Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung des Rates der Stadt
am 30.06.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Thiel (SPD)
Rm Liedschulte (CDU)
Rm Monegel (CDU)
Rm Becker (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Gäste:
Frau Prof. Dr. Gather, TU Dortmund zu TOP 2.1
Herr Prof. Dr. Schwick, FH Dortmund zu TOP 2.1


Veröffentlichte Tagesordnung (öffentlich):

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 26.05.2011

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Masterplan Wissenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04259-11)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03803-11)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03857-11)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West II. Beschluss zur Reduzierung und tlw. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung IV. Offenlegungsbeschluss V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/1- Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost VI: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04014-11)

3.4 - unbesetzt -

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03765-11)



3.6 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Umgestaltung Brüderwegallee: Verlegung der Bushaltespunkte, einschließlich der Veränderung der Verkehrsführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03896-11)

3.7 Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03866-11)

3.8 Erlebniswelt Fredenbaum;
ier: Sanierung des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03640-11)

3.9 Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03291-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Stadt gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04556-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Stadtbezirk DO-Mengede in Kunstrasenausführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03841-11)

6.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04028-11)

6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2011/12 für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03827-11)

6.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04137-11)






7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Elsa-Brändström-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03372-11)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen
hier: Augustinus-Grundschule (katholische Bekenntnisschule)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03934-11)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04461-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03382-11)

9.2 Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 26.12.2010 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 (Haushaltsbegleitbeschlüsse)
Hier: Nr. 41 Parkgebühren am Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04290-11)

9.3 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03865-11)

10.2.a Umbesetzung bzw. Neubesetzung in Gremien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04498-11)

10.2.b Umbesetzungen in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04565-11)

10.3 Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04553-11)


10.4 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 2009 bis 2014
hier: Gewährung von Zuwendungen für die neu gebildete Fraktion "Freie Bürger Initiative - Fraktion für Bürgerinteressen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (FBI)"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04571-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Sicherung und Folgenutzung des Geländes der ehem. Baroper Federnfabrik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04203-11)

11.1.2 Ausländerkriminalität in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04493-11)

11.1.3 Kennzeichnung der Bürgermeister- und Verwaltungsvorstands-Dienstwagen als städtische Fahrzeuge
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04545-11)

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Vergammelte Litfaßsäulen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 04527-11)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies zunächst daraufhin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den ursprünglich mit Schreiben vom 20.05.2011 gestellten Antrag, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

Pläne der Bundesregierung zum Atomausstieg

zu erweitern, mittlerweile zurück gezogen habe, so dass diese Angelegenheit erledigt sei.

Weiterhin machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Verwaltungsvorlage zu dem Tagesordnungspunkt

3.8 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03640-11)


von der Verwaltung zurück gestellt wird, da derzeit noch weitere Alternativen diesbezüglich geprüft werden. Dieser Punkt könne von daher von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Des Weiteren verständigte sich auf Empfehlung des Ältestenrates der Rat der Stadt darauf, die Tagesordnungspunkte

3.7 Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03866-11)
3.9 Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03291-11)

aufgrund ihrer sachlichen Zusammenhänge gemeinsam zu behandeln.

Außerdem unterrichte OB Sierau den Rat der Stadt darüber, dass der Ältestenrat sich in seiner vorangegangenen Sitzung generell empfohlen habe, ab sofort die Redezeit in den Sitzungen des Rates der Stadt auf

3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt

zu beschränken.

Ausgenommen hiervon seien die Punkte, die als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse behandelt werden bzw. die Punkte, bei denen sich der Ältestenrat auf keine Redezeitbeschränkung vereinbart habe.

Für die heutige Sitzung bedeute dies, dass die Redezeitbegrenzung mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 2.1 angewandt werde.

Nachdem Rm Münch (FBI) rechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Beschränkung der Redezeit geäußert hatte, machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass diese Verfahrensweise durchaus auf der Grundlage der derzeit gültigen Geschäftsordnung des Rates der Stadt möglich sei, und die entsprechende Festlegung selbstverständlich in jeder Sitzung des Rates der Stadt neu erfolgen müsse.

Unter Einbeziehung der o. a. vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 26.05.2011

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 26.05.2011.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

Nachdem OB Sierau den Rat der Stadt darauf hingewiesen hatte, dass als Nachfolger von Herrn Martin Tönnes für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Herr Axel Kunstmann, Eckei 138, 44359 Dortmund

In den Rat der Stadt nachgerückt ist, wurde Rm Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen) gem. § 67 Abs. 3 GO NRW von OB Sierau in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Masterplan Wissenschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04259-11)

Nachdem OB Sierau Frau Prof. Dr. Gather (TU Dortmund) sowie Herrn Prof. Dr. Schwick (FH Dortmund) als Gäste zu dem o. a. Tagesordnungspunkt begrüßt hatte, machte OB Sierau in seinen einleitenden Ausführungen deutlich, dass Dortmund eine Stadt sei, die über eine Vielzahl von wissenschaftlichen Einrichtungen verfüge, deren Bedeutung innerhalb und außerhalb von Dortmund recht unterschiedlich ausgeprägt sei. Von daher sei es für ihn begrüßenswert, wenn Frau Prof. Dr. Gather und Herr Prof. Dr. Schwick dem Rat der Stadt aus ihrer Sicht die Situation am Wissensstandort Dortmund als erste Bestandsaufnahme darstellen.

Abschließend brachte OB Sierau die Hoffnung zum Ausdruck, dass durch den Masterplan Wissenschaft, den man gemeinsam entwickeln wolle, die positive Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Dortmund weiter voran getrieben werden könne.

Mittels einer Power-Point-Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, stellten anschließend Herr Prof. Dr. Schwick sowie Frau Prof. Dr. Gather den Wissenschafts- und Forschungsstandort Dortmund dar.

Ziel und Zweck des Masterplans Wissenschaft sollte es sein, die Vielfalt und die Potentiale des Wissenschaftsstandortes Dortmund und seiner Einrichtungen sichtbar zu machen, um Dortmund zu einer Wissenschaftsstadt mit breiter räumlicher und sozialökonomischer Wirkung weiter zu entwickeln sowie die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit in den bestehenden Netzwerken und im Sinne eines Qualitätsmanagements zu verbessern. Auf diesen Grundlagen sollen im Masterplanverfahren Zukunftsvisionen für die Wissenschaftsstadt Dortmund entwickelt werden.

Die nachfolgende Diskussion machte die grundsätzlich positive Haltung des Rates der Stadt hinsichtlich der Erarbeitung eines Masterplanes Wissenschaft deutlich.

Hierbei erklärte für die SPD-Fraktion Rm Matzanke, dass ihre Fraktion es richtig und wichtig finde, dass aufgrund der großen Bedeutung der Technischen Universität, der Fachhochschule und ihrer Einrichtungen für Dortmund und die Region ein Masterplan Wissenschaft erarbeitet werden soll.

Schließlich seien die Universität und die Fachhochschule nicht nur eine Forschungs- und Bildungseinrichtung, sondern auch ein wichtiger Arbeitgeber in Dortmund, die Arbeitsplätze für hoch qualifizierte Menschen zur Verfügung stellen. Damit leisten diese einen unverzichtbaren Beitrag zu einem neuen und positiven Image Dortmunds als weltoffene Metropole in der Metropole Ruhr.

Abschließend regte für die SPD-Fraktion Rm Matzanke an, die Politik am Erarbeitungsprozess des Masterplanes Wissenschaft zu beteiligen. Außerdem sollte man darüber nachdenken, ob man künftig unter dem Titel „Aktuelles aus der Hochschul- und Forschungslandschaft“ im Hauptausschuss und Ältestenrat einen regelmäßigen Tagesordnungspunkt aufnimmt.

Anschließend brachte Rm Pisula die zustimmende Haltung der CDU-Fraktion hinsichtlich der Erarbeitung des Masterplanes Wissenschaft zum Ausdruck.

