Niederschrift

über die 41. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 14.05.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 21:20 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 86 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzungen nahmen nicht teil:

Rm Krüger-Sandkamp (Bündnis 90/Die Grünen)

Rm H. Fischer (Die Linken im Rat)

Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer
StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
LStRD Dr. Reetz
StVD Weber
StOVR Feuler

Als Gäste waren anwesend:

Herr Weber, DGB Dortmund zu TOP 2.0
Herr Schulze, PP Dortmund zu TOP 2.0












Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 19.03.2009

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Nationales Fußballmuseum des Deutschen Fußballbundes in Dortmund
Beschluss

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Ost – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13894-09)

3.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13896-09)

3.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13890-09)

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13891-09)

3.5 Fahrradbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14148-09)

3.6 Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14149-09)

3.7 Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14448-09)



3.8 Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes WE 104 -Vinklöther Mark- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14554-09)

3.10 Verkehrsmäßige Erschließung eines Gemeindezentrums, eines Seniorenpflegeheimes und eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14188-09)

3.11 „City-Konzept 2000 ...“
Stand der Entwicklung 2009 und Ausblick
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14519-09)

3.12 Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14530-09)

3.13 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14592-09)

3.14 Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14596-09)







3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B
- Wohnbebauung Nordufer -
Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung),
(gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14632-09)

3.16 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 219 - Bremmenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14657-09)

3.17 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau von Sammel- und Wohnstraßen im Plangebiet Hohenbuschei in Dortmund-Brackel
Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei -
Antragstellerin: Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14247-09)

3.18 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -
hier: Fortschreibung Rahmenplan, Qualifizierungsverfahren für Bauvorhaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14630-09)

3.19 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für einen ergänzten Teilbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14631-09)

3.20 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von Bau-km 30 + 830 AS Dortmund-Ost (B 236) bis Bau-km 40 + 353 AK A 1/A 44 DO/Unna einschl. der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen (Folgemaßnahmen) am bestehenden Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter, der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für diesen Bereich auf dem Gebiet der Städte Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14555-09)

3.21 Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 in Dortmund-Hombruch zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13699-08)

3.22 Masterplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14584-09)

3.23 Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14581-09)
3.24 Plangenehmigung nach §§ 18, 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14899-09)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14593-09)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14636-09)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Tagesmütter im ALGII-Bezug
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14940-09)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Erfahrungsbericht zur Umsetzung des "Handlungskonzept Interkultur - Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14367-09)

7.2 Aquarium im Museum für Naturkunde
- technische Sanierung
- inhaltliche Neukonzeption
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14180-09)

7.3 Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14060-09)

7.4 Modernisierung der Sportplatzanlage Blumenkamp im Stadtbezirk DO-Huckarde in Kunstrasenausführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14614-09)

8. Schule

8.1 Bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsplätzen in der Offenen Ganztagsschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14161-09)

9. Kinder und Jugend

9.1 Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14140-09)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14650-09)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14707-09)

10.3 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14931-09)

10.4 Finanzsituation des VRR
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14948-09)

10.5 Phoenix-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14954-09)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 04.10.2009, 08.11.2009 und 06.12.2009.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14496-09)

11.2 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14574-09)

11.3 Dienstwagen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14509-09-E1)

11.4 Sicherheit in Bus und Bahn: Brutaler Zwischenfall vor dem NE 11
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 14504-09-E1)

11.5 Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14938-09)


11.6 Alkoholverbot am Nordmarkt
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 14943-09)

11.7 Prostitution in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 14942-09)

11.8 Ordnungspartnerschaften
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14934-09)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Wegeasphaltierungen und Baumfällungen im Olleroh
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14442-09)

12.1.2 Optimierung von Kleinbiotopen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14481-09)

12.1.3 Baumfällungen im Naturschutzgebiet Dellwiger Wald
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14618-09)

12.1.4 Aktuelle Probleme des Artenschutzes auf Phoenix West im Frühjahr 2009
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14617-09)

12.1.5 Ehrenträger der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14803-09)

12.1.6 Geplante Asphaltierungen von Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14805-09)

12.1.7 Gestaltung des Landschaftsparks Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14806-09)

12.1.8 Verbot von Ritterspielen in der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14810-09)

12.1.9 Änderungen des FNP seit 2005 zu Ungunsten des Freiraums
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14915-09)



12.1.10 Artenschutz beim Bau der Gneisenauallee
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14917-09)

12.1.11 Zusammenarbeit von Umweltamt und Polizei in Naturschutz- und Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14952-09)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Mause (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

2.0 Die Ereignisse am 1. Mai 2009

erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt darauf folgende Dringlichkeitsanträge ebenfalls unter dem Tagesordnungspunkt 2.0 mitzubehandeln:

Politische Konsequenzen für den Rat der Stadt Dortmund nach dem Neonazi-Überfall auf unsere Stadt am 1. Mai
- Schreiben von Rm Münch vom 02.05.2009 -
- Schreiben von Rm Münch vom 07.05.2009 -

Weiterhin bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, den von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 05.05.2009 vorgeschlagenen Punkt:

Rechtsstreit um die Genehmigung von Einzelhandel an der Evinger Straße

im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt 4.3 zu behandeln.



Abschließend bestand Einigkeit dahingehend, die Punkte

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13891-09)

10.3 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14931-09)

10.5 Phoenix-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14954-09)

von der Tagesordnung abzusetzen, da es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gibt bzw. die Vorschläge von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen wurden.

Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.03.2009

Der Rat der Stadt genehmigt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.03.2009.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.0
Die Ereignisse am 1. Mai 2009
(Drucksache Nr.: 15010-09)

Nachdem OB Dr. Langemeyer zunächst die Gäste zu dem o. a. Tagesordnungspunkt Herrn Eberhard Weber (DGB Dortmund) und Herrn Hans Schulze (Polizeipräsident Dortmund) begrüßt hatte, wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt auf 10 Minuten pro Fraktion zu begrenzen.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vorliegen:

a) Resolutionsentwurf, der im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht wurde:

Resolution des Rates gegen Rechte Gewalt in Dortmund

Am 1. Mai 2009 haben über 400 Rechtsradikale in Dortmund den friedlichen Demonstrationszug des DGB überfallen und Teilnehmerinnen und Teilnehmerund Polizistinnen und Polizisten mit brutaler Gewalt verletzt.Mit diesem militanten und offensichtlich geplanten und vorbereitetem Angriffauf eine öffentliche Veranstaltung und dem Versuch, Bürgerinnen und Bürgeran der Ausübung ihrer demokratischen Rechte zu hindern, hat die Gewalt von Rechtsradikalen in Dortmund eine neue Qualität erreicht.

Sie haben damit in einer bis dahin noch nicht gekannten Brutalität bewiesen, dass sie unseren freiheitlichen Rechtsstaat abschaffen wollen und unsere Demokratie mit Füßen treten. Diese neue Dimension krimineller rechtsradikaler Gewalt lässt für zukünftige Neonazi-Aufmärsche eine weitere Eskalation befürchten. Dabei droht eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in unserer Stadt.
Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt entschieden den Überfall der Rechtsextremen am
1. Mai. Der Angriff auf die Kundgebung des DGB ist ein Angriff auf die gesamte demokratische Zivilgesellschaft unserer Stadt und muss deshalb auch gemeinsam beantwortet werden.
Der Rat fordert von den zuständigen Behörden Aufklärung darüber, warum diese Eskalation rechter Gewalt gegen Demokratinnen und Demokraten nicht verhindert werden konnte.
Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an den Polizeipräsidenten, jede rechtlich zulässige Möglichkeit auszuschöpfen, die für den 5. September 2009 geplante rechtsradikale Demonstration in unserer Stadt zu verbieten.
Der Rat sagt seine verstärkte Unterstützung für friedliche Aktionen gegen Rechtsradikalismus zu und bittet die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger, den Rechtsradikalen keine Möglichkeit der Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut und damit verbundener Gewalt und Kriminalität in unserer Stadt zu geben.
Der Rat der Stadt dankt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort, die ohne Rücksicht auf Ihre eigene körperliche Unversehrtheit dazu beigetragen haben, dass am 1. Mai nicht noch Schlimmeres passiert ist.

b) Antrag von Rm Münch vom 02.05.2009:

„Der Rat der Stadt Dortmund ist tief betroffen, dass Neonazis am 1. Mai versucht haben, einen Überfall auf unsere Stadt zu starten.
Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei der Polizei, durch dessen mutiges Eingreifen dieser Überfall vereitelt werden konnte und die Straftäter erkennungsdienstlich festgestellt werden konnten.
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt alle, die auch künftig Neonazi-Überfällen entgegentreten und ruft alle Dortmunder auf, sich an Gegendemonstrationen zu beteiligen, wenn Neonazis erneut unsere Stadt für ihre menschenverachtenden Aufmärsche und Gewalttaten missbrauchen wollen.
Es gilt, das mittelalterliche Dortmunder Motto „So fast as Düorpm“ als “Gemeinsam stark gegen Nazis“ neu zu beleben.“

c) Antrag vom Rm Münch vom 07.05.2009:

„Der Rat der Stadt Dortmund dankt Herrn Anders-Hoepgen und seinem Team für die engagierte Arbeit der Koordinationsstelle und beschließt, dieser 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen.“

d) Antrag der DVU-Fraktion vom 13.05.2009:

Resolution des Rates der Stadt Dortmund gegen Gewalt als Mittel der politischen
Auseinandersetzung

Die persönlichen Freiheitsrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz , das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Versammlungsfreiheit stellen die elementaren Grundrechte im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dar, die den Bestand einer
demokratisch-pluralistischen Gesellschaftsordnung sichern und den Bürgerinnen und Bürgern
dieses Landes weitreichende politische Partizipationsmöglichkeiten gewährleisten.
In diesem Sinne ist Freiheit immer die Freiheit des Andersdenkenden.
Diese freiheitlichen Grundrechte geraten dann in Gefahr, wenn Menschen – gleich welcher
politischer Couleur – auf Gewalt als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung
zurückgreifen oder wenn politische Gruppen unter dem Deckmantel der „wehrhaften Demokratie“ die Grundrechte anderer politischer Gruppen auszuhöhlen gedenken.

Denn „ Wer aber einen Teil der Bürger begünstigt und einen anderen vernachlässigt, schleppt das verderbliche Übel in das Gemeinwesen ein.“ ( Cicero )

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich ausdrücklich zu den Grundrechten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und lehnt kategorisch Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab.
In der Diskussion zum o. a. Tagesordnungspunkt brachte zunächst in seiner Berichterstattung über die Ereignisse am 1. Mai 2009 Herr Weber (DGB) zum Ausdruck, dass es seines Wissens nach ein einmaliger Fall sei, dass ein friedlicher Demonstrationszug des DGB anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai in dieser Art und Weise, wie dies in Dortmund geschehen sei, von Rechtsradikalen überfallen wurde. So etwas dürfe sich nicht wieder in Dortmund, noch anderswo wiederholen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen schilderte Herr Weber (DGB) die Abläufe, wie es zu den Übergriffen der Rechtsradikalen auf den Demonstrationszug gekommen sei und machte dabei deutlich, dass man noch Glück gehabt habe, dass nicht noch mehr passiert sei.

Am Tag vor dem 1. Mai 2009 habe er aufgrund eigener Recherche im Internet aus seiner Sicht durchaus Hinweise feststellen können, dass die Kundgebung zum 1. Mai durch die rechtsradikale Szene massiv gestört werden könne. Hierüber habe er die Polizei umgehend informiert, damit diese aufgrund der Erkenntnisse die Sicherheitslage neu bewerte. Dies sei seiner Meinung nach jedoch offensichtlich nicht geschehen, da ansonsten die Polizei besser vorbereitet gewesen wäre.

Anschließend stellte Herr Weber (DGB) fest, dass die rechte Szene in Dortmund in den letzten Jahren stetig gewachsen sei. Einschüchterungsversuche, Schmierereien, Angriffe auf Lokale und jetzt auch auf Gewerkschaftler seien für ihn ein Zeichen dafür, dass diese quasi in das alltägliche Leben eingedrungen sei. Bedauerlicherweise sei die Polizei bislang nicht in der Lage gewesen, die Szene in Dortmund und in der Region offenzulegen und die notwendige Schritte einzuleiten. Diesbezügliches Handeln sei für ihn längst überfällig.

Außerdem forderte Herr Weber (DGB) alle Verantwortlichen wie Polizei, Politik, Verbände, Kirchen und andere auf, gemeinsam alles in ihrer Kraft stehende zu tun, um dem rechtsradikalen Treiben ein Ende zu bereiten.

Hinsichtlich der vorliegenden Resolution machte Herr Weber (DGB) zum Abschluss deutlich, dass diese Satz für Satz begrüßt werde. Er brachte dabei die Hoffnung zum Ausdruck, dass es dem Polizeipräsidenten gelingen werde, ein gerichtsfestes Verbot gegen die am 05.09.2009 geplante Demonstration von Rechtsradikalen auszusprechen.

Anschließend erklärte Polizeipräsident Schulze, dass die Dortmunder Polizei am 1. Mai 2009 einen ruhigen und friedlichen Versammlungstag erwartet habe, da für diesen Tag seit langem nur eine Versammlung des DGB angemeldet war.

Diese Lage hatte sich jedoch geändert, als das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Hannoveraner Rechtsextremen gegen das Verbot einer Demonstration in Hannover nicht angenommen hatte. Aus Sicht der Polizei gab es jedoch keine konkreten Anzeichen dafür, dass dies Auswirkungen auf Dortmund haben könnte. Vielmehr gingen alle Beteiligten davon aus, dass die Stadt Siegen als Ersatzstandort ausgewählt wurde und der Dortmunder Hauptbahnhof hierfür nur ein Sammlungsort sei.

Nachfolgend schilderte Polizeipräsident Schulze, wie dann die Ereignisse am 1. Mai 2009 eskaliert seien und welche Maßnahmen die Polizei diesbezüglich ergriffen habe. Er machte dabei deutlich, dass es für ein einmaliger Fall sei, dass Rechtsradikale mit so massiver Gewalt auf eine friedliche Demonstration eingegriffen haben. Darüber nachzudenken, ob man dies hätte voraussehen können, sei für ihn müßig. Es komme nun vielmehr darauf an, dass man gegen diese Gewalt konsequent vorgehe. Hierzu gehöre es für ihn, dass er dieses aggressiv, gewalttätige Verhalten der Neonazis am 1. Mai selbstverständlich bei zukünftigen Versammlungen angemessen berücksichtige. Dies gelte auch und erst recht für die geplante Versammlung am 5. September 2009.

In der anschließenden Diskussion erklärte für die SPD-Fraktion Rm Schilff, dass es für ihn ein ungeheuerlicher Vorgang sei, dass eine friedliche Kundgebung des DGB anlässlich des 1. Mai von Rechtsextremen so massiv angegriffen worden sei. Die SPD-Fraktion begrüße von daher ausdrücklich die vorliegende Resolution, die angemessen auf diese Vorgänge reagiere.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen forderte Rm Schilff (SPD) den Polizeipräsidenten auf, aus den Vorgängen am 1. Mai 2009 die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Hierzu gehöre für ihn besonders, den für den 5. September 2009 geplanten Aufmarsch zu verbieten. Selbst wenn die Gefahr bestehe, dass dieses Verbot von den Gerichten wieder gekippt werde, sollte man so viel Mut zeigen.

Auf Seiten der CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine Fraktion wie die anderen auch, den größten Respekt für die Dienstkräfte der Polizei habe, die ohne Rücksicht auf ihre körperliche Unversehrtheit dazu beigetragen haben, dass am 1. Mai nicht noch schlimmeres passiert ist.

In seinen weiteren Ausführungen machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass seine Fraktion die vorliegende Resolution ausdrücklich begrüße, da hierdurch zum Ausdruck gebracht werde, dass Dortmund kein Platz für rechtsextreme Auseinandersetzungen, in welcher politischen Richtung auch immer, sein dürfe.

Auch nach Meinung der CDU-Fraktion sollte man alles daran setzen, dass am 5. September 2009 kein Aufmarsch extremer Gruppierungen in Dortmund möglich sein werde.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Krüger, dass auch seine Fraktion zu tiefst von den Vorgängen am 1. Mai betroffen sei. Zwar habe es in der Vergangenheit eine Reihe von Angriffen der rechten Szene auf die verschiedensten Einrichtungen gegeben, aber nichts vergleichbares wie die Vorfälle am 1. Mai, die seiner Meinung nach eine neue Qualität erreicht habe. Insofern sei für seine Fraktion die vorliegende gemeinsame Resolution der Demokraten im Rat der Stadt die richtige Reaktion hierauf.

Weiterhin forderte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) dazu auf, die Frage zu klären, wie es am 1. Mai zu der bekannten Eskalation der Gewalt kommen konnte, um hieraus letztendlich die Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Ziel dabei müsse es sein, den für den 5. September 2009 geplanten Nazi-Aufmarsch zu verbieten. Letztendlich müsse sich die ganze Stadt durch entsprechende Aktivitäten gegen die rechtsradikalen Umtriebe wehren, so wie dies zuletzt in der Stadt Mainz geschehen sei.

Anschließend machte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dingerdissen deutlich, dass Gewalt grundsätzlich zu verurteilen sei. Wer auf die Straße gehe und mit Gewalt den Staat erschüttere, Bürger verunsichere, Leben und Gesundheit gefährde, habe seiner Meinung nach sein Recht auf Meinungsäußerung und Demonstration verwirkt.

