im Dezember zu spät sei. Ausgenommen Punkt 3 des CDU-Antrags, der noch im Fachausschuss besprochen werden sollte.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) schließt sich seinem Vorredner an, es sollten alle 4 Anträge heute beschlossen werden und seine Fraktion würde auch allen Anträgen zustimmen.

OB Sierau wiederholt, dass er zugesagt habe, dass die Verwaltung sich auch ohne den Beschluss auf die Suche machen werde.

Rm Grollmann (CDU) bestätigt, dass auch die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass jetzt kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden müsse. Langfristig müsse zudem geplant werden. Zu Punkt 3 des CDU-Antrags signalisiert sie die Zustimmung ihrer Fraktion, diesen zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, sich mit allen Anträgen schwer zu tun. Es gäbe von den Fraktionen die verschiedensten Lösungsansätze für die Versorgung, von der Sozialverwaltung – die diese Anträge fachlich zu bewerten habe - habe man aber noch nichts gehört. Daher gebe es viele ungeklärte Fragen, zu denen Frau Zoerner eventuell etwas sagen könne. Sein Vorschlag wäre es, dann möglicherweise auch schon eine benötigte Summe X zu beschließen.

Rm Taranczewski (SPD) erklärt, dass die Grundlage des Antrags der SPD vorherige Gespräche mit der Sozialverwaltung gewesen seien.

Rm Bohnhof (AfD) stimmt Herrn Rettstadt zu und bevorzugt die von OB Sierau vorgeschlagene Verfahrensweise.

StR’in Zoerner bezieht sich auf das Schreiben des Gasthauses, das alle Fraktionen bekommen hätten. Dies beruhte auf Diskussionen die im Konsens des Lenkungskreises der Akteure der Wohnungslosenhilfe geführt worden seien. Dort sei das Sozialamt vertreten und man war sich einig, dass man unter den besonderen Bedingungen von Corona für den Winter ein weiteres Angebot benötige. Im Wesentlichen gehe es jetzt darum, möglichst innenstadtnah in der Nähe des Gasthauses, nach Möglichkeit eine städtische Fläche, zur Verfügung zu stellen, um dort Zelte und weitere Dinge, die noch aus der Flüchtlingssituation vorhanden seien aufzubauen, um dort z.B. Tagesangebote und auch die Essensausgabe durchführen zu können. Das würde bis dahin – bis auf die Betreibungskosten wie Strom und Wasser - kein Geld kosten und dies würde zurzeit auch schon geprüft. Sicherlich sei die Diskussion und Beratung zu einzelnen Faktoren bezüglich des Punktes 3 des CDU-Antrags, betreffend einer dauerhaften Einrichtung an der Leuthardstraße, im Sozialausschuss tatsächlich sinnvoll. Frau Zoerner stellt zudem klar, dass viele Angebote, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingestellt wurden, in den letzten Wochen wieder an den Start gegangen seien. Bis auf die Duschen und Toiletten im Gasthaus, habe alles andere wieder geöffnet. Es spräche aus ihrer Sicht nichts gegen die Abstimmung der Anträge – man sei aber hier schon auf dem Weg.

Rm Weyer bestätigt, dass die SPD-Fraktion sich den Ausführungen von Frau Zoerner anschließen wolle. Man bitte um Abstimmung der Anträge und darum den Punkt 3 des CDU-Antrages als Prüfauftrag anzusehen und in den Fachausschuss zu schieben.

Rm Grollmann wiederholt das Einverständnis der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags der CDU in den Sozialausschuss zu schieben.

OB Sierau fasst noch einmal die Ergebnisse der vorangegangenen Diskussion zusammen und stellt daraufhin die Anträge der Fraktionen zu den TOP’s 5.3, 5.4 und 5.6 nacheinander zur Abstimmung.


Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der SPD-Fraktion (DS Nr.: 18698-20-E1) einstimmig.

Weiter beschließt der Rat der Stadt den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS Nr.: 18715-20-E2) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS Nr.: 18717-20) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

Der Rat der Stadt beschließt zudem den Antrag der CDU-Fraktion (DS Nr.: 18717-20-E1) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, mit Ausnahme des Punktes 3, der zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

zu TOP 5.4
Obdachlosenversorgung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18715-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.10.2020 vor:
… wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Einrichtung zusätzlicher Essensausgaben und Aufenthaltsräume in den kalten Wintermonaten vorzusehen. Eine Großzelteinrichtung in der Nähe zum Gast-Haus ist zu prüfen.

Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit sanitärer Einrichtungen (Toilettenanlagen, Duschen, Umkleiden, etc.) im Hinblick auf die Notwendigkeiten der Pandemiemaßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen, um unnötige Härten für die betroffenen Personengruppen zu vermeiden.

Begründung:

Die Coronakrise macht sich auch in Dortmund mit einer Zunahme der aktuellen Fallzahlen bemerkbar, so dass von einem baldigen Ende der Pandemie nicht auszugehen ist. Daher ist es sinnvoll, die Hygienestandards und Abstandsregeln aufrecht zu halten. Diese sind in den meisten Obdachloseneinrichtungen und Suppenküchen nur schwer in den Mengengerüsten zu gewährleisten, die dem steigendem Bedarf gerecht werden.
Um der Fürsorgepflicht der Stadt Dortmund gegenüber seinen Bewohner*innen – und dazu zählen auch Menschen ohne Obdach – nachzukommen, ist eine Sicherstellung von tragbaren räumlichen Verhältnissen an den Essensausgaben notwendig. Spendenbasierte NGOs können in der Corona-Krise kein Ersatz für zu geringe staatliche Leistungen sein und bedürfen der Unterstützung.

Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wurde unter TOP 5.3 gemeinsam mit TOP 5.3 und 5.6 beraten und beschlossen.


Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS Nr.: 18715-20-E2) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

zu TOP 5.5
Sicherer Hafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18716-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vom 05.10.2020 vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Vor dem Hintergrund der aktuellen katastrophalen Situation vieler Menschen in den griechischen Flüchtlingslagern und des Brandes im Lager Moria auf Lesbos bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund seinen Beschluss und seine Bereitschaft aus Mai 2019 sowie aus Februar 2020 zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich dem gemeinsamen Brief der Oberbürgermeister*innen aus Hannover, Potsdam, Freiburg, Oldenburg, Düsseldorf, Göttingen, Gießen, Köln, Bielefeld und Krefeld von Anfang September an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst Seehofer anzuschließen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich den Weg für die weitere Aufnahme von Flüchtlingen in aufnahmebereiten Kommunen zu ebnen.

Begründung:
Dortmund hat sich im vergangenen Jahr wie inzwischen über 150 andere deutsche Städte zu einem sicheren Hafen für Flüchtlinge erklärt. Ergänzend hat der Rat im Februar beschlossen, zusätzliche Menschen aus den griechischen Flüchtlingslagern in Dortmund aufzunehmen. Die katastrophale Situation der dort lebenden Geflüchteten hat sich seit dem Brand im Camp Moria auf Lesbos noch weiter verschlechtert.

Die Oberbürgermeister*innen von Hannover, Potsdam, Freiburg, Oldenburg, Düsseldorf, Göttingen, Gießen, Köln, Bielefeld und Krefeld haben deshalb in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst Seehofer erneut ihre Bereitschaft erklärt, Flüchtlinge aus dem abgebrannten Lager Moria aufzunehmen und beide gebeten, den Weg dafür zu ebnen.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem:
„Als Oberbürgermeister*innen, die wir seit zwei Jahren unsere Aufnahmebereitschaft erklären, sind wir entsetzt darüber, dass es der Europäischen Union trotz vielfacher Warnungen nicht gelungen ist, diese Eskalation in Moria zu verhindern und die menschenunwürdigen Bedingungen in den Lagern an den europäischen Außengrenzen fortbestehen. Deshalb bekräftigen wir die Bereitschaft, einen humanitären Beitrag zu einer menschenwürdigen Unterbringung der Schutzsuchenden in Europa zu leisten. Wir sind bereit, Menschen aus Moria aufzunehmen, um die humanitäre Katastrophe zu entschärfen.”

Dortmund steht als Sicherer Hafen nach unserer Kenntnis bisher nicht unter diesem erneuten Schreiben. Und auch an einem Appell von 26 Oberbürgermeister*innen des Städtebündnisses Sicherer Hafen zum Tag der Deutschen Einheit an die Bundesregierung war Dortmund nicht beteiligt. Beides sollte nachgeholt werden, die entsprechenden Beschlüsse dafür liegen ja bereits vor.

Auch die Dortmunder Gruppe der SEEBRÜCKE und viele Dortmunder Bürger*innen haben in den vergangenen Wochen erneut für eine schnellstmögliche Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria und anderen Lagern demonstriert. Die Bundesregierung braucht anscheinend den Druck der vielen aufnahmebereiten Kommunen, um dies auch unabhängig von einer gesamteuropäischen Lösung endlich zu realisieren.“

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 05.10.2020 vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

Beschluss:
1. Vor dem Hintergrund der aktuellen katastrophalen Situation der Menschen in den griechischen Flüchtlingslagern, insbesondere im Lager Moria, bekräftigt der Rat aus humanitären Gründen seinen Beschluss vom Februar 2020 zur Aufnahme zusätzlicher geflüchteter Menschen.

2. Die Stadt Dortmund setzt den Ratsbeschluss vom 13.02.2020 um, die Initiative „Seebrücke – Schafft sicher Häfen“ aktiv zu unterstützen und tritt dem Bündnis „Städte Sicher Hafen“ nunmehr bei.
Begründung:
In der Ratssitzung vom 13.02.2020 wurde der gemeinsame Antrag von der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Linke & Piraten beschlossen, wie zahlreiche andere Städte auch die Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen“ zu unterstützen und geflüchtete Menschen aus dem Mittelmeer zusätzlich aufzunehmen. Bislang hat die Stadt Dortmund die Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen“ unterstützt, dies soll durch den Beitritt nun institutionalisiert werden.“

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion, mit dem man noch einmal bekräftigen möchte, dass man zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen wolle. Außerdem bitte man Oberbürgermeister Sierau, sich dem Brief der anderen Oberbürgermeister*innen anzuschließen um Dortmund inhaltlich noch einmal zu platzieren. Dem SPD-Antrag befürworte man auch.

OB Sierau entgegnet, dass es die Voraussetzung nicht gegeben habe und stellt zunächst klar, dass man in Dortmund - im Gegensatz zu vielen anderen - nicht den Beweis erbringen müsse, dass man in dieser Frage aktiv sei. Auch er sei überrascht über den gemeinsamen Brief gewesen, die zehn beteiligten Kommunen hätten niemand anderen nach einer Beteiligung an dieser Initiative gefragt. Gleichwohl habe man vor die Initiative zu ergreifen und dem noch beizutreten, in der Hoffnung, dass dies den Druck insoweit erhöhe, zu einer anderen nicht nur nationalen, sondern auch europäischen Flüchtlingspolitik zu kommen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es in der Sache und auf emotionaler Seite kein Vertun gebe. Jedoch frage er sich ob nun alle bereits gefassten Beschlüsse nach einem halben Jahr wieder bestärkt werden müssten.

OB Sierau entgegnet, dass es im SPD-Antrag insofern eine Weiterentwicklung der Beschlusslage gebe, als dass beantragt werde dem Bündnis beizutreten.

Rm Garbe (AfD) erläutert die Ablehnung seiner Fraktion zu den Anträgen.

Rm Taranczewski (SPD) gibt zu bedenken, dass es auch deutsche Waffen seien, die dafür sorgten, dass Menschen flüchten müssten. Man solle sich der christlich-jüdisch humanitären Gesinnung verpflichtet fühlen und entsprechend handeln.

Rm Münch (FBI) gibt an, dass durch diese Maßnahmen Menschen ins Land geholt würden, die die christlich-jüdische Gesinnung mit Füßen träten. Er stellt daher den folgenden Antrag:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, jegliche wirtschaftliche Zusammenarbeit mit in Syrien kriegstreibenden Staaten wie Russland und der Türkei, die den Flüchtlingsstrom wesentlich fördern, zu beenden. 2. Der Rat der Stadt Dortmund bedauert, dass Dortmund kein sicherer Hafen für Geflüchtete ist, wie die Vergewaltigung zweier Flüchtlingsmädchen im Sommer 2020 durch einen polizeibekannten Afghanen gezeigt hat. 3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der weiteren Aufnahme von Geflüchteten nur dann zu, wenn es sich um Familien oder um weibliche Flüchtlinge handelt. 4. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Aufnahme von alleinstehenden männlichen Flüchtlingen im Alter von 14 bis 30 Jahren ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Debatte, die ein Armutszeugnis sei. Zu den Anträgen werde sich die Fraktion FDP/Bürgerliste enthalten, da sie in ähnlicher Weise schon beschlossen worden seien.

Rm Schilff (SPD) stellt den Antrag auf Ende der Debatte, da die Argumente ausgetauscht seien. Weiter gibt er in einer persönlichen Rede an, sich dafür zu schämen, mit welchen Menschen er teilweise in diesem Rat zusammen sitzen müsse.

Rm Bohnhof (AfD) begründet die Gegenrede damit, dass die Debatte zu Ende geführt werden müsse, da einige Dinge die aufgeworfen wurden zunächst geklärt werden müssten.

Der Rat der Stadt beschließt das Ende der Debatte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Rm Münch (FBI) gegen die Stimmen des Rm Münch und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD_Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI), bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI), bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.

zu TOP 5.6
Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18717-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 23.09.2020 vor:
… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 8. Oktober sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit den/dem Dortmunder Wohnungsloseninitiativen und -hilfesystem kurzfristig eine zusätzliche temporäre innenstadtnahe Möglichkeit zur Essenausgabe und als Aufenthaltsort für wohnungslose Menschen zu suchen und zu realisieren. Dabei ist insbesondere der Vorschlag einer Großzeltlösung auf dem Parkplatz gegenüber des Gast-Hauses zu prüfen.

Begründung:
Die vier Wohnungsloseninitiativen Gast-Haus e.V., BODO e.V., Wärmebus und Kana-Suppenküche e.V. haben sich mit einem Hilferuf an Verwaltung und Politik gewandt. Für wohnungslose Menschen hat die Corona-Krise zu drastischen Verschärfungen ihrer Lebenssituation geführt. Die meisten Anlaufstellen und Versorgungseinrichtungen können aufgrund der geltenden Bestimmungen weiterhin nicht öffnen. Die vorübergehenden Not-Lösungen für die Versorgung Wohnungsloser mit Lebensmitteln sind nicht wetterfest. Viele Betroffene in psychischen Notlagen sehen sich nicht imstande, die Wartezeiten auf sich zunehmen, so dass es zu Unterversorgungen kommt. Durch die langen Aufenthaltszeiten beim Warten vor den Einrichtungen leidet zusätzlich die Akzeptanz der AnwohnerInnen. Besonders drastisch sind die Folgen des Wegfalls beinahe aller zugänglichen Toiletten. Da nicht nur die sanitären Einrichtungen in vielen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht genutzt werden können, sondern auch die in vielen öffentlichen Einrichtungen, (Schnell-)Restaurants und Kaufhäusern erhöhte Zugangsschwellen haben oder weiterhin nicht zugänglich sind, hat das die Lebenssituation auf der Straße – und die Konflikte mit Anwohner*innen – deutlich verschärft.
Die aktuellen Räumlichkeiten von Gast-Haus und Kana Suppenküche sind nach ausführlicher Prüfung nicht nutzbar, die notwendigen Hygienemaßnahmen können dort nicht eingehalten werden. Deshalb brauchte es dringend insbesondere in den kommenden kälteren Monaten einen zusätzlichen innenstadtnahen überdachten Ort ausreichender Größe zur Essensausgabe, als temporärer Aufenthalt und ausgestattet mit einer Toilettenanlage.
Denkbar wäre eine Großzeltlösung gegenüber vom Gast-Haus auf dem großen Parkplatz. Diese temporäre Lösung wäre sowohl für die Wohnungslosen als auch für die umliegenden BewohnerInnen tragbar, da somit eine Entlastung der Wohnsituation im Viertel sowie auch geschützte Rahmenbedingungen für wohnungslose Menschen geschaffen werden könnten. (s. Schreiben der Initiativen)

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2020 vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Aufnahme des o.g. Zusatz-/ Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08.
Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:
1. Die Bereitstellung von eingelagerten Zelten, Containergebäuden, Toilettenanlagen
und anderen „Artefakten“, die während der Flüchtlingskrise im Einsatz waren und
die nun zur mobilen Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in
Dortmund eingesetzt werden könnten, zu prüfen.
2. Kurzfristig ehemalige, mittlerweile geschlossene Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)
in Innenstadtnähe zu identifizieren und in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden
sowie den lokalen Hilfsorganisationen als zeitweilige Versorgungszentren für
wohnungs- und obdachlose Menschen herzurichten.
3. Das temporär betriebene Hygienezentrum in der Leuthardstraße wird perspektivisch
in einen dauerhaften Regelbetrieb überführt. Die Öffnungszeiten werden von aktuell
drei auf zukünftig mindestens fünf Wochentage erhöht. Die Stadt Dortmund stellt
den Betreiberorganisationen die Immobilie in der Leuthardstraße 1-7 dauerhaft zur
Verfügung, trägt weiterhin die Verbrauchskosten und beteiligt sich anteilig an Reinigungs-,
Sicherheitsdienst- und Sachmittelkosten. Die zur Ausweitung der Öffnungszeiten und des Serviceangebotes notwenigen finanziellen und personellen Ressourcen werden von der Stadt Dortmund übernommen. Eine vorläufige Kostenplanung ist den zuständigen politischen Gremien bis zum Jahresende vorzulegen.