In seinen Ausführungen machte er deutlich, welche wichtige Bedeutung die Wissenschaft als Impulsgeber überregional, regional, aber auch vor Ort spiele. Als bestes Beispiel hierfür nannte Rm Pisula (CDU) das Technologiezentrum und den Technologiepark, die man auch als Motor des Strukturwandels bezeichnen könne.

Abschließend wies Rm Pisula (CDU) daraufhin, dass besonders die verkehrliche Verbindung zwischen dem Uni-Kampus und der Stadt dringend weiter verbessert werden müsse.

Dagegen erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Faenger, dass seine Fraktion durchaus die Wichtigkeit und Bedeutung der TU Dortmund und auch der FH Dortmund als Standortfaktor für Dortmund bewusst sei.

Da die Fraktion FDP/Bürgerliste, so wie man dies bereits des öfteren dargelegt habe, grundsätzlich gegen Masterpläne sei, werde man sich bei der Abstimmung über die vorliegende Verwaltungsvorlage, die sicherlich einige interessante Aspekte beinhalte, enthalten.

Anschließend wies für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter in ihren Ausführungen daraufhin, dass ihre Fraktion die Erstellung eines Masterplanes Wissenschaft begrüße.

In ihren Darlegungenmachte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass Dortmund und die Region von der Hochschullandschaft in Dortmund in vielerlei Hinsicht profitiere. Von daher sei es ihrer Meinung nach um so wichtiger, dass sich die Stadt noch stärker mit der Universität und in ihren Forschungseinrichtungen identifiziere, als das dies bislang zum Teil der Fall gewesen sei.

Abschließend brachte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass es für ihre Fraktion wichtig sei, dass es zu dauerhaften Kommunikations- und Kooperationsstrukturen komme.

Seitens der Fraktion Die Linke erklärte Rm Kowalewski, es sei richtig, dass Dortmund ein hervorragender Wissenschaftsstandort dank der guten Leistungen an der TU Dortmund, an der FH Dortmund und den zahlreichen staatlichen Forschungseinrichtungen sei. Von daher sei es vom Grundsatz her auch richtig, dass ein Masterplan Wissenschaft erstellt werde, der diesem Namen auch gerecht werde.

Nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke müsste dieser jedoch, der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre sowie der Studierenden gerecht werden. Da jedoch die Vorstellungen der Verwaltung, die durch die vorliegende Verwaltungsvorlage zum Ausdruck gebracht werde, mehr von einem ökonomischen Ansatz ausgehe, werde man diese ablehnen.


Nachdem Bm Sauer auch noch einmal die Bedeutung der TU Dortmund sowie der FH Dortmund und die damit verbundenen Chancen für die Stadt Dortmund verdeutlicht hatte, brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass der zu erstellende Masterplan Wissenschaft mit Leben gefüllt werden müsse. Beispielhaft hierfür nannten er eine Verbesserung der Verkehrsanbindung.

Abschließend erklärten Frau Prof. Dr. Gather sowie Herr Prof. Dr. Schwick hinsichtlich der Nachfrage von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), ob der Wegfall der Studiengebühren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze haben werde, man hoffe das dies durch die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Landesmittel nicht der Fall sein werde.

Nachdem sich OB Sierau nochmals bei den Gästen, Frau Prof. Dr. Gather sowie Herrn Prof. Dr. Schwick, bedankt hatte fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Branghofer mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Wissenschaft zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Wissenschaft im Dialog mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und der Wirtschaft zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Dialog orientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Masterplan Wissenschaft soll bis Ende des Jahres 2012 fertig gestellt und dem Rat im Frühjahr 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03803-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.06.2011 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.11 vor:

„Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen den Antrag bei der Erstellung und Beratung von StadtGrün Plänen für die Stadtbezirke frühzeitig beteiligt zu werden.
Die gemeinsame Entwicklung von Standards für Barrierefreiheit der Grünflächen, Wege und Gebäuden in Parks soll in diesem Zusammenhang eine weitere Aufgabe sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung dem Wunsch des Behindertenpolitischen Netzwerkes nachzukommen.

Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht der Initiative Dortmund Parks zur Kenntnis und beschließt die Beendigung der Initiative Dortmund Parks zum 30.06.2011.








zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03857-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011 vor:

-> hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2011:

Zu dieser Vorlage stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung mit 12 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen zustimmt:

Die BV Brackel empfiehlt in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 207 folgende Ergänzung:
Bauweise (Punkt 7): Für das Bauen von Wintergärten, Pergolen oder Terrassenüberdachungen ist es im Teilbereich B zulässig, die Baufenstergrenzen auf der Südseite des Gebäudes im Erdgeschoss bis zu 3 Metern Tiefe zu überschreiten.

Begründung:
Bei Errichtung eines Hauses wird in der Regel eine Gebäudetiefe von 10 bis 13 Metern erreicht. Möchte der Bauherr einen Wintergarten oder lediglich eine feste Terrassenüberdachung errichten, so benötigt er dafür wenigstens drei Meter Raumtiefe für diesen. Bei zu kurzen Baufenstern bliebe dann nicht genügend Platz für die gewöhnliche Wohnfläche auf 7 bis 10 Metern Gebäudetiefe übrig.
Um die Attraktivität des Baufeldes zu erhöhen, ist es kontraproduktiv, interessante bauliche Ergänzungen durch zu strikte Vorgaben zu vereiteln. Zumal die Chance, insbesondere im Ort Wambel noch ein unbebautes Grundstück zu finden, zukünftig gegen Null gehen wird, bietet es sich hier an, Freiheiten zu gewähren, da in diesem Teilbereich B die Grundstückstiefe auch genügend Raum für die Gärten lässt.
Die Errichtung auch großzügigerer Anbauten bei Wohngebäuden lediglich im Erdgeschoss hat kaum Auswirkungen auf das Umfeld, da Schattenwürfe (auch auf Solaranlagen) auf die Nachbargrundstücke oder Blickachsen nicht wesentlich betroffen sind, denn dieser Gebäudeteil ist nicht höher als der übliche Gartenbewuchs.
Daher hilft eine Vergrößerung des Baufensters, mehr Spielraum zu erhalten, diese Sichtweise teilte auch der damalige Dortmunder Planungsdezernent Ullrich Sierau in der Sitzung der BV Brackel vom 26.04.2007 (siehe TOP 12.4)!

Beratung AUSWI 08.06.2011:

Herr Barrenbrügge möchte von der Verwaltung wissen, ob diese darüber informiert ist, dass zu der bereits im Dezember im AUSWI thematisierten und zum Antrag erhobenen Forderung zur „Verlegung einer Bushaltestelle“ aktuell ein Antwortschreiben der DSW 21 existiert, welches besagt, dass die Verlegung dieser Bushaltestelle nicht möglich ist.
Er verdeutlicht, dass die Intention des ursprünglichen Antrages nicht dahin ging, dass diese Verlegung möglichst schnell umgesetzt wird, sondern dass man in der Realiserungsphase darauf achtet, dass diese Bushaltestelle mit dem Bushaltestellenhäuschen entsprechend mit eingeplant wird.
Er bittet die Verwaltung darum, dass sie dieses Angelegenheit prioritär mit abspeichert und in dem technischen Ausführungsplan mit berücksichtigt wird, damit dies auch umgesetzt werden kann.

Herr Wilde kennt die aktuelle Antwort der DSW 21 hierzu, nimmt aber die Äußerungen des Herrn Barrenbrügge gerne zum Anlass, noch mal mit der DSW 21 darüber zu reden und dies auch so zu hinterlegen, um die Verlegung der Bushaltestelle, wenn eben möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke)und 1 Enthaltung (RM Barrenbrügge), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 05.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.03.2011 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 05.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.03.2011 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW













zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West II. Beschluss zur Reduzierung und tlw. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung IV. Offenlegungsbeschluss V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/1- Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost VI: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04014-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011 vor:

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2011:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Mittel für den Ankauf und auch für die spätere Herrichtung der Grünverbindung als
öffentliche Grünfläche (siehe Seite 9 Abs. I der Vorlage) sind im Haushalt 2012 einzustellen

Die CDU erhebt diese Empfehlung zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West und zunächst den Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost verfahrensmäßig weiterzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.