Von daher stimme auch er mit seinen Vorrednern überein, dass sich solche Ereignisse wie am 1. Mai nicht noch einmal wiederholen dürfen. Wichtig dabei sei für ihn auch die Frage zu klären, wie es trotz vielfältiger Aktivitäten hierzu kommen konnte.

Im Verlauf der weiteren Diskussion nahm für die Fraktion „Die Linken im Rat“ Rm Stammnitz zu den Ereignissen am 1. Mai Stellung. In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass die Fraktion „Die Linken im Rat“ die vorliegende Resolution mittragen werde, da man diese als ein ermutigendes Signal an alle demokratischen Kräfte in der Stadt Dortmund, die im Kampf gegen den Rechtsradikalismus gemeinsam vorzugehen, betrachte.

Nachdem sich Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) in seinen weiteren Ausführungen mit der seiner Meinung nach immer schlechter werdenden sozialen Situation, die für ihn unter anderem ein guter Nährboden für rechtsradikale Umtriebe sei, auseinandergesetzt hatte, forderte auch er dazu auf, alles daran zu setzen, um die für den 5. September 2009 geplante Aktivitäten zu verbieten.

Seitens der DVU-Fraktion zeigte sich Rm M. Branghofer zunächst verwundert darüber, dass die seiner Meinung nach linken Gewaltexzesse am 1. Mai 2007 nicht zu derartigen Reaktionen geführt haben, wie diese derzeit erfolgen. Offensichtlich wurden diese anders beurteilt, wie es jetzt der Fall sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen schilderte Rm M. Branghofer (DVU) den Gang der Dinge am
1. Mai 2009 aus seiner Sicht und kam hierbei zu anderen Schlussfolgerungen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte Rm Münch, dass er als erster gefordert habe, politische Konsequenzen aus den Neonaziüberfall am 1. Mai 2009 zu ziehen. Von daher begrüße er es auch, dass es dem Oberbürgermeister gelungen sei, eine gemeinsame Resolution der im Rat der Stadt vertretenen demokratischen Kräfte vorzulegen, der auch er selbstverständlich zustimmen werde.

Des Weiteren brachte er zum Ausdruck, dass er von der DVU-Fraktion erwartet hätte, dass sich diese von dem offensichtlichen Mitwirken eines Bezirksvertreters der DVU-Fraktion, der schließlich zu erweiterten Fraktion gehöre und für den die Fraktion auch Geld erhalte, distanziert hätte. Er forderte deshalb dazu auf, diese Fraktion gesellschaftlich zu ächten.

Außerdem sollte man ein finanzielles Zeichen gegen den Rechtsextremismus setzen, so wie er dies beantragt habe.

Abschließend schlug Rm Münch vor, die gemeinsame Resolution um folgenden Satz zu ergänzen:

„Der Rat der Stadt Dortmund belebt das mittelalterliche Motto „So fast as Düorpm“ neu als „Gemeinsam stark gegen Nazis in Dortmund“.“

Nachdem Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) dazu aufgefordert hatte, über den Antrag hinsichtlich der Aufstockung der Mittel für den Aktionskreis gegen Rechts erst dann abzustimmen, wenn die diesbezüglich in Auftrag gegebene Studie vorliege, bedankte sich anschließend OB Dr. Langemeyer bei denjenigen, die geschlossen die Ereignisse am 1. Mai 2009 verurteilen.

Null Toleranz sei das, was einigt. Die Stadt Dortmund habe kein Platz für Gewalttäter, ob sie aus Dortmund kommen oder von außerhalb.

Weiterhin bedankte sich OB Dr. Langemeyer persönlich bei den Einsatzkräften der Polizei, die für die Bürgerinnen und Bürger zum Schutz von friedlichen Verhalten eingetreten seien.

Abschließend wies auch OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf den von Rm Münch vorgelegten Antrag daraufhin, dass man zunächst die in Auftrag gegebene Studie abwarten sollte, um dann letztendlich zu entscheiden, wie man diesbezüglich weiter verfahren sollte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. mündlich gestellten Zusatzantrag von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion die o. a. gemeinsame Resolution, die im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht wurde.

3. Der o. a. Antrag von Rm Münch vom 02.05.2009 hatte sich erledigt.

4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von
Rm Münch vom 07.05.2009 ab.

5. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion den o. a. Antrag der
DVU-Fraktion vom 13.05.2009 ab.




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zu TOP 2.1
Nationales Fußballmuseum des Deutschen Fußballbundes in Dortmund
(Drucksache Nr.: 15068-09)

Seitens der Verwaltung führten zunächst StR Stüdemann sowie StD Sierau in die Thematik „Nationales Fußballmuseum des Deutschen Fußballbundes in Dortmund“ ein.

In ihren Ausführungen machten sie deutlich, dass man natürlich erfreut darüber sei, in einem harten, aber fairen Endspiel den Kampf um das Nationale Fußballmuseum des Deutschen Fußballbundes gewonnen zu haben. Man sei überzeugt davon, dass dieses zu einem großen Erfolg für Dortmund und die ganze Region werden könne.

Ein wesentlicher Faktor für die positive Entscheidung sei ihrer Auffassung nach hierbei offensichtlich der angebotene zentrale Standort des Busbahnhofes gegenüber dem Dortmunder Hauptbahnhof gewesen. Weiterhin machte man in den Ausführungen deutlich, dass nun die eigentliche Arbeit erst richtig beginne. Eine zentrale Frage dabei sei, wohin der zentrale Busbahnhof verlegt werden solle, wobei der Trend derzeit dahingehe, dass diese auch künftig im Umfeld des Dortmunder Hauptbahnhofes verbleiben werde.

Im übrigen verwies man auf die in der Verwaltungsvorlage, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werde, fixierten Rahmenbedingungen für die Errichtung und dem Betrieb des Deutschen Fußballmuseums.

In der nachfolgenden Diskussion machten Rm Reuter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rm Utech für die SPD-Fraktion, Rm Monegel für die CDU-Fraktion sowie Rm Münch die positive Einstellung hinsichtlich der Errichtung eines Nationalen Fußballmuseums des Deutschen Fußballbundes am derzeitigem Standort des Dortmunder Busbahnhofes am Königswall deutlich, da man hierin eine hervorragende Bereicherung der Dortmunder Museumslandschaft sehe, die sicherlich die Attraktivität Dortmunds weiter steigern werde. Nur Rm Prof. Richter (Die Linken im Rat) äußerte Bedenken hinsichtlich der Verlegung des Dortmunder Busbahnhofes. Zwar habe seine Fraktion grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplante Errichtung eines Nationales Fußballmuseums, doch sei der hierfür gezahlte Preis nach Ansicht seiner Fraktion zu hoch. Man werde von daher sich bei der späteren Abstimmung enthalten.

Abschließend wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass er noch nicht, wie ursprünglich erst angedacht, in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt diesbezüglich einen Konsortialvertrag vorlegen könne, da hierzu noch eine Reihe von Vorarbeiten erforderlich sein werden.

Er jedenfalls sei stolz darauf, dass er mit dazu beitragen konnte, das Nationale Fußballmuseum des Deutschen Fußballbundes nach Dortmund zu holen. Letztendlich brauchen seine Auffassung nach die Menschen nicht nur Arbeit, nicht nur Bildung, sondern auch Dinge, die ihnen Spaß machen.

Die Beschlussfassung über die o. a. Angelegenheit erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:20 Uhr bis 17:50 Uhr für eine Pause unterbrochen.






3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Ost – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13894-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Innenstadt-Ost.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft der Innenstadt-Ost und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 3.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13896-09)

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt kritisierte
Rm Münch die seiner Meinung nach mangelnde Umsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt hinsichtlich der Ausweisung von Naturschutzgebieten.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie von Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Mengede.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft von Megende und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.



zu TOP 3.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13890-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit stellte Rm Münch folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beschließt, dass künftig im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Aplerbeck auch der Themenkomplex Flughafen berücksichtigt wird.“

Anschließend wies StD Sierau bezug nehmend auf seine Ausführungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen daraufhin, dass man künftig in den relevanten Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel und Hörde Passagen in den Integrierten Stadtentwicklungskonzepten aufnehmen werde, die den Dortmunder Flughafen als Infrastruktureinrichtung der Stadt Dortmund und auch der Region würdigen.






Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ und der Stimme von Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Aplerbeck.


Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Aplerbecks und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 3.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13891-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.5
Fahrradbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14148-09)

Im Zusammenhang mit dem Fahrradbericht 2008 forderte Rm Münch die Verwaltung auf, Anliegerstraßen, die intensiver durch Radfahrer genutzt werden, so herzurichten, dass das Radfahren auf diesen Straßen sicherer werde.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Fahrradbericht 2008 sowie den Quartalsbericht zum Radverkehr zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" (Kampagne der Fairhandels Städte)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14149-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2009 vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den städtischen Gesellschaften Gespräche aufzunehmen um zu erreichen, dass sich diese ebenfalls an der „Fairtrade Towns Kampagne“ beteiligen.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.

zu TOP 3.7
Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14448-09)

Bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Teileinziehungsverfahrens einer Teilfläche im Bereich des Bahnüberganges der Bahnlinie Kurl-Nette / Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.

zu TOP 3.8
Stadtbahn Dortmund, Zurückstellung der Errichtung eines zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14138-09)

Zu der o. a. Angelegenheit lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2009 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage über die weitere Zurückstellung des zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor zur Kenntnis, bekräftigt aber ausdrücklich die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2005 mit der Zielsetzung, dass der zweite Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Kampstraße in Betrieb zu nehmen ist.

Bezugnehmend auf den von seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gestellten Antrag, der bedauerlicherweise dort abgelehnt wurde, erklärte Rm Gerber (FDP/Bürgerliste), dass man die vorliegende Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ablehnen werde, da eine Beschlussfassung des o. a. Antrages seiner Fraktion konkreter und damit zielführender gewesen wäre.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin auf der Grundlage der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage über die weitere Zurückstellung des zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor zur Kenntnis, bekräftigt aber ausdrücklich die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2005 mit der Zielsetzung, dass der zweite Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Kampstraße in Betrieb zu nehmen ist.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes WE 104 -Vinklöther Mark- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14554-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsentwurf und die Begründung gemäß Punkt 8 dieser Vorlage zu ergänzen und die geänderte Begründung vom 20.03.2009 der Bebauungsplanänderung We 104 Nr. 26 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1), § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes We 104 –Vinklöther Mark- für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.10
Verkehrsmäßige Erschließung eines Gemeindezentrums, eines Seniorenpflegeheimes und eines Wohngebietes im Rahmen des Hö 257 - Am Grimmelsiepen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14188-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass seine Fraktion aus den bekannten Gründen eine Wohnbebauung im Bereich „Am Grimmelsiepen“ ablehne, da man letztendlich eine negative städtebauliche Entwicklung erwarte. Von daher werde auch konsequenterweise die vorliegende verkehrliche Erschließung, unter anderem des Wohngebietes, abgelehnt.

Weiterhin machte Rm Münch deutlich, dass er kein Verständnis dafür habe, dass die Stadt Dortmund in die Infrastruktur investiere, obwohl für ihn nicht die zu erwartende Vermarktungssituation klar sei. Er stellte von daher folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt heute nicht zu beschließen. Anstatt dessen soll die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einen Bericht über die Vermarktungssituation geben.“

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachten Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und
Rm Harnisch (SPD) zum Ausdruck, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage wie in anderen vergleichbaren Fällen, die logische Konsequenz dessen sei, was der Rat der Stadt in dieser Angelegenheit beschlossen habe.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von
Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Am Grimmelsiepen und die Vorfinanzierung des Kanalbaus aus dem Sondervermögen.
Die Vorfinanzierung des Kanalbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 100.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 165.000 Euro
Die Erstattung der Kanalbaukosten durch StA 66 an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 011 bei der Investitionsfinanzstelle 66H01104014170 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 265.000 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 5.688 Euro, die im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.
Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 80.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 465.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 250.000 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 1.500 Euro.

zu TOP 3.11
„City-Konzept 2000 ...“
Stand der Entwicklung 2009 und Ausblick
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14519-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ sowie der DVU-Fraktion fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

- Der Rat der Stadt nimmt die Darstellung des bisherigen Verlaufes der Cityentwicklung zur Kenntnis.
- Er bestätigt die Leitlinien des „City-Konzept 2000 ...“ auch für die künftige Entwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
- Das City-Konzept soll mit einer Broschüre in aktueller Fassung etwa im Frühjahr 2010 mit einmaligen Kosten i. H.v. 25.000,00 € erneut der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
- Die Pflege und Aktualisierung des City-Stadtmodells mit jährlichen Gesamtkosten
i. H.v. 1.000,00 € soll fortgeführt werden.

zu TOP 3.12
Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14530-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Scha 131) vorgetragenen Stellungnahmen geprüft und beschließt,

den unter Punkt 6.21, 6.3.4, 6.3.5, 6.3.10, 6.3.14 und 6.3.15 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen zu folgen,

den unter Punkt 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, 6.3.6, 6.3.7, 6.3.16, 6.3.18 und 6.3.19 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,

den unter Punkt 6.1, 6.2.2 bis 6.2.5, 6.3.8, 6.3.9, 6.3.11, 6.3.12, 6.3.13 und 6.3.17 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 - Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. beschließt, der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - die aktualisierte und modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem Bebauungsplanes Scha 131 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO










zu TOP 3.13
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14592-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit stellte Rm Münch folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, bei künftigen Stellungnahmen zu verspäteten Landungen am Dortmunder Flughafen ein möglichst langen Zeitraum, z. B. über 10 Jahre, zu betrachten, damit man sich letztendlich ein besseres Bild über die entsprechende Entwicklung machen kann.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von Rm Münch ab.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14596-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2009 vor:

„Der Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 „Hohenbuschei“ zwischen der Stadt Dortmund und der Vorhabenträgerin wird im § 12 (5) Energiekonzept dahingehend ergänzt, dass Vertragsstrafen auch für Nicht-Wohnhäuser zum Tragen kommen, wenn die im Kaufvertrag festgelegten Energiestandards nicht eingehalten werden.“

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste machte Rm Gerber deutlich, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Bebauungsplan Hohenbuschei begrüße, man es aber nicht für richtig erachte, wenn man bestimmte Energiestandards im entsprechenden städtebaulichen Vertrag festschreibe. Vielmehr halte man es für richtiger, entsprechende Anreize zu schaffen und auf die Vernunft derjenigen, die dort Häuser errichten, zu vertrauen. Trotz alledem werde die Fraktion FDP/Bürgerliste der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen.

Weiterhin stellte wie bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Rm Münch folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Wohngebiet WA 7 als Pufferzone zum Wald- und Naturschutzgebiet freizuhalten.

Bezugnehmend hierauf erklärte Rm Harnisch (SPD), dass man sich ausführlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit dieser Angelegenheit beschäftigt habe und dabei übereinstimmend zu der Überzeugung gelangt sei, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung die Richtige sei. Hinzu komme, dass der Abstand zwischen den Häusern und dem Wald recht groß sei.




Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag von
Rm Münch ab.

2. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2009 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Br 203
– Hohenbuschei - und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 10.2.1 a), b), d), i), 10.2.2 1) bis 7), 10.8 1)
bis 10) und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter den Punkten 10.2.1 e), f), g), 10.5, 10.6, 10.7, 10.8.11) und 10.10 3) tlw. zu berücksichtigen,

c) den Anregungen unter den Punkten 10.1, 10.2.1 h), 10.3, 10.4, 10.10 1), 2) zu folgen sowie die unter den Punkten 11 und 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 06.05.2008 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2009 der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.05.2008 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2009 dem Bebauungsplan Br 203 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 203 (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia") einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.
VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B
- Wohnbebauung Nordufer -
Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung),
(gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14632-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste nahm Rm Dr. Littmann nochmals grundsätzlich zu dem Projekt „Phoenix-See“ Stellung. In ihren Ausführungen brachte sie zum Ausdruck, dass nach Ansicht ihrer Fraktion aufgrund der bekannten Gründe das Defizit dieses Projektes und die damit verbundenen finanziellen Risiken, die letztendlich die Stadt Dortmund zu tragen habe, immens gestiegen sei.

Anschließend bat Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) darum, die Entscheidung über die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt sowie über die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3.18 und 3.19 auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt zu vertagen, da man diesbezüglich noch Beratungsbedarf habe.

Die Entscheidung über die o. a. Angelegenheit wurde daraufhin auf die Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2009 vertagt.

zu TOP 3.16
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 219 - Bremmenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14657-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219 - Bremmenstraße - geprüft und beschließt

a) der Stellungnahme unter Punkt 8.1 dieser Vorlage nicht zufolgen
b) die unter Punkt 9 und 10 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 13a i.V.m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 18.09.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 30.03.2009 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219
– Bremmenstraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 13a i.V.m. § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219
- Bremmenstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a i.V.m. 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -
hier: Fortschreibung Rahmenplan, Qualifizierungsverfahren für Bauvorhaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14630-09)

Die Entscheidung über die o. a. Angelegenheit wurde auf die Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2009 vertagt.

zu TOP 3.19
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für einen ergänzten Teilbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14631-09)

Die Entscheidung über die o. a. Angelegenheit wurde auf die Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2009 vertagt.

zu TOP 3.20
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von Bau-km 30 + 830 AS Dortmund-Ost (B 236) bis Bau-km 40 + 353 AK A 1/A 44 DO/Unna einschl. der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen (Folgemaßnahmen) am bestehenden Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter, der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für diesen Bereich auf dem Gebiet der Städte Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14555-09)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Bezirksvertretung Aplerbeck lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

„Der Ausschuss erwartet, dass die folgenden Anregungen, Forderungen und Bedenken im weiteren Verfahren berücksichtigt werden:

1. Der Vorhabenträger ist aufgefordert, gemeinsam mit dem Gutachter Lösungen zu erarbeiten, um die Grenzwerte der 22. BImSChV einzuhalten. Der Ausschuss erwartet, dass entsprechende Vorschläge und die zu erwartenden Wirkungen zeitnah vorgestellt werden.