Begründung
Infolge der Corona-Pandemie hat sich die allgemeine Versorgungssituation von wohnungs-
und obdachlosen Menschen in Dortmund dramatisch verschlechtert. Die fehlenden
Aufenthaltsmöglichkeiten lassen sich aktuell mitunter an der stark gestiegenen Zahl obdachloser
Menschen ablesen, die sich tagsüber dauerhaft im Innenstadtbereich aufhalten.
Auf die besorgniserregende Verschlechterung der allgemeinen Hygienesituation bei obdach-
und wohnungslosen Menschen, unter anderem hervorgerufen durch die Schließung einer Vielzahl öffentlicher Sanitäranlagen, sowie den dringenden Handlungsbedarf hat die CDU-Fraktion bereits per Antrag (Drucksache Nr. 18241-20-E1) in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25. August 2020 hingewiesen. Angesichts des zu erwartenden Temperaturabfalls in den bevorstehenden Wintermonaten bleibt zu befürchten, dass sich die derzeit unhaltbare Lebens-, Hygiene- und Versorgungssituation von obdach- und wohnungslosen Menschen in Dortmund weiter verschlechtert. Daher gilt es nun, kurzfristig beheizte Aufenthaltsmöglichkeiten in City-Nähe
für tagsüber zu schaffen, mehr bzw. weitere Sanitäranlagen (Duschmöglichkeiten, Toiletten)
dauerhaft zugänglich zu machen sowie eine stabile Grundversorgung mit der regelmäßigen
Ausgabe von Lebensmitteln und Hygieneartikeln an zentralen Orten im Stadtgebiet zu gewährleisten.
Das Angebot des temporär eingerichteten Hygienehauses an der Leuthardstraße wird
sehr gut angenommen und erfährt großen Zuspruch. Die Überführung dieser Institution in einen dauerhaften Regelbetrieb würde die unverzichtbare Arbeit der Betreiberorganisationen in angemessener Form würdigen und zudem einer Entlastung der ehrenamtlichen HelferInnen Vorschub leisten. Darüber hinaus würden weitere verlässliche Strukturen für wohnungs- und obdachlose Menschen geschaffen.

Der TOP wurde unter TOP 5.3 gemeinsam mit TOP 5.3 und 5.4 beraten und beschlossen.
Nachfolgende Diskussion wurde unter TOP 5.3 geführt:

„Rm Weyer (SPD) erläutert den Antrag ihrer Fraktion, für den sie um Zustimmung bittet.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bittet darum den TOP 5.3, 5.4 und 5.6 zusammen zu behandeln, da sich die Anträge der Fraktionen von SPD, Die Linke & Piraten, CDU und B’90 Die Grünen auf dieselbe Thematik bezögen. Er fasst zusammen, dass dies auch die Einigkeit darüber zeige, dass die Versorgung der Wohnungslosen unter den jetzigen Bedingungen im Herbst und Winter noch einmal angepasst werden müssten. Die Fraktion B‘90/Die Grünen unterstütze daher alle vier dazu gestellten Anträge. Zum Antrag der SPD-Fraktion sei man besonders erfreut über den Punkt 4. Weiter bitte man zum Antrag der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags zunächst im Fachausschuss zu diskutieren.

OB Sierau macht den Vorschlag alle vier Anträge zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zusage, sich schon jetzt auf den Weg zu machen.

Rm Langhorst wirft ein, dass die Anträge heute beschlossen werden sollten, da eine Beschlussfassung im Dezember zu spät sei. Ausgenommen Punkt 3 des CDU-Antrags, der noch im Fachausschuss besprochen werden sollte.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) schließt sich seinem Vorredner an, es sollten alle 4 Anträge heute beschlossen werden und seine Fraktion würde auch allen Anträgen zustimmen.

OB Sierau wiederholt, dass er zugesagt habe, dass die Verwaltung sich auch ohne den Beschluss auf die Suche machen werde.

Rm Grollmann (CDU) bestätigt, dass auch die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass jetzt kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden müsse. Langfristig müsse zudem geplant werden. Zu Punkt 3 des CDU-Antrags signalisiert sie die Zustimmung ihrer Fraktion, diesen zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, sich mit allen Anträgen schwer zu tun. Es gäbe von den Fraktionen die verschiedensten Lösungsansätze für die Versorgung, von der Sozialverwaltung – die diese Anträge fachlich zu bewerten habe - habe man aber noch nichts gehört. Daher gebe es viele ungeklärte Fragen, zu denen Frau Zoerner eventuell etwas sagen könne. Sein Vorschlag wäre es, dann möglicherweise auch schon eine benötigte Summe X zu beschließen.

Rm Taranczewski (SPD) erklärt, dass die Grundlage des Antrags der SPD vorherige Gespräche mit der Sozialverwaltung gewesen seien.

Rm Bohnhof (AfD) stimmt Herrn Rettstadt zu und bevorzugt die von OB Sierau vorgeschlagene Verfahrensweise.

StR’in Zoerner bezieht sich auf das Schreiben des Gasthaus, das alle Fraktionen bekommen hätten. Dies beruhte auf Diskussionen die im Konsens des Lenkungskreises der Akteure der Wohnungslosenhilfe geführt worden seien. Dort sei das Sozialamt vertreten und man war sich einig, dass man unter den besonderen Bedingungen von Corona für den Winter ein weiteres Angebot benötige. Im Wesentlichen gehe es jetzt darum, möglichst innenstadtnah in der Nähe des Gasthauses, nach Möglichkeit eine städtische Fläche, zur Verfügung zu stellen, um dort Zelte und weitere Dinge, die noch aus der Flüchtlingssituation vorhanden seien aufzubauen, um dort z.B. Tagesangebote und auch die Essensausgabe durchführen zu können. Das würde bis dahin – bis auf die Betreibungskosten wie Strom und Wasser - kein Geld kosten und dies würde zurzeit auch schon geprüft. Sicherlich sei die Diskussion und Beratung zu einzelnen Faktoren bezüglich des Punktes 3 des CDU-Antrags, betreffend einer dauerhaften Einrichtung an der Leuthardstraße, im Sozialausschuss tatsächlich sinnvoll. Frau Zoerner stellt zudem klar, dass viele Angebote, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingestellt wurden, in den letzten Wochen wieder an den Start gegangen seien. Bis auf die Duschen und Toiletten im Gasthaus, habe alles andere wieder geöffnet. Es spräche nichts gegen die Abstimmung der Anträge – man sei aber hier schon auf dem Weg.

Rm Weyer bestätigt, dass die SPD-Fraktion sich den Ausführungen von Frau Zoerner anschließen wolle. Man bitte um Abstimmung der Anträge und darum den Punkt 3 des CDU-Antrages als Prüfauftrag anzusehen und in den Fachausschuss zu schieben.

Rm Grollmann wiederholt das Einverständnis der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags der CDU in den Sozialausschuss zu schieben.

OB Sierau fasst noch einmal die Ergebnisse der vorangegangenen Diskussion zusammen und stellt daraufhin die Anträge der Fraktionen zu den TOP’s 5.3, 5.4 und 5.6 nacheinander zur Abstimmung.“


Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS Nr.: 18717-20) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

Der Rat der Stadt beschließt zudem den Antrag der CDU-Fraktion (DS Nr.: 18717-20-E1) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, mit Ausnahme des Punktes 3, der zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18097-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI), bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung sowie die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv vom 01.10.2007 ersetzt.

zu TOP 6.2
Jährliche Weiterführung der Fördererhöhung für die Chorakademie Dortmund über 50.000 €
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18235-20)

Rm Pohlmann (CDU) gibt an, dass die CDU-Fraktion darum bitte den TOP zu schieben. Man habe erfahren, dass bei dem Mädchen-Chor von 120 Mitgliedern 100 ausgeschieden seien. Möglicherweise sei der Platzbedarf nun nicht mehr gegeben und der Vertrag mit dem WDR sei auch noch immer nicht abgeschlossen.

StD Stüdemann erklärt, dass es in der Tat so sei, dass in der Chor-Akademie ein Streit zwischen dem Mädchen-Chor, den Eltern des Mädchen-Chores und der Chor-Akademie entbrannt sei. In Summe beabsichtigten wohl 90 Eltern mit ihren Kindern die Chor-Akademie zu verlassen. Am morgigen Abend sei ein Gespräch mit Dr. Mühhofer, StD Stüdemann und den Eltern geplant und man wolle versuchen dort die Wogen zu glätten. Weiter erläutert StD Stüdemann, dass selbst wenn dies nun einträfe, würde es in Zahlen bedeuten, dass von ca. 1,8/1,9 Mio. Budget, das die Chor-Akademie in Summe habe, 100.000 € durch die wegbrechenden Beiträge wegfielen. Auf der anderen Seite ginge es der Chor-Akademie momentan wie allen Kultur-Einrichtungen und es fehlten daher momentan Einnahmen, ob mit oder ohne Mädchen-Chor. Vor diesem Hintergrund habe man den Vorschlag unterbreitet. Dies wurde 2017 schon einmal durch den Rat beschlossen, nur war lange Zeit nicht aufgefallen, dass der Beschluss über die 50.000 € Mietunterstützung, die sie so oder so brauchten, zeitlich begrenzt war. Für die Chor-Akademie reiche der Platz ohnehin nicht, der Mädchen-Chor sei dabei noch einmal eine gesonderte Fragestellung, die man bei dem morgigen Gespräch auch erörtern wolle. StD Stüdemann bittet den Rat – wie auch zuvor in den Ausschüssen besprochen – die Vorlage zu beschließen, da es noch verheerender sein würde wenn nun auch noch eine Zahlungsunfähigkeit der gesamten Chor-Akademie hinzu käme. Die Landesregierung und das Ministerium kür Kultur und Wissenschaften haben ihrerseits angekündigt die wirtschaftliche Lage der Chor-Akademie zu stabilisieren und die Förderungen zu erhöhen. Das Land habe sein Engagement auch davon abhängig gemacht, dass die Stadt versuche eine Stabilisierungsmaßnahme durchzuführen.

Rm Brunsing (B‘90/Die Grünen) schlägt vor, der Vorlage zuzustimmen und im Fachausschuss durch Herrn Stüdemann informiert zu werden.

OB Sierau sagt dies zu und bestätigt, dass dies ohnehin so geplant sei. Es sei deutlich geworden, dass man gut beraten sei, hier nun eine Stabilität hereinzubringen.

Rm Pohlmann ist der Meinung, man solle sich die Zeit nehmen und könne die Vorlage auch in der nächsten Ratssitzung noch beschließen. In der Zwischenzeit könnten genaue Zahlen vorgelegt werden und etwas Ruhe in die Chor-Akademie eintreten.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) empfiehlt eindringlich dem Vorschlag von Herrn Stüdemann zu folgen. Herr Pohlmann möge mit der Skepsis Recht haben, er wisse aber aus Erfahrung, was passiere wenn sich das Gerücht verbreite, dass die Stadt nicht mehr hinter einem Verein stehe.

StD Stüdemann fordert den Rat auf deeskalierend zu wirken. Die Chor-Akademie habe über 1.000 Schüler*innen und davon mache der Mädchen-Chor 90 bis100 Kinder aus. Die Akademie mache hervorragende Arbeit und nun gebe es in einem einzigen Ensemble Streit. Die Problemlage, die die Chor-Akademie habe sei coronabedingt – er spreche von mehreren Hunderttausend Euro Minderertrag. Zudem fordere man mit dieser Vorlage keine zusätzliche Förderung sondern eine Fortschreibung. Es sei lediglich aufgefallen, dass man einen Beschluss hatte, der auf vier Jahre limitiert war.

Rm Thiel (SPD) bedankt sich für die ausführlichen Ausführungen von Herrn Stüdemann und kündigt die Zustimmung zur Vorlage der SPD-Fraktion an.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass zuvor noch betont wurde, dass es ein guter Brauch sei dem Beratungsbedarf einer Fraktion auch zu folgen.

OB Sierau entgegnet, dass er dem Vorschlag von Frau Brunsing eine Menge abgewinnen könne. Man könne nicht verschiedene Dinge miteinander vergleichen. Zuvor ging es um Anträge aus den Fraktionen, die sehr kurzfristig auf den Tisch gekommen seien und zuvor nicht beraten werden konnten. Die vorliegende Vorlage sei schon mehrfach in den Ausschüssen beraten worden und der Beratungsbedarf erst durch eine sehr kurzfristig, die CDU erreichte Information entstanden. Der Rat habe sich mehrfach darauf geeinigt, dass durch Corona keine institutionellen individuellen Schäden entstehen sollten. Man könne dies als einen Teil einer Corona-Hilfe verstehen um eine international anerkannte Einrichtung - auch im Interesse der Kinder - zu stabilisieren. Um kein falsches Signal zu senden schlägt OB Sierau vor, heute im Rat einen Vorrats-Beschluss zu fassen. Das Geld könne eingesetzt werden wenn es benötigt werde und Herr Stüdemann die Mitglieder nicht erst zum nächsten Fachausschuss, sondern schon dann wenn sich die ganze Situation ein wenig geklärt habe darüber unterrichten. Davon unbenommen blieben den Mitgliedern des Rates dann immer noch genügend Möglichkeiten diesen Vorrats-Beschluss zurückzuholen.

Rm Pohlmann stimmt diesem Vorschlag zu.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, dass der am 14.12.2017 getroffene Beschluss (siehe Niederschrift Drucksache Nr.: 08581-17), mit welchem die Chorakademie Dortmund 50.000 € erhält, um den gewachsenen Kapazitäten entsprechende Räumlichkeiten zu finden, als Erhöhung von jährlich 50.000 € zur bestehenden Grundförderung weitergeführt wird.

zu TOP 6.3


„Kultur der Vielen“ in Not
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020
(Drucksache Nr.: 18648-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Integrationsrates vom 22.09.2020 vor:
Dem Integrationsrat lag nachfolgender Antrag der Vorstandsmitglieder zur Beratung und Beschlussfassung vor:

… der Vorstand des Integrationsrates stellt folgenden Antrag und bittet
um Beratung und Beschlussfassung und Überweisung an den Rat der Stadt.

Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung bei Rettungsaktionen und Unterstützung von Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen während der Corona – Krise darauf zu achten, dass auch Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen aus Einwanderungsgemeinschaften zielgerichtet unterstützt werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung an die Bundes- und Landesregierung die Aufforderung heranzutragen, dass Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Künstler*innen angemessen bei aktuellen Rettungspaketen und Neustartprogrammen in der Corona Krise berücksichtigt werden.
Begründung

Je länger die Corona Pandemie dauert, desto sichtbarer wird, wie wenig die Programme der Rettungsmaßnahmen und auch die Aktivitäten für einen Neustart Kultureinrichtungen und Künstler*innen von Einwanderungsgemeinschaften erreichen. Vor allem die Akteure im Kulturleben, die sich bisher stark über Vereinsmitgliedsbeiträge, über selbsterwirtschaftete Einnahmen aus Raumvermietungen und Gastronomie, über Eintrittseinnahmen und Gagen für Veranstaltungsauftritte finanziert haben, geraten im Moment in immer größere Existenznot. Das trifft privatwirtschaftliche Einrichtungen wie Hochzeitssalons, Veranstaltungshallen und genauso gemeinnützige Einrichtungen der türkischen, kurdischen, russischen, afrikanischen, arabischen, griechischen, asiatischen, bosnischen, etc. Kulturgemeinschaften. In den großen Städten macht das Kulturleben der Einwanderungsgemeinschaften mindestens ein Drittel des Kulturlebens aus, das sich zu fast 90 % ohne öffentliche Förderung selbst trägt. In Dortmund finden sich ohne Moscheevereine 15 Kultur- und Bildungseinrichtungen, ungefähr 230 Migrantenselbstorganisationen mit oft kulturellen Angeboten und über 650 Künstlerinnen und Künstler aus Einwanderungsgemeinschaften, die professionell oder halbprofessionell ihre Berufe ausüben. Da die wenigsten von ihnen bisher einen Zugang zur öffentlicher Förderung hatten und bei den Einzelpersonen auch selten Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, fallen sie aus vielen aktuellen Hilfsprogrammen wegen der Zugangskriterien heraus. Deswegen bittet der Integrationsrat den Rat um Hilfe und Unterstützung: 1. die Kulturfördermöglichkeiten der Stadt sollen für den genannten Personenkreis zugänglich sein, und 2. der Rat der Stadt soll Bund und Land auffordern die Kulturen aus den Einwanderungsgemeinschaften zu erhalten. Eine Stadt der Vielfalt beweist sich grade in der Not.

Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund

a) die Verwaltung zu beauftragen, dass bei Rettungsaktionen und Unterstützung von Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen während der Corona – Krise darauf zu achten ist, dass auch Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen aus Einwanderungsgemeinschaften zielgerichtet unterstützt werden.

b) die Aufforderung an die Bundes- und Landesregierung heranzutragen, dass Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Künstler*innen angemessen bei aktuellen Rettungspaketen und Neustartprogrammen in der Corona Krise berücksichtigt werden.

Rm Münch (FBI) warnt davor, dieser Resolution zuzustimmen, da sie impliziere, dass nicht-deutsche Kultureinrichtungen offenbar bisher durch StD Stüdemann und das Kulturbüro diskriminiert würden.

Rm Taranczewski (SPD) hält die Schlüsse seines Vorredners für abenteuerlich. Es sei Aufgabe des Integrationsrates sich mit den Angelegenheiten der Migranten zu beschäftigen. Es handele sich weder um Misstrauen noch um Kritik, sondern um eine reine Bitte um Hilfestellung und Unterstützung, da auch der Integrationsrat die Vielzahl der Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen nicht auf dem Schirm haben könne.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) bittet darum, diesen Antrag in den AKSF zu überweisen, dort könne überprüft werden, dass hier niemand durch ein Sieb falle.

StD Stüdemann bestätigt, dass Rm Taranczewski den ersten Punkt ausreichend erläutert habe. Der erste Punkt sei an die Stadt gerichtet und dieser Bitte könne man nachkommen. Er habe den zweiten Punkt als den entscheidenderen gelesen. Auf Bundes- und Landesebene gebe es momentan millionenschwere Förderpakete und dort seien alle ausländischen Gruppen und Einzelkünstler*innen nahezu ausgeschlossen, weil man sich sklavisch an der Künstler*innen-Sozialkasse orientiere. Künstler*innen ohne deutsche akademische Ausbildung könnten daher nicht profitieren. Am Montag habe man in einer langen Telefon- und Zoomkonferenz mit dem Vorsitzenden des NRW-Kulturrates, dem Städtetag, dem Ministerium und anderen Organisationen genau über dieses Thema gesprochen, da sich herausstelle, je länger die Krise dauere, desto schwerer werde es für Menschen, die durch das Raster fallen. StD Stüdemann berichtet, dass mit dem NRW-Kulturrat vereinbart worden sei, zu diesem und auch zu anderen Themen eine Initiative zu ergreifen und mit dem Kultusministerium und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, solche Fragestellungen zu besprechen. Er verstehe den Antrag des Integrationsrates so, dass sich der Rat der Stadt für eine Berücksichtigung bei den Rettungspaketen auf Bundes- und Landesebene einsetzen solle.