II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren und zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost -.

IV. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost - / Teilbereich Ost mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 25 mit Begründung vom 28.04.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


V. nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 02.05.2011) abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).

VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).


Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011 und unter Beachtung des Schreibens der Verwaltung vom 11.05.2011 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West und zunächst den Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost verfahrensmäßig weiterzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.


II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren und zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost -.

IV. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost - / Teilbereich Ost mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 25 mit Begründung vom 28.04.2011 öffentlich auszulegen.




Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


V. nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 02.05.2011) abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).

VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).


zu TOP 3.4
- unbesetzt -

zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03765-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hat mit Beschluss vom 25.06.2009 die Neugestaltung der Spielplätze im Westpark beschlossen (Drucksache Nr.: 14664-09).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung der Maßnahme auf das „Spielen im Park“ sowie die Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens auf 407.000 €.

Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 407.000 € wird mit 280.000 € im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße bezuschusst. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 auf der Investitionsfinanzstelle 61W00903014010 mit 371.500 € sowie im Budget des Amtes 51 auf der Investitionsfinanzstelle 51_00603044002 mit 21.500 € im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Planungsleistungen i. H. v. 14.000 € als aktivierbare Eigenleistung entstehen bei EB 52.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.458,00 €.









zu TOP 3.6
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Umgestaltung Brüderwegallee: Verlegung der Bushaltespunkte, einschließlich der Veränderung der Verkehrsführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03896-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Auszug des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 21.06.2011

Herr Dreiskämper führt die Überlegungen zur Verlegung der Bushaltepunkte aus und weist darauf hin, dass keine der durchdachten Varianten völlig problemfrei ist.

In der anschließenden Diskussion werden vor allem die beiden folgenden Punkte kritisiert:

- Die geplante Schleife in der Linienführung geht bis zum Pylon und reicht bis auf ca. 1 bis 2 m an die Treppenanlage heran. Dies stellt eine Gefahr für die Menschen dar, die aus der Stadtbahn kommen.

- Der Nachtexpress mit seiner zentralen Abfahrstelle ist nicht barrierefrei. Gefordert wird seitens des Behindertenpolitischen Netzwerks, dies bereits im Rahmen dieses Bauabschnittes Kampstraße/Brüderweg Umgestaltung Brüderwegallee zu berücksichtigen.

Herr Dreiskämper führt zum Thema Nachtexpress aus, dass dieses Problem im Rahmen des Ausbauabschnittes Brüderweg nicht gelöst werden kann, da dieses Anliegen nicht Gegenstand der Planung war und erst in einem nächsten Bauabschnitt angegangen werden kann.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann bringt zum Ausdruck, dass das Behindertenpolitische Netzwerk an dieser Stelle ausdrücklich auf diese Problematik hinweist und dass später Kosten entstehen können, wenn im Rahmen des entsprechenden Bauabschnittes Veränderungen für einen barrierefreien Nachtexpress erforderlich sein sollten. Wünschenswert wäre auch, wenn sich beratende Mitglieder des Netzwerkes, die auch Ratsmitglieder sind, des Themas annehmen und in einer der nächsten Sitzungen über Ergebnisse berichten würden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

B Antrag der Fraktion Die Linke vom 29.06.2011 (Drucksache Nr.: 03896-11-E1)

1. Die Gestaltung der beiden neuen Haltestellen in der Kuckelke wird bezüglich der Umsteigeverbindungen überprüft, da es zu Problemen für Mobilitätsbeeinträchtigte kommen könnte. Die Haltestellen liegen aktuell nicht auf derselben, sondern auf der gegenüberliegenden Seite.

2. Der zukünftige Wendeplatz der Busse nördlich des Pylons wird ausreichend gegenüber dem Fußgängerbereich und gegenüber der Treppenanlage der Stadtbahn-Haltestelle abgesichert. Hierzu müssen sichtbare und ertastbare Markierungen aufgebracht werden, damit Passanten auf die dort wendenden Busse hingewiesen werden (die dem Stadtbahnhaltestellenausgang bedrohlich nah - rund 2 m - kommen werden). Zusätzlich muss dort vor der Treppenanlage unter dem Pylon ein Metallbügel o. ä. zur Absicherung angebracht werden.

3. Die Einrichtung von insgesamt 10 komplett barrierefreien Haltestellen für den Nachtexpress im Bereich der Kuckelke. Hiermit gäbe es keine weiteren chaotisch rund um den Pylon haltende Busse, sondern feste Standplätze und Barrierefreiheit in der Kuckelke.

4. Die weiteren Nachtexpresshaltestellen im Stadtgebiet werden schrittweise barrierefrei ausgestaltet. Hierzu wird die Verwaltung aufgefordert, alle sechs Monate dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, dem Behindertenpolitischen Netzwerk und dem Seniorenbeirat Bericht zu erstatten.

Begründung

Die Anträge ergeben sich aus Anregungen des Behinderungspolitischen Netzwerks.



C Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2011 (Drucksache Nr.: 03896-11-E2)

Die Verwaltung wird beauftragt, dass bei der vorgeschlagenen Variante „Wendebirne am Pylon“ dafür Sorge getragen wird, dass mobilitätsbeeinträchtigte ÖPNV-Kund/innen ebenerdig in alle Busse einsteigen können.

Für den Fall, dass es keine Möglichkeit gibt, die Nachtbusse an die neuen Haltestellen 460 und S30 heranzuführen, sollen andere Möglichkeiten geprüft werden, wie der Einstieg für mobilitätsbeeinträchtigte ÖPNV-NutzerInnen in die Nachtbusse gewährleistet werden kann.

Dem Fachausschuss und dem behindertenpolitischen Netzwerk ist zeitnah darüber Bericht zu erstatten.

Bei der Begründung des Antrages ihrer Fraktion brachte Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass man durch den vorgelegten Antrag ihrer Fraktion die Wünsche des Behindertenpolitischen Netzwerkes dem Sinne nach aufgegriffen habe.

Außerdem wies sie hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens ihrer Fraktion zum vorliegenden Antrag ihrer Fraktion Die Linke hin, dass ihre Fraktion sich bei den Punkten 1, 2 und 4 enthalten und den Punkt 3 dieses Antrages ablehnen werde.

Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Pisula deutlich, dass seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage als gut empfinde.

Da seine Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke als überflüssig betrachte, werde man diesen Antrag ablehnen.

Zustimmen könne seine Fraktion dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wenn man diesen als Prüfauftrag betrachte.

Seitens der SPD-Fraktion wies Rm Harnisch daraufhin, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen werde.

Ablehnen dagegen werde die SPD-Fraktion die vorliegenden Anträge der Fraktion Die Linke sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da nach Aussage der Verwaltungsvorlage die Grundsätze der Barrierefreiheit bei der Umsetzung der Umgestaltung der Brüderwegallee berücksichtigt werde und eine fachliche Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vorgesehen sei.

Weiterhin brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion mit dem vorgelegten Antrag den Wünschen des Behindertenpolitischen Netzwerkes nachgekommen sei.

Abschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Kanus zum Ausdruck, dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde und man dabei davon ausgehe, dass den Wünschen des Behindertenpolitischen Netzwerkes entsprechend Rechnung getragen werde.

Von daher werde man auch den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Ablehnen dagegen werde die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion Die Linke, da dieser die Handlungsmöglichkeiten zu sehr einschränken würde.
Unter Berücksichtigung des dargelegten Abstimmungsverhaltens fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter B angeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 29.06.2011 mehrheitlich ab.

2. Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie von
Rm Branghofer den unter C angeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.06.2011 zu.

3. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke und von Rm Branghofer einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante „Wendebirne am Pylon“ zur Verlegung der Bushaltepunkte im Zusammenhang mit dem vorgestellten Verkehrsführungskonzept.

zu TOP 3.7
Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03866-11)

OB Sierau wies zunächst daraufhin, dass man sich zu Beginn der Sitzung darauf verständigt habe die Tagesordnungspunkte 3.7 und 3.9 zusammen zu behandeln.

Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 3.7 lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011

hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion )
(Drucksache Nr.: 03866-11-E2)

„Der AUSWI/AWBF und der Rat nehmen die Vorlage zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit den nachfolgenden Veränderungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

1. Der Bereich um den Industriehafen und den Hardenberghafen wird nicht Bestandteil der Umweltzone.

Dazu werden folgende Straßen von der Umweltzone ausgenommen:
- Deusener Straße zwischen Franziusstraße und Weidenstraße
- Weidenstraße/Pottgießerstraße
- Lindenhorster Straße zwischen Pottgießerstraße und Fürst-Hardenberg-Allee
- Fürst-Hardenberg-Allee
Zugleich wird die Verkehrsführung Holthauser Straße/Fürst Hardenberg Allee in der Weise umgestaltet, dass der Verkehr mit Hilfe einer abknickenden Vorfahrtsregelung direkt von der Holthauser Straße auf die Fürst-Hardenberg-Allee geleitet wird.

2. Die Kemminghauser Straße wird vollständig in die Umweltzone einbezogen.

3. Die Kraftfahrer werden mit einer frühzeitigen und ausreichenden Beschilderung auf die Umweltzone hingewiesen.

4. Die LKW-Entlastungszone Nordstadt bleibt erhalten.

5. Die Einfahrt in die Umweltzone soll ab dem 01.01.2013 auf Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette und ab dem 01.07.2014 mit grüner Plakette beschränkt werden.

6. Der Handwerkerparkausweis und Sonderregelungen für Schausteller werden bis
zum 31.12.2014 verlängert.

7. Die Maßnahme D 13 „Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht auf der B 1“ wird aus dem Maßnahmenkatalog der lokalen (stadtbezogenen) Maßnahmen (Anlage 2) herausgenommen.“

Es besteht Einvernehmen darüber, dass in dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion
der Punkt 6. wie folgt ergänzt wird:

" 6. Der Handwerkerparkausweis und Sonderregelungen für Schausteller und Marktbeschicker werden bis zu 31.12.2014 verlängert."

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der
SPD-Fraktion mehrheitlich zu.

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03308-11-E3)


„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Umweltzone
Der Regierungspräsident als aufstellende Behörde des „Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost“ wird gebeten, hinsichtlich der Einbeziehung / Nichteinbeziehung der beiden Flächen für den großflächigen Einzelhandel „Indu-Park Dortmund“ und „Ruhr-Park Bochum“ in die jeweilige Umweltzone der beiden Städte gleiche Maßstäbe anzusetzen.
Aus Gründen des Wettbewerbs sollten also beide Flächen entweder Bestandteil der jeweiligen
kommunalen Umweltzone werden oder aber beide Flächen aus der jeweiligen kommunalen
Umweltzone ausgeschlossen werden.
Ausgenommen von der Umweltzone werden zusätzlich die Flächen rund um den Hardenberg-
und Industriehafen, der Logistikpark Fürst Hardenberg sowie die Gewerbe- und Industrieflächen
entlang der Weidenstraße und Pottgießerstraße. Als verkehrstechnische Erschließung sollen folgende Varianten geprüft werden:

- von Norden her über Ellinghauser Straße, Fürst-Hardenberg-Allee sowie Teile der Lindenhorster Straße
- von Süden her über OW IIIa, Kanalstraße, Franziusstraße, Deusener Straße und Weidenstraße

Schadstoffplakettenregelung und Übergangsfristen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) wird aufgefordert, für das Befahren der Umweltzonen landesweit einheitliche Regelungen vorzunehmen. Bis zum 31.12.2012 sollen die bisherigen Ausnahmeregelungen bestehen bleiben. Ab dem 01. Januar 2013 soll die Einfahrt in die Umweltzone auf Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette beschränkt werden. Frühestens ab dem 01. Juli 2014 soll das Befahren der Umweltzone ausschließlich mit grüner Plakette gestattet sein. Ergänzend dazu wird landesseitig sichergestellt, dass das Befahren der Umweltzone mit grüner Plakette für mindestens acht Jahre, d.h. min. bis zum 31.12.2019 uneingeschränkt ermöglicht wird.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion mehrheitlich zu.

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03308-11-E4)

„1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung spricht sich dafür aus, dass die Handwerkerparkausweise bis zum 31.12.2012 verlängert werden, die zur Einfahrt in die Umweltzone auf dem Gebiet des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet berechtigen. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich entsprechend für eine zeitnahe Verlängerung des derzeit gültigen Erlasses des MKULNV bis zum 31.12.2012 einzusetzen.

2. Neben möglicher Investitionsanreize des Landes zur vorgezogenen Nutzung und Nachrüstung von Techniken zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen wird die Verwaltung beauftragt, ihrerseits ein ergänzendes städtisches Konzept zu erstellen, das Investitionsanreize für Kein –und Kleinstunternehmen beinhaltet. Die finanzielle Ausgestaltung kann z.B. zwischen der Stadt und den örtlichen Banken/Sparkassen vorgenommen werden.

Begründung
Für den Dortmunder Mittelstand allgemein und die Klein- und Kleinstbetriebe z.B. des Handwerks insbesondere ist eine hohe Planungssicherheit für eine dauerhaft gesicherte Existenz und die damit verbundene Erhaltung von Arbeitplätzen von größter Wichtigkeit. Mobilität ist für die Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Einen Zeitraum eingeräumt zu bekommen, um sich auf die neue Schadstoffplakettenregelung einzustellen, der die Unternehmen wirtschaftlich nicht überfordert, bedeutet Planungssicherheit und fördert den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Es darf nicht Ergebnis von Politik sein, Unternehmen durch Regelungen, die eine zweckgebundene
Nutzung und Nachrüstung von Techniken zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen beinhaltet, in finanzielle und/oder existenzielle Schwierigkeiten zu bringen. Neben möglichen Investitionsanreizen des Landes sollte daher auch die Stadt Dortmund finanzielle Lösungen finden, die insbesondere Klein – und Kleinstbetriebe die Möglichkeit bieten, ihren Fuhrpark entsprechend umzurüsten bzw. zu verändern. Dies ermöglicht den Betrieben auch ihren Beitrag leisten zu können, die Ziele des Luftreinhalteplans zeitnäher zu erreichen.“

Vor der Abstimmung wurde hierzu Einigung darüber erzielt, dass Punkt 2. des Antrags als
Prüfauftrag zu verstehen ist.

Die beiden Punkte des Antrags der CDU-Fraktion werden wie folgt einzeln abgestimmt:

ZU Pkt.1.:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL sowie B'90 Die Grünen zu.

Zu Pkt.2.:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Prüfauftrag der CDU-Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Prüfauftrag
mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL, B'90 Die Grünen sowie Die Linke zu.
Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt die Vorlage mehrheitlich, unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o. a. Anträgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt die Vorlage mehrheitlich, unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o. a. Anträgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen auf Basis der dargestellten regionalen und lokalen Maßnahmen (s. Anlagen 5 und 6) zu erteilen.

B Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 24.05.2011

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung zu folgen.

Weiterhin weist die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost darauf hin, dass auf Seite 5 der Anlage 6 bei der Nr. D.13 Abs. I das Kreuz „bereits umgesetzt“ in die Spalte „umzusetzen bis“ bei Abs. II (Nachtfahrverbot) eingesetzt werden muss.

C Antrag von Rm Münch (FBI) vom 16.06.2011 (Drucksache Nr.: 03866-11-E3)

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung der BV Eving und beschließt die Ausweisung des Stadtbezirks Eving als Umweltzone.

In der anschließenden Diskussion vertieften nochmals die jeweiligen Sprecher bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion in der gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 08.06.2011 ihre Standpunkte zu den Tagesordnungspunkten 3.7und 3.9.

Hierbei brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass die vorliegende Thematik für ihre Fraktion eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung sei, da es hierbei letztendlich um den Gesundheitsschutz der in Dortmund lebenden Menschen gehe.

Von daher sei es für ihre Fraktion bedauerlich, dass man sich nicht auf eine flächendeckende Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet verständigen konnte.