2. Für die beiden Brückenneubaumaßnahmen über die B 1 führt der Vorhabenträger ein Qualifizierungsverfahren zur Erarbeitung von unterschiedlichen Gestaltungsvarianten durch. Lösungsvorschläge sind unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirates mit der Stadt abzustimmen.

3. Der Ausschuss fordert den Vorhabenträger auf, die Planungen dahingehend zu modifizieren, dass der Eingriff in die bestehende Allee deutlich minimiert wird.

4. Der Ausschuss schließt sich den Bedenken der Stadt im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Stadtwaldes im Bereich südlich und östlich des Hauptfriedhofes an. Die Planungen sind so zu modifizieren, dass der Bestand nicht in dem vorgesehenen Umfang in Anspruch genommen wird.“

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig um Einflussnahme auf die Planungen zum 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt einen Wegfall des Alleecharakters im Bereich von der Marsbruchstraße bis zum Knoten Gottesacker entschieden ab.
Die vorhandene Allee stellt das Tor und gleichzeitig die Visitenkarte der Stadt Dortmund für einreisende und durchreisende Menschen dar und hebt in besonderem Maße den „freundlichen und grünen“ Charakter der Stadt hervor. Dies ist sehr wichtig, da in den Köpfen vieler Ortsfremder noch Dortmund als „dreckige“ Industriestadt herumschwebt und ein Strukturwandel der Region noch nicht realisiert wurde.
Die Bezirksvertretung regt an, den Ausbau als Autobahn im Bereich der Abfahrt „Leni-Rommel-Straße“ zu beenden. Trotz steigender Verkehrsprognosen stellt in den Augen der Bezirksvertretung, der Bau des B 1-Tunnels den entscheidenden Faktor in einer Entwicklung zur staufreien Verkehrsführung dar.
Die Bezirksvertretung begrüßt außerordentlich die Errichtung von Lärmschutzwällen an der Strecke vom Bereich Marsbruchstraße bis zur A 1, um die ohnehin schon von Fluglärm gebeutelten Anwohner in diesem Bereich der Stadt Dortmund zu schützen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
dem 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 im Grundsatz zuzustimmen. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erwartet von der Verwaltung eine Vorstellung der modifizierten Pläne der Grünbegleitmaßnahmen, in denen die o. g. Anregungen der Bezirksvertretung berücksichtigt sind.

Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.05.2009 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Dem 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.











zu TOP 3.21
Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 in Dortmund-Hombruch zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13699-08)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemäß den Vorgaben des Grundsatzbeschlusses vom 16.08.2007 (Drucksache 08740-07)
mit einem Investitionsvolumen von 1.912.500,-€

2. Die Durchführung zusätzlicher nutzungs- und energietechnischer Optimierungen sowie erforderlicher technischer Anpassungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4, mit einem Investitionsvolumen von 1.593.500,-€

3. Die Finanzierung im Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40O00301064100, FiPo 780800, ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009 1.350.000,-€
Für das bewegliche Vermögen sind auf der Investitionsfinanzstelle 40O00301060250, FiPo 780500, nachfolgende Mittel veranschlagt:
Haushaltsjahr 2009 100.000,- €
4. Die überplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 Abs.1 GO NRW bei der Investitionsfinanzstelle 40O00301064100:
Haushaltsjahr 2009 1.666.775,- €

Die Deckung erfolgt haushaltsneutral wie folgt:


Finanz-position
Investitions-finanzstelle
2009
Summe
Minderaus-zahlung
780800
40L00301064142
1.666.775,- €
1.666.775,- €
Summe
1.666.775,- €
1.666.775,- €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 139.225,- € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 78.762,50 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird jährlich um 8.653,85 € belastet.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 übertragen werden.

6. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

zu TOP 3.22
Masterplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14584-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Masterplan Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung des Masterplanprozesses.

zu TOP 3.23
Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14581-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Regionalen Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung.

zu TOP 3.24
Plangenehmigung nach §§ 18, 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14899-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

a) Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14899-09 E1):

1. Der Ausschuss bzw. der Rat geht davon aus, dass bei der im ersten Bauabschnitt
vorgesehenen Modernisierung und Umgestaltung des Empfangsgebäudes Süd der
Servicepoint aus der Mitte der Empfangshalle herausgenommen und in die Nutzungen an den Seiten verlagert wird. Außerdem sollte die Halle frei von temporären, kommerziellen Nutzungen bleiben.

2. Die auf eine neue Verglasung kopierten historischen Glasbilder im Süden werden
zukünftig nicht von Werbematerial verdeckt.
3. Im Zuge der Gesamtmodernisierungsmaßnahme ist sicherzustellen, dass zu denselben Konditionen wie bisher auch zukünftig eine Fahrradstation in den Dortmunder Hauptbahnhof integriert wird. Die anfallenden Kosten für das Provisorium während der Bauzeit und die Betriebskosten nach der Reintegration sind von der DB S & S zu übernehmen.
4. Der Ausschuss bzw. der Rat erwartet, dass der 2. Bauabschnitt mit der eigentlichen Ertüchtigung der Verkehrstation zügig realisiert wird.

b) Anregung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, die vom Rm Follert (CDU) zum Antrag erhoben wurde:

In der Empfangshalle sind Sitzmöglichkeiten vorzusehen.



c) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

1. Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass bei der im ersten Bauabschnitt vorgesehenen Modernisierung und Umgestaltung des Empfangsgebäudes Süd der Servicepoint aus der Mitte der Empfangshalle herausgenommen und in die Nutzungen an den Seiten verlagert wird. Außerdem sollte die Halle frei von temporären kommerziellen Nutzungen bleiben.
2. Die auf eine neue Verglasung kopierten historischen Glasbilder im Süden werden zukünftig nicht von Werbematerial verdeckt.

3. Im Zuge der Gesamtmodernisierungsmaßnahme ist sicherzustellen, dass zu den selben Konditionen wie bisher auch zukünftig eine Fahrradstation in den Dortmunder Hauptbahnhof integriert wird. Die anfallenden Kosten für das Provisorium während der Bauzeit und die Betriebskosten nach der Reintegration sind von der DB S & S zu übernehmen.

4. Die Bezirksvertretung erwartet, dass der zweite Bauabschnitt mit der eigentlichen Ertüchtigung der Verkehrsstation zügig realisiert wird.“

In der Diskussion brachte für die CDU-Fraktion Rm Follert zum Ausdruck, dass man die Anregung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, Sitzmöglichkeiten in der Empfangshalle vorzusehen, unterstütze. Im übrigen lehne seine Fraktion den hierzu im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da die hierin enthaltenen Forderungen nicht in das vorliegende Verfahren passen.

Bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Follert (CDU) machte anschließend
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die in dem gemeinsamen Antrag enthaltenen Forderungen durchaus in das vorliegende Verfahren passen, um letztendlich das Beste für den Dortmunder Hauptbahnhof herauszuholen.

Nachdem auch Rm Gerber (FDP/Bürgeliste) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des vorliegenden gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verdeutlicht hatte, brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass er diesen Antrag für durchaus sinnvoll erachte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen.

b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den o. a. Antrag von Rm Follert (CDU).

c) Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt stimmt der Planung zum Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof im Grundsatz zu, vorausgesetzt, dass die unter Pkt. 3 der Vorlage angeführten Belange der städtischen Fachdienststellen hinreichend berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage:
§ 18b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des AEG vom 16.07.2007 (BGBl. I S. 1383) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102/ BGBl. III 201-6)
II. Der Rat der Stadt beschließt, gem. den Ausführungen unter Pkt. 3.2 b dieser Beschlussvorlage der Dortmunder Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsgesellschaft (dobeq) während der Bauphase für die Modernisierung des Hbf-Empfangsgebäudes Süd zur Unterbringung der von ihr betriebenen Fahrradstation zwei Containergebäude westlich der überdachten Fahrradabstellanlage am Empfangsgebäude zur Verfügung zu stellen und ggf. die hierfür anfallenden Kosten städtischerseits zu übernehmen.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14593-09)

Seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“ nahm Rm Stammnitz die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt nochmals zum Anlass, sich kritisch mit der Arbeit der Wirtschaftsförderung Dortmund auseinander zu setzen.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass seine Fraktion nach wie vor der Überzeugung ist, dass die im vergangenen Jahr vom Rat der Stadt beschlossenen Neuorientierung der Wirtschaftsförderung Dortmund ein Fehler gewesen sei.