Rm Münch bedankt sich für die Richtigstellung. Er stelle daher nun den Antrag, den Punkt 1 durch den „Punkt 1 – neu“ zu ersetzen: „Der Rat der Stadt Dortmund ist erfreut, dass die Verwaltung bei Rettungsaktionen und der Unterstützung von Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen während der Corona-Krise bereits darauf achtet, das Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen aus Einwanderungsgemeinschaften zielgerichtet unterstützt werden.“

Rm Taranczewski bedankt sich bei StD Stüdemann für die richtige Interpretation des Antrages. Es spreche nichts gegen eine Überweisung des Antrags in den AKSF, jedoch nicht mit der Begründung des Herrn Münch, die unverschämt und diskriminierend sei.

Rm Brunsing (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag heute gerne im Sinne von Herrn Stüdemann abstimmen würde, da es sich auch um einen Akt der Wertschätzung gegenüber dem Integrationsrat handele. Im Kulturausschuss befasse man sich mit diesen Themen ohnehin.

OB Sierau fasst zusammen, dass durch eine Abstimmung des Antrags eine Befassung mit dem Thema im Kulturausschuss nicht ausgeschlossen sei. Insofern wolle er zunächst den Antrag von Rm Münch zu Abstimmung stellen. Und danach den Antrag des Integrationsrates abstimmen lassen, was im Ergebnis bedeute, dass die Verwaltung sich kümmern werde und darüber im Ausschuss berichte.


Der Rat der Stadt lehnt den mündlichen Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung bei Rettungsaktionen und Unterstützung von Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen während der Corona – Krise darauf zu achten, dass auch Kultur- und Bildungseinrichtungen und Künstler*innen aus Einwanderungsgemeinschaften zielgerichtet unterstützt werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung an die Bundes- und Landesregierung die Aufforderung heranzutragen, dass Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Künstler*innen angemessen bei aktuellen Rettungspaketen und Neustartprogrammen in der Corona Krise berücksichtigt werden.

zu TOP 6.4
Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18759-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, vier Projekte zur Sanierung der städtischen Freibäder Volkspark, Wellinghofen und Hardenberg sowie zwei Projekte zur Sanierung der Sportanlage „Wischlinger Weg“ zur Förderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NW für das Programmjahr 2020, anzumelden.


7. Schule

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17109-20)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2020/21 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18211-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2020 vor:
Es lag folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020 vor:
„Frau Köhler vom Regionalen Bildungsbüro führt anhand einer Präsentation in die Vorlage
ein.
Die Vorlage wird positiv von allen Anwesenden aufgenommen. Es besteht Einigkeit darüber,
dass ein Ausbau der Maßnahmen wünschenswert sei. Nach kurzer Diskussion fasst der
Integration folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten
Beschlussvorschlag. Ergänzend hierzu empfiehlt der Integrationsrat die Verdoppelung der
Netzwerke und die Überprüfung der daraus resultierenden Personalhöhe bzw. des daraus
resultierenden Personalmehrbedarfes.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im
Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.“


Der Schulausschuss nahm die Empfehlung des Integrationsrates zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Nein-Stimme, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020 vor:
s.o.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) bringt einen Nachtrag aus dem Schulausschuss. Man solle den Antrag des Integrationsrates als Prüfauftrag verstehen und dies zusammen mit der Vorlage an die Verwaltung geben.

Rm Spieß (SPD) schließt sich für seine Fraktion dem Begehren der Fraktion B’90/Die Grünen an.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) schließt sich an. Auch seine Fraktion wolle die Empfehlung des Integrationsrates mit einbeziehen.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Integrationsrates und der Empfehlung des Schulausschusses nachfolgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.

zu TOP 7.3
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Fachbereichs Schule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18553-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 622.157 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2020 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 7.4
Zahlung von Entgelten für Schulbegleitungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18401-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Entgelte für Schulbegleitungen ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen bis zur Bekanntmachung des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes - SodEG – (Zeitraum 16.03. – 27.03.2020) weiter zu zahlen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Fortsetzung der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser - Mütterzentrum Dortmund e.V. und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde - für die Jahre 2021 bis 2028
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18042-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der kommunalen Kofinanzierung beider Mehrgenerationenhäuser in Dortmund (Mütterzentrum Dortmund e.V., Sozialdienst kath. Frauen e.V. Hörde) für die Jahre 2021 bis 2028.

zu TOP 8.2
Gründung des Geschäftsbereichs 57/4 "Strategische Entwicklung" des Eigenbetriebs FABIDO und Änderung der Betriebssatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18111-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
der Rat der Stadt Dortmund soll in seiner Sitzung am 08.10.2020 die Gründung des Geschäftsbereiches „Strategische Entwicklung“, den Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO und die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter beschließen.

Wir möchten vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass eine förmliche Beteiligung des Personalrates bislang nicht erfolgte und somit die Zustimmung noch nicht erteilt werden konnte. Für die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens vor Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund wären Ihnen verbunden.

Dem § 6 Abs. 4 der beiliegenden Dienstanweisung für die Geschäftsleitung des Eigenbetriebes FABIDO ist zu entnehmen, dass der*die Beigeordnete der Geschäftsleitung im Interesse der Einheitlichkeit der Dezernatsphilosophie Weisungen erteilen kann.

Im Betriebsausschuss erfolgte bereits eine mündliche Berichterstattung durch Herrn Kunstleben. Damit der Personalrat seiner Unterrichtungsspflicht gegenüber dem Personalratsgremium nachkommen kann, erbitten wir kurzfristig eine schriftliche Darstellung seitens der Dienststelle.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um Zustimmung für nachfolgenden Prüfauftrag.

Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung von zwei VZ Planstellen zum TEK Bau in Eigenregie bei FABIDO analog DS-Nr. 17617-20 bei der Feuerwehr Dortmund zu prüfen.


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Herr Kunstleben (FABIDO) teilt mit, dass eine Eigenrealisierung im Bereich des TEK-Baus angestrebt wird, allerdings sei für die tatsächliche Realisierung das Dezernat von Herrn StD Stüdemann zuständig. Er erläutert weiter, dass das oberste Ziel im Rahmen der Realisierung für seinen Fachbereich sei, eine stärkere fachliche und baufachliche Baubegleitung sicherzustellen.
Die entsprechende Stabstelle für Immobilienprojekte sei bereits besetzt und arbeitet gemeinsam mit den zuständigen Stadtämtern daran, eine entsprechende Grundlage für die Realisierung modular erstellter Kindertageseinrichtungen zu entwickeln
Vor diesem Hintergrund teilt er mit, dass das fachliche und technische Personal, welches im Antrag gefordert wird, bereits vorhanden sei.

Frau Stackelbeck (Fraktion B´90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion davon ausgegangen sei, dass es sich um ein beteiligungsrelevantes Verfahren handelt. Sollte dies strittig sein, ist eine Klärung vor der abschließenden Empfehlung abzuwarten. Sie schlägt vor, lediglich eine vorbehaltliche Empfehlung auszusprechen.
Herr Kunstleben sagt zu, das Beteiligungsverfahren mit dem Personal- und Organisationsamt und dem Personalrat bis zur Ratssitzung durchgeführt zu haben.

Frau Dr. Tautorat zieht aufgrund der vorangegangenen Ausführungen den Antrag ihrer Fraktion zurück.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Gründung des Geschäftsbereichs „Strategische Entwicklung“ und die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 08.10.2020 beschließen wird.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Gründung des Geschäftsbereich „Strategische Entwicklung“
2. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO
3. die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter 57/4 „Strategische Entwicklung“


Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Gründung des Geschäftsbereichs „Strategische Entwicklung“ und die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 08.10.2020 beschließen wird.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Gründung des Geschäftsbereich „Strategische Entwicklung“
2. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO
3. die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter 57/4 „Strategische Entwicklung“

zu TOP 8.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18094-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.07.2020 vor:

ergänzend zur Vorlage zur Genehmigung einer Dinglichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1
GO NRW – Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule
im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020 (DS-Nr. 18094-20) teile ich Ihnen
folgendes mit:
Die Dringlichkeit der getroffenen Entscheidung ergibt sich daraus, dass zur rechtzeitigen
technischen Umsetzung der Vereinbarung der Landesregierung NRW und der kommunalen
Spitzenverbände NRW, keine Elternbeiträge für den Bereich der Offenen Ganztagsschule in
den Monaten Juni und Juli 2020 zu erheben, bereits eine Entscheidung bis Mitte Juli erforderlich
war.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) beantragt aufgrund von Beratungsbedarf seiner Fraktion, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.
OB Sierau stellt fest, dass er mangels Wunsch auf Gegenrede von einer Zustimmung des Rates ausgehe.


Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit
folgendem Inhalt:
1. Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2). Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2020 (DS-NR.:17848-20) wird für folgenden Punkt aufgehoben:
Die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17308-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand Mai 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18117-20)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2020 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 136.555,49 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 116.716,32 €.


zu TOP 9.3
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die Maßnahme "Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18013-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme „Beschleunigung der Linie U45/47 von Haltestelle Aplerbeck bis Oetringhauser Straße“ gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW.

Die Mehrauszahlung in Höhe von 982.700,00 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2020 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054124 – ÖPNV Beschleunigung - (Finanzposition 780 950).

Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Dortmund einen Teil der deckenden Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014653 – BW Brücke Franz-Schlütter-Str Lastenener – (Finanzposition 780 810) haushaltsneutral zu verlagern.

zu TOP 9.4
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16368-19)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 17.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.20 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitter unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Punkt 2 der Beschlussfassung wird wie folgt ersetzt: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.“

Begründung: Städtische Grundstücke sollen nicht mehr verkauft, sondern durch Erbpacht in der öffentlichen Hand gehalten werden, um das kommunale Grundvermögen zu erhalten…

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) erklärte zum Antrag ihrer Fraktion, dass sie dafür seien, das kommunale Grundvermögen zu erhalten. Durch die Formulierung „grundsätzlich“ im Antrag ihrer Fraktion sei die Möglichkeit für Ausnahmen gegeben.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) bemängelte, dass man der Klausel, unter Beschlussvorschlag 2 der Vorlage, so nicht zustimmen könne, da es noch keine Vereinbarung mit dem Liegenschaftsamt bezüglich Vorkaufsrechten und Wiederveräußerung der Immobilien gebe. Das sei in Arbeit, aber noch ohne Ergebnis. Sie formulierte einen mündlichen Antrag (Antrag 1): Es sei zu favorisieren, dass die Stadt städtische Grundstücke in Eigenregie mit Kitas bebaut, alternativ in Erbpacht. Frau Dr. Tautorat zog den Antrag während der Sitzung zurück, da dies im AFBL diskutiert werden müsse.

Herr Grohmann (SPD-Fraktion) merkte an, dass Erbbaurecht laut Finanzausschuss in Niedrigzinsphasen das schlechteste sei, was man am Markt platzieren könne, da die Investoren lieber kaufen. Da dies der Kinder-und Jugendausschuss sei, könne seine Fraktion dem Antrag politisch in der Sache folgen, da er inhaltlich dem immer wieder formulierten Willen des Ausschusses entspricht.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) teilte mit, dass sie dem Beschlussvorschlag der Originalvorlage unter Punkt 2 folgen könne, wenn man ihn auf kommunale Unternehmen wie z.B. DOGEWO und verlässliche lokale Bauträger als Investoren begrenzen würde. Sie stellte für die Fraktion Die Linke & Piraten mündlich den Antrag (Antrag 2), den Punkt 2 der Beschlussfassung wie folgt um das Wort „lokalen“zu ergänzen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den lokalen Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) erklärte, dass seine Fraktion die Beschlussvorschläge, wie in der Vorlage vorgesehen, mittragen würde. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei in seiner Tragweite nicht gänzlich überschaubar, da er nicht wisse, ob Erbbaurecht für die Träger akzeptabel sei, oder ob dadurch der Ausbau weiterer Kitas gehemmt würde. Er sehe den Ausschuss nicht als fachkompetent für Erbbaurecht.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke & Piraten) zeigte Unverständnis darüber, dass die Stadt eigene Grundstücke nicht in Eigenregie bebaue. Es gebe eineinteressante Studie der Universität Leipzig, „Langfristige Anmietung und kommunaler Eigenbau von Kitas in Leipzig im Vergleich“. Da werde das Investorenmodell dem Eigenbaumodell gegenübergestellt, über die Dauer von 25 Jahren. Ihre Fraktion lehne das Investorenmodell ab. Es sei egal ob Erbbaurecht attraktiv sei oder nicht, da städtische Grundstücke in städtischem Besitz bleiben sollten.

Herr Loose (AWO) erklärte, dass es für ihn als Träger der Bau von Kitas in Eigenregie nicht unbedingt von Vorteil sei, da die Investitionskosten nicht so refinanziert werden könnten wie bei einem Investor. Er würde ebenfalls einen lokalen kommunalen Investor wie z.B. DOGEWO bevorzugen.

Herr Schade-Homann (Ev. Kirchenkreis Dortmund) führte aus, dass die evangelische Kirche eigene Grundstücke einbringe und sie mit Investoren ausschließlich im Erbbaurecht mit Kitas bebaue. Man habe auch keinen Mangel an Investoren. Schwierigkeiten bereite die Frage, ab wann der Investor weiterverkaufen dürfe. Man würde sich wünschen, dass es eine Sperrzeit von mehreren Jahren gebe, auch wegen der Gewährleistung des Gebäudes.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk) ergänzte in der Rolle der Investorin, dass der Erhalt von Grundstücken und die Bebauung im Erbbaurecht eine politische Haltungsfrage sei.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnt den Antrag (Antrag 2) der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich (1 Ja, 6 Nein, 7 Enthaltungen) ab.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion) zu.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt mehrheitlich (gegen 3 Stimmen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss zu fassen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Schaffung neuer Gruppen entsprechend des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2011 (DS-Nr. 03685-11) für die Dauer des Mietvertrages (max. 25 Jahre) erfolgt.

Dieser Grundsatz wird für die folgenden Fälle ausgeschlossen:
a) Fehlende Zugehörigkeit des Trägers zu einem Spitzenverband
b) Bereitstellung sogenannter betrieblicher Plätze, bei denen der Träger Betrieben oder Institutionen im Rahmen der Bedarfsplanung des Jugendamtes Belegrechte einräumt
c) Vorliegen einer Vereinbarung im Mietvertrag, nach der der Träger eine Kaltmiete oberhalb der Regelungen des KiBiz vereinbart (vorbehaltlich eventueller Einzelentscheidungen des Verwaltungsvorstandes im Hinblick auf städtebauliche Interessenslagen)
d) Umwandlung einzelner, bereits vorhandener Betreuungsplätze für über dreijährige Kinder in Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den Bestandseinrichtungen
e) Festsetzung eines zusätzlichen Elternbeitrages durch den Träger über das Essensentgelt hinaus

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren grundsätzlich im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Alternativ können die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

Nach ausführlicher Diskussion bieten Herr Stüdemann (Stadtdirektor) und Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) an, den Sachverhalt mit möglichen Varianten für die erste Sitzung des nächsten Jahres anhand einer Verwaltungsvorlage aufzubereiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich damit einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 02.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Verwaltung im Finanzausschuss zugesagt habe das Thema Erbpacht noch einmal zu prüfen. Vorbehaltlich dieser Zusage würde ihre Fraktion heute der Vorlage zustimmen.

Rm Tautorat (Die Linke & Piraten) gibt an, dass der Kinder und Jugendausschuss dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zugestimmt habe. Ihre Fraktion könne sich dieser Lösung anschließen.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Übernahme des nach den
Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden
Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die
Schaffung neuer Gruppen entsprechend des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2011 (DS-Nr. 03685-11) für die Dauer des Mietvertrages (max. 25 Jahre) erfolgt.

Dieser Grundsatz wird für die folgenden Fälle ausgeschlossen:
a) Fehlende Zugehörigkeit des Trägers zu einem Spitzenverband
b) Bereitstellung sogenannter betrieblicher Plätze, bei denen der Träger Betrieben oder Institutionen im Rahmen der Bedarfsplanung des Jugendamtes Belegrechte einräumt
c) Vorliegen einer Vereinbarung im Mietvertrag, nach der der Träger eine Kaltmiete
oberhalb der Regelungen des KiBiz vereinbart (vorbehaltlich eventueller
Einzelentscheidungen des Verwaltungsvorstandes im Hinblick auf städtebauliche Interessenslagen)
d) Umwandlung einzelner, bereits vorhandener Betreuungsplätze für über dreijährige
Kinder in Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den Bestandseinrichtungen
e) Festsetzung eines zusätzlichen Elternbeitrages durch den Träger über das Essensentgelt hinaus

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den jeweiligen Trägern entsprechende
Vereinbarungen abzuschließen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau
der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können entweder den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen oder die städtischen Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer TEK bebaut werden.

zu TOP 9.5
Unterstützung des Vereins African Tide Union e.V. bei der Betreibung des Afrikahauses Körnebachstraße 50-52, 44143 Dortmund, für die Jahre 2020 und 2021. (Fortführung der Ratsbeschlussfassung vom 18.06.2020 – DS-Nr. 18000-20)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18327-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 17.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 18.06.2020 vor:
zu TOP 2.2
Rettet das Afrikahaus!
Antrag zur TO (Afrikaner in Dortmund)
(Drucksache Nr.: 18000-20)

Im Wege der Dringlichkeit lag dem Integrationsrat nachfolgender Antrag der „Afrikaner in Dortmund“ zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Begründung:
Annähernd 20 verschiedene afrikanische Communities nutzen das Afrika Haus – getragen wird das Afrika Haus von dem Verein AfricanTide Union e.V.
Nach der Eröffnung des „Afrika Haus“ am 31. Januar 2020 haben wir angefangen, unsere Jahresplanung 2020 zu realisieren. Aber leider mussten auch wir aufgrund der Corona-Krise unsere Aktivitäten komplett auf das Notwendigste reduzieren – im Ergebnis haben die Mitarbeiter von AfricanTide Kurzarbeitergeld bezogen und die Projekte sind insgesamt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zur Pandemieeindämmung gestoppt worden.
Im Zuge der aktuellen Lockerungsmaßnahmen ist AfricanTide mittlerweile dabei, das Programm für das gesamte Afrika Haus mit allen Einzelprojekten wieder zu reaktivieren – allerdings mit beträchtlichem zusätzlichem Aufwand für die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen.
Jedoch hat AfricanTide die Auswirkungen der notwendigen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung ökonomisch stark getroffen, so dass AfricanTide dringend auf die Hilfe und finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund angewiesen ist, damit das Afrika Haus weiter bestehen bleibt.
Durch monatelange Arbeit hat AfricanTide eine wegweisende Institution gegründet, die deutschlandweit einzigartig und gerade für Dortmund äußerst wichtig ist. Es ist ein Haus entstanden, in dem sich Jung und Alt und Menschen aller Kulturen treffen, um so eine integrative Kulturarbeit zu verwirklichen, die allein in der Region Dortmund mehr als 20.000 Menschen afrikanischer Herkunft erreicht. Nun droht die Arbeit von AfricanTide, die am 31. Januar der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, nicht weitergeführt werden zu können. Für die Weiterführung der Arbeit benötigt AfricanTide dringend die Übernahme der Mietkosten mit 90.000 €/Jahr. AfricanTide braucht die Hilfe und Unterstützung der Stadt Dortmund. „Retten Sie das Afrika Haus jetzt!“. Im Jahr 2020 sind viele Veranstaltungen der Stadt Dortmund ausgefallen, sodass die Finanzierung der Mietkosten durch die Stadt übernommen werden kann.
Gerade in der aktuellen Situation braucht die Stadt Dortmund das Afrikahaus für die Jugend und die Erwachsenen afrikanischer Herkunft in der Diaspora. Gerade ist ein jahrelang in Dortmund debattierter Traum verwirklicht worden. Es wäre ein tragisches Signal, wenn Corona diese Institution afrikanischer Selbstbehauptung zu Fall bringen würde. Die afrikanischen Communities benötigen ihren Treffpunkt, ihren Begegnungsraum, ihr Weiterbildungshaus, ihr Medienhaus, ihr Restaurant, ihr Kinder- und Jugendzentrum, ihr Museum, ihr Modestudio, ihre Bibliothek, ihr Begegnungszentrum für Frauen, ihr selbstorganisiertes Haus für Empowerment.
Die Finanzierung der Mieten für das Afrika Haus ist existenznotwendig in diesen schwierigen Zeiten. Die jährlichen Belastungen sind geringer als die durchschnittlichen Kosten eines Jugendzentrums, obwohl das Afrika Haus 2200qm Fläche aufweist.