Nachvollziehen könne sie auch nicht, die diesbezüglich von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion getragene Beschlussfassung, die durch die vorliegenden Empfehlungen deutlich werde, und wodurch insbesondere die Menschen in der Nordstadt und an der B1 unverantwortlich belastet werden.

Anschließend brachte Rm Kaeder (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass sich die FDP gegen jegliche Erweiterungen der Umweltzone ausspreche, da diese sich negativ auf die hiervon betroffenen Unternehmen auswirken würden. Hinzu komme, dass die Wirkungen von Umweltzonen auf den Umweltschutz nicht nachgewiesen seien.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski, dass auch seine Fraktion eine möglichst flächendeckende Umweltzone im Ruhrgebiet und damit auch für Dortmund ausdrücklich begrüßen würde.

Weiterhin brachte Rm Kowalewski (Die Linke) in seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass aufgrund Initiativen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion leider die guten Vorschläge der Verwaltung ein wenig zurück genommen werden. Trotz dieser Einschränkungen werde die Fraktion Die Linke dem Luftreinhalteplan Ruhr zustimmen.

Nicht mittragen dagegen werde man die Blockadehaltung der beiden großen Fraktionen hinsichtlich eines ganztägigen Lkw-Verbotes auf der B1.

Auch Rm Münch (FBI) sprach sich gegen eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der vorliegenden Ausschussempfehlungen aus, da hierdurch die guten Ansätze der Verwaltung leider reduziert werden.

Anstatt dessen sollte der Rat der Stadt den von ihm vorgelegten Antrag, die Umweltzone auf den Stadtbezirk Eving auszuweiten, zustimmen, zumal man hierdurch ein Zeichen setzen würde, dass man die Interessen der Bezirksvertretungen ernst nehme.

Für die SPD-Fraktion erläuterten Rm Harnisch sowie Rm Matzanke die Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des Luftreinhalteplanes der Metropole Ruhr und des ganztägigen Lkw-Verbotes für den Durchgangsverkehr auf der B1.

In ihren Ausführungen machten sie deutlich, dass die SPD-Fraktion diesbezüglich gewissenhaft unter Berücksichtigung der Komponenten Arbeit, Leben und Umwelt einen Abwägungsprozess vorgenommen habe, dessen Ergebnis in den vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zum Ausdruck komme. Hierdurch werde auch deutlich, dass sich die
SPD-Fraktion auch weiterhin für eine Tunnellösung an der B1 ausspreche.

Im weiteren Verlauf der Diskussion sprach sich Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage hinsichtlich eines ganztägigen Lkw-Verbotes für den Durchgangsverkehr auf der B1 aus, da man jede Maßnahme begrüße, die zu einer Entlastung der dort lebenden Menschen beitrage.

Außerdem hoffe er, dass es irgendwann doch zu einer Untertunnelung der B1 kommen werde.

Seitens der CDU-Fraktion machte Rm Pisula bezugnehmend auf die ausführliche Beratung in den Fachausschüssen deutlich, dass die gemeinsam mit der SPD-Fraktion in der Sondersitzung am 08.06.2011 beschlossenen Empfehlungen ein guter Kompromiss in dieser Angelegenheit sei, der alle diesbezüglichen Aspekte ausreichend berücksichtige.

Abschließend erklärte Rm Pisula (CDU), dass sich auch seine Fraktion dafür ausspreche, dass die Tunnellösung für die B1 zügig voran getrieben werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, sowie gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den unter „C“ angeführten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der gemeinsamen Sitzung am 08.06.2011 sowie unter Einbeziehung der unter „B“ aufgeführten redaktionellen Änderungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen auf Basis der dargestellten regionalen und lokalen Maßnahmen (s. Anlagen 5 und 6) zu erteilen.






zu TOP 3.8
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03640-11)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.9
Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03291-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlungen aus der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 08.06.2011 vor:

A hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04303-11)

1. Der Rat lehnt es ab, ein ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1 zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna und Dortmund-West bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.

2. Der Rat fordert stattdessen alle beteiligten Akteure auf allen Ebenen (Bund, Land, Kommune) auf, an der Untertunnelung der B1 zwischen Märkischer Straße und B236 festzuhalten. Dazu ist schnellstmöglich ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten und durch die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv zu betreiben, um die betroffenen Anwohner zu entlasten. Bund, Land und die Stadt Dortmund sollen die für Planung, Bau und Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel
hierfür in ihren mittelfristigen Finanzplanungen berücksichtigen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einbeziehung der Straßenabschnitte der B1, B54 und B236 in die Autobahnmaut. Damit besteht nicht länger ein finanzieller Anreiz für die Nutzung der bisher mautfreien innerstädtischen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen.

Begründung
Die mit einem ganztätigen LKW-Fahrverbot bestehende Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen
und Bürgern entlang der B1 hinsichtlich geringerer Lärmbelastungen wird sich bei objektiver Betrachtung nicht einstellen. Lärmverringerungen von prognostizierten -0,8 bis - 1,4 dB(A) sind für das „normale“ menschliche Ohr nicht wahrnehmbar.

Das LKW-Fahrverbot ließe sich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B1 zwischen 06.00-22.00 Uhr durch die Polizei auch nur schwierig kontrollieren. Laut Aussagen der Polizei ist das Verwarnungsgeld von 20 Euro im Falle eines Verstoßes gegen das LKW-Fahrverbot zudem nicht geeignet, eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Weiterhin sind Verdrängungseffekte (sogenannte „Schleichverkehre“) in andere Stadtbezirke
zu erwarten, insbesondere wenn es auf den vorgeschlagenen Ausweichstrecken A1, A2 und A45 zu größeren Verkehrsbehinderungen (Engpässe Westhofener Kreuz, Kamener Kreuz) kommt. Auch würde die Sinnhaftigkeit der Straßenbaumaßnahmen auf der A40 / B1 zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund-West und der Abfahrt Wittekindstraße nachdrücklich in Frage gestellt. Insgesamt werden hier 75 Mio. Euro verausgabt, um den Abschnitt dreistreifig auszubauen und damit eine bessere Passierbarkeit für LKW und PKW zu gewährleisten. Allein der dreistreifige Neubau der Schnettkerbrücke wird 22,5 Millionen Euro kosten, damit das bisherige „LKW-Nadelöhr“ beseitigt wird.

Der Ausbau der bisherigen B1 zur Autobahn im Bereich B236 bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna ist bereits beschlossen und in der Vorbereitung. Ohne einen Tunnelbau sind die Probleme auf dem verbleibenden 4,7 Kilometer langen Teilstück einer städtischen Erschließungsstraße durch andere Maßnahmen keinesfalls mehr zu lösen.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass ein ganztägiges LKW-Fahrverbot auf der durchgängig mindestens dreispurigen autobahnähnlichen B1 in keiner Weise dafür geeignet ist, die Lärm- und Luftqualität signifikant zu verbessern. Im Gegenteil: wichtiger als je zuvor ist insbesondere nach Fertigstellung des dreispurigen Ausbaus der A40 / B1 vom Autobahnkreuz Dortmund bis zur Wittekindstraße und B236 bis Unna auch der mittlere Bauabschnitt mit der Untertunnelung der B1 zwischen Märkischer Straße im Westen und B236 im Osten.

Nachdem die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktionen zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vertieft haben werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der CDU-
Fraktion analog dem nachfolgend aufgeführten Abstimmungsverhalten des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu.

Der Ausschuss für Umwelt , Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt die Punkte des Antrags
der CDU-Fraktion einzeln ab:

Zu Pkt.1: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem
Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen, Die Linke,
sowie der FDP/BL.

Zu Pkt.2: Der Ausschuss für Umwelt , Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem
Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen sowie Die
Linke.

Zu Pkt.3: Der AUSWI empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig.

Abstimmung zur Vorlage:

Eine Abstimmung zur Vorlage erfolgt hierzu nicht, da diese aufgrund der zu der Vorlage
Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011 (Drucksache Nr.: 03866-11) gefassten Beschlüsse nicht
mehr erforderlich ist
->siehe hierzu den Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 03866-11-E, Punkt 7.:

Die Maßnahmen D13 "Durchfahrtverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht auf der B1 " wird aus dem
Maßnahmenkatalog der lokalen (stadtbezogenen) Maßnahmen (Anlage 2) herausgenommen.

B Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vor:

„Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 vor (Drucksache Nr.: 03759-11-E1):

1. Der Rat begrüßt im Grundsatz die geplante modellhafte Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf den „Ruhrgebietsautobahnen“ als ein wirksames Element des Lärmschutzes.

2. Der Rat erwartet, dass der Fachausschuss über die unterschiedlichen Einstufungen des Tempolimits in den Dortmunder Stadtgebieten informiert wird und die jeweils zu erzielenden
Lärmreduzierungseffekte erläutert werden.

3. Der Rat begrüßt darüber hinaus das geplante ganztägige LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr auf der innerstädtischen B1 als einen notwendigen Baustein für die Entlastung der AnwohnerInnen nach dem Stopp des Tunnelbaus.

4. Der Rat spricht sich darüber hinaus für eine Bemautung der B1 für LKW-Verkehre aus und fordert das Bundesverkehrsministerium auf, entsprechende Schritte einzuleiten.

5. Um die Situation an der B1 mittelfristig zu verbessern, müssen Maßnahmen wie eine zusätzliche stationäre Einrichtung zur Geschwindigkeitskontrolle, verkehrslenkende Maßnahmen für PKW und strengere Kriterien für die Definition von Anliegerverkehr entwickelt werden. Ein entsprechendes Konzept ist dem Fachausschuss vorzulegen.“

Der Rat der Stadt überweist den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
23.03.2011 zwecks Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien.

Nachdem die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktionen zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vertieft haben werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der Fraktion
B’90 Die Grünen in Einzelpunkten analog dem nachfolgend aufgeführten
Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien mehrheitlich zu.

(Mehrheitliche Zustimmung Punkte 1. und 4. / Mehrheitliche Ablehnung Punkte 2., 3. und 5. )

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilien stimmt die Punkte des
Antrags einzeln ab:

Zu Pkt.1: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/BL und CDU.

Zu Pkt.2: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Punkt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen sowie Die Linke ab.

Zu Pkt.3: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Punkt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen sowie Die Linke. ab.

Zu Pkt.4: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/BL sowie die CDU.

Zu Pkt.5: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Punkt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen sowie Die Linke ab.

Der Rat der Stadt schließt sich mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) den unter „A“ und unter „B“ angeführten Empfehlungen aus der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung an.

Abschließend machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass er gemeinsam mit StR Lürwer auf der Grundlage der zuvor gefassten Beschlüsse alle erforderlichen Schritte einleiten werde, um die Planungen für eine Tunnellösung an der B1 möglichst zeitnah voran zu treiben.

Anschließend wurde die öffentliche Sitzung von 17:35 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Stadt gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04556-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.06.2011 (Drucksache Nr.: 04556-11-E1) vor:

Der Rat möge beschließen:

Die Stadt Dortmund bewirbt sich bei der "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR) um eine Mitgliedschaft.

Begründung:
Das Ziel der UNESCO ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Internationale Konventionen, Empfehlungen und Erklärungen müssen von den einzelnen Staaten ratifiziert und umgesetzt werden. Gleichzeitig ist es aber sehr wichtig, dass auch die lokale Ebene, auf der sich die Menschen tagtäglich begegnen, die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden. Nur so ist sicherzustellen, dass die internationalen und nationalen Rechtsinstrumente auch tatsächlich angewandt und konkrete Probleme vor Ort berücksichtigt werden. Dies umso mehr, als in Zeiten fortschreitender Globalisierung und Urbanisierung den Kommunen eine immer wichtigere Rolle bei der Durchsetzung der Menschenrechte zukommt.

Dortmund hat mit dem lokalen „Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ Schritte in die richtige Richtung unternommen. Dortmund kann aus den Erfahrungen anderer europäischer Städte aber viel lernen und so den Kampf gegen Rassimus auch in Dortmund noch effektiver gestalten. Umgekehrt sind die Erfahrungen Dortmunds auch für andere Kommunen wertvoll, so dass sich viele Synergien ergeben können.

Die europäische Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO besteht seit 2004. Das Konzept basiert auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und demnach auch vor Ort bekämpft werden muss. Die UNESCO kooperiert heute mit regionalen Städtekoalitionen in sechs Weltregionen, um geeignete, lokal angepasste Strategien zur Rassismusbekämpfung zu entwickeln.

In Nürnberg fiel am 10. Dezember 2004 der Startschuss für die "European Coalition of Cities Against Racism" (ECCAR). Nürnberg koordiniert seitdem die Zusammenarbeit von mittlerweile mehr als 100 europäischen Städten, die sich einmal jährlich zu Konferenzen treffen.

· Die asiatische Städtekoalition gegen Rassismus wurde im August 2006 gegründet.

· Die afrikanische Städtekoalition wurde im September 2006 gegründet. Es gibt wegen der Größe des Kontinents vier Koordinatoren: Bamako für Westafrika, Durban für das südliche Afrika, Kigali für Zentralafrika und Nairobi für Ostafrika.

· Die lateinamerikanische Städtekoalition gegen Rassismus wurde im Oktober 2006 gegründet, Montevideo wirkt als Koordinatorstadt.

· Seit Juni 2008 gibt es auch eine Städtekoalition der arabischen Staaten mit Casablanca als Koordinator.

· In Kanada existiert eine Städtekoalition auf Länderebene.

Seit Juni 2008 sind die kontinentalen Städtekoalitionen zudem weltweit in der Internationalen Koalition der Städte gegen Rassismus zusammengeschlossen. Ziel ist eine engere Abstimmung der sechs regionalen Netzwerke.

In Deutschland sind bisher folgende Städte Mitglied der ECCAR: Apolda (seit 2. April 2009), Berlin (seit 14. März 2006), Celle (seit 2010), Erlangen (seit 10. Dezember 2004), Gunzenhausen (seit 4. Dezember 2008), Halle (seit 25. September 2006), Hannover (seit 11. April 2007), Karlsruhe (seit 20. November 2007), Kiel (seit 17. September 2009), Kitzingen (seit 29. Januar 2008), Köln (seit 7. September 2006), Leipzig (seit 20. März 2007), München (seit 26. November 2008), Nürnberg (seit 10. Dezember 2004), Pappenheim (seit 28. März 2005), Potsdam (seit 17. April 2007), Saarbrücken (seit 14. März 2006), Siegen (seit 15. Oktober 2008), Wolfsburg (seit 16. Juni 2008)

Die Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus hat sich folgende Organisationsstruktur gegeben:

Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet, trifft die wesentlichen Entscheidungen für die Koalition und wählt alle zwei Jahre den Lenkungsausschuss.

Der Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich aus 16 Vertreter/innen der Mitgliedsstädte sowie je einem Vertreter oder einer Vertreterin der UNESCO (Paris) und der Stadt Nürnberg zusammen. Er bereitet die Entscheidungen der Mitgliederversammlung vor und wählt aus seiner Mitte den Vorstand, der die Koalition nach außen vertritt.



Die Geschäftsstelle
Das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg fungiert als Geschäftsstelle der Koalition, die vor allem die Aufgabe hat,

· als Ansprechpartner für die Mitgliedsstädte und interessierte Kommunen zu dienen,

· die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstädten zu fördern,

· die laufenden Geschäfte der Koalition und des Lenkungsausschusses zu führen,

· die Sitzungen des Lenkungsausschusses vorzubereiten und seine Beschlüsse durchzuführen und

· Tagungen der Koalition zu organisieren.

Das wissenschaftliche Sekretariat
Die Abteilung „Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus“ der UNESCO in Paris hat die Aufgabe des wissenschaftlichen Sekretariats übernommen, um die Mitgliedsstädte konkret bei der Umsetzung von Maßnahmen zu beraten und mit wichtigen Informationen zu versorgen.