Dagegen erklärte für die SPD-Fraktion Rm Spieß, dass seine Fraktion durchaus der Auffassung sei, dass die im letzten Jahr beschlossene Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung Dortmund wichtig und auch richtig gewesen sei. Die SPD-Fraktion werde von daher auch der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen.

Ebenfalls kritisch mit den von Rm Stammnitz (Die Linken im Rat) geäußerten Vorstellungen zur Wirtschaftförderungspolitik setzte sich Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) auseinander. Ihre Fraktion jedenfalls werde der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Abschließend äußerte sich auch Rm Münch verwundert über die Denkweise von
Rm Stammnitz (Die Linken im Rat). Normalerweise sollte er doch froh darüber sein, wenn die Wirtschaftsförderung Dortmund dazu beitrage, Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftförderung Dortmund zum 31.12.2008 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 129.308,20 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 129.308,20 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2008
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14636-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund “
wird mit einem Jahresverlust in Höhe von –2.375.265,89 EUR festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von –2.375.265,89 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Tagesmütter im ALGII-Bezug
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 14940-09)

Zu den o. a. Tagesordnungspunkt lagen folgende Unterlagen vor:

a) Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 29.04.2009:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Geschäftsführung der ARGE Dortmund auf, Tagespflegepersonal (Tagesmütter), die sich im ALG2-Bezug befinden, nicht mehr zur Aufgabe ihrer gesellschaftlich sinnvollen Tätigkeit zu drängen. Eine Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen (-ketten) ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der Betroffenen sinnvoll.

b) Schreiben der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2009 mit der Bitte zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Wie ist der Leistungsbezug nach SGB II für Tagesmütter steuerrechtlich und hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen leistungsrechtlich zu bewerten ?
Welche Einnahmen der Tagesmütter werden tatsächlich im Leistungsbezug berücksichtigt ?

2. Welche Erziehungsbeiträge bleiben anrechnungsfrei und welche Staffelung wird hinsichtlich der betreuten Kinder angewendet ?
Wirken sich die Einnahmen aus der Tätigkeit einer Tagesmutter grundsätzlich negativ auf den Leistungsbezug aus ?

3. Müssen auch Tagesmütter beim Leistungsbezug nach SGB II grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ?
Wie nimmt die JobCenterArge Dortmund bei ihren Vermittlungsaktivitäten in den Arbeitsmarkt auf die sensible Situation von Tagesmüttern Rücksicht ?
Sind der JobCenterArge Dortmund bei der Vermittlung von Tagesmüttern in den ersten Arbeitsmarkt Konfliktfälle bekannt ?

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte sich der Rat der Stadt auf Vorschlag von Rm Taranczewski (SPD) darauf, den o. a. Antrag der Fraktion „Die Linken im Rat“ vom 29.04.2009 sowie die mit o. a. Schreiben vom 13.05.2009 von der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erbetene Stellungnahme an den hierfür zuständigen Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Erfahrungsbericht zur Umsetzung des "Handlungskonzept Interkultur - Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14367-09)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erfahrungsbericht zur Umsetzung des „Handlungskonzept Interkultur – Kulturelle Vielfalt und Kulturpolitik in Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Aquarium im Museum für Naturkunde
- technische Sanierung
- inhaltliche Neukonzeption
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14180-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte wie bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimme, obwohl man sich mit der Höhe der hierdurch verursachten Kosten schwer tue.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die technische Sanierung und die inhaltliche Neukonzeption mit Gesamt-aufwendungen in Höhe von 1.295.000,00 €.

zu TOP 7.3
Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14060-09)

Hinsichtlich der Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya und der damit verbundenen Schenkung der Reinoldigilde entwickelte sich eine kontroverse Diskussion über diese Angelegenheit.

Die verschiedensten Wortmeldungen verdeutlichten die zustimmende bzw. ablehnende Haltung der Ratsmitglieder, die quer durch die Fraktionen gingen, zu dem vorliegenden Entwurf der Brunnenanlage, die von einer Jury einstimmig vorgeschlagen wurde.

Die Redebeiträge für und gegen den vorliegenden Entwurf der Brunnenanlage machten besonders deutlich, dass Kunstgeschmack etwas sehr individuelles ist. Gleichzeitig wurde aber auch der Dank an die Reinoldigilde für ihr Engagement deutlich.

Lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich geschlossen gegen den vorliegenden Entwurf der Brunnenanlage aus, da dieser eine Art Rückzug ins Private für sie darstelle.

Außerdem stellte Rm Münch in der Diskussion den Antrag, den zweiten Satz des Beschlussentwurfes wie folgt zu ändern:

„Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt zeitnah Standortvorschläge für die Aufstellung der Brunnenanlage zu unterbreiten.“

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde letztendlich durch einen von Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den o. a. Änderungsantrag von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit 45-Nein-Stimmen bei 36-Ja-Stimmen folgenden Beschlussvorschlag ab:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Annahme des Geschenkes der Reinoldigilde zu. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Skulptur am vorgesehenen Standort “Platz von Netanya“ im Rahmen der Neubaumaßnahme „Boulevard Kampstraße“ aufzustellen.
Die Investition durch die Reinoldigilde bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 5000,00 €.

An der Abstimmung über die o. a. Angelegenheit nahm Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) nicht teil.

Abschließend stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass der Rat der Stadt sich mit dem Verfahren und dem Vorschlag sehr ernsthaft beschäftigt und sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe.

Gleichzeitig richtete OB Dr. Langemeyer die Bitte an die Reinoldigilde, über ein anderes Projekt nachzudenken.

zu TOP 7.4
Modernisierung der Sportplatzanlage Blumenkamp im Stadtbezirk DO-Huckarde in Kunstrasenausführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14614-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Blumenkamp,
DO-Huckarde, mit einem Investitionsvolumen von 632.000,00 Euro.

8. Schule

zu TOP 8.1
Bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsplätzen in der Offenen Ganztagsschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14161-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der offenen Ganztagsschule von 7.500 auf 8.000 Plätze ab dem Schuljahr 2009/2010.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.



9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Festsetzung des Leistungsentgeltes für das Städt. Institut für erzieherische Hilfen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14140-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, das Leistungsentgelt für das Intensivangebot des Städt. Institutes für erzieherische Hilfen mit Wirkung vom 01.06.2009 auf 117,00 Euro pro Tag zu erhöhen und genehmigt gemäß § 83 Absatz I und II GO NRW die anteiligen überplanmäßigen Mehraufwendungen für 2009 in Höhe von 68.075 Euro.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung zur neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14650-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion „Die Linken im Rat“ fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14707-09)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 2.136.733,36 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 355.000,00 €.

zu TOP 10.3
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14931-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 10.4
Finanzsituation des VRR
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14948-09)

Hinsichtlich der Finanzsituation des VRR lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.05.2009 vor:

1. Der Rat stellt fest, dass das schienengebundene Personennahverkehrsangebot (SPNV) im Verkehrsverbund Rhein Ruhr massiv unterfinanziert ist. Die Kürzungen durch die Bundesregierung und durch die Landesregierung lassen eine Beibehaltung des derzeitigen SPNV-Angebotes ohne massive Tariferhöhungen nicht zu. Eine mögliche vorzunehmende Ausdünnung des SPNV-Angebotes in Abhängigkeit zu den Finanzmitteln ist angesichts der verkehrspolitischen Bedeutung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Ruhr fatal. Ebenso indiskutabel ist angesichts der chronischen Finanzschwäche der Ruhrgebietskommunen eine weitergehende kommunale Komplementärfinanzierung durch Anhebung der SPNV-Umlage.

2. Der Rat stellt fest, dass mit dem neuen ÖPNV-Gesetz des Landes den drei SPNV-Verkehrsverbünden die Bestellung des landesbedeutsamen Netzes im Unfang von rund 40 Million Zugkilometer faktisch gesetzlich auferlegt wird, ohne das durch die Landesregierung gleichzeitig eine finanzielle Verantwortung für den Nahverkehr auf der Schiene übernommen wird. Die Aufrechterhaltung eines auskömmlichen SPNV-Angebotes bleibt originäre Bundesaufgabe für die Finanzierung und der Verkehrsverband Rhein Ruhr fungiert lediglich als Aufgabenträger für die Bestellung der Verkehrsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

3. Der Rat stellt fest, dass die Landesregierung trotz erhöhter Mehreinnahmen z. B. durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu einer Kompensation der Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln im Unterschied zu anderen Bundesländern bisher nicht bereit ist. Vor diesem Hintergrund werden die in der Verbandsversammlung des VRR entsandten Dortmunder Vertreterinnen und Vertreter aufgefordert einer Erhöhung der SPNV-Umlage nicht zuzustimmen.