Kevin Ndeme Matuke
Afrikaner in Dortmund

Diskussion nach Einbringung des Antrags:
Herr Matuke (Afrikaner in Dortmund) geht nochmals kurz auf die Gründe des Antrags ein und teilt folgendes mit:
Viele von Ihnen waren bei der Eröffnung des „Afrika Haus“ in Dortmund. Noch stehen wir alle unter dem Einfluss der Demonstration „Black Lives Matter“ in der letzten Woche. Dortmund ist ein besonderes Zentrum der afrikanischen Community. Hier leben mehr als 20.000 Menschen afrikanischer Herkunft und deshalb hat die Initiative „Afrika Haus“ eine ganz besondere Relevanz für Dortmund. Nach der Eröffnung am 31.01.2020 stehen wir jetzt vor dem „Corona-Problem“ und können unsere Miete nicht zahlen. Deshalb möchte ich als Vertreter der „Afrikaner in Dortmund“ im Integrationsrat um aktive Hilfe bitten. Es geht um den Fortbestand der Einrichtung. Aufgrund der beschriebenen Situation, der anstehenden politischen Sommerpause und dem Umstand dass der Rat der Stadt wahrscheinlich erst erneut wieder im Oktober tagen wird sei entsprechende Eile geboten.

Herr Gülec (allg. Aktive Liste der türkischen Verbände) stimmt den Ausführungen von Herrn Matuke zu. Gerade in den aktuellen Zeiten haben viele Vereine, insbesondere Migrantenvereine, enorme Schwierigkeiten. Es wäre daher schön, wenn die Stadt Dortmund die Möglichkeit hätte betroffene Vereine zu unterstützen.
Herr Gülec regt in diesem Zusammenhang ein städtisches Unterstützungskonzept für in Not geratene Vereine an. Eine Allgemeinlösung für alle Vereine wäre wünschenswert und zu überdenken.

Herr Akkaya (Liste der Vielfalt) plädiert für eine Unterstützung des Antrags.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass er auf den Kämmerer der Stadt Dortmund, Herrn Stüdemann, zugehen wird um zu besprechen was für Vereine getan werden kann welche von der aktuellen Situation betroffen sind und in „Schräglage“ geraten sind.
Herr Taranczewski plädiert dafür den Antrag zu unterstützen, da das „Afrikahaus“ bzw. die Einrichtung relativ frisch sei und nicht unbedingt sofort wieder kaputt gehen sollte.

Herr Krimhand (Krimhand Kabatski / Osteuropäischer Wählerkreis) hebt die Einzigartigkeit und Wichtigkeit der Einrichtung für Dortmund hervor.

Frau Karaca-Tekdemir (allg. Aktive Liste der türkischen Verbände) merkt an, dass die Unterstützung des Afrikahauses durch den Antrag durchaus gegeben sei. Weiterhin stimmt Sie den Ausführungen von Herrn Gülec zu, welcher ein städtisches Unterstützungskonzept für in Not geratene Vereine an angeregt hat.

Die Vorsitzende, Frau Tekin, unterstützt den Antrag und hob die Wichtigkeit des Afrikahauses als Einrichtung für die Stadt und die Community, aber auch alle anderen Einrichtungen dieser Art hervor.
Herr Akkaya erklärt, dass aus seiner Sicht der Antrag unterstützt werden muss.
Herr Taranczewski fasst abschließend die Diskussion zusammen und bittet den Integrationsrat den Antrag zu unterstützen.

Der Integrationsrat fasst einstimmig bei zwei Enthaltungen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Rm Taranczewski (SPD) appelliert an die Mitglieder des Rates, dem vorliegenden Antrag des Integrationsrates zu entsprechen. Dabei weist er insbesondere auf den Zusammenhang der entstandenen Schräglage des Vereins „African Tide Union e.V.“ mit der Corona-Krise hin. Das Afrika-Haus beherberge viele Vereine und die afrikanische Community sei eine wachsende, hochinteressante Community, die dort arbeite und Gutes für Dortmund leiste.

Rm Reppin (CDU) stellt klar, dass die CDU-Fraktion die Arbeit des Afrika-Hauses gerne unterstützen würde. Jedoch ohne die wirtschaftliche Basis des Hauses zu kennen, fehlten die Grundlagen um dies aktuell zu tun. Es stellten sich eine ganze Reihe von Fragen und es ergäbe sich ein erheblicher Beratungsbedarf, zumal es sich hier um einen ordentlichen Betrag handele.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) ist der Meinung, dass es ungerecht sei, dass durch die starke Lobby des Integrationsrates hier das Afrika-Haus bevorzugt behandelt werden solle, es gebe genügend andere Vereine, die auch von der Corona-Situation betroffen seien und nun auf der Strecke blieben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bestätigt, dass auch seine Fraktion das Afrika-Haus für eine wichtige kulturelle Einrichtung - sowohl für die Kommunikation, als auch für die Integration - halte. Man teile jedoch die Bedenken der CDU-Fraktion. Um einen Beschluss fassen zu können fehlten viele Zahlen und eine Zustimmung könne nur unter dem Vorbehalt der Spitzabrechnung stehen. Zudem müsse man berücksichtigen, dass die Lage im nächsten Jahr schon eine ganz andere sein könne und der Verein bis dahin möglicherweise schon wieder wirtschaftlich arbeite.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärt, dass seine Fraktion dem Wunsch des Integrationsrates gerne nachkommen wolle. Man begrüße auch eine Spitzabrechnung. Frau Karacakurtoglu habe bereits bei einem Termin mit der Leitung des Afrika-Hauses einen Blick in die Bücher werfen können und daher habe man keinerlei Zweifel über den Handlungsbedarf, um das Afrika-Haus zu erhalten. Es sei ein wichtiges Integrationsprojekt mit 20 angesiedelten Vereinen, eine solche Einrichtung sollte nicht verloren gehen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bestätigt auch für seine Fraktion, dass man dieses Projekt unterstützen wolle. Besonders vor dem Hintergrund, dass es gerade ans Laufen kommen sollte und nun durch die Corona-Krise ins Stocken geraten sei. Damit das Haus ans Laufen komme und damit erfolgreich Integration und Kultur leisten und vermitteln könne, sei es wichtig von Seiten der Stadt Unterstützung zu gewähren. Auch die Fraktion B’90/Die Grünen begrüße eine Spitzabrechnung.

StD Stüdemann erklärt, dass der Eigentümer des Hauses sehr engagiert sei und auch einen Teil der Umbaukosten finanziert habe. Das Haus sei am 31. Januar dieses Jahres eröffnet worden und man habe sich gefreut, dass es nun losgehe. Der Verein sei kein neuer, sondern schon seit über 10 Jahren in der Stadt tätig und habe in den letzten 5 Jahren unter anderem die Flüchtlingsanlage Iggelhorst mit 120 Plätzen tadellos geführt. Da die erwarteten Erträge des Afrika-Hauses aus dem Sektor der Gastronomie, Veranstaltungs- und Vermietungsbereiche, die coronabedingt nur sehr reduziert in Anspruch genommen werden konnten ausfielen, sei die Hoffnung des Vereins zumindest die Mieten aufzubringen nicht zu schaffen. Der Mietpreis sei mit 5 € pro m² sehr niedrig, was damit zusammenhänge, dass der Eigentümer berücksichtigt habe, dass der Verein den gesamten Ausbau gestemmt habe. Es ginge hier um die Finanzierung bzw. Refinanzierung der Mietpreise zu ca. Dreiviertel, was relativ simpel nachweisbar sei. Die Leitung des Hauses sei in der Lage für den Verein recht opulent Fördermittel auch auf Bundes- und Landesebene einzusammeln um darüber das Personal zu finanzieren. Die Kämmerei habe bereits einen Lösungsvorschlag für die Finanzierung, der nicht gegen den Kernhaushalt rechne. Man könne über den Eigenbetrieb der Kulturbetriebe - durch reduzierte Veranstaltungen im Dortmunder U - die Finanzierung tragen. Dies erfolge nach den Gepflogenheiten die zuwendungsrechtlich festgeschrieben seien, also einer präzisen Abrechnung auf der Basis eines Wirtschaftsplanes und somit mit einem Jahresabschluss und gegebenenfalls auch mit Rückforderungen.

OB Sierau merkt an, dass das Anliegen auch von der Auslandsgesellschaft unterstützt werde. StD Stüdemann habe die Struktur der Finanzierungsmöglichkeit grundsätzlich dargestellt - coronabegründete Minderausgaben aus den Kulturbetrieben würden zu coronabegründeten Mehrausgaben für die interkulturelle Arbeit an anderer Stelle. Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass man mit dem Geld gut haushalten müsse. Insofern könne man nun beginnen eine gewisse Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen, mit der Aufstellung einen Finanzierungsplanes beginnen und eine erforderliche Grundlage schaffen. Er habe keinen Zweifel über die Nachweisbarkeit und nehme bei positiver Beschlussfassung den politischen Auftrag mit, um damit in den Dialog zum Verein zu treten und in der Folge hiervon in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu berichten.

Rm Taranczewski (SPD) räumt ein, dass es für selbstverständlich gehalten habe, dass die Grundlage einer vertraglichen Regelung bedarf und ein Verwendungsnachweis geführt werde über das Geld, dass die Stadt zur Verfügung stelle. Dies gehöre auch im Interesse der Antragsteller dazu und sollte daher auch mitbeschlossen werden.

Rm Garbe (AfD) erklärt, dass das Ansinnen zu früh käme, da hier so gut wie keine Daten auf dem Tisch lägen, die dies seriös darstellen. Abgesehen davon ging es hier um das Interesse diverser Vereine, die dies auch im Wesentlichen zu bezahlen hätten. Es gäbe unterschiedliche Quellen aus denen eine Finanzierung beantragt werden könne, wie zum Beispiel die Auslandsgesellschaft und der Bund.

Rm Brück (Gruppe NPD/Rechte) schließt sich den Worten seines Vorredners an und meint es sei dem Afrika-Haus durchaus zuzumuten zusammen mit ihren Unterstützern und den angesiedelten Vereinen selbst Geld einzusammeln, Sponsoren zu finden und sich somit selbst zu finanzieren.

Rm Reppin (CDU) führt an, dass seine Fraktion, nach den Ausführungen des Oberbürgermeisters und des Kämmerers, unter den darin genannten Voraussetzungen und der Aussicht im AFBL im September noch über Details reden zu können, nun - um dem akuten Handlungsbedarf gerecht zu werden - zustimmen könne.

OB Sierau erinnert an den Beschluss des Rates vom Vortag bezüglich der Vorlage zu Corona, die beinhalte, eine Vorlage seitens der Stadt bis zur nächsten Ratssitzung am 08.10.2020 vorzustellen, aus der hervorging inwieweit Beiträge in Zusammenhang mit Corona verwendet werden. Dies sei in einen größeren Gesamtzusammenhang eingebettet, sowohl was die Begründung der Finanzierung und Unterstützung für dieses Projekt angehe, als auch was die Unterstützung anderer im Zusammenhang mit ihrer Arbeit angehe.

Rm Landgraf (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Ausführungen von OB Sierau und StD Stüdemann und begrüßt die Unterstützung der CDU-Fraktion. Dortmund sei eine bunte Stadt und man sei glücklich ein Afrika-Haus zu haben, das kulturelle Bildungsangebote biete. Es sei bedauerlich, dass Corona dazwischen gekommen sei und nun Unterstützung notwendig mache.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) bedankt sich bei StD Stüdemann und gibt an, dass es sich um einen zunehmend ernst zu nehmenden Bereich handele, da die Stadtgesellschaft sich verändere. Migrantenorganisationen seien Brückenbauer, man könne dies als wichtige Investition für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft betrachten.
Rm Garbe (AfD) entgegnet, dass man den Menschen nicht gerecht würde wenn man ihnen immer nur Geld gebe und sie sich so nicht selbst etwas aufbauen müssten. Wenn jetzt nach Mietübernahme gerufen würde, habe man sich schon im Vorfeld übernommen.

Rm Suck (CDU) beantragt aufgrund der erfolgten breiten und erschöpften Diskussion das Ende der Debatte.

Die Gegenrede erfolgt durch Rm Münch (FBI), da er es für ein schlechtes parlamentarisches Gebaren halte eine Debatte abzuwürgen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich das Ende der Debatte und das Ende der Rednerliste.

OB Sierau fasst zusammen, dass nachfolgender Beschlussvorschlag aus der Überweisung des Integrationsrates aus nichtgenehmigter Niederschrift vorliege:

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund im Rahmen seiner Sitzung am 18.06.2020 zu beschließen, das Afrika Haus, Körnebachstraße 50 – 52, 44143 Dortmund für das Jahr 2020 mit 90.000 € und für das Jahr 2021 mit 90.000 € zur Miet- Finanzierung zu unterstützen.

Aus der vorangegangenen Diskussion ginge hervor, dass ein politischer Wille zur Unterstützung bestehe. Weiter sei klar geworden, dass weitere Informationen gewünscht werden, sowie eine weitere Befassung im AFBL am 17.09.20 erfolgen solle.
OB Sierau schlägt daher vor, dass der Rat beschließt, dem Afrika-Haus - aus den von StD Stüdemann vorgeschlagenen Mitteln - zunächst zu helfen und damit dosiert bis zum Ende des dritten Quartals die Liquidität zur Verfügung stellt, um einen Zusammenbruch zu vermeiden. Zudem wird eine Verwaltungsvorlage erstellt, die die näheren Umstände beschreibt, aus der nachzuvollziehen ist wofür das Geld ausgegeben wird und wie insgesamt die finanzielle Situation aussieht, um auf dieser Grundlage allenfalls auch eine weitergehende Finanzierung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Rechte, dem vorangegangenen Beschlussvorschlag von OB Sierau zu folgen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.20 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2020 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.09.2020 vor:


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Klösel (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass die Vorlage ein gutes Signal sei und teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass durch die Beantwortung der Fragen sich eine weitere Frage stelle, nämlich was der Verein machen werde, wenn der Iggelhorst schließe. Iggelhorst schließe am 30.09.2020. Der Betrag von 900.000,-- € könne also gar nicht mehr an den Verein gehen. Weiterhin würden 1,5 Mio. € Personalkosten benannt, die für 32 Mitarbeiter benötigt würden. Es werde nicht erklärt, wofür diese Mitarbeiter in der Einrichtung vorhanden seien. Die Antworten hätten genauso wie einige andere Antworten zu offenen Fragen bereits in der Vorlage stehen müssen. Er schlägt vor, die Vorlage zur Beratung in den Rat zu schieben, um diskutieren zu können, wenn hierzu die entsprechenden noch fehlenden Antworten vorliegen würden.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es zu dem Thema bereits im Rat eine Diskussion gegeben habe. Im Hinblick auf die Aussagen von Herrn Pohlmann müsse man jedoch sagen, das einige existenzielle Fragen noch nicht geklärt seien. Weiterhin müsse noch geklärt werden, wie sich die Lastenverteilung darstelle. Diese Fragen sollten noch beantwortet werden.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass er von der CDU-Fraktion in die Fraktionssitzung eingeladen worden sei. Herr Pohlmann sei dort nicht anwesend gewesen. In der Fraktionssitzung sei über den Verein und seine Konstitution gesprochen worden. Nun sei er anwesend und habe in der Ausschusssitzung grundlegende Fragen. Der Verein African Tide Union e. V. führe seit einigen Jahren viele Projekte. Die Einrichtung Iggelhorst sei eine Übergangseinrichtung und der Verein habe dort ordentliche Arbeit geleistet. Das Management für die genannten Projekte werde von den Fördermittelgebern je nach Förderung zwischen 10 und 15 % für das Management, die Raumnutzung und die Betriebskosten unterstützt. Iggelhorst sei eine völlig andere Einrichtung und habe damit wenig zu tun, abgesehen davon, dass dann ca. 8 – 10 % nicht anfallen als Kofinanzierungsanteil, aber ansonsten sei Iggelhorst seinerzeit ausgeschrieben gewesen und der Verein habe die Einrichtung fünf Jahre lang betrieben. Die Verwaltung habe einen Mietvertrag mit dem marokkanischen Kulturverein gehabt, dem das Haus gehöre. Dort sei eine Übergangseinrichtung mit 120 Plätzen eingerichtet worden. Weil das Flüchtlingsaufkommen inzwischen nicht mehr so hoch sei, werde eine Reihe von Einrichtungen geschlossen, so auch der Iggelhorst. Das passe sehr gut, weil der Mietvertrag mit der Dauer von 5 Jahren nun auslaufe. Dem Verein sei frühzeitigt signalisiert worden, dass dieses Projekt seitens der Stadt Dortmund nicht weitergeführt werde. Die Arbeit sei vom Verein gut geleistet worden, das Projekt sei gut bewacht gewesen und niemand sei zu Schaden gekommen. Der Verein habe auch viele Jahre ein anderes Objekt mit 700 qm geführt und habe sich über die ganzen Jahre genauso finanziert. Weiterhin hatte sich der Verein überlegt, dass sie sich vom Gebäude her etwas größer auf etwas mehr als die doppelte Fläche setzen wollen. Dies sei mit den Mitgliedern im Verein, mit dem Beirat und der Community so besprochen worden. Dann kam jedoch die Coronapandemie. Ansonsten hätte das Finanzierungs- und Refinanzierungsverfahren genauso weiterlaufen können. Aus dem Businessplan sei zu erkennen, dass intendiert war, über Mieteinnahmen, Raumnutzungsgebühren und Gastronomieeinnahmen sich zu refinanzieren. Der Verein habe erwiesenermaßen mit Bundesunterstützung ein großes Berufsschulzentrum in Nigeria gebaut und es beschäftigen sich weiterhin zwei andere große Projekte, die in das Jahr 2022/2023 verschoben worden seien, mit der Frage, ob sie junge Menschen in einem afrikanischen Land beruflich qualifizieren, damit dies auch für die Stadt Dortmund von Interesse sein könne. Weiterhin stelle sich die Frage, ob man junge Menschen vor Ort so qualifizieren könne, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, sich auf die Reise zu begeben. Es bleibt festzustellen, dass der Verein bisher nicht mit Forderungen an die Stadt herangetreten sei.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass das Verhältnis von 93 Vereinsmitgliedern bei 40 Voll- bzw. Teilzeitstellen nicht passend sei. Es handele sich um zuviele Planstellen und es würden Steuergelder verschwendet. Er spreche sich ebenfalls dafür aus, die Vorlage in den Rat zu schieben.
Herr Pohlmann fragt sich, was geschehe, wenn die 900.000,-- € wegfallen würden. Im Wirtschaftsplan sei zu erkennen, dass der Wegfall der Einrichtung Iggelhorst bei den Einnahmen berücksichtigt worden sei. Wenn man die Ausgaben anschaue, stehen dort 95.000,-- €/91.000,-- €. Es bestehe nach Angaben des Vereins eine Unterdeckung von 50.000,-- € im Monat und er stelle sich die Frage, wie dieses Geld erwirtschaftet werden könne.

Herr Dingerdissen stelle sich die Frage, wie sich die differenzierte Mitgliedschaft erkläre.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, nicht die Planstellen zu riskieren, der Verein solle unterstützt werden.
Herr Stüdemann teilt mit, dass der Verein eine ursprüngliche Wirtschaftsplanung vorgelegt habe. Dann habe er ausgewiesen, dass er 2020 insgesamt Ausgaben haben wird in Höhe von 1.444.443,-- €, diesem Betrag stehen Einnahmen von 1.348.600,-- € gegenüber. Aus dieser Betrachtung resultiere die Differenz von 90.000,-- €. Das erkläre sich, weil nur die letzten 3 Monate die Differenz ausmachten. Der Verein arbeite zur Zeit aber daran, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wie bei jeder anderen Förderung werde der Jahresabschluss 2020 angesehen. Wenn der Zuschuss nicht notwendig sei, weil beispielsweise andere Mittel eingenommen würden, dann zahle die Stadt Dortmund entsprechend weniger Unterstützung. Anschließend müsse man sich das 1. Quartal 2021 anschauen und darüber befinden, ob wiederum die Miete und die Betriebskosten bezuschusst werden müssten. Als Fazit könne man festhalten, dass die Frage Iggelhorst nicht entscheidend für die Zukunft des Vereins sei.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Überweisung des Rates und die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 08.09.20 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen

StD Stüdemann berichtet über den Stand der Dinge. Die Unterstützung sei begründet und er schlage nun vor, so wie vom Integrationsrat angeraten, vierteljährlich zu überprüfen ob der Bedarf noch bestehe. Es habe eine positive Entwicklung insofern gegeben, als das der LWL in den nächsten zwei Jahren die Finanzierung der Jugendarbeit garantiert habe, was vermutlich einen Teil der des Zusatzfinanzierungsbedarfes mit Blick auf 2021 reduziere. Eine Berichterstattung erfolge in den beiden Fachausschüssen.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Fortführung seiner Beschlussfassung vom 18.06.2020 (DS-Nr. 18000-20), den Betreiberverein African Tide Union e.V. des Afrikahauses, Körnebachstraße 50-52, 44143 Dortmund, durch die anteilige Förderung der Miet- und Betriebskosten für das Afrikahaus zu unterstützen. Für die Jahre 2020 und 2021 werden dem Verein jeweils 90 T € als Fehlbedarfsfinanzierung und gegen eine quartalsweise Nachweisführung des Bedarfs als städtische Fördermittel durch die Kulturbetriebe Dortmund ausgezahlt.
2. Der Rat nimmt die in den Anlagen zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung nach Maßgabe der üblichen Regularien die städtische Kulturförderung für African Union e.V. auszureichen, wobei der Verein nach dem Jahresende 2020 bis zum Abschluss des 1. Quartals 2021 einen sachlichen und finanziellen Verwendungsnachweis über die Fördermittel für 2020 vorzulegen hat. Aus dem fortgeschriebenen Wirtschaftsplan für 2021 für das Afrikahaus muss die Fördernotwendigkeit der Institution für das Jahr 2021 ablesbar sein.

zu TOP 9.6
Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Sonderzuschusses in Höhe von 584.142 € zur Sicherstellung der Liquidität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18260-20)

Rm Berndsen gibt an, zu diesem TOP befangen zu sein.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Liquiditätslage der Revierpark Wischlingen GmbH zur Kenntnis und stimmt der Gewährung eines Sonderzuschusses in Höhe von 584.142 € zur Sicherstellung der Liquidität zu.

zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Behandlung des Jahresverlustes 2019 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18147-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 17.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 16.09.20 vor:
AUSW,16.09.2020:

Herr Rm Waßmann weist darauf hin, dass die in der Vorlage enthaltene Begründung, den Wirtschaftsprüfer jetzt nicht zu wechseln so nicht haltbar sei und man überrascht hierüber gewesen sei. Er bitte heute darum, festzuhalten, dass diese Vorgehensweise wirklich letztmalig sei, um mit der Corona-Ausnahmesituation umzugehen, dann aber tatsächlich ein Gesellschaftwechsel und nicht nur wieder ein Prüferwechsel stattfinden werde. Dieses in Konsequenz der Umsetzung der entsprechenden Ratsbeschlüsse.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
1. Der Lagebericht 2019 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund wird festgestellt und der geprüfte Lagebericht zur Kenntnis genommen.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 11.406.040,53 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2019 von -11.070.540,53 € verrechnet und der verbleibende Betrag 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020 zu beauftragen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Lagebericht 2019 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund wird festgestellt und der geprüfte Lagebericht zur Kenntnis genommen.
2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 11.406.040,53 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2019 von -11.070.540,53 € verrechnet und der verbleibende Betrag 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.
3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020 zu beauftragen.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden Beschluss:
1. Der Lagebericht 2019 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund wird festgestellt und der geprüfte Lagebericht zur Kenntnis genommen.

2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 11.406.040,53 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2019 von -11.070.540,53 € verrechnet und der verbleibende Betrag 335.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020 zu beauftragen.

zu TOP 9.8
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18193-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 17.09.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 16.09.20 vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18193-20-E1):

die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

§ 22, Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung wird nicht geändert.
Die Aufnahme des zusätzlichen Absatzes 5 (Regelung zur Begrenzung der Anlieferungen pro Tag) entfällt.

Begründung:
erfolgt mündlich.

AUSW, 16.09.2020:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird als eingebracht betrachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu bis zur Ratssitzung am 08.10.2020 einen, dem Antrag folgenden Vorschlag vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt ein Schreiben der Verwaltung - mit angehängter korrigierter Fassung der Satzung über die Abfallentsorgung vom 24.09.2020 - zur Beschlussfassung vor, dieses ist der Niederschrift als Anlage1 beigefügt.

Rm Urbanek (AfD) erläutert das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion. Man sehe den Handlungsbedarf, allerdings habe man Bedenken Bargeldzahlungen in diesem Bereich auszuschließen. Insofern wolle man sich zur Vorlage enthalten.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und in Kenntnis des Schreibens der Verwaltung (Korrektur der Satzung zur Beschlussfassung) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS)

zu TOP 9.9
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18396-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2019 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 442.732.669,76 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 9.013.105,76 sowie der Lagebericht 2019 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von € 9.013.105,76 wird mit einem Betrag in Höhe von € 5.000.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 4.013.105,76 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 9.10
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18542-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Gründung der Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft gGmbH und einer 3%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.

zu TOP 9.11
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18558-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.09.2020 vor:
Die unterschiedliche Behandlung der Jahresüberschüsse 2018 und 2019 begründet sich wie
folgt:

Bis zum 31.12.2018 galt die Gemeindeordnung NRW alte Fassung. Laut damals einschlägiger
Kommentierung des MIK NRW war eine Zuführung des Jahresüberschusses zur Ausgleichsrücklage immer dann vorzunehmen, wenn der Bestand der Ausgleichsrücklage noch nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat (vgl. § 75(3) Satz 2 GO NRW 2018).

Seit dem 01.01.2019 gilt die Gemeindeordnung NRW neue Fassung. Der o.g. § 75 (3) GO
NRW gilt nach wie vor, jedoch mit einer neuen Einschränkung gemäß § 96 (1) S.3 GO NRW.
Gemäß § 96 (1) S.3 GO NRW sind Jahresüberschüsse erst dann in die Ausgleichsrücklage
einzustellen, soweit die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage aus den vorangegangen 3
Haushaltsjahren kompensiert wurde.

Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage aus den Haushaltsjahren 2016 - 2018 betrug
76,2 Mio. Euro (siehe hierzu auch Anlage 5 zum Anhang des Jahresabschlusses 2019). Dementsprechend ist der Jahresüberschuss 2019 in die Allgemeine Rücklage einzustellen.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte, in Kenntnis der Stellungnahme der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2019 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2019 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 12.599.062,28 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.12
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18572-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2019 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2019.

zu TOP 9.13
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Beteiligung an der zu gründenden Betreibergesellschaft zum Projekt KV-Terminal Osnabrück
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18546-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Beteiligung der Terminal Besitzgesellschaft OS mbH & Co. KG an der zu gründenden Betreibergesellschaft des öffentlichen Container Terminals in Osnabrück bis zu einer Höhe von 50 % der Gesellschaftsanteile.
2. Den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der noch zu gründenden Betreibergesellschaft.

zu TOP 9.14
Beteiligungsbericht 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18680-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Beteiligungsbericht 2019/2020 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 9.15
Verlegung der östlichen Bahnschwelle beim Flughafen Dortmund
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2020
(Drucksache Nr.: 18455-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel vom 10.09.2020 vor:
Die jeweils einzeln vorgelegten Anträge der SPD und B‘90/Die Grünen zum Thema Flughafen werden zu einem gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen.

Diesem gemeinsamen Antrag stimmt die Bezirksvertretung mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Katler, parteilos) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel spricht sich gegen jeden Ausbau des Dortmunder Flughafens aus und fordert den Rat der Stadt auf, alle Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen, um den Antrag des Flughafens auf Verlegung der östlichen Bahnschwelle abzuwehren.“

Begründung (der SPD-Fraktion):
Das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.000 Meter fand unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Den Sorgen der Anwohner, hier könne ein Touristik- und Charterflughafen entstehen, wurde durch drei Beschränkungen begegnet. Es wurde in den Diskussionen von Seiten der Politik, des Flughafens und auch der Genehmigungsbehörde immer wieder betont, dass das befürchtete Wachstum in Richtung Touristik dadurch unmöglich sei:

1. Tonnagebegrenzung auf 75 Tonnen
2. Nutzbare Länge der Startbahn 1.700 Meter
3. Begrenzte Betriebszeiten von 06.00 bis 22.00 Uhr
Die Tonnagebegrenzung wurde wenig später ohne Beteiligung der Öffentlichkeit von 75 auf 100 Tonnen hochgesetzt und damit wirkungslos gemacht.

Die Betriebszeiten wurden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Verspätungsregelungen mehrfach ausgeweitet. Aktuell läuft ein Verfahren auf „Änderungsgenehmigungen im ergänzenden Verfahren“: Bis zu vier planmäßige Landungen pro Nacht sollen bis 23.00 Uhr stattfinden können, Verspätungen für diese Flüge sind bis 23.30 möglich und verspätete Starts bis 22:30 Uhr. „Wizz Air“ schöpft diesen Rahmen bereits aus, die Maschine aus Wien landet planmäßig um 22:40 Uhr, da sind Verspätungen vorprogrammiert.

Die Nachtruhr kann sich dann auf nur noch sechseinhalb Stunden verkürzen! Diese Regelung wird derzeit vom OVG Münster überprüft.

Nun soll auch die letzte Beschränkung, die Begrenzung der Start- und Landebahn auf 1.700 m entfallen. Ob auch dieser Schritt ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, wird derzeit von der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster, überprüft.

Durch die geplante Schwellenverlegung wird der Flugverkehr zunehmen und für die Menschen in den angrenzenden Stadtbezirken Brackel, Aplerbeck und Hörde sowie im Kreis Unna wird die Belastung durch den Flughafen deutlich größer.
Im Verein mit den geltenden Betriebszeiten ist dann das erreicht, was durch den Planfeststellungsbeschluss verhindert werden sollte. Dadurch werden zusätzlich Glaubwürdigkeit und Vertrauen in Frage gestellt, da einerseits die Bürgerinnen und Bürger mit viel Aufwand im Rahmen eines umfangreichen Planungs- und Genehmigungsverfahrens angehört und beteiligt werden, andererseits wichtige Festsetzungen später außer Kraft gesetzt wurden und dies nun erneut geschehen soll.

Begründung (der Fraktion B‘90/Die Grünen):
1. Lärmschutz: Die Anwohner in Dortmund, Holzwickede und besonders in Unna-Massen leiden schon heute unter dem Fluglärm und der zu kurzen Nachtruhe. Durch eine mögliche Verlegung der Schwellen ist mit der Reduzierung der Überflughöhe in Unna-Massen von derzeit 120 m auf künftig 105 m eine Zunahme des Fluglärms zu erwarten.
2. Klimaschutz: Die besondere Klimaschädlichkeit von Flugverkehr ist allgemein bekannt.
3. Subvention: Seit dem Ausbau im Jahr 2000 haben die Dortmunder Stadtwerke DSW21 den Flughafen insgesamt mit mehr als 300 Millionen Euro subventioniert, um dessen Verluste auszugleichen.
4. Bessere und sicherere Arbeitsplätze: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort haben sicherere Arbeitsplätze verdient, als hauptsächlich von einer Fluggesellschaft abhängig zu sein, die sich öffentlich gegen einen Betriebsrat ausspricht.
Weiterhin hat die EU-Kommission 2014 beschlossen, die staatlichen Beihilfen für Flughäfen in der EU zu kappen. Demnach sind für regionale Flughäfen Betriebsbeihilfen nur noch höchstens zehn Jahre lang, also bis 2024, erlaubt. Danach müssen sich die Standorte selber tragen.

Rm Berndsen (SPD) gibt an, dass seine Fraktion den Antrag ablehne, da es hier um Sicherheitsbelange ging und der Ausbau des Flughafens nicht zur Debatte stehe.

Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass man sich für die Verlegung der Schwelle ausspräche. Die weitere Entwicklung des Flughafens wird eine Aufgabe sein, der sich der neue Rat stellen müsse.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag, da hier letztendlich nicht ein Plus an Sicherheit, sondern ein Plus an Lärm entstehe.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) berichtet, dass es seiner Fraktion ähnlich gehe und erklärt warum die Verlegung der Schwelle letztendlich sogar ein Verlust der Sicherheit sei.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an dem Verlangen aus der BV Brackel nicht zuzustimmen.

Bm Sauer erklärt, dass die neuen Flugzeuge leiser seien und daher ein Gewinn. Jeder Meter zähle an der Sicherheit, wenn die Wetterumstände widrig seien.

Rm Kowalewski widerspricht Bm Sauer in der Sache, da die größeren Flugzeuge wiederum neue Probleme aufwürfen.


Der Rat der Stadt lehnt den gemeinsamen Antrag aus der Überweisung der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie des Rm Münch (FBI) ab.

zu TOP 9.16
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18743-20)

Bm’in Jörder übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, von dem Jahresüberschuss 2019 der Sparkasse Dortmund in Höhe von 8.000.000 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 5.000.000 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Ein weiterer Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 3.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

zu TOP 9.17
Reinoldi Sekundarschule Westerfilde; Neubau inkl. Abriss
hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Abrisses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18386-20)
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe NPD/Die Rechte nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 2.600.000,00 € im Jahr 2020 in der Teilfinanzrechnung des Amtes 40 auf der Finanzstelle 40M00301093001, Finanzposition 780800, zur Umsetzung der Abbrucharbeiten an der Reinoldi-Sekundarschule Westerfilde

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in Höhe von 1.198.178,00 € unter der Finanzstellen 40L00301054001 und in Höhe von 1.401.822,00 € unter der Finanzstelle 40N00301054002 jeweils unter der Finanzposition 780 800.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Verkaufsoffener Sonntag am 08.11.2020 im Stadtbezirk Hombruch, im Stadtbezirk Lütgendortmund, im Stadtbezirk Mengede und im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie am 06.12.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18133-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 08.11.2020 im Stadtbezirk Hombruch, im Stadtbezirk Lütgendortmund, im Stadtbezirk Men­gede und im Stadtbezirk Innenstadt-West sowie am 06.12.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West.

zu TOP 10.2
Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17949-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den behördenübergreifenden gemeinsamen Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Verkaufsoffene Sonntage 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18105-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2021 zu.


zu TOP 10.4
Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18037-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 02.09.2020:


Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Zusatz zur Beschlussempfehlung:

Bei der Auswahl der Software-Tools zur Realisierung der digitalen Formate sind die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020 („Schremms II“) zu berücksichtigen, nach denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in den Geltungsbereich der US-amerikanischen Rechtsprechung aktuell durch keine Rechtsgrundlage legitimiert wird. Aus diesem Grund soll bevorzugt die Software europäischer Anbieter eingesetzt werden, bei deren Verwendung der Verbleib der personenbezogenen Daten im Geltungsbereich der DSGVO gewährleistet wird.