Mitglieder der Koalition können nur Städte und andere kommunale Gebietskörperschaften aus den europäischen Staaten mit einer demokratisch gewählten Gemeindevertretung werden, sofern sie die Zwecke des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft ist nicht an eine Mindesteinwohnerzahl der jeweiligen Stadt gebunden.

Voraussetzung für den Beitritt ist eine formloser Antrag des/der Oberbürgermeister/in, des/der Bürgermeister/in oder eines/einer autorisierten Vertreters / Vertreterin an den Lenkungsausschuss. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Lenkungsausschuss den Beitrittsantrag mehrheitlich annimmt.


Auf Vorschlag der SPD-Fraktion verständigte sich der Rat der Stadt darauf den zuvor genannten Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.06.2011 in die Ratssitzung am 29.09.2011 zu vertagen, damit dieser gemeinsam mit der Verwaltungsvorlage zum Aktionsplan gegen Rechts beraten werden kann.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Stadtbezirk DO-Mengede in Kunstrasenausführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03841-11)

Nachdem Rm Balzer (SPD) sowie Rm Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen) ihre Freude zum Ausdruck gebracht hatten, dass nun endlich der Stadtbezirk Mengede seine Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung erhalte, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Volksgarten DO-Mengede mit einem Investitionsvolumen von 1.028.000,00 Euro brutto.

zu TOP 6.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04028-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund 31.12.2010 abschließend mit einer Bilanzsumme von 265.877.923,43 € sowie einem Jahresverlust von 845.457,07 € und der Lagebericht 2010 werden festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von 845.457,07 € wird durch Auflösung der Gewinnrücklage i. H. v. 8.822,00 € abgedeckt. Der verbleibende Verlust i. H. v. 836.635,07 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2011/12 für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03827-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2011/12 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2011/12 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 30.498.315
Euro (
Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2011/12 in Höhe von 1.518 T€ (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab
der Spielzeit 2011/12 (
Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan 2011/12 (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen der Spielzeit 2011/12 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung der Spielstätten des Theater Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04137-11)

Für die Fraktion Die Linke brachte Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da es nach Auffassung seiner Fraktion nicht in Ordnung sei, dass die stark gestiegenen Betriebskosten für den U-Turm letztendlich zu Lasten der anderen Teile der Kulturbetriebe Dortmund gehen.

Dagegen erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen werde, da trotz einiger Ungereimtheiten hinsichtlich des U-Turmes der Jahresabschluss an sich korrekt sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 72.315.750,10 € und einem Jahresverlust in Höhe von 1.718.428,36 €, und der Lagebericht 2010 werden festgestellt.

2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.718.428,36 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 15.090,86 € verrechnet. Der verbleibende Verlust in Höhe von 1.703.337,50 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Elsa-Brändström-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03372-11)

Nachdem für die Fraktion Die Linke Rm Dr. Tautorat die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zum Anlass nahm, nochmals Kritik an der Schulleitung der Elsa-Brändström-Grundschule zu äußern, fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule „Elsa-Brändström-Grundschule“, Lange Str. 84, zum Ende des Schuljahres 2010/11 (31.07.2011) nach § 81 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen
hier: Augustinus-Grundschule (katholische Bekenntnisschule)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03934-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das Auslaufen des Schulbetriebs und die Auflösung der städtischen katholischen Bekenntnisgrundschule Augustinus-Grundschule am Standort Flughafenstr. 75 zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014).

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04461-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebes FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2010 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.816,71 Euro festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.816,71 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03382-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag neben der o. g. Verwaltungsvorlage ein Antwortschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03382-11-E2) bezüglich einer im Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften gestellten Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 03382-11-E1) vor.





Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei diversen Positionen aus dem städtischen Gesamthaushalt (Details siehe Liste der Haushaltskontierungen auf Seite 2).

zu TOP 9.2
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 26.12.2010 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 (Haushaltsbegleitbeschlüsse)
Hier: Nr. 41 Parkgebühren am Westfalenpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04290-11)

Nachdem für die SPD-Fraktion Rm Balzer die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ausdrücklich begrüßt hatte, und dabei in der Erinnerung gerufen hatte, dass diese Angelegenheit von der SPD-Fraktion initiiert worden sei, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die Parkgebühren am südlichen Teil des Parkplatzes F2 werden von der SBB Dortmund GmbH (nachfolgend SBB genannt) für Besucher des Westfalenparks für die Dauer von zunächst einem Jahr um 50 % reduziert.

Nach Ablauf des Probejahres werden der Erfolg der Maßnahme und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen ausgewertet und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

zu TOP 9.3
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011 (Drucksache Nr.: 03191-11-E7) vor:

Auch für Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, zeichnet sich eine gute Unternehmensführung unter anderem durch eine größtmögliche Effizienz und Transparenz aus. Die Anwendung moderner Governance-Strukturen sind dabei von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund erscheint es daher sinnvoll, den von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag zum `Dortmunder-Kodex` um weitergehende und transparentere Regelungen und Formulierungen des `Kodex NRW/Städtetag` zu ergänzen.

Daher bitten wir darum, über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:



Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, den von der Verwaltung zur Abstimmung gestellten Kodex der Stadt Dortmund in folgenden Punkten wie folgt zu ändern:



1.2: Als Punkt 1.2.4 ist folgende Formulierung zu ergänzen:

„Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen sollen alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung obliegen und von grundsätzlicher strategischer Bedeutung sind, vorab im Stadt-/Gemeinderat/Kreistag behandelt werden.“

1.4: Als Punkt 1.4 wird eingefügt:

„Die Jahresabschlüsse der von der Kommune beherrschten Unternehmen sollen in öffentlicher Sitzung durch den Rat vor Feststellung in der Gesellschafterversammlung beraten werden. Bei den von den Kommunen beherrschten Unternehmen, die seitens der Kommunen Verlustabdeckungsleistungen erhalten, wird auch der Wirtschaftsplan vorab durch den Stadtrat beraten.“

2.1.4: wird im ersten Satz als „Soll-Bestimmung“ formuliert.

2.2.7: wird einleitende wie folgt ergänzt:

„Die kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten haben die Umsetzung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zielsetzung sowie den öffentlichen Zweck sorgfältig zu überprüfen und die Ausübung der Geschäftstätigkeit ggf. kritisch zu hinterfragen.“

Ferner wird folgende Formulierung am Ende eingefügt:
„Dabei sollte die Berichterstattung über die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrates in Form eines Leistungsberichts an die Gesellschafter erfolgen.“

2.2.10: Als neuer Punkt 2.2.10 wird folgende Formulierung eingefügt:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende soll mit der Geschäftsführung regelmäßig Kontakt halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten.“
Der bisherige Punkt 2.2.10 wird Punkt 2.2.11. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.

2.2.11: wird im 2. Satz wie folgt geändert: „Hinsichtlich der wesentlichen Vertragsinhalte (…) wird das Aufsichtsratsplenum frühzeitig beteiligt.

2.7: Satz 1 und Satz 2 dieses Punktes werden gestrichen. An deren Stelle tritt folgende Formulierung:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende soll auf die Einhaltung der Verschwiegenheitsregelung durch alle Mitglieder des Aufsichtsrats achten (§§ 394, 395 Aktiengesetz i. V. m. § 52 GmbH-Gesetz).“

Damit wird der letzte Satz des Punktes 2.7 obsolet und entfällt.

2.9: Als neuer Punkt 2.9 „Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Insurance)“ wird folgende Formulierung eingefügt:

„Schließt die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine D&O Versicherung ab, so soll ein der Aufwandsentschädigung angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Der Abschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.

3.2.1: Dieser Punkt ist um folgende Formulierung zu ergänzen:

„Insbesondere soll die Geschäftsführung klare und messbare operative Zielvorgaben zur Umsetzung und Realisierung des Unternehmensgegenstands für die Mitarbeiter der Gesellschaft definieren. Die Geschäftsführung soll ihre Pflichten zur Entwicklung strategischer Zielvorgaben gegenüber den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat aktiv wahrnehmen.“

3.2.4: Im zweiten Satz wird die Formulierung „hinreichend“ durch die Formulierung „umfassend“ ersetzt.