4. Die VRR-Geschäftsführung wird aufgefordert die bereits erarbeiteten Szenarien des künftigen SPNV-Angebotes bei Beibehaltung der Finanzierungsmittel dem Rat zur Juni-Sitzung vorzulegen.

5. Der Rat bekräftigt, dass die bundesweit einmalige Situation einer kommunalen Komplementärfinanzierung des SPNV mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist.

6. Der Rat hält am Ziel der Abschmelzung der SPNV-Umlage fest.

7. Der Rat stellt fest, dass die von der DB REGIO NRW erbrachten Verkehrsleistungen im Hinblick auf die Pünktlichkeit, die Sauberkeit, die Sicherheit und den Service von den Fahrgästen inzwischen als Zumutung wahrgenommen werden. Die von der VRR-Geschäftsführung ergriffenen Maßnahmen waren deshalb notwendig, um hier Abhilfe für die Kundinnen und Kunden zu schaffen.

8. Der Rat unterstützt ausdrücklich das vom VRR beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Berufungsverfahren angesichts der massiven Verstöße des DB
Regio-SPNV-Vertrages gegen die Regelungen des Beihilfe- und Preisrecht.

9. Der Rat fordert den VRR auf, umgehend den DB Regio-SPNV-Vertrag bei der europäischen Kommission zu notifizieren.

In der Diskussion zu dem o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen brachte für die Fraktion „Die Linken im Rat“ Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her diesem Antrag zustimmen könne. Lediglich den letzten Satz im Punkt 3 des Antrages

„... Vor diesem Hintergrund werden die in der Vertreterversammlung des VRR entsandten Dortmunder Vertreterinnen und Vertreter aufgefordert, eine Erhöhung der SPNV-Umlage nicht zu zustimmen.“

lehne man ab, da eine Umsetzung dieser Forderung zu Lasten der Kunden gehen würde.

Bei der Begründung des o. a. Antrages brachten Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Krüger
(Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass eine Erhöhung der SPNV-Umlage von 4,5 bis 6 Millionen Euro oder eine massive Kürzung der Zugverbindungen zu erwarten seien, wenn sich nicht Land, Bahn und VRR diesbezüglich einigen können, wobei für sie das Land NRW die Hauptverantwortung trage.
Für die CDU-Fraktion erklärte Bm Miksch, dass am 20.05.2009 ein wahrscheinlich abschließendes Gespräch zwischen dem Landesverkehrsministerium, DB-Regio und VRR einschließlich der politischen Vertreter stattfinden werde, bei den es seiner Einschätzung nach diesbezüglich zu einer Einigung kommen werde. Von daher wäre es seiner Meinung nach ein falsches Signal, zum jetzigen Zeitpunkt über den vorliegenden Antrag abzustimmen.

Die CDU-Fraktion schlage von daher vor, diesen Antrag als eingebracht zu betrachten. Sollte dies nicht geschehen, werde man den Antrag ablehnen.

Weiterhin wies Rm Becker (FDP/Bürgerliste) daraufhin, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man zum einen die Gefahr sehe, dass hierbei
EU-Beihilferecht tangiert sein könnte, und zum anderen man dem Vorschlag von Bm Miksch folgen sollte.

In der weiteren Diskussion brachten Rm Prüsse (SPD) und Rm Krüger
(Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass man dem Vertagungsvorschlag nicht folgen werde, da man aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Hoffnung auf eine diesbezügliche Einigung habe.

Der Rat der Stadt beschließt daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU-Fraktion sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 11.05.2009.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt-West am 04.10.2009, 08.11.2009 und 06.12.2009.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14496-09)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion „Die Linken im Rat“ folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Dortmunder Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 04.10.2009, 08.11.2009 und 06.12.2009 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

zu TOP 11.2
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14574-09)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008 zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Dienstwagen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14509-09-E1)

Hinsichtlich der mit Schreiben vom 20.03.2009 von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetenen Stellungnahme bezüglich der privaten Nutzung von Dienstwagen wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass diese im Ältestenrat gegeben worden sei.
zu TOP 11.4
Sicherheit in Bus und Bahn: Brutaler Zwischenfall vor dem NE 11
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 14504-09-E1)

Die mit Schreiben der DVU-Fraktion vom 24.03.2009 erbetene Stellungnahme (Drucksache Nr.: 14504-09-E2) der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.5
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14938-09)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

a) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 29.04.2009:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund in der z. Zt. gültigen Fassung wie folgt zu ändern:
Das Trinken auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist in der Umgebung von Schulen, Kindergärten, öffentlichen Spielplätzen und ausgebauten Spielflächen sowie Einrichtungen und Institutionen, in denen Angebote und Programme für Kinder stattfinden, verboten. Ausnahmeregelungen zu besonderen Anlässen für zu definierende Orte können beantragt und genehmigt oder als Ausnahme festgelegt werden. Die Regelungen des Bußgeldkatalogs werden angepasst und anschließend konsequent angewendet.“
b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2009:

Vor dem Hintergrund einer öffentlichen Diskussion über Alkoholverbote im öffentlichen Raum bittet der Rat der Stadt Dortmund die betroffenen Verwaltungsteile aus dem Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsdezernat sowie dem Schul- und Jugenddezernat, gemeinsam mit den beteiligten Stellen bei der Polizei schwerpunktmäßig mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt zu prüfen und darzustellen,

a) an welchen Stellen der Stadt es aus Sicht der Verwaltung zu Problemen mit Begleiterscheinungen von Alkoholkonsum kommt und wie diese Probleme konkret aussehen,
b) wie bisher auf die negativen Begleiterscheinungen durch öffentlichen Alkoholkonsum im Einzelfall und insbesondere im Umfeld von Kinder- und Jugendeinrichtungen reagiert worden ist,
c) welche bestehenden Regelungen, Satzungen und/oder Verordnungen gegen Begleiterscheinungen von Alkoholkonsum bereits existieren und wie die Einhaltung dieser verbindlichen Regeln bisher kontrolliert worden ist,
d) ob und wenn ja, an welchen Orten bereits jetzt schon der Verzehr von Alkohol nicht gestattet ist,
e) wie die Verwaltung ein Alkoholverbot für bestimmte Plätze und seine Durchsetzbarkeit rechtlich bewertet,
f) ob es Möglichkeiten gibt, den öffentlichen Alkoholkonsum generell zu reglementieren oder zu verbieten,
g) Alternativen aufzuzeigen, wie in Dortmund auf die negativen Begleiterscheinungen durch öffentlichen Alkoholkonsum im Einzelfall und insbesondere hinsichtlich Kinder- und Jugendeinrichtungen standortspezifisch erfolgreich reagiert werden kann und ob durch die Modifizierung von Ortsrecht Schutzzonen, insbesondere vor Kinder- und Jugendeinrichtungen, geschaffen werden können,
h) ob und wenn ja welche stadtweit geltenden einheitlichen Lösungen erfolgversprechend sind,
i) wie die Verwaltung die Verlagerung von Alkoholkonsum beim Verbot für bestimmte Plätze bewertet,
j) wie die Einhaltung verbindlicher Regeln kontrolliert werden kann und was bei Regelverstößen passiert und wie und in welcher Form Regelverstöße geahndet werden können
k) welche interkommunalen Erfahrungen in großen Städten zum Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit existieren und inwieweit diese rechtlich belastbar sind,
l) wie soziale Infrastruktureinrichtungen auf öffentlichen Alkoholkonsum „vor ihren Türen“ reagieren können,
m) welche präventiven Maßnahmen sowie Hilfsangebote gegen Alkoholsucht und
-Missbrauch bereits bestehen,
n) wie diese Maßnahmen die betroffenen Menschen erreichen und angenommen werden,
o) wie diese Maßnahmen verbessert und ausgebaut werden können,
p) welche konzeptionelle Zusammenarbeit es zwischen Ordnungsbehörden und Sozialverwaltung gibt bzw. wie sie verbessert werden kann.

Bei der Begründung des o. a. gemeinsamen Antrages machten Rm Sohn für die SPD-Fraktion und
Rm Dr. Brunsing für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass dieser dazu dienen solle, die allseits diesbezüglich bekannten Probleme, die es nicht nur im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, sondern in irgendeiner Form in allen Stadtbezirken gebe, aus ordnungs-, jugend- und sozialpolitischer Sicht zu bewerten, um dann die hieraus notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

Für die DVU-Fraktion nahm G. Branghofer zu dem o. a. Tagesordnungspunkt, aber auch zu dem von seiner Fraktion zu dem Tagesordnungspunkt 11.6 vorgelegtem Antrag, Stellung.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass die derzeit gültige ordnungsbehördliche Verordnung in Teilbereichen wegen der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr zeitgemäß sei. Insofern sei eine Überarbeitung dieser Verordnung nach Ansicht seiner Fraktion zwingend erforderlich.