Mit diesem Zusatz empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 02.09.2020:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung am 10.11.2020 und bittet darum, dass ein Berichterstatter diese Vorlage erläutert.

U. a. stellt man die Frage,
- Was unter den Abstandsformaten zu verstehen ist
-
und zum anderen,
- Welche Zielsetzung diese Vorlage genau verfolgt.
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 10.09.2020:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Zusatz zur Beschlussempfehlung:

Bei der Auswahl der Software-Tools zur Realisierung der digitalen Formate sind die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020 („Schremms II“) zu berücksichtigen, nach denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in den Geltungsbereich der US-amerikanischen Rechtsprechung aktuell durch keine Rechtsgrundlage legitimiert wird. Aus diesem Grund soll bevorzugt die Software europäischer Anbieter eingesetzt werden, bei deren Verwendung der Verbleib der personenbezogenen Daten im Geltungsbereich der DSGVO gewährleistet wird.

Mit diesem Zusatz empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung am 10.11.2020 und bittet darum, dass ein Berichterstatter diese Vorlage erläutert.

U. a. stellt man die Frage,
- Was unter den Abstandsformaten zu verstehen ist
und zum anderen,
- Welche Zielsetzung diese Vorlage genau verfolgt.
Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschluss
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Entwicklung des „Dortmunder Modells“ aktiv begleitet. Der Gruppe sollen u.a. angehören: Vertreter der Fraktionen, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte und/oder Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Begründung
Die Vorlage ist lückenhaft in Bezug auf rechtliche Aspekte, Barrierefreiheit und den Datenschutz. Es werden zwar freie Plattformen und Open Source-Angebote genannt. Aufgeführt wird aber fast ausschließlich proprietäre Software, die darüber hinaus von unterschiedlichen Landesdatenschutzbehörden als z. T. hochproblematisch eingestuft wird. Deshalb darf die Weiterentwicklung dieses Konzeptes nicht ausschließlich Technikbegeisterten und Techniklaien überlassen werden. Zielsetzung muss es u.a. sein, sich mit der Frage auseinander zu setzen, welche digitalen Formate wie ersetzt werden können und alle rechtlichen Aspekte zu klären.

Zudem ist es absehbar, dass sich das Dortmunder Modell in die falsche Richtung entwickeln würde. Die bisherigen Vorschläge laufen ausschließlich auf synchrone Formate hinaus, so dass alle Beteiligten immer zeitgleich anwesend sein müssten.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt folgenden Satz auf Seite 3 der Vorlage hervor: „ Ziel ist es, digitale Angebote zu entwickeln und zu nutzen, die die Teilhabe sichern ohne Menschen auszugrenzen oder abzuhängen. Das heißt, es soll ein Kombinationsangebot aus digitalen und analogen Formaten vorgehalten und bereitgestellt werden.“ Dies bedeute für ihn, dass auch Menschen die über keinen digitalen Zugang verfügen (Wohnungslose, ältere Menschen oder Menschen die sich aus den verschiedensten Gründen nicht digitalisieren wollen) einen Zugang in analoger Form garantieren. Die Berücksichtigung dieses Abschnittes sei für seine Fraktion äußerst wichtig.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) sieht die inhaltliche Zuständigkeit des vorliegenden Antrages beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Weiterhin weise er mit Hinblick auf die Anzahl an Arbeitsgruppen in der die Politik vertreten sei darauf hin, darüber nachzudenken ob es hier einer eigene Arbeitsgruppe erfordere, oder ob es ausreiche wenn die Verwaltung die Vorarbeit leiste und den entsprechenden Ausschüssen berichte.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Thema der Digitalisierung in diesem Ausschuss richtig angesiedelt sei.

Frau Strackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Anmerkung der CDU an. Allerdings habe sich ihre Fraktion bezüglich des vorliegenden Antrages noch keine Meinung bilden können.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und im Kontext der Verteilung der Zuständigkeiten der neuen Ausschüsse zu beraten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation erklärt sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde und Hörde zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.

AUSW, 16.09.2020:

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion sich heute aufgrund weiteren Beratungsbedarfes enthalten werde.

Frau Löhken-Mehring bezieht sich auf Punkt 2., wo es darum gehe, digitale Angebote zu entwickeln, zu nutzen und die Teilhabe zu sichern, ohne Menschen auszugrenzen oder abzuhängen. Hierzu stehe weiter, dass in Zukunft ein Kombinationsangebot entwickelt werden soll. Aus diesem „soll“ bitte der Seniorenbeirat ein „muss“ zu machen, da es zwingend erforderlich sei, für eine gewisse Übergangsfrist Parallelstrukturen einzuführen, damit ältere Menschen und andere Gruppen tatsächlich nicht abgehängt werden.

Frau Rm Neumann- Lieven führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage heute gerne im Sinne der Beschlussfassung des APO beschließen und dann die o.a. Anmerkung von Frau Löhken-Mehring
(Seniorenbeirat) sowie den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als eingebracht in das Umsetzungskonzept schieben würde.

Mit diesen Hinweisen und unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.

Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 22.09.2020:
Herr Lieven (SPD-Fraktion) bat um Erklärung des Konzepts in Form einer Berichterstattung zu Beginn des neuen Jahres.
Frau Weiß-Horstkamp (Fraktion B´90/die Grünen) bat darum, bei den Planungen das gewünschte, freie stadtweite WLAN zu berücksichtigen.

Mit diesen Ergänzungen empfahl die BV Lütgendortmund, dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage und macht einen Kommentar zum Anhang. Sie schlage einen Instrumentenkoffer für sichere und einfache Mittel vor.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) schlägt vor dies weiter in der Arbeitsgruppe zu begleiten um sicher zu stellen, dass das Ganze in die richtige Richtung laufe.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, unter Berücksichtigung aller Empfehlungen und zusätzlichen Anregungen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.

zu TOP 10.5
Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18181-20)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18410-20)

Der Rat der Stadt genehmigt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dring­lichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede am 06.09.2020.

zu TOP 10.7


Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund; Ergänzung der Hauptsatzung um Gewährung einer Entschädigung für Online-Fraktionssitzungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18690-20)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Der Rat der Stadt bestätigt die vom Ältestenrat in seiner Sitzung am 20.04.2020 erfolgte Entscheidung, die seit März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie stattgefundenen Online-Fraktionssitzungen als entschädigungsfähig anzusehen.

zu TOP 10.8
Fahrradpolizei
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2020
(Drucksache Nr.: 16984-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen können nicht erkennen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert wird und der Antrag zur Entkriminalisierung beiträgt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Die Linke & Piraten), 2 Gegenstimme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt den Polizeipräsidenten zu bitten, den Wirkungskreis der Fahrradstaffel der Polizei Dortmund auf den Stadtbezirk Innenstadt-Nord auszuweiten, da das Thema Sicherheit und Ordnung für uns einen sehr hohen Stellenwert hat.

Begründung:

Es werden viele Wege beschritten, um Räume des Stadtbezirkes zu entkriminalisieren. Durch die Präsenz von Polizei und Ordnungsamt, welche beide einen erheblichen Anteil leisten, wird durch regelmäßige und vermehrte Streifen zu Fuß und im Auto eine Verbesserung der Qualität und Sicherheit des öffentlichen Raumes geschaffen. Besonders die Fußstreifen machen die Polizei und das Ordnungsamt spürbarer für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

Eine Ausweitung des Wirkungskreises der Fahrradstaffel der Polizei Dortmund auf den Stadtbezirk Innenstadt-Nord würde die Bürgernähe und das Sicherheitsempfinden deutlich verbessern. Der wichtigste Punkt aber ist, dass der Entkriminalisierung noch weiter entgegengewirkt wird.“

Rm Schwinn (B‘90/Die Grünen) bittet darum das Thema im Fachausschuss (ABöAB) zu diskutieren und zudem den Polizeipräsidenten über die Bitte der BV zu informieren. Die Bitte sei nachvollziehbar, gleichwohl könne man der Polizei keine Vorschriften machen. Man könne die Angelegenheit zudem in den nächsten Polizeibeirat überweisen, um der Polizei die Gelegenheit zu geben darauf qualifiziert zu antworten.

Rm Mader (CDU) gibt an, dass es nach den Erkenntnissen seiner Fraktion keine Beschränkungen für den Einsatz von Fahrradstaffeln in der Innenstadt Nord gebe. Man sehe daher keine Notwendigkeit sich damit zu beschäftigen, einer Überweisung in den Fachausschuss könne man zwar zustimmen, würde aber eine direkte Kommunikation bevorzugen.

Rm Münch (FBI) erklärt, dass Dortmund immer fahrradfreundlicher würde und macht Herrn StR Dahmen den Vorschlag auch für die Ordnungskräfte eine Fahrradstaffel vorzusehen.

Rm Goosmann (SPD) gibt an, dass der Weg den die BV gewählt habe richtig sei. Sie bittet den Rat diese Themen mit dem Polizeipräsidenten zu besprechen und dafür sei der Polizeibeirat in der Tat das richtige Gremium. Daher täte man gut daran, die Angelegenheit in den Polizeibeirat zu schieben. So habe auch der Polizeibeirat nach seiner Konstituierung gleich das erste Thema.

OB Sierau stellt abschließend fest, dass die Angelegenheit in den Polizeibeirat überwiesen werden soll.


Der Rat der Stadt überweist die Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord in den Polizeibeirat.

zu TOP 10.9
Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18703-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2020 vor:
…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Prüfung der folgenden Sachverhalte:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern kommunale Richtlinien für das Aufhängen von Wahlplakaten erlassen werden können.

2. Zudem bitten wir um Prüfung, inwiefern falsch installierte Plakate nach Fristsetzung gegenüber der Partei durch die Verwaltung entfernt und die entstehenden Kosten den jeweiligen Parteien zukünftig in Rechnung gestellt werden können. Hierbei ist auch zu prüfen, inwiefern eine Kooperation mit dem Land NRW erfolgen kann, damit diese Regelung auch für Straßen und Brücken des Landes durchgesetzt werden kann.

Das Ergebnis der Prüfung soll dem Rat der Stadt noch im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden.

Begründung
Die Parteien erhalten im Vorfeld der Wahl Hinweise zum Aufstellen von Plakatwerbeträgern und Großflächenplakaten, die über das korrekte Anbringen von Plakatwerbeträgern informieren. Bislang sind Hinweise, dass z.B. das Überhängen von Plakatwerbeträgern anderer Parteien verboten, das Anbringen von Plakatwerbeträgern derselben Partei nur an jedem zweiten Laternenmast/Pfosten oder, dass nur ein Plakatwerbeträger je Laternenmast/Pfosten angebracht werden dürfen, nicht Teil der Handreichung. Zudem wird in den Medien regelmäßig über falsch angebrachte Plakatwerbeträger berichtet, bei denen die Beseitigung des Missstandes (z. B. das Abhängen der Plakate) nicht zeitnah erfolgt. Daher soll geprüft werden, ob die Beseitigung des Missstandes auf Kosten der jeweiligen Partei durch die Stadt – auch gerne durch eine beauftragte Firma - erfolgen kann.

Rm Goosmann (SPD) erläutert den Prüfauftrag seiner Fraktion. Das Agreement, das früher zwischen den großen Akteuren geherrscht habe, scheine bei der vergangenen Wahl nicht mehr gegolten zu haben und nun wolle man versuchen zu schauen, wie man dem Problem mit andern Mitteln Herr werden könne.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kritisiert den Antrag der SPD-Fraktion. Einerseits dürfe man Plakate anderer Parteien ohnehin nicht beschädigen, dies sei Sachbeschädigung. Andererseits gebe es bereits ein Agreement zwischen den Parteien, das beispielsweise beinhalte, innerhalb des Wallrings nicht zu plakatieren. Des Weiteren würden seines Erachtens nach bereits Bußgelder für das Versäumnis des Abhängens verhängt.

Rm Mader (CDU) erinnert, dass man früher schon versucht habe die Verstöße rechtlich zu unterbinden und damit vor den Gerichten gescheitert sei. Er könne sich höchstens vorstellen anzuregen, dass das Wahlamt die Parteien und evtl. auch die vertretenen Fraktionen zu einem Gespräch einlädt. Der Wahlkampf sei gerade zu Ende und man sehe auch deshalb keine Veranlassung dem zuzustimmen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es darum gehe Hinweise in kommunale Richtlinien zu überführen und dazu habe ihre Fraktion noch Beratungs- und Diskussionsbedarf. Daher schlage sie vor den Antrag in den nächsten Fachausschuss zu schieben, um gemeinsam darüber zu beraten und evtl. vorher ein interfraktionelles Gespräch zu führen.

Rm Münch (FBI) erklärt, dass auch er überrascht gewesen sei, dass es erlaubt ist andere Plakate zu überhängen, wenn man diese nicht beschädige. Da müsse eine Regelung geschaffen werden. Er könne berichten, dass so schlimm wie beim vergangenen Wahlkampf noch nie plakatiert wurde, insbesondere geht er dabei auf das rechtswidrige Plakatieren an Bäumen mit Kabelbindern ein. Plakatieren an Bäumen müsse aus seiner Sicht grundsätzlich verboten werden, wenn man Baumschutz ernst nehme. Daher stellt Rm Münch folgenden Antrag: „Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, dass bei künftigen Wahlkämpfen, grundsätzlich an Bäumen nicht plakatiert werden darf.“

StR Dahmen erklärt, dass in der Sondernutzungserlaubnis vieles geregelt sei und stellt klar, dass das Anbringen von Plakaten an Bäumen etwas anderes sei, als das Anbringen von Plakaten um Bäume. Er beabsichtige die erfolgten Anregungen aufzunehmen und mit den Fachleuten der Fraktionen im Fachausschuss der kommenden Wahlperiode darüber zu sprechen, um vernünftige Regelungen für die Gestaltung der künftigen Wahlplakatierung zu finden. Bezüglich der vereinzelt noch hängenden Plakate informiert Herr Dahmen, dass die Frist abgelaufen sei und die meisten Plakate auch abgehängt wurden. Für die Restplakate habe man Anhörungsverfahren eingeleitet um in Kürze Ersatzvornahmen vorzunehmen.

Rm Schilff (SPD) bestätigt, dass man über die vorhandenen Regelungen hinaus Regelungsbedarf sehe. Er wolle gern den Vorschlag von Frau Noltemeyer aufgreifen und das Thema im Fachausschuss beraten und sachkundig von Herrn Dahmen begleitet zu wissen.

Rm Garbe bestätigt, dass noch nie so chaotisch und regelwidrig plakatiert worden sei. Daher widerhole er an dieser Stelle seinen Vorschlag auf das Plakatieren vollständig zu verzichten.


Der Rat der Stadt überweist den Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

zu TOP 10.10
Tarifrunde TVöD 2020
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18713-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2020 vor:
…angesichts der jüngsten Entwicklung im Bereich der Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Gemeinden bittet die SPD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verhandlungsführung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf, ihre Verhandlungsstrategie in der aktuellen Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ändern und einen solidarischen sowie fairen Tarifabschluss anzustreben.

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - in den Krankenhäusern und Verwaltungen, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bei der Entsorgung und in vielen Bereichen mehr - haben mit ihrer Arbeit dafür gesorgt, dass wir bisher im internationalen Vergleich die Corona-Krise verhältnismäßig gut überstanden haben.

Nachdem der VKA in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vorgelegt hatte, laufen die ersten Warnstreiks bereits. Die fehlende Bereitschaft der VKA-Verhandlungsführung zu einem angemessenen Abschluss für die Beschäftigten zu kommen, birgt die Gefahr, dass es Mitten in der Pandemie zu einem harten Arbeitskampf mit massiven Streiks kommt. Das würde erhebliche Einschränkungen der wichtigen öffentlichen Dienstleistungen mit sich bringen und etwa die Funktionsfähigkeit des ÖPNV, von Bildungseinrichtungen, Gesundheitsämtern, Müllentsorgung und vieler anderer Verwaltungsbereiche, die auch zur Bewältigung der Pandemiefolgen dringend gebraucht werden. Weitere Streiks müssen daher verhindert werden. Hierfür liegt der Ball nun bei der VKA.

Wir können diese historische Herausforderung einer Pandemie nur gemeinsam bewältigen. Die Beschäftigten in Kitas, Krankenhäusern und Verwaltung müssen für Ihre Leistung durch einen fairen Tarifabschluss in Bund und Gemeinden wertgeschätzt werden. Vor allem für die Pflegeberufe in Kliniken und Altenheimen, im ÖPNV sowie für die unteren Lohngruppen etwa bei der Müllabfuhr müssen gerechte Lösungen her. Deshalb ist der Versuch der VKA, insbesondere in Ostdeutschland und Bayern, die Beschäftigten durch die Verweigerung eines angemessenen Tarifabschlusses einseitig für die Pandemie-Folgen aufkommen zu lassen, völlig inakzeptabel.

Im anstehenden Herbst brauchen wir volle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Betriebe, um weitere drohende Pandemieauswirkungen im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung bewältigen zu können. Daher ist diese Phase ein denkbar ungeeigneter Zeitpunkt für einen harten Arbeitskampf, der wieder nur zu Lasten der schon durch die Pandemie gebeutelten Familien und hier insbesondere der Kinder geht.

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.10.2020 vor:
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantragt die Beratung und Beschlussfassung der nachstehenden Resolution durch den Rat der Stadt Dortmund und deren Weiterleitung an die Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und ihre Mitgliedverbände.

Anlass für die Resolution sind die aktuellen Warnstreiks und Tarifkämpfe im öffentlichen Dienst, in die Bus- und Bahnfahrer, Kindereinrichtungen, die Müllentsorgung, Reinigungs- oder Pflegekräfte, städtische Bedienstete und viele mehr involviert sind. In den laufenden Tarifverhandlungen fordert die Gewerkschaft ver.di unter anderem 4,8 Prozent mehr Lohn (mindestens 150 Euro monatlich) für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Arbeitgeber weisen diese Forderungen als „überzogen“ zurück.
Resolution

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft im öffentlichen Dienst, die sich im Moment in Tarifkämpfen befinden.

Der Rat missbilligt, dass die öffentlichen Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben und damit einen Arbeitskampf sehenden Auges in Kauf genommen haben.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben mehr verdient als nur Applaus im Corona-Lockdown. Der Rat der Stadt unterstützt die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei ihren Forderungen nach mehr Lohn und würdigt und wertschätzt damit nicht zuletzt auch ihre Leistungen in der Corona-Krise.

Der Rat der Stadt fordert die kommunalen Arbeitgeber auf, die geforderten Tariferhöhungen zu akzeptieren. Die Corona-Krise darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Gute Arbeit, guter Lohn und ausreichend Personal im öffentlichen Dienst bedeuten für alle Bürger auch bessere Dienstleistungen. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wiederum bedeuten gute Löhne eine planbare Zukunft. Lohnverzicht schafft keine Arbeitsplätze, sondern verschärft und verlängert die Krise.

Die kommunalen Arbeitgeber stehen im Wettbewerb um gutes Personal mit der freien Wirtschaft. Diesen Wettbewerb kann man nur bestehen, wenn die Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse auch wettbewerbsfähig sind.


Rm Schilff (SPD) weist darauf hin, dass es sich beim Antrag der SPD-Fraktion um eine Resolution handele und geht dabei noch einmal auf die Begründung ein. Man wolle sich damit nicht in das Tagesgeschäft der Tarifverhandlungen einmischen, halte es aber gleichwohl für erforderlich dem Willen Nachdruck zu verleihen, dass Arbeitgeber wieder mit den Gewerkschaften verhandelten. Warnstreiks und Streiks seien ohne Zweifel ein legitimes Mittel, blieben jedoch besonders im öffentlichen Bereich ein Ärgernis. Insbesondere wenn es darum ginge in Deutschland einen einheitlichen Tarifvertrag abzuschließen, sei es abwegig nicht miteinander zu reden. Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten sei mit tarifvertraglichen Forderungen belegt, davon habe die SPD-Fraktion abgesehen, würde dem Antrag aber dennoch zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bestätigt, dass es sich auch bei dem Antrag seiner Fraktion um eine Resolution handele. In der Tat halte man es für sehr schwierig und nicht tragbar, dass die Kommunalen Arbeitgeberverbände kein Angebot vorgelegt hätten. Der Rat sei auch verantwortlich für den Zustand des Gemeinwesens. Man müsse ein entsprechendes Signal geben und es täte Dortmund gut, wenn es zu einem entsprechenden Tarifabschluss käme. Auch die Fraktion Die Linke und Piraten wolle beiden Resolutionen zustimmen.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass ihre Fraktion im Geiste für beide Resolutionen sei. Man trage den Antrag der SPD mit. Bei dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten sei man nach ausführlicher Diskussion zu dem Ergebnis gekommen, dass er zu stark in die Tarifautonomie eingreife, daher werde man sich hierzu enthalten.

Rm Suck (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion beide Resolutionen ablehnen werde. Die Argumentation für die Ablehnung habe Rm Schilff mit seinem Wortbeitrag geliefert, indem er auf die Tarifautonomie verwiesen hat. Für den politischen Wunsch habe er Verständnis und es gebe auch keinen Zweifel, dass der öffentliche Dienst gerade im Lock-Down wunderbar funktioniert habe. Die Tarifautonomie habe für die CDU-Fraktion einen hohen Stellenwert, man sehe in beiden Resolutionen einen Eingriff und werde daher beide ablehnen.

Rm Bohnhof (AfD) bestätigt seinen Vorredner und lehnt vor diesem Hintergrund beide Anträge ab.

Rm Garbe (AfD) fügt hinzu, dass es sich nicht nur um einen Verstoß gegen die Tarifautonomie handele, sondern auch gegen den Status des Rates, der kein Parlament sondern ein Teil der Selbstverwaltung der Stadt sei. Und insofern müsse man sich zugleich um die Anliegen der Beschäftigten als auch um die des Arbeitgebers kümmern.

Rm Schilff erklärt, dass wohl einige den Antrag der SPD nicht verstanden hätten. Der Hauptsinn, als Apell sei, dass sich diejenigen, die miteinander verhandeln sollen an den Verhandlungstisch begeben sollten. Auch eine Ablehnung der Resolutionen sei ein deutliches Zeichen an die Arbeitnehmer*innen.

Rm Tenbensel (Die Linke & Piraten) zeigt seine Verwunderung darüber, dass Mitglieder des Rates die Tarifautonomie verteidigen, die ansonsten nicht allzu viel mit gewerkschaftlichen Forderungen zu tun hätten. Wer diese Resolutionen als Eingriff in die Tarifautonomie verstehe, wisse nicht was hinter diesen Resolutionen stehe. Es ginge darum, dass verhandelt werden solle und darum, dass die Bedürfnisse der Arbeitnehmer*innen nach Lohnerhöhung anerkannt würden.

Rm Tautorat beantragt das Ende der Debatte, da die Aspekte und Argumente ausgetauscht seien.

Rm Münch hält die Gegenrede und kritisiert, dass die Fraktion Die Linke & Piraten die politische Debatte abwürgen wolle.


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) das Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt beschließt die Resolution der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Rm‘er Münch (FBI) und Naumann (DOS).


Der Rat der Stadt beschließt die Resolution der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und der Rm‘er Münch (FBI) und Naumann (DOS).


zu TOP 10.11
Dortmunder Weihnachtsmarkt
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 29.09.2020
(Drucksache Nr.: 18538-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
Zu Beginn der Sitzung beschließt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden die Tagesordnungspunkte 3.5, 3.8 und 3.9 gemeinsam als Punkt von besonderem öffentlichem Interesse vorgezogen zu behandeln. In diesem Zusammenhang bittet SB Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) um Einzelabstimmung der Anträge, was durch die weiteren Fraktionen ebenfalls so gesehen wird.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt unter dem Tagesordnungspunkt 3.5 folgender Zusatz/-Ergänzungsantrag SPD-Fraktion vor:
„die SPD-Fraktion bringt nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschluss in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ein:

Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchführung des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsstadt unter den Maßgaben der jeweils geltenden CoronaSchVO NRW gemeinsam mit den Veranstaltern eingehend zu prüfen und im Rahmen des Möglichen zu realisieren. Hierbei ist zur Entzerrung der Besucherströme auch eine Ausweitung der Flächen, z. B. auf den Platz von Amiens, den Theatervorplatz, die Flächen des zukünftigen Boulevard Kampstraße und/oder rund um das Dortmunder U in Betracht zu ziehen.
2. Den Ratsmitgliedern ist direkt bzw. über die Fraktionsgeschäftsstellen der Sachstand Anfang November schriftlich mitzuteilen.
3.Der ABÖAB empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss und bittet darum, diese Vorlage am 08.10.2020 in der Ratssitzung zu behandeln:
Die Kosten für die Aufstellung, den Betrieb und den Abbau des Weihnachtsbaumes werden einmalig auf Grund der besonderen Situation von der Stadtverwaltung bis zu einer Höhe von 300.000 € übernommen. Die Verwaltung wird gebeten, dies, soweit zulässig, als coronabedingte Aufwendungen zu behandeln.

4.Die Verwaltung wird aufgefordert, dezentral zusätzliche, für den Veranstalter kostenfreie Flächen für einen temporären Weihnachtsfreizeitpark (ähnlich FunDoMio) zur Verfügung zu stellen. Ein denkbarer Standort wäre Phoenix West und eine Anbindung zur City über einen für die Besucher kostenfreien Shuttle-Service zwischen Weihnachtsmarkt/Weihnachtsstadt und Weihnachtsfreizeitpark sicherzustellen.

Begründung:
Der Weihnachtsmarkt hat eine über 120 Jahre alte Tradition in Dortmund. Die Schausteller sorgen mit immer neue Attraktionen und Angeboten während der Weihnachtszeit für ein besonderes Ambiente in unseren Innenstädten. Weihnachtsmärkte erzeugen wichtige Kundenströme und sind somit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Dortmund. Neben den Umsatzeinbußen durch coronabedingte Schließungen haben auch die Schließungen großer Häuser erhebliche negative Auswirkungen für den Dortmunder Einzelhandel. Die Wiederherstellung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt ist dringend erforderlich, um wieder mehr Menschen in die Innenstadt zu locken.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind nahezu alle Großveranstaltungen und Volksfeste ausgefallen und die Schausteller damit jedweder Einnahmequelle beraubt. Das Verbot von Volksfesten gleicht einem Berufsverbot und viele Schausteller bangen um ihre wirtschaftliche Existenz.

Der größte Weihnachtsbaum der Welt ist seit 1996 ein zentrales Wahrzeichen des Dortmunder Weihnachtsmarktes hat sich weit über die Grenzen hinaus zum Publikumsmagnet entwickelt. Eine einmalige Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum würde die finanzielle Belastung der Organisatoren des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsstadt verringern, insbesondere da auf Grund der weiter bestehenden Beschränkungen Umsätze und Erlöse nicht im gewohnten Umfang zu erwarten sind.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags welcher als Tischvorlage vorlag (Drucksachen Nr. 18538-20-E2):
1. Der Ausschuss begrüßt die Bemühungen, den Dortmunder Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen. Der Ausschuss stellt fest, dass die letztendliche Durchführung abhängig ist vom weiteren Corona-Infektionsgeschehen und den dann gültigen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Aufgrund der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Situation ist eine Ausweitung der bisherigen Flächen zur Entzerrung des Weihnachtsmarktes sinnvoll.

2. Der bisher für den Weihnachtsbaum benötigte Platz wird in diesem Jahr zur Entzerrung der Stände auf dem Hansaplatz genutzt. Gleichzeitig wird damit zusätzlicher Platz für einige weitere Stände geschaffen.

3. Bei Plänen für einen temporären Weihnachtsfreizeitpark wird den Schausteller*innen dieselbe Unterstützung der Stadt zur Verfügung gestellt wie beim temporären Freizeitpark FunDoMio im Sommer.

4. Zur Unterstützung der Schausteller*innen und des Handels in der Innenstadt sowie zur Reduzierung des Autoverkehrs und der dadurch entstehenden Belastungen wird die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der DSW 21 an den Advents-Wochenenden einen kostenlosen Shuttle-Service von Park-and-ride-Parkplätzen zu organisieren. Ergänzend zu bereits vorhandenen Plätzen sind temporär weitere geeignete Plätze für einen Park-and-ride-Service auszuweisen. Zusätzlich wird geprüft, wie und unter welchen Bedingungen eine generelle kostenlose Nutzung des gesamten ÖPNV im Stadtgebiet Dortmund an den vier Adventssamstagen realisiert werden kann.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr. 18605-20) unter TOP 3.8 vor
„Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung zu prüfen, ob es in den Stadtbezirken Sondernutzungsflächen gibt, die von Schaustellern – unter Beachtung der Corona-Schutzregeln - für das Aufstellen von Verzehrständen und kleineren Fahrgeschäften geeignet sind und, welche für obige Zwecke zur Verfügung gestellt werden können.

In einem nächsten Schritt können dann die Standorte gemeinsam mit dem Schaustellerverein besprochen und Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Begründung

Durch den Wegfall von Stadtfesten und Kirmessen geht es bei vielen Schaustellern mittlerweile um die Existenz. Die einzige Einnahmequelle ruht seit Anfang des Jahres und es ist bisher noch nicht absehbar, wann die ersten größeren Veranstaltungen wieder stattfinden. Für Schausteller wäre ein Aufstellen ihrer Verzehrstände / kleineren Fahrgeschäfte eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt zumindest ein wenig zu bestreiten.“


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz/-Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksachen Nr. 18861-20) unter 3.9 vor:
„Die Stadt Dortmund erlässt den SchaustellerInnen, für den Fall der Realisierung eines Dortmunder Weihnachtsmarktes, die städtischen Gebühren für das Jahr 2020.

Begründung:

Die Schausteller und Schaustellerinnen haben bekanntermaßen erhebliche Umsatzeinbußen im Rahmen der Corona-Eindämmung erlitten. Sofern sich der Dortmunder Weihnachtsmarkt konzeptionell an die Eindämmungsmaßnahmen anpassen und stattfinden kann, ist dennoch mit weniger Umsatz zu rechnen.
Damit auch im Jahr 2021 noch Schausteller und Schaustellerinnen Dortmund mit ihrem Angebot erfreuen können, muss in dieser schwierigen Phase versucht werden, ihnen bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.“

Hierzu erläutert Herr Arens vom Schaustellerverein Rote Erde e.V. Dortmund zunächst das Konzept für die Weihnachtsstadt 2020. Herr Arens weist zunächst darauf hin, dass das Veranstaltungsverbot die Schausteller stark in Mitleidenschaft gezogen hat, so dass hier bereits ein Stadium erreicht ist, bei dem es für viele nicht mehr weitergeht. Die Weihnachtsstadt werde im Grunde einen anderen Aufbau bekommen. Wobei bestimmte Punkte wie z.B. das Weihnachtsdorf, die Bühne das Kinderweihnachtszelt aus Infektionsschutzgründen nicht aufgenommen werden können, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass unter anderem die Mindestabstände gewahrt werden. Dennoch wird von der Attraktivität des Marktes ausgegangen, da in diesem Jahr aufgrund von Absagen anderer Weihnachtsmärkte z.B. mehr Handwerker vor Ort sein könnten, welche sonst auf anderen Märkten ausstellen. Entsprechende Anfragen lägen bereits vor. Auf Werbung im Ausland werde dieses Jahr komplett verzichtet. Es soll sich um einen Markt für Dortmund und die Dortmunder Bürger*Innen handeln. Im Vorfeld erfolgten bereits Gespräche mit der Verwaltung. Hier hat man sich auf verschiedene Kernpunkte geeinigt. Die Abstände der Reihen werden breiter. So ist eine Mindestbreite der Durchgänge von 6 Metern vorgesehen. Es werden neue Flächen hinzugezogen
· Kampstraße Bereich „alte Straßenbahn“ Kampstraße bis „Neubau Studentewohnheim“ als Anschluss an den Bereich Katharinentreppe
· Erweiterung der Stellflächen auf dem Hansaplatz
Im besonders frequentierten Bereich des Hansaplatzes wird es in diesem Jahr Zugangskontrollen geben. Vorgesehen ist ebenfalls, alle Glühweinstände einzufrieden, um einen Thekenbetrieb und unkontrollierte Besucherströme auszuschließen. Hier würde ähnlich wie in der Gastronomie mit festen Sitzplätzen gearbeitet. Hierzu ist auch der Einsatz einer App zur Steuerung der Besucherströme vorgesehen. Erste Ideen liegen hierzu bereits vor. Weiterhin ist ein Kampagne zum Thema Registrierung vorgesehen um Falschangaben von Personalien und Kontaktdaten möglichst zu vermeiden. An jedem Stand wird zusätzlich ein Desinfektionsständer aufgestellt. Weiterhin wird die Zahl der Toilettenanlagen erhöht. Die Geschäfte an sich werden soweit wie möglich mit Plexiglasscheiben ausgestattet. Wo dies nicht möglich ist, werden die Verkäufer*Innen mit entsprechenden Schutzvorkehrungen arbeiten. Insgesamt wurden auf dem Hansaplatz, der Kleppingstraße und im Bereich der Reinoldikirche Mittelreihen entfernt um ausreichend Platz zu schaffen. Außerdem wurden sämtliche Lagercontainer gestrichen um die Reihenbreiten von sechs Metern zu erreichen. Das Konzept wird den Fraktionen durch Herrn Arens zur Verfügung gestellt. Zusammengefasst sieht das Konzept folgende Grundsätze vor:
· Abstände einhalten
· Entzerren wo möglich
· Arbeit mit Publikumslenkung an stark frequentierten Glühwein- und Imbissständen
· Sowie Einhaltung aller Schutzmaßnahmen die für ein Event einer solchen Größenordnung nötig sind.
Im Zentrum des Konzeptes stehe jedoch wie jedes Jahr der Weihnachtsbaum auf dem Hansaplatz. Hier ist es der ausdrückliche Wunsch der Schausteller*Innen, dass dieser auch in diesem Jahr aufgestellt werde, da dieser als Wahrzeichen aufgenommen werde. Gleichzeitig weist er auf den Antrag der SPD-Fraktion unter der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 Punkt 3 hin und gibt an, dass dies für die Schausteller*Innen in diesem Jahr eine große Erleichterung wäre.

Die Vorsitzende Frau Krause weist darauf hin, dass es den Fraktionen sehr klar ist wie wichtig die Durchführung des Marktes für alle Beteiligten ist.

Rm Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass man grundsätzlich bereit sei den Schausteller*Innen Hilfestellung zu bieten und daher die Einstellung der Fraktion zum Thema Weihnachtsbaum in diesem Jahr nicht zu halten ist. Gleichzeitig werde man jedoch auch nicht zustimmen, sondern sich in diesem Punkt enthalten. Bezüglich des Themas „Shuttleservice“ warte man die laufende Diskussion ab.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Hier sollte nochmal deutlich werden, dass die Politik an der Seite der Schaustellerfamilien steht und besonderen Wert darauf legt, dass die Weihnachstadt in Dortmund stattfindet. Der Weihnachtsbaum gehöre dazu. Der gewonnene Platz für Stände durch das Weglassen des Baumes würde das Fehlen des Baumes nicht wettmachen. Um die finanzielle Last der Veranstaltung zu mindern wurde daher beantragt die Kosten für ebendiesen durch Haushaltsmittel zu tragen. Hierbei ist der formelle Weg in den Rat zu gehen. Zum Thema „Shuttleservice und weitere Flächen für Schausteller“ unter Punkt 4 der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 verweist Rm Goosmann auch auf den Antrag der CDU-Fraktion unter der Drucksachen Nr. 18605-20 und gibt an, dass dies der SPD Fraktion wichtig sei. Man möchte bis zur Weihnachtszeit und darüber hinaus bis ins nächste Jahr schauen wo man eine ähnliche Veranstaltung wie den „Fundomio Freizeitpark“ noch aufziehen kann. Ebenfalls zu prüfen wäre hier, wer dies am besten organisieren könnte.
Mit Ausnahme der Ziffer 2 im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Drucksachen Nr. 18538-20-E2 sei man auch beim Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste unter der Drucksachen Nr. 18661-20 sei zwar auf politischer Ebene Sympathie vorhanden, gleichzeitig weist er jedoch darauf hin, dass der Erlass von Gebühren für die Schausteller*Innen juristisch nicht zu vertreten sei. Daher könnte man dem Antrag nicht zustimmen. In diesem Zusammenhang verweist er nochmals auf die Erleichterung für die Schausteller*Innen bei der Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum.

Rm Bohnhof (AFD-Fraktion) führt aus, dass die AFD-Fraktion die Ausführung der Weihnachtsstadt als Traditionsveranstaltung unterstützt, wirft jedoch auch die Frage auf, ob hier tatsächlich ein Weihnachtsbaum in der bisherigen Größenordnung nötig ist oder in diesem Jahr nicht eine kleinere Variante ausreichend ist und schlägt die Nutzung der bisherigen Weihnachtsbaumfläche für die Schausteller*Innen vor. Zur Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum kündigt er an sich zu enthalten, insbesondere mit Hinblick darauf, dass durch die Coronapandemie möglicherweise keine Weihnachtsstadt zustande kommt.
Zum Thema städtische Gebühren teilt Rm Bohnhof die Ansicht, dass ein Erlass der Gebühren nicht möglich ist. Sofern dies jedoch der Fall sein sollte, ist die Höhe der ausgefallenen Einnahmen hierfür zu klären.

Rm Weber (CDU-Fraktion) bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausführungen des Rm Goosmann. Der Antrag mit der Drucksachen Nr. 18605-20 bezüglich eines möglichen externen Marktes ist hier als Prüfauftrag an die Verwaltung zu sehen. Die kostenfreie Nutzung des ÖPNV an den Adventswochenenden wird durch die CDU-Fraktion verneint.
Ergänzend wird folgender Antrag durch die CDU-Fraktion gestellt:
Die Verwaltung möge prüfen, ob für den Zeitraum des Weihnachtsgeschäfts insbesondere für Händler mit kleineren Verkaufsflächen zur Verringerung von Infektionsrisiken eine Genehmigung für Verkaufsstände vor dem Ladenlokal erteilt werden kann.
Eine positive Bescheidung wäre hier wünschenswert.

SB Joest führt aus, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste ebenfalls den Ausführungen des Herrn Goosmann zustimmt. Bezüglich eines Shuttleservices führt Sie aus, dass eine Anbindung der vorhanden Park and Ride Plätze wünschenswert wäre, nicht jedoch ein möglicher „Christmas Popup Park“. Hier sei eher ein Kombiticket denkbar.

Rm Fuß erklärt, dass der Punkt 2 des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E2 aufgrund der vorangegangen Beratung und Aussage seiner Fraktion gestrichen wird und die Finanzierung des Weihnachtsbaums als Kompensation zu den anfallenden Standgebühren zu betrachten ist. Daher weist er darauf hin, dass eine Zustimmung zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht erfolgen kann, da dieser möglicherweise hinfällig sei. Man würde daher für die Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum stimmen.

Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass es in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie darum geht ein harmonisches Event zu haben, bei dem jeder ein gutes Gefühl haben könne. Daher verfechte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Jahr ausnahmsweise den Weihnachtsbaum, da die Rahmenbedingungen stimmten. Zum Prüfauftrag der SPD-Fraktion stellt sich ihr noch die Frage ob hier Punkt vier des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 gemeint sei. Dies würde man ebenfalls unterstützen. Des Weiteren bittet sie um grundsätzliche Klärung des Themas „Shuttleservice“ vor der anstehenden Abstimmung.

Herr Arens vom Schaustellerverein Rote Erde e.V. Dortmund erläutert, dass der „Christmas Popup Park“ als Ausweichidee gedacht war, erste Wahl jedoch die Innenstadt sei. Ein Popup Freizeitpark mache derzeit keinen Sinn und man konzentriere sich hier voll und ganz auf die Weihnachtsstadt in der Innenstadt.

Rm Bohnhof weist ergänzend zu seinen bisherigen Ausführungen darauf hin, dass er Punkt vier des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E2 durch die AFD-Fraktion abgelehnt wird.

SB Joest zieht den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aufgrund der vorausgegangenen Diskussion zurück und schließt sich dem Antrag der SPD-Fraktion unter Punkt 3 der Drucksachen Nr. 18538-20-E1 an.

Rm Goosmann erläutert nochmals kurz Punkt vier des Antrags mit der Drucksachen Nr. 18538-20-E1. Da dieser sich jedoch im Laufe der Diskussion erledigt habe, werde dieser aus dem Antrag gestrichen. Wichtig sei ihm jedoch trotzdem, dass weiterhin entsprechende Flächen gesucht werden. Daher schließe man sich dem Antrag der CDU-Fraktion unter der Drucksachen Nr. 18605-20 an.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass die Verwaltung starkes Interesse an der Durchführung des Weihnachtsmarktes hat und aktiv an Lösungen arbeitet. Man möchte, dass die Bürger*Innen raus gehen und die Weihnachtsstadt genießen. Zumal das Infektionsrisiko in Außenbereichen wesentlich geringer sei. Weiterhin führt er aus, dass in Gesprächen klar geworden ist, dass den Schausteller*Innen die Hygienemaßnahmen sehr wichtig seien. Eine geplante Veranstaltung mit Infektionsschutzmaßnahmen sei ihm lieber als ungeplante spontane Menschenansammlungen. In der Verwaltung habe man gemeinsam als Ordnungsverwaltung mit der Feuerwehr, Bauverwaltung und Wirtschaftsförderung von vorn herein zusammengearbeitet. Derzeit sei man in Gesprächen auf der operativen Ebene um genau zu Betrachten wie die einzelne Umsetzung aussehen wird. Dies sei Ziel der Verwaltung. Das fertige Konzept soll in einigen Wochen vorliegen. Weiterhin gibt er an, dass nach Rücksprache mit Herrn Stadtdirektor Stüdemann noch Mittel aus dem Veranstaltungsmanagement zur Verfügung stünden, welche für die Kostendeckung des Weihnachtsbaums zur Verfügung gestellt werden könnten. Zum Thema des Erlass der Sondernutzungsgebühren erklärt er, dass dies, auch wenn der Antrag nunmehr zurückgezogen wurde, nicht möglich sei. Der Weg über den „Zuschuss“ zum Weihnachtsbaum sei hier deutlich einfacher. Zur Beantwortung der Frage der AFD-Fraktion zu der Höhe der anfallenden Gebühren wird eine Höhe von ca. 100.000,00 € bis ca. 150.000,00 € angegeben. Dies sei Flächenabhängig. Abschließend schlägt Herr Stadtrat Dahmen ebenfalls vor, über jeden Punkt der verschiedenen Anträge einzeln abstimmen zu lassen.


Abstimmung

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksachen Nr. 18538-20-E1)

Zu 1)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, die Durchführung des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsstadt unter den Maßgaben der jeweils geltenden CoronaSchVO NRW gemeinsam mit den Veranstaltern eingehend zu prüfen und im Rahmen des Möglichen zu realisieren. Hierbei ist zur Entzerrung der Besucherströme auch eine Ausweitung der Flächen, z. B. auf den Platz von Amiens, den Theatervorplatz, die Flächen des zukünftigen Boulevard Kampstraße und/oder rund um das Dortmunder U in Betracht zu ziehen.“

Zu 2)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
„Den Ratsmitgliedern ist direkt bzw. über die Fraktionsgeschäftsstellen der Sachstand Anfang November schriftlich mitzuteilen.“

Zu 3)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden empfiehlt mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Piraten, bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AFD):
„Die Kosten für die Aufstellung, den Betrieb und den Abbau des Weihnachtsbaumes werden einmalig auf Grund der besonderen Situation von der Stadtverwaltung bis zu einer Höhe von 300.000 € übernommen. Die Verwaltung wird gebeten, dies, soweit zulässig, als coronabedingte Aufwendungen zu behandeln.“
und überweist den Antrag zur Befassung an den Rat der Stadt weiter.

Zu 4)
Zurückgezogen


Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksachen Nr. 18538-20-E2)

Zu 1)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig:
Der Ausschuss begrüßt die Bemühungen, den Dortmunder Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen. Der Ausschuss stellt fest, dass die letztendliche Durchführung abhängig ist vom weiteren Corona-Infektionsgeschehen und den dann gültigen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Aufgrund der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Situation ist eine Ausweitung der bisherigen Flächen zur Entzerrung des Weihnachtsmarktes sinnvoll.

Zu 2)
gestrichen

Zu 3)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich (bei Enthaltung der FDP-Fraktion):
„Bei Plänen für einen temporären Weihnachtsfreizeitpark wird den Schausteller*innen dieselbe Unterstützung der Stadt zur Verfügung gestellt wie beim temporären Freizeitpark FunDoMio im Sommer.“

Zu 4)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich (bei Zustimmung der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke und Piraten) ab:
„Zur Unterstützung der Schausteller*innen und des Handels in der Innenstadt sowie zur Reduzierung des Autoverkehrs und der dadurch entstehenden Belastungen wird die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der DSW 21 an den Advents-Wochenenden einen kostenlosen Shuttle-Service von Park-and-ride-Parkplätzen zu organisieren. Ergänzend zu bereits vorhandenen Plätzen sind temporär weitere geeignete Plätze für einen Park-and-ride-Service auszuweisen. Zusätzlich wird geprüft, wie und unter welchen Bedingungen eine generelle kostenlose Nutzung des gesamten ÖPNV im Stadtgebiet Dortmund an den vier Adventssamstagen realisiert werden kann.“


Antrag der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr. 18605-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig folgenden Auftrag an die Verwaltung:
„Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Ausschusssitzung zu prüfen, ob es in den Stadtbezirken Sondernutzungsflächen gibt, die von Schaustellern – unter Beachtung der Corona-Schutzregeln - für das Aufstellen von Verzehrständen und kleineren Fahrgeschäften geeignet sind und, welche für obige Zwecke zur Verfügung gestellt werden können.

In einem nächsten Schritt können dann die Standorte gemeinsam mit dem Schaustellerverein besprochen und Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden.“

Sowie den zusätzlichen mündlichen Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag
„Die Verwaltung möge prüfen, ob für den Zeitraum des Weihnachtsgeschäfts insbesondere für Händler mit kleineren Verkaufsflächen zur Verringerung von Infektionsrisiken eine Genehmigung für Verkaufsstände vor dem Ladenlokal erteilt werden kann.“


Antrag der FDP-Fraktion (Drucksachen Nr. 18861-20)

Zurückgezogen

Rm Weber (CDU) erläutert die Unterstützung der CDU-Fraktion zur Kostenübernahme für dieses Jahr.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grüne) berichtet aus der Diskussion im Ausschuss und der Ankündigung sich noch einmal zum Beschluss verhalten zu wollen. Man sei der Meinung, dass es in einem Krisenjahr kein angemessenes Zeichen wäre, diese 300.00 € für den Weihnachtsbaum auszugeben. Zudem gibt sie das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zu allen Anträgen aus dem Fachausschuss zu Protokoll, und ergänzt - anders als im ABöAB - den eigenen Antrag in Gänze aufrechterhalten zu wollen.

Rm Tautorat (Die Linke & Piraten) bedauert die Diskussion, die schon im Fachausschuss (ABöAB) geführt wurde und gibt zu Protokoll, dass ihre Fraktion sich so verhalten werde wie im ABöAB.

Rm Bohnhof (AfD) gibt an, dass auch seine Fraktion sich genauso verhalten werde wie bereits im Fachausschuss. Des Weiteren gibt er das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum zuvor wieder eingebrachten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zu Protokoll.

Rm Münch (FBI) spricht sich gegen den Weihnachtsbaum aus und führt insbesondere die Nachhaltigkeit dieses Baumes an.

Rm Goosmann (SPD) klärt auf, dass die einzige Entscheidung, die zur Debatte stehe, die Finanzierung des Baumes sei.

OB Sierau entgegnet, dass Frau Noltemeyer den Antrag ihrer Fraktion noch einmal zu Abstimmung eingebracht habe.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bestätigt, dass seine Fraktion genauso verhalten werde wie im Fachausschuss und der Finanzierung des Baumes zustimmen werde.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) ergänzt, dass man nun die einmalige Chance habe die Einzelhändler und Schausteller zu unterstützen.

Rm Krause (CDU) zeigt sich enttäuscht über die Debatte und appelliert an die Mitglieder des Rates die Ausschuss-Beschlüsse nicht zu missachten.

Rm Garbe (AfD) appelliert an die Mitglieder des Rates, hier Verzicht zu üben und die Finanzierung des Baumes abzulehnen.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) beantragt das Ende der Debatte.

Rm Münch hält die Gegenrede.

Der Rat beschließt das Ende der Debatte, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen und des Rm Münch ab.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, der Fraktion die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

„Die Kosten für die Aufstellung, den Betrieb und den Abbau des Weihnachtsbaumes werden einmalig auf Grund der besonderen Situation von der Stadtverwaltung bis zu einer Höhe von 300.000 € übernommen. Die Verwaltung wird gebeten, dies, soweit zulässig, als coronabedingte Aufwendungen zu behandeln.“

zu TOP 10.12
Beschluss aufgrund unvollständiger Niederschrift des Rates der Stadt vom 12.12.2019 i.S. „Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzgesetzes“
(DS-Nr.: 16010-19 ) Beschluss
(Drucksache Nr.: 18762-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt durch Beschluss klar, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.12.2019 zu dem Tagesordnungspunkt 10.5 einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 10.12.2019, folgenden Beschluss gefasst hat:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein gestuftes Verfahren zur Minimierung von Katzenleiden u.a. mit dem Erlass einer Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b Tierschutzgesetz und die Bereitstellung der hierfür notwendigen Finanzmittel.“


11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17511-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 1: Verbot ärztlich verordneter Behandlungen seit dem 21. März
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17856-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.3
Corona-Missmanagement in den städtischen Seniorenpflegeheimen Teil 2: Faktisches Betretungsverbot der Erdgeschossterrassen, Außen- und Grünbereiche der Einrichtungen seit dem 21. März
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17857-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.4
Schädigung des guten Rufes der städtischen Seniorenpflegeheime durch das Corona-Missmanagement der Geschäftsführung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17859-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.5
Corona und Übersterblichkeit in den Dortmunder Seniorenpflegeeinrichtungen im Frühjahr 2020
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17860-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.6
Verhältnismäßigkeit einer Ausgabe von 400.000,- Euro ohne Fördermittel aus dem Radwegebauprogramm NRW für die Asphaltierung von 2 km des intakten wassergebunden Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17861-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) bittet zu berücksichtigen, dass die schadhaften Stellen dort lägen wo nicht asphaltiert würde. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sei in vorliegender Beantwortung nicht beantwortet worden.

OB Sierau entgegnet, dass dies das Ergebnis eines intensiven Abwegungsprozesses sei, in das alle Aspekte, auch die der Verhältnismäßigkeit eingegangen worden sei. Insofern sei die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt worden.

zu TOP 11.1.7
Amphibienuntersuchung und weiteres Vorgehen bei der möglichen Asphaltierung des Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17862-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) fragt nach, ob die Höhere Naturschutzbehörde schon geäußert habe, nicht komplett untersuchen zu wollen.

OB Sierau bestätigt, dass es bisher keine Ansage aus Arnsberg gebe.

zu TOP 11.1.8
Sachgründe für den Ersatz des höchsten Verfassungsorgans der Stadt Dortmund, des Rates, durch den Hauptausschuss am 14. Mai 2020
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17864-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.9
Behinderung von ärztlich verordneten physiotherapeutischen Behandlungen in Dortmunder Seniorenpflegeheimen durch städtische Auflagen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17945-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.10
Rückzahlung von Fördergeldern bei der Bebauung der Grünfläche an der Arminiusstraße in Dorstfeld mit einem Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17946-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.11
Nichtinformation der Öffentlichkeit über die Vergewaltigung einer 11-Jährigen und einer 13-Jährigen am 20. Juni und 24. Juli 2020 in der Nordstadt mutmaßlich durch den gleichen 23-jährigen Täter aus Afghanistan
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18165-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.12
Fällung von 16 ca. 100-jährigen Platanen beim Stadtbahnumbau an der Haltestelle Max Eyth Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18166-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.13
Zerstörung eines Viertels des Geschützten Landschaftsbestandteil durch Fällung einer 120-jährigen Platane am Platz von Rostow am Don / S-Bahnhof Stadthaus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18167-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.14
Rückzahlung von Fördergeldern bei Bebauung der Frerichwiese in Dorstfeld mit einem Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18168-20)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.15
Mehr Schutz für stadtbildprägende Bäume und Baumgruppen durch Ausweisung als Naturdenkmäler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18719-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.16
Naturschutzgebiete durch Klimaschutzwälder erweitern, anstatt sie durch neue Wohnbaugebiete und Straßenbauprojekte zu beeinträchtigen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18720-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.17
Maßnahmen gegen die Zerstörung der Klimaschutzwälder NSG Bolmke, NSG Bittermark und NSG Hohensyburg durch illegale Mountainbike-Trails
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18721-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.18
Klimaschutzwald Rombergholz als Naturschutzgebiet ökologisch intakt stabilisieren und nicht durch einen Mountainbike-Park schädigen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18722-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.19
Zukunftsfähige und klimaresistente Dortmunder City 2050 mit mehr Wohnraum und Bäumen statt Leerständen und Neubauten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18723-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.20
Mit mehr Blumenkübeln gegen Gehwegparker
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18724-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.21
Einführung einer kommunalen Pferdesteuer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18725-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.22
Zunehmende Gefährdung von Radfahrenden durch rechtswidrig freilaufende Hunde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18726-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.23
Mehr Taubentürme In Dortmund für Tierschutz und Hygiene
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18727-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.24
Baumfrevel bei der Kommunalwahl 2020 durch massive rechtswidrige Plakatierung von SPD, CDU, GRÜNE und BVT an Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18728-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.25
Untätigkeit des Umweltamtes für den Amphibienschutz im NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18729-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.26
Dortmund – die Stadt der 10.000 Platanen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18730-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.27
Mutierung des "Smart Rhino" angesichts des Klimawandels zum "Hot Rhino"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 18733-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




Der Oberbürgermeister



Ullrich Sierau Benedikt Penning Iris Wosny
Ratsmitglied Schriftführerin


Dortmund, den ____.10.2020



(See attached file: Anhang 1_DS-Nr.18193-20_Schreiben Verwaltung 24.09.20_Korrektur.pdf.pdf)