3.2.9: Als neuer Punkt 3.2.9 wird folgende Formulierung eingefügt:

„Die Geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass die sonstigen Aufwendungen des Unternehmens, insbesondere für Beratungen, Repräsentationen und Sponsoring, Fachexkursionen, Aufmerksamkeiten sowie für Veranstaltungen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar sind.“

3.7.9: Als neuer Punkt 3.7.9 wird folgende Formulierung ergänzt:

„Die Gewährung von Krediten des Unternehmens an Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sowie ihre Angehörigen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.“

3.8: Als neuer Punkt 3.8 „Vermögensschadenshaftpflicht (sog. Director & Officers Insurance)“ wird folgende Formulierung eingefügt:

„Schließt die Gesellschaft für die Geschäftsführung eine D&O Versicherung ab, so soll ein der Vergütung angemessener Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Der Abschluss bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung.“

4.3: Die Entsprechungserklärung ist neben dem Lagebericht der Gesellschaft auch im Beteiligungsbericht zu veröffentlichen (Absatz 1; letzter Satz).

Abschlussprüfungen

Vor dem Hintergrund, dass einige Prüfungsgesellschaften ihr Prüfmandat zum Teil seit Jahrzehnten bei den kommunalen Unternehmen innehaben, erscheint es zur Aufrechterhaltung der Neutralität (Vermeidung von engen Bindungen) sinnvoll und notwendig, eine zeitliche Begrenzung der Prüftätigkeiten bei den Abschlussprüfungen im Kodex zu formulieren:


Daher wird die Verwaltung beauftragt, dem Kodex eine Formulierung hinzuzufügen, die einen Wechsel der Prüfungsgesellschaften – zumindest jedoch einen Wechsel des verantwortlichen Prüfers innerhalb der Gesellschaft – alle fünf Jahre vorsieht. Die Gesellschaftsverträge der jeweiligen Unternehmen (bestehende und ggf. neue) sind entsprechend anzupassen.

Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt vertagt den zuvor angeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.06.2011 in die Sitzung am 21.07.2011..

2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss zur Punkt 2 und 3:
2. Der Rat beschließt des Weiteren die Offenlegung der Vergütungen von Aufsichtsräten, Beiräten und Mitgliedern der Geschäftsführung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Abs. 2 GO NRW bei allen Neugründungen / neuen Beteiligungen mit Mehrheitsbeteiligung in den Gesellschaftsverträgen zu verankern.

3. Der Rat beschließt darüber hinaus die Offenlegung der Vergütungen von Aufsichtsräten, Beiräten und Mitgliedern der Geschäftsführung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 und Abs. 2 GO NRW auch bei allen bestehenden Mehrheitsbeteiligungen in den Gesellschaftsverträgen zu verankern.

Die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Gesellschaften sind entsprechend anzuweisen.
3. Der Rat der Stadt vertagt einstimmig Punkt 1 des Beschlussvorschlages in die Sitzung am 21.07.2011:
1. Der Rat beschließt die als Anlage beigefügten Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in Dortmund (Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund).



10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03865-11)

Der Rat der Stadt nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. des Jahres 2010 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2.a
Umbesetzung bzw. Neubesetzung in Gremien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04498-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt die vom Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 01.06.2011 benannten und vorgeschlagenen sachkundigen Einwohner/innen für folgende Ausschüsse:

ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
1. Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Franz Kannenberg



2. Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
Dirk May
Elisabeth Beyna


3. Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Karl-Otto Clemens
Friedhelm Hendler


4. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Reinhard Preuß
Ellen Pelle


zu TOP 10.2.b
Umbesetzungen in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04565-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer beschließt der Rat der Stadt einstimmig auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.06.2011 (Drucksache Nr.: 04565-11-E1) folgende Umbesetzungen in den Gremien:

Schulausschuss
Bisheriges Mitglied: Wolfram Frebel
Neues Mitglied: Axel Kunstmann

Rechnungsprüfungsausschuss
Bisheriges Mitglied: Benjamin Beckmann
Neues Mitglied: Wolfram Frebel

ASAG
Bisheriges Mitglied: Helga Hilbert
Neues Mitglied: Axel Kunstmann
Den stellvertretenden Ausschussvorsitz für den Sozialausschuss übernimmt Uli Langhorst.

Integrationsrat
Bisheriges Mitglied: Helga Hilbert
Neues Mitglied: Benjamin Beckmann

Behindertenpolitisches Netzwerk
Bisheriges Mitglied: Benjamin Beckmann
Neues Mitglied: Barbara Blotenberg
Bisheriges stellvertr. Mitglied: Ulrich Langhorst
Neues stellvertr. Mitglied: Benjamin Beckmann

Polizeibeirat
Bisheriges Mitglied: Helga Hilbert
Neues Mitglied: Mathias Wittmann
Bisherige stellvertr. Mitglieder: Benjamin Beckmann und Mathias Wittmann
Neue stellvertr. Mitglieder: Axel Kunstmann und Svenja Noltemeyer

Aufsichtsrat Hafen
Bisheriges Mitglied: Ingrid Reuter
Neues Mitglied: Ulrike Märkel

Aufsichtsrat Seniorenheime
Bisheriges Mitglied: Benjamin Beckmann
Neues Mitglied: Saziye Altundal-Köse

VRR
Bisheriges stellvertr. Mitglied: Martin Tönnes
Neues stellvertr. Mitglied: Jürgen Brunsing

Verwaltungsrat Sparkasse
Bisheriges stellvertr. Mitglied: Martin Tönnes
Neues stellvertr. Mitglied: Birgit Pohlmann


Regionalkonferenz
Bisheriges Mitglied: Helga Hilbert
Neues Mitglied: Svenja Noltemeyer

zu TOP 10.3
Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04553-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Frau Ursula Happe mit der Ehrennadel der Stadt Dortmund auszuzeichnen.









zu TOP 10.4
Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 2009 bis 2014
hier: Gewährung von Zuwendungen für die neu gebildete Fraktion "Freie Bürger Initiative - Fraktion für Bürgerinteressen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (FBI)"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04571-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 16.06.2011 (Drucksache Nr.: 04571-11-E1) vor:

Angesichts der aktuellen Haushaltssituation sollte auch bei der Politik d.h. bei den Fraktionszuwendungen gespart werden. Auch bei einer Reduzierung der Pro-Kopf-Beiträge um 50 % wären die Fraktionsgeschäftsstellen im Rat voll funktionsfähig, aber exakt 402.000 Euro könnten so jährlich eingespart bzw. für wichtigere Aufgaben ausgegeben werden.
Der Rat möge daher beschließen:

1.Der Rat der Stadt beschließt ab dem 01.07.2011die Reduzierung der Pro-Kopf-Beiträge für Ratsmitglieder von 5000 Euro auf 2500 Euro und
2. die Reduzierung der Pro-Kopf-Beiträge für Bezirksvertreter von 1500 Euro auf 750 Euro.

Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Rm Münch (FBI) den Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschliesst finanzielle Zuwendungen für die neugebildete Fraktion
“Freie Bürger Initiative – Fraktion für Bürgerinteressen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (FBI)“ ab dem 11.06.2011 entsprechend der Sachverhaltsdarstellung und der im Beschluss des Rates der Stadt vom 29.10.2009 enthaltenen Verfahrensregelungen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Sicherung und Folgenutzung des Geländes der ehem. Baroper Federnfabrik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04203-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04203-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Ausländerkriminalität in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04493-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04493-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 11.1.3
Kennzeichnung der Bürgermeister- und Verwaltungsvorstands-Dienstwagen als städtische Fahrzeuge
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04545-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04545-11-E1) sowie der Nachfragen (Drucksache Nr.: 04545-11-E2 / Drucksache Nr.: 04545-11-E3) von Rm Münch (FBI) lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Vergammelte Litfaßsäulen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 04527-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 04527-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.






Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:50 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Heinz Dingerdissen
Ratsmitglied






Uwe Feuler
Schriftführer






Anlage:
(See attached file: Wissenschaft_in_Dortmund_110630_2003_neu.pdf)