Seitens der Fraktion „Die Linken im Rat“ erklärte Rm Stammnitz, dass seine Fraktion die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ablehne, da hierdurch die Probleme lediglich verdrängt, aber nicht gelöst werden. Vielmehr sollte man nach Ansicht seiner Fraktion mehr an einer konsequenten Umsetzung des Aktionsplanes „Soziale Stadt“ arbeiten.

Des Weiteren brachte Rm Krause (CDU) bezugnehmend auf die von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegte Empfehlung zum Ausdruck, dass sicherlich jeder Verständnis für die Haltung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord habe. Um jedoch die Probleme zu lösen, sei es nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht erforderlich die entsprechende Verordnung zu ändern, sondern diese müsse konsequenter umgesetzt werden. Hierzu sei es erforderlich, mehr Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen.

Von daher werde die CDU-Fraktion die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und auch die Anträge der DVU-Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 11.6 und 11.7 ablehnen.

Weiterhin machte Rm Becker (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass seine Fraktion den vorliegenden Fragenkatalog, der von der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt wurde, begrüße, da seine Fraktion bereits im Fachausschuss vergleichbare Fragen gestellt habe.

Außerdem unterstütze man auch die diesbezüglichen Forderungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.

Des Weiteren wies auch Rm Münch in der Diskussion daraufhin, dass es zwingend erforderlich sei, das Personal diesbezüglich aufzustocken, da ansonsten eine Umsetzung der bestehenden Regelungen nicht möglich sei.

Nachdem StR Steitz in der weiteren Diskussion daraufhin gewiesen hatte, dass die Verwaltung in der Sitzung des Rates der Stadt am 25.06.2009 eine Stellungnahme zu den gestellten Fragen vorlegen werde, verständigte man sich darauf, die vorgelegte Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord als eingebracht zu sehen.

Der Rat der Stadt beschließt daraufhin einstimmig den o. a. gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2009.

zu TOP 11.6
Alkoholverbot am Nordmarkt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 14943-09-E1)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
DVU-Fraktion folgenden Antrag der DVU-Fraktion vom 07.05.2009 ab:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktualisierte Fassung einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Dortmund zu erarbeiten und dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2. Insbesondere ist ein Verbot des Verzehrs alkoholischer Getränke oder der Einnahme anderer berauschender Mittel auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Skate- und Pausenhofflächen sowie auf den angrenzenden für die Benutzung dieser Einrichtung unabdingbar notwendigen Verkehrsflächen und im Bereich von einem Radius von 10 Metern um die jeweilige Einrichtung sowie im Bereich der für die Benutzung von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern, ärztlichen und sonstigen für die öffentlichen Daseinsvorsorge eingerichteten Versorgungseinrichtungen unabdingbar notwendigen Verkehrsflächen und im Bereich von einem Radius von 10 Metern um den Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung außerhalb gastronomischer Außenanlagen sowie besonders aufgeführte Bereiche der Innenstadt sowie der Stadtbezirke aufzunehmen.

zu TOP 11.7
Prostitution in der Nordstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DVU)
(Drucksache Nr.: 14942-09-E1)

Nachdem Rm G. Branghofer (DVU) den vorliegenden Antrag seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz begründet und dabei deutlich gemacht hatte, dass nur durch energisches, auch repressives Handeln die Situation in der Nordstadt dauerhaft verbessert werden könne, brachte für die SPD-Fraktion Rm Dr. Hetmeier zum Ausdruck, dass man diesen Antrag aus prinzipiellen Gründen ablehnen werde.

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU-Fraktion folgenden Antrag der DVU-Fraktion vom 07.05.2009 ab:

1. Um der illegalen Prostitution in der Nordstadt Herr zu werden, wird die Verwaltung beauftragt, der Bezirksregierung Arnsberg vorzuschlagen, eine novellierte Fassung der Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes im Bereich der Stadt Dortmund vom 17.12.1974, geändert durch Rechtsverordnung vom 17.10.1985, zu erlassen.


2. Durch geeignete Maßnahmen - Ordnungspartnerschaften, Stadtpolizei o.ä. - ist sicherzustellen, dass die unerträglichen Zustände in diesem Bezirk dauerhaft beendet werden und Verstöße durch Polizei und Ordnungsbehörde entweder als Ordnungswidrigkeit oder bei beharrlichen Zuwiderhandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden als Straftat verfolgt werden.

zu TOP 11.8
Ordnungspartnerschaften
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14934-09-E1)

Zu dem o. a. Tagesordnungspunkt lagen folgende Anträge vor:

a) Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2009:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die offenen Stellen des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaften neu zu besetzen, so dass wieder mindestens 26 städtische Mitarbeiter eingesetzt werden können.
2. Die Ordnungspartnerschaften sollen weiterhin im gesamten Stadtgebiet von Dortmund eingesetzt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie die Probleme der illegalen Prostitution, der Drogen- und Alkoholabhängigen sowie der Schwarzarbeiterszene gelöst werden können, ohne dass die Ordnungspartnerschaften aus anderen Stadtbezirken abgezogen werden.
4. Ist die Problembewältigung in der Nordstadt nur mit einem erhöhten Personaleinsatz möglich, so sind neue Personalstellen für das städtische Streifendienstpersonal der Ordnungspartnerschaften zu schaffen und zu besetzen. Hierbei ist die Polizei mit einzubinden.

b) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2009:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die offenen Stellen des städtischen Streifendienstpersonals der Ordnungspartnerschaften neu zu besetzen, so dass wieder mindestens 26 städtische Mitarbeiter eingesetzt werden können.
2. Die Ordnungspartnerschaften sollen weiterhin im gesamten Stadtgebiet von Dortmund eingesetzt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie die Probleme der illegalen Prostitution, der Drogen- und Alkoholabhängigen sowie der Schwarzarbeiterszene gelöst werden können, ohne dass die Ordnungspartnerschaften aus anderen Stadtbezirken abgezogen werden.
4. Der Rat der Stadt Dortmund ist sich der unterschiedlichen Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsämter nach Ordnungsbehördengesetz NW und der Polizei nach Polizeigesetz NW in NRW bewusst. Mit der Forderung der CDU und ihres OB-Kandidaten nach einer zusätzlichen Stadtpolizei werden kommunale Zuständigkeiten suggeriert, die nicht übertragbar sind.
Der Rat der Stadt Dortmund hält es nicht für leistbar, Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizei zu übernehmen und fordert die Landesregierung NRW nochmals auf, die offensichtlich gescheiterte Polizeireform in NRW auf einen erfolgreichen Weg zu bringen und endlich mehr Streifenkräfte im Polizeidienst in den Städten zur Verfügung zu stellen.
Eine eigene Stadtpolizei in Dortmund würde darüber hinaus eine zusätzliche freiwillige Aufgabe bedeuten, die der vorgegebenen Haushaltsdisziplin des Regierungspräsidenten gegenüber der Stadt Dortmund eindeutig widersprechen würde.

Nach kurzer Diskussion fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Punkte 1 bis 3 des o. a. Antrages der CDU-Fraktion vom 06.05.2009.

b) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Punkte 1 bis 3 des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2009.

c) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Punkt 4 des Antrages der CDU-Fraktion vom 06.05.2009 ab.

d) Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU-Fraktion den Punkt 4 des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2009.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Wegeasphaltierungen und Baumfällungen im Olleroh
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14442-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14442-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Optimierung von Kleinbiotopen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14481-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14481-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Baumfällungen im Naturschutzgebiet Dellwiger Wald
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14618-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 12.1.4
Aktuelle Probleme des Artenschutzes auf Phoenix West im Frühjahr 2009
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14617-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 12.1.5
Ehrenträger der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14803-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14803-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.6
Geplante Asphaltierungen von Wanderwegen in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14805-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14805-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.7
Gestaltung des Landschaftsparks Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14806-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14806-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.8
Verbot von Ritterspielen in der JFS Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14810-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14810-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.9
Änderungen des FNP seit 2005 zu Ungunsten des Freiraums
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14915-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 14915-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.10
Artenschutz beim Bau der Gneisenauallee
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14917-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 12.1.11
Zusammenarbeit von Umweltamt und Polizei in Naturschutz- und Waldgebieten
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14952-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21:20 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.








Der Oberbürgermeiser










Dr. Langemeyer Mause
Ratsmitglied









Der Oberbürgermeister
in Vertretung









Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer